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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 523–532

Das Wörterbuch I–R · S. 523–532 · Bl. 260r–264v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch I–R

S. 521–544 · Bl. 259r–270v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 523

Bl. 260rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

konnenn Je mit einem Maß steinkolenn — 3 mas kalck gebrennet werdenn, gibt mann dem Meister vonn Jedem Mas vngelöscht zubrennenn, vnnd die stein darzu zubrechenn —— 2½ alb. Hiergegenn giltet das Malter gelöscht, — 4 alb. Kaltleger, kaldtliegenn. Heist wann mann ablescht vnnd nicht seudett. Kaltleger Zeichenn, Gibt der Holzvogt denenn so kaldtliegenn, dieselben liefferenn sie dem Renndtmeister ann stadt der Neunung, Krückenn. Gehörenn in ein Both. 2 kohl krückenn so vnnter der Pfann zun kolenn gebraucht werdenn, kostet eine —— 2 alb. 2 Salzkrückenn kostet ein —— 8 hllr. 1 Aschenn krucke kostet —— 3 hlr Kol Gertte. Ist ein lannge rutenn, damit regt mann die kolen

Es können je mit einem Maß Steinkohlen 3 Maß Kalk gebrannt werden. Man gibt dem Meister von jedem Maß ungelöscht zu brennen und die Steine dazu zu brechen ——— 2½ Albus. Dagegen gilt das Malter gelöscht ——— 4 Albus.

Kaltlager, Kaltliegen. Heißt es, wenn man ablöscht und nicht siedet.

Kaltlagerzeichen. Die gibt der Holzvogt denen, die kaltliegen; diese liefern sie dem Rentmeister anstelle der Winnung ab.

Krücken. Es gehören in ein Bothe 2 Kohlkrücken, die unter der Pfanne zu den Kohlen gebraucht werden; eine kostet ——— 2 Albus. 2 Salzkrücken, eine kostet ——— 8 Heller. 1 Aschenkrücke kostet ——— 3 Heller.

Kohlgerte. Ist eine lange Rute; damit rührt man die Kohlen

S. 524

Bl. 260vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

zum glüenn ann, kostett —— 1 hlr. mus mann in Jedes werck eine habenn. Kolennmessenn. Ist einer in Bodenn, mus alle fuhrleut, so stein kohlen bringenn, vf die reige weisenn, vnnd die kolenn den Bödernn, so es begerenn zu messenn, Helttet auch mit einem Jedenn Böder ein kerb, Was er die wochenn vber ann kolenn bekömpt, vnnd vergleicht sich den Sonnabenndt mit dem wellennschreiber, darmit das Register mit seinenn kerbenn gleichstimme, vnnd er darauf das fuhrlohnn von den Bödernn in zu fordernn hat, hat zu besoldung, Keill derenn mus ein Meister — 2. oder 3. im Both habenn, zu spaltung der grostenn klotze, kostenn einer beÿ —— 4½ alb. Keule oder Schlegell. Mus er auch zu gemeltem behuff ein habenn, kostet —— 7 alb

zum Glühen an; sie kostet ——— 1 Heller. Man muss in jedem Werk eine haben.

Kohlenmesser. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fuhrleute, die Steinkohlen bringen, der Reihe nach anweisen und den Bodern, die es begehren, die Kohlen zumessen. Er hält auch mit jedem Boder eine Kerbe darüber, was dieser in der Woche an Kohlen bekommt, und vergleicht sich am Samstag mit dem Wellenschreiber, damit das Register mit seinen Kerben übereinstimmt und er danach das Fuhrlohn von den Bodern einzufordern hat. Er hat an Besoldung:

Keil. Davon muss ein Meister 2 oder 3 im Bothe haben, um die größten Klötze zu spalten; einer kostet gegen ——— 4½ Albus.

Keule oder Schlegel. Auch davon muss er zu dem genannten Behuf eine haben; sie kostet ——— 7 Albus.

