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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 513–522

Das Wörterbuch A–H · S. 513–522 · Bl. 255r–259v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch A–H

S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 513

Bl. 255rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Vnnd zu erhaltung eines kleppers, das er die flöß vnnd gehöltz, mit bereitet, 24 Malter haffernn, 2 füder Hauw 2 schock stro, 2 fl.

Und zur Unterhaltung eines Klepperpferdes, damit er die Flöße und Gehölze bereist: 24 Malter Hafer, 2 Fuder Heu, 2 Schock Stroh, 2 Gulden

2

Huffschlagk, Holtzkauff Ein klaffter, es sey flös oder Schiffholtz, gilttet vnnserm gl. f.

Hufschlag.

Holzkauf. Ein Klafter, sei es Flöß- oder Schiffholz, gilt unserem gnädigen Fürsten

3

vnnd herrnn ————— j thaler in1[?] 31 alb. Kostet Am Seulingswaldt, 3 alb zu hauwenn, oder, 4 1/2 alb mit der sagenn zu schneidenn, 12 alb führlohnn vom waldt anns wasser.

und Herrn ————— 1 Taler oder 31 Albus. Es kostet am Seulingswald 3 Albus zu hauen oder 4½ Albus mit der Säge zu schneiden, 12 Albus Fuhrlohn vom Wald ans Wasser,

4

5 hllr. aus dem wasser zu werffenn, Am Tanngennbergk2. 3 alb zu hauwenn. 4 1/2 alb mit der sagenn zu schneidenn.

5 Heller, es aus dem Wasser zu werfen. Am Tannenberg: 3 Albus zu hauen, 4½ Albus mit der Säge zu schneiden,

5

14 alb führlohnn vom waldt anns Wasser bey Witzennhausenn.

14 Albus Fuhrlohn vom Wald ans Wasser bei Witzenhausen,

Unsichere Lesungen

  1. in — Wort undeutlich (Z. 9)
  2. Tanngennbergk — Ortsname, nn/u unsicher (Z. 16)

S. 514

Bl. 255vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

7 alb. zu Schiff, dadannenn gein allendorff, Eichenn holtz. Giltet ein klaffter ——— 28 alb numehr —— j fl.

7 Albus zu Schiff von dort nach Allendorf.

Eichenholz. Ein Klafter gilt ——— 28 Albus, nunmehr ——— 1 Gulden.

2

Esell hauffenn einer — 29 alb Itzo ——— 24 alb. vnnd werdenn 2 achtell saltz darauf geladenn.

Ein Eselhaufen 29 Albus, jetzt ——— 24 Albus; und es werden 2 Achtel Salz darauf geladen.

3

Well holtz geltenn. 2 schock wagenn wellenn —— j thaler numehr, 7 steige Esell wellenn —— j thlr — 3 alb.

Wellenholz gilt: 2 Schock Wagenwellen ——— 1 Taler; nunmehr 7 Steige Eselwellen ——— 1 Taler 3 Albus,

4

alles in den grubenn gelieffert, Numehr j schock wagenn wellenn — 13 alb. j schock Esell wellenn ————— 11 alb.

alles in die Gruben geliefert. Nunmehr 1 Schock Wagenwellen 13 Albus, 1 Schock Eselwellen ————— 11 Albus.

5

Holtzleger. Muß alles flös vnnd Schiffholtz Jnns Eisennmaß1[?] souiel der Holtzvogt dessenn den Bödernn zum Saltzsiedenn verkaufft legenn, hat zu besoldung vonn Jeder klaffter ——— 5 heller, Darzu vonn vnnserm gl.

Holzleger. Er muss alles Floß- und Schiffholz ins Eisenmaß legen, soviel der Holzvogt davon den Bodern zum Salzsieden verkauft. Er hat an Besoldung von jedem Klafter ——— 5 Heller, dazu von unserem gnädigen

6

f. vnnd herrnn e.2[?] 6. malter kornn, j Achttell Saltzs.

