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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 489–498

Das Wörterbuch A–H · S. 489–498 · Bl. 243r–247v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch A–H

S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 489

Bl. 243rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Centner. Ein Waldt Centner vf der Eisennhüttenn, helt, ———— 1¼ gemeiner Centner.

Der Erste Appendix. Zentner. Ein Waldzentner auf der Eisenhütte hält ———— 1¼ gemeine Zentner.

2

Ein Centner zu Allenndorff helt, ———— 104 lb1. Ein Centner zu Cassell ———— 108 lb2. D. Dachgerttenn.

Ein Zentner zu Allendorf hält ———— 104 Pfund. Ein Zentner zu Kassel ———— 108 Pfund.

D. Dachgerten.

3

Kostet Ein schock gebundt. zuhawenn ———— 15 alb. Jnn die Bodenn zuführenn, ———— 22 alb vnnd gehörenn Jnn Jedes gebundt ———— 7 stecken, Deckerlohnn.

Ein Schock Gebund kostet zu hauen ———— 15 Albus, nach Sooden zu führen ———— 22 Albus; und es gehören in jedes Gebund ———— 7 Stecken.

Deckerlohn.

4

Vonn einem newenn Bodt gibt mann dem Decker vor sein arbeit in alles ———— j thaler. vnnd dem hanndtreicher vngeuerlich — 18 alb.

Von einem neuen Bothe gibt man dem Decker für seine Arbeit in allem ———— 1 Taler und dem Handreicher ungefähr 18 Albus

5

vnnd vonn dem forstenn ———— 3 alb. Wenn er aber vf dem Bodenn flickt, gibt mann Jhm

und von den Firsten ———— 3 Albus. Wenn er aber auf den Bothen flickt, gibt man ihm

Unsichere Lesungen

  1. lb — Pfundzeichen (Z. 6)
  2. lb — Pfundzeichen (Z. 8)

S. 490

Bl. 243vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. vom Jedem gebundt ———— j pfennig. Jtem vom — 42 Lattenn vfzuschlagenn ein taglohn, thut ———— 3½ alb.

Der Erste Appendix. von jedem Gebund ———— 1 Pfennig. Ebenso für 42 Latten aufzuschlagen einen Tagelohn, das macht ———— 3½ Albus.

2

Dielenn. Kostenn ein schock ———— 5. thaler, mehr oder weniger, werdenn gebraucht im Saltzwergk zu den gesödenn, dechernn vnnd thüren in Boden, Diener stehet vnnterm A.

Dielen. Ein Schock kostet ———— 5 Taler, mehr oder weniger; sie werden im Salzwerk zu den Gesöden, Dächern und Türen in Sooden gebraucht.

Diener — steht unter A

3

beim amptern. Duecker[?]1 scheidt Kost — j Clr2. aussem wasser zulanngenn ———— j alb. Schiffuhrlohn.

bei den Ämtern.

Deckerscheite. Kostet 1 Klafter; aus dem Wasser zu holen ———— 1 Albus.

Schifffuhrlohn:

4

aber wenn Jrer die menge sein, zulangen Bey Wannfriede ———— 6 } zwischen Eschweg vnd Wanfridenn ———— 5 } alb.

Aber wenn ihrer eine Menge ist, zu holen bei Wanfried ———— 6 Albus, zwischen Eschwege und Wanfried ———— 5 Albus,

5

vnnter Eschwege ———— 2½ } Jst Jhrer aber wenig, muß mann desto mehr gebenn.

unterhalb Eschwege ———— 2½ Albus. Ist ihrer aber wenig, muss man desto mehr geben.

Unsichere Lesungen

  1. Duecker[?] — Stichwort, Schreibung unsicher (Z. 11)
  2. Clr — Kürzung für Claffter (Z. 12)

S. 491

Bl. 244rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Dienstvolck. Dem dienstvolck so das flösholtz aus dem wasser bringt, gibt der Holtzvogt vonn Jeder Claffter zu tranckgeldt ———— 5 heller.

