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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 493–502

Das Wörterbuch A–H · S. 493–502 · Bl. 245r–249v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch A–H

S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 493

Bl. 245rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. — 3 fl. 6 alb. Toffell zoll, Jtem — 25 fl j alb 4 hlr. herrnngeldt, vnnd — 2 pfan saltzes alter Pflicht, ann stadt der ———— 25 offen, Was sonnstenn Grundtzins vom haus vnd hoffenn, im Saltzwerck gefelt, dero ein theils gebürt hochgedachtenn vnnserm gl.

Der Erste Appendix. 3 Gulden 6 Albus Tafelzoll, ebenso 25 Gulden 1 Albus 4 Heller Herrengeld und 2 Pfannen Salz alter Pflicht anstelle der ———— 25 Öfen.

Was sonst an Grundzins von Häusern und Höfen im Salzwerk anfällt, davon gebührt ein Teil unserem hochgenannten gnädigen

2

f. vnnd herrnn, Was vff sfgl.1 theil stehet, vnnd ist Jerlichenn, ———— 6 fl 6 alb. 6 hlr Was aber vf der Pfenner theil gefelt, das ist vnnd habenn sie die Pfenner selbst, Erbkaufft Pfannentheil.

Fürsten und Herrn. Was auf Seiner Fürstlichen Gnaden Teil steht, ist jährlich ———— 6 Gulden 6 Albus 6 Heller. Was aber auf den Teil der Pfänner fällt, das haben die Pfänner selbst.

Erbkauftes Pfannteil.

3

Jst hiernach beim P. vnnterm Titul Pfenner vnnd Pfannenntheil zufindenn, Eichennholtz. Giltet ein Claffter ———— 28 alb.

Ist hiernach beim P unter dem Titel Pfänner und Pfannteil zu finden.

Eichenholz. Ein Klafter gilt ———— 28 Albus,

4

Nunmehr ———— j fl. Eselhauffenn zeichenn[?]2. Vonn Jedem hauffenn holtz, so mit den Eseln getriebenn werdenn, gebenn die Holtzwirdigen ein zeichen,

nunmehr ———— 1 Gulden.

Eselhaufenzeichen. Von jedem Haufen Holz, der mit den Eseln getrieben wird, geben die Holzwürdiger ein Zeichen,

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzung, Anfangsbuchstabe unklar (Z. 8)
  2. zeichenn[?] — Stichwort, z oder d (Z. 18)

S. 494

Bl. 245vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. darmit mann sicht, wieuiel der Jars Jns Saltzwergk kommenn, Mann ledet auch den Esell treibernn vf Jedenn hauffenn — 2 achtell saltzes, giltet einer ———— 24 alb.

Der Erste Appendix. damit man sieht, wie viele im Jahr ins Salzwerk kommen. Man lädt auch den Eseltreibern auf jeden Haufen 2 Achtel Salz; eines gilt ———— 24 Albus.

2

Eschenn. Jst ein gefeß wie ein Metzenn, darmit schepfft mann die sohle aus dem Kubenn Jnn die Pfann, Kostet eine ———— 2½ alb.

Esche. Das ist ein Gefäß wie eine Metze; damit schöpft man die Sole aus der Kufe in die Pfanne. Eine kostet ———— 2½ Albus.

3

Eimer, Füll Eimer, such F. Extract des Eysenachischenn Vertrags, die Holtzflös belanngenndt.

Eimer, Fülleimer — siehe F.

Auszug aus dem Eisenacher Vertrag, die Holzflöße betreffend.

4

Mein G. F. vnnd herr, hat Jedes Jars souiel mahl sfgl.1 gefellig, flössenn zulassenn, doch das solchs Jederzeit zu rechtenn wettertagenn, zwischenn Walpurgis vnnd Pfingstenn, oder nach Laurentij, wenns wasser starck gnug ist, vorgenommenn werde, vnnd soll den Sachsischenn amptleuchtenn[?]2 zu Creutzburgk vnnd Gerstungenn, wenn mann flossenn will, alwege 14 tage zuuor anngekündigtt,

