Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix
Der erste Appendix · S. 563–572
Das Wörterbuch S–Z · S. 563–572 · Bl. 280r–284v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Wörterbuch S–Z
S. 545–582 · Bl. 271r–289v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 563
Bl. 280rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
— 18 maß, auch wohl —— 19, oder — 20. maß, darnach die sohle am gehalt gut oder böß ist, Diese Kolenn werdenn vf zweÿerleÿ weise Inns Saltzwergk gefurt, Ein theil Jegenn ladung zu Allein vmbs lohnn, welchs die Heÿner1[?] Jegenn die Saltzladung zu furenn, da wirdt Ihnenn Jevf — 8 mas ein Pfann saltzes geladenn, vnnd vonn Jedem mas — 2 alb gebenn, Was aber ohnne die saltzladung gebracht wirdett, gibt mann vonn Jedem mas —— 5 1/2 alb. Steinkohlenn Koth. Dero ist Itzo —— 20. Kann in Jedem die wochenn — 3. auch wohl bisweilenn — 4. mahl gesottenn werdenn, Streidewergk. Heisset wenn mann die Pfann gefegt vnnd rein gemacht hat, Welchs denn zu — 4. oder — 5.
18 Maß, auch wohl 19 oder 20 Maß, je nachdem die Sole am Gehalt gut oder schlecht ist. Diese Kohlen werden auf zweierlei Weise ins Salzwerk gefahren: zum einen Teil gegen Ladung, zum anderen nur um Lohn — was die Hainer gegen die Salzladung fahren; da wird ihnen je auf 8 Maß eine Pfanne Salz geladen und von jedem Maß 2 Albus gegeben. Was aber ohne die Salzladung gebracht wird, dafür gibt man von jedem Maß ——— 5½ Albus.
Steinkohlenkothe. Deren sind jetzt ——— 20. In jeder kann in der Woche 3-, auch wohl bisweilen 4-mal gesotten werden.
Streitwerk. Heißt es, wenn man die Pfanne gefegt und rein gemacht hat, was denn alle 4 oder 5
Unsichere Lesungen
- Heÿner — Lesung unsicher (Z. 6)
S. 564
Bl. 280vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
werkenn ein mahl geschehenn muß, das erste werk so als dann gesottenn wirdt, heißet ein Stredewerk. Pfann bestrellenn1[?]. Oder bestreichenn, Ist wenn mann die new Pfann vf setzt, bestreichet mann sie erst mit blut vnnd Bren eschenn, T. Taglohnn. Den taglöhnern in Bodenn gibt mann vonn aller hanndtarbeit, Im Sommer ———— 3 alb. Im Winter ———— 2 1/2 alb. Thonnenn Dem Bödtner zu Lackenn2[?] gibt mann vor — 100. Tonnenn —— 10 fl. Vnnd dauonn zu Schifflohnn gein Allenndorff ——— j fl.
Werke einmal geschehen muss; das erste Werk, das alsdann gesotten wird, heißt ein Streitwerk.
Pfanne bestreichen. Ist es, wenn man die neue Pfanne aufsetzt: dann bestreicht man sie zuerst mit Blut und gebrannter Asche.
T. Tagelohn. Den Tagelöhnern in Sooden gibt man für alle Handarbeit im Sommer ———— 3 Albus, im Winter ———— 2½ Albus.
Tonnen. Dem Böttcher zu Vacha gibt man für 100 Tonnen ——— 10 Gulden und davon an Schifffuhrlohn nach Allendorf ——— 1 Gulden.
