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Darin ist auf des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda etc., gnädige Verordnung und Befehl — vornehmlich im Allgemeinen (in genere) — über Seiner Fürstlichen Gnaden Salzwerk Sooden alles, was zu wissen vonnöten ist, von überall her zusammengetragen,
daneben ist auch die Beschaffenheit etlicher anderer auswärtiger Salzwerke beschrieben; auch wird ein Universal-Probierbuch vorgelegt, das auf alle Salzwerke ausgerichtet ist.
Alles ist Seiner Fürstlichen Gnaden und derselben Erben und Nachkommen zu untertänigem Gehorsam und zu Ehren, auch sonst allen anderen, die in gegenwärtiger und künftiger Zeit mit diesem und anderen Salzwerken umgehen und zu schaffen haben werden, zur Nachricht und zum Besten in ordentliche Bücher gebracht.
Durch M. (Magister) Johannes Rhenanus, Pfarrer und Salzgrafen zu Sooden.
Das Titelblatt: „New Saltzbuch … Durch M. Johannem Rhenanum, Pfarherrnn vnnd Saltzgreuenn zun Sodenn“ — heute: Neues Salzbuch … durch Magister Johannes Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zu Sooden Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 1, S. 7 · Digitalisat · gemeinfrei
Unsichere Lesungen
Foliierung 1 — Zeichen oben rechts sehr klein, Lesung als Blattzahl 1 nicht ganz sicher
Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda usw., meinem gnädigen Fürsten und Herrn.
Durchlauchtiger, hochgeborener, gnädiger Fürst und Herr! Euren Fürstlichen Gnaden gelten, über meine Pflicht hinaus, mein andächtiges Gebet zu Gott und danach mein untertäniger, gehorsamer, ganz treuer und fleißiger Dienst — stets zuvor.
Gnädiger Fürst und Herr, das große, schöne und allerherrlichste Welttheater ist nicht unversehens und plötzlich entstanden, auch nicht von selbst. Vielmehr ist es, wie allen Gelehrten bekannt ist und wie wir es auch in den Artikeln unseres christlichen Glaubens bekennen, von der ersten Ursache, dem höchsten Schöpfer, hergekommen und geschaffen worden. Und weil das einmal gewiss ist, so haben auch wir Menschen unsere eigene und jede andere Vernunft ohne Zweifel nicht ohne Grund und nicht ohne hohe, wichtige Absicht von eben demselben
empfangen, der dieses Welttheater geschaffen hat. Denn er hat uns die Augen und die Kraft des Sehens um keiner anderen Sache willen gegeben, als um damit zu verstehen zu geben, dass es sein völliger Wille und seine Meinung sei, die Geschöpfe des Schöpfers sollten nicht im Finstern liegen und nicht verborgen bleiben, sondern gesehen, mit Fleiß betrachtet und verstanden werden. Und daraus solle man die große Weisheit und die unaussprechliche Macht, Gerechtigkeit und Güte des Herrn und Schöpfers aller Kreaturen erkennen und ableiten, damit ein so großmächtiger, gewaltiger Herr und Schöpfer von uns geehrt, gefürchtet, geliebt und angerufen werde.
Daher sagt der königliche Prophet David, dass der Himmel und das Firmament Gottes Ehre und Ruhm preisen, verkündigen und predigen. Und als er sich in diesem schönen Welttheater eine gute Weile mit Fleiß und Herzenslust umgesehen und die schönen Ordnungen, Unterschiede und den Nutzen der geschaffenen Kreaturen betrachtet hatte, konnte er nicht anders, als herauszubrechen und mit
großer Freude überlaut zu sagen: Groß sind die Werke des Herrn; wer sie betrachtet, hat große Lust daran. Weise hat er alles gemacht, und seiner Weisheit ist keine Zahl noch Ende.
Und der fromme Hiob, der ebenso wie andere Heilige das große Buch der Natur mit Fleiß Tag und Nacht studiert hat, sagt: Die Tiere können uns lehren. Das heißt: Sie können Anlass und Mittel geben, durch die wir zur wahren Weisheit und zum rechten Gehorsam gegen Gott kommen können.
Und Salomo — war er nicht der Allerweiseste und der fleißigste Erforscher aller natürlichen Dinge? Denn von ihm steht geschrieben, dass er vom Ysop an bis zum Zedernbaum alle natürlichen Wesen, Eigenschaften und Wirkungen aller Kräuter, Sträucher und Bäume mit Fleiß erforscht und darüber ganz beständig und aufs Zierlichste zu reden vermocht hat. Dazu hat ihm Gott auch besonders mit seiner Gnade geholfen, das Werk seiner Hände gefördert, seine Begabung als eine ihm selbst gegebene Gabe herrlich geziert und damit bewiesen, dass ihm ein solches Vorhaben und ein solches gottseliges Studium gnädig gefällt.
Von weiteren
Beispielen aus der Heiligen Schrift an dieser Stelle zu berichten, halte ich für unnötig.
Auch die Heiden sind nie so grob und viehisch gewesen, dass sie das Studium der Philosophie und die Erforschung der natürlichen Dinge — die man ja mit eigenen Augen gewiss erkennen und sehen kann — in den Wind geschlagen und verachtet hätten. Vielmehr sind sie aus fleißiger Beobachtung der himmlischen Gestirne vortreffliche, herrliche Astronomen geworden und haben über alle Lufterscheinungen beständig schreiben und reden können.
Ebenso haben sich viele gefunden, die sich zugleich beflissen haben, über irdische Dinge zu schreiben: was innerhalb und außerhalb der Erde an Metall, Erz, Mineral, Quellen und dergleichen wächst und ist. Das ist heute in der göttlichen Heiligen Schrift und sonst hier und da bei den heidnischen Schriftstellern zu sehen und zu finden.
Unter den Gelehrten aber findet man bei den Geschichtsschreibern beschrieben, dass sich zuerst in Phönizien zwei treffliche gelehrte Männer, Misor und
Sydyk, mit höchstem Fleiß bemüht haben, ans Licht zu bringen, was das Salz denn sei und woher es seinen Ursprung nehme. Und nachdem sie der Sache lange nachgedacht hatten, hielten sie es gänzlich dafür, es sei nichts als Wasser und Erde — gleichsam wie Lauge durch Asche, so werde es durch die Erde gegossen, in der dann durch die Kraft des obersten Schöpfers und des Himmels ein solches kunstvolles Salz zustande gebracht und destilliert werde, das hernach den Menschen zugute komme.
Andere haben es dafür gehalten, es sei ein innerer Schweiß der Erde. So wie der Regen durch die Sonnenhitze in die Höhe gezogen wird, oder wie sich in einem Destillierhelm die Feuchtigkeit aus den Kräutern nach oben zieht und danach der Regen wieder herabfällt, die Erde befeuchtet und durch die Nase des Helms das zusammengezogene Wasser heraustropft — so würden auch durch die innere Hitze in den Gebirgen die ewigen, immerwährenden Dünste hinaufgezogen, die endlich mit Gewalt ihren Ausweg suchen und
dabei nach der Art der Erde, durch die sie hinausdringen, die Eigenschaft dieser Erde annehmen und entweder salzig, hitzig oder mit anderen Eigenschaften austreten.
Als Beleg führen sie an, dass die Salzbrunnen nicht nur von ungleicher Beschaffenheit sind und ein Brunnen nicht immer gleich reiche Sole gibt, nach Menge wie nach Güte, sondern dass auch manches Salz sich nach den Farben des Erdreichs färbt. So ist ja offenbar, dass das memphitische Salz rot ist, das sizilische purpurn, das kappadokische safranfarben, das parthische glänzend, das agrigentinische weiß, wie sonst gewöhnlich alle anderen Salze sind. Deshalb sei das Salz ein zusammengesetztes Ding, aus Wasser, Erde und der Kraft oder dem Einfluss des Himmels hervorgebracht und verursacht. Dieser Meinung ist vor allem der weitberühmte Naturkundige und herrliche Dichter Giovanni Pontano in seinen „Meteora".
Andere haben der Sache mit allem Fleiß weiter nachgedacht und sind schließlich zu folgendem Schluss gekommen: Weil
sie gesehen und erfahren haben, dass sich hier und da große Berge finden — besonders in Polen, in Ungarn, in Kärnten, in der Steiermark und an vielen anderen Orten —, in denen nichts anderes als Salz ausgehauen wird, und weil ebenso alle Meere salzig sind, die doch nicht alle aus den inneren Schlüften der Erde kommen, sondern durch der Sonne Hitze und des Himmels Kraft verursacht werden, darum sei das Salz ein selbständiges Ding. Ja, wie der Augenschein und die Erfahrung ausweisen, sei der dritte und größte Teil der Welt nichts als Salz. Die Schärfe der Sole werde demnach nach Unterschied und Eigenschaft der Erde, durch die sie fließt, in größerem oder geringerem Maß verursacht und hervorgebracht.
Wieder andere haben gemeint, die Salzbrunnen und andere Brunnen kämen alle aus dem Meer. Diese aber haben ganz weit gefehlt und nicht bemerkt, dass sich das überhaupt nicht zusammenreimen will.
Weil aber diese und ähnliche Ansichten und Mei-
nungen auszuführen große Weitläufigkeit erfordert und an dieser Stelle nicht geschehen kann, ist es mein Vorhaben, darüber einen eigenen Traktat zu schreiben — ich habe bereits damit begonnen — und ihn Euren Fürstlichen Gnaden zu gelegener Zeit zu übergeben.
Diesmal will ich nur so viel sagen: Alle Naturkundigen haben bei der Betrachtung aller natürlichen Dinge nur den Stoff und die Form betrachtet und wie diese in der Natur vorkommen. Einem Theologen aber gebührt es, etwas höher zu steigen und die wirkende Ursache solcher Natur gründlicher zu suchen. Das heißt: Er muss den betrachten und suchen, der die Natur so geordnet und eingerichtet hat, und ebenso, wozu und zu welchem Ende sie so eingerichtet und geordnet ist.
Denn die erste Art der Erforschung natürlicher Dinge zeigt nicht mehr als die Ordnung in den Dingen, wie sie sind und werden. Die zweite aber führt zu dem Herrn, der das alles wirkt und will, und beweist, dass er gegenwärtig ist und aus der Natur heraus, nach seiner unbegreiflichen und unendlichen
Weisheit und seinem hohen Verstand, mit seinen allmächtigen Fingern alles formt und auf ein bestimmtes Ende oder Ziel hin richtet.
Und der Theologe schließt: Mögen wir durch unseren Scharfsinn und fleißiges Nachforschen in den natürlichen Dingen auch Stoff und Ordnung erkennen und ableiten können — der Schöpfer und allergrößte Künstler behält doch in allen Dingen, nichts ausgenommen, immer so viel zurück, dass wir darüber erstarren und nicht anders als ein Blinder im Finstern tappen müssen.
Das hat auch der vortrefflichste heidnische Philosoph Aristoteles selbst empfunden und beklagt, wenn er sagt: Unser Verstand sei in den natürlichen Dingen — gerade dann, wenn wir meinen, wir hätten sie so klar und ausführlich ergründet, dass man sie mit den Fingern greifen könne — ebenso blind und ebenso weit vom Grund der Sache entfernt wie eine Nachteule vom Glanz der Sonne. Denn wir alle sehen und verstehen den geringsten und schlechtesten Teil der Werke Gottes; das Übrige können wir weder ergründen noch aussprechen.
Wie dem auch sei: Ich will diesmal, als der Geringste unter den Philosophen und Theologen, vom Salz, seinem Ursprung, seiner Eigenschaft und seinem Nutzen mit wenigen Worten so viel vorbringen, wie es irgend möglich ist.
Denn ich halte das Salz für ein natürliches Wunderwerk und Geschöpf Gottes, das er in und nach der Natur durch Wasser und Erde hervorbringt. Damit offenbart er uns Menschen, ja der ganzen Welt, seine freigebige milde Hand, seine große und unaussprechliche Macht und seine höchste, unerforschliche Weisheit und Güte.
Denn seine Weisheit wird ja daran erkannt und billig gepriesen, dass er alles, was zur Vollkommenheit der Welt nötig war, ohne jemandes Eingebung und Rat aus sich selbst vorgesehen hat — und dass er alles, was dem Menschen und dem Vieh zur Gesundheit und als Arznei dienlich ist, lange zuvor bedacht hat, ehe die Erschaffung aller Dinge überhaupt begann. So hat er es für notwendig erkannt, aus zweien, nämlich Wasser und Erde, ein solches drittes, einfaches und für sich bestehendes Element hervorzubringen und zu erschaffen.
Seine Macht aber wird daran erkannt, dass er alles, was er zuvor beschlossen und sich vorgenommen hatte, auch ohne jede Behinderung, ohne alle Mühe, ja ganz ohne Beschwerde und leicht mit einem Atemzug oder Wort zustande bringen konnte — und dass er zugleich mit demselben allmächtigen Atem oder Wort festgesetzt hat, dass es nicht aufhören, sondern währen und bestehen soll bis ans Ende der Welt. Beides will ich in meinem großen Traktat ausführen und das Gegenteil widerlegen.
Das Salz ist aber von feuriger Eigenschaft und Natur, wie das dem gesunden Menschenverstand offenbar und bekannt ist. Daher haben die Philosophen und Naturkundigen gemeint, es habe eine Verwandtschaft mit der Sonne, und darin liege ein besonderes Geheimnis, weil beider Benennung so ähnlich klingt und sich nur durch einen einzigen Buchstaben unterscheidet: Salz heißt lateinisch *sal*, die Sonne *sol*.
Weil nun das Salz von feuriger und warmer Natur ist, so muss notwendig folgen, dass seine Eigen-
schaft nicht nur das Erwärmen ist, sondern auch das Trocknen. Daraus ist weiter zu schließen, dass es die nassen und kalten Erden erwärmt, austrocknet und infolgedessen fruchtbar macht. Ebenso, dass es die Schleimstoffe in den Körpern verzehrt, alle Fäulnis und Verderbnis abwendet und folglich den Körper erhält und langlebig macht. Das hat den König aller Dichter, Homer, dazu bewogen, das Salz für ein besonderes göttliches Wesen und ein Sinnbild der Ewigkeit zu halten.
Das Salz erwärmt wegen seiner natürlichen Kraft auch den Magen, fördert dessen Verdauung, bewahrt vor aller Fäulnis, weckt Lust zum Essen und verzehrt die überflüssige Feuchtigkeit. Deshalb hat, wie die Naturkundigen sagen, die Natur es den Tauben so eingegeben, dass sie ihren Jungen Salz einstreuen, um sie damit zur Speise zu reizen.
Das Salz macht auch den Geschmack fein und gut. Und besonders liegt in allem Salz eine eigene Kraft und Lust zur Vermehrung aller
Tiere bemerkt und gefunden, wie alle Naturkundigen einmütig bezeugen. Deshalb wird auch Venus, weil sie aus Salz und Meer hervorgegangen ist, die Salzgeborene genannt. Denn am Ufer des Meeres findet sich um des Salzes willen viel mehr lebendiges Gewürm an Schnecken und anderem Getier als in den Teichen und im Süßwasser. Darum ist das Salz nicht unpassend die Mutter der Lebendigen genannt worden.
Weil aus alldem nun hervorgeht, dass das Salz durch und durch heilkräftig und für die Gesundheit von Mensch und Vieh sehr nötig ist, haben die alten weisen Heiden viel davon gehalten. Sie hatten es ständig bei Tisch und wollten keine Speise ohne Salz zu sich nehmen. Und damit die Speise nicht durch einen anderen verdorben oder versalzen würde, nahm jeder so viel vom aufgesetzten Salz, wie er brauchte, und genoss es. Das kam schließlich so in ständigen Gebrauch, dass sie es nicht nur als Arznei für den Leib zur Gesundheit gebrauchten, sondern es auch übertragen
auf Sitte und Charakter bezogen: Alle Gespräche und Reden sollten wie eine recht gut gesalzene Speise lieblich und angenehm sein und niemandem Verdruss machen. Daher hielten sie es auch für ein besonders böses Vorzeichen, wenn Salz verschüttet wurde.
Einen langweiligen, unerfreulichen Menschen schalten sie „ungesalzen — einen, in dessen Körper kein Körnchen Salz ist". Und bei den ehrbaren Heiden war es ein Sinnbild der Mäßigung, wie man zu sagen pflegt: Zu viel und zu wenig taugt nicht. Der Philosoph Diogenes hat einmal gesagt, er wolle lieber in Athen Salz lecken — das heißt: in mittlerem Stand leben — als mit Krateros an dessen fürstlicher Tafel essen; denn er hielt Letzteres für gefährlich.
Ebenso haben andere die Reden, die heimlich stechen und eine Verletzung im Rücken führen, „gesalzene Reden" genannt, wie auch kurzweilige Reden „Salze" heißen. Desgleichen sagten sie zur Warnung: „Geh nicht an Salz und Tisch vorüber" — das heißt: Keiner soll Unlust erregen und die Tafelrunde verderben.
Auch ist das Salz zu allen Gottesdiensten und Opfern gebraucht worden. Denn weil es der Verderbnis nicht unterworfen und ein Sinnbild der Dauer ist, hat man es den Opfern beigefügt: Im Gottesdienst soll keine Verderbnis sein, sondern Dauer.
Und weil das Salz einen guten Geschmack macht, sodass man die Geschmäcker eigentlich erst unterscheiden kann, ist auch die Unterscheidung — das heißt der Verstand und die Besonnenheit, in einer Sache das Rechte zu erkennen — Weisheit genannt worden: *sapientia* von *sapere*, wie *sal* vom Schmecken.
Weil dem nun so ist — dass nämlich das Salz die beste Würze zur Gesundheit ist, der Vermehrung der lebendigen Geschöpfe dienlich und notwendig, und uns überdies an große Dinge und Geheimnisse erinnert —, und weil das alles nicht durch menschlichen Scharfsinn und menschliches Geschick entstanden ist, sondern allein aus der Güte des allmächtigen und allein weisen Gottes, und weil es täglich noch so entsteht, und zwar alles um unsertwillen, damit wir uns umso mehr um die Gesundheit des Leibes, der Sitten und der Seele bemühen — so ist es recht
und billig, dass wir es nicht nur mit großer Ehrfurcht aus der milden Hand Gottes empfangen und annehmen, sondern dass wir auch seinen rechten Gebrauch studieren und lernen und die Güte Gottes für diese Wohltat — die, wie man sagt, durch Gewohnheit und Häufigkeit geringgeschätzt, ganz gewöhnlich und für nichts geachtet werden könnte — in rechten Gebrauch bringen.
Das gilt besonders, weil der allmächtige Gott Eurer Fürstlichen Gnaden hochlöbliches Fürstentum Hessen in unserem lieben Vaterland mit einer herrlichen Fundgrube oder Quelle natürlichen und gesottenen Salzes begnadet hat — vor vielen anderen Fürstentümern und Ländern, die gern mit großem Aufwand an Gut und Geld bei sich ein Salzwerk anlegen wollten. So hat er dieses löbliche Fürstentum gesalzen und zu einer lebendigen Apotheke gemacht; das sollen wir erkennen, recht gebrauchen und Gott je länger je mehr danken, preisen, loben und ehren.
Weil ich nun, gnädiger Fürst und Herr, ohne Zweifel aus dem Willen und der Fügung Gottes von
Eurer Fürstlichen Gnaden Herrn Vater hochlöblichen Angedenkens an diesen Ort und Winkel des Fürstentums Hessen, meines geliebten Vaterlandes, zum Prediger und Salzgrafen bestellt worden bin — nämlich in den Sooden, wo diese lebendige Quelle der wunderbaren Güte Gottes alle Tage mit Verwunderung gesehen wird und wo Arznei für Mensch und Vieh unmittelbar aus der reichen und milden Hand Gottes geschöpft und empfangen wird —, darum habe ich es für eine Notwendigkeit meines Amtes gehalten, erstens meine Zuhörer vielfach auf diese Wohltat Gottes hinzuweisen, damit sie Gott umso eher vertrauen und sie in Demut und wahrer Gottesfurcht erkennen und gebrauchen mögen.
Und zwar nicht nur mündlich von der Kanzel, sondern zweitens auch — weil Eure Fürstlichen Gnaden dies gnädig von mir begehrt haben — mit der Feder und schriftlich. So habe ich mich entschlossen und vorgenommen, Euren Fürstlichen Gnaden die schuldige, untertänige Ehre und den Gehorsam zu erweisen und etwas an den Tag zu bringen.
Gleichwie es aber keine Speise gibt, so süß und gut sie sei,
Unsichere Lesungen
Z. 16: [gestrichen: ?] — Streichung am Zeilenende unleserlich
die nicht, wo die Fliegen hinkommen können, von ihnen beschmutzt und von den Mäusen benagt und zerschroten würde — und wie auch nichts so recht und gut getan oder gesagt wird, dass es nicht, wie der Heide sagt, von bösen giftigen Zungen bekrittelt und übel ausgelegt werden könnte —, so mache ich mir keinen Zweifel: Es werden giftige Nattern über diesen meinen Fleiß und diese Arbeit herfallen. Denn wer an den Weg baut, wie man sagt, hat viele Meister. Sie werden mir, was ich hier getan habe, zu nichts Gutem deuten und auslegen, unter dem Vorwand, dieses mein Schreiben sei gar nicht nötig und die Sache sei ohnehin besser und klarer zutage und bekannt, als sie von mir in solchem Schreiben erklärt und beschrieben werden könne.
Sie werden auch sagen, diese meine Arbeit sei mehr politisch als theologisch und darum nicht meines Berufs und Amtes. Und sei sie auch einem Gelehrten erlaubt, so sei sie doch eine heidnische und philosophische Sache, die einen Theologen — der nichts wissen noch treiben soll als das, was Christi und Gottes Sache ist —
nicht zu kümmern habe, nach dem Wort des heiligen Paulus: Niemand, der Gott dient, verwickle sich in weltliche Geschäfte. Er brauche das nicht zu wissen, geschweige denn zu behandeln und darüber zu schreiben. Er solle sich mit weltlichen Händeln nicht befassen; das sei philosophisches Zeug, das immer und überall Ketzer hervorgebracht habe, und darum sei es vom Apostel Paulus als der Theologie fremd den Predigern ganz und gar untersagt worden. Deshalb sei es für einen Prediger besser, hiervon zu schweigen, als davon zu reden oder zu schreiben.
Darauf antworte ich: Es ist wohl wahr — hätte meine Feder geruht und geschwiegen, das Salz wäre nichtsdestoweniger Salz gewesen und Salz geblieben, und durch meine Arbeit und mein Schreiben ist das Allendorfer Salz weder besser noch schlechter geworden. Auch bin ich mir meines geringen Verstandes und Vermögens in einer so reichen und weitläufigen Materie leider allzu gut bewusst.
Weil jedoch Eure Fürstlichen Gnaden es von mir
zu dieser Zeit gnädig begehrt haben, ich auch durch Gottes milde Güte eine besondere Neigung dazu habe und mich ohnehin schuldig erkenne, meine Gaben in das Zelt Gottes einzubringen — und wenn es nicht Silber, Gold, Samt oder Seide sein kann, so doch nach meinem Vermögen Ziegenhaar, Dachsfelle, Salz und geringe Stoffe —, damit Gottes Herrlichkeit auch am Salz hier zu Sooden umso reicher und mächtiger zutage trete:
darum habe ich als ein berufener Diener Gottes an dieser Kirche in Sooden nicht nur von Amts wegen, sondern auch, weil ich Einwohner des hochlöblichen Fürstentums Hessen, meines geliebten Vaterlandes, und dazu bestellter Salzgraf bin, diese Arbeit unternommen. Denn dieses Werk ist mir vielfach aufgetragen worden: von dem teuren und christlichen Helden, dem durchlauchtigen und hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp dem Älteren, weiland Landgrafen zu Hessen, Eurer Fürstlichen Gnaden Herrn Vater, meinem gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen, christmilden und seligen Angedenkens, nicht weniger aber auch von Euren Fürstlichen Gnaden selbst. Und weil mir von beiden, dem hochge-
dachten Herrn Vater Eurer Fürstlichen Gnaden wie auch von Euren Fürstlichen Gnaden selbst, viel Gnade und Gutes widerfahren ist und ich mich schuldig erkenne, dankbaren Gehorsam zu leisten, habe ich diese schwere Arbeit umso lieber und getroster in die Hand genommen — wenn auch nicht gründlich und erschöpfend, so doch der Oberfläche nach, um anderen einen Anreiz zu geben, es besser zu machen. So habe ich mich als zwiefach Verpflichteter dieser Arbeit nach bestem Vermögen unterzogen. Ich hoffe, Eure Fürstlichen Gnaden werden mit diesem meinem untertänigen Willen und Talent gnädig zufrieden sein, nach der Meinung des Dichters: Bei großen Dingen ist es genug, gewollt zu haben.
Dass mir aber die Krittler vorwerfen, es sei mir nach dem Wort des Paulus als einem Theologen verboten, weltliche Sachen zu behandeln, dazu meine ich: Die guten Herren verstehen nicht — oder wollen mit Fleiß nicht verstehen —, wie weit den Geistlichen das Politische verboten ist. Zum Beweis sage ich: Die Verwaltung des jüdischen Reiches war eine ganz
politische und weltliche Sache. Dennoch befahl unser Herrgott den Priestern, sie sollten Recht und Gesetze studieren, damit im Notfall der König sich bei den Priestern Rat holen könne und sie ihn mit gutem Rat in der politischen Verwaltung nicht behindern, sondern fördern, damit es recht zugehe. Ja, unser Herrgott trug dem König auf, in wichtigen und schweren Händeln den geistlichen Rat zu gebrauchen und deren Urteil zu hören. Darum sagt der Prophet: Erkenntnis soll auf den Lippen der Priester sein, und das Gesetz soll man von ihnen lernen und erfragen. Daraus ist zu sehen, dass die jüdischen Priester Juristen gewesen sind. Die Geschichten der Bibel bezeugen, dass sie Ärzte waren und auch im Kriegswesen nicht unerfahren.
Und damit ich es kurz beschließe: Text und Geschichten der Bibel geben zu verstehen, dass ein Prediger, wenn nicht in allen, so doch in sehr vielen Dingen der Kundigste und so beschaffen sein soll, dass er dem Recht nach — wenn auch nicht in der Ausübung — die Befugnis hat, zu urteilen und zu reden.
Deswegen ist der Spruch des Paulus von den Vielgeschäftigen zu verstehen: von denen, die sich so tief in weltliche Geschäfte einlassen, dass sie sich auch über die Tatsachen das Urteil anmaßen und das Recht an sich ziehen; die darüber ihr Amt und das Predigen vergessen und alle Tage auf den Kanzleien streiten und Prozesse führen; die es nicht beim Wissen bewenden lassen, sondern sich in die Ausübung einhängen und einmengen und wie ein Krokodil zu Wasser und zu Land jagen, sich in der Kirche wie auf dem politischen Forum hören und sehen lassen.
Denn wenn aus dem angeführten Paulus-Wort folgen sollte, dass einem Theologen weltliche Händel und Geschäfte schlechthin verboten sind, dann dürfte ein Prediger auch kein Ehemann und kein Haushalter sein.
Weil ich also nur nebenher geschrieben habe, ohne dass mein Predigen und mein theologisches Studium darunter gelitten hätten, wird ein ehrbares und vernünftiges Herz mich wohl entschuldigt halten.
Nicht weniger gilt: Die ehrbaren Heiden
und ihre Gelehrten haben sich in der Erkenntnis der Natur und ihrer Ordnung sehr geübt und befleißigt und sind darin so weit gekommen, dass wir uns höchlich verwundern müssen, wie hoch und tief sie in die Natur eingedrungen sind — sodass wir zu unserer Zeit in vielen Dingen von ihnen lernen müssen.
Aber wie dem auch sei: Ihr Ziel und Ende war, dass Wissen an sich angenehm und süß ist, und es sind ihrer sehr wenige, die nach dem Warum gefragt und es gefunden haben. Darum sagt Paulus: Sie sind in ihren Gedanken eitel geworden.
Ein christlicher Theologe aber — oder Philosoph, denn der heilige Chrysostomus nennt die Theologie durchweg Philosophie — bleibt nicht bei der Erfahrung und Erkenntnis der Dinge, ihres Stoffes und ihrer Form stehen, also dabei, *dass* sie sind. Er sucht vielmehr die erste wirkende Ursache und das letzte Ziel: wer der sei, der es so haben will, und warum er es so haben will.
Darum haben uns die Heiden in der Erkenntnis der Dinge, die da sind, etwas vorgearbeitet und eine Hilfe
geleistet; das sollen wir dankbar erkennen und annehmen. Und was sie angefangen, aber unvollendet gelassen haben, das sollen wir aus Gottes Wort und Offenbarung zur Vollkommenheit führen.
Darum sagt Augustinus mit Recht: Wenn die Heiden etwas Gutes hatten und dessen Gebrauch nicht kannten, so sollen es die Christen ihnen entwenden — wie die Israeliten es den Ägyptern taten — und es in den rechten Gebrauch bringen, zu dem Gott es verordnet hat und haben will.
Deshalb ist die Erkenntnis der Dinge nach Stoff und Form ein heidnisches und philosophisches Studium; nach ihrer wirkenden Ursache und ihrer Absicht aber ist sie ein christliches und heiliges Studium. Denn Gott, der Allerheiligste, hat dies selbst hervorgebracht und eingerichtet und ist selbst ein Vater der Natur geworden; darum haben ihn die gelehrten Naturkundigen die schaffende Natur genannt. Und der allmächtige Gott wirkt noch unaufhörlich nicht nur die Natur, sondern in und durch die Natur —
oder über und außerhalb der Natur, was sehr selten geschieht, und wider die Natur gar nicht, wie die Theologen wissen.
Er befiehlt auch, dass die vernünftigen Geschöpfe die Natur wahrnehmen und nicht wie die Tiere in der Natur leben sollen, ohne sie zu wissen oder zu kennen. Darum hat er uns, wie eingangs erwähnt, so geschaffen, dass wir die Bilder der Dinge in unsere Sinne aufnehmen, sie fassen und lange Zeit bei uns tragen können.
Der große Herr und natürliche Meister, Gott selbst, erweckt und macht Naturkundige, gibt den Geist und fördert es auf wunderbare Weise, auch indem er es eingießt oder, wie es die Theologen nennen, einhaucht — wie an Salomo zu sehen ist. Ja, Gott, der höchste Theologe, zeigt Ort und Gebrauch der Natur und seines Geschöpfs in der heiligen Theologie selbst, sodass wir genau sehen können, wie und wozu er die Naturkunde gebraucht. Er hat dieses Studium der Natur bis hierher gewaltig und mächtig erhalten, sodass es nicht untergegangen, erloschen noch aufge-
hört hat, wie bei Josephus zu sehen ist. Und die Patriarchen Adam, Noah, Abraham und Jakob sind alle hervorragende, herrliche und große Naturkundige gewesen. Auch die besten Theologen — Christus selbst, Lukas, Paulus, Augustinus, die Magier, Chrysostomus, die Priester in Persien, Gregor von Nazianz — sind alle, wie auch zu dieser Zeit die allervornehmsten Theologen, Naturkundige gewesen.
Die Erkenntnis der Natur ist auch hochnötig, um den ersten Artikel unseres christlichen Glaubens zu verstehen — von der Erschaffung aller Dinge, vom Reich der Macht und Weisheit Gottes — ja, um die ganze Heilige Schrift auszulegen und zu verstehen. Denn niemand wird verstehen, was Salzsäule, Salzbund, Salzbrunnen, Salztal, Salzopfer und Besprengung sind; niemand wird erkennen noch verstehen, was diese Wendungen bedeuten und wollen: „Ihr seid das Salz der Erde" und „Eure Rede sei mit Salz gewürzt" — niemand außer einem Naturkundigen, der die Natur kennt.
Zwar will man einwenden, dass Erzketzer große Philosophen gewesen seien, was wohl zu glauben ist. Daraus folgt aber nicht, dass die Philosophie, die an sich
selbst heilig und göttlich ist, sie zu Ketzern gemacht hätte — sondern der schändliche Missbrauch der Philosophie hat das getan. Denn sie wollten Gottes mächtige und freie Hand mit ihrer Kunst meistern und der Freiheit Gottes die Natur entgegensetzen, wie sie ist und läuft, und mit dem natürlichen Lauf die übernatürlichen Taten Gottes ermessen und ergründen. So haben sie es unternommen, die Magd mit ihrer Herrin streiten zu lassen, der sie unterworfen ist und aufwarten soll: die Philosophie mit der heiligen Theologie, wie Hagar mit Sara.
Darum macht die Philosophie, wenn sie der Theologie aufwartet, nicht nur keinen Ketzer, sondern einen fleißigen Diener Gottes in den Reichen der Macht und der Gnade.
Auch der heilige Apostel Paulus verdammt, wo er vor der Philosophie in Kolossä warnt, nicht schlechthin und gänzlich dieses Studium. Er sagt vielmehr, es gebe ein Studium der Philosophie, das leer und
nichtig heißt, zur Gottseligkeit nichts nütze und nur auf weltlichen Zeitvertreib gerichtet ist — eines, das von den Dingen redet, wie sie sind, aber nicht, warum sie sind und woher sie kommen.
Sonst wird jeder, der die Schriften des Paulus mit Fleiß liest, bekennen und sagen, dass er in der wahren Philosophie sehr vortrefflich gewesen ist; denn er hat wohl von den Lufterscheinungen reden können, hat ihren Gebrauch und ihr Ziel gekannt und angezeigt. Er lobt es nicht, wenn man in der Philosophie anfängt, sie aber nicht zum rechten Ende bringen will; sondern wenn die begonnenen guten Gedanken und Betrachtungen, wie er es nennt, verschwinden und aufhören, ehe sie zum Ende kommen, das missfällt ihm.
Aus diesen wohl und fest gesetzten Gründen muss folgen, dass die Philosophie mit ihren Teilen keineswegs zu verachten ist, obwohl Heiden und Ketzer sie studiert haben. Vielmehr ist sie auch ein Studium Gottes und heiliger, erleuchteter Leute, und sie will auch anderen heiligen Leuten, besonders Predigern, wohl anstehen
und gebühren. Ja, sie ist aufs Höchste vonnöten, um die Heilige Schrift und den ersten Artikel unseres Glaubens recht auszulegen und zu predigen und um die Zuhörer durch die Darstellung der unendlichen Weisheit, Macht, Gerechtigkeit und Güte Gottes zur Furcht und Liebe Gottes und zum schuldigen Gehorsam zu leiten.
Wenn ich mich demnach — während andere die Zeit mit Schlafen, Müßiggang oder sonst ohne die Bibel zubringen — neben dem Predigtamt etwas auf dieses Studium des Salzwesens gewandt habe, das kein geringer Teil der Naturkunde ist, und wenn ich so den Meinen Gottes Werk, ja Gott selbst, besser bekannt zu machen suche: dann habe ich damit nicht nur nichts Tadelnswertes getan, sondern vielmehr Gottes Befehl ausgerichtet, mein Gewissen entlastet und der Welt mehr als andere gedient. Ich meine, ich sei um meines angewandten Fleißes willen weit eher zu loben als zu schelten.
Und was die Spötter angeht, die über diese meine Arbeit höhnisch lachen und mich leichtfertig verspotten werden —
meine Missgünstigen, die viel tadeln, aber selbst nichts machen und nichts zu verbessern wissen —, so sündigen sie entweder aus Unwissenheit, indem sie verdammen, was sie nicht kennen, oder sie tun mit Absicht und aus Bosheit unrecht. Mit solchen ist deshalb mehr Mitleid zu haben als zu streiten, weil sie mit derlei Verachtung nur ihre eigene Unweisheit, ihren groben Verstand und ihre Anmaßung zu bedecken meinen, von denen sie überschüttet sind.
Darum, hochgeborener Fürst, gnädiger Landesvater und Herr, habe ich es auf Eurer Fürstlichen Gnaden gnädiges Begehren hin in Gottes Namen gewagt, dieses Werk in die Hand genommen und es, soweit Gott Gnade gegeben hat, so weit gebracht, wie Eure Fürstlichen Gnaden hier gnädig sehen mögen.
Ich bin vornehmlich bei unserem hessischen Allendorfer Salzwerk geblieben und habe daneben etlicher anderer auswärtiger Salzwerke gedacht, die ich gesehen habe — doch nicht aller. Und weil, wie Aristoteles sagt, die Dauer die Dinge empfiehlt und lobt, von denen man schreibt, so habe ich in meinem Schreiben und Werk besonders auf das
uralte Herkommen dieses unseres Allendorfer Salzbrunnens gesehen. Danach habe ich beobachtet und aufgezeichnet, was sich in der Folge zugetragen hat und wie durch die hochlöblichen Fürsten zu Hessen diesem löblichen und nützlichen Werk Gottes mit allerlei Mitteln geholfen worden ist, sodass es, wie es heute vor Augen steht, in solchen Wohlstand gekommen ist und darin gehalten wird.
Was ich sonst noch in diesem Werk behandelt habe, können Eure Fürstlichen Gnaden auf dem umgeschlagenen Blatt gnädig sehen.
Dieses mein geringes Werk aber will ich Euren Fürstlichen Gnaden als meinem gnädigen Landesfürsten und — nächst Gott — höchstem Beschützer untertänigst mit gebührender und demütiger Ehrerbietung zueignen und widmen, mit der Bitte um gnädigen Schutz. Ich bitte demütig, Eure Fürstlichen Gnaden wollten diese meine Arbeit meine Arbeit sein und bleiben lassen. Wer etwas Besseres zu machen weiß, dem soll es von mir unbenommen sein.
Wollten Sie auch mein und meiner Kinder gnädiger Herr sein und dieses Werk mehr
um meines untertänigen Gehorsams und meiner guten Absicht willen als um ausführlicher großer Kunst willen — wie es billigerweise sein sollte — in Gnaden von mir aufnehmen und sich daran genügen lassen.
So will ich fortan mit allem Vermögen meines Leibes und Lebens Euren Fürstlichen Gnaden zu untertänigem Gefallen bei Tag und Nacht dienen und mich befleißigen, bei Gott mit meinem Vaterunser für Eure Fürstlichen Gnaden und für deren junge Herren und Fräulein leibliche Gesundheit und ein friedliches Regiment zu erbitten.
Dieselben der Gnade des Allmächtigen und mich Ihrem gnädigen Schutz untertänigst befehlend,
Eurer Fürstlichen Gnaden untertäniger, gehorsamer und treuer, fleißiger
Johannes Rhenanus,
Pfarrer und Salzgraf zum Sooden.
Unsichere Lesungen
Z. 14: E. F. Gl. — kalligraphische Kürzel, Lesung unsicher
Vom ersten Ursprung des Salzwerks Sooden; darin wird mit stichhaltigen Argumenten aus wahren Geschichtsquellen (ex veris historiis) bewiesen, dass dieses Salzwerk schon vor Christi Geburt, zu den Zeiten des Cornelius Tacitus, Karls des Großen und des heiligen Bonifatius bestanden hat und bis auf diese Zeit geblieben ist; samt den Privilegien der Pfänner.
Darin allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken: was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat und wie Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42 Pfännerböden (Siedehäuser) hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.
Das Inhaltsverzeichnis: „Innhalt des ganntzen wercks“ — heute: Inhalt des gesamten Werks Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 1, S. 43 · Digitalisat · gemeinfrei
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S. Fgl. — Abkuerzung fuer Seine Fuerstliche Gnaden; genaue Buchstabenfolge der Abbreviatur nicht ganz sicher
42. Pfenner Bote — Zahl 42 durch Zoom geprueft; Bote = Boden/Bothen (Siedehaeuser) (42 Pfaennerboeden)
Der daraufhin erfolgte Vertrag, dazu etliche inzwischen ergangene Nebenverhandlungen, durch die unser gnädiger Fürst und Herr etc. veranlasst wurde, sich auf die zweimal wiederholte Location (Verpachtung) einzulassen.
darauf die Ordnung, die Jost Becker vorgeschlagen hat, dann die Ordnung, die ich, Rhenanus, zusammengezogen habe, und endlich etliche Holzordnungen, die mit denen von Allendorf und anderen aufgerichtet worden sind.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Pfänner vor dem letzten Brunnenbau errichtet haben, [darin werden] danach der andere (zweite) Brunnenbau, der unter unserem gnädigen Fürsten und Herrn geschehen und vom seligen Jost Becker beschrieben worden ist, und dann auch die Ankündigung des Stollenbaus, der hernach vorgenommen werden soll, beschrieben.
Ein allgemeines Resolvier-Buch (Erklärungsbuch) über alle Fachausdrücke (Terminos), Namen und Wörter, die in den oben genannten Büchern vorkommen; es hat der Holzvogt Hans Wagener angefertigt.
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Jost Beckernn — Name mit Zierstrich durch ck; Lesung Becker nicht voellig sicher (auch Vecker denkbar)
Auszug (Extract) aus allen bei mir verwahrten Büchern und Briefen, aus denen ich dies alles exzerpiert habe; darin wird angezeigt, wo und in welchem Buch oder Konvolut man jede Sache suchen und finden soll, etc.
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in sonndernn — Lesung nicht ganz sicher; Sinn: insonderheit, im Einzelnen
Faszikel A-F, H und AA — Bleistiftvermerk moderner Hand, erstes Wort schwer lesbar (Faszikel?)
Von der ersten Entstehung des Salzwerks Sooden, worin mit stichhaltigen Argumenten aus wahren Geschichtsquellen bewiesen wird, dass dieses Salzwerk schon vor Christi Geburt, zu Zeiten des Cornelius Tacitus, Karls des Großen und des heiligen Bonifatius, bestanden hat und seither in stetigem Betrieb bis auf diese Zeit geblieben ist, samt den Privilegien der Pfänner.
Wenn einer es unternehmen will, von der ersten Entstehung des Salzwerks Sooden zu reden, so werden ihm dreierlei Dinge aufs Beschwerlichste im Wege liegen, ohne deren vorausgehende Erläuterung niemand etwas der Wahrheit Gemäßes wird reden oder schreiben können.
Denn erstens ist aufs Höchste zu beklagen, dass unsere Vorfahren, die alten Deutschen, gar keine gelehrten Leute bei sich gehabt haben, die das, was sich bei den Deutschen zugetragen hat, in deutscher Sprache hätten beschreiben können.
↪Fortsetzung von der vorigen Seitewie es die alten heidnischen Geschichtsschreiber hin und wieder in ihren Büchern erwähnen und es zudem die Erfahrung selbst ausweist.
Zum Zweiten: Obschon die alten und heidnischen Geschichtsschreiber wie Ptolemäus, Strabo, Plinius und Cornelius Tacitus, auch etliche der Neueren, in ihren Büchern der Deutschen gedenken und sie – ungeachtet dessen, dass sie die Deutschen für Barbaren halten – gleichwohl wegen ihrer hohen Tugenden herrlich rühmen,
so geben sie doch den Völkern deutschen Landes so seltsame, verdunkelte Namen, dass man daraus nichts recht Gewisses entnehmen, sondern vielmehr nur mutmaßen und gleichsam nach Gutdünken schließen kann.
Zum Dritten haben sich auch so mancherlei Migrationen, Auszüge und Vertreibungen der Völker zugetragen, dass beinahe kein Volk mehr seinen alten und ersten Sitz innehat, wo zuvor seine Ureinwohner gewohnt haben,
sodass man deshalb in dieser Zeit umso mehr darauf sehen und sich befleißigen muss, was die richtigen Grenzen der alten, ehemaligen Völker↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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vnangesehenn — Minims mehrdeutig; Lesung aus dem Sinnzusammenhang (unangesehen = ungeachtet)
bey nahennts — Schreibung der Endung nicht ganz sicher
Weil mir aber dessen ungeachtet von meinem gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen gnädiglich auferlegt und befohlen worden ist, über die Entstehung des Salzwerks Sooden vor Allendorf an der Werra, das Seiner Fürstlichen Gnaden gehört, so fleißige Nachforschung wie irgend möglich anzustellen,
und ich hierzu auf keinem besseren Weg vorankommen kann, als wenn ich zuerst die richtigen alten Grenzen – die Terminos Cattorum, die Grenzen der Chatten – aus den alten Historikern, Kosmographen und Geographen gründlich aufsuche und dieselben Grenzen, wie sie von alters her benannt worden sind, mit den jetzt gebräuchlichen vergleiche.
Zum Zweiten: Weil die alten Geschichtsschreiber einmütig (wie auch die neueren) den Berg Melibocus erwähnen und ihn zugleich innerhalb der Grenzen der Chatten ansetzen, muss ich auch mit Fleiß dem nachgehen, welcher Berg denn heute derselbe sei,
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteChatten so zweifelhafte und ungewisse Dinge hierüber behauptet werden, dass man – gleich als ob die Gebirge Abnoba und Obnoba den Melibocus ganz unsichtbar gemacht hätten – nicht mehr wissen kann, wo der gedachte Berg heute gelegen sei.
Und zum Dritten: Wenn die Grenzen und Termini der Chatten, desgleichen die Lage des Melibocus, derart erforscht sind, dass ich alsdann mit Fleiß erkunden kann, um welche Salzbrunnen sich die Chatten mit den Hermunduren geschlagen haben,
und ob es, wie die jetzigen Gelehrten ohne Grund behaupten, die Brunnen zu Halle in Sachsen oder die zu Allendorf, Frankenhausen oder Salzungen gewesen seien –
Vom Sitz der alten Chatten, von deren richtigen Grenzen an Flüssen, Bergen, Wäldern und dergleichen, und vom jetzigen Sitz der Hessen, die an ihre Stelle getreten sind und so genannt werden.
Wenn ich nun zuerst den richtigen Sitz der alten Chatten bei den alten Schriftstellern, Kosmographen und Geographen erforsche, so finde ich gleichwohl, dass sie kaum bei einem Volk die Grenzen so einhellig angeben wie bei den Chatten;
weswegen es mich denn auch aufs Höchste verwundert, warum Franciscus Irenicus so ganz ohne Grund behauptet, dass von den Chatten keine Spur mehr zu finden sei.
Denn gegen Sonnenaufgang setzen die Alten ja die Weser und Werra und die dort angrenzenden Berge als Grenze, hinter diesen Bergen und Flüssen aber die Tubanten, Chaudriner und Chattuarier,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund das Land zu Göttingen sind, bis an den Brackenberg und bis gegen Lippoldsberg; hinter diesen Völkern hatten dann die Cherusker, Harzländer, Brukterer und Chauken ihre Sitze.
Und so zeigt sich, dass die Cherusker – wie viele es behaupten wollen – mit den Chatten niemals eine gemeinsame Grenze gehabt haben, sondern durch die Tubanten und die genannten Völker von ihnen getrennt gewesen sind.
Und weil die Hermunduren, die jetzt die Thüringer sind, ihre Grenze gegen die Chatten hin bis an den Hörselberg bei Eisenach und von dort auf die Werra oder Weser erstrecken,
so ist man nunmehr gewiss, was die Chatten für Limites und Grenzen gegen Sonnenaufgang – das heißt nach dem Land zu Thüringen, dem Eichsfeld und Sachsen hin – gehabt haben:
Gegen Süden haben die Chatten die Fosi – die Schoppern und andere auf die Bewohner im Fürstentum Henneberg, in der Rhön, im Buchenland und in Franken deuten –, sodann die Abnobischen Berge,
in welchem Umkreis Salzungen, Breitungen, der Rockenstuhl, Fulda, Neuhof, Steckelberg, Schlüchtern, Büdingen, Gelnhausen, Hanau, Bergen und Ortenberg liegen – bis an den Spessart und die Kinzig, bis an den Main.
Hier kann ich zur weiteren Bestätigung dieser meiner Meinung nicht unterlassen, meiner beiden seligen Vettern zu gedenken: des Petrus Lotichius des Ersten, Abts zu Schlüchtern, und des gottseligen Doktors Petrus Lotichius des Zweiten,
die mir selbst, als ich im Jahr 1559 bei ihnen in Schlüchtern war, diese Grenzen so angezeigt, sich Chatten genannt und das uralte Haus Steckelberg an der Kinzig (das jetzt den Edlen von Hutten gehört) als die Erbgrenze (hereditarius limes) der Chatten gedeutet haben.
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Schoppern — Gelehrtenname unsicher gelesen; wohl Verweis auf einen Autor (Schopper?)
Fosos — Völkername nach Tacitus (Fosi); Endung nicht ganz sicher
Steckelbergk — Auch Lesung Sterkelbergk möglich; gemeint ist die Burg Steckelberg an der Kinzig (Haus der von Hutten)
Hie — Satzanfang mit großer Zierinitiale, Lesung des Wortes unsicher (Hie/Wie/So)
Gegen Niedergang (Westen) beschreiben die Historiker und Kosmographen einhellig, dass dort die an die Chatten angrenzenden Völker – die Usipier und Usipeten – und der Rhein seien.
Diese hält man jetzt für die Rheingauer; und daneben die Mattiacos fontes (die Mattiakischen Quellen), von denen Plinius in Buch 31, Kapitel 2 schreibt und die Leonhard Fuchs für die Brunnen zu Wiesbaden hält.
Weil aber Beatus Rhenanus schließt, dass Katzenelnbogen seinen Namen von den Chatten und dem Melibokus herhabe, und andere dem beitreten,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Vsipij vnnd Vsipetes — Völkernamen (Usipii/Usipetes nach Tacitus), Schreibung der Endungen nicht ganz sicher
Mattmell — Ortsname unsicher gelesen; Zierstriche durch tt erschweren die Lesung
↪Fortsetzung von der vorigen Seitekann ich nicht anders schließen, als dass die Rheingauer und Katzenelnbogener bis an den Rhein und sodann die Einwohner gegen Koblenz hin, die Lahn herauf bis an die Dill, unter die Chatten gehören.
Gegen Norden treten hervor die Montes Obnobii, jetzt das Hessische Gebirge genannt, Engern, das Land der Angrivarier, die Chamaver und ganz Westfalen, bis an die Weser.
Ferner die ganze Grafschaft Waldeck, Eisenberg, Kogelsberg, Wolfhagen, der Desenberg, die Malsburg, der Weidelsberg, Schöneberg und die Krukenburg, die Diemel herunter.
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund teilt sich danach in zwei Teile oder Äste, von denen der eine die Werra hinaufführt, der andere zum Harzwald durch das Gebiet der kleinen Chauken streicht, näher zu den Brukterern und Chamavern hin.
Dass nun diese die rechten Grenzen der alten Chatten gewesen sind, kann – ungeachtet dessen, dass viele, die bisher geschrieben haben, ganz dunkel, ja viel dunkler als Cornelius Tacitus, der ein Ausländer war, davon reden –
hinreichend aus den folgenden neuen und alten Autoren bewiesen werden: aus Plinius, Mela, Strabo, Tacitus, Ptolemäus, Paterculus, Vadianus, Althamer, Pirckheimer, Celtis, Silvius, Münster und Schopper.
Es möchte wohl für nötig gehalten werden, die Zeugnisse aller dieser hier beizufügen; weil sich aber bis auf den heutigen Tag von allen vier Seiten her die Einwohner zu den Chatten und Hessen bekennen und auch die Fürsten zu Hessen deren größtenteils mächtig sind, will ich es hierbei bewenden lassen.
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Cauchos — Völkername (Chauci minores bei Tacitus), Lesung des au nicht ganz sicher
das von keinem Volk jemals vertrieben worden ist; sondern wenn das Volk sich bei ihnen vermehrte, hat einer den anderen verdrängt oder ist selbst gewichen, in fremde Länder gezogen und hat diese eingenommen, bebaut und bewohnt.
Besonders aber bezeugen die Historiker und Kosmographen, dass Batavia, jetzt Holland genannt, ein Teil der Chatten (pars Cattorum) sei und von Batavus, ihrem Fürsten, den Namen empfangen habe,
der aus dem Land der Chatten fortzog, Batavia erbaute und es – ebenso wie Battenberg im Land zu Hessen – nach seinem Namen benannte; daher hat auch Katwijk (gleichsam Cattorum vicus, Dorf der Chatten) in Holland den Namen behalten.
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Jemachls — Wohl Schreibvariante von jemals; ch nicht ganz sicher
gewenndet — Lesung des Verbs nicht ganz sicher (gewenndet/gewandert)
denn er hat dort zu Nimwegen die halbe Stadt erbauen und sie nach seinem Namen Hessenberg nennen lassen – so heißt sie bis auf den heutigen Tag –, wie er denn auch Hessenstein erbaut haben soll.
dass um Magdeburg und Halberstadt her ein Volk, die Hessen genannt, gewohnt habe, das später die Chatten vertrieben und sich an ihre Stelle gesetzt haben soll.
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund da ihrer sonst weder alte noch neue Geschichtsschreiber der Hessen gedenken, ist eine solche Meinung ganz und gar zu verwerfen.
Desgleichen bezeugen auch die Historiker und Kosmographen, dass die Chatten weit umhergeschweift sind, und insbesondere, dass sie auch mit Gewalt nach Hispanien gezogen sind, einen großen Teil des Landes eingenommen und ihn nach sich Katalonien benannt haben.
In Summa: Sie haben je und allezeit einen herrlichen Namen gehabt und ihn (Gott sei Lob) bis heute behalten, sodass Cornelius Tacitus sich nicht scheute, von ihnen zu sagen: Quando reliqui populi exeunt ad praelium, Catti exeunt ad bellum – wenn die übrigen Völker zur Schlacht ausziehen, ziehen die Chatten in den Krieg.
Und Joachimus Vadianus sagt: Stat adhuc vetus gloria Cattorum – noch besteht der alte Ruhm der Chatten; daher ist noch das Sprichwort geblieben: Wo Hessen und Holländer verderben, wer wollte da Nahrung erwerben?
Denn obschon Ptolemäus denselben ausdrücklich intra terminos Cattorum – innerhalb der Grenzen der Chatten – und nicht weit davon den Wald Semana setzt, nimmt es mich daher wunder, warum etliche Schreiber den erwähnten Meliboco außerhalb dieser Grenzen gesucht haben.
Denn etliche hochgelehrte und verständige Leute haben sich dahin verleiten lassen, dass sie den Brocken, der mitten im Harz und intra terminos Cauchorum und Bructerorum – im Gebiet der Chauken und Brukterer – liegt,
Sie hätten aber auch darauf achtgeben sollen, dass davon weiter geschrieben steht, dass er ganz fruchtbar sei bis oben auf den höchsten und sehr breiten Gipfel – Umstände, von denen keiner auf dem Brocken zu finden ist.
Weshalb ich diesen hohen Berg – dessengleichen es ohnehin im ganzen Land zu Sachsen keinen gibt – lieber Montem Bructerorum, das heißt Brukterer-Berg, nach den Brukterern, die dort ihre Grenze hatten, deuten und nennen will als Meliboco.
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struck — Wort nach 'Pferdt' unsicher, wohl 'Struck'/'Strut' (Herde bzw. Gestüt); Sinn: wo der Herzog von Braunschweig seine Pferde hält
Schaubennstein — Ortsname am Brocken unsicher, evtl. 'Scharfenstein'
Es ist mir aber auch vor 32 Jahren ein Berg in der oberen Grafschaft Katzenelnbogen bei Roßdorf gezeigt worden; ich bin auch selbst hinaufgestiegen und habe ihn besichtigt; dieser ist zwar sehr hoch, denn man kann darauf weit um sich sehen.
Und der Pfarrer des Ortes hat mich damals unterrichtet, dass derselbe Berg der Melibocus sei, worin ich ihm auch deshalb beigepflichtet habe, weil er in der Grafschaft Katzenelnbogen liegt.
Als ich aber nach dieser Zeit den Dingen nachgedacht habe – dass der erwähnte Berg auch extra terminos Cattorum, jenseits des Mains, liegt und dass er oben sehr dürr, eng und nicht breit ist –,
habe ich diesen gefassten Wahn fahren lassen und mich wiederum an Ptolemäus, Dasypodius und nunmehr Schopper gewandt, welche einhellig sagen, dass er intra terminos Cattorum, prope Sylvam Semanam – innerhalb der Grenzen der Chatten, nahe dem Wald Semana – seine Lage haben solle.
Nun kann ich innerhalb der Grenze der Chatten und in dem Parallelkreis nach Ptolemäus' Anleitung↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Roßdorff — Ortsname; Lesung 'Roß=dorff' nach Zoom, wohl Roßdorf bei Darmstadt in der oberen Grafschaft Katzenelnbogen
dem parallelo, nach — In der letzten Zeile ist zwischen 'parallelo,' und 'nach' eine Lücke frei gelassen, vermutlich für eine nachzutragende Gradangabe
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedesgleichen nach Longitudine und Latitudine – Länge und Breite – auch diesseits der Werra, Weser und Diemel oder intra Abnobios et Obnobios montes keine höheren Berge finden als den Gahrenberg am Reinhardswald und den Meißner.
Und es muss also folgen, dass einer dieser Berge der Melibocus sei und dass entweder der Reinhardswald oder der Kaufunger Wald oder der Seulingswald die Semana seien.
Wiewohl nun die Alten aus Unwissenheit der Sprachen und Unerfahrenheit dieser Länder sehr dunkel über diese Sache geschrieben haben, wollte ich doch, wenn es mir vergönnt sein möchte (doch ohne jemandem vorzugreifen, der es besser versteht),
Denn weil im Allgemeinen alle Umstände und Attribute, die bei den Kosmographen und Historikern dem Meliboco zugeschrieben werden, augenscheinlich an und um den Meißner gesehen und befunden werden,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Longitudine et Latitudine — In der ersten Zeile sind nach 'Longitudine' und wohl auch nach 'Latitudine' Lücken für nachzutragende Gradzahlen frei gelassen
Garmbergk — Lesung unsicher, gemeint ist wohl der Gahrenberg im Reinhardswald
Es ist zwar jedermann bekannt, dass es um den Meißner gegen Osten hin je und allezeit Bergwerke und Erzgruben gegeben hat, wie es allenthalben die alten Pingen anzeigen.
Und es wird kaum eine fruchtbarere Landart gefunden als in dieser Gegend, besonders um Eschwege und Reichensachsen her und beinahe im ganzen Amt Bilstein.
Diese Fruchtbarkeit erstreckt sich mit Äckern, Wiesen, Viehzucht und allerlei Nutzbarkeiten bis auf die zwei höchsten Gipfel – die auch höher sind als der öde und unfruchtbare Brocken (den man von dort aus deutlich sehen kann) – und auch sonst allenthalben ringsumher.
Denn selbst in den Klippen und Felsen werden an allen Orten wüchsige Gehölze, Bäume, Stauden, Gras und allerlei herrliche Kräuter, auch sehr viele liebliche Brunnen gefunden.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… des Steinkohlenbergwerks zu geschweigen, weil offenbar und jedermann bekannt ist, welch großen Nutzen dasselbe dem Salzwerk, dem Hüttenwerk, den Schmieden und den Haushaltungen zuwege bringt,
nämlich das herrliche, gegen alle Gifte wirkende Kraut Scorzonera (Schwarzwurzel) in zweierlei Gestalt, das man sonst mit großen Kosten aus Spanien hat holen lassen;
desgleichen Coronopus (Krähenfuß), Ferrocavallo (Hufeisenklee), Iva arthritica in großen Mengen, das edle Wundkraut Solidago sarracenica, die Uva inversa des Doktor Dodonaeus, Aconitum pardalianches und Damasonium nothum;
danach Buxus repens vel minor (kriechenden oder kleinen Buchs), Acorus (Kalmus), die echte Chamaedrys (Gamander), Genistella (Ginsterchen), Lunaria minor (kleines Mondkraut), Ebulum (Attich) und viele andere herrliche Kräuter mehr; desgleichen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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denenn — Anschluss vom Vorblatt; Endung des ersten Wortes nicht ganz sicher (denenn/denen/des)
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Bäume und Stauden, wie in der Nähe Taxus (Eibe), Viburnum (Schneeball), Ribes (Johannisbeere) und Sambucus mit roten Früchten (Traubenholunder), abholen.
Etliche von ihnen suchen dort auch besondere Erze und Mineralien und tragen sie hinweg; daher ist denn von denselben fremden Leuten ein Sprichwort aufgekommen, das sie zu sagen pflegen:
Nun hat sich Beatus Rhenanus gefreut und sich gerühmt, dass er die Etymologie der Katzenelnbogener gefunden habe: dass nämlich dieselben die echten Chatten seien, die an dem Berge Melibocus wohnen oder gewohnt haben
Umso mehr will es mir als dem anderen Rhenanus geziemen, dass auch ich mich dessen freue, dass ich nach vielen Jahrhunderten (post multa secula) den wahren Ort (verum locum) des Melibocus hervor- und an den Tag gebracht habe.
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kenneten — Wort in der Klammer schwer lesbar; dem Sinn nach 'wenn sie ihn kennten'
Catzennelnpoger — Schreibung des Namens (p/b) nicht ganz sicher
Und ob schon hiergegen eingewendet werden möchte, dass Alt- und Neu-Katzenelnbogen am Melibocus gelegen sein sollten, so erscheint doch, dass solches nicht sein kann,
Wie es aber gekommen ist, dass der Name Melibocus so ganz in Vergessenheit geraten ist, soll niemanden wundernehmen, denn von den Namen, welche die alten Kosmographen und Historiker setzen, ist kaum unter hundert noch einer übrig geblieben.
So haben auch die Schriftsteller vielmals für sich selbst Namen erdacht, die sonst bei den Völkern, von denen sie schreiben, niemals gehört worden noch in Gebrauch gewesen sind, wie solches mit vielen Beispielen zu beweisen ist.
Denn weil Ptolemäus ein griechischer Kosmograph gewesen ist, dem über diese Gegend durch seine Landeskundigen berichtet wurde, der aber gleichwohl den rechten Namen des Berges nicht wusste,
hat er diesem Berg nach der Fülle und Süßigkeit der Weiden (ab ubertate et dulcedine pascuorum) einen Namen gegeben und ihn — mit Veränderung weniger Buchstaben — Melibocon oder aber Meloboton, nach dem Land beziehungsweise der Weite der Weiden (a terra sive vastitate pascuorum), genannt.
Und ob es schon wahr ist, dass jetzt der Kaufunger Wald der nächste unter den drei oben angezeigten Wäldern beim Weißener ist und dass er, als das Kloster Kaufungen erstmals erbaut wurde, den Namen verändert und verloren haben mochte,
Denn weil offenbar ist, dass Ptolemäus, Tacitus und andere lateinische Schriftsteller, als der deutschen Sprache Unkundige, sich vielmals befleißigten, die deutschen Namen in ihrer Sprache nachzuahmen,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…geben haben, weil die Leute, die damals in der Gegend gewohnt haben, vielleicht 'Semener' nach den Seen, die dort liegen, genannt worden sind.
So ist auch die Gegend dieses Waldes gegen Aufgang (Osten) nicht minder fruchtbar als der Weißener, sodass wohl zu vermuten ist, dass schon sehr früh Leute dort im Gerstunger Gau bei den Seen zu siedeln angefangen haben
denn es besteht ja vom Seulingswald noch bis auf den heutigen Tag ein durchgehender Zug und Zusammenhang (Contiguität) der Gehölze über Wildeck, Tannenberg, Sontra …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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gleichwols frey — Wendung schwer lesbar; dem Sinn nach 'gleichwohl'
anngefanngk — Wortende abgekürzt/verschliffen, wohl 'angefangen'
Gerstenngaw — wohl der Gerstunger Gau an der Werra
Das lässt sich leicht ersehen und ermessen, wenn man mit Fleiß betrachtet, was die alten Schriftsteller über den Herzynischen Wald (Silva Hercynia) schreiben.
Und obwohl diese meine Vermutung über den Seulingswald für unnötig gehalten werden mag, habe ich es doch um zweier Gründe willen nicht unterlassen können, sie mit einzubringen.
Erstens: Weil der Berg Melibocus und der Wald Semana innerhalb der Grenzen der Chatten beieinander liegen sollen und sich dies nach Ausweis dieser meiner Herleitung auch so verhält, soll man künftig dabei bleiben und keinem anderen Wald den Namen Semana zuschreiben.
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Cappell — Ortsname am Satzanfang (Fortsetzung von voriger Seite); Lesung des ersten Wortteils ohne Kontext der Vorseite nicht ganz sicher
Vielleicht hat es von Anbeginn an in der Natur sein Geheimnis, weil sie gleichsam miteinander vermählt und alle beide innerlich wie äußerlich sehr reich und fruchtbar sind:
Der allmächtige ewige Gott wolle hinfort seinen reichen Segen und seine Gnade bei diesen zweien je länger, je mehr vermehren und erhalten, damit Menschen und Vieh sie mit hoher Dankbarkeit genießen mögen, damit sein ...↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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in — übergeschriebenes Einschubwort zwischen 'altenn' und 'großenn', Lesung 'in' oder 'im'
↪Fortsetzung von der vorigen Seite... (damit sein) heiliger Name gelobt und gepriesen, sein Reich allenthalben erweitert und sein gnädiger väterlicher Wille wie im Himmel so auch auf Erden erfüllt werden möge, Amen.
Als ich den Dingen weiter nachdachte, mutmaßte ich, ob dieser Wald seinen Namen wohl auch vom griechischen Wort 'xylia' bekommen haben könnte; denn dieses bedeutet einen großen Wald, wie es der Seulingswald ohnehin ist,
und dass vielleicht Ptolemäus dafür 'Xymana' gesetzt hat und die Lateiner lieber das σ oder S als das ξ oder X — welches bei ihnen nicht sehr gebräuchlich ist — nehmen wollten.
Obwohl die neueren Historiker und Schriftsteller gemeinhin schließen und behaupten, dass die Brunnen zu Halle in Sachsen jene Brunnen seien, um die sich die Hermunduren und Chatten — wovon Cornelius Tacitus berichtet — entzweit und geschlagen haben,
und auch etliche dieselbe Geschichte auf Frankenhausen beziehen wollen, so kann ich dem doch ganz und gar nicht beipflichten, und das aus den folgenden Gründen.
Denn erstens sage mir doch einer, wozu es für die Chatten nötig gewesen sein soll, sich außerhalb ihrer Grenzen nach fremden Brunnen umzutun und durch das Land ihrer Feinde — unter höchster Gefahr und unter Einsatz ihres wohlhergebrachten Namens und ihrer Ehre — etliche Meilen Weges mit bewaffneter Hand zu ziehen,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite... nämlich zu Sooden und Salzungen — welche beide zwei alte Salzwerke sind —, hatten; dafür sind sie viel zu gewitzt gewesen, wie sie denn deshalb Cornelius Tacitus auch 'catos', das heißt kluge und umsichtige Leute, nennt.
während doch das Salzwerk zu Halle in Sachsen erst zur Zeit der Ottonen, lange danach, entstanden und durch einen edlen Herrn von Hakeborn erbaut worden ist,
Dass dem so ist und dass Otto I. die Brunnen zu Halle in Sachsen dem Stift Magdeburg übereignet und geschenkt hat — welche in späterer Zeit ausgebaut und in ein so herrliches Wesen, wie sie es jetzt sind, gebracht wurden —, das bezeugen die ...↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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erndtstanndenn — Wortbild unklar, wohl für 'erst entstanden'
Harkebrunnenn — Adelsname, gemeint wohl 'von Hakeborn'; Schreibung Harke-/Harckebrunnen nicht ganz sicher
Saltzwercker — Endung -er statt -e ungewöhnlich, Lesung aber so im Bild
Denn zuvor war in der Gegend nichts anderes als Sumpf und Morast, bis man die Wipper auf Angeben eines Priesters durch einen langen Stollen herzuführte und die gewaltigen Künste (Pumpwerke) zum Heben sowohl der Sole als auch des wilden Wassers errichtete,
Also zeigt sich, dass unser Salzwerk Sooden eben dasjenige ist, um das sich die Hermunduren — die zu jener Zeit, wie auch heute noch nicht, keine eigenen ausgebauten Salzwerke hatten — mit den Chatten entzweit und geschlagen haben;
denn zu jener Zeit war der Ort, wo jetzt Halle in Sachsen liegt, den Cheruskern und nicht den Hermunduren unterworfen — wie auch jetzt noch nicht —, welche vielleicht ...↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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auslösung — Wortmitte schwer lesbar, Sinn: Herausheben von Sole und wildem Wasser
Ceruetys — Volksname, gemeint wohl die Cherusker (Ceruscis); Schreibung unsicher
[gestrichen: das] — gestrichenes Wort am Zeilenende nach 'denn der Zeit' nicht sicher lesbar
ortt — auch 'artt' lesbar, Sinn spricht für 'ortt'
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… wenn Halle schon zu jener Zeit in Ehren gestanden hätte, würden viel weniger den Hermunduren dieselben Brunnen gegönnt oder eingeräumt worden sein, als die Chatten die ihren behielten.
Gott der Allmächtige hat besonders diesen Ort vor vielen anderen Salzwerken deutschen Landes mit sehr holzreichen Bergen umgeben, die jährlich eine sehr große Menge Holz für das Salzwerk liefern,
Auf denselben Bergen haben ringsum die alten Chatten feste Schlösser und Häuser erbaut — von denen etliche vergangen sind, etliche noch bestehen —, ohne Zweifel, um dieses Salzwerk vor den Hermunduren und anderen Feinden zu schützen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Geknicke oder Geneige (gebogene Hecken), Warten, Zugbrücken und dergleichen Vorwehren aufführen und ins Werk setzen lassen, so dass es vor Zeiten — als es noch kein Geschütz gab — kaum möglich war, diesem Ort etwas anzuhaben.
Dazwischen, zwischen Allendorf und dem Altenstein, liegt eine starke Landwehr, die vor Zeiten überall durch die Gehölze und Felder gezogen war, mit der Zeit aber an etlichen Enden eingerissen worden ist,
und dieser Ort ist bis an den Hohen Hörgberg, den Racholdesberg und die Goburg so beschaffen, dass man alles, was von den Tubanten, Gambriviern und Chattuariern heranwollte, wohl hat abwehren können.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… breiterer Wiesengrund ist; da mag es wohl sein, dass sich die Hermunduren dort hereingeschlichen haben und dass ebendort im Wallisfeld die Schlacht geschehen sein mag.
Gegen Mittag liegen die vorgenannte Goburg, die Vesterburg und der Fürstenstein mit dem sehr uralten Schloss Bilstein, und vom Bilstein herab ist nichts als Felsen und steinige, unwegsame Berge,
von denen einer, weil er beinahe für Menschen unbegehbar ist, der Dannsteig genannt worden ist — nach den Tannen, die dort vielleicht ihren Stand gehabt haben.
Diese Häuser und Berge sind ihrer Lage nach auch so angelegt und gebaut, dass es nicht möglich war, dass vor Zeiten jemand dem Salzwerk hätte Schaden zufügen können.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… sind doch auf beiden Seiten der Werra die Wege so eng und klippenreich — nämlich im Klebe, am Rotenstein und auf der Hardt —, dass die Wege auch davon ihre Namen bekommen haben
Gegen Sonnenuntergang liegt die verwüstete Westerburg, deren in den Geschichtswerken gedacht wird; sie liegt gleich beim Salzwerk Sooden auf einer Klippe oder einem Vorgebirge (promontorium),
Ebenso liegen gegen Mitternacht so große, hohe, unwegsame Berge, Gehölze und Hecken, besonders aber das Schloss Hanstein, so dass auch von dorther dem Salzwerk niemand leicht hat …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Auf diese Weise hat Gott der Allmächtige aus besonderer göttlicher Vorsehung dieses Salzwerk mit vielfältigem gutem Gehölz und mit allerlei natürlichen Vorwehren versehen,
und in der Folge haben auch die Besitzer der angrenzenden Häuser, Burgen und Schlösser, vom Adel und anderen Geschlechtern, dieses löbliche, uralte Salzwerk umgeben und bewahrt.
Daher ist zu vermuten: Obwohl die Hermunduren die Wallis herunter zu den Chatten vorgedrungen sind und sich mit ihnen um das Salzwerk geschlagen haben,
Im Salzwerk Sooden findet man auch alte Anzeichen und Denkmäler (Monumenta), wie das sehr altfränkische Gebäude des Kirchturms, der so alt ist, dass ihn die Luft gegen Mittag hin schon verzehrt hat,
während der Turm sonst, gegen Abend und Mitternacht hin, sehr fest aus lauter polierten Quadersteinen aufgeführt und dermaßen zusammengefügt ist, dass man die Fugen kaum erkennen kann.
Und zur Zeit des Bonifatius, der diesen Turm und die Kirche erbaut haben soll, wurde das Vorderteil der Kirche, gegen Mittag hin, der seligen Jungfrau (beatae Virgini) geweiht,
Daher haben denn alle Pfänner mit Weib und Kindern von den Zeiten des Bonifatius an, zu ewigem Gedächtnis, jährlich am Sankt-Bonifatius-Tag auf dem Salzbrunnen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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lüfft — Lesung nicht ganz sicher; Sinn: die Witterung/Luft hat die Südseite des Turms verzehrt
altfrenckische — Worttrennung altfrenck=ische; Lesung 'altfränkisch' aus dem Kontext
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteeine Prozession mit allem Heiligtum, Kreuzen und Fahnen nach päpstlichem Brauch gehalten, Messe am Brunnen lesen lassen und gemeinsam das Te Deum laudamus gesungen.
Es wurde auch dafür gehalten, dass der heilige Bonifatius als Bischof zu Mainz, dem sonst alle Zehnten dieser Gegend des Landes von alters her gebühren, den Bauern den Zehnten deshalb erlassen und frei geschenkt habe, damit sie desto besser das Holzfahren zum Salzwerk besorgen könnten.
unter der Erde im Grund Blöcke, Stubenwerk, Tücher und dergleichen gefunden, wovon in keinen Büchern oder sonstigen anderen Aufzeichnungen irgendeine Nachricht vorhanden gewesen ist.
Dem allem nach, und insbesondere weil die Chatten dieses Salzwerk je und allezeit bei sich selbst gehabt haben und es ihnen demnach nicht vonnöten gewesen ist,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Bäbstischem — Anfangsbuchstabe B/P nicht ganz sicher
bleibe ich bei Ptolemäus und Schopper und lasse das Salzwerk Sooden dasjenige Salzwerk bleiben, um dessentwillen sich die Chatten mit den Hermunduren entzweit haben.
Woher aber das Salzwerk den Namen Sooden bekommen hat, bedarf keines langen Nachdenkens, denn der Name gibt es von selbst zu erkennen: dass es vom Sieden 'Sooden' genannt worden ist.
und dass sich die Besitzer und Inhaber des Salzwerks in der Nähe ringsum auf den Schlössern und Burgen aufgehalten haben, damit sie ihr Salzwerk beschützen konnten.
So zeigt sich auch, dass die alten ersten Pfänner keine schlichten oder geringen Leute gewesen sind, die vielmehr auch das nahe gelegene Grenzgebiet in ihrer Gewalt und in ihrem Besitz gehabt haben.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite-burg, Eschwege, Dörnberg, Bischoffshausen, die Diede, Netter und die von Hanstein, die Appen, die Rulanden, Schwanflügel, Roden, Gautzler, Iringe und andere,
welche alle sehr alte Geschlechter sind und sehr reiche Leute gewesen sind, die das Salzwerk vor Zeiten allein für sich innegehabt haben und es zum Teil noch haben.
Weil ich aber darüber, wann und wie die Stadt gebaut worden ist, noch nichts Beständiges habe in Erfahrung bringen können, so will ich diesmal nur davon sprechen, woher sie den Namen Allendorf bekommen hat.
und die Stadt, die zuerst noch ein Dorf war, solle, weil aus dreien zusammengebaut, 'Alleindorf' genannt worden sein; das stimmt jedoch aus folgenden Ursachen gar nicht überein.
Denn ob es schon sein könnte, dass etwa Leute beim Hain gewohnt haben, so können es doch keine oder jedenfalls in Wahrheit nur arme Dörfer gewesen sein; denn ringsum↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seitesind Steinklippen, und insgesamt ist nicht so viel ebener Boden vorhanden, dass vier oder fünf Hufen Landes davon abgemessen werden könnten.
und in Wahrheit hätten daraus kaum so reiche und mächtige Leute hervorgehen können, die eine so ansehnliche Stadt, wie Allendorf es ist, hätten anfangen und erbauen können.
Demnach halte ich es gänzlich dafür, dass an den Orten, wo noch die stehenden Mauerreste zu sehen sind, vor Zeiten zuerst heidnische, dann papistische Wallfahrten gewesen sind, wie solches in den Lucis (heiligen Hainen) gebräuchlich war,
Es sind noch Leute am Leben, die gutes Wissen davon tragen, dass man unter dem Papsttum jährlich mit allem Heiligtum, Kreuz und Fahnen dorthin gewallfahrtet ist.
Darum lasse ich diese törichte, unbegründete Meinung fahren und will bei dem seligen Magister Petrus Nigidius, der aus Allendorf gebürtig und zu Marburg Professor gewesen ist, und bei dem Schopper bleiben
Und es soll mich hier nicht irren noch hindern, dass zu dieser Zeit das 'H.' nicht hinzugesetzt wird, weil es vor wenigen Jahren bei unseren Vorfahren gebräuchlich war, das 'H.' wegzulassen.
Der allmächtige Gott wolle hinfort dieses herrliche, löbliche Salzwerk Sooden samt der Stadt Allendorf unter dem Schutz und Schirm seiner milden Güte und Barmherzigkeit noch lange Zeit erhalten und bewahren.
Unsichere Lesungen
Es seindt — stark verschnörkelte Initiale; auch 'Als seindt' lesbar
Schoppero — derselbe Autor wie auf Blatt 40v; Identifikation unsicher
Und weil daraus erscheint, dass es ein sehr altes Salzwerk ist und die angrenzenden Angehörigen des Adels und der Geschlechter dasselbe je und allezeit besessen und innegehabt haben —
obwohl sie denn keine älteren Privilegien als die folgenden haben, so erscheint doch aus den Privilegien, dass es auch schon, ehe die Privilegien erlangt worden sind, ein Salzwerk gewesen ist,
Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf, Herr des Landes zu Hessen, Mechthild, unsere Gemahlin, und Johann, unser Sohn, und unsere Erben bekennen mit diesem gegenwärtigen Brief allen, die ihn hören und sehen:
Wir wollten mehr Pfannen zum Soden auf das Salzwerk gesetzt haben; davon sind wir aber in Übereinkunft mit den Gebauern von Soden abgekommen, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind,
Dafür sollen sie und ihre Erben uns oder unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannes-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;
das Salz sollen sie uns in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit überantworten, geschützt vor allen, die ihnen dort etwas tun oder es hindern wollen.
Damit diese Abrede stet und unverbrüchlich bleibe, geben wir darauf diesen Brief, bekräftigt und besiegelt mit unserem Ingesiegel und auch dem unserer Gemahlin, weil Johann, unser Sohn,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Vbene — Salzmaß; Lesung des Wortes sicher, Bedeutung/Schreibung unsicher (Übene?)
↪Fortsetzung von der vorigen Seitekein eigenes Ingesiegel hat. Und dieser Brief ist gegeben in dem Jahr, da man von unseres Herrn Gottes Geburt dreizehnhundert Jahre (1300) zählte, am Sankt-Walpurgis-Tag usw.
Wir Adelheid, Tochter des edlen Fürsten Herzog Albrechts von Braunschweig, die einst die Ehefrau des edlen Fürsten Landgraf Johanns von Hessen war, bekennen öffentlich allen, die diesen gegenwärtigen Brief sehen und lesen hören,
dass wir diesen nachbeschriebenen Brief von Wort zu Wort gesehen, gehört und gelesen haben, gezeichnet mit den Ingesiegeln unseres Herrn und Schwagers, Landgraf Heinrichs, und unserer Frau und Schwägerin Mechthild, der Landgräfin.
Wir wollten mehr Pfannen zum Soden auf das Salzwerk gesetzt haben; darüber sind wir aber mit den Gebauern vom Soden übereingekommen, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind,
Dafür sollen sie und ihre Erben uns und unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;
das Salz sollen sie in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit überantworten, geschützt vor allen, die ihnen dort etwas tun oder es hindern wollen.
Damit diese Abrede stet und unverbrüchlich bleibe, geben wir darauf diesen Brief, besiegelt mit unserem Ingesiegel und dem unserer Gemahlin, weil Johann, unser Sohn, kein eigenes Ingesiegel hat.
Aus besonderer Gnade wollen wir, dass dieselben Gebauern zum Soden bei allem Recht und aller Gewohnheit unverändert bleiben, die sie von den Zeiten unseres Herrn Landgraf Heinrichs und Johanns, unseres Vetters, bis auf uns gehabt haben,
Wir Otto, von Gottes Gnaden Landgraf und Herr des Landes zu Hessen, Adelheid, Landgräfin, unsere eheliche Gemahlin, und unsere Erben bekennen öffentlich allen, die diesen gegenwärtigen Brief sehen und lesen hören,
dass wir diesen nachgeschriebenen Brief von Wort zu Wort gesehen, gehört und gelesen haben, gezeichnet mit den Ingesiegeln unseres Herrn und Vaters, Landgraf Heinrichs, und unserer Frau und Mutter Mechthild, der Landgräfin.
„Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf, Herr des Landes zu Hessen, Mechthild, unsere Gemahlin, und Johann, unser Sohn, und unsere Erben bekennen mit diesem gegenwärtigen Brief allen, die ihn hören und sehen:
Wir wollten mehr Pfannen zum Soden auf das Salzwerk gesetzt haben; darüber sind wir aber mit den Gebauern vom Soden übereingekommen, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind, sodass wir dort keine Pfannen mehr setzen sollen.
Dafür sollen sie und ihre Erben uns und unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;
das Salz sollen sie in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit überantworten, geschützt vor allen, die ihnen dort etwas tun oder es hindern wollen.
Damit diese Abrede stet und unverbrüchlich bleibe, geben wir darauf diesen Brief, besiegelt mit unserem Ingesiegel und dem unserer Gemahlin, weil Johann, unser Sohn, kein eigenes Ingesiegel hat.
Auch wollen wir, dass die vom Soden und unsere Bürger von Allendorf gänzlich bei all dem Recht und der Gewohnheit bleiben, die sie von alters her gehabt haben und noch haben.
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteauch, wenn unsere Bürger von Allendorf über ein Recht in Streit gerieten, das sie nicht selbst entscheiden oder ermitteln könnten, so sollen sie an die Schöffen von Kassel gehen,
Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf und Herr des Hessenlandes, und unsere Erben bekennen mit diesem gegenwärtigen Brief, dass wir die Pfannen zu Sooden haben abbrechen und neu machen lassen wollen.
dass wir wollen, dass die Pfannen zu Sooden ewig so bleiben sollen, wie wir sie jetzt vorgefunden haben, in der Länge, in der Weite und auch in der Höhe der Borde (Ränder),
nach demselben Maß, das wir öffentlich sichtbar in die Wände der Gotteshäuser des Heiligen Kreuzes und Sankt Nikolaus in unserer Stadt Allendorf haben einzeichnen lassen.
Dazu haben wir zu dem vorgenannten Maß hinzugezogen und entsandt: Heinrich von Eisenach, Ritter, unseren Amtmann Berthold Eselkopf, Walter von Hundelshausen, Otto von Neter, unsere Burgmannen, und andere ehrbare Leute.
Darüber hinaus bestätigen wir ihnen mit diesem gegenwärtigen Brief — wie wir es ihnen auch in anderen unserer Briefe bestätigt haben — alle ihre Rechte, die sie von alters her gehabt haben,
Auch wollen wir, dass sie bei ihrer alten Gewohnheit bleiben, sodass sie einsetzen, absetzen und bestellen sollen und dürfen, in jeder Weise, die uns und dem vorgenannten Salzwerk zu Nutzen, Recht und Vorteil gereichen mag,
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteMarkgrafen zu Meißen, im Osterland und zu Landsberg, Grafen zu Orlamünde und Herren des Landes zu Pleißen, bekennen öffentlich mit diesem gegenwärtigen Brief und tun allen kund, die ihn sehen, hören und lesen:
Da die weisen Leute, Ratsmeister und Geschworenen, die Bürger insgesamt der Stadt Allendorf, uns und unseren Erben eine rechte Erbhuldigung getan haben,
Käme es dazu, dass sie an uns oder unsere Erben fielen — nachdem sie uns nun gehuldigt und geschworen haben —, dass wir sie, die Stadt Allendorf und das Salzwerk zu Sooden, das dazu gehört,
— ob sie darüber Urkunden haben oder nicht — bleiben lassen wollen und sollen, unverbrüchlich und in jeder Hinsicht so, wie sie bei den vorgenannten Landgrafen zu Hessen, unseren lieben Brüdern, gesessen und geblieben sind.
Sollten ferner unsere vorgenannten lieben Brüder, die Landgrafen, an der zuvor genannten Stadt und den Bürgern irgendwelche Renten verschrieben und angewiesen haben, oder sollten sie künftig noch etwas daran verschreiben und anweisen,
so sollen und wollen weder wir noch unsere Erben darin eingreifen, noch uns dem in irgendeiner Weise widersetzen, sondern wir wollen das unverrückt halten, falls das so an uns käme.
Wäre es auch, dass unsere zuvor genannten Brüder, die Landgrafen, die vorbeschriebene Stadt und die Bürger insgesamt oder einzelne von ihnen verpfändet hätten oder noch verpfänden würden, dass sie↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Sie habenn es brieue, aber nicht — Lesung und Sinn unsicher; gedeutet als „ob sie daruber Briefe haben oder nicht“
vnuerzuckett — wohl „unverruckt/unverzueglich“; Buchstabenfolge nicht eindeutig
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteglaubhaft nachweisen könnten, so sollten und wollten wir sie gütlich auslösen und die Last abnehmen, falls das so an uns oder unsere Erben käme.
Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf und Herr des Landes zu Hessen, Elisabeth, Landgräfin, unsere eheliche Gemahlin, und unsere Erben bekennen öffentlich allen, die diesen gegenwärtigen Brief sehen oder hören lesen:
dass wir diesen nachgeschriebenen Brief Wort für Wort — gezeichnet mit dem Siegel unseres Herrn, unseres Vaters Landgraf Otto, und dem unserer Frau, unserer Mutter Adelheid —↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
hangenn — Wortende mit Kuerzungsschleife; hangk~ aufgeloest zu hangen
entlegenn — wohl „entledigen/ausloesen“ (Pfandschaft)
Alheidt — Adelheid; Schreibung am Zeilenende mit Schleife, nicht ganz sicher
Wir Otto, von Gottes Gnaden Landgraf des Landes zu Hessen, Adelheid, unsere Gemahlin, und unsere Erben bekennen mit diesem Brief allen, die ihn hören oder sehen lesen,
dass wir mehr Pfannen in Sooden auf dem Salzwerk hatten setzen wollen, dass wir uns aber darüber mit den Erbbauern von Sooden, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind, dahin geeinigt haben, dass wir dort keine Pfannen mehr setzen sollen.
Dafür sollen sie und ihre Erben uns und unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;
das Salz sollen sie uns in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit übergeben, geschützt vor allen, die um unseretwillen tun und lassen wollen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Wort geschrieben ist, erneuern und bestätigen wir ihnen also, dass wir ihn ihnen in allen Stücken fest und vollständig halten wollen;
auch wollen wir die von Sooden und unsere Bürger zu Allendorf gänzlich bei all dem Recht und der Gerechtsame belassen, die sie von alters her gehabt haben und haben.
Geschähe es auch, dass unsere Bürger von Allendorf über ein Recht in Streit gerieten, das sie nicht entscheiden möchten oder könnten, so sollen sie sich deswegen an die Schöffen von Kassel wenden;
Da uns unsere lieben besonderen Getreuen, Bürgermeister, Rat, Schöffen und die ganze Gemeinde zu Allendorf gehuldigt haben, nach Anweisung der Briefe, die der Hochgeborene, unser lieber Oheim Landgraf Heinrich zu Hessen und wir einander gegeben und besiegelt haben,
so sollen und wollen wir, wenn es dazu kommt, die von Allendorf und das Salzwerk zum Sooden samt allem, was dazu gehört, bei aller Würdigkeit, bei aller Gewohnheit, bei allem Recht und aller Freiheit,
in Holz und Feld, mit den Straßen, Wassern und Wegen, mit Nutzen jeder Art — ob sie Briefe darüber haben oder nicht — belassen, unverbrüchlich und ohne Arglist,
in aller Weise, wie sie unter aller Herrschaft von Hessen geblieben sind; und wir wollen sie darin getreulich beschirmen, beschützen und vertreten, gleich unseren anderen Landen,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Schlachtte nutze — 'schlachte' = Art; Lesung des Ausdrucks nicht ganz sicher
besonndernn — Formel 'lieben besonderen'; danach kein Substantiv, in mod ergänzt
dass wir die Räte unserer Stadt Allendorf und unsere Bürger insgesamt daselbst sowie das Salzwerk zu den Sooden, unsere lieben Getreuen, belassen und behalten wollen
bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie sie diese unter der Herrschaft zu Hessen von alters her gehabt haben und wie sie verbrieft sind.
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief all ihr altes Recht, das sie von alters her gehabt haben, das man die Gebauerschaft nennt, die wir↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
achtzigk drey Jahr — Datum 1383; die rote Randnotiz zur Urkunde (S. 105) sagt 'Anno 1382' — Widerspruch in der Vorlage
gebaurschafft — Begriff 'Gebauerschaft' (Genossenschaft der Pfänner), Lesung sicher, Bedeutung erläutert
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ihnen auch halten wollen, ganz so, wie es die Briefe unserer Eltern ausweisen, und sie darin in nichts verkürzen, ohne alle Gefährde und ohne Arglist.
Wir, von Gottes Gnaden Friedrich, Sigmund, Heinrich und Wilhelm, Gebrüder, Herzöge zu Sachsen, und Friedrich, ihr Vetter, alle Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen,
Da die ehrsamen Bürgermeister, Schöffen und Bürger, insgesamt die der Stadt Allendorf, auf solche Brüderschaft [Bündnis], wie wir sie mit dem hochgeborenen Fürsten, Herrn Ludwig, Landgrafen zu Hessen, unserem lieben↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
thun henckenn — Wörter mit langen Querstrichen (wohl Zierstriche, keine Tilgung); sinnnotwendig, daher belassen
tertio, decimo — so mit Komma geschrieben, gemeint 'tertiodecimo' = 1413
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Oheim, mit allen unseren Landen zusammen verschrieben und verbrüdert haben, nach Ausweis der Briefe, die wir darüber untereinander gegeben haben, und eine rechte Erbhuldigung gelobt und geschworen haben.
Geschähe es nun, dass es sich so fügte und die von Allendorf kraft solcher Brüderschaft und Erbhuldigung an uns alle oder an einen Teil von uns oder an unsere Erben kommen und fallen würden — was Gott lange abwenden möge —,
so sollen und wollen wir sie alsdann und alle ihre Nachkommen sowie das Salzwerk zum Sooden samt dem, was dazu gehört, bei aller Würdigkeit, aller Gewohnheit, allem Recht und allen Freiheiten,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… an der vorgenannten Stadt und den Bürgersleuten verschrieben und verwiesen hätte, oder aber jetzt noch daran verschreiben und verweisen würde,
darein sollen und wollen weder wir noch unsere Erben eingreifen, noch uns in irgendeiner Weise dagegenstellen, sondern wir wollen das ungebrochen halten, falls es so an uns käme.
Wäre es auch, dass unser lieber Oheim von Hessen, der vorgenannte, die vorgenannte Stadt und die Bürger insgesamt oder einzelne von ihnen verpfändet hätte oder noch verpfänden würde, für Schulden, die sie glaubhaft nachweisen können,
Und wir haben ihnen dies zur Urkunde und zum wahren Bekenntnis diesen Brief gegeben, besiegelt mit unseren Siegeln — dem Friedrichs, Sigmunds und des obengenannten Friedrichs —, deren wir, Heinrich und Wilhelm, uns hierbei mitbedient haben.
Wir Ludwig und Heinrich, Brüder, von Gottes Gnaden Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Ziegenhain und Nidda, bekennen für uns und die hochgeborenen Fürsten, Herrn Hermann und Herrn Friedrich, unsere lieben Brüder, und unsere Erben öffentlich in diesem Brief vor allen Leuten, die ihn sehen oder hören lesen:
Da Bürgermeister, Räte und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns und den genannten, unseren lieben Brüdern, und unseren Erben eine rechte Erbhuldigung geleistet haben, wie ihren natürlichen, rechten Erbherren,
so wollen nun wir und unsere vorgenannten lieben Brüder die jetzt genannten Bürgermeister und Räte und unsere Bürger insgesamt dort zu Allendorf sowie das Salzwerk zum Soden bleiben lassen und erhalten bei allen ihren Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie sie diese von beiden Herrschaften zu Hessen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Henrich — Namensform in der Zierschrift; auch 'Heinrich' möglich
Salzwerck — Schreibung des Wortendes durch Zierstrich nicht ganz eindeutig (Salzwerck/Salzwergk)
Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben — was man Bauerschaft nennt —,
die wir ihnen auch halten wollen, in jeder Hinsicht so, wie es die Briefe unserer seligen Eltern ausweisen, und sie darin nicht verkürzen, ohne alle Gefährde und Arglist.
Und dies zur Urkunde haben wir, der obengenannte Landgraf Ludwig, als der älteste Fürst zu Hessen unser großes Majestätssiegel für uns und unsere lieben Brüder an diesen Brief hängen lassen.
Von Gottes Gnaden wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen für uns und unsere Erben öffentlich in diesem …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gebaurschafft — Wort teils mit Zierstrich; Lesung 'gebaurschafft' (Bauerschaft) wahrscheinlich
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Brief gegenüber jedermann: Da unsere lieben Getreuen, die Bauerschaft des Soden unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren seligen Vorfahren befreit worden sind
hat uns die besagte Bauerschaft als ihren natürlichen Herrn angerufen, solche ihre Gerechtigkeit, alte löbliche Gewohnheit und Freiheit gnädig zu bestätigen.
und haben ihnen solche ihre Freiheit, Gerechtigkeit und löbliche Gewohnheit, wie sie sie vormals bei unseren seligen Voreltern, den Fürsten des Landes zu Hessen, hergebracht haben, nach Inhalt derselben darüber sprechenden Briefe gnädig bestätigt,
und bestätigen sie ihnen in und mit Kraft dieses Briefes und freien sie besonders; und wir bestätigen ihnen solche ihre Rechte und Her…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
besonndern freyhen — Lesung 'freyhen' (= freien, privilegieren) nicht ganz sicher
her — am Zeilen- und Seitenende getrenntes Wort (her=), Fortsetzung auf der Folgeseite
Nämlich: Wo einer oder mehrere einen oder mehrere im Soden totschlagen, sollen dieser Totschläger oder diese Totschläger hundert Jahre und einen Tag die Stadt Allendorf, den Soden und die Feldmark räumen und dort nicht hineinkommen.
so sollen derselbe oder dieselben, der oder die so verwundet haben, ein Jahr und einen Tag die genannte Stadt Allendorf, den Soden und ihre Feldmark räumen und dort nicht hineinkommen.
Wir wollen auch unsere obgenannte Bauerschaft bei solchen ihren Freiheiten, Rechten und löblichen Gewohnheiten, wie zuvor berührt ist, handhaben, schützen, schirmen und erhalten.
Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen mit diesem Brief für uns und als Vormund für die hochgeborenen Fürsten, unsere lieben Vettern, Herrn Wilhelm und Herrn Wilhelm, Brüder, ebenfalls Landgrafen zu Hessen:
Da Bürgermeister, Räte und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns als dem vorgenannten Vormund und den genannten unseren Vettern, auch ihren Erben, eine rechte Erbhuldigung geleistet haben, wie ihren natürlichen, rechten Erbherren,
so wollen nun wir und die vorgenannten, unsere lieben Vettern, die obengenannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt dort zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden bleiben lassen und erhalten
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Herrschaft zu Hessen von alters her und auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen gehabt haben und die verbrieft sind.
Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben und die man die Gebauerschaft nennt,
die wir ihnen auch halten wollen, ganz so, wie die Briefe unserer Eltern seligen das ausweisen, und sie darin nicht verkürzen wollen, ohne alle Gefährde und ohne arge List.
Zur Urkunde dessen haben wir, der vorgenannte Landgraf Heinrich, für uns und als Vormund für unsere obgedachten lieben Vettern unser Insiegel mit rechtem Wissen an diesen Brief hängen lassen,
Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen mit diesem Brief als Vormund …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Heßenn — Worttrennung Heß=enn über den Zeilenumbruch; Zeilenanfang der Folgezeile schwer lesbar
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… für die hochgeborenen Fürsten, unsere lieben Vettern, Herrn Wilhelm und Herrn Wilhelm, Gebrüder, ebenfalls Landgrafen zu Hessen:
Da unsere lieben Getreuen, die Bauerschaft des Sooden bei unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren Vorfahren seligen befreit und ihre Freiheiten und Rechte ihnen bestätigt worden sind, nach dem Inhalt der Briefe und Siegel, die man ihnen darüber gegeben hat,
und die obengenannte Bauerschaft uns als die vorgenannten Vormünder angerufen hat, solche ihre Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechte gnädig zu bestätigen,
und haben ihnen solche Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechte, ganz so, wie sie sie vormals bei unseren Voreltern seligen, Fürsten des Landes zu Hessen, hergebracht haben, nach dem Wortlaut der Briefe darüber …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… besagend, gnädig als Vormund und von wegen unserer obgedachten lieben Vettern bestätigt, und bestätigen sie ihnen hiermit in und mit Kraft dieses Briefes.
Wenn einer oder mehrere von den Södern und Salzknechten einen Totschlag begehen, so sollen der oder die Totschläger hundert Jahre und einen Tag die Stadt Allendorf, den Sooden und ihre Feldmark räumen und sie nicht betreten.
so sollen derselbe oder dieselben, der oder die so verwundet haben, ein Jahr und einen Tag die genannte Stadt Allendorf, den Sooden und ihre Feldmark räumen und sie nicht betreten.
Zur Urkunde dessen haben wir, der obengenannte Landgraf Heinrich, für uns und als vorerwähnter Vormund für unsere lieben Vettern unser Insiegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen,
Wir Wilhelm und Wilhelm, Gebrüder, von Gottes Gnaden Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen für uns öffentlich in diesem Brief gegenüber jedermann:
Da unsere lieben Getreuen, die Bauerschaft des Sooden bei unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren Voreltern …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… seligen befreit und ihre Freiheit und Rechte ihnen bestätigt worden sind, nach Inhalt der Briefe und Siegel, die ihnen darüber gegeben wurden,
So haben wir ihren Gehorsam und treuen Dienst, den sie allewege unseren lieben Voreltern getan und erwiesen haben und auch hinfort treulich tun wollen und sollen, zu Herzen genommen,
und ihnen darum solche ihre Freiheiten und Gnaden, Gewohnheiten und Rechte, ganz so, wie sie sie vormals bei unseren Voreltern seligen, Fürsten des Landes zu Hessen, hergebracht haben, nach dem Wortlaut der darüber sprechenden Briefe gnädig bestätigt,
Wenn einer oder mehrere einen oder mehrere von den Södern und Salzknechten totschlagen, sollen sie hundert Jahre und einen Tag die Stadt Allendorf …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
so sollen derselbe oder dieselben, die so verwundet haben, ein Jahr und einen Tag die genannte Stadt Allendorf, den Sooden und ihre Feldmark räumen und sie nicht betreten.
Wir wollen auch die genannte Bauerschaft bei solchen ihren Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie oben berührt, handhaben, schützen, steuern und erhalten.
Und zur Urkunde dessen haben wir, der obengenannte Landgraf Wilhelm der Ältere, in Ermangelung unseres Sekretsiegels unser Siegel fest hieran hängen lassen.
Wenn auch unser Majestätssiegel gefertigt sein wird, dann wollen wir diesen Brief auf Ersuchen unserer obgedachten lieben Getreuen, der …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Wir Wilhelm und Wilhelm, Gebrüder, von Gottes Gnaden Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen öffentlich mit diesem Brief, für uns und unsere Erben, gegenüber jedermann, der ihn sieht oder lesen hört:
Da Bürgermeister, Räte und Bürger, insgesamt unsere Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns und unseren Erben als ihrem natürlichen rechten Erbherrn eine rechte Erbhuldigung geleistet haben,
so wollen wir die jetzt genannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt dort zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden dabei bleiben lassen und erhalten,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
baurschafftt — Satzanfang auf der Vorseite; wohl Fortsetzung eines getrennten 'ge=baurschafftt' (vgl. dieselbe Formel 'die gebaurschafftt' auf Bl. 58v)
do. — Kleines Wort nach 'lesenn' mit Punkt; wohl 'do' (= da), Lesung nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten, wie sie sie bei der Herrschaft zu Hessen von alters her und auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen Gedenkens gehabt haben und wie sie ihnen verbrieft sind.
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her haben und die man die Gebauerschaft nennt,
die wir ihnen auch halten wollen, ganz in dem Maße, wie die Briefe unserer Vorfahren seligen Gedenkens das ausweisen, und sie darin nicht verkürzen wollen, ohne alle Gefährde und ohne Arglist.
Und zur Beurkundung dessen haben wir, der obengenannte Landgraf Wilhelm der Ältere, in Ermangelung unseres Sekretsiegels unsere Siegel fest an diesen Brief hängen lassen;
Wenn aber unser Majestätssiegel angefertigt sein wird, dann wollen wir diesen Brief auf Ersuchen unserer obgenannten lieben Getreuen von Allendorf neu schreiben und damit versiegeln lassen, alles ohne …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gebrechs — Wortende mit Zierschwung, auch 'gebrech' oder 'gebrechen' möglich; Formel 'unsers Secrets gebrechen halben'
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen offenbar mit diesem Brief, für uns, unsere Erben und Nachkommen,
dass wir von unseren Lieben, den Gebauern vom Soden, anders genannt die Pfänner, gründlich und in ganzer Wahrheit berichtet und unterwiesen worden sind,
wie sie in ihrem Soden und Salzwerk, mit dem sie beerbt sind, vor unserer Stadt Allendorf an der Werra gelegen, aus alten Freiheiten, Herkommen und Gewohnheiten dreiundvierzig Salzböden haben,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…den und Rechten — besonders mit einem alten Recht, genannt die Gebauerschaft, mit ihrem Anhang — von dem und bei dem Fürstentum zu Hessen und von unseren Vorfahren löblichen Gedächtnisses begnadet sind,
Da wir nun die Regierung unserer Landschaft des Fürstentums zu Hessen selbst angenommen haben, will es sich nach Recht und Gnade nicht anders gebühren,
als dass wir den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern vom Soden, genannt Pfänner, die Gebauerschaft ihres Salzwerks mit ihrem Anhang, Herkommen, Gewohnheiten, Gnaden, Freiheiten und allen anderen Rechten
Demnach bestätigen und bekräftigen wir für uns, unsere Erben und Nachkommen den obgenannten Gebauern, genannt Pfänner, das vorgenannte …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
reulicher — Wohl 'reulicher' = ruhelicher (ruhiger Besitz); Schreibung des Wortinneren nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ihr Erbe, das Salzwerk, mit all seinem Herkommen, seinen Rechten und Gewohnheiten, und die Zahl der Salzboden und Pfannen.
sondern es sollen dreiundvierzig Salzboden und ebenso viele Pfannen darin sein, nicht mehr und nicht weniger, und zwar in der Weite, Länge und Höhe der Borte, wie sie von alters her bis auf die Zeit unserer Regierung vorgefunden worden sind
und wie sie in unserer Stadt Allendorf in beiden Kirchen, der des Heiligen Kreuzes und der St.-Nikolaus-Kirche, verzeichnet sein werden; dabei soll es zu ewigen Zeiten bleiben.
Auch wollen wir, unsere Erben und Nachkommen die genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern, genannt Pfänner, weder selbst noch durch andere Leute mit anderen Salzboden innerhalb oder außerhalb ihres Sodens
auf eine Meile Wegs von demselben Soden überhaupt in keiner Weise überbauen und sie auch nicht mit fremdem Salz — auf eine halbe Meile Wegs — überfahren lassen, ohne alle Gefährde.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Erben und Nachkommen den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern, genannt Pfänner, das alte Recht, das sie Gebauerschaft nennen, mit allem, was von alters her daran hängt,
so dass niemand an dem genannten Salzwerk und den Pfannen Teil haben, sie besitzen oder Salz sieden soll oder darf, er sei denn aus der Gebauerschaft geboren.
Wäre es darum der Fall, dass uns, dem vorgenannten Landgrafen Wilhelm, unseren Erben oder Nachkommen an dem genannten Salzwerk oder den Pfannen Teile gegeben oder durch andere schlichte Erwerbsarten, welche es sein mögen, zugewandt würden,
sondern unseren lieben Getreuen, den Gebauern vom Soden, genannt Pfänner, innerhalb eines Monats — vom Tage der Schenkung oder des anderweitigen Erwerbs an zu rechnen — für so viel Geld, wie das geschenkte oder auf andere Weise angefallene Teil nach dem Lauf der Zeit gelten möchte, gut…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
die alte recht — Artikel undeutlich; auch 'das alte recht' lesbar
zurechenn — = 'zu rechnen'; Anfangsbuchstabe z nicht ganz sicher
Dermaßen bestätigen wir, für uns, unsere Erben und Nachkommen, den vielgenannten, unseren lieben getreuen Gebauern, den Pfännern, alle ihre Gebote und Gewohnheiten, mit denen sie ihre Meisterknechte, Afterknechte oder andere, die auf dem Salzwerk arbeiten wollen, zu strafen und zu zwingen haben.
wer aber den anderen gliedlang oder nageltief verletzt, auf ein Jahr und einen Tag, um des guten Friedens willen aus dem Boden (Siedehaus), aus der Stadt Allendorf und ihrer Feldmark verweisen dürfen.
Auch soll in den Boden (Siedehäusern) ohne den Willen der Pfänner niemand wohnen, es sei denn, er sei ihnen und sonst niemandem durch Eid verpflichtet.
Damit sollen alle ihre anderen Gebote und Verbote bestätigt sein, mit der Macht, dieselben aus redlichen Ursachen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gebuerenn — Lesung des Worts nach 'getreuenn' nicht ganz sicher; wohl 'Gebauern' (Mitglieder der Gemeinde)
gewonde — wohl 'Gewohnheiten'; Wortform unsicher
Affterknechte — langer Zierstrich durch das Wort (wie bei Meisterknechtte); keine Streichung angenommen
Und dass sie im Übrigen in ihrem Boden und Salzwerk alles bestellen dürfen: die ganze Verwaltung — namentlich den Schösser und die Vormünder der Kirche zum Boden, doch unbeschadet der Gerechtsame des Pfarrers daselbst, oder was dergleichen wäre, nichts ausgenommen — einsetzen und absetzen,
auch den Kaufpreis des Salzes erhöhen und senken; dem sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, in keiner Weise widersprechen oder es verhindern.
wie sie sie von dem und bei dem Fürstentum Hessen, unseren Vorfahren, in ihrem vorgenannten Erbe und Salzwerk, auch an Erbzinsen, Habe, Häusern, gemeinen Gehölzen, Straßen, auf Gewässern oder Wegen gehabt haben — ob sie Urkunden darüber besitzen oder nicht.
Doch dürfen daneben unsere lieben Getreuen, die Gebauern, genannt Pfänner, ihre Schulden (Forderungen), die sie jetzt haben oder die sie wegen ihres Salzwerks und verkauften Salzes künftig haben werden,
von ihren Salzknechten, Kärrnern oder anderen Salzführern nach Inhalt ihrer Gebote und Gewohnheiten anmahnen und einfordern, wie es auch von alters herkommen ist.
Ausgenommen ist auch die Gerechtsame unseres Zolls, den wir, unsere Erben und Nachkommen, nicht steigern oder erhöhen sollen oder wollen, sondern in dem Wert, wie er von alters hergebracht ist, erheben und belassen wollen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… sollen und wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, aus ihrem Salzwerk und Boden uns, unseren Erben und Nachkommen,
Doch mit dem Unterschied: Falls es geschähe, dass das vorgenannte Salzwerk wegen des Salzbrunnens oder durch Brand oder Fehde ganz oder zum Teil verwüstet oder zerstört würde — was der allmächtige Gott in seiner göttlichen Vorsehung verhüten wolle —,
alsdann sollen und wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, die obgenannte Summe von zweihundert Gulden nach dem Maß der Verwüstung oder Zerstörung bezahlen, ohne Gefährde.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… und Nachkommen die zwei Pfannen Salz alter Pflicht vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer an unseren Hof oder unsere Küche — wo immer wir sie halten werden — auf unsere Kosten mit Fuhre und Geleit schicken, wenn sie dazu gemahnt werden.
Auch sollen die Vorgenannten, unsere lieben Getreuen, die Gebauern von dem Boden, genannt Pfänner, gemeinsam und ein jeder für sich, nach der Zahl seines Erbteils an den Pfannen, bei den Werten des Geschosses,
Dass diese vorgeschriebenen Stücke und Artikel dieser unserer Verschreibung weder wir selbst, noch unsere Erben und Nachkommen, noch jemand von unseretwegen
Dessen zu Urkund geben wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
funff [?] Marck — Zwischen 'funff' und 'Marck' ein Abkürzungszeichen (evtl. '½', also fünfeinhalb Mark, oder Währungs-/Gewichtskürzel); auch vergrößert nicht sicher aufzulösen
kost furt — wohl 'auf unsere Kosten, Fuhre und Geleit'; 'furt' = Fuhr(e)
soll alle — elliptische Konstruktion; evtl. 'stet, alle vnnd vnuerbruchlich'
versiegelt mit unserem fürstlichen und weiteren anhängenden Siegeln — denen unseres geheimen Rats und lieben Getreuen Rau von Herda, Amtmann zu Sontra und zu Reichenbach, und Konrads von Wallenstein — auf unser besonderes Geheiß.
Dass wir, Rau und Konrad, soeben genannt, dies — uns und unseren Erben ohne Schaden — auf Befehl unseres vorgenannten gnädigen lieben Herrn getan haben, bekennen wir zur Kundschaft.
Von Gottes Gnaden bekennen wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, öffentlich in diesem Brief, für uns und unsere Erben, die als Bürger(?) …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Rauen vom Herden — Name so geschrieben; Modernisierung 'Rau von Herda' nicht ganz sicher
Waldennstein — wohl das hessische Geschlecht von Wallenstein (Waldenstein)
do als Burger — Lesung des Zeilenendes unsicher; Satz läuft auf der Folgeseite weiter (evtl. 'Buergen')
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…meister, Rat und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns und unseren Erben als ihrem rechten natürlichen Erbherrn eine rechte Erbhuldigung getan haben,
sodass wir nun jetzt die genannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt daselbst zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden bei allen Freiheiten, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten bleiben lassen und erhalten wollen,
wie sie diese bei der Herrschaft zu Hessen von alters her, auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen und von uns selbst gehabt haben und wie sie ihnen verbrieft sind.
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie Gebauerschaft nennen und die wir ihnen auch halten wollen,
Gegeben in unserer genannten Stadt Allendorf, im Jahr, als man nach der Geburt Christi, unseres lieben Herrn, 1488 zählte, am Tag der Bekehrung des heiligen Paulus (25. Januar).
Als die ehrsamen, unsere guten Gönner, Bürgermeister, Räte, Bürger und die ganze Gemeinde der Stadt Allendorf an der Werra uns — anstatt des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Landgraf Philipps zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc.,
und der Abgesandten der durchlauchtigsten, durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herren, Herrn Friedrichs, des Heiligen Römischen Reiches Erzmar…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…schalls und Kurfürsten, sowie Herrn Johanns, Herrn Georgs und Herrn Heinrichs — Kaiserlicher Majestät und desselben Reiches erblicher Gubernator in Friesland —, Brüder und Vettern, alle Herzöge zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen,
von wegen derselben, ihrer gnädigsten und gnädigen Herren, in Vormundschaft des genannten Landgrafen Philipp, für sich, ihre Nachkommen und Erben eine rechte Erbhuldigung getan haben:
nämlich demselben Landgrafen Philipp als ihrem rechten natürlichen Landesfürsten und Erbherrn, auch Seiner Gnaden Leiblehnserben, und in Ermangelung derselben Landgraf Wilhelm und seinen Leiblehnserben, und falls von diesen keiner mehr wäre,
alsdann und nicht eher den obgenannten, unseren gnädigsten und gnädigen Herren von Sachsen und ihren Leiblehnserben treu, hold, gehorsam und gewärtig zu sein,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…des mehrfach genannten, unseres gnädigen jungen Herrn, denselben Bürgermeistern, Räten, Bürgern und der ganzen Gemeinde zugesagt und versprochen haben,
sagen ihnen hiermit in und mit Kraft dieses Briefes ebenso zu und versprechen — für Seine Gnaden und derselben Seiner Gnaden Erben, auch für alle unsere Nachfolger im Regiment —,
sie, ihre Nachkommen und Erben, auch das Salzwerk zu den Soden, bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten zu belassen, wie sie diese von alters her bei der Herrschaft zu Hessen
und besonders bei dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm dem Älteren, und weiland Herrn Wilhelm dem Mittleren löblichen Gedächtnisses, Gebrüdern, Landgrafen zu Hessen, bisher gehabt und hergebracht haben,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben und die man Gebauerschaft nennt, die wir ihnen auch halten wollen,
in aller Weise, wie es die Briefe der vorgenannten Gebrüder und ihrer Voreltern ausweisen, und sie auch darin nicht zu verkürzen, alles ohne Gefährde und Arglist.
Zu Urkund dessen ist dieser Brief mit dem anhängenden Insiegel unseres Regiments ausgefertigt und übergeben worden, zu Kassel, am Donnerstag nach dem Tag der Heiligen Drei Könige, im Jahr 1511 (9. Januar 1511).
Von Gottes Gnaden wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen öffentlich in diesem Brief, für uns, unsere Erben und Erbnehmen:
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…und Eltervater seligen Gedächtnisses etliche Teile an Salzpfannen, zu den Soden vor unserer Stadt Allendorf gelegen, [erworben hat], nämlich zwei Achtteile:
eines von einem Mann namens Kurt Were, weiland Schultheiß unseres genannten Eltervaters daselbst zu Allendorf, erwachsen aus Schulden wegen seines Amtes,
und dieselben zwei Achtteile unseren lieben Getreuen, den Gebauern zu den Soden, anders genannt die Pfänner, für tausend rheinische Gulden auf Wiedereinlösung versetzt und verpfändet hat,
wie es etliche Briefe enthalten sollen, die wir in unserer Verwahrung im Turm unseres Schlosses zu Spangenberg haben suchen lassen und nicht gefunden haben.
Da wir nun die Bestimmung, dass niemand Anteile, wenig oder viel, an den genannten Salzpfannen haben soll, er sei denn in derselben Pfänner-Gebauerschaft, die von unseren Vorfahren, den Fürsten von Hessen, und uns selbst bestätigt ist, …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Churt Were — Familienname nicht sicher, auch 'Wese' möglich
Reinische — Schreibung des Anlauts unsicher (R mit Schleife), gemeint sind rheinische Gulden
das stück — Lesung 'stück' (im Sinn von Bestimmung/Artikel) nicht ganz sicher
wir wandeln sie um und verkaufen — öffentlich und erblich, kraft dieses Briefes — den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern zum Sooden, anders genannt die Pfänner,
diese zwei Achtteile der Salzpfannen für tausend rheinische Gulden, die sie dem vorgenannten Herrn Ludwig, unserem lieben Herrn und Ältervater seligen Angedenkens, auf die vorgenannten zwei Achtteile in barem Gold geliehen hatten,
wir verzichten auch für uns, unsere Erben und Erbnehmer auf alle Gerechtigkeit und alles Eigentum, die unsere älteren Vorfahren, die Fürsten zu Hessen, oder wir …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
ewigenn vnnd ewigenn — Beide Wörter lesen sich gleich (Dittographie der Vorlage?); zweites Wort könnte auch anders lauten.
Eller vatternn — Wohl 'Eltervater' (Großvater) gemeint; Schreibung 'Eller' unsicher.
geluhenn hatte — Singular 'hatte' trotz Plural-Subjekt; so in der Vorlage.
durch die die alten Rechte der genannten Pfänner — besonders ihre Gebauerschaft, ihr Herkommen, ihre Gewohnheiten, Freiheit und Gnade — geschwächt oder sonst geschmälert werden könnten, künftig über lang oder kurz gefunden würden,
Von Gottes Gnaden bekennen wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, öffentlich mit diesem Brief für uns, unsere Erben und Erbnehmer:
Da und nachdem wir uns mit unseren lieben Getreuen, den Gebauern zum Sooden, gelegen vor unserer Stadt Allendorf an der Werra, anders genannt die Pfänner, vormals wegen unseres Zolls, der uns in ihrem genannten Sooden gehört und zusteht, vertragen und geeinigt haben,
dergestalt, dass wir, unsere Erben und Erbnehmer denselben Zoll nicht erhöhen oder steigern wollen noch sollen, sondern ihn ohne Gefährde in dem Wert belassen, wie es von alters herkommen ist,
wofür dann die genannten unsere lieben Getreuen, die Pfänner, uns dreihundert Gulden jährlicher Pension von und aus ihrem oben genannten Sooden geben sollen, und fünftausend Gulden als …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
da vnnd nach dem — Wortlaut der Übergangsformel unsicher; vielleicht 'das, vnnd nachdem'.
drey hundert — Zahlwort vergrößert geprüft; d-Anstrich spricht für 'drey', nicht 'zwey'.
nämlich mit neunundzwanzighundert Gulden unser Schloss Ludwigstein mit all seinem Zubehör von Herrn Caspar, Ritter, und Sittich von Berlepsch, Gevettern,
und mit elfhundert Gulden unser Schloss Wanfried mit seiner Nutzung sowie Herting von Eschwege, die wir dem Solterber verkauft hatten, eingelöst und wieder zurückgekauft.
Demnach sprechen wir, Wilhelm, vorgenannter Landgraf, die oben genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern in Sooden, anders genannt Pfänner, von dieser gelieferten und bezahlten Summe von fünftausend Gulden quitt, ledig und los; alle Gefährde und Arglist ist hierin ausgeschlossen.
Zur Beurkundung dessen geben wir diesen Brief, mit unserem anhängenden fürstlichen Siegel wissentlich versiegelt. Geschehen nach Christi, unseres …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Caspar Rittern, vnnd Sittichenn vom Berlipschenn — Caspar und Sittich von Berlepsch (Pfandinhaber des Ludwigsteins); Lesung 'Sittichenn' aus dem Kontext, Anfangsbuchstabe S/D nicht eindeutig.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… [nach Christi, unseres] Herrn Geburt, wie man gezählt hat, im Jahr 1409, am Samstag nach dem Tag der heiligen Jungfrau Katharina (25. November).
Unsichere Lesungen
Vierzehnhundert vnnd Neun Jar — Textbefund eindeutig '1409', steht aber im Widerspruch zum roten Randvermerk 'Anno 1489' am Urkundenbeginn (Bl. 68r); wohl Abschreibfehler des Kopisten für 1489.
Erster Vertrag.
Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, bekennen mit diesem Brief für uns und für die nachkommenden Fürsten zu Hessen und sonst vor jedermann:
Nachdem der allmächtige Gott in unserem Fürstentum bei unserer Stadt Allendorf in den Sooden einen guten Salzbrunnen gnädig gegeben und verliehen hat, den etliche Adlige und Bürger — innerhalb und außerhalb unseres Fürstentums ansässig, die sogenannten Pfänner — bisher genutzt und dazu zweiundvierzig Siedehäuser gehabt haben, und zwar mit gnädiger Zulassung der weiland hochgeborenen Fürsten, unserer lieben Voreltern seligen und löblichen Andenkens, der Fürsten zu Hessen, sodass sie deswegen ein Herkommen haben sollten und durften, das man die Gebauerschaft nennt —
und nachdem sich zugetragen hat, dass sich in unserem Fürstentum und auch in den benachbarten Landen
seit etlichen vergangenen Jahren ein großer Mangel an Salz eingestellt hat, während sich zugleich augenscheinlich zeigte, dass der Salzbrunnen aus Gottes Gnaden so reich an Sole ist, dass er noch ebenso viele und mehr Pfannen wohl tragen und versorgen könnte — wodurch dem Fürstentum Hessen ein merklicher Nutzen entstünde und die Beschwernis von Mangel und Teuerung beim Salz abgewendet werden könnte —,
so haben wir zunächst bedacht, dass Salz eine Ware ist, die man in den Landen nicht entbehren kann, und dass Gott der Herr diese Gnade so reichlich verliehen hat, dass wohl mehr Pfannen eingerichtet werden könnten: dem Fürstentum Hessen, dem gemeinen armen Mann und Land und Leuten zur Förderung und zum Guten. Zudem würde die fürstliche Kammer zu Hessen umso mehr gestärkt, und umso weniger nötig wäre es, den armen Mann mit Steuern zu belegen und zu beschweren,
zumal der fürstliche Stand in diesen bewegten Zeiten schwerlich zu erhalten ist, und damit auch die Gnade, die Gott an diesem Ort gnädig gegeben hat, nicht vergeblich sei.
Wir haben demnach die Pfänner vor uns beschieden und begehrt, ihre Privilegien zu sehen. Etliche davon wurden uns gezeigt, und wir haben nach unserem Ermessen befunden, dass einige dieser Privilegien in den unmündigen Jahren der Fürsten erlangt worden sind, besonders unseres lieben Herrn Vaters seligen, löblichen Andenkens, und seines Bruders Landgraf Wilhelm. Ebenso, dass etliche Bedingungen und Vorbehalte früherer Fürsten nicht erfüllt wurden, dass in einigen die übliche Form der Versicherung nicht eingehalten wurde, dass uns die ursprüngliche Belehnung mit dem Salzwerk nicht vorgelegt wurde und dass sie von uns nie ein Privileg oder eine Bestätigung erlangt haben.
Dagegen aber wandten sie ein, dass sie dieses Salzwerk und die zweiundvierzig Pfannen eine lange Reihe von Jahren
hergebracht hätten und darüber etliche Bestätigungen der Fürsten zu Hessen besäßen, wie sie uns diese in glaubwürdigen Abschriften vorgelegt haben. Auch hätten sie bisher jedes Jahr die zwei Pfannen Salz, die nach ihrer Meinung anstelle der fünfundzwanzig Ostern auf sie entfallen, zu Johannis untertänig bezahlt.
Nach allen diesen vorerzählten Dingen haben wir Rat gehalten — im Rat unserer Herren und Freunde sowie verständiger und gelehrter Räte, dazu etlicher aus der Ritterschaft und den Städten unseres Fürstentums, nämlich: Sigmund von Boyneburg, Statthalter zu Kassel; Georg von Kolmatsch, Statthalter zu Marburg; Wolf Schutzberg genannt Milchling, Komtur ebenda; Hermann von Hundelshausen, Marschall; Hermann von der Malsburg; Reinhard von Boyneburg; der alte Rudolf Schenck, Landvogt an der Werra; Otto Hund, Amtmann zum Schönstein; Christoph vom Steinberg, Amtmann zum Ludwigstein; Georg von Pappenheim; Johann Meysenbug;
Unsichere Lesungen
Z. 5: zwanntzigk funfft — Zahl, Sinnzusammenhang unklar
Alexander von der Tann, Amtmann zu Vacha; Jost von Weitter, Kammermeister; Ebert von Bischofferode, Oberamtmann unserer Obergrafschaft Katzenelnbogen; Johann Feige, Kanzler; Dr. Johann Walter; Lizentiat Nikolaus Antonius und Georg Nußpicker — dazu der Verordneten und Gesandten unserer Städte Kassel, Marburg, Homberg und Treysa als der vornehmsten.
Dabei ist befunden worden, dass wir als der Landesfürst anstelle des gemeinen Nutzens, jedoch in jeder Hinsicht ohne Schaden und Nachteil der genannten Pfänner, mehr Pfannen bauen und errichten lassen dürfen — so viele, wie wir ohne Schaden unserer Untertanen, der Pfänner, Salz machen und verkaufen lassen können.
Demnach haben wir von denselben Pfännern gnädig begehrt, daran keinen Anstoß zu nehmen, dass wir auf die überschüssige Sole mehr Pfannen bauen, ohne ihnen zu schaden. Dafür waren wir erbötig, mit ihnen eine Ordnung zu treffen, wie man sieden, Holz kaufen, Salz verkaufen und alles Übrige handhaben solle, damit es ohne Schaden der Pfänner geschehe. Obwohl nun die
genannten Pfänner zunächst Bedenken hatten, sind sie doch, nachdem sie befunden hatten, dass wir ohne ihren Schaden mehr Pfannen einrichten lassen wollten und von Rechts wegen auch könnten, von diesem Bedenken untertänig abgestanden. Sie haben deshalb uns und dem gemeinen Nutzen des Fürstentums zur Förderung untertänig eingewilligt, dass wir und unsere Erben und Nachkommen etliche Siedehäuser nach unserem Gefallen auf die überschüssige Sole bauen dürfen — sofern die Sole das trägt.
Damit dies nun umso besser geschehen könne und wir dabei ihren Schaden nicht begehren, haben wir aus besonderen Gnaden, die wir ihnen gegenüber hegen, die alten fürstlichen Privilegien über die Gerechtsame der Pfänner, die die früheren Fürsten zu Hessen ihnen und ihren Erben gegeben haben, aus rechtem Wissen erneuert und bestätigt — ausgenommen, soweit sie in diesem Vertrag verändert und erklärt werden. Und wir tun das kraft dieses Briefes rechts-
kräftig, für uns, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten des Landes zu Hessen, ihnen und ihren Erben für und für ewiglich, in der besten Rechtsform, wie es am beständigsten Kraft und Macht haben soll. Wir sollen und wollen es ihnen fest halten und ihnen davon nichts entziehen lassen.
Insbesondere bestätigen wir ihnen das alte Recht, das sie die Gebauerschaft nennen und das sie bisher an den zweiundvierzig Pfannen gehabt und hergebracht haben, in aller Weise wie es herkommen ist, ohne Hinterlist.
Und nachdem wir jetzt bereits etliche neue Pfannen über die genannten zweiundvierzig hinaus haben setzen lassen und noch etliche mehr zu setzen gedenken, so viele uns gut dünkt, so geloben und versprechen wir für uns, unsere Erben und Nachkommen ihnen und allen ihren Erben bei unserem fürstlichen wahren Wort, gutem Glauben und Treuen, im Wort der Wahrheit: dass dies den Pfännern und ihren Erben an ihrer Erbgerechtigkeit, wie sie diese an den zweiundvierzig Pfannen hergebracht und als ihr Erbe besessen haben und noch besitzen,
beim Salzverkauf, beim Holzkauf — wie hernach folgt — und beim Sieden keinen Schaden bringen soll.
Vielmehr wollen und sollen wir für uns und unsere Erben die so erbauten Pfannen und die noch erbaut werden für uns, unsere Erben und unser Fürstentum zum Guten und zur Förderung des gemeinen Nutzens behalten und keine einzige davon, auch nicht mehrere oder einen Teil davon, erblich verkaufen, weggeben oder in irgendeiner Weise verpfänden — es sei denn im Fall der höchsten Not.
Wir haben uns mit ihnen auch wegen des Soleschöpfens und des Siedens gnädig verglichen: Die Pfänner dürfen jede Woche in ihren zweiundvierzig Siedehäusern in jedem zweimal sieden und in jeder Pfanne acht Achtel Salz machen lassen. Zu diesem Zweck sollen und dürfen sie mit dem Gießen oder Schöpfen jede Woche am Sonntag und Mittwoch, wenn sie können, für zwei Werk ziehen, wir aber am Montag und Donnerstag. Doch sollen die vier neu gebauten Siedehäuser gemeinsam mit den Siedehäusern der Pfänner gießen
und sieden, weil sie auf deren Seite liegen — so jedoch, dass die Pfänner kraft ihrer Erbgerechtigkeit stets den Vorzug haben sollen.
Wenn man durch Gottes Gabe und menschliche Geschicklichkeit eine bessere Art zu sieden findet, für die man über die gewöhnliche Sole hinaus mehr Sole ziehen oder schöpfen müsste, um Holz zu sparen, so sollen die Pfänner auch diese Sole an ihren Tagen für ihre Pfannen ziehen dürfen, wie es ihnen wie oben gesagt gebührt und in diesem Vertrag bestätigt ist, unbehindert, damit es ihnen daran nicht mangele.
Ebenso soll es uns freistehen, jene überschüssige Sole zu gebrauchen und nach Bedarf ziehen zu lassen. Und wenn auch ein besseres Verfahren gefunden würde, wie gesagt, sodass man eine bessere und größere Ausbeute hätte, so soll doch das Maß der Pfanne bleiben: Es soll bei einem Sud nicht mehr und nicht weniger gesotten und ausgenommen werden als die genannten acht Achtel. Und hätte sich einer der Pfännerknechte oder mehrere versäumt, so dürfte er an unseren Tagen nachgießen und nachsieden. Dasselbe dürfen unsere Sode-
knechte auch tun.
Würden wir in einem Siedehaus dreimal die Woche sieden, so soll es auch den Pfännern zugelassen sein, dreimal in einem Siedehaus zu sieden — jedoch so, dass dieses Salz außer Landes geht und wir an dieser dritten Pfanne, die in einem Siedehaus wöchentlich gesotten wird und außer Landes gehen soll, den Vorkauf haben, um sie zu Wasser außer Landes zu führen. Im Übrigen soll es beiden Teilen freistehen, es außer Landes als gemeines Salz zu verkaufen.
Demnach sollen auch alle unsere Pfannen auf beiden Seiten ein gleiches Maß haben, und zwar dasjenige, das sich unter unseren und ihren jetzt gebrauchten Pfannen als das beste erweist. Und weil die Pfannen der Pfänner darauf eingerichtet sind, dass sie
bauchig sind, unsere aber gerade sein sollen und doch beide dasselbe Maß halten, so soll man erproben, welche die bessere ist. Welche als die beste erfunden wird und bei der man am wenigsten betrügen kann, die soll man auf beiden Seiten gebrauchen. Doch darf kein Teil seine Pfannen
zerbrechen, ehe sie selbst schadhaft werden und man sie wieder machen lassen muss; alsdann soll sie nach der besten Form gemacht werden, die man gefunden hat.
Und welcher Sieder gerade Pfannen gebraucht, dem soll bei Verlust der höchsten Buße verboten sein, die Harken länger zu machen oder nachzulassen, damit die Pfannen nicht bauchig werden. Darum sollen Leute bestellt werden, die einmal wöchentlich in alle Siedehäuser gehen, in denen solche Pfannen stehen, und Harken und Pfannen besichtigen. Wo befunden wird, dass die Harken verlängert oder die Pfannen bauchig sind, soll der Sieder wie gesagt bestraft werden.
Und nachdem
die Pfänner bisher ein Herkommen und eine Ordnung mit dem Waldlager gehabt haben, so mögen sie diese Ordnung unter sich wohl beibehalten — jedoch so, dass das Nachsieden nicht mehr austrägt, als sich nach der Zahl der zwei Pfannen, die sie wöchentlich sieden dürfen, aufs Jahr ergibt, und dass deswegen in einem Siedehaus nicht dreimal wöchentlich gesotten wird. Es sei denn, wir würden, wie gesagt, ebenfalls dreimal
sieden; dann soll es gehalten werden wie oben gesagt.
Auch sollen die Pfannenschmiede den Pfännern ihre Pfannen, wenn sie der Anfertigung oder Erneuerung bedürfen, ohne Behinderung und Verbot durch uns, unsere Erben, Amtleute oder Befehlshaber unverzüglich anfertigen und bereiten. Ebenso soll den Eisenschmieden, die in unserem Herrschaftsbereich sitzen oder sonst wohnen, nicht verboten werden, ihnen Blech und Eisen zu verkaufen; die Pfänner sollen daran durch uns, unsere Erben oder die Unsrigen nicht gehindert werden. Vielmehr sollen sie ihnen ihr Pfannenzeug ebenso wie uns um den gleichen Pfennig geben, anfertigen und verkaufen, und kein Teil soll den anderen daran hindern oder übervorteilen — alles ohne Hinterlist.
Würde über kurz oder lang die Ader neben dem eigentlichen Salzbrunnen gefasst und in einen neuen Brunnen gebracht, so soll es zugelassen sein, sie für die alten zweiundvierzig Pfannen mitzugebrauchen. Und
an einem solchen neuen Brunnen, sobald er gefasst wird, soll niemand anders Erbrecht haben als allein wir und unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, sowie die Pfänner und ihre Erben und Nachkommen — in derselben Weise, wie es oben vom alten Brunnen gesagt ist.
Und damit dieser unser gnädiger und untertäniger Vergleich dem ganzen Fürstentum Hessen und unseren Grafschaften, Landen und Leuten zugute komme, sollen wir auf beiden Seiten mit Ernst und treuem Fleiß darauf sehen, dass der Sieder das alte rechte Maß — nämlich acht Achtel Marburger Eichmaß, je zwei Mut für ein Achtel gerechnet — für eine Pfanne Salz dem Fuhrmann nach dem Maß liefert, und zwar um das rechte alte Geld: nämlich sechs Gulden, wovon zwei in Talern und vier in Münze sein sollen. Vorbehalten bleibt, diesen Preis je nach Lage und Teuerung des Holzkaufs zu mindern oder zu erhöhen. Doch soll an diesem Kaufgeld kein Aufschlag oder keine Erhöhung vorgenommen werden,
es geschehe denn mit Wissen und Willen der Landschaft unseres Fürstentums oder in deren Namen von zehn Vertretern der Ritterschaft, die wir oder unsere Erben dazu bestellen, und zehn aus den Städten — nämlich aus Kassel, Marburg, Eschwege, Gießen, Homberg, Treysa, Grebenstein, Alsfeld, Wolfhagen und Nidda —, die nicht Pfänner sind und in den Siedehäusern keine Gerechtsame haben, damit die gemeine Landschaft dadurch nicht beschwert werde. Und wenn diese befinden, dass man das Salz billiger abgeben könnte, so sollen sie das dann zulassen und bewilligen — jedoch so, dass den Pfännern und uns der bisherige Ertrag, wie wir ihn jetzt haben, nicht geringer oder geschmälert werde.
