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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 503–512

Das Wörterbuch A–H · S. 503–512 · Bl. 250r–254v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch A–H

S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 503

Bl. 250rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. mann das saltz aus der Pfannenn lanngenn will, feget manns vff schauffelnn Ein Ganß[?]1 genennet, derenn feget mann vf ein mahl —— 12 gense[?]2, vnnd geschicht zu einer Pfann —— 14.

Der Erste Appendix. man das Salz aus der Pfanne holen will: dann fegt man es auf Schaufeln, eine Gans genannt. Deren fegt man auf einmal 12 Gänse, und das geschieht zu einer Pfanne 14

2

oder 15. mal, Fegfaß Gehörenn in ein bodt dreÿ, kostet eins —— j batz –, werdenn im siedenn Inn die Pfann gesetzt, darin samblet sich aller sanndt vnnd vnreinigkeitt, so in der Sohlenn ist, Feurenn.

oder 15 Mal.

Fegfass. Davon gehören in ein Bothe drei; eines kostet 1 Batzen. Sie werden beim Sieden in die Pfanne gesetzt; darin sammelt sich aller Sand und alle Unreinigkeit, die in der Sole ist.

Feuern.

3

Wenn der Meister annsendet, vnnd das feur vnder der Pfann annzündet, heist mann gefeuret. Farbe.

Wenn der Meister ansiedet und das Feuer unter der Pfanne anzündet, heißt man das gefeuert.

Farbe.

4

Ist Rindernn Blut, wirdet zu bestreichung der Nethe ann Pfannenn, vnnd zum Innbrennenn derselbenn gebraucht, Wie daforren beim blut zuersehenn,

Ist Rinderblut; es wird zum Bestreichen der Nähte an den Pfannen und zum Einbrennen derselben gebraucht, wie oben bei Blut zu ersehen ist.

Unsichere Lesungen

  1. Ganß[?] — Anfangsbuchstabe B oder G (Z. 3)
  2. gense[?] — Endung unsicher (Z. 4)

S. 504

Bl. 250vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Fegenn. Alwegenn wenn in einer Pfann —— 5. oder 6. werk gesottenn wordenn, hennkenn sich die schebenn, hart vnnd dick ann die Pfannenn, derowegenn der meister die ausfegenn muß, Welchs geschicht durch ein feur, so mit —— 5.

Der Erste Appendix. Fegen. Immer wenn in einer Pfanne 5 oder 6 Werk gesotten worden sind, hängen sich die Scheiben hart und dick an die Pfanne; deshalb muss sie der Meister ausfegen. Das geschieht durch ein Feuer, das mit 5

2

oder 6. wellenn vnnter die Pfannenn, Wenn die zuvor gar ausgefüllet wordenn, gemacht wirdt, denn vonn der hitze springenn die schebenn abe, Fersetzer Zu Allenndorff, müssenn die Börte vnnd Leÿternn[?]1 zum flössenn setzenn, davonn gibt mann einem des tags —— 3½ alb.

oder 6 Wellen unter der Pfanne gemacht wird, wenn diese zuvor ganz ausgefüllt worden ist; denn von der Hitze springen die Scheiben ab.

Fersetzer. Zu Allendorf müssen sie die Borte und Leitern zum Flößen setzen; davon gibt man einem am Tag ———— 3½ Albus,

3

dem Werkmeister aber —— 4 alb, desgleichenn vonn aller annder arbeitt. Festenung. Wass darinn im vorrats zu Cassell

dem Werkmeister aber 4 Albus, desgleichen für alle andere Arbeit.

Festung. Was darin auf Vorrat zu Kassel ist:

Unsichere Lesungen

  1. Leÿternn[?] — Lesung unsicher (Z. 12)

S. 505

Bl. 251rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Anno 77. sein im Weissenn hoffe vffgeschüt —— 300 Pfann, habenn im vffschüttenn, vnnd im grossenn mas gebenn —— 215 Pfann ½ achttell 3¼ metzenn, Füll Eimer Muß mann in Jedem bodt einenn habenn benebenn der Eschenn, damit mann die Sohle aus dem tieffen Kübenn lannget, kost einer —— ½ fl.