Fürsten und Herrn 6 Malter Korn, 1 Achtel Salz

Unsichere Lesungen

  1. Eisennmaß — Wortende undeutlich (Z. 13)
  2. e. — Kürzel, wohl etc. (Z. 17)

S. 515

Bl. 256rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Vnnd das feurwergk vonn den abfallenndenn Schalenn, Hengelbaume. Gehörenn bey —— 40 zu einem Bodt, kostet einer vngefehrlich —— 4 alb.

und das Feuerwerk von den abfallenden Schalen.

Hängebäume. Davon gehören gegen 40 zu einem Bothe; einer kostet ungefähr 4 Albus,

2

doch nach gelegenheit des Bodts, Herrnn Gennse Gibt Jeder meister aus vnnsers gl. f. vnnd herrnn Boden vonn Jedem werck ——— 2, Jnngleichenn gebenn auch die Böder vf der Pfenner theil Saltzwergk, hebenn sie die Pfenner, habenn sie in der Location vorbehaltenn, Ist Ihnenn auch also nachgelassenn, Herrnn Geldt.

doch je nach Beschaffenheit des Bothes.

Herrengänse. Jeder Meister aus den Bothen unseres gnädigen Fürsten und Herrn gibt von jedem Werk 2. Ebenso geben auch die Boder auf dem Salzwerksteil der Pfänner; diese erheben die Pfänner, sie haben es sich in der Location vorbehalten, und es ist ihnen auch so zugestanden.

Herrengeld.

3

Gebenn die Pfenner vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd herrnn, Jars vf — 4 termin, Osternn, Pfingsten, Michaelis, vnnd Weynachtenn zu zinß vom Saltzwergk, vermöge des vertrags vnnd der Location, berechnet der Schultheiß ————————— 25 fl.

Die Pfänner geben unserem gnädigen Fürsten und Herrn jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Zins vom Salzwerk gemäß dem Vertrag und der Location; der Schultheiß berechnet es ————————— 25 Gulden

4

j alb. 8 hlr. Hierzu gebenn sie ——— 3 fl. 6. alb Teffell Zoll Item vor — 2 Pfannsaltzes —— 13 fl. 22 alb.

1 Albus 8 Heller. Hierzu geben sie ——— 3 Gulden 6 Albus Tafelzoll, ebenso für 2 Pfannen Salz ——— 13 Gulden 22 Albus.

S. 516

Bl. 256vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Hackenn, Gehöret Jnns Bodt eine, muß der schmidt mit der Pfann liefferrn, Wirdet zum Schloter vnnd fertigung des Gesödes gebraucht, Haackenn Pfann hackenn gehörenn — 16 ann ein Pfann, muß der Schmidt benebenn der Pfann liefferrn, vnnd in besserung haltenn Feur hackenn gehöret einer Jnns Both, das holtz vnter der Pfann mit zurecht zulegenn, vnnd zu ziehenn, muß der schmidt liefferrn, Herdt:

Hacke. Es gehört eine ins Bothe; die muss der Schmied mit der Pfanne liefern. Sie wird zum Schlotter und zur Fertigung des Gesödes gebraucht.

Haken. Pfannenhaken gehören 16 an eine Pfanne; die muss der Schmied neben der Pfanne liefern und in gutem Stand halten. Ein Feuerhaken gehört ins Bothe, um das Holz unter der Pfanne zurechtzulegen und zu ziehen; den muss der Schmied liefern.

Herd:

2

Ist das vntertheil vnnd grundt am gesöde vnnder der Pfannenn, darauf das feur gemacht wirdt.

Ist der untere Teil und Grund am Gesöde unter der Pfanne, auf dem das Feuer gemacht wird.

3

Hornn. Ist die Ecke ann der Pfannenn, dero sein ann einer Pfann ——— 4 auch wirdet die Ecke am Gesöde darauff die Pfann stehet, also genenndt,

Horn. Ist die Ecke an der Pfanne; deren sind an einer Pfanne ——— 4. Auch die Ecke am Gesöde, auf dem die Pfanne steht, wird so genannt.