Und weil wir willens sind und unser Gemüt und Vorhaben nicht anders steht, als dieses unser Salzwerk, das wir neben die vorigen Siedehäuser gebaut haben und noch bauen werden, mit Gottes Hilfe ohne Schaden, Nachteil und Behinderung der alten Pfänner und ihrer
Unsichere Lesungen
Z. 13: Neh= / rung — wohl Nehrung, Buchstaben undeutlich
Erben zu gebrauchen, so sollen und wollen wir in unserem Fürstentum, unseren Landen und Gebieten kein Salz zum Nachteil der Pfänner verkaufen. Vielmehr wollen wir unser Salz, soweit es in unser Fürstentum, unsere Lande und Gebiete gehen soll, jederzeit so absetzen, dass es den Pfännern an ihrem Salzverkauf nicht schädlich und nachteilig ist.
Wäre es aber der Fall, dass die Lande überversorgt oder so viel Salz verkauft würde, dass den Pfännern von den zwei Werken, die eine jede Pfanne in drei Wochen sieden darf — nämlich
acht Achtel auf eine Pfanne gesotten und gerechnet —, in den zweiundvierzig Koten Salz übrig bliebe und liegen bliebe und nicht verkauft würde, so sollen und wollen wir oder unsere Erben ihnen und ihren Erben solches liegende Salz um das obengenannte Kaufgeld sofort und unweigerlich abnehmen. Sobald es unserem
Diener angezeigt wird, den wir zu diesem Zweck in den Siedehäusern haben sollen und wollen, ist es mit barer, gangbarer Münze zu bezahlen — oder aber wir werden mit
Unsichere Lesungen
Z. 6: abwerdenn — Wort undeutlich
Z. 12: [gestrichen: des] — gestrichenes Wort kaum lesbar
dem Verkauf unseres Salzes ins Land hinein so lange stillstehen, bis das liegende Salz der Pfänner Absatz gefunden hat.
Doch soll dies nicht ohne redlichen Grund und nicht eher begehrt werden, als bis ein Sieder oder mehrere wenigstens zwei Pfannen Salz bei sich liegen haben, die nicht verkauft oder zugesagt sind — damit nicht wegen einer geringen Menge Klage erhoben werde.
Hat aber ein Sieder zwei Pfannen unverkauftes Salz bei sich und die dritte auf dem Feuer, so sollen wir verpflichtet sein, sie ihm auf sein Begehren abzunehmen und zu bezahlen, oder wie gesagt so lange mit dem Verkauf unseres Salzes stillzuhalten, bis das Salz der Pfänner Absatz hat. Dafür soll uns jedoch eine volle Pfanne von acht Achteln geliefert werden.
Und hierin sollen und wollen wir auf beiden Seiten keine Hinterlist suchen, sondern unser Salz so miteinander verhandeln, dass es vor allen Dingen den Pfännern keinen Schaden bringe und wir das Unsere ohne jeden Schaden für sie verkaufen
und vertreiben. Deswegen sollen wir in unserem Fürstentum, unseren Landen und Gebieten eine geziemende, ehrliche und billige Ordnung machen, damit solches Salz wie gesagt umso besser abgesetzt werde.
Wir sollen und wollen auch für uns und unsere Erben die Stadt Allendorf und die Pfänner bei ihren eigenen Gehölzen belassen, die sie bisher für sich und die Sieder der zweiundvierzig Pfannen im Besitz und Gebrauch hatten, ebenso bei dem nachgenannten Bezirk, den sie zuvor mit dem Holzkauf im Gebrauch hatten und den wir ihnen jetzt zugelassen und zugewiesen haben. Diesen sollen sie für sich allein zu ihrer Gerechtsame und mit dem Kauf des Holzes friedlich und ruhig und ohne alle Behinderung fortan ewiglich gebrauchen.
Daran sollen weder wir noch unsere Erben und Nachkommen, unsere Diener oder Befehlshaber noch jemand von unsertwegen sie hindern, irren oder beengen. Und geschähe es durch jemand anderen, so sollen und wollen wir und unsere Erben sie und ihre Erben dabei gnädig und fürstlich schützen, schirmen und handhaben, sodass sie ihr eigenes
Gehölz, das ihnen zusteht, samt dem Bezirk, der ihnen in diesem Vertrag zugelassen ist, fortan nach ihrem Willen und Gefallen hegen, hüten und, soweit es ihnen zusteht, beforsten lassen, auch hauen, nutzen und gebrauchen dürfen; auch dürfen sie ihre Hölzer zur Jagd gebrauchen, so wie wir sie ihnen überkommen haben.
Die anderen Hölzer aber, die in dem nachgenannten Bezirk liegen und uns oder anderen Leuten zustehen — seien es unsere Lehen oder unser Eigentum —, sollen und wollen wir ihnen zu kaufen gestatten, sodass sie sie um ihr Geld zu einem gleichen Preis nach all ihrem Bedarf gebrauchen können. Und wir oder unsere Erben und Nachkommen sollen darin nicht kaufen oder verkaufen, auch nicht hauen oder führen lassen, sondern sie und ihre Erben ruhig gewähren lassen, ohne alle Hinterlist.
Und trüge es sich zu, dass uns oder unseren Erben etliche Gehölze in diesem Bezirk als unser Eigentum verwirkt würden oder sonst heimfielen oder eröffnet würden, oder an uns und unsere Erben
verkauft, uns zugestellt, übergeben oder geschenkt würden oder sonst an uns oder unsere Erben kämen, unter welchem Titel oder Vorwand auch immer, so sollen dieselben Hölzer dennoch für und für ewiglich im Holzkauf der Pfänner bleiben. Wir und unsere Erben sollen sie deswegen, weil sie an uns gekommen sind, keineswegs für unser Salzwerk gebrauchen oder ihnen sonst zur Behinderung ihres Salzwerks verwenden, sondern sie bei dieser Vereinbarung und Verordnung ewiglich ohne Behinderung belassen.
Wir sollen und wollen auch samt unseren Erben als ihr gnädiger Landesfürst ihnen und ihren Erben gnädig und treulich dazu behilflich sein, dass die von Allendorf und die Pfänner ihre Gehölze, wo sie diese in dem nachbenannten Bezirk haben, zu ihrem Besten hegen, hüten und beforsten dürfen, nach all ihrem Willen und Gefallen wie gesagt. Und was dagegen unternommen würde — durch Eintreiben von Vieh, Abhauen, Verwüsten oder auf andere Weise —, das wollen wir mit ernstlichen Geboten, Verboten, Strafe
und Buße, soweit es uns zusteht und gebührt, gnädig und treulich abschaffen, abwenden und nach unserem Vermögen verhüten.
Und nachdem die von Kammerbach an diesen Bezirk stoßen, nämlich an die Hohe Forst, die die von Allendorf ihre Gemeinde nennen, und sagen, dass sie zuweilen darin hauen und in die Siedehäuser um ihr Geld bringen und zuweilen einen Schlag darin gehauen und ihr Vieh darin getrieben hätten — damit sie also durch diesen Vertrag keinen besonderen Schaden leiden, so wollen wir, dass die von Kammerbach ihre Viehtrift wie hergebracht gleichwohl behalten sollen. Doch sollen sie in die Sommerschläge drei Jahre lang, bis diese aufgekommen sind, nicht treiben, und die von Allendorf sollen ihnen Triftwege in die Gehölze geben, besonders im Dornbach zur Tränke.
Und wenn das Gehölz schlagreif wird, sodass man es hauen soll, so sollen die von Allendorf den von Kammerbach an solchem Gehölz Anteil geben, wie einem Bürger. Auch die von Kammerbach sollen es nirgends anders als nach
Allendorf in die Sooden den Pfännern zuführen und verkaufen. Doch wenn die Bürger etliches Forstgeld geben, so sollen die von Kammerbach kein Forstgeld geben — nicht deshalb, weil sie mehr Gerechtsame an dem Gehölz hätten als die von Allendorf, sondern weil sie vom täglichen Gebrauch zurücktreten müssen. Daraufhin sollen und dürfen die von Allendorf solches Gehölz aufs Beste hegen, die von Kammerbach sollen die Hegezeit einhalten und die von Allendorf in ihren Gehölzen unbehelligt lassen.
Und besonders haben wir zur Förderung dieses Salzwerks gnädig zugestanden, dass man in Allendorf die Schäferei der Stadt nach der dafür gemachten Ordnung beschränken und dort auch
keine Hammel über das Jahr oder eine gewisse Zeit auf die Weide gehen lassen soll — es sei denn Hammel, die man in Allendorf in der Fleischbank schlachten will, nach Ermessen von uns, unseren Amtleuten und dem Rat zu Allendorf, und weiter nicht. Jedoch so, dass man die Schafe und Hammel in die Hegeflächen inner-
Unsichere Lesungen
Z. 15: [gestrichen: keine] — Streichung nicht sicher
halb von drei Jahren nicht gehen lassen oder treiben soll. Auch soll man die Hegeflächen mit dem Rindvieh so lange verschonen und meiden, bis das Holz wieder so weit und hoch gewachsen ist, dass ihm kein Schaden mehr geschehen kann.
Und dies ist der Bezirk des Gehölzes, von dem oben die Rede ist: den Steingraben hinauf nach Hitzerode; danach vor dem Gehölz hinauf nach dem Mönchsfeld, vor dem Mönchsfeld hinüber bis an den Wimmerstein; den Wimmerstein hinab bis an das Geroldstal hinunter an das Wasser, genannt die Weißnerssohle; den Riedergrund hinab, vor dem Bremertal hinüber, zwischen dem alten Feld und dem Holz hin bis an die Werra.
Ferner: Was Kurt Unland in der Scheide auf der Seite nach dem Ludwigstein hat, das soll ihnen unbehindert bleiben.
Ferner liegen in diesem Bezirk zwei Koppeln: die eine gehört den Söhnen Caspar von Hansteins, die andere denen von Dornberg zu Ellershausen. Deshalb soll es denen von Hanstein und Dornberg beim Forstrecht bleiben, doch den Pfännern
ihr Forstrecht daran unverwehrt bleiben.
In diesem Bezirk liegen auch etliche Waldstücke zwischen dem Dornbach und dem Mönchsfeld, die uns zustehen und an der Landwehr der Knobelsberg und ein Teil am Dornbach heißen. Diese Hölzer haben wir ihnen zu Eigentum überlassen, sodass sie daran alles Forst- und Holzrecht, das wir bisher daran hatten, zum Beforsten, Nutzen und Genießen nach ihrem Gefallen haben sollen.
Weiter geht der Bezirk der Pfänner über die Werra: von Weroldshausen nach Hanstein, vom Hanstein auf Steina, von Steina auf Birkenfelde, von Birkenfelde auf Schönhagen, von Schönhagen das Loch hinauf bis auf den Weg, auf dem Berg hin bis oberhalb des Schnurenbachs, den Schnurenbach hinab bis auf Lenterode, unterm Knappenberg hin bis an den Grießbach, den Grießbach hinauf bis an den Langenberg, vor dem Langenberg hinüber nach Diederode, von Diederode nach Wiesenfeld, von Wiesenfeld nach dem Pfaffenschwengel, vom Pfaffenschwengel nach
Unsichere Lesungen
Z. 16: Lunteroda — Ortsname, u mit Haken
Z. 19: Wissent= — Zeilenende gekürzt, Fortsetzung fehlt
Neuenrode, über das Feld bis an den Weinberg, vor dem Weinberg über das Feld nach Geisted, von Geisted bis in die Werra.
Diesen Bezirk auf beiden Seiten der Werra und die Hölzer, die darin liegen — ob sie uns, den von Allendorf, den Pfännern oder wem auch immer zustehen —, sollen wir und unsere Erben für unser Salzwerk zu ewigen Zeiten nicht gebrauchen.
Und nachdem ein Streit bestanden hat zwischen unseren Amtleuten zum Ludwigstein und denen von Rieden einerseits und denen von Allendorf andererseits wegen des Bremertals — die von Rieden meinten, sie hätten ein Nutzungsrecht im Bremertal, sodass sie darin hauen, schälen und nach Allendorf in die Siedehäuser führen dürften, und weiter nicht, und dass ihr Vieh darin die Weide mitbenutzt habe, uns aber das Eigentum zustehe, wie denn unsere Räte die von Rieden gehört und uns davon berichtet haben —, so haben wir denen von Allendorf in diesem Vertrag
Das Dritte Buch. — alle unsere Forst- und Holzgerechtsame, die wir daran hatten oder haben sollten, zugestellt und übergeben. So dürfen die von Allendorf dieses Holz hegen, hüten, beforsten und nach ihrem Bedarf gebrauchen, unbehindert von uns und jedermann, doch unschädlich denen von Rieden an der Hutweide.
Doch sollen die von Rieden die Sommerschläge drei Jahre lang hegen und mit dem Vieh nicht hineintreiben; und die von Allendorf sollen denen von Rieden in die anderen Hölzer geeignete Triftwege lassen, damit sie mit dem Vieh hineinkommen können.
Und wenn es schlagreif wird, so sollen die von Allendorf denen von Rieden am Bremertal, soweit es sich erstreckt, ein Drittel am Forst geben und folgen lassen. Das sollen die von Rieden in einer bestimmten Zeit hauen und binden und nirgends anders als nach Allendorf in die Sooden den Pfännern um ihr Geld bringen.
Und wo die von Allendorf in den Bergen, die zunächst ans Bremertal stoßen, wenn sie schlagreif geworden sind, ihren Bürgern Zuteilung machen
Unsichere Lesungen
Z. 8: Sommerladenn — Flurname, Anfangsbuchstabe unsicher
Das dritte Buch. — und die von Rieden ebenfalls Anteil begehren, so sollen die von Allendorf jedem von ihnen Anteil geben, wie den Bürgern. Und wenn die Bürger Forstgeld geben, so sollen die von Rieden es ihnen auch geben
(doch ist damit das Bremertal nicht gemeint). Werden auch die Bürger davon befreit, so sollen die von Rieden ebenfalls befreit sein — jedoch so, dass sie das Holz auch nirgends anders als nach Allendorf in die Sooden den Pfännern verkaufen und zuführen.
Und die von Rieden sollen die gerodeten Äcker,
die bis auf diesen Tag gerodet sind, behalten und an den Ludwigstein verzinsen; im Übrigen aber sollen sie mit weiterem Roden gänzlich stillstehen und dies nicht überschreiten.
Würde auch Holz von auswärts zum Verkauf außerhalb dieses Bezirks in die Sooden geführt und gebracht, so soll es beiden Seiten freistehen zu kaufen — ausgenommen, was wir für uns und unsere Sieder besonders gekauft und hingeführt hätten.
Würde aber aus den Gehölzen und Wäldern, die innerhalb
Das dritte Buch. — des Bezirks liegen, allein nach Allendorf in die Stadt und die Sooden gebracht, geführt und abgelegt, so soll der Kauf daran den Pfännern und ihren Siedern allein zustehen und zu kaufen zugelassen sein. Wir wollen die Pfänner und ihre Sieder daran in nichts hindern oder hindern lassen und auch niemandem verbieten, Holz zum Verkauf nach Allendorf in die Sooden zu bringen, ohne Hinterlist.
Dazu sollen und wollen wir, Landgraf Philipp, allen unseren Dorfschaften, die in und an dem genannten Bezirk liegen, gestatten und zulassen und sie daran nicht hindern, den Pfännern aus dem genannten Bezirk um ihr Geld Wellen und Holz zu hauen, zu binden, zu führen, zu treiben und zu tragen — was und wie es die Notdurft erfordert und wie es bisher gebraucht und gehalten worden ist.
Dazu sollen und wollen wir oder unsere Erben der Stadt Allendorf, den Pfännern der Gebauerschaft in den Sooden, ihren Erben und Nachkommen keine Beschwerung mit Zöllen oder sonst auf die Gehölze, Wagen oder
Das Dritte Buch. — Fuhrleute legen oder legen lassen, sondern sie beim Gebrauch dieser im genannten Bezirk gelegenen Gehölze und beim freien Kauf, wie oben gesagt, zu ewigen Tagen frei und ohne jede Beschwerung treulich und gnädig belassen, ohne Hinterlist.
Doch sollen die zweiundvierzig alten Pfannen in der Schoßpflicht der Stadt Allendorf — Schatzung, Steuer und Abgabe des Landes — wie bisher geschehen auch für und für ewiglich bleiben, und daran soll uns, unseren Erben und der Stadt nichts abgehen, jederzeit nach Gewohnheit und Lage der Stadt Allendorf.
Und nachdem uns die Pfänner jetzt einen Anteil der Sieder, Salzknechte und des Gesindes in den Sooden zugestanden haben, um sie für unsere neuen Siedehäuser in unseren Dienst zu nehmen und zu bestellen, so sollen und wollen wir fortan den Pfännern ihre Sieder, Salzknechte und ihr Gesinde, die das Salzwerk jetzt und künftig mitbetreiben und in der Pfänner Dienst und Eidespflicht stehen, wie sie auch heißen mögen, nicht entziehen, abwerben
Das Dritte Buch. — noch an uns ziehen oder annehmen lassen. Es sei denn, es geschehe mit gutem Willen und Wissen der Pfänner, oder ein Knecht oder Gesinde sei von seinem Herrn im Einvernehmen ausgeschieden oder sonst ein ganzes Jahr und einen Tag ohne Dienst gewesen. Dasselbe sollen umgekehrt auch die Pfänner uns gegenüber tun.
Auch sollen die Pfänner bei ihren Geboten und Verboten, Strafen und Bußen bleiben, die sie gegenüber den Sodemeistern, ihren Knechten und dem Gesinde hergebracht haben, damit diese ihnen gewärtig und gehorsam seien — treulich und unbehindert, wie es herkommen ist.
Und wir sind verpflichtet, mit den Pfännern eine gute Ordnung zu treffen, sooft es nötig ist, wie unsere Siederknechte und Diener mit den ihren treulich und friedlich beieinander wohnen können, damit die Knechte des einen Teils die des anderen weder insgesamt noch einzeln benachteiligen, behindern oder beschweren. So ist denn jetzt eine verbriefte und versiegelte Ordnung gemacht worden; doch haben wir uns beiderseits vorbehalten, sie nach Lage der Zeit und nach Bedarf zu verbessern, wenn es nötig
Das dritte Buch. — sein sollte, doch mit unser beider Wissen und gutem Willen.
Auch sollen unsere Knechte und Diener die Häuser im alten Salzwerk, in denen die Meister und Afterknechte der Pfänner bisher gewohnt haben und noch wohnen, nicht kaufen noch
auf irgendeinem Weg an sich bringen oder besitzen, den Pfännern zum Nachteil. Vielmehr sollen sie allein den Knechten und dem Gesinde der Pfänner vorbehalten sein und zur Gebauerschaft der zweiundvierzig Pfannen gehören — ausgenommen die Häuser, die denjenigen Knechten zustanden, die jetzt uns dienen; diese dürfen sie zwei Jahre lang bewohnen, bis sie andere bauen oder bekommen.
Auch sollen die Sieder und Knechte, die den Pfännern zugehören, mit keiner weiteren Dienstbarkeit, Heeres- oder Landesbeschwerung belegt werden, als bisher herkommen ist — selbst wenn wir mit den Unsrigen anders verfahren sollten. Und wenn wir auf unsere Pfannen zur Unterhaltung des Salzwerks Dienstbarkeiten legen und aufschlagen würden, so sollen doch die Pfänner und ihre Siederknechte und ihr Gesinde von dieser Dienstbar-
Das dritte Buch. — keit befreit und verschont sein.
Und hierin ist unser ganz vollkommener Wille und unsere Meinung, und wir wollen, dass unsere Erben und Nachkommen es nach uns stet, fest und ewiglich so halten: dass den Pfännern und den zweiundvierzig Pfannen an ihrem Salzmachen und Salzverkaufen und an allem, was dazu gehört, kein Eintrag, keine Behinderung und kein Nachteil widerfahren soll — wie wir es auch nicht tun noch begehren wollen.
Vielmehr geloben und versprechen wir bei unserem fürstlichen wahren Wort und unseren Treuen, dass wir sie bei aller und jeder oben genannten Freiheit, Gerechtsame und Herkommen und besonders bei dieser Verschreibung gnädig belassen, ihren Schaden oder Nachteil nicht begehren, sondern sie und ihr Salzwerk gnädig schützen und handhaben wollen.
Ebenso sollen auch sie umgekehrt uns und unsere Erben bei diesem Vertrag belassen und nichts dagegen zu unserem und unserer Erben Nachteil suchen, betreiben oder handeln, auf keinerlei Weise, als was in diesem Vertrag zugelassen ist — und es also
Das dritte Buch. — gnädig und untertänig miteinander halten: dass die zweiundvierzig alten Pfannen in ihrem rechten Bau und Bestand, im Sieden und Verkaufen bleiben und daran keineswegs behindert, geirrt oder bedrängt werden, und dass das, was wir darüber hinaus sieden und verkaufen dürfen, uns, Landgraf Philipp, zustehe und gebühre — alles ohne Hinterlist und Behinderung.
Und damit dieser gnädige und untertänige Vergleich für und für zu ewigen Tagen beständig und aufrecht bleiben möge, sollen und wollen wir und unsere Erben keinen Amtmann, Schultheißen oder Befehlshaber über dieses unser Salzwerk setzen, der nicht zuvor uns und den Pfännern gleichermaßen gelobt und geschworen hat, diesen Vertrag und Vergleich sowie die Ordnungen, soweit sie mit unser beider gutem Wissen und Willen gemacht worden sind, treulich, stet und fest zu halten und davon nicht abzuweichen.
Und wo sich fände, dass einer oder mehrere arglistig dagegen handeln, der soll dafür ungnädig
Das dritte Buch. — und hart bestraft werden, dazu ehrlos und meineidig sein.
Ebenso wollen wir unsere Söhne, Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, kraft unserer väterlichen Gewalt, die wir über sie haben, und von Ehren und Rechts wegen verpflichtet und gebunden haben. Denn wir wissen, dass in diesem Vertrag zum Nutzen und Guten unserer Söhne und Erben gehandelt worden ist, und dass ihnen über die zweiundvierzig Pfannen hinaus, welche die Pfänner von alters hergebracht haben und bei deren Frei-
und Gerechtsame unsere Söhne und Erben sie belassen sollen, keine Schranke gesetzt ist, die uns oder ihnen verböte, mehr Pfannen ohne Schaden der Pfänner zu setzen — wodurch unsere Söhne, Erben und Nachkommen beschwert werden könnten. Vielmehr dürfen sie ihren und des Fürstentums gemeinen Nutzen darin gebrauchen, soweit sie Holz haben und Salz vertreiben und verkaufen können.
Diesen Vertrag sollen sie zu der Zeit, wenn sie, ihre Erben und Nachkommen die Erbhuldigung von denen
Das dritte Buch — von Allendorf entgegennehmen, ebenso bewilligen, sich dazu verpflichten, ihn verschreiben, versichern und halten, wie es frommen, ehrlichen Fürsten zu Hessen wohl ansteht und wie wir es auch gnädig und treulich mit ihnen meinen.
Wir wollen auch unsere Söhne, Erben und Nachkommen bei unserer väterlichen Huld und Gerechtsame, die wir ihnen gegenüber haben, dazu verbinden: Sollte es hernach unter ihnen zu einer Teilung der Lande oder zu Verträgen kommen, wodurch einem oder mehreren ein Stück Land und dem anderen das Salzwerk zufiele, so soll keiner von ihnen den anderen, der das Salzwerk innehat, am Verkaufen und Sieden, am Holz und an allem, was dazu gehört, hindern. Vielmehr soll er stets darauf sehen, dass unser und der Pfänner Salz in unserem Fürstentum und unseren Landen gebraucht und verkauft werde, soweit es mit Gott und Gewissen geschehen kann. Und der andere, der das Salzwerk hat, soll darauf sehen, dass unseren Untertanen dabei recht geschehe, dass rechtes Geld gegeben und sie darin nicht beschwert werden.
Das dritte Buch. — Und zur weiteren Bekräftigung dieses Vertrags setzen und ordnen wir an, verschreiben und verpflichten uns dazu bei fürstlichem guten Glauben für uns und unsere Erben:
Sollte es sich begeben, dass zwischen uns und den Pfännern ein Missverständnis einträte — was Gott verhüte
und was an uns nicht liegen soll —, sei es wegen der Holzversorgung, wegen des Abwerbens der Knechte, wegen des Salzverkaufs oder wegen irgendeiner Behinderung oder Übervorteilung, die ein Teil dem anderen oder dessen Dienern und Verwandten zufügt oder zuzufügen vorhat:
so wollen wir stets binnen vierzehn Tagen, sobald wir oder unsere Erben davon in Kenntnis gesetzt werden oder wir es unsererseits nötig haben, unsere trefflichen, redlichen, gottesfürchtigen und verständigen Räte nach Eschwege oder nach Allendorf schicken und die Sache nach göttlicher Billigkeit richten und beilegen lassen und daran nichts hindern lassen, auf keinerlei Weise.
Und falls sie die Sache nicht beilegen können, so sollen und wollen wir dazu im nächsten Monat drei aus der Ritterschaft und drei aus unseren Städten Kassel, Marburg, Eschwege, Alsfeld, Homberg und Treysa geben, sofern sie nicht Pfänner sind
Das dritte Buch. — oder in den Sooden Pfannenanteil haben. Diese sollen sogleich ihre Pflicht darauf leisten und die Sache im nächsten Monat danach bei ihren Pflichten gemäß diesem Vertrag und seinem Inhalt entscheiden.
Und wenn sie sich über den Spruch nicht einigen können, sollen die Zwölf etliche Obmänner benennen, und das Los soll entscheiden, wer Obmann bleibt. Welchem Spruch der Obmann sich anschließt, dabei soll es bleiben, und was erkannt wird, soll treulich vollstreckt werden.
Wird auch am Sieden wegen des Streits etwas versäumt, so soll das nach dem Spruch nachgesotten und nachgeholt werden, wie es diesem Vertrag gemäß ist, ohne Hinterlist.
Sollte sich auch über kurz oder lang zutragen, dass es an dieser Vereinbarung mangelte — etwa weil Sterben einfiele oder aus anderen Hindernissen das Salz im Land augenscheinlich keinen Absatz fände — und dass wir oder unsere Erben das liegende Salz der Pfännersieder wie gesagt nicht bezahlen oder mit dem Verkauf des unseren ins Land Hessen
Das dritte Buch. — währenddessen nicht stillstehen wollten, sodass die Pfänner sagen wollten, unsere neu gebauten Siedehäuser und Pfannen oder etliche davon könnten auf die Dauer neben ihren zweiundvierzig Pfannen nicht ohne besonderen Nachteil bestehen:
alsdann sollen die Stände unseres Fürstentums, nämlich zehn vom Adel und zehn aus den nachgenannten Städten, die wir oder unsere Erben dazu geben und die auf ihr Erfordern verpflichtet sein sollen, und ebenso zehn vom Adel des Fürstentums und zehn aus den Städten, die die Pfänner dazu geben sollen — von denen keiner und keines Erben oder Kinder Pfannenanteil oder Gerechtsame in den Siedehäusern haben —, im nächsten Monat durch uns oder unsere Erben nach Eschwege oder Allendorf beschieden werden.
Diese vierzig Personen sollen aller Eide und Pflichten, mit denen sie uns oder unseren Erben verbunden sind oder werden, ledig gesprochen und mit neuen Eiden beladen werden, darin Recht zu sprechen. Die Mängel sollen ihnen vorgetragen werden, und wenn sie diese hinreichend gehört haben,
Das dritte Buch — sollen sie in den folgenden drei Monaten endgültig darüber erkennen, was sich gebührt: wie viele unserer Pfannen neben den ihren im Fürstentum Hessen und in unserem Land ohne ihren Schaden und Nachteil gehen und verkauft werden dürfen. Und was so von ihnen und der Mehrheit erkannt wird, das sollen wir und unsere Erben fürstlich halten und vollstrecken.
Können auch die Zugesetzten beider Teile keine Mehrheit zustande bringen, so sollen sie etliche Obmänner benennen und durch das Los finden, wer Obmann bleibt; und welchem Spruch dieser sich anschließt, dabei soll es bleiben, ohne Hinterlist.
Würde auch bei einem solchen Streit am Sieden etwas nachgelassen oder versäumt, so sollen und dürfen sie es danach gemäß diesem Vertrag nachsieden und nachholen. Und wir und unsere Erben sollen verpflichtet sein, ein solches Verfahren, wenn wir deshalb angegangen werden, in jedem Fall zu fördern und nicht zu vereiteln, gemäß diesem Vertrag.
Umgekehrt gilt: Wenn das
Das dritte Buch. — Salz im Fürstentum wieder Absatz findet, so soll ebenso wie oben gesagt erkannt werden, ob es nicht billigerweise bei dieser unserer Ordnung bleiben soll — damit also zu ewigen Tagen Schaden und Nachteil der Pfänner an ihren zweiundvierzig Pfannen, am Holzkauf, am Salzverkauf und an ihrer Gerechtsame verhütet werde und zugleich der gemeine Nutzen unseres Fürstentums, unser und unserer Erben, in jeder Hinsicht ohne ihren Schaden gefördert werden könne.
Wir haben den genannten Pfännern auch zugesagt, dass dieser Vertrag mit Wissen und Bewilligung unserer Landschaft geschehen soll. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass Ritter und Städte, die Mehrheit und so viele, wie dazu nötig sind, diesem Vertrag von Wort zu Wort zustimmen und ihn in ihre Bewilligung aufnehmen — damit er, als mit trefflichem, zeitigem Rat der Parteien und der Landschaft aufgerichtet, ewiglich bei Kräften, Ehren und Würden bleiben möge, ohne Hinterlist.
Und weil uns die Pfänner die zweihundert
Unsichere Lesungen
Z. 22: [gestrichen: ...] — Wortende durchgestrichen, unleserlich
Das dritte Buch — Gulden, die sie bisher gegeben haben, auch künftig geben wollen und sollen — welche zweihundert Gulden wir aus christlichem, gutem Bedenken zu Gottes Ehre und zum Unterhalt der Armen bestimmt haben —,
so haben wir aus eigenem Antrieb den genannten Pfännern gnädig zugelassen und gegönnt, dass sie zu den zweiundvierzig Siedehäusern, die sie zuvor hatten, noch ein weiteres bauen dürfen. Dieses Siedehaus soll dasselbe Recht haben wie die genannten zweiundvierzig, und jeder Pfänner soll daran Anteil haben und nehmen, und zwar in dem Maß, wie er von seines Pfannenanteils wegen zu den genannten zweihundert Gulden
beiträgt.
Zur Urkunde dessen haben wir, Landgraf Philipp, diesen Vertrag mit eigener Hand unterschrieben und unser Siegel für uns und alle unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, daran gehängt.
Gegeben zu Allendorf am Freitag nach dem Sonntag Jubilate im Jahr des Herrn 1538.
Das dritte Buch. — Verpachtung der ersten fünfzehn Jahre.
Von Gottes Gnaden Wir Philipp, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, tun hiermit öffentlich für uns und unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, und sonst vor jedermann kund und bekennen:
Als wir augenscheinlich befunden haben, dass in unserem Fürstentum und unseren Landen merklicher und großer Mangel an Salz herrschte — weshalb wir von unseren Untertanen allenthalben vielfach ersucht und angegangen worden sind, ein Einsehen zu haben —, und als wir zugleich bemerkt haben, dass zu Allendorf in den Sooden viel mehr Salz gesotten werden könnte, als damals üblich war, und damit unseren Untertanen geholfen werden könnte, und dass der Salzbrunnen dafür übergenug hergibt, mehr als versotten wird, da haben wir uns entschlossen, dort mehr Siedehäuser zum Guten unseres Fürstentums, unserer Lande und Leute zu bauen.
Deshalb haben sich damals
Das dritte Buch. — zwischen uns und der gemeinen Pfännerschaft Streitigkeiten wegen des Bauens und des Salzwerks zugetragen. Darüber haben wir uns mit denselben Pfännern jedoch gnädig und gutwillig verglichen und geeinigt, laut eines darüber im vergangenen Jahr 38
am Freitag nach dem Sonntag Jubilate aufgerichteten Vertrags, den wir jetzt wiederum erneuert haben. Er beginnt: „Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, bekennen mit diesem Brief für uns, unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, und sonst vor jedermann, nachdem der allmächtige Gott in unserem Fürstentum bei unserer Stadt Allendorf in den Sooden einen guten Salzbrunnen gnädig gegeben hat …", und sein Datum lautet: gegeben zu Allendorf am Freitag nach Franzisci dieses laufenden 40.
Jahres.
Weil sich aber seit einiger Zeit über eben diesen Vertrag zwischen uns und der gemeinen Pfännerschaft weiteres Missverständnis ergeben hat, auch zwischen den Knechten beider Seiten in den Sooden viel und mancherlei
Das Dritte Buch. — Unordnung und Zwietracht zugetragen hat, und weil beide Verwaltungen so nebeneinander nicht ohne tägliche Zwischenfälle bestehen können, sondern das Salzwerk unter einer einzigen Leitung verträglicher und besser versehen werden kann, so haben wir uns nach zeitigem, gutem Rat und Bedenken und nach hinreichender Erkundigung für uns und unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, mit den genannten Pfännern weiter und insbesondere wegen ihres Anteils am Salzwerk auf eine Verpachtung gegen einen jährlichen Pachtzins verglichen und geeinigt, in Form und Maß wie hernach folgt. Das tun wir gegenwärtig kraft dieses Briefes, nämlich also:
Erstens sollen und wollen die vielgenannten Pfänner insgesamt und einzeln auf das nächstkommende Ostern des Jahres 41
die vierundvierzig Siedehäuser und Pfannen zu den Sooden, die ihnen zustehen, samt dem Bezirk des Gehölzes und auch ihren eigenen Gehölzen — wie diese heißen und wo sie gelegen sind, nichts ausgenommen — für die fünfzehn nächsten Jahre nach diesem Datum, die zur genannten Zeit beginnen, verpachten und einräumen, sodass wir oder unsere Erben diese Siedehäuser der Pfänner
Das Dritte Buch. — und ihr Salzwerk in unsere Regierung und eine einheitliche Verwaltung nehmen, wie es die Nutzungen ergeben, und sie also nach unserem Willen und Gefallen zu unserem und unseres Fürstentums Besten die angezeigte Zeit unbehindert gebrauchen sollen und dürfen.
Doch soll es uns und der gemeinen Pfännerschaft beiderseits freistehen, nach Ablauf der bestimmten fünfzehn Jahre — welchem Teil diese Verpachtung beschwerlich ist oder wer nicht darin bleiben will — sie dem anderen Teil aufzukündigen; doch so, dass die Kündigung ein Jahr zuvor erfolgt und die Übergabe oder Übernahme am Ende desselben Jahres geschieht.
Würden aber wir, Landgraf Philipp, oder unsere Erben inzwischen oder später befinden, dass uns die Verpachtung beschwerlich ist und nicht dienen will, so sollen und wollen wir Macht und Fug haben — was wir hierin ausdrücklich vorbehalten —, diese Verpachtung am Ende des nächstkünftigen fünften Jahres den genannten Pfännern aufzukündigen und danach am Ende des sechsten Jahres die Über-
Das dritte Buch. — gabe und Abtretung den Pfännern wieder zu leisten, in aller Weise wie wir es jetzt einnehmen und empfangen: mit Siedehäusern und Pfannen samt allem, was darin und dazugehört, dazu den Gehölzen und Bezirken, wie die Pfänner sie gebraucht haben und wie es ihnen im vorigen aufgerichteten Vertrag zugelassen und von uns gnädig bewilligt und zugesagt worden ist.
Desgleichen die eigenen Gehölze der Pfänner, soweit sie diese vormals gebräuchlich und besitzlich hergebracht haben, mit Namen: der große und der kleine Hain, die Halbe Mark, der Loebach, die Volkmarsbahn, der Hegeberg, der große und der kleine Arneberg, die Horst vom Großenhain bis an den Weg nach dem Mönchsfeld, der Knoblauchsberg und ein Teil am Dornbach, samt ihren Namen und Zugehörungen.
Dagegen sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, den genannten Pfännern, ihren Erben und Nachkommen oder wer diesen Brief mit ihrem guten Wissen und Willen innehat, jährlich und für jedes Jahr besonders von den genannten vierundvierzig
Das dritte Buch. — je sechsundzwanzig Albus für den Gulden gerechnet — auf jedes Siedehaus durch unseren jeweiligen Rentmeister zu Allendorf entrichten, und zwar anteilig stets nach Ablauf eines Monats: am letzten Tag des Monats Januar, am letzten Tag des Monats Februar, am letzten Tag des März und so fortan alle künftigen Monate am letzten Tag, solange diese Verpachtung besteht — gegen gebührende Quittung unverzüglich und gütlich bezahlt.
Und wenn die gemeine Pfännerschaft von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen wie gesagt gegen gebührende Quittung bezahlt worden ist und danach untereinander bei der Verteilung des empfangenen Pachtzinses Streit und Mängel entstehen, so sollen sie deswegen an uns, unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen und ebenso an unsere nachbenannten Bürgen keine Forderung oder keinen Anspruch haben. Vielmehr mögen sie
Das dritte Buch. — auch die gemeinen Pfänner uns jedes Jahr an der Gesamtsumme des jährlichen Pachtzinses für die zwei neu gebauten Siedehäuser und für den Erlass der Herrengänse zweihundert Gulden der genannten Währung zugutekommen lassen; diese dürfen wir jährlich einbehalten und sollen sie nicht auszahlen müssen.
Und uns, unsere Erben und die nachkommenden Fürsten zu Hessen soll an der Zahlung des genannten Pachtzinses ganz und gar nichts hindern, in keinerlei Weise; vielmehr wollen wir ihn für jedes Jahr und zu den genannten Terminen gnädig und gütlich entrichten und bezahlen lassen.
Ausgenommen ist der Fall, dass die Siedehäuser durch Feuersgewalt ganz oder zum Teil verbrannt, verheert oder verdorben würden, wie immer das käme — was Gott verhüte. Von solchen verdorbenen Siedehäusern sollen wir oder unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, für die Zeit, solange sie wüst liegen, keinen Pachtzins zu geben schuldig sein. Doch sollen und wollen wir und unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, die verwüsteten Siedehäuser
Das dritte Buch. — auf der Seite der Pfänner aufs Schnellste, wie es nur geschehen kann, und zwar vor unseren eigenen Siedehäusern, falls auch etliche von diesen verdorben wären, auf Kosten der Pfänner so wieder aufbauen, wie sie vormals gestanden und gebaut gewesen sind, samt allem, was dazu gehört und verdorben ist.
Dafür sollen uns die Pfänner, ihre Erben und Nachkommen am jährlichen Pachtzins für jedes Siedehaus, das wir in ihrem Salzwerk bauen und aufrichten lassen, sechzig Gulden Münze — je sechsundzwanzig Weißpfennige für den Gulden — einbehalten lassen, und wir sollen die Macht haben, sie einzubehalten.
Auch soll den Pfännern insgesamt und einzeln vorbehalten sein, etliche der verdorbenen Siedehäuser selbst und aufs Schnellste aufzurichten und zu bauen, wenn sie es können oder wollen; das soll ihnen gestattet und zugelassen sein, ohne alle Behinderung und Einrede von uns und den Unsrigen.
Und wir, Landgraf Philipp, unsere Erben und die nachkommenden Fürsten zu Hessen, sollen und wollen sogleich nach Aufrichtung der Siedehäuser auf der Seite der Pfänner
Das dritte Buch. — und ihres Salzwerks, gleichviel ob sie von uns oder von den Pfännern aufgerichtet worden sind, für diese Siedehäuser — seien es viele oder wenige — jährlichen und monatlichen Pachtzins geben und bezahlen, wie es vereinbart ist und die Verpachtung ausweist, und ihn gemäß der Verpachtung gütlich entrichten lassen.
Wir sollen und wollen auch der gemeinen Pfännerschaft ihre Siedehäuser, Pfannen und ihr Salzwerk, die wir wie gesagt pachtweise von ihnen innehaben, bei der Übergabe, wenn wir oder sie es beschließen, wieder einräumen und zurückstellen — und zwar so, dass die Pfänner insgesamt und einzeln, ein jeder seinen jährlichen Pachtzins von uns oder unserem Rentmeister entrichtet und bezahlt erhalten hat.
Diesen jährlichen Pachtzins sollen die Pfänner auch gemeinsam empfangen und einnehmen, jedoch so, dass dabei zwischen armen und reichen Pfännern kein Vorteil gebraucht wird.
Auch sollen und wollen wir für uns, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, nicht die Macht haben, einen oder viele unter den Pfännern einzeln und gänzlich um seinen oder ihren Anteil am Salzwerk
Das dritte Buch. — abzufinden oder ihn abzukaufen noch auf anderem Weg an uns zu bringen. Wo aber solches dennoch geschähe, soll es nichtig und kraftlos sein.
Würden durch unvorhergesehene Feuerschäden etliche Siedehäuser verdorben — doch nicht mehr als zehn —, so sollen wir oder unsere Erben sie binnen zwei Monaten, ein jedes auf Kosten der Pfänner mit sechzig Gulden wie eben gesagt, wieder aufbauen, aufrichten und gangbar machen lassen. Doch sollen wir oder unsere Erben nach der Zahl der schadhaften Siedehäuser für diese zwei Monate keinen Pachtzins dafür zu geben schuldig sein.
Sollte auch der Salzbrunnen durch Gottes Fügung — was seine göttliche Vorsehung gnädig verhüten wolle — so Schaden nehmen, dass man in etlichen Siedehäusern nicht sieden
so sollen auch wir und unsere Erben nach der Zahl der schadhaften Siedehäuser, die keine Sole zum Salzsieden haben, dafür nichts zu geben schuldig sein, bis der Salzbrunnen wieder wesentlich hergerichtet und ausgebaut ist — alles ohne Hinterlist.
Das dritte Buch. — Und wo sich darüber hinaus andere unvorhergesehene Schäden und Zufälle ereignen — sei es durch Sterbensläufte oder andere Unfälle, die im Recht Zufallsfälle genannt werden und die in diesem Vertrag und Pachtvertrag nicht ausdrücklich und im Einzelnen bedacht oder verabredet sind —, so sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, sie tragen und dafür einstehen und den Pfännern deswegen an ihrem jährlich vereinbarten Pachtzins nichts abziehen oder kürzen lassen.
Und durch diese Vereinbarung und Verpachtung soll dem vorigen oben angeführten Vertrag und den anderen Freiheiten, Privilegien und Gnaden, die die Pfänner zuvor ererbt und erlangt haben, nichts abgebrochen oder entzogen werden; vielmehr sollen diese kräftig bleiben und gehalten werden. Auch die wollen wir für uns, unsere Erben und die nachkommenden Fürsten zu Hessen hiermit kraft dieses Briefes wissentlich bekräftigt und bestätigt haben.
Desgleichen soll den Pfännern durch diese Verpachtung an ihrer Gebauerschaft gar nichts entzogen sein; vielmehr sollen sie sich daran halten und sie gebrauchen wie von alters her. Dazu haben wir den vielgenannten
Das dritte Buch — zugestanden und gegönnt — was sie sich hierin auch vorbehalten haben —, dass ein jeder unter ihnen von seinem Pfannenanteil und Gut nach dessen Größe seine Herrengänse in ihrem Salzwerk der alten Seite, wie von alters herkommen, von jedem Werk zwei Herrengänse erheben soll und darf, ohne Behinderung und Einrede von uns, unseren Erben und jedermann, ohne Hinterlist.
Auch sollen die Pfänner, ihre Erben und Nachkommen alles, was ihre Eltern und Vorfahren aus diesem ihrem Salzwerk zuvor an Pachtzins, Zinsen und anderem verschrieben haben, oder was sie, ihre Erben und Nachkommen daraus über kurz oder lang künftig, viel oder wenig, verschreiben werden, ohne unser, unserer Erben und der Mitverschriebenen Zutun gütlich ausrichten und bezahlen, auch ohne Hinterlist.
Wir geloben und versprechen auch für uns, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, bei unseren fürstlichen wahren Worten, guten Treuen und gutem Glauben im Wort der Wahrheit, dieses ihr Salzwerk der Pfänner, dessen Nutzung und Verbesserung, desgleichen
Das dritte Buch. — auch unser Salzwerk — es sei denn in Zeiten der Not, wie auch der vorige Vertrag davon meldet — nicht zu verpfänden, zu versetzen oder zu veräußern, in gar keiner Weise, in allen Dingen ohne Hinterlist.
Wir sollen und wollen auch alle Anlagen am Salzbrunnen, an den Siedehäusern und am Sohlgraben in und um die Sooden und alles, was dazu gehört, für die Dauer dieser Verpachtung auf unsere Kosten in baulichem Zustand erhalten.
Wenn aber wir oder unsere Erben an Befestigungen oder am Salzbrunnen etwas Neues bauen und die Pfänner, ihre Erben oder Nachkommen dazu heranziehen wollten, so soll das mit ihrem, der Pfänner, Wissen und Willen geschehen. Doch soll den Pfännern hierbei vorbehalten sein: Wenn sie befänden, dass solche Bauten ihnen oder dem Salzwerk gefährlich, nicht dienlich oder sonst beschwerlich und untragbar wären, so sollen sie dazu nicht verpflichtet oder verbunden sein.
Auch sollen die vierundvierzig Siedehäuser der Pfänner samt allem, was daran hängt und dazu gehört, in der Schoßpflicht der Stadt Allendorf, in Schatzung, Steuer und Abgaben des Fürs-
Das dritte Buch. — tentums und des Landes wie bisher geschehen fort und für ewiglich bleiben, und daran soll uns, unseren Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, und unserer Stadt Allendorf nichts abgehen oder entzogen werden, jederzeit nach Gewohnheit und Lage der Stadt Allendorf, wie es auch im vorigen oben angeführten Vertrag vorgesehen ist.
Desgleichen sollen die gemeinen Pfänner während dieser Verpachtung und auch sonst nach deren Ablauf die zweihundert Gulden Zins, die sie bisher jährlich gegeben haben und die wir zuvor zu Gottes Ehre und zum Unterhalt der Armen aus christlichem, gutem Bedenken bestimmt haben, dazu die zwei Pfannen Salz alter Pflicht, auch Herrengeld, Tafelzoll und anderes jährlich entrichten, in aller Weise wie es von alters herkommen ist.
Und nachdem das Gehölz unserer Stadt Allendorf in den Bezirk gezogen worden ist, den wir den Pfännern zugelassen haben, so wollen wir doch, dass unsere Stadt insgesamt und die Bürger daselbst bei allen ihren Gehölzen und Wäldern, wie sie diese von alters her be-
Das dritte Buch — sessen und gebraucht haben, unbehindert von uns, unseren Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, und von jedermann ruhig bleiben und sie wie von alters her fort und fort nach ihrem Bedarf und Gefallen gebrauchen sollen.
Doch sollen die genannten Bürger uns, unseren Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, oder auch den Siedehausknechten jederzeit, sobald es schlagreif ist, das Holz — ausgenommen die Berge, in denen sie Bau- und Scheitholz zu hegen pflegen, nämlich die Horst, der Rodestein, das Lichtenbühl, der Hotlbach, die Meinhardsleite und der Stein samt allen ihren Namen und Zugehörungen — hauen und für die Stadt oder die Sooden bringen und es um ein geziemendes Kaufgeld, unerhöht und ungesteigert, unbehindert zukommen lassen.
Auch sollen sie alle Gehölze dem Salzwerk und der gemeinen Gebauerschaft zugute — weil diese sich davon an diesem Ort erhalten und ernähren müssen — aufs Fleißigste und Treulichste in guter Hege und mit ernstem Aufsehen halten und beforsten. Wo es ihnen aber nötig ist, wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, sie dabei gnädig schützen und
Das dritte Buch. — handhaben.
Ebenso wollen wir und unsere Erben die Gehölze und Berge der Pfänner, die sie uns jetzt einräumen und zustellen, um sie während dieser Verpachtung für das Salzwerk zu gebrauchen, in unserem Forst und in guter Hege innehaben und halten.
Insbesondere wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, das Eichenholz am Hegeberg über den Sooden keineswegs abhauen und verwüsten lassen — es sei denn in Zeiten der Not, wenn die Sooden, was Gott verhüte, ganz oder zum Teil verheert und verbrannt würden. Alsdann sollen wir oder unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, oder die Pfänner die Macht haben, dieses gehegte Eichenholz allein für ihr Salzwerk und dessen Notdurft zu gebrauchen.
Und wenn diese Verpachtung am Ende des sechsten oder des fünfzehnten Jahres von uns, unseren Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, oder aber von den Pfännern, ihren Erben und Nachkommen am Ende des fünfzehnten Jahres aufgekündigt würde, alsdann soll ihnen ihr Salzwerk und Gehölz, desgleichen der Bezirk des Gehölzes, der ihnen von uns zu
Das dritte Buch. — Gebrauch zugelassen ist, samt allem, was am Salzwerk hängt, darin und dazugehört, auch in baulichem und verbessertem Zustand bei der Rückgabe so wieder eingeräumt und von uns zugestellt werden, wie es jetzt gewesen und gestanden ist. Und insbesondere sollen die Gehölze und Berge der Pfänner ungefähr zur Hälfte schlagreif sein.
Wäre aber an den Siedehäusern und Pfannen oder sonst am Salzwerk etwas verbessert worden, so soll das den Pfännern, ihren Erben und Nachkommen ohne Entgelt zugutekommen, alles ohne Hinterlist.
Weil auch ihre, der Pfänner, Sieder und Meisterknechte seit einiger Zeit viel Salz gesotten und verkauft, ihnen den Pfännern aber ihren Gewinn nicht bezahlt haben, sodass die Pfänner bei ihren Knechten eine gute Summe und beträchtliche Schulden unbezahlt ausstehen haben, so wollen wir ihnen zu solchen anerkannten und beweisbaren ausstehenden Schulden — doch auf angemessene Zeit und Fristen, je nach Lage der Person und der Schuld — so zur Bezahlung verhelfen lassen, dass dabei uns,
Das dritte Buch. — unseren Erben und den Pfännern am Sieden nichts abgehe und wir den vereinbarten Pachtzins umso besser ausgeben und bezahlen können. Doch so, dass die Pfänner ihre ausstehenden Schulden binnen zwei Jahren gänzlich entrichtet und bezahlt erhalten.
Was auch der gemeinen Pfännerschaft an Pumpengeld gebühren sollte — nach Abzug der Besoldung, die Meister Jörg, unserem jetzigen neuen bestellten Brunnenmeister, zugesagt ist, und der Kosten für die Erhaltung der Kunst vor dem Gewölbe —, das soll ihnen ebenfalls jedes Jahr zufallen und zugestellt werden, weil sie jetzt die Hälfte am Kupfer und anderem tragen und die Bestellung zur Hälfte mitbestreiten müssen.
Und damit sollen auch alle Ungnade, alle Missverständnisse und alles, was sich seit dem ersten oben angeführten, verabredeten, angenommenen und bewilligten Vertrag zwischen uns, unseren Dienern und der gemeinen Pfännerschaft und ihren Dienern an Widerwärtigem, Beschwerlichem oder Argwöhnischem zugetragen hat, gänzlich aufgehoben und beigelegt sein.
Das dritte Buch. — Auch sollen weder wir noch unsere Erben gegen die Pfänner und ihre Diener in irgendeiner Ungnade oder Feindschaft weiter eifern oder nachtragen; vielmehr soll alles, was sich darunter zugetragen und begeben hat, gänzlich fallengelassen und aufgehoben sein, ebenfalls in allen Dingen ohne Hinterlist.
Und damit alles und jedes, was hierin von uns geschrieben ist, stet, fest, treulich und unverbrüchlich gehalten und jederzeit ausgerichtet und vollzogen werde und die gemeine Pfännerschaft, ihre Erben, Nachkommen und Mitverschriebenen dessen sicher und gewiss sein können, geloben und versprechen wir für uns, unsere Erben und die nachkommenden Fürsten zu Hessen bei unseren fürstlichen wahren Worten, gutem Glauben und Treuen, dies alles unverbrüchlich und fürstlich zu halten und zu vollziehen, ohne Mangel und Gebrechen, ohne alle Arglist und Hinterlist.
Damit aber die gemeine Pfännerschaft, ihre Nachkommen und Mitverschriebenen weiter und ferner aller Punkte und Artikel, die in dieser Verschreibung genannt sind, und ein jeder
Das dritte Buch. — des oben bestimmten Pachtzinses umso sicherer und gewisser sein mögen, so haben wir ihnen zu rechten, im Einzelnen benannten Bürgen und Selbstschuldnern — von unseretwegen, unserer Erben, der nachkommenden Fürsten zu Hessen und der gemeinen Ritter- und Landschaft wegen — die Wohlgeborenen und Edlen, unsere lieben Vettern und Getreuen bestellt: Philipp, Grafen zu Solms und Herrn zu Münzenberg; Graf Wilhelm von Wittgenstein, Herrn zu Homburg; Graf Philipp zu Waldeck; und Dietrich den Jüngeren, Edelherrn zu Plesse. Dazu fünfundzwanzig der trefflichsten vom Adel und fünfundzwanzig der vornehmsten Städte beider unserer Fürstentümer, für sich, ihre Erben und Nachkommen. Das tun wir auch wissentlich kraft dieses Briefes.
Nämlich aus unserem Niederfürstentum: Sigmund von Boyneburg, unser Statthalter zu Kassel; Hermann von der Malsburg; Rudolf Schenck zu Schweinsberg, unser Landvogt an der Werra; Werner von Wallenstein; Hermann von Hundelshausen; Ludwig von Baumbach zu Bimfurt; unser
Hofmarschall Johann Meysenbug; unser Haushofmeister Bode von Bodenhausen; Balthasar Dieden; Eckhart von Griften; Jost von Berlepsch; Friedrich Keudel zu Schwebda; und Reinhard von Boyneburg, genannt von Hanstein, zu Reichensachsen. Und dann von den Städten unseres Niederfürstentums: Kassel, Eschwege, Homberg, Hersfeld, Rotenburg, Spangenberg, Sontra, Witzenhausen, Grebenstein, Lichtenau, Wolfhagen, Gudensberg und Melsungen.
Und dann aus unserem Oberfürstentum die vom Adel: Georg von Kolmatsch, unser Statthalter an der Lahn; Johann Riedesel zu Eisenbach, unser Erbmarschall und Amtmann zu Schotten; Adolf Rau zu Holzhausen; Heinz von Breidenbach, genannt Breidenstein; Otto Hund, unser Amtmann zum Schönstein; Hartmann Schleier; Christian von Weiterhausen; Helwig von Lauterbach, unser Amtmann zu Eppstein; Philipp Riedesel zu Josbach; Rabe von Darnberg; Helwig von Rückershausen, unser Amtmann zu Auerbach; und Heinrich von Löwenstein. Auch von den Städten: Marburg,
Unsichere Lesungen
Z. 4: Keudtlenn zu Schwerbeda — Name und Ort unsicher
Gießen, Grünberg, Alsfeld, Nidda, Treysa, Frankenberg, Rauschenberg, Neukirchen, Biedenkopf, Wetter und Kirchhain.
Sollte also bei der Bezahlung des vereinbarten Pachtzinses über kurz oder lang an einem oder mehreren Terminen oder sonst ein Mangel dieser Verschreibung wegen eintreten — wie oder auf welchem Weg auch immer, was doch nicht sein soll —, alsdann sollen die gemeinen Pfänner insgesamt oder einer von ihrer aller wegen, doch mit hinreichender und vollkommener Vollmacht, auch ein jeder für sich selbst, ob sie innerhalb oder außerhalb des Fürstentums Hessen ansässig sind, desgleichen ihre Erben, Nachkommen und Mitverschriebenen, die obengenannten Grafen und die vom Adel, ihre Erben und Erbnehmer und die von den genannten Städten und ihre Nachkommen, insgesamt und einzeln nach ihrem Gefallen nach Fritzlar, Warburg oder Korbach fordern dürfen — und wenn ihnen das von fürstlicher oder anderer Obrigkeit oder sonst verboten würde, an andere Orte und Städte, wo es geduldet und zugelassen wird, alles nach ihrer, der Pfänner, Lage und Erfordern. Dem soll weder uns noch unseren Erben etwas entgegenstehen, noch sollen wir oder unsere
Erben deswegen gegen sie oder die Städte Ungnade oder Feindschaft nachtragen oder ins Werk setzen. Doch soll eine solche Aufforderung nicht an einen Ort benannt werden, der mehr als fünf oder sechs Meilen vom Fürstentum Hessen und unseren anderen Grafschaften und Gebieten entfernt liegt.
Und wenn die genannten Bürgen an einem der geforderten Orte nicht geduldet würden,
so sollen die Bürgen verpflichtet sein, dies der gemeinen Pfännerschaft zu Allendorf und ihren Mitverschriebenen sogleich anzuzeigen; und die Bürgen sollen keinesfalls in ihre eigenen Häuser ziehen,
sondern auf Erfordern der Pfänner an andere Orte, wohin die Pfänner die Bürgen mahnen werden, in eine ehrliche Herberge reiten — alles bei der Verpflichtung und Zusage, wie hernach genannt:
die Grafen mit ihrer eigenen Person oder mit einem vom Adel an ihrer Statt, jeder mit sechs Pferden; die vom Adel mit ihrer eigenen Person, Mann für Mann, Pferd für Pferd, jeder mit vier Pferden gerüstet; und aus jeder der genannten Städte zwei aus dem Rat mit vier Pferden — in einer Einlagerung, wie es bei Geiselschaft und
Einlagerung Recht und Gewohnheit ist, wie es frommen Grafen und Herren, denen vom Adel und ehrbaren Leuten gebührt; und die Pfänner sollen die Macht haben, sie einzustellen, einzuziehen, zu fordern und zu beschreiben.
Diese sollen insgesamt und einzeln, sobald sie schriftlich oder mündlich gemahnt werden, auf die erste Mahnung und Aufforderung hin sogleich ungesäumt binnen acht Tagen insgesamt und einzeln mit ihrer eigenen Person, wie gesagt, einreiten und die Einlagerung leisten. Keiner soll sich auf den anderen berufen, und keiner soll sich durch eine andere Geiselschaft oder irgendetwas anderes daran hindern lassen.
Und falls sie zu einer anderen Geiselschaft oder Einlagerung gemahnt und eingefordert wären, so sollen sie stets ihresgleichen, wie gesagt und nach der Zahl, in die Einlagerung stellen, zu der sie gemahnt sind, und daraus ohne Wissen und Willen der gemeinen Pfännerschaft nicht herauskommen, so lange, bis die gemeinen Pfänner und ihre Mitverschriebenen aller Mängel und dessen, was ihnen dieser Verschreibung und des Pachtzinses wegen ausstünde, samt allen deswegen erlittenen und aufgewendeten Kosten und Schäden hinreichend erstattet
und bezahlt sind — alles auf unsere, unserer Erben und der nachkommenden Fürsten zu Hessen Kosten und Auslagen.
Wenn auch einer der Bürgen oder mehrere, die so zur Einlagerung gefordert und eingezogen sind, mit Tod abgehen, so soll der Graf, der Edelmann oder die Stadt, denen die Abgegangenen zustanden, sogleich binnen acht Tagen andere taugliche Personen an die Stelle der Abgegangenen einstellen.
Auch soll jedem Wirt, bei dem die Bürgen in Einlagerung liegen, vorbehalten und gegönnt sein: Wenn die Bürgen bei ihm etwas Beträchtliches verzehrt haben und sich mit der Bezahlung säumig und ungebührlich verhalten, oder wenn wir, Landgraf Philipp, unsere Erben und Nachkommen sie nicht jederzeit auslösen und die Wirte nicht bezahlen, dass er alsdann, wenn er es nötig hat, eines oder mehrere der Pferde der Bürgen nach seiner Lage, seinem Bedarf und Gefallen ohne jedermanns Einrede und Behinderung so teuer, wie er kann, zur Abkürzung seiner Forderung verkaufen darf — damit er die Bürgen umso stattlicher und besser unter-
halten und versorgen kann. Und die Bürgen sollen sogleich unverzüglich binnen acht Tagen andere Pferde an die Stelle der verkauften schaffen und stellen, die ebenso gut sind wie die vorigen.
Wenn auch die genannten Geschlechter von Grafen und Adel über kurz oder lang eines oder mehrere ganz ohne männliche Erben mit Tod abgingen und ausstürben, alsdann sollen und wollen wir oder unsere Erben andere Grafen und Adlige, die den Pfännern und ihren Mitverschriebenen annehmbar sind, an die Stelle der Abgegangenen setzen, sobald es die Pfänner begehren, binnen Monatsfrist; und diese sollen sich in aller Weise verschreiben und verpflichten wie die Abgegangenen. Und geschähe das nicht, so sollen die Pfänner die Macht haben, die Übrigen einzufordern, in aller Weise wie oben davon geschrieben steht, in allen Dingen ohne Hinterlist.
Würde aber eines oder mehreres, wie in dieser Verschreibung genannt, von uns, unseren Erben und den nachkommenden Fürsten zu Hessen oder von unseren Bürgen, Mitverschriebenen und Selbstschuldnern vergessen und nicht gehalten
— was doch nicht sein soll —, so sollen und dürfen sich die gemeinen Pfänner, ihre Erben und Mitverschriebenen insgesamt und einzeln wegen ihres Schadens und dessen, was ihnen dieser Verschreibung wegen ausstünde, an uns, unseren Erben, den nachkommenden Fürsten zu Hessen und an allen unseren Landen, Leuten, Gütern, Renten, Zinsen, Nutzungen und Gülten schadlos halten. Desgleichen an den genannten Bürgen und Selbstschuldnern, an ihren Erben und Nachkommen, an ihren Gütern insgesamt und einzeln, seien es fahrende oder liegende, innerhalb oder außerhalb Landes gelegen, wie sie auch heißen mögen — mit oder ohne richterliche Erkenntnis, wie sie können und mögen, durch Beschlagnahme, Hemmung und Zurückhaltung nach ihrem Gefallen, gänzlich und vollständig.
Es sollen auch alle Boten der Pfänner, die die Bürgen aufsuchen und einfordern und den Pfännern in dieser Sache nach Bedarf und Lage wie gesagt dienen, freies Geleit und Sicherheit haben und keinerlei Ungnade oder Ungunst von uns, unseren Erben, den nachkommenden Fürsten zu Hessen,
und von den Bürgen, ihren Erben und unseren Mitverschriebenen zu gewärtigen haben.
Auch sollen und wollen weder wir, unsere Erben und Nachkommen noch die Bürgen noch jemand von unser aller wegen deswegen in Ungnade und Feindschaft eifern, nachtragen oder es rächen.
Sollte auch dieser Brief, auf welchem Weg das auch geschehen könnte, an Pergament, Buchstaben oder Siegeln Schaden nehmen und mangelhaft werden, oder sollte ein Artikel dem anderen widersprechen, so soll das alles den gemeinen Pfännern, ihren Erben und Mitverschriebenen und dem, der diesen Brief mit ihrem guten Wissen und Willen innehat, keinen Schaden bringen.
Zu dem und über alles Obengeschriebene hinaus ist verabredet und von uns, unseren Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, bewilligt — und wir bewilligen es hiermit kraft dieses Briefes —, dass für den Fall, dass den Pfännern, ihren Erben, Nachkommen und Mitverschriebenen eines oder mehreres in dieser Verpachtung und Verschreibung nicht gehalten würde, was doch nicht sein soll, oder dass diese Verpachtung von einem
Teil wie gesagt aufgekündigt wird, den Pfännern, ihren Erben und Mitverschriebenen die folgenden Wege zu ihrer Sicherheit vorbehalten und offenstehen sollen. Von diesen dürfen sie neben dem zuvor Beschriebenen denjenigen gebrauchen, der ihnen gefällig und am zuträglichsten ist; und sie sollen alsdann auch wieder auf den vorigen, oben angeführten Vertrag zurücktreten dürfen.
Oder aber, wenn den Pfännern der eben genannte Weg nicht gefiele, so sollen sie alsdann für ihr ganzes Salzwerk und alles, was dazu und darin gehört und daran hängt, eine namhafte Summe Gulden von uns, unseren Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, fordern dürfen. Doch soll die Bemessung des Wertes bei einer unparteiischen Universität im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation liegen, die zu wählen die Pfänner die Macht haben sollen. Was diese dann als angemessen, ehrbar und billig darin bemisst und erkennt, dabei sollen und wollen wir es von beiden Seiten bleiben lassen. Und diesen
an einem der nachbenannten Orte auf unsere Kosten liefern, geben und bezahlen: nach Frankfurt am Main oder Erfurt in Thüringen, an welchem Ort es den Pfännern gefällig und gelegen ist. Und wir sollen sie insgesamt oder einen jeden mit seinem gebührenden Anteil, nach ihrer und eines jeden Lage, Bedarf und Wohlgefallen damit unbehindert und ohne alle Weigerung verfahren und handeln lassen.
Und zu weiterer rechter Urkunde haben wir, obengenannter Landgraf Philipp, uns hierunter mit eigener Hand unterschrieben und zu größerer Sicherheit unser Siegel für uns und alle unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen wissentlich hieran hängen lassen.
Und wir, die obengenannten Grafen, die vom Adel und die Städte, bekennen insgesamt und einzeln, dass wir auf Begehren unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen
alles, was Seine Fürstlichen Gnaden in dieser Verschreibung von uns angezeigt und genannt hat — weil dies das ganze Land betrifft —, für uns, unsere Erben und Nachkommen mit wohlbedachtem Mut und willig gebilligt und uns dazu verpflichtet haben. Und wir tun das kraft dieses Briefes, dem allenthalben treulich nachzukommen und danach zu leben.
Das geloben und versprechen wir hiermit bei unseren gräflichen und Edelmanns-Ehren, Treuen und gutem Glauben; desgleichen wir von den Städten bei Ehren, Treuen und gutem Glauben; und wir Bürgen alle für uns, unsere Erben und Nachkommen auch an eines rechten geschworenen Eides statt — in allen Dingen ohne Hinterlist.
Dagegen soll uns, neben unserem hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn, keinerlei Gnade, Freiheit oder Rechtssatzung, kein Gebot oder Verbot, wie oder durch wen sie jetzt gegeben sind oder künftig gegeben werden könnten, schützen, schirmen oder verteidigen, sofern sie uns Bürgen und Selbstschuldnern an dieser Verschreibung zugute
und den Pfännern, ihren Erben und Mitverschriebenen zum Schaden gereichen könnten. Vielmehr wollen wir darauf gänzlich und durchaus verzichten, insbesondere auf die Rechtssatzung des Kaisers Hadrian und auf die Einrede der Vorausklage, und tun das kraft dieses Briefes — alles ohne Betrug, Arglist und Hinterlist.
Zur Urkunde dessen hat jeder von uns obengenannten Grafen und derer vom Adel sein angeborenes Siegel und haben wir, die genannten Städte, jede unser Stadtsiegel an diesen Brief wissentlich hängen lassen.
Gegeben am dreiundzwanzigsten Tag des Monats Dezember im Jahr 1540.
Das Vierte Buch.
Ordnung und Regierung des Salzwerks zu den Sooden vor Allendorf an der Werra, bei Aufrichtung und Beginn der Verpachtung im Jahr des Herrn 1541 verkündigt und zu halten geboten, ebendort zu den Sooden durch den Herrn Statthalter zu Kassel am Mittwoch nach Trinitatis.
Anmerkung: Diese Ordnung und diese Gebote sind zuvor im Jahr des Herrn 1538 am Sonntag Jubilate von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der Pfänner in der Pfarrkirche zu den Sooden verkündigt worden.
Das Vierte Buch. — Ordnung, in welcher Weise das Salzwerk unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu den Sooden derzeit verwaltet und dessen Siederknechte und Gesinde regiert werden sollen, damit sie friedlich beieinander wohnen und leben; und in welcher Weise die Diener, Knechte und das Gesinde sich in ihrer Arbeit und Amtsführung halten sollen, damit Seine Fürstlichen Gnaden ihr Gut daselbst aufs Beste nutzen und den Pfännern ihren vereinbarten Pachtzins jährlich entrichten können.
Zu Allendorf im Jahr des Herrn 1541 durch Heinrich Muldener und Jost Becker vom Homberg, Befehlshaber, sowie Johann Bartholomäus, Rentmeister daselbst, aufgerichtet und verkündigt.
Erstens sollen alle Sodemeister, Afterknechte und alle, die auf dem ganzen Salzwerk und in den Siedehäusern arbeiten, Seinen Fürstlichen Gnaden neben und über die Erbhuldigung hinaus durch Eid verpflichtet sein.
Zweitens hat Seine Fürstliche Gnaden ihre Befehlshaber, den Rentmeister, den Salzwart, den Holzvogt und den Schultheißen verordnet, die gelobt und geschworen haben, dass sie die Salzwerksknechte und das Gesinde beider Seiten gemäß dem Befehl Seiner Fürstlichen Gnaden
Unsichere Lesungen
Z. 11: Muldenernn — Name, u mit Haken; evtl. Mildener
Das Vierte Buch. — und dem Inhalt der aufgerichteten Verpachtung sowie den jetzigen und künftigen Ordnungen, die Seine Fürstlichen Gnaden jeweils beschließen werden, treulich regieren und fleißig beaufsichtigen sollen und wollen.
Und wenn einer oder mehrere der Salzknechte und des Gesindes, sowohl der neuen als auch der alten Seite, gegen die Ordnungen, Gebote und Verbote handeln und sich in Strafe und Buße verwirken, so sollen diese Seiner Fürstlichen Gnaden verfallen sein, und die Buße soll in jedem Fall allein Seiner Fürstlichen Gnaden und sonst niemandem zustehen.
Seine Fürstliche Gnaden will auch, dass alle Sieder und Knechte in den Siedehäusern sitzen und wohnen sollen und der Stadt Allendorf nicht mehr und nicht weniger leisten sollen — mit Schoß und allen anderen Dingen —, als von alters herkommen ist.
Die Wartämter sind von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden folgendermaßen verordnet und besetzt: Christoph Homberg, Salzwart, soll alle Werke auf beiden Seiten, die jede Woche gesotten werden, fleißig, klar und genau verzeichnen und als Gegenschreiber gegenüber dem Rentmeister für unseren gnädigen Herrn abrechnen.
Das Vierte Buch. — So soll der Pfarrer, Herr Johann Leinebach, dem genannten Salzwart Gegenwart sein und alle Werke für sich aufschreiben und verzeichnen. Dazu soll Henkel Schlim wegen des Zolls und der Schatzheller ebenfalls alle Werke genau verzeichnen und darüber Rechnung legen.
Ferner soll der genannte Obersalzwart Christoph jederzeit nach Lage der Dinge ernstlich darauf halten, dass die Knechte fort und fort sieden und ohne redlichen Grund kein Werk versäumen; und er soll keine Wohnung in den Siedehäusern haben.
Der Rentmeister soll alles aufgeschüttete und in Tonnen gepackte Salz in seine Rechnung nehmen und jährlich zweimal über seine Einnahme und Ausgabe Rechnung legen. Die Bezahlung für das aufgeschüttete Salz aber soll der Rentmeister auf den Zettel Christophs als des Gegenschreibers hin entrichten, alles wie es eine eigens dafür aufgestellte Ordnung ausweist und enthält.
Und wenn man aus dem Siedehaus abgibt oder verkauft, sollen die Verwalter der drei Schlüssel alle drei dabei sein und die Lieferung vornehmen,
Das Vierte Buch. — und keiner soll dabei allein für den anderen handeln, damit der Abgang ohne Verdacht festgehalten werde, wie es eine eigene Ordnung ausweist.
Und alles Salz, das man packen will, soll in jedem Siedehaus durch die dafür gemachten Roste im Beisein der hernach benannten Schätzer gemessen, in Säcke gefüllt und von den Schätzern mit dem dafür gefertigten Siegel versiegelt werden. Danach soll solches Salz in versiegelten Säcken unverdächtig in die Packhäuser geliefert und weiter durch die Bödener im Beisein des Salzwarts und auf dessen Befehl von den genannten Schätzern in Tonnen gefüllt, verschlossen und gebrannt werden. All das soll der Rentmeister verrechnen, und Christoph, der Gegenschreiber, soll es ihm gegenüber jederzeit ebenfalls verzeichnet übergeben.
Daneben sollen von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden acht Schätzer bestellt werden, die alle Werke besichtigen und bestimmen sollen, vor welche Siedehäuser der Fuhrmann fahren und Salz laden darf, und die dabei sein sollen, damit die Sieder rechtes Maß geben — nämlich das verordnete und
Das Vierte Buch. — verzeichnete Salzmaß — und nicht mehr, als ihm gebührt und zusteht.
Welcher Sieder darin fehlbar würde, zu wenig Salz gäbe oder zu viel Geld nähme, oder wer seine Hausfrau und sein Gesinde arglistig nehmen ließe, der oder dieselben sollen dafür am Leibe gestraft werden.
Zum Sechsten ist auch für gut angesehen worden, dass es unnötig ist, dass jeder Sieder eigene Ladegäste habe — ausgenommen bei der Asche, da mag man es geschehen lassen. Vielmehr soll der Fuhrmann, wenn er kommt, von den Schätzern gewiesen werden, wo er laden soll; es sei denn, er hätte seine Ladung zuvor bestellt, dann soll der Fuhrmann verpflichtet sein, dort zu laden. Welcher Meister aber darüber hinaus einem Ladegast lädt, der soll dafür bestraft werden.
Daneben sollen zwei aus den genannten acht Schätzern, nämlich N. und N., auch das Salzpacken und Aufschütten beaufsichtigen.
Ferner: Jeder Sieder soll bei Ehren und Eiden und bei höchster Strafe kein Gemäß und kein Salz aus den Siedehäusern tragen oder tragen lassen, weder verschenken noch in sein oder eines anderen Haus bringen, noch
Das Vierte Buch. — davon etwas verkaufen, weder gemäßweise noch achtel- oder halbachtelweise — es sei denn, das Salz werde wie hernach folgt im Beisein der Schätzer verkauft; dann mag er dem, der es gekauft hat, laden helfen.
Ausgenommen: Einem Bürger in Allendorf darf man ein Achtel gemäßweise verkaufen, mit Wissen der Schätzer, die es auch so verzeichnen sollen, damit der Sieder darin keine List gebrauchen kann.
Ferner: Wenn der Sieder gesotten hat, so soll er sein Salz stehen lassen und es nicht wegtragen, sondern nach den Schätzern schicken; diese sollen es bei ihren Eiden schätzen und besichtigen. Und kein Meister soll laden, ehe der Schätzer dabei gewesen ist.
Dünkt den Schätzer dann, dass er über die acht Achtel hinaus hat — was eine rechte volle Pfanne sein soll —, so soll man ihm sagen, er solle nichts hinzutun, ehe es gemessen sei; er habe Überschuss. Doch soll keiner mit Absicht Überschuss sieden, bei höchster Strafe.
Und wenn das Salz verkauft werden soll, so sollen stets die Schätzer beim Meister sein, und keinem
Unsichere Lesungen
Z. 17: nider — fundenn — Lücke nach Gedankenstrich
Das Vierte Buch. — Fremden oder Kärrner soll ohne ihr Beisein geladen werden.
Und wenn ein ganzes oder halbes Achtel übrig ist, so soll dem Sieder von den Schätzern zugelassen werden, ein halbes Maß Salz als Vorrat zu behalten, um damit aufzufüllen, falls ihm hernach bei einem anderen Werk etwas fehlen sollte. Alles weitere Übrige aber soll wieder in die Pfanne zum Vorrat getan und zur Beize gebraucht und sonst bei höchster Strafe vom Sieder nicht verkauft oder vertan werden.
Hätte aber der Sieder weniger, so soll auch der Fuhrmann weniger Geld geben — es sei denn, der Sieder fülle es mit gemahlenem Salz auf, das er bei sich hat. Doch soll der Sieder dem Herrn, auch wenn er zu klein gesotten hat, seinen vollen Gewinn geben.
Es soll auch jeder Meister zweiundzwanzigmal abstoßen, wenigstens aber einundzwanzigmal, und nicht laden, ehe das Werk fertig ist. Und keiner soll das Salz teurer oder billiger geben, als es festgesetzt ist, bei drei Gulden Buße.
Ferner: Alles Salz, das aus den Siedehäusern verkauft
Das Vierte Buch. — wird, soll gemessen werden. Und wenn auch der Sieder und der Kärrner sich einig wären, dass nicht gemessen werden solle, so soll es dennoch geschehen, damit der Herr wisse, dass ihm recht geschieht. Desgleichen soll keine Ladung bei Nacht geschehen, bei Verlust des Salzes.
Demnach sollen die Pfannen ein einheitliches Maß haben, und die Siedehäuser sollen in gutem Stand gehalten und so eingerichtet werden, dass der Sieder nicht viel mehr oder weniger als die acht Achtel ausbringen kann. Und welcher Sieder sein Siedehaus nicht in gutem Stand hält, soll dafür ernstlich gestraft werden.
Ferner: Welcher Afterknecht im Siedehaus wohnt, aber nicht dienen noch arbeiten will, dem soll man das Siedehaus sogleich verbieten, sobald die Siedehäuser besetzt sind.
Ferner: Kein Sieder soll auf einmal weniger als ein Achtel verkaufen und kein Salz in einzelnen Gemäßen, damit der Kärrner oder Fuhrmann nicht betrogen werden kann.
Ferner: Es sollen die Maße, die als Butten dafür gemacht sind und die man abstreicht — deren sechzehn auf acht
Das Vierte Buch. — Achtel Salz gehen und die das Wappen und Zeichen unseres gnädigen Herrn und der Pfänner tragen sollen —, in Gebrauch bleiben. Und die Butte soll oben einen Steg zum Abstreichen haben. Welcher Sieder den Steg abreißt oder aus einem Maß ohne Steg Salz abmisst, der oder die sollen am Leibe gestraft werden.
Ferner: Jedem Bürger zu Allendorf ist wie von alters her zugelassen, ein Achtel Salz zu kaufen und es in seinem Haus wieder in einzelnen Gemäßen zu verkaufen — doch so, dass er damit keinen unbilligen Aufschlag macht, nach Erkenntnis des Schultheißen unseres gnädigen Herrn und des Rates, und dass es stets mit Wissen der Schätzer geschieht, wie oben gesagt, die es auch anschreiben sollen, damit die Sieder darin keine List gebrauchen können. Wo aber diese Erkenntnis übertreten und das Gemäß teurer verkauft würde, soll der oder dieselben der Strafe unseres gnädigen Herrn verfallen sein.
Nach altem Gebrauch sollen die jetzigen acht Schosser
Das Vierte Buch. — der Siedehäuser in ihren Eiden und Pflichten bleiben, wie es herkommen ist. Sind aber etliche von ihnen verstorben, so sollen stets andere an ihre Stelle bestellt werden. Und würde einer in seiner Amtsführung als nicht redlich befunden, so soll man an seiner Statt einen anderen verordnen — doch soll das aufs Beste geregelt werden.
Diese sollen sich auch mit der Stadt über ihren Schoß verständigen, wie es bisher gewesen ist: die Hälfte vor Weihnachten und die Hälfte vor Jakobstag in der Ernte zu geben. Und wenn Rechnung über ihren Schoß nötig ist, so sollen sie diese legen, wenn man sie von ihnen fordert, über ein, zwei oder drei Jahre. Und findet sich etwas Überschüssiges in ihrem Schoß, so sollen sie dafür Zeug, Büchsen, Armbrüste und Pfeile beschaffen; und die Amtsknechte sollen ihnen bei der Beitreibung behilflich sein. Auch sollen die Schosser für den Schoß einzustehen verpflichtet sein.
Der Schultheiß soll auch auf das Forstamt sehen, und es soll ihm ernstlich befohlen sein.
Es sollen auch die Schätzer hervortreten, die das Salz besehen; und die Schätzer, die dann gesetzt werden, sollen
Das Vierte Buch. — geloben und schwören, dass sie das bewahren und beaufsichtigen wollen, wie diese Ordnung ausweist, so lieb ihnen ihre Seele und Ehre ist. Dann sollen sie ihre Finger aufrichten und den nachstehenden Eid geloben und schwören. Desgleichen sollen dann auch die Beseher der Buße ihr Gelübde und ihren Eid leisten wie die Schätzer.
Unser gnädiger Fürst und Herr gebietet, dass hier zu den Sooden niemand Wein oder Bier ausschenken und niemand Fass Bier, Tonne, Viertelfass oder Kägelchen hier hereinbringen soll, weder zu ihrer Kirchweih noch sonst. Ausgenommen bei Hochzeiten: Da mögen sie von einer Vesperzeit bis zur anderen Bier zu ihren Ehren haben. Und zu ihrer Kirmes sollen und dürfen sie so viel Bier, wie ihnen angemessen ist, in Eimern oder Kannen holen, aber nicht in Tiegeln, Tonnen oder Fässern, bei höchster Buße — je von der Tonne, und so fort nach der Zahl der Fässer gerechnet. Es sei denn, er tue es mit Vorwissen und Erlaubnis des Salzgrafen und des Rentmeisters Seiner Fürstlichen Gnaden. Doch wem solches erlaubt würde, der oder die sollen gar kein Gelage und keine Zeche veranstalten, bei Verlust des Getränks.
Unseres gnädigen Herrn Meinung ist, dass kein Sieder
Das Vierte Buch. — Erbe oder Gut vor Allendorf oder eine Behausung in der Stadt Allendorf kaufen soll, er sei denn Bürger daselbst und wohne dort, bei höchster Buße.
Wer auch den anderen einen Achtundzwanziger oder einen Verräter heißt oder mit dem Fallübel oder sonst etwas verflucht, der soll die höchste Buße verwirkt haben.
Unser gnädiger Fürst und Herr gebietet: Welchem Bürger oder Sieder sein Holz oder seine Wellen genommen werden, der mag das Holz oder die Wellen, wo immer er sie antrifft — vor den Toren, auf Wagen, auf Eseln, in den Siedehäusern oder anderswo —, als das Seine ansprechen und soll deswegen ohne Schaden und Nachforderung bleiben.
Kommt aber derjenige, der das Holz oder die Wellen geführt oder gebracht hat, und will es verantworten, so soll er, wie es Rechtens ist, dartun, dass er es selbst gemacht oder redlich erworben hat, oder soll es mit dem Ort beweisen, an dem er es gehauen hat. Tut er das nicht, so mag der, dem das Holz oder die Wellen entführt sind, es als das Seine behalten; und Schultheiß und Rat wollen dann denjenigen, der solchen Übergriff getan hat, gebührend büßen. Wäre es aber so, dass der so Angesprochene und Angefallene das Holz oder die Wellen redlich behauptete,
Unsichere Lesungen
Z. 6: fallubell — Wortgrenze unklar
Z. 14: bracht[gestrichen: lt] — Streichung am Wortende
Das Vierte Buch. — wie dargelegt, so soll er dennoch keinen Anspruch oder keine Forderung gegen den erheben, der ihn angesprochen und angefallen hat.
Wer auch Wellenholz in der Gemeindeflur zur rechten Zeit niederhaut, der soll es binnen eines Vierteljahres aufbinden. Lässt er es länger liegen, so mag es aufbinden, wer will, für die Gemeinde.
Unseres gnädigen Fürsten und Herrn Gebot ist: Wer hier zu den Sooden Gänse hat, soll ihnen einen Flügel halb beschneiden, damit sie nicht wegfliegen können, und soll sie ohne Schaden seines Nachbarn halten. Bei wem man es nicht so findet, der soll das büßen mit einem Böhmischen von jeder Gans, halb unserem gnädigen Herrn und halb der Stadt.
Fände sie aber jemand in seinem Schaden auf bestelltem Feld und schlüge sie tot, so soll er dafür nicht einzustehen haben.
Wenn Ostern vorüber ist, so soll für Gänse, die ungehütet gehen, niemand einzustehen haben, der ihnen Schaden zufügt; und es soll gebüßt werden mit drei Pfennig von jeder Gans.
Ferner gebietet unser gnädiger Fürst und Herr, dass
Das Vierte Buch. — wer abends bei ungebührlichen Dingen angetroffen wird — mit Werfen und Rufen die Leute zu erschrecken und zu wecken, den Leuten Fenster und Türen zuzuschlagen, Wagen umzuwerfen — oder wer den Leuten sonst an Häusern, Gassen, Gärten und auf dem Feld Schaden zufügt oder zufügen lässt, der soll das mit der höchsten Buße büßen und dazu vier Wochen aus den Siedehäusern getrieben werden. Und ginge er trotzdem wieder hinein, so soll man ihn vier Wochen in Haft setzen und ihn die Zeit auch darin absitzen lassen.
Ferner: Der Unrat soll nach Anweisung des Rentmeisters und der Warte weggeführt werden, bei einem Pfund Strafe.
Wer einen anderen verwundet, der zu den Siedehäusern auf dem Salzwerk wohnt — sei er Meisterknecht, Gießer oder Afterknecht —, und zwar knöchellang, nämlich so lang wie der mittlere Knöchel am Mittelfinger, und nageltief: Wenn eine Wunde auch nur eines von beiden erfüllt, so soll der die Siedehäuser, die Stadt Allendorf und ihre Feldmark ein Jahr lang räumen. Und wer den Jahrmarkt bricht, soll die Buße zahlen und die Feldmark dennoch meiden; sooft er sie bricht, soll er von neuem anfangen. Ihm
Das Vierte Buch. — soll auch keine Gnade widerfahren, es beträfe denn Vater, Mutter, Bruder, Schwester oder Kinder; sein Jahr sei voll zu halten und nicht anders.
Wer auch den anderen zu den Siedehäusern totschlägt, wie eben gesagt, der soll hundert Jahre und einen Tag räumen; in dieser Zeit kann er keine Gnade finden. Wird er aber ergriffen, so soll man ihm sein Recht tun, was rechtens sein wird.
Ferner: Wer ohne Erlaubnis oder ohne Anweisung siedet, der soll seinen Lohn verlieren, nämlich ein Pfund Pfennige, und das Werk soll unserem gnädigen Herrn verfallen sein.
Wäre es auch, dass der Kaufmann oder Kärrner jemandem sein Salz wegführte oder wegtrüge, so sollen und dürfen die Diener unseres gnädigen Herrn den oder die, wenn er wieder in die Siedehäuser käme, dafür ernstlich bestrafen.
Unser gnädiger Herr will ernstlich bei harter Strafe verboten und darüber streng gehalten haben, dass kein Meisterknecht, Afterknecht oder Einwohner zu den Siedehäusern zu einem Hofdienst reite, in
Das Vierte Buch. — den Krieg ziehe oder Heerfahrt und Gefolgschaft leiste ohne Wissen und Willen des Salzgrafen und der Diener Seiner Fürstlichen Gnaden zu den Siedehäusern. Wer es dennoch täte, dem soll man sogleich seine Hausfrau und seine Kinder, falls er welche hat, aus den Siedehäusern weisen und hinaustreiben; und wenn er dann selbst wiederkäme, so soll er nicht in die Siedehäuser. Ginge er trotzdem hinein, der stehe sein Abenteuer.
Ferner: Es soll auch fortan niemand glühende Kohlen aus den Siedehäusern tragen, er trage sie denn verdeckt oder ganz sicher verwahrt. Wer das übertritt, soll zehn Schilling Heller geben.
Auch soll niemand nachts zu den Siedehäusern mit offenen Wischen gehen, er sei jung oder alt, bei zehn Schilling.
Ferner: Jeder Meisterknecht soll eine Laterne in seinem Siedehaus haben, damit er und sein Gesinde aus und ein gehen. Wer sich daran nicht hält und dabei ertappt wird, soll das mit zehn Schilling büßen.
Ferner: Wer den Brunnen verunreinigt, sei er jung oder alt, und dessen bezichtigt oder überführt und den Dienern unseres gnädigen Herrn angezeigt wird, den oder die sollen sie ohne Barmherzigkeit büßen und bestrafen.
Das Vierte Buch. — Ferner: Wer dessen bezichtigt oder dabei gesehen würde, dass er solche Unzucht bei oder auf dem Brunnen tut, soll das mit zwei Pfund Hellern büßen; davon soll man ihn keinesfalls entbinden, auch wenn man ihm Gnade erweisen wollte.
Ferner: Wer sich auf dem Brunnen prügelt, sei er jung oder alt, soll seinen Lohn verlieren. Hat er keinen Lohn zu verlieren, so stehe er sein Abenteuer oder räume die Siedehäuser.
Auch soll kein Meisterknecht, Afterknecht, Mitbewohner oder Ehepaar zu den Siedehäusern wohnen und auch nicht zu irgendeiner Arbeit zugelassen werden, er sei denn unserem gnädigen Fürsten und Herrn, wie oben gesagt, durch Eid verpflichtet.
Ferner: Es soll auch niemand hier zu den Siedehäusern Hochzeit halten, er sei denn unserem gnädigen Herrn, wie gesagt, durch Eid verpflichtet. Und er soll dem Rentmeister und dem Salzwart in die Hand geloben, unserem gnädigen Herrn treu, hold, gehorsam und gewärtig zu sein für ihr Salzwerk, so lieb ihm seine Seele und Ehre sei, Seiner Fürstlichen Gnaden Bestes zu tun und vor ihrem Schaden zu warnen, heimlich oder offenbar, wie ein treuer Mann seinem Herrn verpflichtet und schuldig ist, in-
Das Vierte Buch. — dem Wortlaut, wie die Eidesformel hernach folgt, so wie alle Einwohner zu den Siedehäusern sie jetzt an Stelle unseres gnädigen Fürsten und Herrn dessen Statthalter zu Kassel, Sigmund von Boyneburg, geleistet haben. Da richtet er seinen Finger auf und schwört zu Gott und seinem heiligen Wort; und dieser Eid folgt am Ende dieser Ordnungen.
Unser gnädiger Fürst und Herr verbietet, dass fortan jemand Wellen kaufe, er sei denn ein Meisterknecht, bei höchster Buße.
Es soll auch kein Meisterknecht dem anderen seinen Holzmann oder Ladeherrn abwerben, bei Verlust seines Lohnes.
Auch soll kein Meisterknecht oder Afterknecht Wellen kaufen, um sie wieder zu verkaufen; sooft er das tut, soll er von jedem Schock, das er verkauft, seinen Lohn verloren haben, nämlich zwei Pfund.
Auch soll kein Meisterknecht dem anderen Wellen verkaufen oder leihen, ob er sie gekauft, selbst gemacht oder hat machen lassen. Vielmehr darf er
Das Vierte Buch. — so viel kaufen oder machen lassen, wie er in seinem Siedehaus braucht, und nicht mehr. Und wer das übertritt, soll es büßen mit seinem Lohn von jedem Schock Wellen.
Doch wenn einem Knecht ungefähr eine Stiege Wellen oder weniger fehlte und es zuzulassen wäre, so dürfte ihm sein Nachbar oder ein anderer leihen — jedoch so, dass dieser wieder Wellen von ihm zurücknimmt und kein Geld dafür.
Unser gnädiger Fürst und Herr gebietet: Welcher Meisterknecht gesotten und drei Viertel Salz von diesem Werk geladen hat, der soll Seinen Fürstlichen Gnaden den Gewinn abführen, bei Verlust des Werks.
Ferner gebietet unser gnädiger Fürst und Herr: Welcher Meisterknecht aus seinem Siedehaus kommt oder gekommen ist und Seinen Fürstlichen Gnaden oder deren Dienern den Gewinn schuldig bleibt, dem oder denen dürfen Rentmeister und Holzvogt die Arbeit in den Siedehäusern verbieten, sodass kein Meisterknecht einen solchen Schuldner arbeiten lassen soll. Und wer ihn dennoch arbeiten ließe, soll das, sooft er es tut, mit … Schilling Hellern büßen.
Das Vierte Buch. — Und wer dieses Gebot missachtet und müßig ginge oder Wellen machte oder andere Arbeit außerhalb der Siedehäuser täte, dem soll man durch Rentmeister und Warte die Siedehäuser verbieten; und räumte er sie dann nicht, so stehe er sein Abenteuer.
Unser gnädiger Fürst und Herr gebietet: Wer zu den Siedehäusern die Befestigung, den Bergfried, das Bollwerk oder die Zäune zerbricht oder ohne Erlaubnis der Amtsknechte in die Hege oder in den Graben steigt, soll die höchste Buße verwirkt haben, nämlich drei Pfund.
Es soll auch niemand in den Gehölzen unseres gnädigen Fürsten und Herrn hauen; und wer das bricht und dabei gesehen oder bezichtigt wird, soll die höchste Buße verwirkt haben.
Unser gnädiger Fürst und Herr will auch: Wenn ein Knecht gesotten hat und der Rentmeister dem Knecht den Gewinn nicht glauben will, so soll der Rentmeister die Macht haben, niemandem das Salz folgen zu lassen, ehe jener ihm den Gewinn gibt. Danach mögen sich Kärrner und Knechte richten: dass der Knecht das Geld Seiner Fürstlichen Gnaden nicht einbehalte, ehe geladen ist, und
Das Vierte Buch. — auch der Kärrner, dass er das Salz nicht bezahle, ehe der Rentmeister an seinen Gewinn kommen kann. Und das sollen auch die Schätzer, wenn sie angesprochen werden, so handhaben.
Es soll auch niemand das Salz teurer geben, als es von unserem gnädigen Herrn festgesetzt ist — weder Rentmeister noch Warte, weder Meisterknecht, Afterknecht noch Kärrner, wer es auch sei, niemand ausgenommen, in den Siedehäusern, in der Stadt oder in ihrer Feldmark. Und wer das bricht, soll dafür bestraft werden und den Mehrbetrag den Schätzern zurückgeben. Welcher Knecht oder Einwohner zu den Siedehäusern das täte, soll es mit zehn Gulden büßen; und wer sich dagegen setzt, stehe sein Abenteuer.
Auch soll kein Meisterknecht seiner Frau oder seinen Kindern, seinem Knecht oder dessen Frau, die am Werk gearbeitet haben, Salz laden, bei höchster Buße.
Ferner: Kein Meisterknecht soll mit einem Kärrner gemeinsame Sache machen, auch nicht selbst wegführen oder wegtragen lassen, bei höchster Buße, er
Unsichere Lesungen
Z. 4: anngesproch — Kuerzungsstrich, wohl anngesprochen
Das Vierte Buch. — tue es denn mit Wissen und Willen der Amtsknechte.
Unser gnädiger Fürst und Herr gebietet und will es fortan so gehalten haben, dass keiner, der zu den Siedehäusern wohnhaft ist oder dort arbeitet, Salz tragen soll, bei derselben Buße; und wer sich dagegen sperrt, stehe sein Abenteuer. Auch soll er es nicht gegen Lohn aus den Siedehäusern tragen.
Auch soll kein Meisterknecht das Salz aus seinem Siedehaus weiterverkaufen lassen — weder an Kärrner noch an Leute aus der Stadt, niemand ausgenommen —, weder ganz noch in einzelnen Gemäßen, er tue es denn mit Wissen und Willen des Rentmeisters und der Warte; und er soll das mit drei … büßen, ohne Gnade, sei es Meister oder Knecht.
Ferner: Welcher Knecht ohne redlichen Grund von seinem Herrn Urlaub nimmt, der Knecht soll ein Jahr lang nicht Meister werden; und wer ihn dennoch arbeiten ließe, soll zehn Schilling verwirkt haben, sooft er das tut.
Unser gnädiger Fürst und Herr gebietet: Wer zu den Siede-
Das Vierte Buch. — häusern wohnen will, soll auf dem Salzwerk arbeiten und keinen Handel oder Gewerbe treiben, weder mit Kaufen noch mit Verkaufen — es sei denn Korn, Eisen, Schleier, Schmer, Lichter oder Ähnliches. Auch soll er nicht Asche auf Wiederkauf kaufen, auch keine Vormundschaft führen, auch sonst nichts, was man betreiben mag, ausgenommen Werk und Brot nach alter Gewohnheit.
Und wer sich daran nicht halten will, mag in die Stadt oder anderswohin ziehen, wo es ihm bequem ist. Und wer in den Siedehäusern bleibt, darin wohnt und dies bricht, soll es mit der höchsten Buße von drei Pfund büßen. Wollte er sich aber um die Buße nicht kümmern, so soll er in die Stadt ziehen oder sein Abenteuer stehen.
Ferner gebietet unser gnädiger Fürst und Herr, dass kein Meisterknecht jemandem Salz dörren oder in ganzen Gemäßen aus seinem Siedehaus tragen lassen soll, er sei denn ein Bürger; und es soll wie gesagt in die Stadt gehen, mit Wissen der Schätzer, bei Verlust von drei Pfund.
Auch soll fortan niemand Wellen setzen
Das Vierte Buch. — auf die Ladestätten und die freien Plätze; wer das bricht, soll drei Pfund zahlen und Frieden halten, sobald er die Wellen nach Anweisung der Warte beiseitegeräumt hat.
Auch verbietet unser gnädiger Herr, dass ein Meisterknecht irgendein Gemäß oder Salz einzeln verschenke oder verkaufe, ausgenommen ein Achtel wie oben gesagt, bei Verlust von drei Pfund.
Auch gebietet unser gnädiger Fürst und Herr: Welcher Meisterknecht oder Einwohner im Siedehaus sich dieser Ordnung, diesen Geboten und Verboten unseres gnädigen Herrn widersetzt, sodass er sich nicht gehorsam nach seinem Eid halten will, auf welche Weise das auch geschehe, der oder die sollen keine Stunde mehr Meisterknecht sein und ein oder drei Jahre lang keine Arbeit als Meisterwerk oder Afterwerk im Siedehaus tun.
Desgleichen: Welcher Meisterknecht wegzöge oder weglief und seinem gnädigen Fürsten und Herrn das Ihre schuldig bliebe und es mit sich nähme, ohne Willen unseres gnädigen Fürsten und Herrn und
Das Vierte Buch. — von dessen Dienern, der oder die sollen im Siedehaus keine Arbeit tun, weder Meisterwerk noch Afterwerk, sie hätten sich denn mit Seiner Fürstlichen Gnaden oder deren Dienern über eine solche Übertretung gänzlich verglichen.
Auch gebietet unser gnädiger Fürst und Herr, dass die Scherer und Meisterknechte alle am Sonntagmorgen zugleich vor die Warte vor das Zollhaus kommen und dort die Schatzwerke und auch die Bußen verzeichnen lassen, was deren in der Woche angefallen ist. Und bei wem das nicht geschieht, der soll für den Schaden einstehen.
Desgleichen, wenn man sonst zur Zeit läutet, um die Gebote unseres gnädigen Herrn anzuhören: Wer dann die Gebote übertritt und sagen wollte, er sei nicht dabei gewesen und habe es nicht gehört, dem soll das nicht helfen; denn man läutet ja darum, dass man kommen soll.
Auch sollen die Schätzer kein Werk schätzen, wenn der Meister schon in die Pfanne gegossen hat, und sollen einen solchen bei ihren Eiden melden und bezichtigen. Welcher Meister zwei Schatzwerke nacheinander
Das Vierte Buch. — machen lässt, dem soll man nicht mehr als eines bezahlen — es sei denn, er hätte das Werk des ersten Schatzwerks gesäubert oder ausgebessert.
Und die Schätzer sollen auf die Schatzwerke gut achtgeben; und wo einer siedet, soll der Schätzer ab und zu hingehen und darauf sehen, dass das Schatzwerk sauber ausgebracht wird, und keinen Meister in die Pfanne gießen lassen, ehe er gesehen hat, dass es ausgebracht ist. Und welcher Meister trotzdem eingießt, dem soll man kein Schatzwerk anerkennen.
Es sollen auch der Rentmeister, seine Diener und alle Schätzer fleißig umhergehen und darauf sehen, dass jeder Meister zur rechten Zeit nach Lage der Pfanne den Siedeboden fegen lässt; denn dadurch entsteht großer Schaden an den Pfannen, und Schatzwerke kommen davon. Darum: Welchem Meister sie zu fegen befehlen, der soll es tun, bei einem Gulden Buße. Und wo das nicht geschieht, sollen die Schätzer es dem Rentmeister anzeigen. Und eine neue Pfanne soll nicht länger als über fünf Werke, eine alte nicht länger als über drei Werke ungefegt stehen bleiben, noch darin
Das Vierte Buch. — weiter gesotten werden.
Die Schätzer sollen das Besengeld schätzen, weil sie ja bei Beginn und Ende des Schatzwerks dabei sind — nach Arbeit der Lohn. Und sie sollen es am Sonnabend zusammen mit dem Schatzwerk anzeigen; das soll der Warte mit dem Schatzwerk aufschreiben und dem Sieder in den Schatzzettel eintragen.
Wo ein Meister siedet und sich des Schatzwerks erwehrt, darüber soll sich der Rentmeister vergleichen, doch mit Wissen des Salzwarts und der Schätzer.
Kein Sieder soll einen Pfannenschmiedsknecht büßen lassen, ehe dieser ein Jahr im Handwerk gearbeitet hat — es sei denn, der Meister sei selbst dabei.
Unser gnädiger Herr will auch, dass kein Meister über einen halben Gulden an seiner Pfanne ausbessern lasse, er tue es denn mit Wissen des Rentmeisters. Was dieser dann weiter für gut ansieht und anordnet, dem sollen Pfannenschmiede und Sieder nachkommen und Folge leisten.
Das Kindtaufen zu den Siedehäusern soll nach dem Wortlaut meines
Das Vierte Buch. — gnädigen Herrn Ordnung gehalten werden, und es soll nicht erlaubt oder gestattet sein, Bier in Tonnen zu holen.
Kein Sieder oder Afterknecht soll über Nacht in der Stadt, in den nächstgelegenen Dörfern oder bei Zechen bleiben; wer das täte, soll jedes Mal einen Ort zur Buße geben.
Wenn im Siedehaus eine Hochzeit ist, so soll keiner aus der Stadt zum Tanz gehen, bei einem Gulden Buße; ebenso soll kein Sieder in die Stadt zum Tanz gehen, bei derselben Buße.
Es soll kein Sieder spielen, wer er auch sei; und wo man einen oder mehrere dabei ertappt, soll er das mit drei Pfund büßen.
Es soll auch niemand hier zu den Siedehäusern Branntweinzechen halten, in seinem Haus, klein oder groß, bei einem Gulden Buße.
Es soll auch niemand während der Predigt des göttlichen Wortes auf dem Kirchhof stehen, bei einer Strafe von drei Albus.
Es soll auch kein Sieder irgendeinem Weidwerk nachgehen,
was es auch sei.
Es soll kein Sieder mehr als sechs Malter Asche für einen Taler an die Glasmacher verkaufen, bei drei Pfund Buße; wer das übertritt, hat es unserem hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn zu büßen.
Es soll kein Sieder auf den Hain oder sonst in ein Dorf zu Wein oder Bier gehen, er habe denn einen redlichen Grund, bei einem Gulden Buße. Denn will er schon zechen, so liegt ihm die Stadt Allendorf weit genug entgegen.
Keiner soll eine Versammlung der Knechte veranstalten, weder durch Zusammenrufen noch sonst, bei Leibesstrafe.
Es soll auch kein Meister Salz borgen, sei es viel oder wenig, bei Verlust des Werks — es sei denn, derselbe Meister könne seinen Gewinn ohnehin bezahlen und nehme das Borgen nicht zum Anlass, die Zahlung des Gewinns hinauszuzögern.
Es soll auch kein Meister wieder ansieden, ehe er nicht jeweils zuvor am Mittwoch und Samstag seinen Gewinn bezahlt hat. Doch soll man darin die Ordnung halten, wie sie der Rentmeister dafür befohlen hat.
Unsichere Lesungen
Z. 1: sey bey — Zeilenende, Zeichen unklar
Z. 4: [gestrichen: vnserm] — Dittographie, punktiert getilgt
Von Ostern bis Michaelis soll man, wenn das Salz keinen Absatz findet, aufschütten, und sonst nicht. So bekommt unser gnädiger Herr gutes Salz, und die Knechte kommen auch beim Holz zurecht.
Unseres gnädigen Fürsten und Herrn ernstlicher Befehl ist, dass die Befehlshaber und Amtsknechte Seiner Fürstlichen Gnaden eine Ordnung machen sollen, damit die Afterknechte und alles andere Gesinde, die beim Salzmachen helfen, gegenüber den Sodemeistern keine Neuerung durch Steigerung des Lohnes durchsetzen, sondern sich mit der alten hergebrachten Entlohnung begnügen.
Vorbehalten bleibt, diese Ordnung, Satzung und Gebote jederzeit zu ändern, zu mindern und zu mehren, nach Gutdünken unseres hochgedachten gnädigen Herrn.
Und dass dies also unser Befehl, Gebot und Meinung ist, dessen zur Urkunde haben wir, Landgraf Philipp zu Hessen, diese Ordnung mit eigener Hand unterzeichnet und besiegelt. Geändert, aufgerichtet und bestätigt zu Kassel am Sonntag nach Jakobi des Apostels im Jahr 1541.
Unsichere Lesungen
Z. 6: sfgl. — Abkürzung, Lesung der Kürzel
Z. 7: affterknecht — Strich durch Wort, wohl Zierstrich
Wortlaut der Erbhuldigung und Eidespflicht der Sieder, die im Jahr des Herrn 1541 am Mittwoch nach Trinitatis der Herr Statthalter zu Kassel, Sigmund von Boyneburg, alle Sodemeister und Einwohner zu den Sooden vor Allendorf an der Werra hat leisten lassen — in Beisein von uns, den damaligen Beamten daselbst, und der von der gemeinen Pfännerschaft dazu Verordneten —, wie folgt:
Ihr sollt dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, zu Dietz, Ziegenhain und Nidda usw., Seiner Fürstlichen Gnaden Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, als eurem gnädigen angeborenen natürlichen Landesfürsten und Erbherrn, alle zusammen eine rechte Erbhuldigung leisten. Und dazu soll ein jeder von euch besonders demselben als eurem gnädigen Fürsten und Gutsherrn — weil ihr Seiner Fürstlichen Gnaden Gut
innehabt und bearbeitet — einen leiblichen Eid zu Gott geloben und schwören: ihm und jederzeit seinem in den Sooden verordneten Salzgrafen und den Beamten treu, hold, gehorsam und gewärtig zu sein; euer Amt und Sieden gemäß dem Inhalt der aufgerichteten und euch vorgelesenen Siederordnung treulich und mit allem Fleiß zu versehen und zu verwalten, wie es treue Diener und Untertanen ihrem gnädigen Landesfürsten, Erb- und Gutsherrn schuldig sind.
Dazu: jedermann für sein Geld rechtes, gutes, trockenes Salz und volles Maß zu geben, ohne allen Betrug und Vorteil; über die Ordnung hinaus, nämlich auf einmal und in einer Pfanne nicht mehr als acht Achtel Salz zu sieden; ohne notwendigen, redlichen und beweisbaren Grund kein Kaltlager zu machen; und weder von reichen noch von armen Salzfuhrleuten oder Ladeleuten mehr zu nehmen, als unser hochgedachter gnädiger Fürst und Herr durch Ritter- und Landschaft Seiner Fürstlichen Gnaden festgesetzt und als Preis verordnet hat.
Auch soll ein jeder von euch seinen Gewinn von jedem gesottenen
Werk und seine Holzschulden zur rechten Zeit ohne Aufschub bezahlen; und ihr sollt euch sonst in allen Fällen der verlesenen Ordnung Seiner Fürstlichen Gnaden in allen ihren Punkten und Artikeln stets gehorsam, ehrbar, aufrichtig und ohne Weigerung halten und gar nichts von dem übertreten, was darin geboten und verboten ist.
Auch soll keiner für sich selbst eine Rottierung oder Meuterei anzetteln, dazu helfen oder sie geschehen lassen, so weit Leib und Leben eines jeden von euch reicht, auf gar keine Weise. Desgleichen sollt ihr bei Fehde zur Rettung des Fleckens Sooden und sonst auch in Feuers- und Wassersnot ein jeder nach seinem höchsten und besten Vermögen retten und helfen, treulich und ohne alle arglistige Hinterlist.
Wie ich mit ausdrücklichen Worten unterrichtet worden bin und wie es mir vorgelesen worden ist, das will ich treulich, stet und fest halten — so wahr mir Gott helfe und sein heiliges göttliches Wort. Amen.
Ordnung, betreffend das Halten von Weinkauf, Hochzeit und Kindtaufe in den Sooden. Veröffentlicht am 12. August im Jahr 54.
Von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn Landgraf Philipp zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen usw., gebieten die Salzgrafen Seiner Fürstlichen Gnaden zu den Sooden und wollen es auch ernstlich gehalten haben:
Dass fortan zu den Sooden keine Hochzeit mehr am Sonntag gehalten werde, sondern am Montag oder an einem anderen Tag der Woche, wie es die Salzgrafen jeweils erlauben.
Es sollen auch der Hochzeitslader nicht mehr als sechs Personen sein. Zur Verlobung oder zum Weinkauf sollen nicht mehr als zwei oder drei Tische Leute, Männer oder Frauen, mit Knechten und Mägden geladen und gesetzt werden.
Und zur Hochzeit sollen sie eine Mittagsmahlzeit und sonst keine weitere Mahlzeit halten und nicht mehr als zehn Tische Leute setzen oder laden, gemäß der fürstlichen Reformation, also hundert
Personen für eine Bewirtung. Und wer einen oder mehrere Tische darüber hinaus hätte, der oder dieselben sollen von jedem Tisch fünf Gulden zu Strafe und Buße unserem gnädigen Fürsten und Herrn unnachlässlich bezahlen, ebenso nach der Zahl der Personen gerechnet.
Welcher Sieder auch einen Auflauf veranstaltete oder Anlass dazu gäbe, soll ebenfalls Jahrbuße leisten nach Anordnung der Salzgrafen.
Es soll auch der Missbrauch, am Abend zuvor Bier und Brot von den zur Hochzeit Geladenen zu holen, hiermit gänzlich abgeschafft, aufgehoben und bei ungnädiger Strafe verboten sein.
Zum Tanz soll niemand gehen als die zur Hochzeit geladenen ledigen Personen. Wenn aber Eheleute, die auf der Hochzeit waren, tanzen wollten, so soll ein Ehemann mit seiner Ehefrau und mit keiner anderen Person tanzen, bei einem Taler Buße für jeden Tanz.
Zur Kindtaufe soll eine Mahlzeit für einen Tisch, also zehn Personen, gehalten werden und nicht mehr,
bei Buße von jeder Person, die darüber hinausgeht, in Höhe von zehn — und es soll nicht länger als bis acht Uhr abends gesessen werden, ebenfalls bei besonderer Strafe nach fürstlicher Verordnung und Befehl der Salzgrafen. Veröffentlicht Sooden, 12. August im Jahr 54.
Weil es hier auf dem Salzwerk zu den Sooden an Holz mangeln will und die Fuhrleute in der Stadt es unternehmen, Salz über Land zu verkaufen und kein Holz zu führen, so gebieten die Salzgrafen unseres gnädigen Fürsten und Herrn, dass fortan kein Sodemeister einem Fuhrmann in der Stadt Salz zum Verführen laden soll — es sei denn ein oder zwei Achtel für seinen eigenen Haushalt.
Was auch die Eseltreiber zwischen jetzt und Weihnachten an Salz laden, das sollen sie alles mit Holz bezahlen und es vom Zöllner genau verzeichnen lassen. Sonst soll ihnen für Geld oder Frucht kein Salz geladen werden.
Es soll fortan ohne Vorwissen der Salzgrafen kein
Sodemeister zu den Sooden seinen gewöhnlichen Ladeleuten im Fürstentum Hessen eine Ladung verweigern oder entziehen, wer sie auch bestellt. Denn unser gnädiger Fürst und Herr will, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Untertanen ohne alle Vorteilsnahme, Gewinn und Geschenke bedient werden.
So soll auch sonst in den Sooden mit Frucht, Salz oder anderem kein Zwischenhandel getrieben werden, bei Verlust der Meisterschaft und ungnädiger Strafe. Damit ist jeder zum Überfluss gewarnt, sich danach zu richten und sich vor Schaden zu hüten.
Veröffentlicht Sooden, 6. November im Jahr 54.
Die von unserem hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen verordneten Salzgrafen zu den Sooden: Valentin Schuldt, Justus Pistoris.
Verordnung der Ämter und Diener zur Führung des Salzwerks zu den Sooden, im Jahr des Herrn 1554, und zu Allendorf an der Werra am 14. Mai im Jahr des Herrn 1554 bestätigt.
Ordnung der Regierung des ganzen Salzwerks zu den Sooden vor Allendorf an der Werra, wie sie im jetzt beginnenden Jahr 1553 mit Satzungen, Rechten, Geboten und Verboten, Gewohnheiten, Freiheiten und Herkommen, auch mit Ämtern und Dienern bestellt und versehen ist — zu Lichtenau am zwölften Tag des Dezember im Jahr 52 aufzuzeichnen befohlen.
Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda usw., bekennen und tun öffentlich kund mit diesem Brief für uns, unsere Erben und die nachkommenden Fürsten zu Hessen und geben jedermann hiermit zu wissen:
Nachdem Gott der Allmächtige uns, unserem Fürstentum, unseren Grafschaften und Gebieten und auch vielen anderen angrenzenden und umliegenden Ländern zum Besten einen guten, löblichen Salzbrunnen in unserem Flecken zu den Sooden vor unserer Stadt Allendorf an der Werra gnädig gegeben und verliehen hat — woran zum Teil die Gebauerschaft, die sogenannten Pfänner, mit
teilhaftig ist —, und nachdem dieser Brunnen im Lauf der Zeit im Grunde schadhaft geworden war, ist er in unserer Abwesenheit auf unsere Kosten und Auslagen und mit aller notwendigen Ausrüstung auf unseren Befehl, mit Wissen unseres verordneten Statthalters, des seligen Kanzlers und anderer Räte zu Kassel, durch etliche unserer Räte und Diener, insbesondere unseren Salzgrafen und die Beamten zu den Sooden, im vergangenen Jahr 1550 von Grund auf neu gebaut worden — und zwar mit Rat des Ausschusses der Pfänner.
Dabei hat man noch ebenso viele gute Salzadern wie zuvor im alten Brunnen erhalten und hineingebracht, und die Sole ist, Gott dem Allmächtigen sei Lob, etwas reicher und besser geworden. Das spart beim Sieden viel Holz und macht den Siedern weniger Mühe, wofür wir alle seine göttliche Allmacht in steter Danksagung für seine väterliche, gnädige und milde Güte billig allezeit preisen und loben sollen.
Weil nun ohne ordentliche Regierung nichts besteht oder gedeiht und die Obrigkeit fort und fort und auch die Regierung dieses ganzen Salz-
Das Vierte Buch — werks — insbesondere in dieser Zeit, da wir neben unserem neuen Salzwerk auch den anderen Teil des alten Salzwerks von der gemeinen Gebauerschaft, den sogenannten Pfännern, zu den Sooden auf eine Anzahl Jahre gepachtet haben — allein uns zusteht, und weil beides mit- und nebeneinander ordentlich, aufrichtig und gut regiert werden soll, und weil diese göttliche Gabe zum Besten von uns, unseren Erben, den Fürsten zu Hessen, unserer gemeinen Ritter- und Landschaft und sonst jedermann, insbesondere aber zum ganzen gemeinen Nutzen geordnet und eingerichtet werden soll — denn der Arme kann das Salz noch weniger entbehren als der Reiche —, und damit sich künftig unsere Erben, die Fürsten zu Hessen, sowie die Diener und Beamten zu den Sooden nach dieser unserer jetzt verordneten Regierung des Salzwerks richten können und wissen, wie Gott der Allmächtige diese seine unaussprechliche Gabe in eben diesem Salzbrunnen zu den Sooden täglich gedeihen lässt, ausgießt und gibt:
so haben wir befohlen und verordnet, dies genau aufzuschreiben, zu verzeichnen und in gute, löbliche Regierung zu bringen, die
Das Vierte Buch. — Ordnung und Satzung, wie sie an diesem Ort jetzt zu halten sind, so lange, bis wir, unsere Söhne oder Erben sie ändern oder besser einrichten können; das zu tun behalten wir uns jederzeit ausdrücklich vor.
Landvogtamt zu Eschwege. Wir wollen zunächst, dass, wann immer wir oder unsere Erben unser Landvogtamt an der Werra besetzen, derselbe und ein jeder unserer Landvögte die Verträge und Ordnungen, die das dortige Salzwerk betreffen, insbesondere mit gebührenden Eiden neben seinen Amtspflichten geloben und beschwören soll, wie es die Verträge enthalten. Er soll sie auch gegenüber unserem Salzgrafen, den Beamten und allen Einwohnern zu den Sooden treulich und mit Ernst bis auf uns oder unsere Erben fleißig aufrechterhalten und dem Salzgrafen bei allem, was dazu nötig ist und was er von unseretwegen bewirken kann, behilflich sein — insbesondere bei der guten Hege und Beforstung aller umliegenden
Das Vierte Buch — Berge und Gehölze, seien sie unser oder unserer angrenzenden Untertanen, damit sie nicht ausgerodet und nicht durch Vieh, insbesondere durch die Menge der Ziegen, verwüstet werden. Ebenso bei unseren Gehölzen am Meißner und dessen Zugehörungen, ferner beim Kirchholz zu Kella.
Und weil der Heinzenberg bei Schwebda unmittelbar dem ehemaligen Augustinerkloster zu Eschwege gehörte, die Keudel sich aber bisher darüber hergemacht haben, haben wir ihnen deswegen geschrieben, davon abzustehen, damit unser Förster es zu unserem und unseres Salzwerks Nutzen beforsten kann. Darauf haben sie sich auf einen Vergleich berufen, den unser Landvogt und unsere Räte Konrad von Wallenstein und Friedrich Trott selig zwischen den Mönchen und ihnen wegen dieses Gehölzes und anderer Dinge aufgerichtet haben sollen, wonach jeder Teil die Hälfte daran haben sollte. Wenn das nun unverdächtig und beweisbar dargetan werden kann, lassen wir es dabei bleiben — jedoch so, dass solches Gehölz fortan gut und fleißig gehegt und unser Teil für das Salzwerk gebraucht wird, was wir
Das Vierte Buch. — unseren Förstern dort in ihre Pflicht mit Ernst befohlen haben wollen.
Ferner: die Wüstung und die Gehölze zum Brunrode und alle weiteren Gehölze, die wir jenseits der Werra haben, wo Grebendorf liegt; dazu alle Gehölze über der Aue, die zur dortigen Kirche und uns sonst gehören, insbesondere die Gehölze genannt die Füstal, die Gehölze im Wabmannstal, im Schlierbach und im Rosental, desgleichen das sogenannte Eichenholz zum Hain und am Sommerberg und sonst alle anderen Gehölze in unserem Amt Bilstein und dort umher.
Ferner die Berge und Gehölze um Sankt Lukas, am Kahlenberg, Fürstenberg, dem Schernhahn und was sonst dort und um Germerode liegt. Dazu die Gehölze und Berge über dem Kleb, Tolsbach und andere.
Das alles soll nirgendwo anders als für das Salzwerk gebraucht werden, wie es bisher zu Land und zu Wasser zum Salzwerk geführt und gebraucht worden ist. Darüber haben wir eigene Holzförster. Darauf sollen ein jeder unserer Landvögte
Unsichere Lesungen
Z. 9: Wabmannsthal — Ortsname, Mittelteil unsicher
Das Vierte Buch. — und auch unser Oberförster mit ernstem Fleiß sehen, es treulich und fleißig zu hegen und zu beforsten, es auch zu gelegener Zeit selbst zu bereisen und zu besichtigen und bei unserer höchsten ungnädigen Strafe ganz und gar nichts zu roden oder zu räumen, weder in noch vor den Wäldern; insbesondere soll das Ausroden der Feldhecken und Büsche keinesfalls gestattet werden.
Desgleichen sollen sie in unserem Amt und in der ganzen Landvogtei an der Werra die Landstraßen, Wege, Brücken und Stege — insbesondere im Kleb, den Walhäuser Weg und alle Straßen, die für Holz- und Salzfuhren zum Salzwerk gebraucht werden — bauen und bessern lassen und mit Ernst darauf halten, dass es unweigerlich geschieht und dass jedes Dorf und jeder Flecken in seiner Feldmark so baut und bessert, dass keine Klage darüber entsteht. Dazu sollen unsere Salzgrafen mit Rat und, wo es uns betrifft, mit angemessener Zulage und Beisteuer beitragen.
Nachdem auch alle Jahre viel Geld für Stroh zu den Sooden
Das Vierte Buch — verrechnet wird und das Umgeld jederzeit nicht ausreicht, so wollen wir, dass fortan alles Kornstroh, was Streu ist, für das Dach des Salzwerks Sooden aus unserem Amt Eschwege, aus Bilstein und den beiden Klöstern zu Eschwege jedes Jahr so viel, wie die Salzgrafen begehren, nach den Sooden geliefert und geschickt und ihnen daran nichts vorenthalten werde.
Wenn die Salzgrafen auch Stroh für Lehm brauchen, sollen sie ebenfalls angemessen abholen lassen. Darum wollen wir unseren dortigen Beamten zu Eschwege verordnen lassen, ihnen jedes Jahr einen Anteil an Stroh von Flachs, Weizen, Gerste, Hafer, Erbsen und anderem zu geben.
Und weil derzeit unser Amt Wanfried während unserer Abwesenheit verpfändet ist, wodurch dem Salzwerk bisher Gehölze, Stroh und anderes entzogen und verwüstet worden sind, so wollen wir darauf bedacht sein, es in Kürze wieder einzulösen und dem Salzwerk wie zuvor mit Holz, Stroh, Früchten und anderem nach
Bedarf zu Hilfe zu kommen und die Gehölze aufs Beste hegen zu lassen.
Es soll auch ein jeder jetziger und künftiger Landvogt, wenn es nötig ist und die Salzgrafen es begehren, zu ihnen nach den Sooden oder an andere Orte in Augenschein reiten, mit ihnen nach Lage und Bedarf im Geheimen, in Abwesenheit der Pfänner, über unseren Nutzen und Bedarf beraten und alles handeln, was uns, unseren Erben, Landen und Leuten des Salzwerks wegen zugutekommen kann. Auch soll er neben den Salzgrafen ernstes Aufsehen haben, dass die ganze Verwaltung uns zu Nutzen und Besten fleißig geführt und ausgerichtet werde. Dafür sollen ihm die Salzgrafen jährlich zu seinem Hausunterhalt vier Achtel Salz geben.
Salzgrafenamt zu den Sooden. Daneben wollen wir für diese unsere Verwaltung von unseretwegen zwei Salzgrafen verordnen. Von diesen soll der eine, über den wir uns selbst in Kürze
entscheiden wollen, Salzgraf und Schultheiß in unserer Stadt Allendorf sein — wie es unser Sohn Landgraf Wilhelm während unserer Abwesenheit und auch unser Statthalter Rudolf Schenck und zuvor der selige Kanzler Feige für nützlich und gut angesehen haben.
Er soll alle unsere Hoheit, Obrigkeit, Gerichte, Rechte, Gebote und Verbote bis auf uns aufs Fleißigste handhaben und verteidigen, dort in unserem Renthof wohnen, die beiden Ämter und alle Stadtsachen neben- und miteinander treulich und fleißig verwalten, unser Einkommen und die jährliche Nutzung jedes Jahr abrechnen und darüber Zahlung und Bescheid geben.
Auch soll er mit Ernst darauf sehen, dass der gemeine Nutzen der Stadt gefördert werde und dass sie endlich aus den großen Schulden und Beschwerungen herauskomme. Dabei soll er keine Person ansehen, wer sie auch sei, sondern was ein jeder der Stadt an Weinschank oder sonst schuldig ist, soll er sogleich ohne jede Weigerung bezahlen lassen, um damit die Schulden der Stadt so weit wie möglich zu tilgen —
oder die Schuldner sollen einen Teil dieser Stadtschulden auf sich nehmen.
Dazu soll er alle unsere eigenen Gehölze, desgleichen die unserer Stadt Allendorf und auch die der gemeinen Pfännerschaft um Allendorf und die Sooden herum, unter ernstem, fleißigem Aufsehen halten: dass sie fort und fort recht und gut gehegt werden, dass keine neue Rodung gemacht wird, dass sie nicht von Nachbarn und anderen mit Vieh übertrieben werden und dass nichts darin ohne sein Vorwissen verwüstet wird — so wie wir uns deswegen mit unseren lieben Getreuen, Bürgermeister und Rat zu Allendorf, und diese sich wiederum mit uns von neuem verglichen haben und darüber eine eigene Verschreibung aufgerichtet ist.
Und es sollen aufs Schnellste auf Anzeige der Ältesten alle Grenzverläufe, wo die Marksteine verrückt und verkommen sind, zwischen den angrenzenden Bergen und Gehölzen wieder gesetzt und mit Malsteinen bezeichnet werden. Auch soll an den Bergen und Gehölzen an und um die Sooden, wo zu weit hineinge-
Unsichere Lesungen
Z. 19: vermolnsteindt — wohl vermalsteint, unsicher
räumt und gerodet worden ist, dies abgeschafft oder Zins darauf gesetzt werden. Ebenso sollen die Zäune um die Höfe oder Gärten, wo sie zu weit in die gemeinen Wege gesetzt sind, wieder zurückgesetzt und so gemacht werden, wie es von alters nach Aussage der Ältesten gewesen und wie es gebührlich ist.
Auch soll er über unseren Landes- und Salzwerksordnungen und über allem, was wir sonst jeweils befehlen, ernstlich halten, sie ausrichten und die Übertreter je nach der Verwirkung eines jeden bestrafen. Dazu sollen sie alle Bußen, wie sie erkannt oder vereinbart werden, uns und unseren Erben für unseren Teil abrechnen, wie es dort herkommen und gebräuchlich ist.
Und damit keine Parteilichkeit oder kein Verdacht wegen einer Person, Freundschaft oder Verwandtschaft entstehe und niemand sich deswegen beklagen müsse, so wollen wir und unsere Erben dem vorbeugen und jederzeit auf eine gottesfürchtige, aufrichtige und geschickte Person achten, die für dieses Amt taugt, und diese dorthin verordnen und bestellen — eine, die kein Pfänner ist und an der Gebauer-
schaft zu den Sooden keinen Anteil hat und die auch, solange sie in unserem Dienst stehen will, dort nicht heiraten soll. Und derjenige, der jeweils dorthin bestellt wird, soll sein Leben lang in diesem Amt und Dienst bleiben und dort wohnen, wie es auf allen anderen Salzwerken gebräuchlich, gewöhnlich, nützlich und gut ist und wie es die hohe Notdurft erfordert.
Will er also zu Allendorf seine Wohnung haben, so soll derselbe alle Landstraßen, Wege, Stege, Brücken und anderes um das Salzwerk herum in guten Stand bringen und erhalten, mit Hilfe unseres Landvogts wie gesagt, und Fleiß und besonderes Aufsehen darauf verwenden, dass wir solche Spuren finden.
Desgleichen soll er unsere dortige Vogtmühle und das dazugehörige Wehr, den Fischsteg, die Hufen, den Garten und anderes in guter Ordnung halten und versehen, jederzeit in der Mühle beim Ausmessen dabei sein und Register oder Kerbholz darüber führen, damit es ohne Verdacht abgewickelt wird und er
uns jedes Jahr darüber Bescheid geben kann. Auch soll er die Mast unserer Schweine auf derselben unserer Mühle ordentlich halten lassen und sonst auch über die Diener in der Mühle sowie über unseren Zöllner und die Zollordnung mit Ernst halten.
Damit auch unsere eigenen Gehölze, die wir außerhalb des den Pfännern von uns zugelassenen Bezirks vor der jetzigen Verpachtung für unser Salzwerk bestimmt haben, dafür erhalten bleiben — nämlich der Meißner am Hang über Frankenhain nach Allendorf zu, laut dem am Ende dieses Abschnitts folgenden Befehl; ferner unser Teil am Ottersbach; ferner der Bramberg und andere Gehölze um Dudenrode; dazu der Petersberg sowie die Berge und Gehölze, die wir vor sechzehn Jahren von denen von Hundelshausen zu Armenhausen am Sorbenberg, im Breitental, Schweinmühl und Steingraben mit ihren zugehörigen umliegenden Bergen, Tälern und Hängen eingetauscht, erkauft und für das Salzwerk an uns gebracht haben, laut und
Das Vierte Buch — Inhalt der damals darüber aufgerichteten Verschreibung:
Vertrag zwischen Hessen und denen von Hundelshausen, aufgerichtet über etliche Gehölze, Wiesen und Güter, 1538.
Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, tun hiermit öffentlich für uns, unsere Erben und die nachkommenden Fürsten zu Hessen vor jedermann kund und bekennen:
Nachdem wir hier zu den Sooden vor Allendorf das Salzwerk um der hohen Notdurft und des gemeinen Nutzens unser selbst und der Ritter- und Landschaft unseres Fürstentums willen zu bauen und aufzurichten begonnen haben, wozu wir eine merkliche Menge Holz brauchen und nötig haben, so haben wir uns mit unseren lieben Getreuen Burkhard, Heinrich, Johann Walter und Kaspar von Hundelshausen zu Armenhausen, Vettern und
Das vierte Buch. — Brüdern, über ihre Gerechtsame zu Hundelshausen zu einem erblichen Tausch in folgender Weise verglichen. Und wir tun das gegenwärtig kraft dieses Briefes, nämlich so:
Die genannten von Hundelshausen haben uns für sich und ihre Erben jetzt sogleich erblich eingeräumt, zugestellt und übergeben alles, was ihre Voreltern und sie selbst dort zu Hundelshausen in unserem Amt Ludwigstein an Dorf, Feld und Feldmark besessen haben, samt allem Gehölz am Vorkenberg und allen anderen Zugehörungen, nichts ausgenommen.
Insbesondere dreißigeinhalb Hufen; davon geben fünfundzwanzig Hufen Zins: jede Hufe jährlich ein Schock Eier, acht Groschen — je drei Groschen für einen Albus —, vier Hühner zu Michaelis, ein Fastnachtshuhn und von jeder Hufe zwei Rinderweisungen. Dazu: Wenn ein Mann in dem genannten Dorf stirbt, fällt das beste Haupt an; man kann es für acht gute Groschen ablösen.
Ferner über die genannten fünfundzwanzig Hufen
Das Vierte Buch. — hinaus, die Zins geben: noch zwei eigene Hufen, die jährlich vier Malter Frucht zum Teil geben.
Ferner acht Acker Land, an die Feldmark zu Trubenhausen stoßend; sie geben, wenn sie mit Wintersaat bestellt werden, ein Malter Weizen, und zur Sommersaat drei Scheffel Hafer.
Ferner etliche Ländereien vor dem Vorkenberg, die Thomas Buchener innehat und wovon er jährlich zwei Malter Frucht zum Teil gibt.
Ferner etliche Wiesen im Delmbach, die die von Hilgershausen jährlich um vier Gulden Zins innehaben.
Ferner eine Wiese, genannt „unter den Lachslöchern", gibt jährlich anderthalb Gulden.
Ferner eine Wiese, die Jakob Merck jährlich um sechs Albus Zins innehat — samt dem Zieh- und Weinkaufsgeld, das von allen obengeschriebenen Gütern jeweils anfällt, in derselben Weise, wie ihre Eltern und Vorfahren selig und danach sie selbst es dort gehabt und von der Herrschaft zu Plesse zu Lehen getragen haben, laut demselben Lehensbrief, den sie uns übergeben haben.
Ausgenommen jedoch die Pfarrei und der Zehnte ebendort zu Hundelshausen, die uns gebühren sollen; und nach dem Zehnten
Das Vierte Buch. — die Hälfte zu Hundelshausen, dazu der vierte Teil an den genannten Eiern, Michaelshähnen und Hühnern, die von den angezeigten Hufen jährlich anfallen und die der genannte Walter von Hundelshausen zuvor verpfändet hat. Diese sollen und dürfen wir und unsere Erben ablösen und an uns bringen.
Doch sollen und wollen wir und unsere Erben dem genannten Walter oder seinen Erben diese Hälfte des Zehnten nach Maßgabe des Pfandschillings und der Hauptsumme, die wir bei der Ablösung auslegen, wieder zukommen lassen. Die Eier, Michaelshähne und Fastnachtshühner aber sollen uns und den Unsrigen erblich bleiben und folgen; daran sollen wir niemandem eine Ablösung zugestehen.
Und weil von den genannten dreißigeinhalb Hufen unser Diener Hans Weinand zu Witzenhausen zwei Hufen von den genannten von Hundelshausen bisher zu Lehen empfangen hat, so soll derselbe Hans Weinand diese zwei Hufen jetzt von uns empfangen und auch fortan von uns
Das Vierte Buch — und unseren Erben laut seines Lehensbriefs zu Lehen haben, tragen, verwalten und verdienen.