S. 525

Bl. 261rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

L. Lattenn. Kostet Ein schock. Zu hauenn —— 2 alb Zu führenn, —— 11 alb. dero mus mann vf ein Bodt habenn, vnngefehrlich —— 3 schock, Thun —— 1 fl. 17½ alb. vonn 42 Lattenn vfzuschlagenn, gibt mann ein taglohnn, ist —— 3½ alb. Lattenn Negell Kostet ein schock —— 3½ alb vnnd gehörenn vf ein Bodt, —— 18 schock, Thun —— 2 fl. 11 alb. Location. Anno 1540. den 23. Decembris, hat vnnser gl. f. vnnd herr, vonn den Pfennern Ire — 44 Bothenn Locationis weise — 15 Jar Inngenommen,

L. Latten. Ein Schock kostet zu hauen ——— 2 Albus, zu führen ——— 11 Albus. Davon muss man auf ein Bothe ungefähr 3 Schock haben; das macht ——— 1 Gulden 17½ Albus. Für 42 Latten aufzuschlagen gibt man einen Tagelohn, das ist ——— 3½ Albus.

Lattennägel. Ein Schock kostet ——— 3½ Albus, und es gehören auf ein Bothe ——— 18 Schock; das macht ——— 2 Gulden 11 Albus.

Location. Anno 1540, den 23. Dezember, hat unser gnädiger Fürst und Herr von den Pfännern ihre 44 Bothe auf dem Weg der Location für 15 Jahre übernommen,

S. 526

Bl. 261vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

welche sich geendet Anno 55. den 23 Decembris. Volgennts habenn sfgl. noch vf — 30 Jar mit Ihnen verglichenn, welche anngefanngenn den 23 Decembris Anno 55. vnnd enndenn sich den 23. Decembris Anno 85. Solche vergleichung ist geschehenn zu Allenndorff den 29 Aprilis Anno 54. Laderlohnn Vonn einer Pfann Salzes gibt mann, ½ alb so sie ans wasser beÿ das neuwe Haus gefurt wirdt, 9 hllr. beÿ dem Sitthal1[?] 6 hlr vonn ein fuder ledigenn fassenn, Teffell zoll. Gebenn die Pfenner Jerlichenn vf 4. Termin, Osternn, Pfingstenn Michaelis vnnd Weÿnachtenn zu Erbzins vom Salzwergk, nachausweissung des vertrags vnnd der Location, Berechnett der Schultheis —— 3 fl. 6 alb

welche Anno 55 am 23. Dezember geendet hat. Sodann hat sich Seine Fürstliche Gnaden noch auf 30 Jahre mit ihnen verglichen; diese haben am 23. Dezember Anno 55 angefangen und enden am 23. Dezember Anno 85. Dieser Vergleich ist zu Allendorf am 29. April Anno 54 geschehen.

Ladelohn. Von einer Pfanne Salz gibt man ½ Albus, wenn sie ans Wasser beim Neuen Haus gefahren wird, 9 Heller beim Hospital, 6 Heller von einem Fuder leerer Fässer.

Tafelzoll. Den geben die Pfänner jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Erbzins vom Salzwerk nach dem Wortlaut des Vertrags und der Location; der Schultheiß berechnet ihn ——— 3 Gulden 6 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Sitthal — Ortsname, Lesung unsicher (Z. 12)

S. 527

Bl. 262rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Leitternn Werdenn zum flößenn gebraucht, schlegt mann vor die Werra vnnd Lachenn, beÿ — 60. groß vnnd klein, kostet vnngefehrlich eine vom neuenn zumachenn —— 4 alb. Liecht. Gehöret Inn Jedes Bodt eins, kostet —— 2 alb. vnd ein Oell1[?] krugk darbeÿ. Leuchtsell Mus mann zu Jedem werck vor — 1 alb habenn, fürnemblich winters zeitt. M. Manngeldt. Gibt vnnser gl. f. vnnd herr Jtzo Jars aus dem Salzwergk —— 190 fl. Meurer. Ist auch Wegemeister, mus die in Bauenn vnnd besserung haltenn, vnnd die Bothenn vnnd annders in

Leitern. Werden zum Flößen gebraucht; man schlägt sie vor die Werra und die Lachen, gegen 60 an Zahl, groß und klein. Eine neu zu machen kostet ungefähr ——— 4 Albus.

Licht. Es gehört in jedes Bothe eines; es kostet ——— 2 Albus, und ein Ölkrug dabei.

Leuchtseil. Davon muss man zu jedem Werk für 1 Albus haben, vornehmlich in der Winterzeit.

