Forschung · Begriffe
Amtmann
Personen & Ämter · Leiter eines landesherrlichen Amts — Verwalter, Richter und Steuereinnehmer in einer Person.
Der Eintrag
Amtmann
Personen & ÄmterAuch: Amtmann, Ambtmann, Vogt, advocatus
Leiter eines landesherrlichen Amts — Verwalter, Richter und Steuereinnehmer in einer Person.
Ausführlich
Der Amtmann ist der verlängerte Arm des Landesherrn im Bezirk: Er übt niedere Gerichtsbarkeit aus, treibt Abgaben ein, verwaltet landesherrliche Güter, organisiert Musterungen und meldet nach oben. Bis in die Frühe Neuzeit war das Amt häufig adligen Familien vorbehalten und teils verpfändet; erst mit dem Aufkommen studierter Beamter wandelte es sich zum Berufsamt. Der Amtmann ist damit eine Schlüsselfigur beim Übergang von Personenverbands- zu Behördenherrschaft.
Siehe auch: Amt, Rentmeister, Schultheiß, Landgraf
Quelle: www.lagis-hessen.de
Begriffe, die hierher verweisen
Amt · Rentmeister · Schultheiß
Weitere Begriffe aus „Personen & Ämter“
Bergmeister · Johannes Rhenanus · Rentmeister · Salinist · Salzgraf · Salzknecht · Salzmeister · Schultheiß · Siedemeister · im Glossar
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