Mein gnädiger Fürst und Herr hat jedes Jahr so oft flößen zu lassen, wie es Seiner Fürstlichen Gnaden gefällig ist — doch so, dass dies jeweils bei rechtem Wetter zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, wenn das Wasser stark genug ist, vorgenommen wird. Und es soll den sächsischen Amtleuten zu Kreuzburg und Gerstungen, wenn man flößen will, stets 14 Tage zuvor angekündigt

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzung, Anfangsbuchstabe unklar (Z. 14)
  2. amptleuchtenn[?] — wohl amptleuthenn (Z. 18)

S. 495

Bl. 246rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. auch der ort da das holtz anngefurt, vnnd Jnngeworfenn werdenn soll, vermeldet werdenn, darmit sie die vnndersassenn, vor schadenn zu warnnenn, Darentkegenn gibt hochgedachter vnnser gl.

Der Erste Appendix. und auch der Ort gemeldet werden, wo das Holz angefahren und eingeworfen werden soll, damit sie die Untersassen vor Schaden warnen können. Dagegen gibt unser hochgenannter gnädiger

2

fl. vnnd herr, dem Hertzogenn zu Sachssenn, wenn ein oder viel mahl geflöst wirdt ———— 100 achteill gut vnnd kein schmir saltz, vnnd dem Obersten zu Mila auch ein Pfann, Wenn nun aber nicht geflöst, als denn gleichwohl — 50 achteill, Wirdet vf den tagk Jacobi zu Allenndorff in beisein eines Sachssischenn dieners eingepackt, vnnd fürters vf vnnsers gl.

Fürst und Herr dem Herzog zu Sachsen, wenn ein- oder mehrmals geflößt wird ———— 100 Achtel gutes und kein Schmiersalz, und dem Obersten zu Mihla auch eine Pfanne. Wenn aber nicht geflößt wird, alsdann gleichwohl 50 Achtel. Es wird am Tag Jacobi zu Allendorf in Beisein eines sächsischen Dieners eingepackt und weiter auf unseres gnädigen

3

f. vnd herrnn kostenn gein Mila gelieffertt, Es soll auch aller schadenn so den vndersassenn solcher flös halbenn beschehenn möchte, nach erkendtnus Jedes orts schepffenn, bezahlet werdenn, Nota.

Fürsten und Herrn Kosten nach Mihla geliefert. Es soll auch aller Schaden, der den Untersassen dieser Flöße wegen geschehen möchte, nach Erkenntnis der Schöffen jedes Ortes bezahlt werden.

Anmerkung:

4

Vonn solchenn — 100 achtell vnnd des Obersten Pfan saltzes, gibt vnnser gnediger fürst vnnd herr, zu

Von diesen 100 Achteln und der Pfanne Salz für den Obersten gibt unser gnädiger Fürst und Herr an

S. 496

Bl. 246vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. fuhrlohn, den vnderthanenn im Gericht Beÿlstein, bis gein Wannfriedenn zufurenn — 8 fl.

Der Erste Appendix. Fuhrlohn den Untertanen im Gericht Beilstein, es bis nach Wanfried zu führen, 8 Gulden

2

j alb 3 hlr. Fürtters den Wannfriedischenn[?]1 bis gein Mila zuführenn ———— 8 fl j alb 3 hlr.

1 Albus 3 Heller; ferner den Wanfriedern, es bis nach Mihla zu führen ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller.

3

Summa — 16 fl 2 alb 6. hlr. vonn Jeder Pfann — ½ thaler. Eich Zober, eichenn. Sein zwene, heltet Jeder — 2 Ohm Wormbser Eich, darmit wirdt bisweilenn der Saltzbronnenn, was daraus in einer stundt kann gelanngt werdenn, geeichet, Wie hiernach ein besonder verzeichnus zufindenn, Nō:2

Summe 16 Gulden 2 Albus 6 Heller; von jeder Pfanne ½ Taler.

Eichzuber, eichen. Es sind ihrer zwei; jeder hält 2 Ohm Wormser Eich. Damit wird bisweilen der Salzbrunnen geeicht, was daraus in einer Stunde geholt werden kann, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zu finden ist. Anmerkung:

4

Der Bier zober in Allenndorff ist — 7 quart grösser als die wein Eich: F. Fuhrlohn Allerley.

Der Bierzuber in Allendorf ist 7 Quart größer als die Weineich.

