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Salzbibel · Lesetext · Miszellen

Die Miszellen · S. 922

Briefe, Rechnungen, Ratschläge · S. 922 · Bl. 459v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Briefe, Rechnungen, Ratschläge

S. 892–1012 · Bl. 444v–505r · Bd. 2 · Zeitleiste: Miszellen

S. 922

Bl. 459vBd. 2Miszellen · Briefe, Rechnungen, RatschlägeFaksimile (ORKA)

Miscellanea

1

ster vnnd Rath zu Allenndorff gethann, das sie sich der gehöltz nach ausweisung der Ordenung mit Jrem viehe enndthaltenn, darzu Hanns Georgenn vonn Eschwech nicht gestattenn, das er sich der eigenn hude zum Hain brauche, Interlocut vnnd abscheidt, darinnenn Hanns Georgenn gedachter brauch wirdt abgeschnitten, Copien etlicher schreibenn, vnnd darin verwaretenn Jnnlagenn mit A. B. C. D. verzeichnet, gedachttenn hanndell belanngenndt, Prob dreyer Karnn Saltzes so zu Allenndorff gemessenn, vnd nach Mühlhausenn gefurt wordenn, wieuiel daraus wieder gelieffert, vnnd was daraus vor gewinst oder verlust gewesenn anno 48. Copia eines schreibenns so anno 60 beschehenn, in welchem Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell, in abwesenn v.g.f. vnnd herrenn /: damahls in Custodia :/ ann alle amptleute, Stedte vnnd ampter schreibenn, das sie kein frembdt Saltz

ster und Rat zu Allendorf, dass sie sich der Gehölze nach dem Wortlaut der Ordnung mit ihrem Vieh enthalten und dazu Hans Georg von Eschwege nicht gestatten, dass er sich der eigenen Hutung zum Hain bediene.

Zwischenbescheid und Abschied, worin Hans Georg dieser Gebrauch abgeschnitten wird.

Abschriften etlicher Schreiben und der darin verwahrten Einlagen, mit A, B, C, D bezeichnet, die genannte Verhandlung betreffend.

Probe dreier Karren Salz, die zu Allendorf gemessen und nach Mühlhausen geführt worden sind: wie viel daraus wieder geliefert wurde und was daraus für Gewinn oder Verlust entstanden ist, Anno 48.

Abschrift eines Schreibens, das Anno 60 ergangen ist, in dem Statthalter und Räte zu Kassel in Abwesenheit unseres gnädigen Fürsten und Herrn — damals in Gefangenschaft — an alle Amtleute, Städte und Ämter schreiben, dass sie kein fremdes Salz

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