Unsichere Lesungen
- bestrellenn — Lesung unsicher (Z. 4)
- Lackenn — Lackenn oder backenn (Z. 15)
S. 565
Bl. 281rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Todtschlagk. Ist die alte ordenung, wer in Bodenn einenn enndtleibet, vnnd der theter enndtkömpt, muß der die Bodenn — 100 Jar vnnd einenn tagk meidenn, Kömpt er Inner dessenn muß er vf sein ebentheur gehenn, Tranckgeldt Dem dienstvolck in amptenn Beÿlstein vnnd Lüdtwigstein, gibt mann im ausbringenn des flößholtzes, vonn Jeder Klaffter ——— 5 hlr.1 Darzu wirdet in auch das forstgeldt halb nachgelassenn, Tranckgeldt aber vom Saltz vber den geordenntenn kauff zu nehmenn, ist beide denn Beamptenn vnd Södernn, ernnstlich verbottenn, vnnd Inngebundenn, Treger. Sindt Eisernn, werdenn vff der huttenn zum Lippoldes berg gegossenn, weiget einer beÿ — 3. oder 2 1/2 Cenntner, derenn muß mann — 5
Totschlag. Es ist die alte Ordnung: Wer in Sooden einen entleibt und der Täter entkommt, der muss Sooden 100 Jahre und einen Tag meiden. Kommt er inzwischen dorthin, muss er es auf sein Abenteuer wagen.
Trinkgeld. Dem Dienstvolk in den Ämtern Beilstein und Ludwigstein gibt man beim Ausbringen des Flößholzes von jedem Klafter ——— 5 Heller; dazu wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. Trinkgeld aber vom Salz über den festgesetzten Kaufpreis hinaus zu nehmen, ist sowohl den Beamten als auch den Siedern ernstlich verboten und eingebunden.
Träger. Sind eisern und werden auf der Hütte zu Lippoldsberg gegossen. Einer wiegt gegen 3 oder 2½ Zentner; deren muss man 5
Unsichere Lesungen
- hlr. — Münzzeichen, hlr oder alb (Z. 10)
S. 566
Bl. 281vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
zum Rost habenn, konnenn — 2. oder 3 Jahr stehenn, V. Vniuersitet. Gibt vnnser gl. f. vnnd herr, Jars aus dem Saltzwergk, Jegenn Hasungenn. ———— 400 fl. Zwischenn vnnserm gl. f. vnnd herrnn Hochlöblicher Gottseliger gedechtnus, vnnd denn Pfennernn, ist anno 38. Freitags nach Jubilate des Saltzwergks halber ein vertragk vfgerichtt, vnnd derselb Anno 40. Freitags nach Francisci wieder ernewert wordenn, Vorderer Offenn Ist das fordertheil am gesöde. W. Wagenn Fuhrlohn allerleÿ. Findet mann im F. Vndernn Titul fuhrlohn.
zum Rost haben; sie können 2 oder 3 Jahre halten.
U. Universität. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jährlich aus dem Salzwerk gegen Hasungen ———— 400 Gulden.
Zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen und gottseligen Angedenkens und den Pfännern ist Anno 38 am Freitag nach Jubilate des Salzwerks wegen ein Vertrag aufgerichtet und derselbe Anno 40 am Freitag nach Francisci wieder erneuert worden.
Vorderofen. Ist der vordere Teil am Gesöde.
W. Wagenfuhrlohn, allerlei. Findet man beim F unter dem Titel Fuhrlohn.
S. 567
Bl. 282rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Winnung. Gibt Jeder Söder vonn Jeder Pfann ———— 3 fl. 10 alb Ist vonn einem achtell —— Item — 2 alb von der sohlen, vnnd — 2 1/2 alb vom Wildt wasser abzuhösenn, ———— 10 alb 4 1/2 alb Wehrmeister Gibt mann des tags wenn er arbeit ———— 4 alb. Wegegeldt. Gibt der furmann vonn einer Pfann Saltzes in Bodenn, ———— 4 hlr. Dessenn ist niemanndts gefreÿet, Ohnne furstenn, Grauenn, Prelaten vnnd Hospital. Wildt wasser Ist das sueßwasser, so nebenn vnnd vmb den Saltzbronn, fellet vnnd quellet, wirdet durch sonndere Kompenn, so — 8 zoll weit sein — 3 schue
Winnung. Jeder Sieder gibt von jeder Pfanne ———— 3 Gulden 10 Albus. Vom Achtel ist es ———; ebenso 2 Albus für die Sole und 2½ Albus für das Abschöpfen des wilden Wassers ———— 10 Albus 4½ Albus.
