Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix
Der erste Appendix · S. 499–508
Das Wörterbuch A–H · S. 499–508 · Bl. 248r–252v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Wörterbuch A–H
S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 499
Bl. 248rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. Was aber Oberhalb Mündenn kaufft wirdt, davonn gibt mann vom Jedem fasse ———— j alb Vonn —— 100 lediger Thonnenn vonn Vackenn[?]1 bis gein Allenndorff, ———— j fl.
Der Erste Appendix. Was aber oberhalb Münden gekauft wird, davon gibt man von jedem Fass ———— 1 Albus. Von 100 leeren Tonnen von Vacha bis nach Allendorf ———— 1 Gulden.
Vonn einer Klaffter holtzes vonn Witzenhausenn gein Allenndorff ———— 7 alb. Vonn einer Klaffter durrer scheidt zulanngenn vnd gein Allenndorff vf den Holtzblatz Inns Eisenmaß zuliefernn Beÿ Wannfriedenn ———— 6 zwischenn Eschwege vnd Friedenn ———— 5 } alb vnnter Eschwege ———— 2½ Ist aber der scheidt wenig, muß mann etwas mehr gebenn, Faß kauff.
Von einem Klafter Holz von Witzenhausen nach Allendorf ———— 7 Albus. Von einem Klafter dürrer Scheite zu holen und nach Allendorf auf den Holzplatz ins Eisenmaß zu liefern: bei Wanfried ———— 6 Albus, zwischen Eschwege und Wanfried ———— 5 Albus, unterhalb Eschwege ———— 2½ Albus. Ist der Scheite aber wenig, muss man etwas mehr geben.
Fasskauf.
Dem Bödtner zu Vackenn[?]2, gibt mann vor ein neu faß ———— 14 alb Sonnstenn wirdet eins mit —— ½ thaler bezahlet, darzu kostet eins zu schiffuhrlohnn bis gein Allendorf,
Dem Böttcher zu Vacha gibt man für ein neues Fass ———— 14 Albus. Sonst wird eines mit ½ Taler bezahlt; dazu kostet eines an Schifffuhrlohn bis nach Allendorf,
Unsichere Lesungen
- Vackenn[?] — Ortsname, evtl. Vacha (Z. 4)
- Vackenn[?] — Ortsname, evtl. Vacha (Z. 17)
S. 500
Bl. 248vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. vonn Vackenn[?]1 ———— 2 Oberhalb Mündenn ———— 1 } alb. Flössenn. Soll Jedes Jars beschehenn, zwischenn Walpurgis vnnd Pfingstenn, oder nach Laurentij, Laut des Eisenachischenn vertragts, beÿ E.
Der Erste Appendix. von Vacha ———— 2 Albus, oberhalb Münden ———— 1 Albus.
Flößen. Soll jedes Jahr geschehen zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, laut dem Eisenacher Vertrag, unter E
zufindenn Flöß Saltz. Den Hertzogenn zu Sachssenn gibt vnnser gl. fl.2 vnnd herr Jars wenn sfgl.3
zu finden.
Flößsalz. Dem Herzog zu Sachsen gibt unser gnädiger Fürst und Herr jährlich, wenn Seine Fürstlichen Gnaden
flössenn lassenn, ———— 100 achtel saltz. Wenn aber nit geflöst wirdt, nur —— 50 achtell. Vnnd dem Oberstenn auch ein Pfann, sein zusammenn ———— 13½ Pfan.
flößen lassen ———— 100 Achtel Salz; wenn aber nicht geflößt wird, nur 50 Achtel. Und dem Obersten auch eine Pfanne; das sind zusammen ———— 13½ Pfannen.
Vnnd schickt vnnser gnediger fürst vnnd herr solch saltz bis gein Mila, Davonn zufuhrlohnn, gibt mann den Beilsteinischenn vom dammenn bis gein Wannfriedt – 8 fl j alb 3 hlr.
Und unser gnädiger Fürst und Herr schickt dieses Salz bis nach Mihla. Davon gibt man an Fuhrlohn den Beilsteinern, es vom Damm bis nach Wanfried zu führen ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller,
Unsichere Lesungen
- Vackenn[?] — Ortsname, evtl. Vacha (Z. 2)
- gl. fl. — Kürzung gnediger fürst (Z. 9)
- sfgl. — Kürzung (Z. 10)
- thlr[?] — Kürzung, wohl thaler (Z. 20)
S. 501
Bl. 249rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. Flöß zeichenn. Gibt mann den dienstleutenn, so das flösholtz aus dem wasser werffenn, darauf bezahlet sie denn der Holtzvogt, vom Jeder Klr1 ———— 5 hlr.
