Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix
Der erste Appendix · S. 533–542
Das Wörterbuch I–R · S. 533–542 · Bl. 265r–269v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Wörterbuch I–R
S. 521–544 · Bl. 259r–270v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 533
Bl. 265rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Muß in Jeder ——— 300 werck gesottenn werdenn, thut vff eins schließwerck ann der Pfann. —————————— 3 alb. Wenn aber ein schmidt dieser Pfann eine vonn newem macht, vnnd die alte Pfann bekömpt, gibtt mann Ihme zu macherlohnn vngefehrlich, —————————— 8 fl. Nota. Eine Pfann ist weit oder Breyt ——— 10 schue 7 1/2 zoll Tieff ——— 11 1/2 zoll Lanngk ——— 12 schue 8 zoll. Pfannenmeister. Ist im Saltzwergk einer |: welcher auch Oberschertzer ist :| derselbe muß alle Pfann in vffsicht habenn, das darmit recht vnnd verwarlich vmbganngenn werde, auch darbey sein, Wenn die Söder lassenn bussenn, Stebe, Segerin, vnnd Sekkessell1[?] in verwarung habenn, Pfannenbeum vnd dielenn im
In jeder müssen ——— 300 Werk gesotten werden; das macht auf ein Schließwerk an der Pfanne —————————— 3 Albus. Wenn aber ein Schmied eine dieser Pfannen neu macht und die alte Pfanne bekommt, gibt man ihm an Macherlohn ungefähr —————————— 8 Gulden.
Anmerkung: Eine Pfanne ist weit oder breit ——— 10 Schuh 7½ Zoll, tief ——— 11½ Zoll, lang ——— 12 Schuh 8 Zoll.
Pfannenmeister. Es ist einer im Salzwerk — der zugleich Oberschätzer ist. Der muss alle Pfannen in Aufsicht haben, damit recht und sorgsam damit umgegangen wird, auch dabei sein, wenn die Sieder büßen lassen; Stäbe, Segerinne und Sackkessel in Verwahrung haben, Pfannenbäume und Dielen in
Unsichere Lesungen
- Sekkessell — ss oder ff unklar (Z. 18)
S. 534
Bl. 265vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
die Söde verschaffenn, auch bey Inthuung vnnd austhuung des Pfann eisenns sein, vnnd darauff sehenn, das die Pfann nach dem Maßstab, den er bey sich hat recht gemacht werdenn, muß auch bey Inthuung der herrnn gennße sein, hat Jars zu belohnung Vom Pfannmeister. 12 fl. Geldts 3 1/2 ehlenn Lündisch duch, 2 Claffter Holtz, Vom Schetzer Ambt. 5 fl. 25 alb. Vonn den Herrngennsenn, j fl. Geldt. j achttell saltz, Pfann eysenn. Kostet ein Walt Centner1 |: welches sonnst — 1 1/4 Centner sein :| ——— 4 1/2 fl. zu 27 alb.
die Gesöde beschaffen, auch beim Ein- und Ausbauen des Pfanneneisens zugegen sein und darauf sehen, dass die Pfannen nach dem Maßstab, den er bei sich hat, recht gemacht werden. Er muss auch bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein. Er hat jährlich zur Belohnung: vom Pfannenmeisteramt 12 Gulden Geld, 3½ Ellen londisches Tuch, 2 Klafter Holz; vom Schätzeramt 5 Gulden 25 Albus; von den Herrengänsen 1 Gulden Geld, 1 Achtel Salz.
Pfanneneisen. Ein Waldzentner — der sonst 1¼ Zentner ist — kostet ——— 4½ Gulden zu 27 Albus.
Unsichere Lesungen
- Walt Centner — Walt/Malt unklar (Z. 17)
S. 535
Bl. 266rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
vnnd thun —— 6. Bortte oder Blech ein Centner, derenn müssenn sie zu einer newen Pfann Bortte —— 12. Bisweilenn —— 12 1/2. Blech —————— 56. Pfann busse. So offt der Söder ann der altenn Pfannenn lest bussenn |: das ist besserenn :| muß vnnser gnediger furst vnnd herr dem schmidt vonn Jedem nagell so er Jnnschlegt —— j hlr. vonn einem hafftenn1[?] —— 4 heller, darann gehörenn —— 4 Negell, sein auch —— 4 hllr. Die Lappenn bezahlt mann nach der größe, nemblich ein ganntz blech mit ——— 2 alb. Ein halb blech mit —— j alb. kann vff ein Pfann vngefehrlich —— 4. — 5 — oder — 6 fl. mehr oder weniger lauffenn, Pfannbaum. Kostet einer bey —— 2 1/2 alb. dero gehörenn vff
und es machen 6 Borten oder Bleche einen Zentner. Davon müssen sie zu einer neuen Pfanne an Borten ——— 12, bisweilen ——— 12½, an Blechen —————— 56.
