Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix
Der erste Appendix · S. 547–556
Das Wörterbuch S–Z · S. 547–556 · Bl. 272r–276v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Wörterbuch S–Z
S. 545–582 · Bl. 271r–289v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 547
Bl. 272rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Zu Cassell.1 Zu Darmbstadt Gilttet Izo ein Pfann ——— 27 fl. 18 alb Sein — 10 Mentzische Malter Ein Malter ———— 2 fl. 10 alb. Ein Summer ———— 18 alb Ein Kumpff ———— 4½ alb Ein gescheidt. ———— j alb j d. Dauonn bekompt vnnser gnediger furst vnd herr Lanndtgraf Wilhelm etc.3 Immer2 ——— 22 fl. das vbrige theilenn sfgl. mit Irem Bruder Lanndtgraff Georgenn, also auch was aus den fassen gelöst.
Der Erste Appendix. Zu Kassel. Zu Darmstadt gilt jetzt eine Pfanne ——— 27 Gulden 18 Albus; das sind 10 Mainzer Malter. Ein Malter ———— 2 Gulden 10 Albus, ein Sümmer ———— 18 Albus, ein Kumpf ———— 4½ Albus, ein Gescheid ———— 1 Albus 1 Pfennig.
Davon bekommt unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Wilhelm usw. jeweils ——— 22 Gulden; das übrige teilen Seine Fürstlichen Gnaden mit ihrem Bruder Landgraf Georg, ebenso auch, was aus den Fässern gelöst wird.
Unsichere Lesungen
- Zu Cassell. — danach Freiraum, kein Eintrag (Z. 2)
- Immer — Lesung unsicher (Z. 11)
- etc. — Kürzelschleife (Z. 11)
S. 548
Bl. 272vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Saltzhanndell Saltzschlis1 vnnd was darann nutzenn Zu Cassell. Ein Pfann saltz Kostet vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn etc.2 Im ankauff Inn Sodenn Itzo ——— 9 fl. 6 alb zuzuschlagenn vnd zusiegelnn ——— 3 alb Fuhrlohnn anns wasser bey das neue haus ———— j alb 9 hlr. Laderlohnn ———— 6 hlr Schifflohnn gein Cassell ———— 18 alb Vberlohnn vf kleinem wasser. —— 3 alb. Zoll zu Mundenn ———— j alb 4 hlr die beide fasse ———— j fl. 13 alb. Schifflohnn daruonn ———— 2 alb. Vom wasser Inns Saltzhaus zufuhrenn — ½ alb. Zoll, schatz, vnnd wege geldt ——— 2 alb. Schlachtgeldt zu Mundenn ——— 8 hlr. Summarium alles kostenns so Itzo Anno 85. vf ein Pfann saltz bis gein Cassell ist ganngk3. ———— 11 fl. 25 alb 9 hlr.
Der Erste Appendix. Salzhandel, Salzabschluss und was daran Nutzen ist, zu Kassel. Eine Pfanne Salz kostet unserem gnädigen Fürsten und Herrn usw. im Ankauf in Sooden jetzt ——— 9 Gulden 6 Albus; zuzuschlagen und zu siegeln ——— 3 Albus; Fuhrlohn ans Wasser beim Neuen Haus ———— 1 Albus 9 Heller; Ladelohn ———— 6 Heller; Schifflohn nach Kassel ———— 18 Albus; Überlohn bei niedrigem Wasser ——— 3 Albus; Zoll zu Münden ———— 1 Albus 4 Heller; die beiden Fässer ———— 1 Gulden 13 Albus; Schifflohn davon ———— 2 Albus; vom Wasser ins Salzhaus zu führen ——— ½ Albus; Zoll-, Schatz- und Wegegeld ——— 2 Albus; Schlachtgeld zu Münden ——— 8 Heller.
Summe aller Kosten, die jetzt Anno 85 auf eine Pfanne Salz bis nach Kassel gehen ———— 11 Gulden 25 Albus 9 Heller.