Der Erste Appendix. Flößzeichen. Die gibt man den Dienstleuten, die das Flößholz aus dem Wasser werfen; danach bezahlt sie der Holzvogt dafür, von jedem Klafter ———— 5 Heller.
Flöß Klaffter Holtz zeichenn. Gibt der Holtzvogtt den Bödernn vff Jede Klaffter eins, darvor gibt der Böder ———— j thaler 4 hlr.
Flößklafterholzzeichen. Das gibt der Holzvogt den Bodern auf jedes Klafter eines; dafür gibt der Boder ———— 1 Taler 4 Heller.
Bringt sie darnach dem Holtzleger, Was also denn solch vnnd ein Jedes zeichenn ann der zahl hat vnd gelttet, denselbenn ann der zahl gezeichnetenn hauffenn oder Klaffter holtzes bekommet er – Also wirdt es auch mit demselbigenn scheidt holtz gehalttenn, Fuhr zeichenn.
Er bringt es danach dem Holzleger. Was also ein jedes Zeichen an Zahl hat und gilt, denselben nach der Zahl gezeichneten Haufen oder Klafter Holz bekommt er. So wird es auch mit dem Scheitholz gehalten.
Fuhrzeichen.
Dero gibt der Holtzvogt benebenn obgedachter Loß[?]2 Klaffter zeichenn, vff Jede Klaffter —— 2.
Davon gibt der Holzvogt neben den genannten Losklafterzeichen auf jedes Klafter ———— 2.
Die müssenn die fuhrleuth den Pförtnern Je vonn Jeder fuhr |: ist ½ Klr :| eins im Innfahrenn liefernn,
Die müssen die Fuhrleute den Pförtnern von jeder Fuhr — das ist ein halbes Klafter — beim Einfahren eines abliefern,
Unsichere Lesungen
- Klr — Kürzung Klaffter (Z. 5)
- Loß[?] — Lesung unsicher (Z. 16)
S. 502
Bl. 249vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. Damit also kein holtz ohne zeichenn vmb richtigkeit willenn Ingefuhret wirdet, Furstennsteur.
Der Erste Appendix. damit also der Ordnung halber kein Holz ohne Zeichen eingeführt wird.
Fürstensteuer.
Ist Jerlichenn —— 200 fl. zu 27 alb. Dieselbenn hat vnnser gl. f.1 vnnd herr, hochlöblicher gedechtnus Anno 38.
Ist jährlich 200 Gulden zu 27 Albus. Diese hat unser gnädiger Fürst und Herr hochlöblichen Angedenkens Anno 38
Freitags post Jubilate, zu erhaltung der armenn geordnet, Nemblich 80 fl. 4. Studentenn, 40 fl.
am Freitag nach Jubilate zur Erhaltung der Armen bestimmt, nämlich 80 Gulden für 4 Studenten, 40 Gulden
den armenn im Spithal, 40 fl. den armenn Hausleutenn, 40 fl. armenn Megdenn, Nota. Diese — 200 fl.
den Armen im Hospital, 40 Gulden den armen Hausleuten, 40 Gulden armen Mägden. Anmerkung: Diese 200 Gulden
habenn hiebevor sfgl.2 die Pfenner vonn Irenn ——— 42 Bothenn zu Erbzins erlegenn müssenn, Welche furters sfgl.
haben zuvor die Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden von ihren 42 Bothen als Erbzins erlegen müssen; die hat Seine Fürstliche Gnaden
im vertragk vnnd Location den armenn geordnett. Fanngenn, Genus fanngk. Heisset, wenn sich die Sohle zu saltz gesetzt hatt, Vnd
dann im Vertrag und in der Location den Armen bestimmt.
Fangen, Gänsefang. Heißt es, wenn sich die Sole zu Salz gesetzt hat, und
Unsichere Lesungen
- gl. f. — Kürzung gnediger fürst (Z. 6)
- sfgl. — Kürzung (Z. 14)
S. 503
Bl. 250rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. mann das saltz aus der Pfannenn lanngenn will, feget manns vff schauffelnn Ein Ganß[?]1 genennet, derenn feget mann vf ein mahl —— 12 gense[?]2, vnnd geschicht zu einer Pfann —— 14.
Der Erste Appendix. man das Salz aus der Pfanne holen will: dann fegt man es auf Schaufeln, eine Gans genannt. Deren fegt man auf einmal 12 Gänse, und das geschieht zu einer Pfanne 14
oder 15. mal, Fegfaß Gehörenn in ein bodt dreÿ, kostet eins —— j batz –, werdenn im siedenn Inn die Pfann gesetzt, darin samblet sich aller sanndt vnnd vnreinigkeitt, so in der Sohlenn ist, Feurenn.
oder 15 Mal.