Pfannenbuße. Sooft der Sieder an der alten Pfanne büßen — das heißt bessern — lässt, muss unser gnädiger Fürst und Herr dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt ——— 1 Heller, von einem Haft ——— 4 Heller geben; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach der Größe, nämlich ein ganzes Blech mit ——— 2 Albus, ein halbes Blech mit ——— 1 Albus. Es kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen, mehr oder weniger.
Pfannenbaum. Einer kostet gegen ——— 2½ Albus; deren gehören auf
Unsichere Lesungen
- hafftenn — ff oder ss unklar (Z. 10)
S. 536
Bl. 266vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
ein Pfann —— 4. werdenn mit Basternn stricken anngebundenn, dieselbigenn kostenn —— 3 pfennig. Pfann tuch. Gehöret Inn Jedes Bodt eins, darzu muß mann habenn —— 28 1/2 ehlenn Leinenn tuch, Giltet —— j fl. 23 alb 10 1/2 hllr |: die ehle vor — 12 hllr. gerechnet :| Darzu macherlohnn — 4 alb. vor — 6. harenn seil daran, —— 2 alb. Kostet also ein pfanntuch in alles —————— j fl. 3 alb 10 hlr. Nota. Ein solch Pfanntuch wirdet, wenn die sohle gar gesottenn, vber die Pfann mit den —— 6. seylernn anngehefft, vnnd mit — 2 Gabbelnn darauff ein lannge gerttenn gelegt, vfgestützelt, darumb das kein staub in die Sohle fallenn soll, Nota. denn, Wenn staub oder fett in die gar sechende1[?] Sohlenn
eine Pfanne 4. Sie werden mit Baststricken angebunden; diese kosten ——— 3 Pfennig.
Pfannentuch. Es gehört in jedes Bothe eines; dazu muss man 28½ Ellen Leinentuch haben, das gilt ——— 1 Gulden 23 Albus 10½ Heller — die Elle zu 12 Hellern gerechnet. Dazu Macherlohn 4 Albus, für 6 Haarseile daran ——— 2 Albus. So kostet ein Pfannentuch in allem —————— 1 Gulden 3 Albus 10 Heller.
Anmerkung: Ein solches Pfannentuch wird, wenn die Sole gar gesotten ist, mit den 6 Seilen über die Pfanne geheftet und mit 2 Gabeln, auf die eine lange Gerte gelegt wird, aufgestützt, damit kein Staub in die Sole falle.
Anmerkung: Denn wenn Staub oder Fett in die gar siedende Sole
Unsichere Lesungen
- sechende — Lesung unsicher (Z. 19)
S. 537
Bl. 267rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
kömpt, verderbets dasselbe werck dermassenn, das kein Saltz in der Pfannenn werdenn will, vnnd manns gar vbell, auch nicht ohne schadenn ausbring1[?] kann Pfahl Holtz. Wirdet in flossenn bey den Leitternn vnnd Bockenn gebraucht, kostet ein fuder zu hawenn — 2 alb. vom Meißner Inn die Sodenn zuführenn, —————— 15 1/2 alb. Pförtner. Sein zwenn, müssenn vfsehenn, das keiner ohne Zoll zeichenn, mit Saltz aus den Sodenn fahret, Item das kein Saltz aus den Sodenn tags oder nachts getragenn werde, Der eine muß die Holtzführzeichenn vfhebenn, vnd acht habenn, das kein Claffter holtz in die Sodenn gefurt werdenn, habenn Jars zu besoldung, —————— 8 fl. 1/2 achtell saltzes. Darzu der eine so die führzeichen hept. —————— 5 fl. vnnd das feurwerck.
kommt, verdirbt es dieses Werk dermaßen, dass kein Salz in der Pfanne werden will und man es nur sehr schlecht und nicht ohne Schaden ausbringen kann.
Pfahlholz. Wird beim Flößen bei den Leitern und Böcken gebraucht. Ein Fuder kostet zu hauen 2 Albus, vom Meißner nach Sooden zu führen —————— 15½ Albus.