Unsichere Lesungen
- Saltzschlis — Lesung unsicher (Z. 2)
- etc. — Kürzelschleife (Z. 6)
- ganngk — Wortende unklar (Z. 21)
S. 549
Bl. 273rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix Dieweil nun ein Pfann saltzes zu Cassell gilttet Mit dem Holtz ———— 14 fl. 4 alb. Ist das achtell —— 46 alb. So ist gewiß ann Ieder Pfann ———— 2 fl. 4 alb 7 hlr. Ohnne Holtz ———— 12 fl. 16 alb. ist das achttell ——— 41 alb. So ist gewinst ann der Pfann ———— 16 alb 3 hlr. Zu dem hat vnnser gnediger furst vnnd herr, die beide fasse, die ann —— j fl. 13 alb. anngeschlagenn zu Saltzkastenn. Ist im Saltzwergk einer, darinnenn wirdt das saltz zur zeit wenns nicht abgehet, vfgemessenn, Der hat in alles |: ohnne das Holtz :| Kostet. ———— 984 fl. 20 alb. 6½ hlr. Ist in Anno etc.1 erbawet.
Der Erste Appendix. Weil nun eine Pfanne Salz zu Kassel gilt: mit dem Holz ———— 14 Gulden 4 Albus, ist das Achtel ——— 46 Albus, so ist an jeder Pfanne gewiss ———— 2 Gulden 4 Albus 7 Heller Gewinn; ohne Holz ———— 12 Gulden 16 Albus, ist das Achtel ——— 41 Albus, so ist der Gewinn an der Pfanne ———— 16 Albus 3 Heller. Dazu hat unser gnädiger Fürst und Herr die beiden Fässer, die mit 1 Gulden 13 Albus angeschlagen sind.
Salzkasten. Ist einer im Salzwerk; darin wird das Salz zu der Zeit, wenn es nicht abgeht, aufgemessen. Der hat in allem — ohne das Holz — gekostet ———— 984 Gulden 20 Albus 6½ Heller. Ist im Jahr usw. erbaut.
Unsichere Lesungen
- Anno etc. — Jahreszahl fehlt, Lücke gelassen (Z. 17)
S. 550
Bl. 273vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Saltzwarttenn Sein drey in Sodenn —— j. der Holtzvogt — 2. der Zoller —— 3 der Caplann, mussenn alle werck, was dero wochenntlich vnnd Jars vber gesottenn werdenn, vfgeschriebenn, vnnd Register daruber haltenn, also das die mit des Rendtmeisters Register gleichstimmenn, Saltz Sumestenn1 Dauonn gibt der Sodermeister —— 9 hlr. Ist. Das manns in der Pfannenn wann die Sohle gar gesottenn, vnnd zum Sorhenn2 stehet, in achtung mit feur vnnd anndernn helt, das zwischenn dem zulassenn vnnd zulegenn nicht verkalttet. Saltzstuck. Heißet das saltz, so mann am letztenn in der Pfann zu gennsenn nicht fanngenn kann, Wirdet derwegenn zusammenn gebruckt vnd ann ein stuck
Der Erste Appendix. Salzwarte. Es sind ihrer drei in Sooden: 1. der Holzvogt, 2. der Zöllner, 3. der Kaplan. Sie müssen alle Werke, die wöchentlich und im Lauf des Jahres gesotten werden, aufschreiben und Register darüber führen, so dass diese mit dem Register des Rentmeisters übereinstimmen.
Salzsäumnis. Davon gibt der Sodemeister ——— 9 Heller. Das ist, dass man es in der Pfanne, wenn die Sole gar gesotten ist und zum Setzen steht, mit Feuer und anderem in acht hält, damit es zwischen dem Ablassen und dem Zulegen nicht erkaltet.