Der Erste Appendix. Anno 77 sind im Weißen Hof 300 Pfannen aufgeschüttet worden; sie haben beim Aufschütten und im großen Maß ergeben 215 Pfannen ½ Achtel 3¼ Metzen.

Fülleimer. Davon muss man in jedem Bothe einen neben der Esche haben, damit man die Sole aus der tiefen Kufe holt; einer kostet ½ Gulden.

2

G Herrn Gennse Aus saltz gemacht, gibt Jeder Böder vf vnnsers gl. f. vnnd herrnn theil vonn Jedem werk zwo.

G. Herrengänse. Aus Salz gemacht; jeder Boder gibt davon auf unseres gnädigen Fürsten und Herrn Teil von jedem Werk zwei.

3

Im gleichenn gebenn die Böder vf der altenn seittenn den Pfennernn vonn Jedem werk auch zwo.

Ebenso geben die Boder auf der alten Seite den Pfännern von jedem Werk auch zwei.

4

24. Gennse vngefehrlich gehenn vf ein achtell, thut vf ein Pfann ———— 192 gense, Helt eine am gewicht —— 5. oder 6. lb1 vngefehr.

Ungefähr 24 Gänse gehen auf ein Achtel; das macht auf eine Pfanne ———— 192 Gänse. Eine hält am Gewicht ungefähr 5 oder 6 Pfund.

Unsichere Lesungen

  1. lb — Pfundzeichen (Z. 18)

S. 506

Bl. 251vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Grabennfeger. Gibt mann Jerlich zubelohnung das er die graben in Bodenn rein helt ———— 10 fl.

Der Erste Appendix. Grabenfeger. Man gibt ihm jährlich zur Belohnung dafür, dass er die Gräben in Sooden rein hält ———— 10 Gulden.

2

Gegennschreiber. Ist auch Zoller vnnd mit Saltzwart sein ampt ist, alles was der Renndtmeister ann gelde ausgibt, darbeÿ zu sein, vnnd Ims wochenn buch zuschreibenn, den Zoll, Schatz, vnnd wege geldt Innzunehmenn, vnnd alle werke, was dero wochentlich vnnd Jerlich gesottenn werdenn, zu Register zubringenn, Hat davonn zu besoldung 20 fl.

Gegenschreiber. Er ist auch Zöllner und Mitsalzwart. Sein Amt ist, bei allem, was der Rentmeister an Geld ausgibt, zugegen zu sein und es ins Wochenbuch einzutragen, den Zoll, das Schatz- und Wegegeld einzunehmen und alle Werke, die wöchentlich und jährlich gesotten werden, ins Register zu bringen. Er hat davon an Besoldung 20 Gulden

3

vom Gegennschreiber ampt. 20 fl. vom Zoll ampt. 20 fl. vom Schatz vnnd wege hellern einzunehmenn, 2 fl.

vom Gegenschreiberamt, 20 Gulden vom Zollamt, 20 Gulden für das Einnehmen der Schatz- und Wegeheller, 2 Gulden

4

vor Pappier, Summa Geldes ———— 62 guldenn.

für Papier; Summe an Geld ———— 62 Gulden.

S. 507

Bl. 252rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. 4 Malter Kornn. 2 achtell Saltz. 6. Klaffter holtz, j Hoffkleidt, Gegenn zeichenn.

Der Erste Appendix. 4 Malter Korn, 2 Achtel Salz, 6 Klafter Holz, 1 Hofkleid.

Gegenzeichen.

2

Gibt der Pfarher Rhenanus den Bodernn vff Jede Klr1 eins, dieselbenn muß der Böder benebenn des Holtzvogts zeichenn, dem Holtzleger ehe vnnd zuvor er das bekömpt, liefernn, Gerichts knecht.

