Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix
Der erste Appendix · S. 559–568
Das Wörterbuch S–Z · S. 559–568 · Bl. 278r–282v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Wörterbuch S–Z
S. 545–582 · Bl. 271r–289v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 559
Bl. 278rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Superintendentenn Gibt vnnser gl. f. vnnd herr, alle Jar gegenn Dsieb1[?] Cappell ———— 1000 fl. Stebe. Sein Eisernn lannge Stebe, darauf legt mann vnter die auslauffennde Pfannenn die Vsegerenn2[?], die Sohle vfzufanngenn, Costet einer vngeuerlich ———— j thaler. Mehr hat mann auch stebe zu den Röstenn in Steinkolenn Bothenn, wiegt einer — j Cenntner, Derenn muß mann — 23. zu einem Rost habenn, Siegelnn Alles saltz so vnnser gl. f. vnnd herr, wirdt in faße gepackt, vnnd gein Cassell geschickt, muß der Bottener zuuor ann beidenn Bodenn der faße, mit einem durchgehenndenn Bleÿ am heuptreiff siegelnn, vf einer seittenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn Namenn, vf der annder
Superintendent. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jedes Jahr gegen die Kapelle ———— 1000 Gulden.
Stäbe. Sind lange eiserne Stäbe; darauf legt man unter die auslaufende Pfanne die Ösegerinne, um die Sole aufzufangen. Einer kostet ungefähr ———— 1 Taler. Ferner hat man auch Stäbe zu den Rosten in Steinkohlen-Bothen; einer wiegt 1 Zentner, und man muss deren 23 zu einem Rost haben.
Siegeln. Alles Salz, das unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehört, wird in Fässer gepackt und nach Kassel geschickt; das muss der Böttcher zuvor an beiden Böden der Fässer mit einem durchgehenden Blei am Hauptreifen siegeln — auf der einen Seite unseres gnädigen Fürsten und Herrn Namen, auf der anderen
Unsichere Lesungen
- Dsieb — nach Zoom unklar (Z. 2)
- Vsegerenn — Lesung unsicher (Z. 7)
S. 560
Bl. 278vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
seittenn des schetzers merck, so beim vfmessenn des Saltzes gewesenn, vfs bleÿ schlagenn, hieuonn gibt mann dem Bödtner vonn Jeder Pfann ———— j alb. Stricke Braucht mann zur noturfft, Basternn vnnd harin, Basternn braucht mann ann die Pfannbeume, Zu einer Pfann — 3. Kostet Jeder —— 2 d1[?] Harin braucht mann ann dem Pfanntuch — 6. Vnnd sonnst ann den Saltzmassenn, Kost Jeder ———— 6 hlr. Stucke Brets Muß mann in allenn Bodenn habenn, die mann vorsetzet, Wenn mann das letzte saltz aus der Pfannenn zeuhet, darmit es nicht vff die Erde falle, Inn Steinkolenn Bodenn aber muß mann derer beÿ ———— 8 habenn, Sagenn Hat mann beÿ ——— 90. im Vorrath, werdenn
Der Erste Appendix. Seite das Zeichen des Schätzers, der beim Aufmessen des Salzes zugegen gewesen ist, aufs Blei schlagen. Dafür gibt man dem Böttcher von jeder Pfanne ———— 1 Albus.
Stricke. Braucht man nach Bedarf, aus Bast und aus Haar. Baststricke braucht man an den Pfannenbäumen, zu einer Pfanne 3; jeder kostet 2 Pfennig. Haarstricke braucht man am Pfannentuch 6, und sonst an den Salzmaßen; jeder kostet ———— 6 Heller.
Stück Brett. Muss man in allen Bothen haben; die setzt man vor, wenn man das letzte Salz aus der Pfanne zieht, damit es nicht auf die Erde fällt. In Steinkohlen-Bothen aber muss man deren gegen ———— 8 haben.