Und nachdem die genannte Gerechtsame derer von Hundelshausen, die sie uns übergeben haben — an Gütern, Hufen, Gehölzen, Zinsen und anderem —, von der Herrschaft zu Plesse zu Lehen rührt, so sollen und wollen wir ohne Zutun der genannten von Hundelshausen darüber die Bewilligung erwirken und erlangen und dagegen gestatten und zulassen, dass der Herrschaft Plesse andere Güter, wie nachstehend beschrieben, aufgetragen und zu Lehen gemacht werden.
Darauf haben die genannten von Hundelshausen die Männer im Dorf Hundelshausen mit den Zinsen, Hufen, dem Holz und aller ihrer Gerechtsame jetzt sogleich an uns verwiesen und sie ihrer Pflicht ledig gesprochen.
Dagegen haben wir, Landgraf Philipp, für uns, unsere Erben und die nachkommenden Fürsten zu Hessen, nach zeitigem gutem Rat und aus den oben angeführten bewegenden Gründen den genannten von Hundelshausen, Brüdern und Vettern, für sich und ihre Erben zum Ausgleich der genannten Übergabe unser
Das Vierte Buch. — Dorf Wolfstein in unserem Amt Reichenbach mit seinem Bezirk, nach Anzeige der Ältesten, wie es jetzt abgeritten ist und mit Malsteinen bezeichnet werden soll, übergeben: mit aller Nutzung, Zinsen, Renten, Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wasser, Weide, Diensten und Bußen, Gerichten und Rechten, Geboten und Verboten. Doch wollen wir den genannten von Hundelshausen hiermit hinsichtlich der Jagd gar nichts zugestanden haben.
Ferner das Gießenrode samt dem Zins mit allem seinem Umfang und Zubehör; dazu alle unsere bisherige Gerechtsame zu Haselbach, nämlich die Hälfte am ganzen Dorf und den Dienst von allen Einwohnern samt den Hufen Landes daselbst, in aller Weise wie wir das bisher innegehabt und gebraucht haben, nichts davon ausgenommen — außer allein 12½ Albus, die die genannten von Haselbach jährlich nach Reichenbach dem Dorf als Steuer von alters gegeben haben, noch geben und auch fortan so geben sollen.
Darüber hinaus haben wir den genannten von Hundelshausen auch die besonderen Zinse, die von ihren Eltern und Vorfahren
Das Vierte Buch. — selig an das Kloster Germerode gekommen sein sollen, laut des dortigen Registers zu Germerode, gütlich zugestellt und übergeben und sie damit begnadet, nämlich: zu Armenhausen jährlich dreieinhalb Pfund und fünf Schilling, vier Gänse, einundzwanzig Michaelshähne, siebeneinhalb Schock Eier und von jeder Hufe einen Tag Dienst in der Ernte, so wie es einst von Werner vom Lappel selig nach Germerode gekommen ist; dazu einen Gulden von der Mühle zu Armenhausen.
Ferner sechs Malter Frucht, teils dort zu Armenhausen jährlich fallend.
Ferner zu Haselbach eine Hufe und drei Viertel Land, gibt jährlich zehn Schilling Heller, sieben Michaelshähne, ein Schock Eier und dient zwei Tage in der Ernte; kommt einst von denen von Reichenbach her.
Ferner zu Diemerode sechs Malter Frucht, teils aus dem Vorwerk, und für die Küche jährlich drei Albus, neun Schock Eier, achtzehn Hähne und zehn Schnittertage — alles so, wie es bisher nach Germerode gehört hat und gebraucht worden ist.
Dies alles haben sie jetzt sogleich der Herrschaft zu Plesse zu Lehen aufgetragen, darüber Briefe
Das Vierte Buch. — zu nehmen und zu geben, und sollen es fortan für sich und ihre Lehenserben lehensweise anstelle der vorigen Lehensgüter zu Lehen haben, tragen und sonst damit ohne allen unbilligen Eintrag und Behinderung von uns, unseren Erben und jedermann zu ihrem besten Nutzen gebrauchen, wie es solcher Lehen Recht und Gewohnheit ist, alles ohne Hinterlist.
Und weil der genannte Tausch und Vergleich so mit unserer, der obengenannten von Hundelshausen, rechter Zustimmung, nach zeitigem Rat und um unseres besonderen Nutzens und Bestens willen — insbesondere weil uns diese Güter zu Hundelshausen etwas entlegen waren — auf Geheiß und Befehl unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn durch den ehrenfesten Rudolf Schenck zu Schweinsberg und Claus Friedrich, Seiner Fürstlichen Gnaden Landvogt an der Werra und Oberförster, vermittelt, verabredet und aufgerichtet worden ist,
so bekennen auch wir für uns und alle unsere Erben, dass wir diesen Tausch zu untertänigem Dank
Das Vierte Buch. — gebilligt und angenommen haben und unserem hochgedachten gnädigen Herrn gelobt und zugesagt haben, ihn erblich stet und fest zu halten. Und wir tun das auch kraft dieses Briefes für uns, alle unsere Erben und Nachkommen.
Wir geloben und versprechen auch für uns und unsere Erben, nichts dagegen zu tun noch tun zu lassen, auf gar keine Weise, und verzichten hiermit wissentlich auf alle Rechte, die wir an diesen übergebenen Gütern gehabt haben oder haben sollten, in allen Dingen ohne Arglist und Hinterlist.
Und dessen zur Urkunde haben wir, Landgraf Philipp, von diesem Vergleich zwei gleichlautende Ausfertigungen unter unserem anhängenden Sekretsiegel anfertigen lassen; davon behalten wir eine für uns und übergeben die andere den genannten von Hundelshausen.
So haben wir, nämlich ich Burkhard und ich Johann von Hundelshausen, als die Ältesten für uns selbst und von wegen unserer Brüder und Vettern, ein jeder sein eigenes angeborenes Siegel neben dem Sekretsiegel unseres hochgedachten gnädigen
Das Vierte Buch — Herrn wissentlich an diesen Brief hängen lassen; welcher Siegelung wir, Heinrich, Walter und Kaspar von Hundelshausen, uns hierbei mitbedient haben.
Gegeben zu Allendorf an der Werra am Montag nach dem Sonntag Jubilate, nach Christi unseres Herrn Geburt fünfzehnhundertachtunddreißig. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig. Rudolf Schenck zu Schweinsberg, Landvogt, eigenhändig.
Desgleichen sollen alle unsere Gehölze im Amt Ludwigstein, keines ausgenommen, die wir alle für das Salzwerk vorbehalten haben — wogegen wir jährlich etliches Salz aus den Sooden auf den Ludwigstein geben lassen —, gut beforstet und treulich, ohne alle Rücksicht auf irgendeine Person, für das Salzwerk gehegt werden. Wie und in welcher Weise wir uns auch an den Ludwigsteiner Gehölzen den Dienst zum Holzflößen und Auswerfen und sonst anderes vorbehalten haben, das bringt die darüber gegebene Verschreibung klar mit sich.
So wollen wir etliche Diener zu Holzförstern bestellen, die diesen
Das Vierte Buch. — Gehölzen am nächsten sitzen und wohnhaft sein sollen, um sie nach unserer Bestallung fleißig zu beforsten und sich an die Befehle der Salzgrafen zu halten, dem Salzwerk zum Besten. Ihre Bestallung und die Befehle, wonach sie sich zu richten haben, wollen wir selbst verordnen.
Und damit der Salzgraf und Schultheiß das alles desto fleißiger versehen und ausrichten könne, hat er seinen Schultheißenknecht mit dazu zu gebrauchen; der soll die Besoldung haben, wie sie ihm jetzt verordnet und gegeben wird.
Daneben haben wir auch den Wolfsberg über Rossbach mit allem seinem Umfang allein zum Gebrauch für das Salzwerk und sonst nirgendwohin bestimmt und deswegen unserem jetzigen Holzförster daselbst zu Rossbach zuvor besonderen ernsten Befehl erteilt. Wir wollen auch mit der Zeit ernstlich darauf achten und sehen lassen; und das befehlen wir hiermit unseren Salzgrafen ebenso zu tun.
Weil nun diese Regierung und Amtsverwaltung
Das Vierte Buch. — unseres Salzwerks wie oben gesagt durch zwei Personen als Salzgrafen — von denen der andere unser Diener ist — geführt werden soll, die das ganze Salzwerk, die Beschaffung des Holzes, den Salzhandel und den Salzversand und sonst alle andere dazugehörige Ausrüstung und was nötig ist, regieren und versehen sollen,
so wollen wir den anderen Salzgrafen ebenfalls verordnen und ihn zu Kassel wohnen lassen. Der soll den Salzversand an den Rhein, in unserer Obergrafschaft die Schifffahrt zwischen Kassel und Allendorf und den Salzversand die Weser hinab nach Höxter, Minden und Bremen versehen lassen, soweit es die Notdurft erfordert; auch soll er unsere Festungen und unser Hoflager auf unseren Befehl mit dem nötigen Salz versehen.
Ferner soll er unseren Weinschank im Rathaus zu Kassel neben unserem dortigen Beamten mit in Befehl haben, diesen vom gelösten Salzgeld in unserer Obergrafschaft mit dem Einkauf der Weine zum Ausschank auslegen und diese Auslage wiederum vom Erlös desselben Salzversands hier bezahlen lassen, damit man nicht eigene Kosten machen muss, das Geld hineinzuführen.
Das Vierte Buch. — Ferner soll er alle leeren Fässer aus diesem Ausschank und auch aus dem Schloss unserer Hofhaltung oder was sonst gekauft oder an der Weser gemacht wird, nach den Sooden schicken.
Und was sonst die Notdurft des Salzwerks jeweils bei uns auszurichten und zu beschaffen erfordert, das soll er jedes Mal vortragen und darauf von uns Bescheid erlangen. Und derselbe soll, so oft es nötig ist und auch sonst, persönlich zu den Sooden sein, um die Wochenrechnungen und andere Sachen anzuhören und zu unterschreiben, damit die beiden sich besprechen und einer dem anderen nach Bedarf helfen und ihn unterrichten kann.
Auch sollen sie alle unsere Siedehäuser und Gebäude zu den Sooden in gutem Bau und Stand halten und keines davon verwüsten lassen. Beide sollen auch alle Rechnungen über das versandte Salz und den Versand von jedem Ort einbringen und darauf sehen, dass treulich und aufrichtig damit umgegangen und gehandelt werde. Deswegen wollen wir auch für beide, für jeden von ihnen, seine Bestallung machen und verordnen.
Das Vierte Buch. — Es sollen auch diese beiden unsere Salzgrafen bei unserem Vogt zu Friedewald mit Ernst darauf halten, dass das Scheit- und alles Flößholz am Seulingswald zur rechten Zeit — nämlich im Frühjahr und um Walpurgis — unverzüglich gefällt und danach so bald wie möglich gehauen wird; und danach, wenn es trocken ist, bei gutem Weg angefahren und geflößt wird, wie es damit bisher gehalten worden ist.
Und sie sollen daran nichts versäumen, soweit es möglich ist, sondern es mit Geld auslegen lassen, ab und zu hinreiten und mit Fleiß darauf sehen, dass alles herangefahren, richtig gemessen, ins Wasser und wieder aus dem Wasser gebracht und treulich verwahrt wird. Dazu sollen ihnen unsere jetzigen und jeweiligen Vögte und Beamten zu Friedewald, Heringen und Landeck treulich helfen und auch jede Holzflöße, wie vormals geschehen, bis nach Creuzburg flößen und bringen; dazu sollen sie unsere Ämter Heringen, Berka und Wildeck mitgebrauchen. Dagegen sollen die Salzgrafen ihnen dasjenige, was sie bisher gegeben haben, wenn sie von unsertwegen Scheitholz gehauen und geflößt haben, auch fortan entrichten lassen. Und sie sollen
Das Vierte Buch — den Dorfschaften, die dabei helfen, wie hergebracht ein angemessenes Trinkgeld geben.
Sie sollen auch darüber und sonst über alles andere des Salzwerks, insbesondere über alle Wochenrechnungen zu den Sooden, von unseren Dienern Bericht hören, diese jederzeit unterschreiben und es fort und fort so halten. Und ohne ihr besonderes Vorwissen, ihren Befehl und ihr Geheiß soll nichts an Geld, Salz oder anderem ausgegeben werden, damit sie jederzeit sehen, wie alle Rechnungen stehen, und damit ohne ihren Befehl nichts ausgegeben werden kann.
Auch sollen sie mit allem Fleiß darauf halten, dass jedes Jahr so viel an Salz und Werken gesotten und bereitet wird wie im nächstvergangenen Jahr 52, nämlich über sechstausend Werke.
Ebenso sollen sie es mit unserem Diener des Salzversands zu Darmstadt halten, dass er ohne Vorwissen nichts verhandele und nichts schuldig bleibe; auch soll er die hinausgeschickten Salzfässer gut instand setzen und im Herbst, was wir in unserer Kellerei nicht brauchen, so teuer wie möglich verkaufen und uns abrechnen, damit
Das Vierte Buch. — die Weine nicht nach Salz schmecken.
Und obwohl wir zuvor bei Beginn der zwischen uns und der gemeinen Pfännerschaft verabredeten und aufgerichteten Verpachtung verordnet haben, dass unsere damals bestellten Befehlshaber jederzeit einen geschickten Diener als Schreiber anstellen und halten sollten, um fremdes Salz zu vertreiben und es nicht in unseren Landen verkaufen zu lassen — den wir später an die Stelle eines Abgegangenen für dieses Amt gebrauchen könnten —, und obwohl sie deren vier angestellt haben, die wir nun nach unserer Gelegenheit anderen unserer Ämter zugeordnet haben:
damit dennoch kein fremdes Salz in unseren Fürstentümern, Landen und Gebieten verkauft, eingeführt oder untergeschoben werde, sondern unserem eigenen und besseren Salz Raum gemacht werde, so sollen unsere Salzgrafen nunmehr eine dazu taugliche und geschickte junge Person annehmen und verordnen, die die Grenzen, wo das fremde Salz eingeführt wird, nach Bedarf auf Anzeige unserer Zöllner oder Salzverkäufer bereist und dies gänzlich abschafft — alles bei Verlust des fremden Salzes, so viel davon jeweils
Das Vierte Buch — bei den Käufern und Verkäufern an jedem Ort gefunden wird. Derselbe soll die bisherige oder sonst eine gebührliche Bestallung haben und sich fortan in dieser und anderen unserer Sachen und Geschäfte jederzeit gehorsam gebrauchen lassen.
Denselben wollen wir auch bei solchen oder anderen besseren Diensten unseres Salzwerks behalten und bleiben lassen, um ihn künftig an die Stelle eines Abgegangenen als Diener zu setzen. Inzwischen hat man ihm die Salzfaktorei zu Kassel, den Salzversand an den Rhein und die Weser hinab nach Höxter zu versehen zu befehlen, ihn anzuleiten, uns darüber Rechnung zu legen, ihn zu unterrichten und ihn in diesen und anderen unseren Geschäften allenthalben jederzeit zu gebrauchen.
Was dann jedes Jahr an und auf dem Salzwerk zu bauen notwendig ist — insbesondere zur Befriedung der Siedehäuser und zur Fassung des Sohlgrabens oder sonst —, das sollen uns die Salzgrafen stets zuvor anzeigen und es mit unserem Rat, Vorwissen und Befehl vornehmen und bauen.
Das Vierte Buch. — Weil beim Holzflößen vom Seulingswald das Scheitholz durch die Ämter Gerstungen und Creuzburg geflößt werden muss, hat uns das unser Vetter und Bruder Herzog Johann Friedrich zu Sachsen freundlich zugelassen und bewilligt, laut des offenen Briefes, den Seine Liebden uns damals gegeben hat, von Wort zu Wort wie folgt:
Von Gottes Gnaden Johann Friedrich, Herzog zu Sachsen und Kurfürst, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meißen. Allen und jeden Geleitsleuten, Zöllnern und sonst allen anderen von uns und dem hochgeborenen Fürsten, unserem freundlichen lieben Bruder, Herrn Johann Ernst, Herzog zu Sachsen, die mit diesem unserem Brief ersucht werden, lieben Getreuen:
Uns hat jetzt der hochgeborene Fürst, Herr Philipp, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, unser freundlicher lieber Vetter und Bruder, zu erkennen gegeben, dass Seine Liebden vorhat, etliches Holz die Werra herab zum Salzwerk flößen zu lassen, mit freund-
Das Vierte Buch. — licher Bitte, dass wir Seiner Liebden gestatten wollten, dieses Holz einzuwerfen, und es an den Orten, wo uns und unserem genannten lieben Bruder Geleit und Zoll zustehen, zoll- und geleitsfrei vorüberkommen und flößen ließen. Das haben wir Seiner Liebden nicht verweigern können.
Demnach ist für uns und unseren obengenannten lieben Bruder unser Begehren: Wo die Verordneten Seiner Liebden Holz einwerfen oder flößen und dabei euer jedes von uns befohlene Geleit und Zoll berühren, so wollt ihr sie bis auf unseren Widerruf zoll- und geleitsfrei und ohne andere Beschwerung vorüberflößen und -kommen lassen. Damit tut ein jeder von euch unseren Willen.
Zur Urkunde, mit unserem rückwärts aufgedrückten Sekretsiegel besiegelt, gegeben zu Zerbst am Freitag Cathedra Petri im Jahr des Herrn 1538.
Danach sollen sich unsere Diener und Beamten richten und mit Ernst darauf sehen, dass dabei niemandem ein Schaden geschehe. Daneben sollen sie es auch mit denen vom Adel, die an der Werra Interessen haben, und mit den Beamten im Einvernehmen halten,
Das Vierte Buch. — wie es bisher geschehen ist.
Rentmeisteramt zu den Siedehäusern. Der jetzige und ein jeder künftiger Rentmeister zu den Siedehäusern soll in demselben Befehl stehen und bleiben, wie es jetzt Johann Bartholomäus der Ältere ist. Und weil er sich verpflichtet hat, uns sein Leben lang zu dienen, solange er dazu imstande ist, und in den Siedehäusern zu wohnen, so soll er die Ordnung, in der sein Amt jetzt steht und geführt wird, fleißig halten.
Er soll unseren gesamten Gewinn des ganzen Salzwerks nach dem Register unseres verordneten Salzwarts und was wir sonst dort jährlich an Einkünften haben, einnehmen und jedes Jahr abrechnen. Ohne Befehl unserer Salzgrafen soll er nichts ausgeben und hinter ihrem Rücken nichts verhandeln; jede Wochenrechnung soll er unterschreiben lassen. Ohne Vorwissen der Salzgrafen soll er nicht über Nacht aus den Siedehäusern sein und nicht an andere Orte wandern oder reisen.
Er soll das ganze Salzwerk und alle unsere Gebäude, auch unsere hohe Obrigkeit, Gerichte, Rechte, Gebote und Verbote und alles,
Das Vierte Buch. — was dazugehört, versehen helfen, ebenso alles, was sonst zum Salzwerk gehört und gebraucht werden muss — insbesondere soll er den Salzbrunnen neben dem Brunnenmeister unter fleißiges Aufsehen nehmen.
Aus den eingenommenen Gewinnen soll er den von der Pfännerschaft verordneten Salzgrafen laut der jetzt bestehenden Verpachtung ihren fälligen Pachtzins zur rechten Zeit gegen gebührende Quittung, bei seinen Eiden und Pflichten, gütlich erstatten und bezahlen.
Er soll mit der Münze keinen Wechsel und keinen Zwischenhandel treiben, auch keinen Pfennig davon ohne Vorwissen der Salzgrafen verleihen und mit unserem Geld auf gar keine Weise Geschäfte machen.
Und was er jeweils an Geld übrig hat, das soll er nach Befehl unserer Salzgrafen — wenn das Salz keinen Absatz findet — in Salzvorräte legen: es nach ihrem Bescheid in die verordneten Salzkästen, Fässer und Kammern aufmessen und packen lassen, damit desto mehr gesotten werde und kein Salz fehle, wie von der Ordnung des aufgemessenen Salzes hernach weiter berichtet wird.
Das Vierte Buch. — Er soll auch die Nebenrechnung über Pfanneisen, Fässer, Korn, Stroh und anderes sowie die Mühlenrechnung in Verwahrung haben und behalten, wie er sie jetzt hat, und darüber Rechnung legen — bis wir entscheiden, wer die Mühlenrechnung künftig führen und versehen soll.
Auch soll das Gegenregister, in dem alles verkaufte Scheit- und Flößholz verzeichnet wird, wie es jetzt im Gebrauch ist, ständig geführt werden; darin soll wöchentlich eingetragen und unterschrieben werden, was verkauft wird. Auch soll er beim Abzählen der Zeichen und Kerbhölzer dabei sein, wie es jetzt verordnet ist; danach hat unser Holzvogt es uns ohne Verdacht abzurechnen.
Vom Holzvogtamt zu den Siedehäusern. Dazu ist derzeit Christoph Tromberg bestellt und verordnet; er hat es vom Jahr 41 bis hierher verwaltet und soll auch in derselben Ordnung bleiben, nämlich neben dem Rentmeister zu den Siedehäusern alle Sachen des Salzwerks in Befehl zu haben, auch alle Gebäude und die Wasser- oder Rosskunst zu versehen und auszulegen
Das vierte Buch. — und zu deren bester Erhaltung mit Rat beizutragen.
Er soll alles geflößte Scheitholz verwahren, es mit dem verordneten eisernen Maß messen lassen und die Klafter für einen Gulden verkaufen, wie es festgesetzt ist. Auch soll er dieses Holz, wenn es aus dem Wasser gebracht wird, so legen lassen, dass weder Hochwasser noch Eisgang ihm Schaden tun können. Und dieses Holz soll allein an die Siedemeister zum Salzsieden und sonst an niemanden verkauft werden.
Dafür soll er alles Kauf- und Erlösgeld in seine Einnahme setzen und davon auf Befehl der Salzgrafen den Holzkauf, das Hauen, das Anfahren, die Flößer, Unkosten und anderes auslegen und uns darüber jedes Jahr Rechnung legen.
Und über diesen Holzkauf und das daraus gelöste Geld soll unser Rentmeister, wie oben steht, ein Gegenregister führen und es dem Salzgrafen und Schultheißen in der Stadt jederzeit bei der Abzählung mit unterschreiben lassen. Und es soll mit den Zeichen, wie es jetzt im Gebrauch ist, in die Siedehäuser geführt werden.
Das Vierte Buch. — Er soll auch jederzeit ein halbes Schiff oder einen Kahn haben und halten, um das Scheitholz auszubringen und ihn sonst bei Hochwasser oder anderen anfallenden Notdurften zu gebrauchen. Damit kann man auch alles Stroh und die Hölzer um Wanfried, Grebendorf und Eschwege her zu Wasser hierher bringen und es sonst auf vielerlei Weise nutzen.
Was auch an Kähnen, Leitern, Pfählen und anderer Ausrüstung zum Flößen nötig ist, soll er in seiner Verwahrung haben, fleißig und gut aufbewahren, damit man es nicht immer wieder neu herrichten muss.
Befehl des Holzlegers oder Holzknechts. Dazu wird jetzt Jost von Vellmar aus dem Amt Kassel gebraucht, weil er mit keinem Sieder verwandt ist. Er hat seine Bestallung, wie sie jetzt abgerechnet wird.
Er soll alles Scheitholz, wie es zur Hand liegt und ankommt, in das verordnete eiserne Maß legen — dem einen Sieder wie dem anderen — und darin keine Freundschaft und keine Parteilichkeit suchen noch gebrauchen und keinen vor dem anderen bevorzugen. Denn weil sie gleiche
Das Vierte Buch — Bezahlung leisten müssen, soll auch einer wie der andere sein rechtes Maß bekommen.
Er soll auch beim Holzflößen, beim Ein- und Auswerfen und sonst auf Befehl des Holzvogts gehorsam und gewärtig sein.
Und damit er ohne Verdacht sei und den Siedern nicht mehr Holz verkaufe und zustelle, als ihnen nach den Zeichen gebührt, ist verordnet und wird auch so gehalten: Jeder Siedemeister, der eine Klafter Holz gekauft hat, muss sie in zwei Fuhren in die Siedehäuser führen lassen und mit jeder Fuhre ein besonderes Bleizeichen am Tor zu den Siedehäusern dem Pförtner abgeben, damit kein Holz, das uns zusteht oder gehört hat, in die Siedehäuser kommen kann, ohne bezahlt zu sein. Davon hat dann auch der Pförtner seine Besoldung. Dagegen werden die Legeheller — drei Heller von jeder Klafter, die die Siedemeister geben — abgerechnet.
Und es sind die beiden Ämter Bilstein und Ludwigstein dazu verordnet, das Flößholz aus dem Wasser zu bringen: Jeder Haushalt hat drei Klafter auszubringen, so lange, bis die ganze Flöße ausgebracht ist. Man gibt von jeder Klafter drei Heller, damit die
Das Vierte Buch — armen Leute sich Brot und Bier dafür kaufen und sich den Tag über erhalten können; dazu haben sie den halben Forst frei.
Und damit auch der Landknecht zu Bilstein dabei und sonst bei anderen Notdurften des Salzwerks bleibt, hat er jährlich aus den Siedehäusern und dem gelösten Holzgeld zehn Gulden zur Besoldung, bis auf weiteren Bescheid.
Salzwartamt zu den Siedehäusern, dreifach besetzt. Der erste und oberste Salzwart ist jetzt Christoph Homberg. Er soll auch in den Siedehäusern wohnen und ohne Vorwissen nicht von dort verreisen. Er soll auf dem ganzen Salzwerk alle und jede Werke, wie sie wöchentlich gesotten werden, mit Fleiß und genau aufschreiben und verzeichnen, wie es jetzt Brauch ist, und der Gegenschreiber des Rentmeisters sein, um uns den Gewinn aus diesen gesottenen Werken abzurechnen und danach zu bezahlen. Und er soll darin fleißig sein, dass kein Werk übersehen und nicht angeschrieben werde.
Er soll auch alle Pfannenbußen, Schatzwerke und das Besengeld
Das Vierte Buch — an jedem Sonntag, wie es verordnet und gebräuchlich ist, auf Anzeige der geschworenen Schätzer und Salzmesser genau aufzeichnen und schreiben; das soll dann der Rentmeister auslegen und abrechnen.
Dazu soll er über das, was jeweils an Pfanneisen eingekauft und an Salz aufgemessen wird, ebenfalls ein Gegenregister neben dem Rentmeister führen und es von einem der Salzgrafen neben der Wochenrechnung jederzeit unterschreiben lassen, wie das alles jetzt verordnet ist und gehalten wird.
Er soll auch den Oberbefehl haben über alles Salz, das unser Rentmeister jeweils einkauft: es aufzumessen, zu packen und zu verschließen, wie darüber in derselben Ordnung weiter berichtet werden soll.
Der zweite Wart soll dem genannten Salzwart Gegenwart und auch Zöllner und Zollschreiber zu den Siedehäusern sein. Dazu ist nach dem Tod des seligen Wenzel Hilm, genannt Schlim, neu Balthasar Gerlach von Wanfried bestellt. Er soll alle gesottenen Werke jede Woche für sich ebenfalls genau und klar
Unsichere Lesungen
Z. 19: Wennckel[?] — Vorname, Anfangsbuchstabe unklar
Das Vierte Buch — verzeichnen, worüber er jetzt ein eigenes Register führt.
Danach werden der Zoll zu den Siedehäusern und die Schatzheller abgerechnet: von jedem Werk oder gesottener Pfanne Salz acht Heller Zoll und acht Heller Lohn für die Schätzer, ferner vier Heller Wegegeld, um damit die Straßen zu bessern und zu bauen, und von einem Malter Asche ein Heller Zoll.
Und damit es mit dem Wartamt, dem Zoll und den Schatzhellern seine Richtigkeit habe — insbesondere auch, dass auf eine Pfanne nicht mehr als acht Achtel gesotten werden, wovon der Gewinn gebührt, und dass das Land nicht durch ein neuntes Achtel versorgt werde, für das kein Gewinn abgeführt wird —, soll er, wie es jetzt geschieht, fort und fort das Register führen, damit man jederzeit wissen kann, bei welchem Sieder jeder Kärrner und wie viel Salz er jedes Mal geladen, verzollt und verschatzt hat. Davon hat er aus dem Zoll und den Schatzhellern seine verordnete Bestallung, wie die Register ausweisen.
Zum dritten Gegenwart ist jetzt der Opfermann zu den Siedehäusern, Johann Mölz, neben dem geschworenen Schätzeramt und dem Salzmesseramt verordnet. Er hat auch
Das Vierte Buch — seine Bestallung aus den Schatzhellern, wie in derselben Ordnung folgen wird.
Er hebt auch die Herrengänse auf dem neuen Salzwerk ein und rechnet sie ab — denn die Pfänner haben auf dem alten Salzwerk ihre Herrengänse in der Verpachtung ausgenommen. Dadurch werden auch alle gesottenen Werke erfasst und verzeichnet.
So hat der jetzige und ein jeder Rentmeister nach diesen drei Warten und ihren Registern jedes Jahr den Gewinn abzurechnen; und das Register des Rentmeisters ist das vierte.
Jeder Gewinn wird jetzt mit drei Gulden und zehn Albus bezahlt; so haben die Siedemeister von jedem Werk drei Gulden vierzehn Albus für ihren Lohn, ihre Arbeit und ihr Holz. Davon geben sie von jedem Werk zwei Albus zum Unterhalt der Kunst gegen das wilde Wasser. Und keiner von ihnen soll darüber hinaus ein Geschenk nehmen oder zu seinen Gunsten nehmen lassen, auf keinerlei Weise, bei höchster Buße und Strafe, wie es die Ordnung vorsieht.
Brunnenmeisteramt zu den Siedehäusern.
Das Vierte Buch — Zum obersten Brunnenmeister ist jetzt Christoph Homberg bestellt und verordnet, laut seiner Bestallung wie folgt:
Wir, die verordneten Statthalter und Räte zu Kassel des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, unseres gnädigen Fürsten und Herrn, bekennen und tun hiermit öffentlich vor jedermann kund:
Nachdem unser hochgedachter gnädiger Fürst und Herr zuvor im vergangenen Jahr siebenundvierzig ernstlich befohlen hat, dass die Rosskunst am Salzbrunnen zu den Siedehäusern, sofern sie so schädlich sei, wie es damals durch Seiner Fürstlichen Gnaden Landvogt Sigmund von Boyneburg schriftlich angezeigt worden ist, aufs Schnellste abgeschafft und auf eine andere Kunst zum Ausbringen der Sole gesonnen werden solle —
und nachdem wir selbst und auch die dortigen Befehlshaber befunden haben, dass die von Jörg Behem zuvor errichtete Kunst am Salzbrunnen zu schwer und zu stark gebaut ist und mit ihrer großen, heftigen Bewegung dem Salz-
Das Vierte Buch — brunnen schädlich ist, und nachdem mit dem genannten Jörg vielfach verhandelt und geredet worden ist, diese Kunst auf andere und bessere, leichtere Weise einzurichten und zu verändern — was er nach seiner zuvor aus Aschersleben gesandten Schrift nicht zu leisten wusste —,
und nachdem die Salzgrafen sowohl unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn als auch der gemeinen Pfännerschaft zuvor beschlossen und verabredet haben, dass es besser, nützlicher und dem Salzwerk zuträglicher sei, auf andere Künste zu sinnen und sie zu erfinden und zum Ausbringen der Sole Menschen statt Pferde zu gebrauchen:
so hat der jetzige Salzwart unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn zu den Siedehäusern, Christoph Homberg, auf Drängen der Salzgrafen zur Förderung des Salzwerks diesen notwendigen Dingen so nachgesonnen, allerlei Mittel und Wege erdacht und erprobt, wie und auf welche Weise eine solche Kunst errichtet und gebraucht werden könnte — und daraus so viel Rat gefunden, dass er diesem Mangel abhelfen und die Kunst zum Ausbringen der Sole mit Menschen betreiben kann,
Das Vierte Buch — wie es die Salzgrafen der Pfänner begehren und damit die Rosskunst abgestellt werden könne. Er soll und will sie errichten, erhalten und sich darüber verpflichten, wie folgt.
Erstens: Weil ein solches neues Kunstwerk doppelt sein muss — gemäß der ersten Absprache über die Bestallung des Brunnenmeisteramtes —, und weil diese Kunst zunächst die Sole vierundzwanzig Schuh hoch aus dem Salzbrunnen hebt, von wo sie in einer Rinne ungefähr dreißig Schuh vom Salzbrunnen weg läuft und dort noch einmal so hoch gehoben werden muss, wie es nötig ist, damit sie in alle Vorratskumpen und Siedehäuser laufen kann — und weil er, Christoph, das alles auf eigene Kosten zu unterhalten hat —,
so soll er von jedem Werk, das gesotten wird, zweieinhalb Albus haben, ebenso wie es die Rosskunst gehabt hat.
Deswegen hat er uns an Stelle unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn jetzt Gelübde, Eid und Pflicht geleistet, dieses Brunnenmeisteramt, den Salzbrunnen und alles, was daran hängt und dazugehört, mit allem treuen Fleiß bei Tag und Nacht
Das Vierte Buch — zu verwalten: den Salzbrunnen insbesondere in seiner Verwahrung zu haben, Sole genügend aus dem Salzbrunnen zu beschaffen, solange sie vorhanden ist, dem treulich und fleißig vorzustehen, Seine Fürstlichen Gnaden vor Schaden zu warnen, ihr Bestes zu suchen und alles zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn schuldig und pflichtig ist — wie er uns das gelobt und geschworen und seinen Revers darüber gegeben hat.
Doch soll er zuvor von diesen Kunstwerken erst eines aufschlagen und es durch unsere dazu Verordneten und die Salzgrafen beider Seiten besichtigen lassen, um zu beurteilen, ob es dem Salzwerk nützlich ist oder nicht. Und wenn es so gestaltet und zugelassen wird, so soll er, Christoph, nach Setzung und Errichtung der Kunst jederzeit so viel Sole aus dem Salzbrunnen unweigerlich zu liefern und zu beschaffen verpflichtet sein, wie zu allen Sudwerken nötig ist und wie der Salzbrunnen es hergibt; daran soll und will er es ganz und gar nicht fehlen lassen.
Und weil der genannte Christoph alle Unkosten
Das Vierte Buch — zur Errichtung dieser Kunst und der Gebäude jetzt selbst auf eigene Kosten ausgelegt und aufgerichtet hat, wobei ihm viel Mühe und Unkosten entstanden sind und weiter entstehen werden,
so soll er den oben festgesetzten Lohn von jedem Werk für die Dauer der jetzigen Verpachtung zwischen unserem hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfännerschaft für sich einnehmen, davon die Knechte und Leute und sonst alle Unkosten bestreiten und erhalten, und was übrig bleibt, für seine Bestallung, Mühe und Arbeit haben und behalten.
Nach Ablauf der Verpachtung aber steht es nach dem Ermessen sowohl unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn als auch der gemeinen Pfännerschaft, dieses Amt anders zu besetzen und zu verordnen, falls sie Christoph nicht länger dabei belassen wollten — jedoch so, dass es dann eine andere und bessere Kunst sei, die dieser hier nicht gleicht und nicht von ihr abgesehen oder abgeleitet ist.
Würde aber kein besseres oder nützlicheres Werk gefunden, sondern dieses Werk und diese Kunst blieben in Gang, so soll er, Christoph, solange er es so versieht, dass
seinet- und der Kunst wegen kein Werk versäumt wird und an der Sole kein Mangel ist, unsererseits sein Leben lang dabei bleiben und belassen werden. Darum soll er es auch fort und fort umso fleißiger und treuer versehen und verwalten.
Und sollte es sich in einem oder mehreren Jahren zutragen — weil ja nicht jedes Jahr gleich viel gesotten wird —, dass das eingekommene Geld, nämlich die zweieinhalb Albus, die die Sieder von jedem gesottenen Werk für das Ausbringen der Sole zu geben schuldig sind, ganz für die Arbeiter, Leute und Knechte, die die Kunst treiben, und für die Erhaltung der Kunst, für Solekies und andere Unkosten draufginge und nichts übrig bliebe, so sollen die Herren ihm dennoch nichts weiter dazuzugeben schuldig sein; denn ein Jahr soll und muss das andere ausgleichen. Es sei denn, der Schaden wäre so groß, dass sie nach billigem Ermessen Anlass und Bewegungsgrund hätten, ihn auszugleichen.
Könnte er auch mit Gottes Verleihung diese Kunst — jedoch in jedem Fall ohne Schaden und Nachteil für den Brunnen — so einrichten, dass ihm weniger Unkosten
entstehen als jetzt und er sie mit geringerem Aufwand erhalten könnte, so soll ihm das für sein Leben lang und solange er dabei bleibt, neben seiner sonstigen Verwaltung zugutekommen.
Sollte er, Christoph, aber während der Dauer der jetzigen Verpachtung mit Tod abgehen, so soll — weil er jetzt eine gute Summe für den Bau und die Einrichtung dieser Kunst hat aufwenden müssen — seiner Hausfrau, seinen Kindern und Erben nach billigem Ermessen für diese errichteten Kunstwerke und Gebäude sowie für die gehabte Mühe und Arbeit eine angemessene Abfindung und Erstattung geleistet werden. Denn ohne Zweifel werden die Herrschaften auf Bericht der Amtsverwalter und Befehlshaber des Ortes sich darin jederzeit gebührlich zu verhalten wissen, alles ohne Hinterlist.
Und dessen zur Urkunde haben wir, Statthalter und Räte, das Sekretsiegel unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn hierauf drücken lassen, und daneben haben die beiden fürstlichen Salzgrafen hierunter unterzeichnet. Gegeben und geschehen zu Kassel am 14. Oktober im neunundvierzigsten Jahr. Heinrich Muldener, Justus Pistoris.
Weil aber zwischen unseren und der Pfänner Salzgrafen wegen des Soleziehens viel Streit gewesen ist, so soll es bei dieser Verordnung bleiben. Denn wie man jetzt befunden hat, ist im vergangenen Jahr mehr gesotten worden als in irgendeinem anderen Jahr, und dazu ist mit dieser jetzigen Kunst Sole genug herangeschafft worden.
Darum soll der Oberbrunnenmeister es so einrichten und halten, dass wegen Solemangels kein Werk versäumt oder behindert wird. Würde aber ein Werk oder mehrere durch seine Nachlässigkeit versäumt, so soll er den Schaden bezahlen und dazu dafür bestraft werden.
Er soll auch kraft seines Wartamtes mit Fleiß ernstlich darauf halten, dass die Knechte und Sieder fort und fort in Frieden bleiben und dass jedes Jahr so viel wie im nächstvergangenen Jahr 52 an verordneter Sole gewiss versotten werde. Und an ihm soll es nicht fehlen, da gute Kumpen und Kufen als Vorrat in den Siedehäusern bestellt und verordnet sind. Es kommt ihm ja selbst zugute: Denn wenn viele Werke gesotten werden, so trägt es ihm nach der ge-
nannten Bestallung mehr ein.
Weil nun die Sole mit Menschen, die derzeit in einen Koffer treten, herangeschafft und ausgebracht wird, und weil zu besorgen ist, dass es etwa durch Sterbensläufte an Leuten mangeln und deshalb viele Werke wegen Solemangels ungesotten bleiben könnten, so halten wir es für gut und wollen es dem Brunnenmeister befohlen haben, diese Kunst so einzurichten und zu bauen, dass man die Sole sowohl mit Menschen als auch — wo man diese nicht haben kann — mit Pferden heranschaffen und ausbringen kann.
Denn das kann nunmehr ohne alle Gefahr geschehen, weil die Sole nicht aus dem Salzbrunnen selbst, sondern aus einer anderen Fassung neben dem Salzbrunnen geholt wird. Und sonst soll alles darauf gerichtet werden, dass man zu ewigen Zeiten mit Eimern, wie bei den Pfännern, Sole ziehen kann; dadurch wird aller Unwille vermieden.
Weil er das aber alles bisher auf seine Kosten hat bauen und errichten müssen und auch die jetzigen Unkosten tragen muss, so wollen wir ihm dagegen und
zur Erstattung dieses jetzigen Baugeldes eine angemessene Beisteuer nach Lage der Dinge leisten lassen — jedoch so, dass wir es zuvor besichtigen und darüber Bericht erhalten. Deswegen ist folgender unser Befehl ergangen:
Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Lieber Getreuer!
Nachdem unser Statthalter, der selige Kanzler, und andere Räte zu Kassel dich in unserer Abwesenheit an Jörg Behems von Nürnberg Statt zu unserem Brunnenmeister unseres Salzwerks zu den Sooden bestellt und verordnet haben, um zum Ausbringen der Sole aus dem Salzbrunnen jederzeit Leute und kleine Tiere zu halten, wie es bisher geschehen ist, so lassen wir uns das gefallen.
Weil aber zu besorgen ist, dass, wenn Sterbensläufte zu den Sooden einfielen — was der Allmächtige gnädig verhüten wolle —, es an Leuten mangeln und dadurch großer Schaden verursacht würde, so ist unser Bedenken, dass diese Kunst sogleich so
eingerichtet werde, dass man die Sole jederzeit sowohl mit Leuten als auch, wenn diese fehlen, notfalls mit Pferden heranschaffen kann.
Solltest du zur Auslage dieses Baues nicht genug haben, so wollen wir dir nach Bericht unserer Salzgrafen dazu eine angemessene Beisteuer leisten. Dessen versehen wir uns zu dir gänzlich; es kommt auch dir selbst zugute. Das wollten wir dir nach Bedarf nicht verhalten.
Gegeben Marburg, den 26. April im Jahr 53. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig. — An unseren Salzwart und Brunnenmeister zu den Sooden vor Allendorf an der Werra und lieben Getreuen Christoph Homberg.
Für den Unterbrunnenmeister oder Solemeister ist jetzt Hans Kremer neben dem geschworenen Schätzeramt verordnet; er hat in den Schatzkellern seine Bestallung, wie sie jetzt abgerechnet wird.
Sein Amt ist es, die Vorratskumpen, Kufen und Tröge in den Siedehäusern jederzeit friedlich mit Sole füllen
zu lassen und nach der Ordnung der Rinnen einem Sieder nach dem anderen mit der Sole zu helfen, und zwar so, dass sie alle Sole genug bekommen und keiner behindert wird. Er soll darin auch keinen vor dem anderen bevorzugen und sich nicht durch irgendeine Parteilichkeit verdächtig machen — alles bei Strafe, wie unsere Salzgrafen sie festsetzen, und so lieb ihm ist, unsere Ungnade zu vermeiden.
Pfannenmeisteramt. Es ist gemäß dem aufgerichteten Vertrag jetzt mit Hieronymus Haderheintz besetzt; er hat davon neben seinem geschworenen Schätzeramt seine Besoldung.
Er soll dieses Amt wie bisher laut demselben Vertrag treulich und fleißig versehen, darin keinen unfleißigen Sieder oder Pfannenschmiedmeister und auch die Waldschmiede nicht übersehen, und daneben alle Sachen des Salzwerks im Allgemeinen gut im Auge behalten, um Schaden vorzubeugen. Solches soll er jederzeit den Salzgrafen, dem Rentmeister und dem Salzwart
anzeigen und vorlegen und, soweit möglich, treulich und mit Ernst verhüten helfen.
Ordnung der geschworenen und bestellten Salzmesser und Schätzer. Sie ist eigens zu den Sooden verkündigt und verordnet worden, wie folgt:
Im Jahr 50 zu Michaelis sind neue geschworene Schätzer zum Salzmessen zu den Sooden verordnet und bestellt worden, zu dienen so lange, wie es uns, den Salzgrafen, gefällig und auch ihnen gelegen ist. Bestätigt, aufgerichtet und verkündigt zu den Sooden am 16. Oktober des genannten Jahres.
Jakob Grunewald soll haben: Ludwig Urber, Ludwig Hilwig, Hans Grunewald, Joachim Schimpf, Jakob Jener, Franz Schimpf, Hans Schreiber, Kersten Pferber — 8 Siedemeister.
Lunz Hesimoff: Matthias Burkhard, Jakob Köhler, Jörg Gill, Jörg Scheizer, Kersten Koll, Hans Beutler, Jörg Ludwig, Heinrich Schmidt — 8 Siedemeister.
Augustin Meutse: Jörg Mennch, Claus Urber, Hans Martin, Augustin Schenffeler, Gunther Pferber, Jörg Schenffler, Joachim Deinhard, Hans Rockföß — 8 Siedemeister.
Sergius Schenffler: Hans Lips, Hans Koch, Lunz Deinhard, Karl Marschalck, Heinrich Pferber, Cutrin Schenffler, Jakob Muschelmann — 8 Siedehäuser. Dazu eines, wenn ein abgebrochenes Siedehaus wieder aufgebaut ist.
Philipp Klinkerfuß: Claus Klinkerfuß, Hans Rubick, Christoph Ludwig, Curt Windhaus, Hartmann Rubick, Claus Toth, Anna Gilm Hederheintz — 8 Siedehäuser.
Dem Opfermann Johann Mötz: Augustin Mennch, Lips Schreiber, Lips Klinkerfuß, Hans Moschelmann, Gertrud Hilm, Hans Seltz der Ältere, Peter Kehln, Hans Stehl — ein Siedehaus, wenn ein abgebrochenes Siedehaus wieder aufgebaut wird.
Peter Kesell: Lips Steffan, Hans Steffan, Kersten Schweitzer, Lorenz Urber, Hans Schweitzer, Jung Hans Seltzer, Martin Schenffler, Adam Beer — 8 Siedehäuser.
Hannes Steel: Hans Peter, Hans Schenffler, Henkel Wolff, Jakob Seltzer, Zacharias Landgraf, Anna Schosters, Hans Florich, Pankratius Strube — 8 Siedehäuser.
Jedem sind im Jahr acht Gulden Münze als Besoldung zu geben. Jeder soll sein Maß und den Rost darauf haben, um in seinen ihm zugeordneten acht Siedehäusern zu messen, und soll dies bei seinem geleisteten Eid und seinen Pflichten treulich verwahren.
Darüber hinaus soll dem Pfannenmeister für sein Amt noch 12 Gulden und ein Kleid entrichtet werden; dem Opfermann dazu 8 Gulden Geld und 2 Achtel Salz; dem Solemeister 16 Gulden.
Summa: Die Besoldung beträgt im Jahr hundertsechzehn Gulden Münze. Ihr Jahr beginnt jetzt zu Michaelis und endet im Jahr 51 wieder.
Und es soll fortan der Wächterlohn von jährlich 20 Gulden Münze aus den Schatzhellern ausgelegt werden, soweit diese es hergeben; macht in Summa hundertsechsunddreißig Gulden. Die Meister aber sollen nun fortan acht Heller geben,
wo sie zuvor zum Wächterlohn einen Albus gegeben haben — denn die Wächter halten nur die halbe Nacht Wache.
Die verordneten geschworenen neuen Salzmesser und Schätzer sollen bei jedem Siedemeister, bevor sie messen, die Salzgemäße zählen und darauf sehen, dass jeder Meister gewiss zwanzigmal abgestoßen hat. Und sie sollen nicht gestatten, dass mehr als ein Achtel an das Stück angeschlagen wird; darüber hinaus soll er bei seinem geleisteten Eid sogleich das Überschüssige in dessen Beisein wieder zum Vorrat in die Pfanne werfen lassen.
Welcher Siedemeister aber mehr an das Stück geschlagen und seine Zahl Gemäße mitgerechnet hätte, dem soll der geschworene Messer und Schätzer nicht messen, sondern ihn sogleich den Salzgrafen, dem Rentmeister und dem Salzwart anzeigen. Derselbe soll, sooft einer das übertritt, einen Taler Buße verwirkt haben und diesen sogleich bezahlen, ehe ihm wieder zu sieden gestattet wird.
Es soll auch kein Siedemeister mehr als ein Achtel Salz im Siedehaus als Vorrat haben, um des Salzwerks willen; darauf sollen die Geschworenen mit Fleiß sehen, wie es bisher gehalten worden ist.
Weil auch beim Aufheben des Salzes Ungleichheit geherrscht hat, so sollen die Geschworenen mit Ernst darauf sehen, dass keiner mehr als eine halbe Pfanne Salz aufhebt oder im Siedehaus liegen hat, bei Verlust des Salzes; und es soll ihm nicht gestattet werden, weiter zu sieden, solange er mehr als eine halbe Pfanne Salz im Siedehaus hat.
Es sollen auch die geschworenen Salzmesser und Schätzer jeder bei seinen ihm zugeordneten Siedemeistern der Reihe nach messen, wo Ladeleute sind und vor den Siedehäusern halten, und darin keine Parteilichkeit oder Bevorzugung gebrauchen, sondern gleiche Ordnung halten. Und damit das vonstattengeht, sollen sie an den Ladetagen in der Winterzeit morgens um sechs Uhr und nicht eher, und im Sommer, wenn man die dafür bestimmte gewöhnliche Glocke läutet, zu messen anfangen.
Unsichere Lesungen
Z. 13: Scheyzer — Amtsbezeichnung, Lesung unsicher
Wenn aber der erste oder ein anderer Siedemeister zu frisch ausgeschlagen hat und das Salz noch nicht ganz trocken ist, so soll er dieses Salz nicht messen, sondern bei dem nächsten seiner Meister nach der Ordnung anfangen, dessen Salz am trockensten ist, und so fort.
Was auch die Pfannenbuße betrifft, soll jeder Geschworene sie in seinen ihm zugeordneten Siedehäusern berechnen und anzeigen. Die Schatzwerke aber sollen sie mit und neben dem Pfannenmeister versehen und Anweisung geben helfen, bei ihren geleisteten Eiden und Pflichten.
Die geschworenen Salzmesser sollen auch keinem Eseltreiber Salz gegen Frucht messen, es sei denn, sie haben die Frucht in den Siedehäusern und gesehen, dass der Sieder die Frucht empfangen und bekommen hat.
Die vier Albus, die unser gnädiger Fürst und Herr zuvor den Siedern aus Gnaden eine Zeit lang als Trinkgeld von jedem Werk zu nehmen erlaubt hat, sind nun dazu bestimmt, fortan zur Erhaltung und Ausbesserung gegen das wilde Wasser gebraucht zu werden. Damit
aber die Sieder sich diesen Winter wieder erholen, sollen ihnen die Hälfte aus Gnaden bleiben und die andere Hälfte dazu gebraucht werden, die Kunst zu erhalten und das wilde Wasser auszuschöpfen — sofern die fürstlichen Herren Statthalter und Räte zu Kassel dies bis Ostern mitbewilligen und es bei ihnen zu erreichen ist. Sie haben es so bewilligt und sich gefallen lassen, doch vorbehaltlich der Entscheidung unseres gnädigen Fürsten und Herrn.
Hundert lederne Eimer sind zu machen bestellt; sie sollen von den zwei Albus bezahlt werden, sonst hätten die aus den Siedehäusern daran mitbezahlen müssen.
Ferner zehn Feuerhaken sind ebenfalls in Auftrag gegeben; sie sollen auf dieselbe Weise bezahlt werden und nicht mehr als zwei Gulden drei Ort je Zentner kosten.
Geschehen Sooden am Donnerstag Galli, den 16. Oktober im Jahr 50. Justus Pistoris, eigenhändig.
Unsichere Lesungen
Z. 15: zwene — Zahlwort, Endung unsicher
Z. 18: sst. — Unterschriftskürzel, Lesung unsicher
Im Jahr 51, am 16. Januar, sind die nachbenannten Geschworenen als Schätzer und Salzmesser zu den Sooden neu bestellt und in Pflicht genommen worden, um dieses Jahr 51 zu dienen; jedem sollen jährlich acht Gulden Lohn werden.
Und weil der vorigen acht Schätzer zu wenig waren und ein Teil um Entlassung gebeten hat, sind andere hinzugekommen; nun sind dreizehn Schätzer verordnet, wie folgt: Jakob Grunewald, Georgius Scheuffler, Kunz Schimpf, Hans Moschelmann, Augustin Wennth, Hans Steel, Hieronymus Haderheintz, Hans Kremer, Peter Bell, Hans Meyder Opfermann, Schweitzer Hans, Gunther Pferber, Futten Hans.
Sie haben Gelübde geleistet, und jeder von ihnen hat mir, Jost, in Gegenwart des Rentmeisters und des Salzwarts einen leiblichen Eid darauf geschworen. Summa dreizehn Geschworene, jedem sechs Siedehäuser
zu versehen. Sie sollen winters wie sommers, wenn man läutet, zu messen anfangen, damit das Salz genügend trocken ist und die Salzverkäufer gefördert werden; und sie sollen in der Winterzeit alles vor ein Uhr nachmittags gemessen haben. Welche Meister sich aber selbst säumen und sich nicht beeilen, die sollen dafür gebüßt werden.
Ordnung des Salzpackens und Aufmessens zu den Sooden. Darüber haben die Salzgrafen den Befehl, dass sie alles Salz, das jeweils unverkauft im Siedehaus liegen bleibt, von den Siedern annehmen, in Fässer und Tonnen — so viele sie haben — packen und vom Rentmeister bezahlen lassen sollen. Dieses haben sie dann weiter für den Salzversand zu gebrauchen und zu vertreiben.
Und man gibt jetzt dem Schiffmann für eine Pfanne Salz, um sie zu Wasser von Allendorf nach Kassel zu bringen, derzeit sechzehn Albus, und davon zu Münden einen Albus Zoll, wie es zu Lebzeiten weiland
des alten Herzogs Erich selig, hochlöblichen Andenkens, zugelassen und verhandelt worden ist. Dem Schiffmann aber gibt man jährlich nach Lage der Dinge, wenn er viel Salz nach Kassel führt, ein oder zwei Achtel Salz vertragsgemäß als Haussteuer.
Und um diese Fässer und Tonnen zuzuschlagen und zu binden, hält man einen Böttcher in den Sooden; der hat dafür seinen vereinbarten Lohn, wie es der Rentmeister in seinem Register hat und abrechnet.
Den Böttchern zu Eschwege, Grebendorf und Wanfried gibt man für ein Fass, das mehr als halbfuderig ist, fünfzehneinhalb Albus; und die Böttcher müssen das Holz selbst kaufen — nur dass man ihnen das Buchenholz vom Seulingswald verkauft hat.
Desgleichen lässt man zu Hedemünden und Karlshafen auch Fässer und Buchentonnen machen; die haben ebenfalls ihre besonderen Verträge, wie aus der Bezahlung zu ersehen ist. So kann man zu Kassel aus den Gehölzen dort herum und besonders zu Witzenhausen aus dem Gemenge des Kaufunger Waldes auch etliche Fässer machen lassen.
Wenn dann keine leeren Gefäße oder
Unsichere Lesungen
Z. 15: Hedemin — Ortsname, wohl Hedemünden
Z. 15: Karke — Ortsname, Anfangsbuchstabe unsicher
Geschirre mehr zu füllen vorhanden sind, so sollen sie auch die verordneten Salzkästen füllen — doch in jeden nicht mehr als drei oder dreieinhalb Pfannen. Und das Salz soll darin nicht gestoßen oder getreten, sondern behutsam hineingetan werden.
Und wenn dann die Schlachtzeit kommt und es im Siedehaus an Salz mangelt, soll man einen Kasten nach dem anderen öffnen und verkaufen, damit man den Fuhrleuten helfen kann und doch kein Verlust entsteht. Denn zuvor ging beim aufgeschütteten Salz stets der fünfte Teil verloren, jährlich wohl an die fünfhundert Gulden — welcher Schaden hierdurch vermieden ist. Und die Fuhrleute sind derzeit damit wohl zufrieden.
Und damit dies ohne Verdacht gehandhabt werde und zugehe, soll die Ordnung, wie sie jetzt gehalten wird, mit Aufschreiben des Ein- und Ausmessens des Salzes und mit Verschließen der Salzkästen durch drei oder vier verteilte Schlüssel eingehalten werden, wie davon in der Ordnung der geschworenen Schätzer und Salzmesser weiter berichtet worden ist.
Damit auch der Strom und die Schifffahrt auf der Fulda zwischen Kassel und Münden — sowohl für die Mündener als auch für andere, die sie am meisten gebrauchen — offen gehalten und nicht verbaut werde, haben wir zuvor unserem Schultheißen zu Kassel deswegen Befehl erteilt, sie so frei und offen zu halten und keinesfalls an irgendeiner Stelle zu bauen zuzulassen, damit die Schiffe auf diesem Strom frei und ungehindert auf- und abgehen können. Das gereicht beiden Fürstentümern, Landen und Leuten zu ersprießlichem gutem Nutzen. Daran soll sich ein jeder jetziger und künftiger Schultheiß zu Kassel mit Ernst so fleißig und unweigerlich halten.
Nebst der Polizeiordnung verkündigt zu den Sooden am 16. August im Jahr 51.
Weil man befindet, dass etliche der geschworenen Schätzer und Salzmesser zu den Siedehäusern in ihrem Dienst und Amt bisher unfleißig gewesen sind und ihren
geleisteten Eiden und Pflichten nicht genügend nachgekommen sind — woraus folgt, dass sie ihren Kindern und ihrem Gesinde das Maß und das Messen zu versehen befohlen haben und dass auch etliche Sieder und Ladeleute in Abwesenheit der Geschworenen selbst gemessen haben, alles ihren Eiden und Pflichten zuwider, während ihnen gleichwohl ihre Bestallung und Besoldung vollständig vergütet wird —,
damit also solcher Unfleiß abgestellt, die Ordnung eingehalten und die Geschworenen, Siedemeister und andere hinreichend gewarnt seien, ist dies die Strafe der übertretenden Geschworenen und Siedemeister:
Welcher Geschworene und Schätzer seinen zugeordneten Siedern das Salz nicht selbst misst oder dafür keine Erlaubnis von den Beamten hat, der soll des Geschworenenamtes und auch seines Siedehauses sogleich, ohne alle Ausflucht, selbst entsetzt sein. Desgleichen soll ein jeder Sieder sogleich seines Siedehauses entsetzt werden und ein Jahr lang nicht wieder dazu kommen noch Siedemeister sein. Danach wisse sich ein jeder zu richten.
Gegeben Kassel, den 14. August im Jahr 51. Die von unserem gnädigen Fürsten und Herrn verordneten Salzgrafen zu den Sooden.
Hochzeit und Kindtaufe sollen der Ordnung gemäß gehalten werden, insbesondere so, dass bei einer Kindtaufe nicht mehr als acht Personen zugegen sind. Sie sollen nur zwei Stunden eine Mahlzeit halten und danach die Paten oder die Wöchnerin nicht überlaufen — alles bei drei Gulden Buße, sooft das gebrochen und übertreten wird. Gegeben wie oben.
Desgleichen ist zuvor Gotteslästerung, Ehebruch, uneheliches Beilager, Volltrinken, Spielen und andere Laster in der Polizeiordnung verboten worden, bei der darin festgelegten Strafe; das wird abermals verkündigt.
Verordnung und Befehl, die Bauten der Landstraße im Kleb betreffend, Jahr 53.
Nachdem unser gnädiger Fürst und Herr im vergangenen fünfundvierzigsten Jahr unter anderem zu Allendorf an der Werra verordnet hat, dass alle Wege und Straßen zum Salzwerk gebaut
und gebessert und dass dies in jeder Feldmark so zu geschehen habe, dies aber bis hierher trotz vielfachen fleißigen Andringens nicht geschehen ist —
und weil dort im Kleb ein alter Mann, der diese Straße zum Teil bauen sollte, von unserem hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn, von der gemeinen Pfännerschaft und etlichen Dörfern im Gericht Bilstein mit Beisteuer und Almosen unterhalten wird, der auch von alters her von jedem Wagen zwei Heller Wegegeld genommen hat und noch nimmt und sich mit Holz zum Feuern aus dem Gehölz unseres gnädigen Herrn erhält — was aber alles nicht ausreicht —,
so ist es für zuträglicher und besser angesehen worden: Weil im vergangenen Jahr von wegen unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn diese Straße etwas gebessert, etliche steinerne Brücken und Steinwege gesetzt und neue Wege gebrochen worden sind und weil der alte Mann im Kleb seinen Abschnitt nicht zu bauen vermag, dass jene Besoldung, das Wegegeld und die Almosen entfallen und
dass stattdessen durch den Zöllner unseres gnädigen Herrn zu den Sooden von jeder Pfanne Salz von jedermann vier Heller neben dem Zoll und den Schatzhellern fortan als Wegegeld erhoben werden. Darüber soll der Zöllner den Salzgrafen jährlich eigene Rechnung legen.
So können damit jederzeit alle Wege und Straßen, wie es die hohe Notdurft erfordert, ohne Auslage unseres gnädigen Herrn überall gebessert und erhalten werden, sodass wegen der Wege keine Klage mehr sein sollte. So brauchten die Stadt, die Ratsherren, die Bürger von Allendorf und die Dorfleute dem Klebmann nichts mehr zu geben; und es wird auch das Holz gespart, von dem das Salzwerk viel braucht.
Das sehen wir, die Befehlshaber und Salzgrafen Seiner Fürstlichen Gnaden, von wegen unseres gnädigen Herrn zum Besten Seiner Fürstlichen Gnaden und der gemeinen Landschaft für nützlich und gut an — doch zu deren Gefallen und vorbehaltlich ihrer Bewilligung, und dass dieses Geld künftig nirgendwo anders als allein zur Besserung der Landstraßen, Brücken, Wege und Stege oder sonst zum gemeinen Nutzen
gebraucht und angelegt werde. Gegeben Marburg, den 14. April im Jahr 53. Justus Pistoris, Valentin Schuldt, Johann Bartholomäus, Christoph Homberg, Salzwart, eigenhändig; Jakob Schröder, Schultheiß.
Weil die genannte Verordnung zur Besserung der Landstraßen mit unserem, Landgraf Philipps von Gottes Gnaden zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Wissen und Bewilligung geschehen ist und dieses Geld nirgendwo anders als zum gemeinen Nutzen gebraucht werden und niemand davon befreit oder verschont werden soll, so haben wir uns hierunter mit eigener Hand unterzeichnet. Geschehen zu Marburg, den 25. April im Jahr 53. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig.
Es sollen auch unser Landvogt, den wir künftig verordnen werden, die Salzgrafen, der Rentmeister und der Salzwart gemeinsam mit den beiden Pfarrherren in
der Stadt Allendorf und den Sooden unsere Stiftung und die verordneten Almosen, die wir zuvor zu frommen Zwecken für Gottes Diener und zur Austeilung an die Armen auf ewig verordnet und gegeben haben, fleißig und treulich ausrichten helfen, jedes Jahr die Rechnung darüber hören und sich gänzlich an deren Inhalt halten, bei den darin festgelegten Pflichten und Strafen — wie folgt:
Fundation und Stiftung unser, Landgraf Philipps, über die zweihundert Gulden jährlichen Pachtzins aus dem Salzwerk, zu Gottes Ehren verordnet.
Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, tun hiermit mit diesem unserem Brief öffentlich kund für uns, unsere Erben und Nachkommen und bekennen vor jedermann:
Nachdem unsere Voreltern und wir bis hierher auf dem Salzwerk zu Allendorf in den Sooden zweihundert Goldgulden jährlicher Rente bezogen haben, so haben wir dem allmächtigen Gott zu Lob, Ehre und
Preis, aus guter Vorbetrachtung, dass gelehrte Leute erzogen und die gemeine Armut in der Stadt Allendorf bedacht und gefördert werde, und also vor allem zu Lob und Ehre Gottes des Allmächtigen und zur Förderung des gemeinen Nutzens verordnet, gesetzt und gestiftet, dass fortan dieselben zweihundert Gulden jährlichen Zinses, die uns die Pfänner liefern sollen, zu Gottes Ehren gebraucht werden.
Und damit sie diese zweihundert Goldgulden umso williger entrichten, haben wir ihnen gnädig gegönnt, dass sie noch ein Siedehaus zu den alten zweiundvierzig bauen und dessen Nutzung zu ihrer aller Besten einnehmen sollen, gemäß dem zwischen uns und ihnen aufgerichteten Vertrag.
Und diese Stiftung soll in Maß und Weise gehalten werden, wie es nachsteht. Wir tun, ordnen und setzen diese unsere Stiftung hiermit kraft dieses unseres Briefes aufs Beständigste und Kräftigste, so wie es immer geschehen kann, soll und mag, nämlich so:
Unsere Amtsbefehlshaber, die wir jeweils zu Allendorf haben werden, desgleichen die zwei Pfarrherren, zwei aus dem Rat, drei Kastenmeister, die Ältesten und ein Mann aus den
Sooden sollen gemeinsam über diese zweihundert Gulden jährlichen Zinses verfügen, die sie stets von Quartal zu Quartal von den Pfännern einnehmen sollen.
Und sie sollen alle Jahre achtzig Gulden an vier Studenten geben, die aus Allendorf gebürtig sind, Kinder armer Leute, die sich sonst an der Hohen Schule nicht erhalten können und die zum Studium am tauglichsten und geschicktesten sind. Und diese Studenten sollen vor allen Dingen Theologie studieren; auch sollen sie sich, ehe sie zu diesem Stipendium von zwanzig Gulden zugelassen werden, mit ihrer Handschrift verpflichten, vornehmlich Theologie zu studieren.
Und wenn sie erwachsen sind, angemessene Bildung und das Alter erreicht haben und von den Superintendenten zu Pfarrherren erwählt werden, sollen sie diesen Dienst am Wort nicht ausschlagen, sondern sich gutwillig dazu gebrauchen lassen. Auch soll ein jeder sich in seinem Leben so halten und schicken, dass er wegen seines Lebenswandels nicht getadelt werden kann. Und wo das nicht geschähe, soll er den dritten Teil des empfangenen Stipendiums zurückzugeben schuldig sein, sobald er dazu imstande ist.
Darum soll man auch keinen Knaben dazu zulassen, er sei denn volle fünfzehn Jahre alt und zuvor vom Pfarrherrn und Schulmeister zu Allendorf geprüft und erwählt und danach vom Rat und den Kastenmeistern nach Marburg vor die Professoren der Universität geschickt worden, die ihn ebenfalls prüfen und für tauglich oder untauglich erkennen sollen. Und wenn sie ihn für tauglich und geschickt befinden, soll er vom Rat und den Kastenmeistern ohne alle Gabe oder Geschenk vorgestellt werden.
Und wenn er so erwählt wird und sich recht hält, so soll ihm dieses Stipendium acht Jahre lang nach Marburg zum Studium gereicht werden, damit man daraus Pfarrherren erziehen möge.
Und es soll von unseren genannten Verordneten jährlich einmal bei der Universität erkundigt werden, wie sich diese Studenten in ihrem Studium und Wandel anlassen und halten. Und wenn sie glaubwürdigen Bericht erhalten, dass sich einer oder mehrere unter ihnen unfleißig oder sonst sträflichen Wandels hielten, so sollen sie den oder dieselben abberufen und andere an ihrer Statt verordnen,
damit sie zu Wissen und Tugend angehalten werden und dieses unser Stipendium nicht missbraucht wird.
Zum anderen sollen sie alle Jahre vierzig Gulden den armen Leuten hier zu Allendorf im Spital geben und darauf sehen, dass es für notwendige Dinge den Armen gut angelegt und unter sie ausgeteilt wird.
Ferner sollen sie mit großem Fleiß erkunden, welches jeweils die wirklich armen Hausleute zu Allendorf sind, die sich ihr Leben lang ihrer Arbeit befleißigt haben und die auch fromm, gottesfürchtig sind und einen guten Wandel führen. Denen sollen sie zum Unterhalt ihrer Kinder und auch ihrer selbst jährlich vierzig Gulden mitteilen und dabei keinerlei Begünstigung und sonst nichts ansehen als das, was dieser Artikel besagt — damit die Frommen und Gutherzigen vor den Heillosen und Gottlosen erkannt und unterhalten werden.
Zum Letzten, damit Gottesfurcht, Ehre und Tugend vor Augen gehalten und geliebt werden, wollen wir, dass die genannten Verordneten
die übrigen vierzig Gulden frommen armen Mägden, armen Bürgerskindern aus Allendorf geben, die sonst keine Hilfe haben — einer jeden nach Lage und gutem Bedünken der Verordneten. Und sie sollen ihnen mit diesem Geld zu Ehren verhelfen und, soweit möglich, mit Gottes Verleihung darauf hinwirken, dass sie gut verheiratet und versorgt werden, damit sie, wenn sie Kinder bekommen, diese in Gottesfurcht, Dienstbarkeit und Gehorsam aufziehen können.
Diese unsere Stiftung soll wie gesagt gänzlich vollzogen und gehalten und darin auf keine Weise von irgendjemandem eine Änderung vorgenommen werden. Das wollen wir allen und jeden unserer Amtsbefehlshaber, die jeweils hier sein werden, auch den anderen oben genannten Personen, insgesamt und einzeln, in ihre Eidespflichten und bei ihrem Heil und Wohlergehen — so wie sie es vor dem strengen Gericht unseres Herrn und Seligmachers Jesus Christus zu verantworten hoffen — ernstlich und treulich befohlen haben.
Zu deren
Ausrichtung wolle der Allmächtige seine Gnade und Barmherzigkeit verleihen, damit diese Schenkung und Stiftung zu seinem Lobe und zur Besserung von uns allen geraten und gedeihen möge.
Gegeben unter unserem hieran gehängten Sekretsiegel und Handzeichen zu Allendorf an der Werra am Freitag nach dem Sonntag Jubilate im Jahr 1538. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig.
Bewilligung unseres gnädigen Fürsten und Herrn, dass die achtzig Gulden nunmehr unter drei Stipendiaten aus Allendorf geteilt werden sollen. Geschehen den 4. Februar im Jahr 53.
Unser gnädiger Fürst und Herr, Landgraf Philipp, hat aus besonderen bewegenden Gründen heute gnädig bewilligt und zugelassen, dass fortan die achtzig Gulden, die aus der Fürstensteuer zu den Sooden jährlich zum Unterhalt von vier Stipendiaten zu Marburg
bestimmt sind, auf drei Stipendiaten geteilt und diese damit gemäß der Stiftung dort im Studium unterhalten werden sollen — alles bis auf weitere Verordnung und Bescheid Seiner Fürstlichen Gnaden.
Gegeben Homberg, den 4. Februar im Jahr 53. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig.
Den Meißner betreffend.
Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Liebe Getreue!
Nachdem wir vor ungefähr sechzehn Jahren beim Bau unseres Salzwerks zu den Siedehäusern und zu dessen Erhaltung verordnet haben, dass der Hang an unserem Gehölz des Meißners nach Allendorf zu — vom Brandsrode an über Frankenhain, Wolfterode und Vockerode hin bis an die Beforstung unseres jetzigen Forsts zu Germerode — dafür gebraucht und gehegt werden soll, so
werden wir doch berichtet, dass unsere Förster dabei sehr unfleißig zusehen sollen.
Darum befehlen wir euch gnädig und ernstlich, mit Ernst und Fleiß darauf zu sehen, dass dieses unser Gehölz am Meißner in dem genannten Umfang allein für unser Salzwerk und sonst nirgendwohin gebraucht und geführt werde; denn es wird jährlich viel Holz für das Salzwerk nötig sein. Das wollen wir so gehalten und fleißig gehegt haben. Das versehen wir uns also mit Ernst zu euch und sind euch zu Gnaden geneigt.
Gegeben Kassel am 5. März im Jahr 54. — An unsere Salzgrafen zu Allendorf und den Sooden und lieben Getreuen Jost Berber und Valentin Schuldt. Vorgelegt Sooden, den 8. März im Jahr 54.
Allgemeiner Befehl und Beschluss.
Alle genannten Verwalter, Salzgrafen, Rentmeister, Salzwarte und die anderen Diener sollen alle
unsere anfallenden Amtssachen zu Allendorf und den Sooden jederzeit mit- und nebeneinander verrichten und insbesondere, was von unsertwegen zu bauen ist, mit ernstem Fleiß aufs Beste ausführen lassen, treulich fördern und beaufsichtigen. Keiner soll sich auf den anderen verlassen, sondern jeder soll es so betreiben, als ginge es ihn selbst und allein an.
Dazu sollen auch alle unsere hierin genannten Beamten und Diener das Salzsieden zu den Sooden so ordnen und einrichten, dass jedes Jahr auf beiden Salzwerken, dem neuen und dem alten, nicht weniger als sechstausend Werke oder Pfannen Salz gesotten werden. Wo aber unser Herrgott in den Wäldern in einem oder mehreren Jahren Mast verleiht und man wegen Sole und Holz mehr Werke sieden und absetzen kann, daran sollen sie keinen möglichen Fleiß sparen. Das haben wir ihnen insgesamt und jedem einzeln in ihre Eidespflichten ernstlich befohlen und wollen uns dessen gänzlich versehen.
Das Vierte Buch. — Darauf gebieten wir und wollen, dass ein jeder unserer obengenannten Diener, soweit es ihn hierin betrifft, dem fort und fort unverzüglich und unweigerlich nachkomme und es gelobe, davon nicht abweiche und keinen Punkt ohne unser Vorwissen und unsere Bewilligung ändere — so lieb einem jeden unsere Gnade ist und so sehr er unsere schwere Ungnade zu vermeiden wünscht.
Und wenn wir hiergegen oder auch gegen die Ordnung zu den Siedehäusern irgendeinen Befehl ausgehen ließen, selbst wenn er von uns eigenhändig unterschrieben wäre, so sollen die Salzgrafen uns zuvor darüber Bericht erstatten und uns an die Ordnung erinnern, ehe sie ihn vollziehen. Wir wollen auch die Übertreter dafür nicht ungestraft lassen; danach wisse sich ein jeder zu richten.
Und zur Urkunde, dass diese unsere obengeschriebene Ordnung, Satzung und Gebote und ein jedes Stück im Einzelnen von einem jeden Beamten, soweit es ihn betrifft, stet, fest und unverbrüchlich gehalten werden sollen, so
Das Vierte Buch. — haben wir uns hierunter mit eigener Hand unterzeichnet und unser Siegel darauf wissentlich drücken lassen. Gegeben und geschehen zu Allendorf an der Werra am ersten Tag des Monats Mai im Jahr des Herrn fünfzehnhundertvierundfünfzig.
Das Vierte Buch. — Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, und wir, Bürgermeister und Rat der Stadt Allendorf an der Werra, tun hiermit öffentlich kund und bekennen:
Nachdem der allmächtige Gott hier an diesem Ort die besondere Gnade des Salzbrunnens erwiesen hat, was dieser Stadt Allendorf, auch den Armen in den Siedehäusern und dazu Land und Leuten zu vielem Guten gereicht —
wir aber befinden, dass in diesen Zeiten viel Räumen, Roden und Verwüsten der Gehölze geschieht, während man doch gerade an den so gelegenen Orten der Gehölze für das Salzwerk gar nicht entbehren kann, und dass, wo solchem Räumen, Roden und Verwüsten der Wälder nicht durch fleißiges, ernstes Aufsehen, Verbot und Strafe vorgebeugt wird, es zuletzt hier an diesem Salzwerk an Holz gebrechen dürfte — sodass nicht nur die am Salzwerk Beteiligten Schaden leiden, sondern auch unser, des Landgrafen, Land und Leute an Salz Mangel und Abgang haben würden —,
so haben wir,
Das Vierte Buch. — der Landgraf, befohlen und haben wir, Bürgermeister und Rat, es auf uns genommen und versprochen, dass wir alle und jede Gehölze, die wir derzeit in unseren Händen haben, fortan unter ernstes und fleißiges Aufsehen nehmen, hegen und keinem Menschen, wer er auch sei, gestatten noch zusehen wollen, dass er ein Stück davon — sei es viel oder wenig — räume oder rode.
Wir, der Rat zu Allendorf, sollen und wollen auch, sooft wir Gericht halten, das Räumen, Roden und unerlaubte Hauen im Gehölz verbieten und die Hege gebieten, alles bei Leibesstrafe, welcher diejenigen verfallen sein sollen, die gegen solches Gebot und Verbot freventlich handeln. Und wir sollen und wollen die übertretenden Frevler und Verächter mit Ernst und unnachlässig nach Art ihrer Übertretung strafen — alles darum, damit das Räumen, Roden und Verwüsten der Gehölze ganz und gar abgestellt, die Gehölze wieder in Hege genommen und zu Aufwuchs und vollkommener Besserung gebracht werden und solche Gehölze
Das Vierte Buch. — künftig nach Bedarf und Gelegenheit dem Salzwerk zum Besten gebraucht werden können.
Wir sollen und wollen auch nicht gestatten, dass um Allendorf oder die Siedehäuser neue Weinberge angelegt werden. Denn man befindet, dass die Weinpfähle dem Gehölz großen Schaden tun und dass die Arbeiter und Tagelöhner, die in den Gehölzen für das Salzwerk Holz und Wellen hauen sollten, ständig in den Weinbergen arbeiten — doch soll uns, denen von Allendorf, dies an unserer sonstigen Gerechtsame unabträglich sein.
Dessen zur Urkunde haben wir, Landgraf Philipp, unser fürstliches, und wir, Bürgermeister und Rat zu Allendorf, der Stadt Siegel hieran hängen lassen. Gegeben und geschehen zu Allendorf an der Werra am ersten Tag des Monats Mai im Jahr fünfzehnhundertvierundfünfzig. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig.
Forstordnung.
Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, geben allen und jeden unseren Amtleuten, Amtsknechten, Befehlshabern und Untertanen in unseren Ämtern Allendorf an der Werra, Eschwege, Ludwigstein und Wanfried zu wissen:
Wir werden glaubwürdig berichtet, dass seit etlichen Jahren unsere und andere Gehölze und Wälder durch die Untertanen mit Räumen, Roden und Verhauen merklich beschädigt und zum Teil verwüstet worden sind. Daran tragen wir kein geringes Missfallen.
Weil wir nun diese Gehölze und Wälder in den genannten unseren Ämtern und Gerichten für große und notwendige Zwecke, für uns und unsere Lande und Leute, brauchen, so gebieten wir hiermit ernstlich und wollen, dass fortan kein Mann, wer er auch sei, der in unseren Ämtern und Gerichten, in Städten oder Dörfern zu Eschwege, Allendorf, Ludwigstein und Wanfried ansässig ist —
besonders und vornehmlich in den Ludwigsteiner Gehölzen, ferner am Rohrbenberg, am Meißner, am Petersberg, am Bramberg und auch an und in den Allendorfer Gehölzen — irgendein Stück, sei es groß oder klein, rode oder räume oder roden oder räumen lasse.
Und unsere Amtleute, Amtsknechte und Befehlshaber sollen fleißig achtgeben, ob einer oder mehrere diesen Befehl überschreiten. Den oder dieselben sollen sie vor Gericht stellen und als einen, der seiner Eide und Pflichten vergessen hat und sich freventlich seiner Obrigkeit widersetzt und die ordentliche, von Gott geordnete Obrigkeit, ihre Hoheit und ihre Gebote verachtet, in unserem Namen auf Leib und Leben anklagen und darüber die Schöffen erkennen lassen, was Rechtens ist. Und dann sollen sie uns über all das und darüber, was die Verwirkung ist und was darauf erkannt wurde, im Einzelnen und klar berichten; darauf wollen wir Bescheid geben, wie die Strafe vollstreckt werden soll.
Und nachdem wir auch berichtet werden, dass etliche vom Adel und
andere, die eigene Gehölze gehabt und zum Teil noch haben, ihre Gehölze ausrotten und ausroden lassen, damit sie umso mehr Zins und Zehnten haben können, und dass sie und ihre Untersassen sich danach mit Holznutzung und Weide zu uns und unseren Untertanen in unsere Gehölze drängen,
so wollen wir dieselben davor gewarnt haben, ihre Gehölze nicht ausrotten oder ausroden zu lassen, und ihnen daneben geboten haben, von solchem Eindringen abzustehen — mit der Zusicherung, dass wir in dem genannten Fall, wenn einer oder mehrere, adlig oder nicht adlig, ihre Gehölze oder Sträucher ausroden oder ausroden lassen, ihnen in unseren und unserer Untertanen Gehölzen weder Holznutzung noch Weide gestatten wollen.
Und wenn ihre Hirten und ihr Vieh darüber hinaus künftig in den unseren betroffen und angetroffen werden — dorthin, wohin sie sich zu uns und den Unsrigen drängen wollen —, so soll ihnen das Vieh durch die Unsrigen genommen, die Hirten gefänglich eingezogen und gegen die Übertreter mit der Strafe wie oben gesagt verfahren werden.
Wir wollen auch und gebieten ernstlich, dass man in
den genannten unseren Städten, Ämtern und Gerichten jedes Mal, wenn man ungebotenes Ding oder sonst Gericht hält, diese unsere Verordnung öffentlich vor allen Anwesenden verlese und verkündige, und dass dies mindestens viermal im Jahr geschehe.
Würde auch einer oder mehrere unserer Befehlshaber hierin lässig sein und diesem unserem Befehl nicht nachkommen, und wir erführen davon, so sollen sie derselben Strafe gewärtig sein.
Dies haben wir hiermit gesetzt, geordnet und fortan gehalten haben wollen und euch allen darum hiermit öffentlich verkünden lassen, damit dies alles fortan als unsere Verordnung gehalten werde und sich niemand der Unwissenheit beklagen könne.
Gegeben unter unserem hierauf gedrückten Sekretsiegel zu Allendorf an der Werra, den ersten Tag Mai im Jahr 1554. Philipp, Landgraf zu Hessen. Heinrich Lersner, eigenhändig.
Ordnung und Vergleich, die Gehölze jenseits der Stadt Allendorf an der Werra und anderes betreffend.
Als dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Fürsten und Herrn, die Siedemeister zu Allendorf in den Sooden etliche Mängel und Beschwerden vorgetragen haben, die ihnen entgegen den zuvor ergangenen Verordnungen widerfahren sein sollen,
hat Seine Fürstliche Gnaden deswegen ihren Kanzler Heinrich Lersner und den Salzgrafen Jost Berber hierher verordnet, um die Sache anzuhören und darin gebührliches Einsehen zu haben. Diese sind in gehorsamer Befolgung des Befehls Seiner Fürstlichen Gnaden erschienen, haben die nötige Anhörung und Nachforschung vorgenommen und daraufhin mit gutem Vorwissen und Willen von Bürgermeister und Rat der Stadt Allendorf an der Werra sowie der von der Pfännerschaft verordneten Salzgrafen Folgendes verabredet und vereinbart — doch alles vorbehaltlich besseren Bedenkens und weiterer Verordnung unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn.
Erstens, betreffend die Gehölze hier diesseits der Stadt, die dem Rat im Vertrag und in der Verpachtung zu hegen zugelassen sind: Diese sollen, wie es Vertrag und Verpachtung mit sich bringen, so lange in der Hege gehalten werden, bis sie zum Hauen von Scheitholz tauglich sind. Und wenn sie dazu tauglich sind, sollen sie zu Scheitholz gehauen und in der Stadt und in die Siedehäuser verkauft werden, alles gemäß Vertrag und Verpachtung.
Auch sollen diese Gehölze, besonders der Stein, durch Verordnete von Bürgermeister und Rat und durch die von unserem gnädigen Fürsten und Herrn zugeordneten Beamten unverzüglich besichtigt werden. Und wenn sich findet, dass unter dem alten Holz Reisholz aufgeschlagen ist, das man ohne Schaden und zur Förderung des aufwachsenden Scheitholzes unterhauen und zu Wellenholz machen könnte, so soll dieses Reisholz ausgehauen, zu Wellen gemacht und den Fuhrleuten in der Stadt gemäß dieser Ordnung und Vereinbarung überlassen werden, um es in die Siedehäuser zu führen.
Zum anderen soll man fortan keine blinden Lose mehr machen, sondern so viele Lose, wie es
Personen und Namen gibt. Und zur Förderung des Salzwerks soll jedem Fuhrmann, der Bürger ist, zwei Teile, den anderen jedem ein Teil gegeben werden — mit der Bedingung: Wer, wer er auch sei, seinen Teil nicht für seinen Haushalt behalten und auch nicht selbst vor die Sooden bringen will, der soll ihn auch nicht behalten wollen, sondern soll ihn innerhalb von vierzehn Tagen nach erfolgter Losung dem Bürgermeister aufsagen. Diese sollen dann im Beisein des Schultheißen solchen Teil weiter den Fuhrleuten, um ihn in die Sooden zu führen, für das festgesetzte Stammgeld und nicht teurer überlassen.
Wollte aber ein Bürger etwas von seinem Teil für seinen Haushalt behalten und das andere abgeben, so soll er dem Fuhrmann im Holz sechs Schock Wagenwellen und sieben Schock Eselswellen für einen Taler überlassen, bei zwei Talern Strafe, die jeder — Verkäufer wie Käufer —, sooft sie es brechen, verfallen sein sollen; und dabei soll in den nahen und fernen Gehölzen keine arglistige Aussonderung geschehen.
Es soll auch, wenn die Lose vergeben sind, eine Frist bestimmt werden, in der das Gehölz gehauen und aus den Schlägen gebracht wird. Wer darin säumig ist, dem soll dieser Teil entzogen und anderen gegeben werden, die es
heraus und in die Siedehäuser bringen.
Und es sollen fortan die Lose und Teile, so weit es möglich ist, gleich groß gemacht und ausgeteilt und darin kein arglistiger Vorteil gesucht noch gebraucht werden. Und damit aller Verdacht und Unwille dabei vermieden werde, wollen Bürgermeister und Rat zum Losen jederzeit den Schultheißen unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Allendorf hinzuziehen, damit er mit darauf sieht, dass darin kein Vorteil gesucht werde.
Und weil sie selbst befinden, dass die kleinen Schläge nicht nützlich sind, weil sie nicht so fleißig gehegt werden, so wollen sie die Schläge fortan größer machen und allenthalben in eine solche Ordnung bringen, dass sie in rechtem gutem Maß und in Ordnung bestehen und treulich und fleißig gehegt werden — der Stadt und dem Salzwerk zu beständiger Förderung und Erhaltung.
Zum dritten soll fortan das Maß und die Festsetzung für Lieferung und Bezahlung des Holzes so gehalten werden, wie sie zuvor durch die Salzgrafen und Beamten unseres gnädigen Fürsten und Herrn aufgerichtet
Unsichere Lesungen
Z. 17: erhalttunge — Strich durch ttunge, wohl Zierstrich
worden ist, nämlich: ein Haufen gutes Buchenholz für 26 Albus, ein Haufen Eichenholz für 24 Albus, acht Stiegen Wagenwellen für einen Taler, drei Schock Eselswellen für einen Taler — in die Gruben geliefert und bezahlt.
Und diese Ordnung und Festsetzung soll aus besonderen Gründen in gleicher Weise auch in der Stadt Allendorf und unter den Bürgern gehalten werden.
Zum vierten: Wenn auch einer aus den Siedehäusern einem auswärtigen mainzischen Untertanen oder den Leuten der Junker Geld auf Holz gegeben hätte oder gäbe, so soll dieses Holz wissentlich und vorsätzlich von keinem Bürger in der Stadt dem Sieder aus der Hand gekauft werden. Und jeder Siedemeister, dem das widerführe, soll es dem Schultheißen unseres gnädigen Fürsten und Herrn und dem Bürgermeister anzeigen; diese sollen darin gebührliches Einsehen haben und dafür sorgen, dass derjenige, der so vom Siedemeister Geld auf Holz empfangen hat, den Siedemeister mit Holz bezahlt.
Doch muss man gegen solche auswärtigen mainzischen und junkerlichen Leute mit Besonnenheit verfahren, damit man sie nicht ganz vor den Kopf stößt und sie dann
kein Holz mehr zuführen.
Zum fünften: Es soll auch kein Bürger gegenüber den Siedemeistern und auch die Siedemeister sollen nicht untereinander entgegen der genannten Verordnung und Festsetzung irgendeinen Vorkauf, Zwischenhandel, Betrug, Preistreiberei oder Übervorteilung betreiben, weder beim Kaufgeld noch beim Maß, dem anderen zum Nachteil.
Zum sechsten: Salzgrafen und Beamte sollen darauf sehen, dass der arme Siedemeister neben dem reichen gefördert und das Liegenbleiben von Salz so weit wie möglich vermieden werde. Und wenn deshalb einer ohne eigenes Verschulden Mangel an Holz hätte und ein anderer überflüssiges Holz, so soll der, der Überfluss hat, dem, der Mangel hat, in der Zeit der Not gegen gebührliche Rückerstattung aushelfen und ihn fördern — doch dem anderen auch ohne Schaden; denn niemandes Fleiß und Vorsorge soll ihm zum Nachteil gereichen.
Zum siebten: Die Eselswellen sollen so und nicht höher als oben genannt verkauft werden, ob sie nun mit Geld oder mit Salz bezahlt werden.
Es soll auch diese Vereinbarung allem und jedem, was im Vertrag, in der Verpachtung und in den Ordnungen zu den Siedehäusern enthalten ist, in keiner Weise nachteilig, abträglich oder vorgreiflich sein, ohne alle Hinterlist. Geschehen und gegeben zu Allendorf, den 3. Oktober im Jahr 55. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig.
Lehensbrief über den Altenstein bei Allendorf.
Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, bekennen für uns und unsere Erben öffentlich mit diesem Brief vor jedermann, dass wir unseren lieben Getreuen Bernhard — für sich, für Ernst und für Hans, der noch unmündig ist —, Vettern und Brüdern von Bischhausen, zu rechtem Erbmannlehen verliehen haben und gegenwärtig kraft dieses Briefes verleihen: unser Schloss den Altenstein mit den Wüstungen Weidenbach, Aspach, Wüssere und Sickenberg,
und die Gehölze Kahlenberg und Rachelsberg und anderes, mit Holz, Feldern, Wassern, Weiden, Äckern, Wiesen und allen und jeglichen Zugehörungen, wie sie von alters zu dem genannten unserem Schloss Altenstein und den genannten Wüstungen gehört haben — jedoch ausgenommen, was zu unserem Schloss Bilstein und unserer Stadt Allendorf von alters her gehört hat. Damit sollen sie sich nicht befassen und uns und den Unsrigen keinen Eintrag tun.
Und zwar in derselben Weise, wie die seligen Eltern der genannten von Bischhausen es im Besitz und in der Gewere hergebracht und von unserem Herrn und Vater selig, löblichen Andenkens, zu Lehen gehabt und getragen haben.
Und die genannten Bernhard, Ernst und Hans, sein Vetter, sowie alle ihre Leibeslehenserben sollen das genannte unser Schloss Altenstein mit allen seinen Zugehörungen, wie oben gesagt, von uns und unseren Erben zu rechtem Erbmannlehen haben, tragen, verwalten, verdienen und empfangen, wie es Mannlehensrecht und -gewohnheit ist, unseren Schaden treulich warnen und unser Bestes allezeit tun, wann, wo und sooft das nötig
sein und sich gebühren wird, unsere und unserer Erben treue Mannen darum sein und bleiben und uns und unseren Erben ein solches Lehen niemals aufsagen, auf keine Weise — jedoch ausgenommen unser, unserer Erben und unserer Mannen Recht, ohne Hinterlist.
Das genannte Schloss Altenstein soll auch uns, unseren Erben und unseren Amtleuten und den Unsrigen von unsertwegen ein offenes Schloss sein und bleiben, aus dem und in dem man sich gegen jedermann behelfen kann, niemanden ausgenommen, wann und sooft das nötig sein wird, ohne alle Widerrede und Hinterlist.
Es sollen auch die genannten von Bischhausen, ihre Erben und die Ihren, die sie auf diesem Schloss haben, uns und die Unsrigen vor unseren Feinden warnen, wo sie davon erfahren, unser und unserer Erben Bestes fördern, und wenn uns und den Unsrigen das Unsere genommen würde und sie davon erfahren, sollen sie es entsetzen und wehren helfen, nach all ihrem besten Vermögen.
Wir und unsere Erben sollen und wollen auch die genannten von Bischhausen und ihre Leibeslehenserben mit
dem genannten Schloss und seinen Zugehörungen schützen, schirmen und verteidigen wie andere unsere Mannen und die Unsrigen, wo wir ihrer zu Recht und Ehren mächtig sind. Und der genannte Hans soll, wenn er zu seinen mündigen Jahren kommt, selbst die Pflicht leisten, wie es sich gebührt, ohne alle Arglist und Hinterlist.
Dessen zur Urkunde haben wir unser Siegel an diesen Brief hängen lassen. Gegeben zu Kassel, Dienstag nach Katharina im Jahr 1530.
Ordnung, die ich, Johannes Rhenanus, aus allen Ordnungen zusammengezogen und meinem gnädigen Fürsten und Herrn im Jahr 67 zu Beginn der Regierung Seiner Fürstlichen Gnaden übergeben habe und die danach erweitert worden ist.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, entbieten allen und jeden unseren Salzgrafen, Rentmeistern, Salzwarten, Salzfaktoren, Salzschreibern, Holzvögten, Holzmessern, Brunnen-, Sole- und Pfannenmeistern, Salzmessern, Schätzern und auch allen anderen, die gegenwärtig und künftig von uns und unseren Nachkommen wegen
in unserem Salzwerk Sooden Befehl und Ämter tragen oder mit Holz, Sole oder Salz darin oder draußen handeln, desgleichen allen Siedemeistern, Afterknechten und Einwohnern, wie sie auch heißen mögen, unsere Gnade zuvor und geben euch zu wissen:
Nachdem der allmächtige ewige Gott aus besonderer Gnade und milder Vorsehung in unserem Fürstentum bei unserer Stadt Allendorf in dem genannten Salzwerk einen reichen Salzbrunnen gnädig hat entstehen und springen lassen — wovon nicht nur unsere Vorfahren seligen Andenkens, die Fürsten zu Hessen, und wir neben den daran ererbten alten Pfännern reichen Gewinn, Nutzen und Auskommen bis hierher gehabt haben und durch diese Gnade Gottes noch haben, sondern wovon auch viele Menschen im Land und außerhalb vielfach Nutzen ziehen, sich davon ernähren, erhalten und es in ihrem Haushalt gebrauchen —
und weil aus allgemeiner Erfahrung zutage und offenbar ist, dass nichts auf Erden ohne gute Ordnung und
Regiment erhalten werden kann, so haben wir bedacht, mit Fleiß erwogen und nach zeitigem gutem Rat — vornehmlich aber in Ansehung dessen, dass Salz eine Ware ist, die man gar nicht entbehren kann — für notwendig erachtet und angesehen, dass wir um der Gegenwärtigen und Künftigen willen, die jeweils im Salzwerk wohnen und damit umgehen werden, eine beständige, richtige Ordnung aus den alten und neuen zusammenbringen, beschreiben und aufrichten lassen und sie danach durch unsere fürstliche Bestätigung, wie es unser Amt und unsere Hoheit erfordern, ins Werk setzen und ernstlich zu halten gebieten.
Denn obwohl schon vor dieser Zeit auch bei den Pfännern — zuvor und ehe unser gnädiger Herr Vater christlichen Andenkens neben ihnen, den Pfännern, im Salzwerk zu bauen begann — und ebenso unter seiner Gnaden eigenem Regiment beschriebene Ordnungen und Beschlüsse aufgerichtet und vorhanden gewesen sind, wie sie es auch noch sind, nach denen alles im Salzwerk,
was nötig war und vorfiel, regiert, verhandelt, gehandhabt, vollzogen und entschieden worden ist — und obwohl auch wir mit diesen Ordnungen und Beschlüssen zufrieden sind und sie in ihrem gebührenden Wert und ihrer Kraft belassen wollen —,
so hat uns doch bedünkt, dass darin nicht allenthalben eine ordentliche Gliederung eingehalten worden ist, in der eines richtig auf das andere folgt, und dass sie unter der Hand nach Lage und Erfordernis des ganzen Geschäfts und Regiments geändert, erklärt, vermehrt, gekürzt oder ergänzt worden sind.
Und deshalb haben wir bei dieser unserer neuen Ordnung vornehmlich und vor allem darauf gesehen, dass alle Ordnungen und Beschlüsse in angemessener Kürze in einen Körper gebracht und allenthalben nach gebührender Ordnung diesmal eine wohl gegliederte, beständige und richtige Ordnung beschrieben und in die nachfolgende Form gebracht würde.
Diese haben wir zuvor durchweg mit Fleiß durchgesehen, darüber notwendigerweise beraten, uns in allem gefallen lassen und wollen sie fortan
gehalten haben — doch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass wir oder unsere Erben und Nachkommen jederzeit Macht und Gewalt haben und behalten wollen, sie zu mehren oder zu mindern.
Wir befehlen demnach ernstlich und in Gnaden und wollen, dass alle unsere Salzgrafen, Rentmeister, Salzwarte, Salzfaktoren, Salzschreiber, Holzvögte, Holzmesser, Brunnen-, Sole- und Pfannenmeister, Salzmesser, Schätzer und auch alle anderen, die gegenwärtig und künftig von uns und unseren Nachkommen wegen in unserem Salzwerk Sooden Befehl und Ämter tragen oder mit Holz oder Salz darin oder draußen handeln, desgleichen alle Siedemeister, Afterknechte und Einwohner, wie sie auch heißen mögen, insgesamt und im Besonderen —
dass diese sich alle bei den Eiden und Pflichten, mit denen sie uns zugetan und verbunden sind, dieser unserer Ordnung in allem gehorsam, unweigerlich, gemäß und folgsam ver-
halten oder aber über die darin festgelegten Strafen hinaus unsere schwere Ungnade zu gewärtigen haben.
Es folgt nun die Ordnung.
Es ist uns nicht verborgen, dass in allen auswärtigen Salz- und Bergordnungen zuerst die Befehlshaber und Amtleute vom Obersten bis zum Geringsten benannt zu werden pflegen, dass ausgeführt wird, was Amt und Verwaltung eines jeden sei, und dass auch ordentlich beschrieben wird, mit welcherlei Gelübden und Eiden man sie jeweils annimmt und bestätigt.
Wir aber wollen in dieser Ordnung aus bestimmten Gründen diesen Brauch beiseitelassen und, wie zuvor gesagt, ordentlich vom Brunnen als dem Anfang des ganzen Geschäfts ausgehen und danach eine Sache und einen Vorgang nach dem anderen in richtiger Folge nachsetzen und an gebührender Stelle die Verwaltung eines jeden Amtes ordentlich darlegen. Darauf soll dann ein jeder unserer Beamten und Diener auf
die Artikel seines Amtes, wie es seine Verwaltung erfordert, sein Gelübde und seinen Eid zu leisten schuldig sein.
Damit aber nichts unterlassen werde, soll am Ende dieser Ordnung der allgemeine und gemeine Eid angehängt werden, den über die Erbhuldigung hinaus alle Siedemeister, Afterknechte und Einwohner leisten und leiblich schwören sollen und müssen, ehe sie in ihre Siedehäuser einziehen oder eine Meisterschaft übernehmen dürfen.
Vom Regiment des Brunnens, vom Salzsieden und vom ganzen Salzhandel.
Des Brunnenmeisters Amt — der auch die Künste in seiner Verwaltung mit hat — ist es, dass er den Salzbrunnen in fleißiger Verwahrung und Aufsicht habe, ohne Unterlass zusehe, dass er ordentlich gehalten und allenthalben versehen werde, nach Anweisung seiner Bestallung und wie es im Fortgang dieser Ordnung an gebührender Stelle berichtet werden soll.
Der Solemeister soll mit Fleiß darauf achtgeben, dass die Sole ohne Unterlass gebührlich aus dem Brunnen und in die Gefäße von Siedehaus zu Siedehaus verteilt und, bis der Weißenstein im Brunnen ganz bloß liegt, nach Bedarf und Möglichkeit herangeschafft werde.
Der Solemeister soll auch mit Fleiß darauf halten, dass die Fuhrknechte ständig im Fahren bleiben; diese sollen ihm ebenso wie dem Brunnenmeister Gehorsam leisten.
Die Solegefäße, Tröge, Rinnen und Wechsel soll er in ständiger Verwaltung und Verwahrung haben und darauf achten, dass sie in gutem Bau und Stand gehalten werden; und wenn daran etwas mangelt, soll er es jederzeit anzeigen.
Wo er jemanden fände, der die Sole umkommen oder in den Dreck laufen ließe, den soll er sogleich beim Rentmeister namhaft machen; und der Übertreter soll dafür mit der gebührlichen Strafe, nämlich einem Taler, belegt werden.
Wenn an den Künsten etwas zerbrochen ist und
er es in Abwesenheit des Brunnenmeisters erfährt, sei es bei Tag oder bei Nacht, so soll er es sogleich dem Brunnenmeister anzeigen, damit es ausgebessert werde.
Wenn er aber in gewöhnlichen, ungefährlichen Fällen selbst etwas dazu tun kann, soll er dazu verpflichtet sein und beim Einsetzen und Annehmen der Röhren selbst Hand anlegen und mitarbeiten, so wie die anderen Brunnenknechte alle dazu verpflichtet sind.
Darüber hinaus soll er das Leuchtmaterial, Futter und anderes, Stroh, Heu und dergleichen, wenn er es zuvor vom Brunnenmeister empfangen hat, nach Bedarf täglich austeilen und dabei darauf sehen, dass nichts veruntreut wird.
Aufgaben der Brunnenknechte und Schirrmeister.
Die Fuhrknechte sollen nächst unserem Salzgrafen in Sachen, die den Brunnen und die Kunst betreffen, dem Brunnenmeister und dem Solemeister in allem gebührlichen Gehorsam leisten, ausrichten, was sie befehlen und anordnen, und sich dem
nicht widersetzen. Sie sollen fleißig darauf achten, dass die Pferde jederzeit mit Fütterung, Hufbeschlag und der nötigen Ausrüstung und Geschirr versorgt werden; vornehmlich aber soll der Solemeister dafür jederzeit verantwortlich sein.
Und weil am Brunnen viel gelegen ist, er deshalb billig in Ehren gehalten und gut behütet werden soll, so wollen wir hiermit verordnet und ernstlich geboten haben, dass niemand mit dem Brunnen und den Künsten umgehen, darüber irgendeinen Befehl haben oder bei den Pferden sein soll, er sei denn mit besonderen Eiden auf- und angenommen worden. Das soll mit Wissen aller unserer Beamten geschehen, damit sich unsere genannten Beamten dabei über alle Umstände erkundigen können, wie es um einen jeden bestellt ist, und sich untereinander beraten können, damit nicht etwa lose, leichtfertige, verdächtige und untaugliche Leute angenommen werden.
Amt der geschworenen Aufseher.
Nachdem auch weiland auf vielfaches Ersuchen der Siedemeister verordnet worden ist, dass aus ihnen, den Siedern, zwei geschworene Aufseher sein sollten — die man auf anderen Salzwerken Unterbrunnenmeister zu nennen pflegt —, die jederzeit, wenn es ihnen gelegen und gefällig ist und wenn etwa ein Mangel vorläge, nachsehen könnten, ob auch im Stollen das wilde Wasser gebührend im Sumpf gehalten wird und ob die Fuhrknechte bei Tag und Nacht fleißig im Fahren bleiben —
so wollen wir, dass dies auch künftig so gehalten werde, jedoch mit der Erklärung, dass alle halben Jahre gewechselt und zwei neue verordnet werden und dass jeweils beständige Männer dazu gesetzt werden, die nicht zur Meuterei neigen, sondern aufrichtig sind.
Sie sollen verpflichtet sein, was sie jeweils bemerken, wann immer es sei, zuerst dem Brunnenmeister und dem Solemeister anzuzeigen; diese sollen es weiterhin entweder selbst abstellen oder, wo es nötig ist, an unsere
Salzgrafen gelangen lassen und deren weiteren Bescheid darin abwarten. Würde aber eine solche Abstellung und Anzeige nicht geschehen, so sollen die Aufseher es bei ihrem Eid nicht verschweigen, oder sie werden dafür bestraft.
Wir wollen auch diese geschworenen Aufseher so weit privilegiert haben, dass sie zur vorderen Kunsttür und zum Wildwasserschacht einen Schlüssel und freien Zugang haben sollen und dass sich ihnen darin niemand mit Worten oder Werken widersetzen soll.
Besichtigung des Brunnens durch die Oberbeamten.
Damit aber der Brunnen aufs Allerfleißigste und Treueste in Verwahrung, vor Augen und in großen Ehren gehalten werde, so verordnen wir und wollen — wie es auch schon vor dieser Zeit verordnet worden ist —, dass neben dem Brunnenmeister unsere Oberbeamten, vornehmlich aber die Salzgrafen, jede Woche persönlich zum Brunnen gehen und
in allen Gebäuden nachsehen; und wenn sich etwas zuträgt, sollen sie es entweder selbst ausbessern lassen oder es an uns gelangen lassen und unsere weitere Entscheidung abwarten. Würden sie hierin ein- oder mehrmals säumig oder nachlässig, so wollen wir sie dafür nach Lage der Dinge anzusehen wissen.
Wenn sie aber bei einer solchen Besichtigung sind, sollen sie sich Gott und der herrlichen Gabe des Brunnens zu Ehren untereinander in keine bösen oder zänkischen Worte oder Werke einlassen, sondern sich mit freundlichen und maßvollen Worten über die anfallenden Dinge unterreden, wie es ehrbaren und verständigen Leuten wohl ansteht.
Niemand Fremden ohne Vorwissen an den Brunnen lassen.
Sonst soll niemand Fremdes, der nicht unser Diener ist und über das Salzwerk Befehl hat, es sei denn ein Mitpfänner, an den Brunnen gelassen werden, um ihn zu besichtigen — es geschehe denn
entweder mit unserer besonderen Zulassung oder mit Wissen der Salzgrafen, die dann persönlich mit denen, die dazu gelassen werden, am Brunnen zugegen sein sollen. Würde dies übertreten, soll der Übertreter dafür unnachlässlich bestraft werden.
Fütterung der Kunstpferde.
Die Fütterung für die Kunstpferde — Hafer, Stroh und Heu — soll der Brunnenmeister beim Rentmeister zu Eschwege jährlich einnehmen und empfangen. Von diesem soll sie der Brunnenmeister annehmen, um sie dem Solemeister weiter ordentlich und täglich auszuteilen, und sie in seiner Kunstrechnung, wie es seine untenstehende Bestallung mit sich bringt, verrechnen.
Den Hafer wollen wir jederzeit zu einem namhaft festgesetzten Wert in unseren Ämtern — wie jetzt zu Eschwege — bezahlen und bestellen lassen; und er soll gegen bare Bezahlung in denselben Ämtern ohne Säumnis geliefert und beiderseits
als gebührliche Einnahme und Ausgabe verbucht und verrechnet werden.
Heu und Stroh sollen aufs Allerfleißigste und so wohlfeil wie irgend möglich zu gelegener Zeit eingekauft und danach ausgegeben und verrechnet werden.
Gebäude und Schließwerk am Brunnen.
Die Gebäude und das Schließwerk am Brunnen sollen durch den Brunnenmeister, sooft es nötig ist, versorgt, bestellt und ausgelegt werden. Und weil dafür im Hauptregister des Rentmeisters eine besondere Geldeinnahme verrechnet wird, soll der Rentmeister dem Brunnenmeister so viel, wie jeweils nötig ist, gegen dessen Empfangsbestätigung und Rechnung bis zum Ende des Jahres zustellen.
Davon soll er wöchentlich den Fuhrknechten ihren gebührenden Lohn und alles, was für die Künste und Pferde aufgeht, auszahlen, darüber ein klares, aufrichtiges Register führen und es wöchentlich, wenn unsere Salzgrafen zusammenkommen, vorlegen
und unterschreiben lassen.
Es soll aber kein größerer Bau, der über vier Gulden Ausgabe hinausgeht, vorgenommen werden, es geschehe denn mit Vorwissen unserer Salzgrafen.
Wir wollen auch, dass alle Ausrüstung und alles Gerät am Brunnen doppelt vorgehalten werde, damit man es im Notfall gebrauchen kann, wenn an einer Kunst etwas zerbricht. Und unser Brunnenmeister soll über alles, was zu den Künsten und Pferden gehört, ein beständiges, richtiges Inventar führen, das jedes Jahr neben seiner besonderen Brunnenrechnung eingefügt und in Zu- und Abgang abgeglichen werden soll, damit unsere Salzgrafen uns jederzeit hinreichend davon berichten können.
Austeilung der Sole.
Wir wollen aber auch, dass, wenn diese Austeilung durch den Solemeister vorgenommen wird, keiner dem anderen die Sole zuweisen und keiner sie sich ohne Anweisung des Solemeisters selbst zuwenden soll. Würde aber einer hierbei ertappt,
so soll er einen Ortstaler zur Buße erlegen. Würde einer die Sole unnütz umkommen lassen, sie eingraben oder sonst in den Dreck laufen lassen, so soll er das in gewöhnlichen Fällen mit einem halben Taler büßen, bei großen Übertretungen aber nach Lage der Dinge büßen oder am Leibe gestraft werden.
Wenn sich darüber hinaus Unrichtigkeit oder Mangel bei der Austeilung der Sole zuträgt, so soll der Solemeister dies zu entscheiden verordnet sein. Würde man ihm aber nicht folgen, so soll er es weiter unserem Rentmeister oder wem sonst von unseren Beamten zur Stelle ist anzeigen; diese sollen darin weiter tun und lassen, was sich gebührt.
Wenn nun die Austeilung der Sole vollzogen ist und die Sieder zu sieden anfangen können, so soll der Solemeister sogleich am Mittwoch durch alle Gassen gehen und mit heller Stimme rufen — wie es von alters hergebracht ist —: **„Feuert in Gottes Namen!"**
Am Sonntag aber soll nach der gehaltenen Kinder-
lehre in der Kirche mit einem Glöcklein ein Zeichen zum Gebet und zum Anfeuern gegeben werden; und darauf sollen die Sieder in Gottes Namen anstecken, feuern und sieden.
Wenn aber einer, ehe dieser Ruf ergeht und die Glocke läutet, ansteckt, so soll er um dieses Frevels willen mit einem Ortstaler Buße gestraft werden.
Salzwartamt.
Wenn der Rauch aufgeht, sollen die Salzwarte — deren wir zur Verhütung allen Betrugs und aller Meuterei drei verordnet haben, nämlich den Obersalzwart, den Gegensalzwart (der jetzt der Kaplan ist) und den Zöllner — persönlich umhergehen, von Siedehaus zu Siedehaus sehen, wer kalt liegt oder siedet, und sich, sobald sie umhergegangen sind, miteinander abstimmen und dem Rentmeister durch den Obersalzwart eine beständige, gewisse Zahl und die Namen derer, die sieden oder nicht sieden, zustellen und unterschreiben lassen, damit der Rentmeister den Gewinn erheben und einnehmen kann.
Könnten sich aber die Salzwarte nicht einigen, so sollen nach Anweisung der alten Ordnungen die Salzgrafen dazu gerufen werden und Bescheid geben, wie sich der Rentmeister zu halten habe.
Salzlegerzeichen.
Doch wollen wir, um solche und dergleichen Unrichtigkeit zu verhüten, dass unser Obersalzwart mit Fleiß auf die Austeilung der Salzlegerzeichen sehe, sich danach richte und dem Rentmeister weiteren Bescheid gebe. Und wenn einer oder mehrere aus Mutwillen, Frevel oder Vergesslichkeit dieses Salzlegerzeichen bei ihm, dem Salzwart, nicht fordern und gleichwohl sieden, so soll er unnachlässlich verpflichtet sein, dem Rentmeister den Gewinn vollständig zu bezahlen.
Wie es unterdessen, wenn man siedet, in Zufallsfällen gehalten werden soll.
Weil es sich aber vielmals zuträgt, dass beim Sieden,
Unsichere Lesungen
Z. 2: ordnungen= — Zeilenende, Trennung oder Schmuck
wenn das Feuer unter der Pfanne ist, etwa ein Unglück eintritt — dass vielleicht die Pfanne aufbricht, die Haken ausreißen, die Pfannenbäume und Haken brechen, die Pfanne gar in den Herd fällt oder sonst das Dach vom Siedehaus abrutscht, ein Hangelbaum, eine Rinne oder ein Träger bricht, sodass entweder das halbe oder das ganze Werk mehr oder minder zu Schaden geht —, und weil dies Zufallsfälle sind,
so sollen die gewöhnlichen geringen Fälle deswegen unserem Pfannenmeister und einem oder zwei Schätzern angezeigt werden, die großen Unfälle aber unseren Beamten selbst. Diese sollen sogleich verpflichtet sein, persönlich in das Siedehaus zu gehen, in dem es sich zugetragen hat, mit Fleiß alle Umstände zu besichtigen und den entstandenen Schaden billig zu taxieren und zu ermessen. Und der Rentmeister soll nach Maßgabe dieser Taxe dem Meister an der Zahlung seines Gewinns so viel nachlassen und es unter dem Titel Schatzwerk verbuchen, wovon unten weiter die Rede sein soll.
Würde aber ein Meister befunden, der solchen Schaden selbst verursacht oder ihn nicht sogleich angezeigt hat, so soll er den Gewinn voll und ohne Abzug bezahlen.
Pfannentücher.
Damit auch das Salz fein und rein ausgebracht werden könne, haben wir verordnet und wollen, dass nach altem Brauch über jeder Pfanne, wenn man Salz rückt und ausbringt, ein reines Pfannentuch ausgespannt werde. Das wollen wir auf unsere Kosten mit härenen Stricken halten und auslegen lassen — doch so, dass auch die Schätzer fleißig zusehen und die Meister anhalten, sie reinlich und gut zu halten, sodass jeder Meister an einem solchen Pfannentuch wenigstens neun Jahre genug habe. Würde aber einer hierin strafbar befunden, so soll er nach Lage der Dinge gebüßt werden.
Es soll auch kein Pfannentuch ausgetauscht werden, ehe nicht einer unserer Salzgrafen das alte zuvor
besehen und dem Rentmeister darüber einen Zettel zugeschickt hat; dieser soll ein ordentliches Registerchen darüber führen, damit man sehen kann, wie lange ein Pfannentuch hält.
Laubquasten.
Zu gleichem Gebrauch und Nutzen haben die Alten für gut angesehen, dass jeder Meisterknecht vor seinem Siedehaus so viele Laubquasten an hohen Stangen bereithalte, dass er damit die Fenster und Löcher am Siedehaus, wenn etwa ungestüme Winde oder Unwetter aufkommen, allenthalben verschließen und gut verwahren kann, damit kein Staub und keine Unreinigkeit auf das Salz fallen kann. Das wollen wir auch künftig so gehalten haben; und bei welchem Siedehaus man die Quasten nicht findet, der soll gestraft werden.
Wie viel man auf ein Werk Salz ausbringen soll.
Auf ein ganzes Werk und eine Pfanne soll man nicht mehr ausbringen und kein Salz machen als acht
Achtel. Davon sollen sieben Achtel in Gemäßen und das übrige zur Auffüllung der acht Achtel in Stücken ausgebracht und nach altem Brauch achtzehnmal und nicht weniger abgestoßen werden.
Hierauf sollen die geschworenen Schätzer fleißig achtgeben und keinen übersehen, sondern alle und jeden Meister mit Fleiß ermahnen, diese unsere Ordnung gänzlich zu halten. Würde sich aber einer oder mehrere gelüsten lassen, dies zu überschreiten, so soll dafür jederzeit zur Strafe [Lücke] erlegt werden.
In gleicher Weise soll es auch mit denen gehalten werden, die kein trockenes Salz machen; die sollen nach Anzeige der Schätzer ebenfalls mit einer Buße, nämlich [Lücke], gestraft werden.
Vom Salzhandel. Wann man laden soll.
Wenn das Salz nach der eben gesetzten Verordnung ausgebracht und trocken gemacht worden ist und der Ladetag
anbricht, so soll der Gerichtsknecht, ehe man zu laden anfängt, die Glocke läuten; und niemand soll bei einem Taler Buße eher zu laden anfangen, als bis dieses Läuten geschehen ist.
Wie teuer das Salz gegeben werden soll.
Alsdann sollen die Siedemeister ein Achtel Salz nicht teurer geben, als es jeweils zu verkaufen verordnet ist.
Aufgabe auf das Salz.
Wir haben darüber hinaus gnädig zugestanden, dass die Siedemeister auf jede Pfanne zwei Albus Auftragelohn einnehmen dürfen; dabei soll es bis auf unsere weitere Änderung bleiben, und es soll nicht erhöht werden.
Würde es sich aber herausstellen, dass einer oder mehrere Siedemeister, ihre Frauen oder ihr Gesinde dies vergesslich überträten, so sollen unsere Salzgrafen sie deswegen mit Ernst vornehmen
Unsichere Lesungen
Z. 17: verges=lich — wohl vergeslich, Lesung unsicher
und je nach der Verwirkung entweder mit Entsetzung der Meisterschaft oder mit einer namhaften Geldbuße und Leibesstrafe belegen; das haben wir ihnen, unseren Salzgrafen, hiermit ernstlich einzuhalten auferlegt.
Salzmaß.
Das Maß aber, mit dem das Salz jeweils ausgemessen und verkauft werden soll, soll Marburger oder Homberger Eichmaß sein, sodass ein Achtel gewiss zwei Marburger Mütt oder ein Homberger Viertel hält.
Salzrost.
Und damit hierin kein Kniff und kein Betrug gebraucht werden könne, so wollen wir, dass fortan zu den Sooden alle Roste, durch die man das Salz misst und die oben auf das Salzmaß gesetzt werden, nach Art eines kupfernen Rostes gemacht werden, den wir als Muster ins Salzwerk verordnet haben.
Und derselbe Rost soll unter dem Westerm nicht eher vom Maß genommen werden, als bis das Salz von unten herauf im Maß ihn erreicht hat. Wollte sich aber jemand dem widersetzen, so soll er, sooft er dabei ertappt wird, mit zwei Gulden gebüßt werden.
Ladegäste. Weil es auch vielfach Verdruss gibt wegen der Ladegäste, wenn einer dem andern seinen Ladegast abspenstig macht, und weil daraus mancherlei Missverständnis und Unordnung zu erwarten ist, so verbieten wir dieses Abspannen gänzlich. Übertritt es aber jemand, so soll er einen Gulden Buße zahlen.
Herrengänse. Den alten hergebrachten Brauch, dass von jedem Werk zwei Herrengänse — wie man sie nennt — abgegeben werden, wollen wir nicht ändern, sondern beibehalten. Und unser Rentmeister soll
zusammen mit unserem Gegenwärtiger und dem Pfannenmeister diese Gänse von unseren Boten, wie es sich gebührt, jederzeit als gute große Herringer Gänse — von denen je zwölf ein halbes Achtel ausmachen — entgegennehmen. Der Rentmeister soll den Siedern, die sie bringen, je zwei Heller Trinkgeld geben und auszahlen. Liefert aber ein Sodemeister nicht hinreichend große Gänse — was als Zeichen von Geringschätzung und Ungehorsam gedeutet werden kann —, so soll er das jedesmal mit einem Ortstaler büßen. Diese Buße soll unser Gegenwärtiger sogleich aufschreiben und jeden Montag bei der gemeinsamen Zusammenkunft unserer Beamten wie andere Bußen ins allgemeine Bußregister eintragen lassen.
Was aber die Pfänner mit ihren Boten angeht, damit soll es nach dem Wortlaut des Vertrags gehalten werden; dabei wollen wir sie belassen.
Wenn das Salz, wie oben gesagt, verkauft wird, soll sogleich jeder Meister unserem Rentmeister
drei Gulden fünfzehnthalb Albus als Winnungs- und Brunnengeld erlegen, dazu 16 Albus Holzsteuer und 8 Albus Steinkohlensteuer.
Bezahlung der Winnung. Weil aber die Sodemeister vor dieser Zeit bei unserem Herrn Vater christlichen Angedenkens erwirkt haben, dass ihnen zur Förderung des Holzhandels stets eine Winnung von einem Monat auf den anderen gestundet wird, so wollen wir das auch weiterhin zugestehen. Dem Rentmeister aber haben wir mit Nachdruck auferlegt und befohlen, es dabei bewenden zu lassen und sich sonst alle Winnung soweit möglich jederzeit in harter, guter, gangbarer Münze bezahlen zu lassen, damit er uns in seiner Jahresrechnung gute Ablieferung leisten kann und die aufgerichtete Münzordnung nicht überschritten wird. Der Rentmeister aber soll sich bei höchster Ungnade und Strafe nicht dazu verleiten lassen, mit unserem Geld Wechsel oder Münzumschlag zu treiben.
Wäre es aber der Fall, dass ein Sodemeister unserem Rentmeister mehr als eine Winnung schuldig ist und der Rentmeister vermutet, er werde nicht zu gütlicher Bezahlung kommen, so soll er von unseretwegen die Vollmacht haben, ihm durch den Gerichtsknecht das Laden des Salzes zu verbieten. Und niemand soll ihm das Salz durch die Schätzer messen oder laden lassen, ehe nicht dem Rentmeister aller Rückstand beglichen ist.
Aufgesetztes Salz. Würde aber nicht alles Salz verkauft und wollten die Meister es entweder für ihre Ladegäste im Bothe auf Vorrat aufheben oder aber unserem Rentmeister auf die Salzkasten aufmessen, so sollen sie das dem Rentmeister anzeigen, danach dem Zöllner, und zwar in der Zeit, in welcher der Rentmeister die Winnung entgegennimmt — das ist stets von zehn Uhr bis zwei oder drei Uhr nachmittags. Würden sie das aber aus Vergesslichkeit oder Geringschätzung übergehen,
so sollen sie einen Ortstaler Buße zahlen und erlegen. Auch soll keinem erlaubt sein, mehr als zwei Pfannen in seinem Bothe auf Vorrat zu behalten; wer das überschreitet, büßt mit einem Gulden.
Unser Rentmeister aber soll — damit die Meister keinen Anlass und keinen Vorwand zur Ausrede haben — alles Salz, das die Sieder nicht anderweitig verkaufen können und aufmessen wollen, ihnen bezahlen und entweder in die Fässer, die wir jederzeit dem Salzhandel zugute anfertigen lassen wollen, oder auf die Salzkasten in Vorrat aufmessen lassen und weiter damit verfahren, wie sogleich folgen wird.
Aufmessen. Beim Aufmessen sollen stets zugegen sein und dazu hinzugezogen werden — und dürfen auch nicht fernbleiben —: unser Rentmeister, die Schätzer, die Meisterknechte, die aufmessen lassen, einer der Salzwarte
und der Gerichtsknecht. Sie sollen sorgfältig darauf achten, dass rechtes, volles Maß sowohl in die Kasten als auch in die Fässer geliefert wird.
Und weil uns bisher vielfach Klage zugekommen und wir es zum Teil auch selbst gesehen und erfahren haben, dass sich ein großer Salzschwund in den Fässern findet, vormals aber Brauch und Ordnung war, dass jeder Schätzer sein eigenes Zeichen hatte, mit dem er seine Marke an die Fässer brannte, so gebieten wir hiermit ernstlich, diese Ordnung wieder aufzunehmen — mit der Maßgabe, dass sie ihr Zeichen nicht mehr aufbrennen, sondern statt dessen jedes Fass mit unserem eigenen fürstlichen Merksiegel, das unser Rentmeister in Verwahrung haben soll, am obersten Reifen beider Böden auf einem durchgezogenen Blei versiegeln. Ebenso soll jeder Schätzer sein Zeichen mit der Zahl, wieviel Salz es ist, auf einen Span verzeichnen und ins Fass legen, damit man jederzeit
wissen kann, welcher Schätzer das Salz in die Fässer gemessen hat, und die Zeichen später wiedererkennen kann. Damit wir, wenn sich künftig ein Mangel an den gepackten Salzfässern findet und also die Nachlässigkeit des Schätzers zutage tritt, denjenigen Schätzer, dem dieses Zeichen gehört, dafür zur Rechenschaft ziehen und bestrafen können. Ihre Strafe aber soll sein, dass sie als unredliche Leute ihres Amtes schimpflich enthoben werden — oder wie wir es unseren Salzgrafen und Beamten jeweils befehlen werden.
Wie es mit dem gepackten und versiegelten Salz gehalten werden soll. Wenn nun das Salz nach der eben genannten Ordnung in die Fässer gepackt und durch unseren Böttcher in Beisein jedes Schätzers bei seinem gemessenen Salz mit dem auf dem Span eingelegten Zeichen des Schätzers beurkundet und darauf versiegelt worden ist, soll es
sogleich ins Salzhaus an der Werra abgeführt und dort verwahrt werden, damit die Fässer in den Packhäusern nicht hinderlich sind — so lange, bis das Wasser fahrbar ist und die Schiffe abgehen können. Alsdann soll unser dazu bestellter Schiffmann es aus dem Salzhaus übernehmen, ins Schiff laden und von dort nach Münden und weiter nach Kassel führen, es dort abliefern und dagegen vom Salzschreiber seine ordentliche Quittung empfangen, die er anschließend dem Rentmeister zustellen soll.
Fässer für den Salzhandel. Und damit der Salzhandel zu unserem Nutzen in Kassel und Darmstadt weiter betrieben wird, wollen wir dazu jedes Jahr eigens anordnen, dass durch unsere Salzgrafen eichene und buchene Fässer und Tonnen an den uns gelegenen Orten angefertigt werden. Wir wollen uns überdies jeweils erklären, wie
viel wir vom Handel beständig betreiben, im Salzwerk packen und von dort auf die Salzfaktoreien zu Schiff und zu Wasser führen lassen wollen. Und der Salzhandel zu Kassel und Darmstadt soll auf folgende Weise betrieben werden.
Salzfaktorei zu Kassel. Das Salz, das jeweils zu Kassel per Schiff ankommt, soll der dortige Salzschreiber annehmen, darüber quittieren und sogleich in unser Salzhaus bringen lassen — und ebenso, was er davon nach Darmstadt weiterschickt oder entweder mit den Fässern oder mit Holz oder aus den Fässern verkauft. Über das, was er nach Darmstadt schickt, sei es mit unserer eigenen oder mit gedungener Fuhr, soll er ein ordentliches Register mit Verzeichnung der Namen derer führen, die das Salz jeweils geladen haben, und bei deren Rückkehr die Empfangsbestätigung unseres Salzfaktors zu Darmstadt einfordern und dies alles in seine Rechnung aufnehmen.
Salzhandel zu Kassel. Das übrige Salz, das nicht nach Darmstadt geschickt wird, soll zu Kassel vor allem für unsere Hofküche bereitstehen. Daraus soll der Salzschreiber jederzeit auf Anforderung unseres Küchenmeisters oder Küchenschreibers so viel liefern, wie sie an Salz benötigen, und zugleich für das Salz und die Fässer — wie überall nach Maß und Riss — seine Quittung fordern und in seine Rechnung einbringen. Und was wir für unsere Küche nicht brauchen, soll der Salzschreiber weiter, wie oben gesagt, aus dem Holz oder mit dem Holz verkaufen, das Geld dafür einnehmen und über alles klare Register führen, damit er, wenn unsere Hauptrechnung erfolgt, über all dies klare Rechenschaft ablegen kann. Ebenso soll er auch andere von uns angeordnete Ausgaben leisten, dagegen Quittungen einnehmen und verrechnen. Mit den Fässern, die leer werden, soll er es
ebenso halten, wie es bei Darmstadt gesagt wurde, und der Fässer jeweils gesondert nach Maß und Riss in seiner Rechnung gedenken.
Und weil in unserer fürstlichen Hofhaltung zu Kassel und auch in unserem dortigen Rüsthaus nach und nach eine gute Anzahl Weinfässer frei wird, sollen diese von beiden Orten zur Förderung dieses Handels dem Salzschreiber zu Kassel jeweils übergeben, in seine Rechnung gebracht, danach dem Rentmeister zu Sooden übersandt, zum Salzhandel gebraucht und damit weiter so verfahren werden, wie eben gesagt.
Damit man aber wissen könne, was jeweils auf diesen unseren ganzen Salzhandel aufgeht, was man ausgeben muss und was man dagegen einnimmt, hat es uns gefallen, dies alles postenweise, so wie wir es jetzt angeordnet haben, an dieser Stelle nacheinander aufzuführen, damit alle, die dieser Handel angeht, sich danach richten können.
zu bezahlen ——— zuzuschlagen ——— Siegelgeld ——— Siegelblei ——— auszuführen ——— Ladelohn ——— Schifflohn ——— Überschifflohn bei niedrigem Wasser ——— Zoll zu Münden ——— ins Salzhaus zu Kassel zu bringen ——— an Fuhrlohn nach Darmstadt, gedungen ——— Fuhrlohn nach Darmstadt, eigen ——— Ausmesserlohn ebenda ——— zu Kassel mit dem Holz ——— ohne das Holz ebenda ——— ein Fass gesondert ——— zu Darmstadt mit Holz ——— ohne das Holz ebenda ——— ein Fass gesondert ———
Nach vorstehendem Maß soll der Salzhandel mit den Fässern und Tonnen betrieben und gehandhabt werden.
werden. Wie es aber mit den Salzkasten gehalten werden soll, wollen wir im folgenden festsetzen.
Salzkasten und Salzhandel zu Sooden. Weil die Salzkasten so eingerichtet sind, dass man jede Pfanne gesondert darin aufmessen und sauber verwahren kann, so sollen — ebenso wie oben beim Fasspacken gesagt — die geschworenen Schätzer und Salzmesser samt unserem Rentmeister und einem der Salzwarte beim Aufmessen zugegen sein und sorgfältig darauf achten, dass das Salz richtig gemessen und einwandfrei aufgeschüttet wird, damit in jeden Kasten gesondert eine Pfanne kommt. Denn wenn später Kaufleute kommen und Salz begehren, kann man sie so besser und übersichtlicher bedienen, und dieser Handel ist, weil unverdächtig, um so ordentlicher und angenehmer. Dagegen soll unser Rentmeister die gebührende Bezah-
lung wieder einnehmen und weiter von jeder Pfanne, die in die Kasten aufgemessen worden ist, dem Gerichtsknecht einen Albus und unserem Böttcher, der es weiter ausmisst und aufträgt, zwei Albus auszahlen, damit auch diese sich um so besser stehen und erhalten können. Sonst soll darauf bei ungnädiger Strafe nichts weiter aufgeschlagen werden.
Reichesalz. Weil es auch bei uns hergebracht ist, dass alle Sodemeister — nach und nach seit Errichtung der Location, sie seien nun auf der alten Pfänner- oder auf unserer neuen Seite — uns jährlich jeder eine Pfanne Salz vierundzwanzig Albus billiger als der gemeine Kaufpreis für unsere Hofhaltung verkaufen müssen, und man dies das Reichesalz nennt, so wollen wir, dass unsere Beamten es uns jährlich einbringen und unser Rentmeister uns klare Rechnung darüber lege. Würde sich aber ein Sodemeister dem widersetzen oder sperren und uns nicht zur rechten Zeit
auf Anforderung des Rentmeisters die genannte Pfanne Salz zum festgesetzten Wert laden, so soll er dafür bestraft werden.
Fleißige Meister. Wenn sich ein oder mehrere Bodemeister beim Sieden gut anstellen und gute Meisterschaft halten, aufrichtig und ohne Hinterlist, so sollen unsere Salzgrafen und Befehlshaber über den oder die in allen billigen, ehrlichen Sachen mit besonderer Aufmerksamkeit wachen, sie auch der Meisterschaft nicht entheben und, wenn etwa ein Unterbefehl frei wird, sie dazu befördern, wenn sie tauglich sind — damit so auch andere gereizt werden, ihnen darin nachzufolgen und unserem Nutzen zu dienen.
Unfleißige Meister. Wird aber einer oder mehrere unfleißig befunden, so sollen unsere Salzgrafen sie vorladen und ein- oder zweimal verwarnen; und wenn er sich nicht bessern will, ihn andern zur Warnung
und zur Abschreckung der Meisterschaft gänzlich entheben und dabei niemanden verschonen.
Neue Meister. An seine oder ihre Stelle sollen unsere Beamten die besten Afterknechte einsetzen, die das Salzmachen am besten verstehen, sich ihm stets und fleißig gewidmet haben und nicht dauernd im Lotterleben liegen. Und damit es dabei unparteiisch und redlich zugehe, soll ein jeder, der die neue Meisterschaft antritt, zuvor in Beisein von sechs Schätzern ein Werk sieden und bereiten. Wird dann erkannt, dass er die Meisterschaft versehen kann, so sollen unsere Beamten ihm über die gebührende Pflicht hinaus den — am Ende angehängten — Eid abnehmen und ihn leiblich leisten lassen. Wenn das geschehen ist, sollen die neuen Meister nach Stellung ausreichender Bürgschaft, dass sie uns und jedermann, mit dem sie im Salz- und Holzhandel zu tun haben, gütlich
bezahlen wollen, durch unseren Rentmeister jeweils bestätigt werden. Wir wollen aber, dass von dieser Zeit an — außer im Notfall oder durch unsere besondere Befreiung — niemand auf ewige Zeiten zugelassen oder angenommen werden soll, eine Meisterschaft oder ein Bothe zu verwalten, ehe nicht das genannte Meisterwerk gesotten worden ist.
Witwen der verstorbenen Meister. Weil es sich aber durch Gottes Schickung ereignet, dass bisweilen Meister sterben und ihre Frauen und Kinder hinterlassen, und weil es bisher Brauch gewesen ist, die hinterbliebenen Witwen bei den Bothen und der Meisterschaft belassen zu lassen, so wollen wir das aus besonderen bewegenden Gründen auch künftig nicht ändern — jedoch mit der Erklärung: solange eine Witwe fleißig ist, geschickte Knechte hält, keine Klage über sie vorkommt und sie sich nicht in eine zweite Ehe
begibt, soll man sie ungestört sitzen lassen. Sollte es hierin aber an etwas fehlen, und namentlich, wenn sie sich in zweiter Ehe mit einem verbindet, der keine Meisterschaft verwalten kann, so sollen unsere Salzgrafen und Beamten je nach Lage dagegen einschreiten. Und derjenige, der sie zur neuen Ehe begehrt, soll das zuvor mit Wissen und Willen unserer eben genannten Salzgrafen und Beamten tun, damit er erfahre, ob sie ihn zur Meisterschaft aufnehmen wollen oder nicht. So werden alle Unordnungen vermieden, die daraus folgen könnten, und es sollen nicht mehr wie bisher — seit unser seliger Herr Vater erstmals ins Salzwerk baute — Fremde und solche, die keine Salzknechte sind, aufgenommen werden, da man jetzt Einheimische genug haben kann.