M. Manngeld. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jetzt jährlich aus dem Salzwerk ——— 190 Gulden.

Maurer. Er ist auch Wegemeister; er muss diese in Bau und Besserung halten und die Bothe und anderes in

Unsichere Lesungen

  1. Oell — Anlaut unklar, evtl. Sell (Z. 8)

S. 528

Bl. 262vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Bodenn vndermaurenn, hat Jars zu wartt geldt, —— 5 fl. ½ achtel salz. Wenn er sonnstenn arbeit, gibt mann des tags, dem meister. Im Sommer — 5 alb im wintter — 4½ alb. Ein knecht. Im Sommer 4 alb 4 hlr Im winter — 4 alb. Mullenn, Gehörenn in ein Both — 3. kostet Jede — 2 alb. werdenn zu messenn des salzes vnnd rein machung der tröge vnnd anndere notturfft gebraucht, Maß Heist mann das gefeß, darmit das salz gemessenn wirdet, Ist ein halb achtell, dero gehörenn — 16 vff ein Pfann, heltet — 6. dünnenn mas oder — 8 Homberger metzenn oder 8½ Allenndorffer. Item also heißet auch das Jenige darmit die Steinkolenn gemessenn werdenn, helttet,

Sooden untermauern. Er hat jährlich an Wartegeld ——— 5 Gulden, ½ Achtel Salz. Wenn er sonst arbeitet, gibt man am Tag dem Meister im Sommer 5 Albus, im Winter 4½ Albus; einem Knecht im Sommer 4 Albus 4 Heller, im Winter 4 Albus.

Mulden. Davon gehören in ein Bothe 3; jede kostet 2 Albus. Sie werden zum Messen des Salzes, zum Reinigen der Tröge und für andere Notdurft gebraucht.

Maß. So nennt man das Gefäß, mit dem das Salz gemessen wird; es ist ein halbes Achtel, und es gehören 16 davon auf eine Pfanne. Es hält 6 Dünnenmaß oder 8 Homberger Metzen oder 8½ Allendorfer. Ebenso heißt auch dasjenige so, mit dem die Steinkohlen gemessen werden; es hält:

S. 529

Bl. 263rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Ein ganntz Maß —— 22 } metz. Ein halb Maß. —— 11 } Dünnenn maß heltet — 2 Wormbser virtell, darmit werdenn die salzmas geeichet, vnnd mus derselbigenn sechs halttenn, Müntz zu Allenndorff ann der Werra, wie vonn alters hero. 4. hlr Ist ein schilling, 20 Schilling ist ein pfundt, 4 lb Ist Ein marck, also ist ein Marck — 1 fl. 8 hlr. 60 Schilling ist ein alt Schock. 18. Schilling ist ein Neu Schock. N Negell. Werdenn Jnn kaufft. Ein Schock Lattennnegell vor —— 4 alb Ein Schock dielen negell vor —— 3 alb. Ein hundert negell so zum salzmachenn gebraucht werdenn —— 2½ alb.

ein ganzes Maß ——— 22 Metzen, ein halbes Maß ——— 11.

Dünnenmaß hält 2 Wormser Viertel; damit werden die Salzmaße geeicht, und davon müssen sechs hineingehen.

Münze zu Allendorf an der Werra, wie von alters her: 4 Heller sind ein Schilling, 20 Schilling sind ein Pfund, 4 Pfund sind eine Mark; also ist eine Mark 1 Gulden 8 Heller. 60 Schilling sind ein altes Schock, 18 Schilling sind ein neues Schock.

N. Nägel. Werden eingekauft: ein Schock Lattennägel für ——— 4 Albus, ein Schock Dielennägel für ——— 3 Albus, hundert Nägel, die zum Salzmachen gebraucht werden ——— 2½ Albus.

S. 530

Bl. 263vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

O. Ösegerinn1[?] Kostet eins zumachenn —— 6½ alb. darzu [übergeschrieben: mus] mann habenn —— 3 blech dieselbigenn seindt werth. —— 23 alb. also kostet ein Gerin —— 1 fl. 3½ alb. Offenn forder } { forder } hinder } ofen ist das { hinder } theil am gesöde, Ober Saltzgreue Offenn Axt Mus mann in Jedem Both eine habenn, darmit lanngt mann die Beiße2[?], ann den Gesodenn, vnnd in dem herdt in holzbothenn, Ober Saltzwart. Ist auch Holzvogt, mus alle werck, was dero wochentlich gesottenn wirdt, vf schreibenn, zu Register

O. Ösegerinne. Eines zu machen kostet ——— 6½ Albus; dazu muss man 3 Bleche haben, die sind wert ——— 23 Albus; so kostet ein Gerinne ——— 1 Gulden 3½ Albus.

