Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix
Der erste Appendix · S. 527–536
Das Wörterbuch I–R · S. 527–536 · Bl. 262r–266v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Wörterbuch I–R
S. 521–544 · Bl. 259r–270v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 527
Bl. 262rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Leitternn Werdenn zum flößenn gebraucht, schlegt mann vor die Werra vnnd Lachenn, beÿ — 60. groß vnnd klein, kostet vnngefehrlich eine vom neuenn zumachenn —— 4 alb. Liecht. Gehöret Inn Jedes Bodt eins, kostet —— 2 alb. vnd ein Oell1[?] krugk darbeÿ. Leuchtsell Mus mann zu Jedem werck vor — 1 alb habenn, fürnemblich winters zeitt. M. Manngeldt. Gibt vnnser gl. f. vnnd herr Jtzo Jars aus dem Salzwergk —— 190 fl. Meurer. Ist auch Wegemeister, mus die in Bauenn vnnd besserung haltenn, vnnd die Bothenn vnnd annders in
Leitern. Werden zum Flößen gebraucht; man schlägt sie vor die Werra und die Lachen, gegen 60 an Zahl, groß und klein. Eine neu zu machen kostet ungefähr ——— 4 Albus.
Licht. Es gehört in jedes Bothe eines; es kostet ——— 2 Albus, und ein Ölkrug dabei.
Leuchtseil. Davon muss man zu jedem Werk für 1 Albus haben, vornehmlich in der Winterzeit.
M. Manngeld. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jetzt jährlich aus dem Salzwerk ——— 190 Gulden.
Maurer. Er ist auch Wegemeister; er muss diese in Bau und Besserung halten und die Bothe und anderes in
Unsichere Lesungen
- Oell — Anlaut unklar, evtl. Sell (Z. 8)
S. 528
Bl. 262vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Bodenn vndermaurenn, hat Jars zu wartt geldt, —— 5 fl. ½ achtel salz. Wenn er sonnstenn arbeit, gibt mann des tags, dem meister. Im Sommer — 5 alb im wintter — 4½ alb. Ein knecht. Im Sommer 4 alb 4 hlr Im winter — 4 alb. Mullenn, Gehörenn in ein Both — 3. kostet Jede — 2 alb. werdenn zu messenn des salzes vnnd rein machung der tröge vnnd anndere notturfft gebraucht, Maß Heist mann das gefeß, darmit das salz gemessenn wirdet, Ist ein halb achtell, dero gehörenn — 16 vff ein Pfann, heltet — 6. dünnenn mas oder — 8 Homberger metzenn oder 8½ Allenndorffer. Item also heißet auch das Jenige darmit die Steinkolenn gemessenn werdenn, helttet,
Sooden untermauern. Er hat jährlich an Wartegeld ——— 5 Gulden, ½ Achtel Salz. Wenn er sonst arbeitet, gibt man am Tag dem Meister im Sommer 5 Albus, im Winter 4½ Albus; einem Knecht im Sommer 4 Albus 4 Heller, im Winter 4 Albus.
Mulden. Davon gehören in ein Bothe 3; jede kostet 2 Albus. Sie werden zum Messen des Salzes, zum Reinigen der Tröge und für andere Notdurft gebraucht.
Maß. So nennt man das Gefäß, mit dem das Salz gemessen wird; es ist ein halbes Achtel, und es gehören 16 davon auf eine Pfanne. Es hält 6 Dünnenmaß oder 8 Homberger Metzen oder 8½ Allendorfer. Ebenso heißt auch dasjenige so, mit dem die Steinkohlen gemessen werden; es hält:
S. 529
Bl. 263rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Ein ganntz Maß —— 22 } metz. Ein halb Maß. —— 11 } Dünnenn maß heltet — 2 Wormbser virtell, darmit werdenn die salzmas geeichet, vnnd mus derselbigenn sechs halttenn, Müntz zu Allenndorff ann der Werra, wie vonn alters hero. 4. hlr Ist ein schilling, 20 Schilling ist ein pfundt, 4 lb Ist Ein marck, also ist ein Marck — 1 fl. 8 hlr. 60 Schilling ist ein alt Schock. 18. Schilling ist ein Neu Schock. N Negell. Werdenn Jnn kaufft. Ein Schock Lattennnegell vor —— 4 alb Ein Schock dielen negell vor —— 3 alb. Ein hundert negell so zum salzmachenn gebraucht werdenn —— 2½ alb.
ein ganzes Maß ——— 22 Metzen, ein halbes Maß ——— 11.