Fegfass. Davon gehören in ein Bothe drei; eines kostet 1 Batzen. Sie werden beim Sieden in die Pfanne gesetzt; darin sammelt sich aller Sand und alle Unreinigkeit, die in der Sole ist.
Feuern.
Wenn der Meister annsendet, vnnd das feur vnder der Pfann annzündet, heist mann gefeuret. Farbe.
Wenn der Meister ansiedet und das Feuer unter der Pfanne anzündet, heißt man das gefeuert.
Farbe.
Ist Rindernn Blut, wirdet zu bestreichung der Nethe ann Pfannenn, vnnd zum Innbrennenn derselbenn gebraucht, Wie daforren beim blut zuersehenn,
Ist Rinderblut; es wird zum Bestreichen der Nähte an den Pfannen und zum Einbrennen derselben gebraucht, wie oben bei Blut zu ersehen ist.
Unsichere Lesungen
- Ganß[?] — Anfangsbuchstabe B oder G (Z. 3)
- gense[?] — Endung unsicher (Z. 4)
S. 504
Bl. 250vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. Fegenn. Alwegenn wenn in einer Pfann —— 5. oder 6. werk gesottenn wordenn, hennkenn sich die schebenn, hart vnnd dick ann die Pfannenn, derowegenn der meister die ausfegenn muß, Welchs geschicht durch ein feur, so mit —— 5.
Der Erste Appendix. Fegen. Immer wenn in einer Pfanne 5 oder 6 Werk gesotten worden sind, hängen sich die Scheiben hart und dick an die Pfanne; deshalb muss sie der Meister ausfegen. Das geschieht durch ein Feuer, das mit 5
oder 6. wellenn vnnter die Pfannenn, Wenn die zuvor gar ausgefüllet wordenn, gemacht wirdt, denn vonn der hitze springenn die schebenn abe, Fersetzer Zu Allenndorff, müssenn die Börte vnnd Leÿternn[?]1 zum flössenn setzenn, davonn gibt mann einem des tags —— 3½ alb.
oder 6 Wellen unter der Pfanne gemacht wird, wenn diese zuvor ganz ausgefüllt worden ist; denn von der Hitze springen die Scheiben ab.
Fersetzer. Zu Allendorf müssen sie die Borte und Leitern zum Flößen setzen; davon gibt man einem am Tag ———— 3½ Albus,
dem Werkmeister aber —— 4 alb, desgleichenn vonn aller annder arbeitt. Festenung. Wass darinn im vorrats zu Cassell
dem Werkmeister aber 4 Albus, desgleichen für alle andere Arbeit.
Festung. Was darin auf Vorrat zu Kassel ist:
Unsichere Lesungen
- Leÿternn[?] — Lesung unsicher (Z. 12)
S. 505
Bl. 251rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. Anno 77. sein im Weissenn hoffe vffgeschüt —— 300 Pfann, habenn im vffschüttenn, vnnd im grossenn mas gebenn —— 215 Pfann ½ achttell 3¼ metzenn, Füll Eimer Muß mann in Jedem bodt einenn habenn benebenn der Eschenn, damit mann die Sohle aus dem tieffen Kübenn lannget, kost einer —— ½ fl.
Der Erste Appendix. Anno 77 sind im Weißen Hof 300 Pfannen aufgeschüttet worden; sie haben beim Aufschütten und im großen Maß ergeben 215 Pfannen ½ Achtel 3¼ Metzen.
Fülleimer. Davon muss man in jedem Bothe einen neben der Esche haben, damit man die Sole aus der tiefen Kufe holt; einer kostet ½ Gulden.
G Herrn Gennse Aus saltz gemacht, gibt Jeder Böder vf vnnsers gl. f. vnnd herrnn theil vonn Jedem werk zwo.
G. Herrengänse. Aus Salz gemacht; jeder Boder gibt davon auf unseres gnädigen Fürsten und Herrn Teil von jedem Werk zwei.
Im gleichenn gebenn die Böder vf der altenn seittenn den Pfennernn vonn Jedem werk auch zwo.
Ebenso geben die Boder auf der alten Seite den Pfännern von jedem Werk auch zwei.
Unsichere Lesungen
- lb — Pfundzeichen (Z. 18)
S. 506
Bl. 251vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. Grabennfeger. Gibt mann Jerlich zubelohnung das er die graben in Bodenn rein helt ———— 10 fl.
Der Erste Appendix. Grabenfeger. Man gibt ihm jährlich zur Belohnung dafür, dass er die Gräben in Sooden rein hält ———— 10 Gulden.