S. 517

Bl. 257rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Hornnstenn1 Derenn ist vf der eckenn einer, darauf ruhenn die Pfann Hordt. Gehöret eine in den Beißtrogk, kostet —— 2 alb.

Hornstein. Deren ist auf jeder Ecke einer; darauf ruht die Pfanne.

Horde. Es gehört eine in den Beißtrog; sie kostet ——— 2 Albus.

2

Beißt gelegt vnnd zerlassenn, Hasspenn Seindt Ösenn oder gebeugte2[?] eisenn Jnn der Pfannenn, darann die hackenn, so ann den Pfannbeumenn hengen eingehackt werdenn, darmit die Pfannenn starck gehaltenn, vnnd mit beruhigt3[?] werde, seindt Jnn Jeder Pfannenn ——— 16.

Darauf wird die Beiße gelegt und zerlassen.

Haspen. Das sind Ösen oder gebogene Eisen in der Pfanne, in die die Haken eingehakt werden, die an den Pfannenbäumen hängen, damit die Pfanne fest gehalten und ruhig gehalten wird; deren sind in jeder Pfanne ——— 16.

3

Hinder offenn. Ist das hindertheil am gesöde, darauff das stuck ausgeschlagenn vnnd trockenn gemacht wirdt, J.

Hinterofen. Ist der hintere Teil am Gesöde, auf dem das Stück ausgeschlagen und trocken gemacht wird.

J.

4

Jar wergkt4. Ist der sanndt vnnd schelenn, so im siedenn in der Pfannenn als vnreinigkeit gefallenn, solchs aus den Bodenn zutragenn, gibt mann Jars vfs Bodt — 8 alb.

Jahreswerk. Ist der Sand und die Schalen, die beim Sieden als Unreinigkeit in der Pfanne anfallen. Um das aus den Bothen zu tragen, gibt man jährlich aufs Bothe 8 Albus;

Unsichere Lesungen

  1. Hornnstenn — Stichwort, Endung unsicher (Z. 1)
  2. gebeugte — Lesung unsicher (Z. 8)
  3. beruhigt — Lesung unsicher (Z. 11)
  4. Jar wergkt — Stichwort, Endung unsicher (Z. 17)

S. 518

Bl. 257vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

thut vff — 86. Bodt, —————————— 26 fl. 12 alb. Was aber ann kummer1, aschenn, vnnd Schlackenn in den Steinkölenn, vf vnnd vnnder dem Rost, dauonn gibt vnnser gnediger fürst vnnd herr, Jedem meister, das er solchs vors Saltzwergk bringt, zusteur — 6 fl.

das macht auf 86 Bothe —————————— 26 Gulden 12 Albus. Was aber an Grus, Asche und Schlacken in den Steinkohlen-Bothen auf und unter dem Rost anfällt, dafür gibt unser gnädiger Fürst und Herr jedem Meister, dass er dies aus dem Salzwerk schafft, als Beihilfe 6 Gulden.

2

Jar wergk, Vberfahrer. Ist die alte Ordenung, welchs, es sey meister knecht, Giesser, oder affter knecht, einenn schlegt, vnnd verwundet, nagels tieff, oder glidts lanng, welcher der eins that, der muß ein Jar die Bodenn vnnd feldtmarckt Allenndorff meidenn, Ist denn ein Meister, so wirdt er darzu auch des Bodts vnnd meisterschafft enndtsezt, K.

Jahreswerk, Übertreter. Es ist die alte Ordnung: wer — sei es Meisterknecht, Gießer oder Afterknecht — einen schlägt und verwundet, nagelstief oder gliedlang, wer eines davon tut, der muss ein Jahr Sooden und die Feldmark Allendorf meiden. Ist er ein Meister, so wird er dazu auch des Bothes und der Meisterschaft enthoben.

K.

3

Kodenn. Sein im Saltzwergk —— 87. Dero sein vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd herrnn e.2 ——— 43.