Dünnenmaß hält 2 Wormser Viertel; damit werden die Salzmaße geeicht, und davon müssen sechs hineingehen.
Münze zu Allendorf an der Werra, wie von alters her: 4 Heller sind ein Schilling, 20 Schilling sind ein Pfund, 4 Pfund sind eine Mark; also ist eine Mark 1 Gulden 8 Heller. 60 Schilling sind ein altes Schock, 18 Schilling sind ein neues Schock.
N. Nägel. Werden eingekauft: ein Schock Lattennägel für ——— 4 Albus, ein Schock Dielennägel für ——— 3 Albus, hundert Nägel, die zum Salzmachen gebraucht werden ——— 2½ Albus.
S. 530
Bl. 263vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
O. Ösegerinn1[?] Kostet eins zumachenn —— 6½ alb. darzu [übergeschrieben: mus] mann habenn —— 3 blech dieselbigenn seindt werth. —— 23 alb. also kostet ein Gerin —— 1 fl. 3½ alb. Offenn forder } { forder } hinder } ofen ist das { hinder } theil am gesöde, Ober Saltzgreue Offenn Axt Mus mann in Jedem Both eine habenn, darmit lanngt mann die Beiße2[?], ann den Gesodenn, vnnd in dem herdt in holzbothenn, Ober Saltzwart. Ist auch Holzvogt, mus alle werck, was dero wochentlich gesottenn wirdt, vf schreibenn, zu Register
O. Ösegerinne. Eines zu machen kostet ——— 6½ Albus; dazu muss man 3 Bleche haben, die sind wert ——— 23 Albus; so kostet ein Gerinne ——— 1 Gulden 3½ Albus.
Ofen. Vorderofen und Hinterofen sind der vordere und der hintere Teil am Gesöde.
Obersalzgraf.
Ofenaxt. Davon muss man in jedem Bothe eine haben; damit holt man die Beiße an den Gesöden und im Herd in Holzbothen.
Obersalzwart. Er ist auch Holzvogt; er muss alle Werke, die wöchentlich gesotten werden, aufschreiben, ins Register
Unsichere Lesungen
- Ösegerinn — Stichwort, Lesung unsicher (Z. 2)
- Beiße — Anlaut B oder R (Z. 13)
S. 531
Bl. 264rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
bringenn, vnnd denenn so kaldtliegenn die darzu geordennte zeichenn gebenn, so baldt die Vhrsach Ires kaldtliegenns vfmerckenn, P. Pension den Pfennern gibt vnnser gnediger fürst vnnd herr, vonn Irenn — 44 Bothenn, vonn Jedem Jars —— 200 fl. darann aber habenn sie sfgl. nach ausweisung der Location Jegenn vnnd vonn wegenn der — 2 letzt gebautenn Bodenn nachgelassenn —— 200 fl. Dieselbenn abgezogenn, tregts in allem, Monatlich —— 716 fl. 17 alb 4 hlr, Thut — 12. Monat, —— 8600 guldenn, Ohnne das, Gibtt mann aus dem Salzwerck verschriebener Pension Jerlichenn —— 876 fl. 24 alb.
bringen und denen, die kaltliegen, die dazu bestimmten Zeichen geben, sobald er den Grund ihres Kaltliegens bemerkt.
P. Pension. Den Pfännern gibt unser gnädiger Fürst und Herr von ihren 44 Bothen von jedem jährlich ——— 200 Gulden. Davon aber haben sie Seiner Fürstlichen Gnaden nach dem Wortlaut der Location wegen der 2 zuletzt gebauten Bothe erlassen ——— 200 Gulden. Diese abgezogen, trägt es in allem monatlich ——— 716 Gulden 17 Albus 4 Heller; das macht auf 12 Monate ——— 8600 Gulden.
Außerdem gibt man aus dem Salzwerk an verschriebener Pension jährlich ——— 876 Gulden 24 Albus.