Der Erste Appendix. Dienstvolk. Dem Dienstvolk, das das Flößholz aus dem Wasser bringt, gibt der Holzvogt von jedem Klafter an Trinkgeld ———— 5 Heller;

2

vnnd wirdet Jhnenn auch das forstgeldt halb nachgelassenn, Jst also durch vnnsern gnedigenn fürsten vnnd herrnn, Gottseliger vnnd hochlöblicher gedechtnus, in Anno 44.

und es wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. So ist es durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn gottseligen und hochlöblichen Angedenkens im Jahr 44

3

verordnet, laut der schrifftlichenn vrkundt, Darrstubenn, darroffenn Jst in Jedem Steinkolenn Both eine, darinnenn wirdt das saltz am stückenn vor den offenn durr gemacht, ehe dann es verladenn wirdt, E.

angeordnet worden, laut der schriftlichen Urkunde.

Darrstube, Darrofen. Ist in jedem Steinkohlen-Bothe einer; darin wird das Salz am Stück vor dem Ofen dürr gemacht, ehe es verladen wird.

E.

4

Ehrenwein Gibt vnnser glf.1 vnnd herr, den beamptenn in Boden, gegenn vfhebung annderer zehrung daselbst, Jede wochenn Ein virttell Reinischenn w[?]2 wein,

Ehrenwein. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt den Beamten in Sooden, gegen Aufhebung anderer Zehrung ebendort, jede Woche ein Viertel rheinischen Wein.

Unsichere Lesungen

  1. glf. — Kürzung gnediger fürst (Z. 17)
  2. w[?] — einzelner Buchstabe vor wein (Z. 19)

S. 492

Bl. 244vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Eisennkauff. Ein Jeder waldt Centner wirdt dem Spithal Heina mit — 4½ fl.

Der Erste Appendix. Eisenkauf. Jeder Waldzentner wird dem Hospital Haina mit 4½ Gulden

2

zu 27 alb bezahlt, vnnd helt der waldt Centner, gemeiner ———— 1¼ Centner. Gehenn — 16. blech, oder 6 Bortte1 vf ein Centr.

zu 27 Albus bezahlt; und der Waldzentner hält gemeiner Rechnung ———— 1¼ Zentner. Es gehen 16 Bleche oder 6 Borten auf einen Zentner.

3

Die Eysennhüt, darauf solch blech gemacht wirdt, heist Rommershausenn, Jst aber nunmehr gein Lippoldesbergk gelegt, daselbst soll mann Centner bezahlenn mit — 4 fl.

Die Eisenhütte, auf der diese Bleche gemacht werden, heißt Rommershausen; sie ist aber nunmehr nach Lippoldsberg verlegt. Dort soll man den Zentner bezahlen mit 4 Gulden

4

8 alb. gegossenn eysenn, aber den gemeinen Centr. mit — 28. alb. Eisenn Rost Such vnterm R.

8 Albus für gegossenes Eisen, den gemeinen Zentner aber mit 28 Albus.

Eisenrost — siehe unter R,

5

Rost, Erb vnnd Grundtzins. Die Pfenner gebenn Jerlich vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd herrnn vom Saltzwergk ———— 200 fl.

Rost.

Erb- und Grundzins. Die Pfänner geben jährlich unserem gnädigen Fürsten und Herrn vom Salzwerk ———— 200 Gulden

6

zu 27 alb. willenn zugebenn verordenet :| vnnd darzu

zu 27 Albus — willig zu geben angeordnet — und dazu

Unsichere Lesungen

  1. Bortte — Lesung unsicher (Z. 6)
  2. sfgl. — Kürzung, Anfangsbuchstabe unklar (Z. 19) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  3. |: … :| — Zeilen 19-20 andere Tinte, Nachtrag (Z. 19) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 493

Bl. 245rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. — 3 fl. 6 alb. Toffell zoll, Jtem — 25 fl j alb 4 hlr. herrnngeldt, vnnd — 2 pfan saltzes alter Pflicht, ann stadt der ———— 25 offen, Was sonnstenn Grundtzins vom haus vnd hoffenn, im Saltzwerck gefelt, dero ein theils gebürt hochgedachtenn vnnserm gl.