Pförtner. Es sind ihrer zwei. Sie müssen darauf achten, dass keiner ohne Zollzeichen mit Salz aus Sooden fährt, ebenso dass kein Salz bei Tag oder Nacht aus Sooden getragen wird. Der eine muss die Holzfuhrzeichen einsammeln und achtgeben, dass kein Klafter Holz ohne Zeichen nach Sooden gefahren wird. Sie haben jährlich an Besoldung —————— 8 Gulden, ½ Achtel Salz; dazu der eine, der die Fuhrzeichen einsammelt —————— 5 Gulden und das Feuerwerk.
Unsichere Lesungen
- ausbring — Wortende Zierstrich unklar (Z. 3)
S. 538
Bl. 267vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Proba, Probirn, Probwergk. Ist wenn mann die Sohle versucht, wie gut sie sey, vnnd was sie halte, Geschicht vf zweyerley weise. Zum Grossenn Probwergk nimpt mann zehenn fuder Roher sohlenn, seudet die gar, vnnd sicht was die ann saltz gebenn, vnnd was vor Holtz darmit vfgehe, Wie dann hiernach ein sonnder verzeichnus, Zur kleinenn Proba nimpt mann —— 1/8 einer quart roher sohlenn, seudet die in ein kleinenn Pfennlein ab, wie denn hiernach auch ein sonnder verzeichnus zufindenn, Pfenner Pfannentheil. Heist mann die geschlecht, vnnd Burger zu Allenndorf vnnd anderswo, so erbschafft vnnd theil ann den —— 44 Pfannenn habenn, Vnnd wenn ein Pfenner dem andernn Pfanntheil
Probe, Probieren, Probewerk. Ist es, wenn man die Sole prüft, wie gut sie sei und was sie halte. Es geschieht auf zweierlei Weise. Zum großen Probewerk nimmt man zehn Fuder roher Sole, siedet sie gar und sieht, was sie an Salz gibt und wieviel Holz damit aufgeht, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zeigt. Zur kleinen Probe nimmt man ⅛ eines Quarts roher Sole und siedet sie in einem kleinen Pfännlein ab, wie hiernach ebenfalls ein besonderes Verzeichnis zu finden ist.
Pfänner, Pfannteil. So nennt man die Geschlechter und Bürger zu Allendorf und anderswo, die Erbschaft und Anteil an den 44 Pfannen haben. Und wenn ein Pfänner dem anderen Pfannteil
S. 539
Bl. 268rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
zum Sodenn abkaufft, wirdt das achtell bezahlt mit ——— 400 thaler, thut ein Pfann —————— 3200 thlr Vnnd also die —— 44. koth. —————— 140800 Nota. Welcher nicht ein gebornner Pfenner ist, oder eines Pfenners tochter ehelich hat, darff nicht Pfannen erblich kauffenn, doch hat er macht darauff zuleyhenn, Pfundt. Ein ℔ allenndorffischer wehrung ist — 20 grosch1[?], oder Schilling, ein grosche oder schilling — 4 hlr. also thut ein ℔ ——— 6 alb 8 hlr. Plattenn. Werdenn vf der Eisenhüttenn gegossenn muß mann Inn Jedes Bodt —— 2. habenn, die legt mann nebenn die Röste, vnnder die Pfannenn, derrenndt2[?] die kleinenn kolenn darauff, darmit sie desto besser
zu Sooden abkauft, wird das Achtel bezahlt mit ——— 400 Taler; das macht eine Pfanne —————— 3200 Taler, und also die 44 Kothen —————— 140 800.
Anmerkung: Wer nicht ein geborener Pfänner ist oder eines Pfänners Tochter zur Ehe hat, darf keine Pfannen erblich kaufen; doch hat er die Befugnis, darauf zu leihen.
Pfund. Ein Pfund Allendorfer Währung ist 20 Groschen oder Schilling, ein Groschen oder Schilling 4 Heller; also macht ein Pfund ——— 6 Albus 8 Heller.
Platten. Werden auf der Eisenhütte gegossen. Man muss in jedem Bothe 2 haben; die legt man neben die Roste unter die Pfannen und dörrt die kleinen Kohlen darauf, damit sie desto besser
Unsichere Lesungen
- grosch — Kürzungsschleife am Wortende (Z. 12)
- derrenndt — wohl dörrendt (Z. 18)
S. 540
Bl. 268vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
brennenn, konnenn lannge werenn, Q. Quitanntzenn. Die Pfenner quitirenn allenn Monath, Item Die Hertzogenn zu Sachssenn, quitirenn vber die — 100 achtell Saltzes, soll ein Jar lautenn wie das annder, desgleichenn alle anndere quitungenn, R. Renndtmeister. Rennenn darin die Sohle fleust. Die 1 Grosse Sohl gertenn ——— 30 } 2 klein Wechssell gertenn — 10 } schue. klein gertenn werdenn in kothenn gebraucht, Diese werdenn bey den schuenn gekaufft, kost Jeder schuch
brennen; sie können lange währen.
