Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix
Der erste Appendix · S. 537–546
Das Wörterbuch I–R · S. 537–546 · Bl. 267r–271v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Wörterbuch I–R
S. 521–544 · Bl. 259r–270v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 537
Bl. 267rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
kömpt, verderbets dasselbe werck dermassenn, das kein Saltz in der Pfannenn werdenn will, vnnd manns gar vbell, auch nicht ohne schadenn ausbring1[?] kann Pfahl Holtz. Wirdet in flossenn bey den Leitternn vnnd Bockenn gebraucht, kostet ein fuder zu hawenn — 2 alb. vom Meißner Inn die Sodenn zuführenn, —————— 15 1/2 alb. Pförtner. Sein zwenn, müssenn vfsehenn, das keiner ohne Zoll zeichenn, mit Saltz aus den Sodenn fahret, Item das kein Saltz aus den Sodenn tags oder nachts getragenn werde, Der eine muß die Holtzführzeichenn vfhebenn, vnd acht habenn, das kein Claffter holtz in die Sodenn gefurt werdenn, habenn Jars zu besoldung, —————— 8 fl. 1/2 achtell saltzes. Darzu der eine so die führzeichen hept. —————— 5 fl. vnnd das feurwerck.
kommt, verdirbt es dieses Werk dermaßen, dass kein Salz in der Pfanne werden will und man es nur sehr schlecht und nicht ohne Schaden ausbringen kann.
Pfahlholz. Wird beim Flößen bei den Leitern und Böcken gebraucht. Ein Fuder kostet zu hauen 2 Albus, vom Meißner nach Sooden zu führen —————— 15½ Albus.
Pförtner. Es sind ihrer zwei. Sie müssen darauf achten, dass keiner ohne Zollzeichen mit Salz aus Sooden fährt, ebenso dass kein Salz bei Tag oder Nacht aus Sooden getragen wird. Der eine muss die Holzfuhrzeichen einsammeln und achtgeben, dass kein Klafter Holz ohne Zeichen nach Sooden gefahren wird. Sie haben jährlich an Besoldung —————— 8 Gulden, ½ Achtel Salz; dazu der eine, der die Fuhrzeichen einsammelt —————— 5 Gulden und das Feuerwerk.
Unsichere Lesungen
- ausbring — Wortende Zierstrich unklar (Z. 3)
S. 538
Bl. 267vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Proba, Probirn, Probwergk. Ist wenn mann die Sohle versucht, wie gut sie sey, vnnd was sie halte, Geschicht vf zweyerley weise. Zum Grossenn Probwergk nimpt mann zehenn fuder Roher sohlenn, seudet die gar, vnnd sicht was die ann saltz gebenn, vnnd was vor Holtz darmit vfgehe, Wie dann hiernach ein sonnder verzeichnus, Zur kleinenn Proba nimpt mann —— 1/8 einer quart roher sohlenn, seudet die in ein kleinenn Pfennlein ab, wie denn hiernach auch ein sonnder verzeichnus zufindenn, Pfenner Pfannentheil. Heist mann die geschlecht, vnnd Burger zu Allenndorf vnnd anderswo, so erbschafft vnnd theil ann den —— 44 Pfannenn habenn, Vnnd wenn ein Pfenner dem andernn Pfanntheil
Probe, Probieren, Probewerk. Ist es, wenn man die Sole prüft, wie gut sie sei und was sie halte. Es geschieht auf zweierlei Weise. Zum großen Probewerk nimmt man zehn Fuder roher Sole, siedet sie gar und sieht, was sie an Salz gibt und wieviel Holz damit aufgeht, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zeigt. Zur kleinen Probe nimmt man ⅛ eines Quarts roher Sole und siedet sie in einem kleinen Pfännlein ab, wie hiernach ebenfalls ein besonderes Verzeichnis zu finden ist.
Pfänner, Pfannteil. So nennt man die Geschlechter und Bürger zu Allendorf und anderswo, die Erbschaft und Anteil an den 44 Pfannen haben. Und wenn ein Pfänner dem anderen Pfannteil
S. 539
Bl. 268rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
zum Sodenn abkaufft, wirdt das achtell bezahlt mit ——— 400 thaler, thut ein Pfann —————— 3200 thlr Vnnd also die —— 44. koth. —————— 140800 Nota. Welcher nicht ein gebornner Pfenner ist, oder eines Pfenners tochter ehelich hat, darff nicht Pfannen erblich kauffenn, doch hat er macht darauff zuleyhenn, Pfundt. Ein ℔ allenndorffischer wehrung ist — 20 grosch1[?], oder Schilling, ein grosche oder schilling — 4 hlr. also thut ein ℔ ——— 6 alb 8 hlr. Plattenn. Werdenn vf der Eisenhüttenn gegossenn muß mann Inn Jedes Bodt —— 2. habenn, die legt mann nebenn die Röste, vnnder die Pfannenn, derrenndt2[?] die kleinenn kolenn darauff, darmit sie desto besser
zu Sooden abkauft, wird das Achtel bezahlt mit ——— 400 Taler; das macht eine Pfanne —————— 3200 Taler, und also die 44 Kothen —————— 140 800.
