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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 571–580

Das Wörterbuch S–Z · S. 571–580 · Bl. 284r–288v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch S–Z

S. 545–582 · Bl. 271r–289v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 571

Bl. 284rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Der Erst Appendix. Wechter Sein in Bodenn ―― 4. dero besoldet vnnser gnediger furst vnnd herr Zwene, vnnd die gemein ―― 2. mussenn Ihe zwenn eine halbe nacht wachenn, dauonn gibt mann Jedenn Jars ――――――――― 10 fl. Wachtgeldt. Muß Jeder Innwohnner in Bodenn Jars ― 1½ alb gebenn, erhebenn die Schoffer vnnd berechnens. Wellennschreiber. Ist einer im Saltzwerck, der muß alle wellenn vnnd Steinkolenn, was derer Inns Saltzwerck vf die Steige gefurt werdenn, vfgeschriebenn, vnnd den furleuthenn, der zeichenn, so hiebeuor gebraucht werdenn, zettell gebenn ― 3 hlr.1 solch geldt muß er berechnenn, denn alle Monat die zettell abgezehlt, vnnd Ingeschriebenn werdenn, vom solchen hellernn im zu belohnung gegebenn ― 75 fl.

Der Erste Appendix. Wächter. Es sind ihrer 4 in Sooden; davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde 2. Es müssen je zwei eine halbe Nacht wachen; davon gibt man jedem jährlich ――――――――― 10 Gulden.

Wachtgeld. Jeder Einwohner in Sooden muss jährlich 1½ Albus geben; die Schosser erheben es und rechnen darüber ab.

Wellenschreiber. Es ist einer im Salzwerk. Der muss alle Wellen und Steinkohlen, die auf die Steige ins Salzwerk gefahren werden, aufschreiben und den Fuhrleuten für die Zeichen, die zuvor gebraucht werden, Zettel geben — 3 Heller. Dieses Geld muss er verrechnen, denn jeden Monat werden die Zettel abgezählt und eingeschrieben. Von diesen Hellern wird ihm zur Belohnung gegeben ― 75 Gulden

Unsichere Lesungen

  1. 3 hlr. — Kürzel; Heller (Z. 16)

S. 572

Bl. 284vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Der Erst Appendix. vnnd ― 2 fl. 10 alb. zu Papier, das vbrige wirdet ann wegen vnnd strassenn verbawet, Item es muß auch der Wellennschreiber das fuhrlohn vonn den Steinkolenn Bodermeister vonn Jedem maß ― 2½ alb. erhebenn, vnnd ein theil den furleutenn so saltz ladenn, vnnd das anndere dem holtzvogt lieffernn, vnnd daruber sondere Wochennrechnung halttenn, Wellennberge. Was dero Jennseit der Werra nach dem Eichsfeldt zu liegenn vmb die Stadt hero, darin habenn die Söder kein theil, wirdet vnnder die Burger getheilt, Ein handtwercks mann ― j loß. vnnd ein fuhrmann vnnd Eseltreiber Jeder 2 loß. Wirdet Jedes los mit ― 4 alb. erlanngt, mit solchem gelde wirdet denen gelohnet, so die loß austheilenn Wannaber ein Burger seine wellenn einstheils

Der Erste Appendix. und ― 2 Gulden 10 Albus für Papier; das übrige wird an Wegen und Straßen verbaut. Ebenso muss der Wellenschreiber das Fuhrlohn von den Steinkohlen-Bodemeistern von jedem Maß ― 2½ Albus erheben und einen Teil den Fuhrleuten, die Salz laden, und das andere dem Holzvogt abliefern und darüber eine besondere Wochenrechnung führen.

Wellenberge. Die jenseits der Werra zum Eichsfeld hin um die Stadt herum liegen, daran haben die Sieder keinen Anteil; sie werden unter die Bürger verteilt. Ein Handwerksmann erhält 1 Los, ein Fuhrmann und ein Eseltreiber je 2 Lose. Jedes Los wird mit 4 Albus erlangt; mit diesem Geld werden diejenigen entlohnt, die die Lose austeilen.