Die gibt der Pfarrer Rhenanus den Bodern auf jedes Klafter eines; diese muss der Boder neben dem Zeichen des Holzvogts dem Holzleger abliefern, ehe und bevor er das Holz bekommt.

Gerichtsknecht.

3

Ist einer in Bodenn, muß alles saltz vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd herrnn, Gravenn, Prelatenn, vnnd der Ritterschafft bestellenn, beÿ vfmessung des saltzes sein, auch die Holtzberge vmb die Bodenn begehenn, Desgleichenn die vngehorsamenn, vnnd vberfahrer, vf bevelch der Saltzgreuenn vnd Beamptenn zu hafftenn bringenn, Ist auch wechter, Hat Jars zu besoldung vom Gerichtsknechtsdienst,

Es ist einer in Sooden. Er muss alles Salz für unseren gnädigen Fürsten und Herrn, für Grafen, Prälaten und die Ritterschaft bestellen, beim Aufmessen des Salzes zugegen sein, auch die Holzberge um Sooden begehen; desgleichen die Ungehorsamen und Übertreter auf Befehl der Salzgrafen und Beamten in Haft bringen. Er ist auch Wächter. Er hat jährlich an Besoldung vom Gerichtsknechtsdienst

Unsichere Lesungen

  1. Klr — Kürzung Klaffter (Z. 8)

S. 508

Bl. 252vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. —— 2 fl. 24 alb. vnnd — j achtell saltz, vnnd vonn Jeder Pfann saltzes, so vfgemessenn wirdt, vnnd die er der Ritterschafft bestelt, ———— j alb.

Der Erste Appendix. 2 Gulden 24 Albus und 1 Achtel Salz, und von jeder Pfanne Salz, die aufgemessen wird und die er der Ritterschaft bestellt ———— 1 Albus.

2

Vom Forst ———— 3 fl. 8 alb. vonn der Wache ———— 10 fl. Vom Schoßhaus ———— 16 alb. Gesöde. Ist das werk darauff die Pfann gesetzt wirdt, Ist in Vier theil getheilt.

Vom Forst ———— 3 Gulden 8 Albus. Von der Wache ———— 10 Gulden. Vom Schoßhaus ———— 16 Albus.

Gesöde. Ist das Werk, auf das die Pfanne gesetzt wird; es ist in vier Teile geteilt.

3

Da fordertheil heisset der vorofe, das hindertheil der hinderofen, beide seittenn wennde, Der grundt darauf das feuer gemacht wirdt der herdt, die vier eckenn hörnner, Zwischenn den Wenndenn, vnnd der Pfannenn wirdts auch mit steinenn verwart, vnnd bekleibet, heisset mann Belegenn, Dieser gesöde kann eins vonn neuenn zumachen

Das Vorderteil heißt der Vorofen, das Hinterteil der Hinterofen, dazu beide Seitenwände. Der Grund, auf dem das Feuer gemacht wird, ist der Herd; die vier Ecken sind die Hörner. Zwischen den Wänden und der Pfanne wird es auch mit Steinen verwahrt und verkleibt; das nennt man Belegen. Ein solches Gesöde von neuem zu machen kann

S. 509

Bl. 253rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Costenn ——— 2 fl.1 vnnd die achtdielenn, darin die Wennde hinder vnnd forder Vfenn gefast werden ——————— 24 alb.

kosten ——— 2 Gulden, und die Achtdielen, in denen die Wände des Hinter- und Vorofens gefasst werden ——————— 24 Albus.

2

Nota Jede wochenn bricht mann der Gesöde ein theil abe, nimpt das gebrennte aus, heist mann beisse2, machts vom neuwem aus schloter vnnd sohlenn, dauonn zu machenn gibt mann ——— 2 alb.

