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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 512

Das Wörterbuch A–H · S. 512 · Bl. 254v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch A–H

S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 512

Bl. 254vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Tagk vnnd nacht vf ein pferdt ——— 2 metzen. Wurdet ein Jedes Malter dem Renndtmeister zu Eschwege vf verordenung, vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd herrenn mit —— 20 alb zalt, nunmehr mit — j fl.

Tag und Nacht auf ein Pferd 2 Metzen. Jedes Malter wird dem Rentmeister zu Eschwege auf Anordnung unseres gnädigen Fürsten und Herrn mit 20 Albus bezahlt, nunmehr mit 1 Gulden.

2

Hauw Muß mann Jars zu gemeltenn Pferdenn habenn — 18. füder, vf Jedes Pferdt — 3 füder, gilttet ein füder zu gemeinenn Jarenn — 2 fl., auch wohl 3.

Heu. Man muss jährlich zu den genannten Pferden 18 Fuder haben, auf jedes Pferd 3 Fuder. Ein Fuder gilt in gewöhnlichen Jahren 2 Gulden, auch wohl 3,

3

4. oder 5 fl. HoltzVogt Ist auch Vber Saltzwart, hat alles Klaffter holtz in vffsicht, vnnd verwaltung, bringts zurechnung, verkauffts vnnd verlegts, hat Jars zubesoldung.

4 oder 5 Gulden.

Holzvogt. Er ist auch Obersalzwart; er hat alles Klafterholz in Aufsicht und Verwaltung, bringt es zur Rechnung, verkauft es und legt es aus. Er hat jährlich an Besoldung:

4

100 fl. Geldt. 8 Malter kornn. 9 Ehlen Lündisch duch 8 Ehlen Barchenn, 12 Klaffter Holtz, 2 Achtell saltzes

100 Gulden Geld, 8 Malter Korn, 9 Ellen londisches Tuch, 8 Ellen Barchent, 12 Klafter Holz, 2 Achtel Salz.

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