Wenn aber ein Bürger seine Wellen teilweise

Unsichere Lesungen

  1. Woch= — Anfangsbuchstabe undeutlich (Z. 8) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 573

Bl. 285rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Der Erst Appendix. oder sie alle verkauffenn wolte, soll er dem fuhrmann ―― 6 schock Wagenn wellenn, oder ― 7 schock Eselwellenn im walde vor ― j thaler gebenn, bey Poen ――― 2 thaler. Weyl auch der Burger die Wellenn nicht selbst machenn, soll er das Loß Inner ― 14 dem Burgermeister vfsagenn, vnnd dauonn keinenn gewinst Vff dieser seittenn der Werra gehenn die Söder mit den Burgernn in einstheils berge, als die hohe forst, vnnd was derselbigenn annhenngt, in die gleiche loß, Bekompt einer souiel als der annder, gebenn vf ein Loß ―― 3 alb. dieselbenn wellenn mussenn alle in die Bodenn, vnnd keine Inn die Stadt gefurt werdenn, Was aber ann gehöltzenn vnnd bergenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn gehörigk, wenn die Gresig1[?] sein, theilenn die Söder gleich vf die Bode, vnd gebenn vom einem schock ―― ½ alb. forstgeldt. Etzliche Berge aber nechst vmb die Bodenn gelegenn

Der Erste Appendix. oder alle verkaufen wollte, so soll er dem Fuhrmann ―― 6 Schock Wagenwellen oder ― 7 Schock Eselwellen im Wald für ― 1 Taler geben, bei Strafe von ――― 2 Talern.

Weil auch der Bürger die Wellen nicht selbst macht, soll er das Los innerhalb von 14 Tagen dem Bürgermeister aufsagen und keinen Gewinn davon haben.

Auf dieser Seite der Werra gehen die Sieder mit den Bürgern in einige Berge — wie die Hohe Forst und was daran anschließt — in gleiche Lose; einer bekommt so viel wie der andere. Sie geben auf ein Los ―― 3 Albus. Diese Wellen müssen alle nach Sooden und keine in die Stadt gefahren werden.

Was aber an Gehölzen und Bergen unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehört, das teilen die Sieder, wenn sie hiebreif sind, gleichmäßig auf die Bothe und geben vom Schock ―― ½ Albus Forstgeld.

Etliche Berge aber, die zunächst um Sooden liegen

Unsichere Lesungen

  1. Gresig — Anlaut unklar, vgl. gresigk 285v (Z. 18)

S. 574

Bl. 285vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Der Erst Appendix. vnnd den Pfennernn gehörigk, hawenn die Söder Itziger zeit, auch vf die Bode, vnnd gebenn dauonn ein genanndt forstgeldt, wie aus volgender verzeichnus zusehenn, Verzeichnus, Was die holtzberge, so nechst vmb die Sodenn gelegenn, Wann sie gresigk sein vnndgehawenn werdenn, Zu Stambgeldt gebenn, Das Mattennroth, die Sommerleidenn vnd der Lotbach1[?], die Wintterleidenn gebenn ―― 8 marck ― 6 schilling, ist ― j Marck ― j fl. 8 hlr. ist ― 4 hlr. Thut ――― 8 fl. 7 alb. 4 hlr. Der Lotbach2[?] die Sommerleidenn, bis ann den Hegebergk, gibt ―― 5 marck, der gehörenn ―― 2. Marck Inn die kirche zum Sodenn, thun, ――――――― 5 fl. 3 alb. 4 hlr. Der klein hain, bis ann die halbe Marck, vnnd die

Der Erste Appendix. und den Pfännern gehören, hauen die Sieder zur jetzigen Zeit auch auf die Bothe und geben davon ein sogenanntes Forstgeld, wie aus dem folgenden Verzeichnis zu ersehen ist.

Verzeichnis, was die Holzberge, die zunächst um Sooden liegen, wenn sie hiebreif sind und gehauen werden, an Stammgeld geben.

Das Mattenrode, die Sommerleide, und der Loebach, die Winterleide, geben ―― 8 Mark 6 Schilling — 1 Mark ist 1 Gulden 8 Heller, 1 Schilling ist 4 Heller —; das macht ――― 8 Gulden 7 Albus 4 Heller.

Der Loebach, die Sommerleide bis an den Hegeberg, gibt ―― 5 Mark; davon gehören 2 Mark in die Kirche zu Sooden; das macht ――――――― 5 Gulden 3 Albus 4 Heller.