Salzstück. So heißt das Salz, das man zuletzt in der Pfanne nicht zu Gänsen fangen kann. Es wird deshalb zusammengedrückt und als ein Stück
Unsichere Lesungen
- Sumestenn — Stichwort unsicher (Z. 9)
- Sorhenn — Lesung unsicher (Z. 13)
S. 551
Bl. 274rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. vf den hinder offenn geschlagenn vnnd gederret. Saltzfesleinn, Wirdet im siedenn gebraucht, das mann die Sohle darin besichtet, ob sie gar oder nicht, Kostet eins ———— 9 hlr. Saltzkruckenn. Muß mann — 2 habenn kostet eine —— 9 hlr Werdenn in der Pfann, das saltz zusammenn zubringk1 vnnd zufahung der gense2 gebraucht, Saltzstein oder Saltzgruessenn3 Ist das saltz so sich ann die böse pfann im auslauffen annhenngt, vnnd hart brennet, Sanndt. Ist die vnreinigkeit so aus der sohle in die fegfesser4 im siedenn sich samblet, kann Iedes werck. bey 40. Pfundt gefallenn. Wirdet auch Jarwergk genennet, Vide supra Jarwergk.
Der Erste Appendix. auf den Hinterofen geschlagen und gedörrt.
Salzfässlein. Wird beim Sieden gebraucht, damit man die Sole darin besichtigt, ob sie gar ist oder nicht. Eines kostet ———— 9 Heller.
Salzkrücken. Man muss 2 haben; eine kostet ——— 9 Heller. Sie werden in der Pfanne gebraucht, um das Salz zusammenzubringen und die Gänse zu fangen.
Salzstein oder Salzgrus. Ist das Salz, das sich an die schadhafte Pfanne beim Auslaufen anhängt und hart brennt.
Sand. Ist die Unreinigkeit, die sich aus der Sole beim Sieden in den Fegfässern sammelt; es können jedes Werk gegen 40 Pfund anfallen. Wird auch Jahreswerk genannt; siehe oben Jahreswerk.
Unsichere Lesungen
- zubringk — Wortende unklar (Z. 9)
- gense — Minims unklar, evtl. gemse (Z. 10)
- Saltzgruessenn — evtl. Saltzgriessenn (Z. 11)
- fegfesser — dritter Buchstabe unklar, evtl. fesfesser (Z. 15)
S. 552
Bl. 274vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix Sanndtrogk. Gehoret in Iedes Bodt einer, wirdet darumb also geheissenn, weil mann die fegfesser1 darin spult, vnnd den sanndt abwescht, auch die schebenn2 darin wirfft, vnnd das saltz heraus beist Schatzkeller. Gibt vonn Ieder Pfannenn Saltzs, der Söder ———— 2 hlr der Lademann ———— 8 hllr. Aber Furstenn, Grauenn, Prelaten vnnd Bischoff sein desselbenn gefreyet, Schetzer Sein Izo im Saltzwergk —— 21. Hat Ieder 4 bodenn, ohnne — 2. die habenn ein Ieder — 5 Bodenn, Mussenn bey allem Saltzmessenn sein, hat einer vonn Iedem Bodt zu belohnung — Einenn thaler, thut vonn —— 86 Bothenn, ———— 102 fl. 14 alb.
Der Erste Appendix. Sandtrog. Es gehört einer in jedes Bothe. Er wird darum so genannt, weil man die Fegfässer darin spült und den Sand abwäscht, auch die Scheiben hineinwirft und das Salz herausbeizt.
Schatzheller. Von jeder Pfanne Salz gibt der Sieder ———— 2 Heller, der Lademann ———— 8 Heller. Fürsten, Grafen, Prälaten und Bischöfe aber sind davon befreit.
Schätzer. Es sind jetzt im Salzwerk 21. Jeder hat 4 Bothe, außer zweien, die haben jeder 5 Bothe. Sie müssen bei allem Salzmessen zugegen sein. Einer hat von jedem Bothe zur Belohnung einen Taler; das macht von 86 Bothen ———— 102 Gulden 14 Albus.