F. Fuhrlohn, allerlei.

5

Wagenn Fuhrlohn. Vonn einer Pfann Saltzes gibt mann aus den Boden,

Wagenfuhrlohn. Von einer Pfanne Salz gibt man aus den Bothen

Unsichere Lesungen

  1. Wannfriedischenn[?] — Endung gekürzt (Z. 4)
  2. Nō: — Kürzung Nota (Z. 14)

S. 497

Bl. 247rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. bis anns wasser beÿ das neuer Hauß. ———— j alb 3 hlr. Beÿ den Spitthal ———— j alb 9 hlr.

Der Erste Appendix. bis ans Wasser beim Neuen Haus ———— 1 Albus 3 Heller; beim Hospital ———— 1 Albus 9 Heller.

2

Aus den Bodenn gein Cassell ———— 2 thaler. Aus Cassell gein Darmbstadt ———— 6 fl. Ist aber nunmehr gestiegenn, Vonn einem fuder fasse Vom neuenn Haus inn die Bodenn ———— j alb 3 hlr Vom Spitthal hero, ———— j alb 9 hlr Sohl Troghe.

Aus Sooden nach Kassel ———— 2 Taler. Aus Kassel nach Darmstadt ———— 6 Gulden; ist aber nunmehr gestiegen.

Von einem Fuder Fässer: vom Neuen Haus nach Sooden ———— 1 Albus 3 Heller; vom Hospital her ———— 1 Albus 9 Heller.

Soltröge:

3

Vom Tanngennberg[?]1 in die Bodenn, ———— j fl. Stein. Vonn Jedem fuder ———— 3 alb 4 hlr Nunmehr ———— 4½ alb.

vom Tannenberg nach Sooden ———— 1 Gulden.

Steine: von jedem Fuder ———— 3 Albus 4 Heller, nunmehr ———— 4½ Albus.

4

Leimenn. Vonn Jedem fuder —— j alb, wirdet nunmehr beim taglohnn gefuhret.

Lehm: von jedem Fuder ———— 1 Albus; wird nunmehr im Tagelohn gefahren.

Unsichere Lesungen

  1. Tanngennberg[?] — Ortsname, Schreibung unsicher (Z. 15)

S. 498

Bl. 247vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Dreck auszufuhrenn, Einem tagk ———— 24 alb. Bört vnnd flößleitternn, aus dem grossenn hause beÿ die Werra zuführenn, Einem tagk ———— 48 alb.

Der Erste Appendix. Dreck auszufahren, einen Tag ———— 24 Albus. Borte und Flößleitern aus dem großen Haus an die Werra zu führen, einen Tag ———— 48 Albus.

2

Vonn einer Klaffter Holtz Vom Seulingswaldt anns wasser —— 12 alb vom Tanngennberge beÿ Witzenhausen – 14 alb.

Von einem Klafter Holz: vom Seulingswald ans Wasser ———— 12 Albus; vom Tannenberg bei Witzenhausen ———— 14 Albus.

3

Holtz zum neuenn bodt, vom Wolffsberge Inn die Bodenn zuführenn ———— 16. Auch bisweilenn ———— 16½ fl.

Holz zu einem neuen Bothe vom Wolfsberg nach Sooden zu führen ———— 16, auch bisweilen ———— 16½ Gulden.

4

Schiffuhrlohnn Vonn einer Pfann Saltzes biß gein Cassell ———— 18 alb. Vonn einem fuder ledigenn fassenn, daselbst hero bis gein Allenndorff ———— 2 alb.

Schifffuhrlohn: von einer Pfanne Salz bis nach Kassel ———— 18 Albus. Von einem Fuder leerer Fässer von dort her bis nach Allendorf ———— 2 Albus.

5

Vonn ein fasse vonn Vackenn[?]1 bis gein Allendorff, ———— 2 alb.

Von einem Fass von Vacha bis nach Allendorf ———— 2 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Vackenn[?] — Ortsname unsicher (Z. 18)

S. 499

Bl. 248rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Was aber Oberhalb Mündenn kaufft wirdt, davonn gibt mann vom Jedem fasse ———— j alb Vonn —— 100 lediger Thonnenn vonn Vackenn[?]1 bis gein Allenndorff, ———— j fl.