Kothe. Es sind ihrer im Salzwerk 87. Davon sind unseres gnädigen Fürsten und Herrn ——— 43

4

vnnd der Pfenner ——— 44. Kann in Jedem die wochenn

und der Pfänner ——— 44. In jedem können in der Woche

Unsichere Lesungen

  1. kummer — Lesung unsicher (Z. 3)
  2. e. — Kürzel, wohl etc. (Z. 18)

S. 519

Bl. 258rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

2. Pfann saltzes gesottenn werdenn, Die Pfenner aber habenn vonn alters her nur — 42. Bodenn gehabt, als aber vnnser gnediger fürst vnnd herr, Gotseliger gedechtnus Anno 40.

2 Pfannen Salz gesotten werden. Die Pfänner haben aber von alters her nur 42 Bothe gehabt; als sich aber unser gnädiger Fürst und Herr gottseligen Angedenkens Anno 40

2

sich mit Ihnenn den Pfennern, eins vertrags verglichenn habenn Jegenn — 200 fl. so sie sfgl.

mit ihnen, den Pfännern, auf einen Vertrag verglichen hat, haben sie gegen 200 Gulden, die sie Seiner Fürstlichen Gnaden

3

Jars vom Saltzwergk gegebenn, noch ein, vnnd dann vff vorbitt sfgl. schwester Frauenn Elisabeth Hertzogin zu Sachssenn, auch ein Bodt habenn bauenn dürffenn, sfgl.

jährlich vom Salzwerk geben, noch eines und dann auf Fürbitte der Schwester Seiner Fürstlichen Gnaden, Frau Elisabeth, Herzogin zu Sachsen, auch noch ein Bothe bauen dürfen. Seiner Fürstlichen Gnaden

4

Bothenn seindt vonn der Zal — 43. 20 zum Steinkolenn siedenn gemacht, Was ein Bots vnngefehrlichenn neuw zuerbawenn kostenn kann 14 fl.

Bothe sind von der Zahl 43; 20 davon sind zum Steinkohlensieden hergerichtet. Was es ungefähr kosten kann, ein Bothe neu zu erbauen: 14 Gulden

5

zu zimmernn. 2 fl. Das holtz zufellenn, 2 fl. Das Holtz vf den platz zuschleiffenn, 16 fl.

zu zimmern, 2 Gulden das Holz zu fällen, 2 Gulden das Holz auf den Platz zu schleifen, 16 Gulden

6

Das Holtz aus dem Wolffsberg in die Bodenn zuführenn, 5 fl. 2 alb vfzurichttenn,

das Holz aus dem Wolfsberg nach Sooden zu führen, 5 Gulden 2 Albus aufzurichten,

S. 520

Bl. 258vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

2 fl. 7 alb. zu vntermaurenn, 4 fl. vonn den steinenn darzu, bey zuführen vnnd vfzuladenn, 6 fl.

2 Gulden 7 Albus zu untermauern, 4 Gulden für die Steine dazu, sie beizuführen und aufzuladen, 6 Gulden

2

4 1/2 alb zu kleibenn, j fl 13 alb vonn dem Leimenn darzu, beyzuführenn vnnd vfzuladenn, j fl.

4½ Albus zu kleiben, 1 Gulden 13 Albus für den Lehm dazu, ihn beizuführen und aufzuladen, 1 Gulden

3

5 alb. dem decker zu deckelohnn, 18 alb dem knecht so im hanndtreichung thut, j fl. 17 1/2 alb.

5 Albus dem Decker an Deckerlohn, 18 Albus dem Knecht, der ihm handreicht, 1 Gulden 17½ Albus

4

die Lattenn darauff. 13 alb die dach zu lattenn, 10 1/2 alb die dach gerttenn 2 fl. 11 alb.

die Latten darauf, 13 Albus das Dach zu latten, 10½ Albus die Dachgerten, 2 Gulden 11 Albus

5

die Negell 8 fl. 13. alb das Stro, 5 fl. 14 alb Die Hengell beume j fl. Die Stickgertenn, 2 fl.

die Nägel, 8 Gulden 13 Albus das Stroh, 5 Gulden 14 Albus die Hängebäume, 1 Gulden die Steckgerten, 2 Gulden

6

10 alb vor 16. dielenn ann das dach vnnd 6. ann die thürenn, Summa thut —————————— 77 fl 8 1/2 alb.