Unsichere Lesungen
- fegfesser — dritter Buchstabe unklar (Z. 4)
- schebenn — Lesung unsicher (Z. 5)
S. 553
Bl. 275rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Schebenn. Ist die Materia so sich im siedenn ann die Pfann hengt, vnnd hart annbrennet, derohalb alwegenn im 5. oder 6 werck die Pfannenn gefegt, vnnd solche schebenn abgelöst werdenn mussenn, dieser massenn, mann macht die Pfann allerdings reine, wirfft 6. oder 7 wellenn vnnder die Pfann, vnnd verbrennet sie, vonn der hitze springenn ein theil schebenn abe, die anndernn aber, wenn die Pfann kaldt wordenn, schlecht mann mit ein Hamer los, Schauffelnn. Darauf werdenn die Gense1 gefanngenn, gehören Inn Iedes Bodt ———— 12, Kost eine — 8 hlr. thut ———— 8 alb. Schuffenn2 Gehöret Inns Bodt eine kostet —— 3½ alb. Darmit füllet mann die heiße zundesohl3 aus der Pfannen Wenn mann die fegenn will
Der Erste Appendix. Scheiben. Ist die Masse, die sich beim Sieden an die Pfanne hängt und hart anbrennt; deshalb müssen stets beim 5. oder 6. Werk die Pfannen gefegt und diese Scheiben abgelöst werden, und zwar so: Man macht die Pfanne ganz rein, wirft 6 oder 7 Wellen unter die Pfanne und verbrennt sie; von der Hitze springt ein Teil der Scheiben ab, die anderen aber schlägt man, wenn die Pfanne kalt geworden ist, mit einem Hammer los.
Schaufeln. Darauf werden die Gänse gefangen. Es gehören in jedes Bothe ———— 12; eine kostet 8 Heller, das macht ———— 8 Albus.
Schöpfe. Es gehört eine ins Bothe; sie kostet ——— 3½ Albus. Damit schöpft man die heiße Sole aus der Pfanne, wenn man sie fegen will.
Unsichere Lesungen
- Gense — Minims unklar, evtl. Gemse (Z. 13)
- Schuffenn — Vokal unklar (Z. 17)
- zundesohl — Lesung unsicher (Z. 19)
S. 554
Bl. 275vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix Schipffenn. Gehörenn Inns Bodt —— 3. muß der Schmidt liefernn Werdenn gebraucht. die {1 1 zum Schloter vnnd gesöde 2 zun Schebenn in der Pfann. 3 zur heissenn aschenn Schloter Wirdet annfenglich aus den kolenn vnnd aschenn gemacht, vnnd durch die zerschmeltzte Briste2 erhaltenn, daraus macht mann die wennde am gesöde. Schutzenn in Sodenn Wirdet Jars zur verehrung durch den Rendtmeister gegebenn, ———— 3 fl. Störgabell. Muß mann im Bode eine habenn, die wellenn so mann vnnter die Pfannenn wirfft vort zuschörgen3, Schifflohnn allerley Stehet beim F. vnnterm Titul führlohnn.
Der Erste Appendix. Schippen. Es gehören ins Bothe ——— 3; die muss der Schmied liefern. Sie werden gebraucht: die erste zum Schlotter und Gesöde, die zweite zu den Scheiben in der Pfanne, die dritte zur heißen Asche.
Schlotter. Wird anfänglich aus den Kohlen und der Asche gemacht und durch die zerschmolzene Beiße gebunden; daraus macht man die Wände am Gesöde.
Schützen in Sooden. Es wird ihnen jährlich zur Verehrung durch den Rentmeister gegeben ———— 3 Gulden.
Schürgabel. Man muss im Bothe eine haben, um die Wellen, die man unter die Pfanne wirft, vorzuschieben.