S. 532
Bl. 264vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Sonnstenn Hat vnnser gnediger fürst vnnd herr Jtzo im Salzwerck Jerlich ann Pension fallenn, —— 4 fl. 13 alb. Pfann. Ein Pfann darinnenn mann Saltzseudet kann vngeuerlich kostenn. 1 fl. 13 alb gibt mann dem Schmidt vonn der Pfan zumachenn, vnnd behelt die alte pfann auch. 1 fl. 10. alb dergleichenn vom zeuge zuhaltenn, 6 fl. Gehet vngefehrlich busse darauf 9 fl. 9. alb kostenn die — 12½ Bortt Eisenn, so darzu kommenn. 16 fl. 9 alb 3 hlr die — 56. Blech, 3 alb führlohnn aus der stadt Inn die Bodenn, Summa thut —— 34 fl. 18 alb 3 hlr. Dieser Pfann ist in Jedem Bodt eine, vnnd also im ganntzenn Salzwerck, —— 87.
Sonst hat unser gnädiger Fürst und Herr jetzt im Salzwerk jährlich an Pension anfallend ——— 4 Gulden 13 Albus.
Pfanne. Eine Pfanne, in der man Salz siedet, kann ungefähr kosten: 1 Gulden 13 Albus gibt man dem Schmied für das Machen der Pfanne, und er behält auch die alte Pfanne. 1 Gulden 10 Albus ebenso für das Werkzeug zu halten. 6 Gulden gehen ungefähr an Buße darauf. 9 Gulden 9 Albus kosten die 12½ Borteisen, die dazu kommen. 16 Gulden 9 Albus 3 Heller die 56 Bleche. 3 Albus Fuhrlohn aus der Stadt nach Sooden. Summe macht ——— 34 Gulden 18 Albus 3 Heller.
Diese Pfanne ist in jedem Bothe eine und also im ganzen Salzwerk ——— 87.
S. 533
Bl. 265rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Muß in Jeder ——— 300 werck gesottenn werdenn, thut vff eins schließwerck ann der Pfann. —————————— 3 alb. Wenn aber ein schmidt dieser Pfann eine vonn newem macht, vnnd die alte Pfann bekömpt, gibtt mann Ihme zu macherlohnn vngefehrlich, —————————— 8 fl. Nota. Eine Pfann ist weit oder Breyt ——— 10 schue 7 1/2 zoll Tieff ——— 11 1/2 zoll Lanngk ——— 12 schue 8 zoll. Pfannenmeister. Ist im Saltzwergk einer |: welcher auch Oberschertzer ist :| derselbe muß alle Pfann in vffsicht habenn, das darmit recht vnnd verwarlich vmbganngenn werde, auch darbey sein, Wenn die Söder lassenn bussenn, Stebe, Segerin, vnnd Sekkessell1[?] in verwarung habenn, Pfannenbeum vnd dielenn im
In jeder müssen ——— 300 Werk gesotten werden; das macht auf ein Schließwerk an der Pfanne —————————— 3 Albus. Wenn aber ein Schmied eine dieser Pfannen neu macht und die alte Pfanne bekommt, gibt man ihm an Macherlohn ungefähr —————————— 8 Gulden.
Anmerkung: Eine Pfanne ist weit oder breit ——— 10 Schuh 7½ Zoll, tief ——— 11½ Zoll, lang ——— 12 Schuh 8 Zoll.
Pfannenmeister. Es ist einer im Salzwerk — der zugleich Oberschätzer ist. Der muss alle Pfannen in Aufsicht haben, damit recht und sorgsam damit umgegangen wird, auch dabei sein, wenn die Sieder büßen lassen; Stäbe, Segerinne und Sackkessel in Verwahrung haben, Pfannenbäume und Dielen in
Unsichere Lesungen
- Sekkessell — ss oder ff unklar (Z. 18)
S. 534
Bl. 265vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
die Söde verschaffenn, auch bey Inthuung vnnd austhuung des Pfann eisenns sein, vnnd darauff sehenn, das die Pfann nach dem Maßstab, den er bey sich hat recht gemacht werdenn, muß auch bey Inthuung der herrnn gennße sein, hat Jars zu belohnung Vom Pfannmeister. 12 fl. Geldts 3 1/2 ehlenn Lündisch duch, 2 Claffter Holtz, Vom Schetzer Ambt. 5 fl. 25 alb. Vonn den Herrngennsenn, j fl. Geldt. j achttell saltz, Pfann eysenn. Kostet ein Walt Centner1 |: welches sonnst — 1 1/4 Centner sein :| ——— 4 1/2 fl. zu 27 alb.
die Gesöde beschaffen, auch beim Ein- und Ausbauen des Pfanneneisens zugegen sein und darauf sehen, dass die Pfannen nach dem Maßstab, den er bei sich hat, recht gemacht werden. Er muss auch bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein. Er hat jährlich zur Belohnung: vom Pfannenmeisteramt 12 Gulden Geld, 3½ Ellen londisches Tuch, 2 Klafter Holz; vom Schätzeramt 5 Gulden 25 Albus; von den Herrengänsen 1 Gulden Geld, 1 Achtel Salz.