Wehrmeister. Man gibt ihm am Tag, wenn er arbeitet ———— 4 Albus.
Wegegeld. Der Fuhrmann gibt von einer Pfanne Salz in Sooden ———— 4 Heller. Davon ist niemand befreit außer Fürsten, Grafen, Prälaten und dem Hospital.
Wildes Wasser. Ist das Süßwasser, das neben und um den Salzbrunnen anfällt und quillt; es wird durch besondere Kumpen, die 8 Zoll weit sind, 3 Schuh
S. 568
Bl. 282vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
hoch ausgehöset, vnnd in den Sohlgrabenn durch die abzucht gelassenn, dauonn gibt der Söder benebenn der Winnung vonn Jeder pfann, ———— 2 alb. Weigt ein quart ——— 2 } ℔1 { 22 } lot. die sohle aber ——— 2 } { 23 } Werck. Ist ein Pfann saltzes, nemblich —— 8. achtell. Wercklohn Gibt mann vonn einer Pfann saltzes zu arbeitenn in alles ———— 14 alb. Wochennbuch. Darin wirdet alles geldt, was dessenn der Renndtmeister ausgibt, vom Jegennschreiber Inngeschriebenn, alle Monat den Saltzgreuenn vorgelegt durch dieselbigenn besichtiget, gelegt, rectificirt, Wochenn vnnd Monat geschlossenn, vnnd vnderschriebenn,
hoch ausgeschöpft und durch die Abzucht in den Solgraben gelassen. Davon gibt der Sieder neben der Winnung von jeder Pfanne ———— 2 Albus. Ein Quart wiegt ——— 2 Pfund 22 Lot, die Sole aber ——— 2 Pfund 23 Lot.
Werk. Ist eine Pfanne Salz, nämlich ——— 8 Achtel.
Werklohn. Man gibt von einer Pfanne Salz zu arbeiten in allem ———— 14 Albus.
Wochenbuch. Darin wird alles Geld, das der Rentmeister ausgibt, vom Gegenschreiber eingetragen, jeden Monat den Salzgrafen vorgelegt, von diesen durchgesehen, aufgestellt, berichtigt, Woche und Monat abgeschlossen und unterschrieben.
Unsichere Lesungen
- ℔ — Pfundzeichen, Klammern über zwei Zeilen (Z. 5)
S. 569
Bl. 283rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Windtlöcher Der hat mann in steinernenn1 bodenn ―― 2. dadurch der windt vnter den Rost zum brennenn des feuers kömpt. Warttenn Register. Haltenn die drey Saltzwarttenn, Jeder eins besondernn, darin werdenn alle werck, was dero wochentlich vnnd Jars vber gesottenn, geschriben, Wandt Heist mann die stettenn am gesöde, derselbenn sein ―――― 2 Weidenn. Kostet ein schock2 ―――― ½ thaler. Wellenn geltenn. Itzo ―― j fl. Wagennwellenn Itzo ― j schock ― 11 alb. Eselwellenn in der grubenn gelieffert.
Der Erste Appendix. Windlöcher. Davon hat man in Steinkohlen-Bothen 2; dadurch kommt der Wind unter den Rost, um das Feuer zu entfachen.
Wartenregister. Halten die drei Salzwarte, jeder eines für sich; darin werden alle Werke eingeschrieben, die wöchentlich und im Lauf des Jahres gesotten werden.
Wand. So nennt man die Seiten am Gesöde; deren sind ―――― 2.
Weiden. Ein Schock kostet ―――― ½ Taler.
Wellen gelten jetzt ―― 1 Gulden das Schock Wagenwellen; jetzt 1 Schock Eselwellen ― 11 Albus, in die Gruben geliefert.
Unsichere Lesungen
- steinernenn — Wortmitte undeutlich (Z. 3)
- schock — Lesung des Anlauts unsicher (Z. 14)
S. 570
Bl. 283vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Dauonn zuhaltenn vnnd machenn gibt der Söder oder fuhrmann ―――――― 3½ alb.
Der Erste Appendix. Für deren Instandhaltung und Anfertigung gibt der Sieder oder Fuhrmann ―――――― 3½ Albus.
