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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 767

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 767 · Bl. 381r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 767

Bl. 381rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Verordenunge der Ampter vnnd diener ausrichtunge des Saltzwergkes zun Sodenn Anno Domini 1554 Vnnd zu Allenndorff ann der Werra denn 141[?] Maij Anno Domini 1554 bestettiget

Verordnung der Ämter und Diener zur Führung des Salzwerks zu den Sooden, im Jahr des Herrn 1554, und zu Allendorf an der Werra am 14. Mai im Jahr des Herrn 1554 bestätigt.

Unsichere Lesungen

  1. 14 — Tageszahl, Ziffer 4 unklar (Z. 6)

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