Schifffuhrlohn, allerlei. Steht beim F unter dem Titel Fuhrlohn.
Unsichere Lesungen
- die { — Klammer fasst Zeilen 5-7 (Z. 5)
- Briste — Lesung unsicher (Z. 10)
- zuschörgen — Umlaut unsicher (Z. 18)
S. 555
Bl. 276rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix Setzsteckenn Braucht mann in der flös vor den Porkenn1, Kostet, zu hawenn ———— 2 alb. zu führenn ———— 15½ alb. Sprossenn. Werdenn zun flößleitternn gebraucht, kostet ein gebundt, Zu hawenn ———— 4 hlr Führlohnn vom Finkennbergk —— j alb 3 hlr Sockenn. Heist mann, wenn die sohle gar gesottenn, vnnd in ruhe stehet, biß sie sich zu saltz gesetzet, Sohle Ist das wasser daraus saltz gesottenn wirdt, langt mann —— 28 schue hoch, durch — 2 Pompen in die gerinne, muß mann zu Ieder Pfann — 9. oder — 10. fuder, auch Izo mehr nach gelegenheit der zeit, habenn,
Der Erste Appendix. Setzstecken. Braucht man beim Flößen vor den Böcken. Kostet zu hauen ———— 2 Albus, zu führen ———— 15½ Albus.
Sprossen. Werden zu den Flößleitern gebraucht. Ein Gebund kostet zu hauen ———— 4 Heller, Fuhrlohn vom Finkenberg ——— 1 Albus 3 Heller.
Setzen. So heißt es, wenn die Sole gar gesotten ist und in Ruhe steht, bis sie sich zu Salz gesetzt hat.
Sole. Ist das Wasser, aus dem Salz gesotten wird. Man holt sie 28 Schuh hoch durch 2 Pumpen in die Gerinne. Man muss zu jeder Pfanne 9 oder 10 Fuder haben, jetzt auch mehr, je nach den Umständen der Zeit.
Unsichere Lesungen
- Porkenn — Lesung unsicher, evtl. Portenn (Z. 3)
S. 556
Bl. 276vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Hat dreyerley nahmenn. Die {1 1 Rohe 2 Wahre } sohle 3 Brundt Ist die sohle anno etc.2 74. Nota. Den 2. Februarij hab ich die Sohle vnnd wildt wasser gewiegenn, befundenn, das ein quart sohle gehalten —— 96. lot, ist — 3 ℔. die gabenn saltz. 7 lot, Ein quart das wilt wasser ———— 91 lot, Sohlmeister. Dessenn ampt ist die sohle vf die gerenn3, nach den bodenn, wochenntlich —— 2 mahl zuweisenn, Hat zu besoldung 50 fl. vom Sohlmeisterampt j Hoffkleidt j achttell Saltzes, 2 fl. vonn der fütterung der kunstpferde,
Der Erste Appendix. Sie hat dreierlei Namen: 1. die rohe, 2. die wahre Sole, 3. Brunt. So ist die Sole im Jahr usw. 74.
Anmerkung: Am 2. Februar habe ich die Sole und das wilde Wasser gewogen und befunden, dass ein Quart Sole 96 Lot gehalten hat, das sind 3 Pfund; die gaben Salz 7 Lot. Ein Quart wildes Wasser ———— 91 Lot.
Solmeister. Dessen Amt ist es, die Sole wöchentlich zweimal auf die Gerinne nach den Bothen zu weisen. Er hat an Besoldung 50 Gulden vom Solmeisteramt, 1 Hofkleid, 1 Achtel Salz, 2 Gulden von der Fütterung der Kunstpferde.
Unsichere Lesungen
- Die { — Klammern fassen Zeilen 3-5, 'sohle' (Z. 3)
- etc. — Kürzelschleife (Z. 6)
- gerenn — Lesung unsicher (Z. 13)