Anmerkung: Jede Woche bricht man einen Teil des Gesödes ab, nimmt das Gebrannte heraus — das nennt man Beiße — und macht es von neuem aus Schlotter und Sole; dafür gibt man zu machen ——— 2 Albus.

3

Geschenck Vnnd vffgab ehs3 saltz, vber den geordenntenn feilenn saltzkauff zunehmenn, ist ein Saltzwerck allenn Beamptenn, also den Bödernn Anno 55 den 13 Augusti, durch einenn sonnderlichenn schrifftlichenn beuelch ernnstlich verbottenn, Grube Ist der platz vorm Both, darauff die wellenn gesetzt werdenn, Gegennwarttenn Sein zwenn, einer der Zöller, der annder der Caplan

Geschenk. Salz über den festgesetzten Verkaufspreis hinaus zu nehmen und aufzugeben ist einem Salzwerk und allen Beamten, also auch den Bodern, Anno 55 am 13. August durch einen besonderen schriftlichen Befehl ernstlich verboten worden.

Grube. Ist der Platz vor dem Bothe, auf dem die Wellen gesetzt werden.

Gegenwärtiger. Es sind ihrer zwei, der eine der Zöllner, der andere der Kaplan;

Unsichere Lesungen

  1. 2 fl. — Währungskürzel undeutlich (Z. 1)
  2. beisse — ss/st unsicher (Z. 6)
  3. ehs — Lesung unsicher (Z. 10)

S. 510

Bl. 253vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

müssenn gleich dem Vber Saltzwarttenn alle werck, was dero Jars vnnd wochenntlich gesottenn werdenn, vfschreibenn, vnnd zu Register bringen, auch der Caplann bey Innehmung der Herrnn gennse sein, vnnd darüber ein Jegenn kerb gehaltenn, hat dauonn zu besoldung.

sie müssen gleich dem Obersalzwart alle Werke, die jährlich und wöchentlich gesotten werden, aufschreiben und ins Register bringen; auch soll der Kaplan bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein und darüber eine Gegenkerbe führen. Er hat davon an Besoldung:

2

Gewicht. Ein Centner zu allenndorff helt — 104 lb. Ein Walt zentner1 vf der Eisennhüttenn helt gemeiner Centner ——————— 1 1/4 Ein Quart Sohle weigt ———— 2 lb 27 lot, Ein Quart weltwasser2 ———— 2 lb 22 lot, Ein achttell saltz soll wiegenn ——— 155 lb.

Gewicht. Ein Zentner zu Allendorf hält 104 Pfund. Ein Waldzentner auf der Eisenhütte hält gemeine Zentner ——————— 1¼. Ein Quart Sole wiegt ———— 2 Pfund 27 Lot; ein Quart wildes Wasser ———— 2 Pfund 22 Lot. Ein Achtel Salz soll wiegen ——— 155 Pfund,

3

Weigt bisweilenn ———— 150 – 140 lb. Ein Sannbsaltz3 weigt vngefehr — 5 oder 6 lb. Gosswergk, Gegossenn Eisenn, Sein treger, Stebe, Plattenn, Eisenn, muß mann zu den Steinkolenn bodenn zu Rostenn vnnd sonnstenn habenn,

wiegt bisweilen ———— 150 bis 140 Pfund. Eine Salzgans wiegt ungefähr 5 oder 6 Pfund.

Gusswerk, gegossenes Eisen. Das sind Träger, Stäbe, Platten und Eisen; die muss man zu den Steinkohlen-Bothen für die Roste und sonst haben.