Sägen. Davon hat man gegen ——— 90 auf Vorrat; sie werden
Unsichere Lesungen
- d — Münzzeichen unklar, d oder ß (Z. 8)
S. 561
Bl. 279rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
zum holtzschrotenn am Seulingswalde, vnnd am Tanngennberge gebraucht, Darmit wirdt alle wege die funffte Claffter ersparet, Kan ein mit allem Kostenn ———— j fl. Schörlöcher. Schallerlöcher. Ist vnnd sein die beide löcher vnnter der Pfannenn, in Steinkolenn Bodenn, darin mann die Kolenn vf den Rost zum Brennenn schutt. Stollenn. Ist das gebeu vmb den Saltzbronnenn, darin das wilde wasser vonn der sohle gescheidenn vnnd abgestollet. Nota. Wenn mann zum Stollenn, darin das wilde wasser abfleust, hinein gehet, kommt an ort, da die grosse ader aus dem Bronn in den Stollenn gelegt, Ist der Bodenn im Bornn, da die quellenn enndtspringenn — 10 zoll dieffer, denn der Bodenn des wildenn wassers.
zum Holzschroten am Seulingswald und am Tannenberg gebraucht. Damit wird jedesmal das fünfte Klafter erspart. Eine kann mit allen Kosten ———— 1 Gulden.
Schürlöcher, Schallerlöcher. Sind die beiden Löcher unter der Pfanne in Steinkohlen-Bothen, durch die man die Kohlen auf den Rost zum Brennen schüttet.
Stollen. Ist der Bau um den Salzbrunnen, in dem das wilde Wasser von der Sole geschieden und abgeleitet wird.
Anmerkung: Wenn man in den Stollen hineingeht, in dem das wilde Wasser abfließt, kommt man an eine Stelle, wo die große Ader aus dem Born in den Stollen gelegt ist; da ist der Boden im Born, wo die Quellen entspringen, 10 Zoll tiefer als der Boden des wilden Wassers.
S. 562
Bl. 279vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Desgleichenn auch da dannenn Jegenn der Kirchenn, furters aber senncket sich der Bodenn des wildenn wassers algemach bis Inn die Wasser Kompenn, daselbst stehet der Kupffernn Bodenn in gedachtter wasser Kompenn, vnnd der Bodenn der Brunnenquellenn, gleich vnnd in einer tieffe, Ist abgewiegenn Anno 67. den 7. Maÿ in beÿsein Hansenn Wenzels1[?]. Söder Sein die so das saltz siedenn vnnd machenn, die Meister so Bodt habenn, heist mann Meister Knecht, die anndernn so kein Bodt habenn, vnnd vmb lohn arbeitenn, heist mann affter knecht. Steinkohlenn. Werdenn vom Meßner Inns Saltzwergk gefurt, Kostet ein maß, welchs — 22 metzenn sein, vffm Berge ———— 2 1/2 alb. So muß der Söder zum fuhrlohnn gebenn — 2 1/2 alb. Derenn muß der Söder zu Jedem werck habenn
Ebenso auch von dort gegen die Kirche; weiter aber senkt sich der Boden des wilden Wassers allmählich bis in die Wasserkumpen. Dort stehen der kupferne Boden in dieser Wasserkumpe und der Boden der Brunnenquellen gleich und in einer Tiefe. Ist abgewogen worden Anno 67, den 7. Mai, in Beisein Hans Wetzels.
Sieder. Sind die, die das Salz sieden und machen. Die Meister, die ein Bothe haben, nennt man Meisterknechte; die anderen, die kein Bothe haben und um Lohn arbeiten, nennt man Afterknechte.
Steinkohlen. Werden vom Meißner ins Salzwerk gefahren. Ein Maß, das 22 Metzen sind, kostet auf dem Berg ———— 2½ Albus; so muss der Sieder an Fuhrlohn 2½ Albus geben. Davon muss der Sieder zu jedem Werk haben
Unsichere Lesungen
- Wenzels — Wenzels oder Wetzels (Z. 8)
S. 563
Bl. 280rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
— 18 maß, auch wohl —— 19, oder — 20. maß, darnach die sohle am gehalt gut oder böß ist, Diese Kolenn werdenn vf zweÿerleÿ weise Inns Saltzwergk gefurt, Ein theil Jegenn ladung zu Allein vmbs lohnn, welchs die Heÿner1[?] Jegenn die Saltzladung zu furenn, da wirdt Ihnenn Jevf — 8 mas ein Pfann saltzes geladenn, vnnd vonn Jedem mas — 2 alb gebenn, Was aber ohnne die saltzladung gebracht wirdett, gibt mann vonn Jedem mas —— 5 1/2 alb. Steinkohlenn Koth. Dero ist Itzo —— 20. Kann in Jedem die wochenn — 3. auch wohl bisweilenn — 4. mahl gesottenn werdenn, Streidewergk. Heisset wenn mann die Pfann gefegt vnnd rein gemacht hat, Welchs denn zu — 4. oder — 5.