Q. Quittungen. Die Pfänner quittieren jeden Monat; ebenso quittieren die Herzöge zu Sachsen über die 100 Achtel Salz. Ein Jahr soll lauten wie das andere, desgleichen alle anderen Quittungen.
R. Rentmeister.
Rennen, darin die Sole fließt. Die erste, große Solgerinne ——— 30 Schuh; die zwei kleinen Wechselgerinnen — 10 Schuh. Kleine Gerinnen werden in den Kothen gebraucht. Diese werden nach Schuhen gekauft; jeder Schuh kostet
S. 541
Bl. 269rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der gröstenn —— j alb. zu führlohn — 3 hlr. Der andernn —— 1/2 alb. vor ein schuch in alles, Reiffe. Vonn einem reiff ann ein Eubenn zulegenn, gibt mann dem Bottner ——— j alb. Röste. Gehörenn vf die Saltzmaß, dadurch muß alles saltz gemessenn werdenn, dero sein kupffernn im Saltzwergk ——— 21. hat einer bey — 10 ℔. kost Jeder —— j fl. 16 1/2 alb. Roste vnnter Pfannenn in Holtzkodenn, Sein Beume darauff wirdet das feur zum wohlbrennen lufftigk gelegt, Jtzo brauchenn sie Eiserne, müssenns aber selbst bezahlenn, Inn Steinkolenn kodenn Muß mann zu einem Rost habenn lannge Eiser Stebe — 23, weigenn bey — 23 oder — 24 Centner
bei den größten ——— 1 Albus, an Fuhrlohn 3 Heller; bei den anderen ——— ½ Albus für einen Schuh in allem.
Reifen. Für einen Reifen an eine Kufe zu legen gibt man dem Böttcher ——— 1 Albus.
Roste. Gehören auf die Salzmaße; dadurch muss alles Salz gemessen werden. Deren sind kupferne im Salzwerk ——— 21; einer hat gegen 10 Pfund und kostet ——— 1 Gulden 16½ Albus.
Roste unter den Pfannen in Holzkothen. Das sind Bäume, auf die das Feuer zum guten Brennen luftig gelegt wird. Jetzt brauchen sie eiserne, müssen sie aber selbst bezahlen. In Steinkohlenkothen muss man zu einem Rost lange Eisenstäbe haben — 23; sie wiegen gegen 23 oder 24 Zentner.
S. 542
Bl. 269vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
—— Treger darauff solche Stebe gelegt werdenn, weigt Jeder bey ——— 3 Centner. Kann also ein Rost weigenn — 39 Centner. Kostet Jeder Centner —— j thlr. thut — 46 1/2 fl. Dieser Rost kann bey — 1 1/2 Jar also denn muß er ernewert werdenn, vnnd giltet ein Centner des alt eisenns ——— 10 alb 8 hlr. doch gehet ann — j Rost bey 4. oder 5 Centner abe, Rueß. Wenn das saltz gar gesottenn, so wirfft mann — 3 oder 4. stucklein Ruß Inn die Pfann, davonn socht die sohle, also das sie balde vnnd zu gutem grobenn saltz wirdt, dessenn muß mann Jars in Jedes Bodt vngefehrlich habenn vor — 1/2 achtell saltz, Ist des Jars vor — 3 pfann 3 achttel Es gehöret aber nit allerley Ruß hierzu, allein der in den dorffheusernn sich vom Rauch ann die Stro decher vnnd wennde hengtt,
Träger, auf die diese Stäbe gelegt werden: jeder wiegt gegen ——— 3 Zentner. So kann ein Rost 39 Zentner wiegen. Jeder Zentner kostet ——— 1 Taler; das macht 46½ Gulden. Dieser Rost kann gegen 1½ Jahre halten, alsdann muss er erneuert werden; und ein Zentner des alten Eisens gilt ——— 10 Albus 8 Heller. Doch geht an einem Rost gegen 4 oder 5 Zentner ab.
Ruß. Wenn das Salz gar gesotten ist, so wirft man 3 oder 4 Stücklein Ruß in die Pfanne; davon siedet die Sole, so dass sie bald und zu gutem, grobem Salz wird. Davon muss man jährlich in jedes Bothe ungefähr für ½ Achtel Salz haben; das ist im Jahr für 3 Pfannen 3 Achtel. Es gehört aber nicht jeder Ruß hierzu, allein der, der sich in den Dorfhäusern vom Rauch an die Strohdächer und Wände hängt.