Forschung · Begriffe
Amt
Stadt & Verfassung · Territoriale Verwaltungs- und Gerichtseinheit unterhalb der Landesebene, geleitet von einem Amtmann.
Der Eintrag
Amt
Stadt & VerfassungAuch: Amt, Ambt, Amtsbezirk, Gericht
Territoriale Verwaltungs- und Gerichtseinheit unterhalb der Landesebene, geleitet von einem Amtmann.
Ausführlich
Das Amt ist die Grundzelle frühneuzeitlicher Landesverwaltung: Es bündelt Gerichtsbarkeit, Steuererhebung, Polizei und Aufsicht über die Dörfer eines Bezirks. Sitz war meist eine Burg oder ein Amtshaus. Ämter sind für Familienforschung und Ortsgeschichte zentral, weil Akten nach Ämtern abgelegt wurden — wer nicht weiß, zu welchem Amt ein Dorf gehörte, findet seine Quellen nicht. Im 19. Jahrhundert lösten Kreise die Ämter ab.
Siehe auch: Amtmann, Rentmeister, Landgrafschaft, Gemarkung
Quelle: de.wikipedia.org
Begriffe, die hierher verweisen
Amtmann · Burgmann · Gemarkung · Landgraf · Landgrafschaft · Rentmeister
Weitere Begriffe aus „Stadt & Verfassung“
Brakteat · Brandschatzung · Burgmann · Gemarkung · Hauptsatzung · Hausgesess · Kontribution · Kurfürstentum · Landgraf · Landgrafschaft · Münzstätte · Reichsacht · Reichsexekution · Söder Tor · Stadtrecht · Stadtsiegel · im Glossar
Dauerhafte Adresse: https://salzbibel.de/begriff.php?id=amt.
Korrekturen und Ergänzungen zu dieser Seite nimmt das Feedbackformular entgegen; Näheres zur Arbeitsweise steht auf der Seite Editionsgrundsätze.