18 Maß, auch wohl 19 oder 20 Maß, je nachdem die Sole am Gehalt gut oder schlecht ist. Diese Kohlen werden auf zweierlei Weise ins Salzwerk gefahren: zum einen Teil gegen Ladung, zum anderen nur um Lohn — was die Hainer gegen die Salzladung fahren; da wird ihnen je auf 8 Maß eine Pfanne Salz geladen und von jedem Maß 2 Albus gegeben. Was aber ohne die Salzladung gebracht wird, dafür gibt man von jedem Maß ——— 5½ Albus.
Steinkohlenkothe. Deren sind jetzt ——— 20. In jeder kann in der Woche 3-, auch wohl bisweilen 4-mal gesotten werden.
Streitwerk. Heißt es, wenn man die Pfanne gefegt und rein gemacht hat, was denn alle 4 oder 5
Unsichere Lesungen
- Heÿner — Lesung unsicher (Z. 6)
S. 564
Bl. 280vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
werkenn ein mahl geschehenn muß, das erste werk so als dann gesottenn wirdt, heißet ein Stredewerk. Pfann bestrellenn1[?]. Oder bestreichenn, Ist wenn mann die new Pfann vf setzt, bestreichet mann sie erst mit blut vnnd Bren eschenn, T. Taglohnn. Den taglöhnern in Bodenn gibt mann vonn aller hanndtarbeit, Im Sommer ———— 3 alb. Im Winter ———— 2 1/2 alb. Thonnenn Dem Bödtner zu Lackenn2[?] gibt mann vor — 100. Tonnenn —— 10 fl. Vnnd dauonn zu Schifflohnn gein Allenndorff ——— j fl.
Werke einmal geschehen muss; das erste Werk, das alsdann gesotten wird, heißt ein Streitwerk.
Pfanne bestreichen. Ist es, wenn man die neue Pfanne aufsetzt: dann bestreicht man sie zuerst mit Blut und gebrannter Asche.
T. Tagelohn. Den Tagelöhnern in Sooden gibt man für alle Handarbeit im Sommer ———— 3 Albus, im Winter ———— 2½ Albus.
Tonnen. Dem Böttcher zu Vacha gibt man für 100 Tonnen ——— 10 Gulden und davon an Schifffuhrlohn nach Allendorf ——— 1 Gulden.
Unsichere Lesungen
- bestrellenn — Lesung unsicher (Z. 4)
- Lackenn — Lackenn oder backenn (Z. 15)
S. 565
Bl. 281rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Todtschlagk. Ist die alte ordenung, wer in Bodenn einenn enndtleibet, vnnd der theter enndtkömpt, muß der die Bodenn — 100 Jar vnnd einenn tagk meidenn, Kömpt er Inner dessenn muß er vf sein ebentheur gehenn, Tranckgeldt Dem dienstvolck in amptenn Beÿlstein vnnd Lüdtwigstein, gibt mann im ausbringenn des flößholtzes, vonn Jeder Klaffter ——— 5 hlr.1 Darzu wirdet in auch das forstgeldt halb nachgelassenn, Tranckgeldt aber vom Saltz vber den geordenntenn kauff zu nehmenn, ist beide denn Beamptenn vnd Södernn, ernnstlich verbottenn, vnnd Inngebundenn, Treger. Sindt Eisernn, werdenn vff der huttenn zum Lippoldes berg gegossenn, weiget einer beÿ — 3. oder 2 1/2 Cenntner, derenn muß mann — 5
Totschlag. Es ist die alte Ordnung: Wer in Sooden einen entleibt und der Täter entkommt, der muss Sooden 100 Jahre und einen Tag meiden. Kommt er inzwischen dorthin, muss er es auf sein Abenteuer wagen.
Trinkgeld. Dem Dienstvolk in den Ämtern Beilstein und Ludwigstein gibt man beim Ausbringen des Flößholzes von jedem Klafter ——— 5 Heller; dazu wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. Trinkgeld aber vom Salz über den festgesetzten Kaufpreis hinaus zu nehmen, ist sowohl den Beamten als auch den Siedern ernstlich verboten und eingebunden.
Träger. Sind eisern und werden auf der Hütte zu Lippoldsberg gegossen. Einer wiegt gegen 3 oder 2½ Zentner; deren muss man 5
Unsichere Lesungen
- hlr. — Münzzeichen, hlr oder alb (Z. 10)
S. 566
Bl. 281vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
zum Rost habenn, konnenn — 2. oder 3 Jahr stehenn, V. Vniuersitet. Gibt vnnser gl. f. vnnd herr, Jars aus dem Saltzwergk, Jegenn Hasungenn. ———— 400 fl. Zwischenn vnnserm gl. f. vnnd herrnn Hochlöblicher Gottseliger gedechtnus, vnnd denn Pfennernn, ist anno 38. Freitags nach Jubilate des Saltzwergks halber ein vertragk vfgerichtt, vnnd derselb Anno 40. Freitags nach Francisci wieder ernewert wordenn, Vorderer Offenn Ist das fordertheil am gesöde. W. Wagenn Fuhrlohn allerleÿ. Findet mann im F. Vndernn Titul fuhrlohn.
zum Rost haben; sie können 2 oder 3 Jahre halten.