Anmerkung: Wer nicht ein geborener Pfänner ist oder eines Pfänners Tochter zur Ehe hat, darf keine Pfannen erblich kaufen; doch hat er die Befugnis, darauf zu leihen.
Pfund. Ein Pfund Allendorfer Währung ist 20 Groschen oder Schilling, ein Groschen oder Schilling 4 Heller; also macht ein Pfund ——— 6 Albus 8 Heller.
Platten. Werden auf der Eisenhütte gegossen. Man muss in jedem Bothe 2 haben; die legt man neben die Roste unter die Pfannen und dörrt die kleinen Kohlen darauf, damit sie desto besser
Unsichere Lesungen
- grosch — Kürzungsschleife am Wortende (Z. 12)
- derrenndt — wohl dörrendt (Z. 18)
S. 540
Bl. 268vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
brennenn, konnenn lannge werenn, Q. Quitanntzenn. Die Pfenner quitirenn allenn Monath, Item Die Hertzogenn zu Sachssenn, quitirenn vber die — 100 achtell Saltzes, soll ein Jar lautenn wie das annder, desgleichenn alle anndere quitungenn, R. Renndtmeister. Rennenn darin die Sohle fleust. Die 1 Grosse Sohl gertenn ——— 30 } 2 klein Wechssell gertenn — 10 } schue. klein gertenn werdenn in kothenn gebraucht, Diese werdenn bey den schuenn gekaufft, kost Jeder schuch
brennen; sie können lange währen.
Q. Quittungen. Die Pfänner quittieren jeden Monat; ebenso quittieren die Herzöge zu Sachsen über die 100 Achtel Salz. Ein Jahr soll lauten wie das andere, desgleichen alle anderen Quittungen.
R. Rentmeister.
Rennen, darin die Sole fließt. Die erste, große Solgerinne ——— 30 Schuh; die zwei kleinen Wechselgerinnen — 10 Schuh. Kleine Gerinnen werden in den Kothen gebraucht. Diese werden nach Schuhen gekauft; jeder Schuh kostet
S. 541
Bl. 269rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der gröstenn —— j alb. zu führlohn — 3 hlr. Der andernn —— 1/2 alb. vor ein schuch in alles, Reiffe. Vonn einem reiff ann ein Eubenn zulegenn, gibt mann dem Bottner ——— j alb. Röste. Gehörenn vf die Saltzmaß, dadurch muß alles saltz gemessenn werdenn, dero sein kupffernn im Saltzwergk ——— 21. hat einer bey — 10 ℔. kost Jeder —— j fl. 16 1/2 alb. Roste vnnter Pfannenn in Holtzkodenn, Sein Beume darauff wirdet das feur zum wohlbrennen lufftigk gelegt, Jtzo brauchenn sie Eiserne, müssenns aber selbst bezahlenn, Inn Steinkolenn kodenn Muß mann zu einem Rost habenn lannge Eiser Stebe — 23, weigenn bey — 23 oder — 24 Centner
bei den größten ——— 1 Albus, an Fuhrlohn 3 Heller; bei den anderen ——— ½ Albus für einen Schuh in allem.
Reifen. Für einen Reifen an eine Kufe zu legen gibt man dem Böttcher ——— 1 Albus.
Roste. Gehören auf die Salzmaße; dadurch muss alles Salz gemessen werden. Deren sind kupferne im Salzwerk ——— 21; einer hat gegen 10 Pfund und kostet ——— 1 Gulden 16½ Albus.
Roste unter den Pfannen in Holzkothen. Das sind Bäume, auf die das Feuer zum guten Brennen luftig gelegt wird. Jetzt brauchen sie eiserne, müssen sie aber selbst bezahlen. In Steinkohlenkothen muss man zu einem Rost lange Eisenstäbe haben — 23; sie wiegen gegen 23 oder 24 Zentner.