Außerhalb Soodens und innerhalb der Allendorfer Feldmark soll niemand Salz verkaufen. Da wir es vor allem für hochnotwen-
dig halten, aller Unordnung und Unrichtigkeit vorzubeugen und alles, was weiter Notwendiges im Salzhandel geschieht, ordentlich anzuzeigen, so setzen und ordnen wir demnach und wollen, dass innerhalb unserer Stadt Allendorf, im Salzwerk Sooden und in der ganzen Feldmark niemand Salz teurer verkaufen soll — mit ganzen oder halben Achteln —, als die Ordnung zulässt, gleichviel ob er das Salz mit Holz oder mit Geld erworben hat. Wer das übertritt, soll zur Strafe so viel zahlen, wie das Salz wert ist. Die Bürger aber dürfen einzelne Achtel mit der Metze in ihren Häusern feilhalten und mit dem Maß verkaufen, wenn sie es zuvor der Ordnung gemäß erworben haben.
Alles Salz soll nur mit dem Maß verkauft werden. Kein Boder soll mit einem Fuhrmann Pauschal- oder Sammelkauf treiben, sondern alles Salz soll mit dem Maß verkauft werden, bei Buße in Höhe des Salzwertes.
Kein Salzgams, kein halbes oder ganzes Maß soll vom Boder einzeln verkauft oder verschenkt werden ohne Vorwissen, bei Verlust des Salzes und ungnädiger Strafe.
Salzdörren. Das Salzdörren, das in der alten Ordnung den Bürgern erlaubt war, hat unser oft genannter seliger Herr Vater aufgehoben, weil es ganz verdächtig ist; und wir wollen es dabei belassen und es niemals wieder einreißen lassen.
Bettler und Siechenleute werden bedacht. Weil aber auch die armen Siechenleute und Bettler in diesem Fall zu bedenken sind, so wollen wir den Bodemeistern so viel zugestehen, dass sie einem jeden nach ihrem Belieben um Gottes willen eine halbe oder ganze Handvoll Salz vom gesottenen Werk spenden dürfen. Doch sollen sie das nur tun, wenn den genannten Armen durch unseren Pfarrer oder Rentmeister — wie weiter unten wiederholt — erlaubt worden ist, umherzugehen.
Boder sollen außerhalb des Salzwerks kein Salz verschieben. Sonst soll auch kein Boder auf eigene Rechnung mit Salz hausieren oder es austragen, bei ganz ungnädiger Strafe.
Boder sollen sich mit niemandem im Salzhandel zusammentun. Ebenso wollen wir gänzlich verboten haben, dass ein Bodemeister sich mit irgendeinem Salzmann zu Gewinn oder Verlust in eine Gesellschaft oder Teilhaberschaft begibt; auch soll er seinem eigenen Gesinde kein Salz verkaufen, weil das verdächtig ist — alles bei Vermeidung ungnädiger Strafe.
Der Salzhandel der Bürger und der Eichsfelder gegen Holzlieferung. Weil auch die Bürger der Stadt Allendorf ihre Gehölze, aus denen sie Holz ins Salzwerk bringen, nahe um die Stadt herum haben und beziehen, und weil wir sie aus besonderen Gnaden befreit haben, ihr Salz gegen Frucht zu tauschen
und die Frucht entweder in unserer Stadt Allendorf oder in Sooden nach ihrem besten Nutzen gegen Geld zu verkaufen — so zwar, dass sie bei solchem Tausch keinen anderen Salzhändler diesseits der Werra oder jenseits behindern sollen, es sei denn, dieser wolle ebensoviel Holz bringen wie sie für Salz —, so wollen wir auch, dass sie nach dem Wortlaut der hergebrachten Ordnung all ihr Salz zur Hälfte mit Holz und zur Hälfte mit Geld bezahlen. Auch soll ihnen kein Boder Salz für bloßes Geld laden.
Ebenso soll es in allen Dingen und Stücken mit den Eichsfeldern und allen anderen gehalten werden, die jenseits der Werra wohnen. Auch sie sollen ebensoviel Holz für Salz bringen wie die Bürger und dürfen im übrigen mit dem Salz ihren Nutzen schaffen wie die Bürger. Wer diese beiden Artikel übertritt, soll bestraft und ihm das Laden im Salzwerk verboten werden. Und der Zöllner soll sorgfältig darauf achten, dass ihm nach dem Wortlaut der Ordnung der gebührende Zoll geliefert wird.
Der Holz- und Salzhandel der Hainer. Die Hainer und andere Fuhrleute, die im Umkreis von zwei Meilen ums Salzwerk wohnen, sollen verpflichtet sein, für jedes Achtel Salz fünfzehn Wellen ins Salzwerk zu liefern, ehe sie laden dürfen, und dafür die gebührenden Zeichen vom Wehrschreiber empfangen; das Holz ist dann von der Bezahlung ihres Salzes abzurechnen. Und wer mit Salz ausfahren will, soll seine empfangenen Holzzeichen in gebührender Anzahl dem Zöllner abliefern.
Ebenso sollen auch alle, die Holz ins Salzwerk bringen, beim Salzladen den Vorrang vor allen anderen Salzhändlern und Fuhrleuten haben und behalten. Was aber die Holzleute nicht laden und was zum Verkauf übrigbleibt, soll jedermann zu kaufen und zu verkaufen freistehen — doch soll man allseits bei ungnädiger Strafe die Ordnung halten. Wie wir denn hiermit anordnen und festsetzen, dass den Untertanen in den Ämtern, die mit der Holzflöße belastet sind, vor allen anderen
die notwendige Salzbeförderung zuteil werden soll.
Anmerkung: Des Steinkohlenhandels soll gesondert gedacht werden.
Zufuhr von Lebensmitteln. Sollte es sich aber ergeben, dass einige der anderen Salzhändler und Fuhrleute nötige Lebensmittel und anderes bringen, was im Salzwerk genutzt und gebraucht werden kann, so mögen unsere Salzgrafen und Beamten — wie es in anderen Salzwerken geschieht — darauf bedacht sein, wie sie auch diese vor anderen, die nichts bringen, begünstigen können.
Salzhandel der Fürsten, Grafen und Prälaten. Weil wir ferner bedacht haben, dass über das verkaufte Salz hinaus auch auswärtige — innerhalb der Fürstentümer und Lande von uns und unseren freundlichen lieben Brüdern, aller Landgrafen zu Hessen — Fürsten, Herren, Prälaten, viele vom Adel und andere jährlich eine beträchtliche Menge Salz aus unserem Salzwerk für ihre Haushaltung
abzuholen pflegen, so wollen wir es, was die Handhabung angeht, bei der früheren, deshalb ergangenen Ordnung unseres seligen Herrn Vaters belassen, und sie soll durchweg befolgt werden. Damit diese aber in der festgesetzten Zeit ihre verlässliche Ladung bekommen können, wollen wir — wie sich denn auch die Bodemeister freiwillig selbst erboten haben —, dass ein jeder dieser Meister den genannten Fürsten, Herren, Prälaten, denen vom Adel und anderen auf ihr Ansuchen zwischen Ostern und Michaelis das nötige Salz zu laden verpflichtet sein soll. Würde sich aber einer oder mehrere der genannten Bodemeister hierin weigerlich verhalten und zeigen, so sollen sie dafür jedesmal bestraft werden mit ——.
Wie denn auch die genannten Fürsten, Grafen, Prälaten, die vom Adel und andere Fuhrleute, wenn sie sich nicht in der genannten Zeit versorgen
und eindecken, bei den Bodern gar keine Ladung bekommen sollen, sondern nur von den Parthenhäusern, in denen etwas auf Vorrat geladen werden soll.
Das Amt des Pfannenmeisters. Wir haben es auch für notwendig erachtet, dass ein Pfannenmeister eingesetzt und gehalten werde, wie es von alters her im Salzwerk geordnet war, und haben demnach unseren Salzgrafen befohlen, sich nach einem verständigen Mann umzutun, der diesem Amt mit Fleiß nachgehen kann. Was nun unsere genannten Salzgrafen mit ihm vereinbart haben und was von unseretwegen sein Amt sein soll, folgt Wort für Wort in den nachstehenden Artikeln seiner Bestallung:
Er soll zusammen mit dem Rentmeister und dem Obersalzwart alles Pfanneneisen entgegennehmen, jederzeit dabei sein, wenn Eisen ankommt und zu Pfannen verarbeitet wird, und stets sorgfältig achtgeben, dass kein untaugliches, schieferiges
Eisen, oder solches, das nicht seine bestimmte Länge und Breite hat, weder angenommen noch ausgegeben werde; auch, wo er daran Mangel findet, dies treulich und aufs fleißigste dem Rentmeister anzeigen, damit das mangelhafte Eisen zurückgesetzt und den Hammerschmieden wieder geliefert werde, auf dass uns daraus kein Nachteil erfolge. Gleichergestalt soll er auch neben dem Rentmeister die Pfannenbäume und die kleinen Bothen-Gerinne, die in den Bothen gebraucht werden, in seiner Verwaltung und Verwahrung haben, keinen Pfannenbaum noch Gerinne annehmen noch ausgeben, es sei denn gut und zum Gebrauch dienlich und nützlich; was aber undienlich und unnütz ist, soll er auswerfen, damit auf uns keine unnötigen Kosten gewendet werden. Zudem soll er als Oberschätzer in seiner Verwaltung das ganze Osezeug haben, als Osekessel, Osegerinne und eiserne Stangen, und dieselben in Bau und Besserung erhalten, und dass sie er-
-halten werden, jederzeit anregen, dass er allen Schätzern auf ihr Erfordern, einem, zweien oder dreien zusammen, so viel davon zustellen kann, wie sie für ihre Bodermeister bedürfen, die sie dann auch dermaßen in Hut und Verwahrung halten sollen, dass daran nicht leicht Schaden geschehe. Auch soll er jederzeit dabei sein, wenn den Pfannenschmieden das Pfanneneisen zugewogen und zugezählt wird, soll fleißig acht nehmen, dass sie gutes Eisen bekommen, rechtschaffene Pfannen, wohl genagelt und nach rechtem Maß in Höhe, Länge und Tiefe, machen, dieselben gebührend spannen, vollkommene Haken, Haspen, Borteisen und anderes nach altem Herkommen machen, auch bei der neuen Pfanne Schöpfen, Hämmer und Haken liefern lassen; und wo er daran Mangel findet, soll er solches anzeigen, und die Pfanne soll nicht aufgesetzt und der Pfannenschmied nach Gebühr zur Strafe genommen werden. Weiter soll er fleißig achtung haben, dass die Pfan-
-nen nach rechter Art auf den Herd gesetzt, in den Haken gleich stark und ohne Bruch gehalten werden, mit Horn- und Belegsteinen wohl unterlegt, die Gesöde recht angelegt und gehalten, und in allem, was zur Pfanne und dem Gesöde gehört, ohne Tadel angestellt werde; und er soll den Rentmeister jederzeit berichten, wer neuer Pfannenbäume und Gesödedielen bedürftig ist, die soll er alsdann den Bedürftigen zustellen. Würde es aber an Pfannenbäumen und Gesödedielen mangeln, soll er solches beizeiten den Salzgrafen eröffnen, damit nach Vorrat getrachtet werde. Und wenn die Pfannen schadhaft und mangelhaft werden, soll er auf die Schatzwerke selbst achtung nehmen, das Osegeld selbst aufschreiben lassen, und wo sich die anderen Schätzer mit den Schmieden der Pfannenbuße halber nicht vergleichen könnten, soll er darüber als Obmann gesetzt sein, bis an unsere Salzgrafen darüber zu erkennen; und was er spricht, dabei soll es bleiben und also zum Bußregister gebracht werden.
Sonst soll er wöchentlich und jederzeit, wann und wo es vonnöten ist, mit besonderem Fleiß umhergehen und zusehen, dass die Pfannen und Gesöde, wie oben gemeldet, recht gehalten werden, und wo er Mangel findet, solches unserem Rentmeister und den Beamten treulich vermelden und darin niemanden scheuen; auch vor allen Dingen darauf gut achtung geben, dass die Meister ihre Pfannen und Gesöde in allem so richten und erhalten, dass sie gewisslich dreihundert Werke in einer jeden Pfanne sieden, bis sie alt wird. Über das alles soll er auch schuldig sein, neben unserem Brunnenmeister bei allen Probewerken, die von unsertwegen zu sieden bestellt werden, selbst persönlich zugegen zu sein und mit seinen eigenen Händen zu arbeiten, wogegen ihm jederzeit sein Arbeitslohn entrichtet werden soll. Dieweil aber in des Pfannenmeisters Bestellung der neuen Pfannen, der Pfannenbuße und anderem gedacht, gleichwohl aber nicht ausgedrückt
wird, wie es denn gehalten werden solle, so wollen wir, dass nachfolgend unserer Meinung hierin gänzlich nachgelebt werde.
Pfannenschmiede. Es soll ein jeder Pfannenschmied, wenn eine Pfanne alt wird und darin die dreihundert Werke, wie vor dieser Zeit geordnet, gesotten worden sind, dieselbe aus neu geschlagenem Pfanneneisen, welches unser Rentmeister, Obersalzwart und Pfannenmeister ihm zustellen sollen, wiederum zu einer neuen Pfanne machen und nach Gebühr und des Pfannenmeisters Befehl und Angabe verfertigen, Nägel, Kohlen und Macherlohn aus seinen Kosten verlegen und ausgeben. Dazu sollen ihm an neuem Pfanneneisen gegeben werden: Blech ——— 56, Bort ——— 12. Wenn aber eine Pfanne nach der Hand schadhaft würde und daran gebüßt werden müsste, soll er dieselbe büßen und gleichergestalt mit Blech,
Unsichere Lesungen
Z. 18: schadthafftigk — gestrichen, Lesung unsicher
Nägeln und anderem auf seine Kosten versehen und bestellen; doch soll ihm keine Buße eingeschrieben werden noch passieren, die Pfanne habe denn zuvor ein ganzes Jahr auf dem Herd gestanden. An Werkzeug aber, das zur Arbeit in den Bothen gebraucht werden muss, soll er neben der neuen Pfanne, wenn sie aufgesetzt wird, den Bodermeistern liefern und auch weiterhin neben den Pfannen, solange sie stehen, erhalten: 16 Pfannenhaken mit ihren Haspen, 1 Schlotterschöpfchen, 1 Ofenaxt, 1 Beißhammer, 1 Feuerhaken, 1 Borteisen, so dass an ihm hierin kein Mangel erscheine. Dagegen, nämlich für den Macherlohn der Pfanne, das Zeug zu halten und alle anderen Kosten, sollen jedem Pfannenschmied auf eine jede Pfanne besonders durch unseren Rentmeister erlegt werden 1 Gulden 10 Albus; und er soll dazu die alte Pfanne für sich annehmen und nach seinem besten Gefallen gebrauchen, doch dass er allwegen von jeder Pfanne, um die neue zu verbessern und zu büßen, ein Viertel von der alten
Unsichere Lesungen
Z. 11: schlotter schieffkenn — Gerätename unsicher
Pfanne in Vorrat behalten soll. Sonst soll die Pfannenbuße mit der Zeit, wenn sie sich zuträgt, an allen Sonntagen durch die Schätzer angezeigt und durch den Obersalzwart eingeschrieben werden, und auf keine Pfanne soll eine Abrechnung geschehen, es sei denn eine neue aufgesetzt; doch soll solche Abrechnung im Beisein aller Beamten geschehen, wenn sie ihre Jahresrechnung jährlich um Weihnachten schließen wollen. Diesem allen sollen die Pfannenschmiede also bei Verlust der Pfannen gänzlich nachkommen.
Pfannen fegen. Die Bodermeister aber sollen, wenn sie fegen oder büßen wollen, die Pfannen dermaßen heiß machen oder erhitzen und die Schebe mit den Fegehämmern oder Ofenäxten abschlagen, dass die Pfanne dadurch keinen Schaden nehme. Würde sich aber bei einem Teil das Widerspiel befinden und solches der Pfannenmeister anzeigen, sollen sie gestraft werden,
Unsichere Lesungen
Z. 3: Scheizer — Lesung unsicher
Z. 4: Saltzwar[gestrichen: tt]enn — Korrektur unsicher
Zeug, das die Bodermeister selbst halten und zeugen sollen. Was weiter an Werkzeugen zum Sieden und sonst in den Bothen notwendig ist und gebraucht wird, als da sind Schaufeln, Schuffen, Schöpfeimer, Eschen, Mulden, Salzfässer, Fegefässer, Kehrlöffel und anderes dergleichen, sollen die Bodermeister auf ihre Kosten halten.
Zeug, das unser gnädiger Fürst selbst will halten lassen. Sonst wollen wir für uns, wie von alters hergebracht ist, über das, dass wir die Bothen mit Dach, Türen und Wänden – wie unten an seinem Ort angezeigt werden soll – zu halten pflegen, auch die großen Kuben, Soletröge und die Zuber dafür notdürftig in ein jedes Both durch unseren Solemeister verordnen und durch den Rentmeister bezahlen lassen. Wenn auch etwa einer einen nassen Herd im Both hätte, so dass sich das Feuer darin nicht wohl halten und
anzünden wollte, soll unser Rentmeister ihm durch unseren Wegemeister die Steine auf unsere Kosten brechen und zur Stelle bringen lassen; den Unterlege- und Macherlohn soll der Rentmeister auch tragen. Wie denn auch gleichergestalt mit den Schwengeln, Säulen und Stangen zum Schöpfeimer geschehen soll; dazu soll unser Rentmeister das Holz von unsertwegen liefern lassen, den Macherlohn sollen aber die Meister verlegen. Welche sich hierin widersetzen werden, sollen auch zu gebührlicher Strafe genommen werden.
Schätzer und Salzmesser Verrichtung. Und nachdem vor dieser Zeit unser Herr Vater gottseligen Gedächtnisses und wir verordnet haben, dem ganzen Salzhandel zugute, auch damit desto bessere Richtigkeit im Salzmessen, Salzverkaufen, Pfannenbüßen und dergleichen notwendigen Stücken gehalten werde, dass einundzwanzig Geschworene,
welche man dieses Orts Schätzer und Salzmesser nennt, im ganzen Salzwerk gehalten und durch uns bestellt würden, so soll solche Verordnung hinfort bleiben, und die gedachten 21 Schätzer sollen schuldig sein, in den Bothen, über die sie geordnet sind, fleißig zuzusehen, dass trockenes Salz und volles Maß verkauft und die Pfannenbuße ohne allen Betrug am Sonntag vor offener Versammlung angezeigt und durch den Obersalzwart ins Register gebracht werde, wie solches oben herab schon gemeldet worden ist.
Vorratssalz in den Bothen. Sonst außerdem sollen sie darauf achtung geben, dass ein jeder Bodermeister allwegen in einer besonderen Tonne oder einem Gefäß gewisslich ein Achtel Salz im Vorrat stetig im Both habe, damit, wenn ungefähr ein Casus fortuitus, wovon oben im Artikel Meldung geschehen ist, sich zutrüge, daran einigermaßen und desto besser der Schaden erholt werden möchte, und nicht eben auf eines großen
Unkosten und den Lauf des Schatzwerks. Welches Übermaß wir hiermit bei ungnädiger Leib- und Geldstrafe gänzlich verboten haben wollen, auch in der Rechnung darauf fleißig acht nehmen lassen, dass dieses unser Gebot gehalten und das Übermaß endlich vermieden bleibe.
Osegeld und Pfannenbuße. An Osegeld, wenn die Pfanne ausläuft und man das Osezeug, als Eisen, Stangen, Osegerinne und Osekessel, gebrauchen muss, soll keinem mehr als zwei Albus aufs Werk passieren und hinausgeschrieben werden, wie solches sonntäglich angezeigt und durch den Obersalzwart ins Register gebracht werden soll.
Arbeiterlohn. Alle Afterknechte und Untersassen, andere Arbeiter und sonst alle Einwohner sollen ihrer Arbeit und ihrer Geschäfte fleißig warten, und in Sooden soll niemandem gestattet werden, müßig zu gehen. Damit sie aber auch wissen mögen, was ihr Arbeits-
-lohn für ihre Arbeit sein solle, so soll ein jeder Meister, der sie arbeiten lässt, für ein ganzes Werk einzugießen und ganz mit aller Gebühr zu vollbringen, geben. Arbeitet einer aber stückweise, so gebührt ihm von einem Werk: einzugießen ———; auszubringen ———; ein Mahl abzustoßen ———; von einer Gesödewand zu machen ———; von einem Vorder- oder Hinterofen ———; von einem ganzen Werk unterzustoßen ———; Asche zu langen auf ein Werk ———; einen Trog rein zu machen ———; Sülze zu warten ———; eine Pfanne Salz ganz in Maß aufzutragen gibt der Lademann ———. Und dies soll also auf abgesetzte Arbeit der gebührliche Lohn sein und bleiben. Desgleichen die Herde zu machen und Kuben zu
Unsichere Lesungen
Z. 9: machl — Lesung unsicher
Z. 15: Seltz — Lesung unsicher
Z. 7: Lohnbeträge fehlen — Zeilen ohne Zahlen, leer
reinigen, dieweil dasselbe ungleich ist, so steht es den Meistern frei, wie sie sich mit dem Gesinde darum vergleichen. Es ist auch ein alter Brauch, welcher bleiben soll: Wenn ein Afterknecht jemandem schuldig ist, hat man ihm die Arbeit durch den Rentmeister zu verbieten, und er darf sich derselben nicht gebrauchen, er habe denn seinen Gläubiger zufriedengestellt.
Fahrwerk. Nachdem sich auch im Sieden viel Unreinigkeit zuträgt, welche man Sand und Schebe zu nennen pflegt und die je auf das vierte oder fünfte Werk ausgefegt zu werden pflegt, so sollen in allen Bothen die Meister mit Fleiß bestellen, dass ihr Gesinde dieselbe jederzeit außerhalb des Salzwerks dorthin trage, wohin sie durch unseren Gerichtsknecht gewiesen werden, und sonst, bei Strafe eines Ortstalers, nirgends anders hin. Dagegen soll ihnen der Rentmeister von unsertwegen jährlich auf Matthäi Tag acht Albus ei-
-nem jeden Meister auf sein Both verlegen und verrechnen.
Ruß und Blut tauschen. Was die Boder an Ruß und Blut unter der Hand zum Sochen, Salzfegen und Pfannenbestreichen bedürfen, mögen sie für Salz tauschen, doch dass zuvor bei Ein- und Ausgang den Pförtnern Ruß, Blut und Salz gezeigt werde, damit nicht heimlich Finanz mit unterlaufe, bei Strafe von 1 Taler. Für ein Pfannentuch zu waschen mag ein Meister auch ein ganzes Salz ausgeben oder 9 Heller dafür; das soll ihm zugelassen und erlaubt sein.
Salzproben. Wir achten es auch für hochnötig, und dasselbe um vieler beweglicher Ursachen willen, dass jährlich etliche Probewerke gesotten werden; dazu haben wir nachfolgende Termine, welche also unverändert stets gehalten und nachfolgendermaßen bestellt und ausgeführt werden sollen,
Und unsere Beamten sollen durch einen besonderen, dazu Geschworenen die Probewerke jedes Mal in einer gemeinen großen Pfanne, die ganz und nicht löcherig ist, vornehmen und zehn geeichte Fuder roher, ungekeißter Sole absieden und eigentlich aufzeichnen, wie viel Scheitholz und Wellen sie zu solchem Probewerk brauchen, und messen lassen, wie viel trockenes Salz dasselbe Werk gibt. Desgleichen sollen sie auch die übriggebliebene Zündsole, wenn das Salz ausgefangen ist, in einer besonderen kleinen Pfanne, oder wie sie das sonst aufs beste zuwege bringen können, absieden, und was dieselbe an Salz gibt, gleichergestalt messen lassen und uns alsbald davon einen klaren, unterschiedlichen Bericht tun, damit wir also sehen mögen, was solche zehn geeichten Fuder roher, ungekeißter Sole an Salz jederzeit geben, und was darauf an Holz und Wellen geht.
Solcher Probewerke sollen jährlich fünf sein. Nämlich circa principium Octobris, das andere Mal
um den 10. Dezember, das dritte Mal Aequinoctium vernale, das vierte circa Calendas Maii, und das fünfte circa principium Julii vorgenommen werden. Und was unsere Beamten jederzeit befinden, davon sollen sie uns klaren Bericht tun und die Probe ins Probierbuch ordentlich und fleißig aufschreiben. Der Brunnen- und der Pfannenmeister aber sollen stetig bei dem Probewerk sein und bleiben und zusehen, dass alle Dinge recht verwaltet werden; dagegen soll man ihnen ihren Tagelohn entrichten. Doch sollen auch unsere Oberbeamten, welche zur Stelle sind, auch unter der Hand nicht ab- und zugehen; und der Rentmeister soll auch alle Unkosten verlegen und dagegen das Geld aus dem verkauften Salz wieder einnehmen.
Kleine Probewerke. Die kleinen Probewerke sollen oftmals durch unsere Beamten angestellt werden, und was sich aus allen und jeden kleinen und großen Probewerken
befindet, soll fleißig aufgemerkt und in ein Buch gebracht werden; Jahr, Monat und Tag, auch die Personen, die dabei gewesen sind und mit unterschreiben, sollen jede namhaftig eingeschrieben werden, auf dass, wenn wir es unserer Gelegenheit nach erfordern, uns jederzeit klarer Bericht von dem allen geschehen möge.
Zoll, Schatz und Wegegeld. Zoll, Schatz und Wegegeld soll von jedermann gegeben werden, und niemand soll mit Salz aus dem Salzwerk fahren, er habe denn zuvor sein Zollzeichen bei dem Zöllner gelöst, welches er weiter an den Toren abliefern soll.
Wer vom Zoll befreit ist. Doch sollen hierin ausgenommen sein erstlich wir, unsere freundlichen lieben Brüder, Fürsten, Grafen, Herren, Prälaten und Hospitäler, welche alle des obgedachten Zolls, Schatzes und Wegegeldes befreit sein sollen; doch sollen sie beim Zöllner durch ihre Diener Anzeige und Bericht tun lassen, bei wem sie geladen haben.
Unsichere Lesungen
Z. 11: zoll zeich[?] — Wortende überschrieben, evtl. zeichenn
Danach die vom Adel, die Pfänner und unserer Diener Bestellungssalz, welche Salz zu Sooden bekommen, sollen des Zolls allein, aber des Schatzes und des Wegegeldes nicht frei sein. Würde aber einer den Zoll verfahren, soll er, wie landbräuchlich, darum gestraft werden. Es haben aber die Bodermeister auf jedes Werk von alters 2 Heller zu besonderem Schatzgeld erlegen müssen; dieselben sollen sie hinfort auch geben, doch nicht eher erlegen, es sei denn das Jahr herum; dann sollen sie dasselbe in einer Summe unserem Zöllner entrichten.
Zöllner. Und der jetztgedachte Zöllner soll über dies alles klare, unterschiedliche Rechnung und Register, wie es jetzt im Brauch ist, halten und jährlich auf die Salzrechnung uns von Monat zu Monat, oder unserem Rentmeister, auf diese hierbei gesetzten Posten, wie er sie von den Ladegästen einnimmt, Lieferung und Bezahlung tun: Zoll ———; Wegegeld ———; Schatzgeld ———; Schatzgeld der Soder ———.
Von allerlei Holzhandel. Wir haben nun ordentlich angezeigt, wie wir es in allem, in der Verwaltung des Brunnenregiments, desgleichen auch dem ganzen Salzsieden und was demselben anhängt, nach allen Umständen gänzlich und endlich gehalten haben wollen. Weil man aber nicht Salz sieden kann, man habe denn zuvor das notwendige Holz, so wollen wir nun auch erklären, was wir deshalb geordnet und zu halten für notwendig und nützlich geschätzt haben.
Gehölz, das unser gnädiger Fürst und Herr zum Salzwerk geordnet hat. Und erstlich wollen wir von unsertwegen zum Salzwerk alle die Gehölze, die von der Stadt Vacha herab, weiter die Werra hinunter nach Münden zu, bis gegen Allendorf gelegen sind, und sonst alle Wälder, die unser sind und zum Salzwerk ohne Schaden gebracht werden können, geordnet haben; wollen auch allen möglichen Fleiß anlegen lassen und gebührliche Kosten und Bezahlung jederzeit darauf wenden, dass wir noch andere Gehölze mehr,
in gedachter Gelegenheit begriffen, an uns, unserem Salzwerk zugute, von allen Angrenzenden bringen mögen. Wer auch desfalls etwas ausrichten und zuwege bringen kann, den wollen wir in besonderen Gnaden halten.
Holzhauen, wann und wie das geschehen soll. Nachdem auch billig mit Vorsichtigkeit bedacht werden muss, dass die Gehölze allenthalben zu gutem Wadel und sonst zu gelegener Zeit gefällt und gehauen werden, und aber hierin eine Diversität und Ungleichheit nach Unterschied der Gelegenheit der Gehölze gehalten wird, so wollen wir an allen Orten, wo Scheitholz, welches geflößt werden soll, gehauen wird, hiermit verordnet und befohlen haben, dass mit dem Fällen und Hauen nicht eher angefangen werde als um Walpurgistag herum, wenn der Saft noch frisch im Holz ist und das Holz leicht werden kann; denn obschon die Erfahrung gibt, dass, wenn die Gehölze im Saft gehauen
werden, solches nicht alsbald wiederum anschlägt und Sommerladen ausschießt, so müssen wir doch hierin darauf sehen, dass die gehauenen Scheite auf dem Wasser fortfließen mögen und nicht zugrunde gehen. Was aber zu Schiff herauskommt, solches soll zeitig im Frühling, wenn noch kein Saft im Holz ist, gefällt und gehauen werden, damit die Sommerladen desto eher wieder anschlagen und aufkommen mögen. Den Zirk, in dem jährlich gehauen werden soll, sollen unsere Salzgrafen, einer oder zwei, neben den Beamten und Förstern jedes Jahr zeitig im Frühling und etliche Wochen vor der Hauung bereiten und besichtigen und einen gewissen Anschlag machen, welchen sie uns weiter schriftlich unter ihrer Subskription zustellen und unsere Resolution darauf erwarten. Wenn wir uns erklärt haben, sollen sie alsbald verordnen, dass zu hauen angefangen werde, und es soll weiter nach der Ordnung, die unser vielmehr gedachter Herr Vater seligen Gedächtnisses hierüber aufgerichtet hat und die von
Wort zu Wort hernach folgt, gehauen und geliefert werden.
Holzlieferung im Walde und am Wasser. Wir wollen, dass alle unsere Untertanen und andere, die zu unserem Salzwerk Holz hauen und anfahren, jedes Mal gütlich bezahlt werden und uns auch dagegen vollkommenes Maß an Höhe, Weite und Länge, nach dem Maß, das unseren Beamten jedes Orts zugestellt ist, geliefert werde; dazu haben wir dann unsere besonderen Holzmesser verordnet, welche hierauf mit Fleiß sehen sollen. Wenn aber jemand nicht volles Maß liefert und im Hauen, Legen und Anfahren unfleißig befunden würde, dem soll so viel an seiner gelieferten Summe abgeschlagen werden, dass das rechte proportionierte Klaftermaß für voll geliefert und erfüllt werde; und welche sich dawider setzen, die sollen in Geld-, Holz- oder Leibstrafe, nach billigem Erkenntnis unserer Beamten jedes Orts, uns zum Abtrag verfallen sein, und
die Geld- oder Holzstrafe soll jedes Jahr in der Holzrechnung uns verrechnet werden. Wenn sich das rechte Klaftermaß gänzlich und voll befindet, alsdann soll alsbald im Beisein unserer dazu Verordneten solches angeschnitten, in eine gemeine Summe zusammengeschrieben und, wie oben gemeldet, bezahlt werden; doch dass ohne unser Vorwissen im Holzhauen und Fuhrlohn keine Steigerung geschehe. Bei derselben Bezahlung sollen, um alle Finanz zu verhüten, unsere Förster und Heimbürger jedes Orts zugegen sein, welche dann die Kerben ihrer Nachbarn nach der Bezahlung zu sich nehmen und bis auf die Überlieferung am Wasser verwahrlich halten sollen, und sie alsdann den Aufnehmern der Überlieferung zustellen, damit also unsere Beamten und Untertanen die Kerben gegeneinander abgezählt, unsere Diener quittiert und die Untertanen vollkommen bezahlt und klaglos gemacht seien. Doch soll, so viel möglich, der Zehrung halber laut der Ordnung Maß gehalten werden.
Mit den Fremden und Ausländischen, die Scheite hauen, ist so zu handeln, dass sie entweder ihre Heimbürger der Dörfer, in denen sie wohnen, mit sich zur Bezahlung und Lieferung bringen, oder dass je zwanzig, mehr oder weniger, einen Glaubwürdigen ausmachen, welcher an derselben Statt diesfalls sei. Es soll in allem mit und gegen die Fuhrleute, wie oben gemeldet, gehalten werden, doch mit der Kondition, wo einer oder mehrere strafbar befunden werden, dass solche Strafe speciatim in die Rechnung gesetzt werde, wie viel einer jeden Dorfschaft und einem jeden mit Namen wegen seines Unfleißes zur Strafe abgezogen worden sei. Wir wollen auch, dass alle unsere Beamten an jedem Ort hinfort einem jeden Amtsdorf und dessen Untersassen seinen eigenen Ort Holzes – doch in einer Hauung – beides im Walde und am Wasser abmessen und zuteilen, darin sie ihr Holz fällen, hauen, legen, anfahren und liefern sollen, auch darin alle richtige Ordnung halten.
Auch wollen wir unsere vorigen Resolutionen des Holzhauens und des Übermaßes halber, dass die Klafter etwas höher im Walde zu hauen und am Wasser zu liefern sind, gehalten haben, so dass die Klafter im Walde dermaßen gehauen, an das Wasser gelegt und geführt werden, dass uns unsere Beamten jedes Orts am Wasser vollkommenes Klaftermaß ohne einigen Abgang liefern können. Diese Ordnung unseres Herrn Vaters seligen haben wir aus genügsamem Bedenken nachfolgendermaßen erklärt, welches wir gehalten haben wollen: Erstlich wollen wir, dass allemal, beides im Walde und auch am Wasser, wenn das Holz gelegt und abgeführt werden soll, eine jede Dorfschaft ihr Holz besonders lege, und allwege der Grebe und einer von den Vorstehern des Dorfs mit dabei sei und zusehe, dass das Holz treulich und recht gelegt werden möge. Wenn es nun zur Lieferung kommt, soll man die Klafter einer jeden Dorfschaft abmessen
und in eine Summe zusammenrechnen. Danach sollen unsere Beamten und diejenigen, die solches Holz annehmen werden, entweder vorn im Haufen oder mitten darin, oder wo es ihnen sonst gefällt, wo sie meinen, dass es argwöhnisch und vorteilhaft gelegt sei, ein Klafter oder mehr, wie sie die Bauern gelegt haben, im Eisenmaß ausmessen lassen, im Beisein des Greben und Vorstehers, wie oben gemeldet; und was sie alsdann unter solchen Klaftern befinden werden, dass der Bauern Klafter zu wenig oder zu viel gelegt sei, danach sollen sie ihnen pro rata nach dem Eisenmaß die Bezahlung des Hauer- und Fuhrlohns folgen lassen. Als zum Exempel: Es hat eine Dorfschaft an einem Haufen hundert Klafter liegen, wie sie die Untertanen gelegt haben. Nun nehme man aus demselben fünf Klafter, die besonders in Stangen und für 5 Klafter gemessen worden wären, und es befände sich im Eisenmaß nicht mehr als vier; deswegen gebührte es sich, an dem gemessenen Haufen den
fünften Teil abzuziehen; also bleiben achtzig Klafter, darauf sollen sie Hauer- und Macherlohn entrichten und dasselbe weiter unter die anderen bezahlen, damit also die Fuhrleute darauf sehen, dass ihnen selbst recht geschehe. Befände sich aber, dass fünf der Bauern Klafter sechs Klafter im Eisenmaß geben, alsdann wäre man ihnen hundertzwanzig zu bezahlen schuldig.
Scheitsägen. Doch soll man die neu angestellten Scheitsägen um der Ersparung des Gehölzes willen durchaus brauchen, und die Axt im Schroten zu gebrauchen soll, so viel es immer umgangen werden mag, nicht gestattet werden.
Geschworene Holzmesser. Und hierauf sollen unsere geschworenen Holzmesser, die wir jedes Orts verordnet haben und halten, sehen, dass dies also durch die ganze Ordnung in allem bleibe, bei Vermeidung unserer ungnädigen Strafe, oder aber was unsere Salzgrafen jederzeit an Leib- oder Geld-
-strafe darauf setzen, gehalten werde. Sobald nun das Scheitholz gehauen worden ist, sollen unsere Salzgrafen zu den Bothen nach Ausweisung obgedachter Ordnung das Holz von den geschworenen Holzmessern geliefert nehmen. Und folgends sollen die Beamten und Förster über die jetztgedachten Holzmesser fleißig achtung nehmen, dass nichts davon verkommt noch veräußert werde; auch, wo sie jemanden darüber betreffen, ihn von unsertwegen in ganz ernste Leibstrafe und Geldbuße unnachlässig nehmen und in ihre Holzrechnung des Salzwerks bringen.
Holzanfuhr. Mit dem Anfahren soll es so gehalten werden, und wir wollen, dass jährlich unserer Salzgrafen einer oder zwei neben den Beamten und Förstern derjenigen Orte, wo angefahren werden soll, einen gewissen sicheren Ort besichtigen, abreiten und verordnen, auf welchen auch nach Ausweisung obgedachter Ordnung das Scheitholz verwahrlich angefahren und
gelegt werden möge; und gleichergestalt sollen die Holzmesser, Beamten und Förster gute achtung geben, dass nichts veruntreut werde, auch, wo es vonnöten ist, bisweilen das Holz bei Nacht bewachen lassen. Wir achten es auch für nötig, damit den Leuten an Äckern und Wiesen kein Schaden zugefügt werde, dass allenthalben aus den Gehölzen und Bergen, aus denen man Scheite und Wellen ausführt, solches geschehen soll, wenn die Äcker und Wiesen unbesät und ohne Gras stehen, so dass man über die Wiesen bis zwischen Walpurgis, über die Äcker bis auf Ostern im Frühling, und in der Erntezeit acht Tage lang über die Wiesen, wenn sie gemäht sind, und über die Äcker, solange sie brach liegen, fahren mag. Wer außer dieser Zeit und darüber hinaus Holz ausführen will, soll sich mit den Inhabern der liegenden Güter abfinden. Doch sollen die Fuhrleute gar keinen Mutwillen in diesem allen brauchen, oder, wo sie dessen überwiesen werden können, von unseren Beamten zu
gebührlicher Strafe genommen werden, und denen, die unbilligen Schaden erlitten haben, soll gebührliche Erstattung geschehen. Die Lieferung am Wasser soll angenommen werden gleich wie im Walde, wie zuvor gedacht.
Anstellung der Flöße. Wenn die Lieferung geschehen ist, sollen unsere Beamten, Landknechte und Förster jedes Orts und Amts unsere Untertanen dazu erfordern und denselben auferlegen und befehlen, dass die Scheite alsbald zum Flößen eingeworfen werden; dagegen wollen wir ihnen Bier und Brot abends und morgens reichen und austeilen lassen. Wir wollen auch ganz ernstlich unseren Salzgrafen und allen anderen zur Flöße Verordneten und Beamten eingebunden, auferlegt und bei ungnädiger Strafe befohlen haben, dass sie sich gegen die sächsischen Amtleute und sonst in allem nach Anweisung des folgenden Extrakts gänzlich verhalten.
Eisenachischer Vertrag. Nachdem aber ein besonderer Punkt wegen des Holzflößens unseres, des Landgrafen, Herrn Vaters auf dem Wasserstrom der Werra hinab durch unser, Herzog Johann Friedrichs, und unserer freundlichen lieben Brüder Fürstentum erregt worden und bis anhero unverglichen auf Widerrufen gestanden ist, haben wir uns in Betrachtung unserer allerseits nahen Blutsverwandtschaft, Freundschaft und Erbverbrüderung, und also zur Anzeigung unseres freundlichen vetterlichen, schwägerlichen und brüderlichen Willens, derselben Holzflöße halber nachfolgendergestalt endlich, erblich und unwiderruflich vereinigt, verglichen und verwilligt: Nämlich, dass wir, Herzog Johann Friedrich, unsere freundlichen lieben Brüder und unser allerseits Erben und Nachkommen dem gedachten unserem freundlichen lieben Vetter, Bruder und Vater, dem Landgrafen zu Hessen, und Seiner Lieben Erben die berührte Holzflöße auf dem Wasser der Werra durch
unser Fürstentum frei und unverhindert alle Jahre und jedes Mal, so oft es Ihren Liebden gefällig ist, zu Ihrer Liebden Salzwerk gegen Allendorf verstatten wollen und sollen, doch dergestalt und also, dass die berührte Holzflöße zu rechter Wetterzeit zwischen Walpurgis und Pfingsten, oder nach Laurentii, wenn das Wasser stark genug ist, angestellt und auch nicht eher vorgenommen werde, als dass solches unseren Amtleuten und Befehlshabern zu Creuzburg und Gerstungen etwa vierzehn Tage zuvor angekündigt, auch der Ort, wo das Holz angefahren und eingeworfen werden soll, vermeldet sei, auf dass diese unsere Untertanen sich des Schadens halber, der ihnen daraus entstehen möchte, zeitig genug warnen mögen. Dagegen haben wir, Landgraf Wilhelm, von wegen unseres oftgemeldeten gnädigen lieben Herrn und Vaters uns verwilligt, unserem lieben Vetter, dem Herzog zu Sachsen, und dessen Nachkommen alle Jahre und jedes Jahr besonders einhundert Achtel Allendorfisch, des besten und
kein Schmiersalz, in welchem Jahr einmal oder vielmals geflößt wird, zu geben; wenn aber in einem oder mehr Jahren nicht geflößt würde, dennoch und gleichwohl fünfzig Achtel jedes Jahr. Welche Abmessung der Achtel dann allwege zu Allendorf, am Tag Jacobi apostoli, in Gegenwart eines sächsischen dazu verordneten Dieners geschehen und folgends gegen Wyla auf unseres, des Landgrafen, Herrn Vaters und Seiner Gnaden Nachkommen Unkosten geliefert werden solle. Wenn aber die Fürsten zu Hessen solche Flöße ganz und ewiglich abschaffen und nicht mehr gebrauchen würden, alsdann sollen sie auch nicht mehr schuldig sein, solchen Salzzins zu geben. Darüber wird auch unser, des Landgrafen, Herr Vater allen und jeden Schaden, welcher unserem Vetter, dem Herzog zu Sachsen, an ihrem eigenen oder ihrer Untertanen Eigentum, als Brücken, Stegen, Wehren, Mühlenfachen, befruchteten Feldern, Wiesenwachs und dergleichen, durch
die oftgemeldete Holzflöße zugefügt würde, nach billigem Wert und Ermessen der Einwohner jedes Orts, nach geschworener Schöffen Pflicht, Vergleichung und Erstattung tun lassen, so oft solche Schäden vorfallen möchten, in Maßen es bis anhero auch geschehen ist. Dagegen aber sollen die sächsischen Amtsbefehlshaber mit Ernst verschaffen, dass den Fürsten zu Hessen von dem Floßholz durch die Untertanen jedes Orts nichts veruntreut werde. Und dies ist also der Inhalt des Eisenachischen Vertrags, so viel diesen Holzhandel anlangt; wir wollen nun in der vorgenommenen Ordnung fortfahren.
Fortförderung der Flöße. Und nachdem sich das Scheitholz im Flößen allenthalben auf den Klengen, an Herden, Ufern und Wehren zu hemmen pflegt und nicht wohl fortkommen kann, so wollen wir nicht allein, dass unsere Untertanen von Amt zu Amt die Flöße fortfördern und anregen, sondern auch,
dass auf unsere Kosten besondere Flößer mit Haken, Nacheln und Stangen jährlich verordnet werden sollen, welche allenthalben auf den Wehren, und wo es vonnöten ist, zum Teil zusehen, fleißig mit der Hand selbst anregen und die Untertanen zur Arbeit ermahnen, zum Teil auch in fünf Schiffen, welche wir jährlich dazu zu machen und zu verfertigen hiermit nachgegeben haben wollen, der Flöße allenthalben nachfolgen, damit, so viel möglich, nichts umkomme noch veruntreut werde.
Aufseher und Wächter bei der Flöße. Über das sollen auch bei jedem Dorf, und wo es sonst vonnöten ist, Tag und Nacht Leute auf unsere Kosten gehalten werden, welche hin und wieder zusehen, dass nichts abgetragen oder gestohlen werde; und wo sie jemanden befinden, sollen sie das von Stund an anzeigen, und die Übertreter sollen nach Anweisung des Eisenachischen Vertrags und unseres schriftlichen offenen Briefs gestraft werden.
Damit nun in dieser Sache alles so gehandhabt und vollzogen werde, soll unser Schultheiß zu Allendorf den Befehl haben, die ganze Flöße vornehmlich zu bestellen, zu versehen, vorzustrecken und zu warten, und alle unsere Beamten, die unterwegs wohnen, die vorgenannten gedingten Flößer und andere Untertanen sollen ihm in allem bei ungnädiger Strafe gehorsam und folgsam sein, wie wir dies denn hiermit ein für alle Mal geordnet und gesetzt haben wollen. Doch haben wir zu weiterer Unterrichtung, und damit die Flöße umso förderlicher und beständiger gehandhabt und vorgenommen werden könne, die nachfolgende neue Ordnung bedacht und aufgestellt und wollen, dass darüber in allem gehalten werde.
Nachdem wir berichtet werden, dass etliche unserer Amtsknechte und Untertanen am Werrastrom beim Scheitflößen, das wir jährlich vom Seulingswald zu unserem Salzwerk nach Allendorf tun lassen, unfleißig sind, indem sie die Flößscheite beim Fließen
nicht in guter Hut, Aufsicht und Verwahrung haben, auch dieselben nicht an jedem Ort, und besonders wenn sie sich auf den Klingen, Wogen und Anstößen mit großen Haufen sammeln und aufschichten, immer und gebührlich durch frisches Fließen anregen, sondern vorübergehen; und wenn diese gleich abgeregt sind, legen sich doch sogleich andere an die Stelle, und sie bedenken nicht, dass die Scheite, je länger sie im Wasser liegen, desto mehr mit Schlamm belegt, durch und durch nass und um so viel schwerer werden und endlich ganz zu Grunde fallen und zu Tunkern werden; und obwohl sie von unseren Salzgrafen und Beamten vielmals darum angegangen werden, tun sie doch gleichwohl ihres Willens, woran wir nicht geringes ungnädiges Missfallen tragen. Wir haben deshalb, damit solcher Unfleiß abgestellt und die Flöße um so viel mehr gefördert und den armen Untertanen erleichtert werde, auch in weiterer Betrachtung, dass uns an solchen Flößen jedes Mal viel gelegen ist, die nachfolgende Ordnung, wie es jetzt und hinfort bei solchen Flößen gänzlich gehalten werden soll, aufstellen lassen.
Ämter, die zur Flöße verpflichtet sind. Und wir befehlen darauf allen und jedem unserer Salzgrafen und Beamten in den Böden, desgleichen unseren Rentmeistern, Schultheißen und Vögten, auch Grefen und Vorstehern, samt allen anderen unseren Untertanen insgesamt in den Ämtern Friedewald, Rotenburg, Sontra, Sonnen, Ronshausen, Herleshausen, Treffurt, Wanfried, Eschwege und Bilstein, dass sie diese unsere Ordnung stet und fest halten und weder insgesamt noch einzeln etwas dagegen vornehmen, sondern ihr in allen Punkten bei Vermeidung unserer ungnädigen und ernstlichen Strafe fleißig und emsig nachkommen, damit uns an keinem Ort an unserer Flöße Hindernis, Aufenthalt oder Schaden geschehe und kein Nachteil zugefügt werden möge.
Zwischen Walpurgis und Pfingsten soll geflößt werden. Demnach wollen wir erstlich, dass jedes Jahr die
Unsichere Lesungen
Z. 8: Sonnenn — Ortsname unsicher (Sontra/Sonnenn?)
Flöße zwischen Walpurgis und Pfingsten, wenn Wasser und Wetter dazu am bequemsten sind, angestellt werde.
Die Flöße soll den Sächsischen zuvor gemeldet werden. Und dies soll allemal durch unsere Salzgrafen den sächsischen Beamten zu Creuzburg und Gerstungen vierzehn Tage zuvor zugeschrieben werden, wie es der Eisenacher Vertrag klar ausweist.
Holzmessen vor der Flöße. Danach, wenn unsere Beamten an die Stelle kommen, wo die Scheite eingeworfen werden können, sollen sie erstlich die Scheite von den Untertanen im Eisenmaß geprüft, nach Anweisung unserer deshalb im Jahr 68 aufgerichteten Ordnung geliefert und gemessen annehmen und sich über die Messung mit jedem Amt hinreichend vergleichen, damit deshalb in der Bezahlung kein Irrtum vorfallen möge.
Der Schultheiß zu Allendorf soll alle Wehre und Flutbetten besehen und verschlagen.
Zuvor aber und unterdessen soll unser Schultheiß zu Allendorf alle Flutbetten, Wehre und Tachen die Werra hinauf bis an die Stellen, wo die Scheite liegen, mit allem Fleiß besichtigen, die Tachen an jedem Ort mit Leitern beschlagen lassen und, was sonst notwendig ist, bestellen, auch an jedem Ort den Amtsknechten die Flöße anmelden und befehlen, ihrer und darauf, solange sie währt, mit den dazugehörigen Untertanen zu warten.
Anstellung der Flöße. Folgends, wenn also wie gemeldet die Scheite alle gemessen und geliefert und deshalb richtig gemacht worden sind, so soll mit dem Einwerfen im Namen Gottes angefangen und dies durch unsere Untertanen, wie bisher geschehen, verrichtet werden. Doch sollen unsere Amtsknechte, besonders die Schultheißen und Landknechte jedes Amtes, dabei sein und das Volk dazu anhalten, damit das Einwer-
fen von statten gehe und die Flöße so viel wie möglich beisammen gehalten werde.
Fortförderung der Flöße. Sobald nun die Scheite eingeworfen sind, soll unser Schultheiß zu Allendorf vom Anfang bis zum Ende dabei bleiben, mit allem Fleiß die Werra auf- und abreiten, Aufsicht haben und anregen, dass an jedem Ort die Scheite zum Flößen angeregt werden und an keinem Ort ein Scheit stehen bleibe oder über Haufen gesammelt werde. Besonders soll er darauf achten, dass die hintersten Scheite alle mitgebracht und die, die zu Grunde gefallen oder zu Tunkern geworden sind, aufs Land geführt und an Klafter gelegt werden, damit wir nicht vergeblich darum kommen oder uns wie zuvor eine so große Summe Klafter als Abgang zugerechnet werde. Hierzu sollen ihm sowohl im Anregen als auch im Aufsehen und Verwahren unsere Amtsknechte eines jeden Ortes, und so weit eines jeden Amt und Gebiet reicht,
treu und gewärtig sein und neben ihm, dem Schultheißen, entweder für sich und andere, gleich als ob es ihm allein befohlen wäre, fleißig Aufsicht haben, so weit sich sein Amt erstreckt, und solange diese Flöße währt, ab- und aufreiten, die Untertanen anhalten, die Scheite anzuregen, diese keineswegs über Haufen sammeln lassen, auch jedes Mal ernstlich gebieten, sich des Austragens und Stehlens der Scheite zu enthalten.
Des Schultheißen zu Heringen Verrichtung. Besonders aber soll unser Schultheiß zu Heringen die Flöße in Aufsicht und Fortbringen mit halten helfen, vom Anfang des Ortes, wo die Scheite eingeworfen werden, bis nach Berka unter die Brücke.
Landknecht zu Rotenburg. Von dem Ort an soll dann unser Landknecht zu Rotenburg, jetzt Jacob Scheidt, die Flöße versehen helfen bis nach Salmerhausen unter die Mühle.
Schultheiß zu Sontra. Daselbst soll sie unser Schultheiß zu Sontra, jetzt Bastian Scharff, annehmen und mitsamt den Sontraern, auch den Untertanen zu Konnen und Ronshausen fortbringen bis nach Neuenhof unter das Wehr. Weiter soll sie der Schultheiß zu Allendorf versehen bis nach Creuzburg unter die Brücke und soll hierzu unseren Schultheißen und die Untertanen zu Herleshausen gebrauchen.
Der Schultheiß zu Weißenborn. Daselbst soll dann unser Dorfschultheiß zu Weißenborn im Amt Wanfried, Claus Beyfeldt, mitsamt den Untertanen zu Weißenborn und Rausbach die Scheite versehen, anregen und fortflößen, an Mihla vorüber bis nach Frankenroda in die Vogtei Treffurt.
Vogt zu Treffurt. Zu Frankenroda soll sie unser Vogt zu Treffurt,
Bastian Cholde, annehmen und versehen bis nach Großburschla.
Vogt zu Wanfried. An dem Ort soll sie dann unser Vogt zu Wanfried mit seinen Mitbeamten fortbringen und versehen bis ins Amt Eschwege, bei der Mönchsfurt gegenüber der Aue.
Schultheiß zu Eschwege. An dem Ort soll sie dann unser Schultheiß zu Eschwege annehmen und mit den Untertanen zu Grebendorf bis unter die Mühlen zu Eschwege bringen.
Dorfschultheiß zu Oberhone. Danach soll sie weiter der Dorfschultheiß zu Oberhone anregen und fortbringen bis nach Allendorf.
Und unsere vorgenannten Amtsknechte sollen darauf bedacht sein, dass sie in diesem allem, wie oben erzählt, und was sonst zur Flöße dienlich, förderlich
und nützlich ist, wie mit dem Ausbringen der Tunker und dem Bewahren der Scheite und was dergleichen sein mag, an sich gar keinen Fleiß fehlen lassen, auch, so oft sie von unseren Salzgrafen und Schultheißen, auch anderen Beamten in den Böden darum ersucht und angegangen werden, ihnen alsdann von unsertwegen Gehör und Folge geben, mit der eigentlichen und gewissen Verwarnung: Wenn unsere Salzgrafen und Beamten an der Werra auf- und abreiten und an einem oder mehreren Unfleiß und Ungehorsam befinden und uns dies, wie wir ihnen auferlegt haben, anzeigen werden, dass wir alsdann den oder diejenigen, die dieser Ordnung widerstreben und darin ungehorsam und unfleißig befunden werden, mit ungnädigen Augen ansehen und dazu ernstlich strafen wollen.
Landknecht zu Abterode. Wir wollen und befehlen auch hiermit unserem Landknecht zu Abterode, sobald und wenn die Scheite zu Allendorf vor den Böden ankommen
und er von unserem Holzvogt aufgefordert wird, dass er sich alsdann jedes Mal, sei es Tag oder Nacht, mit dem dazugehörigen Dienstvolk nach Allendorf verfügen und die Scheite aus dem Wasser nach Anweisung und Ordnung unseres Holzvogts aufs Trockene bringen und an gebührliche Haufen und Klafter legen und von dannen nicht abziehen soll, bis die Scheite alle und gänzlich ausgebracht sind, und sich hieran ganz und gar nichts abhalten und hindern lassen soll, bei Vermeidung unserer Ungnade.
Flößer-Unkosten. Unser Schultheiß zu Allendorf, weil er die Flößkosten vorstreckt, soll auch darauf sehen, dass mit der Zehrung unserer Ordnung gemäß und sonst gebührlich umgegangen und keine unnötige Rührung oder Unkosten aufgewendet werden, denn wir sind bedacht, ihm den Überfluss und was unsere Ordnung nicht mit sich bringt, keineswegs passieren zu lassen. Er soll auch sogleich nach Ende der Flöße alle Kosten, die er aufgewendet hat, zu klarer Rechnung bringen, diese
Unsichere Lesungen
Z. 2: so tag so nacht — tag übergeschrieben, Folge unklar
unseren Salzgrafen vorlegen und unterschreiben lassen und alsdann solches Register unserem Holzvogt bei seiner Rechnung zustellen, der ihm sogleich solche Flößkosten, was die Salzgrafen unterschrieben haben, gegen gebührliche Quittung von unsertwegen erstatten soll. Was auch unser Schultheiß zu Allendorf so, wie oben steht, an Zehrungen und anderen Unkosten auf die Flöße wenden wird, darauf soll er bedacht sein, dass auch dasjenige, was er verrechnet, den Leuten allenthalben bezahlt werde. Sonst soll der jetzt genannte unser Schultheiß von unsertwegen den Untertanen, die anregen, das verordnete Brot austeilen, und die Beamten sollen an allen Enden verordnen, dass solches Brot an die Orte geführt werde, wo sie arbeiten, damit sie nichts zur Ursache vorwenden können, von der Flöße abzugehen. Unsere Salzgrafen aber sollen auf- und niederreiten und allenthalben, wo sie etwas Widerwärtiges und Hinderliches befinden, dasselbe abschaffen.
Zuvor aber und ehe das Scheitholz ins Wasser zur Flöße geworfen wird, soll unser Holzvogt zu Allendorf die Börke bei den Holzplätzen daselbst, die Leitern und Rechen, einsetzen und beschlagen lassen und dermaßen verwahren, dass sie nicht leicht hinwegfließen können. Vor allen Dingen wollen wir, dass ganz und gar keine Flöße vorgenommen werde, es sei uns denn dies vierzehn Tage vorher angezeigt worden und wir hätten uns zuvor schriftlich darüber entschlossen, was geschehen solle.
Ausbringung der Scheite zu Allendorf. Das Scheitholz, wenn es die Werra herab bis vor die Börke gegenüber Allendorf gekommen ist, sollen unsere Untertanen beider Ämter Bilstein und Ludwigstein auszubringen jederzeit schuldig sein, und unsere Beamten sollen sie ernstlich dazu auffordern und mit Fleiß anhalten; und wenn an den Tagen, an denen sie aufgefordert werden, einer oder mehrere ausbleiben und sich zum Ausbringen nicht einstellen, sollen sie, so oft dies geschieht, dies mit einem Gulden verbüßen oder am Leib gestraft werden. Denn es ist zu besorgen, wo hierüber nicht mit Ernst gehalten würde, dass sich etwa einmal in der Eile ungefähr ein Platzregen oder Ungewitter zutrüge, so dass das Gewässer groß werden und Börke und Gehölz miteinander hinwegnehmen könnte. Wenn aber auch unsere Diener im Amt Bilstein und Ludwigstein nicht treue, fleißige Förderung hierzu täten, wollen wir sie ganz ungnädig an Leib und Gut strafen.
Befreiung der Untertanen, die das Flößholz ausbringen helfen. Wir verordnen auch hiermit, dass die Untertanen der genannten beiden Ämter, über das hinaus, dass wir ihnen auf jedes Klafter fünf Heller erlegen lassen, des halben Forst- und Stammgeldes für ihre häusliche Befeuerung befreit sein sollen, und dass unsere Ober- und Unterförster sie hierüber an allen Enden nicht beschweren sollen. Ebenso soll es auch mit den Untersassen derer vom Adel zu Hilzeroda, die sich gutwillig diesem Dienst des Holzauswerfens unterworfen halten, in allem gehalten werden, und unsere Förster sollen schuldig sein, dieselben mit Glimpf zu ihrem notwendigen Brennholz jederzeit zu befördern. Beim Ausbringen sollen sie die Klafter in das Maß legen, das wir dazu besonders verordnet haben, und nach Anweisung unseres Holzvogts, des Landknechts zu Abterode und des Wehrmeisters zu Allendorf, die hierauf besonders verordnet sind und ihre
Belohnung davon empfangen, das alles verrichten. Und wenn es so auf die Pflege gelegt und ausgebracht worden ist, soll dasselbe durch unsere Beamten, besonders aber durch den Holzvogt, in guter Hut und Verwahrung gehalten werden, so dass nichts davon veruntreut noch entfremdet werde, alles nach Anweisung seiner, des Holzvogts, Bestallung, die so lautet:
Des Holzvogts Amt. Der Holzvogt soll bei allem Klafterholz, wenn es zum Behuf unseres Salzwerks ober- oder unterhalb desselben ans Wasser geführt wird, dabei sein und zusehen, dass es rechtschaffen gemessen und geliefert werde; und wenn solches Holz vor Allendorf durch die Flöße ankommt, so soll er darauf sehen, dass es durch die Untersassen unserer Ämter Bilstein und Ludwigstein, wie bisher geschehen, fleißig und treulich ausgebracht und in Klafter gelegt werde, darüber ordentliche Register halten und deshalb die hierüber üblichen Zeichen geben und nehmen.
Was auch zu Schiff die Werra herauf an Holz zu diesem Behuf angebracht wird, das soll er in gleicher Weise in Klafter legen lassen und darüber sein besonderes Register und Rechnung halten. Alles Scheitholz, das in der genannten Weise oder sonst zu unserem Salzwerk angebracht wird, soll er in fleißiger Aufsicht und Verwahrung haben und dermaßen legen lassen, dass weder Flut noch Eisgang daran Schaden tun können. Ein jedes Klafter solchen Holzes, im Eisenmaß gemessen, soll er um einen Guldengroschen, Taler genannt, wie das jüngst gesetzt worden ist, verkaufen, doch allein den Bodemeistern zum Salzsieden und sonst niemandem anders. Damit man aber desto weiter mit dem Holz reiche und nicht innerhalb weniger Jahre unsere Gehölze, die wir ihm und wiederum dem Salzwerk verordnet haben, plötzlich abnehmen, sondern auch unsere Erben und Nachkommen ein gewisses, beständiges Salzwerk finden und behalten mögen, so soll keinem
Sodemeister auf ein Werk mehr als ein Klafter verkauft und zugelassen werden. Doch soll für den Fall, dass man etwa in der Ernte- und Arbeitszeit keine Fuhrleute haben könnte, nach Ratschlag aller unserer Salzgrafen und Beamten für einen Tag oder etliche erlaubt werden, zwei Klafter anzunehmen, damit ja die Zahl von siebentausend und nicht mehr Werken jährlich gesotten werde. Alles daraus gelöste Geld soll er in sein Register zur Einnahme setzen, davon auf Befehl der Salzgrafen den Kauf, auch das Hauen, die Ausführung und Flößung des Holzes und andere hierzu gehörige Unkosten vorstrecken und uns darüber jedes Jahr aufrichtige Rechnung tun.
Gegen-Holzregister. Über welchen Holzverkauf dann unser jetziger Pfarrer als Salzgraf in Sooden ein Gegenregister hält, welches vom Salzgrafen und Schultheißen jederzeit bei der Abzählung unterschrieben wird.
Böcke, Reiter, Pfähle.
Was auch an Böcken, Reitern, Pfählen und anderer Rüstung zum Flößen gebraucht wird, das soll er, der Holzvogt, in seiner Verwahrung halten, die Mängel daran jederzeit bessern lassen und solche Dinge wohl aufheben, damit man zu ihrer Erhaltung nicht jedes Mal neue schwere Unkosten aufwenden müsse. Wenn er mit dem Holzanfahren und dem Wartamt nichts zu schaffen hat, soll er mit auf die Gehölze reiten und alle Gelegenheit und Vorhaben mit beratschlagen helfen. Er soll aber keinen Sieder an seiner Statt das Holz anfahren noch in Klafter legen lassen, weil dies nicht ohne Verdacht zugeht.
Holzleger. Der Holzleger soll vornehmlich mit Fleiß jederzeit zusehen, weil er täglich beim Holz ist, dass nichts davon gestohlen, abgetragen noch entfremdet werde, und wenn er jemanden ertappte, soll er dies den Salzgrafen und dem Holzvogt anzeigen und gar niemanden verschonen. Danach soll er mit
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Z. 11: kein — Wort gestrichen/überschrieben, unsicher
Fleiß all unser Scheitholz ins Eisenmaß ohne allen Vorteil unparteiisch legen und den Sodemeistern nach Ausweis der Zahl auf den Losen unverfälscht austeilen; und wenn er dies überträte und irgendein Geschenk nähme, soll er an Leib und Gut gestraft werden. Was sonst seine Bestallung und sein Befehl ist, wird aus den bald folgenden Artikeln klar werden, in denen allen er unseren Salzgrafen und dem Holzvogt — unseren Nutzen treulich zu befördern — Gehorsam leisten und sich ihnen nicht widersetzen soll. Er soll in das verordnete Eisenmaß alles Flößholz, was und wie viel davon der Holzvogt jeweils den Sodemeistern zum Salzwerk verkaufen wird, zu Klaftern an den Enden und Orten, die der Holzvogt anweisen wird, fleißig, recht und vollkommen, ein Klafter wie das andere, legen, so dass man dessen allemal zum Salzsieden genug habe und an ihm in dieser Sache kein Versäumnis erscheine. Die gelegten Klafter soll er ordentlich nach
Unsichere Lesungen
Z. 16: vol kemlich — vermutlich volkömlich
Z. 19: kein versaumnus — Streichung, Lesung unsicher
der Zahl 1, 2, 3 und so fort zeichnen und einem jeden Sieder, dem das Los gegeben ist, zeigen und darin bei ungnädiger Strafe keinen Finanz, Vorteil oder Betrug suchen. Er soll auch keinem Sieder, wer es auch sei, keineswegs anzeigen, welche Haufen an der Zahl gut oder schlecht sind oder was einer vor dem anderen an der Zahl habe, damit niemand im Losen Vorteil suchen kann, und sich hierzu weder durch Geld noch durch Salzgeschenke bewegen lassen. Er soll auch keinem Sieder oder Fuhrmann gestatten, irgendein Klafter Holz von der Legestätte abzufahren, er habe ihm denn zuvor das Loszeichen vom Holzvogt und das Gegenzeichen vom Pfarrer oder Wollenschreiber zugestellt und geliefert, und in dem allem Ordnung und Richtigkeit, wie bisher geschehen, halten. In gleicher Weise und ebenso soll er es auch mit dem Schiffholz halten, was davon die Werra heraufgebracht wird, und es selbst mit Hilfe der Schiffsknechte legen und keineswegs ohne
sein Beisein die Schiffsknechte oder andere legen lassen. Die Schlitter, die er unter das Eisenmaß legen muss, um dieses wieder zu erreichen, soll er allemal von demselben gelegten Haufen wieder abnehmen, damit nicht mehr, als ins Eisenmaß gehört, hinzugegeben werde. Und er soll sich beim Scheitlegen von keinem Sodemeister noch Aufterknecht helfen lassen. Wenn es aber die Notdurft nach Gelegenheit der Zeit erfordern wird, so dass er es nicht selbst mit allem erlegen kann, soll ihm sein Gesinde oder sonst ein Tagelöhner, der aufrichtig ist, zugelassen sein, doch so, dass er diese zuvor dem Holzvogt anzeige und dies mit dessen Vorwissen geschehe, er auch selbst mit zusehe, dass er beim Legen keinen Finanz brauche. Die Holzzeichen, die ihm daher die Sieder geliefert haben, soll er nicht von sich geben, es sei denn, dass sie am Montag durch die Salzgrafen und Beamten abgezählt werden. Die abfallenden Schalen, Knüttel und Splitter,
die ins Eisenmaß zu legen untauglich sind, soll er allewege treulich zusammenlegen; davon, was ihm zu seiner Haushaltung an Feuerwerk vonnöten ist, soll ihm vergönnt werden; mit dem Übrigen sollen sich die Pförtner — bis auf Widerruf — behelfen. Doch sollen sie das nicht abtragen, ehe und bevor es durch unseren Holzvogt besichtigt worden ist. Sonst soll er von allem Holz oder Schalen, klein oder groß, nichts heimtragen oder sonst vergeben oder verpartieren. Er soll auch ohne Vorwissen des Holzvogts nichts vornehmen, auch auf dessen Geheiß sich zur Flöße und anderer Notdurft des Holzes gutwillig gebrauchen lassen, das Holz auf allen Holzplätzen in guter Achtung und fleißiger Aufsicht halten und haben, so dass davon nichts genommen noch entwendet werde, und wenn er dessen etwas inne würde, dies jeweils dem Holzvogt anzeigen und sich in allem halten, wie es einem getreuen Diener und Holzleger gebührt, jederzeit den Schaden unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn
warnen und sein Bestes werben; denn wo das nicht geschehen würde, wollen wir uns vorbehalten haben, ihn jederzeit dieses Dienstes wieder zu entsetzen. Wie er denn, dem allem so nachzukommen, mit handgegebener Treue zugesagt und einen leiblichen Eid zu Gott geschworen hat.
Weiter wollen wir, dass sonst kein Sodemeister oder irgendjemand irgendein Klafter oder Fuder Scheite in Sooden oder sonst wohin führen lasse, er habe denn entweder mit gebührlicher Bezahlung oder nach Ausweis seiner Bestallung und seines Befehls seine gebührlichen Klafter- und Fuhrzeichen beim Holzvogt gelöst und an sich gebracht, geholt und dieselben dem Holzleger geliefert. Würde aber dies einer oder mehrere überschreiten, soll er dies, so oft es geschieht, mit einem Taler verbüßen und des Holzes beraubt sein.
Pfortmeister. Es soll auch unser Pfortmeister kein einziges Klafter Scheite von der Holzflöße einführen lassen,
er habe denn zuvor für jedes Fuder — welches allemal auf die Hälfte geschätzt wird — ein Fuhrzeichen eingenommen, auch bei ungnädiger Leibesstrafe.
Abzählen. Nach Ausgang einer jeden Woche sollen allewege am folgenden Montag die Klafter- und Fuhrzeichen, die beide zuvor von unserem Holzvogt und folgends durch unseren Pfarrer für die verkauften Zahlklafter ausgegeben worden sind, im Beisein unserer Beamten, die zur Stelle sind, abgezählt und zugleich ins Register des Holzvogts durch unseren Pfarrer und in das Gegenregister unseres Pfarrers durch unseren Holzvogt beiderseits geschrieben werden, auf welche beiden Register am Ausgang des Jahres die ganze Holzrechnung geschlossen werden soll.
Schiffholz. Wir haben auch vor dieser Zeit verordnet, dass jährlich von unten die Werra herauf aus unseren Wäldern und sonst eine gute Anzahl Holz zum Salzwerk zu Schiff angeführt
und weiter verkauft wird. Nun wollen wir, wie oben gemeldet, dass es beim Hauen und Anfahren des Wassers halber in Höhe, Breite und Länge der Klafter gleich wie an anderen Orten, wo wir Holz hauen lassen, gehalten werde.
Des Schultheißen zu Witzenhausen Befehl. Der Schultheiß aber zu Witzenhausen und der Gerichtsknecht daselbst samt dem Förster am Tangenberg, oder wen wir an derselben Stelle jederzeit verordnen wollen oder durch unsere Salzgrafen verordnen lassen, sollen dasselbe Scheitholz in und außerhalb des Waldes in ihrer Verwahrung und Versehung haben. Doch soll der Schultheiß die Vorlage für das Aufhauen und Anfahren bei unserem Holzvogt in Sooden empfangen, dieselbe aufrichtig denen, denen sie gebührt, verrichten, darüber klare Register über Einnahme und Ausgabe halten und jährlich vor der Salzrechnung, wenn er gefordert wird,
klare Rechnung zu tun verpflichtet sein. Der Förster am Tangenberg soll es nach vollem Maß von den Hauern annehmen und darauf sehen, dass er klare Rechnung und Lieferung am Wasser tun könne. Desgleichen soll der Gerichtsknecht am Wasser von den Fuhrleuten die gehauenen Scheite mit vollem Maß annehmen, gebührliche Zeichen, auf die sie vom Schultheißen bezahlt werden sollen, ausgeben und sich in diesem seinem Befehl so verhalten, dass es auch ohne Abgang, so viel wie möglich, auf den Holzplätzen vor Sooden eingewechselt werden könne. Würden aber von diesen dreien einer oder mehrere in der Verrichtung ihres Befehls säumig oder unfleißig befunden, sollen sie darum jederzeit nach Gelegenheit gestraft werden.
Wie der Wasserstrom zu halten ist. Weil auch offenkundig am Tage ist, dass durch die Gelegenheit des Wasserstroms der Werra unserem Fürsten-
tum und Salzwerk viel Nutzen geschafft wird, denn sowohl von oben herab als auch von unten herauf werden Holz und Proviant und hinwiederum Salz und anderes zu Schiff hinweggeführt und verhandelt, so wollen wir demnach, und es ist auch unser ernstliches Gebot und Befehl, dass der Wasserstrom und der Leinpfad, besonders von unten herauf, in gutem Wesen erhalten werde, wozu wir jährlich eine namhafte Summe Geldes verordnet haben, welche weiter unser Schultheiß zu Allendorf von unserem Holzvogt empfangen, einnehmen und mit Rat, Vorwissen und Befehl unserer Salzgrafen ausgeben, verbauen und verrechnen soll. Dazu wollen wir denn auch unseren Wehrmeister zu Allendorf besonders verordnet haben, dass er hierauf fleißig sehe und den Bau nach Befehl der Salzgrafen um seinen Tagelohn anstellen und fertigstellen helfe.
Hansteinisches Wehr. Und nachdem sich vielfältige Unrichtigkeiten und
Veränderungen wegen des Wehrbaus derer vom Hanstein unterhalb Ludwigstein bis auf diese Zeit zugetragen haben, so wollen wir hiermit zum Überfluss nochmals mit allem Ernst unserem Landvogt an der Werra, allen Salzgrafen, den Schultheißen zu Allendorf und Witzenhausen, die jetzt und in künftiger Zeit sein werden, geboten und befohlen haben, dass sie kurzum nicht gestatten noch auf irgendeine Weise nachgeben, dass die vom Hanstein sich unternehmen, um nicht Geringes herüber auf unseren halben Teil zu bauen, dessen wir ohne Einrede im Wasser berechtigt sind, sondern sie sollen in allem darauf sehen, dass diese auf jener Seite bleiben und uns im Wasserstrom und in der Schifffahrt unbehindert lassen. Würde aber dies von einem Teil verächtlich gehalten, wollen wir jederzeit wohl wissen, wie sie gestraft werden sollen; danach hat sich ein jeder zu richten.
Und weil viele fremde Holzleute ihre an sich gebrachten Gehölze zum Salzwerk bringen und aller-
meist dagegen wieder Salz laden, so wollen wir, damit zwischen ihnen und den Sodemeistern keine Unrichtigkeit entstehen könne, dass unser Holzwürdiger in einem besonderen Eisenmaß, das wir dazu haben machen lassen, alles Scheitholz, das ankommt, gleich wie unser Holzleger legt, das Holz folgends setzt, schätzt und würdigt, was es nach jeder Art wert ist und wohl gelten kann, so dass kein Teil sich über Schaden oder Übervorteilung zu beklagen habe.
Holzwürdiger. Hierüber sollen unsere jetzt genannten Holzwürdiger, die wir denn auch für die bald folgende ganze Holzhandlung nach Ausweis dieser Ordnung angenommen, bestellt und beeidigt haben, gesetzt sein. Alles Scheit- und Wellenholz sollen sie, ob sie gefordert werden oder nicht, so oft sie in Sooden von Bothe zu Bothe — was in der Woche zweimal geschehen soll — umhergehen, auch außerhalb Soodens auf den Flötzen und wenn es sonst nach Sooden geführt wird,
zu würdigen und zu schätzen Macht haben, und wie sie dasselbe setzen und würdigen, so und nicht anders soll es gegeben werden. Würde aber einer oder mehrere dies übertreten, sei es Holzmann oder Sieder, soll er gestraft werden: der Holzmann soll sich ein Jahr des Salzwerks gänzlich enthalten, der Sieder soll der Meisterschaft entsetzt sein. Und wenn die Würdiger hierin jemandem durch die Finger sehen und dieselben nicht anzeigen, auch vielleicht unter der Decke stecken, sollen sie erstlich ihres Amtes mit Unehren, desgleichen ihrer Meisterschaft entsetzt sein und darüber hinaus unsere Gnade und Ungnade erwarten.
Holztaxe. Damit sie aber keine Unwissenheit vorwenden können, wollen wir ihnen hiermit vorstellen, wie ein jedes Holz gesetzt und geschätzt werden soll. Es soll hinfort das Wellen- und Scheitgehölz, das in Sooden verkauft wird, in die Gruben geliefert
und bezahlt werden: ein Schock Wagenwellen für ½ Taler, sieben Steigen Eselswellen für 1 Taler, ein Haufen Eichenholz, das Flößholzhöhe und -länge hat, neunundzwanzig Albus, doch alles nach Ermessen der Holzwürdiger. Wenn auch außerhalb dieser Ordnung die Wellen zu klein, die Scheite zu kurz gehauen und ins Salzwerk in die Gruben oder auf die Flötze gebracht werden, sollen sie so viel einschlagen und an der Zahl zu- und am Geld absetzen, dass kein Teil übervorteilt werde, alles bei Vermeidung der oben genannten Strafe. Und in diese Ordnung sollen all unsere Gehölze einbezogen werden, die wir dieses Ortes im Meißner, Fürstenberg, Romberg, Tangenberg, Rohrberg, um Eschwege herum und an anderen hierum gelegenen Enden haben; die wollen wir in ordentliche Hauung austeilen, den Siedern und Fuhrleuten um ein gebührliches Stammgeld zukommen lassen, worüber dann unsere Salzgrafen und Förster mit allen Treuen fleißig und aufrichtig halten sollen.
Des Schultheißen zu Allendorf Befehl.
Unsichere Lesungen
Z. 4: zwanntzigk Neun alb — Zahl und Kürzel unsicher
Z. 14: Furkennberge, Romberge, Rorbenn=berge — Bergnamen unsicher
Insbesondere aber soll unser Schultheiß zu Allendorf dieselben alle in besonderem Befehl haben, aufrichtige Register halten und jährlich von dem eingenommenen Forstgeld klare Rechnung tun.
Ordnung und Sehweise, wie weit der Meißner dem Salzwerk zugeteilt ist. Und wir wollen an diesem Ort die Ordnung kräftig bestätigt und ratifiziert haben, welche unser Landvogt an der Werra, der Oberförster, die Salzgrafen in Sooden, der Schultheiß zu Allendorf und der Rentmeister zu Eschwege beratschlagt haben, doch mit dem Vorbehalt, dass wir jederzeit Macht haben und behalten wollen, dieselbe Ordnung und Vereinbarung zu mehren und zu mindern; und dieselbe lautet von Wort zu Wort so:
Wir haben zur Verhütung künftiger Unrichtigkeit, und damit sowohl das Salzwerk und die Untertanen als auch das Schloss, die Mühlen, die Beamten und das Wehr zu Eschwege ihre Notdurft haben mögen, für gut und nützlich angesehen,
dass hinfort der ganze Einhang am Meißner nach dem Salzwerk zu, nach Anweisung der Instruktion für das Amt unseres Landvogts, der Salzwerksordnung und der Resolutionen, allein für das Salzwerk ohne alle Einrede und Einbruch gehegt und zu gewöhnlichen Zeiten durchs Los ausgehauen, ausgeteilt und im Salzwerk gebraucht werden soll. Und in diesem Bezirk sollen verstanden werden — wie zum Teil oben gedacht — alle Gehölze, die im ganzen Amt Bilstein gelegen sind, als besonders der Steinberg, Romberg, Rodeberg, Farßrodt, Seiberg und Petersberg mit seinem Anhang, zusamt dem ganzen Einhang des Meißners nach dem Salzwerk zu, angehend vom Weißenbacher Heuweg am Brambrodt an schnurstracks bis auf die Höhe des Meißners, und wendend in der Vierbach auch schnurstracks bis oben auf. Was aber weiter hinten und oben auf dem Meißner und am Kriegenisch an Gehölz wachsen wird, dahin sollen die Untersassen durch die Förster jederzeit allein zu ihrer, auch des Schlosses, der Mühlen und der Beamten Befeue-
rung und zum Wehrbau angewiesen werden, so dass in künftiger Zeit von des Salzwerks wegen daselbst nichts gehauen noch zu etwas gebraucht werden soll. Doch haben wir dem Steinkohlenbergwerk zum Besten einen Ort Gehölz abgehen lassen; der soll hierin nicht gerechnet werden.
Der Dorfschaften Gehölz. Auch sollen in diese Vereinbarung nicht gerechnet werden die Gehölze, die die Dorfschaften etwa hin und wieder gemeinsam haben, welche die Dorfschaften selbst für sich zu gebrauchen haben sollen. Doch sollen die Förster auf dieselben Gehölze nicht minder fleißige Achtung und Aufsehen haben — damit die rechten Schoffen gehegt werden mögen — als auf unsere Gehölze, wie ihnen dies durch die vorgenannten unsere Diener auferlegt worden ist.
Schmiede. Nachdem auch bisher die Pfannenschmiede zu Allendorf, auch die anderen Schmiede zu Eschwege
und die im Amt Beilstein Ansässigen ihr Kohlholz am Meißner zu schlagen pflegen und auch die Dorfschaften hinter dem Meißner überall dort ihr Feuerholz gehabt haben, dies aber um der notwendigen Unterhaltung des Salzwerks willen und auch der Untertanen im Amt Beilstein — die täglich viel Brennholz zum Salzwerk und von dort wieder Salz herausführen müssen — künftig nicht wohl gestattet werden kann, so sollen von diesem Tage an keine Schmiede mehr am Meißner zum Kohlen zugelassen werden, sondern an gelegene Orte am Hang des Langenbergs nach Almerode zu, was sonst für das Salzwerk nicht gebraucht werden kann, und im übrigen an verschiedene Orte verwiesen werden. Die Dorfschaften hinter dem Meißner aber sollen, soweit irgend möglich, nach der Lichtenau zu und dort hinaus angewiesen werden. Sie sollen sich künftig auch an die Steinkohlen halten und nur eine bestimmte Menge Holz kohlen, die sie allein für die Pfannen gebrauchen dürfen, nach Anordnung unserer Salzgrafen und Beamten.
Wenn auch hinten, vorn oder oben auf dem Meißner noch etwas ungerodet liegt und nicht in gemeine Hege gebracht worden ist, so sollen die Förster diese Orte mit Vorwissen des Oberförsters und der Beamten zu Sooden roden, in Hege bringen und die Stöcke und Gestände, die für Sooder Wellen nicht taugen, davon je nach Lage den Dorfschaften zukommen lassen — so dass überall in allen Hauungen durchweg eine ordentliche, vollständige und richtige Hegung eingehalten wird.
Ebenso sollen hierin auch alle Gehölze der Pfänner herangezogen werden, seien sie nun unser eigen, der Stadt Allendorf oder anderer. Doch werden hiervon ausgenommen die Gehölze, die Eigentum der Pfänner sind und zum besonderen Vorteil — damit die Bodemeister um so besser beim Sieden bleiben können — gegen ein jährliches Erbstammgeld als ein Berg oder zwei auf die Bothe verteilt werden, wie hier nebenan zu sehen.
Verzeichnis und Namen der Gehölze und Berge, die Eigentum der Pfänner sind und die die Sodemeister gegen ein Erbstammgeld zu schlagen pflegen, wenn sie hiebreif sind.
Der Große Hain an der Winterleide — 8. Die Sommerleide im Großen Hain — 5. Die Halbe Mark — 4. Der Kleine Hain — . Der Loebach, die Winterleide und Wattenrode — 8. Die Sommerleide im Loebach — 5. Über dem Hegeberg, gibt der Kirche in Sooden — 2. Die Volkmersbach — 7½. Des Arnebergs Sommerleide — 12. Die Winterleide — 8.
Wie denn auch die Kleine und die Große Horst, die den Sodemeistern gemeinsam gehören: die dürfen die Sieder, wenn sie hiebreif sind und unsere Salzgrafen es erlauben, schlagen und auf Wagen, Karren oder Schleifen, wie sie es vermögen, heimbringen.
Tabelle der Handschrift, S. 997
Klammer rechts mit Beischrift „Marck“; kleiner Hain ohne Zahl
Hegeberg und Gewöge bei Sooden. Desgleichen soll auch der Hegeberg, soweit es das Bauholz betrifft, gänzlich gehegt und freigehalten sein; das Vollholz aber soll während bestehender Location unserem Gerichtsknecht als seine Belohnung, das Gewöge dagegen dem Holzvogt als sein Nebeneinkommen überlassen werden.
Auch besteht eine eigene Ordnung darüber, wie es mit der Verteilung der Gehölze und Gemeinden der Stadt Allendorf gehalten werden soll, die sie mit den Siedern und denen von Rieden und Kammerbach gemein hat; diese wollen wir hier mit kräftiger Bestätigung wiederholen.
Erb- und Lehensgehölze. Über die Erb- und Lehensgehölze derer vom Adel, der Bürger und Bauern, die in dem genannten Bezirk liegen, können wir keine Ordnung erlassen. Wir befehlen aber unseren Salzgrafen und Beamten, sorgfältig darauf zu achten und zu verhüten,
dass der Holzpreis durch deren Übersteigerung nicht verteuert wird.
Ludwigsteiner Gehölze. Die Ludwigsteiner Gehölze aber sollen auf folgende Weise geteilt sein und bleiben: Alle Holzberge sollen in neun Teile geteilt und ausgeglichen werden, von denen jährlich die eine Hälfte eines Teils ins Salzwerk, die andere Hälfte zur Versorgung der Untersassen im Amt und der Haushaltung des Ludwigsteins gebraucht werden soll.
Zunächst liegt ein Berg bei der Wietzenbree, heißt die Schönhardt; dazu soll man einen Ort unter dem Habichtstein nehmen — diese beiden sollen ein Teil sein. Gegenüber dem Habichtstein nach dem Monrod liegt ebenfalls ein Stück Gehölz; dazu soll genommen werden, soweit der Heidegraben daran stößt, und diese beiden Orte zusammen sollen den zweiten Hauptteil bilden. Zwischen dem Sengelhardt, Elberode und dem Sulzgraben liegt das Gemenge; das soll zwei Teile geben. Wegen des Gemenges aber, nach Ruberode zu, zum Teil auch
unterm Vorkenberg, liegt das Elberode; es stößt auf der einen Seite an das Gehölz derer von Bergen, auf der anderen an das derer vom Dörnberg, und ist mit Malsteinen allenthalben ordentlich abgegrenzt. Es soll auf drei Jahre geschlagen und ausgeteilt werden.
Danach soll der Sulzgraben, der zwischen dem Gehölz derer vom Dörnberg und dem Mühlandsberg zutage tritt, ein Teil sein. Ebenso soll das Monrod, das neben dem Sengelhardt liegt, auch ein Teil sein.
Von diesen Teilen soll jedes Jahr einer, wie oben gesagt, zur Hälfte im Salzwerk gebraucht, davon den Beihabern des Hauses Ludwigstein das Stammgeld erlegt und der Teil stets sogleich in sorgfältige Hege gelegt werden. Und unsere Salzgrafen und Beamten sollen sorgfältig darauf halten, dass ihnen hierin von niemandem Eintrag oder Beeinträchtigung geschieht. Würde sich aber jemand widersetzen, so sollen sie uns das jederzeit melden und unseren weiteren Be-
scheid abwarten, um sich endgültig danach zu richten.
Sie sollen auch keinesfalls dulden, dass an irgendeinem Ende im ganzen Amt Ludwigstein — wie denn auch sonst überall — das Gehölz durch das Vieh verdorben wird. Wie wir denn dies hiermit mit besonderem Nachdruck allen und jedem in ihren Eid und ihre Pflicht eingebunden haben wollen.
Gehölz der Untertanen. Die eigenen Gehölze der Untersassen im genannten Amt aber sollen in diese Teilung nicht eingerechnet werden; damit sollen sie nach ihrem besten Ermessen tun und lassen dürfen. Doch sollen sie sie nicht verwüsten noch mit dem Vieh abweiden lassen, und was sie davon entbehren können, allein dem Salzwerk zuwenden.
Holzleute in der Stadt sollen allein mit Holz handeln, nicht die Handwerksleute. Damit aber die Holzfuhrleute und Eseltreiber
in der Stadt Allendorf um so besser bestehen, dem Holzfahren fleißig obliegen können und ihnen das Brot nicht aus dem Munde genommen wird, so haben wir hiermit angeordnet und ernstlich geboten und befohlen, dass die übrigen Bürger und Handwerksleute in der Stadt Allendorf, wer sie auch seien, sich nicht unterstehen sollen, mit dem Holz zu handeln, es zu vertauschen oder Vorkauf damit zu treiben, heimlich oder öffentlich, sondern — in Anbetracht dessen, dass sie sich sonst mit ihren Zünften, Handwerken und Gewerben nach ihrer Notdurft ernähren können — die genannten Fuhrleute und Eseltreiber allein damit gewähren lassen sollen.
Kein Los soll teurer verkauft werden, als es gekauft wurde. Würde aber einer oder mehrere bei der Austeilung der Gehölze ein Maß oder Los erhalten und des Holzes zur Beheizung seines Hauses nicht bedürfen, so soll er es
Unsichere Lesungen
Z. 14: dami[gestrichen: t] — Streichung am Wortende
sogleich nach Anweisung der Holzordnung, wie oben angezeigt, gegen das Losgeld ohne jede Übersteigerung und Übervorteilung den Holzleuten zukommen lassen. Würde aber jemand diese beiden Punkte übertreten, so soll er mit vollem Ernst ungnädig bestraft werden.
Sieder sollen mit keinem Bürger auf eigene Rechnung Holz tauschen, sondern die Fuhrleute damit gewähren lassen. Ebenso soll sich kein Sieder mit irgendeinem Bürger auf Holzkauf oder Tauschhandel einlassen, sondern allein mit den Fuhrleuten und Eseltreibern. Übertritt es aber einer, so soll er auf der Stelle der Meisterschaft enthoben werden, und hierin soll niemand verschont bleiben.
Kein Sieder soll mehr Holz haben, als er für sein Bothe braucht, und soll mit Holz nicht handeln. Wir wollen auch kurzum nicht dulden noch geduldet haben, dass irgendein Sodemeister, der etwa
vermögend ist und es vorstrecken kann, mehr Holz an sich bringt, als er zur Erhaltung eines Bothes benötigt. Denn es geht nicht ohne Verdacht zu, wenn ein Meister dem anderen Holz zukommen lässt, dieser dafür Salz liefert und es weiter nach seinem Belieben vertauscht. Sondern was einer entbehren kann, mag er gegen Geld — und nicht gegen Salz — der Ordnung gemäß einem anderen zukommen lassen. Wer das übertritt, soll zur Strafe erlegen ———.
Der Holzhandel der Edelleute. Mit den Edelleuten und anderen, die ums Salzwerk herum wohnen und Holz zu verkaufen pflegen, soll kein Sieder in irgendeiner Weise einen Holzhandel eingehen, es sei denn mit Vorwissen unserer Salzgrafen, wie das schon vor dieser Zeit angeordnet worden ist.
Hainer sollen in den nahe gelegenen Bergen kein Holz an sich bringen. So soll keinem Hainer oder sonst einem anderen Fuhrmann
gestattet werden, in den nächstgelegenen Gehölzen um Allendorf herum Holz an sich zu bringen, zu kaufen, zu fahren, zu verkaufen oder zu vertauschen; sondern allein die Fuhrleute und Eseltreiber zu Allendorf sollen die Befugnis haben, damit zu handeln und zu tauschen. Würde aber einer das übertreten, so soll ihm der Mühlenschreiber kein Zeichen geben, ihm soll darauf kein Salz geladen, sondern allein sein Fuhrlohn in Geld bezahlt werden.
Hauung der Wellenberge. Es soll kein Wellenberg zum Hauen ausgetan werden, er sei denn siebenjährig und hiebreif und zuvor durch etliche unserer Beamten besichtigt worden.
Austeilung der Wellenberge. Die Wellenberge aber, die hier und dort jährlich hiebreif werden und geschlagen werden, sollen in gleichem Maß in Wellen abgeteilt und vermessen werden, nach der Zahl der Beamten, Sodemeister, Fuhrleute und Esel-
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Z. 7: Melnschreiber — Wort teils gestrichen, unsicher
treiber, auf die die Gehölze mit bestimmter Zahl ausgetan und gezeichnet werden sollen. Bei der Austeilung aber sollen nach der genannten Zahl papierne Lose gemacht, in einen Hut gelegt und unparteiisch, ohne jede Begünstigung, in Beisein eines oder zweier unserer Beamten und Förster ausgeteilt werden. Doch soll jeder, der ein Los zieht, zuvor anteilig erlegen, was auf das Aushauen gegangen ist, soviel ihm gebührt. Und den Holzwürdigern und denen, die die Lose aushauen, soll für jeden Tag, solange sie aushauen, ein Schreckenberger als Lohn ausgezahlt werden.
Weil es sich vielfach ereignet, dass in den Wäldern, auf den Holzplätzen und in Sooden aus Unwissenheit oder mit Absicht einer dem anderen das Holz entführt und entwendet, und weil ein jeder Sodemeister und Holzmann sein gewöhnliches Zeichen und auch in den Wäldern seinen bestimmten Ort hat, auf dem er hauen lässt, so wollen wir hiermit die
alte Ordnung wiederholt haben, nämlich: Wenn einer Holz, das sein ist, antrifft — gleichviel wo und bei wem er es findet — und mit dem Merkstamm oder anderem Zeugnis die Wahrheit beibringen kann, so soll er es ohne jede Entschädigung an sich nehmen und nach seinem Bedarf gebrauchen.
Feuerverwahrung. Jedermann weiß, wie ungeschützt die Bauten in Sooden sind, und ebenso, dass die Meister innerhalb und außerhalb der Bothe ihr Holz und ihre Feuerung lagern müssen — so dass, wenn man hierin nicht vorsichtig zusähe und Ordnung hielte, leicht ein unersetzlicher Schaden durch Feuersnot entstehen könnte, was Gott gnädig verhüten wolle. Demnach ordnen wir an und wollen, dass unsere Beamten, Holzwürdiger und Schätzer sorgfältig darauf achtgeben, dass in und vor einem jeden
Bothe ein Meister nicht mehr als zwei Werk Holz habe. Würde einer das übertreten, so soll er für so viele Werk, wie er zuviel hat, je drei Taler Buße erlegen.
Die Sodemeister oder Afterknechte, die Einwohner und alle Manns- und Weibspersonen in Sooden sollen weder über die Gassen noch in die Bothe Feuer oder Licht tragen, es sei denn verborgen in Töpfen oder in Laternen. Würde das aber einer übertreten, so soll er es jedesmal mit einem Taler büßen.
Wie wir denn ebenso wollen, dass sie nicht dulden, dass innerhalb von zehn Wochen irgendein Haufen Wellen oder Scheitholz um die Bothe und Zäune herum auf die Plätze gesetzt wird; sooft das übertreten wird, soll es unnachsichtlich mit einem Taler Buße bestraft werden. Und unsere Beamten, Holzwürdiger und Schätzer sollen hierin jederzeit ein besonders ernstes und sorgfältiges Aufsehen haben.
Anschlag des Holzhandels. Auf folgende Weise soll alle Art Gehölz, das wir nicht selbst für uns bestellen lassen, geschlagen, gelohnt, verforstet und gelegt werden:
Ein Schock Wagenwellen, das Kaufmannsgut ist, soll zum Hauen belohnt werden mit ———. Davon Stammgeld ———.
Ein Schock Eselwellen, Kaufmannsgut ———. Davon Stammgeld ———.
Ein Klafter Wagenscheite, das nach dem Eisenmaß in Höhe, Breite und Länge vollständig ist ———. Davon Stammgeld ———.
Ein Klafter Eselscheite, nach dem Maß gehauen und gelegt, das unser Holzwürdiger bei sich haben soll, und drei Schuh lang ———. Davon Stammgeld ———.
Und auf jedes Schock oder Klafter soll über dies alles
den Förstern ——— Trinkgeld und nicht mehr ausgezahlt werden. Dagegen sollen die Förster verpflichtet sein, darauf zu achten, dass niemandem sein Gehölz im Walde entfremdet wird.
Holztaxe. Sonst soll die Taxe einer jeden Art Holz den Holzwürdigern jederzeit in ihren Eid gebunden sein, doch so, dass sie keine höher und teurer schätzen, als die oben genannte Ordnung es mit sich bringt. Und sie sollen sich nicht dazu verleiten lassen, jemandem zuliebe oder zuleide falsch zu messen, das Holz zur Annahme zu erklären oder es zu teuer oder zu billig zu schätzen. Würde ihnen so etwas nachgewiesen, so sollen sie über die schimpfliche Amtsenthebung hinaus uns an Leib und Gut zur Strafe verfallen sein, alles wie oben gesagt.
Belohnung der Holzwürdiger. Damit sie aber ihr Amt um so besser versehen können, soll ein jeder Sieder jährlich ———
dem Zöllner erlegen; daraus soll ihnen der Lohn gezahlt werden. Dazu sollen sie von jeder fremden Schiffsklafter ——— Heller als Legegeld einnehmen und sich damit begnügen.
Befehl an die Torwarte.
Auch sollen sie nach dem Inhalt ihrer Bestallung alles Salz, das nicht in ganzen Pfannen und Achteln verzollt und offen geladen worden ist, sondern heimlich zum Vertauschen mit einzelnen Gängen in Körben, Säcken, Beuteln, Eimern oder sonstwie, wie es zu vermuten steht und ihnen am Tor vorkommt, an sich nehmen und dem Rentmeister sogleich
bringen und ihm anzeigen, wer es gehabt hat. Der Rentmeister soll das Salz weiter, wie es ihm befohlen ist, verwahren und gesondert verrechnen, und die Übertreter — sowohl die, die das Salz gegeben oder vertauscht haben, als auch die, bei denen es gefunden wurde — sollen ungnädig bestraft werden.
Der vorderste Tormeister am Sooder Tor soll kein geflößtes oder Schiffsholz, das von unseretwegen verkauft ist, nach Sooden hineinführen lassen, es sei denn, für jedes Fuder werde ein eigens dafür gefertigtes Zeichen gegeben, niemanden ausgenommen. Würde aber einer mit solchen Scheiten am anderen Torwart vorbeikommen, so soll das sogleich dem Holzvogt angezeigt werden, damit er sich amtshalber weiter dazu verhalte.
Ruß und Blut. Wer aber Ruß und Blut nach Sooden bringt und gegen Salz eintauschen will, soll sich beim Eingang den Tormeistern anzeigen; diese sollen es zuvor besichtigen, damit sie, wenn die, die getauscht
haben, wieder hinausgehen, das Holz besichtigen und ermessen können, damit sie nicht mehr hinaustragen, als ihnen zusteht.
Dorfleute, die in der Stadt Salz gekauft haben, sollen nicht durch Sooden gehen. Damit an den Toren keine Unordnung entsteht, sollen die Tormeister die Dorfleute, die aus der Stadt kommen, dort Salz gekauft haben und heimgehen wollen, mit dem Salz nicht durch Sooden gehen lassen, sondern sie anweisen, mit dem Salz nebenher zu gehen.
Siechenleute und Bettler. Was die armen Siechenleute und andere angeht, die um Salz zu betteln pflegen, so werden die Torwarte, wie auch zuvor gesagt, jederzeit nach Lage der Dinge vom Pfarrer oder Rentmeister Befehl empfangen, wie sie sich diesen oder anderen gegenüber verhalten sollen.
Über all das sollen sie auch sorgfältig darauf achten, dass
ein jeder, der Salz geladen hat und ausführen will, für das geladene Salz die gebührenden und dazu bestimmten Zollzeichen erlegt, ehe er hinausfährt. Wenn sie aber bemerken, dass einer weniger verzollt hat, als er auf Wagen, Karren, Pferden, in Körben oder sonstwie ausführt oder hinausträgt, so sollen sie das sogleich dem Rentmeister oder wer sonst zur Stelle ist anzeigen; die sollen weiter handeln, wie es sich gebührt.
Holz von der Seite, auf der Sooden liegt, soll nicht in der Stadt gebraucht werden. Sie sollen nicht dulden, dass aus Sooden oder aus den Wäldern diesseits der Werra Holz in die Stadt gefahren, getrieben oder getragen wird. Ebenso soll den Pförtnern in der Stadt eingebunden sein, das nicht zuzulassen oder, wenn es sich bisweilen ereignet, es sogleich anzuzeigen. Denn die Bürger können sich mit dem Gehölz hinter der Stadt wohl mit Feuerung versorgen.
Schutz der Torwarte. Und hiermit soll jedermann bei ungnädiger Strafe gewarnt und geboten sein, die Torwarte bei der Ausführung des vorstehenden Befehls und bei der Ausrichtung ihres Amtes weder mit Worten noch mit Werken zu beleidigen. Denn sie sollen von uns dermaßen gesichert und geschützt sein, dass unsere Salzgrafen und Beamten mit allem Ernst über sie halten und sie gänzlich handhaben und schützen sollen. Danach wisse sich ein jeder zu richten.
Aschenordnung. Dass der Aschenhandel rechtschaffen gehandhabt und betrieben wird, ist nicht allein des Salzwerks wegen dringend nötig, sondern auch die Glaser können der Asche für ihr Glasmachen nicht entbehren. Wir wollen demnach die nachstehende Aschenordnung, wie folgt, bestätigen und ratifizieren.
Ein jeder Sodemeister, der zu Sooden Meisterschaft
hält und Asche zu verkaufen hat, soll beim Aschenkauf seinem Hüttenmeister vier Malter Asche als Kaufmannsgut für einen Taler liefern und geben.
Die Sodemeister sollen zwei fromme, aufrichtige Meister bestimmen und wählen, die einmal im Monat umhergehen, die Asche besehen und darauf achten, dass Kaufmannsgut hergestellt wird. Und wo sie untaugliche Asche finden, sollen sie es anzeigen, und der betreffende Meister soll sie sogleich vors Tor ins Farwerk tragen und hineinwerfen.
Wären aber etliche Meister, denen ihre Asche liegenbleibt, obwohl sie Kaufmannsgut ist, so sollen diese jeweils im anbrechenden Jahr, sobald die Aschentür aufgeht, ehe sonst irgendeine Asche geladen wird, verkaufen und von ihr befreit werden, nach dem Wortlaut des festgesetzten Kaufs.
Damit sich auch die armen Sodemeister nicht beklagen, dass sie in ihrer Not auf solchen festgesetzten Kauf nichts borgen könnten — weil die Hüttenmeister den Kauf kennen und damit gesichert
sind —, die Hüttenmeister aber auch ihr Geld nicht vergeblich ausleihen oder hergeben sollen, so bewilligen wir und lassen zu, dass diejenigen, die Geld von den Glasern borgen wollen, darauf für jeden Taler viereinhalb Malter Asche geben dürfen, aber auch nicht mehr — doch nicht mehr auf diese Weise bezahlen, als sie Taler vom Glaser empfangen haben.
Damit auch bei der Ladung alles redlich zugeht, soll ein jeder Meister, wenn er Asche geladen hat, zum Zöllner gehen und es einzeichnen lassen, damit sie danach verzollt werde — alles bei ungnädiger Strafe.
Und damit sich die Meister auf beiden Seiten mit dem Borgen nicht überlasten und nicht zugrunde richten, soll hiermit geboten sein, dass kein Sodemeister auf seine Asche im Jahr über zehn Taler borgen soll. Würde aber einer das tun, so soll er dafür bestraft werden, und den Glasern soll darüber hinaus nicht weiter als bis zu zehn Talern verholfen werden. Doch sollen die Glaser auch niemandem borgen, sie wussten denn
zuvor, dass diejenigen Meisterschaft halten, denen sie leihen.
Bauordnung. Weil es um der Beständigkeit und dauernden Erhaltung des Salzwerks willen nötig ist, alle Bauten, Wege und Stege innerhalb und außerhalb Soodens nach und nach in gutem Zustand zu halten — so dass nicht etwa in einem Jahr die Kosten zu hoch laufen oder, wenn die Bauten verfallen, nicht mehr so viel wie jetzt gesotten wird ———, so wollen wir, dass unsere Salzgrafen und Beamten sorgfältig darauf achten, dass jederzeit das Nötige ordentlich errichtet, verbessert und erhalten wird.
Und wenn demnach ein Bothe neu zu bauen ist, sollen sie darauf bedacht sein, das Bauholz an gelegenen Enden in unseren nahe gelegenen Wäldern oder aber als geflößtes Bauholz vom Seulingswald herab mit Vorwissen unseres Oberförsters und der Unterförster schlagen zu lassen. Davon sollen sie erlegen:
Zimmerlohn ——— Fuhrlohn dem Amt Beilstein ——— zum Kleiben ——— zum Decken ——— für die Firste ——— Türen daran zu machen ——— für sonstige allgemeine Kosten ———.
Wenn aber sonst an Bauten etwas zu bessern und zu flicken ist — sei es an den Wohnungen unserer Beamten, an unseren Salzkasten, Salzbothen, Strohbothen, Rennen, Solgräben oder sonstigen allgemeinen Bauten —, so soll das nicht ohne Rat und Mitwissen unserer Salzgrafen vorgenommen werden. Und wenn sie auch nicht jederzeit alle zur Stelle sein können, so sollen doch die anwesenden zu Rate gezogen und ihrem Befehl nachgelebt werden.
Unser Rentmeister, Gegenschreiber, Brunnen- und Wegemeister — weil diese ständig beim Salzwerk bleiben — sollen sorgfältig darauf achten, dass die Arbeiter und Tagelöhner zur rechten Zeit zur und
von der Arbeit gehen und ständig fleißig arbeiten, und dass, wo immer möglich, unnötige Kosten verhütet werden.
Deckerlohn. Der Decker hat seinen festen Lohn, und man gibt ihm ordentlich für ein ganzes Dach, wie oben gesagt, ———. Wenn er aber flickt und stopft, für ein Gebund Schaub zu verstopfen an Lohn ———. Desgleichen wenn sonst ein Dach halb oder ganz abrutscht und man deshalb keinen Verding im Ganzen machen kann, gibt man Tagelohn.
Altes Bothenholz. Das alte Holz, das von den Bothen kommt und das man nicht wieder zu notwendigen Bauten gebrauchen kann, soll sicher zusammengelegt und, wenn man einen guten Vorrat hat, zum höchsten Preis verkauft werden. Doch sollen unsere Beamten unserem Solmeister und den Brunnenknechten sowie in die Pfennigstube nach ihrem Gutdünken etwas davon zuwenden.
Verbesserung von Wegen und Stegen. Wenn über Mängel an Wegen und Stegen geklagt wird, sollen vor allem unser Schultheiß zu Allendorf und der Wegemeister das besichtigen und sogleich ohne Aufschub bessern lassen; und sie sollen hierin ganz und gar keinen Fleiß sparen, damit die Straßen an allen Enden, wo das Salzwerk zu tun hat, ordentlich und dauerhaft erhalten werden.
Auswärtige Wege, die gleichwohl zum Salzwerk gehören. Damit sind aber nicht die Wege und Straßen gemeint, die anderen zu unterhalten obliegen, sondern allein die, die von den alten Pfännern auf uns gekommen sind. Doch sollen unsere genannten Diener bei jedermann, wohin sich unsere Salzstraßen erstrecken, darauf dringen, dass diese in gutem Zustand erhalten werden.
Und damit unsere Salzgrafen und Beamten
wissen, welche Wege sie unsertwegen jederzeit zu unterhalten haben, wollen wir sie hier namentlich aufführen; es sind nämlich diese: das Unter- und Oberkleb, der Große und der Kleine Hain.
Weiterer Befehl an den Solmeister. Der Solmeister soll über das hinaus, was oben zu seiner Verwaltung angeführt ist, den Solgraben und die Auszüchte allenthalben zusammen mit dem Brunnenmeister in guter Hut halten. Und jedesmal, wenn daran ein Mangel auftritt, sollen sie ihn anzeigen und darauf hinwirken, dass er behoben wird. Wenn auch Tröge, Kneben oder Wechselgerinne oder sonstige Gerinne mangelhaft oder schadhaft werden, soll er das rechtzeitig und ausreichend anzeigen, damit das Fehlende beschafft, angefertigt und um so eher zur Stelle gebracht oder ausgebessert wird. Und man soll für die Kneben das Holz am Seulingswald schlagen; die Tröge aber sollen am Wolfsberg und Tannenberg durch einen herbeigerufenen
Trogmacher gefertigt werden. Davon soll man erlegen: an Macherlohn ——— an Fuhrlohn nach Sooden ——— vom Wechselgerinne der Schuh ——— vom Tannengerinne der Schuh ——— vom Solgerinne im Bothe ———.
Solgrabenfeger. Es ist auch ein eigener Arbeiter dafür bestellt, der den Solgraben rein hält; dem gibt man jährlich an Lohn ———.
Der Böttcher hat, wie folgt, seinen festen Lohn; dabei wollen wir es belassen ———.
Was auch an solchen Bauten und aller Auslage aufgeht, soll unser Rentmeister bestreiten und wöchentlich unseren Salzgrafen sowie am Jahresende in unserer Rentkammer, wie hergebracht, klare und richtige Rechnung darüber legen.
Vom allgemeinen Regiment, den Statuten, Satzungen und Strafen nach dem Brauch des Salzwerks.
Das Vierte Buch. Es ist löblich, gebührlich und billig, dass alle wohlbestellte Regierung und Polizei mit Gottseligkeit, Dank und Lobpreis gegen Gott ihren Anfang, ihre Mitte und ihr Ende nehmen — vor allem aber an den Orten, wo Gott aus besonderer Vorsehung besondere Zeichen seiner Gnade offen erweist und sehen lässt.
Demnach haben die alten Pfänner seit Anbeginn des Salzwerks, über achthundert Jahre lang, jährlich ein besonderes Fest am Tag des heiligen Bonifatius als ihres erwählten Patrons gehalten. Sie sind alle Jahre einmal gemeinsam mit Weib und Kindern persönlich auf den Brunnen gegangen und haben zum Erweis ihrer Gottseligkeit, ihres Dankes und Lobpreises gegen Gott mit besonderen Zeremonien Prozession gehalten, Messe lesen lassen und Almosen ausgeteilt; dafür haben sie eine besondere Erbstiftung zur Bestreitung bestätigt.
Weil nun solcher papistische Missbrauch mit Recht abgeschafft worden ist und es dagegen christlich und gebührlich wäre, dass ein rechter christlicher Brauch eingeführt und bestätigt würde, der bei den Nachkommen bliebe,
Das Vierte Buch. Besondere Feste, die in Sooden zu halten sind. So haben wir demnach Gott zu Lob und Ehre und zur Bezeugung unserer Dankbarkeit gegen Gott hiermit beständig festgesetzt, angeordnet und bestätigt, dass alle Jahre und in jedem Jahr besonders anstelle des alten papistischen Bonifatiusfestes ein christlicher Bet-, Lob- und Danktag am Dienstag nach Pfingsten — wenn man ohnehin Salzleger hält — gehalten und begangen werden soll.
An diesem Tage sollen sich sowohl unsere als auch der Pfänner Salzgrafen, Beamte, Befehlshaber und Diener und danach alle, die es vermögen, jung und alt, von Pfännern und Siedern, mit besonderer Demut und Andacht morgens um sieben Uhr in Sooden in der Pfarrkirche einfinden, etliche christliche Lob- und Dankpsalmen singen und darauf eine christliche Ermahnung und Predigt hören, worin im allgemeinen alle Gaben Gottes und im besonderen die be-
Das Vierte Buch. sondere Gabe Gottes, der Salzbrunnen, gerühmt und gepriesen werden sollen.
Nach der Predigt soll sich jedermann mit besonderem Fleiß und Ernst in rechter demütiger Andacht zum Gebet begeben; die Litanei soll gesungen, mit einem besonderen Gebet geschlossen, der Segen gesprochen, Almosen gegeben und die ganze Gemeinde entlassen werden. Und dieses Fest soll ein ewiges in diesem Salzwerk sein und bleiben.
Vier Hauptfeste. Außerdem hält man sonst im ganzen Jahr vier Hauptfeste, die man deshalb, weil dann acht Tage lang nicht gesotten wird, Salzleger nennt: nämlich die Herrenfastnacht, Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Auch diese sollen deshalb gehalten werden, damit erstens die Sieder dann fleißig zur Kirche gehen und von ihrer strengen Arbeit einmal Ruhe haben,
Das Vierte Buch. und damit zweitens zu diesen vier Terminen unsere Salzgrafen und Beamten zusammenkommen, unsere Ordnung miteinander sorgfältig durchlesen, ebenso Location, Verträge und Resolutionen daneben vergleichen, ob sie wie gebührlich eingehalten worden sind, und beraten, auf welchem Wege unserem und des Salzwerks Nutzen gedient werden kann; ferner damit, was am Brunnen, an den Künsten, den Solgefäßen oder sonst zerbrochen und mangelhaft ist, gebaut und ausgebessert werde, das Holz sich sammle und die Sodemeister ihre Herde ausbrechen und die Gesöde verbessern können.
Bettage alle vierzehn Tage. Darüber hinaus sollen auch besondere Bettage alle vierzehn Tage einmal im Salzwerk gehalten werden, und das Volk soll fleißig zur Kirche gehen. Sonst sollen alle anderen unnötigen Feste abgeschafft sein und bleiben. Im übrigen Kirchenregiment soll man sich nach
Das Vierte Buch.
Anweisung, wie man sich nach unserer deshalb aufgerichteten Kirchenordnung im Salzwerk verhalten soll. Nachdem bei den alten Pfännern eine hergebrachte Gewohnheit gewesen ist, dass im alten Salzwerk von wegen der gemeinen Pfänner-Bauerschaft über das ganze Regiment – ohne die hohe Obrigkeit, welche jederzeit die Schultheißen unserer Vorfahren mit Gebot, Verbot, über Hals und Hand, Schuld und Schaden verwaltet haben – zwei Salzgrafen, ein Zinsmeister und zwei Salzwarte gehalten worden sind, welche alle Sachen des Salzwerks, dessen Heil, Aufkommen und Verbesserung, auch folgends, was allen Nutzen, Einkommen, Ausgabe und Verwaltung belangt, wie das alles jederzeit geschafft, erhalten und gebessert werden möge, in besonderen Eiden und Pflichten hatten, und die darüber hinaus auch die Meister und Afterknechte und alles Gesinde zu regieren und zur Arbeit anzuhalten in ihrer Macht und ihrem Befehl gehabt haben, so dass sich ihnen in diesem Fall niemand
Das Vierte Buch.
widersetzen durfte; und da danach unser Herr Vater christlichen Gedächtnisses das Salzwerk nun nach Ausweis der aufgerichteten Verträge und der Location zwischen seinen Gnaden und den gemeinen Pfännern an sich gebracht und hat erweitern lassen, und auch wir mit Gottes Hilfe im beständigen Vorhaben sind, dasselbe nicht zu verkleinern; und weil uns nun nach jetziger Gelegenheit des Salzwerks und der bestehenden Location höchlich vonnöten ist, dass wir danach trachten, dass nicht allein das Salzwerk vollkommen erhalten werde, sondern wir uns auch schuldig erkennen, die versprochene Pension den Pfännern von Monat zu Monat gütlich zu liefern, so haben wir bedacht, dass ein solcher Handel nicht allein innerhalb Soodens, sondern auch außen auf dem Lande, allenthalben wegen des Holzes und des Salzschließens, und über das alles allenthalben auf den Wäldern und Gehölzen
Das Vierte Buch.
gefordert und getrieben werden muss und also nicht durch wenige Personen verrichtet werden kann.
Salzgrafen. Und wie demnach vor dieser Zeit noch bei Lebzeiten unseres gnädigen Herrn Vaters hochchristlichen Gedächtnisses angeregt und für gut angesehen worden ist, lassen wir es uns auch nachmals gefallen, dass nunmehr drei Salzgrafen – ohne die anderen Ämter, deren oben gedacht worden ist und deren bald gedacht werden soll – sein und bleiben sollen, deren Amt, Verwaltung und Befehl zum Teil oben erzählt worden sind; und wir wollen dieselben an diesem Ort hiermit weiter setzen, ordnen und bestätigen. Und weil es so ist, dass auf allen ausländischen Salzwerken der Brauch besteht, dass zu dem Salzgrafenamt die verständigsten und fleißigsten Männer genommen werden, welche in aller Kenntnis und Gelegenheit des Salzwerkskrams am erfah-
Das Vierte Buch.
rensten sind, und damit sie ohne Hinderung allein der Wohlfahrt und dem Aufkommen des Salzwerks nachtrachten mögen, mit gemeinen gerichtlichen Händeln, Schuld, Schaden und den deshalb anfallenden Gebots- und Verbotssachen nicht umzugehen pflegen, wie solches auch den Tal- und Stadtvögten, Richtern und Fronboten befohlen ist und solches bis hierher in unserem Salzwerk so hergebracht worden ist, so wollen wir auch jederzeit zu solchem die erfahrensten und verständigsten Männer verordnen und kraft dieser unserer Ordnung alle gegenwärtigen und künftigen Salzgrafen – weil sie ohnehin nicht stetig im Salzwerk zugegen sein können – von solchen Sachen, die nicht in ihr Amt gehören, gänzlich eximieren, und haben dieselben dem Rentmeister, welcher zugleich unser Schultheiß zu Sooden ist, befohlen.
Der Rentmeister ist Schultheiß in Sooden; dessen Amt.
Das Vierte Buch.
Der soll nächst uns in allen täglichen bürgerlichen gemeinen Händeln, Schuld, Schaden und dergleichen Sachen von wegen der hohen Obrigkeit Macht und Befehl haben, Gebot, Verbot und Execution anzulegen, und solches allein im Salzwerk, doch mit der Maßgabe: Wenn ihm etwas vorfiele, das zu schwer wäre und das er nicht zu entscheiden wüsste, soll er sich Rat bei den Salzgrafen zu holen haben. Wie denn auch sie die freie Macht behalten sollen: Wo der Rentmeister etwas vornähme, das dieser unserer Ordnung und dem Recht ungemäß oder zuwider wäre, soll es ihnen samt und sonders freistehen, hineinzureden und solches ganz oder zum Teil anders zu verordnen. Die Salzgrafen aber sollen samt und sonders über dieser Ordnung, den Verträgen und der Location halten, danach bei ihrer Seelen Seligkeit, in Betrachtung ihrer Eide und Pflichten, stetig denken und sich befleißigen, wie mit beständiger Wohlfahrt, nützlichem und unbeschwer-
lichem Aufkommen, mit Gott und Ehren, durch allerlei Wege das Salzwerk erhalten, vermehrt und gebessert werden möge. Daher haben sie Macht, über die gewöhnlichen Zusammenkünfte hinaus nach jeweiliger Gelegenheit für sich allein, wo es ihnen gefällt, insgeheim zusammenzukommen, von Sachen zu reden oder auch die anderen Beamten zu sich zu fordern, und was sie sich vereinbaren, alsbald zu exequieren, und was dem Salzwerk zum Besten kommt, ins Werk zu setzen und zu befehlen, oder in wichtigen Dingen uns dies weiter in Schriften zu eröffnen, unsere Ratifikation zu begehren und sich nach dem, was wir ihnen befehlen werden, gänzlich zu richten und zu halten. Doch wenn sie sich nicht vereinigen könnten, soll es einem gewährt sein, seinen Vorschlag und sein Bedenken für sich selbst uns zuzuschreiben, was ihm von den anderen weder verkehrt noch übel ausgelegt werden soll.
Wenn aber sonst ordentlich wöchentlich unsere Salzgrafen und Beamten samt und sonders beieinander versammelt sind, sollen sie fein friedlich und einig alle Sachen vornehmen und verhandeln, auch sich bisweilen miteinander erlustigen, wozu wir ihnen dann wöchentlich ein Viertel Ehrenwein verordnet haben. Alsdann sollen sie erstlich das Register unseres Rentmeisters, folgends die der anderen Beamten, die Register halten, vornehmen und mit Fleiß in allen Punkten und Klauseln besichtigen, überlegen, und was darin unrichtig ist, richtig machen und verändern, so dass sie zur Jahresrechnung uns richtige, ordentliche und untadelige Register in unsere Rentkammer überliefern können. Danach sollen alle, und vornehmlich der Rentmeister als der, der mit gemeinen und Bausachen stetig zu tun hat, anzeigen, was im Regiment, das er nicht entscheiden kann, und an Bauten vonnöten
oder vorgefallen ist, damit man darüber ordentlich ratschlagen könne, eines jeden Bedenken anhören, und was alsdann für ratsam erkannt wird – wohin die meisten Stimmen der Salzgrafen gefallen sind –, dem soll so nachgelebt werden, doch mit der Maßgabe wie oben gedacht, dass niemandem – wenn er eine bessere Meinung haben würde – verwehrt werden soll, solches weiter an uns gelangen zu lassen. Dies soll also unserer Salzgrafen vornehmster und gemeiner Befehl und Amt sein. Danach soll ein jeder sich nach folgender unserer Ordnung verhalten, und in den Stücken, die einem jeden besonders befohlen sind, soll bis auf den Notfall keiner dem anderen in sein Amt fallen.
Unser erster Salzgraf soll vornehmlich den Befehl haben, den Salzhandel nach Kassel und Darmstadt notdürftig zu bestellen, und wie derselbe aufs Nützlichste verbessert werden möge,
jederzeit mit unserem Vorwissen ins Werk zu setzen. Danach soll er die Blechhütten in seiner Verwaltung haben, dorthin, so oft es vonnöten ist, reiten und alles nach Notdurft bestellen, so dass es im Salzwerk an Pfanneneisen, eisernen Sesestangen und was sonst an Eisenwerk vonnöten ist, an nichts mangele. Weiter soll er mit Fleiß danach trachten, dass man zur Erbauung der Bode jederzeit an gelegenen Orten das notwendige Bauholz und andere Bereitschaft, auch Pfannenbrunt, bekommen und haben möge, wobei er doch stetig unseren Schultheißen zu Allendorf als dritten Salzgrafen und die Förster jedes Ortes hinzufordern und ohne deren und des Schultheißen Mitwissen hierin nichts beschließen soll. Darüber hinaus soll er neben unserem Landvogt und Schultheißen zu Allendorf die Grenze und das Geleit zu bereiten, auch unsere hohe Obrigkeit zu erhalten in seinem Amt und Befehl haben,
Das Vierte Buch.
und bei allen anderen Sachen innerhalb der Stadt Allendorf, welche unsere Hoheit und Buße anlangen, dabei sein, so dass in diesem Fall nichts ohne sein Beisein vorgenommen werde. Wenn Scheitholz zum Salzwerk gehauen werden soll, soll er es mit unseren Beamten und Förstern jedes Ortes besichtigen, sich mit denselben beratschlagen, und was für ratsam angesehen wird, uns weiter zu erkennen geben, und was wir darauf befehlen werden, dem nachleben. Hierzu soll unser Pfarrer als zweiter Salzgraf auch hinzugezogen werden.
Des anderen Salzgrafen Befehl. Des anderen Salzgrafen besonderes Amt soll sein, dass er auf unser Scheitholz, das jederzeit gehauen, angeführt, geflößt und zu Schiff angebracht werden soll und wird, fleißig Achtung nehme, dass dasselbe zu rechter Zeit und
Unsichere Lesungen
Z. 5: So Iderlich — Wortanfang nach Initiale unsicher
Gebühr gehauen, geliefert, geflößt, ausgebracht, bezahlt, verkauft und zu Register gebracht wird. Wenn er aber innerhalb der Bode ist, so sollen alle Register unserer Beamten wöchentlich ihm vorgelegt, durch ihn selbst gelesen, durch die anderen beiden Salzgrafen ausgelegt und alle Sachen erwogen werden, so dass im Salzwerk nichts vorgenommen, beratschlagt noch beschlossen werde – sei es in neuen Bauten, Ordnungen und allem, was zur Erhaltung des Salzwerks dienlich geschehen würde –, es sei denn, er selbst sei persönlich dabei gewesen, sein Rat und Bedenken gehört und es mit seinen eigenen Händen bestätigt und unterschrieben. Wie wir ihm denn auch auferlegt haben wollen: Wenn uns oder unserem Salzwerk entgegen dessen Ordnung, Verträgen und Location gehandelt würde, soll er sich jederzeit mit unseren anderen Beamten mit glimpflichen Worten bereden, wie solches abzuschaffen sei, und wo man sich nicht
mit ihm in diesem Fall vergleichen könnte, soll er solches uns treulich und aufrichtig vermelden, so dass er darin weder die anderen Salzgrafen noch große oder kleine Beamte ansehe. Sonst soll er jederzeit auf unser und unserer Salzgrafen und Beamten Erfordern, auch für sich selbst allein, auf die Wälder und wohin sonst etwas vorhanden ist, an dem gelegen ist, ziehen und stetig daran sein, dass alle Sachen, die unser Salzwerk belangen, in Eintracht verrichtet werden mögen.
Des dritten Salzgrafen Amt. Des dritten Salzgrafen Befehl soll sein, dass er, außer dass er Schultheiß zu Allendorf ist und solches Amt nach Ausweis seiner Bestallung zu verwalten hat, vornehmlich fleißig darauf achtnehme, dass uns und dieser unserer Salzwerksordnung zuwider nichts innerhalb oder außerhalb der Stadt, sei es von Groß- oder Kleinhansen, vorgenommen werde, und wenn er
solches bemerkte, soll er es von Stund an abschaffen und sich darin so verhalten, dass wir spüren und befinden mögen, dass er nicht uns, unserem Salzwerk und dieser Ordnung entgegen mit anderen unter einer Decke liege. Danach soll er auf alle Wege und Stege, die von Fuhrleuten dem Salzwerk zugute stetig gebraucht werden, ganz fleißig Achtung haben und, wo es vonnöten ist, jederzeit daran sein, dass sie in stetigem gutem Bau und Wesen erhalten werden, so dass darüber niemand zu klagen habe. Dazu sollen ihm dann unsere Beamten samt und sonders, und wem sonst hin und wieder die Wege zu halten und zu erbauen gebührt, guten Rat, Hilfe und Beistand leisten. Zudem soll er besonders alle unsere Gehölze und Wellenberge, die wir zum Salzwerk und ihm nach Ausweis des Vertrags verordnet haben, stetig neben den anderen verordneten Förstern bereiten und in guter Hege und Hut halten, damit
er jederzeit nach Erfordern der Not den anderen unseren Salzgrafen und Beamten Bericht tun könne, welche Gehölze am ergiebigsten und am bequemsten zu hauen seien, und sie sich desto besser danach zu richten haben. Würden sie aber, unverhindert ihrer anderen Verwaltung, selbst auf die Wälder ziehen und zusehen, so tun sie uns daran besonderen Gefallen. Über die Gehölze und Berge soll der Schultheiß richtige Register halten und jährlich davon das Stammgeld, das jeweils anfällt, von den anderen Unterförstern aufnehmen und davon weiter unseren Salzgrafen durch den Vogt von Beilstein klare Rechnung tun lassen, damit die Einnahme davon in des Rentmeisters Hauptregister gebracht und uns verrechnet werde. Was weiter sein Befehl und Amt wegen des Floßes und des Leinpfads sei, ist oben gedacht worden.
Rentmeister. Des Rentmeisters Amt ist auch in den vorigen Erzählungen genügend angezeigt worden, so dass es an diesem Ort zu wiederholen ohne Not ist. Weil er aber, wie auch zuvor gedacht, zugleich Schultheiß in der Bode ist, so soll er demnach Gericht und Gerechtigkeit von unsertwegen halten und handhaben, und jederzeit, wenn gerichtliche bürgerliche Händel um Ehre und Glimpf, Geld oder Gut, Schuld oder Schaden vorfallen, niemandem, der es begehrt, das Recht zu eröffnen verweigern; welches er auch weiterhin wie hergebracht mit Schöffen aus den Schössern zur Bode und dem Rat zu Allendorf besetzen, hegen, halten, zur Erkenntnis anstellen, Urteil schöpfen lassen und darüber als ein Richter erteilen soll. Mit peinlichen Sachen soll er um gewisser Ursache willen, wie denn solches im Salzwerk nicht hergebracht worden ist, gar nichts zu tun haben,
sich derselben auch nicht anmaßen, außer dass er in Notfällen, wenn er Übeltäter ertappte oder sich etwa unversehene Totschläge, Diebstähle oder andere Untaten zutrügen, dieselben in Haft bringen und aufs Erste nach Allendorf oder nach Kassel verwahrlich überliefern lassen mag. Darüber hinaus soll er, was innerhalb der Bode zu Markt kommt, sei es Brot oder was dergleichen Viktualien sind, mit den zwei regierenden Schössern taxieren und würdigen, damit es nicht zu teuer verkauft werde
Das Vierte Buch.
Schöffer- und Bürgermeisteramt zu Sooden. Von wegen der ganzen Gemeinde sollen sechs redliche Männer, welche man Schöffer nennt, erwählt und mit besonderen Eiden, dass sie der ganzen Gemeinde treulich vorstehen, deren Schaden warnen und Nutzen schaffen wollen, jederzeit bestätigt werden. Deren Amt soll sein, was sonst in Städten der Ratspersonen Amt ist, weshalb sie denn auch jährlich aus ihrer Mitte an Bürgermeisters Statt zwei wählen sollen, welche sich vornehmlich das Jahr über aller gemeinen Sachen annehmen und das gemeine Siegel in ihrer Verwahrung haben. Sie sollen aber schuldig sein, den Schoss insbesondere von allen Söden samt den Erbzinsen der Gemeinde aufzuheben, davon der Stadt Allendorf ihren gebührenden Anteil, nämlich 40 Gulden, zu erlegen, zwei Wächter zu unterhalten, das Hochzeitshaus, Schosshaus, Hirtenhaus, den steinernen Wasserbrunnen
Das Vierte Buch.
in gutem Wesen, Bau und Besserung zu halten, und von dem allen jährlich unserem Beamten zu einer benannten Zeit klare Rechnung zu tun. Desgleichen sollen sie auf Erfordern unseres Rentmeisters schuldig sein, das Gericht in Sooden als Schöffen neben zwei Schöffen derer von Allendorf zu besetzen. Und wenn etwas, das den gemeinen Nutzen belangt, vorfällt, soll solches durch sie vor uns oder unsere Beamten vorgetragen werden. Doch sollen sie nicht Macht haben, ohne Vorwissen unserer Beamten die Glocken zu läuten noch die Gemeinde zusammenzufordern, damit sie nicht für Meuterer oder Aufrührer geachtet werden. Sie sollen nicht nachgeben, dass jemand in der Gemeinde zu Sooden sich nähre, mit dem Brunnen oder Salzmachen umgehe, er sei denn zuvor eidhaft und erlege zum gemeinen Nutzen den ordentlichen Schoss; und es soll hierin niemand als die Beamten und Befehlshaber
Das Vierte Buch.
ausgenommen sein. Was aber unseres Gerichtsknechts, der Förster, Wächter, Flurschützen und anderer, die geringe Verwaltung haben, Befehl und Amt sein soll, werden jederzeit unsere Salzgrafen und Beamten zu verordnen wissen. Wir wollen nun in der Ordnung fortschreiten und kurz und unterschiedlich anzeigen, was für gemeine und besondere Constitutiones wir in unserem Salzwerk gehalten und gehandhabt haben wollen.
Gemeine Constitutiones. Wer auf dem Brunnen einen Frevel oder Mutwillen ausrichtet, sich mit anderen mit Scheltworten einlässt oder denselben verunreinigt, soll, so oft solches geschieht, als ein Übertreter der Freiheit des Brunnens mit Buße gestraft werden nach Ermessen der Überfahrung.
Wer Gott lästert, soll nach Ausweis der von unserem Herrn
Das Vierte Buch.
Vater christlichen Gedächtnisses ausgegangenen und unserer Landordnung gestraft werden.
Wer sich unter der Predigt auf dem Kirchhof oder sonst in der Gasse müßig stehend finden lässt, soll zur Strafe einen Ortstaler erlegen; wie es denn auch in gleicher Gestalt mit denen gehalten werden soll, die ihre Kinder nicht fleißig zur Kinderlehre anhalten.
Faustwerk. Wenn einer den anderen wund schlägt und die Wunde des obersten Fingernagels tief und ein Glied lang ist, soll er Jahr und Tag von Weib und Kind und aller Arbeit in Sooden ausgewiesen werden, auch sollen die Meister der Meisterschaft gänzlich entsetzt sein, und er soll sich unterdessen in der Feldmark nicht finden lassen. Ließe er sich aber gelüsten, dass er sich mittlerweile in der Feldmark ertappen ließe, soll von dem Tage an sein Jahrwerk wieder von neuem angehen,
Unsichere Lesungen
Z. 10: Faustwerck — Zwischenüberschrift, wohl Faustwerck
Das Vierte Buch.