Unsichere Lesungen

  1. Walt zentner — Anfangsbuchstabe unsicher (Z. 9)
  2. weltwasser — Lesung unsicher (Z. 12)
  3. Sannbsaltz — b/d unsicher (Z. 15)

S. 511

Bl. 254rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Treger ——— 5 } weigen bey1 } —— 15 oder 14 } Centner. Stebe ——— 23 } } —— 23 oder 24 } Wirdet Jeder Centner zum Lippoldesbergk numehr vermöge des Contracts so vnnser gnediger Fürst vnnd Herr, mit dem hüttennmeister treffen lassen, mit ——— 28 alb bezahlt, Hiergegenn muß er das alte eysenn wieder nehmenn, vnnd vor Jedenn Centner — 10 alb [übergeschrieben:

Träger ——— 5, Stäbe ——— 23; sie wiegen gegen 15 oder 14 bzw. 23 oder 24 Zentner. Jeder Zentner wird nunmehr zu Lippoldsberg gemäß dem Vertrag, den unser gnädiger Fürst und Herr mit dem Hüttenmeister hat schließen lassen, mit ——— 28 Albus bezahlt. Dagegen muss er das alte Eisen wieder nehmen und für jeden Zentner 10 Albus

2

8 heller] geben Geschos. Gibt Jeder Böder Jars Ein meister so ein haus hatt ——— 6 alb 8 hlr.

8 Heller geben.

Geschoss. Jeder Boder gibt jährlich: ein Meister, der ein Haus hat ——— 6 Albus 8 Heller.

3

Hat er aber kein eigenn haus ——— 5 alb. Ein affter knecht ——— 4 alb. Ein witwe die kein eigenn haus hat — 3 alb.

Hat er aber kein eigenes Haus ——— 5 Albus. Ein Afterknecht ——— 4 Albus. Eine Witwe, die kein eigenes Haus hat ——— 3 Albus.

4

Erhebenn die schosser, vnnd thun rechnung dauon, H. Haffer Muß mann Jars zu den — 6. Kunstpferdenn ordinarie [gestrichen:

Es erheben die Schosser und legen Rechnung darüber.

H. Hafer. Man muss jährlich zu den 6 Kunstpferden ordentlich

5

habenn] ——— 273 Malter, Ist Jede wochenn ——— 5 malter 4 metz.

——— 273 Malter haben; das ist jede Woche ——— 5 Malter 4 Metzen.

Unsichere Lesungen

  1. weigen bey — Klammerkonstruktion, Anordnung (Z. 1)

S. 512

Bl. 254vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Tagk vnnd nacht vf ein pferdt ——— 2 metzen. Wurdet ein Jedes Malter dem Renndtmeister zu Eschwege vf verordenung, vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd herrenn mit —— 20 alb zalt, nunmehr mit — j fl.

Tag und Nacht auf ein Pferd 2 Metzen. Jedes Malter wird dem Rentmeister zu Eschwege auf Anordnung unseres gnädigen Fürsten und Herrn mit 20 Albus bezahlt, nunmehr mit 1 Gulden.

2

Hauw Muß mann Jars zu gemeltenn Pferdenn habenn — 18. füder, vf Jedes Pferdt — 3 füder, gilttet ein füder zu gemeinenn Jarenn — 2 fl., auch wohl 3.

Heu. Man muss jährlich zu den genannten Pferden 18 Fuder haben, auf jedes Pferd 3 Fuder. Ein Fuder gilt in gewöhnlichen Jahren 2 Gulden, auch wohl 3,

3

4. oder 5 fl. HoltzVogt Ist auch Vber Saltzwart, hat alles Klaffter holtz in vffsicht, vnnd verwaltung, bringts zurechnung, verkauffts vnnd verlegts, hat Jars zubesoldung.

4 oder 5 Gulden.

Holzvogt. Er ist auch Obersalzwart; er hat alles Klafterholz in Aufsicht und Verwaltung, bringt es zur Rechnung, verkauft es und legt es aus. Er hat jährlich an Besoldung:

4

100 fl. Geldt. 8 Malter kornn. 9 Ehlen Lündisch duch 8 Ehlen Barchenn, 12 Klaffter Holtz, 2 Achtell saltzes

100 Gulden Geld, 8 Malter Korn, 9 Ellen londisches Tuch, 8 Ellen Barchent, 12 Klafter Holz, 2 Achtel Salz.

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