Der Erste Appendix. 3 Gulden 6 Albus Tafelzoll, ebenso 25 Gulden 1 Albus 4 Heller Herrengeld und 2 Pfannen Salz alter Pflicht anstelle der ———— 25 Öfen.

Was sonst an Grundzins von Häusern und Höfen im Salzwerk anfällt, davon gebührt ein Teil unserem hochgenannten gnädigen

2

f. vnnd herrnn, Was vff sfgl.1 theil stehet, vnnd ist Jerlichenn, ———— 6 fl 6 alb. 6 hlr Was aber vf der Pfenner theil gefelt, das ist vnnd habenn sie die Pfenner selbst, Erbkaufft Pfannentheil.

Fürsten und Herrn. Was auf Seiner Fürstlichen Gnaden Teil steht, ist jährlich ———— 6 Gulden 6 Albus 6 Heller. Was aber auf den Teil der Pfänner fällt, das haben die Pfänner selbst.

Erbkauftes Pfannteil.

3

Jst hiernach beim P. vnnterm Titul Pfenner vnnd Pfannenntheil zufindenn, Eichennholtz. Giltet ein Claffter ———— 28 alb.

Ist hiernach beim P unter dem Titel Pfänner und Pfannteil zu finden.

Eichenholz. Ein Klafter gilt ———— 28 Albus,

4

Nunmehr ———— j fl. Eselhauffenn zeichenn[?]2. Vonn Jedem hauffenn holtz, so mit den Eseln getriebenn werdenn, gebenn die Holtzwirdigen ein zeichen,

nunmehr ———— 1 Gulden.

Eselhaufenzeichen. Von jedem Haufen Holz, der mit den Eseln getrieben wird, geben die Holzwürdiger ein Zeichen,

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzung, Anfangsbuchstabe unklar (Z. 8)
  2. zeichenn[?] — Stichwort, z oder d (Z. 18)

S. 494

Bl. 245vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. darmit mann sicht, wieuiel der Jars Jns Saltzwergk kommenn, Mann ledet auch den Esell treibernn vf Jedenn hauffenn — 2 achtell saltzes, giltet einer ———— 24 alb.

Der Erste Appendix. damit man sieht, wie viele im Jahr ins Salzwerk kommen. Man lädt auch den Eseltreibern auf jeden Haufen 2 Achtel Salz; eines gilt ———— 24 Albus.

2

Eschenn. Jst ein gefeß wie ein Metzenn, darmit schepfft mann die sohle aus dem Kubenn Jnn die Pfann, Kostet eine ———— 2½ alb.

Esche. Das ist ein Gefäß wie eine Metze; damit schöpft man die Sole aus der Kufe in die Pfanne. Eine kostet ———— 2½ Albus.

3

Eimer, Füll Eimer, such F. Extract des Eysenachischenn Vertrags, die Holtzflös belanngenndt.

Eimer, Fülleimer — siehe F.

Auszug aus dem Eisenacher Vertrag, die Holzflöße betreffend.

4

Mein G. F. vnnd herr, hat Jedes Jars souiel mahl sfgl.1 gefellig, flössenn zulassenn, doch das solchs Jederzeit zu rechtenn wettertagenn, zwischenn Walpurgis vnnd Pfingstenn, oder nach Laurentij, wenns wasser starck gnug ist, vorgenommenn werde, vnnd soll den Sachsischenn amptleuchtenn[?]2 zu Creutzburgk vnnd Gerstungenn, wenn mann flossenn will, alwege 14 tage zuuor anngekündigtt,

Mein gnädiger Fürst und Herr hat jedes Jahr so oft flößen zu lassen, wie es Seiner Fürstlichen Gnaden gefällig ist — doch so, dass dies jeweils bei rechtem Wetter zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, wenn das Wasser stark genug ist, vorgenommen wird. Und es soll den sächsischen Amtleuten zu Kreuzburg und Gerstungen, wenn man flößen will, stets 14 Tage zuvor angekündigt

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzung, Anfangsbuchstabe unklar (Z. 14)
  2. amptleuchtenn[?] — wohl amptleuthenn (Z. 18)

S. 495

Bl. 246rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. auch der ort da das holtz anngefurt, vnnd Jnngeworfenn werdenn soll, vermeldet werdenn, darmit sie die vnndersassenn, vor schadenn zu warnnenn, Darentkegenn gibt hochgedachter vnnser gl.