S. 542
Bl. 269vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
—— Treger darauff solche Stebe gelegt werdenn, weigt Jeder bey ——— 3 Centner. Kann also ein Rost weigenn — 39 Centner. Kostet Jeder Centner —— j thlr. thut — 46 1/2 fl. Dieser Rost kann bey — 1 1/2 Jar also denn muß er ernewert werdenn, vnnd giltet ein Centner des alt eisenns ——— 10 alb 8 hlr. doch gehet ann — j Rost bey 4. oder 5 Centner abe, Rueß. Wenn das saltz gar gesottenn, so wirfft mann — 3 oder 4. stucklein Ruß Inn die Pfann, davonn socht die sohle, also das sie balde vnnd zu gutem grobenn saltz wirdt, dessenn muß mann Jars in Jedes Bodt vngefehrlich habenn vor — 1/2 achtell saltz, Ist des Jars vor — 3 pfann 3 achttel Es gehöret aber nit allerley Ruß hierzu, allein der in den dorffheusernn sich vom Rauch ann die Stro decher vnnd wennde hengtt,
Träger, auf die diese Stäbe gelegt werden: jeder wiegt gegen ——— 3 Zentner. So kann ein Rost 39 Zentner wiegen. Jeder Zentner kostet ——— 1 Taler; das macht 46½ Gulden. Dieser Rost kann gegen 1½ Jahre halten, alsdann muss er erneuert werden; und ein Zentner des alten Eisens gilt ——— 10 Albus 8 Heller. Doch geht an einem Rost gegen 4 oder 5 Zentner ab.
Ruß. Wenn das Salz gar gesotten ist, so wirft man 3 oder 4 Stücklein Ruß in die Pfanne; davon siedet die Sole, so dass sie bald und zu gutem, grobem Salz wird. Davon muss man jährlich in jedes Bothe ungefähr für ½ Achtel Salz haben; das ist im Jahr für 3 Pfannen 3 Achtel. Es gehört aber nicht jeder Ruß hierzu, allein der, der sich in den Dorfhäusern vom Rauch an die Strohdächer und Wände hängt.
S. 543
Bl. 270rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Rürenn Heisset, wenn mann die kohlenn vnnder der Pfann mit der kohlgertenn zum glüenn anregt, Nota. Ein Eyser Rost, darauff mit Steinkolenn gesotten, wirdt, ist Lanng ——— 7 } schue { 8 } zoll Breidt ——— 5 } { 7 } Vber solchen Rost stehenn die Pfann — 2 1/2 schuch hoch, Rasenn Eyer. Gefallenn Jars in der Stadt allenndorff vonn Jedem acker, so schoshafftig ist ————— 2 Tregt vngeuerlich ————— 4300 Eyer Darzu gefallenn auch vonn Jedem acker 2 hlr. vnd wenn ein schock, ist vonn Jedem acker — j keß, Berechnet der Schultheis Rockennbergk. Sampt den gehöltzenn darzu gehörig, hat vnnser gnediger
Rühren. Heißt es, wenn man die Kohlen unter der Pfanne mit der Kohlgerte zum Glühen anrührt.
Anmerkung: Ein eiserner Rost, auf dem mit Steinkohlen gesotten wird, ist lang ——— 7 Schuh 8 Zoll, breit ——— 5 Schuh 7 Zoll. Über diesem Rost steht die Pfanne 2½ Schuh hoch.
Raseneier. Fallen jährlich in der Stadt Allendorf von jedem Acker, der schosspflichtig ist ————— 2. Das trägt ungefähr ————— 4300 Eier. Dazu fallen auch von jedem Acker 2 Heller, und wenn es ein Schock ist, von jedem Acker 1 Käse. Der Schultheiß berechnet es.
Rockenberg. Samt den dazugehörigen Gehölzen hat unser gnädiger
S. 544
Bl. 270vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
furst vnnd herr Anno ꝛc 38. vns Burckhardt, Heinrichenn, Johann Walternn, vnnd Casparn vonn Hundelshausenn, zu Armet1[?] Sachssenn ꝛc gegenn das dorff Wolffstein2, im Ampt Reichenbach vnnd annders ann sich ertauscht, laut des darüber vfgerichtenn tausch vnnd wechssell brieffs, Rüge saltz. Muß Jeder Söder vnnserm gnedigenn fürsten vnnd herrnn ꝛc des Jars vber, eine Pfann saltzes — 24 alb neher zur hofhaltung zukommenn lassenn, als es sonnstenn gilttet, Ist daher enndtstanndenn, dieweil vonn alters her vnnser gnediger furst vnnd herr solches herbracht, vnnd darvonn nicht ablassenn wollenn, S. Seder. Muß mann in Jedenn Steinkolenn kodt einen haben, dadurch die Söder die Steinkolenn Sedenn, darmit sie die grobenn vonn den kleinenn sönndern, Werdenn aus eysenn, oder missingen tradt gemacht,
Fürst und Herr Anno 38 von uns, Burkhard, Heinrich, Johann Walter und Kaspar von Hundelshausen, gegen Armut Sachsen usw. und gegen das Dorf Wolfstein im Amt Reichenbach und anderes eingetauscht, laut dem darüber aufgerichteten Tausch- und Wechselbrief.