Der Kleine Hain bis an die Halbe Mark und die

Unsichere Lesungen

  1. Lotbach — L oder T (Z. 11)
  2. Lotbach — L oder T (Z. 15)

S. 575

Bl. 286rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Der Erst Appendix volckmersbanck1[?], Item der mittellbergk bis ann die wintterleidenn, ann den grossenn hain, gibt ― 11½ marck ½ gr.2[?] 6 schilling thun, ――――――― 12 fl. 6 alb. 8 hlr. Nota Ein Grosch ist ―― 4 heller. Die halbe Marck gibt ―― 4 Marck Thun ―― 4 fl. 2 alb. 8 hlr. Der Grosse hain die Wintterleidenn, gibt ――――――― 8 marck, Thun ―――― 8 fl. 5 alb. 4 hlr. Der Grosse hain die Sommerleidenn gibt, ――――――― 5 marck, Thun ―――――― 5 fl. 3 alb. 4 hlr. Der arnsbergk die Wintterleidenn, vnnd das Nonnennroth zusammenn gebenn ―― 8 marck, Thun ―――― 8 fl. 5 alb. 4 hlr. Nota. Die klein vnnd grosse horst sein der Söder vnnd Inn=

Der Erste Appendix. Volkmersbach, ebenso der Mittelberg bis an die Winterleide am Großen Hain, gibt ― 11½ Mark, ½ Groschen, 6 Schilling; das macht ――――――― 12 Gulden 6 Albus 8 Heller.

Anmerkung: Ein Groschen ist ―― 4 Heller.

Die Halbe Mark gibt ―― 4 Mark; das macht ―― 4 Gulden 2 Albus 8 Heller.

Der Große Hain, die Winterleide, gibt ――――――― 8 Mark; das macht ―――― 8 Gulden 5 Albus 4 Heller.

Der Große Hain, die Sommerleide, gibt ――――――― 5 Mark; das macht ―――――― 5 Gulden 3 Albus 4 Heller.

Der Arnsberg, die Winterleide, und das Nonnenrode zusammen geben ―― 8 Mark; das macht ―――― 8 Gulden 5 Albus 4 Heller.

Anmerkung: Die Kleine und die Große Horst gehören den Siedern und Ein-

Unsichere Lesungen

  1. volckmersbanck — Ortsname, Endung unklar (Z. 2)
  2. gr. — Kürzel unklar (Z. 4)

S. 576

Bl. 286vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Der Erst Appendix wohnner zun Bodenn gemeine, vnnd wirdt vnter sie sonnder Stambgeldt ausgetheilt, kleine horst ―――――― 500 Grosse horst ―――――― 200 } schock. Z. Zimmermann arbeit Dem Meister gibt mann ―― 14 guldenn vonn einem newenn Bodt zuzimmernn, Vonn gemeiner arbeit, dem Meister des tags ――――― 4½ alb Seinen Jungen einem ――――― j alb 3 hlr. Zoll. Inn Bodenn gefelt kein annder zoll, denn vom saltz vnnd aschenn, gibt mann vonn Jeder Pfann saltz ― 8 hlr. vom einem Malter aschenn ― j hlr. Des Saltzzols sein gefreyet, furstenn, herrnn, Grauenn, Prelatenn, hospital, die vonn der Ritterschafft, auch die Pfenner, vnnd vnsers gnedigen f. vnd hern diener,

Der Erste Appendix. wohnern zu Sooden gemeinsam und werden unter sie ohne Stammgeld ausgeteilt: Kleine Horst ―――――― 500, Große Horst ―――――― 200 Schock.

Z. Zimmermannsarbeit. Dem Meister gibt man ―― 14 Gulden, ein neues Bothe zu zimmern. Für gewöhnliche Arbeit dem Meister am Tag ――――― 4½ Albus, seinem Jungen ――――― 1 Albus 3 Heller.

Zoll. In Sooden fällt kein anderer Zoll an als vom Salz und von der Asche. Man gibt von jeder Pfanne Salz ― 8 Heller, von einem Malter Asche ― 1 Heller. Vom Salzzoll sind befreit Fürsten, Herren, Grafen, Prälaten, das Hospital, die von der Ritterschaft, auch die Pfänner und die Diener unseres gnädigen Fürsten und Herrn.