Und wenn schon das Jahr herum ist, soll er doch nicht für sich selbst weder ins Salzwerk gehen noch sich darin finden lassen, er tue es denn mit Vorwissen unseres Rentmeisters und habe sich zuvor mit seiner Widerpart gänzlich vertragen. Würde er solches überschreiten, soll er ins Gefängnis gebracht und als ein Frevler gestraft werden. Gäbe aber einer Ursache hierzu, und solches könnte erwiesen werden, dem soll ebenso wohl wie dem Täter aufgeboten werden, Jahrwerk zu halten. Würde aber einer totgeschlagen und der Täter entkäme, soll derselbe innerhalb von hundert Jahren und einem Tag nach Ausweis der alten Constitution nicht wieder eingelassen werden, wogegen ihn ganz und gar keine Freiheit schützen soll. Würde er aber mittlerweile angetroffen, soll ihm sein Recht widerfahren.
Das Vierte Buch.
Wenn es sich zutrüge, dass junge oder alte Personen sich fleischlich miteinander vermischten, sollen sie darum von unserem Rentmeister beiderseits in Haft gebracht und unserem Statthalter und den Räten zu erkennen gegeben werden, welche weiter darin schaffen und befehlen werden, was recht ist und wie der Rentmeister sich verhalten soll. In Sooden aber soll ihnen nicht zugelassen werden, wie hergebracht öffentliche Hochzeit zu halten, sondern der Pfarrer, der jeweils daselbst sein wird, soll sie nach geleisteter öffentlicher Pönitenz ohne alles Gepränge zusammengeben und so hinziehen lassen.
Keine öffentlichen Tänze sollen im Salzwerk gestattet werden, außer allein auf Hochzeiten, wo man nicht mehr als drei Reigen, durchaus dem Reichen wie dem Armen, erlauben soll. Auf die Pfingstfeiertage aber, wenn die Söder sämtlich auf der Wiese versammelt sind, haben unsere Beamten, wenn sie selbst zugegen sind und die
Das Vierte Buch.
Knechte Bürgen setzen, ihnen etliche Reigen zu erlauben. Wer hiergegen sündigt, soll zur Buße geben ———.
Wer mit eines anderen Hausfrau am offenen Reigen tanzt, soll einen Taler zur Buße geben.
Wer sich im Feld bei Schaden finden lässt, soll, so oft er dessen beklagt wird, drei Wochen ins Gefängnis gesetzt werden und dazu einen Taler zur Buße erlegen.
Wer in Sooden Gänse halten will, soll denselben, damit sie nicht im Felde Schaden tun können, jeder einen Flügel abhauen oder der Gänse beraubt sein.
Alle und jede Spieler sollen, so oft man sie dessen überführt, 5 Gulden zur Buße erlegen, und wenn sie sich nicht bessern wollen, endlich gezwungen werden, das Spielen abzuschwören.
Offene Diebe, wie denn alle anderen Lasterhaften,
Unsichere Lesungen
Z. 2: burgenn setzenn — Lesung des Satzanfangs unsicher
Das Vierte Buch.
sollen im Salzwerk nicht geduldet werden; wo sie sich aber finden ließen, sollen sie durch unseren Rentmeister oder Schultheißen zu Allendorf in Haft gebracht und weiter gegen sie, wie oben angezeigt, verfahren werden.
Wer den anderen schmäht oder schilt, soll dasselbe, so oft er beklagt wird, mit ——— Buße verbüßen und weiter ans Recht gewiesen werden.
Es ist in unserem Salzwerk hergebracht: Wenn ein Söder wegen Holzes, Salzes oder Asche mit Fremden zu tun hat, so mag er ohne ordentlichen Prozess seinem Schuldner durch den Rentmeister so lange öffentlich verbieten lassen, im Salzwerk zu handeln, bis dieser sich mit ihm wegen der Schulden abfindet; solches soll hinfort auch so bleiben.
Es soll auch kein Söder schossbare Güter der Bürger haben noch kaufen, er sei denn aus dem Salzwerk in die Stadt gezogen und daselbst Bürger geworden.
Das Vierte Buch.
Allerlei andere Güter aber, die nicht Bürgergüter sind, mögen sie an sich bringen und haben nach ihrer besten Gelegenheit und ihrem Gefallen.
Mit Weidwerk soll kein Söder umgehen, bei Verlust der Garne und des Zeugs, sondern sie sollen allein Salzgänse fangen.
Keiner soll in Kriege oder auf fremde Salzwerke ziehen ohne Erlaubnis. Wer solches übertritt, soll ins Salzwerk nicht wieder gelassen werden; dazu soll man ihm Weib und Kind nachjagen, wenn er die hätte; hätte er die aber nicht, so soll doch keiner außer allein durch unsere Gnade und besonders gegebene Freiheit und Befehl eingelassen werden.
Wer die Befestigung und die Zäune um das Salzwerk her zerbricht oder darüber steigt, soll des Salzwerks zwei Jahre verwiesen sein und sich weder darin noch in der Allendorfer Feldmark ertappen lassen, oder aber als ein Frevler gestraft werden.
Unsichere Lesungen
Z. 5: Wendtwergk — Lesung des Anfangsbuchstabens unsicher
Das Vierte Buch.
In keine Vormundschaft soll sich jemand außerhalb Soodens im Salzwerk ohne Vorwissen unserer Salzgrafen und Beamten einlassen. Desgleichen soll auch keiner über zehn Gulden für einen anderen Bürgschaft auf sich nehmen.
Verlöbnis. Damit auch viele unnötige Kosten verhindert werden und die Sodemeister nicht leichtlich eine Ursache nehmen, das Sieden zu versäumen, ——— so wollen wir, dass hinfort innerhalb Soodens keiner, wenn ein Verlöbnis junger Eheleute gehalten wird, mehr als zwei Tische Gäste, oder nur die Eltern, Brüder, Schwestern und derselben beiderseits Weiber, Männer und Kinder, und doch nicht länger als einen Tag halten möge, bei Strafe von so manchem Ortsgulden, so manche Person es ist.
Hochzeit. Wenn aber nachmals die Eltern und Freunde den Kindern ihre Hochzeit anstellen wollen, sollen
Unsichere Lesungen
Z. 13: tischt — wohl tisch mit t-Schnörkel
Z. 17: orttß fl. — Endung und Münzzeichen unsicher
Das Vierte Buch.
sie solches zuvor unserem Beamten anzeigen und um Zulassung bitten und bei Strafe der Kennung angeloben, kein Werk der Hochzeit halber zu versäumen. Es sollen auch unsere Beamten ihnen nicht weiter erlauben, als dass sie nur einen Tag Hochzeit halten, an welchem Tag sie nicht über hundert Personen zu Tisch setzen sollen, bei Strafe von so manchem Ort, so manche Person darüber zu Tisch gesetzt wird. Am folgenden Tag aber soll ihnen erlaubt sein, die nächsten Blutsfreunde und die, die zu Tisch gedient haben, und sonst zu laden, doch so, dass deren allzusammen nicht über fünf Tische sind, bei vorgedachter Strafe. Keine Suppen sollen sie außerhalb des Hochzeitshauses geben, ehe man wieder aus der Kirche gekommen ist, ausgenommen denen, welchen sie ordentlich wie von alters her zu geben gebühren.
Das Vierte Buch.
Kindtaufen. Mit der Kindertaufe wollen wir, dass nicht über zwei Tische Leute von beiden Seiten dazu erfordert werden; die sollen aber zuvor sämtlich in der Kirche bei der Taufe erscheinen und mit helfen bitten, dass Gott ihm die Kinderlein wolle befohlen sein lassen.
Nachdem auch in der alten Ordnung einverleibt ist, dass innerhalb Soodens keine Schenkhäuser und Fleischbänke gestattet werden sollen, auch niemand Wein oder Bier mit ganzen oder halben Fässern hineinführen sollte, dass man auch in gleicher Gestalt darin ganz und gar keine Kaufmannschaft, keinen Handel oder Krämerei treiben sollte, wir aber im Werk befunden haben, dass darin eine Änderung vonnöten ist, so haben wir verordnet und wollen, dass unsere Salzgrafen und Beamten nachgeben sollen,
Schenkstätte innerhalb Soodens.
dass eine Schenkstätte im Salzwerk sei, darin Göttingisches, Einbeckisches und nach Gelegenheit allerhand frisches Bier, solange es gut ist, öffentlich verkauft und uns davon die gebührende Tranksteuer und das Schenkgeld erlegt werde, welches uns weiter verrechnet werden soll. Und damit uns hierin nichts verschlagen werde, so soll unser Gegenschreiber mit dem Schenken ein Gegenbuch halten, aus welchem man jederzeit oder nach Ausgang des Jahres abrechnen und die Bezahlung einnehmen soll.
Unsere Beamten sollen Macht haben, einen oder zwei Fleischhauer oder Garköche aus der Stadt, von Bürgern oder sonst von Fremden, hinzuverordnen und denselben einen oder zwei Läden einzurichten, auf welchen sie im Salzwerk neben den Bürgern ihr Fleisch öffentlich feilhaben und verkaufen mögen.
Was sonst an Proviant und Getreide in unsere Bode ankommt, soll jedermann darin an den Ladetagen feilzuhaben und zu verkaufen gestattet werden; doch soll hierin ausgenommen werden, was in die Krämerzunft gehört, wenn dieselben Ware genug haben. Desgleichen haben wir gnädig nachgegeben, dass allein unser Pförtner im Salzwerk Blei, Stricke und Schmer feilhaben möge, doch dass sie es nicht teurer geben, als es in der Stadt bei den Verkäufern zu bekommen ist. Sonst sollen alle Kaufmannsschätze, Handel, Krämerei und Hökerei den Bodern gänzlich verboten sein.
Freiheit der Salzknechte. Damit aber auch unsere Salzknechte und Einwohner im Salzwerk unsere gnädige Neigung gegen sich spüren und befinden mögen, so hat es
uns gefallen, denselben samt und sonders bald folgende unsere Gnade zu erzeigen, mit welcher wir sie auch hiermit hinfort zu ewigen Zeiten als der Landesfürst befreit und gnädig versehen haben wollen. Und sie sollen demnach gleich wie die Bürger zu Allendorf befreit sein, mit aller Freiheit Wasser und Weide, Hut und Trift in Holz und Feld für sich und ihr Vieh zu gebrauchen.
Eigentümliche Gehölze der Sooden. Die große und die kleine Horst sollen ihre eigentümliche Allmende sein und bleiben. In den anderen Allmenden sollen sie behalten, was vor dieser Zeit ihnen zugeräumt worden ist. Die Holzberge, die den Pfännern zuständig und nach Anweisung der Location uns mit dem Salzwerk zugeräumt worden sind, sollen, soviel das Stamm-
geld anlangt, nicht ersteigert werden. Es sollen auch die Boder und Einwohner zur Bode mit keiner Schatzung, Steuer oder Heerzug beschwert werden, es sei denn in Reichssteuern und wenn sonst niemand frei ist. Aus besonderen Gnaden haben wir verordnet, dass jährlich denen, die sich des Büchsenschießens befleißigen, drei Gulden zu besonderer Verehrung und Erhaltung ihrer Gesellschaft durch unseren Rentmeister entrichtet werden. Wie wir denn auch in gleicher Maßen wollen, dass auf jedes Pfingstfest allen Bodern insgemein zwei Gulden, um ein Fass Bier dafür zu kaufen, durch den eben gedachten Rentmeister erlegt werden sollen, wie es denn auch die Pfänner zu tun pflegen. Sonst haben wir auch über dies alles gnädig nachgegeben, dass die Einwohner zur Bode ein gemeines Hochzeitshaus und eine Badestube, dem ge-
meinen Nutzen zum Besten, auf ihre Kosten erbauen sollen und mögen, welche in künftiger Zeit ihr und ihrer Nachkommen freies Eigentum sein und bleiben sollen, und sie dieselben nach ihrer besten Gelegenheit und ihrem Nutzen gebrauchen. Wir wollen uns aber vorbehalten haben, dass jederzeit unsere Salzgrafen und Beamten Macht haben sollen, Ordnung und Maß zu geben, wie es mit und in beiden Häusern gehalten werden soll. Wie wir denn auch nicht gestatten wollen, dass in künftiger Zeit nachgegeben werde, dass eine einzige besondere Badestube in irgendeines einzelnen Boders Haus, der sei gleich wer er wolle, verstattet werde,
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, tun hiermit öffentlich kund und bekennen für uns und unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen:
Als zuvor im Jahr der geringeren Zahl vierzig, also 1540, am 23. Dezember weiland der hochgeborene Fürst, Herr Philipp der Ältere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc., unser geliebter Herr Vater löblichen und seligen Gedenkens,
sich mit unserem lieben Getreuen, dem Ausschuss und den gemeinen Pfännern des Salzwerks zu Allendorf, über eine Location (Verpachtung) auf die damals nächstfolgenden fünfzehn Jahre verglichen hatte,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…Brief und Siegel gegeben hatte, worin allenthalben verordnet, vorgesehen und dargelegt ist, wie und in welcher Weise es zwischen Seiner Väterlichen Gnaden, uns und ihnen die Zeit und Jahre über und bis zum Ende der Location überall gehalten werden soll.
Von Gottes Gnaden Wir Philipp, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda etc., tun hiermit öffentlich kund und bekennen für uns, unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, und sonst vor jedermann:
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…und angelaufen worden sind. Da wir aber bemerkt haben, dass zu Allendorf in Sooden viel mehr Salz gesotten werden kann, als damals in Gebrauch war, und unseren Untertanen damit geholfen werden könnte,
auch der Salzbrunnen Sole übrig genug und mehr, als versotten wird, hergeben mag, und wir damals unternommen haben, unserem Fürstentum, Land und Leuten zugute dort mehr Böden (Siedehäuser) zu bauen:
laut eines darüber im vergangenen achtunddreißigsten Jahr (1538) am Freitag nach dem Sonntag Jubilate aufgerichteten Vertrags, den wir jetzt wiederum erneuert haben; dessen Anfang:
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda etc., bekennen in diesem Brief für uns, unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, und sonst vor jedermann:
Nachdem der allmächtige Gott in unserem Fürstentum bei unserer Stadt Allendorf in den Sooden einen guten Salzbrunnen gnädiglich gegeben hat etc. (der Vertrag von 1540 wird nur mit seinem Anfang angeführt).
Dieweil sich aber seit einiger Zeit über denselben eben angeführten Vertrag zwischen uns und den gemeinen Pfännern etwas weiteres Missverständnis, auch zwischen den Knechten beider Seiten in Sooden viel und mancherlei Unordnung und Zwietracht zugetragen hat,
und weil dann beide Regimente so beieinander ohne tägliche Zwischenfälle oder Auseinandersetzungen nicht füglich haben bestehen können, sondern in einer Regierung…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Graue — Schreibung unsicher, evtl. 'Grave' oder 'Graff'
dis — = 'des'; Lesung des Kurzworts unsicher
zweistracht — so geschrieben (= Zwietracht); evtl. 'zweitracht'
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…verträglicher und besser das Salzwerk versehen werden kann, so haben wir uns mit rechtzeitig gepflogenem gutem Rat und Bedenken, auch hinreichender Erkundigung, für uns, unsere Erben und nachkommende Fürsten zu Hessen, mit den genannten Pfännern
weiter und insbesondere über ihren Anteil am Salzwerk auf eine Location gegen eine jährliche Pension (Pachtzins) verglichen und vereinigt, in Form und Maß, wie hernach folgt, und tun das gegenwärtig in und mit Kraft dieses Briefes, nämlich also:
Es sollen und wollen die vielgenannten Pfänner insgesamt und einzeln zum nächstkünftigen Osterfest des kommenden einundvierzigsten Jahres (1541) die vierundvierzig Böden (Siedehäuser) und Pfannen zu Sooden, die ihnen zustehen,
samt dem Viertel des Gehölzes, auch ihren, der Pfänner, eigenen Gehölzen — wie sie genannt werden und wo sie gelegen sind, nichts ausgenommen — fünfzehn Jahre lang, die nächsten nach dem Datum folgenden, welche…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
sonnderenn — Endung unsicher, evtl. 'sonnderem'
virtel — gekürzt geschrieben ('virtl' mit Schleife); Viertel des Gehölzes
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…zur oben bestimmten Zeit beginnen, lozieren (in die Verpachtung geben) und einbringen, sodass wir oder unsere Erben diese Böden der Pfänner mit und neben unseren Böden und unserem Salzwerk in unsere Regierung und ein Regiment nehmen, samt dem, was die Nutzung tragen wird,
und dieselben also nach unserem Willen und Gefallen, zu unserem und unseres Fürstentums Besten, unbehindert die angezeigte Zeit über gebrauchen sollen und mögen.
Doch soll uns und den gemeinen Pfännern beiderseits freistehen, nach Ablauf der oben bestimmten fünfzehn Jahre — welchem Teil die Location beschwerlich ist oder darin zu bleiben nicht beliebt oder gefällt — dieselbe dem anderen Teil aufzukündigen;
Würden aber wir, Landgraf Philipp, oder unsere Erben inzwischen oder später befinden, dass uns die Location beschwerlich sei und nicht dienen wolle, so sollen und wollen wir Macht und Fug haben, dass wir auch…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vfzusagenn / vfsage — f-Schreibung (vf/vff) in der Hand schwer zu unterscheiden
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… haben wir uns hierin ausdrücklich vorbehalten, dieselbe Location zum Ablauf des nächsten künftigen fünften Jahres den genannten Pfännern aufzukündigen und danach zum Ablauf des sechsten Jahres die Überlieferung und Abtretung an die Pfänner wiederum vorzunehmen,
ganz in der Weise, wie wir das jetzt einnehmen und empfangen: mit Böden und Pfannen samt allem, was darin und dazu gehört, auch den Gehölzvierteln, wie die Pfänner sie in Gebrauch haben und wie es ihnen im vorigen aufgerichteten Vertrag zugelassen und von uns gnädig bewilligt und zugesagt worden ist,
desgleichen die eigenen Gehölze der Pfänner, soweit sie diese vormals gebräuchlich und in Besitz hergebracht haben, mit Namen: der Große und Kleine Hain, die Halbe Mark, der Lohebach, die Volkmarshain, der Hegeberg, der Große und Kleine Armeberg,
Dagegen sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, den genannten Pfännern, ihren Erben und Nachkommen — oder wer diesen Brief mit ihrem gu…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
virtelnn — Lesung unsicher; gemeint sind die Gehölz-Viertel (virtel)
besetzlich — Lesung unsicher, auch 'beseßlich' möglich; Sinn: in Besitz hergebracht
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…[mit ihrem gu]ten Wissen und Willen innehat — jährlich und für jedes Jahr besonders von den genannten vierundvierzig Böden und Pfannen als jährliche und rechte, vereinbarte Pension zweihundert Gulden Münze Landeswährung, je sechsundzwanzig Albus für den Gulden gerechnet, auf jeden Boden,
durch jeden unserer Rentmeister zu Allendorf, den wir jeweils dort haben werden, anteilig stets zum Ausgang eines Monats — nämlich am letzten Tag des Monats Januar, am letzten Tag des Monats Februar, am letzten Tag des März —
und so fortan in allen künftigen Monaten am letzten Tag, solange diese Location besteht, gegen gebührliche Quittung unverzüglich entrichten und gütlich bezahlen.
Und wenn die gemeinen Pfänner von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, wie gesagt, gegen gebührliche Quittung bezahlt worden sind und danach bei der Verteilung der empfangenen Pension untereinander Irrungen und Streitigkeiten haben werden, so sollen deshalb …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… sollen sie an uns, unsere Erben, nachkommende Fürsten zu Hessen, desgleichen an unsere nachbenannten Bürgen keine Forderung oder Ansprache haben, sondern mögen sich darüber untereinander freundlich in Güte oder sonst auf dem ordentlichen Rechtsweg vergleichen und entscheiden lassen.
Es sollen und wollen auch die gemeinen Pfänner uns in jedem Jahr an der ganzen Summe der jährlichen Pension — für die zwei neu gebauten Böden und den Nachlass der Herrengänse — dreihundert Gulden obengenannter Währung zugutekommen lassen,
Und es soll uns, unsere Erben und nachkommende Fürsten zu Hessen, an der Bezahlung der angeführten und bestimmten Pension ganz und gar nichts hindern, in keinerlei Weise; sondern wir wollen sie in jedem Jahr zu den obengenannten Terminen gnädig und gütlich entrichten und bezahlen lassen,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… zum Teil verbrannt, verheert oder verdorben würden — wie es dazu kommen könnte, was Gott verhüte —, so sollen wir oder unsere Erben, nachkommende Fürsten zu Hessen, von denselben verdorbenen Böden für die Zeit, solange sie wüst liegen, keine Pension zu geben schuldig sein.
Doch sollen und wollen wir und unsere Erben, nachkommende Fürsten zu Hessen, die verwüsteten Böden auf ihren, der Pfänner, Stätten aufs Förderlichste, wie es geschehen könnte oder möchte — und zwar vor und ehe unsere eigenen Böden, falls auch von denen etliche verdorben wären —,
auf ihre, der Pfänner, Kosten so, wie sie vormals gestanden und gebaut gewesen sind, wieder zu bauen und samt allem, was dazu und hinein gehört und verdorben worden ist, wieder aufzurichten schuldig sein —
und zwar so, dass uns die Pfänner, ihre Erben und Nachkommen an der jährlichen Pension für jeden Boden, den wir in ihrem, der Pfänner, Salzwerk bauen und aufrichten lassen würden, vierzig Gulden Münze — je sechsundzwanzig Weiß…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
stittenn — Lesung unsicher, wohl 'Stätten' (auch 'stettenn' möglich)
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…[je sechsundzwanzig Weiß]pfennige für den Gulden — innelassen sollen und wir die Macht haben sollen, sie einzubehalten.
Es soll auch den Pfännern insgesamt und einzeln vorbehalten sein: Wenn sie etliche der verdorbenen Böden selbst und aufs Förderlichste aufrichten und bauen könnten oder wollten, soll ihnen solches ebenso gestattet und zugelassen sein, ohne alle Behinderung und ohne Einspruch von uns und den Unsrigen.
Und wir, Landgraf Philipp, unsere Erben und nachkommende Fürsten zu Hessen, sollen und wollen alsbald nach Aufrichtung der Böden, die auf den Stätten der Pfänner und ihrem Salzwerk von uns oder von den Pfännern aufgerichtet worden sind,
auf dieselben Böden — deren viele oder wenige sein werden — jährlich und monatlich, wie vereinbart und wie die Location es anweist, Pension zu geben und zu bezahlen schuldig und pflichtig sein und sie auch gemäß dem Inhalt der Location gütlich entrichten lassen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ihre Böden, Pfannen und ihr Salzwerk, das wir so, wie oben dargelegt, im Wege der Location von ihnen innehaben, bei der Überlieferung — wann wir oder sie dessen bedürfen — wiederum einräumen und zurückstellen,
und zwar so und dermaßen, dass den Pfännern insgesamt und im Einzelnen — jedem seine jährliche Pension — von uns oder unserem Rentmeister entrichtet und bezahlt sei.
Diese jährliche Pension sollen die Pfänner auch gemeinsam empfangen und erheben — doch so, dass dabei unter den gemeinen Pfännern, Armen und Reichen, kein Vorteil gebraucht werde.
Auch wollen und sollen wir für uns, unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen nicht die Macht haben, einem oder vielen unter den Pfännern im Besonderen und einzeln seinen oder ihren Anteil, den er oder sie in und an dem Salzwerk haben,
Würden aber durch unvorhergesehene Feuerschäden etliche Böden – doch nicht mehr als zehn – verdorben, so sollen wir oder unsere Erben dieselben binnen zwei Monaten, jeden auf Kosten der Pfänner mit vierzig Gulden, wie eben genannt, wieder bauen, aufrichten und gangbar machen lassen,
Sollte auch der Salzborn durch Gottes Verhängnis – was seine göttliche Vorsehung gnädig verhüten wolle – solchen Schaden nehmen, dass man in etlichen Böden nicht sieden könnte oder möchte, doch so, dass dies nicht durch Verursachung eines gefährlichen Baus unsererseits oder seitens unserer Erben, der nachkommenden Fürsten zu Hessen, geschähe,
alsdann sollen auch wir und unsere Erben nach Anzahl der mangelhaften Böden, die keine Sole hätten, um Salz zu sieden, …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
doch nit — Zusammengeschrieben, Lesung dochnit/dorchnit; Sinnzusammenhang 'doch nicht über zehn' spricht fuer doch nit
ganngkhafftigk — Zierstrich durch gk; auch Lesung 'ganng hafftigk' (zwei Woerter) moeglich
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… haben könnten, keinen Zins zu geben schuldig sein, bis der Salzborn wieder wesentlich aufgerichtet und erbaut ist – alles ohne Gefährde.
Und wo sich darüber hinaus andere unvorhergesehene Schäden und Zufälle ereignen – sei es durch Sterbensläufte oder andere Unfälle, die im Recht casus fortuiti genannt werden können und die in diesem Vertrag und pacto locationis nicht ausdrücklich und im Einzelnen bedacht oder abgeredet sind –,
die sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, tragen und gewärtig sein und den Pfännern deswegen an ihrer jährlich vereinbarten Pension nichts abziehen oder abbrechen lassen.
Und es soll durch diesen Vergleich und diese Location dem vorigen, oben angeführten Vertrag und den anderen zuvor von den Pfännern ererbten und erlangten Freiheiten, Privilegien und Gnaden nichts abgebrochen noch entzogen werden,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… nachkommende Fürsten zu Hessen, hiermit in Kraft und Macht dieses Briefes wissentlich bekräftigt und bestätigt haben wollen.
Desgleichen soll den Pfännern durch diese Location an ihrer Bauerschaft und Gesellschaft gar nichts entzogen sein, sondern sie sollen sich an dieselbe halten und sie gebrauchen wie von alters her.
Dazu haben wir den vielgenannten Pfännern nachgelassen und vergönnt – was sie sich auch hierin vorbehalten haben –, dass ein jeder unter ihnen von seinem Pfannteil und Gut, nach deren Anzahl,
seine Herrengänse in ihrem Salzwerk auf der alten Seite, wie es von alters herkommt, von jedem Werth die Herrengänse erheben soll und mag – ohne Behinderung und Eintrag durch uns, unsere Erben und jedermann, ohne Gefährde.
Es sollen auch die Pfänner, ihre Erben und Nachkommen alles dasjenige, was ihre Eltern und Vorfahren zuvor aus ihrem besagten Salzwerk an Pension, Zin… …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… …sen und anderem verschrieben haben – oder was sie, ihre Erben und Nachkommen daraus künftig, über kurz oder lang, viel oder wenig verschreiben würden –, ohne alles Zutun von uns, unseren Erben und den Mitbeschriebenen gütlich ausrichten und bezahlen, ebenfalls ohne Gefährde.
Wir geloben und versprechen auch für uns, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, bei unserem fürstlichen wahren Wort, gutem Glauben und Treuen, im Wort der Wahrheit, dieses ihr, der Pfänner, Salzwerk samt dessen Nutzung und Besserung,
desgleichen auch unser Salzwerk – es wäre denn in Zeiten der Not, wie auch der vorige Vertrag davon meldet – nicht zu verpfänden, zu versetzen oder zu veräußern, in gar keiner Weise, gänzlich ohne Gefährde.
Wollten aber wir oder unsere Erben an Befestigungen, desgleichen am Salzborn, etwas Neues bauen und es die Pfänner, ihre Erben oder Nachkommen darin gebrauchen, so soll das mit ihrem, der Pfänner, Wissen und Willen geschehen.
Doch soll den Pfännern hierin vorbehalten sein: Sollten sie befinden, dass diese Gebäude ihnen oder dem Salzwerk gefährlich, nicht dienlich oder sonst beschwerlich und unzuträglich wären, so sollen sie alsdann darin nicht verpflichtet oder obligiert sein.
Es sollen auch die vierundvierzig Böden der Pfänner samt allem, was daran hängt und dazu gehört, im Beischoss der Stadt Allendorf, in Schatzungen, Steuern und Abgaben des Fürstentums und Landes, wie bisher geschehen, fortan und für ewig bleiben,
und daran soll uns, unseren Erben, den nachkommenden Fürsten zu Hessen, und unserer Stadt Allendorf nichts abgehen oder entzogen werden, jeder… …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vestennungen — Lesung unsicher; wohl Vestenungen (Befestigungen); fruehere Lesung 'ann bestenn gen' ergibt keinen Sinn
Vierzigk vier — vierundvierzig; Zahl ausgeschrieben, Lesung sicher, Wortstellung Vierzigk vier
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… …zeit nach Gewohnheit und Gelegenheit der Stadt Allendorf, wie es denn auch im vorigen, oben angeführten Vertrag vorgesehen ist.
Desgleichen sollen die gemeinen Pfänner für die Zeit dieser Location auch die zweihundert Gulden Zinsen, die sie bisher jährlich gegeben haben und die wir zuvor zu Gottes Ehre und zum Unterhalt der Armen aus christlichem gutem Bedenken angeordnet haben,
so wollen wir doch, dass unsere Stadtgemeinde und die Bürger daselbst bei allen ihren Gehölzen und Wäldern, wie sie diese von alters her in Besitz und Gebrauch hergebracht haben,
unbehindert von uns, unseren Erben, den nachkommenden Fürsten zu Hessen, und von jedermann ruhig dabei bleiben sollen und sich derselben, wie von …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Doch sollen die genannten Bürger uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, oder aber den Bodenknechten jederzeit, sobald das Reisigholz (Lesung unsicher) – ausgenommen
die Berge, in denen sie Bau- und Scheitholz zu hegen pflegen, nämlich die Horst, der Rodenstein, das Lichtenbeuel, der Holbach, die Meinhardtsleite und der Stein, samt allen ihren Namen und Zugehörungen –
gehauen und vor die Stadt oder die Siedehäuser gebracht wird, für ein angemessenes Kaufgeld, ohne Preiserhöhung und ohne Versteigerung, ungehindert zukommen lassen,
und auch alle Gehölze dem Salzwerk und der gemeinen Bürgerschaft zugute – weil diese sich dort davon erhalten und ernähren müssen – aufs allerfleißigste und treulichste in guter Hegung und unter ernster Aufsicht halten und beforsten.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Erben, die Gehölze und Berge der Pfenner, die sie uns jetzt einräumen und zustellen werden, für die Zeit dieser Verpachtung zum Gebrauch für das Salzwerk in unserem Forst und in guter Hegung innehaben und halten.
Insbesondere wollen wir, unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, das Eichenholz am Hegeberg oberhalb der Siedehäuser keineswegs abhauen noch verwüsten lassen,
dann sollen wir, unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, oder die Pfenner die Macht haben, dasselbe gehegte Eichenholz allein für ihr, der Pfenner, Salzwerk und für den Bedarf desselben Salzwerks zu gebrauchen.
Wenn auch diese Verpachtung zum Ablauf des sechsten oder fünfzehnten Jahres von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, oder aber von den Pfennern, ihren Erben und Nachkommen, zum Ablauf des fünfzehnten Jahres aufgesagt …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vber den Bodenn — Deutung: 'oberhalb der Siedehäuser' (Bodenn = Siedehäuser); Lesung sicher, Bezug interpretiert
keinswegs — Zierstrich durch das Wort, keine Tilgung
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… wird, dann sollen ihnen ihr Salzwerk und ihre Gehölze, desgleichen der Bezirk des Gehölzes, der ihnen von uns zum Gebrauch zugelassen ist, samt allem, was am Salzwerk hängt, dazu- und zugehört,
auch in wesentlichem Bauzustand und guter Besserung, bei der Rückgabe in der Weise wieder eingeräumt und von uns zugestellt werden, wie es jetzt gewesen und gestanden ist;
Wäre aber an den Siedehäusern und Pfannen oder sonst am Salzwerk etwas verbessert worden, so soll das ihnen, den Pfennern, ihren Erben und Nachkommen ohne Entgelt zugutekommen.
Weil auch die Boden- und Meisterknechte der Pfenner seit geraumer Zeit viel Salz gesotten und verkauft, ihnen, den Pfennern, aber ihren Gewinn nicht bezahlt haben, und die Pfenner deshalb bei ihren Knechten eine gute Summe und erhebliche Schulden unbezahlt ausstehen haben,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…stehen haben, doch auf angemessene Zeit und Frist, je nach Lage der Personen und Schulden, in der Weise zur Bezahlung verhelfen lassen,
dass dennoch uns, unseren Erben und den Pfennern am Sieden deswegen nichts abgeht und wir den vereinbarten Pachtzins desto bequemer ausgeben und bezahlen können,
Was auch den gemeinen Pfennern an Pumpengeld übrig bleiben und gebühren sollte – nach der Besoldung, die Meister Georg, dem jetzigen neuen von uns bestellten Brunnenmeister, zugesagt ist, und nach der Last, das Pumpwerk vor dem Gewölbe zu erhalten –,
das soll ihnen auch – weil sie jetzt die Hälfte am Kupfer und anderem leisten und die Bestallung zur Hälfte tragen müssen – in jedem Jahr ausgefolgt und zugestellt werden.
Und damit sollen auch alle Ungnade und Missverständnisse – und was sich seit dem ersten, oben angeführten, abgeredeten, angenommenen und bewilligten Vertrag zwischen uns und unseren Dienern und den gemeinen Pfennern und ihren Dienern an Widerwärtigem, Beschwerlichem oder Argwöhnischem zu…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
könnttenn — Zierstrich durch tt/ck wirkt wie Streichung, Wort ist grammatisch notwendig
newenn — Lesung unsicher (dem itzigen neuen Bornmeister?)
Kopffer — wohl 'Kupfer'; Wort mit Strich (Zierstrich oder Tilgung nicht sicher zu unterscheiden)
Auch sollen weder wir noch unsere Erben es gegen die Pfenner und ihre Diener, noch die Pfenner es gegen uns und unsere Diener in irgendeiner Ungnade oder im Bösen weiter rächen oder nachtragen,
Und damit alles und jedes, was hierin von uns geschrieben steht, fest, treulich und unverbrüchlich gehalten und jederzeit ausgerichtet und vollzogen werde, und die gemeinen Pfenner, ihre Erben, Nachkommen und Mitbeschriebenen dessen auch sicher und gewiss seien,
so geloben und versprechen wir für uns, unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, bei unserem fürstlichen wahren Wort, Glauben und Treuen, dasselbe stracks, unverbrüchlich, fürstlich und aufrichtig zu halten und zu vollziehen,
Damit aber die gemeinen Pfenner, ihre Erben, Nachkommen und Mitbeschriebenen aller in dieser Verschreibung genannten Punkte und Artikel sowie ihres oben bestimmten jährlichen Pachtzinses weiter und ferner desto sicherer und gewisser sein mögen,
so haben wir ihnen zu rechten, ungeteilten Bürgen und Selbstschuldnern – von unserer, unserer Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen sowie der gemeinen Ritter- und Landschaft wegen –
die Wohlgeborenen und Edlen, unsere lieben Neffen und Getreuen: Philipp, Grafen zu Solms und Herrn zu Münzenberg; Graf Wilhelm zu Wittgenstein, Herrn zu Homburg; Graf Philipp zu Waldeck; und Dietrich den Jüngeren, Edelherrn zu Plesse;
dazu fünfundzwanzig der trefflichsten vom Adel und fünfundzwanzig der vornehmsten Städte unserer beiden Fürstentümer – für sich, ihre Erben und Nachkommen – gesetzt und geordnet.
nämlich aus unserem niederen Fürstentum: Sigmund von Boyneburg, unseren Statthalter zu Kassel; Hermann von der Malsburg; Rudolf Schenck zu Schweinsberg, unseren Land…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Neuen — = 'Neven' (Neffen/Vettern), Anredeformel
Pleß — = Plesse (Edelherren von Plesse)
Landt= — Wort auf der Folgeseite fortgesetzt (wohl Landvogt oder Landmarschall), hier nicht ergänzt
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Vogt an der Werra, Werner von Wallenstein, Hermann von Hundelshausen, Ludwig von Baumbach zu Binsförth, unserem Hofmarschall, Johann Meysenbug, unserem Haushofmeister, Bode von Bodenhausen,
Balthasar Diede, Curt von Griffte, Jost von Berlepsch, Friedrich Keudel zu Schwebda und Reinhard von Boyneburg genannt von Hohnstein zu Reichensachsen,
und sodann aus unserem Oberfürstentum die vom Adel: Georg von Kolmatsch, unseren Statthalter an der Lahn, Johann Riedesel zu Eisenbach, unseren Erbmarschall, unseren Amtmann zu Schotten Adolf Rau zu Holzhausen,
Heinz von Breidenbach genannt Breidenstein, Otto Hund, unseren Amtmann zu Schönstein, Hartmann Schleier, Christian von Weitershausen, Helwig von Lauterbach, unseren Amtmann zu Eppstein,
Philipp Riedesel zu Josbach, Rabe von Dörnberg, Helwig von Rückershausen, unseren Amtmann zu Auerberg, und Heinrich von Leutenstein,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Schonstein — Amtsname nicht sicher lesbar; wohl Schönstein
Reudteseln — Anfangsbuchstabe R/K unsicher; wohl Riedesel (zu Josbach)
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteauch von den Städten Marburg, Gießen, Grünberg, Alsfeld, Nidda, Treysa, Rauschenberg, Biedenkopf, Wetter und Kirchhain –
dergestalt: Wenn an der Bezahlung des vereinbarten Pachtzinses – über kurz oder lang, an einem oder mehreren Terminen – oder sonst irgendein Mangel wegen dieser Verschreibung entstünde, wie oder auf welchem Wege das auch geschähe – was doch nicht sein soll –,
dann sollen die gemeinen Pfänner insgesamt – oder einer von ihrer aller wegen, jedoch mit genügender und vollkommener Vollmacht – und ein jeder für sich selbst, ob sie nun innerhalb oder außerhalb des Fürstentums Hessen ansässig sind,
desgleichen ihre Erben und Nachkommen sowie die mitverschriebenen obengenannten Grafen und die vom Adel, deren Erben und Erbnehmer, und die von den oben bestimmten Städten und ihre Nachkommen,
gesamt und einzeln nach ihrem Gefallen – gegen Fritzlar, Warburg oder Korbach [mahnen dürfen]; und wenn dasselbe von fürstlicher oder anderer Obrigkeit oder sonst verboten wäre, an andere Orte und Städte, wo solches geduldet und zugelassen werden möchte,
alles nach der Pfänner Gelegenheit und Erfordern, was uns und unseren Erben keineswegs entgegen sein soll; auch sollen weder wir noch …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… unsere Erben deswegen gegen sie, die Städte, weder Ungnade noch Übles hegen oder vornehmen, weder sollen noch wollen wir das;
doch soll ein solcher Forderungsort nicht weiter als fünf oder sechs Meilen vom Fürstentum Hessen und unseren anderen Grafschaften und Gebieten entfernt benannt werden.
Und wenn die genannten Bürgen an einem der geforderten Orte nicht geduldet werden könnten, sollen die Bürgen schuldig sein, dies den gemeinen Pfännern zu Allendorf, ihren Mitverschriebenen, von Stund an anzuzeigen,
und sie, die Bürgen, sollen keineswegs in ihre eigene Behausung ziehen, sondern auf das Erfordern der Pfänner an andere Orte – wohin die Pfänner die Bürgen mahnen würden – in eine ehrliche Herberge reiten,
alles bei der Verpflichtung und Zusage, wie hernach gemeldet: die Grafen mit ihren eigenen Leibern – oder einem vom Adel an ihrer Statt – jeder mit sechs Pferden,
und die vom Adel mit ihrem eigenen Leib – Mann für Mann, Pferd für Pferd – jeder mit vier Pferden gerüstet, und aus jeder genannten Stadt zwei Ratsherren mit vier Pferden,
ins Einlager, wie es Geisel- und Einlagerrecht und -gewohnheit ist, wie es frommen Grafen und Herren und denen vom Adel und ehrbaren …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Sechßpferdenn — ß/z unsicher; gemeint: sechs Pferden
kein — Strich durch „kein“ – wohl Zierstrich (k-Schleife), da der Sinn das Wort verlangt
mahnenn — Lesung mahnen/machen; Einlager-Kontext spricht für mahnen
Diese sollen auch – insgesamt oder einzeln, je nachdem sie schriftlich oder mündlich gemahnt werden – auf ihre erste Mahnung und Aufforderung alsbald, unversäumt binnen acht Tagen, gesamt und einzeln mit ihren eigenen Leibern, wie berührt, einrücken und Einlager leisten,
Und falls sie in eine andere Gesellschaft oder Leistung gemahnt und eingefordert wären, sollen sie allwege ihresgleichen, wie gemeldet, und nach Anzahl in das Einlager, sobald sie gemahnt sind, einstellen,
und daraus ohne Vorwissen und Willen der gemeinen Pfänner nicht herauskommen, so lange, bis den gemeinen Pfännern und ihren Mitverschriebenen alle Mängel
und das, was ihnen wegen dieser Verschreibung und des Pachtzinses ausstünde, samt allen deshalb erlittenen und aufgewendeten Kosten und Schäden genugsam erstattet und bezahlt sind,
so soll der Graf, Edelmann oder die Stadt, denen der oder die Verstorbenen zugehörten, sogleich binnen acht Tagen andere taugliche Personen an der Abgegangenen Statt einstellen.
Wenn die Bürgen etwas Beträchtliches bei ihnen verzehrt haben und sich mit der Bezahlung säumig und ungebührlich halten würden, oder wenn wir, Landgraf Philipp, unsere Erben und Nachkommen sie jederzeit quittieren [aus dem Einlager entlassen] und die Wirte nicht bezahlt würden,
dass sie alsdann, wenn sie dessen Not haben, die Pferde der Bürgen – eines oder mehrere, nach ihrer Gelegenheit, Notdurft und Gefallen – ohne jedermanns Einrede und Hinderung so teuer sie können und zur Verringerung der Schulden verkaufen mögen,
Wenn auch von den obgenannten Geschlechtern von Grafen und Adel über kurz oder lang eines oder mehrere ohne männliche Erben todeshalber ganz abgehen und aussterben,
dann sollen und wollen wir oder unsere Erben andere Grafen und Herren vom Adel, die den Pfännern und ihren Mitverschriebenen annehmbar sind, an der Abgegangenen Statt – sobald die Pfänner das begehren, binnen Monatsfrist – stellen,
Und wenn das nicht geschähe, so sollen die Pfänner Macht haben, die übrigen einzufordern, in aller Maßen, wie oben davon geschrieben steht – alles ohne Gefährde.
Wenn aber eines oder mehreres, wie in dieser Verschreibung gemeldet, von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen oder von unseren mitverschriebenen Bürgen und Selbstschuldnern in Vergessenheit gestellt und nicht gehalten würde – was doch nicht sein soll –,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ihre Erben und Mitbeschriebenen [dürfen sich], sämtlich und jeder einzeln, wegen ihres Schadens und wegen dessen, was ihnen aufgrund dieser Verschreibung ausstünde, an uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen und an allen unseren Landen, Leuten und Gütern, Renten, Zinsen, Nutzungen und Gülten,
desgleichen an den genannten Bürgen, Mit- und Selbstschuldnern, an ihren Erben und Nachkommen und an ihren gesamten wie einzelnen Gütern — seien sie fahrend oder liegend, innerhalb oder außerhalb des Landes gelegen, wie sie auch heißen mögen —
mit oder ohne rechtliches Erkenntnis, wie sie nur können und mögen, durch Beschlagnahmen (Kümmern), Hemmen und Aufhalten nach ihrem Gefallen gänzlich und vollkommen schadlos halten (sich erholen).
Es sollen auch alle Boten der Pfänner, die die Bürgen ersuchen und einfordern und die den Pfännern zu ihrer Notdurft und nach Gelegenheit in dieser Sache, wie erwähnt, dienen werden, freie Sicherheit und Geleit haben
Auch sollen und wollen weder wir, unsere Erben und Nachkommen, noch die Bürgen, noch irgendjemand von unser aller wegen [ihnen dies] in irgendwelchen Ungnaden und mit Ungutem nachtragen (äfern), daran gedenken oder es rächen.
Wenn ferner dieser Brief — auf welche Weise das auch geschehen möchte — am Pergament, an den Buchstaben oder Siegeln Schaden nähme und mangelhaft würde, oder wenn ein Artikel darin gegen den anderen stünde,
so soll das alles den gemeinen Pfännern, ihren Erben und Mitbeschriebenen und denen, die den Brief mit ihrem guten Wissen und Willen innehaben, keinen Schaden bringen noch verursachen.
Zu dem und über das alles, was oben niedergeschrieben, beredet und von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen bewilligt ist, bewilligen wir hiermit in Kraft dieses Briefes:
dass, falls den Pfännern, ihren Erben, Nachkommen und ihren Mitbeschriebenen eines oder mehreres in dieser Location und Verschreibung nicht gehalten …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… würde — was doch nicht sein soll —, oder falls diese Location von einem Teil, wie erwähnt, aufgesagt würde, dass alsdann den Pfännern, ihren Erben und Mitbeschriebenen auch die nachfolgenden Wege zu ihrer Sicherheit vorbehalten sein und offenstehen sollen.
Von diesen sollen sie einen — zusätzlich zu den vorher beschriebenen —, welcher ihnen gefällig und am zuträglichsten sein will, zu gebrauchen Macht haben; und sie sollen alsdann auch Macht haben, wiederum auf den vorigen, oben angeführten Vertrag zurückzuschreiten und ihm beizutreten.
Oder aber, wenn den Pfännern der eben genannte Weg nicht beliebte, dass sie alsdann für ihr ganzes Salzwerk und alles, was dazu- und hineingehört und ihm anhängig ist, eine namhafte Summe Gulden von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen zu fordern Macht haben sollen.
Doch soll die Moderation und Mäßigung des Wertes bei einer unparteiischen Universität im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation stehen, welche sie, die Pfänner, zu erwählen Macht haben sollen.
Und diesen Wert des Kaufgeldes sollen wir, unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, ihnen, den Pfännern, auf ihr Erfordern unverzüglich an einem der nachbenannten Orte auf unsere Kosten — gen Frankfurt am Main oder Erfurt in Thüringen — liefern, geben und bezahlen,
an welchem Orte es den Pfännern gefällig und gelegen ist; und sie sollen damit — sämtlich, oder ein jeder mit seinem oder ihrem gebührenden Anteil — nach ihrer und eines jeden Gelegenheit, Notdurft und Wohlgefallen unverhindert und ohne alle Weigerung passieren und handeln können.
Und dessen zu mehrerer rechter Urkunde haben wir, obgenannter Landgraf Philipp, uns mit eigenen Händen hierunten unterschrieben und zu mehrerer Sicherheit unser Insiegel für uns und alle unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen wissentlich hieran hängen lassen.
Und wir, die obgenannten Grafen, die vom Adel und die Städte, bekennen sämtlich und jeder für sich, dass wir auf Begehr des hochgedachten, unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen alles das, was seine fürstlichen Gnaden in dieser Verschreibung von uns angezeigt und erwähnt hat,
— dieweil dies das ganze Land angeht — für uns, unsere Erben und Nachkommen mit wohlbedachtem Mute williglich beliebt (angenommen) und uns dazu verpflichtet haben.
Und wir tun das in Kraft dieses Briefes, demselben allenthalben treulich nachzukommen und ihm gemäß zu leben, wie wir das hiermit bei unseren gräflichen und Edelmanns-Ehren, Treuen und Glauben — desgleichen wir von den Städten bei Ehren, Treuen und gutem Glauben —
und wir Bürgen alle für uns, unsere Erben und Nachkommen, auch an eines rechten geschworenen Eides Statt geloben und versprechen, alles ohne Arglist (Gefährde).
Dagegen soll uns — neben hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn — auch keinerlei Gnade, Freiheit oder Constitution, Gebot oder Verbot, wie …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
nebenn — Wort nach ‚Davor vnns' trotz Vergrößerung nicht sicher; ‚nebenn' wahrscheinlichste Lesung
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… oder durch wen sie derzeit gegeben sind oder künftig geschehen, getan oder gegeben werden könnten oder möchten, schützen, schirmen oder verteidigen, [soweit] sie uns Bürgen und Selbstschuldnern an dieser Verschreibung zugute und den Pfännern, ihren Erben und Mitbeschriebenen zu Schaden kommen könnten;
vielmehr wollen wir auf die [Rechtswohltaten] insgemein und zumal insbesondere auf die Konstitution des göttlichen Hadrian und die Einrede der Vorausklage (beneficium excussionis) verzichtet und uns ihrer begeben haben; und wir tun das in und mit Kraft dieses Briefes, alles ohne Betrug, Arglist und Gefährde.
Und dessen zur Urkunde hat jeder von uns obgenannten Grafen und denen vom Adel sein angeborenes Insiegel, und wir, die genannten Städte, haben jede ihr Stadtsiegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen.
Da aber diese dreißigjährige Verpachtung am 23. Dezember des zuletzt abgelaufenen Jahres 1585 ebenfalls ihr Ende erreicht hat, sind deswegen der Ausschuss und die gemeinen Pfänner jetzt hier bei uns untertänig erschienen,
In dieser Unterredung und Beratschlagung ist zunächst vorgebracht worden, dass Ausschuss und gemeine Pfänner sich uns gegenüber nicht allein untertänig erboten haben, die vorige Verpachtung um eine namhafte Anzahl von Jahren zu verlängern, sondern auch mit Fleiß gebeten haben, dies so anzunehmen.
Obwohl wir dagegen unsere Bedenken eingewandt haben — besonders, dass unser Seulingswald während der bisher währenden Verpachtung merklich ausgezehrt worden ist und es uns nicht wenig bedenklich erscheint, ihn weiter auszehren und verwüsten zu lassen —,
dass es auch sonst um die anderen Gehölze, die an und um die Werra gelegen und etwa für das Salzwerk zu gebrauchen sind, so bestellt ist, dass daher allerhand Abgang und Mangel zu be…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
23 t[?] — Kürzungszeichen nach der Zahl, wohl 't(en)' — gemeint ist der 23. Dezember
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…fürchten sei; dass es auch mit dem Steinkohlenbergwerk am Meißner die Bewandtnis habe, dass darauf nichts Gewisses zu bauen sei,
und daher allerhand Besorgnis bestehe, dass das berührte Salzwerk auf die Dauer aus Mangel an notwendiger Befeuerung nicht in dem Stand und Wesen, wie bisher geschehen, erhalten werden könnte —
so haben wir uns nichtsdestoweniger, den gemeinen Pfännern zu Gnaden und dem ganzen Salzwerk zugute, endlich dahin erklärt und uns mit dem Ausschuss und den gemeinen Pfännern verglichen — und sie sich wiederum mit uns —,
dass wir für uns und unsere Erben die vorige Verpachtung ihrem ganzen Inhalt nach weiter verlängern und eingehen und das Salzwerk gegen den vorigen Pachtzins, nach Ausweisung derselben Verpachtungsurkunde, länger in Händen behalten wollen,
so und dergestalt: Solange wir das mehrberührte Salzwerk mit der notwendigen dahin gehörigen Befeuerung versehen und in jetzigem Stand und Wesen erhalten können, dass wir demselben …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…nicht weniger als bisher geschehen treulich und zum Besten vorstehen und den alten, bisher gehabten Pachtzins jedesmal zur rechten Zeit ohne jeden Fehl und Mangel gütlich reichen und bezahlen lassen wollen.
Sofern aber die Gehölze oder das Steinkohlenbergwerk in Abgang gerieten, sodass wir aus Mangel an notwendiger Befeuerung das Salzwerk auf die Dauer nicht in jetzigem Stand und Wesen fortführen könnten,
so wollen wir uns und unseren Erben hiermit vorbehalten haben — und es soll uns freistehen —, den gemeinen Pfännern diese Verpachtung jederzeit ab- und aufzukündigen;
doch soll die Aufkündigung ein ganzes Jahr zuvor geschehen, und wir wollen das Salzwerk von der Zeit der getanen Aufkündigung an gegen Entrichtung des alten Pachtzinses noch ein ganzes Jahr lang völlig verwalten.
Wenn aber das Jahr um ist, wollen wir den gemeinen Pfännern ihre vierundvierzig Siedehäuser (Böden) ohne weiteres abtreten, die die Pfänner in diesem Fall auch unweigerlich an sich zu nehmen schuldig sind.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…dem vorigen Vertrag, der zwischen unserem Herrn Vater und den Pfännern im Jahr 1538 aufgerichtet wurde, nichts benommen sein, sondern derselbe soll in jeder Hinsicht in seinen Kräften sein und bleiben.
Was aber die eigenen Gehölze der Pfänner betrifft: Nachdem in der Verpachtungsurkunde verordnet ist, dass zur Zeit der Rückgabe die Hälfte derselben grasig [d. h. wieder mit jungem Aufwuchs bestanden] sein soll,
so haben wir uns mit den Pfännern dahin verglichen, dass unter ihrer Mitwirkung eine Abmarkung in denselben Gehölzen geschehen soll, wieviel man davon von Jahr zu Jahr hauen darf, damit sie wieder gut grasig werden können; und danach soll man sich entsprechend richten.
Und demnach geloben und versprechen wir, Landgraf Wilhelm zu Hessen, für uns, unsere Erben und nachkommende Fürsten zu Hessen bei unseren fürstlichen wahren Worten und Treuen, alles und jedes, was in unserer oben eingerückten Verschreibung wegen der ersten Verpachtung enthalten ist, auch …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…dasjenige, was jetzt in dieser unserer neuen Verschreibung einverleibt ist, in dieser zweiten Verpachtung ebenso wie in der ersten und wie bisher geschehen fürstlich, aufrichtig und unverbrüchlich zu halten
Und dessen zu desto größerer Sicherheit — und damit sie auch für den Fall, dass wir während der Zeit dieser neuen Verpachtung nach dem Willen Gottes mit Tod abgehen sollten, in allem desto gewisser sein mögen —
haben wir unseren freundlichen lieben Sohn, Landgraf Moritz, um steter, fester Einhaltung aller verschriebenen Dinge willen diesen unseren Brief neben uns auch unterschreiben lassen und ihnen ferner die nachfolgend verzeichneten Bürgen und Selbstschuldner gesetzt:
nämlich die Wohlgeborenen, unsere lieben Neffen [Verwandten] und Getreuen: Ernst, Graf zu Solms und Herr zu Münzenberg; Ludwig, Graf zu Wittgenstein und Herr zu Homburg; Franz und Josias, beide Grafen und Herren zu Waldeck, Gevettern; …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…desgleichen unserem Statthalter Eckbrecht von der Malsburg, unserem Erbmarschall Georg Riedesel zu Eisenbach, unserem Landvogt an der Werra Johann Meysenbug, unserem Hauptmann zu Ziegenhain Eitel von Berlepsch, unserem Amtmann zu Rotenburg und Sontra Bernd Guden,
Reinhard von Boyneburg zu Bischhausen, Johann Adrian von Dörnberg, Georg von Schachten, Georg Diede, Georg von Pappenheim, Dietrich von Bergen und Hermann von Hundelshausen;
ferner aus dem Oberfürstentum an der Lahn: Burkhard vom Cram, Statthalter zu Marburg, Johann Riedesel zu Eisenbach, Rudolf Rau zu Holzhausen, Caspar Schutzbar genannt Milchling, Hauptmann zu Gießen, Johann von Linsingen, Landhofmeister, Johann Clauer, Hofgerichtsassessor und Obervorsteher der hohen Hospitäler;
Caspar Magnus Schenck zu Schweinsberg, Alexander Döring, Johann vom Scheuerschloss, Hermann von der Rabenau, Caspar von Breidenbach genannt Breidenstein und Lewenstein von Herzfeld zum Fleckenbühl; desgleichen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Eckbrechtenn — Vorname des Statthalters von der Malsburg nicht ganz sicher (historisch Eckebrecht von der Malsburg)
Bernntt Gudeln — Name des Amtmanns zu Rotenburg und Sontra unsicher gelesen; Zierstriche erschweren die Lesung
und aus dem Oberfürstentum: Marburg, Gießen, Grünberg, Alsfeld, Nidda, Frankenberg, Rauschenberg, Wetter, Biedenkopf, Battenberg, Homberg an der Ohm und Kirchhain.
Und wir, die jetztgenannten Bürgen und Selbstschuldner vom Grafen, vom Adel und von den Städten, bekennen hiermit öffentlich für uns, unsere Erben und Nachkommen,
wie es in der oben inserierten Verschreibung weiland unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Landgraf Philipps hochlöblichen und seligen Gedächtnisses, von den Bürgen und Selbstschuldnern geordnet, gesetzt und gemeldet ist.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… auch an geschworener Eides statt, dass wir alles und jedes, was darin von ihnen, den Bürgen und Selbstschuldnern, vermeldet ist, für uns und unsere Nachkommen stet, fest und unverbrüchlich halten wollen und sollen,
und wir, die vorgenannten Bürgen und Selbstschuldner, haben unsere eigenen Siegel und Petschafte, und wir, die Städte, unserer Städte Siegel hieran gehängt.
Ösenn — Fruehere Lesung 'Losenn'; nach der Kapitelueberschrift PDF-S. 53 ('Von dem ösenn des Wildenn wassers') und 'gelöset' PDF-S. 57 als Ösenn gesichert
zureitenn — Lesung nicht ganz sicher; wohl 'zureiten' = zurichten/zubereiten
Lüffttörchernn — Lufttoerchen; Trennung Lüfft=Törchernn, Lesung der Endung nicht ganz sicher
Den ehrbaren und festen Wilhelm von Dörnberg, Jörg von Buttlar und Wilhelm von Bischoffshausen, dem ehrbaren und achtbaren Hermann Töber, Bürgermeister, und Conrad Iring, Ratsherr und Salzgraf,
erbietet sich Conradus Geyseler, unwürdiger Priester, Vikar des Aller-Apostel-Altars in der Heilig-Kreuz-Kirche zu Allendorf, Sohn eines armen Bürgers ebendort, zu allen demütigsten Diensten.
Da nun vielfach von den trefflichsten Pfännern eindringlich begehrt worden ist, dass der Bau und die Wiederherstellung des Salzbrunnens zu Sooden um ewigen Gedächtnisses willen schriftlich verzeichnet werde,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteallen himmlischen Bürgern zu Ehren, auch allen nachkommenden Pfännern zu Nutzen und zu steter Anweisung, solches zu tun, bin ich in guter Zuversicht viele Male ermahnt worden,
die nachkommenden Pfänner dann aus dem schriftlichen Muster und der Form des geschehenen und ausgeführten Baues eine gründliche, sichere Anweisung haben, ob sie ein Besseres und Bequemeres daraus wählen und übernehmen möchten,
auch sind jetzt viele schädliche und unnütze Kosten und Arbeiten entstanden, weil der Grund des Salzbrunnens mit seinem Werk den Pfännern unbekannt und unverzeichnet war – was künftig zu vermeiden ist.
Darum habe ich mich, durch die Wirkung göttlicher Gnade vom Begehren der besagten Pfänner bewegt, wiewohl unzulänglich,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
zuuerenndernn — Lesung nicht ganz sicher; auch zuuerbessernn denkbar
kiesenn — Anfangsbuchstabe k unsicher; kiesen (waehlen) passt zu erkieset auf Blatt 25r
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteunterfangen, den Bau und die Wiederherstellung des Salzbrunnens, so wie er von Grund auf entstanden ist, aufzuschreiben und zu übergeben,
jedoch fleißig und demütig bittend: Wenn jemand darin etwas Gutes und Nützliches erscheinen sieht und auswählt, möge er vor allen Dingen dem lieben Gott und seiner Mutter und Sankt Bonifatius dafür Lob und Ehre erbieten;
was er aber an Unnützem, nicht gut oder nicht aufs Beste Gesetztem darin finden würde, möge er meiner Unzulänglichkeit, Grobheit und Unerfahrenheit zurechnen, beurteilen, tadeln und verbessern,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite-undachtzig (1489), am Tag Unserer Lieben Frau Lichtmess (2. Februar), wurde von den Salzgrafen – damals Hans Iring dem Älteren und Hermann Touwir – samt den anderen Pfännern nach Meister Curt Mardorff geschickt,
und mit ihm verhandelt und übereingekommen – jedoch unter der besonderen Bedingung, dass er das Wasser aus dem Gewölbe ausschöpfen sollte, damit man an den Salzbrunnen gelangen könnte,
und mit der Werra und mit den Ausflüssen den Sohlgraben zu säubern, so lang und so tief, dass das Wasser aus dem Gewölbe sich damit nach Notdurft ausschöpfen und ableiten↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Touwir / Lower — Familienname des zweiten Salzgrafen unsicher; uebergeschriebene Korrektur Lower ebenfalls unsicher
Chunterans Huschennbecks — Personenname vor hobe nicht sicher lesbar
↪Fortsetzung von der vorigen Seitekonnte. Dem wurde so nachgegangen, und als alles geschehen war – mit nicht geringer Arbeit und Kosten –, folgte das Wasser aus dem Gewölbe, und zwar merklich viel,
jedoch nicht so sehr, dass man in das Gewölbe hätte gehen können, weil der Sohlgraben sich nicht tiefer graben ließ, da ihm die Werra von unten entgegenkam und sich staute,
und so schöpfte er mit solcher Kunst das Wasser aus dem Gewölbe bis auf den Grund aus – was man nicht mehr für möglich gehalten hatte, es so vollständig auszuschöpfen –,
auch alle Feuchtigkeit und alles Gewässer in Sooden – in den Siedehäusern bei den Herden und in den Kellern – zog sich allesamt zum Gewölbe hin,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
stauwete — Schreibung unsicher (staubete/stauwete); Sinn: staute sich
Als nun der vielgenannte Meister seine Kunst erwiesen hatte und das Gewölbe vom Wasser frei und geöffnet war, sodass man darin bis an den Born gehen konnte,
da beschieden danach, am Sonnabend nach Mariä Empfängnis in demselben neunundachtzigsten Jahr (1489), die vorgenannten Salzgrafen samt der Pfänner Edlen und Gemeinde Meister Kurt Mardtorff zu sich auf das Rathaus,
in der Absicht, seine getane Arbeit und Kunst zu belohnen, auch weiter mit ihm zu dingen und übereinzukommen, den Salzbrunnen instand zu setzen und seinen Gebrechen abzuhelfen,
die festen Junker – Junker Jörg von Buttlar der Ältere und Wilhelm von Bischoffshausen – sowie Heinrich Hartmann, unseres gnädigen Herrn Schultheiß, Burkhard Neuland, Bürgermeister, Conrad Jordan und Hans Schaffnicht, von wegen der Pfänner,
über die getane Arbeit, die er mit seiner Meisterschaft zu graben hatte, und das Gezeug, mit dem man das wilde Wasser vor dem Born gelöst (abgeschöpft) hat,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… verbleiben; jedoch sollen die Pfänner Holz, Seile, Taglohn und was sonst dazu nötig ist, vorstrecken; dafür sollen die Pfänner dem obengenannten Meister Curt 230 Gulden geben, dazu zwei Gulden Trinkgeld, zwei Malter Korn und ein Schwein im Wert von zwei Gulden und einem Ort (Viertelgulden).
Und derselbe Meister Curt gelobte und bekräftigte mit seinem Eid, den Pfännern treu und gewogen zu sein und die Pfänner ohne Gefährde und Arglist zu schützen.
Zur Beurkundung dessen sind von diesem Zettel zwei gleichlautende Ausfertigungen auseinandergeschnitten worden (Kerbzettel), eine für die Pfänner und die andere für Meister Curt, damit sich beide Seiten danach zu richten wissen.
Danach, im folgenden Jahr 1490, ließen die Pfänner auf den Rat des Meisters Holz fällen und vor die Böden (Siedehäuser) auf der Boderwiese fahren, so viel dem Meister … dünkte↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
verandelagenn — Lesung unsicher; wohl 'vorstrecken/aufbringen' (verlegen), Wortform unklar
tranckgelde — nck-Ligatur schwer lesbar, aus dem Kontext 'Trinkgeld'
behelttet — Wort mit Zierstrich durch tt; Lesung unsicher, Sinn: 'mit dem Eid bekräftigt/beschworen'
Zureytenn — auch 'Zubereyten' denkbar; Sinn: Zurichten/Vorbereiten
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… nötig sein dünkte; und sie schickten nach Zimmerleuten zur Arbeit, die bis Ostern beständig gearbeitet und das meisterliche Gezeug (Gerät) bereitet haben.
Und unten am Boden hatte der Eimer ein rundes Loch wie ein Blasebalg, und vorn inwendig einen Windfang; davor war ein mit Blei beschwertes Leder (als Ventilklappe) gefasst.
Auch von oben herab, eine gute Spanne lang, war ein rundes Loch, einfach offen, ohne Windfang, damit sich die Eimer nicht zu voll füllten und, ohne viel zu vergießen, sich das Wasser bequem ausgoss.
Und die Eimer hingen alle miteinander an einer Kette; die hing oben über der Welle des Rades, und unten im Brunnen lief sie …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
kethen machtenn — Lesung 'machtenn' statt erwartetem 'machenn' unsicher; 'einen anndern kethen' so in der Vorlage
ann viel vergiessenn — Wortlaut unsicher; Sinn: ohne viel zu vergießen
leder — auch 'feder' lesbar; technisch ist eine bleibeschwerte Lederklappe (Ventil) gemeint
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… um eine runde dicke Walze, wie eine Tonne; dieselbe Walze war im Brunnen von beiden Seiten gefasst, zwischen zwei breiten Leiterbäumen, und lief mit der Kette um.
Das andere Gerät war ein grober runder Teller mit einem Scheibenstiel und mit zwei Kränen (Handhaben), womit man den Ton, den Dreck und den Schutt, der um den Brunnen war, mit großen Zubern ausschöpfen (ösen) sollte.
Diese Zuber waren am Boden mit eisernen Kloben und Klappen so gemacht, nach der Art, wie die Eselskörbe gemacht sind, in denen man den Mist hinausführt.
Das dritte Gerät war eine Schneidemühle (Sägemühle), die der Meister gegenüber dem Zelgenhaus bei Gunterams Hof setzte; und er leitete die Werra von oben in der Aue herab auf die Schneidemühle.
Nämlich zum Ersten hatte der Meister große Kästen aus Dielen gemacht, wohl zusammengefügt und bereitet; von diesen standen zwei beim Brunnen und der dritte im Teich.
In diesen Kästen sollte die Sole gefasst und aufbewahrt werden und sodann fortan aus dem Kasten in die Gerinne zu den Böden (Siedehäusern) ausgeleitet werden.
Danach richtete der Meister das Rad auf dem Brunnen auf, auf einer Säule; die hatte oben ein Kreuz, und die Säule stand mitten im Brunnen auf dem Kiesgrund.
Und während all dieser Arbeit lag man nicht mehr als eine Woche kalt (ohne zu sieden); das war die Woche des Sonntags 'Respice' I – aus der Ursache, dass die Kette, an der die Eimer hingen, dreimal zerbrach.
Auch waren zwei Feiertage in derselben Woche, nämlich Peter und Paul (29. Juni) am Dienstag und Unserer Lieben Frauen Tag Visitationis Mariae (2. Juli) am Freitag; dadurch mussten sich die Leute gedulden.
Aber in der Woche danach, 'Dominus illuminatio', wurden zweiundvierzig Werke (Siedegänge) gesotten, und so wurde fortan gesotten, dass es an keinem Salz fehlte.
Es waren auch aus allen Pfännern acht zu Baumeistern gekoren (gewählt), die damit zusammen mit dem Baumeister Curt den Bau anweisen, bestellen und versorgen sollten.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Casselmann, Henrich Lawir, Hans Breule, Henrich Gundelach und ich, der allergeringste und untauglichste Priester Conradus Geyseler.
Hierauf, am Montag, dem zweiten Tag nach St. Ulrich (4. Juli), brach der Meister die Decke des Brunnens auf, gegen die Anzucht (den Abzugsgraben) bei Lucas Beltzers Hof hin, sodass …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Lawir — Personenname nicht sicher (Lawer/Lauwer?)
aller schlemst, vnnd vnntuegest — Demutsformel Geyselers ('geringster und untauglichster'); Lesung 'schlemst' unsicher
itzundt guth — Beiname oder Zusatz zu Gundelach; Lesung und Bedeutung unsicher
exaudi secundo — Sonntagsname nach dem Introitus 'Exaudi'; Zählung 'secundo' unsicher
Culde — Personenname nicht sicher (Culde/Kulde?)
Beltzers hoff — 'hoff' mit Zierstrich; Name Beltzer nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ist die erste Abzucht am Gewölbe, und am Sankt-Alexius-Tag [17. Juli] kam man so weit voran, dass die Sole aus dem Brunnen in die Abzucht in das Gewölbe fließen konnte,
und so viel Sole, wie die Ader trug, floss in die Abzucht über die Sole, die man mit dem Rad ausschöpfte in die Böden [Siedehäuser] und Basten, um sie zu sieden.
Weil das Werk abgetragen war, bis auf die Höhe des Ausflusses in die Abzucht, wurde dagegen der Berg alsbald ringsum gefasst [abgestützt], zur Vorsicht.
Der Meister machte auch das vierte Gezeug, um den Brunnen zu ösen [auszuschöpfen]; das waren Pumpen, in der Absicht, dass er damit die Sole über den Ausfluss mit Gewalt heben und ösen wollte; auch als der↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
bastenn — Lesung unsicher; Gefäßbezeichnung, vielleicht auch 'kastenn' zu lesen
Am Dienstag nach ‚Dominus fortitudo‘, das war der Dienstag vor dem Marien-Magdalenen-Tag [22. Juli], setzte der Meister die Pumpen in den Salzbrunnen, gegen die Abzucht hin, wo der Brunnen den Ausfluss hatte.
Am Sonnabend darauf — es war der Sankt-Jakobs-Abend [24. Juli] — hatten die Pfänner alle Sieder zu den Sooden gebeten, an den Pumpen zu arbeiten, um den Brunnen zu ösen und zu säubern, und gaben ihnen insgesamt eine Tonne Bier, Wecken und Käse.
Und so wurde vor Mittag der Brunnen ausgeöst, so dass er zwei Fuß tief Sole hatte, und währenddessen und alsbald wurde auch um den Brunnen herum geräumt, an↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
noch volnstenndigk — 'noch' auch als 'nach' lesbar; 'that' wohl für 'hatt'
austossenn — Lesung des Überschriftworts; gemeint ist das Ausschöpfen (Ösen) des Brunnens
zun Sodenn — Präposition schwer lesbar, Sinn: zu den Sooden
Als aber die Sieder das Bier ausgetrunken hatten, verschlich sich einer nach dem anderen von der Arbeit zu den Badestuben, und so gewann der Brunnen wieder die Oberhand,
und was vom Volk noch bei der Arbeit blieb, wurde auch bald müde und ließ ab, so dass nach Mittag kein Fleiß mehr auf das Ösen oder Säubern verwendet wurde.
Es mochte wohl daran liegen, dass niemand von den obersten Pfännern da war, der zu der Zeit ein Aufsehen [die Aufsicht] hatte, der das Volk angesprochen und zum Ösen ermahnt hätte.
Danach, am Sonntag ‚Omnes gentes‘, der der Sankt-Jakobs-Tag war [25. Juli], wurde angeordnet und bestellt, dass die Sieder sieden sollten, und in derselben Woche↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
kein vleis — 'vleis' (Fleiß) nicht ganz sicher; erster Buchstabe des Zeilenanfangs 'kein' mit Strich, wohl Zierstrich
[gestrichen: bothenn] — Das gestrichene Wort ist unsicher zu lesen (bothenn/bethenn); Strich könnte auch Zierstrich durch th sein, dann wäre 'die newenn bothenn' (die neuen Bütten/Böden) zu halten
und dasselbe Gezeug wurde mit dem Rad umgetrieben, an dem die vierzehn Eimer hingen, so dass dasselbe Ösegezeug erst am Freitag nach ‚Suscepimus‘, dem Tag Sankt Sixti [6. August], fertig wurde.
Danach, am Montag ‚Ecce Deus‘, der der Vorabend von Sankt Laurentius war [9. August], wurde zum zweiten Mal versucht, den Brunnen mit allem Gezeug zugleich zu ösen,
so dass vor Mittag der Brunnen bis auf den Grund gesäubert und ausgeöst wurde, damit der Meister vollkommen über den Grund Bescheid wissen und sein neues Werk danach zu setzen wüsste,
sondern sie waren schlicht auf den harten Kies und Grund des Brunnens gesetzt, und zwischen den acht Säulen dicke eichene Bretter, eins in das andere genutet,
Und als der Meister am Mittag das Volk von der Arbeit des Ösens entließ und zum Essen freigab, da gaben die Pfänner dem Volk ein halbes Fass Bier, Wecken und Käse zur Genüge.
Es wurde auch alsbald am Brunnen von den Pfännern mit dem Meister beraten und beschlossen, dass man mehr Zimmerleute heranschicken sollte, um die Schwellen mit ihren Säulen bald zuzubereiten, um des guten Wetters willen;
Er ist auch im Boden eben; man kann auch keine Höhle oder kein Loch bemerken, aus dem die Ader entspringt, sondern die Sole dringt durch den harten Kiesel heraus gleich wie Wasser durch ein Sieb.
Die Sole quillt auch nicht auf wie ein Quellbrunnen, sondern die Sole gibt sich durch den Kiesel aufwärts, der Luft entgegen, und steigt nach ihrer Kraft,
und so gut, wie der Grund von Natur aus Salzwasser trägt und gibt, so gut ist auch die Sole, und man kann die Sole über ihre Natur hinaus nicht besser machen;
Käme die Sole aus dem Meer, so müsste sie sich ja hindurchdrängen durch dazwischenliegenden Stein und Erdreich, und solche↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gesöhre — Wort unsicher gelesen; gemeint wohl schlammige Ablagerung ('Gesöhr/Sohr')
wermelt — Verb unsicher; Sinn: quillt/sprudelt auf
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…durchdringung macht Salzwasser süß, so wie es auf der Seefahrt die Schiffsleute machen: Wenn sie kein Süßwasser haben, um damit auf den Schiffen zu kochen, dann werfen sie eine leere, zugespundete Tonne, an einer Leine an das Schiff gebunden, in die gesalzene See oder das Meer;
so dringt das Nasse in die leere Tonne ein, und so entsteht durch das Durchdringen in der Tonne süßes Wasser, das die Schiffsleute zum Kochen und Trinken gebrauchen können.
Vermag nun die Durchdringung durch ein Brett an einer Tonne so viel, dass selbst Salzwasser des Meeres zu süßem Wasser wird, um wie viel mehr geschähe das, wenn das Meer von ferne bis hierher durch große Berge, Steine und Erdreich quellen und durchdringen sollte.
Darum schreibt man solches billig und pflichtgemäß der großen, besonderen Gnade Gottes zu, dass die Natur in dieser Gegend durch Gries, Geschiebe und Kiesel hindurch dem Grund Salzwasser bringt und zuträgt; und wir wollen dafür auch allezeit Gott danksagen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…dass an der Seite, die gegen Mittag, nach Südosten, sieht, eine beachtliche Ader entspringt und durch das Geschiebe und den Kiesel hell und klar im Brunnen hervordringt;
und als man diese Ader kostete, hielt man sie dem Geschmack nach für die schärfste Sole, verglichen mit der übrigen Sole im Brunnen, wenn sie sich darin sammelt.
Am Dienstag nach 'Ecce Deus', dem Sankt-Laurentius-Tag, richteten die Baumeister gegen Abend eine Kollation (einen Festschmaus) aus, mit Wein und Einbecker Bier und guter Kost, für den Meister Kurt Wardtorff, seine Hausfrau und die Zimmerleute,
Am anderen Tag darauf, dem Mittwoch, Sankt Tiburtius' Tag, begannen die Zimmerleute an den Schwellen und Säulen zu arbeiten, mit denen der Meister im …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Churte Wardtorfft — Name des Meisters unsicher gelesen; Zierstrich durch die Endung erschwert die Lesung
Warthenn — Amt/Personengruppe 'Warthen' nicht sicher gedeutet
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…Brunnen sein Werk einsetzen wollte, und zwar so, dass er die Schwellen dem Boden entsprechend in ein Achteck brachte, mit acht darin eingezapften Säulen.
Und überall dort, wo eine der acht Ecken wechselt und zusammenstößt, ist darauf ein dickes Eichenholz mit vier hölzernen Nägeln aufgenagelt; vier davon sind stark eingetrieben, und die anderen vier schräg(?) vorgebohrt und eingeschlagen.
Oben in jedes Holz ist ein Zapfloch gemacht, in dem die Säule steht und eingezapft ist; und die acht Säulen sind oben ebenfalls in einen großen, mächtigen Reif eingezapft, und mit dem Reif sind alle acht Säulen zusammengeschlossen.
Auch auf halber Höhe sind die Säulen durchlöchert, jeweils vier oder viereinhalb Fuß ein Loch vom anderen entfernt, und darin sind starke Knebel oder Pflöcke eingeschlagen; auf ihnen ruhen die Reife, mit denen das Werk gefasst und gebunden ist.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…die Pumpen und alles andere Ziehgezeug wieder ab und brachte es aus dem Brunnen heraus, sodass es schien, als wolle er den Brunnen nicht mehr ausschöpfen;
Vielmehr wollte er, nachdem er den Grund besichtigt hatte und sein Werk fertig geworden war, die Schwellen mit den Säulen auf dem Wasser zusammenfügen, sie so auf den Grund absenken und danach auch das Werk im Wasser hineinsetzen.
Am Sonnabend darauf, dem Vorabend Unserer Lieben Frau Himmelfahrt, und auch am Montag danach ließ der Meister die Schwellen, Säulen und Reife, und was zum Werk gehörte, zum Brunnen führen.
Desgleichen brachte er dort am Montag nach Mariä Himmelfahrt, oder nach 'Dum clamarem', die Schwellen in den Brunnen und zapfte die Säulen darin ein, auf dem Wasser, das heißt der Sole des Brunnens.
Und am Dienstag, der Oktav des Laurentius, senkte er die Schwellen mit den acht Säulen auf den Grund und schloss die Säulen oben mit dem Reif oder den Latten zusammen.
Am Donnerstag darauf um die Vesperstunde begann der Meister, die Bohlen in den Brunnen hinabzulassen und einzusetzen; die Arbeit währte bis zum Montag nach 'Deus in loco', dem Vorabend von Sankt Bartholomäus.
Da stand das Werk fertig, gesetzt und bereit, mit all seinen Bohlen und Reifen innen und außen — abgesehen vom Gedämme und von den obersten Reifen, die oben auf dem Werk noch angebracht werden sollten.
Man fand auch bei dem alten Werk im Grund ein gutes, festes Gedämme aus guten, festen Eichenbohlen, viereckig gemacht, nahezu zwei oder zweieinhalb Fuß vom Werk entfernt, worüber man sehr erfreut war.
Es wurde auch weiter besser befestigt, mit Riegeln und Bändern, damit es den Berg unten mit Gewalt zurückhalten konnte; und dasselbe …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Bei dem neuen Werk und dem Gedämme wurde der Grund mit Moos und mit Ton gefüllt, hart zusammengestoßen und festgetreten und aufs allerfesteste gedämmt.
Auch unterdessen, während man so dämmte, arbeitete der Meister mit den Zimmerleuten an den Abzüchten (Wasserabzügen), räumte von oben her zu, fasste den Berg ein und erneuerte den Umgang, mit den Lichtlöchern oder Abzüchten.
Der eine Reif, der engste, sollte gänzlich innen auf den Grund gelegt werden, ebenso wie die Schwellen; er blieb drei Fuß hoch aufwärts stehen, und so wurde es, als er eingesenkt wurde, für das Beste befunden.
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteeine Hand breit weiter ist; der ist auf die Schwellen gelegt, und zwischen den zwölf Reifen sind die Bohlen unten in den Grund gesetzt und einen halben Fuß tief in den Grund eingerammt;
danach sind die anderen fünf Reifen aufwärts getrieben, je einer vier oder viereinhalb Fuß über dem anderen, und liegen auf den Pflöcken, die in die acht Säulen eingearbeitet sind; und der achte Reif beschließt oben die Säulen;
und so steht das Werk unten eng und oben weit, mit acht Säulen und Schwellen befestigt, sodass es weder nach oben ausweichen noch nach innen treten kann — wegen der zwei Reifen, die von innen an die Bohlen eingestückt sind;
Auch ist dieses Werk im Grund zwei Fuß weiter, als das alte Werk war, und oben vier Fuß weiter — wie es auch für das Werk vorgesehen war. So werden die Reifen oben einer auf den anderen gelegt und das Werk so erhöht.
Der Meister gab den Rat, dass man dem Born einen Abgang (Überlauf) mache, wenn er auf seinem höchsten Stand wäre, damit ihm die Last keinen Schaden brächte.
Denn der Meister befürchtete: Wenn der Born zu schwer belastet würde und oben keinen Abgang hätte, dass der Born dann unten im Grund ausbrechen könnte.
Dies billigten viele der Pfänner und folgten dem Rat; es erschien auch ihnen nützlich, unschädlich und gut, und so wurde es von den Baumeistern und Pfännern am Montag nach Ägidii [nach dem 1. September] zu machen beschlossen.
Nun ist der Abgang folgendermaßen eingerichtet: Dort, wo die Sole im Born am höchsten gestiegen ist, einen Fuß tief darunter, ist ein Loch durch die Bohlen am Werk gebohrt,
und von der Außenseite des Werks ist vor das Loch eine Rinne gelegt, in ein viereckiges, dickes Eichenholz gehauen und oben gut abgedeckt mit einem eichenen Deckel, der aus demselben↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Höchstenn — Lesung des Überschriftworts nicht ganz sicher (Höchstenn/Hochstenn); gemeint ist der Höchststand des Borns
der Pfenner viel bestundenn — Lesung 'viel bestundenn' unsicher; Übersetzung sinngemäß 'billigten viele'
Und so liegt die Rinne vor dem Loch auf dem Ton — aus dem Grund, dass, wenn sich der Ton nach vielen Jahren zu setzen begänne, sich die Rinne mit dem Ton ebenfalls setzte und kein Hohlraum dazwischen entstünde.
wenn die Rinne oder ein Brett vorn mit dem Kopfstück in den Bohlen läge und sich dann der Ton senkte, dass es dann zwischen der Rinne und dem Ton leer und hohl würde und die Rinne so durch die Luft verfaulte und schadhaft würde.
Der Meister meinte auch: Wenn die Sole zwischen den Bohlen und der Rinne tropfte und so dabei einsickerte oder abgeseiht würde, brächte das keinen Schaden,
Die Sieder wissen auch aus voller Erfahrung, dass Solwasser schwerer ist als wildes (süßes) Wasser; und wenn wildes Wasser in die Sole gemengt ist, so ist die Sole unten und das wilde Wasser oben.
Und sie meinen, dass der Abgang auch dazu nütze sei, dass das wilde Wasser oben durch den Abgang abfließe und unter dem Abgang die reine Sole allein in ihrer Güte bleibe.
Ob sich nun das Salzwasser und das süße Wasser so schnell voneinander scheiden, dass das eine unten bliebe und das andere oben — das hat man nicht überzeugend bewiesen.
Der Umgang liegt mit seinem Grund sechsthalb (fünfeinhalb) Fuß höher als der Grund des Borns und ist nach oben mannshoch, sodass man darin gehen kann, und↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Söder — Lesung nicht ganz sicher; gemeint sind die Sieder (Salzsieder)
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund fünf Fuß breit; und in dem Umgang, zum Born hin, fand man eichene viereckige Säulen stehen, die von unten an bis oben hinaus reichen.
desgleichen auch gegenüber; je zwei Pfähle sind gegeneinander oben abgedeckt (verbunden) mit einem eichenen Balken, darauf sind grobe eichene Reifen zu beiden Seiten gelegt;
Auch hat der Umgang oben hinaus drei Luftlöcher, die man Abzuchten nennt: das erste ist vor dem Gewölbe, das andere gegen den Berg, das dritte gegen das Licht.
Durch diese Lichtlöcher oder Abzuchten bekommt das Wasser von den Dächern, und auch was an Sole auf dem Born vergossen wird, einen Fall in den Umgang, wird weiter in das Gewölbe gekehrt und ausgeleitet und hat so seinen Ausfluss.
Man fand auch in dem Umgang zwischen dem ersten und dem zweiten Lichtloch eine Quelle; das war Sole oder Salzwasser im Fluss, ganz von eines Armes Dicke.
Auch darüber, beim zweiten Lichtloch zur rechten Hand und weiter aufwärts, fand man einen Fluss wilden Wassers; derselbe entspringt über dem dritten Lichtloch zur rechten Hand, drei Schritte [entfernt].
Und einen Schritt weit darüber fand man das Ende des Umgangs; dasselbe Ende war unter dem obersten Balken zugelegt mit Buchenhölzern, und↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Luchtlöcher — Erster Buchstabe L/T mehrdeutig; 'Luchtlöcher' (Luftlöcher) nach Kontext, in der Überschrift 'leuchtelöchernn'
gekart — Lesung unsicher; verstanden als 'gekehrt' (geleitet)
vnnter dem bestenn balckenn — Lesung 'bestenn' unsicher, evtl. Schreib- oder Leseform für 'obersten'
Damit man jedoch mehr und weitere Kenntnis gewinnen konnte, ließ man in die vierte Abzucht einfahren, die zur linken Hand liegt, wenn man im Gang zum Brunnen geht.
Und man ließ sie räumen und säubern, um zu besehen, ob sie im Grund irgendwo einen Umgang hätte, und um dabei prüfen und beurteilen zu können, ob der Umgang in früheren Zeiten weiter gereicht hätte.
Seit dreißig Jahren bis heute klagten die Sieder über den Brunnen, dass die Sole gering und untauglich sei und dass das wilde Wasser an der Sole einbreche,
so dass sie zum Salzsieden viel mehr Holz verbrennen mussten, als sie es in früheren Zeiten getan hatten, weshalb sie nicht zurechtkommen konnten, sondern zusetzen mussten.
Nachdem sie solche Klagen lange und vielfach von ihnen gehört hatten, unternahmen es die Pfänner, das Gewölbe auszuschöpfen, damit sie erfahren könnten, wie es damit stand.
Indes war da einer namens Schwellenberg, Bürger zu Witzenhausen, der sich vermaß, eine Kunst (ein Pumpwerk) vor dem Gewölbe zu bauen, mit der er das Gewölbe auszuschöpfen meinte — nämlich ein Rad mit vielen Eimern.
Und trotz vieler Kosten und Arbeit wollte das Gezeug und die Kunst das Gewässer nicht hinausschaffen, und es war ganz umsonst geschehen — Kosten und…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Jnnbreche — Wortmitte schwer lesbar; Sinn ›einbräche‹
ösenn — ›ösen‹ = Wasser ausschöpfen; Lesung des diakritischen Bogens ziemlich sicher
Und als man dasselbe auch so versuchte, fiel das Gewässer so weit aus dem Gewölbe ab, dass man im Wasser auf den Bohlen, bis an die Knie reichend, waten und so zu dem Gedämme kommen konnte, das um den Brunnen ist.
Und um vieles Geschehene — wie zuvor hinlänglich berührt — ruhen und dahingestellt sein zu lassen: Es geschah, als man das alte Werk ganz abgebrochen und den Brunnen ausgeschöpft hatte,
Man konnte auch keines Gebrechens im Brunnen gewahr werden, und doch floss gleichwohl im Umgang der Abzucht die Sole wie zuvor ihren Gang in das Gewölbe.
Die anderen sprachen, es sei die Sole aus dem Brunnen und komme, durch die heimlichen Schliche des Grieses außen aufgestiegen, in den Umgang der Abzucht.
Es geschah dabei auch mit Fleiß, dass man die Sole der Adern im Umgang gegen die Sole prüfte, die im Brunnen ist; und sie wurde als übereinstimmend erkannt, an Güte, Geschmack und Substanz ohne allen Unterschied.
und als man an die zweite Zucht oder das Lichtloch gegen den Berg kam, wo man ja meinte, dass der Schaden sein sollte und sich zeigen würde, da fand man die besondere Ader stark gehen und fließen,
Dass aber die Sieder klagten, das wilde Wasser komme in den Brunnen, das mochte wohl daher kommen, dass das Gewölbe mit Steinen meisterlich zugedeckt war,
Da nun dieselben Quellen süßes Wasser führen, haben sie sich durch heimliche Gänge in den Grund geholfen, in den Gries des Brunnens, und sich so mit der Sole im Brunnen vermengt.
Das zeigte auch folgendes Zeichen: Wenn das Gewölbe nicht seinen ganzen Ausfluss hat, so dass sich das Gewässer in den Abzuchten sammelt, dann wird man sichtlich gewahr, dass die Sole im Brunnen höher steigt,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… die Anzüchte …(?) — da war die Sole im Born so gut, dass die Sieder zum Teil bekannten, dass sie viele Werke gesotten hatten, ohne jeden Zusatz, mit purer roter Sole,
Wenn aber das Gewölbe voller Wasser ist, so dringt das Wasser zum Born hin und mengt sich mit der Sole; und daher kommt die Klage der Sieder, dass die Sole nicht gut sei.
Wenn darum die Quellen und Wasseradern im Umgang des Borns gefunden werden, soll darüber niemand erschrocken sein und sich auch keine Sorge dabei machen;
denn sie kommen nicht aus dem Born, sondern sind außerhalb des Borns eigene, besondere Quellen und zeigen sich an mehr Stellen, als man ihrer bedarf,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
angezüchte Ösete — Satzanfang von voriger Seite; zweites Wort trotz Vergrößerung nicht sicher lesbar (Ösete/Öfete?), Anschluss unklar
wercke — Lesung unsicher (wercke/wercker), Zierstrich durch ck erschwert Lesung
beiße — Wortbedeutung unklar, wohl 'Zusatz/Zubuße'
aigen sich ann mehr enndenn — Lesung 'enndenn' (Enden = Stellen) nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund deshalb bedarf der Born auch keines Baues; und wenn die Anzüchte (Abzugskanäle) und der Umgang einfielen oder schadhaft würden, so kann und mag man sie wiederherstellen, ohne Schaden für den Born und seine Werke.
Hätten die Pfänner zuvor so viel von diesem Unterschied zwischen dem Born und dem äußeren Gequell gewusst, so wäre ihnen am Born und seinen Werken kein Bau zu tun nötig gewesen,
und wenn dadurch die Sole im Born auch nicht so hoch steigt↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
infiele — Lesung einfiele/infiele
Mann bedarff auch sich alzeitt kerenn — Negation ('nicht') fehlt im Original, ist aber vom Sinnzusammenhang gefordert; nach 'alzeitt' gestrichenes bzw. verziertes Zeichen
Innschleuffet — Lesung des Wortanfangs unsicher (Inn-/Imm-), Bedeutung 'einschlieft/einschleicht'
Am Freitag, Sankt Remigius' Tag [1. Oktober], wurde der Umgang von den Zimmerleuten fertiggestellt, so dass man ihn bis zu dem Ende zufüllen konnte, wo er über der dritten Abzucht wendet.
Es geschah auch, während man am Born baute, dass die Sieder den Bau schmähten und wie zuvor über die Sole klagten, dass sie viel Holz verbrennen müssten.
dass sie aber mehr Holz verbrennten, das komme daher, dass sie größere Werke sieden — und sieden müssten, wollten sie ihre Ladeleute bei sich behalten.
Am Sankt-Severus-Tag [22. Oktober], in der Woche 'Salus populi', und die acht Tage danach brachte der Meister das Gerüst vom Born und auch das Rad mit seinen Eimern,
Und das Hebezeug ging am Allerseelentag [2. November] an, auch die Nacht hindurch, und es wurde ganz unzulänglich(?), so dass die Sieder und Gießer darüber klagten und …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… den Pfennern; sie wurden aber einig, den Born zu bauen, und dass sie ansehen wollten, wie das erste alte Werk beschaffen gewesen war – wie davon zuvor die Rede ist, bei der anderen Ösung (Ausschöpfung) des Borns –,
und dass man darin bis auf den Grund einen Reifen auf den anderen legte, verzapft, bis oben hinaus, auf solche Weise, wie jetzt das Werk von oben bis auf den Boden gleichförmig geworden ist.
Und wenn der Born mit einem solchen Werk gefasst würde, so hielte das ewig, mit geringen Kosten, und jeder Zimmermann oder Werkmeister kann das …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Ösunng — Lesung des Fachworts (Ösung = Ausschöpfen des Borns) nicht ganz sicher
gewerbenn — frühnhd. Gewerbe = Vorbringen, Antrag; Lesung wahrscheinlich, aber nicht sicher
Seuhlenn — Schreibung unsicher, auch als Seuchlenn lesbar; gemeint sind Säulen
Krömlingenn — Fachwort (gebogene Eichenhölzer); Anfangsbuchstabe K nicht ganz sicher
Es wurde auch von dem Meister und den Pfennern beraten, dass man den Umgang des Borns mit Ton gleich und eben machen und Pflöcke hineinschlagen sollte, einen neben den anderen,
damit so auf den Pflöcken das wilde Wasser und auch die Sole, die auf dem Born von den Gießern vergossen wurde, in das Gewölbe abflösse und nicht um den Born stehen bliebe,
Man ist auch dadurch gewahr geworden, dass die Quellen des wilden Wassers und die Adern der Sole, die sich in dem Umgang hervortaten und armdick ergossen, …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
verschlisze der Modt — Lesung von verschlisze (sich verziehen/abnutzen) und Modt (Schlamm, Moder) unsicher
armes dicke — Lesung armes dicke = eines Armes Dicke (armdick); nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… durch das Einschlagen der Pflöcke verdämmt und vermindert worden sind, so dass sie kaum zwei Finger dick jede für sich ausfließen; und deshalb konnte man mit trockenen Füßen auf den eingeschlagenen Pflöcken umhergehen.
So ist fortan, nach all dem getanen Bau, nichts mehr vor allem nötig, als allein, dass man den Sohlgraben in Stand halte und so tief zu Grunde arbeite,
dass das Gewässer, das in dem Umgang und auch in dem Gewölbe quillt, nicht stehen bleibe, auch nicht zum Born zurückfließe, sondern seinen Fall und Ausfluss im Grund auf den Bohlen im Gewölbe in den Sohlgraben haben möge.
Wenn der Sohlgraben so in Stand gehalten wird, so hat und behält man einen guten, gesunden Salzbrunnen mit unvermengter Sole in ihrer natürlichen Kraft und Stärke, ohne alle Vermischung mit wildem Wasser.
Unsichere Lesungen
Bolenn — wohl Bohlen; Anfangsbuchstabe auch als S lesbar (Solenn)
So hat Gott bei diesem Bau besondere Gnade erwiesen, wofür sich wohl besondere Danksagung gebührt: zum ersten für das günstige Wetter, da die Arbeit des Wetters halber keinen Aufschub erlitten hat;
zum anderen für das gute Gesöde (Siedeergebnis), da des Bauens halber kein Schaden gespürt wurde, außer eine Woche um den Sonntag „omnia“ [Lesung unsicher];
und das Sieden war den Sommer über so trefflich, dass man sich seit dreißig Jahren nach altem Gedächtnis an kein größeres Sieden zur Sommerszeit erinnerte;
zum dritten für die besondere göttliche Vorsehung und Bewahrung, so dass kein Mann oder Mensch an seinem Leib Schaden genommen hat in aller Gefährlichkeit, die sich zuweilen begeben hat.
Als die Pfenner sich zuerst anschickten, an dem Salzbrunnen zu bauen, da baten sie die gemeinen Bürger zu Allendorf, dass sie ihnen aus den Gehölzen der Stadt Bauholz geben wollten für den Bau des Salzborns.
die vor alters, vor langen Zeiten, zu Kassel von unserem Herrn dem Landgrafen und seinen Erben, [durch] ehrbare Räte, zwischen den gemeinen Bürgern zu Allendorf und den Pfennern gemacht, verteidigt (rechtlich festgestellt) und ausgesprochen war,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… gehören und zustehen sollte, und die Gehölze der Stadt den Pfennern und den gemeinen Bürgern gemeinsam zu eigen sein sollten;
und wenn die Pfenner Holz für ihren Bau in den Sooden benötigten, so sollten sie die gemeinen Bürger um das Gehölz bitten, und dann sollten die Bürger deren Bitte den Pfennern gütlich nachgeben und sie nicht abschlagen.
Was nun dieser große, herrliche Bau des Salzbrunnens von Anbeginn bis zum Ende gekostet hat: Die Summe aller Ausgaben, aus den Registern überall zusammengezogen und aufsummiert, beträgt elfhundertsiebenundfünfzig Mark, dreieinhalb Pfund und neun Heller.
Dazu soll man Meister Curts Lohn rechnen, zweihundertvierunddreißig Gulden, und auch acht Gulden für die zwei Malter Korn und ein Schwein, womit der Meister den Pfennern über die Zettel hinaus mehr abverlangte,
Zu diesem Bau wurde das Zeug (Material) beschafft und angefangen am Mittwoch in der ‚vier None‘ (wohl Quatemberwoche) im Jahr 1489, und er wurde, samt der Abrechnung, vollendet am Dienstag nach Exaudi darauf im Jahr 1491, so dass von↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
sieben=zehenn — Erster Wortteil am Zeilenende sieht wie ‚dreben‘ aus; nach dem oben genannten Betrag (siebennzehenn ℔ funff heller) als ‚sieben‘ gelesen
in der vier None — Lesung und Deutung unsicher; wohl liturgische Wochen-/Tagesangabe (Quatember?); Baubeginn passt zu Bauzeit von gut zwei Jahren bis Dienstag nach Exaudi 1491
volnendet [gestrichen: unleserlich] — Nach ‚volnendet‘ zwei bis drei gestrichene, unleserliche Buchstaben
secundo — In der Handschrift ‚secun=do‘ über den Zeilenwechsel; Deutung ‚darauf folgend‘
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… von Anbeginn bis zum Ende hat der Bau zwei Jahre und einundzwanzig Wochen gewährt; den wolle Gott vollständig und bleibend erhalten, zu ewigen Zeiten, Amen.
Das Stad (Becken) vor dem Gewölbe, das das Gewässer aufzieht – wie davon zuvor berichtet wird, besonders vom Ösen (Ausschöpfen) des wilden Wassers aus dem Gewölbe –, das wurde folgendermaßen geformt:
Nämlich: Von der Welle an bis oben hinaus ist es siebthalb (sechseinhalb) Fuß lang, so dass es überall, von einem Ende bis zum anderen Ende mit der Welle gemessen, vierzehn Fuß erreichte; diese Länge behielt das ganze Stad.
und weil die Weite zu viel Wasser fasste, konnte das Schöpfrad es nicht heraustreiben, und dieser Sache wegen↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
ann begin — Auch ‚am begin‘ lesbar; zusammen mit dem Seitenübergang ‚alse das von‘ als ‚von Anbeginn‘ verstanden
aufzeugk — Lesung des Wortendes unsicher (aufzeugk/aufzuigk)
das ganntz Stadt behilt — ‚ganntz‘ mit verschliffener Endung; ‚behilt‘ = behielt
Schuff[gestrichen: stell]Radt — Der Schreiber setzte nach ‚Schuff‘ zu ‚stell‘ an, strich es und schrieb ‚Radt‘ am Zeilenanfang weiter; Streichung nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… musste der Meister an den vier Orten im Inneren des Stads zwei Leisten annageln und quer darüber Bretter nageln, so dass das Stad an den vier Ecken um eine halbe Elle enger wurde,
Die Form und das Modell (Exemplar) dieses Rades hat Heinrich Lower zum Gedächtnis angefertigt, und man findet dieselbe auf dem Brückentor, um nach dem Modell ein Stad zu machen, wenn das nötig würde.
Unsichere Lesungen
zwenn leiste annegelnn — Wortformen leicht verschliffen; ‚zwenn‘ (= zwei) und ‚annegelnn‘ (= annageln) nicht ganz sicher
das viereckenndt radt ertreibenn — So die Buchstaben; gemeint ist wohl das viereckige Stad (Becken), das das Schaufelrad nun leerschöpfen konnte – ‚radt‘ hier möglicherweise Schreiberversehen für ‚Stadt‘
Hennrich Lower — Familienname unsicher; auch ‚Louwer‘/‚Lauer‘ lesbar
so ist es vonnöten, dass die Dinge, die zu unseren Zeiten verhandelt werden, durch das Zeugnis der Schrift dem Gedächtnis der zukünftigen Menschen, unserer Nachkommen, in schriftlicher Aufzeichnung zu verstehen gegeben werden.
Darum sollen die Zukünftigen ebenso wie die jetzt Gegenwärtigen wissen, dass die alten Gebäude des Salzbrunnens zu Sooden in diesem laufenden Jahr 1550 aufgebrochen und wiederum von neuem von Grund auf gebaut und errichtet worden sind,
wie und in welchem Zustand man sie vorgefunden hat und wie sie wieder aufgerichtet worden sind, und was sich dabei vor und nach allenthalben zugetragen und begeben hat.
Damit dies künftig, falls man wieder daran bauen müsste, bekannt sei, ist dies dem durchlauchtigsten, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegen…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
stetlich bewegung — auch 'stetliche' möglich; Endung undeutlich
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…hain und Nidda, meinem gnädigen Fürsten und Herrn, zu untertänigem Dienst, zu Ehren und Gefallen, den gemeinen Pfennern zum Nutzen, damit sie sich jederzeit danach zu richten wissen,
mit allen Umständen durch mich, Jost Berker von Homberg, zurzeit Ihrer fürstlichen Gnaden mitverordneter Salzgraf daselbst zu Sooden vor Allendorf an der Werra,
— weil ich von Anfang an, seit Ihre fürstliche Gnaden an diesem Ort neben den gemeinen Pfennern kraft eines deswegen aufgerichteten Vertrags gebaut hat, in Ihrer fürstlichen Gnaden Diensten gewesen bin und es noch bin — eigentlich verzeichnet worden,
damit künftig viel unnütze Kosten vermieden werden und der Grund des Salzbrunnens — von dem man bisher keine Kenntnis haben konnte, der aber jetzt durch diese geschehenen Bauarbeiten erkundet worden ist — im Gedächtnis bleibe,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…brunnen zu Sooden mangelhaft und schadhaft geworden, sodass die Sieder über die gewöhnliche Zeit hinaus sieden und viel mehr Holz als zuvor für eine Pfanne Salz brauchen.
Daran gaben einige der Rosskunst die Schuld, die Meister Jörge Behm von Nürnberg darauf gesetzt hatte und die eine Zeit lang mit Pferden die Sole aus dem Salzbrunnen förderte und schöpfte – was dieser Jörge freilich nicht zugestehen wollte.
Vielmehr hat man festgestellt und mit eigenen Augen gesehen, dass das alte Fass vor Zeiten nicht unmittelbar auf den Grund des Salzbrunnens, sondern nur ungefähr daraufgesetzt worden war, wodurch sich allerlei wildes Wasser mit der Sole in das Fass gezogen hat.
Weil sich aber zu jener Zeit die schweren, großen Kriegsläufte und Händel zutrugen und auch der Salzbrunnen eine Zeit lang nachließ, sich danach aber wieder eine Zeit lang besserte,
hat man mit den Bauarbeiten gewartet, damit man mit rechtzeitigem, gründlichem Rat – und sobald die Kriegshändel beigelegt…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
zun Sodenn — Anfangsbuchstabe S/B nicht sicher zu unterscheiden; auch 'Bodenn' denkbar, Kontext (Sooden) spricht für 'Sodenn'
Söder — Lesung S/B unsicher; 'Böder' (Siedeböden) möglich, aber 'siedenn' als Prädikat spricht für Personen (Sieder)
der ein zeit — Wortlaut unsicher, evtl. 'derenn zeit'
gebeuernn — wohl 'Gebeuen' (Bauarbeiten/Gebäuden); Endung unsicher
als mein hochgedachter gnädiger Fürst und Herr zu Pfingsten zur Kaiserlichen Majestät nach Halle in Sachsen gefordert wurde und dorthin zog, derselben einen untertänigen Fußfall tat und Abbitte leistete,
in der Hoffnung, Ihre Fürstlichen Gnaden sollten damit freikommen und wieder zu Land und Leuten gelangen; und neben anderen Sachen hatten sie selbst diesen notwendigen Bau des Salzbrunnens angeordnet.
Aber Ihre Fürstlichen Gnaden wurden darin schändlich hintergangen, wider Treu und Glauben betrogen, in die kaiserliche Gefangenschaft gebracht und darin lange Zeit erbärmlich und schmählich festgehalten.
Nichtsdestoweniger lag Ihren Fürstlichen Gnaden dieser Bau am Herzen; sie haben deswegen an die fürstlichen Statthalter und Räte zu Kassel geschrieben und Befehle erteilt, wie nachfolgt.
so ist unser Befehl, dass ihr euch mit dem Rat etlicher Pfänner und anderer verständiger Biederleute unternehmt, diesem Mangel abzuhelfen, und dabei allezeit mit darauf achtet, dass das Übel nicht noch ärger gemacht wird.
Auf diesen fürstlichen Befehl haben der Herr Statthalter und die Räte zu Kassel die gemeinen Pfänner zu Allendorf an der Werra zur Verhandlung hierher nach Kassel geladen und schriftlich einberufen, desgleichen die Beamten zum Sooden – ebenfalls wie hernach folgt.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…uns jetzt ein Schreiben nebst anderen zukommen lassen, dessen Datum lautet: im kaiserlichen Lager zur Neuenstadt, am 29. des jüngst vergangenen Monats Juni; darin haben Seine Fürstlichen Gnaden befohlen:
sollten wir zusammen mit etlichen aus euch, die sich auf diese Dinge verstehen, dafür sorgen, dass dieser Brunnen wieder instandgesetzt und die Mängel wieder zur Besserung gebracht werden.
Daraufhin ist im Namen Seiner Fürstlichen Gnaden unser Begehren – indem wir euch gütlich ersuchen –, ihr wollet drei oder vier aus euch verordnen, die die Verhältnisse des Salzwerks kennen und verstehen,
und am nächsten Sonntag, dem 10. Juli, gegen Abend hier eintreffen, um am folgenden Tag zusammen mit uns darüber zu beratschlagen und zu beschließen, wie dem Brunnen geholfen werden kann.
Damit geschieht unserem hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn ein Gefallen; es kommt auch euch allen zugute, und wir sind euch mit günstigem Willen geneigt.
Unsichere Lesungen
Itztvergangenn — Wortende mit Schnörkel abgekürzt, Endung unsicher
sfgl. — Abkürzung wohl 'seiner fürstlichen gnaden'; Buchstabenbestand unsicher
nebenn vnns von dem, — Wortlaut 'von dem' unsicher
damit sie am nächsten Sonntag, dem 10. dieses Monats, gegen Abend hier eintreffen und mit uns darüber reden und beratschlagen, wie den Gebrechen des Salzbrunnens abzuhelfen sei.
Weil nun die Notdurft erfordert, dass auch ihr bei dieser Verhandlung zugegen seid, so ist im Namen Seiner Fürstlichen Gnaden unser Begehren, ihr wollet alsdann ebenfalls hier eintreffen
Von wegen unseres gnädigen Herrn: durch den Herrn Statthalter Rudolf Schenck, Landvogt, Doktor Walter, Heinrich Muldener und Jost Berttern, den Rentmeister und Salzwart zum Sooden.
Also ist das Bedenken der gemeinen Pfenner: Weil die Bauten um den Salzbrunnen durch die Länge der Zeit etwas mangelhaft sein könnten – und damit man sich dann nicht auf bedenkliche Bauarbeiten einlassen muss –,
dass man den Damm um den Brunnen öffne und nachsehe, ob dort Mängel gefunden werden; dann könnte man ein neues Fass und einen neuen Damm darum schlagen und errichten, was ohne große Beschwernis geschehen könnte.
Unsichere Lesungen
fürstehenndenn — Lesung des Wortes nicht ganz sicher; Sinn 'bevorstehenden/vorstehenden' Mangel.
Bertternn — Familienname des Rentmeisters Jost nicht sicher lesbar.
Salzewardt — Amtsbezeichnung nicht sicher; wohl 'Salzwart' (Aufseher des Salzwerks).
Chias Cherey — Vor- und Nachname unsicher; 'Chias' wohl Kurzform von Matthias.
Der Landvogt beschließt mit, dass der Sohlgraben geräumt werde; zum anderen, dass verständige Leute, die sich auf Grundbauten verstehen, neben den Räten zur Besichtigung auf einen benannten Tag verordnet würden, um darüber zu beraten;
Des Herrn Statthalters Meinung ist, dass der Sohlgraben aufs Förderlichste vollends geräumt werde; und weil der Damm um den Salzbrunnen mangelhaft ist, dass demselben umgehend abgeholfen werde, und dass insbesondere nach dem jetzt bevorstehenden Landtag,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
keinenn — Wort mit langem Querstrich durchzogen; als Zierstrich (nicht Tilgung) gedeutet, da sonst der Satzsinn fehlt.
außöse — Lesung nicht ganz sicher; Sinn 'ausschöpfe/auspumpe'.
eh — Kurzes Wort vor 'Meister Jorgenn' unsicher lesbar (evtl. 'es' oder Kürzel); in der Übersetzung unberücksichtigt.
Dies alles ist Jörgen Behm vorgehalten worden: Weil die Kunst (das Pumpwerk) den Brunnen belastet, müsste sie beseitigt werden; wisse er nun andere Mittel, die Sole herauszubringen, soll er gehört und ihm dazu geholfen werden.
Auf diese Verhandlung hin ist dieser Abschied gegeben: dass nach diesem jetzt bevorstehenden Landtag alsbald der Statthalter, der Landvogt, Johann Nordeck, Heinz von Lutter, der Baumeister zu Ziegenhain, Heinrich Muldener und andere verständige Werkleute
an einem festgesetzten Tag, den der Statthalter benennen wird, zur Besichtigung zum Sooden kommen und über solchen Mangel – und wie ihm zuvorzukommen sei – beraten sollen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedie dienlich wären, beschaffen und bekommen könnten, sollen sie Fleiß aufwenden, seien diese auf dem Hain, innerhalb oder außerhalb des Landes oder an anderen Orten;
Weil nun die Besichtigung und die weitere Verhandlung in Augenschein geschehen sollten, haben die fürstlichen Herren Statthalter und Räte dafür den 1. September dort zum Sooden als Tag angesetzt, sind dort erschienen, und es ist verhandelt worden wie folgt.
Unsichere Lesungen
vffm Hain — Lesung 'Hain' nicht ganz sicher; wohl Ortsangabe (auf dem Hain).
keme — Wort vor 'Ihnenn' nicht ganz sicher; Sinn 'es käme ihnen ... zum Besten'.
Von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn: der Statthalter Rudolf Schenck zu Schweinsberg, der Landvogt Sigmund von Boyneburg, Heinz von Lutter, Hauptmann zu Ziegenhain,
Johann Nordeck, Heinrich Muldener, Valentin Schulde, Jost Berker, Hans Geilmann, Schultheiß von Homberg, der Rentmeister zum Sooden Johann Bartholmes und der Salzwart zum Sooden Christoff Homberg.
Ernst von Bischhausen, Hans Caspar von Eschwege, Bernd von Bischhausen, Herr Wilhelm, Prediger und Dechant zu Heiligenstadt, Herr Heinrich Löber von Heiligenstadt …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
stzl — Kürzel vor 'Stadthalter' nicht sicher aufzulösen; in der Übersetzung ausgelassen.
Schweinsburgk — Wohl 'Schweinsbergk' — die Familie Schenck zu Schweinsberg.
Beÿneburgk — Gemeint ist die Familie von Boyneburg.
Valtin Schulde — Nachname unsicher, auch 'Schilde' möglich.
Jost Berker — Nachname unsicher; wohl dieselbe Person wie 'Jost Bertternn' auf Blatt 54r.
Geilmann — Anfangsbuchstabe nicht ganz sicher, auch 'Seilmann' möglich.
Caspar — Vorname des Hans von Eschwege nicht ganz sicher lesbar.
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteJörge Freundt, Rentschreiber zu Eschwege, Johann Schaffnit der Ältere, Johann Nidernstein, Johann Casselmann, Hans Meuth, Heinz Meinhardt, Chias Chorey,
Der Herr Statthalter berichtet über die Verhandlung zu Kassel und gebietet den Verordneten der Pfänner bei den Pflichten, mit denen sie unserem gnädigen Fürsten und Herrn verbunden sind,
Nach der gehaltenen Beratung sagt Widenstein im Namen der gemeinen Pfänner, dass die Verordneten den Bericht des Herrn Statthalters angehört haben und sich ohnehin von sich aus in der Pflicht wissen;
Und weil es auch unseren gnädigen Fürsten und Herrn mit angeht, den Brunnen instand zu setzen, bitten sie, ihre Bedenken anzuhören, und erkennen sich für verpflichtet, sich das zu verdienen.
Darauf hat der Herr Statthalter gesagt, sie hätten zu bedenken, dass dieses Ansinnen allein dem Werk zugutekomme, und nochmals begehrt, diese Sache voranzubringen.
Johann Widenstein erinnert an die früher aufgerichteten Verträge und die Verpachtung; sie sagen, dass sie sich für verpflichtet erkennen, dem Mangel abzuhelfen, verwahren sich jedoch dagegen, dass es diesen zuwiderlaufe, und wollen davon unbeschwert bleiben;
und sagen, dass sie sich allezeit gegen die aufwendigen Bauten verwahrt haben; es sei aber den Werkleuten, insbesondere↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vonn wegk — Lesung des Wortendes unsicher; sinngemäß „von wegen“ (im Namen der gemeinen Pfenner)
werckleutenn — Wort mit Zierstrich durch ck; Lesung „Werkleuten“ wahrscheinlich
dann= — Am Seitenende getrenntes Wort; Fortsetzung S. 118 „derlich“ ergibt wohl „sonnderlich“, erster Wortteil liest sich aber eher wie „dann“
Widennstein — Anfangsbuchstabe des Namens mehrdeutig, auch „Niedennstein“ möglich (so auch S. 119)
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…[son]derlich Meister Jorgen Behm zu viel gefolgt worden; sie berufen sich auf den Augenschein und tun dem Brunnen Schaden, denn die Alten haben auf das alte Fundament das neue Fass gesetzt, und zwar auf eingestoßene Pfähle; zwei Fässer sind mit Ton verstopft.
Um dem zuvorzukommen, wollten sie in aller Einfalt vorschlagen: Da das Fundament noch ganz ist, solle der Damm bis auf den Grund ausgehoben werden; dann würde man den Schaden sehen,
Darauf antwortet der Herr Statthalter: Weil das meiste auf dem Augenschein beruht, wollen sie nach dem Essen beizeiten hinaus zum Soden↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
zweÿ fasse — Lesung „fasse“ (Fässer) nicht ganz sicher, auch „faste“ denkbar
erschell — Wortform unsicher; wohl „erschellt/erschüttert“
kannt — Lesung unsicher, „kannt/konnt“ (= könnte)
zum Sodenn — „zum“ auch als „zun“ (= zu den) lesbar
↪Fortsetzung von der vorigen Seitesein und dies in Augenschein nehmen; das gefällt den Verordneten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern wohl.
Und Johann Widenstein sagt, dass sie den Salzbrunnen bis zum heutigen Tag frei und unbeschädigt gefunden haben, ganz so, wie er bei der Übergabe und zu Beginn der Verpachtung gewesen sei;
denn er habe ihn mit dem Maß gemessen, an dem der Blei- und Federstein hängt, und sie hätten dieses Maß seinerzeit genommen; dieses Maß haben die Pfänner bei sich behalten.
Nach der heute geschehenen Besichtigung haben sich der Statthalter, der Landvogt, Heinz von Lüder, Nordeck und wir uns unterredet und entschlossen:↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Widennstein — Anfangsbuchstabe mehrdeutig, auch „Niedennstein“ lesbar (zweimal auf der Seite)
der Bleÿ vnnd federnn stein — Lesung und Sachbezug unsicher; wohl Blei(lot) und Federstein am Messmaß
gefult [gestrichen] — Nach „gefult“ ein kurzes, doppelt durchstrichenes Wort am Zeilenende, unleserlich
Heinz vonn Lütter — Name mit Zierstrich durch tt; wohl Heinz von Lüder, Statthalter zu Kassel
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedass Heinrich Müldener, Jost Becker und der Rentmeister den Salzgreben der Pfänner die nachfolgende Meinung anzeigen sollen, damit diese sich darüber beraten und morgen beizeiten Antwort geben.
Erstens sehen Statthalter und Räte es für nützlich und gut an, dass der Sohlgraben von unten herauf bis vor das Gewölbe ganz bis auf den Grund geräumt und gesäubert werden soll, sodass das Wasser aus dem Gewölbe seinen Abfluss und sein Gefälle haben kann.
Zum Zweiten, dass danach derselbe Sohlgraben vom Karmeberg an bis vor das Gewölbe mit Dielen unten und auf beiden Seiten ausgefüttert und gefasst werden soll, so wie jetzt ein Stück zur Probe gemacht worden ist;
Und wenn der Graben gesäubert ist, soll das Wasser 14 Tage aus dem Gewölbe fließen; und wenn es sich dann beim Sieden nicht bessert, soll man ein Probewerk sieden, damit man innewird, wie es darum bestellt ist.
Zuvor, und ehe sie auf den Antrag Antwort geben, wollen sie angezeigt haben: Weil gestern Christof und Meister Jorg mit Worten aneinandergeraten sind, wobei einer den anderen beschuldigte, die Ursache des jetzigen Schadens zu sein,
Es wird in Abrede gestellt, dass Christoff mit dem Aufräumen des Grabens Schaden getan habe; und sollte dem Brunnen Schaden geschehen sein, was man doch nicht hofft, so müsste es die Schwere des Pumpwerks getan haben.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…diesen nicht zu ändern wüssten, doch solle der Graben nicht tiefer ausgeführt werden, als das Gewölbe liegt; denn würde er tiefer gemacht, käme das dem Salzbrunnen nicht zugute, und er fiele auch umso mehr ein.
Beim dritten haben sie ein großes Bedenken, denn vom Berge her kommt nicht so viel Wasser, wie von der Werra hergekommen ist, wie man beim Setzen des Kunstkastens gesehen hat; aus diesem Grund ist es auch in früheren Zeiten unterblieben.
Heinz Luthers Rat ist: Wenn Fluten kommen, soll vor dem Gewölbe ein Damm geschlagen werden, und das Wasser, das aus dem Gewölbe kommt, soll mit einem Taghaspel herausgezogen werden.
Der Statthalter sagt, dass der Sohlgraben bleiben und so gemacht werden soll, wie die Pfenner es begehrt haben, sodass vor dem Gewölbe ein Gefälle von einem Fuß ist.
Zum anderen, dass sie die Bauleute für die Kunst (das Pumpwerk) mitbestellen sollen: Dafür haben sie jetzt niemanden außer Meister Hansen; darauf hat der Herr Statthalter den Bescheid gegeben:
Weil der Bau am Sohlgraben ihnen nicht nur zur Zeit der Verpachtung, sondern auch danach zugutekommt, sollen sie den Graben mitbauen und alle Unkosten zur Hälfte tragen und bezahlen helfen.
Dagegen protestieren die Pfenner; sie wollen aber die einhundert Gulden Schulden entrichten, die zuvor unserem gnädigen Herrn bewilligt worden sind und die sie noch für den Bau des Sohlgrabens schuldig sind.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… samt den Verordneten der gemeinen Pfenner den Salzbrunnen aufs Niedrigste ausschöpfen lassen und ihn danach durch die nachbenannten Werkleute im Brunnen besichtigen lassen.
Es hat sich nachmals wie zuvor gezeigt, dass das Fass im Grund an etlichen Orten hohl und schadhaft ist, wie man die Werkleute dazu angehört hat und es hernach verzeichnet ist.
Meister Jorge hat auch beide Röhren zugleich laufen lassen müssen, damit man sehe, wie sehr die Kunst am Salzbrunnen und am Boden bewegt (in Bewegung gesetzt) wird.
Hans, der Steinmetz, ist gefragt worden, wie er das Werk des Salzbrunnens befunden habe, ob Jörgens Kunst dem Born schädlich sei oder nicht und wie dem zu helfen sei.
Er sagt, das Werk sei dem Born schädlich; auch sei das Werk unten zerbrochen, und sein Rat wäre, dass der Born zuerst mit Holzwerk und danach ringsherum mit Steinen gefasst werde.
Er sagt auch, dass auf der Seite gegen das Kunsthaus das meiste wilde Wasser in den Salzbrunnen fällt; darum soll man zwölf Pumpen in den Born setzen und ihn ausschöpfen, damit man den Grund sehen könnte.
Meister Antonius, Baumeister zu Ziegenhain, sagt auf die Frage des Statthalters, ob die Kunst dem Born Schaden tue oder nicht und wie dem Born zu helfen wäre:
Die Kunst sei dem Born nicht nützlich, denn der Born sei in der Mitte niedrig, und das Fass sei an etlichen Orten leer; das habe die Kunst mit den Schläuchen herausgezogen.
Wer den Born gebaut hat, der hat ihn auf den Kies gesetzt; darum musste man eine Kunst einsetzen, damit der Born ausgeschöpft würde und man dem Born auf den Boden sehen könnte.
Er meint auch, es sei besser, dass hölzerne Röhren und lederne Schläuche gesetzt würden; die hätten weder Gewalt noch Last auszuhalten und sollten in einem Trog laufen.
Der Ton sei nachlässig hineingebracht worden und sei klumpig.
Unsichere Lesungen
zwölff pompenn — Zahlwort zwölf; Lesung ziemlich sicher, aber auffällig hohe Zahl
kies — Anfangsbuchstabe k/b nicht ganz sicher; 'Kies' nach dem Kontext (Brunnengrund)
vnnfleissige — Lesung unsicher; verstanden als 'unfleißig' = nachlässig
klomperchtige — Wort mit langem Querstrich – wohl Zierstrich/Unterstreichung, keine Tilgung; Lesung klomperchtige/klemperchtige, verstanden als 'klumpig'
Heinz von Lutter sagt, dass es in Lothringen viele Salzwerke gibt, die gemeinhin im Moorgrund liegen; Balthasar Merz und Meister Kunz, der Zimmermann, haben sie besichtigt und vielleicht ein Verzeichnis darüber gemacht.
Meister Hans Güldenzopf vom Freunberg sagt, es tue not, dass der Born neu gefasst und diesen Winter dazu alle Bereitschaft (alles Nötige) beschafft werde.
Winter das Ösen (Ausschöpfen) des Borns, und man könnte gleichwohl sieden. Wenn der Born bis auf den Grund geöst würde, könnte man von den Adern reden. Wenn die Salzader noch geringer wäre als diese, so könnte man es durch die Wasserschächte innewerden und die gebührenden rechten Adern finden. Wenn man die rechte Ader finden will, so muss man ihrer Natur nachfolgen; denn es ist gewiss, dass die rechte Sole in einem besonderen Gehäuse geht. Die Dauben am Fass des Salzborns sind zum Teil scharf. Ich kann nicht befinden, dass die jetzige Kunst dem Born Schaden tut, denn die Schläuche stehen nicht auf dem Boden oder Grund. Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, sagt, wenn diese jetzige alte Fassung bleiben sollte, dass man die Ader, die außerhalb des Fasses geblieben ist, insbesondere fassen müsste, inwendig und auswendig. Der Born ist unten viel enger als oben, und wenn
Unsichere Lesungen
Z. 1: Östenn — Ostern oder Osten unklar
Z. 3: geöst — ösen = ausschöpfen, Lesung wahrscheinlich
Auf diese Anhörung und diesen Bericht hin ist beschlossen worden, dass der Damm um den Salzbrunnen jeweils zu einem Achtel auf einmal geöffnet und dann von neuem ausgedämmt werden soll; so kann es ringsum ganz ohne alle Beschwernis geschehen,
das Haus über dem Brunnen abbrechen und den Stall nach hinten versetzen, auch im Salzbrunnen unter der Schleuche (Zulaufrinne) einen Kasten anbringen will, doch so, dass er nicht auf den Boden rückt.
Wenn man den Brunnen aufreißt, könnte man es wohl noch schlimmer machen; darum wäre es nötig, den Brunnen ganz auszuschöpfen (auszuösen); dann könnte man die Adern erkennen und den Mangel sehen.
Unsichere Lesungen
Tam — Anfangsbuchstabe nicht ganz sicher (T/S); dem Sinn nach Damm um den Salzbrunnen
außgetembt — Lesung der Buchstabenfolge -embt gesichert per Zoom; gedeutet als ausgedämmt
geseztt — Satzanfang fehlt (steht auf der Vorseite); Zierstriche durch tt
Über diese geführten Verhandlungen ist dem hochgedachten, unserem gnädigen Fürsten und Herrn mit Wissen des Herrn Statthalters in die schwere, harte Gefangenschaft (Custodie) schriftlicher Bericht erstattet worden, folgenden Inhalts:
Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc., unserem gnädigen Fürsten und Herrn.
Wiewohl wir bisher von einer Zeit zur anderen Euer Fürstlicher Gnaden Freilassung und Heimkehr mit herzlichem und höchstem Verlangen erhofft haben und noch täglich erhoffen, insbesondere weil die Artikel der Kapitulation alle vollzogen sind,
so werden Euer Fürstliche Gnaden doch, Gott sei es geklagt, trotz alledem von Tag zu Tag hingehalten; deswegen wir …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Custodien — gemeint ist die Gefangenschaft Landgraf Philipps (1547-1552)
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… großes, herzliches Mitleiden tragen; und doch zwingt uns die äußerste Not, an Euer Fürstliche Gnaden diesen schriftlichen Bericht über die Lage des Salzwerks zu Sooden zu richten.
Wir hätten aber, weiß Gott, Euer Fürstliche Gnaden bei ihren jetzigen großen und äußersten Beschwernissen gern damit verschont; doch haben wir es nicht länger umgehen noch aufschieben können, und es verhält sich so:
Euer Fürstliche Gnaden haben am vergangenen 29. Juni dieses Jahres aus dem kaiserlichen Lager zu Neustadt an dero Statthalter und Räte hier in Kassel wegen des Salzbrunnens zu Sooden folgendermaßen geschrieben:
Weil Euer Fürstliche Gnaden vor ihrer Abreise befunden haben, dass der Salzbrunnen zu Allendorf an der Werra mangelhaft sei, so sei es Euer Fürstlicher Gnaden Wille, dass die Statthalter und Räte mit dem Rat etlicher Pfänner und anderer verständiger Biederleute es unternehmen sollen, diesem Mangel abzuhelfen,
und von Euer Fürstlichen Gnaden wegen sind deretwegen der Statthalter, der Landvogt und Doktor Walther, Euer Fürstlichen Gnaden Amtsknechte dahin nach Sooden, sowie wir beide bei dieser Verhandlung zugegen gewesen,
Daher ist damals beschlossen worden: Weil die Söder immerfort klagen und doch im Pfännerbuch stand, dass man ihren Klagen nicht leichthin Glauben schenken solle,
dass nach dem abgehaltenen, zu jener Zeit als nächstes für die kaiserlichen Kommissarien anberaumten Landtag der Statthalter, der Landvogt, Nordeck, Heinz von Lutter und andere sachverständige Werkleute
Mittlerweile sollte der Sohlgraben bis vor das Gewölbe — wie wir denn damals bereits vor diesem Tag an der Arbeit waren — so weit es menschlich und möglich ist, geräumt werden,
Weil aber unterdessen vielerlei bedeutende Geschäfte Euer Fürstlicher Gnaden anfielen, auch in dieser Zeit Euer Fürstlicher Gnaden Statthalter etwas schwach (kränklich) war,
und ich, Jost, mit dem letzten Geld nach Speyer geschickt wurde, um es der Kaiserlichen Majestät zur endgültigen Entrichtung der Kapitulationsartikel zu überbringen,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… angekommen: der Statthalter zu Kassel, der Landvogt, Heinz von Lutter, Johann Nordeck, Valentin Thulde und wir beide samt Euer Fürstlicher Gnaden Amtsknechten, zum Sooden,
und nach vielen langen, hin und her geführten Reden beschlossen, dass der Salzbrunnen aufs allertiefste ausgeschöpft und danach besichtigt werden sollte.
Danach sind von Euer Fürstlicher Gnaden und der gemeinen Pfänner wegen ich, Heinrich Muldenner, Johann Niedenstein, Bürgermeister, und der Salzgräfe der Pfänner zu Allendorf samt vier Werkmeistern — nämlich Meister Hans von Frankfurt, Stein… (…)↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…metz, Bürger zu Homberg in Hessen, Euer fürstlichen Gnaden Baumeister zu Ziegenhain Anthonius, Meister Hans Guldenkopf von Weimar in Thüringen, der mehrere Salzwerke gebaut hat, und dazu einen Zimmermann namens Hans Wetzel,
der Euer fürstlichen Gnaden etliche Jahre im Siedehaus (Boden) an allerlei Bauten gearbeitet hat; sie wurden verordnet, in den Salzbrunnen bis auf den Grund hinabzusteigen und alle Mängel zu besichtigen — dem sind wir dann auch so nachgelebt und nachgekommen.
Da haben wir genau und augenscheinlich befunden, dass das Fass im Salzbrunnen auf dem Grund und auch der Damm mangelhaft sind, und wir haben unter dem Fass hindurch mehr als eine Elle weit in den Damm hineingreifen können.
Nach dieser Besichtigung auf und um den Salzbrunnen, den Sohlgraben, die Pumpwerke (Künste) und anderes, wie sie an diesem Tag und in dieser Weise geschehen ist,
haben die Pfänner begonnen, den Salzbrunnen mit einer Wardel oder Leine, an der bleierne Zeichen und Federn hingen, nach Höhe, Tiefe, Weite und Länge innen und außen zu vermessen,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
E. f. gl. — Abkürzung mit Schlaufenbuchstabe; Auflösung als 'Euer fürstlichen Gnaden' aus dem Kontext (Bericht an den Landgrafen), Lesung des ersten Buchstabens nicht ganz sicher
Tam — Anfangsbuchstabe T mit Querstrich; auch Lesung 'Cam' (Kamm) denkbar, gemeint ist der Damm um das Brunnenfass
artts — Wohl 'orts' gemeint (des Tages und Ortes); Vokal sieht wie a aus
Zeichl — Wortende undeutlich; wohl bleierne Zeichen/Senkbleie an der Messleine
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund danach durch Niedenstein den Herren Räten sagen lassen, dass sie den Salzbrunnen an diesem Tag — ganz so wie bei der Wiederübergabe zu Anfang der Verpachtung (Location), die im vergangenen Jahr 1541 am 1. Mai stattfand — noch unbeschädigt vorgefunden haben.
Dass aber der Boden am Grund an etlichen Orten etwas tiefer liegt als das Fass, kommt daher, dass die Alten den Salzbrunnen von Jahr zu Jahr gesäubert und viel Kot, Kies und Steine daraus geräumt haben;
und davon sei so viel herausgeholt worden, dass der Salzbrunnen jetzt damit gefüllt werden könnte; dadurch konnte sich dann unter dem Fass und Damm wohl wildes Wasser einschleichen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…damals nicht möglich, den Salzbrunnen tiefer als bis an das Knie eines Mannes auszuschöpfen (zu ösen) und zu bewältigen; sie [die Salzadern] dringen mit aller Gewalt durch den Kies heraus, worüber wir alle sehr erfreut waren.
Danach hat man sich von allen Seiten notdürftig hin und her unterredet und beratschlagt, wie und auf welche Weise diesem Mangel ohne Nachteil — und ohne das Übel ärger zu machen — geraten und geholfen werden könnte, und damals endlich Folgendes beschlossen und verabschiedet:
Weil damals im Sommer eine merkliche und große Dürre in diesen Landen herrschte, wodurch gemeinhin viele und fast alle Brunnen vertrockneten, war deshalb zu vermuten, dass auch die Sole im Salzbrunnen nicht so stark und gut wie zuvor sein möchte,
wie es denn in jeder Laubrise (zur Zeit des Laubfalls) jedes Jahr geschieht — und doch hat sich hernach, wenn die Berge wieder voller Wasser werden, die Sole auch wieder gebessert.
Doch sollte mittlerweile der Sohlgraben außerhalb der Siedehäuser (Boden), von unten herauf bis vor das Gewölbe, an dem Ort, wo Euer fürstliche Gnaden vor zehn Jahren, als der erste Vertrag aufgerichtet wurde, die Sieder schöpfen ließ,
ganz bis auf den Grund vollends geräumt und gesäubert werden, sodass das wilde Wasser aus dem Gewölbe einen Abfluss und ein Gefälle haben könnte, damit um den Salzbrunnen ganz und gar kein Wasser stehen bleiben müsste.
Und wenn der Sohlgraben so gesäubert und das Gefälle erreicht wäre, sollte das wilde Wasser vierzehn Tage aus dem Gewölbe fließen, damit man sähe, ob es sich mit dem Sieden bessern würde.
Daneben ist auch im Rat beschlossen worden: Wenn man vor dem Gewölbe ein Gefälle erreichen könnte, das dem ganzen Salzwerk höchst tröstlich und nützlich wäre — welches doch die Alten nie gehabt haben —,
So hat man, Gott sei Dank, am 8. Oktober das Gefälle vor dem Gewölbe einen Fuß hoch erreicht, wie es die Alten, obwohl sie schon allerlei Künste (Pumpwerke) gebraucht haben, nie gehabt haben.
Danach haben wir vierzehn Tage verstreichen lassen, um zu sehen, ob sich das Sieden bessern wollte, und auch bis Martini gewartet, bis das Gebirge ziemlich wasserreich geworden ist.