Der Erste Appendix. Was aber oberhalb Münden gekauft wird, davon gibt man von jedem Fass ———— 1 Albus. Von 100 leeren Tonnen von Vacha bis nach Allendorf ———— 1 Gulden.

2

Vonn einer Klaffter holtzes vonn Witzenhausenn gein Allenndorff ———— 7 alb. Vonn einer Klaffter durrer scheidt zulanngenn vnd gein Allenndorff vf den Holtzblatz Inns Eisenmaß zuliefernn Beÿ Wannfriedenn ———— 6 zwischenn Eschwege vnd Friedenn ———— 5 } alb vnnter Eschwege ———— 2½ Ist aber der scheidt wenig, muß mann etwas mehr gebenn, Faß kauff.

Von einem Klafter Holz von Witzenhausen nach Allendorf ———— 7 Albus. Von einem Klafter dürrer Scheite zu holen und nach Allendorf auf den Holzplatz ins Eisenmaß zu liefern: bei Wanfried ———— 6 Albus, zwischen Eschwege und Wanfried ———— 5 Albus, unterhalb Eschwege ———— 2½ Albus. Ist der Scheite aber wenig, muss man etwas mehr geben.

Fasskauf.

3

Dem Bödtner zu Vackenn[?]2, gibt mann vor ein neu faß ———— 14 alb Sonnstenn wirdet eins mit —— ½ thaler bezahlet, darzu kostet eins zu schiffuhrlohnn bis gein Allendorf,

Dem Böttcher zu Vacha gibt man für ein neues Fass ———— 14 Albus. Sonst wird eines mit ½ Taler bezahlt; dazu kostet eines an Schifffuhrlohn bis nach Allendorf,

Unsichere Lesungen

  1. Vackenn[?] — Ortsname, evtl. Vacha (Z. 4)
  2. Vackenn[?] — Ortsname, evtl. Vacha (Z. 17)

S. 500

Bl. 248vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. vonn Vackenn[?]1 ———— 2 Oberhalb Mündenn ———— 1 } alb. Flössenn. Soll Jedes Jars beschehenn, zwischenn Walpurgis vnnd Pfingstenn, oder nach Laurentij, Laut des Eisenachischenn vertragts, beÿ E.

Der Erste Appendix. von Vacha ———— 2 Albus, oberhalb Münden ———— 1 Albus.

Flößen. Soll jedes Jahr geschehen zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, laut dem Eisenacher Vertrag, unter E

2

zufindenn Flöß Saltz. Den Hertzogenn zu Sachssenn gibt vnnser gl. fl.2 vnnd herr Jars wenn sfgl.3

zu finden.

Flößsalz. Dem Herzog zu Sachsen gibt unser gnädiger Fürst und Herr jährlich, wenn Seine Fürstlichen Gnaden

3

flössenn lassenn, ———— 100 achtel saltz. Wenn aber nit geflöst wirdt, nur —— 50 achtell. Vnnd dem Oberstenn auch ein Pfann, sein zusammenn ———— 13½ Pfan.

flößen lassen ———— 100 Achtel Salz; wenn aber nicht geflößt wird, nur 50 Achtel. Und dem Obersten auch eine Pfanne; das sind zusammen ———— 13½ Pfannen.

4

Vnnd schickt vnnser gnediger fürst vnnd herr solch saltz bis gein Mila, Davonn zufuhrlohnn, gibt mann den Beilsteinischenn vom dammenn bis gein Wannfriedt – 8 fl j alb 3 hlr.

Und unser gnädiger Fürst und Herr schickt dieses Salz bis nach Mihla. Davon gibt man an Fuhrlohn den Beilsteinern, es vom Damm bis nach Wanfried zu führen ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller,

5

den Wannfriedischenn ———— 8 fl j alb 3 hlr. Ist vf Jede Pfann ———— 1 thlr[?]4.

den Wanfriedern ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller. Das ist auf jede Pfanne ———— 1 Taler.

Unsichere Lesungen

  1. Vackenn[?] — Ortsname, evtl. Vacha (Z. 2)
  2. gl. fl. — Kürzung gnediger fürst (Z. 9)
  3. sfgl. — Kürzung (Z. 10)
  4. thlr[?] — Kürzung, wohl thaler (Z. 20)

S. 501

Bl. 249rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Flöß zeichenn. Gibt mann den dienstleutenn, so das flösholtz aus dem wasser werffenn, darauf bezahlet sie denn der Holtzvogt, vom Jeder Klr1 ———— 5 hlr.