S. 571
Bl. 284rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Wechter Sein in Bodenn ―― 4. dero besoldet vnnser gnediger furst vnnd herr Zwene, vnnd die gemein ―― 2. mussenn Ihe zwenn eine halbe nacht wachenn, dauonn gibt mann Jedenn Jars ――――――――― 10 fl. Wachtgeldt. Muß Jeder Innwohnner in Bodenn Jars ― 1½ alb gebenn, erhebenn die Schoffer vnnd berechnens. Wellennschreiber. Ist einer im Saltzwerck, der muß alle wellenn vnnd Steinkolenn, was derer Inns Saltzwerck vf die Steige gefurt werdenn, vfgeschriebenn, vnnd den furleuthenn, der zeichenn, so hiebeuor gebraucht werdenn, zettell gebenn ― 3 hlr.1 solch geldt muß er berechnenn, denn alle Monat die zettell abgezehlt, vnnd Ingeschriebenn werdenn, vom solchen hellernn im zu belohnung gegebenn ― 75 fl.
Der Erste Appendix. Wächter. Es sind ihrer 4 in Sooden; davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde 2. Es müssen je zwei eine halbe Nacht wachen; davon gibt man jedem jährlich ――――――――― 10 Gulden.
Wachtgeld. Jeder Einwohner in Sooden muss jährlich 1½ Albus geben; die Schosser erheben es und rechnen darüber ab.
Wellenschreiber. Es ist einer im Salzwerk. Der muss alle Wellen und Steinkohlen, die auf die Steige ins Salzwerk gefahren werden, aufschreiben und den Fuhrleuten für die Zeichen, die zuvor gebraucht werden, Zettel geben — 3 Heller. Dieses Geld muss er verrechnen, denn jeden Monat werden die Zettel abgezählt und eingeschrieben. Von diesen Hellern wird ihm zur Belohnung gegeben ― 75 Gulden
Unsichere Lesungen
- 3 hlr. — Kürzel; Heller (Z. 16)
S. 572
Bl. 284vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. vnnd ― 2 fl. 10 alb. zu Papier, das vbrige wirdet ann wegen vnnd strassenn verbawet, Item es muß auch der Wellennschreiber das fuhrlohn vonn den Steinkolenn Bodermeister vonn Jedem maß ― 2½ alb. erhebenn, vnnd ein theil den furleutenn so saltz ladenn, vnnd das anndere dem holtzvogt lieffernn, vnnd daruber sondere Wochennrechnung halttenn, Wellennberge. Was dero Jennseit der Werra nach dem Eichsfeldt zu liegenn vmb die Stadt hero, darin habenn die Söder kein theil, wirdet vnnder die Burger getheilt, Ein handtwercks mann ― j loß. vnnd ein fuhrmann vnnd Eseltreiber Jeder 2 loß. Wirdet Jedes los mit ― 4 alb. erlanngt, mit solchem gelde wirdet denen gelohnet, so die loß austheilenn Wannaber ein Burger seine wellenn einstheils
Der Erste Appendix. und ― 2 Gulden 10 Albus für Papier; das übrige wird an Wegen und Straßen verbaut. Ebenso muss der Wellenschreiber das Fuhrlohn von den Steinkohlen-Bodemeistern von jedem Maß ― 2½ Albus erheben und einen Teil den Fuhrleuten, die Salz laden, und das andere dem Holzvogt abliefern und darüber eine besondere Wochenrechnung führen.
Wellenberge. Die jenseits der Werra zum Eichsfeld hin um die Stadt herum liegen, daran haben die Sieder keinen Anteil; sie werden unter die Bürger verteilt. Ein Handwerksmann erhält 1 Los, ein Fuhrmann und ein Eseltreiber je 2 Lose. Jedes Los wird mit 4 Albus erlangt; mit diesem Geld werden diejenigen entlohnt, die die Lose austeilen.
Wenn aber ein Bürger seine Wellen teilweise
Unsichere Lesungen
- Woch= — Anfangsbuchstabe undeutlich (Z. 8) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)