Reichesalz. Jeder Sieder muss unserem gnädigen Fürsten und Herrn im Lauf des Jahres eine Pfanne Salz 24 Albus billiger zur Hofhaltung zukommen lassen, als es sonst gilt. Es ist daher entstanden, dass unser gnädiger Fürst und Herr dies von alters her so hergebracht hat und davon nicht ablassen wollte.
S. Sieb. Man muss in jeder Steinkohlenkothe eines haben, durch das die Sieder die Steinkohlen sieben, damit sie die groben von den kleinen sondern. Sie werden aus Eisen- oder Messingdraht gemacht.
Unsichere Lesungen
- Armet — Ortsname unsicher (Z. 3)
- Wolffstein — Ortsname, Lesung wahrscheinlich (Z. 4)
Das Wörterbuch S–Z
S. 545–582 · Bl. 271r–289v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 545
Bl. 271rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. S. Saltz Ein Pfann hatt1 ——— 8 achtell Ein achttell ——— 2 Maß. Vnnd gehenn Inn ein maß vngeuerlich — 12 gense2, Thut vf ein achtell ——— 24. vnnd vff ein pfann ——— 192 ℔3. auch — 150. 140. Helt allenndorffer quart —— 144. Hat Homberger metzenn —— 16. Allendorffer ——— 17. Saltzmaß. Sein im Saltzwergk — 21.. habenn die Schetzer4, darinnenn wirdt alles saltz gemessenn, Kostet eins zumachenn. Ohnne das Holtz ——— 8 alb. Heltet eins ——— 12 virtell. Wormbsser Eich, oder vermöge des vertrags ——— Ein Marpurger Muth, Werdenn alle durch das zinnenn maß, so 2. virtel
Der Erste Appendix. S. Salz. Eine Pfanne hat ——— 8 Achtel; ein Achtel ——— 2 Maß. Und es gehen in ein Maß ungefähr 12 Gänse; das macht auf ein Achtel ——— 24 und auf eine Pfanne ——— 192.
Ein Achtel wiegt 155 Pfund, auch 150 oder 140; es hält Allendorfer Quart ——— 144, hat Homberger Metzen ——— 16, Allendorfer ——— 17.
Salzmaß. Es sind ihrer im Salzwerk 21; die haben die Schätzer, und darin wird alles Salz gemessen. Eines zu machen kostet ohne das Holz ——— 8 Albus. Eines hält ——— 12 Viertel Wormser Eich oder, gemäß dem Vertrag ——— ein Marburger Mut. Sie werden alle durch das zinnerne Maß, das 2 Viertel
Unsichere Lesungen
- Ein Pfann hatt — Linie durch Wörter, evtl. Tilgung (Z. 4)
- gense — Minims unklar, evtl. gemse (Z. 6)
- ℔ — Pfundzeichen (Z. 8)
- Schetzer — Lesung unsicher (Z. 13)
S. 546
Bl. 271vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. helt, geeichenn Inn beysein des Rendtmeisters, Holtzvogts vnnd Böttner1, vnnd muß ein maß der zinnen maß —— 6. haltenn, Saltzfactores Sein zwenn, einer zu Cassell, der annder zu Darmbstadt, habenn zu besoldung der zu Cassell 20 fl. vnnd vonn Ieder Pfann so er verkaufft — 2½ alb der zu Darmbstadt. Saltzkauff in Gemein in Sodenn giltet Izo ein achttell ———— 30 }2 Ein Pfann —— 9 fl. ——— 6 } alb. vffzutragenn ———— 2 } Zoll, wege vnd schatzgeldt ———— 2 } Summa. ——— 9 fl. 10 alb.
Der Erste Appendix. hält, geeicht, in Beisein des Rentmeisters, des Holzvogts und des Böttchers; und ein Maß muss 6 zinnerne Maße halten.
Salzfaktoren. Es sind ihrer zwei, einer zu Kassel, der andere zu Darmstadt. Sie haben an Besoldung: der zu Kassel 20 Gulden und von jeder Pfanne, die er verkauft, 2½ Albus; der zu Darmstadt.
Salzkauf im allgemeinen. In Sooden gilt jetzt ein Achtel ———— 30 Albus, eine Pfanne ——— 9 Gulden 6 Albus; aufzutragen ———— 2 Albus, Zoll-, Wege- und Schatzgeld ———— 2 Albus. Summe ——— 9 Gulden 10 Albus.
Unsichere Lesungen
- Böttner — Umlautzeichen unsicher (Z. 3)
- } — Klammer fasst Zeilen 13-16, 'alb.' (Z. 13)