10 Albus für 16 Dielen ans Dach und 6 an die Türen. Summe macht —————————— 77 Gulden 8½ Albus.

Das Wörterbuch I–R

S. 521–544 · Bl. 259r–270v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 521

Bl. 259rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Nota. Der 43 Both so vnnserm gnedigem fürstenn vnnd herrenn gehörenn, ist nunmehr Anno 84. — 20. zum steinkolenn siedenn zugericht, habenn bisdaher vf die art nur zuzurichttenn vnnd zu bessernn kostet, —— 3524 fl. 17 alb 5½ hlr. No: Ein Bodt ist vnngefehr Weit —— 35 lanng —— 49 } schuch, hoch —— 20½ Kleiberlohnn. Vonn ein neuenn Bodt wirdt in alles gegebenn, beide vom Leÿmenn zumachenn vnnd zu kleibenn, —— 6 fl. 4½ alb. Sonnstenn vom flickwergk gibt mann des tags Jdem arbeiter —— 3 alb. Kübenn. Gehörenn — 2. Inn ein Both, vonn einem gibtt

Anmerkung: Von den 43 Bothen, die unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehören, sind nunmehr Anno 84 zwanzig zum Steinkohlensieden hergerichtet; das hat bisher, sie auf diese Art herzurichten und zu bessern, gekostet ——— 3524 Gulden 17 Albus 5½ Heller.

Anmerkung: Ein Bothe ist ungefähr 35 Schuh weit, 49 Schuh lang und 20½ Schuh hoch.

Kleiberlohn. Von einem neuen Bothe wird in allem gegeben, sowohl für das Zubereiten des Lehms als auch für das Kleiben ——— 6 Gulden 4½ Albus. Sonst gibt man für Flickwerk jedem Arbeiter am Tag ——— 3 Albus.

Kufen. Davon gehören 2 in ein Bothe. Für eine gibt

S. 522

Bl. 259vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

mann dem Botner zumachenn, vnnd thutt vnnser gnediger fürst vnnd herr, das holz dar —— 3 thlr. Wenn aber der Botner das holz darthut, —— 6. oder 7. thlr. Kalck. Kann einer kosten Vngeuerlich. Die stein zubrechenn vnnd dem meister Sanndtreichung zuthun —— 9 fl. 11 alb Zu Brennenn dem meister —— 4 fl. 18 alb das holz darzu —— 21 fl. [übergeschrieben: No. Wirdet nunmehr mit Steinkohlen gebrenndt.1] Summa —— 35 fl. 3 alb. Konnenn vf einmahl gebranndt werdenn, —— 200 Malter. Giltt ein Malter —— 5½ alb. Wirdet im Salzwergk gebraucht, die grabenn zuhalttenn, vnnd die maurenn zu futternn, vnnd zu anndernn gemeinenn [übergeschrieben: ge]beuen, Nota. Wirdet nunmehr mit Steinkolenn gebranndt vnd

man dem Böttcher zu machen, wenn unser gnädiger Fürst und Herr das Holz beistellt ——— 3 Taler; wenn aber der Böttcher das Holz beistellt ——— 6 oder 7 Taler.

Kalk. Einer kann ungefähr kosten: die Steine zu brechen und dem Meister Handreichung zu tun ——— 9 Gulden 11 Albus; zu brennen dem Meister ——— 4 Gulden 18 Albus; das Holz dazu ——— 21 Gulden. (Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt.) Summe ——— 35 Gulden 3 Albus.

Es können auf einmal 200 Malter gebrannt werden. Ein Malter gilt ——— 5½ Albus. Es wird im Salzwerk gebraucht, die Gräben instand zu halten, die Mauern auszufüttern und für andere allgemeine Bauten. Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt und

Unsichere Lesungen

  1. No. Wirdet nunmehr mit Steinkohlen gebrenndt. — kleine Zwischenzeile, später eingefügt (Z. 11)

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