Der Erste Appendix. Flößzeichen. Die gibt man den Dienstleuten, die das Flößholz aus dem Wasser werfen; danach bezahlt sie der Holzvogt dafür, von jedem Klafter ———— 5 Heller.

2

Flöß Klaffter Holtz zeichenn. Gibt der Holtzvogtt den Bödernn vff Jede Klaffter eins, darvor gibt der Böder ———— j thaler 4 hlr.

Flößklafterholzzeichen. Das gibt der Holzvogt den Bodern auf jedes Klafter eines; dafür gibt der Boder ———— 1 Taler 4 Heller.

3

Bringt sie darnach dem Holtzleger, Was also denn solch vnnd ein Jedes zeichenn ann der zahl hat vnd gelttet, denselbenn ann der zahl gezeichnetenn hauffenn oder Klaffter holtzes bekommet er – Also wirdt es auch mit demselbigenn scheidt holtz gehalttenn, Fuhr zeichenn.

Er bringt es danach dem Holzleger. Was also ein jedes Zeichen an Zahl hat und gilt, denselben nach der Zahl gezeichneten Haufen oder Klafter Holz bekommt er. So wird es auch mit dem Scheitholz gehalten.

Fuhrzeichen.

4

Dero gibt der Holtzvogt benebenn obgedachter Loß[?]2 Klaffter zeichenn, vff Jede Klaffter —— 2.

Davon gibt der Holzvogt neben den genannten Losklafterzeichen auf jedes Klafter ———— 2.

5

Die müssenn die fuhrleuth den Pförtnern Je vonn Jeder fuhr |: ist ½ Klr :| eins im Innfahrenn liefernn,

Die müssen die Fuhrleute den Pförtnern von jeder Fuhr — das ist ein halbes Klafter — beim Einfahren eines abliefern,

Unsichere Lesungen

  1. Klr — Kürzung Klaffter (Z. 5)
  2. Loß[?] — Lesung unsicher (Z. 16)

S. 502

Bl. 249vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Damit also kein holtz ohne zeichenn vmb richtigkeit willenn Ingefuhret wirdet, Furstennsteur.

Der Erste Appendix. damit also der Ordnung halber kein Holz ohne Zeichen eingeführt wird.

Fürstensteuer.

2

Ist Jerlichenn —— 200 fl. zu 27 alb. Dieselbenn hat vnnser gl. f.1 vnnd herr, hochlöblicher gedechtnus Anno 38.

Ist jährlich 200 Gulden zu 27 Albus. Diese hat unser gnädiger Fürst und Herr hochlöblichen Angedenkens Anno 38

3

Freitags post Jubilate, zu erhaltung der armenn geordnet, Nemblich 80 fl. 4. Studentenn, 40 fl.

am Freitag nach Jubilate zur Erhaltung der Armen bestimmt, nämlich 80 Gulden für 4 Studenten, 40 Gulden

4

den armenn im Spithal, 40 fl. den armenn Hausleutenn, 40 fl. armenn Megdenn, Nota. Diese — 200 fl.

den Armen im Hospital, 40 Gulden den armen Hausleuten, 40 Gulden armen Mägden. Anmerkung: Diese 200 Gulden

5

habenn hiebevor sfgl.2 die Pfenner vonn Irenn ——— 42 Bothenn zu Erbzins erlegenn müssenn, Welche furters sfgl.

haben zuvor die Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden von ihren 42 Bothen als Erbzins erlegen müssen; die hat Seine Fürstliche Gnaden

6

im vertragk vnnd Location den armenn geordnett. Fanngenn, Genus fanngk. Heisset, wenn sich die Sohle zu saltz gesetzt hatt, Vnd

dann im Vertrag und in der Location den Armen bestimmt.

Fangen, Gänsefang. Heißt es, wenn sich die Sole zu Salz gesetzt hat, und

Unsichere Lesungen

  1. gl. f. — Kürzung gnediger fürst (Z. 6)
  2. sfgl. — Kürzung (Z. 14)

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