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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 526

Das Wörterbuch I–R · S. 526 · Bl. 261v · Band 2

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch I–R

S. 521–544 · Bl. 259r–270v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 526

Bl. 261vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

welche sich geendet Anno 55. den 23 Decembris. Volgennts habenn sfgl. noch vf — 30 Jar mit Ihnen verglichenn, welche anngefanngenn den 23 Decembris Anno 55. vnnd enndenn sich den 23. Decembris Anno 85. Solche vergleichung ist geschehenn zu Allenndorff den 29 Aprilis Anno 54. Laderlohnn Vonn einer Pfann Salzes gibt mann, ½ alb so sie ans wasser beÿ das neuwe Haus gefurt wirdt, 9 hllr. beÿ dem Sitthal1[?] 6 hlr vonn ein fuder ledigenn fassenn, Teffell zoll. Gebenn die Pfenner Jerlichenn vf 4. Termin, Osternn, Pfingstenn Michaelis vnnd Weÿnachtenn zu Erbzins vom Salzwergk, nachausweissung des vertrags vnnd der Location, Berechnett der Schultheis —— 3 fl. 6 alb

welche Anno 55 am 23. Dezember geendet hat. Sodann hat sich Seine Fürstliche Gnaden noch auf 30 Jahre mit ihnen verglichen; diese haben am 23. Dezember Anno 55 angefangen und enden am 23. Dezember Anno 85. Dieser Vergleich ist zu Allendorf am 29. April Anno 54 geschehen.

Ladelohn. Von einer Pfanne Salz gibt man ½ Albus, wenn sie ans Wasser beim Neuen Haus gefahren wird, 9 Heller beim Hospital, 6 Heller von einem Fuder leerer Fässer.

Tafelzoll. Den geben die Pfänner jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Erbzins vom Salzwerk nach dem Wortlaut des Vertrags und der Location; der Schultheiß berechnet ihn ——— 3 Gulden 6 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Sitthal — Ortsname, Lesung unsicher (Z. 12)

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