Der Erste Appendix. und auch der Ort gemeldet werden, wo das Holz angefahren und eingeworfen werden soll, damit sie die Untersassen vor Schaden warnen können. Dagegen gibt unser hochgenannter gnädiger

2

fl. vnnd herr, dem Hertzogenn zu Sachssenn, wenn ein oder viel mahl geflöst wirdt ———— 100 achteill gut vnnd kein schmir saltz, vnnd dem Obersten zu Mila auch ein Pfann, Wenn nun aber nicht geflöst, als denn gleichwohl — 50 achteill, Wirdet vf den tagk Jacobi zu Allenndorff in beisein eines Sachssischenn dieners eingepackt, vnnd fürters vf vnnsers gl.

Fürst und Herr dem Herzog zu Sachsen, wenn ein- oder mehrmals geflößt wird ———— 100 Achtel gutes und kein Schmiersalz, und dem Obersten zu Mihla auch eine Pfanne. Wenn aber nicht geflößt wird, alsdann gleichwohl 50 Achtel. Es wird am Tag Jacobi zu Allendorf in Beisein eines sächsischen Dieners eingepackt und weiter auf unseres gnädigen

3

f. vnd herrnn kostenn gein Mila gelieffertt, Es soll auch aller schadenn so den vndersassenn solcher flös halbenn beschehenn möchte, nach erkendtnus Jedes orts schepffenn, bezahlet werdenn, Nota.

Fürsten und Herrn Kosten nach Mihla geliefert. Es soll auch aller Schaden, der den Untersassen dieser Flöße wegen geschehen möchte, nach Erkenntnis der Schöffen jedes Ortes bezahlt werden.

Anmerkung:

4

Vonn solchenn — 100 achtell vnnd des Obersten Pfan saltzes, gibt vnnser gnediger fürst vnnd herr, zu

Von diesen 100 Achteln und der Pfanne Salz für den Obersten gibt unser gnädiger Fürst und Herr an

S. 496

Bl. 246vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. fuhrlohn, den vnderthanenn im Gericht Beÿlstein, bis gein Wannfriedenn zufurenn — 8 fl.

Der Erste Appendix. Fuhrlohn den Untertanen im Gericht Beilstein, es bis nach Wanfried zu führen, 8 Gulden

2

j alb 3 hlr. Fürtters den Wannfriedischenn[?]1 bis gein Mila zuführenn ———— 8 fl j alb 3 hlr.

1 Albus 3 Heller; ferner den Wanfriedern, es bis nach Mihla zu führen ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller.

3

Summa — 16 fl 2 alb 6. hlr. vonn Jeder Pfann — ½ thaler. Eich Zober, eichenn. Sein zwene, heltet Jeder — 2 Ohm Wormbser Eich, darmit wirdt bisweilenn der Saltzbronnenn, was daraus in einer stundt kann gelanngt werdenn, geeichet, Wie hiernach ein besonder verzeichnus zufindenn, Nō:2

Summe 16 Gulden 2 Albus 6 Heller; von jeder Pfanne ½ Taler.

Eichzuber, eichen. Es sind ihrer zwei; jeder hält 2 Ohm Wormser Eich. Damit wird bisweilen der Salzbrunnen geeicht, was daraus in einer Stunde geholt werden kann, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zu finden ist. Anmerkung:

4

Der Bier zober in Allenndorff ist — 7 quart grösser als die wein Eich: F. Fuhrlohn Allerley.

