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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 494

Das Wörterbuch A–H · S. 494 · Bl. 245v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch A–H

S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 494

Bl. 245vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. darmit mann sicht, wieuiel der Jars Jns Saltzwergk kommenn, Mann ledet auch den Esell treibernn vf Jedenn hauffenn — 2 achtell saltzes, giltet einer ———— 24 alb.

Der Erste Appendix. damit man sieht, wie viele im Jahr ins Salzwerk kommen. Man lädt auch den Eseltreibern auf jeden Haufen 2 Achtel Salz; eines gilt ———— 24 Albus.

2

Eschenn. Jst ein gefeß wie ein Metzenn, darmit schepfft mann die sohle aus dem Kubenn Jnn die Pfann, Kostet eine ———— 2½ alb.

Esche. Das ist ein Gefäß wie eine Metze; damit schöpft man die Sole aus der Kufe in die Pfanne. Eine kostet ———— 2½ Albus.

3

Eimer, Füll Eimer, such F. Extract des Eysenachischenn Vertrags, die Holtzflös belanngenndt.

Eimer, Fülleimer — siehe F.

Auszug aus dem Eisenacher Vertrag, die Holzflöße betreffend.

4

Mein G. F. vnnd herr, hat Jedes Jars souiel mahl sfgl.1 gefellig, flössenn zulassenn, doch das solchs Jederzeit zu rechtenn wettertagenn, zwischenn Walpurgis vnnd Pfingstenn, oder nach Laurentij, wenns wasser starck gnug ist, vorgenommenn werde, vnnd soll den Sachsischenn amptleuchtenn[?]2 zu Creutzburgk vnnd Gerstungenn, wenn mann flossenn will, alwege 14 tage zuuor anngekündigtt,

Mein gnädiger Fürst und Herr hat jedes Jahr so oft flößen zu lassen, wie es Seiner Fürstlichen Gnaden gefällig ist — doch so, dass dies jeweils bei rechtem Wetter zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, wenn das Wasser stark genug ist, vorgenommen wird. Und es soll den sächsischen Amtleuten zu Kreuzburg und Gerstungen, wenn man flößen will, stets 14 Tage zuvor angekündigt

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzung, Anfangsbuchstabe unklar (Z. 14)
  2. amptleuchtenn[?] — wohl amptleuthenn (Z. 18)

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