U. Universität. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jährlich aus dem Salzwerk gegen Hasungen ———— 400 Gulden.
Zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen und gottseligen Angedenkens und den Pfännern ist Anno 38 am Freitag nach Jubilate des Salzwerks wegen ein Vertrag aufgerichtet und derselbe Anno 40 am Freitag nach Francisci wieder erneuert worden.
Vorderofen. Ist der vordere Teil am Gesöde.
W. Wagenfuhrlohn, allerlei. Findet man beim F unter dem Titel Fuhrlohn.
S. 567
Bl. 282rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Winnung. Gibt Jeder Söder vonn Jeder Pfann ———— 3 fl. 10 alb Ist vonn einem achtell —— Item — 2 alb von der sohlen, vnnd — 2 1/2 alb vom Wildt wasser abzuhösenn, ———— 10 alb 4 1/2 alb Wehrmeister Gibt mann des tags wenn er arbeit ———— 4 alb. Wegegeldt. Gibt der furmann vonn einer Pfann Saltzes in Bodenn, ———— 4 hlr. Dessenn ist niemanndts gefreÿet, Ohnne furstenn, Grauenn, Prelaten vnnd Hospital. Wildt wasser Ist das sueßwasser, so nebenn vnnd vmb den Saltzbronn, fellet vnnd quellet, wirdet durch sonndere Kompenn, so — 8 zoll weit sein — 3 schue
Winnung. Jeder Sieder gibt von jeder Pfanne ———— 3 Gulden 10 Albus. Vom Achtel ist es ———; ebenso 2 Albus für die Sole und 2½ Albus für das Abschöpfen des wilden Wassers ———— 10 Albus 4½ Albus.
Wehrmeister. Man gibt ihm am Tag, wenn er arbeitet ———— 4 Albus.
Wegegeld. Der Fuhrmann gibt von einer Pfanne Salz in Sooden ———— 4 Heller. Davon ist niemand befreit außer Fürsten, Grafen, Prälaten und dem Hospital.
Wildes Wasser. Ist das Süßwasser, das neben und um den Salzbrunnen anfällt und quillt; es wird durch besondere Kumpen, die 8 Zoll weit sind, 3 Schuh
S. 568
Bl. 282vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
hoch ausgehöset, vnnd in den Sohlgrabenn durch die abzucht gelassenn, dauonn gibt der Söder benebenn der Winnung vonn Jeder pfann, ———— 2 alb. Weigt ein quart ——— 2 } ℔1 { 22 } lot. die sohle aber ——— 2 } { 23 } Werck. Ist ein Pfann saltzes, nemblich —— 8. achtell. Wercklohn Gibt mann vonn einer Pfann saltzes zu arbeitenn in alles ———— 14 alb. Wochennbuch. Darin wirdet alles geldt, was dessenn der Renndtmeister ausgibt, vom Jegennschreiber Inngeschriebenn, alle Monat den Saltzgreuenn vorgelegt durch dieselbigenn besichtiget, gelegt, rectificirt, Wochenn vnnd Monat geschlossenn, vnnd vnderschriebenn,
hoch ausgeschöpft und durch die Abzucht in den Solgraben gelassen. Davon gibt der Sieder neben der Winnung von jeder Pfanne ———— 2 Albus. Ein Quart wiegt ——— 2 Pfund 22 Lot, die Sole aber ——— 2 Pfund 23 Lot.
Werk. Ist eine Pfanne Salz, nämlich ——— 8 Achtel.
Werklohn. Man gibt von einer Pfanne Salz zu arbeiten in allem ———— 14 Albus.
Wochenbuch. Darin wird alles Geld, das der Rentmeister ausgibt, vom Gegenschreiber eingetragen, jeden Monat den Salzgrafen vorgelegt, von diesen durchgesehen, aufgestellt, berichtigt, Woche und Monat abgeschlossen und unterschrieben.
Unsichere Lesungen
- ℔ — Pfundzeichen, Klammern über zwei Zeilen (Z. 5)