S. 577

Bl. 287rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Der Erst Appendix. Zu Mündenn gibt mann vonn einer Pfann saltz ―― 1½ Margenn groschenn, Ist ― j alb 4 hlr. Zoller. Ist auch Jegennschreiber vnnd mit Saltzwarck1, sein besoldung vnnd dienst wirdet daforne vnterm G. beim Jegennschreiber vermeldet, Zober. Wirdet in Jedem Bodt einer, bisweilenn zwen Inn die Erdenn gegrabenn, kostet einer zumachenn ― 5 alb. darin wirdet die sohle aus den trogenn gelassenn, vnd volgenndts Inn die Pfann geschepfft, Zulassenn, Heisset wenn mann gesottenn hatt, vnnd die Sohle gar ist, also das mann kein feuer mehr vnnder schöret, vnnd das Pfanntuch vber die Pfann zeuhett, Zulegenn. Heisset, Wenn die sohle gesocht, vnnd sich zu Saltz gesetzt, also das manns annfehet aus der Pfannenn ann den gennsenn zufangenn,

Der Erste Appendix. Zu Münden gibt man von einer Pfanne Salz ―― 1½ Mariengroschen, das ist ― 1 Albus 4 Heller.

Zöllner. Er ist auch Gegenschreiber und Mitsalzwart; seine Besoldung und sein Dienst werden weiter oben unter G beim Gegenschreiber vermeldet.

Zuber. Es wird in jedem Bothe einer, bisweilen zwei in die Erde gegraben; einer kostet zu machen ― 5 Albus. Darin wird die Sole aus den Trögen gelassen und sodann in die Pfanne geschöpft.

Zulassen. Heißt es, wenn man gesotten hat und die Sole gar ist, so dass man kein Feuer mehr darunter schürt und das Pfannentuch über die Pfanne zieht.

Zulegen. Heißt es, wenn die Sole gesetzt und zu Salz geworden ist, so dass man anfängt, sie aus der Pfanne an den Gänsen zu fangen.

Unsichere Lesungen

  1. Saltzwarck — wohl Saltzwarck (Warte) (Z. 5)

S. 578

Bl. 287vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Der Erst Appendix Zundt Sohl. Wirdet bey dem vbrigenn feur, welcher meister das hat, wenn die Pfann saltzs1 aller ausbracht ist wordenn, gemacht, als mann geust etzliche aschen Roher sohlenn in die Pfann, vnnd macht die bey den vbrigenn kohlenn gar, Wirdet denn Zunde sohl genennet, darumb das sich durch diese besserung die anndere Sohl desto ehr zu saltz annzundenn, auch das vberige feur nit vergebenns ausgehe, Zeichenn Der wirdet im Saltzwerck gebraucht, 1. Flöß zeichenn, 2. Flöß Klaffter zeichenn 4. Jegenn zeichenn, 5. fuhrzeichenn 6. Esellhauffenn zeichenn 7 Waldtleger zeichenn, Zollhauß in Sodenn. Ist Anno 63. vnnd 64. gebawet, hatt in

Der Erste Appendix. Zündsole. Wird beim übrigen Feuer gemacht — welcher Meister das hat —, wenn die Pfanne Salz ganz ausgebracht worden ist: dann gießt man etliche Eschen rohe Sole in die Pfanne und macht sie bei den übrigen Kohlen gar. Sie wird dann Zündsole genannt, weil sich durch diese Verbesserung die andere Sole desto eher zu Salz entzündet, und auch damit das übrige Feuer nicht vergeblich ausgeht.

Zeichen. Die werden im Salzwerk gebraucht: 1. Flößzeichen, 2. Flößklafterzeichen, 4. Gegenzeichen, 5. Fuhrzeichen, 6. Eselhaufenzeichen, 7. Waldlegerzeichen.