Da haben wir befunden, dass die Söder etliche Stunden weniger als zuvor gesotten haben; aber dennoch sieden sie länger als die vorige Zeit und bleiben bei ihrer Klage.
weil der Salzbrunnen gebaut und ausgebessert werden sollte und musste, und Euer Fürstliche Gnaden dies doch nicht allein zu tun hatten, sondern die Pfänner mitraten und einwilligen mussten,
Wenn aber wir oder unsere Erben an Befestigungen, desgleichen am Salzbrunnen etwas Neues bauen und die Pfänner, ihre Erben oder Nachkommen dazu heranziehen wollten,
Doch soll den Pfännern hierin vorbehalten sein: Wenn sie befinden würden, dass dieselben Bauten ihnen oder dem Salzwerk gefährlich, nicht dienlich oder sonst beschwerlich und unzuträglich wären,
Auf diesen Antrag haben die Salzgräfen der Pfänner Zeit begehrt, um das an die gemeinen Pfänner gelangen zu lassen; dann wollten sie uns in Kurzem deren Meinung anzeigen.
Daraufhin haben sie alle vornehmsten, auswärtigen und anderen Pfänner auf den jüngst vergangenen Nikolaustag nach Allendorf geladen, wo auch wir erschienen sind,
und auf ihre endgültige Antwort — damit man solches in der Eile an Euer Fürstliche Gnaden gelangen ließe und sich unterdessen mit der Vorbereitung zum Bau einrichtete — (…)↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Vestunngenn — Lesung V/B am Wortanfang nicht ganz sicher; Sinn: Befestigungen
Jzo nehistverschienenem — Wortfolge (Jzo = jetzo) und Endung unsicher
Die Salzgräfen der Pfänner haben uns aber am 12. Dezember die Antwort gegeben, dass die auswärtigen Pfänner damals alle ausgeblieben seien – vielleicht aus dem Grund, dass zu jener Zeit alle Gewässer dieser Landesgegend überaus stark angeschwollen und reißend gewesen seien, sodass niemand habe reisen können.
Sie wollten aber alle auswärtigen Pfänner – weil diese den größten Anteil an ihrem Salzwerk haben – sogleich schriftlich laden, auf das nächstkommende Weihnachtsfest wieder nach Allendorf zu kommen,
Was uns nun von ihnen zur Antwort wird und wie und auf welche Weise sie in den Bau einwilligen, davon wollen wir Eure Fürstlichen Gnaden aufs Eiligste verständigen.
Wenn sie dann in den Bau oder wenigstens darin einwilligen, den Damm rings um den Salzbrunnen zu renovieren und zu erneuern, so wird es vonnöten sein, dass Eure Fürstlichen Gnaden Leute dazu verordnen, die von der Sache und vom Bauen (…)↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Salzgreuenn — Lesung des Anfangsbuchstabens (S) nach Kurrent-Duktus; gemeint sind die Salzgräfen
E. fgl. — Abkürzung für 'Euer fürstliche Gnaden'; erster Buchstabe im Duktus zwischen E und L
Die Herren haben auch die Kunst (das Pumpwerk) Jörg Böhmes, des Bornmeisters, besichtigt, die er zum Heraufbringen der Sole am Salzbrunnen gebraucht, und darüber mit den Pfännern beratschlagt, ob die Kunst dem Salzbrunnen Schaden zufügen könnte oder nicht.
Weil aber die Last auf dem Damm des Salzbrunnens stand, hat man ihm gestattet, etliche Streben anzufertigen, die so lang sein sollten, dass sie über den Damm reichen und die Last auf den Born abgeben; diese sollten seine Kunst tragen.
Und er sollte dies vor Michaelis (29. September), wenn das Sieden nicht intensiv wäre, aufrichten; damit hat er sich jedoch gesäumt und wollte es erst zu Martini (11. November) aufrichten, als das Sieden am intensivsten war.
Weil er uns dadurch ein Kaltliegen (Stillstand der Siedepfannen) verursacht und uns eine ganze Woche am Sieden gehindert (…)↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Kaldtleger — Lesung unsicher (Kaldtleger/Kaldtfeger); erster Buchstabe K oder B, gemeint wohl das Kaltliegen der Pfannen
vnd denn last vfm Bornn gebenn — 'gebenn' Lesung wahrscheinlich, syntaktisch hart (die Last auf den Born abgeben)
↪Fortsetzung von der vorigen Seite(…) hatte, und auch, weil solches, sobald der Salzbrunnen gebaut würde, wieder abgetan werden müsste, haben wir ihm nicht gestatten wollen, es zu dieser Zeit aufzurichten –
Auch, gnädiger Fürst und Herr: Eure Fürstlichen Gnaden haben den bisherigen Pfarrer zum Sooden dazu verordnet, das vierte Wart-Register als Gegenkontrolle zum Rentmeister zu führen.
Und darum ist es vonnöten, dass Eure Fürstlichen Gnaden auf eine Person bedacht sind, der Eure Fürstlichen Gnaden vertrauen und die an diesem Ort bei den Södern (Salzsiedern) dient, weil diese täglich wegen des Lasters des Saufens gestraft und davon abgehalten werden müssen.
Und es wurde auch von beiden Seiten besprochen: Wenn man den Salzbrunnen bauen wolle, wäre es nützlich und gut, rings um den Salzbrunnen fünf oder sechs Siedehäuser (Boden) – da man von diesen ohnehin eine Menge habe – abzubrechen und Raum zu schaffen.
Alsdann könnte man den Salzbrunnen, so wie er jetzt ist, stehen lassen und alles wilde Wasser, das rings umher einfällt, ohne alle Beschwernis in den Sohlgraben abführen.
Es war auch etlicher Rat und Meinung, dass der Salzbrunnen und der Damm bis auf den Umgang – in den Eure Fürstlichen Gnaden mehr als einmal hinabgestiegen sind –
Darum haben Eure Fürstliche Gnaden dem auch – wie und auf welche Weise der Salzbrunnen dereinst gebaut werden sollte und könnte – (…)↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
sorglicher — Wohl komparativisch: 'sorglichere' (bedenklichere, schwieriger zu fassende) Salzbrunnen
Bodt — Boden/Bothen = Siedehäuser; Schreibung der Endung nicht ganz sicher
vmfahenn — = umfahen/umfangen; Lesung ohne r geprüft (Zoom)
Und [es ist] wohl nachzudenken, wem sie solches neben den Pfennern dazu verordnen, anvertrauen und befehlen wollen, sodass diese zu bauen willig werden.
Denn wahrlich, wie Euren Fürstlichen Gnaden zu raten ist, wird denselben und dem ganzen Lande viel und merklich daran gelegen sein, insbesondere weil die Alten solchen Salzbrunnen nie recht bis auf den Grund gefasst haben,
So weiß Gott, dass wir beide uns auf solche heiklen, schweren Grundbauten nicht verstehen; auch sind in diesen Landen Eurer Fürstlichen Gnaden dergleichen Bauwerke bisher nicht vorhanden gewesen.
Gott der Allmächtige wolle gnädige Mittel zu einer glückseligen, förderlichen Erledigung und Beendigung [der Sache] für Eure Fürstlichen Gnaden gnädiglich verleihen;
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… mit anraten und den Bau dermaßen anordnen, dass er rechtschaffen, stattlich und beständig vorgenommen und ausgeführt würde; denn wir haben uns bis hierher beholfen, wie wir konnten.
Euren Fürstlichen Gnaden wollen wir daneben in Untertänigkeit auch nicht verhehlen, dass wir dieses Jahr, soviel möglich gewesen ist, mit dem Sieden fortgefahren sind,
sodass Eure Fürstlichen Gnaden dennoch einen ziemlich guten Gewinn haben werden, obwohl es in diesem Lande keine Mast gegeben hat und auch der Mangel des Salzbrunnens eingetreten ist.
Wollte Gott — worum wir denn täglich bitten —, dass Eure Fürstlichen Gnaden bei der angesetzten Rechnungslegung davon hier selbst Bericht hören möchten.
Hiermit wollen wir Eure Fürstlichen Gnaden Gott dem Allmächtigen in seinen Schutz und Schirm und uns derselben in aller Untertänigkeit zu Gnaden befohlen haben.
Und wir konnten solches Euren Fürstlichen Gnaden unseren Pflichten gemäß nicht unangezeigt lassen, wiewohl wir Eure Fürstlichen Gnaden in diesen ihren jetzigen hochwichtigen Beschwernissen gern damit verschont hätten.
Dass wir auch dieses Schreiben an Eure Fürstlichen Gnaden haben ausgehen lassen, haben wir zuvor dem Statthalter Eurer Fürstlichen Gnaden hier berichtet und angezeigt.
Wir geben euch in guter Absicht zu erkennen, dass wir gestern in Erfahrung gebracht haben, dass der Meister vom Kreuzberg, den ihr jüngst bei euch in Allendorf hattet,
Darauf habe er, Jörg, geantwortet, er wisse selbst wohl, dass seine jetzige Kunst dem Salzwerk schädlich sei; er wolle es aber deshalb nicht anzeigen, damit die Herren desto eher den Salzbrunnen aufbrechen und ihn ausbauen müssten.
Alsdann würde er Baumeister sein; auch rechne er damit, Pfenner zu werden, sodass er eine ganze Pfanne oder wenigstens eine halbe Pfanne am Siedehaus davon bekommen wolle.
Weil er, Jörg, nun bisher vor unserem gnädigen Herrn in eigener Person, vor Statthalter, Räten, den Pfennern, uns und anderen stets gesagt hat, die Kunst sei dem Salzbrunnen nicht schädlich, nunmehr aber das Gegenteil — und damit unsere Klage — selbst eingestanden haben [soll] …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Creutzbergk — Ortsname unsicher; wohl Kreuzberg (an der Werra), auch ‚Crentzbergk' lesbar
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… soll. Damit wir dann, allen Teilen zugute, die Wahrheit erfahren, ist unsere freundliche Bitte: Ihr wollet sogleich den besagten Meister vom Kreuzberg zu euch fordern
Denn wenn dem so ist, habt ihr zu ermessen, wie er, Jörg, seinen geleisteten Eiden und Pflichten nachgekommen ist und was ihm künftig noch zu vertrauen ist.
Wir sind auch glaubhaft berichtet worden, dass er das Muster, wie die Kunst (das Pumpwerk) aufs Neue aufgehängt werden soll, nicht aus seinem eigenen Kopf oder Können hat,
Und was ihr hierin von dem oben genannten Meister vom Kreuzberg berichtet bekommt, das wollet uns durch eigenen Boten aufs Eiligste hierher schriftlich mitteilen, damit wir uns danach gegenüber ihm, Jörg, zu verhalten wissen.
Folgends haben wir, die Salzgräfen von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn, uns mit den Salzgräfen der Pfenner über den Ausbau des Salzbrunnens allerlei und notdürftig unterredet und auch ihr Bedenken schriftlich erbeten.
Darauf haben uns die gemeinen Pfenner ihr Bedenken und ihren Ratschlag, wie der Salzbrunnen zu erneuern sein sollte, schriftlich zugeschickt, folgendermaßen lautend:
Den ehrbaren und vornehmen Heinrich Muldener und Jost Berber, Salzgräfen des Salzwerks unseres gnädigen Fürsten und Herrn vor Allendorf an der Werra, unseren guten Gönnern.
Diese Schrift der Pfenner ist durch uns beide Obgenannte sogleich dem Herrn Statthalter, dem Landvogt, Doktor Walther und Doktor Günterode, dem Kanzler, angezeigt und vorgelesen worden,
und darauf wurde nach gehaltener Beratung für gut befunden und der Bescheid gegeben, dass der Landvogt und wir beide am nächsten Donnerstag, dem 19. Januar, gegen Abend in Allendorf eintreffen
und am folgenden Freitag mit den Pfennern hierüber weiter und abschließend verhandeln sollen, wie und auf welche Weise dem bevorstehenden Mangel des Salzbrunnens nützlich und ohne Gefahr begegnet und ihm mit beider Seiten Aufwand und Kosten geholfen werden könnte,
Und was darin abschließend verhandelt wird, soll sodann dem Statthalter und den Räten, damit sie davon Kenntnis haben, vorgebracht und angezeigt werden.
Nachdem ihr wegen des Salzbrunnens mit unserem Salzgrafen zuvor allerlei Unterredung gehabt und vor allem angezeigt habt, wie derselbe seit einiger Zeit merklich abgenommen hat,
und dass sich die Meisterknechte in Sooden deswegen beklagen, die Sole sei nicht so gut, wie sie zuvor gewesen, und so ganz gering, dass sie ohne ihr endgültiges Verderben nicht länger sieden könnten noch möchten,
denn sie müssten für ein Werk oder eine Pfanne Salz beinahe so viel Holz verbrennen, wie sie es zuvor getan haben, und wenn sie auch allen Fleiß auf das Sieden verwenden, können sie mit aller Mühe kaum drei Viertel Salz herausbringen.
Und obwohl die Knechte schon früher mehrmals wegen des Siedens ohne Grund geklagt haben und ihren Angaben deswegen jederzeit nicht recht zu glauben ist,
Denn die Sole steige im Brunnen nicht so hoch, wie sie es zuvor getan hat; zudem befinden sich im Grund des Borns etliche Löcher unter dem Fass, zwischen den Bohlen und der Bodenverschalung,
so dass zu besorgen ist, die Sole habe zwischen dem Fass und dem Grund des Borns einen Ausfluss und umgekehrt das wilde Wasser einen Einfluss in den Brunnen gewonnen.
so würde das nicht allein unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen, sondern auch der Gemeinschaft der Pfenner und der ganzen Landschaft merklichen Schaden und Nachteil bringen.
Und wiewohl nun Meister Jörge Behm, um dem Mangel, auch den Klagen der Knechte und weiterer künftiger Gefahr für den Born zuvorzukommen, angegeben und vorbereitet hat, einen anderen Bau über dem Brunnen aufzurichten,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteetliche weitere Gebäude, sonderlich die Wasserkunst vor dem Gewölbe, mehr zu seinem Vorteil als zur Förderung des Salzwerks errichtet hat, alles mit großen und ganz vergeblichen Unkosten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfenner,
Vielmehr wolle es auch euch und den gemeinen Pfennern gebühren, dass ihr dem angeführten Mangel des Salzbrunnens und den Klagen der Knechte mit Fleiß nachdenkt,
Weil aber unser genannter Salzgraf für seine Person Bedenken hatte, ohne unseren Befehl in so wichtigen Angelegenheiten des Brunnens etwas von sich aus zuzusagen,
haben sie eurem Auftrag gemäß die oben erzählten Mängel und Gebrechen mit allerlei weiterem und notwendigem zusätzlichem Bericht uns in aller Ausführlichkeit angezeigt,
dass unser gnädiger Herr alle Gebäude und das Schlichwerk im Salzbrunnen, im Sohlgraben, in den Siedehäusern, in und um die Soden samt allem, was dazu gehört, für die Zeit der Verpachtung in wesentlichem Bauzustand auf Kosten seiner fürstlichen Gnaden ohne Zutun der gemeinen Pfenner erhalten soll,
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteDingen verwahrt haben, dass wir mit alledem, was wir in untertäniger, treuer Absicht wegen der oben angezeigten Gebrechen unserem gnädigen Fürsten und Herrn, der gemeinen Landschaft und uns selbst zum Besten anzeigen werden,
damit der Verpachtung, den aufgerichteten fürstlichen Verträgen und allen anderen unseren Gerechtsamen nicht zuwidergehandelt oder irgendetwas davon aufgegeben haben wollen; das bedingen wir uns öffentlich aus.
so sind wir doch ohnehin der untertänigen, treuen Neigung, sofern wir durch göttliche Verleihung und Erfahrung etwas verstünden oder wüssten, womit den bevorstehenden Gebrechen des Salzwerks vorgebeugt und geholfen werden könnte,
Und wir wollen demnach Euer Gunsten in treuer Meinung nicht verhehlen, dass wir von Anfang an, als unser gnädiger Fürst und Herr in das Salzwerk neben uns gebaut hat, an den besorglichen, gefährlichen Bauwerken, die mit Pumpen und anderen Künsten auf dem Salzbrunnen errichtet werden sollten, jederzeit herzliches Missfallen gehabt haben,
und auch untertänigst gebeten haben, dass der Brauch, die Sole mit den Eimern zu ziehen, wie von alters herkommen, bleiben möge, damit der Brunnen durch andere gefährliche Künste und Bauwerke nicht überlastet noch verdorben würde.
so wollen wir ohne Zweifel sein, dass der Brunnen niemals in solchen Verfall geraten oder gekommen wäre, wie er es jetzt durch das Verursachen der gefährlichen Bauwerke ist, die auf und in den Brunnen gesetzt wurden.
sondern es ist von Jorgen Behmen und seinem Anhang – die doch mit ihren Anschlägen mehr ihren eigenen Nutzen als den unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfenner gesucht haben – so weit verfolgt worden,
dass der Salzbrunnen durch die schweren Lasten und das tägliche Erregen der Rosskunst so merklich verdorben und zurückgegangen ist, dass dieselbe nur mit großer Gefahr und Unkosten ganz schwerlich wieder in Besserung zu bringen ist,
sodass zu besorgen ist: Wenn die genannten Bauwerke, vornehmlich die Röhren im Brunnen, nicht abgeschafft werden, wird der Brunnen von Grund auf verdorben.
Nachdem sich aber unser gnädiger Fürst und Herr in dem fürstlich aufgerichteten Vertrag gnädiglich verpflichtet hat, dass Ihre Fürstlichen Gnaden den Salzbrunnen und die allein vorhandene Sole zum Besten Ihrer fürstlichen Gnaden und der gemeinen Landschaft so gebrauchen sollen und wollen,
und da auch in der bewilligten, angenommenen Location (Verpachtung) unter anderem klar vorgesehen ist: falls der Salzbrunnen durch das Verursachen gefährlicher Bauwerke unseres gnädigen Fürsten und Herrn so verdorben würde und abnähme, dass man kein Salz sieden könnte,
was doch der allmächtige Gott gnädiglich verhüten wolle, so sollen Ihre fürstlichen Gnaden den gemeinen Pfennern ihre volle verschriebene Pension (den Pachtzins) gleichwohl zu geben schuldig und verpflichtet sein.
Demnach ist es unser treuer Rat, unsere Meinung und fleißige Bitte – damit unser gnädiger Fürst und Herr, die gemeine Landschaft und wir nicht weiteren Schaden oder Gefahr erwarten müssen –,
ihr wollt mit allem Fleiß darauf bedacht sein, dass die Rosskunst in und auf dem Brunnen aufs Förderlichste (schnellstens) abgeschafft und die Eimer wie von alters her wieder aufgerichtet und gebraucht werden mögen.
Denn wenn dies nicht geschähe und der Brunnen weiter und mehr – wie es bereits vor Augen liegt und geschehen ist – dadurch verdorben werden sollte …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
verkehrsachenn — so getrennt geschrieben (verkehr=sachenn); gemeint ist wohl „vervrsachen“ (Verursachen), vgl. dieselbe Wendung auf Bl. 77r
zum forderlichenn — Lesung der Endung unsicher, evtl. „zum forderlichstenn“
dass wir wegen der Schäden und des Verderbens, die durch das Verursachen der angezeigten gefährlichen Bauwerke bereits erfolgt sind oder künftig erfolgen möchten,
an unseren verschriebenen Nutzungen und unserer Pension (Pachtzins), entgegen den oben angeführten Verträgen, und an allen unseren Gerechtigkeiten nichts aufgeben,
Und nachdem der Salzbrunnen durch das Verursachen und tägliche Erregen der gefährlichen Bauwerke auf und in dem Brunnen bereits merklich abgenommen hat,
Wenn alsdann irgendein Zu- oder Abgang im Brunnen gefunden würde, dergestalt dass die Sole aus dem Brunnen oder das wilde Wasser in den Brunnen flösse, wie die Knechte und andere davon reden wollen,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… -gegeben wird, vornehmen oder ins Auge fassen sollte, das wüssten wir aus allerlei Bedenken und Ursachen keineswegs zu raten,
und haben euch und anderen, mehr Verständigen, dieselben Anschläge – unserem gnädigen Fürsten und Herrn, der gemeinen Landschaft und uns zum Besten zu bedenken – in untertäniger, treuer Wohlmeinung und unter Vorbehalt der geschehenen Bedingung angezeigt
Daraufhin wurde am 20. Januar 1548 durch den Herrn Landvogt, die Salzgrafen und andere Beamte am Boden (bei den Siedehäusern) verhandelt und verabschiedet wie folgt:
Unsichere Lesungen
Euer E. W. — Kürzel der Anrede in der Unterschrift nicht sicher lesbar (evtl. „E. L.“ oder „E. G.“)
zum Bodenn — Anfangsbuchstabe mehrdeutig, auch „zum Sodenn“ (Ortsname Sooden) möglich
Anno etc. 48 — Zeichen vor „48“ als etc.-Kürzel gelesen; gemeint 1548
Der Landvogt verliest das Schreiben, das sie, die Pfänner, an Muldener und Josten gerichtet haben, und das Bedenken der Räte – insbesondere, dass Georg Behm und seine Kunst (sein Pumpwerk) mit ihrem Wissen und Willen aufgerichtet worden seien; doch habe man derzeit keinen Befehl, sich mit ihnen in weitläufige Disputation einzulassen.
Sie berufen sich dabei aber auf die Abrede, die etliche von ihnen, den Pfännern, unterschrieben haben, und auf ihre versiegelte Unterschrift; vielmehr soll davon geredet und beratschlagt werden, wie dem Mangel des Borns abgeholfen und alle Bereitschaft dazu bestellt werden möge.
Darauf haben die Pfänner – nämlich Johann Niedenstein, Thias Thortey, Johann Schaffnit, Michel Niegenrodt, Hans Neute, Findell der junge Schaffnit und Heinz Meinhard – um Bedenkzeit gebeten, und nach gehaltener Beratung sagt Niedenstein:
Sie haben das Antragen gehört; und was Georgs Kunst belangt, haben sie aus Not darauf eingehen müssen. Sie bitten darum, künftig auf andere Wege zu denken, (…)↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Thias Thortey — Vor- und Zuname unsicher; Thias wohl Kurzform von Matthias, Zuname evtl. Thortzy/Chortey
Niegennrodt — Zuname unsicher, auch Riegennrodt lesbar
Neute — Zuname unsicher, auch Nolte/Noute denkbar
Findell — Vorname unsicher, auch Sindell lesbar
sundernn — Lesung des Übergangsworts nicht ganz sicher (sondern/sundern)
Item: Was verhandelt, geredet und beratschlagt wird, soll bei ihnen in aller Geheimhaltung bleiben; sie erkennen sich dessen für schuldig (verpflichtet).
Item, die Bereitschaft zum Bau betreffend: Sie wollen sich auf nichts einlassen, das dem Vertrag oder der Location (Verpachtung) zuwider wäre; das wollen sie sich ausbedungen haben.
Sie wissen kein anderes Bedenken anzuzeigen als das in ihrer Schrift Gemeldete, nämlich die zwei Wege; denn sie hoffen und wissen, dass der Brunnen im Grunde noch unverdorben ist; hat er aber einen Mangel, muss der durch Georgs Kunst verursacht sein.
Der Landvogt beschließt mit ihnen allen, dass Bauholz, etwa einhundert Buchendielen, Ton und Moos aufs Förderlichste (schnellstmöglich) bestellt werden.
Item, beim Augenschein zuzusehen, ob und wie durch die Luftlöcher der Ton aus dem Umgang gebracht werden kann oder könnte; und der Salzbrunnen soll auch noch einmal besichtigt werden.
Soviel Meister Jörg belangt, ist beschlossen, dass alles geheim gehalten werden soll; aber bei den zwei Wegen, die die Pfänner vorgeschlagen haben, hat es nichts auf sich, ob er sie schon erführe.
Es sollen auch vonseiten unseres gnädigen Herrn und auch der Pfänner verständige Leute dazu verordnet werden, die von solchem Bau hinreichend Verstand haben, ihn dann nach aller Notdurft aufs Fleißigste versehen und aufrichten und auch fortwährend, Tag und Nacht, bis zur gänzlichen Aufrichtung dieses Baues dabei sein und bleiben.
Nach gehaltener Mahlzeit sind der Landvogt und wir anderen, und von der gemeinen Pfänner wegen Niedenstein, Schaffnit der Ältere und Thias Thorey (…)↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Tuchtlöcher — Lesung unsicher; wohl Lucht-/Luftlöcher (Luftöffnungen) des Umgangs am Salzbrunnen
that nit vff sich — that wohl für hat; Wendung: es hat nichts auf sich
Hab — Erstes Wort des Absatzes unsicher (Hab/Soll/Sein); dem Sinn nach: es sollen … verordnet werden
Thias Thorey — Namensform unsicher, vgl. Thortey auf Blatt 80r
in Augenschein genommen, sind auf dem Salzborn und in der Aufzucht gewesen, und haben uns nach geschehener Besichtigung allerlei unterredet und das Notwendige beratschlagt. Es ist auch Meister Hans, der Zimmermann von Birkenfeld, mit Niedenstein und anderen in der Aufzucht gewesen, und ihm ist vorgehalten worden, was sein Rat sei, wie der Damm, auf dem der Gang in der Aufzucht liegt, herauszubringen sei, ob durch die Luftlöcher, oder ob auch der Deckel geöffnet werden müsse. Darauf hat Meister Hans gesagt, er sorge sich, es möchte das Holzwerk im Grund verwüstet sein; das ist ihm abgelehnt worden. Also sagt er, dass ein solcher Damm durch die Luftlöcher wohl herausgelangt werden könne. Item: Es müssen Pumpen und andere Haspel dazu bestellt werden, damit das Wasser, das nicht durch das Gewölbe fällt, geöst (ausgeschöpft) werden kann. Es haben auch von wegen unseres gnädigen Herrn und der Pfänner Christoph Homberg und Johann
Unsichere Lesungen
Z. 6: Niedennstein — Ortsname, Lesung wahrscheinlich
Niedenstein viererlei Sole aus der Aufzucht und dem Umgang geholt und geschmeckt, danach auch die Sole aus dem Salzborn; diese Sole ist in fünf Gläsern durch den Herrn Landvogt, Müldener, Jost den Rentmeister und den Salzwart, und von der Pfänner wegen durch Niedenstein, Thias Thorey, den alten Schaffnit und andere mehr gekostet worden, und durch uns alle ist die Sole aus dem Born noch als von rechtem gutem Geschmack erkannt worden, und Schaffnit sagt, dass sie gleich und ebenso gut sei, wie sie vor vierzig Jahren gewesen sei. Und darauf ist dieser Abschied, wie folgt, gestellt und angenommen worden: Auf die von den gemeinen Pfännern an die von unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen verordneten Salzgrafen zum Soden wegen des Mangels am Salzborn und dessen Erbauung schriftlich gegebene Antwort und den darauf von Statthalter und Räten zu Kassel gegebenen Bescheid sind heute, am Datum dieses Schreibens, der Herr Landvogt Sigmund von Boyneburg, die Salzgrafen und die Amtsknechte zum Soden
hier in Allendorf eingekommen und haben daselbst mit den gemeinen Pfännern und ihren Salzgrafen endlich von solcher Sache, den Mängeln und Gebrechen reden, handeln und schließen sollen. Also ist heute im Augenschein und sonst von solcher Sache nach Notdurft von beiden Seiten hin und wieder geredet und nach geschehener Besichtigung und notdürftiger Erkundigung endlich von beiden Seiten dahin geschlossen worden, dass der Bau dermaßen, wie ihn die Pfänner vorgeschlagen und für gut angesehen haben, aufs Förderlichste vorgenommen werde, und dass die von unserem gnädigen Fürsten und Herrn dazu verordneten Diener sich mit aller notwendigen Bereitschaft dazu geschickt und gefasst machen sollen. Nämlich: Es soll zu solchem Bau zum rechten Wedel (zur rechten Zeit) nach Ablauf des jetzigen Monats das notwendige Bauholz gehauen und niedergefällt werden, und zur Beförderung hat die Stadt Allendorf auf Begehren des Herrn Landvogts zwanzig Stämme Holz in ihren Gehölzen zu hauen, unter
Unsichere Lesungen
Z. 5: sache — Kürzungshaken am Wortende
Z. 15: Wedell — Wadel, Mondphase; Lesung wahrscheinlich
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… untertäniglich bewilligt, dergestalt: Wenn die Diener unseres gnädigen Fürsten und Herrn dieselben Stämme niederhauen lassen wollen, soll alsdann die Stadt ihre Verordneten dabei haben, damit die Zimmerleute beim Fällen nichts Unrechtes verüben.
Und von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn sollen im Kaufunger Wald aufs allerförderlichste drei Schock Eichendielen geschnitten werden; davon soll ein Schock drei Zoll dick sein und die anderen zwei Schock zwei Zoll dick.
Und bei gutem Wetter soll auch aufs Förderlichste, sobald es sich des Frostes wegen tun lässt, am Dickenberg, unterhalb und auf dem Grund des Junkers Bertlen von Bischhausen, an die dreihundert Fuder Ton oder Lehm gegraben, vor die Siedehäuser gefahren und beschafft werden,
in der Zuversicht, dass Junker Berlt von Bischhausen, weil er auch einen Pfannenanteil hat, solches ebenfalls gutwillig gestatten werde und↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
beth — Lesung 'beth' klar, Wortsinn unsicher; sachlich wohl Letten/Lehm neben 'Thon'
Sollte er aber daran Anstoß nehmen – was man doch nicht erwartet –, so soll von wegen unseres gnädigen Herrn mit ihm darüber verhandelt werden, damit man den Ton gewiss dort bekommen kann, wo er am besten und am nächsten zu erreichen ist.
soll inzwischen darauf Bedacht genommen werden, dass mehr als ein geschickter, erfahrener Zimmermann und Werkmeister, desgleichen etliche Bergverständige dazu verordnet und eingesetzt werden.
Unsichere Lesungen
Zulangl — Wortende mit Schleife, wohl 'zulänglich' im Sinn von 'erreichbar'; Lesung unsicher
Roß — Anfangsbuchstabe verschliffen; nach Kontext Rosse (Pferde) zum Pumpenbetrieb
ausösern — wohl zu 'ösen' = Wasser ausschöpfen; Endung unsicher
desgleichenn — am Zeilenende abgekürzt geschrieben
Dass auch Statthalter und Räte zu Kassel von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn etliche tüchtige, verständige Bauleute und andere – dazu auch die gemeinen Pfenner, um ihrer selbst willen und zu ihrem Besten, etliche verständige Personen aus ihren eigenen Reihen –
namhafte Leute hierfür bestellen und verordnen sollen – doch so, dass sie zu keiner Geldauslage für das Werk, entgegen dem Verpachtungsvertrag, bei solchem Bau verpflichtet noch schuldig sein sollen –,
die sich dieses Baues und alles dessen, was sich dabei jederzeit zuträgt, nach allem Bedarf, bei Tag wie bei Nacht, fort und fort, bis zur vollkommenen endgültigen Errichtung aufs Fleißigste nach ihrem besten Verstand und Vermögen annehmen und ihn ausführen.
Doch haben sich Salzgräfe und gemeine Pfenner ausdrücklich vorbehalten, dass sie mit ihren Ratschlägen und mit dem, was sie wegen der Mängel und der Verbesserung des Brunnens, wie oben erwähnt, und sonst unserem gnädigen Fürsten und Herrn und sich selbst zum Besten angezeigt haben,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… und allen ihren anderen Gerechtsamen in nichts zuwider gehandelt oder in irgendetwas eingewilligt haben wollen, das dem zuwider gedeutet und verstanden werden könnte.
Weil sich nun unterdessen der Salzbrunnen gebessert hat, hat man das Aufbrechen und Erbauen des Sohlbrunnens deshalb aufgeschoben, damit der hochgedachte unser gnädiger Fürst und Herr selbst persönlich bei diesem hochwichtigen Bau sein konnte und möchte.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Befehl darin erteilen, denn nicht allein Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern dem ganzen Fürstentum, der Ritter- und Landschaft wird daran gelegen sein.
Auf der oben erwähnten abgehaltenen Tagleistung ist dieser Abschied – betreffend die halbe Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, die Graben- und Gartenzinsen und den Wehrbau an der Wognmühle – aufgerichtet worden zu Allendorf an der Werra, den 22. Januar im Jahr 1548, wie folgt.
Jedermann sei zu wissen: Nachdem zuvor die gemeinen Pfenner zu Sooden wegen der halben Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, geklagt und beantragt haben, dass diese halbe Pfanne zu ihrer Zahl der vierundvierzig Pfannen und zur Entrichtung des zugehörigen Pachtzinses gehören soll,
und doch zuvor, vom Anfang der Verpachtung bis auf den heutigen Tag, dieselbe halbe Pfanne von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn dem verstorbenen Pfarrherrn, Herrn Johann Lonebach seligen Angedenkens, vermöge der …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
sfgl. — Abkürzung, wohl 'seiner fürstlichen gnaden'; Buchstabenfolge nicht ganz sicher
und nunmehr jetzt ein anderer Pfarrer zu Mühlhausen durch den Superintendenten Herrn Jost Winter auf die Pfarrei zu Sooden verordnet und hier durch sein Schreiben präsentiert worden ist,
so dass demselben Pfarrherrn alle Güter, Nutzungen und Gefälle der Pfarrei eingeräumt und zugestellt werden sollen, damit er sie für die Pfarrei und seinen Unterhalt gebrauchen kann,
und so, dass sie kraft der Verpachtung ihre volle Zahl der vierundvierzig Siedehäuser verpachtet haben wollen – was jedoch den früheren, wegen der Pfarrei errichteten Verträgen etwas zuwiderläuft –,
so haben wir Untenbenannten – doch mit Bewilligung des hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räte zu Kassel – mit den gemeinen Pfennern darauf beschlossen,
dass sie hinfort diese halbe Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, kraft der Verpachtung auch nach Anzahl des Pachtzinses zu sich nehmen sollen und …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Wintter — Name des Superintendenten Jost Winter; tt mit Zierstrich
Bodenn — hier vierundvierzig 'Bodenn' (Siedehäuser), während zuvor von 44 Pfannen die Rede war; Lesung sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ferner von solcher halben Pfanne einem jeden jetzigen und zukünftigen Pfarrer seine gebührende Pension gleich anderen während der Zeit der Verpachtung durch die verordneten Salzgräfen gegen gebührliche Quittung unweigerlich versehen und bezahlen lassen.
Wenn aber die gemeinen Pfenner über kurz oder lang Ursache haben werden, einige Aufschläge auf die oben genannten vierundvierzig Pfannen zu erheben, dann soll die halbe Pfanne, die zum Siedehaus der Pfarrei gehört, verpflichtet sein, dieselbe bewilligte Steuer mitzutragen, und es soll darin keine Arglist gesucht oder gebraucht werden;
doch bleibt in jedem Fall dem hochgedachten, unserem gnädigen Fürsten und Herrn und Seiner Fürstlichen Gnaden Erben ihr Recht der Verpachtung oder das Patronatsrecht über die genannte Pfarrei ausdrücklich vorbehalten, und Seiner Fürstlichen Gnaden soll dadurch daran nichts vergeben sein, wie denn die gemeinen Pfenner …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
einiche — Wortende mit Zierschwung, Lesung 'einiche' (einige) nicht ganz sicher, evtl. 'einichen'
Bodenn — auch 'Bodem' lesbar; gemeint ist das Siedehaus der Pfarrei
Zum anderen: Da auch den Pfennern von dem eingezogenen Graben beim Siedehaus auf dem alten Salzwerk der Pfenner etliche Zinsen an Hühnern und anderem bisher nicht entrichtet worden sind, sondern aus folgendem Grund einbehalten wurden:
weil nun die Pfenner angezeigt haben, dass ihnen, den Pfennern, kraft der Verpachtung solcher Zins gebühren soll, so sollen die Amtsknechte am Siedehaus ihnen solchen Zins von dem angesprochenen Graben auch künftig belassen.
Weil man befunden hat, dass unser gnädiger Herr jährlich erhebliche große Unkosten für die Erhaltung des Wehrbaus an Seiner Fürstlichen Gnaden Wagenmühlen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Am anndernn — Initiale stark verschnörkelt, auch 'Vm' oder 'Zum' denkbar
amptknechte — Lesung nicht ganz sicher, evtl. 'amptleuthe'
im augennschein — Wendung unsicher, sinngemäß 'bei der Besichtigung'
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… aufwendet, und damit dem abgeholfen und solche Unkosten abgewendet werden können, sollen von wegen des hochgedachten unseres gnädigen Herrn die jetzigen Brüche und Lachen am Wasserwehr zur Wagenmühle, an den Stellen, wo das Wasser jetzt über das Wehr fällt,
auf sechs Ruten Länge, vom Wehr an rückwärts zur Stadtgemeinde hin, und dann so breit, wie das Wasser überfällt und der Bruch ist, etlichen Fischern übergeben werden, damit sie diese ausbauen und erhalten.
Und was an Zinsen davon anfallen würde, die sollen Seiner Fürstlichen Gnaden zustehen und gebühren, ohne Einspruch und Verhinderung der Stadt und jedermanns.
Und damit dies alles stet und fest gehalten werden soll, haben wir Untenbenannten von wegen des hochgedachten unseres gnädigen Herrn, der gemeinen Pfenner und der Stadt Allendorf uns hieran mit eigenen Händen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Bröch vnnd Lachenn — Bröch = Brüche (Uferbrüche), Lachen = Wasserlöcher; Lesung der Endungen nicht ganz sicher
Jntrags — Wortende mit Zierschwung, evtl. 'Jntrage'
vnndenbenenttenn — Zierstrich durch tt; auch 'vnndenbenanttenn' lesbar
Und als ich, obengenannter Jost, von der durchlauchtigen, hochgeborenen Fürstin und Frau, Frau Christine, geborener Herzogin zu Sachsen, Landgräfin zu Hessen, Gräfin zu Katzenelnbogen, seligen und hochlöblichen Gedächtnisses, meiner gnädigen Fürstin und Frau,
zum Pfennigmeister bestellt wurde, um mit Ihrer Fürstlichen Gnaden zur Kaiserlichen Majestät nach Augsburg — oder wohin diese anzutreffen wäre — zu ziehen, durch den Herrn Statthalter, Kanzler …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Beyneburgk — Adelsfamilie von Boyneburg; erste Silbe auch 'Boyne-' lesbar
Wildener — Initiale M/W nicht sicher unterscheidbar, auch 'Mildener' möglich
Riedennstein — Name unsicher, evtl. 'Riedemstein' oder 'Riedeselstein'
Wiegenrodt — Initiale M/W nicht sicher unterscheidbar, auch 'Riegenrodt' denkbar
Meuth — Lesung des Nachnamens nicht ganz sicher
Jost — Vorname des Pfennigmeisters; Zuname erst im weiteren Text
und Räte verordnet, und wiewohl ich mich über das Amt des Pfennigmeisters beschwert und darum gebeten habe, davon befreit zu werden, so bin ich doch angehalten worden, es zu tun, laut des von dem seligen Kanzler Doktor Günterode auf meine Bittschrift gegebenen Bescheids, wie hernach folgt: Günstiger, gebietender Herr Statthalter, nach Lage der Sachen muss ich die Reise tun; damit aber das Pfennigmeisteramt ordentlich und nach Notdurft versehen werde, so können E.
Gl. einen der Amtsknechte, etwa den Rentmeister zu Grünberg, der ohnedies, wie ich erachte, wegen seines Vetters Doktor Merbach keine Beschwerung hat hinauszuziehen, dazu verordnen. Bitte deswegen dienstlich, E.
Ehl. wollen denselben dazu verordnen und ihn anschreiben, bei meiner gnädigen Fürstin in der Nähe anzukommen und weiter mit hinauszuziehen. Was ich dann je tun soll, daran soll bei mir kein Mangel sein. Das kommt meinem gnädigen Fürsten und Herrn sowohl auf der Reise als auch in meinem befohlenen
Unsichere Lesungen
Z. 4: Günterodts — Name Günterode, Lesung wahrscheinlich
Amt zum Besten. Um günstige Antwort bittend, E. G. W. Jost Berber vom Homberg. Um geringer Kosten willen will ich auch, wenn Doktor Jorge ankommt, wieder zurückreiten; das wollte E.
G. ich auch in dienstlicher Meinung nicht verhalten. Darauf ist folgender Bescheid gegeben worden: Statthalter und Räte bedenken, ihr wollet euch dessen nicht beschweren, denn man kann den Rentmeister zu Grünberg aus anderen Ursachen nicht wohl entbehren. So ist Doktor Merbach auch nicht so hübsch, dass sein Vetter so großes Verlangen nach ihm hätte. Es ist demnach unser Begehren und Bitte, ihr wollet euch dessen nicht weigern, sondern euch dazu gutwillig gebrauchen lassen. Darauf bin ich mit Ihren fürstlichen Gnaden
hinaufgezogen und nach Speyer gekommen, und habe daselbst hochgedachtem meinem gnädigen Fürsten und Herrn die ganze Lage des Salzwerks schriftlich durch Reinhard Abel berichtet
Gnädiger Fürst und Herr! Weil es dringend nötig gewesen ist, Euer Fürstliche Gnaden über den Zustand des Salzwerks seit der Zeit Ihrer Abwesenheit zu unterrichten, haben Müldener und ich Euer Fürstlichen Gnaden davon im vergangenen Jahr 1547, am 14. Dezember, schriftlichen Bericht zugefertigt.
Weil derselbe aber nicht an Euer Fürstliche Gnaden gelangt, sondern uns wieder zurückgebracht worden ist, wie Euer Fürstliche Gnaden hierbei unter A verzeichnet ersehen,
haben Statthalter und Räte zu Kassel auf das von den Pfännern und dem Salzgräfen getane Schreiben den Bescheid gegeben, dass der Landvogt, Müldener und ich, Jost, samt den Amt…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
emdtpfangenn — Wortende mit Schnörkel abgekürzt; Endung ergänzt, Lesung des Schlusses nicht sicher
Sahl kümpff — auch 'Sohl kümpff' oder 'Saltz kümpff' möglich; gemeint sind Solebehälter
vnns — auch 'vnnd' lesbar; 'vnns' nach Sinnzusammenhang
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…knechten zu Sooden an einem benannten Tag in Allendorf zusammenkommen sollten, um dort mit den Pfännern über den vorgefallenen Mangel, den Bau des Salzbrunnens, das Nötige zu verhandeln,
Und die Pfänner waren der Meinung, nur den Damm um den Salzbrunnen zu erneuern; daraufhin wurden auch gemäß derselben Abrede sogleich alle Dinge für den Bau auf Vorrat beschafft, wie das noch vorhanden ist.
Aber gleich danach, in der Zeit um Estomihi, da man in den Wochen der Fastnacht wegen nicht sieden lässt, ist der Salzbrunnen gottlob wieder auf seinen alten Stand gestiegen, und höher, als man es in zehn Jahren je gesehen hat;
Darum haben wir die vorgesehenen Ausbesserungs- und Zapfenarbeiten am Salzbrunnen bis zur Ankunft Euer Fürstlichen Gnaden, die wir täglich erhofft haben, zurückgestellt;
denn wir stellen fest — weil die zwei zurückliegenden Sommer sehr trocken gewesen sind —, dass etliche Brunnen zu Allendorf vertrocknet…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Faldtlager — Wort vor 'Esto mihi' nicht sicher lesbar; auch 'Feldtlager' oder aehnlich moeglich; gemeint ist die Zeit um den Sonntag Estomihi 1548
Plack, vnnd Tappenwergk — erstes Wort unsicher (Plack/Planck/Flack); 'Tappen' koennte auch 'Zappen' (Zapfen) sein
Es hat sich aber seither und bis jetzt ordentlich gesotten, und es können dieses Jahr, weil ein ergiebiges Jahr (Mast) ist, wohl fünftausend Pfannen Salz gewonnen werden.
Weil aber der Sohlgraben so tief geräumt ist, dass das wilde Wasser im Gewölbe kaum einen Zoll hoch läuft und einen Fuß tief vor dem Gewölbe Gefälle hat, wie es die Alten nie gehabt haben,
denn als Euer Fürstliche Gnaden zum ersten Mal zum Salzwerk kamen, hat das wilde Wasser im Gewölbe an die anderthalb Ellen tief gestanden, wie Euer Fürstliche Gnaden es damals auch daraus schöpfen ließen.
Aber wie dem auch sei: Der Damm um den Salzbrunnen steht nun an die 40 Jahre und ist in solcher Zeit schlecht und baufällig geworden, und es muss in die…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
mast — Lesung 'mast' (ergiebiges Jahr) unsicher
die Zehenn [gestrichen: alb.] — nach 'Zehenn' ist 'alb.' (Albus) gestrichen; Sinn: zehn Albus je Pfanne
f. Gl. erledigt (aus der Gefangenschaft befreit) sind, so wird man wohl zu raten wissen. Wir haben also zu dieser Zeit, bis zur Erledigung E. f. Gl., mit den Pfännern und Bodern füglich und glimpflich handeln und uns dulden müssen, damit deswegen keine Klage vorkäme; denn wenn die Location (der Pachtvertrag) nicht wäre, so hätten die ausländischen Pfänner den Anspruch gehabt, durch andere gehört zu werden, und es wäre ohne heftige Klage nicht abgegangen. So berichtet: Der Bau des Salzborns steht noch wie zuvor. Danach, als die kaiserlichen Kommissare Hans Jorg Schade und seine Zugeordneten von Kassel abgeschieden waren, haben sie aufs Salzwerk ziehen und sich vom Weg abweisen lassen wollen, um das Salzwerk und die Kunst daselbst zu besichtigen, worüber wir sehr erschrocken sind und uns nicht genug verwundern konnten, von wem das herkäme; wir sind also vor ihnen dort gewesen und haben zum Besten alle Sachen verwahrt. Aber wir sind innegeworden, dass Jorge Behm seiner Kunst halber sie angestiftet hat, dahin zu kommen.
Unsichere Lesungen
Z. 3: zurathenn — Wortgrenze zu/rathenn unklar
Z. 9: zugehert — Lesung unsicher
Z. 12: Bay. — Abkuerzung vor Commissarien unsicher
Sie sind aber an dem Tag zu Kassel langsam aufgebrochen, des Weges unkundig, und also spät nach Allendorf gekommen und haben am Abend nichts geschafft; denn wir haben sie in der Nacht mit dem Essen aufgehalten, sodass sie morgens ungefähr bis in die dritte Stunde besichtigt, danach zu Mittag gegessen und am selben Tag noch bis nach Eschwege geritten sind.
f. Gl. von ihnen eine Zeit lang um eine jährliche Pension gepachtet (lociert) haben; es stehe E. f. Gl. allein nicht zu. So sei auch das Land zu Hessen, wie sie es zwischen Kassel und dort gesehen hätten, ein sehr raues, wildes, unfruchtbares, böses Land, lauter große Berge und Täler. Wir haben auch nicht gestattet, dass dort jemand zu ihnen kam, blieben bei ihnen, bis sie wieder aus der Stadt waren; da ließen wir sie nach Eisenach geleiten. Aber als die Pfänner erfuhren, dass sie wegen Jorge Behms Kunst dort gewesen waren, sind sie über ihn ganz aufgebracht geworden; so sind ihm auch die Boder zuwider.
Weil er dann von den Kommissaren seiner Kunst halber hoch vertröstet worden ist, so achtet er, wie uns dünkt, diesen Dienst nicht hoch, und die Boder klagen für und für, dass er ihnen zu rechter Zeit nicht nach Notdurft genug Sole verschaffe. Deswegen haben der Pfänner Salzgrafen und wir kurz vor meinem, Josts, jetzigem Abreiten ihn und die Boder vorgehabt und gegeneinander verhört.
Also hat er zuletzt die Antwort gegeben, er könne der Boder Klagen nicht für und für abwarten, sondern wolle eine Ablegung (Abfindung) von beiden Herrschaften nehmen und abstehen, was wir dann gern gehört haben, insbesondere weil der Landvogt zuvor E.
f. Gl. geschrieben hat, seine, Jorges, Kunst sollte dem Salzborn Schaden tun; und die Salzgrafen der Pfänner sind nicht ungeneigt, ihres Teils Jorge, wenn es leidlich wäre, abzulegen zu helfen. Sie wollen es aber hinter sich bringen (an ihre Auftraggeber zurückbringen). So sollten wir das auch an E.
f. Gl. gelangen lassen. Darauf ist von der Pfänner Salzgrafen und uns für gut angesehen worden, dass auf Künste zur Ausbringung der Sole gedacht werde, sodass die Boder das
Lohn unter sich selbst verdienten; so könnte man desto mehr Leute dort erhalten, und es fördert das Salzwerk; denn Jorge hat jetzt im Jahr fünfhundert Gulden und mehr, davon ist niemand als er gebessert. Er sagt aber, es gehe ihm alle Jahre für Pferde, Knechte und Gesinde drauf, wie wir wohl glauben können, denn er hält mit großem Unrat (Verschwendung) Haus. Nun möchten E.
f. Gl. und die Pfänner ihn, Jorge, ziemlich ablegen lassen und dieselbe Kunst eine Zeit lang selbst unterhalten und das Geld dagegen einnehmen; das könnte mit gutem Nutzen geschehen. Deswegen E.
f. Gl. Statthalter und Räten Befehl zu geben haben. Mittlerweile könnte man auf Wege denken, wie andere Künste dazu dienlich erdacht werden möchten, damit die Boder das Geld wie zuvor verdienten, wie wir denn bereits mit Heinz vom Lüttern, der Pfänner Salzgrafen und anderen Kunstverständigen davon geredet und geratschlagt, auch ziemliche Mittel gefunden haben. Wir sind auch jetzt im Werk, zum Vorrat der Sole
Darum ist es ungelegen, dass ich, Jost, jetzt nicht an diesem Ort sein kann, insbesondere weil Müldener abermals zu Kassel Bürgermeister ist und in Stadtsachen, auch mit der Aufrichtung des Interims zu schaffen hat, wie E.
f. Gl. jetzt erledigt (befreit) werden sollten. Müssen aber Gott den Allmächtigen, Geduld und Gnade zu verleihen, bitten und es ihm befehlen. Dies wollte E.
Hierauf ist meines gnädigen Fürsten und Herrn Bescheid, dass Statthalter und Räte zu Kassel, auch die Salzgrafen und andere dazu Verständige, samt den Pfännern, was sie am Salzborn zu bessern bedenken, mit gutem vorbedachtem Rat tun mögen, unter der Bedingung, dass man nicht Übel ärger mache. Desgleichen, wie sie mit Meister Jorge den Handel betrachten, dass es gefördert werde, ist s.
f. Gl. gnädig auch zufrieden, doch dergestalt, dass nicht die Pfannen zum Teil niedergelegt werden und feiern (stillstehen) müssten und von den Bodern neue Klage geschähe; denn bisher ist doch meines gnädigen Herrn Pfannen neben den anderen von Meister Jorge genug Sole gereicht worden. Signatum Speyer, den 31. August Anno 48. Im Auftrag, P. Reinhard Abel, eigenhändig unterschrieben. Überdies haben Ihre
zu Nutzen bauen und nicht Übel ärger machen, auch fleißig aufsehen, dass es treulich verwaltet werde. Signatum Speyer, den 5. September Anno 48. Philipp, Landgraf zu Hessen. Reinhard Abel, eigenhändig unterschrieben. Und darauf haben die Boder suppliziert und Bescheid darauf bekommen, des Inhalts wie folgt: Ehrenfester, gestrenger Herr Statthalter und andere fürstliche hochgelehrte Räte, E.
G. geben wir untertänig zu verstehen, dass die Salzgrafen und unsere verordnete Obrigkeit uns zwingen wollen, dass wir rechtes Maß geben sollen, damit die Kärrner auf dem Lande über uns nicht zu klagen haben des Messens halber, und haben darauf den Schätzern befohlen, ein fleißiges Aufsehen zu haben. Und wenn wir so messen sollten, wie uns befohlen ist, müssten wir Armen beizeiten davonlaufen, denn der Salzborn kann
es nicht ertragen. Auch hat man uns Arme allzeit hingehalten: Man wolle den Born bauen, und hält uns arme Leute hin von einem Tag zum anderen; damit kommen wir Armen gleichwohl um das Unsere und unser väterliches Erbe. Man hat uns aber am Anfang solches nicht zugesagt; man sollte doch billig die brüderliche Liebe an uns erzeigen, damit wir auch ein Stück Brot erwerben könnten, und uns doch nicht so knapp halten, gleich wie man einen Hund hält; dem gäbe man doch so viel, dass er bei seinem Herrn bleiben kann. Und wenn uns Armen solches nicht gedeihen
oder 20 Stunden aufs Längste an einem Werk gesotten; jetzt muss man 30 oder mehr Stunden dazu haben, was uns Armen dann zu schwer wird, wie angezeigt. Wenn unser gnädiger Fürst und Herr will, dass wir bei s.
Belohnung dafür werde, wie man sie auf anderen Salzwerken gibt oder wie es gebräuchlich ist. Wenn aber das nicht geschehen könnte oder möchte, würden wir dadurch veranlasst, uns unter andere Herrschaft zu wenden, um uns und den Unseren das Brot zu erwerben, was wir dann gar ungern tun wollten. Wenn es bei uns so gemacht würde, dass wir bei unserem angeborenen, natürlichen Fürsten und Herrn bleiben könnten, was uns s.
jede Salzgans in fünf Stücke zerteilt werden soll, bis zur Zusammenkunft der Pfänner. Signatum Kassel, den 12. November Anno 48. Nach dieser Zeit habe ich, Jost, nichtsdestoweniger um die Erbauung des Salzborns angehalten; deswegen haben Statthalter und Räte zum zweiten Mal der Pfänner Salzgrafen wie folgt geschrieben: Unseren günstigen Willen und freundlichen Dienst zuvor. Ehrbare und achtbare gute Gönner und Freunde, kurz zuvor hat uns Jost Berker unter anderem angezeigt, dass ihr von uns begehrt, euch unser Bedenken wegen der Erbauung des Salzborns mitzuteilen, damit ihr solches den gemeinen Pfännern, weil ihr diese deswegen auf den nächstkünftigen 3.
Dezember zusammenberufen habt, vorhalten könnt. Wollen euch darauf in günstiger guter Meinung nicht verhalten, dass beide, die Boder und die Kärrner, heftig über das Abnehmen der Sole klagen; deswegen übervorteilen die Boder die Kärrner und Ladeleute, und
dann überfordern die Kärrner das Land, und doch klagen die Kärrner, wie ihr damals dem genannten Jost auch unter anderem eröffnet habt, dass einer, der sechs Achtel geladen hat, über sein ausgelegtes Kaufgeld hinaus, die Zehrung und Unkosten ungerechnet, nur neun Albus gelöst haben soll. Weil dann der Mangel so augenscheinlich vorhanden ist und ihr selbst wisst, dass die Fassung des Salzborns durch die Länge der Zeit mangelhaft ist, auch unseres gnädigen Fürsten und Herrn Landgraf Philipps zu Hessen Befehl und Meinung ist, ihn zu bauen, sodass er nicht Übel ärger gemacht werde, und dass solches mit eurem Rat und Vorwissen geschehe, so ist unser endlicher Rat und Bedenken, dass der Salzborn aufs Fleißigste und Beste zum Allerförderlichsten erneuert und gefasst werde. Denn sollte man, wie voriges Jahr davon beschlossen, daran etwas flicken und tappen und nicht von Grund auf bauen, so wäre zu besorgen, dass damit doch dem Werk nicht geholfen, noch die Klage der Boder
mit Bestand abgelehnt, noch Ordnung gehalten werden könnte. Damit nun das ganze Werk dem Fürstentum, der gemeinen Ritter- und Landschaft und insbesondere zu eurem eigenen Besten, wie die äußerste Not es erfordert, schleunig erneuert und gefasst werden mag, so wollen wir anstatt und von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn alles dasjenige dazu tun, was die Notdurft erfordert und möglich ist, und es soll daran an s.
Fürsten und Herrn kraft der aufgerichteten Verträge das Erkenntnis etlicher vom Adel und der darin benannten von den Städten wohl leiden. Was nun eure und der gemeinen Pfänner endliche, beschließliche Meinung hierauf sein wird, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der vollkommene Gewalt und Befehl habe, ohne Hintersichbringen mit uns darin endlich zu schließen,
mitteilen, damit man zu schleunigerer Zurüstung kommen und den Bau auf Dauer aufziehen darf, wir auch solches eilends an unsere gnädigen jungen Herren und die abwesenden Räte gelangen lassen können. Weil auch Jorge Behem, wie er aus Aschersleben geschrieben und ihr gelesen habt, keine andere Kunst zur Ausbringung der Sole erdenkt oder aufzurichten weiß, und dann gedachte unsere g.
Herren Befehlshaber und ihr euch entschlossen habt, ihn, Jorge, dienlich abzulegen, und er sich darauf etlichermaßen, wie ihr wisst, eingelassen hat, so lassen wir uns gefallen, dass es damit dahin gerichtet werde, dass die Boderknechte solches Geld zum Teil selbst verdienen, und was dann übrig ist, dass solches beiden Herrschaften jährlich zugute kommen möchte, wie uns denn Müldener und Jost davon mündlich Bericht getan haben; dergestalt, dass solches dermaßen zu-
gerichtet werde, dass es zur Erbauung des Borns und auch zur Schöpfung der Sole jederzeit ohne Nachteil zu gebrauchen ist, doch dass solches nicht auf den Salzborn gesetzt oder gebraucht werde, es sei denn durch unseren gnädigen Herrn oder uns, die Räte, und die gemeinen Pfänner sämtlich im Augenschein selbst besehen und als nützlicher, bequemer und besser, Sole damit zu schöpfen als mit der jetzigen Kunst Jorges, erkannt und angenommen. Solches wollten wir euch auf euer bittliches Begehren in günstiger, freundlicher und guter Meinung nicht vorenthalten, und euch zu günstigem, freundlichem Willen sind wir geneigt. Datum Kassel, den letzten Tag des November Anno 48.
Thias Thorey und Weigel Riegenrodt, Bürgermeister zu Allendorf an der Werra, und der gemeinen Pfänner Salzgrafen zu den Boden daselbst, samt und sonders. Zweite Antwort, von Statthalter und Räten zu Kassel den Pfännern wegen der Erbauung des Salzborns gegeben am 9.
Dezember Anno 48. Unseren günstigen Willen und freundlichen Dienst zuvor. Ehrbare und achtbare gute Gönner und Freunde, wir haben euer Wiederschreiben und eure Antwort auf unseren Rat und unser Bedenken wegen der Erbauung des Salzborns, das ihr von uns begehrt hattet, seinem ganzen Inhalt nach der Länge nach verlesen, und hatten uns gänzlich versehen, weil ihr so lange Zeit bis zu eurer Zusammenkunft gehabt habt, ihr hättet euch darin
zu schleuniger Handlung mitgeteilt und solches nicht in die Länge gezogen. Aber wie dem allem, weil ihr nachmals um eine ziemlich geraume Zeit bittet, um die Dinge an eure Miterben gelangen zu lassen, so wollet ihr euch zum Förderlichsten, wie immer möglich, befleißigen, solches auszurichten, und euch über eure Gesinnung, wie es euch in dem Fall zu bewilligen und zu tun sein will, erklären und uns zu erkennen geben. Wiewohl nun vonnöten ist, dass man sich alle Stunde zur Bereitschaft des Baues schicken sollte, so wollen wir euch doch nachmals einen Monat Zeit zulassen, uns nach Ausgang desselben darauf endliche, beschließliche Antwort und Bescheid zu geben. Solches wollten wir euch anstatt unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen hinwieder nicht verhalten, und euch zu allem Guten sind wir geneigt. Datum Kassel, den 9.
Den ehrbaren und achtbaren, unseren guten Gönnern und Freunden, Salzgrafen und gemeinen Pfännern zu Allendorf an der Werra. / Darauf haben sie die fürstlichen Herren Statthalter und Räte um ihren Rat und ihr Bedenken gebeten, was ich dann dem Herrn Statthalter vorgetragen und so angezeigt habe, dass es nützlich und gut wäre, dass der Salzborn ganz neu gefasst würde. Deshalb haben Statthalter und Räte ihnen, den Pfännern, wieder durch uns geschrieben, also usw.
Unseren günstigen Willen und freundlichen Dienst zuvor. Ehrbare und achtbare gute Gönner und Freunde, uns hat kurz zuvor Jost Berker angezeigt, was ihr unter anderem begehrt, dass wir euch unser Bedenken wegen der Erbauung des Salzborns mitteilen wollten, damit ihr solches den gemeinen Pfännern, weil ihr sie deswegen auf den nächstkünftigen 3.
darauf in günstiger guter Meinung nicht verhalten, dass beide, die Boder und Kärrner, heftig über das Abnehmen des Salzborns klagen; deswegen übervorteilen die Boder die Kärrner und Ladeleute, und dann überfordern die Kärrner das Land, und doch klagen die Kärrner, wie ihr damals dem genannten Jost auch angezeigt habt, dass einer, der sechs Achtel geladen hat, über sein ausgelegtes Geld hinaus, die Zehrung ungerechnet, nur neun Albus gelöst haben soll. Weil dann der Mangel so offensichtlich vorhanden ist und ihr wisst, dass das Gebäude des Salzborns mangelhaft ist, so ist unser endliches Bedenken, dass der Salzborn aufs Fleißigste und Beständigste gemacht und gefasst werde. Denn sollte man, wie voriges Jahr davon beschlossen, daran etwas flicken und lappen, so ist zu besorgen, dass damit dem Werk nicht geholfen, noch die Klage der Boder mit Bestand abgelegt wäre. Damit nun das Werk, dem ganzen Fürstentum wie der gemeinen Ritter- und Landschaft und insbesondere zu eurem eigenen Besten, zu erneuern ist, wie die
äußerste Not es erfordert, so wollen wir anstatt und von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen alles dasjenige dazu tun, was menschlich und möglich ist, und es soll daran nichts mangeln. Was nun euer und der gemeinen Pfänner Bedenken und endliches Schließen hierauf sein wird, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der vollkommene Gewalt und Befehl habe, ohne Hintersichbringen mit uns endlich davon zu schließen, mitteilen, damit man zu schleuniger Zurichtung kommen kann. Nachdem auch mit Jorge Behm seiner Kunst halber, um auf bessere Wege zu trachten, eine Zeit her Geduld getragen worden ist, er aber sich vor uns, auch vor euch, mehr als einmal hat vernehmen lassen, und jetzt zuletzt aus Aschersleben an die gedachten u.
g. Herren Salzgrafen auf deren Schreiben zur Antwort gegeben hat, dass er seine Kunst so gebaut habe, dass er sie nicht besser machen könne, und er sich dann zuvor vor unseres gnädigen Herrn Befehlshabern und
euch, der gemeinen Pfänner Salzgrafen, mit ausdrücklichen Worten hat hören lassen, er könne der Boder Klagen nicht allzeit abwarten, darum möchte er leiden, dass er solcher jetzigen Kunst, weil sie den Bodern nicht dienlich sei, abgelegt werde, was dann auch ihr, die Salzgrafen beider Herrschaften, an ihre Herren und Mitpfänner habt gelangen lassen wollen: Weil nun von Jörge weitere Besserung nicht zu erwarten ist, auch die Boder das Verderben des Borns seiner Kunst und seinem Gebäude zulegen, wie sie es tun, so erfordert die Notdurft, mit Veränderung der Kunst auf Mittel und Wege zu denken, die dem Salzwerk zuträglicher seien; und wir lassen uns wohl gefallen, dass es damit aufs Allerförderlichste dahin gerichtet werde, dass die Boderknechte solches Geld mit dem Schöpfen zum Teil selber verdienen, auch beiden Herrschaften davon jährlich zur Erhaltung desselben etwas herausgegeben werden könnte, wie uns denn Müldener und Jost Berber, dass solches so ins Werk zu bringen bestellt sei, mündlich Bericht getan haben; dass solches zur Erbauung des Borns
und auch zur Ausschöpfung der Sole zu gebrauchen sei, doch dass solches nicht auf den Born gesetzt oder gebraucht werde, es sei denn durch unseren gnädigen Herrn oder uns, die Räte, und die gemeinen Pfänner im Augenschein selbst besehen und als nützlicher und bequemer, Sole damit zu schöpfen als mit der jetzigen Kunst Jorges, erkannt und angenommen. Solches wollten wir euch auf euer Begehren in günstiger, freundlicher und guter Meinung nicht verhalten, und sind euch zu günstigem, freundlichem Willen geneigt. Datum Kassel, den 17.
November Anno 48. Statthalter und Räte zu Kassel. An der Pfänner Salzgrafen. Darauf haben Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf den fürstlichen Herren Statthalter, Kanzler und anderen Räten schriftlich Antwort gegeben, des Inhalts:
G. auf Anbringen Jost Berbers und Heinrich Müldeners wegen des Mangels und Gebrechens des Salzborns, auch der Boder und Kärrner Klage halber an uns haben ausgehen lassen, haben wir mit Erbietung unserer schuldigen, willigen Dienste in Untertänigkeit empfangen und daraus unseres gnädigen Fürsten und Herrn Befehl und E.
G. Gesinnung verstanden, nämlich in welcher Gestalt der Salzborn von Grund auf mit der Pfänner Rat und Willen, und zwar so, dass nicht Übel ärger gemacht werde, erneuert und gebessert werden sollte, und dass unserem deshalb zuvor getanen Ratschlag als Flickwerk nicht zu folgen oder etwas damit auszurichten sei, mit dem weiteren Anhang, dass, wenn wir deshalb Einrede oder Gegenbedenken zu haben vermeinten, alsdann E.
G. anstatt hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn nach Weisung der fürstlichen aufgerichteten Verträge das Erkenntnis etlicher des Adels und der Städte, uns
darum zu erwarten, unbeschwert seien, und dass wir zur Förderung einen stattlichen Ausschuss mit vollkommener Gewalt, ohne Hintersichbringen, abfertigen sollten, der unsere Meinung und Gesinnung zu erklären und samt Euer G.
G. in Untertänigkeit nicht verhalten: Nachdem in der Location (dem Pachtvertrag), zwischen hochgemeltem unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern aufgerichtet, unter anderem ausdrücklich abgeredet und verschrieben ist, dass unser gnädiger Fürst und Herr alle Gebäude am Salzborn, an den Boden, am Solgraben, in und um die Boden, und alles, was dazu gehört, für die Zeit der bewilligten Location auf seiner fürstlichen Gnaden
Kosten erhalten soll und will, dass auch die gemeinen Pfänner zu keinen neuen Gebäuden, die ihnen beschwerlich und dem Salzwerk gefährlich sein möchten, gegen ihren Willen verstrickt oder verpflichtet sein sollen; ferner ist in gedachter Location unter anderem klar-
lich vorgesehen, dass unser gnädiger Fürst und Herr zu Anfang der Location den Pfännern ihr ganzes Salzwerk samt allen seinen In- und Zugehörungen in so wesentlichem Bau und Besserung, wie es zur Zeit der Location angenommen worden ist und gestanden hat, wiederum einräumen und zustellen soll; und wenn darüber hinaus an Boden, Pfannen oder sonst am Salzwerk etwas gebessert wäre, das alles soll den gemeinen Pfännern, ihren Erben und Nachkommen ohne Entgelt zugute kommen, ohne alle Gefährde. Deshalb können wir uns auf E.
G. Meinung und Begehren zu dieser Zeit ohne Vorwissen und Bewilligung der ausländischen Pfänner und zuwider der Location auf keinerlei Gebäude, Handlung und Rechtfertigung einlassen, wie E.
Nun sind wir nicht ungeneigt, nach unserem besten Verstand und Vermögen zu allen vorgefallenen Beschwerungen helfen zu raten, doch so, dass wir dadurch zuwider der Location und anderen Verträgen nicht beschwert werden möchten; wir haben auch deswegen
Das fünfte Buch. Auf Anregung des gestrengen und ehrenfesten Sigmund von Boyneburg, Landvogts an der Werra, unseres gebietenden Herrn, sowie Jost Berkers und Heinrich Muldeners haben wir wegen der eingetretenen Gebrechen des Salzbrunnens und der anderen oben erzählten Beschwerungen alle auswärtigen Pfänner beschrieben, am nächstvergangenen Dienstag nach Andreae auf unserem Rathaus zu erscheinen und neben uns zu beratschlagen und zu beschließen, wie solchen Schäden vorgebeugt und wie sie abgeschafft werden könnten, in der tröstlichen Hoffnung, sie würden in Anbetracht der bevorstehenden Not stattlich erscheinen. Doch ist der größere Teil derer vom Adel durch andere erhebliche Geschäfte daran gehindert worden, zu der Zeit zu erscheinen, und ausgeblieben, sodass wir deswegen hinsichtlich der bevorstehenden Gebrechen und dessen, was wir auf E.
G. weiteres Erfordern zur Antwort geben sollten, nichts haben beschließen können oder mögen, und es uns in so wichtigen Sachen ohne Bewilligung aller Pfänner nicht geziemen noch
Das fünfte Buch. gebühren will, etwas von uns aus zu schreiben. So bitten wir mit untertänigem Fleiß, E. G. wollen uns nochmals eine angemessene, geraume Zeit gnädig vergönnen, diese Dinge an unsere Miterben gelangen zu lassen; wir wollen uns dann aufs Förderlichste, so es immer möglich ist, befleißigen, solches auszurichten, und unsere Meinung, was uns in diesem Fall auf E.
48. E. G. gehorsame Untertanen, Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Und weil sie diesmal keine endgültige Antwort gaben, haben sie hernach diese Schrift übersandt: Den edlen, gestrengen und ehrenfesten, hochge
Das fünfte Buch. lehrten Herren Statthalter, Kanzler und anderen fürstlichen Räten zu Kassel, unseren gebietenden Herren. Edle, ehrenfeste, gestrenge, hochgelehrte und ehrbare, fürstliche Herren Statthalter und verordnete Räte, liebe Herren und günstige gute Freunde, E.
G. und Gunsten Bedenken, das wegen der Erhaltung des Salzbrunnens und seines Gebäudes vielleicht auf Anzeige des ehrbaren Jost Berker zugeschrieben wurde, verstanden und mögen E.
G. und Gunsten Bedenken in mancherlei Artikel verfasst ist, erachten wir es für nötig, das Notwendigste wiederum zu wiederholen und dann darauf jeweils gesonderte Antwort zu geben. Und anfangs sagt E. G. und Gunsten Schrift:
Das fünfte Buch. Dass beide, die Söder und die Berner, heftig über das Abnehmen der Sole klagen, weshalb sich die Söder, Berner und Ladeleute zerstreuen und die Berner sodann über Land ziehen. — Diesen Artikel findet man klagbar; zudem weisen es das Sieden und der Mehrverbrauch an Holz und Feuerwerk aus. Ob nun die Sole abnimmt oder mit dem wilden Wasser überladen ist, wird die Probe lehren. Wir besorgen aber, weil der Grund des Brunnens durch die schweren, gewaltigen Bauten und Schläge so durchgerüttelt und ausgezogen ist, dass das wilde Wasser irgendwo zu einem Einfluss veranlasst worden ist; aber die Ursachen zu beseitigen und nun das wilde Wasser abzusondern, besorgen wir, geht über unser Vermögen, und wir erachten uns auch mitnichten dazu schuldig. Deshalb wollen wir, um dem zuvorzukommen, E.
G. und hochgelehrten Gunsten anstelle unseres gnädigen Landesfürsten und Herrn die Sache ohne unser weiteres Zutun hiermit freundlich befohlen haben. Euer G.
Das fünfte Buch. Item: Weil der Mangel augenscheinlich befunden worden ist und Ihr selbst wisst, dass die Fassung des Salzbrunnens durch die Länge der Zeit mangelhaft ist, und auch unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp zu Hessen den Befehl und die Meinung hat, zu bauen, doch so, dass das Übel nicht ärger gemacht werde, und dass solches mit Eurem Rat und Vorwissen geschehe. — Diesem Artikel können wir schwerlich glauben, denn die Fassung des Brunnens hat eine überaus lange Zeit vor der gefährlichen Rosskunst unversehrt an Grund und Fundament gestanden, sodass daraus wohl noch über Menschengedenken hinaus dem Brunnen nicht allein zu verhelfen gewesen wäre, in seiner Fassung so zu bleiben, sondern dies sogar zu beschließen gewesen wäre. Wäre aber auf unsere Weigerung und unser emsiges Bitten die beschwerliche Rosskunst, die nichts anderes als eine gewisse Ursache dieses augenscheinlichen Schadens ist, ausgeblieben, und wäre dann oder danach der Brunnen an seiner Fassung, aus der wir zuvor Sole schöpften, in diesen angegebenen Zustand geraten, hätten wir das
G. und hochgelehrte Gunsten — die vermöge der gewilligten, angenommenen und eingetretenen Location anstelle unseres gnädigen Landesfürsten und Herrn dafür sein werden, dass solcher Verschleiß des Grundes ohne unsere Kosten in wesentlichen Bau gebracht und erhalten werde — uns gänzlich versehen und vertrösten. Wir können aber nun für unsere Person nicht wissen, auf welche Weise solches geschehen möchte, damit das Übel nicht ärger gemacht werde, weil wir gegen die Pumpen und auch die Rosskunst nicht gehört werden sollten. Wir müssen solchen Rat, Weg und Weise, den Verschleiß in wesentlichem Bau zu halten und dass der Brunnen nach Ausgang der Location so gut, wie er empfangen wurde, geliefert werde, E.
Das fünfte Buch. Auf E. G. und hochgel. G. dritten Artikel: Item, so ist unser endlicher Rat und Bedenken, dass der Salzbrunnen aufs Fleißigste und Beste zum Allerförderlichsten erneuert und gefasst werde; denn sollte man, wie voriges Jahr davon beschlossen, daran etwas flicken und lappen und nicht von Grund auf bauen, so wäre zu besorgen, dass damit dem Werk doch nicht geholfen sei. — Den Rat und das Bedenken wissen wir nicht zu ermessen, wo es sich im Werk und in der Tat begeben will. Wir wollten aber, man hätte sich zuvor mit allem Fleiß über den verursachten Schaden erkundigt und mit verständigeren Werkmeistern darüber geredet, ihren Rat angehört und sich dann weiter nach Gelegenheit des vorhandenen Gebäudes unterrichten lassen, damit dieses dem Schaden zur Abhilfe bliebe und dann der Grundverschleiß wiederum in wesentliches Gebäude gebracht, darin bleiben und erhalten werden möchte, und danach geraten haben.
Das fünfte Buch. Wenn aber solches E. G. und hochgel. G. nicht annehmlich sein will, uns aber unser Verstand darin, weiteres zu ersuchen, beschwerlich sein will — wenn es aber ohne unser Zutun in eine Besserung gebracht werden kann, das wollten wir am liebsten wissen, denn wir haben aus den Bauregistern und Verwahrungen unserer seligen Vorfahren darin nicht geringe Besorgnis und Schrecken; deshalb kann uns das aufgerichtete Bestandsverhältnis oder die Location in künftigen Schaden, den doch Gott der Herr gnädig verhüten wolle, nicht drängen.
Der vierte Artikel.
Item, so wollen wir anstelle und von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn alles dasjenige dazu tun, was die Notdurft erfordert und möglich ist, und es soll daran auf fürstl.
Seite nichts mangeln. — Aus diesem Anschlag haben wir zu ermessen, dass wir gleichfalls mit Bauleistung neben unserem gnädigen Landesfürsten und Herrn, um diesen Bau mit auszuführen, gefordert
Das fünfte Buch. werden sollten. Nun wüssten wir ja nicht, mit welchem Fug wir — nachdem wir heftig gegen die Rosskunst gebeten haben, die gegen unsere gute Verwilligung, nichtsdestoweniger als eine Ursache allen Schadens, dennoch aufgerichtet wurde — dazu weiter gedrungen werden sollten, Baukosten über die Verträge der Location hinaus mit zu erlegen; das können wir nicht ersinnen.
Der fünfte Artikel.
Item, so Ihr aber daran nochmals Bedenken haben werdet, so mögen wir anstelle hochgedachten unseres gnädigen Herrn kraft der aufgerichteten Verträge ein Erkenntnis etlicher vom Adel und der darin benannten von den Städten wohl leiden. — Dass wir nicht allein in Bedenken, sondern auch in hoher und höchster Beschwerung stehen, uns abermals in gefährliche, unseres Erachtens nicht geschuldete Gebäude und gegen den Vertrag der Location, nach Befund des Schadens, drängen zu lassen,
Das fünfte Buch. kann ein jeder Verständiger leicht ermessen; und obwohl wir doch keine Verursacher des Schadens sind, sollten wir dennoch mit solchen schweren Unkosten des Mitbaus nicht verschont bleiben. Dass wir aber auf E.
G. Begehren über die Beschwerung und Bedenken hinaus, die von wegen der Location als eines besonderen und neuen Vertrags erfolgt sind, in welchen Kontrakt der Location die Richter des vorigen Vertrags nicht eingewilligt haben, ein Erkenntnis erwarten sollten, ist uns in vieler Hinsicht zu bedenken, vornehmlich weil der Kontrakt der Location davon keine Meldung tut. Zudem sind der größere und vornehmste Teil derer vom Adel und der Städte in der angeregten Location selbst schuldige Bürgen und mit verhaftet geworden, weshalb sie in diesem Fall nicht Richter sein können oder mögen; wir wollen auch keineswegs in sie eingewilligt oder sie zugelassen haben, wovon wir uns verwahren.
Der sechste Artikel sagt:
Das fünfte Buch. gültige, abschließende Meinung hierauf sein will, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der volle Gewalt und Befehl hat, ohne Hintersichbringen mit uns darin endgültig zu schließen, verständigen. — Weil wir bei dem Anschlag zur Zeit nach Befund der Sachen, und besonders nachdem wir den Schaden nicht verursacht, sondern fleißig und aufs Höchste gegen die gewaltigen Aufbauten und die Rosskunst gebeten haben, nichts zu raten noch zu tun wissen, so erachten wir einen besonderen Ausschuss zur Vermeidung vieler Unkosten nicht für nötig. Darum haben wir nichtsdestoweniger unsere Bedenken aufs Einfältigste zu Papier bringen und übersenden lassen.
Der siebente Artikel.
Item, weil Jörg Behm, wie er aus Aschersleben geschrieben und Ihr gelesen habt, keine andere Kunst zur Hebung der Sole ersinnt oder aufzubringen weiß, und dann gedachte unseres
Das fünfte Buch. gnädigen Herrn Befehlshaber und Ihr Euch entschlossen habt, ihm, Jörg, seine Bauten angemessen abzulösen, und er sich auch, wie Ihr wisst, gewissermaßen darauf eingelassen hat, so lassen wir es uns gefallen, dass es dahin gerichtet werde. — Dass wir uns entschlossen haben sollten, Jörg Behm seine schädlichen Gebäude in der Zeit der Location zu bezahlen oder ihm sonst etwas dafür zu geben, wissen wir uns dermaßen nicht zu erinnern; wir sind dessen auch an diesem Tag wenig geneigt. Hätte unser gnädiger Landesfürst und Herr ihm aber, damit er seine Kunst anderswo und nicht auf dem Salzbrunnen gebrauche, eine gute Verehrung gegeben, die hätten wir gern bezahlen helfen. Wäre aber das Geld, das Jörg Behm für seine Kunst gegeben wurde, stattdessen und dagegen in andere Mittel angelegt und gerichtet worden, mit denen ohne solche gewaltige Erschütterung, Reißen und Aufziehen des Grundes die Sole des Brunnens gehoben und gezogen werden könnte, möchten wir das gern hören, sehen
Das fünfte Buch. und vernehmen. Dass aber solches nach unserem Rat über die vorige alte Kunst und Arbeit hinaus, die mit den Eimern geschehen ist, sein sollte, ist uns unmöglich zu beschließen; darum müssen wir es damit in Ruhe stehen lassen und das E.
G. und hochgel. G. als, Gott sei Lob, den Verständigen freundlich und untertänig anheimgeben und befehlen. Und nachdem sich unser gnädiger Fürst und Herr in der angenommenen Location ausdrücklich verpflichtet hat, dass Ihre f. Gn.
Kosten, ohne Zutun der gemeinen Pfänner, halten und auch bei Ausgang der Location ihnen, den Pfännern, in so wesentlichem Bau und Besserung, wie Ihre f. Gn.
es angenommen haben, ohne Erlegung irgendeiner Bauleistung wiederum einräumen und überantworten sollen und wollen, so sind wir der untertänigen, tröstlichen Hoffnung, E.
und der ganzen Landschaft zugute in unserem wohlerbauten Erbe des Salzwerks, an dem sich ohne Zweifel viele unserer Voreltern, ehe sie es in so beständigen
Bau und Nutzung gebracht, zu Bettlern gebaut haben, ohne Erlegung irgendeines Baus einen so herrlichen, großen Nutzen zu haben ganz untertänig vergönnt haben — uns deshalb gegen die Location zu keinen unverpflichteten Gebäuden oder Rechtfertigung und sonst zu keinen unbilligen Kosten drängen. Und es ist demnach an E.
wollen uns deshalb, dass wir E. G. getane Vorschläge aus den erzählten und anderen mehr gegründeten Ursachen nicht annehmen noch verfolgen können, günstig entschuldigt halten und doch anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und zum förder
G. und hochgel. G. als die Verständigen wohl zu tun wissen, dafür sein, dass der mangelhafte Salzbrunnen mit göttlicher Verleihung ohne alle gefährlichen Vornehmen, damit das Übel nicht ärger gemacht werde, unserem gnädigen Fürsten und Herrn, Land und Leuten und uns mit zum Besten wiederum in wesentlichen Bau und Besserung gebracht und erhalten werde, und die teuren göttlichen Gaben des Salzwerks und dessen Gedeihen durch Versäumnis und Unfleiß nicht verwahrlost, und dass der Kontrakt der Location gehalten werde. Das sind wir um E.
Mittwoch nach Conversionis Pauli anno 49 hat ein Quart Sole 3 Lot 3 Quentchen gegeben, macht zu einer Pfanne 15 Fuder 1 Ohm 2 Quart. Montag, den 18. Februar, danach hat ein Quart Sole 4 Lot 2 Quentchen gegeben, macht zu einer Pfanne 12 Fuder 3 Ohm 98 Quart.
Wenn ein Quart 5 Lot Salz gibt, so ist eben das achtzehnte Lot an der Sole Salz, oder der achtzehnte Teil gut. Darauf ist es dann mit Rat, Wissen und Willen der
Das fünfte Buch. fürstlichen Herren Statthalter und Räte, weil die Pfänner stückweise und nicht von Neuem zu bauen bewilligen wollten, in Bedenken genommen worden; denn im Jahr 49
hat sich das Sieden ziemlich gut gehalten. Insbesondere ist der Salzbrunnen im Monat März bis auf einen Zoll nahe an das Loch hoch gestiegen, was er zuvor nicht getan hatte. Und weil sich die Freilassung hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn trotz der vielfältigen, untertänigsten, flehentlichsten und fleißigst getanen Bitten verzögerte, hat man den Bau in dem Jahr eingestellt, in der tröstlichen Hoffnung und Zuversicht, Ihre f. Gn.
sollten freigelassen werden und selbst diesem Werk raten helfen; aber nichtsdestoweniger ist der Vorrat laut vorigem Abschied dazu verordnet und bestellt worden. So habe ich, Jost, auch das Jahr in der Konvention G.
Das fünfte Buch. Die Salzgrafen sollen zu bedenken haben, auf Befehl unseres g. F. und Herrn, dass sie aufs Fleißigste nach dem Salzwerk sehen, damit solches nicht in Abnahme oder Verderben komme. Solches haben f. Gn.
Im selben Jahr hat man das Bornmeisteramt verändert und anders bestellt, wie folgt. Und Jörg Behm ist ohne Vorwissen unser, der Salzgrafen, zuwider seinen getanen Eiden und Pflichten, gelobten, geschworenen und verbürgten Urfehden, samt seinem Weib und Hausgesinde heimlich hinweggezogen, worüber es dann eine besondere Handlung gibt. Und die jetzige Bestellung des Soleziehens lautet also: Wir, des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez,
Das fünfte Buch. Ziegenhain und Nidda, unseres gnädigen Fürsten und Herrn verordnete Statthalter und Räte zu Kassel, tun kund und bekennen hieran öffentlich gegenüber jedermann: Als hochgedachter unser gnädiger Fürst und Herr zuvor im vergangenen Jahr 47
Landvogt Sigmund von Boyneburg schriftlich angezeigt wurde, dieselbe alsdann zum Förderlichsten abgeschafft und auf eine andere Kunst zur Hebung der Sole gedacht werden soll; und weil wir selbst und auch die Befehlshaber des Ortes befunden haben, dass die durch Jörg Behm zuvor aufgerichtete Kunst auf dem Salzbrunnen zu schwer und stark gesetzt ist und mit ihrer großen, heftigen Bewegung dem Salzbrunnen schädlich ist, und wir auch mit gedachtem Jörg auf viele Weise verhandelt und geredet haben, solche Kunst auf andere und bessere Weise leichter einzurichten und zu verändern, was er dann ver
Das fünfte Buch. möge seiner zuvor aus Aschersleben getanen Schrift nicht zu tun gewusst hat, und dann durch die Salzgrafen beider, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner, zuvor beschlossen und abgeredet worden ist, dass es besser, nützlicher und dem Salzwerk zuträglicher sei, auf andere Künste zu trachten und sie zu erfinden und zur Hebung der Sole Leute und keine Pferde zu gebrauchen, so hat hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn jetziger Salzwart zum Soden, Christoph Homberg, auf Anhalten der Salzgrafen zur Förderung des Salzwerks solchen notwendigen Dingen dermaßen nachgetrachtet, allerlei Mittel und Wege erdacht und versucht, wie und in welcher Gestalt solche Kunst aufgerichtet und gebraucht werden könnte oder möchte, und daraus so viel Rat gefunden, dass er gegen solchen Mangel dieselbe Kunst zur Hebung der Sole mit Leuten zu halten, wie es der Pfänner Salzgrafen begehrt, und dass die Stoßkunst abgestellt werden soll, aufrichten, unterhalten und sich darüber verpflichten soll und will, wie nachfolgt.
Das fünfte Buch. Und erstlich: Weil solches neue Kunstwerk doppelt sein muss — gemäß der bei der ersten Bestellung des Bornmeisteramts gehabten Abrede — und dann jetzt diese Kunst zum Ersten aus dem Salzbrunnen vierundzwanzig Schuh hoch hebt, wo dann die Sole in einer Rinne ungefähr bei dreißig Schuh vom Salzbrunnen läuft, und dort dann weiter noch einmal so hoch in die Höhe, wie es vonnöten ist, damit sie in alle Vorratskümpfe und Boden laufen mag, gehoben werden muss, und er, Christoph, dies alles auf seine eigenen Kosten zu unterhalten hat, soll er von jedem Werk, das gesotten wird, dritthalb Albus
haben, in allem Maße, wie es die Rosskunst gehabt hat. Deswegen hat er uns anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn jetzt Gelübde, Eide und Pflichten getan, dasselbe Bornmeisteramt, den Salzbrunnen und alles, was dem anhängt und zugehört, mit allem treuen Fleiß bei Tag wie bei Nacht zu verwalten, den Salzbrunnen insbesondere in seiner Verwahrung zu haben, die Sole
Schaden zu warnen, Bestes zu werben und alles dasjenige zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn zu tun schuldig und pflichtig ist, wie er uns dann solches gelobt, geschworen und seinen Reversbrief darüber gegeben hat.
Doch soll er zuvor von solchen Kunstwerken zuerst eines aufschlagen und durch unsere dazu Verordneten und beider Teile Salzgrafen besichtigen lassen, um zu erkennen, ob es dem Salzwerk nützlicher sei oder nicht. Und wenn solches so gestattet und zugelassen wird, so soll er, Christoph, nach Setzung und Aufrichtung der Kunst zu jeder Zeit so viel Sole aus dem Salzbrunnen, wie zu allen Soden vonnöten ist und der Salzbrunnen ertragen kann, unweigerlich zu liefern und zu verschaffen schuldig sein und daran ganz und gar keinen Mangel sein lassen soll noch will. Und weil berührter Christoph alle Unkosten
Das fünfte Buch. zur Aufrichtung solcher Kunst und Gebäude jetzt selbst auf seine eigenen Kosten verlegt und aufgerichtet hat, worauf ihm dann viel Mühe und Unkosten gegangen sind und noch weitere Kosten entstehen werden, so soll er solchen oben festgesetzten Lohn von jedem Werk während der Zeit der jetzigen Location, die zwischen hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern aufgerichtet ist, für sich aufheben, die Knechte und Leute und sonst alle Unkosten davon bestreiten und erhalten, und was übrig ist, dasselbe für seine Bestellung, Mühe und Arbeit haben und behalten. Aber nach Ausgang der Location steht es nach dem Bedenken beider, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner, frei, solches Amt auf andere Weise, falls sie ihn, Christoph, dabei nicht länger bleiben lassen wollten, zu bestellen und zu verordnen, doch so, dass es eine andere und bessere Kunst sei, die dieser nicht gleich oder von dieser genommen oder erdacht wäre.
Das fünfte Buch. Wenn aber kein besseres oder nützlicheres Werk gefunden würde, sondern dieses Werk und diese Kunst im Gange bliebe, so soll er, Christoph, solange er solches dermaßen versieht, dass seinet- und der Kunst wegen kein Werk versäumt wird und an der Sole kein Mangel ist, unsertwegen sein Leben lang dabei bleiben und gelassen werden. Darum soll er auch für und für solches desto fleißiger und treulicher versehen und verwalten. Und wenn es sich ein oder mehrere Jahre zutrüge — weil jedes Jahr nicht gleich gesotten wird —, dass das Pumpengeld, das die Söder für die Hebung der Sole, nämlich von jedem Werk, das gesotten wird, dritthalb Albus,
wie oben steht, zu geben haben, ganz für die Arbeiter, Leute und Knechte, für die Kunst, den Verschleiß und andere Unkosten aufginge und nichts übrig bliebe, so sollen doch die Herren ihm weiter darauf nichts zu geben schuldig sein, denn ein Jahr soll und muss das andere ausgleichen. Es wäre denn, dass der
Das fünfte Buch. Schaden so groß wäre, dass sie nach billigem Erkenntnis Ursache und Beweggrund hätten, solches auszugleichen. Könnte er auch durch Gottes Verleihung solche Kunst — doch allewege ohne Schaden und Nachteil des Salzbrunnens — dermaßen einrichten, dass ihm weniger Unkosten als jetzt darauf gingen und er die Sieder leichter erhalten könnte, so soll ihm das die Zeit seines Lebens, und solange er dabei bleibt, neben seiner anderen Verwaltung zugutekommen. Wenn er, Christoph, aber in der Zeit der jetzt bestehenden Location mit Tod abginge, so soll — weil er jetzt eine gute Summe zur Erbauung und Einrichtung derselben Kunst hat aufwenden müssen — seiner Hausfrau, seinen Kindern und Erben nach billigem Erkenntnis für dieselben aufgerichteten Kunstwerke und Gebäude sowie für die gehabte Mühe und Arbeit eine angemessene Ablösung und Erstattung geschehen, wie sich denn ohne Zweifel die Herrschaften
Das fünfte Buch. auf Bericht der Amtsverwalter und Befehlshaber des Ortes zu jeder Zeit darin aller Gebühr nach wohl zu halten wissen werden, alles ohne Gefährde. Und dessen zur Urkunde haben wir, Statthalter und Räte, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn Sekret hierauf drucken lassen, und daneben haben sich die beiden f. Gn. Salzgrafen hierunter gezeichnet. Gegeben und geschehen zu Kassel am 14. Oktober anno 49.
Justus Pistoris, sst. Am letzten Dezember des Jahres 49 ist uns, den Salzgrafen, nachfolgende Schrift vom Salzwart zugekommen, wie folgt: Den ehrbaren und wohlachtbaren Heinrich Muldener und Jost Berker, beiden Salzgrafen zum Soden, meinen lieben Schwägern. Mein ganz williger Dienst zuvor, liebe Schwäger. Dem letzten Abschied und Befehl nach habe ich
Das fünfte Buch. das neue Kunstwerk gestern um die Vesperzeit eingesetzt und fertiggestellt, und als es gegangen ist, ungefähr eine Viertelstunde, habe ich die Sole geschmeckt und befunden, dass sie im Geschmack ganz untauglich gewesen ist. Das habe ich dem Bornmeister angezeigt; auch die Söder haben sie versucht, die dann nicht recht zufrieden sind. Ich kann aber nicht wissen, wie es sich verhält, außer dass ich denke, ob es dessen Schuld sei, dass er diesen Kaltleger stillgestanden hat; denn wenn er ausgezogen wäre und dann bessere Sole käme, wäre es schrecklich. Deshalb ist es mir beschwerlich, mit meinem Werk ohne Eure vorherige Besichtigung etwas zu handeln, und es ist hoch nötig, allerlei zu besichtigen, sodass Ihr Euch von Stund an hierher verfügt. Das wollte ich Euch nicht vorenthalten, und ich bin Euch sonst zu dienen ganz willig. Datum Soden, den letzten Tag Dezember anno 49. E. W. S. Christoph Homberg.
Das fünfte Buch. Über welche Schrift wir sehr erschrocken sind, weshalb wir zur Stunde in der Nacht dorthin zum Soden geritten sind und solches besichtigt haben. Als wir aber nach vorigem Brauch und unserer Wissenschaft den Salzbrunnen ausgeöst haben, ist die Sole wiederum so gut gewesen wie zuvor vor dem Kaltleger. Wir haben aber solches nichtsdestoweniger alsbald den Herren Statthalter und Räten angezeigt und darauf Rat gehalten. Weil dann die hohe Not erforderte, dass gebaut werden sollte und musste, sonst würde es auf die Länge am Holz mangeln, so haben Statthalter und Räte zu Kassel deswegen der gemeinen Pfänner verordnete Salzgrafen abermals zum Augenschein einbestellt, auch daneben Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Heinz von Lütter, Hauptmann zu Ziegenhain, Johann Nordeck und Valten Schülde zu solcher Handlung beschrieben, wie folgt.
Das fünfte Buch. von Boyneburg und f. Gn. Salzgrafen wegen der Erbauung des Salzbrunnens zum Soden zu uns erfordert und uns allerlei darüber unterredet. Und obwohl wir nun Euch auch hierher beschreiben wollten, ist es doch für gut angesehen worden, dass von solchem Bau im Augenschein besser als hier geredet und beratschlagt werden kann. Darum haben wir verordnet, dass gemeldeter Landvogt und andere unseres gnädigen Fürsten und Herrn Räte und Diener am nächstkünftigen Montag, den 3. Februar, gegen Abend zu Allendorf ankommen und darüber mit Euch endgültig beratschlagen und beschließen sollen. Von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn ist unser Ansinnen und gütliches Begehren, Ihr wollet etliche der Ältesten Eurer Mitpfänner vom Adel und sonst Verständige, auch etliche
Werkleute und Bauleute alsdann bei Euch haben und von aller gehabten Unterredung und Handlung, wie und in welcher Gestalt solchem Mangel geholfen und geraten werden möchte,
Unsichere Lesungen
Z. 18: [gestrichen: k[?]] — einzelner getilgter Buchstabe
Das fünfte Buch. beschließen helfen. Das wollten wir Euch zu Eurem eigenen Besten in guter Meinung nicht vorenthalten. Wir tun uns dessen also versehen und sind Euch mit allem günstigen Willen geneigt. Datum Kassel, den 12. Januar anno 50. Statthalter und Räte zu Kassel.
Den ehrbaren, unseren guten Gönnern und Freunden, gemeiner Pfänner verordneten Salzgrafen zum Soden vor Allendorf an der Werra. Unser freundlicher Dienst zuvor, ehrenfester, freundlicher, lieber Oheim, Schwager und guter Freund. Aus besonderen vorgefallenen Ursachen haben wir etliche aus uns und andere auf den nächstkünftigen Montag, den 3.
Februar, gegen Abend zu Allendorf an der Werra einzukommen verordnet, um dort im Augenschein über die Erbauung des Salzbrunnens zum Soden zu beratschlagen und zu beschließen, wobei Ihr dann auch dienlich
Das fünfte Buch. und nützlich sein könnt. Darum ist von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn unser Begehren, und wir bitten für uns freundlich, Ihr wollet am bestimmten Montag gegen Abend dort zu Allendorf auch ankommen und über solche Sachen zu unseres gnädigen Fürsten und Herrn und dem Salzwerk zum Besten mit raten helfen. Das gereicht f. Gn.
Januar anno 50. Statthalter und andere verordnete Räte zu Kassel. An Hermann von Hundelshausen. Unseren günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, ehrbarer guter Freund. Nachdem Ihr und andere Bauverständige neben etlichen aus uns zuvor von wegen unseres gnädigen Fürsten
Das fünfte Buch. und Herrn zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc., auf Ihrer f. Gn. Befehl wegen der Erbauung des Salzbrunnens zum Soden vor Allendorf an der Werra erschienen seid und den Mangel besichtigen geholfen habt, und doch seit der Zeit aus den Ursachen, dass damit täglich auf die Freilassung hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn gewartet wurde und sich auch eine Zeit lang der Salzbrunnen gebessert und dann wieder verschlechtert hat, aufgeschoben worden ist; weil aber jetzt abermals im nächstvergangenen Kaltlager zu Weihnachten das wilde Wasser sich mehr als zuvor im Salzbrunnen eingeschlossen haben soll und die verordneten Salzgrafen uns solches und dass daran gebaut werden müsste, angezeigt haben, weshalb wir dann den Landvogt und auch die Salzgrafen hierher beschrieben und darüber Unterredung gehalten und beschlossen haben, dass das Werk nochmals besichtigt und im Augenschein auf die vorigen aufgerichteten Abschiede hin, wie und in welcher Gestalt, ohne das Übel ärger zu machen, gebaut werden könnte, beratschlagt und darauf
Das fünfte Buch. befohlen, dass sie und etliche aus den alten Pfännern am nächstkünftigen Montag, den 3. Februar, gegen Abend zu Allendorf einkommen, solchen Mangel des Salzbrunnens nochmals zu besichtigen und auf die vorige gehabte Abrede hin zu beratschlagen, wie und in welcher Gestalt mit dem Bau angefangen und fortgefahren werden sollte, wozu wir dann etliche von den Räten auch schicken und Euch auch gern dabei haben wollen.
Gütlich und freundlich begehrend, Ihr wollet samt dem Schultheißen Martin Anthonius und dem Zimmermann Meister Leonhard, die Ihr als Bauverständige bei Euch habt, am bestimmten Montag gegen Abend gewiss dort zu Allendorf an der Werra einkommen und von solchem Bau beratschlagen helfen und das nicht weigern noch abschlagen, denn hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn ist merklich daran gelegen. So haben auch f. Gn.
Das fünfte Buch. gnädiges Vertrauen. Falls Ihr Euch auch irgendeiner Gefahr besorgt, so könnt Ihr mit Reisigen und zu Fuß so stark ziehen, dass Ihr sicher sein mögt; und insbesondere, wenn es Euch gelegen ist, so wollet hierher ziehen und am Sonntag zuvor gegen Abend hier ankommen; dann sollen die anderen hierzu Verordneten am Montag mit Euch hinüberreiten. Das wollten wir Euch in guter Meinung nicht vorenthalten, und Ihr tut daran hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn ein besonderes gnädiges Wohlgefallen, dessen wir uns gänzlich versehen, und wir sind es für unsere Person zu verdienen willig. Datum Kassel, Sonntag, den 12. Januar anno 50. Statthalter, Kanzler und andere verordnete Räte zu Kassel.
Das fünfte Buch. Doktor Günterode, Kanzler, samt den beiden Salzgrafen auch dorthin verordnet und etliche verständige Werkmeister, wie der Schultheiß und der Zimmermann zu Ziegenhain, auch etliche Werkverständige zu Apteroda dazu beschrieben worden. So sind sie an dem Tag, den 5.
Nämlich: Sigmund von Boyneburg, Landvogt an der Werra; Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach; Wilhelm von Schachten, Hofmarschall; Doktor Günterode, Kanzler; Johann Nordeck; Valtin Schülde; Heinrich Muldener und Jost Berker, Salzgrafen; Johann Bartholmes, Rentmeister zum Soden; Christoph Homberg, Salzwart. Werkleute: der Schultheiß zu Ziegenhain, Meister Anthonius,
Meister Paul, Zimmermann. Ausschuss von wegen der gemeinen Pfänner: Weisseler Schwamflügel von Göttingen, Christoph Gauler von Duderstadt, Johann Niedenstein, Johann Schaffnit,
Erstlich ist der Salzbrunnen im Augenschein besichtigt und jede Ader insbesondere geschmeckt worden, und nach gehabtem Bedacht hat der Landvogt den Pfännern vorgehalten, weil gebaut werden
muss, ob man bei vorigem Anschlag und Abschied bleiben oder ob von Neuem gebaut werden soll. Darauf haben sich die Abgesandten der Pfänner bedacht, und Niedenstein sagt nach Wiederholung des Vorhaltens, sie wären dem vorigen Ratschlag und Abschied nicht zuwider noch wollten sie ihn ihrerseits verbessern; wenn aber die Räte andere Mittel zum Bauen, die nicht so bedenklich und die unschädlich wären, vorhätten, wollten sie es gern anhören, doch mit der Bedingung, dass sie sich hierdurch zu keiner Kostenverlegung verpflichtet haben wollen. Der Landvogt sagt, dass man nicht deshalb hier sei, zu schädlichen Bauten zu raten oder sie in Beschwerung zu bringen, darum sei die Protestation unnötig, und er sieht es für gut an, dass die Werkleute durch die Räte und Pfänner insgesamt angehört werden. Die Pfänner sind willig, und der Landvogt hat dem Schultheißen von Ziegenhain und Schelpach die Meinung ebenfalls vorgehalten, ob nach vorigem Abschied oder auf andere Weise zu bauen und dem Werk
zu helfen sei. Darauf haben sich die beiden bedacht und gesagt, dass Scheltpach zuvor vor zwei Jahren nicht hier gewesen sei, aber sie meinen, dass man Beutel mache und diese mit dürrem Moos fülle und dieselben unten im Born allenthalben einfülle, sodass nichts leer bleibe. Danach soll man Dielen vor die Löcher im Grund einräumen, und wenn die sich halten, im Grund Krummlinge einen Schuh dick legen; die können die Dielen an dem Fass fest anhalten. Und wenn man dann die Abzucht ganz rund um den Salzbrunnen herstellte, könnte man sehen, ob es helfen wolle oder nicht. Jacob und Gall Richter und Schweinhans bedenken, dass dem Werk wohl zu helfen sei, denn das wilde Wasser falle in der Abzucht nach unten und laufe nicht stark.
Oben her im Solegraben müsste aufgehoben und mit Ton ausgeführt werden, und der Ton müsse gut gearbeitet werden; denn dieser Mangel sei nicht so bedenklich, wie man gemeint hätte, weil die Salzadern mitten im Born seien, aber inwendig im Born könnte
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Z. 10: behebe — Lesung unsicher
Z. 13: Schweinhanns — evtl. Schwein hanns getrennt
man mit Krummlingen helfen, wenn die Adern nicht so nahe am Fass aufgehen; aber das wilde Wasser falle unter den Pfählen nach unten, darum sei der Ton in vorigen Zeiten nicht recht gemacht worden; insbesondere gebühre es sich nicht, Pfähle in den Ton zu schlagen. Das wilde Wasser bringt den Ton nicht aus dem Damm; darum ist der Grund des Salzbrunnens jetzt schlammig und schwarz und die Sole nicht so gut wie zuvor. Vom Tage herunter zu bauen ist besser als durchzustollen; der Fluten halber muss der Born wie jetzt so hoch gebaut werden. Und je grüner das Holz ins Wasser kommt, desto besser und dauerhafter ist es. Paul Zimmermanns von Apteroda Bedenken ist ebenso. Auf der Werkmeister Bedenken haben sich die Pfänner bedacht und gesagt, dass sie nochmals bei vorigem Ratschlag beruhen, doch dergestalt,
dass der Damm geöffnet und von Neuem aus dem Grund gedämmt werde; danach die Abzucht herausgenommen und neu gemacht werde; wo dann dort kein Mangel sei, dass dann der Umgang um den Born geführt werde. Aber in dem Born mit Krummlingen oder anderem zu bauen, tragen sie Sorge, dass etliche der Adern verstopft würden. So ist auch nicht zu raten, dass das Gewölbe tiefer gesucht werden sollte. Landvogt: dass die beiden Räte und Werkleute es für gut ansehen, dass vom Tage oben herab der Umgang und etwas weiter gebaut werde. Die abgestoßenen Reifen im Fass des Salzbrunnens sollen und müssen wiederum gemacht werden, zuvor und ehe man zu bauen anfängt. Item: Vier Pumpen können den jetzigen Born halten, aber zum Vorrat müssen auch etliche Pumpen gemacht werden. Von allen Teilen beschlossen, dass zum Förderlichsten bei Wettertagen die Decke auf dem Damm des Salzbrunnens geöffnet und der Damm ganz umher renoviert werde, wozu von wegen unseres gnädigen Herrn et
liche verständige Bauleute, desgleichen die Pfänner auch etliche aus ihnen namhaft dazu verordnen, und es soll mittlerweile alle Bereitschaft laut voriger Abrede dazu verschafft werden, nach Inhalt folgenden Abschieds.
Zu wissen und kund sei jedermann: Nachdem eine Zeit her der Salzbrunnen zum Soden vor Allendorf an der Werra durch allerlei zustehende Mängel und vornehmlich durch Verursachung der schweren Rosskunst etwas in Abnahme gekommen und baufällig geworden ist, weswegen im nächstvergangenen achtundvierzigsten Jahr verabschiedet worden ist, auf welche Weise dem vorgebeugt und geholfen werden sollte, aber Statthalter und Räte zu Kassel die Sorge getragen haben, dass damit dem Werk nicht geholfen werden möchte, und aus anderen jetzt erwähnten mündlichen Ursachen damit bis hierher gezögert worden ist; weil aber die Klage von Tag zu Tag größer wird und der Mangel augenscheinlich vorhanden ist,
unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Ihrer f. Gn. gedachte Statthalter und Räte zu Kassel uns Nachbenannte, nämlich Sigmund von Boyneburg, Landvogt an der Werra, Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Wilhelm von Schachten, Marschall, Tilemann Günterode, Doktor und Kanzler, Johann Nordeck und Valtin Thulde, Vogt zu Wanfried, die Befehlshaber und Amtsknechte zum Soden, Heinrich Muldener, Jost Berker von Homberg, Johann Bartholmes und Christoph Homberg, heute dato hierher zum Augenschein verordnet, dazu auch die gemeinen Pfänner beschrieben, von deren und ihrer selbst wegen dabei und mit uns zum Soden zur Besichtigung erschienen sind, mit Namen Johann Niedenstein, Johann Schaffnit der Ältere, Hans Neut, Geiseler Schwanflügel von Göttingen,
Thias Thorey, Curt Rüland, Bernhard Wallis, Christoph Gaugler von Duderstadt, Hans Prediger und Christoph Baumgart, und haben anfänglich alle deswegen ergangenen vorigen Schriften, Ratschläge und Abschiede verlesen, danach den Salzbrunnen besichtigt, die vornehmsten Salzadern insbesondere geschmeckt und an ihrer rechten natürlichen Substanz —
Gott sei Lob — gut und gerecht, aber am Gebäude um den Salzbrunnen etwas Mangel befunden. Welche Gebrechen etliche aus uns von beiden Teilen samt den jetzt hierher erforderten Werkmeistern, Bauverständigen und Werkleuten notdürftig haben besichtigen lassen, und wir haben nach eingenommenem Bericht und allerlei Unterredung einmütig beschlossen und uns verglichen, dass gemäß vorigem oben angeregtem Abschied nochmals alle Bereitschaft und was zum Bau vonnöten sein will, durch hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn Beamte zum Soden be
stellt und verschafft werden soll, und sie sollen zum Förderlichsten um den Salzbrunnen durch Abbruch des Kunsthauses, das Meister Jörg Behm erbaut hat, und zweier oder dreier Boden, die dem Salzbrunnen zu nahe stehen, Raum und Platz machen, so viel die Notdurft erfordert. Doch sollen von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn den gemeinen Pfännern anstelle und von wegen der darin beerbten Pfänner dagegen so viele Boden, wie abgebrochen sind, von Ihrer f. Gn.
werden, wozu dann etliche verständige Werk- und Bauleute, auch von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner sechs oder acht Personen, die davon am besten Verstand haben, verordnet werden sollen, denselben treu und fleißig vor- und obzustehen, und die innerhalb Monatsfrist, dem nächsten nach dato, von beider Herrschaft wegen namhaft gemacht und einander zugeschrieben werden sollen. Die sollen anfänglich die Decken auf dem Damm des Salzbrunnens zwischen beiden Fässern öffnen, denselben Damm stückweise von oben herab bis zum Grund, ein Stück nach dem anderen, herausnehmen, das Fass im Grund auswendig, wo es baufällig oder mangelhaft befunden wird, mit Dielen, Krummlingen, Holz und anderem, was die Notdurft erfordert und die Gelegenheit anzeigen wird, aufs Beste gut verbauen und dann wiederum mit gutem Ton, der recht gut mit besonderem Fleiß gearbeitet und zubereitet ist,
vom Grund bis oben hinaus vertonen und das so rings umher führen, dergestalt, dass man gewiss sei, dass an den Seiten nichts zu oder aus dem Salzbrunnen fließen kann. Und wenn die Arbeit und der Bau so angefangen wird, so sollen die dazu Verordneten den Schultheißen zu Ziegenhain, Meister Anthonius, ab- und zuzureiten, auch Jacob Richter und Hans Scheltbach zu sich beschreiben und sie gegen gebührliche Belohnung mit zusehen und anraten helfen lassen, damit dabei nichts versäumt noch verwahrlost werde. Und sie sollen vor Anfang des Baus und Eröffnung der Decken vier oder fünf Reifen, so viele davon vonnöten sind, inwendig in das Fass des Salzbrunnens, in dem Maße, wie sie zuvor darin gewesen sind, machen, oder sonst dafür sorgen, dass das Fass unverrückt stark stehen bleibe. Wenn dann solcher Damm so renoviert und gebessert und um das ganze Fass ausgeführt ist, so kann man dann weiter sehen, falls sich das Sieden bessert, wie und in welcher
Gestalt auswendig umher, und auch in der Abzucht des Umgangs, denselben auch zu renovieren und zu verbessern und rings umher um den Salzbrunnen zu führen, vorzunehmen sein will. Und es sollen und wollen der Ausschuss der gemeinen Pfänner und ihre verordneten Aufseher des Baus alles, was hierin nützlich und gut ist und sie zum Besten verstehen können, jederzeit treulich mit anraten helfen, ohne Weigerung; doch dass sie mit ihrem jetzigen und künftigen treuen Rat, Aufsehen und Beförderung des berührten Baus den fürstlichen aufgerichteten Verträgen, der Location und allen anderen ihren Gerechtigkeiten nichts zuwider gewilligt, gehandelt oder begeben haben wollen; das sei ihnen hiermit ausdrücklich vorbehalten, alles ohne Gefährde und Arglist. Und dieser Abschied ist heute dato von uns allen Obengenannten so einmütig angenommen, beliebt und bewilligt worden, dem also allenthalben
nachzukommen und danach zu leben. Welcher Abschied doppelt gefertigt, durch uns alle Obengenannten mit eigenen Händen unterzeichnet und jedem Teil einer zugestellt und gegeben worden ist zum Soden am 6. des Monats Februar anno 1550.
Justus Pistoris, Sigmund von Boyneburg, Hermann von Hundelshausen, Wilhelm von Schachten, Tilemann Günterode, Kanzler, Johann Nordeck, Heinrich Muldener, Johann Bartholmes, Christoph Homberg, Johann Niedenstein, Johann Schaffnit,
Bernd Waldis, Curt Wuland, Hans Prediger. Auf den jetzt eingefügten Abschied und die geschehene Relation haben die fürstlichen Herren Statthalter und Räte gemäß demselben Abschied von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn S. f. Gn.
Räte und Diener, nämlich drei Personen mit Namen, die edlen, ehrenfesten, wohlachtbaren und ehrbaren Junker Hermann von Hundelshausen zu Cromin, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valtin Thulde, Vogt zu Wanfried, dazu verordnet und beschrieben, solchem Bau neben den Beamten zum Soden und den drei Personen, die die Pfänner dazu verordnen werden, vorzustehen, und solches den Pfännern angezeigt, was auch wiederum von ihnen beantwortet worden ist, wie folgt: Unseren günstigen Gruß zuvor, ehrbare, ehrsame und weise gute Gönner und Freunde.
Dem jüngst wegen der Erbauung des Salzbrunnens genommenen Abschied nach ernennen wir anstelle des durchlauchtigen, hochgeborenen, unseres gnädigen Fürsten und Herrn, nachverzeichnete drei Personen, nämlich Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valten Thulde, Vogt zu Wanfried; dieselben sollen von wegen S. f. Gn.
mit und neben den Euren auf Erfordern der Salzgrafen solchem Bau mit Fleiß vorstehen und zusehen, dass das Übel nicht ärger gemacht werde. Solches wollten wir Euch gemäß oben angeregtem Abschied in guter Meinung nicht vorenthalten; denn Euch zu günstigem und freundlichem Willen sind wir geneigt.
Datum Kassel, den 23. Februar anno 50. Statthalter, Kanzler und Räte zu Kassel. Den ehrbaren, ehrsamen und weisen, unseren guten Gönnern und Freunden, gemeinen Pfännern und ihren geordneten Salzgrafen zu Allendorf an der Werra.
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Z. 7: Wennfriedenn — Lücke im Wort, Lesung unsicher
Den ehrbaren und wohlachtbaren Jost Becker, Salzgrafen, samt anderen unseres gnädigen Fürsten und Herrn Befehlshabern zum Soden, unseren guten Gönnern. Unser freundlicher Dienst zuvor, ehrbare und wohlachtbare gute Gönner und Freunde. Nachdem uns jetzt die edlen, gestrengen und ehrenfesten Herren Statthalter, Kanzler und andere Räte zu Kassel wegen des zuletzt genommenen Abschieds, die Erbauung des Salzbrunnens betreffend, im Namen unseres gn.
F. und Herrn zu Hessen geschrieben und drei Personen benannt haben, die von S. f. Gn. zu solchem Bau verordnet sind, nämlich Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valtin Thulde, Vogt zu Wanfried, so haben die gemeinen Pfänner ihrerseits zu solchem Bau Johann Niedenstein, Johann Schaff
unserem gnädigen Herrn wegen der Erbauung des Salzbrunnens und Muldeners seligen tödlichen Abgangs schriftlich Bericht erstattet worden, also: Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst, E.
Majestät im vergangenen Jahr 48 zu Speyer gewesen sind, alle Gelegenheit des Salzwerks zum Soden vor Allendorf an der Werra, insbesondere wegen der Erbauung des Salzbrunnens,
der Länge nach mit allen Umständen Bericht getan habe. Darauf haben dann E. f. Gn. damals und seither auch hernach allewege den Befehl gegeben, dass man am Salzbrunnen so bauen sollte, dass das Übel nicht ärger gemacht werde. Weil sich aber seither, E.
f. Gn., der Salzbrunnen jedes Jahr im Frühling gebessert hat, sodass die Böder zufrieden gewesen sind und an der Sole nicht großen Mangel gehabt haben, bis ungefähr jedes Jahr um Jacobi oder Bartholomäi, wenn der Laubrost anfiel, sich die Sole bis wiederum zum Frühling verringerte, so hat man mit dem Bau gezögert und gehofft, es sollten E.
f. Gn. freigelassen werden und solchen Bau, weil er etwas bedenklich und schwer ist, selbst verordnen; das hat sich dann, leider Gott erbarm's, bis jetzt in die Länge verzögert. So hat sich der Salzbrunnen an vergangenen Weihnachten im Salzlager, wo die Böder in acht Tagen kein Salz sieden, wie es zuvor mehrfach geschehen ist, ganz sehr verändert, sodass man sich besorgt hat, dass mehr wildes
f. Gn. und der Pfänner wegen zugleich als Bornmeister bestellt gewesen ist, gütlich beurlaubt und seinen Rossdienst hinweggetan haben, hat man gesehen, dass die Salzadern, Gott sei Lob, noch so vollkommen, wie sie allewege gewesen sind, stark genug gegangen sind, allein dass das Fass auf dem Boden etwas mangelhaft ist. Und obwohl vor drei Jahren verabschiedet wurde, wie man bauen sollte, welchen Abschied ich E.
F. G. auch damals zu Speyer anzeigen ließ, so haben doch E. f. Gn. Statthalter und Räte neben uns die Sorge getragen und solches auch den Pfännern geschrieben, ob der Bau schon so vorgenommen werden sollte, dass damit dennoch dem Hauptwerk nicht stattlich genug geholfen und den Bödern ihre Klage abgelegt sein möchte, zudem dass die Pfänner solches für ein Verschleißwerk und keinen neuen Bau achten und deswegen die Hälfte des Baugeldes zu erlegen nicht
f. Gn. wegen, soll man anders zum Bauen kommen, verlegt werden muss. Und damit man sich endlich, wie und in welcher Gestalt gut und nützlich gebaut und das Übel nicht ärger gemacht würde, entschlösse, so hat man abermals am nächstvergangenen 6. Februar dieses jetzigen Jahres zu Allendorf mit den Pfännern einen Tag gehalten und sich darauf abermals eines Abschieds verglichen, wie E.
f. Gn. aus inliegender Kopie gnädig zu vernehmen haben. Demselben Abschied wird man so allenthalben mit Fleiß nachgehen, wie wir dann solches und alle andere Gelegenheit des Salzwerks im Augenschein zum Soden am nächstvergangenen Sonntag nach Estomihi E.
f. Gn. Diener Reinhard Abel mündlich berichtet und gewiesen haben. Aber mittlerweile, am nächstvergangenen Dienstag nach Invocavit, dem 25. dieses Monats Februar, zu Mittag zwischen
elf und zwölf Uhr, ist E. f. Gn. Diener Heinrich Muldener, dem E. f. Gn. solches neben mir besonders befohlen und anvertraut hatten, plötzlich und unvermittelt mit Tod abgegangen und hier zur Erde bestattet worden. Der Allmächtige wolle der Seele gnädig und barmherzig sein. Und ich kann es nach seiner Beschaffenheit, weil ihm allezeit der Atem sehr kurz war, nicht anders erachten, als dass ihm die Lunge aufgestiegen sei und ihn erstickt habe, was dann nicht allein E.
f. Gn., sondern auch diesem Bau, der gemeinen Stadt Kassel und seinem Weib und seinen Kindern zu merklicher, unwiederbringlicher, großer Beschwerung gereicht, wie dann Reinhard E.
f. Gn. solches auch mündlich berichten wird. Nun will der Bau nicht länger aufgeschoben, sondern angefangen und vollführt sein, wozu dann besondere verständige Bauleute hoch vonnöten sind, insbesondere dass zuvor und ehe man beginnt ein solcher Verwalter, wie Muldener selig gewesen ist, dem E.
f. Gn. auf keinen zu schließen; denn von denjenigen, die als dazu zu gebrauchen angezeigt wurden, ist der eine kein Pfänner, der andere dahin verwandt, dem dritten möchten E.
f. Gn. nicht vertrauen; so verstehen der vierte oder sie größtenteils sich auf derartige Grundbauten nicht, weshalb es vonnöten ist, eine ansehnliche, verständige und auch beglaubigte Person dazu zu verordnen. Weil aber nichtsdestoweniger mit der Bestellung oder Bereitschaft zu solchem Bau fortgefahren werden will und muss, so ist es für notwendig und gut angesehen worden, dass mittlerweile bis auf E.
f. Gn. Glauben hat, gebraucht und mit ihm, sich darin nicht zu beschweren, förderlich gehandelt werden sollte, in der Zuversicht, wenn er anderer Geschäfte halber dazu tun
kann, werde er sich darin nicht weigern, bis so lange E. F. G. sich erklären, wie und in welcher Gestalt es damit gehalten werden soll. Denn wahrlich, wie E.
F. G. wohl wissen, so habe ich von den bedenklichen, schweren Grundbauten keinen besonderen Verstand, und es will hieran merklich und viel gelegen sein. So wissen E.
F. G., dass man von Anfang bis hierher viel Bedenken und Vorsorge gehabt hat und noch hat, den Salzbrunnen als das Hauptgut und den Augapfel zu erbauen, und es steht aus allerlei Ursachen in Bedenken, solches vielen Leuten anzuvertrauen. Welches E.
f. Gn. ich in Untertänigkeit nach Gestalt der Sachen mit beschwertem Gemüt nicht habe vorenthalten können. Dieselben befehle ich Gott dem Allmächtigen in seinen Schutz und Schirm und mich in Untertänigkeit zu Gnaden; derselbe wolle sie zum Allerförderlichsten gnädig freilassen. Datum Kassel, den letzten Februar anno 50.
Dem ehrbaren und wohlachtbaren Jost Becker, Salzgrafen im Soden, meinem günstigen Herrn und Freund. Mein ganz williger Dienst allezeit zuvor, ehrenhafter, günstiger Herr und Freund. Unserem jüngst genommenen Abschied nach habe ich die Dinge des Salzwerks halber an meinen gnädigen Herrn gebracht, auch S. f. Gn.
G. über Muldeners seligen tödlichen Abgang betrübt und ganz gnädig mitleidig; sagen, wenn er um achttausend Gulden wiederzubringen wäre, die wollten S. f. Gn.
gern um ihn geben. Danach sind S. f. Gn., soviel den Bau am Salzbrunnen betrifft, auch gnädig zufrieden, dass man damit werklich fortfahre, wie das abgeredet worden ist und Ihr es vorhabt. Auch lassen S. f. Gn. sich gefallen, dass Nordeck Euch
an Muldeners seligen Statt zum Aufsehen auf das Salzwerk zugeordnet worden ist, doch dass Ihr beide es bei der vorigen Ordnung, die Muldener selig gehalten hat, in allem sollt bleiben lassen und keine Neuerung ohne meines gnädigen Herrn Vorwissen an die Hand nehmen. Das sollte ich Euch, dem ich zu dienen willig bin, so eröffnen. Datum Oudenaarde, den 1. April anno 50.
Dass Heinrich Muldener gestorben ist, ist mir treulich leid; es ist nötig, dass Ihr neben Jost Becker einen setzt, der geschickt, treu und erfahren sei, auf den Salzbrunnen zu Allendorf aufzusehen.
nung halten, wie es bei Heinrich Muldener in allen Dingen gehalten worden ist; desgleichen mit dem Holzflößen, dem Holzkauf und anderem, mit dem Abschluss des Salzkaufs, der Umfuhr herab ins Land, dem Salzfahren wieder hinauf und auch mit der Überreichung der Übung im Diensthaus zu Kassel auf dem Platz.
Ich lasse mir gefallen, dass Nordeck an Heinrich Muldeners Stelle zum jetzigen Bau des Brunnens gesetzt wird, bis ich mich entschieden habe, wer endgültig an Muldeners Stelle bleiben soll — und dass derjenige, der eingesetzt wird, nicht nach eigenem Kopf handle, sondern alle Dinge so lasse, wie Muldener sie geordnet hat.
Dass der Salzbrunnen gebaut wird, lasse ich mir gefallen; doch wollte ich, dass darauf geachtet werde, dass soviel wie möglich nichts Schlechtes gemacht wird.
Brief wegen des Baus gegeben: Wir, die verordneten Statthalter und Räte zu Kassel des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen usw., unseres gnädigen Fürsten und Herrn, tun hiermit allen und jeden fürstlichen Amtsknechten und Dienern zu Eschwege, Beilstein, Wanfried, Allendorf, Witzenhausen, Ludwigstein, Reichenbach und Lichtenau zu wissen, dass wir von wegen unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn angeordnet haben, am Salzbrunnen zu Sooden zu bauen und ihn nach Notdurft auszubessern.
Darum befehlen wir euch von wegen unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn ganz ernstlich und begehren es für uns in Güte, dass ihr alles das, worum ihr zu diesem Bau von den dazu Verordneten angegangen werdet, von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn dorthin schafft und daran ganz und gar nichts fehlen lasst.
Dessen versehen wir uns gänzlich und wollen es für uns gern vergelten. Zur Urkunde unter dem hier aufgedrückten Sekretsiegel unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn. Gegeben zu Kassel, den 14.
Haben sich die nachverzeichneten Verordneten zum Bau des Salzbrunnens über die nachfolgenden Artikel besprochen und verglichen, wie hier folgt. Wir Verordneten sind: Hermann von Hundelshausen, Johann Nordeck, Valtin Schuldt, Jobst
Becker und die Amtsknechte zu Sooden von wegen unseres gnädigen Herrn, und ferner die Bürgermeister zu Allendorf, Schaffnit, Niedenstein und Matthias Thorey als Salzgrafen und Verordnete von wegen der gemeinen Pfänner und ihrer selbst.
Erstens ist nach allen Umständen und Gegebenheiten und nach vorangegangener notwendiger Beratung und Erwägung für gut befunden worden, dass der Bau am nächstkommenden Montag nach Jubilate im Namen des Herrn mit gutem Bedacht angefangen werden soll. Dazu werden die nachfolgenden Werkleute bestellt, und die obengenannten Verordneten sollen am Donnerstag nach Jubilate gegen Abend gewiss wieder zu Sooden eintreffen.
Zimmerleute. Als Werkleute sollen gebraucht werden: Meister Hans Wetzel, der sich mit verständigen Knechten bereithalten soll; diesen soll man gebührenden Tagelohn geben und ihm, Meister Hans, jeden Tag,
Unsichere Lesungen
Z. 3: Schaffnit, Niedernstein — Namen, Lesung unsicher
wenn er arbeitet, für Kost und Lohn einen Ortsgulden Münze. Desgleichen am Sonntag eine Mahlzeit; müsste er aber auch sonntags arbeiten, so soll ihm der genannte Tagelohn zusätzlich zur Mahlzeit gegeben werden. Und es soll ihm noch ein geschickter und erfahrener Zimmermann zugeordnet werden, desgleichen ein verständiger Werkmann, die von Wasserbau und Zimmerwerk Verstand haben; mit denen soll man sich ebenfalls über Kost und Lohn des Tagelohns vergleichen.
Wenn man auch den Zimmermann und den Schultheißen zu Ziegenhain haben kann, sollen sie laut Abschied dabei sein; deshalb sind sie bei Bedarf hierher zu bescheiden. Als Wallmeister soll sich von Kassel Meister Kurt mit zehn guten Knechten bereithalten, die bei ihrer Arbeit beständig ausharren und treu arbeiten, und sie sollen ihre Spaten mitbringen. Doch sollen zum Vorrat auch
Unsichere Lesungen
Z. 1: ortts guldenn — rot unterstrichen, Wortgrenze unklar
etliche Spaten hier auf Vorrat beschafft werden. Und man soll dem Meister für Kost und Lohn die Woche einen Taler geben und jedem Knecht am Tag für Kost und Lohn höchstens 4 Albus. Und sie sollen verpflichtet sein, je nach Lage der notwendigen Bauten sich auch außerhalb der Zeit und Stunden, zu denen sie zu arbeiten pflegen, Tag und Nacht gutwillig gebrauchen zu lassen.
Heintz Horchappel; der soll den Ton schlagen und bereiten mit Rat und Zutun des Hans Schilpach und den Lehm aus dem Grund gut setzen, einschlagen und verwahren. Und der Töpfer Hans Franck zu Kassel soll am Donnerstag nach Jubilate ebenfalls hierher beschieden werden. Und dem Heintz Horchappel soll für Kost und Lohn die Woche ein Gulden Münze gegeben werden, und was er an Gerät braucht, soll ihm sogleich beschafft werden. Er soll mit dem Tongraben so-
Deshalb ist an Bernd von Bischoffshausen jetzt geschrieben worden; der hat eingewilligt, dies zu gestatten, jedoch so, dass der Saat kein Schaden geschieht. Ebenso sind Jakob Richter und Galle hierher zu bescheiden, wenn es die Notdurft erfordert, und sonst nach einem verständigen Werkmann von Iba oder Elmbach zu schicken, wenn man in den Grund kommt. Und wenn es die Notdurft erfordert, dass man Maurer haben müsste, so soll man nach Hans von Frankfurt und sonst nach einem geschickten Meister schicken, besonders nach einem, der an Grundbauten im Wasser gearbeitet hat, und, wo es nötig ist, gegen vierhundert Fuder Steine auf Vorrat brechen lassen, damit man sie in der Eile haben und gebrauchen kann. Und allererst sollen zwischen jetzt und Jubilate innen im Salzbrunnen vier Reifen aus Krümmling gefertigt werden, wie es der Abschied besagt, die das Fass steif halten, und deshalb
ist keine Gefahr zu befürchten, wie denn der Zimmermann jetzt hinreichend unterrichtet ist. Danach soll die Decke geöffnet und der Damm stückweise und nicht ganz auf einmal ausgefahren werden, wie es die Umstände ergeben. Wegen des Raums um den Salzbrunnen ist jetzt die nötige Besichtigung erfolgt, und es soll bei dem vorgesehenen Raum bleiben bis zu weiterem Bedarf; alsdann hat man sich deswegen weiter zu vergleichen.
Und hierauf ist über allen notwendigen Vorrat gesprochen und befunden worden, dass bereits an Vorrat Eichenholz, Eichendielen, Krümmlinge, Schupfen, Karren, Spaten, Stränge, Seile und Ton herbeigefahren und vorhanden ist; und es soll jetzt aufs förderlichste noch mehr Ton gegraben und gefahren werden. Desgleichen soll eine gute Notdurft Moos sogleich auf Vorrat holen lassen, und es sollen jetzt auch etliche leinene Beutel, klein und groß, dazu gefertigt werden.
Der Forsthafer zu Roßbach muss heraufgeschafft werden, denn zu Eschwege und Wanfried will kein Hafer mehr vorhanden sein, wie die Amtsknechte berichten; darum soll man sich erkundigen. Heu und Stroh müssen ebenfalls hierher verordnet werden; deshalb ist es nötig, dass die Ochsen zu Eschwege abgeschafft werden. Kann man dort Heu und Stroh entbehren, muss es dem Küchenmeister angezeigt werden.
Es sollen auch alle Unkosten — sowohl das Baugeld als auch Zehrung und anderes, alles, was in diesem Bau auszugeben nötig wird — klar und genau von Mal zu Mal verzeichnet und stets wöchentlich am Samstag jeder Woche vor uns, etlichen Verordneten, von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn verrechnet werden, damit darin eine rechtschaffene, aufrichtige und gleichmäßige Ordnung gehalten wird; und jede Woche soll die Rechnung von uns etlichen angehört und dieselbe Wochenrechnung sogleich unterschrieben werden. Das
Salzgrafen, der Rentmeister und der Salzwart zu Sooden, Jost Becker von Homberg, Johann Bartholomäus und Christoffer Homberg, und von wegen der gemeinen Pfänner die Salzgrafen und Bürgermeister Johann Niedenstein, Johann Schaffnit und Thias Thorey, gemäß dem darüber aufgerichteten Abschied heute vormittag die vier Reifen aus Krümmling
wohlgefertigt, innen in den Salzbrunnen zu Sooden durch Meister Hans Wetzel, Zimmermann, aufs schärfste genau und gut angerissen, einsenken, antreiben und vernageln lassen, wie man es jetzt in Augenschein nehmen kann.
Danach ist die Decke des Lehms am Salzbrunnen abgetan und geöffnet worden, und man hat von der Abzucht am Gewölbe her begonnen, das Drittel des Salzbrunnens, wo der Berg dagegen liegt, zur Stadt hin, wo jetzt kein Umgang ist, auszufahren. Und beim Ausfahren des Lehms um den Salzbrunnen hat sich folgendes gefunden: Dienstag und Mittwoch am Lehm ausgefahren, und allerlei Holzwerk, Erde, Steine und Dreck im Lehm mit eingefüllt gefunden. An Heintz von Luttern geschrieben, dass der Schultheiß von Ziegenhain nächsten Dienstag gewiss hier sei, und dass auch Scheltparch auf mein an ihn ergangenes Schreiben hin aufs förderlichste herzukommen und mit Rat zu helfen habe,
damit der Ton rechtschaffen und gut bearbeitet und zugerichtet werde. Nordeck erinnert, dass er die Gröper von Kassel morgen mitbringe. Dem Rentmeister zu Homberg geschrieben, dass er in der Woche Cantate den Steinmetzen Meister Hans von Frankfurt hierher bescheide. Michel Horchberg soll den Steinbrecher Hans selbdritt sogleich herbescheiden; wollte er nicht herkommen, so soll der Steinbrecher von Wolfsanger herkommen.
Weil die Arbeiter und Tagelöhner in Sooden den Zeiger oder die Uhr in der Stadt nicht gut hören können, damit sie aber ihre vollen Stunden arbeiten, soll der Opfermann in Sooden, solange dieser Bau währt, jeden Tag morgens um vier Uhr, mittags um elf Uhr, danach um ein Uhr und abends um sechs Uhr einen guten Puls läuten, damit die Arbeiter wissen, wann sie an- und abzugehen haben. Donnerstag nach Jubilate, den ersten Mai, am Morgen
ist Valtin Schülde, Vogt zu Wanfried, hier eingetroffen und hat mit zugesehen. Man hat angeordnet, dass der Zimmermann Meister Hans Wetzel das alte Holzgebäude hinter dem Damm, das etwas baufällig war, mit Ständern am obersten Reifen des Salzbrunnens gegen das alte Gebäude verstrebt. Und danach ist der Damm weiter nach unten ausgefahren worden.