Pfanneneisen. Ein Waldzentner — der sonst 1¼ Zentner ist — kostet ——— 4½ Gulden zu 27 Albus.
Unsichere Lesungen
- Walt Centner — Walt/Malt unklar (Z. 17)
S. 535
Bl. 266rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
vnnd thun —— 6. Bortte oder Blech ein Centner, derenn müssenn sie zu einer newen Pfann Bortte —— 12. Bisweilenn —— 12 1/2. Blech —————— 56. Pfann busse. So offt der Söder ann der altenn Pfannenn lest bussenn |: das ist besserenn :| muß vnnser gnediger furst vnnd herr dem schmidt vonn Jedem nagell so er Jnnschlegt —— j hlr. vonn einem hafftenn1[?] —— 4 heller, darann gehörenn —— 4 Negell, sein auch —— 4 hllr. Die Lappenn bezahlt mann nach der größe, nemblich ein ganntz blech mit ——— 2 alb. Ein halb blech mit —— j alb. kann vff ein Pfann vngefehrlich —— 4. — 5 — oder — 6 fl. mehr oder weniger lauffenn, Pfannbaum. Kostet einer bey —— 2 1/2 alb. dero gehörenn vff
und es machen 6 Borten oder Bleche einen Zentner. Davon müssen sie zu einer neuen Pfanne an Borten ——— 12, bisweilen ——— 12½, an Blechen —————— 56.
Pfannenbuße. Sooft der Sieder an der alten Pfanne büßen — das heißt bessern — lässt, muss unser gnädiger Fürst und Herr dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt ——— 1 Heller, von einem Haft ——— 4 Heller geben; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach der Größe, nämlich ein ganzes Blech mit ——— 2 Albus, ein halbes Blech mit ——— 1 Albus. Es kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen, mehr oder weniger.
Pfannenbaum. Einer kostet gegen ——— 2½ Albus; deren gehören auf
Unsichere Lesungen
- hafftenn — ff oder ss unklar (Z. 10)
S. 536
Bl. 266vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
ein Pfann —— 4. werdenn mit Basternn stricken anngebundenn, dieselbigenn kostenn —— 3 pfennig. Pfann tuch. Gehöret Inn Jedes Bodt eins, darzu muß mann habenn —— 28 1/2 ehlenn Leinenn tuch, Giltet —— j fl. 23 alb 10 1/2 hllr |: die ehle vor — 12 hllr. gerechnet :| Darzu macherlohnn — 4 alb. vor — 6. harenn seil daran, —— 2 alb. Kostet also ein pfanntuch in alles —————— j fl. 3 alb 10 hlr. Nota. Ein solch Pfanntuch wirdet, wenn die sohle gar gesottenn, vber die Pfann mit den —— 6. seylernn anngehefft, vnnd mit — 2 Gabbelnn darauff ein lannge gerttenn gelegt, vfgestützelt, darumb das kein staub in die Sohle fallenn soll, Nota. denn, Wenn staub oder fett in die gar sechende1[?] Sohlenn
eine Pfanne 4. Sie werden mit Baststricken angebunden; diese kosten ——— 3 Pfennig.
Pfannentuch. Es gehört in jedes Bothe eines; dazu muss man 28½ Ellen Leinentuch haben, das gilt ——— 1 Gulden 23 Albus 10½ Heller — die Elle zu 12 Hellern gerechnet. Dazu Macherlohn 4 Albus, für 6 Haarseile daran ——— 2 Albus. So kostet ein Pfannentuch in allem —————— 1 Gulden 3 Albus 10 Heller.
Anmerkung: Ein solches Pfannentuch wird, wenn die Sole gar gesotten ist, mit den 6 Seilen über die Pfanne geheftet und mit 2 Gabeln, auf die eine lange Gerte gelegt wird, aufgestützt, damit kein Staub in die Sole falle.
Anmerkung: Denn wenn Staub oder Fett in die gar siedende Sole
Unsichere Lesungen
- sechende — Lesung unsicher (Z. 19)