Der Bierzuber in Allendorf ist 7 Quart größer als die Weineich.

F. Fuhrlohn, allerlei.

5

Wagenn Fuhrlohn. Vonn einer Pfann Saltzes gibt mann aus den Boden,

Wagenfuhrlohn. Von einer Pfanne Salz gibt man aus den Bothen

Unsichere Lesungen

  1. Wannfriedischenn[?] — Endung gekürzt (Z. 4)
  2. Nō: — Kürzung Nota (Z. 14)

S. 497

Bl. 247rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. bis anns wasser beÿ das neuer Hauß. ———— j alb 3 hlr. Beÿ den Spitthal ———— j alb 9 hlr.

Der Erste Appendix. bis ans Wasser beim Neuen Haus ———— 1 Albus 3 Heller; beim Hospital ———— 1 Albus 9 Heller.

2

Aus den Bodenn gein Cassell ———— 2 thaler. Aus Cassell gein Darmbstadt ———— 6 fl. Ist aber nunmehr gestiegenn, Vonn einem fuder fasse Vom neuenn Haus inn die Bodenn ———— j alb 3 hlr Vom Spitthal hero, ———— j alb 9 hlr Sohl Troghe.

Aus Sooden nach Kassel ———— 2 Taler. Aus Kassel nach Darmstadt ———— 6 Gulden; ist aber nunmehr gestiegen.

Von einem Fuder Fässer: vom Neuen Haus nach Sooden ———— 1 Albus 3 Heller; vom Hospital her ———— 1 Albus 9 Heller.

Soltröge:

3

Vom Tanngennberg[?]1 in die Bodenn, ———— j fl. Stein. Vonn Jedem fuder ———— 3 alb 4 hlr Nunmehr ———— 4½ alb.

vom Tannenberg nach Sooden ———— 1 Gulden.

Steine: von jedem Fuder ———— 3 Albus 4 Heller, nunmehr ———— 4½ Albus.

4

Leimenn. Vonn Jedem fuder —— j alb, wirdet nunmehr beim taglohnn gefuhret.

Lehm: von jedem Fuder ———— 1 Albus; wird nunmehr im Tagelohn gefahren.

Unsichere Lesungen

  1. Tanngennberg[?] — Ortsname, Schreibung unsicher (Z. 15)

S. 498

Bl. 247vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Dreck auszufuhrenn, Einem tagk ———— 24 alb. Bört vnnd flößleitternn, aus dem grossenn hause beÿ die Werra zuführenn, Einem tagk ———— 48 alb.

Der Erste Appendix. Dreck auszufahren, einen Tag ———— 24 Albus. Borte und Flößleitern aus dem großen Haus an die Werra zu führen, einen Tag ———— 48 Albus.

2

Vonn einer Klaffter Holtz Vom Seulingswaldt anns wasser —— 12 alb vom Tanngennberge beÿ Witzenhausen – 14 alb.

Von einem Klafter Holz: vom Seulingswald ans Wasser ———— 12 Albus; vom Tannenberg bei Witzenhausen ———— 14 Albus.

3

Holtz zum neuenn bodt, vom Wolffsberge Inn die Bodenn zuführenn ———— 16. Auch bisweilenn ———— 16½ fl.

Holz zu einem neuen Bothe vom Wolfsberg nach Sooden zu führen ———— 16, auch bisweilen ———— 16½ Gulden.

4

Schiffuhrlohnn Vonn einer Pfann Saltzes biß gein Cassell ———— 18 alb. Vonn einem fuder ledigenn fassenn, daselbst hero bis gein Allenndorff ———— 2 alb.

Schifffuhrlohn: von einer Pfanne Salz bis nach Kassel ———— 18 Albus. Von einem Fuder leerer Fässer von dort her bis nach Allendorf ———— 2 Albus.

5

Vonn ein fasse vonn Vackenn[?]1 bis gein Allendorff, ———— 2 alb.

Von einem Fass von Vacha bis nach Allendorf ———— 2 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Vackenn[?] — Ortsname unsicher (Z. 18)

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