Ofen. Vorderofen und Hinterofen sind der vordere und der hintere Teil am Gesöde.

Obersalzgraf.

Ofenaxt. Davon muss man in jedem Bothe eine haben; damit holt man die Beiße an den Gesöden und im Herd in Holzbothen.

Obersalzwart. Er ist auch Holzvogt; er muss alle Werke, die wöchentlich gesotten werden, aufschreiben, ins Register

Unsichere Lesungen

  1. Ösegerinn — Stichwort, Lesung unsicher (Z. 2)
  2. Beiße — Anlaut B oder R (Z. 13)

S. 531

Bl. 264rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

bringenn, vnnd denenn so kaldtliegenn die darzu geordennte zeichenn gebenn, so baldt die Vhrsach Ires kaldtliegenns vfmerckenn, P. Pension den Pfennern gibt vnnser gnediger fürst vnnd herr, vonn Irenn — 44 Bothenn, vonn Jedem Jars —— 200 fl. darann aber habenn sie sfgl. nach ausweisung der Location Jegenn vnnd vonn wegenn der — 2 letzt gebautenn Bodenn nachgelassenn —— 200 fl. Dieselbenn abgezogenn, tregts in allem, Monatlich —— 716 fl. 17 alb 4 hlr, Thut — 12. Monat, —— 8600 guldenn, Ohnne das, Gibtt mann aus dem Salzwerck verschriebener Pension Jerlichenn —— 876 fl. 24 alb.

bringen und denen, die kaltliegen, die dazu bestimmten Zeichen geben, sobald er den Grund ihres Kaltliegens bemerkt.

P. Pension. Den Pfännern gibt unser gnädiger Fürst und Herr von ihren 44 Bothen von jedem jährlich ——— 200 Gulden. Davon aber haben sie Seiner Fürstlichen Gnaden nach dem Wortlaut der Location wegen der 2 zuletzt gebauten Bothe erlassen ——— 200 Gulden. Diese abgezogen, trägt es in allem monatlich ——— 716 Gulden 17 Albus 4 Heller; das macht auf 12 Monate ——— 8600 Gulden.

Außerdem gibt man aus dem Salzwerk an verschriebener Pension jährlich ——— 876 Gulden 24 Albus.

S. 532

Bl. 264vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Sonnstenn Hat vnnser gnediger fürst vnnd herr Jtzo im Salzwerck Jerlich ann Pension fallenn, —— 4 fl. 13 alb. Pfann. Ein Pfann darinnenn mann Saltzseudet kann vngeuerlich kostenn. 1 fl. 13 alb gibt mann dem Schmidt vonn der Pfan zumachenn, vnnd behelt die alte pfann auch. 1 fl. 10. alb dergleichenn vom zeuge zuhaltenn, 6 fl. Gehet vngefehrlich busse darauf 9 fl. 9. alb kostenn die — 12½ Bortt Eisenn, so darzu kommenn. 16 fl. 9 alb 3 hlr die — 56. Blech, 3 alb führlohnn aus der stadt Inn die Bodenn, Summa thut —— 34 fl. 18 alb 3 hlr. Dieser Pfann ist in Jedem Bodt eine, vnnd also im ganntzenn Salzwerck, —— 87.

Sonst hat unser gnädiger Fürst und Herr jetzt im Salzwerk jährlich an Pension anfallend ——— 4 Gulden 13 Albus.

Pfanne. Eine Pfanne, in der man Salz siedet, kann ungefähr kosten: 1 Gulden 13 Albus gibt man dem Schmied für das Machen der Pfanne, und er behält auch die alte Pfanne. 1 Gulden 10 Albus ebenso für das Werkzeug zu halten. 6 Gulden gehen ungefähr an Buße darauf. 9 Gulden 9 Albus kosten die 12½ Borteisen, die dazu kommen. 16 Gulden 9 Albus 3 Heller die 56 Bleche. 3 Albus Fuhrlohn aus der Stadt nach Sooden. Summe macht ——— 34 Gulden 18 Albus 3 Heller.

Diese Pfanne ist in jedem Bothe eine und also im ganzen Salzwerk ——— 87.

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