Zollhaus in Sooden. Ist Anno 63 und 64 gebaut worden; es hat in

Unsichere Lesungen

  1. saltzs — Endung undeutlich (Z. 4)

S. 579

Bl. 288rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Der Erst Appendix. alles zuerbawenn kostet, ――――― 283 fl. 24 alb. 2½ hlr. Das holtz hat vnnser gl. f. vnnd herr zum bestenn gehabt, Zin maß. Das hilttet ― 2 virtell sein ― 12 quart, damit werdenn alle Saltzmas geeichet, vnnd muß Jedes dismahls ― 6 haltenn, Ist ein achtell ― 22. virtell. Zwingenn. Werdenn vf der huttenn zum Lippoldesberg gegossenn, sein dreyerley, vnnd werdenn in Steinkolen Boden gebraucht, Heupt zwingenn braucht mann zu dem Schornnstein, Schaller zwingenn braucht man vornn vor dem Rost, darinnenn gehenn die ― 2. schallernn oder blech, welche mann vf vnnd zu thun kann, wenn mann die kolenn zum brennen in Saltzsiedenn vnnderwirfft, Kurtze zwingenn braucht mann auchobenn im Schornnstein, Item vber den Windtlöchern vnnd Schorlöchernn,

Der Erste Appendix. allem zu erbauen gekostet ――――― 283 Gulden 24 Albus 2½ Heller. Das Holz hat unser gnädiger Fürst und Herr am besten gehabt.

Zinnmaß. Das hält ― 2 Viertel, sind ― 12 Quart; damit werden alle Salzmaße geeicht, und jedes muss diesmal ― 6 halten. Ein Achtel ist ― 22 Viertel.

Zwingen. Werden auf der Hütte zu Lippoldsberg gegossen; es sind ihrer dreierlei, und sie werden in Steinkohlen-Bothen gebraucht. Hauptzwingen braucht man zum Schornstein. Schallerzwingen braucht man vorn vor dem Rost; darin gehen die 2 Schaller oder Bleche, die man auf- und zutun kann, wenn man die Kohlen zum Brennen beim Salzsieden unterwirft. Kurze Zwingen braucht man auch oben im Schornstein, ebenso über den Windlöchern und Schürlöchern.

S. 580

Bl. 288vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)

Der Erst Appendix

1

Der Erst Appendix. Verzeichnus, Wasgenntzlich in ein holtzbodt gehöret, vnnd ein Bodt mitt aller zugehorigenn Rustung zum Saltzsiedenn kostet. Das gebew des Bodts zumachenn in alles ―――――― 77 fl. 8½ alb. Die Pfann mit Irer zugehörung ―― 34 fl. 18 alb 3 hlr. Die Gesöde darauff die Pfann gesetzt wirdt, ―――――― 2 fl. 24 alb. das Pfanntuch ―――――― 2 fl. 3 alb 10½ hlr. zwey kubenn ――――― 16 fl. 18 alb zwenn zober ――――― 10 alb. zwenn Sohltröge ――――― 4 fl. 10 alb vier Pfannenbeume1[?] ――――― 10 alb. die strick darzu ――――― 3 d.2[?] die drey gerenn ――――― 17 alb. Diß alles muß vnnser gnediger furst vnnd herr Inns Bodt verschaffenn Summa thut. ―――――― 139 fl. 16 alb.

Der Erste Appendix. Verzeichnis, was gänzlich in ein Holzbothe gehört und was ein Bothe mit aller zugehörigen Rüstung zum Salzsieden kostet.

Der Bau des Bothes zu machen, in allem ―――――― 77 Gulden 8½ Albus. Die Pfanne mit ihrem Zubehör ―― 34 Gulden 18 Albus 3 Heller. Das Gesöde, auf das die Pfanne gesetzt wird ―――――― 2 Gulden 24 Albus. Das Pfannentuch ―――――― 2 Gulden 3 Albus 10½ Heller. Zwei Kufen ――――― 16 Gulden 18 Albus. Zwei Zuber ――――― 10 Albus. Zwei Soltröge ――――― 4 Gulden 10 Albus. Vier Pfannenbäume ――――― 10 Albus. Die Stricke dazu ――――― 3 Pfennig. Die drei Gerinne ――――― 17 Albus.

Dies alles muss unser gnädiger Fürst und Herr ins Bothe beschaffen. Summe macht ―――――― 139 Gulden 16 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Pfannenbeume — Wortende undeutlich (Z. 15)
  2. d. — Münzkürzel unklar (Z. 16)

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