Dem Vogt zu Friedewald geschrieben, zwei Wagen mit Hafer hierherzuschicken; sie sollen, um wieder mit Salz dorthin zu fahren, hier beladen werden. Der Rentmeister zu Schmalkalden soll die Flößdielen und die bestellten Nägel aufs förderlichste herschicken und daneben schriftlich anzeigen, wie die Mariengroschen bei ihnen genommen und gegeben werden. Melchior Straus, der Hammerschmied zum Schwein, soll um den Mittwoch nach Cantate hier sein wegen des Pfanneneisens, falls er am Verding etwas auszusetzen hätte.
Gegen Abend sind Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, und Johann Nordeck als Verordnete des Baus hier eingetroffen.
Freitag nach Jubilate, den 2. Mai, am Damm ausgefahren und die Böschung zum Raum hin weiter vorgenommen, damit die Last vom Damm komme. Samstag weiter nach unten und ringsherum gegraben, den Salzbrunnen und das alte Gebäude mit Streben gefasst und verschlagen und das Tagwasser in die Abzucht geleitet und gewiesen.
Und es sind diese Woche gesotten worden an Salz 126 Pfannen.
Die vierte Abzucht hat man heute außerhalb des alten Gebäudes, wie das Bauhbuch der Pfänner es angibt, zugedämmt gefunden und wieder aufgeräumt; man wird im Grund sehen, ob sie einen Abgang haben kann.
Von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn sind die Fuhrleute in der Stadt Allendorf angesprochen worden, morgen ein jeder, wie er angespannt ist,
Sonntag Cantate, den 4. Mai, in den drei Pfarrkirchen in der Stadt und in Sooden durch die Prediger das Volk erinnern und ermahnen lassen, Gott den Allmächtigen inständig zu bitten — weil der angefangene Bau am Salzwerk, insbesondere am Salzbrunnen, unserem gnädigen Fürsten und Herrn, den Pfännern und der ganzen Landschaft des Fürstentums Hessen und der angrenzenden Gebiete und auch allen, die sich davon nähren müssen, zugute kommt —, dass Gott der Allmächtige zu diesem Bau Gnade, Gedeihen und Wohlfahrt und auch gnädig gutes Wetter verleihen wolle, damit dieser Bau zum Besten des gemeinen Nutzens vollendet und so stattlich gefasst und gemacht werde, dass es künftig unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn, dem Fürstentum Hessen, der ge-
meinen Landschaft, den Pfännern und allen anderen, die sich am Salzwerk nähren, zugute kommen könne.
Montag nach Cantate, den 5. Mai, unten am Damm ausgefahren. Dienstag und Mittwoch bis auf den 4.
Reifen den Damm ausgenommen. Die Wanne, die aus dem Born in die Abzucht gelegt ist, ist frei gemacht und geöffnet worden. Da hat man in der Mitte des Damms starke eichene Bretter verstrebt stehen gefunden, im Grund angespitzt und eingeschlagen; die sind herausgeholt worden. Dahinter ein Geviert aus starken Balken, und zwischen diesem und dem Fass des Brunnens wieder ein Geviert aus Brettern, und dazwischen war alles verdämmt; und auf den mittleren Brettern hat der Zaun gestanden, war aber verfault.
Donnerstag, den 8. Mai, ist bei der Abzucht am Gewölbe eingesenkt worden. Da hat das wilde Wasser stark durch die äußerste Fassung gedrungen, so dass man es wieder verdämmen musste. Da ist man unter das
Gedämme auf einen Gries gekommen; da hat der Zimmermann eine Sumpfrinne gesetzt und damit allen Zufluss durch eine Renne ins Gewölbe geleitet, anderthalb Schuh tiefer als die Renne aus dem Born, und so gehalten. Im Born ist die Sole aber gleich hoch gestiegen. Freitag, den 9.
Mai, hat man gegen den obersten und den vierten Reifen Streben gesetzt und den Damm in der Mitte zwischen der alten Fassung und dem Salzbrunnen bis unter das Gedämme auf den Gries auswerfen lassen. Und Horchappel hat diese Woche selbzehnt den Ton gemacht und zubereitet. Desgleichen ist der Raum im Steinbruch oberhalb der Stadt geräumt und hergerichtet, und es sollen etliche hundert Fuder Steine auf Vorrat gebrochen werden. So hat man auch angefangen, den Solgraben reinigen zu lassen. Das Gehölz, das geflößt ist, soll Ludwigstein ausbringen helfen, oder sie sollen deshalb gepfändet werden,
nach dem Inhalt des schriftlichen Befehls der Statthalter und Räte.
In diesen Tagen hat der Zimmermann auch das Segezeug nach Bedarf hergerichtet und in den Salzbrunnen drei Sumpfrinnen gesetzt, die oben austragen, danach vier kurze Sumpfrinnen; die tragen die Sole so tief hinaus und hinab ins Gewölbe, wie die Rennen von alters gelegt sind. Man hofft, damit den Salzbrunnen leerzuschöpfen.
Samstag nach Cantate, den 10.
Mai, ist hinter dem alten Gebäude außerhalb des Damms der Berg weiter zum Gang hin ausgefahren worden, der Last wegen; und die Knechte haben danach im Solgraben gearbeitet. Und jetzt steht die Fassung des Salzbrunnens zur Hälfte frei und ledig, ist aber gut unterschlagen und gefasst. Nach Mittag hat der Zimmermann das Segezeug fertiggestellt, in den Born gehängt und auf den Born dazu ein Gerüst zum Stehen gemacht. Weil aber Hundelshausen und Nordeck heute weggeritten sind, hat man mit dem Leerschöpfen bis zu ihrer Rückkehr gewartet.
Der Salzbrunnen ist auch mit der Schrotwaage genau abgewogen worden, damit man jederzeit sehen und wissen kann, dass sich das Fass am Salzbrunnen nicht verrückt oder etwas weicht.
Und es sind diese Woche gesotten worden an Salz 123 Pfannen.
Sonntag Vocem Jucunditatis, den 11. Mai, gefeiert und nichts arbeiten lassen. Montag hat der Zimmermann das Segezeug ganz fertig gemacht; daneben ist das Gewölbe gesäubert worden. Und vom Schlamm hatten sich die Rennen vor dem Gewölbe und unter dem Damm, wo die Oberbrücke über den Salzgraben gewesen ist, etwas verstopft, so dass man sie aufgeräumt hat. Dazu sind die Mahlknechte im Solgraben und haben ihn unten heraus gesäubert. In der Steinkaute wird gebrochen; so haben auch die Tonarbeiter ihren Befehl in Ausführung. Der Zimmermann hat auch die Streben am Born
Dienstag, den 13. Mai, ist der Salzbrunnen zum zweiten Mal ganz und gar ausgezogen und leergeschöpft worden, in Beisein — von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn — Valtin Schüldes, meiner, Jost Beckers, des Rentmeisters, des Salzwarts und Hans Scheltpachs, und von wegen der Pfänner Johann Niedensteins, Thias Thoreys und sonst vieler gemeiner Pfänner. Und man hat klar und deutlich gefunden und gesehen, dass die Quelle wilden Wassers, von der im Buch der Pfänner Anzeige und Meldung geschieht und die vorzeiten bei der dritten Abzucht war und sich im Umgang zum Gewölbe hin zog, seither nach unten gesunken ist und nun gerade über derselben dritten Abzucht stark in den Salzbrunnen unter dem Fass hereinläuft und sich sogleich mit der Sole vermischt. Die anderen Adern im Salzbrunnen aber, die von unten herauf durch den Gries
und Kiesel kommen, die sind an ihrer Substanz der Sole stärker und besser. Und dem wird sich mit rechtzeitigem Rat nun wohl beizeiten vorbeugen lassen. Und der Salzbrunnen ist gesäubert und alles hineingefallene Holz und anderes herausgezogen worden.
Heute gegen Abend sind die Herren Statthalter Rudolf Schenck, Hermann von Hundelshausen, Johann Nordeck, der Schultheiß von Ziegenhain und Meister Merten, der Büchsengießer, hier eingetroffen.
Mittwoch, den 14. Mai, ist der Salzbrunnen in Beisein aller Herren abermals ausgezogen und leergeschöpft worden, und die Werkmeister — nämlich der Schultheiß zu Ziegenhain, Meister
Merten Bette, Scheltpach, der Zimmermann von der Lichtenau, Jakob und Gall Richter und der Zimmermann Hans Wetzel — haben den Schaden und Zufluss im Salzbrunnen genau besichtigt. Danach hat man Rat gehalten und über den entstandenen Streit, ob man einen rechten guten Grund suchen oder ob man auf dem
Gries bleiben soll, wie es die Alten getan haben, nach allerlei Erwägung beschlossen, dass man mit dem jetzigen Bau nicht tiefer als die Alten senken und ausfahren, sondern auf dem Kies oder Gries bleiben soll. Und man soll dem Schaden und Zufluss außerhalb des Salzbrunnens im Damm nachgehen und sich bemühen, dass man diesen Zufluss gesondert fassen könne. Denn das alte Buch der Pfänner sagt ausdrücklich, dass an dieser Stelle vor sechzig Jahren eine Salzader und daneben eine Quelle wilden Wassers von der Dicke eines Arms gewesen sind; die haben sich durch das Flözschlagen im Umgang vermindert und sind ohne Zweifel nach unten gesunken und fließen nun miteinander zugleich in den Salzbrunnen.
Der Zimmermann Hans Wetzel soll anfangen und die neue Fassung achteckig herrichten; sie soll mitten in den Damm sechs Schuh weit vom Salzbrunnen gesetzt werden, damit man dazwischen mit Ton gut verdämmen könne. Und die Bretter sollen gut aufeinander gefügt, eingeschlossen und mit Dielen gesetzt werden.
Donnerstag Ascensionis Domini, den 15. Mai, ist der Herr Statthalter wieder nach Kassel geritten und hat befohlen, ihm förderlich Bericht zu geben, was sich am Bau, insbesondere beim Fassen des Zuflusses bei der Ader, zutragen wird. So hat man heute des Festes und auch des Regens und nassen Wetters wegen gefeiert. Freitag, den 16.
desgleichen. Und man hat außen am Fass des Salzbrunnens über dem Zufluss beim dritten Reifen ein tiefes großes Loch gefunden; der Zufluss hat dort mit der Zeit den Damm und das Erdreich in den Salzbrunnen geführt. Und die Streben sind dort vollends herumgeführt worden.
Mai, über und auf dem Zufluss auf den Gries gekommen. Donnerstag, Freitag und Samstag den Mahlknechten aufgegeben, den Damm vollends um das Fass herum bis zum Feierabend herauszubringen. An diesen Tagen sind Hermann von Hundelshausen, Valtin Schülde und ich, Jobst, hier gewesen. Diese Woche sind gesotten worden 147 Werk.
Über der Abzucht am Gewölbe, in der Mitte zur zweiten Abzucht hin, hat man an der äußersten Fassung im Damm, wo die untere Ader sein soll, eine Fassung von einer Stichweite aus Brettern gemacht gefunden. Was das bedeutet, wird man im Grund erkennen. Man hat im Grund gefunden, dass diese Fassung nichts genützt hat, denn die Ader ist darunter hin zum Fass des Borns geflossen; sie mag aber vorzeiten im Grund mit Ton verdämmt worden sein, so dass sie in dieser Fassung bis in den
Unsichere Lesungen
Z. 8: feijrabenndt — durchstrichen oder Zierstrich
Umgang vier oder fünf Schuh hoch gestiegen ist.
Samstag nach Exaudi, den 24. Mai, haben die beiderseitigen Verordneten zum Bau samt den Salzgrafen und Dienern wegen des Baus Rat gehalten und beschlossen: Weil der Zimmermann zur Fertigstellung der neuen Fassung vierzehn Tage Zeit haben muss, in denen auch aller Ton und sonstiges Gerät hergerichtet werden kann, soll der Born mit Dielen ganz zugelegt werden, desgleichen der geräumte Damm; und darauf mag jeder nach Hause ziehen, doch so, dass Tag und Nacht der Born und seine Umgebung bewacht werde. Und die Verordneten sollen am Sonntag Medardi, den 8.
Juni, gegen Abend wieder zu Sooden sein.
Weil man sich sodann nicht verglichen hat, wie tief man mit dem Grund suchen und fahren soll, ist verabredet worden, dass von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn etliche Verständige aus den Räten, desgleichen weitere Pfänner, am Donnerstag, den 12.
Allendorf eintreffen und sich deshalb endgültig entschließen sollen, wie und auf welche Weise der Grund gesucht und die neue Fassung gesetzt werden soll. In der Zwischenzeit soll der Born leergeschöpft und alles zufließende Wasser mit den Sumpfrinnen gehalten werden, damit deshalb kein Schaden geschehe. Nichtsdestoweniger sollen die Sieder am nächsten Mittwoch um des Ofens willen wieder ansieden.
Die Adern in und um den Salzbrunnen sind heute geprobt worden, und in der Probe hat sich folgendes gefunden: Zur Ader des Zuflusses müssen für eine Pfanne Salz ——— 11½ Fuder Sole gerechnet werden. Die gemeine Sole im Salzbrunnen ——— 11 Fuder. Die gute Ader im Salzbrunnen hinter dem Stuhl ——— 9 Fuder auf eine Pfanne Salz.
Und man hat befunden, dass alle Adern, die in und um den Salzbrunnen von unten herauf durch den Gries aufquellen, rechte gute Salzadern sind; was aber ringsherum zufließt, sind gemeinhin wilde Quellen.
Die heiligen Pfingsttage gefeiert; aber am Mittwoch und den anderen drei Tagen hat Meister Hans, der Zimmermann, an der neuen Fassung und Horchappel mit seinen Knechten am Ton gearbeitet. Mittwoch um des Ofens willen wieder ansieden lassen; und es sind in dieser halben Woche gesotten worden ———————— 42 Werk.
In der Woche Trinitatis hat der Zimmermann seine Arbeit fertiggestellt, und gegen Abend sind hier eingetroffen unser gnädiger Landgraf Wilhelm, der Statthalter, der Kanzler und die Räte, die zu Sulza in Thüringen gewesen sind; und sie haben den Salzbrunnen und alle Arbeit besichtigt.
Juni, die Teichknechte wieder herbeschieden. Montag angefangen, den Damm vollends anzuwerfen. Dienstag, den 10., am Morgen sind Hermann von Hundelshausen und Valtin Schülde ebenfalls wieder hier eingetroffen, und es ist am Damm anzubringen
Juni, hat man mehr Körbe, Haspeln und Kübel zum Ausschöpfen herrichten lassen; und es wird fort und fort mehr Ton zugefahren und recht gut mit Fleiß bearbeitet und bereitet. So ist nun auch eine gute Notdurft Moos auf Vorrat da.
Donnerstag, den 12. Juni, ist der Damm ganz bis auf den Kies mit Kübeln ausgezogen und, was hart gewesen ist, ausgeworfen worden. Man hat auf dem Kies einen großen, langen und dicken Baum mit seinen Ästen an der äußersten alten Fassung auf der einen Seite und einen großen mächtigen Kalkstein auf der anderen Seite des Borns im Kies gefunden. Danach hat man ein Gewerk aus Brettern um den Salzbrunnen und hart daran mit Ton verdämmt gefunden. Es ist heute alles herausgebracht worden, so dass man auf dem Gries um den Salzbrunnen ringsherum trocken gehen konnte. Und das Gewerk ist
ganz sorgfältig mit Moos und Ton, durcheinandergemischt, worunter Asche und Erde gewesen ist, bis auf den Gries verdämmt gewesen. Und heute sind Johann Nordeck, der Schultheiß von Ziegenhain und Scheltpach hier eingetroffen.
Zwischen der alten Fassung und dem Salzbrunnen, an und bei dem Stein, hat man acht und mehr starke Salzadern aufquellen gefunden, die an ihrer Substanz gut sind. Sie sind geprobt worden und halten wie folgt; sie haben nicht in den Salzbrunnen kommen können, weil das Fass zu eng und nicht weit genug gemacht gewesen ist.
Eine Ader an den Brettern der viereckigen Fassung bei dem großen Stein im Gries hält ein Quart — 6
Lot 3 Quentchen; das macht auf eine Pfanne ——— 8 Fuder 2 Ohm 10 Viertel. Die Salzader gegen den Berg, nach Hans Mertens Kote hin, ist sehr stark, hält ein Quart — 5½ Lot; das macht auf eine Pfanne ——— 10 Fuder 2 Ohm 7 Quart.
Freitag, den 13. Juni, die Bretter der viereckigen Fassung ringsum den Salzbrunnen alle bis auf einen Fuß Höhe über dem Gries abhauen und zwei Bretter davon aus dem Gries ziehen lassen, um zu sehen, wie tief sie im Grund stünden. Man hat gefunden, dass sie einen guten Werkschuh tiefer stehen, als die Schwellen am Salzbrunnen liegen. So soll man es stehen und den Damm am Salzbrunnen auf dem Kies liegen lassen, bis der Grund für die neue Fassung gelegt ist.
Zwischen dem Salzbrunnen und der alten Fassung zur Stadt hin hat man keine besondere Salzader oder Aufquellung gefunden, nur eine starke Quelle von unten auf; die ist lauter wildes Wasser. Wo aber der Zufluss in den Salzbrunnen ist, hat man zwischen zwei Kalksteinen eine große starke Quelle gefunden; die ist mit Sole vermengt. Wenn aber der Salzbrunnen leergeschöpft wird, so ist es lauteres wildes Wasser, und das tut dem Salzbrunnen den Schaden; dem soll nach gehaltenem Rat weiter nachgegangen werden.
Samstag, den 14. Juni, sind die Pfänner in großer Zahl morgens um 6 Uhr zum Salzbrunnen gegangen, auf den Grund gestiegen und haben mit uns einmütig beschlossen, dass das viereckige Gedämme und die Stümpfe der Bretter vollends herausgebracht werden sollen. Das ist so geschehen; danach ist der Born leergeschöpft worden. Da hat man deutlich geschmeckt, dass der Zufluss lauteres wildes Wasser ist; denn wenn der Salzbrunnen gestiegen war, hat sich der Zufluss sogleich mit der Sole vermischt.
Wenn aber der Salzbrunnen bis auf den Gries ausgezogen wird, so hat der Zufluss nach lauterem wildem Wasser geschmeckt. Und weil die Pfänner zahlreich zugegen waren, hat man sich verglichen, dass sie einen Ausschuss aus ihrer Mitte bilden; dann wollten wir uns am morgigen Tag mit ihnen besprechen und gemeinsam beratschlagen, wie dem Werk geholfen werden könnte. So ist beschlossen worden, dass wir morgen, Sonntag, früh um fünf Uhr im Augenschein wieder beisammen sein wollten.
Diese Woche sind gesotten worden ——— 115 Werk.
Sonntag, den 15. Juni, morgens um fünf Uhr, ist der Ausschuss der Pfänner beim Salzbrunnen erschienen, nämlich Herr Wilhelm Prediger, Dechant zu Heiligenstadt, Johann Schaffnit der Ältere, Johann Wiedenstein, Thias Thorey, Johann Schaffnit der Jüngere, Bernhard und Hans von Wallis; und an Werkleuten und Werkverständigen der Baumeister von Ziegenhain, Hans Scheltpach, Jakob und Gall Richter sowie zwei Zimmerleute, Meister Hans Wetzel und Meister Hans Lichtenau.
Sie haben sich mit uns besprochen, das Werk besichtigt und beratschlagt, wie und durch welche Mittel der Zufluss der wilden Quelle gefasst, vom Salzbrunnen weggebracht und in die Abzucht geführt werden könnte. Und nach gehaltener Umfrage und nach dem Bedenken der Werkleute ist beschlossen und beiderseits einmütig bewilligt worden,
dass in der Abzucht an der alten Fassung, gerade gegenüber der wilden Quelle, wo man zu senken angefangen hat, sogleich vollends eingesenkt werden soll, so tief es die Notdurft erfordert, damit man sehen könne, ob sich die wilde Quelle dort zeigt und auch wie tief die alte Fassung im Grund des Gries eingesenkt und gesetzt ist. Danach hat man sich mit der neuen Fassung und sonst mit der Verordnung wegen der wilden Quelle zu richten.
Und weil heute Sonntag ist und die Senker zu Abterode sind, soll Gall Richter die zwei Senker, die mehrmals hier gewesen sind, morgen früh herbringen und gleich nach unten senken lassen, so tief und weit, wie es nötig sein wird. Und wenn man dort den Zufluss wilden Wassers findet und dieser nicht von selbst in der Abzucht ins Gewölbe fließen wollte, so wäre es besser und nützlicher, ihn vier oder fünf Schuh mit Sumpfrinnen zu heben, als so viel Holz zu versieden.
Und das Senken soll zwischen heute und Donnerstag geschehen; dabei sollen sein: Johann Nordeck, Valtin Schuldt, Scheltpach, Wiedenstein, Thias Thorey und Gall Richter. Und die Verordneten sollen am nächsten Donnerstag alle wieder zu Sooden beisammen sein. Montag, den 16.,
Dienstag, den 17., Mittwoch, den 18. Juni haben die Senker vom Bergwerk außerhalb der alten Fassung in der Abzucht unter dem dritten Lichtloch eingesenkt, und die alte Fassung steht sehr tief. Sie haben aber des Zuwassers wegen nicht nach unten kommen können; darum ist dieser Schacht wieder zugefüllt worden. Danach haben sie allen Schlamm auf dem Kies oder Gries um den Salzbrunnen zwischen der alten Fassung und dem Salzbrunnen ausgehaspelt.
Unsichere Lesungen
Z. 2: Nordeck — Name, Anfangsbuchstabe unsicher
Z. 3: Wiedennstein — Anfangsbuchstabe W/R unsicher
Da hat man die wilde Wasserquelle oder -ader neben dem Salzbrunnen gegen das dritte Lichtloch stark vorgefunden. Und damit sie vom Salzbrunnen weggebracht und abgesondert würde, hat man an der wilden Quelle entlang starke Bohlen ineinander gespundet fünf Schuh tief einrammen lassen, so dass diese Quelle für sich allein fließt. Man wird sie weiterhin besser fassen, damit sie mit zu den guten Adern in den Salzbrunnen kommen kann. Donnerstag, den 19.
Juni, ist der Salzbrunnen leergeschöpft worden, und man hat gesehen: weil die wilde Quelle abgesondert ist, war der Zufluss im Fass des Salzbrunnens nicht mehr so stark wie zuvor. Und die Verordneten sind heute wieder zu Sooden beisammen eingetroffen. Freitag, den 20.
Juni, ist beschlossen worden, dass der Zimmermann die neue Fassung weiter machen und noch vier Säulen zu den sechzehn Säulen einschießen soll; so reicht diese Fassung bis auf vier Schuh nahe an die alte Fassung heran. Und die Abzucht soll
dazwischen in den vier Schuh Breite ringsum innen herumgehen. Samstag, den 21. Juni, hat der Zimmermann den Riss angefertigt, wie das Werk gefasst werden soll; das soll er dann so ausführen. Und die Verordneten mögen nach Hause ziehen, bis sie wieder beschieden werden. Und Lichtenau soll sechzig Wagen Holz und Beilstein vierzig Krümmlinge fahren.
Diese Woche sind gesotten worden ——— 122 Werk. Und die Boder haben eingeräumt, dass sie in sechzehn Stunden ablassen und Salz machen, wie wir das wahrhaftig befunden haben.
Sonntag, den 22., Montag, den 23.,
Dienstag, den 24., Mittwoch, den 25., Donnerstag, den 26., Freitag, den 27., Samstag, den 28. Juni: Zimmerleute und Tongräber haben mit ihrer Arbeit fortgefahren.
Diese Woche sind gesotten worden ——— 124 Werk. Sonntag, den 29., Montag, den 30. Juni, Dienstag, den 1., Mittwoch, den 2., Donnerstag, den 3., Freitag, den 4.
und Samstag, den 5. Juli haben Zimmerleute und Tongräber gearbeitet und ihre Arbeit ganz fertiggestellt. Diese Woche sind gesotten worden ——— 128 Werk.
Und am ersten Juli ist an Reinhard Abel, den Pfennigmeister, folgendermaßen berichtet worden, um unserem gnädigen Fürsten und Herrn den Stand des Salzwerks vorzutragen:
Meinen freundlichen Dienst und alles Gute zuvor, ehrbarer und achtbarer, besonders guter Freund. Euer mir jüngst zugegangenes Schreiben vom 14. April dieses Jahres, das Salzwerk betreffend, habe ich seinem ganzen Inhalt nach gelesen. Und ihm gemäß ist Johann Nordeck an des Mühlenwerks
seligen Stelle gesetzt worden, aber erst jetzt vor acht Tagen, auf mein beständiges Drängen und auf Euer Schreiben hin; er wird unbeschwert allen möglichen Fleiß aufwenden.
Und damit mein gnädiger Fürst und Herr wisse, wie es jetzt mit dem Bau am Salzbrunnen steht, will ich Euch nicht verhalten, dass von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden
zu diesem Bau Hermann von Hundelshausen, Johann Nordeck und Valtin Schuldt neben mir und dann etliche von wegen der Pfänner verordnet sind. Wir haben nun in die zehnte Woche daran arbeiten lassen und, Gott sei Lob, den Schaden gefunden: dass eine starke Quelle und wilde Wasserader unter dem Sammler in den Salzbrunnen gebrochen war; die haben wir abgesondert. Und wo die Boder vormals dreißig Stunden an einer Pfanne Salz gesotten haben, da sieden sie jetzt nicht länger als sechzehn Stunden, und wir hoffen noch auf weitere Besserung. Das wird eine merkliche Ersparnis an Holz eintragen. Dazu haben wir noch zehn oder zwölf gute Salzadern im
Sammler gefunden, die vormals nicht im Salzbrunnen gewesen sind. Und die Zimmerleute, von denen wir jetzt achtzehn an der Arbeit haben, werden diese Woche fertig, so dass wir alle guten Salzadern fassen und die wilde Quelle davon abbringen wollen. Es ist, Gott sei Lob, nunmehr kein Zweifel oder Gefahr dabei, denn wir wollen mit Gottes Hilfe eher bessern und nicht verschlimmern.
Damit Ihr auch meinem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn desto besser berichten könnt, schicke ich Euch beiliegend den Riss, wie die neue Fassung gemacht und das alte Fass ganz weggenommen werden soll; denn unter den Schwellen des alten Fasses quellen die besten Salzadern. Und in vorigen Zeiten haben die Alten das jetzige Fass deshalb so eng gemacht, weil sie vielleicht nicht mehr Sole haben wollten — aus welchem Grund, ist leicht zu erraten. Wir haben aber im Erdreich eine alte Fassung, fünfzehn Schuh weit, ringsum den jetzigen Salzbrunnen gefunden, von der
kein Mensch gewusst hat und von der auch das Buch der Pfänner nichts meldet — so dass man jetzt besseren Grund im Salzbrunnen und ringsherum hat und, weil wir das mit Pumpen halten und ausschöpfen können, trocken gehen kann. Und es ist jetzt zur Zeit des Baus ein so großes Sieden wie nie zuvor: gemeinhin werden in der Woche hundert und etliche Pfannen Salz gesotten, so dass kein Werk des Baus wegen versäumt worden ist. Und weil diese neue Fassung nun von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden
und deren Erben herausbringen. Dies wollte ich Euch als eine gute Botschaft, um sie meinem gnädigen Fürsten und Herrn anzuzeigen, in guter Meinung nicht verhalten; und wollte Gott der Allmächtige, dass Ihr mir wiederum auch von der Erledigung Seiner Fürstlichen Gnaden
Juli Anno 50. Euer Würden Jobst Becker vom Homberg, Salzgraf zu Sooden. An Reinhard Abel, Pfennigmeister.
Sonntag, den siebten Juli, ist darauf die nachfolgende Antwort eingekommen, an Johann Nordeck und Jobst Becker, beide Salzgrafen zu Sooden:
Meine ganz geflissenen, willigen Dienste und alles Gute zuvor. Hochachtbare, günstige liebe Herren, was Ihr beide mir wegen des Salzbrunnens zu Allendorf in Sooden geschrieben habt, habe ich zu Händen bekommen und alles meinem gnädigen Fürsten und Herrn angezeigt; darüber sind Seine Fürstlichen Gnaden
nicht wenig erfreut worden. Und es ist Seiner Fürstlichen Gnaden gnädiges Begehren, Ihr wollet auch weiterhin guten Fleiß darauf verwenden, wie Seine Fürstlichen Gnaden
Euch auch vertrauen. Wo es möglich ist, sollt Ihr darauf hinwirken — weil die Sole gebessert und mehr als zuvor vorhanden ist und auch die Boder jetzt ein Werk in 16
Stunden ablassen können, wo sie zuvor 30 gebraucht haben —, dass jetzt noch eine Pfanne mehr als zuvor gesotten und ausbereitet werden möge. Das sollte ich Euch zur Antwort eröffnen; dem ich mit meinem geringen Vermögen allzeit zu dienen gutwillig bin. Gegeben zu Mecheln, den 10.
Juli Anno 50. Euer Achtbaren Würden Reinhard Abel, Pfennigmeister.
Montag, den 7. Juli, sind die verordneten Bauherren zu Sooden alle wieder beisammen eingetroffen, um anzufangen, das neue Werk zu setzen. Dienstag, den 8. Juli, hat man den Gries und den Salzbrunnen ringsum eingeebnet und ausgezogen, und man hat hart am Salzbrunnen noch eine starke Quelle wilden Wassers gefunden, die auch unter den Schwellen
des alten Fasses in den Salzbrunnen geflossen ist. Man hat das alte Fass dort verstopft, den Salzbrunnen ganz trocken geschöpft und gefunden, dass der erste Zufluss ganz gering geworden ist. Auch diese Quelle muss gefasst und vom Salzbrunnen weggebracht werden. Und etliche glaubwürdige Boder haben eingeräumt, dass sie jetzt nicht über 14 Stunden sieden; so sieht man auch jetzt augenscheinlich am Sieden und am Ablassen, dass viel Holz erspart wird.
Darum haben wir heute die Sole im Salzbrunnen geprobt, und sie hält auf eine Pfanne neun Fuder; und die Sole ist in hundert und mehr Jahren nie so gut und rein gewesen wie jetzt, Gott sei Lob. Es ist auch heute das neue Werk auf den Salzbrunnen gefahren, der Grund für die Schwellen hergerichtet und angefangen worden, die Fassung zu setzen; und es ist beschlossen worden, dass die neuen Schwellen einen Schuh tiefer in den Gries gesenkt werden als die Schwellen am Fass des jetzigen Borns liegen. Mittwoch, den 9.
Schuh weit Pfähle und Bohlen eingeschlagen, um zu sehen, wie tief die alte Fassung gesetzt ist. Man hat gefunden, dass die alte Fassung vier Schuh tiefer im Gries steht als der jetzige alte Salzbrunnen. Es ist aber das wilde Wasser so gewaltig und stark hereingekommen, dass das Loch unten auf dem Gries, wo die alte Fassung wendet, mit Ton verrannt und darauf sogleich wieder mit Gries zugefüllt worden ist.
Heute ist der Landvogt zu Sooden eingetroffen und die Nacht dort geblieben; er hat den Bau und alle Dinge besichtigt und geraten, mit tieferem Senken noch weiter zu suchen. In zwölf und dreizehn Stunden haben die Boder diese Nacht gemeinhin abgelassen, wie Hans Kremer, der Solmeister, offen eingeräumt hat.
Donnerstag, den 10. Juli, hat Meister Hans, der Zimmermann, die Schwellen zur neuen Fassung gelegt, vier Schuh weit von der äußersten alten Fassung entfernt und so tief, wie jetzt der Boden und Grund im alten Salzbrunnen ist, nach der Waage und nach dem Wasser in der Runde ganz
gleich gelegt, bis an die neu gefundenen Salzadern. Und unter die Schwellen hat man zuerst Moos gelegt, darin Asche und Sand geschüttet, darauf außen und innen an den Schwellen groben Kies aufgebracht und den Graben, in den die Schwellen gelegt wurden, damit wieder zugefüllt.
Und man hat mit den Pumpen die Sole aus dem Salzbrunnen und alles Wasser, das außen um den Salzbrunnen und durch die alte Fassung oder sonstwie hereingekommen ist, ganz ausgeschöpft, so dass man trocken hantieren und darin gehen konnte. Es ist auch mit hartem Kies wieder gefüllt und eingeebnet worden.
Man hat auch beim Ausschöpfen des Lochs an der alten Fassung gefunden, dass unter dem harten Gries ein feiner schwarzer Triebsand liegt. Um den Grund zu erkunden, haben wir mit einem langen eisernen Bohrer gegen fünf Schuh tief unter das Loch gebohrt, aber nichts als Sand und viel Wasser angetroffen, so dass keineswegs zu raten ist,
Freitag, den 11. Juli, sind dreizehn lange Säulen in die Schwellen gesetzt worden; deren sind ebenfalls dreizehn Stücke gut ineinander vernagelt und eingeräumt, darin die Riegel und Bretter eingeschnitten, so dass jedes Brett in beide Säulen eingesenkt und gut vernagelt worden ist. Und jede Säule ist achtzehn Schuh lang, steht unten in die Schwellen eingezapft und vernagelt und ist oben in die Mauerlatten verbunden und vernagelt; und dazwischen sind zwei Riegel gleichmäßig eingeteilt, und dann sind die Bretter zwischen den Riegeln gut aufeinander gefügt.
Und heute ist das alte äußerste Fass von neuem verstrebt worden; diese Streben sind ganz innen daran gespundet und vernagelt und sollen fort und fort bleiben, und jetzt sind die ersten Streben wieder abgenommen worden, damit die neue Fassung ungehindert von ihnen gefertigt werden kann.
Samstag, den 12. Juli, hat Meister Hans, der Zimmermann, die neuen Streben vollends alle fertiggestellt und mit ihren tragenden Kröpfen an die Säulen des alten äußersten Fasses genagelt; danach hat er in die Säulen der neuen Fassung die Bretter und Riegel von oben herab quer über den größten Teil eingebracht.
Und die Herren haben heute abermals den Salzbrunnen ganz trocken ausschöpfen lassen, so dass man mit hohen Schuhen trocken darin gehen und die Salzadern darin jede für sich schmecken konnte. Danach haben sie die zwei wilden Quellen, die sich mit Sole vermischt hatten und zuvor ganz wildes Wasser waren, außerhalb und hart am jetzigen Salzbrunnen neben den Adern, zu der Stelle hin, wo vorher die Schwengel gestanden haben, ebenfalls ausgeschöpft und nochmals gefunden, dass sie vermengt und nicht so gut sind wie die im Salzbrunnen.
gemacht werden soll, dass diese beiden Quellen daraus herausgelassen und besonders für sich gefasst und abgedämmt werden. Darum müssen die Schwellen, die daneben eingeräumt sind, ganz tief eingetrieben oder abgehauen werden, damit sie an dieser Fassung nicht hinderlich sind. Kann man sie nach gehaltener Probe nützlich gebrauchen, oder wenn man ihrer bedarf, so tut man das; will man sie aber nicht gebrauchen, so mag man sie steigen und ins Gewölbe fließen lassen.
Nach dem Bedenken der Verordneten ist im Rat beschlossen worden, dass man aus allerlei Gründen bei den jetzigen Arbeitern bleiben und keine weiteren von Kassel hierher fordern soll. Sollte es aber an Personen oder Arbeitern fehlen, so soll man die Sieder — weil diese in keine Fremde gehen dürfen — abwechselnd, und wer sonst aus diesem Lande hinzukommt, für den Tagelohn, wie er jetzt gegeben wird, arbeiten lassen.
Zur Herrichtung des Schöpfzeugs, der Pumpen, Ventile,
Stangen und anderem haben die Herren befohlen, das alles doppelt herzurichten. Und es sollen sogleich zum Schöpfen vier neue Röhren gesetzt werden, wie es Christoffer, dem Salzwart, und dem Zimmermann angezeigt und wie sie unterrichtet sind; und sie sollen es daran nicht fehlen lassen, damit man, wenn das alte Salzbrunnenfass abgebrochen wird, alsdann alle Sole und alles Wasser ganz und gar ausschöpfen kann.
Weitere Vertagung und Abschied.
Am nächsten Donnerstag, den 17. Juli, sollen und wollen die Herren wieder zu Sooden beisammen eintreffen, außer Valtin Schuldt, weil dieser zu Salza sein muss. Und in der Zwischenzeit soll der Zimmermann das jetzige neue Fass im Rund vollends fertigstellen; und die Abzucht soll innen und außen, soweit die Streben des neuen Fasses hineinreichen werden, gänzlich bis auf den Gries ausgefahren werden,
damit der Zimmermann dieses neue Werk vollends setzen und fertigstellen kann. Und dabei soll man fleißig anhalten und zusehen, dass der Zimmermann auch den Berg, die Böden und was sonst die Notdurft erfordert, hinreichend unterschlägt und dermaßen versieht, dass kein Schaden oder Nachteil entsteht.
Danach soll das alte Fass des jetzigen Salzbrunnens ganz und gar herausgezogen und die Salzadern darin und unter den Schwellen besichtigt, versucht und geprobt werden; und danach ist zu beratschlagen, wie die innerste neue Fassung des neuen Salzbrunnens am allernützlichsten und besten hergerichtet und gefertigt werden kann.
Mehr Bauholz zu bestellen. Es ist mit dem Landknecht zu Beilstein gesprochen worden; der soll nächsten Mittwoch gewiss dreißig Fuder, die am Kaufunger Wald und Wolfsberg gefällt und beschlagen sind, herführen lassen; dafür sollen je Fuhr 6½ Albus
gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner, auch gemäß der alten Konstitution, aus ihren Wäldern zum Bau des Salzbrunnens, wie sie verpflichtet ist, die nötige Notdurft an Bauholz anweisen und zulassen soll, ist ihren Verordneten angezeigt worden. Sie wollen es an ihre Stadt zurückbringen und versehen sich, es werde daran kein Mangel sein. Doch muss dies im nächstkommenden guten Wetter und bei altem Mond gefällt werden. Denn von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden
sind zu diesem Bau gegen ——— Stück Holz, groß und klein, hierher geschafft worden.
Auf diese neuen Bauten sollen zum Ausbringen der Sole keine Pumpen oder Künste gesetzt werden. Sondern es ist für nützlich und gut befunden worden, dass man die Sole daraus in einer gut abgedeckten Renne durch den Damm in eine Kufe leitet, die außerhalb der alten Fassung zur Stadt hin etwas tiefer als die Fassung des neuen Salzbrunnens eingesenkt, gut verrammt und verwahrt ist; daraus
ist die Sole zum Sieden zu holen. Lässt sich dann das jetzige Fass des Salzbrunnens dazu auf die Kufe setzen, so hat man es zu gebrauchen und darauf zu setzen; wenn nicht, so soll man das Fass neu nach Bedarf anfertigen und setzen lassen, damit der neue Salzbrunnen in jeder Hinsicht ausgebaut, wohl verwahrt und unbeschwert bleiben kann.
Diese Woche sind gesotten worden ————— 110 Werk. Sonntag, den 13.
Mittwoch, den 16., Donnerstag, den 17., Freitag, den 18. Juli. Samstag, den 19. Juli, ist die Abzucht ganz ausgefahren worden bis auf den Gries, und der Zimmermann hat die äußerste alte Fassung im vierten Schuh abge-
schnitten und ringsherum oben mit neuen Pfosten eingezapft und auch, wo nötig, mit Brettern ausgebessert und gut verfasst. Danach sind die Schwellen an der neuen Fassung, soweit sie sich verstreben, bis zur Hälfte an die Abzucht, unter dem Umgang zu Grund nach der Waage gleich gelegt, die Riegel und Bretter in jedem Feld zwischen zwei Säulen eingeschlossen und oben mit einem Gesims versehen worden — so dass diese neue Fassung im Rund und was in die Abzucht reicht in dieser Woche fertiggestellt ist.
Und wegen der neu gefundenen Salzadern, die sich hart an der alten Fassung zeigen, zur Kirche und zum Berg hin, ist diese Fassung — damit auch sie in den rechten Salzbrunnen kommen und mitgefasst werden — nicht ganz im Rund, sondern verstrebt hinter die alte Fassung bis in den Umgang der Abzucht gesetzt worden. Sie hat zusammen 24
Diese Woche sind gesotten worden ————— 134 Werk.
Sonntag, den 20. Juli, gefeiert; und die Herren haben die Wochen- und Amtsrechnung vom Bau und Salzwerk angehört und unterschrieben. Und nachdem die Renne unter dem Damm im Solgraben, wo die oberste Brücke sein soll, verstopft und verschlammt war, so dass sich das Wasser gestaut und keine Sole vor dem Gewölbe gestanden hat, ist diese Renne aufgeräumt und das Gefälle vor dem Gewölbe wiederhergestellt worden.
Darum ist es für notwendig und gut befunden worden, dass sobald wie möglich dorthin die vierte steinerne Brücke über den Solgraben so gebaut werden soll, dass man zur Zeit der Flut eine Schleuse oder ein Schützgatter wie an einem Tisch davorschieben und das Wasser, das durchs Gewölbe kommt, zur Zeit der Flut mit Pumpen halten kann, damit die Werra oder das wilde Wasser sich nicht im Salzbrunnen staue und den neuen Bauten Schaden tue. Und die Fuhrleute in der Stadt sollen angesprochen werden, Steine dazu zu
fahren.
Montag, den 21. Juli, am Morgen ist Valtin Schuldt wieder hier eingetroffen. Meister Hans, der Zimmermann, hat die neue Fassung gut vernageln lassen und den letzten Ring auf den Säulen in der Abzucht ebenfalls eingebracht. Und etliche Siederknechte haben gesagt, wenn das Sieden und sonst die Winnung so bliebe wie jetzt, wollten sie keine Goldschmiede dafür sein; denn etliche haben eingeräumt, dass sie in 11
Stunden abgelassen haben.
Die vier Pumpen, mit denen man den Salzbrunnen jederzeit hat schöpfen können, sind heute wieder aus dem Salzbrunnen genommen worden. Danach sind die vier alten Säulen an der alten Fassung, die der neuen Salzadern wegen jetzt in die neue Fassung einbezogen sind, über den neuen Streben in der Mitte vom Grund in die Höhe abgehauen und dort mit neuen Pfosten gefasst worden; denn diese Säulen
waren oben heraus ganz morsch und baufällig, sind aber unten der neuen Streben wegen stehengeblieben. So ist oben die neue Fassung auch gegen den Berg verstrebt worden, damit diese Fassung dem Berg desto besser standhalte und auch die Streben dem Gesims auf der alten Fassung gleichförmig werden. Die alten Dielen an dieser äußersten Fassung zwischen denselben vier Säulen aber sind auf dem Gries abgehauen worden, und im Grund stehen sie noch im fünften Schuh eingeräumt.
Dienstag, den 22.
Juli, an der alten Fassung vollends oben das Gesims angebracht. Und die Abzucht der alten Fassung hinter der neuen Fassung gegen den Berg ist unten auf dem Gries mit Asche ziemlich tief und unter den Schwellen mit Moos gefüllt worden. Danach ist auf die Asche ein Damm aus gutem, wohl gemachtem und bereitetem Ton sechs Schuh hoch hart aufeinander geschlagen worden, damit das wilde Wasser und alles einfallende Wasser ins Gewölbe fließen kann.
Mittwoch, den 23. Juli, ein neues Schöpfzeug aus drei kupfernen Röhren gesetzt; das zieht das wilde Wasser und hält alles so gut, dass man überall trocken hantieren und gehen kann.
Am selben Morgen beratschlagt und einmütig beschlossen, dass die innerste neue Fassung, die der rechte Salzbrunnen sein soll, aufs allerförderlichste, wie man sich verglichen hat und wie es das Muster ausweist, viereckig hergerichtet und gefertigt werden soll: nämlich so, dass die Säulen der jetzigen ersten neuen Fassung oben in der Höhe gleich und drei Schuh weit voneinander stehen und von unten herauf dazwischen halblange Säulen; darin sollen in derselben Länge geschnittene eichene Dielen von drei Zoll Dicke in die Höhe vom Grund des Kieses zwölf Schuh hoch herauf in beide Säulen, jeweils zwei Finger breit, eingesenkt, darauf gut verriegelt und dann von oben herab quer über Dielen und Bretter in zwei Säulen eingeschlossen werden,
die die volle Höhe haben — und so, dass stets die dritte Säule in der Mitte halb so hoch ist, und so durchgehend die ganze neue Fassung. Und zwischen den beiden hohen Säulen, die ungefähr drei Schuh weit voneinander stehen, und der halben Säule dazwischen in der Länge, wie an der jetzigen ersten neuen Fassung, sollen die Bretter gut aufeinander gefügt werden. Danach ist diese Fassung ebenso gut und aufs sorgfältigste zu fassen und mit starken Rähmen zu unterlegen.
Und zu dieser Arbeit sollen die Dielenschneider, die wir vom Eichsfeld haben herholen lassen, so viel eichene Hölzer schneiden, wie Meister Hans, der Zimmermann, ihnen angibt und wie es nötig sein wird. So haben die Herren mit diesen Schneidern verdungen, dass man ihnen stets für vier Ellen eines Schnitts einen Mariengroschen zum Schneiden geben soll.
So sollen die zwei Nebenadern außerhalb und an dem jetzigen alten Salzbrunnen jede für sich mit Holzwerk gefasst
werden, so dass sie in die Höhe steigen und ihren Abfluss haben können. Wenn man ihrer dann bedarf oder sie nötig wären, so kann man sie gebrauchen; wenn nicht, so möchte man sie ins Gewölbe weisen und hinlaufen lassen. Und zu dieser Fassung der zwei Nebenadern wollen die beiden Bürgermeister Wiedenstein und Gerry heute dem Zimmermann aus dem Gehölz der Stadt Allendorf
Juli, hat der Zimmermann den Stuhl und das Gerüst zum Ausbringen der Sole verrückt und so gefasst, dass man das Fass des alten Salzbrunnens herauslangen konnte. Freitag, den 25. Juli, und Samstag, den 26.,
das alte Fass mit Säulen und Schwellen ganz herausgeholt. Danach vier Pumpen zum Schöpfen neben die zwei Röhren, mit denen man Sole zum Sieden holt, auf die Mitte der Salzadern gesetzt
und diese alle gegen Abend leergeschöpft. Man hat jede Ader für sich geschmeckt und danach auch die wilde Ader oder Quelle, die sich zuvor neben dem alten Fass gezeigt hatte, für sich allein geschmeckt; sie war noch wie lauteres wildes Wasser. Darauf ist dem Zimmermann befohlen worden, sie für sich allein zu fassen.
Und uns, den Salzgrafen, ist heute folgendes Schreiben von den Räten zugekommen:
Den ehrbaren, unseren besonders guten Freunden Johann Vorderken und Jobst Becker, Salzgrafen. Unseren freundlichen Dienst zuvor, ehrbare, besonders gute Freunde. Es ist unserem gnädigen Fürsten und Herrn, Landgraf Philipp zu Hessen, zu Ohren gekommen, die Sole des Salzbrunnens zu Allendorf solle etwas reicher geworden sein, so dass man nun künftig wieder Seiner Fürstlichen Gnaden
wie ihr aus der beiliegenden Abschrift, die ihr im Vertrauen bei euch behalten wollet, zu ersehen habt. Das wollten wir euch also auf Befehl unseres hochgenannten gnädigen
Fürsten und Herrn nicht verhalten, damit ihr es so anordnet, wie Seine Fürstlichen Gnaden es begehren; und ihr tut daran Seiner Fürstlichen Gnaden Meinung, und wir sind geneigt, euch Freundschaft zu erweisen. Gegeben zu Kassel am 24.
Dass der Salzbrunnen gut gebaut ist, höre ich gern. Wollet auf dieses Salzwerk gut achtgeben, dass recht damit gehandelt und umgegangen und gute Rechnung geführt werde. Und weil die Sole so gut ist, so lasst die früheren Bothe und Salzpfannen auch sieden, damit von meinen Pfannen wieder
vierzig sieden; denn es sind etliche abgestellt worden wegen der geringen Sole. Weil sich diese nun bessert, lasst sie wieder aufrichten. Ihr sollt jedenfalls die 40
Gnaden und Ehren jüngst an uns ergangenes Schreiben mit der eingeschlossenen Abschrift der Meinung unseres gnädigen Fürsten und Herrn, die Dinge am Salzwerk so anzuordnen, wie Ihre Fürstlichen
Pfannen auf Ihrer Fürstlichen Gnaden Anteil im Salzsieden gewesen und noch sind, und dass davon und von der Zahl weder wegen der geringen Sole noch aus anderem Grund welche abgestellt worden sind. Sonst sind etliche Gebäude zu anderen notwendigen und nützlichen Geschäften errichtet und gebraucht worden; die sind noch vorhanden und können, wo nötig, über die 40 Bothe hinaus in kurzer Zeit und mit wenig Mühe eingerichtet werden, um auch darin Salz zu sieden.
Seit der zwischen Seiner Fürstlichen Gnaden
und den Pfännern aufgerichteten Location hat man von wegen Ihrer Fürstlichen Gnaden vierundachtzig Bothe in Verwaltung und Regierung gehabt; davon sind jetzt des Baus am Salzbrunnen wegen gemäß den Abschieden vier abgebrochen worden, so dass jetzt noch fort und fort achtzig Bothe im Gang sind und ihre Winnung wöchentlich entrichten. Es wäre aber wohl nötig, dass noch zwei oder drei Bothe, die den Bauten des Salzbrunnens der schweren Last wegen zu nahe stehen, ebenfalls
abgetan würden. Wir haben sie aber jetzt der Unkosten und des entgehenden Nutzens wegen, soweit es möglich war, verschonen und zurückstellen müssen. Nach Fertigstellung der jetzigen Bauten aber wollen und müssen wir die vier abgebrochenen Bothe förderlich wieder aufrichten und in Gang bringen, denn sie gehören den Pfännern; die werden uns dazu nicht viel Zeit lassen, halten schon jetzt darum an und wollen sie eilends wieder erbaut haben, wie es denn geschehen muss. Zur Zeit der Location kommt das Seiner Fürstlichen Gnaden zum Besten.
Dergleichen und daneben hat uns auch Reinhard Abel geschrieben, insbesondere: es solle, wenn möglich, jede Woche noch eine Pfanne Salz oder mehr als zuvor gesotten und ausbereitet werden. Nun könnte das jetzt des Holzes wegen — wenn die Sole so gut wie jetzt zu erhalten und Sole genug vorhanden wäre, weil die süßen Quellen davon abgesondert sind — eine Zeitlang durch etliche Sieder geschehen; denn gemeinhin lassen sie jetzt in 13 und 14 Stunden ab.
Etliche müssen auch der Kohlen wegen — weil sie so kurz, so wenig und nicht mit so viel Holz wie zuvor versieden und nicht viel Kohlen machen, so dass sie die Salzgänse nicht fassen und ausbringen können — etwa zwei Stunden länger sieden, als sie sonst, wenn sie Kohlen genug hätten, nötig hätten. Aber die Sieder müssen gleichwohl zum Schöpfen, zum Ausbringen des Salzes, zum Trocknen des Salzes und um samstags wieder herzurichten ihre Zeit beinahe so lang wie zuvor haben.
Es hat auch sonst vielerlei Gründe und Bedenken, dass die Sieder nicht wohl mehr als zwei Werk Salz in der Woche zu sieden vermögen. Wenn man darum Änderung und eine neue Ordnung vornehmen und in der Woche mehr Werk als zuvor in den Bothen sieden lassen wollte, müsste das mit stattlichem gutem Rat geschehen; denn die Location steht und währt noch fünf Jahre, und darin ist schwerlich eine Änderung vorzunehmen. Auch würde es bei gutem Schlicht viel mehr Fässer und Tonnen erfordern, als man jetzt haben kann.
Unsichere Lesungen
Z. 12: erschwindenn — Wort unklar, evtl. erschwingenn
Und so soll in einem Jahr das Salz mit Bedacht und Nutzen gesotten und veräußert werden, damit die anderen folgenden Jahre gleichen Nutzen tragen können. Denn dieses jetzige Jahr ist aus besonderer Gnade Gottes — dem besonders das Kaltlager gemacht ist — jede Woche seit der Zeit des Bauens ein merklich großes Salz gesotten worden, wie es zuvor nie in einem Jahr geschehen ist, solange das Salzwerk besteht; und es hat, Gott sei Lob, auch einen ordentlichen Absatz. Darum haben wir jetzt schon gegen zweihundert Pfannen Salz, die liegengeblieben und nicht abgegangen sind, von wegen unseres hochgenannten gnädigen
Gulden kosten. So wird künftig zur Zeit der Handelsstockung bis nach Michaelis um so mehr Salz, das nicht abgeht, den Siedern abzukaufen sein, damit sie im Sieden bleiben und Salz auf Vorrat da ist; dazu wird auch noch Geld nötig sein. Und es gibt danach beim Wiederausmessen keinen geringen Abgang, denn das Salz sackt zusammen und lässt sich nicht wieder
messen wie Korn und andere harte Früchte — was man nicht ohne beträchtlichen Schaden erfahren und innegeworden ist. Daneben müssen wir den jetzigen Bau durch den Rentmeister in Sooden auch allein, ohne Zutun der Pfänner, vorstrecken lassen.
zur Zeit der Location das ganze Salzwerk und danach Ihrer Fürstlichen Gnaden Anteil mit Salzpfannen nach Notdurft versehen sein mögen — abgesehen vom sonstigen täglichen Schluss, das Mangelhafte und Baufällige zu bessern und zu erhalten.
Dass darüber auch gute Rechnung geführt worden ist und künftig geführt werden möge — dabei werden der Kammermeister und diejenigen, die dazu verordnet sind, neben uns treulich und zum Besten mit aufsehen; so soll es, will Gott, an unseren Pflichten und gebührendem Fleiß auch nicht fehlen.
Gnaden und Ehren Rat und Bedenken zum Besten und Nützlichsten wohl vornehmen. Insbesondere wenn das Sieden mit Gottes Gnade, wie wir gänzlich hoffen, so reichlich bleibt und man nun aufs kommende Jahr das früher ergangene und bestehende Gebot, kein fremdes Salz ins Land zu führen, erneuert — es trage am Landzoll viel oder wenig ein —, worüber mit dem Kammerschreiber als dem Zollschließer zu beratschlagen und zu reden ist. Das wollten wir Euer
Gnaden und Ehren hinwiederum zum Bericht und, wo nötig, um es unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn zur Kenntnis zu bringen, dienstlich in guter Meinung nicht verhalten. Denselben unsere besten Kräfte und unverdrossen willfährige Dienste zu erweisen sind wir erbötig und ganz willig. Gegeben zu Sooden vor Allendorf an der Werra, den 5.
Pfannen Salz; jede Pfanne acht Achtel, macht 61 440 Achtel. Und das Achtel ist mehr als ein Kasseler Viertel; das ist ein großes Salz, und man speist zwei dieser Lande damit.
Besonders guter Freund, wiewohl ich Euch jüngst am ersten dieses Monats Juli wegen des Salzwerks und des jetzt vorgenommenen Baus geschrieben und über dessen Stand allerlei Bericht getan habe — in der Zuversicht, dies sei Euch nunmehr zugekommen —, so hat mir doch der Statthalter hier heute ein Schreiben, das unter anderem das Salzwerk betrifft, lesen
lassen und mir befohlen, Euch zu berichten, wie es jetzt darum steht. So will ich Euch nicht verhalten, dass wir in der vergangenen Woche die neue Fassung gesetzt haben, soweit sie ins Viertel geht, wie Ihr auf dem Riss seht; und wir räumen nun dazu, dass die andere Fassung wegen der neu gefundenen Salzadern daran ebenfalls gesetzt werden soll. Auch haben wir vergangenen Samstag, wiewohl mit großer Mühe und auf Drängen der Unsrigen, einmütig beschlossen, dass das Fass am alten Salzbrunnen ganz und gar weggenommen und alle Salzadern neu gefasst werden sollen. Denn Gott sei Lob wird jetzt eine Pfanne Salz, wie uns etliche glaubwürdige Sieder eingeräumt haben, gemeinhin in 12
So sehen wir auch, dass bereits viel Holz gespart wird; und die Sieder geben jetzt auch sehr gute Ladung und rechtes Maß, so dass das Salz gut abgeht. Denn in der vergangenen Woche sind 110 Pfannen Salz gesotten worden, und obwohl die Fuhrleute und andere Leute mit dem Haus zu tun gehabt haben, so ist es doch alles
Unsichere Lesungen
Z. 5: darzu — letztes Wort undeutlich
Z. 12: [gestrichen: [?]] — kurzes gestrichenes Wort
bis auf 12 Pfannen abgefahren worden. Wollte Gott, dass wir es so fassen und erhalten könnten; aber wir kennen nun den Grund und alle Umstände. Das wollte ich Euch in guter Meinung nicht verhalten, damit Ihr es weiter meinem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn anzeigen könnt. Womit ich Euch lieb und dienlich bin. Gegeben zu Kassel, den 14.
Juli, beschlossen, dass die innerste neue Fassung zum Salzbrunnen 20 Werkschuh lang und 8 Schuh weit gemacht werden soll, so dass sie die alten guten Salzadern umfasst, ganz so, wie das Muster davon gezeichnet ist. Und man hat heute wie aus einer Pfütze zu sieden angefangen. Und die verordneten Bauherren sind heute wegen vorgefallener Ehesachen abgeritten; sie wollen,
wenn sie beschieden werden, wiederkommen und zu Sooden sein. Doch ist mir, Jost, dieses nachfolgende Schreiben zugekommen:
Unsere ganz willigen Dienste zuvor, ehrbarer und achtbarer, besonders guter Freund. Wir wollen Euch nicht verhalten, dass wir gestern, wie Ihr gesehen habt, das Geviert im Salzbrunnen gelegt und auch die wilden Adern in der Röhre steigen lassen haben, und dass es nun so steht, wie man daraus sieden soll, bis das Fass gesetzt wird. So haben wir samt dem Rentmeister Christoffer, Meister Hans und anderen das Geviert des neuen Fasses genau nach der Lage der wilden und der guten Adern abgezogen und finden, dass die Weite am neuen Fass im Lichten nicht weiter als 8
Werkschuh und 20 Schuh lang zu machen sein wird; und so kommen alle Adern, die gut und nötig sind, darin zu liegen. Denn wie sich das Sieden, wie der Meister sagt und wir selbst sehen und meinen, am allerbequemsten schicken wird, so ist es auch mit Meister Hans verabredet worden, sein Werk förderlich zu machen. Denn über die Höhe und Art des Fasses habt
Ihr bereits Bericht. Das haben wir Euch, damit Ihr es wisst und es den anderen Bauherren Hermann von Hundelshausen und Johann Nordeck anzeigen und berichten könnt, in guter Meinung nicht verhalten wollen. Wolltet Ihr aber ein anderes Bedenken oder eine andere Meinung haben, so müsstet Ihr uns hier im Augenschein selbst aufs allereiligste berichten. Sonst könnten wir nicht anders beschließen, wie Ihr nunmehr im Augenschein sehen werdet. Und wir sind Euch zu dienen willig. Gegeben zu Sooden, in Eile, Dienstag nach Jacobi Anno 50.
Valtin Schuldt, selbst. Johann Riedenstein.
Montag, den 28. Juli, haben die Zimmerleute an der neuen Fassung zum Salzbrunnen zu arbeiten angefangen. So hat der Meister aus vier starken eichenen Dielen eine Fassung zum Salzbrunnen gemacht und abgedämmt, um daraus zu sieden, bis die neue Fassung fertiggestellt ist. Danach hat er die wilde Nebenader
gefasst und erprobt, dass sie in einer hölzernen Röhre in die Höhe steigt, gut mit Ton abgedämmt; desgleichen die Salzadern daran. Und jede ist für sich allein gut zu fassen; es steht zu beratschlagen, ob sie mit Holz oder mit Stein gefasst werden sollen. An den anderen Tagen dieser Woche hat der Zimmermann selbzwölft
August, die Herren beschieden, hier wieder einzutreffen. Diese Woche hat der Zimmermann mit seinen Knechten die Fassung fertiggestellt, und Valtin Schuldt und ich, Jost, sind hier zu Sooden dabei gewesen. In dieser Woche sind gesotten worden 125 Werk.
Sonntag Laurentii, den 10. August.
Montag, Dienstag und Mittwoch hat der Zimmermann an der neuen Fassung und auch daneben an den Röhren zu den zwei Nebenadern — deren eine gut und die andere wild ist — gearbeitet, damit sie in die Höhe steigen
können, und dreißig Stücke Holz, die die Stadt Allendorf aus ihren Gehölzen gibt, gefällt. Mittwoch, den 13. August, gegen Abend sind zu Sooden eingetroffen Valtin Schuldt und ich, Jost Becker. Donnerstag, den 14. August, die neue Fassung auf und an den Salzbrunnen führen lassen; auch Junker Hermann von Hundelshausen und Johann Nordeck sind hier eingetroffen. Freitag, den 15.
August, hat Meister Hans, der Zimmermann, die Schwellen der neuen innersten Fassung zum Salzbrunnen auf den alten Grund des vorigen runden Salzbrunnens gelegt. Und weil der Grund zur Stadt hin etwas tiefer war als daneben zum Berg hin, wo die neuen Salzadern gefunden wurden, hat er drei Stücke Holz kreuzweise ineinander geschnitten und eingelegt; sie sind zuvor mit Moos und Asche ausgefüllt und verstopft worden, und darauf sind die rechten Schwellen gelegt worden. Und diese unterste
Schwelle zum Berg hin ist unten zur Hälfte abgehauen und gelüftet worden, weil sich etliche gute Salzadern darunter zeigen, damit diese ungehindert in den Salzbrunnen fließen können.
Und es ist den Tag über durch die Sieder, eine Stunde um die andere abwechselnd, alles Quellwasser und alle Adern ganz ausgeschöpft worden, so dass man mit ausgeschnittenen Schuhen trocken auf dem Grund um den Boden des Borns überall hat gehen und stehen können. Der Grund des Borns besteht ebenso wie der Grund in der Werra aus Sand und Kieselstein; dadurch dringt sich die Sole wie durch ein Sieb hier und dort allenthalben herauf, und eine Ader stärker als die anderen.
Danach sind die Schwellen gesetzt worden; die sind 26
Schuh lang, und 12 halbe Säulen, gleich den Brettern, sind der Länge nach eingetrieben. Darauf dann starke Riegel und darüber eichene Bretter quer von oben herab eingeschlossen und gut vernagelt. Und Junker Hermann von Hundelshausen hat den ersten Nagel eingeschlagen. Und das alles ist im
August, ist diese Arbeit vollends gesetzt und oben mit ihren Rähmen verschlossen und vernagelt worden; die sind kreuzweise ineinander geschnitten und mit Gewalt zusammengeschlagen.
Danach ist eine starke gebohrte eichene Röhre, durch die die Sole in die Fassung kommen soll, aus der man sieden will, durch beide neue Fassungen eingeschnitten und auf die Schwellen beider Fassungen gelegt worden. Die Sole wird ungefähr drei Schuh in die Höhe steigen, denn die Sole treibt sich in die Weite und Länge und hat nun keine Last. Auch ist sie nun künftig nicht mehr mit den Eimern zu holen, denn durch die Röhre soll die Sole in ein anderes Fass laufen, aus dem sie zum Sieden geholt wird; das soll etwas tiefer als diese Fassung gesetzt werden.
Und der Stein, von dem zuvor bei den neuen Salzadern die Rede war, ist zum Teil abgeschlagen worden, und das andere ist in der neuen Fassung liegengeblieben, aus
dem Grund, dass viele gute Salzadern rings darum quellen. Und obwohl er sich bewegte und wohl herauszuschaffen gewesen wäre, hat man doch die Sorge gehabt, dass sich darunter vielleicht auch wilde Quellen zeigen könnten; darum ist er liegengeblieben, und die eine Schwelle ist gleich daran und danebengelegt worden.
Und die neuen Salzadern sind in der Mitte der neuen Fassung mit einem starken eichenen Brett, wo das alte Fass gewendet hat, abgeteilt; es fließt darüber alles zusammen, so dass man es jederzeit, wenn der Born geschöpft wird, gesondert sehen kann. Darum soll das Schöpfzeug, wenn man es nicht mehr braucht, sicher aufgehoben werden, damit man es jederzeit zu gebrauchen hat.
Diese Woche sind an Salz gesotten worden — und es ist zur Zeit der Errichtung des Baus kein Salzlager gemacht worden — an Salz ———— 126 Werk.
August, gefeiert und Wochenrechnung gehalten; danach beratschlagt, wie weiter mit der Dämmung und der Fassung der neuen Adern fortgefahren werden soll. Montag, den 18.
August, ist der Grund um den neuen Salzbrunnen zwischen beiden neuen Fassungen ganz gesäubert und gereinigt und alles, was nicht notwendig darin zu bleiben hatte, herausgezogen worden, damit der Grund und Kies desto besser zu verdämmen sei.
Und der Zimmermann hat die gelegte Röhre in der neuen Fassung des neuen Salzbrunnens ganz dicht eingeschnitten, danach das Schöpfzeug hergerichtet und eine starke eichene Renne an die mittlere neue Fassung gemacht, damit der Damm trocken im Grund gelegt werden konnte. Und diese Renne soll fort und fort bleiben, damit der Salzbrunnen jederzeit geschöpft werden kann und keinen Abgang habe.
Man hat auch um die neue Fassung herum allenthalben viele Quellen durcheinander gefunden, gute und schlechte; die sollen mit dem Damm beschwert
August, hat man das Gedämme in der alten Abzucht oder im Umgang wieder aufgenommen und im Grund zum Berg hin starke eichene Rennen gelegt und gestülpt, so dass der Boden nach oben kam; darunter soll sich das Wasser, das vom Berg fällt oder von unten heraufquillt, zum Gewölbe und zur äußersten Pumpe hin ziehen. In diese Rennen sind zum Berg hin so viele Löcher gebohrt worden; danach sind grobe Steine darauf und ringsherum gelegt worden, so dass das wilde Wasser sich darunter hin unter die Renne ziehen kann. Und wiederum ist zwischen den Rennen und dem mittleren neuen Fass, soweit die alte Abzucht wendet, verdämmt worden.
Inzwischen hat der Zimmermann die Fassung für die neuen Adern vollends hergerichtet; das sind zehn starke, oder vielmehr zwei starke eichene Röhren, zwei Ellen hoch oder lang, und unten ein Geviert mit daran
genagelten Brettern, deren eines auf die gute Salzader und das andere auf die wilde Quelle oder Ader, die stark und armdick ist, gesetzt werden soll.
Vom Verdämmen.
Nach Mittag hat man angefangen zu verdämmen, und zwar zuerst die Unterschwellen außen mit Moos, das aufs allerreinste ausgelesen war, ganz und gar gefüllt und verstopft; darauf viel Asche geschüttet, danach wieder Moos, und das mit besonders gehauenen Brettern und Hebebäumen hinuntergestoßen; und danach darauf Asche geschüttet, so hoch die Schwellen liegen und fertig sind, so dass das Fass auch ohne den Damm halten und nichts hinein- oder herausfließen soll.
Sodann hat man vor dem Berg oben an der obersten Wand angefangen, den Damm darauf zu schlagen, und ist so herumgefahren bis zur dritten untersten Ecksäule und an die vierte Wand.
Und der Ton, der ganz gut und mit allem Fleiß wie ein Wachs bearbeitet und hergerichtet war, ist von oben herab in die Tiefe auf den Grund hart ineinander gearbeitet und geworfen worden. Und zuvor sind alle Fugen am neuen rechten Salzbrunnen mit dem genannten ausgelesenen Moos zugelegt und gut verstopft worden; danach ist der Ton durch sechs starke Männer ineinander getreten worden. Und auch die Röhre, von der oben die Rede war und die die Sole in ein anderes Fass zum Ausschöpfen tragen soll, ist ganz sorgfältig verdämmt worden. Und inzwischen ist der neue Salzbrunnen fort und fort geschöpft worden.
So hat man die Sieder angesprochen; die haben den Ton auf den Salzbrunnen gefahren, jeden halben Tag 20
Personen, und so fortan abwechselnd. Unterdessen hat der Zimmermann an der vierten Wand auf der linken Seite des neuen Fasses — wenn man aus der Stadt zum Salzbrunnen geht —, wo die gute und die wilde Quelle beieinander sind, starke eichene Bretter, jedes zwei Ellen lang, unten
angespitzt und geschärft, ineinander gespannt und gestoßen, durch einen Schreiner dicht hergerichtet, gleich an dem Fass des Salzbrunnens in den Grund eingeräumt, geschlagen und getrieben — in der Tiefe unten am Born beinahe einen Schuh den Schwellen gleich, damit
im Grund um so weniger etwas aus dem neuen Salzbrunnen heraus oder in ihn hineinfließen soll. Sie gehen oben vor den Berg, wo die vierte Wand des Fasses oder Salzbrunnens wendet; dort sind die Bretter nicht so tief eingeräumt wie unten am Born, denn der Grund ist dort viel härter gewesen als unten. Denn der Grund unten, wo die Fassung des Salzbrunnens wendet, hat sich, wenn man darauf trat, nachdem er ausgeschöpft war, gleich wie ein Moor bewegt.
Und zwischen dem Salzbrunnen und den Brettern sind alle Fugen mit Asche ausgefüllt worden, wie es auf den anderen Seiten mit Moos geschehen ist. Daneben ist die wilde Quelle armdick; sie geht stark in einem Gang unten aus dem Grund herauf und
sprudelt gleich wie Wasser in einem Hafen oder Kessel, aber nicht wie die anderen Salzadern. Und die wilde Ader steht in der Mitte auf der linken Seite des Fasses zum Berg hin; gleich darunter, ungefähr drei Schuh, ist wieder eine gute Salzader. Der Meister hat auf jede Ader einen eichenen Stock oder eine Röhre gesetzt, in der jede Ader für sich steigt, so hoch, dass die wilde in die Abzucht und die gute Ader in den Salzbrunnen zu bringen ist; und beide sind jede für sich mit Moos verstopft und danach mit Ton gut verdämmt.
Dazwischen, vom neuen Salzbrunnen bis an die ersten eingeräumten Bohlen, sind auch Bretter quer ineinander gespannt und in den Grund getrieben worden, damit jede Ader desto besser für sich gefasst werden könnte, wie es denn geschehen ist. Und in den Stock, der die wilde Ader fasst, ist eine Röhre eingeschnitten, hart verkeilt und verstopft; sie geht durch das mittlere neue Fass in die neue Abzucht zwischen diesem und dem äußersten alten Fass. So hat der Stock über der guten Salzader zwei Röhren; die eine geht
in den neuen Salzbrunnen, die andere ebenfalls in die Abzucht, so dass man diese Ader im Salzbrunnen gebrauchen oder in die Abzucht laufen lassen kann. Und es sind gedrechselte Stopfen oben in jeden Stock hart eingestopft, wie an den Röhren im Salzbrunnen. Mittwoch, den 20.
August, hat Horchappel den alten Umgang vollends mit den Rennen und dem Ton hergerichtet. So haben die Sieder den Ton zum Born gefahren; der Zimmermann aber hat die Bretter vollends gefertigt und zur Fassung der zwei Adern hergerichtet.
Und im Grund ist alles gut verstopft, verdämmt und verwahrt, so dass nichts in den neuen Salzbrunnen hinein und auch nichts daraus fließen kann. Denn beim Aufbrechen des alten Fasses hat man gefunden, dass die Alten die Schwellen an vier Stellen offen gelassen und entzweigeschnitten hatten, so dass alles, was um dieses Fass herum war, sich ohne jede Behinderung hineinziehen konnte — was denn den Schaden verursacht hat, der den jetzigen Bau nötig machte.
Stunden ablassen; und wo sie zuvor zum Sieden einer Pfanne Salz 2 Kufen und 2 Tröge Sole haben versieden müssen, brauchen sie jetzt nicht mehr als eine Kufe und die zwei Tröge voll Sole. So haben etliche mit ihrer lauteren Sole ohne jeden Zusatz in 13 Stunden eine Pfanne Salz bereitet und abgelassen. Donnerstag, den 21.
August, gedämmt. Und nachdem sich etliche Salzadern auf der linken Seite des Fasses — wie man zum Salzbrunnen hingeht — zwischen den zuerst geschlagenen Bohlen und dem mittleren Fass, gerade gegenüber und neben den zwei gesetzten Stöcken gezeigt haben, hat der Zimmermann auf diese Adern eine eigene Fassung und einen Stock gesetzt. Der hat eine Röhre in die Höhe, darin eine andere Röhre einen Schuh über dem Gries gelegt; die trägt die Adern in die Abzucht zwischen dem alten und dem neuen mittleren Fass. Danach ist die neue Fassung des neuen Salzbrunnens ringsherum hart zugedämmt worden, über die
Freitag, den 22. August, den Ton zum und auf den Born gefahren und gedämmt. Und falls künftig die Sole abnehmen oder am Born ein Abbruch geschehen sollte, so hat man stets bei den drei Stöcken zuerst danach zu sehen. Und damit das ohne jede Gefahr und ohne große Kosten geschehen kann, hat man unter und über diesen Stöcken vom Salzbrunnen bis an die mittlere Fassung quer starke eichene Dielen verstreben lassen und sie so hoch, wie der Salzbrunnen ist, in die Höhe hart aufeinander eingetrieben, so dass sie den Ton von unten herauf und von oben herab fest halten können. Dazwischen kann man jederzeit, wenn es nötig ist, den Ton herausnehmen und nach den Stöcken sehen. Diese Bohlen oder Bretter haben ihren Halt gegen die Säulen beider Fässer, so dass sie nicht weichen können.
der Zimmermann, in der kommenden Woche anfangen soll, die Fassung fertigzustellen, aus der die Sole geholt werden soll, wie zuvor davon gesprochen worden ist, damit der Salzbrunnen frei steht und daran gar nichts zu schaffen ist. Und diese Fassung soll achteckig sein; darin soll eine starke eichene Kufe stehen, die der Böttcher Meister Jakob zu Allendorf fertigt, sechs Schuh weit und sechs Schuh hoch. Und wenn es nicht hoch genug ist, soll der Böttcher noch einen Rumpf ohne Boden von drei Schuh Höhe darauf setzen. Und dann soll zwischen der achteckigen Fassung und der Kufe auch bis oben hin mit gutem Ton zwei Schuh weit verdämmt werden, bis oben dem Erdreich gleich, und dann ist das mit eichenen Dielen abzudecken. Und sobald aller Ton eingefahren ist, soll das Loch für diese Fassung gegraben werden.
Darauf sind alle verordneten Herren abgeritten, bis sie wieder beschieden werden, um unnötige Unkosten und Zehrung zu vermeiden.
Sonntag, den 23. August, vollends den Ton
eingefahren und gedämmt. Und die Zimmerleute haben die 30 Stücke Holz, die die Stadt gibt, im Wald beschlagen; sie sollen zu Wasser herab vor die Stadt geflößt werden. Diese Woche sind gesotten worden ———— 101 Werk.
Sonntag Bartholomäi, den 24. August, und in der folgenden Woche haben die Zimmerleute an den Streben im neuen Salzbrunnen und an dem Fass gearbeitet, aus dem man pumpen und die Sole holen soll; und sie haben am Samstag angefangen, die Streben einzubringen. Es hat sich damit aber bis zum folgenden Samstag verzögert, weil sich das neue Fass vom gewaltigen Dämmen zwei Finger breit zusammengedrückt hatte. Diese Woche an Salz gesotten ———— 89 Werk.
Freund. Auf Euer jüngst an Johann Nordeck und mich wegen des Salzwerks ergangenes Schreiben haben wir den Herren Statthalter und Räten zu Kassel schriftlich Antwort und Bericht gegeben, wie sie Euch ohne Zweifel dieses unser Schreiben übersandt haben werden; daraus ist der jetzige Stand des Salzwerks zu ersehen.
Weil aber nunmehr, Gott sei Lob, die Grundbauten des Salzbrunnens am vergangenen Freitag fertiggestellt und die Fassung des neuen Salzbrunnens mannshoch ringsherum gut und rechtschaffen, mit nicht geringer Mühe, Sorge und Arbeit hochgeführt worden ist, so ist nunmehr keine Gefahr oder Besorgnis mehr dabei — zumal man gleichwohl fort und fort während der Zeit des Bauens im Sieden geblieben ist und kein Kaltlager gemacht hat. Und wir werden nun die Bauten über der Erde dermaßen unter Dach bringen und sonst zum Nutzen unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner so
fassen und verbauen, dass alles gut und aufs Beste verwahrt ist. So haben wir auch, Gott sei Lob, zu diesem Bau ziemlich gutes Wetter gehabt, und es ist bei diesen gefährlichen schweren Bauten keinem Menschen ein besonderer Schaden geschehen; Gott der Allmächtige verleihe uns fortan Gnade. Denn nunmehr werden unser gnädiger Fürst und Herr und deren Erben an diesem Ort wohl bleiben können, wenn sie selbst wollen. So ist es auch so gemacht, dass man jederzeit ohne große Kosten oder jede Gefahr wohl bis auf den Grund sehen kann, wie das, will Gott, Seine Fürstlichen Gnaden und Ihr sehen sollt. Das wollte ich Euch in guter Meinung nicht verhalten, damit Ihr es unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn anzeigen könnt; und Euch freundlichen Dienst zu erweisen, findet Ihr mich ganz willig und geneigt. Gegeben zu Kassel, den 25.
Sonntag, den letzten August, und in der Woche Egidii ist der Dreck um den Salzbrunnen abgefahren und Raum geschaffen worden, um das Loch für die Nebenfassung zu graben; der Zimmermann hat an dieser Fassung gearbeitet. Und diese Woche sind gesotten worden ——— 99 Werk. Sonntag, den 7.
September, und in der folgenden Woche das Loch graben lassen. Der Zimmermann hat, um den Kranz ringsherum zu fassen, das Geviert gemacht und fertiggestellt und achteckig hergerichtet. In derselben Woche sind an Salz gesotten worden
——— 107 Werk. Sonntag Exaltatio Crucis. Mittwoch, den 17. September, und Donnerstag am Morgen sind die Verordneten sämtlich hier zu Sooden wieder beisammen eingetroffen und haben nach gehaltenem Rat und Bedenken beschlossen, dass der Grund zu dem Fass,
aus dem man die Sole zum Sieden pumpen und holen soll, nicht tiefer als der Grund des neuen Salzbrunnens gesucht und genommen worden ist. Und dieses Fass soll unten einen Bretterboden haben, auf den die beiden Aderkufen gesetzt werden sollen. Und der Grund ist so tief gesucht worden; und weil man bis auf einen Schuh nahe an die Tiefe kam, hat sich viel wildes Wasser gezeigt, das man durch die alte Fassung und die neue Abzucht abgewiesen hat; und man lässt es mit den Pumpen auf dem wilden Wasser halten. Man hat auch unten auf diesem Grund Laub oder Blätter gefunden, die vor vielen langen Jahren hineingekommen sind; und das Erdreich ist allenthalben so anzusehen, als sei es vorzeiten dorthin geschüttet worden. Darum ist der Berg gut gefasst in acht Erben, mit Dielen ringsherum eingeräumt.
Stadt her durch den Gries im Grund sehr viel Wasser von der Seite hergekommen; auch sind etliche viele Adern aus dem Grund von unten heraufgequollen. Es war aber alles wildes Wasser, und es sind ganz und gar keine Salzadern gefunden worden noch haben sich welche gezeigt. Darum dringen die Salzadern gewiss vom Gebirge her und das wilde Wasser aus dem Grund der Werra durch den Kies herzu. Und um dieses wilde Wasser zu halten, hat man zwei Pumpen hergerichtet; mit diesen und dazu mit Schöpfen hat man den Grund trocken geschöpft. Samstag, den 20.
September, sind auf diesen Grund die Schwellen des achteckigen Fasses gelegt worden; danach ist die Kufe, die dafür gemacht war, fünf Schuh hoch und sechs Schuh weit, hineingelassen worden. Und der Grund ist zuvor sehr gut mit Asche beschüttet, darauf eine gute Notdurft Moos gestreut und wieder mit Asche gefüllt worden.
Darauf ist die Kufe gesetzt und gut verstopft worden. Und die Röhre geht aus dem neuen Salzbrunnen in diese Kufe, aus der man die Sole zum Sieden holen und pumpen soll. Dieselben Röhren wechseln in der Mitte und haben dort einen starken messingenen Rost; sie sind allenthalben mit Keilen gut verpflockt und verstopft. Und man kann durch die neue Abzucht an den Salzbrunnen auf der Röhre bis an die achteckige kleine Fassung kommen und jederzeit nachsehen. Doch soll der Sorge wegen aus dem Grund um die Röhren an dem alten Fass auch bis oben hin ein guter Ton geschlagen werden, damit man, wo es nötig ist, jederzeit aufräumen kann.
Sodann ist zwischen der Kufe und den achteckigen Schwellen angefangen worden, den Grund auf die Asche und das Moos mit gutem zubereitetem Ton den Schwellen gleich zu verdämmen. Und die Sieder haben beim Schöpfen an den Pumpen geholfen und den Ton auf den Salzbrunnen gefahren.
Danach hat man die acht Säulen in die Schwellen gesetzt; je zwei sind verriegelt und mit eingeschlossenen Brettern von unten von den Schwellen an bis oben hinaus, wie es das erste neue mittlere Fass gewesen ist, aufeinander hochgeführt und oben mit steinernen Deckeln gut verwahrt, ineinander geschlossen und vernagelt.
Und weil der Abend und die Nacht hereinbrachen, hat man sodann am Sonntag die Sieder und alle Einwohner zu Sooden angesprochen; die haben gutwillig am Morgen vor der Predigt so viel Ton auf den Born gefahren und ihn auch in der Eile mit Fleiß verdämmt, soweit es die Notdurft erforderte. Deshalb haben die Herren ihnen auf ihr bittliches Ansuchen zwei Gulden für ein Fass Bier und einen Gulden für Brot und Käse zu geben bewilligt und angeordnet; damit soll auch alle Asche, die sie zu diesem Bau gegeben haben, bezahlt sein.
Diese Woche gesotten an Salz ——— 128 Werk.
Sonntag, den 21. September, alle Rechnungen angehört, danach beratschlagt, was weiter zur Vollendung der Bauten vorzunehmen sei, und beschlossen wie folgt:
Der Zimmermann soll sogleich das Haus und den Bau auf dem neuen Salzbrunnen ganz so, wie das dafür gezeichnete Muster es ausweist, aus dem geschnittenen Holz vorlegen und aufs allerförderlichste fertigstellen. Die Schwellen und Rähme sollen in der Länge 28
Schuh messen, die Säulen 10 Schuh hoch sein, jedes Feld drei Schuh weit; in den Giebeln soll jeder fünf Säulen haben, und alles soll mit buchenen Dielen und Brettern gespundet zugemacht und danach mit einer Tür und zwei Fenstern verschlossen werden.
Danach sollen die Streben zwischen dem alten äußersten und dem neuen mittleren Fass, das die neue Abzucht sein soll, unten im Grund einen Schuh hoch mit Gries ausgefüllt, darauf Schwellen gelegt und Säulen 10 Schuh hoch gesetzt werden, damit man aufrecht
darin gehen kann; darin ist zu verstopfen und auch zu verriegeln, und darauf sind die starken Bretter zur Strebe eins ans andere zu legen und zwei oder drei Lichtlöcher darin zu machen, wie die vorigen alten gewesen sind. Und dann ist bis oben hin den Bauten gleich mit guter Erde zu füllen. Und wenn das geschehen ist, so soll dann um das neue und zwischen den beiden neuen Fässern auf den Ton noch weiter verdämmt werden, soviel Ton übrig ist. Danach sind diese Bauten auch mit Erde darauf gleich ausgefüllt und dann ringsum oben mit eichenen Dielen, ineinander gespundet, verschlossen werden, wie es auf dem alten Born zuvor auch gewesen ist.
Und wenn das geschehen ist, soll der Bau und das Haus auf dem neuen Salzbrunnen aufgeschlagen und aufgerichtet und mit Brettern gedeckt werden; auch sollen zwei vergoldete kupferne Knöpfe darauf, die zu Kassel zu machen und zu vergolden bestellt werden sollen.
Montag, den 22. September, hat der Zimmermann das Haus auf den Salzbrunnen zu zimmern vorgelegt
und zu hauen angefangen. So haben die Fuhrleute so viel Ton zu dem Fass zum Auspumpen gefahren, dass es, soweit nötig, damit verdämmt wurde; und es soll dann bis oben den Bauten gleich mit Erde ausgefüllt werden. Dienstag, den 23.
September, vier Salzknechte von Kassel nach Sooden geschickt; die sollen dort noch vier Knechte zu sich nehmen und den Solgraben — weil er durch das Hochwasser diesen Sommer verschlammt ist und viel Unrat hineingeflossen ist — säubern und rein machen, und zwar von unten herauf bis vor das Gewölbe. Der junge Heinrich Muldener soll darauf sehen, dass sie treu und fleißig arbeiten.
So soll der Steinbrecher für die oberste Brücke die Gewölbe- und anderen Steine brechen. Ob man diese Brücke vor dem Winter noch fertigstellen kann: sie soll mit einer Schleuse gemacht werden, damit man sie bei Wasserfluten vorschieben kann, damit diese nicht an die Bauten des Salzbrunnens kommen können. Vielmehr soll zur Zeit der Flut der Solgraben
oberhalb dieser obersten Brücke mit Pumpen geschöpft und gehalten werden. Die folgenden Tage dieser Woche an dieser Arbeit gemacht und geblieben; und es sind diese Woche an Salz gesotten worden 119 Werk. Sonntag, den 28.
September, haben die Zimmerleute am Bau gearbeitet, daneben mehr Ton getreten und hergerichtet. Und der Solgraben ist von der untersten Brücke an zu säubern und zu reinigen angefangen worden, und man hat Steine für die oberste Brücke über den Solgraben brechen lassen. Diese Woche an Salz gesotten ——— 124 Werk. Sonntag nach Michaelis, den 5.
Oktober, an dieser Arbeit geblieben; und der Bau ist vollends fertiggestellt worden. Der Pumpen wegen hat er aber nicht sogleich aufgesetzt und gesetzt werden können, darum hat man damit warten müssen. Und obwohl man verabschiedet hatte, dass man nach Michaelis ein Probewerk sieden solle, so hat doch der Salzwart das abgeschrieben, wie folgt:
Meine ganz willigen Dienste zuvor, lieber Schwager Jost. Ich will Euch nicht verhalten, dass ich beim Solziehen finde, dass der Born nicht mehr so viel gibt, wie er es vor vier oder fünf Wochen getan hat; denn er wird ständig ausgezogen. Wenn ich dem nun nachdenke, so habe ich stets darüber disputieren hören, dass die Sole oder der Salzbrunnen zur Zeit des Laubfalls am schwächsten sei.
Darüber hinaus habe ich auch achtgegeben, wie sich der Quellborn jetzt verhält; da findet sich, dass auch dieser wieder ausbleibt und jetzt ganz unbeschaffen ist. Deshalb wäre es gewiss, dass der Salzbrunnen, wenn er nicht erbaut und gefasst worden wäre, jetzt eben denselben Mangel haben würde wie zuvor.
Nachdem ich aber von den Bauherren und von Euch verstanden habe, diese Woche die Probewerke zu sieden, so habe ich deshalb mit dem Brunnenmeister davon gesprochen und allerlei Bedenken gehabt; und wir wollten, dass dies noch länger unterbliebe und besser bedacht würde, damit wir es nicht zu merklichem
Schaden vornehmen. Wir können ja auch sonst wohl wissen, wie es darum steht, wie ich Euch bei Eurer Ankunft weiter berichten will. Ich will auch meinem gnädigen Fürsten und Herrn zum Besten für meine Person gebeten haben, damit noch länger zu warten. Das wollte ich Euch als demjenigen, der zu dieser Zeit die Lage am besten kennt, nicht unangezeigt lassen. Ihr könnt wohl weiter darauf bedacht sein und es auf andere Weise abstellen, damit andere nicht ein Gerede davon haben.
Ich bitte auch, Ihr wollet nach Schneidewinden einen Boten schicken und Euch berichten lassen, wie die Arbeit vonstatten geht, und es mir zu erkennen geben. Euch wieder zu dienen bin ich allzeit geflissen und willig. Gegeben zu Sooden, Montag Michaelis Anno 50. Euer
Oktober: diese Woche 10 Stämme Holz gefällt und beschlagen, den Solgraben und das Gewölbe vollends rein gemacht und gesäubert; und die Zimmerleute haben zwischen dem äußersten alten und dem mittleren neuen Fass die Streben gemacht. Diese Woche an Salz gesotten ——— 132 Werk.
Und es sind diese Woche am Donnerstag Galli zehn neue Schätzer und Salzmesser, die man die Geschworenen nennen soll, bestellt worden. Jedem von ihnen ist ein neues Salzmaß und ein Rost darauf zugestellt worden, worauf sie nach dem Inhalt der Ordnung und der nachfolgenden Artikel einen leiblichen Eid zu Gott gelobt und geschworen haben. Deshalb sind jedem Salzmesser oder Geschworenen acht Sieder oder Bothe zugeordnet worden, die er in seiner Verwaltung haben soll.
Darauf haben auch die fürstlichen Herren Statthalter und Räte mit folgendem offenen Schreiben in allen Städten und Ämtern über den Stand des Salzwerks Bericht geben lassen, damit jedermann davon Kenntnis habe und sich danach richten könne, nämlich:
Wir, Statthalter und Räte zu Kassel, entbieten allen und jeden Amtleuten, Amtsverwaltern, Befehlshabern und Dienern des durchlauchtigen, unseres gnädigen Fürsten und Herrn, auch den Bürgermeistern, Schöffen und Räten jeder Stadt, jedes Fleckens und jeder Gemeinde des Fürstentums Hessen und der dazu und dahin gehörigen Grafschaften, auch allen und jeden Zöllnern, Zollschreibern, Untertanen und Verwandten derselben, nach Gebühr eines jeden Standes, unseren freundlichen Dienst, günstigen Gruß und geneigten Willen. Und fügen euch sämtlich und einem jeden insbesondere zu wissen, dass, nachdem seit geraumer Zeit durch die Länge der Zeit und die vielen verflossenen
Jahre die alten Bauten am Salzbrunnen zu Sooden — den Gott der Allmächtige aus besonderer gnädiger Güte und Milde diesem Fürstentum, Land und Leuten und uns allen gnädig verliehen hat, wofür wir billig dankbar sein sollen — etwas mangelhaft und baufällig geworden sind, unser hochgenannter gnädiger Fürst und Herr uns aus seiner schweren Obhut mehr als einmal befohlen hat, diesem Schaden stattlich vorzukommen, doch so, dass nichts verschlimmert würde.
So haben wir vergangenes Ostern etliche aus unserer Mitte, den Räten, neben den verordneten Salzgrafen und Dienern zu Sooden und neben den von den gemeinen Pfännern dazu Bevollmächtigten dorthin geschickt und diese alten Bauten öffnen und dem Mangel und Schaden nachsuchen lassen. Diese haben den Schaden gefunden und genau erkannt, dass sich etliches wildes Wasser in den Salzbrunnen auf dem Grund, aus dem die Salzadern entspringen,
hineingemischt und hineingelaufen ist. Diesem Schaden sind sie nun mit unserem Rat und Wissen, wiewohl mit großer Auslage und Unkosten, stattlich vorgekommen und haben alle Bauten, soweit nötig, von neuem aus dem Grund hochgeführt und gemacht. Und es hat seither wegen des Salzladens und des Maßes dort keine Klage und keinen Mangel gegeben.
Weil aber nunmehr die Schlachtzeit angeht und ein jeder Untertan und Hausvater sich gern mit Salz über den Winter versorgen und versehen möchte, und damit diejenigen, die bei euch Salz zum Verkauf bringen, wegen des früheren Mangels keinen Vorwand oder Vorteil suchen und sich nicht mit einem Betrug zu Sooden herausreden, so haben die verordneten Salzgrafen Johann Nordeck und Jost Becker dort zu Sooden die vornehmsten unter den ältesten, vermögendsten und gottesfürchtigsten — 10 Männer — gegen einen jährlichen Sold bestellt und verordnet; jedem von ihnen ist befohlen, acht Bothe zu verwalten,
alles Salz ins Land jedermann für gleiches Geld zu einer Zeit wie zur anderen zuzumessen und jedem gleich und recht zu tun. Dazu ist jedem ein rechtes gleiches Maß und ein Rost darauf zugestellt worden, mit dem alles Salz gemessen werden soll, und man hat sie darauf einen leiblichen gestabten Eid zu Gott und seinem göttlichen Wort schwören lassen. Und jedermann kann jederzeit an diesem Ort für sein Geld Salz genug bekommen.
So kann man dadurch auch, wenn ein oder mehrere Sieder sich Vorteil verschaffen, das erkunden und ihm vorkommen. Ob nun die Salzverkäufer oder Körner anderes zu ihrem Vorteil sagen oder das Salz zu teuer geben würden, wie sie es zuvor öfter getan haben, so habt ihr jederzeit nach Lage der Zeit, der Weite des Wegs, der Teuerung des Hafers und der Zehrung, auch des Unwetters, darauf zu sehen und dermaßen zu ordnen, dass die Armut nicht unbilligerweise übervorteilt oder beschwert wird — wie ihr denn vom Überbringer, dem Salzschrei-
ber, alles Nähere über den Ort weiter zu vernehmen habt. Wenn auch einer oder mehrere ihr Salz selbst holen und etliche zusammenspannen wollten, so können die den Vorteil daran haben, den die Körner und Salzhändler suchen und haben.
Weil dann unser hochgenannter gnädiger
Fürst und Herr euch allen zuvor sämtlich und einzeln geboten und befohlen hat, kein fremdes Salz im Land zu verkaufen zu gestatten, und, wenn es durchgeführt wird, an jeder fürstlichen
Zollstätte von jedem Pferd einen Ortsgulden Zoll zu nehmen und Seinen Fürstlichen Gnaden zu verrechnen, so wollen wir anstatt und von wegen Ihrer Fürstlichen
zugetan und verwandt seid, hiermit ernstlich befohlen haben, an keinem Ort — sei es in Ämtern, Städten oder Dörfern — anderes fremdes Salz als allein Ihrer Fürstlichen
fremdem Salz von jedem Pferd an jedem Ort so genommen, erhoben und Seinen Fürstlichen Gnaden jährlich verrechnet werde. Das sollten wir euch also auf Befehl unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn anzeigen, damit ihr davon Kenntnis habt und euch danach richtet; und ihr tut daran Seinen Fürstlichen Gnaden
ein gnädiges Gefallen, das in Gnaden zu erkennen ist, wessen wir uns gänzlich und gewiss versehen. Den Übertretern aber wird und soll ohne Zweifel ihre Strafe wohl widerfahren. Das wollen wir euch, denen wir zu Freundschaft und Willen geneigt sind, nicht verhalten. Zur Urkunde unter dem hier aufgedrückten Sekretsiegel unseres hochgenannten gnädigen
Fürsten und Herrn. Gegeben zu Kassel, den 18. Oktober Anno 50.
Sonntag nach Galli, den 19. Oktober, diese Woche stillgehalten. Christoffer, der Bornmeister, hat seine Kunst und Bauten verrückt und aufgeschlagen.
Und weil der Winter hereinbricht, sollen alle Bauten bis auf den Frühling eingestellt werden. Doch sobald Christoffer seine Bauten und Künste verrückt hat, soll der Zimmermann den neuen Bau auf dem Salzbrunnen aufrichten und heben; das kann in zwei Tagen geschehen. Es hat aber des Unwetters wegen bisher nicht geschehen können; und weil der Winter zunächst hart hereingebrochen und danach ganz feucht und nass gewesen ist, ist diese Arbeit ganz eingestellt worden bis auf den Frühling des kommenden 51.
Michaelis: Neue geschworene Schätzer für das Salzwesen zu Sooden angeordnet und bestellt, zu dienen, solange es uns gefällig und auch ihnen gelegen ist; bestätigt, aufgerichtet und verkündigt zu Sooden, den 16. Oktober Anno wie oben.
Jakob Grunewald, Ludwig Urber, Ludwig Hilwig, Hans Grunewald, Jochim Schimpf, Jakob Jener, Franz Schimpf, Hans Schreiber, Kersten Sperber — 8 Sodemeister.
Cutrin Scheuffeler, Hans — 8 Sodemeister. Jörg Scheuffeler, Hans Ties, Hans Roth, Cuntz Deinhardt, Carl Marschalck, Heinrich Sperber, Jochim Deinhardt, Jakob Muschelmann — 8 Bothe, wenn das eine abgebrochene Bothe wieder gebaut wird.
Unsichere Lesungen
Z. 6: Sperber — p/f unsicher, evtl. Sferber
Z. 7: Jorge Scheuffeler — waagerecht durchstrichen
Peter Kell, Ties Steffan, Hans Steffan, Kersten Schweitzer, Lorenz Urber, Hans Schweitzer, Jung Hans Seltzer, Martin Scheuffler, Adam Behr — 8 Bothe. Hans Stell.
Jedem sind im Jahr acht Gulden Münze als Besoldung zu geben. Jeder soll sein Maß und den Rost darauf haben, in den ihm zugeordneten acht Bothen messen und dies bei seinem geleisteten Eid und seinen Pflichten treulich vertreten.
Darüber hinaus soll dem Pfannenmeister für sein Amt noch 12
Dem Solmeister ———— 16 Gulden. Die Summe macht für ein Jahr an Besoldung hundertsechzehn Gulden Münze; und ihr Jahr geht jetzt Michaelis an und Anno 51
wiederum aus. Und es soll künftig auch der Wächterlohn von jährlich 20 Gulden Münze aus den Schatzhellern, soweit diese es tragen können, bestritten werden; macht in Summe ——— 136 Gulden.
Die Meister aber sollen nun künftig acht Heller geben, wo sie zuvor einen Albus fürs Wachen gegeben haben, denn die Wächter wachen nur die halbe Nacht.
Ordnung der geschworenen Schätzer. Die bestellten geschworenen neuen Salzmesser und Schätzer sollen bei einem jeden Sodemeister, bevor sie messen, die Salzgänse zählen und darauf sehen, dass jeder Meister zwanzigmal gewiss abgestoßen hat, und sie sollen nicht mehr als ein Achtel zum Stück zuzuschlagen gestatten. Was darüber ist, soll er bei seinem geleisteten Eid sogleich in ihrem Beisein wieder zum Vorrat in die Pfanne werfen lassen. Welcher Sodemeister aber mehr zum Stück geschlagen und seine Zahlgänse nicht gefangen hätte, dem soll der geschworene Messer und Schätzer nicht messen, sondern ihn sogleich den Salz-
grafen, dem Bornmeister und dem Salzwart anzeigen. Derselbe soll, sooft und wie oft einer das übertritt, mit einem Taler Buße gefrevelt haben und diese sogleich bezahlen, ehe und bevor ihm wieder zu sieden gestattet wird.
Es soll auch kein Sodemeister mehr als ein Achtel Salz im Bothe auf Vorrat haben, des Schatzwerks wegen; darauf sollen die Geschworenen sorgfältig achten, wie es denn bisher so gehalten worden ist. Weil auch beim Aufheben des Salzes Ungleichheit geherrscht hat, so sollen die Geschworenen mit Ernst darauf sehen, dass keiner mehr als eine halbe Pfanne Salz aufhebt oder im Bothe liegen hat, bei Verlust des Salzes; und es soll ihm nicht mehr zu sieden gestattet werden, solange er im Bothe mehr als eine halbe Pfanne hat.
Es sollen auch die geschworenen Salzmesser und Schätzer, jeder seinen ihm zugeordneten Sodemeistern, der Reihe nach, einer nach dem anderen, wo Ladeleute sind und vor den Bothen halten, messen
und dabei keine Parteilichkeit oder Begünstigung üben, sondern darin gleiche Ordnung halten. Und damit das vonstatten geht, sollen sie an den Ladetagen im Winter um vier Uhr und nicht eher, und im Sommer, wenn man die dazu bestimmte Glocke läutet, zu messen anfangen.
Wenn aber der erste oder ein anderer Sodemeister zu frisch ausgeschlagen hätte und das Salz noch nicht ganz trocken wäre, so soll er dieses Salz nicht messen, sondern bei den anderen, nächsten seiner Meister nach der Ordnung anfangen, und zwar bei dem Salz, das am trockensten ist, und so fortan.
Was auch die Pfannenbuße betrifft, soll ein jeder Geschworener sie in den ihm zugeordneten Bothen berechnen und anzeigen; die Schatzwerke aber sollen sie mit und neben dem Pfannenmeister versehen und die Anweisung geben helfen.
Die geschworenen Salzmesser sollen auch keinem Eseltreiber Salz gegen Frucht messen, sie hätten denn die Frucht in den Bothen und gesehen, dass der
Sieder die Frucht empfangen und bekommen hat.
Die vier Albus, die unser gnädiger Herr zuvor den Siedern als Trinkgeld zugestanden hat, sind nun künftig von jedem Werk zur Bewältigung des wilden Wassers zu verwenden bestimmt. Damit sich aber die Sieder diesen Winter wieder erholen, soll ihnen die Hälfte bleiben und die andere Hälfte gebraucht werden, die Kunst zu unterhalten und das wilde Wasser zu bewältigen, soweit es die Herren Statthalter und Räte so bis Ostern mitbewilligen und es bei ihnen zu erhalten ist. Sie haben es sich so gefallen lassen; doch vorbehaltlich der Änderung durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn sollen sie von den 2 Albus bezahlt werden, sonst hätten die von Sooden daran mit bezahlen müssen.
Hundert lederne Eimer sind zu machen bestellt. Ebenso sind zehn Feuerhaken zu machen verdungen; sie sollen gleichermaßen bezahlt werden und nicht mehr als zwei Gulden drei Ort der Zentner kosten.
Zu wissen: Nachdem die von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen und der gemeinen Pfänner des Salzwerks zu Sooden Verordneten des Baus am Salzbrunnen sich zuvor einmütig entschlossen und verglichen hatten, vor endgültiger Vollendung des vorigen angefangenen Baus das Gewölbe über dem neuen Salzbrunnen vor dem Berg her mit Steinen auf ein Sohlwerk im Grund des Salzbrunnens gleich zu legen und zu wölben und es so vor dem Berg her zu führen, dass es den Berg trägt, damit
dieser nicht einfalle und dem Born Schaden zufüge — inzwischen aber ist bedacht und auch den Werkmeistern vorgehalten worden, dass keineswegs zu raten sei, die Beschwerung mit dem Sohlwerk und den Steinen an dieser Stelle vorzunehmen, noch viel weniger einen Pfahl zu stoßen oder einzurammen, insbesondere weil vorzeiten das jetzige Gewölbe nicht weiter noch an den Berg über dem Born her geführt und gemacht worden ist —, so hat man sich heute mit Rat der verständigen Werkmeister endgültig einmütig entschlossen und verglichen, dass diese jetzt notwendigen Bauten künftig mit Holz und nicht mit Steinen vollends gemacht und ausgeführt werden sollen.
Und zwar so, dass der jetzt vorhabende Bau auf Kosten unseres gnädigen Fürsten und Herrn ausgeführt werden soll und dass die Register und Rechenschaft des vorigen Baus des Borns und dessen, was im vorigen Jahr darauf gegangen ist, gesondert abgeschlossen werden; und die Kosten des jetzt vorhabenden Baus sollen ebenfalls gesondert berechnet werden. Was dann den gemeinen Pfännern gemäß dem
zuvor aufgerichteten Vertrag und sonst daran zu entrichten gebühren will — darum sollen und wollen sie sich mit ihrem gnädigen Fürsten und Herrn untertänig und willig vergleichen. Wegen des vorigen Baus aber wollen sie sich nicht weiter verpflichtet haben, als sie es im wegen des Baus aufgerichteten Rezess bewilligt und ausbedungen haben.
Und Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, soll sogleich das Bauholz, das in ziemlichem Vorrat vorhanden ist, wie man es heute im Augenschein gesehen hat, abplocken und nach der vorgelegten Zeichnung oben vor dem Gewölbe her, wo jetzt die alte Abzucht ist, eine neue Wand von neuem machen und aufrichten, die vom alten äußersten Fass von den gebrochenen beiden neuen Ecken zusammengeht und eingezapft werden kann, fünf Schuh weit von der jetzigen Fassung; die ist gut zu verstreben. Und der Grund soll nicht tiefer gesucht oder vorgenommen werden als der Boden im Salzbrunnen und derselbe Grund ist. Und diese
Fassung soll zwei Werkschuh niedriger sein als die Fassung des rechten neuen Salzbrunnens; danach hat sich der Zimmermann zu richten.
Und damit man das wilde Wasser im Umgang, das jetzt mit Pumpen bewältigt und ausgeschöpft wird, ohne schwere Unkosten ins Gewölbe bringen kann, hat man es für gut befunden und sich entschlossen, dass man auf den Grund im Umgang neben dem Born an den Stellen, wo die wilden Quellen sind und zutage fließen, starke Rennen mit aufgesetzten Röhren legen und machen soll, damit die Röhren dieses wilde Wasser in die Höhe tragen und es dann durch Nebenröhren bis ins Gewölbe fließt, so dass man die Pumpen zum Ausschöpfen nicht länger halten muss — wie der Zimmermann darüber besonderen Bescheid und Unterricht hat.
Und sonst soll der ganze Grund des Umgangs, wo keine Wasserquellen sind, in jeder Hinsicht und ganz gut verdämmt werden. Und vor dem Gewölbe soll ein Kasten aus Steinen oder Holzwerk gemacht werden, in den das Wasser aus den Rennen fällt, damit es darin steige
und weiter durch das Gewölbe abfließen könne, wo man auch jederzeit sehen kann, ob dort ein Mangel ist oder nicht. Und zu diesem Kasten muss eine Wendeltreppe gemacht werden. Ob dieser nun aus Holz oder Stein sein soll, hat man sich nach Öffnung des Grundes zu vergleichen.
Danach, wenn die Fassung geschehen, die Renne gelegt und abgedeckt und die Stöcke oder Röhren gesetzt sind, so soll man ringsherum alles gut und aufs beste mit Ton und guter Erde verdämmen, wie es zuvor geschehen ist, und oben dem Bau gleich füllen und weiter mit Steinen pflastern oder mit Dielen beschießen und verspunden, so dass alles Regen- und andere Wasser ins Gewölbe geführt wird und von selbst darin abfließt.
Und weil dieser Bau von wegen sowohl unseres gnädigen Fürsten und Herrn als auch der gemeinen Pfänner vollendet werden muss, so sollen und wollen die Verordneten der Pfänner, einer um den anderen, selbst neben den Dienern unseres gnädigen
wollen auch jede Woche bei der Abzahlung zugegen sein, die Wochenrechnung mit unterschreiben und sich danach mit unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn, wie oben steht, wegen der Auslage vergleichen. Und wenn künftig ein Mangel vorfiele, so hat man jederzeit sowohl von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn die Räte als auch etliche der Ältesten der Pfänner neben ihren Verordneten dazu zu bescheiden und zu fordern und ihren Rat darin zu gebrauchen, alles ohne Gefährde. Zur Urkunde unter der Handschrift aller von uns, die dabei gewesen sind. Gegeben und geschehen zu Sooden, den 5. Mai Anno 51.
Mit Rat und in Beisein Sigmunds von Boyneburg, Landvogt an der Werra, Johann Nordecks und von uns unten Benannten verabredet und aufgerichtet. Jobst Becker. Johann Bartholomäus, Rentmeister.
Christoff Homberg, Salzwart. Johann Schaffnit senior. Johann Niedenstein. Curt Nuland. Heinrich Iring. Bastian Thuldt. Bernd Waldis. Johann Niedenstein.
Der Verabredung nach, wie und auf welche Weise Meister Hans, der Zimmermann, den Bau der äußersten Wand um den Salzbrunnen gegen den Berg machen und fertigstellen soll, hat er dies vollendet und fertiggemacht.
Darauf sind die verordneten Bauherren, Junker Hermann von Hundelshausen, Johann Nordeck, Valtin Thuldt und wir, die Beamten zu Sooden, von wegen unseres gnädigen
Fürsten und Herrn, und von wegen der Pfänner Johann Schaffnit der Ältere, Thias Thorey und Johann Schaffnit der Jüngere — weil Johann Niedenstein weggeritten war — heute, den 6.
Juli, zu Sooden erschienen. Und der Raum des Grundes um den Born ist hergerichtet, bis auf den Gries ausgefahren und rein gemacht worden. So hat der Zimmermann die Schwellen dieser Wand auf den Gries gelegt, und nicht so tief wie die Schwellen der mittleren Wand, die tiefer und in den Gries gelegt sind. Danach die Wand und fünf Kasten aus 25 Säulen an der Wand und den
obersten und untersten Kasten gesetzt und mit Brettern ausgeführt. Und daneben auf dem Grund zum Berg hin doppelte Rennen, die gestürzt auf dem Gries liegen, an den Seiten und oben mit Löchern versehen, so dass sich das wilde Wasser vom Grund unten herauf an den Seiten und auch von oben herab in die Renne ziehen und dadurch in den untersten Kasten laufen kann. Darin soll es vier Schuh hoch steigen und durch das Gewölbe von selbst abfließen, damit man das Schöpfzeug und die Pumpen nicht länger halten muss — wie dieses Werk nach dem Maßstab gezeichnet und wie ein besonderes Muster davon gemacht werden soll.
Und als der Berg gut verstrebt war, hat man im Grund zwischen den Dielen und Rennen große Wacken oder Kalksteine gelegt und über die zwei Rennen eichene Bretter aneinander, und danach den Rennen gleich im Grund mit grobem Kies oder Gries auf die Steine ausgefüllt, damit die Renne nicht verschlammt und das wilde Wasser
sich dadurch in die Renne ziehen kann, denn die verstopften Rennen sind unten offen.
Und es ist in dieser Zeit schönes gutes Wetter gewesen, so dass wir deshalb ungehindert waren. Es ist auch keinem Menschen der Bauten wegen ein Schaden geschehen, obwohl man jedermann ohne Scheu, insbesondere alle Sieder, hat ab- und zugehen und alles besichtigen lassen; auch hat man etliche der ältesten Sieder gebeten, ihr Bedenken anzuzeigen und mit Rat zu helfen. Es hat aber keiner etwas getadelt noch etwas zu verbessern gewusst.
Um Walpurgis sind die Bothe — nämlich noch vier Bothe zu den vorigen vier Bothen — abgebrochen, der Raum geschaffen und bis auf den Gries zum Grund gearbeitet worden. Und der Berg ist gut verstrebt mit starken eichenen Balken und starken eichenen Dielen dahinter; diese Streben sollen so im Grund stehen bleiben. Und inzwischen ist der Ton gegraben und zum Dämmen bereitet worden. Das Schöpfzeug zum Ausschöpfen des wilden Wassers
ist fertiggestellt, und alles fließende Wasser ist damit dermaßen gehalten, dass man auf dem Grund trocken und ohne jede Behinderung durch das Wasser hantieren kann. Und das wilde Wasser kommt gemeinhin vom Berg her und nicht stark aus dem Grund; die Salzadern dagegen kommen alle von unten herauf aus dem Grund des Kieses.
Und weil Junker Hermann von Hundelshausen und Nordeck wegen vorgefallener fürstlicher Geschäfte wegreiten mussten, ist der Herr Landvogt, Junker Sigmund von Boyneburg, an ihrer Statt durch unseren gnädigen jungen Herrn Landgraf Wilhelm herbeschieden worden, zur Vollendung dieser Bauten und beim Dämmen zugegen zu sein, und zwar heute, den 11. Juli, hier einzutreffen, nach dem Inhalt des nachfolgenden Schreibens:
Verordneten des Baus über den Salzbrunnen zu Allendorf in Sooden bei uns angesucht haben, dass wir uns in eigener Person mit etlichen unserer Räte nach Allendorf begeben und den Stand des Salzbrunnens — wie es um die ausgeführten Bauten und das wilde Wasser bestellt ist — besichtigen und unser Bedenken und unsere gute Meinung zur endgültigen Vollziehung dieses Baus eröffnen möchten: Weil wir nun jetzt mit den Räten, die hier sind, diese Besichtigung anderer Obliegenheiten und Geschäfte wegen nicht vornehmen können, so ist unser gnädigstes Begehren an Euch, Ihr wollet Euch auf das Ansinnen der Verordneten hin aufs förderlichste dorthin begeben, alle Umstände genau besichtigen und mit beraten helfen, ob und wie die Verdämmung des wilden Wassers am nützlichsten und zuträglichsten vorzunehmen sei und ob die Dinge mit besserer Bequemlichkeit anzustellen wären, als es die Verordneten der Unsrigen und der Pfänner zum Bau verabschiedet
haben. Erzeigt Euch also hierin gutwillig; das gereicht uns von Euch zu besonderem Gefallen, und wir sind Euch mit Gnaden geneigt. Gegeben zu Kassel am 9. Juli Anno 51.
An unseren Landvogt an der Werra und lieben Getreuen Sigmund von Boyneburg.
Auf dieses Schreiben und diesen fürstlichen Befehl hin ist der Landvogt heute, den 11.
Juli, am Morgen hier zu Sooden eingetroffen und erschienen, hat alle Dinge nach Bedarf besichtigt und unser Bedenken und Vorhaben angehört; das hat ihm dann so wohlgefallen, dass er nichts daran zu verbessern wusste. Darum haben wir mit der Verdämmung so angefangen und sind fortgefahren:
Zuerst im Grund neben und zwischen den doppelten Rennen mit großen harten Kalksteinen und danach mit grobem Kies, außerhalb der neuen Wand, an der alten äußersten Fassung und
zwischen der gefassten Verstrebung vor dem Berg her, über die Rennen und die darauf gelegten Bretter, einen Schuh hoch, wie oben steht, ausgefüllt. Darauf mit der ausgefahrenen Erde anzufangen zu dämmen, damit sich das wilde Wasser darin verteilen und in die gelegten Rennen ungehindert fließen kann. Sonntag, den 12.
Juli, des Wetters wegen — weil es hell und schön war — zu Mittag angefangen zu dämmen zwischen dem mittleren, im vorigen Jahr neu gesetzten Fass und der alten Fassung sowie der jetzt neu daran gezapften Wand. Und zuerst ist der Schlamm auf dem Grund ganz sauber herausgezogen worden; danach ist auf dem Grund eine gute Notdurft Moos verteilt gelegt, darin viel Asche einzeln gestreut und darauf der gute bereitete Ton von oben herab hart ineinander geworfen worden. Und so hat man angefangen, zwischen der neuen mittleren und der äußersten Fassung ringsherum zu verdämmen. Montag, den 13. Juli, ebenso gedämmt bis auf
den Mittag; da ist feuchtes Wetter und Regen eingefallen, so dass man den halben Tag damit hat stillhalten müssen. Und am Mittag ist Nordeck von Kassel ebenfalls hier eingetroffen. Dienstag, den 14.
Juli, am Morgen wieder angefangen zu dämmen. Und weil die drei mittleren Kasten, in denen die doppelt gelegten Rennen verlaufen, an der neuen Wand außen ringsherum mit Erde über der Renne mannshoch beschüttet und hart aneinander gefügt sind, ist darauf Moos und Asche gelegt worden. Und danach sind diese mittleren drei Kasten bis oben aus dem Werk gleich in die Höhe mit starken Brettern, ineinander geschnitten, vier Zoll dick, gefügt; sie haben unten auf dem Grund keinen Boden und stehen 15
Schuh weit voneinander. Und man hat sogleich gesehen, dass sich das wilde Wasser sehr gut durch die Rennen und aus einem Kasten in den anderen bis in den letzten untersten Kasten vor dem Gewölbe gezogen und geflossen ist, in dem das wilde Wasser vier Schuh hoch
ins Gewölbe steigen soll. Dieser unterste Kasten ist außen ringsherum mit Ton allenthalben gut verdämmt, höher, als das Wasser darin steigen soll, und darüber mit guter Erde zugefüllt worden. Daneben hat man mit dem Dämmen so fort und fort fortgefahren.
Daneben hat man die vierte, oberste Brücke über den Solgraben, die hölzern gewesen ist, unterhalb der Schwanflügelswiese von neuem aus dem Grund mit Steinen hochgeführt und gewölbt. Damit hat man angefangen, den Solgraben von dieser Brücke bis vor das Gewölbe mit Steinen auszufüttern. Er ist vier Schuh weit und auf jeder Seite drei Schuh hoch und unten mit eichenen Brettern auf dem Boden beschossen; sie haben vor dem Mauerwerk auf beiden Seiten Leisten, damit die Mauer nicht weiche oder der Berg die Mauer zusammenschieben oder drücken kann. Dazu soll man die gebrochenen Steine oberhalb der Stadt und an der
Pforte gebrochenen nehmen. So hat man auch einen gebrannten Kalk auf Vorrat; der ist im Frühling angesetzt worden. Dazu sind viele Steine unter dem Kunsthaus; man soll dieses Haus verkaufen und das Geld und die Steine hierzu gebrauchen und den Solgraben wieder stark machen, damit er wie zuvor an der Schwanflügelswiese heraustritt und nicht wie jetzt des Hauses wegen halb herumgeführt ist. Der Maurer will davon bis vor das Gewölbe zwanzig Gulden Münze nehmen, doch so, dass wir ihm Stein und Kalk, die Handlanger und was an Schmiedewerk nötig ist, zu schärfen verschaffen.
Mittwoch, den 15. Juli, vor Mittag ist der Damm im Grund zwischen der mittleren und der jetzigen neu gemachten Wand ganz zusammengeführt und so im Grund die Runde geschlossen worden, bis an die untersten Riegel, ungefähr vier Schuh hoch. Und als das geschehen war, da ist das wilde Wasser in der Röhre im untersten Kasten gestiegen und in einer Renne, die Meister Hans
vier Zoll niedriger als zuvor ins Gewölbe gelegt hat, geflossen. Als die Herren das gesehen hatten, sind der Landvogt, Johann Nordeck und Valtin Schuldt abgeritten, und man ist mit dem Dämmen so fort und fort fortgefahren. Wie das denn dem Herrn Statthalter geschrieben worden ist, wie folgt:
Meine ganz bereitwilligen Dienste allzeit zuvor, edler und ehrenfester lieber Herr Statthalter.
Euer Ehren als demjenigen, der die Sachen unseres gnädigen Fürsten und Herrn treu und gut meint und insbesondere den Stand des Salzwerks zu dieser Zeit am besten kennt, kann ich nicht verhalten, dass auf schriftlichen Befehl unseres gnädigen jungen Herrn Landgraf Wilhelm der Landvogt Junker Sigmund von Boyneburg vergangenen Samstag am Morgen hier zu Sooden eingetroffen ist. Wir haben ihm von wegen unseres hochgenannten gnädigen Herrn — Valtin Schuldt, die Beamten zu Sooden und ich, neben den von den Pfän-
nern zum Bau Verordneten — die Bauten und die vorhabende Dämmung mit allen Umständen hinreichend und genügend angezeigt, so dass er sich alles hat wohlgefallen lassen und nichts daran zu verbessern gewusst hat.
So hat man am Samstag alles Gerät hergerichtet und am Sonntag um zwölf Uhr — weil man des guten Wetters und anderer Ursachen wegen eilen muss — zu dämmen angefangen; und am Montag zu Mittag ist Nordeck ebenfalls hier eingetroffen. Inzwischen ist der Damm im Grund ringsum den Salzbrunnen vier Schuh hoch geführt und der Grund verdämmt worden, so dass gestern, Mittwoch zu Mittag, das wilde Wasser durch die auf den Grund gelegten Rennen in einen Kasten über dem Gewölbe vor dem Salzbrunnen geflossen und darin durch eine Röhre oder einen Stock vier Schuh hoch in die Höhe gestiegen und durch das Gewölbe von selbst abgeflossen ist. Darauf sind die drei Obengenannten abgeritten, in der Zuversicht, der Sache sollte damit nunmehr geholfen und geraten sein. Aber wir
die Beamten hier und die Verordneten der Pfänner haben gesehen, dass der Salzbrunnen zugenommen hat und nicht so viel wildes Wasser abgeflossen ist, wie es zuvor mit den Pumpen geschöpft wurde. Darum haben wir die Sole aus dem Salzbrunnen insgeheim geprobt und gefunden, dass sie etwas geringer geworden ist als vor zwei Tagen. Deshalb haben wir — damit kein Gerücht daraus werde und auch damit das wilde Wasser nicht andere Ausgänge suche — die Schöpfpumpen wieder gesetzt, und das wilde Wasser wird wie zuvor ausgezogen. So steigt auch der Salzbrunnen nicht höher als zuvor, in guter tröstlicher Hoffnung, die Sole werde so gut bleiben wie bisher, wie wir es dann am nächsten Sonntag beim Sieden finden werden.
Weil dann die Unkosten, die darauf gehen, nicht auf beide Herrschaften kommen, sondern die Sieder sie tragen müssen, so kann man es noch eine Zeitlang so halten, bis Gott der Allmächtige unseren gnädigen Fürsten und Herrn erlöst oder
Gnaden, damit Ihr es wisst, in dienstlicher guter Meinung nicht unangezeigt lassen; derselben nach allem Vermögen gefällige Dienste zu erweisen bin ich ganz willig. Gegeben zu Sooden, den 16.
Juli Anno 51. Euer Gnaden Würden Justus Pistoris. An den Statthalter zu Kassel.
Donnerstag, den 16. Juli, ist Johann Niedenstein am frühen Morgen auf den Born gekommen, hat alle Dinge besichtigt und beratschlagen helfen. Und die eine — im dritten Stock —, die vor zwei Tagen ganz stark und gut gewesen ist, hat sich ganz verändert und ist lauteres süßes wildes Wasser gewesen wie zuvor. Weil wir aber augenscheinlich befunden haben, dass die Sole im
Born gestiegen, am Salzgeschmack aber nicht stärker geworden ist und sich vermehrt hat, dass aber weniger wildes Wasser abgegangen ist als damals, wo man es mit den Pumpen geschöpft hat, und weil dazu Christoffer Homberg die Sole geprobt und gefunden hat, dass die Sieder zum Sieden einer Pfanne Salz anderthalb Fuder Sole mehr haben und versieden müssen als damals, wo man das wilde Wasser mit den Pumpen geschöpft und gehalten hat — was dann mehr Holz erfordern würde als im vorigen Jahr —, so haben wir, die Beamten zu Sooden, Thias Thorey und der Zimmermann, es für nützlich und gut befunden, dass wir den Ton aus dem untersten Kasten vor dem Gewölbe sogleich wieder herausgenommen und die Schöpfpumpen darin setzen lassen, um zu versuchen und zu sehen, wieviel mehr wildes Wasser diese austragen, als durch die Röhren fließt. Und danach soll wiederum eine Probe gemacht werden, und was dann am nützlichsten ist, danach hat man sich zu richten.
Es ist auch im
Solgraben, wie man an der neu gemachten Mauer gesehen hat, das Wasser nicht so hoch gestiegen wie vor zwei Tagen. Darum ist zu besorgen, dass sich im Grund unter dem Damm ein Teil des wilden Wassers durch den Gries in den Salzbrunnen gezogen hat. Freitag, den 17.
Juli, ist der unterste Kasten ganz ausgeräumt und die Schöpfpumpe auf den Boden darin gesetzt und das wilde Wasser damit geschöpft worden. So ist das Wasser im Solgraben wieder so hoch, wie es zuvor am Mittwoch gestanden hat, in seinen alten Stand gekommen, und der Salzbrunnen ist niedriger geworden und gestanden.
Und Meister Hans, der Zimmermann, hat inzwischen die Nebenadern, von denen zuvor die Rede war, wieder aufräumen lassen; was davon wildes Wasser ist, soll in den obersten Kasten geführt werden. Daneben hat sich vom Berg her unter einem Bothe, von der Kirchgasse herunter,
eine alte Abzucht gezeigt; die hat man ebenfalls geräumt, um zu sehen, wohin das Wasser daraus zu bringen sei. Und es ist heute mit der Erde an der äußersten Wand gedämmt worden. Samstag, den 18.
Juli, ist die Sole aus dem Brunnen abermals geprobt und wieder wie zuvor sehr gut befunden worden; und die Sole in den drei Stöcken ist auch alle wieder gut geworden, aus dem Grund, dass das wilde Wasser wieder ausgeschöpft und gepumpt worden ist. Doch ist die Sole noch etwas geringer als vor der Dämmung, und es mussten fünf Ohm 7
Probe der Sole im Salzbrunnen in der Woche, als das wilde Wasser verdämmt worden war, damit es im Salzbrunnen selbst steige: was die Sole vor dem Steigen, im Steigen und wieder nach dem Halten und Ausschöpfen des Wassers gehalten hat.
Geprobt durch Christoff Homberg, den Bornmeister. Den 9. Juli Anno 51, ehe das wilde Wasser verdämmt war, habe ich die Sole geprobt; es gehörten auf eine Pfanne 7 Fuder 3 Ohm 61
Quart. Den 15. Juli, als das wilde Wasser gestiegen und der Damm allenthalben gemacht war, habe ich die Sole geprobt; sie hält auf eine Pfanne 9 Fuder 73 Quart.
Den 18. Juli habe ich die Sole abermals geprobt, als man das wilde Wasser wieder gehalten und die Stöcke geöffnet hatte; sie hält auf eine Pfanne 8 Fuder 2 Ohm 68 Quart.
Sonntag, den 19. Juli, davon zu Kassel unserem gnädigen jungen Herrn und dem Statthalter mündlich Bericht getan. Zuvor habe ich dies dem Statthalter schriftlich angezeigt, wie oben ge-
schrieben. Darauf haben beide, Seine Fürstlichen Gnaden und der Statthalter, befohlen und für gut befunden, die Schöpfpumpen zu gebrauchen. Montag, den 20.
Juli, zu Mittag wieder zu Sooden eingetroffen. Dort habe ich den Landvogt, Hundelshausen, Nordeck und Valtin Schuldt vorgefunden, denen ich diesen Bescheid angezeigt habe. Die haben nach Besichtigung der Bauten die Verordneten der Pfänner zu sich gefordert, sich nach Bedarf besprochen und sich nach Aufrichtung einer Abrede, wie und was zu bauen nötig sein würde, wieder voneinander geschieden. Und es folgt der Abschied. Den 20.
Juli Anno 51 sind zu Sooden die Nachbenannten erschienen und haben allerlei beratschlagt und beschlossen wie folgt. Von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn: der Landvogt Sigmund von Boyneburg, Her-
mann von Hundelshausen, Johann Nordeck, Jost Becker, der Rentmeister, der Salzwart und Meister Hans Wetzel, der Zimmermann. Von wegen der Pfänner: Johann Schaffnit der Ältere, Johann Niedenstein, Thias Thorey und Johann Schaffnit der Jüngere.
Der Landvogt schließt, dass man die Gabe Gottes nicht übernötigen, sondern die Schöpfpumpen gebrauchen solle, was dem Hauptwerk ohne Schaden sei; man könne es so einrichten, dass es nicht so viel wie jetzt kostet.
Hundelshausen sagt dasselbe: dass man die Adern in Stöcken dermaßen verbaue, dass die Werke keinen Schaden nehmen. Valtin Schuldt, Nordeck und die anderen sind ebenfalls dieser Meinung.
Die Verordneten der Pfänner haben Bedenken genommen und durch Niedenstein gesagt, sie hätten das Bedenken der Herren angehört, und dann vorgetragen: weil die Herren von allen Umständen gute Kenntnis hätten, sollten sie ihr Bedenken anzeigen; dann wollten sie ihre gute Meinung auch dazu sagen. Die Herren sagten darauf, sie hätten bereits ihre Meinung gehört, und die Frage sei, wie zu handeln sei, damit der Schaden nicht größer werde. Darauf ist beschlossen worden, dass jeder Teil sich auf eine Meinung festlege, die wir dann zusammentragen, und dass man sich danach endgültig auf eine Meinung vergleiche.
Meister Hans' und Christoffers Bedenken ist und sie schließen, dass man die Adern in Stöcken wieder verdämme und die an der mittleren Wand fasse und in den obersten Kasten führe — doch so, dass man den Damm noch drei Schuh aufräume und eine kleine Öffnung dorthin mache, damit man jederzeit
danach sehen kann. So hat man auch, wenn der Born abnimmt oder zugeht, die gute Ader in den Born hinein oder aus ihm heraus zu weisen. Dazu will Meister Hans im untersten Kasten auf dem Boden einen kleinen Trog einsenken, in dem die Pumpen stehen und desto tiefer schöpfen können. Und damit das desto besser geschehen kann, sollen die Schöpfpumpen im nächsten Kasten darüber gehalten und die Rennen im untersten Kasten verstopft werden.
Vor dem Gewölbe ist beschlossen worden, dass auf das Gewölbe ein Lichtloch gemacht werden soll, damit man jederzeit darin aus- und einsteigen und nachsehen kann.
Das Bedenken der Verordneten der Pfänner ist: weil sich das wilde Wasser nicht zwingen lassen will zu steigen, begehren sie das Bedenken der Herren, denn der Grund habe sich verändert.
Hundelshausen: Weil man sieht, dass das wilde Wasser nicht steigen will, so muss dem geraten sein,
insbesondere mit den Pumpen. Aber um die Stöcke solle Meister Hans einen Bau setzen, damit man jederzeit dazu kommen und nachsehen kann, und dann den Trog zum untersten Kasten einsenken, aus dem die Pumpen schöpfen, danach füllen und wieder zufüllen. Es sei nicht nötig, auf der Seite zur Stadt hin Rennen zu legen, weil man dort kein Wasser gespürt hat.
Und weil man die Pumpen ohne Schaden für beide Herrschaften unterhalten und sie hernach mit geringen Kosten verändern kann, so lässt man es dabei bleiben.
Das Tagwasser soll durch den Graben zwischen dem Kunsthaus und den Bothen abfließen; die Abzucht soll durch Rennen ins Gewölbe fließen.
Die Pfänner hätten erwartet, das wilde Wasser hätte von selbst steigen sollen; weil es das aber nicht tut und sich nicht zwingen lassen will, so sind sie mit den Herren derselben Meinung, wie sie
Das Fünfte Buch. es angezeigt haben; und es scheint viel nützlicher, als das Wasser zum Steigen zu zwingen. Denn es ist zu besorgen — weil sich die Adern verändert haben —, dass sich das wilde Wasser darin vermischt, was es dann nicht getan hat, solange das wilde Wasser geschöpft wurde.
Darauf haben die Herren Meister Hans befohlen, dies auszuführen; und die Beamten und die Verordneten der Pfänner sollen dabei sein und aufs sorgfältigste zusehen, gemäß dem Inhalt des folgenden Abschieds.
Als unser junger Herr, Landgraf Wilhelm zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, und auch der Statthalter zu Kassel, Rudolf Schenck zu Schweinsberg, gestern befohlen und für nützlich und gut befunden haben — weil das wilde Wasser um den Salzbrunnen zu Sooden von selbst nicht so stark in die Höhe steigen will, wie es die Pumpen ausschöpfen, und weil die Unkosten, dies zu unterhalten, allein auf die Boder gehen —, dass dieses wie bisher mit den Pumpen ausgeschöpft und inzwischen auf andere, zuträglichere und leichtere Künste zu dessen Ausbringen ge-
Fürsten und Herrn Landgraf Philipp zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Seiner Fürstlichen Gnaden Landvogt Sigmund von Boyneburg, Hermann von Hundelshausen, Amtmann, Johann Nordeck, Valtin Schuldt, Jost Becker und die Beamten zu Sooden und dann die Verordneten der Pfänner, Johann Schaffnit der Ältere, Johann Niedenstein, Thias Thorey und Johann Schaffnit der Jüngere, dazu von wegen beider Herrschaften Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, heute beisammen zu Sooden im Augenschein erschienen. Und sie haben alle diesen fürstlichen Befehl und dieses Bedenken für nützlich und gut befunden, sich auch darauf weiter nach Bedarf besprochen, verglichen und verabschiedet, dass die gefassten drei Nebenadern in den Stöcken wiederum mit Ton verdämmt werden, und dass dagegen zwischen der mittleren Fassung gegen den obersten neuen Kasten
Das Fünfte Buch. quer hinüber gut zugebaut werden soll, wodurch diese Adern in denselben obersten Kasten geführt fließen, so dass man ungehindert dazu kommen und danach sehen kann. So kann man auch jederzeit diese dritte Ader, falls sie sich verändern würde, in den Salzbrunnen hinein oder aus ihm heraus führen und abweisen, wie sie denn bereits auf beide Wege gefasst ist.
Ferner soll der Zimmermann sogleich in den Kasten, aus dem jetzt das wilde Wasser gepumpt wird, einen hölzernen Trog dicht einsenken, damit die Pumpen darin tiefer als jetzt stehen und das wilde Wasser desto tiefer geschöpft werden kann. Und damit das bequem geschieht, kann im nächsten Kasten darüber, während daran gearbeitet wird, das wilde Wasser ausgeschöpft werden.
Zum Gewölbe hin soll es ebenfalls gut verdämmt und auf das Gewölbe, gerade vorn am Haupt, ein Lichtloch bis zutage aus Holz oder Stein geführt werden, damit man jederzeit dort in Sooden aus und ein ins
Das Fünfte Buch. Gewölbe kommen kann — doch so, dass es oben verschlossen sei.
Danach sind die Quelle und das Sickerwasser, die sich jetzt unter dem Bothe zur Kirche hin aus dem Berg zeigen, in Rennen zu fassen und diese abgedeckt ins Gewölbe zum Ausfluss zu führen. Sodann sind die Bauten alle gut zu füllen und mit guter Erde zu verdämmen und der Bau über dem Salzbrunnen aufzurichten.