Gegennschreiber. Ist auch Zoller vnnd mit Saltzwart sein ampt ist, alles was der Renndtmeister ann gelde ausgibt, darbeÿ zu sein, vnnd Ims wochenn buch zuschreibenn, den Zoll, Schatz, vnnd wege geldt Innzunehmenn, vnnd alle werke, was dero wochentlich vnnd Jerlich gesottenn werdenn, zu Register zubringenn, Hat davonn zu besoldung 20 fl.
Gegenschreiber. Er ist auch Zöllner und Mitsalzwart. Sein Amt ist, bei allem, was der Rentmeister an Geld ausgibt, zugegen zu sein und es ins Wochenbuch einzutragen, den Zoll, das Schatz- und Wegegeld einzunehmen und alle Werke, die wöchentlich und jährlich gesotten werden, ins Register zu bringen. Er hat davon an Besoldung 20 Gulden
vom Gegennschreiber ampt. 20 fl. vom Zoll ampt. 20 fl. vom Schatz vnnd wege hellern einzunehmenn, 2 fl.
vom Gegenschreiberamt, 20 Gulden vom Zollamt, 20 Gulden für das Einnehmen der Schatz- und Wegeheller, 2 Gulden
S. 507
Bl. 252rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. 4 Malter Kornn. 2 achtell Saltz. 6. Klaffter holtz, j Hoffkleidt, Gegenn zeichenn.
Der Erste Appendix. 4 Malter Korn, 2 Achtel Salz, 6 Klafter Holz, 1 Hofkleid.
Gegenzeichen.
Gibt der Pfarher Rhenanus den Bodernn vff Jede Klr1 eins, dieselbenn muß der Böder benebenn des Holtzvogts zeichenn, dem Holtzleger ehe vnnd zuvor er das bekömpt, liefernn, Gerichts knecht.
Die gibt der Pfarrer Rhenanus den Bodern auf jedes Klafter eines; diese muss der Boder neben dem Zeichen des Holzvogts dem Holzleger abliefern, ehe und bevor er das Holz bekommt.
Gerichtsknecht.
Ist einer in Bodenn, muß alles saltz vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd herrnn, Gravenn, Prelatenn, vnnd der Ritterschafft bestellenn, beÿ vfmessung des saltzes sein, auch die Holtzberge vmb die Bodenn begehenn, Desgleichenn die vngehorsamenn, vnnd vberfahrer, vf bevelch der Saltzgreuenn vnd Beamptenn zu hafftenn bringenn, Ist auch wechter, Hat Jars zu besoldung vom Gerichtsknechtsdienst,
Es ist einer in Sooden. Er muss alles Salz für unseren gnädigen Fürsten und Herrn, für Grafen, Prälaten und die Ritterschaft bestellen, beim Aufmessen des Salzes zugegen sein, auch die Holzberge um Sooden begehen; desgleichen die Ungehorsamen und Übertreter auf Befehl der Salzgrafen und Beamten in Haft bringen. Er ist auch Wächter. Er hat jährlich an Besoldung vom Gerichtsknechtsdienst
Unsichere Lesungen
- Klr — Kürzung Klaffter (Z. 8)
S. 508
Bl. 252vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. —— 2 fl. 24 alb. vnnd — j achtell saltz, vnnd vonn Jeder Pfann saltzes, so vfgemessenn wirdt, vnnd die er der Ritterschafft bestelt, ———— j alb.
Der Erste Appendix. 2 Gulden 24 Albus und 1 Achtel Salz, und von jeder Pfanne Salz, die aufgemessen wird und die er der Ritterschaft bestellt ———— 1 Albus.
Vom Forst ———— 3 fl. 8 alb. vonn der Wache ———— 10 fl. Vom Schoßhaus ———— 16 alb. Gesöde. Ist das werk darauff die Pfann gesetzt wirdt, Ist in Vier theil getheilt.
Vom Forst ———— 3 Gulden 8 Albus. Von der Wache ———— 10 Gulden. Vom Schoßhaus ———— 16 Albus.
Gesöde. Ist das Werk, auf das die Pfanne gesetzt wird; es ist in vier Teile geteilt.
Da fordertheil heisset der vorofe, das hindertheil der hinderofen, beide seittenn wennde, Der grundt darauf das feuer gemacht wirdt der herdt, die vier eckenn hörnner, Zwischenn den Wenndenn, vnnd der Pfannenn wirdts auch mit steinenn verwart, vnnd bekleibet, heisset mann Belegenn, Dieser gesöde kann eins vonn neuenn zumachen
Das Vorderteil heißt der Vorofen, das Hinterteil der Hinterofen, dazu beide Seitenwände. Der Grund, auf dem das Feuer gemacht wird, ist der Herd; die vier Ecken sind die Hörner. Zwischen den Wänden und der Pfanne wird es auch mit Steinen verwahrt und verkleibt; das nennt man Belegen. Ein solches Gesöde von neuem zu machen kann