Aber auf der Seite zur Werra und zur Stadt hin unter dem Damm ebenfalls Rennen für das wilde Wasser zu legen, wie es vor dem Berg her geschehen ist, hält man für unnötig, weil sich dort kein besonderes wildes Wasser oder anderes Gewässer gezeigt hat.
Und das Tagwasser soll um den Salzbrunnen her auf den Bauten gefasst und in einen der zwei Gräben, die durch die Bothe gehen, geführt werden. Ob nun die Bauten auf und um den Salzbrunnen mit Steinen gepflastert oder mit Dielen beschossen werden sollen, darüber hat man sich hernach zu vergleichen.
Das Fünfte Buch. Dazu ist für gut befunden worden, dass man zum Ausschöpfen des Flutwassers noch eine Renne oben ans Gewölbe lege und diese zur Zeit der Flut gebrauche, damit man gleichwohl sieden kann.
Darauf haben dann die Herren beiderseits dem Zimmermann befohlen, dies so bald wie möglich fertigzustellen; und die Beamten zu Sooden und die Verordneten der Pfänner sollen dabei sein und sorgfältig mit zusehen, dass es förderlich fertiggestellt werde.
Verabschiedet zu Sooden, den 20. Juli Anno
Johann Schaffnit der Ältere. Thias Thorey. Johann Schaffnit der Jüngere.
Mittwoch, den 22. Juli, hat Meister Hans im obersten Fach gegen die Adern zum Born hin ausgehauen
Das Fünfte Buch. und eine Tür oder einen Gang aus dem Kasten durch die alte Wand vor die Stöcke, die durch das mittlere Fass geht, gemacht, wodurch man jederzeit zu den drei Adern und Stöcken kommen und nachsehen kann.
Danach ist die Fassung quer hinüber gegenüber den drei Stöcken eingesetzt worden; sie hat acht Deicheln, unten mit Schwellen und oben mit Ringstücken, und ist in der Mitte auf beiden Seiten verriegelt, oben und unten mit starken Bohlen aus dem Grund so hoch, wie dieser Kasten oder diese Kammer ist, aufeinander zugesetzt und oben im Grund mit groben Steinen und Kiesel vor den Brettern beschüttet, danach oben quer hinüber mit starken Hölzern zugelegt, mit Moos verstopft und danach mit Ton verdämmt.
So hat der Maurer das Gewölbe oben bei dem untersten Kasten zugemauert und das Lichtloch dadurch nach oben hinaus mit Steinen geführt. Und die zwei Rennen sind, die eine auf den Boden des Gewölbes
Juli, die Rennen für das Sickerwasser abgedeckt, ins Gewölbe gelegt und zugemauert. Danach ist zwischen dem untersten Kasten und dem Gewölbe mit Ton so hoch, wie das Gewölbe ist, gut verdämmt worden. Daneben ist in dem mittleren neuen Kasten oder in der Kammer vor den Röhren, die aus den drei Stöcken gehen, aus dem Grund mit grobem Kies bis an die Röhre gefüllt worden; darin sind vier kurze Röhrchen gesetzt und in jedes ein Pflock gesteckt, damit die Röhren steif stehen bleiben und das Wasser aus dem Grund darin in die Höhe steige und in den untersten Kasten abfließe, falls es nicht genug durch den groben Kies steigen wollte.
Anmerkung zu den Röhren für den Abgang des Salzbrunnens:
Weil es aus dem Grund bis in die Mitte der Höhe ringsum den Salzbrunnen mit Ton verdämmt ist, sind die Streben am alten äußersten Fass abgetan und herausgezogen worden.
Das Fünfte Buch. Die bleiernen Pfannen sollten zur Probe hergerichtet werden wie zu Lüneburg. Es ist beratschlagt worden, dass es zur Zeit noch nicht möglich sei, darin zu sieden, und dass es vergeblich wäre, etliche davon zur Probe herrichten zu lassen. Und weil unser hochgenannter gnädiger junger Herr darauf beharrt, ist befohlen worden, es einzurichten; die Beamten zu Sooden aber haben deshalb schriftlich Bericht getan, wie folgt:
Dem ehrbaren und achtbaren Jost Becker, Salzgrafen zu Sooden, unserem guten Freund.
Meine ganz willigen Dienste zuvor, besonders guter Freund. Euer Schreiben, die Zurüstung der bleiernen Pfannen zum Salzsieden auf Lüneburger Art betreffend, habe ich empfangen und darauf nicht unterlassen, davon mit dem Rentmeister und dem Salzwart hier allerlei Unterredung und Bedenken zu haben. Und nachdem wir alle drei uns verpflichtet und
Das Fünfte Buch. schuldig erkennen, unseres gnädigen Fürsten und Herrn Bestes zu werben und zu tun, geben wir Euch darauf unser einfältiges Bedenken und unseren Rat, wie hernach folgt.
Zum ersten ist Euch ohne Zweifel wohl bekannt: Weil die Salzsole zu Lüneburg, wo die bleiernen Pfannen gebraucht werden, die allerreichste Sole ist, die man hierum kennt, bedarf sie nicht vielen oder langen Siedens; und wenn sie ganz gesotten ist, hat sie keinen sonderlich großen Abgang, so dass die Pfannen beinahe voll bleiben und das Blei die Hitze desto besser hält und erträgt. Wenn aber Salzsole in bleiernen Pfannen lange gesotten werden soll und, wenn sie gar geworden ist, kaum das achte oder neunte Teil bleibt —
wie diese Sole hier es tut —, so ist zu besorgen, dass das Blei die Hitze, wenn es der Feuchtigkeit der Sole entblößt ist, nicht ertragen kann und verbrennen wird. Und selbst wenn es die Hitze ertrüge, würde bei der Größe solcher Pfannen doch nur ein ganz kleiner Teil an Salz hier aus dieser Sole fallen, verglichen mit der Lüneburger Salzgewinnung, von einer Eingießung oder vollen Pfanne.
Das Fünfte Buch. Zum anderen: Sollte man dann jedesmal mit der rohen Salzsole nachgießen, so lange, bis die Pfanne voll garer Sole würde und Salz machte, so würden abermals die Zeit und die Hitze für die bleiernen Pfannen zu lang und zu schwer, und es würde den Aufwand und die Unkosten, die wir hier bereits mit Sieden, Salzmachen und anderem haben, fast erreichen, wo es nicht schwerer würde.
Zum dritten: Und selbst wenn man es hier versuchen und erproben wollte, so ist doch hier unseres Erachtens kein Bodemeister oder sonst jemand, der die Tiefe, Weite und Art der Lüneburger bleiernen Pfannen, der Gesöde, Öfen und Aufsetzung genau anzustellen wüsste, viel weniger, wie man die Pfannen gießt und macht.
Zum vierten wird es auch nötig sein zu wissen, ob man auch einen besonderen Zusatz in den bleiernen Pfannen gebraucht, damit es gut zu Salz geht; denn bei den eisernen Pfannen wird das
Und wir halten dafür: Wäre es weiter als zu Lüneburg nützlich oder dienlich, mit bleiernen Pfannen zu sieden, so hätten es die von Halle und Frankenhausen, die alle viel reichere Sole haben als wir hier zu Allendorf, längst versucht und gebraucht und hätten nicht die eisernen Pfannen wie jetzt.
Damit aber unser gnädiger Fürst und Herr nicht meine, man wolle gutem Rat nicht folgen, so wollen wir gern, soviel wir verstehen und können, dazu helfen und dienen. Und wir halten es für das Beste, dass ein solcher Versuch oder ein Probewerk mit den bleiernen Pfannen durch einen Verständigen geschehe, der die Beschaffenheit der Pfannen, der Gesöde und anderes zu Lüneburg kennt. Und könnte man dazu einen Lüneburger Salzknecht haben, so wäre das unseres Erachtens das Beste, ihn herzubringen. Wir wüssten, dass zu dieser Zeit Herr Johann
Das Fünfte Buch. Nordeck, der auch die Beschaffenheit dieses Salzwerks kennt, dies beim Lüneburger Kanzler oder anderen Freunden am besten erlangen und zuwege bringen könnte. Und wenn man den dann haben könnte, dass dann ein solches Probewerk zu Kassel oder sonst an einem gelegenen Ort außerhalb Allendorfs angestellt und gemacht würde. Könnte man aber keinen der Lüneburger Salzknechte bekommen —
denn man lässt sie nicht leicht anderswohin ziehen —, so könnte doch Nordeck wohl Bericht geben, und wir anderen könnten auch, soviel wir verstehen, dazu helfen, dieses Werk zu Kassel oder sonst in einem gelegenen Haus anzustellen; und wenn es fertig ist, die Sole von hier zu Wasser oder mit Wagen, soviel nötig, dorthin zu schaffen und es zu versuchen. Ist es dann dienlich und ratsam, einen dieser Bodemeister dazu zu gebrauchen, so wollten wir inzwischen nach einem trachten, der verschwiegen wäre.
Das Fünfte Buch. man diese Sache mit den bleiernen Pfannen anfinge, dass man zuvor von der Lüneburger Salzsole ein halbes Maß hierher durch einen geschickten Boder holen ließe, der alsbald darauf achtgäbe und sähe, wie sie das Salz dort machen und wie die Pfannen und Gesöde gemacht sind. So könnte man damit erproben, wie gut die Lüneburger Sole im Vergleich zu der unsrigen ist, und das Werk nach dem Bericht des Hingeschickten desto besser anstellen. Denn wenn man nicht genau die Größe und Art jener Pfannen und jenes Siedens kennt, so ist doch die Berechnung der Unkosten nach jenem Vorbild falsch.
Das haben wir alle drei auf Euer Schreiben hin als unser einfältiges Bedenken und unsere gute Meinung — mit dem Vorbehalt, unserem gnädigen Herrn, wenn es nötig ist, besser und verständlicher davon zu berichten, als es geschrieben ist — zur Antwort nicht verhalten wollen; und sind Euch sonst freundlich zu dienen ganz willig. Gegeben zu Sooden, den 23. Februar Anno 52.
Das Fünfte Buch. Diese Woche Vincula Petri ist in der Nebenrenne, in der das Sickerwasser, das unter Jörg Gilles Bothe herfließt, ins Gewölbe läuft, ein Ausgang gemacht worden, dem vierten Kasten gleich über dem untersten Kasten — so dass man im vierten Kasten alles, was er sammelt, durch diesen Abgang ins Gewölbe weisen kann. Damit man, wenn man im untersten, fünften Kasten etwas zu besehen oder zu machen hätte, dies ohne Behinderung durch das Wasser trocken tun kann.
Aus dem Salzbrunnen ist ein Abgang mit einer Röhre in den untersten Kasten geführt worden, und die Renne, die im vorigen Jahr zum Ausgang in derselben Höhe im anderen Fass gelegt worden war, ist wieder beseitigt und das Loch am Fass dafür verspundet worden.
Das Fünfte Buch. Diese Woche Laurentii halb gearbeitet; es hat sehr geregnet. Gefüllt und zugedämmt; ebenso die Gerinne fertiggestellt.
Bei diesen Bauten hat man auch klar und deutlich sichtbar befunden, dass die Ältesten mit den Bothen und Gesöden ganz niedrig und aufs allernächste bei den Salzadern geblieben sind; danach aber ist man fort und fort immer höher gestiegen und hat Sole und wildes Wasser in die Höhe zu steigen zwingen wollen, was dann keinen geringen Schaden angerichtet hat. Und es wäre noch nützlich und gut, dass die Bothe aufs niedrigste stünden und nicht in die Höhe gebaut würden. Weil man aber die Sole nunmehr hoch genug bringen kann, was die Alten nicht zu tun wussten, hat es nunmehr keine Gefahr oder Not.
Diese oben beschriebenen Bauten haben gewährt und sind ausgeführt worden in den zwei Jahren 1550
6½ Heller — ohne das, was an Vorteil von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Holz, Dienstfuhren und anderem dazu gebraucht worden ist. Es wird auch noch mehr darauf gehen, die abgebrochenen Bothe um den Salzbrunnen wieder aufzurichten und zu bauen und sonst alle anderen notwendigen Bauten auszuführen und vollends fertigzustellen, wie das im folgenden Jahr mit der Zeit geschehen soll. Geschehen und unterzeichnet zu Sooden, den 20. Oktober Anno 51.
Anno 54, den letzten April, hat unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, auf untertäniges bittliches Ansuchen bei der Verhandlung der erloschenen neuen dreißigjährigen Location den gemeinen Pfännern die Hälfte des genannten Baugeldes, das ihnen zu bezahlen zugestanden hätte, von den vorigen Jahren bis auf dieses Jahr 54 ausschließlich aus
Das Fünfte Buch. besonderen Gnaden erlassen; dafür hat der Ausschuss der gemeinen Pfänner unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn in aller Untertänigkeit hohen und großen Dank gesagt. Unterzeichnet zu Allendorf an der Werra, den 22. Mai Anno 54.
Justus Pistoris, selbst.
Abfertigung und Vergleich des Zimmermanns und Werkmeisters. Wiewohl Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, der den Salzbrunnen auf Anordnung und Befehl der Bauherren gefasst und gemacht hat, ziemlich gut unterhalten worden ist und jede Woche anderthalb Gulden für Kost und Lohn laut der Wochenrechnung gehabt und bezogen hat, so haben die verordneten Bauherren — damit es dennoch willig mit ihm gehalten würde — ihn in der Woche noch eine oder zwei Mahlzeiten mit genießen lassen und ihm danach als Verehrung gegeben, wie aus der nach-
Ich, Hans Wetzel, Zimmermann, tue hiermit öffentlich gegenüber jedermann kund und bekenne: Als ich diese nächstvergangenen zwei Jahre am Salzbrunnen hier zu Sooden gearbeitet und ihn von neuem gefasst habe, haben mir deshalb die verordneten Bauherren und Salzgrafen wöchentlich meinen Tagelohn, den sie mit mir vereinbart haben, gütlich ausrichten und bezahlen lassen. Und ich habe darüber hinaus zuvor zu meinem Unterhalt nämlich siebenthalb Taler und neunundzwanzig Gulden aufgenommen, die sie mir als Verehrung nachgelassen haben; dazu noch fünfundzwanzig Gulden und vier Gulden für ein Kleid, die sie mir jetzt bar zur endgültigen
vier Pfennig, deren ich gänzlich vergnügt und bezahlt bin. Darum sage ich für mich und alle meine Erben den durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, meinen gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden verordnete Bauherren und Beamte zu Sooden, desgleichen die gemeinen Pfänner und ihre verordneten Salzgrafen wegen dieser Arbeit, meiner verdienten Besoldung, der Verehrung und anderem hiermit quitt, ledig und los. Ich gelobe und verspreche deshalb, an meinen hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn, die gemeinen Pfänner und die Ihren keine weitere Ansprache noch Forderung zu haben, in keinerlei Weise. Und ich will auch alles, was ich bei diesem Bau gesehen und erfahren habe, bis in mein Grab verhehlen und verschweigen und
Unsichere Lesungen
Z. 10: sfgl. — Abkürzung, seiner fürstlichen gnaden
Das Fünfte Buch. davon nichts vermelden, auch ohne Ihrer Fürstlichen Gnaden Vorwissen im Land oder außerhalb keinen Salzbrunnen bauen oder vornehmen, alles ohne Gefährde. Und zur Urkunde habe ich die ehrbaren und wohlweisen Herren Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Allendorf an der Werra fleißig gebeten, ihr Amts- und Stadtsiegel für mich hier auf diesen Brief zu drücken; was wir, Schultheiß, Bürgermeister und Rat, um der geschehenen Bitte willen so getan haben, doch uns und der gemeinen Stadt ohne Schaden. Gegeben und geschehen zu Sooden, den 27. November Anno 51.
Und damit der genannte Zimmermann bis zur Erledigung unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn im Land bleibe und diesem Salzwerk zum Nachteil kein anderes oder neues Salzwerk auf dem Eichsfeld, zu Kreuzburg oder sonst um das Fürstentum Hessen und die dazu ge-
zum Nachteil gebrauchen lasse, haben wir, die damals amtierenden Salzgrafen, für den genannten Meister Hans bei den Statthaltern und Räten unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Kassel die nachverzeichnete Bestallung erlangt, die sie sich auch haben gefallen lassen und mit der sie ihn versehen haben, wie folgt.
Bestallung Meister Hans Wetzels, des Zimmermanns zu Sooden. Wir, Statthalter und Räte zu Kassel, bekennen: Als Meister Hans Wetzel, Zimmermann, etliche verflossene Jahre zu Sooden gearbeitet und insbesondere im nächstvergangenen Jahr 50
und in diesem Jahr 51 den Salzbrunnen dort von neuem fassen und erbauen geholfen hat, weshalb er dann nach dem Inhalt seiner übergebenen Quittung mit seinem verdienten Lohn und
Das Fünfte Buch. seiner Verehrung abgefertigt und versehen worden ist — damit er dann im Dienst unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, bleibe, so ist
er von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden bestellt, sich in allen Sachen, die ihm bekannt und Seinen Fürstlichen Gnaden nützlich sind, am Salzwerk, an allen Bergwerken im Land, an Mühlen und anderen Bauten, wovon er Verstand hat, gutwillig, fleißig und unweigerlich gebrauchen zu lassen und auf Erfordern der von Seiner
Fürstlichen Gnaden darüber gesetzten Befehlshaber an jedem Ort nach seinem höchsten Verstand zum Besten Anweisung zu geben und beraten zu helfen — doch so, dass er zur Vollendung der Bauten am Salzwerk dieses nächstkommende Jahr 52
dort wohnen bleibe und diese aufrichten helfe, auch sonst Ihren Fürstlichen Gnaden treu, hold, gehorsam und gewärtig sein soll, wie ein treuer Diener seinem Herrn zu tun schuldig ist. Und er hat dies gelobt und seinen Revers darüber gegeben.
Das Fünfte Buch. Dagegen sollen ihm jedes Jahr aus den Bothen 15 Gulden Münze und vier Viertel Korn aus der dortigen Mühle gegeben werden, dazu ein Kleid zu Hofe im Jahr. Und damit ihm wegen der gezimmerten Öfen kein Verdacht erwachse, soll er dafür, solange er zu Sooden ist, jedes Jahr zwei Achtel Salz haben; und wenn er sonst an anderen Orten für unseren hochgenannten gnädigen Herrn an neuen großen Bauten arbeiten würde, soll er für die gezimmerten Öfen zwei Viertel Korn haben. Und es soll ihm an diesen Orten auf Seiner Fürstlichen Gnaden
Und zur Urkunde unter dem hier aufgedrückten Sekretsiegel unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen. Gegeben zu Kassel, den letzten Tag November Anno 51.
Das Fünfte Buch. Ermahnung zur Danksagung für die Gottesgabe des neu erbauten Salzbrunnens zu Sooden hier vor Allendorf an der Werra, Anno Domini 1550,
Weil uns das heilige Wort Gottes so oft und ernstlich ermahnt, dass wir Gott, unserem lieben Herrn und Vater, für alle seine Gaben und Gnade dankbar sein sollen — wie es im 147.
Psalm heißt: „Lobet den Herrn, denn unseren Gott loben ist ein köstlich Ding; solches Lob ist lieblich und schön“, und der Apostel: „Seid dankbar in allen Dingen“ —, so wollen wir auch jetzt für diese Gabe des Brunnens Gott, unseren himmlischen Vater, preisen. Und damit wir an seine Gaben erinnert und zum Loben und Danken angereizt werden, so wollen wir uns die Worte des 104. Psalms vornehmen; und
Das Fünfte Buch. sie lauten so: „Du lässest Brunnen quellen in den Gründen, dass die Wasser zwischen den Bergen dahingehen, dass alle Tiere auf dem Felde trinken und die wilden Tiere ihren Durst löschen; an denselben wohnen die Vögel des Himmels und singen unter den Zweigen.“
Als der Prophet in diesem Psalm allerlei Wohltat aufzählt, die Gott dem Menschen gegeben hat, und ihm dafür dankt, zählt er auch diese Guttat auf und spricht:
„Du lässest Brunnen quellen in den Gründen, dass die Wasser zwischen den Bergen dahingehen“ — als wollte er sagen: Das tust du auch uns zu Nutz und Gute, dass du allenthalben, wo Menschen wohnen, in der ganzen weiten Welt hier und da Brunnen quellen lässest, damit sie überall mit Wasser versehen sind.
Das Fünfte Buch. bt und dort kein Mensch und kein Vieh liegen, wohnen oder bleiben mag. Wo aber Wasser ist, da grünt es, da wächst es, da ist das Erdreich fruchtbar und bringt alles zum Unterhalt dieses Lebens hervor. Da sieht man, wie die Menschen an die großen Wasserflüsse gebaut und sich in Städten und Dörfern angesiedelt haben; und wo sie nicht an Wasserflüssen sitzen, haben sie dennoch an den Brunnenquellen ihre Wohnung und Häuser errichtet. Da schöpft und holt man dann für allerlei Notdurft: zum Waschen, zum Baden und zu allerlei Reinigung, zum Mahlen, zum Backen, zum Brauen, zum Kochen. Ich will schweigen davon, wie vielerlei Arten von Fischen das gebrauchen kann. Und wer kann nun das alles aufzählen, was uns Gott durch das Element des Wassers zunutze tut — nicht allein uns Menschen, sondern auch allem Getier, wie der Psalm weiter spricht: „dass alle Tiere auf dem Felde trinken“. Auch sie werden begabt mit der Güte ihres Schöpfers und mit
Das Fünfte Buch. Trinken reichlich versehen. Woher kommt nun das alles, und um wessen willen tut es Gott? Alles um des Menschen willen — damit er auch von den Tieren, über das hinaus, was das Erdreich trägt, zu essen und seinen Hunger zu stillen habe, und auch damit er die Tiere sonst gebrauche und ihm dienen lasse. Damit baut er seinen Acker, damit fährt er sein Korn ein, damit fährt er von einem Ort zum anderen; so ist das Vieh des Menschen Knecht. Darum hat Gott das Vieh geschaffen und mit Trinken und Essen versehen, wie der Prophet spricht: „dass alle Tiere auf dem Feld trinken“.
Wiewohl nun Gott dem Menschen anfänglich auch den Trank des Wassers gegeben hat und dieser zum Unterhalt dieses Lebens genug wäre — wie denn Adam und andere Patriarchen in aller Welt von so viel tausend Menschen von keinem anderen Trank gewusst und sich daran genügen lassen haben —, so hat
Das Fünfte Buch. uns Gott doch über den gemeinen Trank des Wassers hinaus auch einen besseren, edleren und dem Leib gesünderen Trank des Weines beschert und gegeben und dazu an den Orten, wo kein Weinwuchs ist, aus dem Wasser ein wohlschmeckendes Getränk, das Bier, brauen und machen lassen. Und wir sollten hierin vernünftig sein — mehr als die unvernünftigen Tiere, die nicht über ihren Durst hinaus trinken — und sollten billig den Allmächtigen darin erkennen und ihn dafür loben und ihm danken und nicht so vermessen saufen und schwelgen.
Es folgt weiter: „und die wilden Tiere ihren Durst löschen“. Auch sagt er das von den Tieren, deren viele so weit entfernt sind und dem Menschen zu keinerlei Gebrauch kommen, weder in die Küche noch zu einer Feld- oder Hausarbeit, und die dennoch von Gott auch gespeist und getränkt werden. Denn Gott lässt
ihnen das Wasser fließen, aus den Brunnen fern von den Leuten, in Gehölzen und Gebirgen, damit auch das Wild die Güte des lieben Vaters genießen möge. Wie David an einem anderen Ort sagt:
„Aller Augen warten auf dich, Herr.“ Ebenso auch die Vögel in der Luft, wie er weiter spricht: An diesen Brunnenquellen und Flüssen wohnen die Vögel und singen unter den Zweigen — das heißt, sie sind fröhlich und lustig, singen für das Essen und Trinken ein fröhliches Gesang und Lied und loben ihren Schöpfer und Ernährer.
Kurz, es ist alles dem Herrn dankbar: das Vieh auf dem Felde, die Vögel unter dem Himmel. Sollten wir Menschen nicht viel mehr Gottes Gaben erkennen und dafür dankbar sein? Darum wollen wir mit dem heiligen Propheten und anderen gläubigen Menschen uns auch durch diesen Psalm der Wohltat Gottes erinnern und Gott dafür loben
und preisen und sagen: „Du lässest Brunnen quellen.“ Denn welcher König oder Kaiser hat die Kunst, seinem Volk Brunnen zu geben, wenn es nötig wäre? Aber du, du ewiger Gott, du lässest Brunnen quellen; es ist dein Werk. Wir lesen, dass er auch wohl Brunnen gegeben und Wasser hat laufen lassen aus harten Felsen, wie er den Kindern Israel in der Wüste Wasser gab. Ebenso, als die Könige Juda und Israel zu Felde lagen wider den König Edoms und großen Mangel an Wasser hatten und alles Vieh und alle hätten verderben müssen, gab ihnen Gott Wasser auf die Fürbitte des heiligen Propheten Elisa, wie wir lesen, 2. Könige 3.
Was alles seine großen Werke, seine Gewalt und Güte erweist. Nun haben wir aber an diesem Ort eine besondere Gabe eines Brunnens, nämlich den Salzbrunnen, für den wir vornehmlich und insbesondere dem Herrn danken und ein Te Deum laudamus singen sollen, seiner Nutzbarkeit wegen,
die der liebe Gott daraus so lange gegeben hat und noch alle Tage gibt. Denn rechne du: wie viele tausend Hausväter mit allen ihren Kindern und ihrem Gesinde hat wohl der liebe Vater so viele hundert Jahre her aus dieser Gabe des Brunnens beschenkt, ernährt, erhalten, gespeist, getränkt und gekleidet! Und wie viele haben noch heutigen Tages ihren Unterhalt und ihre Nahrung vom Brunnen mit all ihrem Hausgesinde: der mit Salzmachen, dieser mit Abführen und Wegbringen, jener mit Holzzufahren, Holzhauen, Wellenbinden. Ich will schweigen von den Schmieden, die immer an den Pfannen zu machen und zu flicken haben, von Zimmerleuten und vielen anderen Arbeitsleuten und Tagelöhnern, die man täglich haben muss und die allesamt ihr Gewerbe dabei treiben, ihren Nutzen suchen und ihr Brot verdienen. Sollte man dann nicht Gott dafür loben und erkennen, dass er uns unser täglich Brot so bescheren muss?
Vielmehr aber sollen diejenigen Gott danken, die die Pfannteile und Erbe an solcher Gabe haben, denen so viele Leute mit ihrer Arbeit dienen und die ohne alle Mühe dies aus der Hand des gütigen Vaters empfangen. Ja, sage ich, die sollen besonders vor anderen Gott für die Gabe preisen und auch nicht vergessen, dem Nächsten mitzuteilen, was ihnen Gott beschert hat. Wie es denn auch Brauch gewesen ist, an einem besonderen Tag ein Almosen beim Brunnen allen armen Leuten auszuteilen; wie denn auch alle Jahre ein fürstliches Almosen an arme Pfarrherren, Studenten, Jungfrauen, die zur Ehe greifen, und auch sonst an arme Leute ausgeteilt wird. Ja, sage ich, das ist wohlgetan: dass wir uns mit Worten und Werken gegen unseren Wohltäter dankbar erzeigen und erkennen sollen, von wem wir dies und alles andere haben. Und wenn wir das nicht täten und allein
unseren Prunk, unsere Hoffart und unseren Geiz, unser Schwelgen und Prassen trieben, wie es leider bei etlichen der böse Brauch und das Vergessen Gottes ist, so könnte und würde uns der liebe Gott dermaleinst diese Gabe auch schmälern oder sie gar ganz entziehen. Denn denkt nicht, dass es, nur weil es eine lange Zeit bestanden hat, darum allzeit so bestehen müsse; denn der Prophet singt uns ein anderes Lied von dem, der die Bäche zur Wüste macht und die Wasserquellen versiegen lässt und ein fruchtbares Land in ein unfruchtbares verwandelt um der Bosheit willen derer, die darin wohnen (Psalm 107).
Wie oft ist es geschehen, dass Gott Städte und Dörfer ganz hat vergehen lassen und an anderen Orten andere wieder hat aufgehen lassen, dass Brunnen und Wasser versiegten und an anderen Orten wieder quollen — wie wir das auch bei Strabo im ersten und letzten Buch seiner Geographie finden. Ebenso gedenkt die Heilige Schrift des Brunnens zu Jericho, wie
der verdorben und verlästert war von wegen der Sünde der Einwohner und wiederum durch das Gebet des gläubigen Elisa und anderer Gotteskinder gesund, süß und heilsam gemacht wurde, so dass sie sich seiner bedienen, damit kochen und daraus trinken konnten — er, der vorher weder Mensch noch Vieh nütze war.
Um dies zu verhüten, sollen wir wie fromme Gotteskinder Gott in seinen Gaben erkennen, dafür danken, uns vor Sünden hüten, Gott loben, unseren armen Nächsten nicht vergessen und uns so verhalten, dass Gott nicht mit uns zürne. Denn seht es vor Augen: Wenn Gott die Hand abzieht, wie bald wäre alle Arbeit verloren! Er könnte die Salzadern sich verlieren lassen oder verstopfen; er könnte wildes Wasser in solcher Weise quellen lassen, dass man es nicht absondern könnte; er könnte den Brunnen durch Bauleute verderben lassen. Und was soll man viel
sagen — da steht es im Psalm, dass er um der Leute Bosheit willen die Hand abziehen kann und will und ein fruchtbares Land in ein unfruchtbares verwandeln.
Ja, sagen etliche: Weil du denn sagst, dass man Gott danken soll — warum hat man den Brauch abkommen lassen, dass man an einem besonderen Tag, nämlich St.
Bonifatius, Gott lobte und Spenden gab, dass man das Sakrament auf den Brunnen trug, und alle Pfarrherren, Schüler und das Volk mitgingen? Antwort: Es ist ja dieser Brauch abgekommen, der im Papsttum üblich gewesen ist. Aber was ist es damit, dass man das heilige Sakrament zum Brunnen trug? Meinen wir denn, dass das dem Herrn Christus so wohlgefalle und dass ihm nicht besser gefalle, dass wir es essen und trinken zur Stärkung unseres betrübten Gewissens und dem Herrn Dank sagen für sein bitteres Leiden, wie es die erste und älteste Kirche getan hat? Das möchte man tun: dass wir uns um den Brunnen versammelten und dort
dem Herrn ein Te Deum oder ein anderes Lied sängen und ihm dankten. Aber was fehlt uns denn daran, in unseren Kirchen, so oft wir zum Tisch des Herrn zusammenkommen, so oft du zum Brunnen kommst, oder auch daheim im Haus Gott zu danken, wenn wir essen oder trinken, Geld oder Salz aufgeben, das Salzfass zur Mahlzeit auf den Tisch setzen? Ebenso, wenn du deine Salzgänse gemacht hast und sie um die Pfanne herum stehen siehst, dass du dann sprächest oder dächtest: O Gott, himmlischer Vater, ich danke dir und preise dich um deiner Gabe willen. Das würde ohne Zweifel Gott wohlgefallen; und du hättest so nicht allein einen Tag im Jahr, sondern alle Tage und vielerlei, das dich anreizt und ermahnt, Gott zu danken. Und du könntest mit dem Propheten sprechen: „Ich will den Herrn loben allezeit; sein Lob soll immerdar in meinem Munde sein.“ So hättest du Ursache genug, Gott von Herzen für seine Gaben zu loben
Das Fünfte Buch. und zu danken. Nicht allein aber sollen wir anderen, die wir kein Pfannteil haben oder auch durch unsere Arbeit etwas davon gewinnen, Gott loben, sondern auch alle Menschen, die das Salz gebrauchen; denn es ist auch ihnen zunutze gegeben. Denn denke doch nach, welche Nutzbarkeit wir alle davon haben und wie nötig es ist — und wie das gemeine Sprichwort lautet: So ist Salz die beste Würze, und man kann es in unserer Küche viel schlechter entbehren als Zucker oder Pfeffer. Welche Speise wollte uns doch schmecken? Wie könnten wir es zur Haushaltung entbehren, unser Fleisch, Fische, Butter, Käse einzusalzen und zum Vorrat aufzubewahren? Wie wollte man Gesinde und Arbeitsleute speisen und sättigen? Wie könnte ein Land dem anderen so viele Fische und Fleisch, Hering und andere gesalzene Speise zutreiben, zuführen und holen lassen, so viel Butter
Das Fünfte Buch. und Käse können wir in unserem Land nicht machen, dass wir uns behelfen könnten, wenn man uns nicht mehr aus anderen Ländern zuführte. Was für eine Teuerung und Mangel würde dann folgen, wenn es uns an solchem Salz fehlte! Ja, was würde aus diesem und anderen Ländern werden, wenn man aus Mangel an Salz kein Fleisch, wildes oder zahmes, keine Fische, keine Butter, keinen Käse machen könnte? Es müsste doch alles verderben, stinkend und schimmlig werden und uns zu keinem Nutzen kommen. Wir müssten uns mit Wurzeln und Gras behelfen wie das Vieh, wollten wir uns des harten, unseligen Hungers erwehren — wenn nicht der liebe Gott diese edle Kreatur des Salzes dazu gegeben und erschaffen hätte, damit dem Menschen dadurch seine Speise erhalten und nutzbar gemacht würde. Wie manche Stadt litte auch große Not, die in
Das Fünfte Buch. Kriegsläuften sich mit gesalzener Speise behelfen muss. Was soll ich davon sagen, dass mancher kranke Mensch aus Verlangen begehrt, von einem gesalzenen Fisch oder Fleisch zu essen, und dass es ihm auch wohl zu seiner Gesundheit bekommt? Und wer kann doch alle Nutzbarkeit und Notdurft des Salzes aufzählen, wozu der himmlische Vater das Salz geschaffen hat — zur Speise, zur Arznei und sonst zu vielerlei Gebrauch.
Darum ist es billig, dass alle Menschen samt uns Gott für seine Gaben danken und daran denken, wie der liebe Vater für uns sorgt, wohltut und allerlei Gaben gibt, wodurch die Menschen erhalten und erfreut werden: nicht allein die Salzbrunnen, sondern auch die Sauerbrunnen und die warmen Brunnen, von mancherlei Farbe und Geschmack. Was alles die Weisheit und Güte des Werkmeisters oder Schöpfers anzeigt, so dass
104). Nun ist noch ein anderer Born, von dem auch zu sagen ist, ehe wir schließen, den uns der liebe Gott ebenfalls gegeben hat. Ihm gegenüber sind alle Salzbrunnen, Sauerbrunnen und warmen Brunnen samt allen Brunnen in der weiten Welt, alle Silber- und Goldbergwerke samt allen Reichtümern und Schätzen auf Erden nichts. Und wir wären wahrlich arm und dürftig, wenn wir diesen Born nicht hätten; nun wir ihn aber haben, sind wir reich und selig. Und wir werden in der Heiligen Schrift vom Heiligen Geist dazu ermahnt, dass wir dem Herrn dafür danken sollen, wie im Psalm
Das Fünfte Buch. Versammlungen zu Gottesdienst loben, singen und sagen soll? Es ist ein geistlicher Born, der nicht einer Gesellschaft oder einer Stadt gegeben ist, sondern allen Gläubigen, so weit die Welt ist. Er bringt auch nicht zeitliche Güter mit sich, sondern ewige Güter im ewigen Leben. Davon hat der Prophet Sacharja
im 13. Kapitel gar herrlich gepredigt: Zu dieser Zeit — verstehe: des Neuen Testaments — werde das Haus David und die Bürger zu Jerusalem einen freien, offenen Born haben wider die Sünde und Unreinigkeit. Was ist doch das für ein Born, der zu Jerusalem quellen würde und alle Unreinigkeit und Sünde abwäscht? Das muss ja ein köstliches und edles Wasser sein, das da alle Sünde und geistliche Unreinigkeit des Herzens abwäscht, das so süß und gesund ist zu trinken, zu laben, zu stärken und den inwendigen Menschen zu bekräftigen. Ja,
Das Fünfte Buch. das sind die Wasser des Heiligen Geistes, die da nicht verschränkt oder verschlossen stehen wie im Alten Testament das Handfass Moses oder hernach das Meer, das der König Salomo machen ließ, damit sich allein die Priester darin waschen und reinigen — sondern ein freier, offener Born, in dem sich Reiche und Arme, Junge und Alte allezeit zu trinken, zu laben, zu kühlen, zu reinigen und zu heilen haben. Ebenso hat der Prophet Jesaja
davon geweissagt, im 12. Kapitel, wo er auch von der Zeit des Neuen Testaments spricht und unter anderem sagt: „Ihr werdet mit Freuden Wasser schöpfen aus dem Heilsbrunnen.“ Siehe, hier nennt der Prophet die Wasser des Heiligen Geistes Heilsbrunnen, darum weil sie alles Heil, alle Hilfe und allen Trost bringen, ja die ewige Freude und Seligkeit allen Gläubigen. Und es sind die teuren Worte und Zusagen Christi, die heilige Taufe, der Heilige
Das Fünfte Buch. Geist, der uns gegeben wird; das ist das schöne, reine, lautere Wasser, das gesunde Wasser, das heilige Wasser, das uns nicht spärlich, sondern aufs allerreichste gegeben ist, um daraus für uns und andere zu schöpfen, zu holen und darin zu baden. Denn, spricht Jesaja,
werdet ihr mit Freuden schöpfen und singen; da werdet ihr rechte Lehre, gewissen Trost und vollkommene Abwaschung aller eurer Sünde haben, so dass ihr Gott dafür nicht genug danken könntet. So sagt auch der Herr Christus zum Weibe bei dem Born der Stadt Sichar,
Johannes 4: „Weib, wer von diesem Wasser trinken wird, das ich ihm gebe, den wird ewiglich nicht dürsten; sondern das Wasser, das ich ihm geben werde, das wird in ihm ein Born des Wassers werden, das in das ewige Leben quillt.“
Das Fünfte Buch. Geist ermahnt werden zu danken. Darum lasst uns insbesondere und vor allen Dingen für diesen reichen, ewig quellenden, heilsamen Born Gott hoch und von Herzen danken: für sein heiliges Wort, wodurch wir bekehrt und zum christlichen Glauben gekommen sind; für seine herrliche Taufe, in der wir so rein gewaschen und gebadet sind; für die Gabe des Heiligen Geistes, der uns beim rechten Glauben erhält, stärkt, tröstet, labt und heilt, so dass wir volle Genüge haben und mit dem heiligen Propheten David aus dem 23.
Psalm singen: „Er lässt mich weiden, wo viel Gras steht, und führet mich zum Wasser, das mich erquicket.“ Demselben, unserem lieben Vater und Gott, sei nun für diese und alle seine väterlichen Gaben, mit denen er uns täglich an Leib und Seele so reichlich beschenkt, Lob, Ehre und Dank gesagt von nun an bis in Ewigkeit. Amen.
Gegenschreiber, der zugleich Zöllner und Salzwart ist. Bornmeister. Wellenschreiber. Solmeister. Pfannenmeister. Gegensalzwart, das ist der Kaplan. Gerichtsknecht. Solenmesser. Holzleger: drei. Bornknechte. Ein Böttcher. Einundzwanzig Schätzer. Zwei Pförtner. Vier Wächter — davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde zwei. Grabenfeger. Dachdecker.
Unsichere Lesungen
Z. 13: Solennmesser — Schreibung des Stichworts unsicher
Der Erste Appendix. Zimmermann. Maurer, der zugleich Wegemeister ist. Kleibermeister.
Achtel. Es gehören 8 auf eine Pfanne Salz; eines ist so viel wie 2 Marburger Mut.
Ein Malter Asche wiegt gegen 188 Pfund.
Abzählen. Geschieht jeden Montag in Beisein der Salzgrafen und Beamten; es sind die Zeichen der Klafter Holz, die der Holzvogt in der Woche an die Boder verkauft hat.
Abzählregister. Darin wird die Zahl der verkauften Klafter jeden Montag nach dem Abzählen eingeschrieben; davon hält der Holzvogt eines und der Pfarrer Rhenanus auch eines.
Der Erste Appendix. Pumpen. Das sind kupferne Röhren; man hat zwei im Salzbrunnen, jede 5½ Zoll weit, und 2 im Wasserschacht, jede 8 Zoll weit. Damit werden die Sole und das wilde Wasser zugleich geholt, ausgehalten und abgeschöpft.
Pumpengeld.
Der Erste Appendix. Beiße. Das ist die Masse, die jeden Samstag aus dem Gesöde geholt wird; man zerschlägt sie und lässt sie in der Sole wieder zergehen, und dadurch wird die Sole zum Sieden gestärkt und verbessert.
Borteisen.
Das ist ein Stück Eisen, so breit wie ein Blech; das hängt man an die Pfanne, wenn man die Sole, die in den Trögen gestanden hat, in die Pfanne gießt, damit die Borten an den Pfannen dadurch nicht beschädigt werden. Davon muss man zu jeder Pfanne auf jeder Seite eines haben.
Beißhammer.
Der Erste Appendix. Bothe haben, um zu fegen und das Versalz zusammenzukehren.
Blut. Vom Rind muss man zu einer Pfanne, solange sie währt, ungefähr für ein halbes Achtel Salz haben. Es wird gebraucht, wenn man die Pfanne aufsetzt, damit sie damit bestrichen und eingebrannt wird; und danach, wenn die Pfanne alt geworden ist und ausgeht, müssen alle drei Wochen die Nähte damit bestrichen werden. Es wird gemeinhin Farbe genannt.
Berleff.
Davon gehören zu jeder Pfanne 2; einer gilt 2 Pfennig. Man braucht sie bei den Schaufeln: wenn man die Gänse fängt, werden diese damit beschlagen und fertiggemacht.
Besoldung.
Der Erste Appendix. Belege. Das ist dasjenige, was auf beiden Seiten auf der Wand an die Pfanne gelegt wird, aus Schlotter, damit die Pfannenbäume nicht verbrennen. Dagegen werden die Salzgänse gesetzt und gedörrt.
Belegstein. Davon muss man auf jeder Seite 4 haben; sie liegen auf dem Gesöde und unter den Nähten der Pfanne, und darauf ruht die Pfanne, damit sie keinen Schaden nimmt.
Böcke.
Bauholz. Es wird zum einen Teil am Seulingswald, zum anderen am Wolfsberg gehauen. Vom Seulingswald gibt man für ein ganzes Bothe an Fuhrlohn bis nach Sooden ———— 16 Gulden.
Buchenholz. Ein Klafter gilt ———— 1 Taler.
Buße an Salzpfannen. Sooft der Boder an der alten Pfanne büßen lässt, muss er dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt, 1 Heller geben; das kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen. Von einem
Der Erste Appendix. Hafen 4 Heller; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach ihrer Größe, nämlich ein ganzes Blatt für 2 Albus,
Fürsten und Herrn ganz zu — außer wenn Bürger die Holzordnung gebrochen haben und in Sooden bestraft werden; solche Buße gibt man der Stadt zur Hälfte. Wenn aber die Pfänner ihren Teil des Salzwerks selbst innehaben, so hat gleichwohl Seine Fürstliche Gnaden
die Hoheit und die Strafe über Hals, Hand, Schuld und Schaden; die Pfänner aber haben über ihr Gesinde und ihre Bothe Gebot, Strafe und Buße, ihnen gehorsam und gewärtig zu sein. In der Stadt aber steht alles Kriminale und die Buße, die von unserem gnädigen
Fürsten und Herrn selbst oder Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räten festgesetzt wird, Seiner Fürstlichen Gnaden allein zu; was bürgerliche Bußen sind, die der
Juni Anno 68 in Kassel ausgestellt ist.
Böttcher. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fässer auf- und zuschlagen, Kufen, Salzmaße, Zuber, Stützen und Fülleimer machen und in gutem Stand halten, auch beim Auf- und Ausmessen des Salzes zugegen sein. Er hat zur Belohnung ein Achtel Salz und von jeder Pfanne, die aufgemessen wird, 1 Albus
Für eine neue Kufe gibt man ihm, wenn er das Holz beistellt, 6 oder 7 Taler; wenn aber das Holz unseres gnädigen Fürsten und Herrn ist, 3 Taler. Für ein Salzmaß zu machen 8 Albus,
Der Erste Appendix. ihm vom Schock 4 Albus; und wenn er die Reifen haut, am Tag 4½ Albus. Setzt er aber eine alte Kufe von neuem wieder zusammen, gibt man ihm zwei Taler oder 2 Gulden,
die 2 Albus erhebt der Rentmeister, die 10 Albus die Einnehmer der Tranksteuer. So ist es von unserem gnädigen Fürsten und Herrn in der Resolution Anno 68
zugelassen; doch soll der Wirt kein öffentliches Gelage und keine Zeche halten. Es gilt aber die alte Ordnung, dass in Sooden kein Wein und kein Bier geschenkt werden soll.
Der Erste Appendix. den sie von alters her so gehalten haben.
Baumeister. Es ist einer in Sooden, der jetzige Bornmeister; er hat davon an Besoldung Geld ———— 20 Gulden,
Deren sind unter der Pfanne in Steinkohlen-Bothen im Gesöde 2; zu ihnen werden die kleinen Kohlen auf die Platten geschüttet, gedörrt und danach zum Brennen auf den Rost gestoßen.
Anmerkung: Anno 72 habe ich auf ein besonderes Schreiben des Pfarrers Rhenanus hin aus Kassel 4 Klafter zählen lassen, um zu erforschen, wie viele Scheite ein Klafter hält; dabei ist befunden worden:
Dielen. Ein Schock kostet ———— 5 Taler, mehr oder weniger; sie werden im Salzwerk zu den Gesöden, Dächern und Türen in Sooden gebraucht.
Diener — steht unter A
Der Erste Appendix. Dienstvolk. Dem Dienstvolk, das das Flößholz aus dem Wasser bringt, gibt der Holzvogt von jedem Klafter an Trinkgeld ———— 5 Heller;
und es wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. So ist es durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn gottseligen und hochlöblichen Angedenkens im Jahr 44
angeordnet worden, laut der schriftlichen Urkunde.
Darrstube, Darrofen. Ist in jedem Steinkohlen-Bothe einer; darin wird das Salz am Stück vor dem Ofen dürr gemacht, ehe es verladen wird.
E.
Ehrenwein. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt den Beamten in Sooden, gegen Aufhebung anderer Zehrung ebendort, jede Woche ein Viertel rheinischen Wein.
Die Eisenhütte, auf der diese Bleche gemacht werden, heißt Rommershausen; sie ist aber nunmehr nach Lippoldsberg verlegt. Dort soll man den Zentner bezahlen mit 4 Gulden
Der Erste Appendix. 3 Gulden 6 Albus Tafelzoll, ebenso 25 Gulden 1 Albus 4 Heller Herrengeld und 2 Pfannen Salz alter Pflicht anstelle der ———— 25 Öfen.
Was sonst an Grundzins von Häusern und Höfen im Salzwerk anfällt, davon gebührt ein Teil unserem hochgenannten gnädigen
Fürsten und Herrn. Was auf Seiner Fürstlichen Gnaden Teil steht, ist jährlich ———— 6 Gulden 6 Albus 6 Heller. Was aber auf den Teil der Pfänner fällt, das haben die Pfänner selbst.
Erbkauftes Pfannteil.
Der Erste Appendix. damit man sieht, wie viele im Jahr ins Salzwerk kommen. Man lädt auch den Eseltreibern auf jeden Haufen 2 Achtel Salz; eines gilt ———— 24 Albus.
Mein gnädiger Fürst und Herr hat jedes Jahr so oft flößen zu lassen, wie es Seiner Fürstlichen Gnaden gefällig ist — doch so, dass dies jeweils bei rechtem Wetter zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, wenn das Wasser stark genug ist, vorgenommen wird. Und es soll den sächsischen Amtleuten zu Kreuzburg und Gerstungen, wenn man flößen will, stets 14 Tage zuvor angekündigt
Der Erste Appendix. und auch der Ort gemeldet werden, wo das Holz angefahren und eingeworfen werden soll, damit sie die Untersassen vor Schaden warnen können. Dagegen gibt unser hochgenannter gnädiger
Fürst und Herr dem Herzog zu Sachsen, wenn ein- oder mehrmals geflößt wird ———— 100 Achtel gutes und kein Schmiersalz, und dem Obersten zu Mihla auch eine Pfanne. Wenn aber nicht geflößt wird, alsdann gleichwohl 50 Achtel. Es wird am Tag Jacobi zu Allendorf in Beisein eines sächsischen Dieners eingepackt und weiter auf unseres gnädigen
Fürsten und Herrn Kosten nach Mihla geliefert. Es soll auch aller Schaden, der den Untersassen dieser Flöße wegen geschehen möchte, nach Erkenntnis der Schöffen jedes Ortes bezahlt werden.
Anmerkung:
Summe 16 Gulden 2 Albus 6 Heller; von jeder Pfanne ½ Taler.
Eichzuber, eichen. Es sind ihrer zwei; jeder hält 2 Ohm Wormser Eich. Damit wird bisweilen der Salzbrunnen geeicht, was daraus in einer Stunde geholt werden kann, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zu finden ist. Anmerkung:
Aus Sooden nach Kassel ———— 2 Taler. Aus Kassel nach Darmstadt ———— 6 Gulden; ist aber nunmehr gestiegen.
Von einem Fuder Fässer: vom Neuen Haus nach Sooden ———— 1 Albus 3 Heller; vom Hospital her ———— 1 Albus 9 Heller.
Soltröge:
Der Erste Appendix. Dreck auszufahren, einen Tag ———— 24 Albus. Borte und Flößleitern aus dem großen Haus an die Werra zu führen, einen Tag ———— 48 Albus.
Der Erste Appendix. Was aber oberhalb Münden gekauft wird, davon gibt man von jedem Fass ———— 1 Albus. Von 100 leeren Tonnen von Vacha bis nach Allendorf ———— 1 Gulden.
Von einem Klafter Holz von Witzenhausen nach Allendorf ———— 7 Albus. Von einem Klafter dürrer Scheite zu holen und nach Allendorf auf den Holzplatz ins Eisenmaß zu liefern: bei Wanfried ———— 6 Albus, zwischen Eschwege und Wanfried ———— 5 Albus, unterhalb Eschwege ———— 2½ Albus. Ist der Scheite aber wenig, muss man etwas mehr geben.
Fasskauf.
Dem Böttcher zu Vacha gibt man für ein neues Fass ———— 14 Albus. Sonst wird eines mit ½ Taler bezahlt; dazu kostet eines an Schifffuhrlohn bis nach Allendorf,
Der Erste Appendix. von Vacha ———— 2 Albus, oberhalb Münden ———— 1 Albus.
Flößen. Soll jedes Jahr geschehen zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, laut dem Eisenacher Vertrag, unter E
flößen lassen ———— 100 Achtel Salz; wenn aber nicht geflößt wird, nur 50 Achtel. Und dem Obersten auch eine Pfanne; das sind zusammen ———— 13½ Pfannen.
Und unser gnädiger Fürst und Herr schickt dieses Salz bis nach Mihla. Davon gibt man an Fuhrlohn den Beilsteinern, es vom Damm bis nach Wanfried zu führen ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller,
Der Erste Appendix. Flößzeichen. Die gibt man den Dienstleuten, die das Flößholz aus dem Wasser werfen; danach bezahlt sie der Holzvogt dafür, von jedem Klafter ———— 5 Heller.
Er bringt es danach dem Holzleger. Was also ein jedes Zeichen an Zahl hat und gilt, denselben nach der Zahl gezeichneten Haufen oder Klafter Holz bekommt er. So wird es auch mit dem Scheitholz gehalten.
Fuhrzeichen.
Der Erste Appendix. man das Salz aus der Pfanne holen will: dann fegt man es auf Schaufeln, eine Gans genannt. Deren fegt man auf einmal 12 Gänse, und das geschieht zu einer Pfanne 14
oder 15 Mal.
Fegfass. Davon gehören in ein Bothe drei; eines kostet 1 Batzen. Sie werden beim Sieden in die Pfanne gesetzt; darin sammelt sich aller Sand und alle Unreinigkeit, die in der Sole ist.
Feuern.
Der Erste Appendix. Fegen. Immer wenn in einer Pfanne 5 oder 6 Werk gesotten worden sind, hängen sich die Scheiben hart und dick an die Pfanne; deshalb muss sie der Meister ausfegen. Das geschieht durch ein Feuer, das mit 5
oder 6 Wellen unter der Pfanne gemacht wird, wenn diese zuvor ganz ausgefüllt worden ist; denn von der Hitze springen die Scheiben ab.
Fersetzer. Zu Allendorf müssen sie die Borte und Leitern zum Flößen setzen; davon gibt man einem am Tag ———— 3½ Albus,
Der Erste Appendix. Anno 77 sind im Weißen Hof 300 Pfannen aufgeschüttet worden; sie haben beim Aufschütten und im großen Maß ergeben 215 Pfannen ½ Achtel 3¼ Metzen.
Fülleimer. Davon muss man in jedem Bothe einen neben der Esche haben, damit man die Sole aus der tiefen Kufe holt; einer kostet ½ Gulden.
Gegenschreiber. Er ist auch Zöllner und Mitsalzwart. Sein Amt ist, bei allem, was der Rentmeister an Geld ausgibt, zugegen zu sein und es ins Wochenbuch einzutragen, den Zoll, das Schatz- und Wegegeld einzunehmen und alle Werke, die wöchentlich und jährlich gesotten werden, ins Register zu bringen. Er hat davon an Besoldung 20 Gulden
Die gibt der Pfarrer Rhenanus den Bodern auf jedes Klafter eines; diese muss der Boder neben dem Zeichen des Holzvogts dem Holzleger abliefern, ehe und bevor er das Holz bekommt.
Gerichtsknecht.
Es ist einer in Sooden. Er muss alles Salz für unseren gnädigen Fürsten und Herrn, für Grafen, Prälaten und die Ritterschaft bestellen, beim Aufmessen des Salzes zugegen sein, auch die Holzberge um Sooden begehen; desgleichen die Ungehorsamen und Übertreter auf Befehl der Salzgrafen und Beamten in Haft bringen. Er ist auch Wächter. Er hat jährlich an Besoldung vom Gerichtsknechtsdienst
Der Erste Appendix. 2 Gulden 24 Albus und 1 Achtel Salz, und von jeder Pfanne Salz, die aufgemessen wird und die er der Ritterschaft bestellt ———— 1 Albus.
Vom Forst ———— 3 Gulden 8 Albus. Von der Wache ———— 10 Gulden. Vom Schoßhaus ———— 16 Albus.
Gesöde. Ist das Werk, auf das die Pfanne gesetzt wird; es ist in vier Teile geteilt.
Das Vorderteil heißt der Vorofen, das Hinterteil der Hinterofen, dazu beide Seitenwände. Der Grund, auf dem das Feuer gemacht wird, ist der Herd; die vier Ecken sind die Hörner. Zwischen den Wänden und der Pfanne wird es auch mit Steinen verwahrt und verkleibt; das nennt man Belegen. Ein solches Gesöde von neuem zu machen kann
Anmerkung: Jede Woche bricht man einen Teil des Gesödes ab, nimmt das Gebrannte heraus — das nennt man Beiße — und macht es von neuem aus Schlotter und Sole; dafür gibt man zu machen ——— 2 Albus.
Geschenk. Salz über den festgesetzten Verkaufspreis hinaus zu nehmen und aufzugeben ist einem Salzwerk und allen Beamten, also auch den Bodern, Anno 55 am 13. August durch einen besonderen schriftlichen Befehl ernstlich verboten worden.
Grube. Ist der Platz vor dem Bothe, auf dem die Wellen gesetzt werden.
Gegenwärtiger. Es sind ihrer zwei, der eine der Zöllner, der andere der Kaplan;
sie müssen gleich dem Obersalzwart alle Werke, die jährlich und wöchentlich gesotten werden, aufschreiben und ins Register bringen; auch soll der Kaplan bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein und darüber eine Gegenkerbe führen. Er hat davon an Besoldung:
Gewicht. Ein Zentner zu Allendorf hält 104 Pfund. Ein Waldzentner auf der Eisenhütte hält gemeine Zentner ——————— 1¼. Ein Quart Sole wiegt ———— 2 Pfund 27 Lot; ein Quart wildes Wasser ———— 2 Pfund 22 Lot. Ein Achtel Salz soll wiegen ——— 155 Pfund,
wiegt bisweilen ———— 150 bis 140 Pfund. Eine Salzgans wiegt ungefähr 5 oder 6 Pfund.
Gusswerk, gegossenes Eisen. Das sind Träger, Stäbe, Platten und Eisen; die muss man zu den Steinkohlen-Bothen für die Roste und sonst haben.
Träger ——— 5, Stäbe ——— 23; sie wiegen gegen 15 oder 14 bzw. 23 oder 24 Zentner. Jeder Zentner wird nunmehr zu Lippoldsberg gemäß dem Vertrag, den unser gnädiger Fürst und Herr mit dem Hüttenmeister hat schließen lassen, mit ——— 28 Albus bezahlt. Dagegen muss er das alte Eisen wieder nehmen und für jeden Zentner 10 Albus
Tag und Nacht auf ein Pferd 2 Metzen. Jedes Malter wird dem Rentmeister zu Eschwege auf Anordnung unseres gnädigen Fürsten und Herrn mit 20 Albus bezahlt, nunmehr mit 1 Gulden.
4 oder 5 Gulden.
Holzvogt. Er ist auch Obersalzwart; er hat alles Klafterholz in Aufsicht und Verwaltung, bringt es zur Rechnung, verkauft es und legt es aus. Er hat jährlich an Besoldung:
und Herrn ————— 1 Taler oder 31 Albus. Es kostet am Seulingswald 3 Albus zu hauen oder 4½ Albus mit der Säge zu schneiden, 12 Albus Fuhrlohn vom Wald ans Wasser,
Holzleger. Er muss alles Floß- und Schiffholz ins Eisenmaß legen, soviel der Holzvogt davon den Bodern zum Salzsieden verkauft. Er hat an Besoldung von jedem Klafter ——— 5 Heller, dazu von unserem gnädigen
doch je nach Beschaffenheit des Bothes.
Herrengänse. Jeder Meister aus den Bothen unseres gnädigen Fürsten und Herrn gibt von jedem Werk 2. Ebenso geben auch die Boder auf dem Salzwerksteil der Pfänner; diese erheben die Pfänner, sie haben es sich in der Location vorbehalten, und es ist ihnen auch so zugestanden.
Herrengeld.
Die Pfänner geben unserem gnädigen Fürsten und Herrn jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Zins vom Salzwerk gemäß dem Vertrag und der Location; der Schultheiß berechnet es ————————— 25 Gulden
Hacke. Es gehört eine ins Bothe; die muss der Schmied mit der Pfanne liefern. Sie wird zum Schlotter und zur Fertigung des Gesödes gebraucht.
Haken. Pfannenhaken gehören 16 an eine Pfanne; die muss der Schmied neben der Pfanne liefern und in gutem Stand halten. Ein Feuerhaken gehört ins Bothe, um das Holz unter der Pfanne zurechtzulegen und zu ziehen; den muss der Schmied liefern.
Herd:
Darauf wird die Beiße gelegt und zerlassen.
Haspen. Das sind Ösen oder gebogene Eisen in der Pfanne, in die die Haken eingehakt werden, die an den Pfannenbäumen hängen, damit die Pfanne fest gehalten und ruhig gehalten wird; deren sind in jeder Pfanne ——— 16.
Jahreswerk. Ist der Sand und die Schalen, die beim Sieden als Unreinigkeit in der Pfanne anfallen. Um das aus den Bothen zu tragen, gibt man jährlich aufs Bothe 8 Albus;
das macht auf 86 Bothe —————————— 26 Gulden 12 Albus. Was aber an Grus, Asche und Schlacken in den Steinkohlen-Bothen auf und unter dem Rost anfällt, dafür gibt unser gnädiger Fürst und Herr jedem Meister, dass er dies aus dem Salzwerk schafft, als Beihilfe 6 Gulden.
Jahreswerk, Übertreter. Es ist die alte Ordnung: wer — sei es Meisterknecht, Gießer oder Afterknecht — einen schlägt und verwundet, nagelstief oder gliedlang, wer eines davon tut, der muss ein Jahr Sooden und die Feldmark Allendorf meiden. Ist er ein Meister, so wird er dazu auch des Bothes und der Meisterschaft enthoben.
K.
2 Pfannen Salz gesotten werden. Die Pfänner haben aber von alters her nur 42 Bothe gehabt; als sich aber unser gnädiger Fürst und Herr gottseligen Angedenkens Anno 40
jährlich vom Salzwerk geben, noch eines und dann auf Fürbitte der Schwester Seiner Fürstlichen Gnaden, Frau Elisabeth, Herzogin zu Sachsen, auch noch ein Bothe bauen dürfen. Seiner Fürstlichen Gnaden
Anmerkung: Von den 43 Bothen, die unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehören, sind nunmehr Anno 84 zwanzig zum Steinkohlensieden hergerichtet; das hat bisher, sie auf diese Art herzurichten und zu bessern, gekostet ——— 3524 Gulden 17 Albus 5½ Heller.
Anmerkung: Ein Bothe ist ungefähr 35 Schuh weit, 49 Schuh lang und 20½ Schuh hoch.
Kleiberlohn. Von einem neuen Bothe wird in allem gegeben, sowohl für das Zubereiten des Lehms als auch für das Kleiben ——— 6 Gulden 4½ Albus. Sonst gibt man für Flickwerk jedem Arbeiter am Tag ——— 3 Albus.
Kufen. Davon gehören 2 in ein Bothe. Für eine gibt
man dem Böttcher zu machen, wenn unser gnädiger Fürst und Herr das Holz beistellt ——— 3 Taler; wenn aber der Böttcher das Holz beistellt ——— 6 oder 7 Taler.
Kalk. Einer kann ungefähr kosten: die Steine zu brechen und dem Meister Handreichung zu tun ——— 9 Gulden 11 Albus; zu brennen dem Meister ——— 4 Gulden 18 Albus; das Holz dazu ——— 21 Gulden. (Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt.) Summe ——— 35 Gulden 3 Albus.
Es können auf einmal 200 Malter gebrannt werden. Ein Malter gilt ——— 5½ Albus. Es wird im Salzwerk gebraucht, die Gräben instand zu halten, die Mauern auszufüttern und für andere allgemeine Bauten. Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt und
Unsichere Lesungen
Z. 11: No. Wirdet nunmehr mit Steinkohlen gebrenndt. — kleine Zwischenzeile, später eingefügt
Es können je mit einem Maß Steinkohlen 3 Maß Kalk gebrannt werden. Man gibt dem Meister von jedem Maß ungelöscht zu brennen und die Steine dazu zu brechen ——— 2½ Albus. Dagegen gilt das Malter gelöscht ——— 4 Albus.
Kaltlager, Kaltliegen. Heißt es, wenn man ablöscht und nicht siedet.
Kaltlagerzeichen. Die gibt der Holzvogt denen, die kaltliegen; diese liefern sie dem Rentmeister anstelle der Winnung ab.
Krücken. Es gehören in ein Bothe 2 Kohlkrücken, die unter der Pfanne zu den Kohlen gebraucht werden; eine kostet ——— 2 Albus. 2 Salzkrücken, eine kostet ——— 8 Heller. 1 Aschenkrücke kostet ——— 3 Heller.
Kohlgerte. Ist eine lange Rute; damit rührt man die Kohlen
zum Glühen an; sie kostet ——— 1 Heller. Man muss in jedem Werk eine haben.
Kohlenmesser. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fuhrleute, die Steinkohlen bringen, der Reihe nach anweisen und den Bodern, die es begehren, die Kohlen zumessen. Er hält auch mit jedem Boder eine Kerbe darüber, was dieser in der Woche an Kohlen bekommt, und vergleicht sich am Samstag mit dem Wellenschreiber, damit das Register mit seinen Kerben übereinstimmt und er danach das Fuhrlohn von den Bodern einzufordern hat. Er hat an Besoldung:
Keil. Davon muss ein Meister 2 oder 3 im Bothe haben, um die größten Klötze zu spalten; einer kostet gegen ——— 4½ Albus.
Keule oder Schlegel. Auch davon muss er zu dem genannten Behuf eine haben; sie kostet ——— 7 Albus.
L. Latten. Ein Schock kostet zu hauen ——— 2 Albus, zu führen ——— 11 Albus. Davon muss man auf ein Bothe ungefähr 3 Schock haben; das macht ——— 1 Gulden 17½ Albus. Für 42 Latten aufzuschlagen gibt man einen Tagelohn, das ist ——— 3½ Albus.
Lattennägel. Ein Schock kostet ——— 3½ Albus, und es gehören auf ein Bothe ——— 18 Schock; das macht ——— 2 Gulden 11 Albus.
Location. Anno 1540, den 23. Dezember, hat unser gnädiger Fürst und Herr von den Pfännern ihre 44 Bothe auf dem Weg der Location für 15 Jahre übernommen,
welche Anno 55 am 23. Dezember geendet hat. Sodann hat sich Seine Fürstliche Gnaden noch auf 30 Jahre mit ihnen verglichen; diese haben am 23. Dezember Anno 55 angefangen und enden am 23. Dezember Anno 85. Dieser Vergleich ist zu Allendorf am 29. April Anno 54 geschehen.
Ladelohn. Von einer Pfanne Salz gibt man ½ Albus, wenn sie ans Wasser beim Neuen Haus gefahren wird, 9 Heller beim Hospital, 6 Heller von einem Fuder leerer Fässer.
Tafelzoll. Den geben die Pfänner jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Erbzins vom Salzwerk nach dem Wortlaut des Vertrags und der Location; der Schultheiß berechnet ihn ——— 3 Gulden 6 Albus.
Leitern. Werden zum Flößen gebraucht; man schlägt sie vor die Werra und die Lachen, gegen 60 an Zahl, groß und klein. Eine neu zu machen kostet ungefähr ——— 4 Albus.
Licht. Es gehört in jedes Bothe eines; es kostet ——— 2 Albus, und ein Ölkrug dabei.
Leuchtseil. Davon muss man zu jedem Werk für 1 Albus haben, vornehmlich in der Winterzeit.
M. Manngeld. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jetzt jährlich aus dem Salzwerk ——— 190 Gulden.
Maurer. Er ist auch Wegemeister; er muss diese in Bau und Besserung halten und die Bothe und anderes in
Sooden untermauern. Er hat jährlich an Wartegeld ——— 5 Gulden, ½ Achtel Salz. Wenn er sonst arbeitet, gibt man am Tag dem Meister im Sommer 5 Albus, im Winter 4½ Albus; einem Knecht im Sommer 4 Albus 4 Heller, im Winter 4 Albus.
Mulden. Davon gehören in ein Bothe 3; jede kostet 2 Albus. Sie werden zum Messen des Salzes, zum Reinigen der Tröge und für andere Notdurft gebraucht.
Maß. So nennt man das Gefäß, mit dem das Salz gemessen wird; es ist ein halbes Achtel, und es gehören 16 davon auf eine Pfanne. Es hält 6 Dünnenmaß oder 8 Homberger Metzen oder 8½ Allendorfer. Ebenso heißt auch dasjenige so, mit dem die Steinkohlen gemessen werden; es hält:
ein ganzes Maß ——— 22 Metzen, ein halbes Maß ——— 11.
Dünnenmaß hält 2 Wormser Viertel; damit werden die Salzmaße geeicht, und davon müssen sechs hineingehen.
Münze zu Allendorf an der Werra, wie von alters her: 4 Heller sind ein Schilling, 20 Schilling sind ein Pfund, 4 Pfund sind eine Mark; also ist eine Mark 1 Gulden 8 Heller. 60 Schilling sind ein altes Schock, 18 Schilling sind ein neues Schock.
N. Nägel. Werden eingekauft: ein Schock Lattennägel für ——— 4 Albus, ein Schock Dielennägel für ——— 3 Albus, hundert Nägel, die zum Salzmachen gebraucht werden ——— 2½ Albus.
O. Ösegerinne. Eines zu machen kostet ——— 6½ Albus; dazu muss man 3 Bleche haben, die sind wert ——— 23 Albus; so kostet ein Gerinne ——— 1 Gulden 3½ Albus.
Ofen. Vorderofen und Hinterofen sind der vordere und der hintere Teil am Gesöde.
Obersalzgraf.
Ofenaxt. Davon muss man in jedem Bothe eine haben; damit holt man die Beiße an den Gesöden und im Herd in Holzbothen.
Obersalzwart. Er ist auch Holzvogt; er muss alle Werke, die wöchentlich gesotten werden, aufschreiben, ins Register
bringen und denen, die kaltliegen, die dazu bestimmten Zeichen geben, sobald er den Grund ihres Kaltliegens bemerkt.
P. Pension. Den Pfännern gibt unser gnädiger Fürst und Herr von ihren 44 Bothen von jedem jährlich ——— 200 Gulden. Davon aber haben sie Seiner Fürstlichen Gnaden nach dem Wortlaut der Location wegen der 2 zuletzt gebauten Bothe erlassen ——— 200 Gulden. Diese abgezogen, trägt es in allem monatlich ——— 716 Gulden 17 Albus 4 Heller; das macht auf 12 Monate ——— 8600 Gulden.
Außerdem gibt man aus dem Salzwerk an verschriebener Pension jährlich ——— 876 Gulden 24 Albus.
Sonst hat unser gnädiger Fürst und Herr jetzt im Salzwerk jährlich an Pension anfallend ——— 4 Gulden 13 Albus.
Pfanne. Eine Pfanne, in der man Salz siedet, kann ungefähr kosten: 1 Gulden 13 Albus gibt man dem Schmied für das Machen der Pfanne, und er behält auch die alte Pfanne. 1 Gulden 10 Albus ebenso für das Werkzeug zu halten. 6 Gulden gehen ungefähr an Buße darauf. 9 Gulden 9 Albus kosten die 12½ Borteisen, die dazu kommen. 16 Gulden 9 Albus 3 Heller die 56 Bleche. 3 Albus Fuhrlohn aus der Stadt nach Sooden. Summe macht ——— 34 Gulden 18 Albus 3 Heller.
Diese Pfanne ist in jedem Bothe eine und also im ganzen Salzwerk ——— 87.
In jeder müssen ——— 300 Werk gesotten werden; das macht auf ein Schließwerk an der Pfanne —————————— 3 Albus. Wenn aber ein Schmied eine dieser Pfannen neu macht und die alte Pfanne bekommt, gibt man ihm an Macherlohn ungefähr —————————— 8 Gulden.
Anmerkung: Eine Pfanne ist weit oder breit ——— 10 Schuh 7½ Zoll, tief ——— 11½ Zoll, lang ——— 12 Schuh 8 Zoll.
Pfannenmeister. Es ist einer im Salzwerk — der zugleich Oberschätzer ist. Der muss alle Pfannen in Aufsicht haben, damit recht und sorgsam damit umgegangen wird, auch dabei sein, wenn die Sieder büßen lassen; Stäbe, Segerinne und Sackkessel in Verwahrung haben, Pfannenbäume und Dielen in
die Gesöde beschaffen, auch beim Ein- und Ausbauen des Pfanneneisens zugegen sein und darauf sehen, dass die Pfannen nach dem Maßstab, den er bei sich hat, recht gemacht werden. Er muss auch bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein. Er hat jährlich zur Belohnung: vom Pfannenmeisteramt 12 Gulden Geld, 3½ Ellen londisches Tuch, 2 Klafter Holz; vom Schätzeramt 5 Gulden 25 Albus; von den Herrengänsen 1 Gulden Geld, 1 Achtel Salz.
Pfanneneisen. Ein Waldzentner — der sonst 1¼ Zentner ist — kostet ——— 4½ Gulden zu 27 Albus.
und es machen 6 Borten oder Bleche einen Zentner. Davon müssen sie zu einer neuen Pfanne an Borten ——— 12, bisweilen ——— 12½, an Blechen —————— 56.
Pfannenbuße. Sooft der Sieder an der alten Pfanne büßen — das heißt bessern — lässt, muss unser gnädiger Fürst und Herr dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt ——— 1 Heller, von einem Haft ——— 4 Heller geben; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach der Größe, nämlich ein ganzes Blech mit ——— 2 Albus, ein halbes Blech mit ——— 1 Albus. Es kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen, mehr oder weniger.
Pfannenbaum. Einer kostet gegen ——— 2½ Albus; deren gehören auf
eine Pfanne 4. Sie werden mit Baststricken angebunden; diese kosten ——— 3 Pfennig.
Pfannentuch. Es gehört in jedes Bothe eines; dazu muss man 28½ Ellen Leinentuch haben, das gilt ——— 1 Gulden 23 Albus 10½ Heller — die Elle zu 12 Hellern gerechnet. Dazu Macherlohn 4 Albus, für 6 Haarseile daran ——— 2 Albus. So kostet ein Pfannentuch in allem —————— 1 Gulden 3 Albus 10 Heller.
Anmerkung: Ein solches Pfannentuch wird, wenn die Sole gar gesotten ist, mit den 6 Seilen über die Pfanne geheftet und mit 2 Gabeln, auf die eine lange Gerte gelegt wird, aufgestützt, damit kein Staub in die Sole falle.
Anmerkung: Denn wenn Staub oder Fett in die gar siedende Sole
kommt, verdirbt es dieses Werk dermaßen, dass kein Salz in der Pfanne werden will und man es nur sehr schlecht und nicht ohne Schaden ausbringen kann.
Pfahlholz. Wird beim Flößen bei den Leitern und Böcken gebraucht. Ein Fuder kostet zu hauen 2 Albus, vom Meißner nach Sooden zu führen —————— 15½ Albus.
Pförtner. Es sind ihrer zwei. Sie müssen darauf achten, dass keiner ohne Zollzeichen mit Salz aus Sooden fährt, ebenso dass kein Salz bei Tag oder Nacht aus Sooden getragen wird. Der eine muss die Holzfuhrzeichen einsammeln und achtgeben, dass kein Klafter Holz ohne Zeichen nach Sooden gefahren wird. Sie haben jährlich an Besoldung —————— 8 Gulden, ½ Achtel Salz; dazu der eine, der die Fuhrzeichen einsammelt —————— 5 Gulden und das Feuerwerk.
Probe, Probieren, Probewerk. Ist es, wenn man die Sole prüft, wie gut sie sei und was sie halte. Es geschieht auf zweierlei Weise. Zum großen Probewerk nimmt man zehn Fuder roher Sole, siedet sie gar und sieht, was sie an Salz gibt und wieviel Holz damit aufgeht, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zeigt. Zur kleinen Probe nimmt man ⅛ eines Quarts roher Sole und siedet sie in einem kleinen Pfännlein ab, wie hiernach ebenfalls ein besonderes Verzeichnis zu finden ist.
Pfänner, Pfannteil. So nennt man die Geschlechter und Bürger zu Allendorf und anderswo, die Erbschaft und Anteil an den 44 Pfannen haben. Und wenn ein Pfänner dem anderen Pfannteil
zu Sooden abkauft, wird das Achtel bezahlt mit ——— 400 Taler; das macht eine Pfanne —————— 3200 Taler, und also die 44 Kothen —————— 140 800.
Anmerkung: Wer nicht ein geborener Pfänner ist oder eines Pfänners Tochter zur Ehe hat, darf keine Pfannen erblich kaufen; doch hat er die Befugnis, darauf zu leihen.
Pfund. Ein Pfund Allendorfer Währung ist 20 Groschen oder Schilling, ein Groschen oder Schilling 4 Heller; also macht ein Pfund ——— 6 Albus 8 Heller.
Platten. Werden auf der Eisenhütte gegossen. Man muss in jedem Bothe 2 haben; die legt man neben die Roste unter die Pfannen und dörrt die kleinen Kohlen darauf, damit sie desto besser
brennen; sie können lange währen.
Q. Quittungen. Die Pfänner quittieren jeden Monat; ebenso quittieren die Herzöge zu Sachsen über die 100 Achtel Salz. Ein Jahr soll lauten wie das andere, desgleichen alle anderen Quittungen.
R. Rentmeister.
Rennen, darin die Sole fließt. Die erste, große Solgerinne ——— 30 Schuh; die zwei kleinen Wechselgerinnen — 10 Schuh. Kleine Gerinnen werden in den Kothen gebraucht. Diese werden nach Schuhen gekauft; jeder Schuh kostet
bei den größten ——— 1 Albus, an Fuhrlohn 3 Heller; bei den anderen ——— ½ Albus für einen Schuh in allem.
Reifen. Für einen Reifen an eine Kufe zu legen gibt man dem Böttcher ——— 1 Albus.
Roste. Gehören auf die Salzmaße; dadurch muss alles Salz gemessen werden. Deren sind kupferne im Salzwerk ——— 21; einer hat gegen 10 Pfund und kostet ——— 1 Gulden 16½ Albus.
Roste unter den Pfannen in Holzkothen. Das sind Bäume, auf die das Feuer zum guten Brennen luftig gelegt wird. Jetzt brauchen sie eiserne, müssen sie aber selbst bezahlen. In Steinkohlenkothen muss man zu einem Rost lange Eisenstäbe haben — 23; sie wiegen gegen 23 oder 24 Zentner.
Träger, auf die diese Stäbe gelegt werden: jeder wiegt gegen ——— 3 Zentner. So kann ein Rost 39 Zentner wiegen. Jeder Zentner kostet ——— 1 Taler; das macht 46½ Gulden. Dieser Rost kann gegen 1½ Jahre halten, alsdann muss er erneuert werden; und ein Zentner des alten Eisens gilt ——— 10 Albus 8 Heller. Doch geht an einem Rost gegen 4 oder 5 Zentner ab.
Ruß. Wenn das Salz gar gesotten ist, so wirft man 3 oder 4 Stücklein Ruß in die Pfanne; davon siedet die Sole, so dass sie bald und zu gutem, grobem Salz wird. Davon muss man jährlich in jedes Bothe ungefähr für ½ Achtel Salz haben; das ist im Jahr für 3 Pfannen 3 Achtel. Es gehört aber nicht jeder Ruß hierzu, allein der, der sich in den Dorfhäusern vom Rauch an die Strohdächer und Wände hängt.
Rühren. Heißt es, wenn man die Kohlen unter der Pfanne mit der Kohlgerte zum Glühen anrührt.
Anmerkung: Ein eiserner Rost, auf dem mit Steinkohlen gesotten wird, ist lang ——— 7 Schuh 8 Zoll, breit ——— 5 Schuh 7 Zoll. Über diesem Rost steht die Pfanne 2½ Schuh hoch.
Raseneier. Fallen jährlich in der Stadt Allendorf von jedem Acker, der schosspflichtig ist ————— 2. Das trägt ungefähr ————— 4300 Eier. Dazu fallen auch von jedem Acker 2 Heller, und wenn es ein Schock ist, von jedem Acker 1 Käse. Der Schultheiß berechnet es.
Rockenberg. Samt den dazugehörigen Gehölzen hat unser gnädiger
Fürst und Herr Anno 38 von uns, Burkhard, Heinrich, Johann Walter und Kaspar von Hundelshausen, gegen Armut Sachsen usw. und gegen das Dorf Wolfstein im Amt Reichenbach und anderes eingetauscht, laut dem darüber aufgerichteten Tausch- und Wechselbrief.
Reichesalz. Jeder Sieder muss unserem gnädigen Fürsten und Herrn im Lauf des Jahres eine Pfanne Salz 24 Albus billiger zur Hofhaltung zukommen lassen, als es sonst gilt. Es ist daher entstanden, dass unser gnädiger Fürst und Herr dies von alters her so hergebracht hat und davon nicht ablassen wollte.
S. Sieb. Man muss in jeder Steinkohlenkothe eines haben, durch das die Sieder die Steinkohlen sieben, damit sie die groben von den kleinen sondern. Sie werden aus Eisen- oder Messingdraht gemacht.
Unsichere Lesungen
Z. 3: Armet — Ortsname unsicher
Z. 4: Wolffstein — Ortsname, Lesung wahrscheinlich
Der Erste Appendix. S. Salz. Eine Pfanne hat ——— 8 Achtel; ein Achtel ——— 2 Maß. Und es gehen in ein Maß ungefähr 12 Gänse; das macht auf ein Achtel ——— 24 und auf eine Pfanne ——— 192.
Ein Achtel wiegt 155 Pfund, auch 150 oder 140; es hält Allendorfer Quart ——— 144, hat Homberger Metzen ——— 16, Allendorfer ——— 17.
Salzmaß. Es sind ihrer im Salzwerk 21; die haben die Schätzer, und darin wird alles Salz gemessen. Eines zu machen kostet ohne das Holz ——— 8 Albus. Eines hält ——— 12 Viertel Wormser Eich oder, gemäß dem Vertrag ——— ein Marburger Mut. Sie werden alle durch das zinnerne Maß, das 2 Viertel
Unsichere Lesungen
Z. 4: Ein Pfann hatt — Linie durch Wörter, evtl. Tilgung
Der Erste Appendix. hält, geeicht, in Beisein des Rentmeisters, des Holzvogts und des Böttchers; und ein Maß muss 6 zinnerne Maße halten.
Salzfaktoren. Es sind ihrer zwei, einer zu Kassel, der andere zu Darmstadt. Sie haben an Besoldung: der zu Kassel 20 Gulden und von jeder Pfanne, die er verkauft, 2½ Albus; der zu Darmstadt.
Salzkauf im allgemeinen. In Sooden gilt jetzt ein Achtel ———— 30 Albus, eine Pfanne ——— 9 Gulden 6 Albus; aufzutragen ———— 2 Albus, Zoll-, Wege- und Schatzgeld ———— 2 Albus. Summe ——— 9 Gulden 10 Albus.
Der Erste Appendix. Zu Kassel. Zu Darmstadt gilt jetzt eine Pfanne ——— 27 Gulden 18 Albus; das sind 10 Mainzer Malter. Ein Malter ———— 2 Gulden 10 Albus, ein Sümmer ———— 18 Albus, ein Kumpf ———— 4½ Albus, ein Gescheid ———— 1 Albus 1 Pfennig.
Davon bekommt unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Wilhelm usw. jeweils ——— 22 Gulden; das übrige teilen Seine Fürstlichen Gnaden mit ihrem Bruder Landgraf Georg, ebenso auch, was aus den Fässern gelöst wird.
Der Erste Appendix. Salzhandel, Salzabschluss und was daran Nutzen ist, zu Kassel. Eine Pfanne Salz kostet unserem gnädigen Fürsten und Herrn usw. im Ankauf in Sooden jetzt ——— 9 Gulden 6 Albus; zuzuschlagen und zu siegeln ——— 3 Albus; Fuhrlohn ans Wasser beim Neuen Haus ———— 1 Albus 9 Heller; Ladelohn ———— 6 Heller; Schifflohn nach Kassel ———— 18 Albus; Überlohn bei niedrigem Wasser ——— 3 Albus; Zoll zu Münden ———— 1 Albus 4 Heller; die beiden Fässer ———— 1 Gulden 13 Albus; Schifflohn davon ———— 2 Albus; vom Wasser ins Salzhaus zu führen ——— ½ Albus; Zoll-, Schatz- und Wegegeld ——— 2 Albus; Schlachtgeld zu Münden ——— 8 Heller.
Summe aller Kosten, die jetzt Anno 85 auf eine Pfanne Salz bis nach Kassel gehen ———— 11 Gulden 25 Albus 9 Heller.
Der Erste Appendix. Weil nun eine Pfanne Salz zu Kassel gilt: mit dem Holz ———— 14 Gulden 4 Albus, ist das Achtel ——— 46 Albus, so ist an jeder Pfanne gewiss ———— 2 Gulden 4 Albus 7 Heller Gewinn; ohne Holz ———— 12 Gulden 16 Albus, ist das Achtel ——— 41 Albus, so ist der Gewinn an der Pfanne ———— 16 Albus 3 Heller. Dazu hat unser gnädiger Fürst und Herr die beiden Fässer, die mit 1 Gulden 13 Albus angeschlagen sind.
Salzkasten. Ist einer im Salzwerk; darin wird das Salz zu der Zeit, wenn es nicht abgeht, aufgemessen. Der hat in allem — ohne das Holz — gekostet ———— 984 Gulden 20 Albus 6½ Heller. Ist im Jahr usw. erbaut.
Unsichere Lesungen
Z. 17: Anno etc. — Jahreszahl fehlt, Lücke gelassen
Der Erste Appendix. Salzwarte. Es sind ihrer drei in Sooden: 1. der Holzvogt, 2. der Zöllner, 3. der Kaplan. Sie müssen alle Werke, die wöchentlich und im Lauf des Jahres gesotten werden, aufschreiben und Register darüber führen, so dass diese mit dem Register des Rentmeisters übereinstimmen.
Salzsäumnis. Davon gibt der Sodemeister ——— 9 Heller. Das ist, dass man es in der Pfanne, wenn die Sole gar gesotten ist und zum Setzen steht, mit Feuer und anderem in acht hält, damit es zwischen dem Ablassen und dem Zulegen nicht erkaltet.
Salzstück. So heißt das Salz, das man zuletzt in der Pfanne nicht zu Gänsen fangen kann. Es wird deshalb zusammengedrückt und als ein Stück
Der Erste Appendix. auf den Hinterofen geschlagen und gedörrt.
Salzfässlein. Wird beim Sieden gebraucht, damit man die Sole darin besichtigt, ob sie gar ist oder nicht. Eines kostet ———— 9 Heller.
Salzkrücken. Man muss 2 haben; eine kostet ——— 9 Heller. Sie werden in der Pfanne gebraucht, um das Salz zusammenzubringen und die Gänse zu fangen.
Salzstein oder Salzgrus. Ist das Salz, das sich an die schadhafte Pfanne beim Auslaufen anhängt und hart brennt.
Sand. Ist die Unreinigkeit, die sich aus der Sole beim Sieden in den Fegfässern sammelt; es können jedes Werk gegen 40 Pfund anfallen. Wird auch Jahreswerk genannt; siehe oben Jahreswerk.
Unsichere Lesungen
Z. 9: zubringk — Wortende unklar
Z. 10: gense — Minims unklar, evtl. gemse
Z. 11: Saltzgruessenn — evtl. Saltzgriessenn
Z. 15: fegfesser — dritter Buchstabe unklar, evtl. fesfesser
Der Erste Appendix. Sandtrog. Es gehört einer in jedes Bothe. Er wird darum so genannt, weil man die Fegfässer darin spült und den Sand abwäscht, auch die Scheiben hineinwirft und das Salz herausbeizt.
Schatzheller. Von jeder Pfanne Salz gibt der Sieder ———— 2 Heller, der Lademann ———— 8 Heller. Fürsten, Grafen, Prälaten und Bischöfe aber sind davon befreit.
Schätzer. Es sind jetzt im Salzwerk 21. Jeder hat 4 Bothe, außer zweien, die haben jeder 5 Bothe. Sie müssen bei allem Salzmessen zugegen sein. Einer hat von jedem Bothe zur Belohnung einen Taler; das macht von 86 Bothen ———— 102 Gulden 14 Albus.
Der Erste Appendix. Scheiben. Ist die Masse, die sich beim Sieden an die Pfanne hängt und hart anbrennt; deshalb müssen stets beim 5. oder 6. Werk die Pfannen gefegt und diese Scheiben abgelöst werden, und zwar so: Man macht die Pfanne ganz rein, wirft 6 oder 7 Wellen unter die Pfanne und verbrennt sie; von der Hitze springt ein Teil der Scheiben ab, die anderen aber schlägt man, wenn die Pfanne kalt geworden ist, mit einem Hammer los.
Schaufeln. Darauf werden die Gänse gefangen. Es gehören in jedes Bothe ———— 12; eine kostet 8 Heller, das macht ———— 8 Albus.
Schöpfe. Es gehört eine ins Bothe; sie kostet ——— 3½ Albus. Damit schöpft man die heiße Sole aus der Pfanne, wenn man sie fegen will.
Der Erste Appendix. Schippen. Es gehören ins Bothe ——— 3; die muss der Schmied liefern. Sie werden gebraucht: die erste zum Schlotter und Gesöde, die zweite zu den Scheiben in der Pfanne, die dritte zur heißen Asche.
Schlotter. Wird anfänglich aus den Kohlen und der Asche gemacht und durch die zerschmolzene Beiße gebunden; daraus macht man die Wände am Gesöde.
Schützen in Sooden. Es wird ihnen jährlich zur Verehrung durch den Rentmeister gegeben ———— 3 Gulden.
Schürgabel. Man muss im Bothe eine haben, um die Wellen, die man unter die Pfanne wirft, vorzuschieben.
Schifffuhrlohn, allerlei. Steht beim F unter dem Titel Fuhrlohn.
Der Erste Appendix. Setzstecken. Braucht man beim Flößen vor den Böcken. Kostet zu hauen ———— 2 Albus, zu führen ———— 15½ Albus.
Sprossen. Werden zu den Flößleitern gebraucht. Ein Gebund kostet zu hauen ———— 4 Heller, Fuhrlohn vom Finkenberg ——— 1 Albus 3 Heller.
Setzen. So heißt es, wenn die Sole gar gesotten ist und in Ruhe steht, bis sie sich zu Salz gesetzt hat.
Sole. Ist das Wasser, aus dem Salz gesotten wird. Man holt sie 28 Schuh hoch durch 2 Pumpen in die Gerinne. Man muss zu jeder Pfanne 9 oder 10 Fuder haben, jetzt auch mehr, je nach den Umständen der Zeit.
Der Erste Appendix. Sie hat dreierlei Namen: 1. die rohe, 2. die wahre Sole, 3. Brunt. So ist die Sole im Jahr usw. 74.
Anmerkung: Am 2. Februar habe ich die Sole und das wilde Wasser gewogen und befunden, dass ein Quart Sole 96 Lot gehalten hat, das sind 3 Pfund; die gaben Salz 7 Lot. Ein Quart wildes Wasser ———— 91 Lot.
Solmeister. Dessen Amt ist es, die Sole wöchentlich zweimal auf die Gerinne nach den Bothen zu weisen. Er hat an Besoldung 50 Gulden vom Solmeisteramt, 1 Hofkleid, 1 Achtel Salz, 2 Gulden von der Fütterung der Kunstpferde.
Solgraben. Ihn rein zu halten gibt man jährlich dem, der dazu bestellt ist ———— 12 Gulden.
Soltröge. Davon gehören in jedes Bothe zwei, einer für die Beiße, der andere für den Sand. Einer kostet zu machen ———— 1 Taler; vom Tannenberg nach Sooden zu führen ———— 1 Gulden.
Sieb. Es gehört eines ins Bothe, durch das die Asche gesiebt wird. Kostet ———— 2 Albus. So muss man auch eines haben, mit dem man die Asche siebt, die man zum Blut gebraucht, wenn man die Pfanne bestreicht; das ist klein und kostet ———— 1 Albus.
Steckgerten. Ein Schock Gebund kostet zu hauen ———— 15 Albus, zu führen ———— 24 Albus. Davon müssen zu einem neuen Bothe 40 Gebund; das macht ———— Gulden.
Stroh. In gewöhnlichen Jahren gilt ein Schock 1 Taler, auch wohl 1½ Taler, ebenso 1¼ Taler; und ins Strohbothe zu tragen ——— ½ Albus. Davon muss man auf ein neues Bothe haben ———— 7 Schock; das macht ———— 7 Taler 3½ Albus.
Stroh für die Kunstpferde. Davon muss man jährlich haben: zum Streuen ———— 5 Schock, zum Futter ———— 7 Schock; Summe 12 Schock.
Superintendent. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jedes Jahr gegen die Kapelle ———— 1000 Gulden.
Stäbe. Sind lange eiserne Stäbe; darauf legt man unter die auslaufende Pfanne die Ösegerinne, um die Sole aufzufangen. Einer kostet ungefähr ———— 1 Taler. Ferner hat man auch Stäbe zu den Rosten in Steinkohlen-Bothen; einer wiegt 1 Zentner, und man muss deren 23 zu einem Rost haben.
Siegeln. Alles Salz, das unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehört, wird in Fässer gepackt und nach Kassel geschickt; das muss der Böttcher zuvor an beiden Böden der Fässer mit einem durchgehenden Blei am Hauptreifen siegeln — auf der einen Seite unseres gnädigen Fürsten und Herrn Namen, auf der anderen
Der Erste Appendix. Seite das Zeichen des Schätzers, der beim Aufmessen des Salzes zugegen gewesen ist, aufs Blei schlagen. Dafür gibt man dem Böttcher von jeder Pfanne ———— 1 Albus.
Stricke. Braucht man nach Bedarf, aus Bast und aus Haar. Baststricke braucht man an den Pfannenbäumen, zu einer Pfanne 3; jeder kostet 2 Pfennig. Haarstricke braucht man am Pfannentuch 6, und sonst an den Salzmaßen; jeder kostet ———— 6 Heller.
Stück Brett. Muss man in allen Bothen haben; die setzt man vor, wenn man das letzte Salz aus der Pfanne zieht, damit es nicht auf die Erde fällt. In Steinkohlen-Bothen aber muss man deren gegen ———— 8 haben.
Sägen. Davon hat man gegen ——— 90 auf Vorrat; sie werden
zum Holzschroten am Seulingswald und am Tannenberg gebraucht. Damit wird jedesmal das fünfte Klafter erspart. Eine kann mit allen Kosten ———— 1 Gulden.
Schürlöcher, Schallerlöcher. Sind die beiden Löcher unter der Pfanne in Steinkohlen-Bothen, durch die man die Kohlen auf den Rost zum Brennen schüttet.
Stollen. Ist der Bau um den Salzbrunnen, in dem das wilde Wasser von der Sole geschieden und abgeleitet wird.
Anmerkung: Wenn man in den Stollen hineingeht, in dem das wilde Wasser abfließt, kommt man an eine Stelle, wo die große Ader aus dem Born in den Stollen gelegt ist; da ist der Boden im Born, wo die Quellen entspringen, 10 Zoll tiefer als der Boden des wilden Wassers.
Ebenso auch von dort gegen die Kirche; weiter aber senkt sich der Boden des wilden Wassers allmählich bis in die Wasserkumpen. Dort stehen der kupferne Boden in dieser Wasserkumpe und der Boden der Brunnenquellen gleich und in einer Tiefe. Ist abgewogen worden Anno 67, den 7. Mai, in Beisein Hans Wetzels.
Sieder. Sind die, die das Salz sieden und machen. Die Meister, die ein Bothe haben, nennt man Meisterknechte; die anderen, die kein Bothe haben und um Lohn arbeiten, nennt man Afterknechte.
Steinkohlen. Werden vom Meißner ins Salzwerk gefahren. Ein Maß, das 22 Metzen sind, kostet auf dem Berg ———— 2½ Albus; so muss der Sieder an Fuhrlohn 2½ Albus geben. Davon muss der Sieder zu jedem Werk haben
18 Maß, auch wohl 19 oder 20 Maß, je nachdem die Sole am Gehalt gut oder schlecht ist. Diese Kohlen werden auf zweierlei Weise ins Salzwerk gefahren: zum einen Teil gegen Ladung, zum anderen nur um Lohn — was die Hainer gegen die Salzladung fahren; da wird ihnen je auf 8 Maß eine Pfanne Salz geladen und von jedem Maß 2 Albus gegeben. Was aber ohne die Salzladung gebracht wird, dafür gibt man von jedem Maß ——— 5½ Albus.
Steinkohlenkothe. Deren sind jetzt ——— 20. In jeder kann in der Woche 3-, auch wohl bisweilen 4-mal gesotten werden.
Streitwerk. Heißt es, wenn man die Pfanne gefegt und rein gemacht hat, was denn alle 4 oder 5
Werke einmal geschehen muss; das erste Werk, das alsdann gesotten wird, heißt ein Streitwerk.
Pfanne bestreichen. Ist es, wenn man die neue Pfanne aufsetzt: dann bestreicht man sie zuerst mit Blut und gebrannter Asche.
T. Tagelohn. Den Tagelöhnern in Sooden gibt man für alle Handarbeit im Sommer ———— 3 Albus, im Winter ———— 2½ Albus.
Tonnen. Dem Böttcher zu Vacha gibt man für 100 Tonnen ——— 10 Gulden und davon an Schifffuhrlohn nach Allendorf ——— 1 Gulden.
Totschlag. Es ist die alte Ordnung: Wer in Sooden einen entleibt und der Täter entkommt, der muss Sooden 100 Jahre und einen Tag meiden. Kommt er inzwischen dorthin, muss er es auf sein Abenteuer wagen.
Trinkgeld. Dem Dienstvolk in den Ämtern Beilstein und Ludwigstein gibt man beim Ausbringen des Flößholzes von jedem Klafter ——— 5 Heller; dazu wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. Trinkgeld aber vom Salz über den festgesetzten Kaufpreis hinaus zu nehmen, ist sowohl den Beamten als auch den Siedern ernstlich verboten und eingebunden.
Träger. Sind eisern und werden auf der Hütte zu Lippoldsberg gegossen. Einer wiegt gegen 3 oder 2½ Zentner; deren muss man 5
zum Rost haben; sie können 2 oder 3 Jahre halten.
U. Universität. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jährlich aus dem Salzwerk gegen Hasungen ———— 400 Gulden.
Zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen und gottseligen Angedenkens und den Pfännern ist Anno 38 am Freitag nach Jubilate des Salzwerks wegen ein Vertrag aufgerichtet und derselbe Anno 40 am Freitag nach Francisci wieder erneuert worden.
Vorderofen. Ist der vordere Teil am Gesöde.
W. Wagenfuhrlohn, allerlei. Findet man beim F unter dem Titel Fuhrlohn.
Winnung. Jeder Sieder gibt von jeder Pfanne ———— 3 Gulden 10 Albus. Vom Achtel ist es ———; ebenso 2 Albus für die Sole und 2½ Albus für das Abschöpfen des wilden Wassers ———— 10 Albus 4½ Albus.
Wehrmeister. Man gibt ihm am Tag, wenn er arbeitet ———— 4 Albus.
Wegegeld. Der Fuhrmann gibt von einer Pfanne Salz in Sooden ———— 4 Heller. Davon ist niemand befreit außer Fürsten, Grafen, Prälaten und dem Hospital.
Wildes Wasser. Ist das Süßwasser, das neben und um den Salzbrunnen anfällt und quillt; es wird durch besondere Kumpen, die 8 Zoll weit sind, 3 Schuh
hoch ausgeschöpft und durch die Abzucht in den Solgraben gelassen. Davon gibt der Sieder neben der Winnung von jeder Pfanne ———— 2 Albus. Ein Quart wiegt ——— 2 Pfund 22 Lot, die Sole aber ——— 2 Pfund 23 Lot.
Werk. Ist eine Pfanne Salz, nämlich ——— 8 Achtel.
Werklohn. Man gibt von einer Pfanne Salz zu arbeiten in allem ———— 14 Albus.
Wochenbuch. Darin wird alles Geld, das der Rentmeister ausgibt, vom Gegenschreiber eingetragen, jeden Monat den Salzgrafen vorgelegt, von diesen durchgesehen, aufgestellt, berichtigt, Woche und Monat abgeschlossen und unterschrieben.
Der Erste Appendix. Windlöcher. Davon hat man in Steinkohlen-Bothen 2; dadurch kommt der Wind unter den Rost, um das Feuer zu entfachen.
Wartenregister. Halten die drei Salzwarte, jeder eines für sich; darin werden alle Werke eingeschrieben, die wöchentlich und im Lauf des Jahres gesotten werden.
Wand. So nennt man die Seiten am Gesöde; deren sind ―――― 2.
Weiden. Ein Schock kostet ―――― ½ Taler.
Wellen gelten jetzt ―― 1 Gulden das Schock Wagenwellen; jetzt 1 Schock Eselwellen ― 11 Albus, in die Gruben geliefert.
Der Erste Appendix. Wächter. Es sind ihrer 4 in Sooden; davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde 2. Es müssen je zwei eine halbe Nacht wachen; davon gibt man jedem jährlich ――――――――― 10 Gulden.
Wachtgeld. Jeder Einwohner in Sooden muss jährlich 1½ Albus geben; die Schosser erheben es und rechnen darüber ab.
Wellenschreiber. Es ist einer im Salzwerk. Der muss alle Wellen und Steinkohlen, die auf die Steige ins Salzwerk gefahren werden, aufschreiben und den Fuhrleuten für die Zeichen, die zuvor gebraucht werden, Zettel geben — 3 Heller. Dieses Geld muss er verrechnen, denn jeden Monat werden die Zettel abgezählt und eingeschrieben. Von diesen Hellern wird ihm zur Belohnung gegeben ― 75 Gulden
Der Erste Appendix. und ― 2 Gulden 10 Albus für Papier; das übrige wird an Wegen und Straßen verbaut. Ebenso muss der Wellenschreiber das Fuhrlohn von den Steinkohlen-Bodemeistern von jedem Maß ― 2½ Albus erheben und einen Teil den Fuhrleuten, die Salz laden, und das andere dem Holzvogt abliefern und darüber eine besondere Wochenrechnung führen.
Wellenberge. Die jenseits der Werra zum Eichsfeld hin um die Stadt herum liegen, daran haben die Sieder keinen Anteil; sie werden unter die Bürger verteilt. Ein Handwerksmann erhält 1 Los, ein Fuhrmann und ein Eseltreiber je 2 Lose. Jedes Los wird mit 4 Albus erlangt; mit diesem Geld werden diejenigen entlohnt, die die Lose austeilen.
Wenn aber ein Bürger seine Wellen teilweise
Der Erste Appendix. oder alle verkaufen wollte, so soll er dem Fuhrmann ―― 6 Schock Wagenwellen oder ― 7 Schock Eselwellen im Wald für ― 1 Taler geben, bei Strafe von ――― 2 Talern.
Weil auch der Bürger die Wellen nicht selbst macht, soll er das Los innerhalb von 14 Tagen dem Bürgermeister aufsagen und keinen Gewinn davon haben.
Auf dieser Seite der Werra gehen die Sieder mit den Bürgern in einige Berge — wie die Hohe Forst und was daran anschließt — in gleiche Lose; einer bekommt so viel wie der andere. Sie geben auf ein Los ―― 3 Albus. Diese Wellen müssen alle nach Sooden und keine in die Stadt gefahren werden.
Was aber an Gehölzen und Bergen unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehört, das teilen die Sieder, wenn sie hiebreif sind, gleichmäßig auf die Bothe und geben vom Schock ―― ½ Albus Forstgeld.
Etliche Berge aber, die zunächst um Sooden liegen
Der Erste Appendix. und den Pfännern gehören, hauen die Sieder zur jetzigen Zeit auch auf die Bothe und geben davon ein sogenanntes Forstgeld, wie aus dem folgenden Verzeichnis zu ersehen ist.
Verzeichnis, was die Holzberge, die zunächst um Sooden liegen, wenn sie hiebreif sind und gehauen werden, an Stammgeld geben.
Das Mattenrode, die Sommerleide, und der Loebach, die Winterleide, geben ―― 8 Mark 6 Schilling — 1 Mark ist 1 Gulden 8 Heller, 1 Schilling ist 4 Heller —; das macht ――― 8 Gulden 7 Albus 4 Heller.
Der Loebach, die Sommerleide bis an den Hegeberg, gibt ―― 5 Mark; davon gehören 2 Mark in die Kirche zu Sooden; das macht ――――――― 5 Gulden 3 Albus 4 Heller.
Der Kleine Hain bis an die Halbe Mark und die
Der Erste Appendix. Volkmersbach, ebenso der Mittelberg bis an die Winterleide am Großen Hain, gibt ― 11½ Mark, ½ Groschen, 6 Schilling; das macht ――――――― 12 Gulden 6 Albus 8 Heller.
Anmerkung: Ein Groschen ist ―― 4 Heller.
Die Halbe Mark gibt ―― 4 Mark; das macht ―― 4 Gulden 2 Albus 8 Heller.
Der Große Hain, die Winterleide, gibt ――――――― 8 Mark; das macht ―――― 8 Gulden 5 Albus 4 Heller.
Der Große Hain, die Sommerleide, gibt ――――――― 5 Mark; das macht ―――――― 5 Gulden 3 Albus 4 Heller.
Der Arnsberg, die Winterleide, und das Nonnenrode zusammen geben ―― 8 Mark; das macht ―――― 8 Gulden 5 Albus 4 Heller.
Anmerkung: Die Kleine und die Große Horst gehören den Siedern und Ein-
Der Erste Appendix. wohnern zu Sooden gemeinsam und werden unter sie ohne Stammgeld ausgeteilt: Kleine Horst ―――――― 500, Große Horst ―――――― 200 Schock.
Z. Zimmermannsarbeit. Dem Meister gibt man ―― 14 Gulden, ein neues Bothe zu zimmern. Für gewöhnliche Arbeit dem Meister am Tag ――――― 4½ Albus, seinem Jungen ――――― 1 Albus 3 Heller.
Zoll. In Sooden fällt kein anderer Zoll an als vom Salz und von der Asche. Man gibt von jeder Pfanne Salz ― 8 Heller, von einem Malter Asche ― 1 Heller. Vom Salzzoll sind befreit Fürsten, Herren, Grafen, Prälaten, das Hospital, die von der Ritterschaft, auch die Pfänner und die Diener unseres gnädigen Fürsten und Herrn.
Der Erste Appendix. Zu Münden gibt man von einer Pfanne Salz ―― 1½ Mariengroschen, das ist ― 1 Albus 4 Heller.
Zöllner. Er ist auch Gegenschreiber und Mitsalzwart; seine Besoldung und sein Dienst werden weiter oben unter G beim Gegenschreiber vermeldet.
Zuber. Es wird in jedem Bothe einer, bisweilen zwei in die Erde gegraben; einer kostet zu machen ― 5 Albus. Darin wird die Sole aus den Trögen gelassen und sodann in die Pfanne geschöpft.
Zulassen. Heißt es, wenn man gesotten hat und die Sole gar ist, so dass man kein Feuer mehr darunter schürt und das Pfannentuch über die Pfanne zieht.
Zulegen. Heißt es, wenn die Sole gesetzt und zu Salz geworden ist, so dass man anfängt, sie aus der Pfanne an den Gänsen zu fangen.
Der Erste Appendix. Zündsole. Wird beim übrigen Feuer gemacht — welcher Meister das hat —, wenn die Pfanne Salz ganz ausgebracht worden ist: dann gießt man etliche Eschen rohe Sole in die Pfanne und macht sie bei den übrigen Kohlen gar. Sie wird dann Zündsole genannt, weil sich durch diese Verbesserung die andere Sole desto eher zu Salz entzündet, und auch damit das übrige Feuer nicht vergeblich ausgeht.
Zeichen. Die werden im Salzwerk gebraucht: 1. Flößzeichen, 2. Flößklafterzeichen, 4. Gegenzeichen, 5. Fuhrzeichen, 6. Eselhaufenzeichen, 7. Waldlegerzeichen.
Zollhaus in Sooden. Ist Anno 63 und 64 gebaut worden; es hat in
Der Erste Appendix. allem zu erbauen gekostet ――――― 283 Gulden 24 Albus 2½ Heller. Das Holz hat unser gnädiger Fürst und Herr am besten gehabt.
Zinnmaß. Das hält ― 2 Viertel, sind ― 12 Quart; damit werden alle Salzmaße geeicht, und jedes muss diesmal ― 6 halten. Ein Achtel ist ― 22 Viertel.
Zwingen. Werden auf der Hütte zu Lippoldsberg gegossen; es sind ihrer dreierlei, und sie werden in Steinkohlen-Bothen gebraucht. Hauptzwingen braucht man zum Schornstein. Schallerzwingen braucht man vorn vor dem Rost; darin gehen die 2 Schaller oder Bleche, die man auf- und zutun kann, wenn man die Kohlen zum Brennen beim Salzsieden unterwirft. Kurze Zwingen braucht man auch oben im Schornstein, ebenso über den Windlöchern und Schürlöchern.
Der Erste Appendix. Verzeichnis, was gänzlich in ein Holzbothe gehört und was ein Bothe mit aller zugehörigen Rüstung zum Salzsieden kostet.
Der Bau des Bothes zu machen, in allem ―――――― 77 Gulden 8½ Albus. Die Pfanne mit ihrem Zubehör ―― 34 Gulden 18 Albus 3 Heller. Das Gesöde, auf das die Pfanne gesetzt wird ―――――― 2 Gulden 24 Albus. Das Pfannentuch ―――――― 2 Gulden 3 Albus 10½ Heller. Zwei Kufen ――――― 16 Gulden 18 Albus. Zwei Zuber ――――― 10 Albus. Zwei Soltröge ――――― 4 Gulden 10 Albus. Vier Pfannenbäume ――――― 10 Albus. Die Stricke dazu ――――― 3 Pfennig. Die drei Gerinne ――――― 17 Albus.
Dies alles muss unser gnädiger Fürst und Herr ins Bothe beschaffen. Summe macht ―――――― 139 Gulden 16 Albus.
Der Erste Appendix. Anmerkung: Die Steinkohlen-Bothe kosten aber wegen des Schornsteins, wozu man viele Steine haben muss, ein Beträchtliches mehr ———.
Dazu gibt unser gnädiger Fürst und Herr jedem Boder jährlich zur Unterhaltung des Gesödes und der allgemeinen Bauten — 6 Gulden; ebenso für das Austragen der Asche und Schlacken — 6 Gulden.
Ferner gehört in ein Bothe, was der Sodemeister beschaffen muss: zwölf Schaufeln, kosten ——— 8 Albus. Eine Schöpfe ——— 3½ Albus. Zwei Berleff ——— ½ Albus. Eine Esche ——— 2½ Albus. Drei Fegfässer ——— 5 Albus 3 Heller. Ein Beißkorb ——— 2 Albus. Zwei Kohlkrücken ——— 4 Albus. Zwei Salzkrücken ——— 1 Albus 4 Heller. Eine Aschenkrücke ——— 3 Heller.
Der Erste Appendix. Eine Kohlgerte ——— 1 Heller. Ein Hängelicht ——— 2 Albus. Drei Mulden ——— 6 Albus. Ein Salzfässlein ——— ½ Albus. Ein Aschensieb ——— 2 Albus. Summe macht —— 1 Gulden 11 Albus 11 Heller.
Anmerkung: Dazu muss der Meister im Jahr haben: Ruß, Besen, Leuchtseil zu jedem Werk, je —— 1 Albus, und, solange die Pfanne währt, für —— ½ Albus; ein Achtel Salz für Blut oder Farbe.
Anmerkung: Der Schmied muss zur Pfanne liefern, was ebenfalls zur Ausstattung gehört und weiter oben beim Geld nicht aufgeführt ist: Beißhämmer ——— 2, Hacken ——— 1, Pfannenhaken ——— 16, Feuerhaken ——— 1, Schippen ——— 3.
Der Erste Appendix. Ausförderung. Heißt und ist so viel wie Ausbringen.
Ausförderung der Kohlen. Ist es, wenn man die Kohlen mit den Hunden vom Ort zutage ausbringt.
Ausförderung des Schwels. Ist es ebenso, wenn man den Schwel, der über den Kohlen steht, aus dem Berg bringt.
Ausbruch. Heißt es, wenn man ein gutes Kohlenort vor sich hat.
Auswechseln des Gezimmers. Ist es, wenn das Gezimmer im Stollen baufällig wird und man neue Türstöcke einzieht.
Ausfahren. Ist es, wenn die Arbeit fertiggestellt ist.
Auffahren eines Gedinges. Ist es, wenn den Arbeitern etliche Lachter zu brechen verdungen werden.
Der Erste Appendix. Alter Backofen. Ist der Ort, wo sich die Kohlen zuerst entzündet haben und in Brand geraten sind.
Äxte. Haben die Steiger zum Gezimmer zu gebrauchen.
Ausfahren. Heißt es, wenn die Arbeiter ihre Schichten verfahren haben und wieder aus dem Berg fahren oder gehen.
Arschleder. Ist das, was die Bergleute vorm Hintern tragen, wie andere Handwerksmeister das ihre vorn tragen.
Anfälle. Sind zwei kurze Hölzer, auf einer Seite ausgekehlt, die man in Schächten zu den Tragstempeln gebraucht, um sie darin anzutreiben, damit die Joche darauf gelegt werden können.
Der Erste Appendix. B. Bergkhauptmann. Dessen Amt ist es, dass er alle Bergwerke im Land in Verwaltung und Aufsicht hat und alle Rechnungen anhören und unterschreiben muss.
Bergvogt. Dessen Amt ist es, dass auch er alle Bergwerke neben dem Bergkhauptmann in Aufsicht und Verwaltung hat, sie befährt, die Rechnungen anhören hilft und mit unterschreibt, auch jeden Samstag am Meißner bei der Bezahlung zugegen ist und sodann auf allen Bergwerken den Zehnten einbringt und verrechnet.
Bergschreiber. Dessen Amt ist es, dass er alle Kohlen, die auf den Stollen ausgefördert werden, zu seiner Einnahme bringt und sie, jedes Maß für 2½ Albus, verkauft und darüber richtige, klare Rechnung legt, was er an Kohlen und Geld
Unsichere Lesungen
Z. 20: [gestrichen: vt[?]] — getilgter Wortansatz unleserlich
Der Erste Appendix. einnimmt und was er dagegen wieder ausgibt. Er muss auch auf die Arbeiter sehen, dass sie zur rechten Zeit ein- und ausfahren, ihre Schichten arbeiten, Gedinge und anderes jederzeit verrichten und dass Stollen und Schächte verwahrt werden. Er wird auch Schichtmeister genannt.
Bergschmied. Muss alles an Eisenwerk anfertigen, was auf dem Bergwerk zu machen nötig ist.
Berghund. Ist ein im Geviert wie ein Kasten aus Holz zusammengefügter Behälter, 3½ Schuh lang, 1 Schuh 9 Zoll weit, 2 Schuh 1 Zoll tief, und mit Eisenwerk beschlagen; damit fördert man Kohlen, Schutt und Berge aus.
Bohrer. Braucht der Steiger beim Legen des Gestänges.
Berge. Ist das Erdreich, das sich im Berg zeigt; es
Der Erste Appendix. sei Ton oder anderes Material.
Bergkappen. Werden beim Befahren der Bergwerke gebraucht; man zieht sie an, um die anderen Kleider zu schonen.
Bälge. Braucht der Schmied zu seiner Arbeit; sie werden auch bisweilen gebraucht, um Wetter in die Berge zu bringen.
Bergkompass — siehe L.
Berghauer. Der vor Ort arbeitet und die Kohlen holt.
Bergtrog. Ist eine Mulde; man braucht sie zum Einfassen der Kohlen.
Brechstangen. Ist ein großer eiserner Stab, und man braucht ihn, wenn große klüftige Wände verfallen.
Unsichere Lesungen
Z. 10: such[?] — Verweiswort undeutlich, sucs/such
Der Erste Appendix. Berge zurückstürzen. Ist es, wenn im Berg etwas einbricht, dass man dies an die wüsten Orte bringt und eine Bergfestung daraus macht.
Braunkohlen. Sind nicht so gut wie die schwarzen; sie sind wohl voller Schwefel, treiben aber nicht so stark und gut wie die guten schwarzen Kohlen und liegen unter den schwarzen Kohlen, über dem weißen Liegenden.
Beckkohlen. Sind auch etwas schwarz, doch mit brauner vermengt; sie sind ebenfalls nicht so gut wie die rechten schwarzen Kohlen und auch etwas leichter, doch kann man sie im Salzwerk mitgebrauchen.
Bergseil. Braucht man zum Ein- und Ausfördern in den Schächten.
Berg- oder Setzeisen. Braucht man zu den Festungen.
Der Erste Appendix. Backofen. Ist der Ort, wo sich die Kohlen unversehens selbst entzündet haben und gebrannt haben.
C. Kompass. Wird innerhalb und außerhalb des Gebirges beim Abziehen und Auffahren, auch beim Zusammenbringen der Stollen und Längenorte der Durchschläge gebraucht.
D. Dach. Ist der Zechstein, der über den Kohlen steht; und es ist ein festes Wackengebirge.
Tonnenbretter. Sind lange Stangen; man braucht sie in den Schächten, damit die Kübel und Wassertonnen daran auf- und abgehen und nicht anstreichen.
Türlein. Ist das Gezimmer, das der Steiger beim Auffahren der Stollen setzt, damit das Gebirge nicht einbricht.
Der Erste Appendix. Dunkhölzer. Werden in flachen Schächten geschlagen, damit die Tonnen sich daran abstoßen oder abweisen können, gleich wie die Tonnenbretter.
Durchschlag. Heißt es, wenn man mit den Längenorten oder dem Querschlag zusammenkommt.
Durchschlag. Ist wie eine halbe Senkaxt, die der Steiger zum Gezimmer gebraucht und mit der er die Löcher in die Grundladen macht, in denen die Zapfen an den Türlein gesetzt werden; darum wird es ein Durchschlag genannt.
E. Einfahren. Ist es und heißt es, wenn die Arbeiter zu ihren Schichten in den Berg fahren, auch wenn andere das Bergwerk besehen wollen.
Ehestrich. Ist ein Holz; es wird quer im Schacht an die Wandruten gestrichen, damit der Schacht nicht zusammengeht; wird auch Spreize genannt.
Eiserne Schlegel. Werden zum Zerkleinern oder Zerschlagen, auch wohl zum Erschüttern der großen Wände gebraucht.
F. Fäustel. Ist wie ein eiserner Handhammer mit zwei Bahnen, den der Häuer vor Ort neben dem Bergeisen an den verfallenden Festungen gebraucht.
Flöz. Sind die Bohlen, die zwischen dem Hangenden und dem Liegenden stehen und damit ins Gebirge streichen.
Fundgrube. Ist es, wo zuerst ein neues, unverliehenes Feld
Unsichere Lesungen
Z. 1: Eue strich — wohl Einstrich; Schreibung unklar
Z. 3: Zungestrichenn — wohl eingestrichenn
Z. 12: zugebrauch — Endung undeutlich
Z. 14: die Bolenn — Artikel unklar
Z. 15: stehe[gestrichen: t] — Umfang der Streichung unklar
Z. 16: streiche[gestrichen: t] — Umfang der Streichung unklar
nach Erz oder anderen Materialien entblößt wird.
Fimmel. Ist ein langer eiserner Keil, den man in die Klüfte setzt und damit die großen Wände auseinanderhebt. Wird auch bisweilen, wenn die Kohlen vor Ort fest stehen, beim Schrämen gleichfalls gebraucht und in den Ritz oder die Schramme gesetzt und mit einem großen Fäustel hineingetrieben, so dass große Stücke brechen müssen.
First. Ist ein festes steinernes Wackengebirge, das über den Kohlen steht; wird auch wohl der Zechstein oder das Dach genannt.
Fallen des Gebirges. Ist es, wenn die First des Zechsteins oben rundum vor Ort sich in die Sohle stürzt und keine Kohlen mehr vor Ort stehen oder zu erlangen sind.
Fahrten. Sind Leitern, die man in Schächten zum
Ein- und Ausfahren gebraucht, desgleichen vor den Kohlenorten, um dem Schwel und den Kohlen nachzuhauen.
G. Gang. Es sind vielerlei im Gebirge, einer mächtiger als der andere. Darin hat sich der Bergmann nach Gebirge und Gelegenheit zu richten, um Stollen und Schächte anzusetzen, wo diese ihr Streichen, Steigen oder Fallen haben.
Geschiebe. Ist jeweils ein kleines, unbeständiges Gebirge, das die Sintflut jeweils am ganzen Gebirge abgeschoben hat und das nicht steht, so dass man mit Schächten oder Stollen hineinkommen könnte, sondern es muss zuvor verbaut werden, damit man dann ersehen kann, wie dem Drängen jeweils vorzukommen ist.
Geschicke. Ist es, wo sich zuerst etwas Gutes anzuzeigen scheint,
so dass man beim Bauen etwas Gutes vermuten und die Hoffnung haben kann, an dem Ort, wo die Geschicke oder die Gelegenheit vorkommen, etwas anzutreffen.
Gestänge. Sind lange, breite buchene Bohlen, die man auf die Grundladen der Sohle legt, auf denen die Berghunde gehen.
Gestübe. Ist der kleine schwarze, mullige Staub der Kohlen, den man zu Anfang, ehe und bevor man an die groben Braunkohlen kommt, durchfahren muss; den hat jeweils die Sintflut vom ganzen Kohlengebirge abgeschoben.
Grundladen. Ist ein langes Holz, auf allen Seiten beschlagen und vorn und hinten ausgelocht, das man in die Sohle legt; darin werden zwei Türstöcke gesetzt, die den Stollen unten auseinanderhalten, damit er nicht zusammengehen kann.
Der Erste Appendix. Gezimmer. Heißt es, wenn ein Stollen mit Türstöcken, Kappen und Grundladen gut versetzt und in der First und an den Seiten mit Pfählen gut verwahrt ist, so dass nichts im Stollen einbrechen oder Schaden bringen kann.
Getriebe. Sind lange, breite Pfähle, die über den Kappen eingesteckt werden, damit man unter dem kleinen abgeschobenen Gebirge des Gerölls durchfahren kann.
Geröll. Ist ein unbeständiges Gebirge, das man vorn zutage hat und das die Sintflut jeweils am ganzen Gebirge abgeschoben hat.
Gebirge. Ist jeweils ein gutes, standhaftes Gebirge, in dem man fortkommen kann und auch jederzeit ersehen kann, wie sich jede Bergart anlassen will.
Grube. Wird bisweilen anstelle eines Stollens genannt, so dass man sagt, wenn etwa einer nach dem anderen fragt, er sei in der Grube.
Geschworener. Sein Dienst ist es, dass er den Arbeitern verdingen muss; und wenn die Arbeiter ein solches Gedinge aufgefahren haben, muss er es ihnen nach Lachtern abnehmen und aufschreiben lassen, wie es mit ihnen vereinbart ist. Er muss auch im Gebirge zusehen, dass die Orte recht getrieben, die Kohlen geschrämt und die Stollen und Schächte im Bau gehalten werden.
Grubenbeil. Hat der Steiger beim Anfertigen des Gezimmers zu gebrauchen; es ist beinahe halb so groß wie ein anderes Zimmerbeil.
Grubenlicht. Haben die Steiger und Arbeiter in den Stollen und
Der Erste Appendix. Schächten anstelle der gezogenen Lichter zu gebrauchen; sie sind einem Hängelicht ähnlich und werden zum Teil aus Eisen, Kupfer oder Messing gemacht.
Ruden. Wird im Grubenlicht anstelle eines Dochtes gebraucht; er ist aus Leinentuch gemacht und muss im Unschlitt wie ein Hängelicht mit Öl brennen.
H. Hangendes. Ist der Zechstein oder das Dach, das über den Kohlen steht.
Haspel. Ist ein rund geschnittenes Holz, das hinten und vorn zwei eiserne Zapfen hat und in die Haspelstützen gelegt wird, damit es sich drehen kann.
Der Erste Appendix. Haspelhörner. Sind zwei krumme Hölzer wie an einem Schleifstein; sie werden an die Zapfen des Haspels angeschlagen, damit man ihn rundherum drehen kann.
Haspelstützen. Sind zwei beschlagene Hölzer; unten werden Zapfen daran geschnitten, die in die Bruch- oder Pfühlbäume gesetzt werden, und oben wird an jedem eine Kehle ausgeschnitten, in der der Haspel mit dem Zapfen liegt.
Hängebank. Sind zwei Hölzer; sie werden der Länge des Schachtes nach in die Pfühlbäume geschnitten, was sich im Geviert zusammenhält, und darauf nimmt man die Kübel ab, die aus dem Schacht gezogen werden.
Häuer. Sind diejenigen, die die Kohlen vor Ort holen und das Gedinge haben, jedes Maß um —— 6 Taler
auszufördern.
Hundläufer. Sind die, die die Kohlen von den Häuern mit den Berghunden vom Ort zutage laufen oder bringen.
Hornstatt. Ist ein Raum im Gebirge, damit man an der Seite des Stollens mit Schächten senkend nach unten kommen und auch sonst bei anderen vorfallenden Dingen — sei es Wetter oder Holz einzubringen oder mit den Berghunden einer dem anderen auszuweichen — fortkommen kann.
Hauptstollen, zwei: beim Rauschenden Wasser der eine Hauptstollen, vor der Zauversch der andere. Das sind die, aus denen man Kohlen ausfördern oder ausbringen kann.
Halde. Ist der Platz vor dem Stollen, wohin man die Berge oder den Schwel läuft.
Unsichere Lesungen
Z. 6: Hornnstadt — Stichwort, Lesung unsicher
Z. 14: } — Klammer: drei Stollennamen, rechts gemeinsame Erklaerung
J. Joch. Werden aus vier so beschlagenen Hölzern im Geviert zusammengeschnitten, die man beim Senken der Schächte gebraucht, damit das Gebirge dahinter stehen kann.
K. Kappe. Ist ein Holz, an dem vorn und hinten eine Kimme geschnitten ist und das oben in der First über zwei Türstöcke in die daran geschnittenen Larven gelegt wird, so dass es die Türstöcke oben auseinanderhält.
Kasten. Ist aus vier Dielen zusammengefügt oder genagelt; die Steiger haben ihn für das Werkzeug zu gebrauchen, um dieses sicher darin zu verwahren.
Kaue. Es sind zwei mit Steinen gewölbte und geschlossene, die Steiger und Häuer samt den anderen Arbeitern Sommer- und Winterszeit innehaben und nach Notdurft gebrauchen.
Karrenläufer. Sind die, die zu Anfang eines Stollens mit Laufkarren eine Zeitlang laufen, ehe und bevor das Gestänge gelegt wird.
Knüppel. Ist ein kurzer Knüppel, den man an das Bergseil schlingt und auf dem man in die Schächte fährt.
Keilhaue. Ist eine eiserne Picke, mit der man die Kohlen gewinnt.
Kratzel. Ist ein eiserner Rechen, mit dem man die groben Kohlen herausziehen kann.
Kratze. Ist ein eiserner Haken, doch vorn etwas zugespitzt, den man zu den Kohlen und zum anderen Gebirge gebraucht.
Krücken. Hat man zum Einfassen der Kohlen zu gebrauchen.
Kohlen. Sind dreierlei: erstens schwarze Kohlen, auch Pech- und Braunkohlen.
Kohlenschuppen. 2 beim Rauschenden Wasser, in die man die Kohlen stürzt. Deren ist einer, in dem die Kasten gemacht sind, —— 100 Schuh lang und 25 Schuh weit; der andere ist — 46 Schuh lang und — 26 Schuh weit gefertigt.
Kohlenkasten. Darin man die Kohlen stürzt, sind — 80, und ein jeder ist sechs Schuh hoch, — 4½ Schuh
weit und 6 Schuh lang, an den Seiten mit Brettern verschlagen und vorn mit einer Tür versehen, die man auf- und zutun kann. Und es gehen in jeden — 18 Maß; das macht ———— 1440 Maß.
Kohlenschuppen.
Liegendes. Ist ein weißes Wackengebirge, auf dem die Kohlen liegen.
Längenorte. Werden an den Seiten des Stollens getrieben, damit man dadurch erfahren kann, wie breit oder mächtig
die Kohlen im Berg stehen. Sie werden auch der Wetter wegen in andere Stollen oder Schächte zu Durchschlägen getrieben, damit man der Wetter wegen desto weiter im Gebirge fortkommen kann, so dass die Lichter brennen.
Larve.
Markscheider. Muss die Stollen, Schächte und Längenorte abziehen und jedes Ort zutage ausbringen, damit man mit den Durchschlägen einen nach dem anderen zu treiben ansetzen kann, auch damit man weiß, wie tief oder hoch jeder Stollen auf jeden Gang einzubringen ist.
Maß.
P. Pfähle. Sind lange, schmale Hölzer, die man an den Seiten der Türstöcke verschießt und dahinter mit Bergen ausfüllt, damit nichts von Bergen oder anderem Material in den Stollen hereinfallen kann. Desgleichen hat man sie auch in der First über den Kappen zu gebrauchen.
Pfühlbäume. Sind zwei lange beschlagene Hölzer, die über jeden Schacht gelegt werden; sie sind in der Mitte ausgelocht, darin stehen die Haspelstützen mit den Zapfen, und sie werden gleichfalls in die Hängebank eingeschnitten.
Pumpen.
Sind gemeine Arbeiter, die an den Pumpen ziehen können.
Fahrtürlein. Sind zwei Ständer, an denen oben an jedem eine Larve und unten Zapfen angeschnitten werden.
Q.
Querschlag. Ist etwas enger und niedriger als ein anderer Stollen; sie werden der Wetter wegen getrieben, damit man damit in andere Stollen und Schächte zum Durchschlag treibt, so dass man dann das Wetter von einem Ort zum anderen führen kann.
Ist ein Abraum, den man am Berg zuerst beim Anheben eines Stollens machen muss, damit man vor dem Gebirge eine gleiche Sohle schafft, so dass man danach mit einem Stollen anfangen kann.
Raubaumhaspel.
Rolle. Ist aus Dielen an den Seiten und unten verschlagen und gemacht wie eine Rinne; darin kann man Kohlen von einem steigenden Ort in die Strecke des Stollens bringen und sie weiter in den Berghunden zutage fördern.
S.
Schächte. Sind, was nach unten in die Tiefe gesenkt wird; und jede Bergart erkennt man nach ihrer Beschaffenheit beim Erkunden des Gebirges. Auch der Wetter wegen muss man sie auf die Stollen einbringen.
Schaufel. Ist eine eiserne Schüppe, die man im Gebirge zum Ab- und Zurückräumen des kleinen Gebirges gebraucht.
Schicht. Ist es, wenn ein jeder Arbeiter am Tag seine Arbeit von 12 Stunden verrichtet.
Steiger. Heißt der, der über die Arbeiter zu gebieten hat und das Gezimmer in Stollen und Schächten fertigen muss.
Steigendes Ort. Heißt es, wenn man ein Ort treibt, das man von der Sohle aus jeweils steigen lässt und das gar steil hinauf getrieben wird.
Schlepphaken. Ist ein eiserner Haken mit einem Ring, durch den man ein Seil ziehen kann, mit dem man das Holzwerk des Gezimmers — wie Stempel, Türstöcke und anderes — vor die Örter bringt; und der Haken wird in das Holz geschlagen, damit man
danach mit dem Seil das Holz auf dem Gestänge einschleppen kann.
Steigen. Ist es, wenn sich der Zechstein in die Höhe zieht und die Kohlen damit steigen; das wird jeweils ein Steigen genannt.
Spur.
Ist ein Gleis zwischen zwei Gestängen, in dem der Leitnagel am Hund läuft; sie ist etwa 1½ Zoll weit.
Sohle. Heißt, was man in den Stollen unter sich hat, worauf die Gestänge liegen.
Stufen schlagen. Heißt es, wenn der Geschworene ein Gedinge, das aufgefahren worden ist, abnimmt und mit dem Lachter misst; dann macht er ein Zeichen dort, wo er gemessen hat,
wonach er sich dann in der anderen Woche beim weiteren Auffahren zu richten hat.
Sumpf. Heißt so viel, wie wenn man einen Damm schlägt, damit man darin das Wasser halten kann.
Schwel.
Der liegt unter dem Zechstein und auf den Schwarzkohlen; er ist wohl schwarz, aber nicht tauglich, so dass man ihn gebrauchen könnte. Er wird darum jeweils, soweit kein Raum im Gebirge ist, auf die Halde gefördert.
Schwarzkohlen. Die liegen unter dem Schwel und stehen auf den Braunkohlen. Sie sind für alles Feuerwerk zu gebrauchen, weil sie besser sind als die anderen.
Braunkohlen — siehe B.
Pechkohlen — siehe B.
Stollen. Heißt es, wenn man auf der Sohle liegend in ein ganzes Gebirge treibt, um die Wasser zu fassen, damit man desto besser zur Ausförderung kommen kann.
Säge.
Hat der Steiger zum Schneiden des Holzwerks zu gebrauchen.
Schneidmesser. Hat der Steiger zu gebrauchen, damit er die Stiele in Kratzen, Keilhauen und Schaufeln macht.
Schneidig. Ist ein Gebirge, unter das man nicht kommen kann; es muss zuvor verzimmert werden, und es ist ein Gebirge, das gern bricht.
Kreuze — siehe K.
— …setzt, Wetter- und Wassersnot, oder aber beim Senken und Einbringen tiefer Schächte angesetzt und getrieben werden müssen. — … der Sohle zu gebrauchen.
[Anmerkung der Transkription: Tabelle — Glossar des Holzvogts Wagener. Stichwort als eigene Zeile, Erklärung darunter; Zeilen der Erklärung durch Zeilenumbruch getrennt, Worttrennung am Zeilenende als =]
— …zwischen die Türstöcke eingestrichen und oben mit Brettern fest verschlagen bis vor das Ort, damit sich das Wetter darunter durchziehen kann und vor Ort gutes Wetter bringt, so dass man davor arbeiten kann. — …Stufen schlagen muss, weil man mit keinem Büschel zuschlagen oder wegbringen kann. —
[Anmerkung der Transkription: Tabelle — Glossar des Holzvogts Wagener. Stichwort als eigene Zeile, Erklärung darunter; Zeilen der Erklärung durch Zeilenumbruch getrennt, Worttrennung am Zeilenende als =]
Der Erste Appendix. …wieder dazu kommen. — …oder sonst vor anderem Gebirge Schrammen vor Ort hineinhauen, damit man danach Fimmel in die Schrammen setzen und alsdann mit großem Büschel treiben kann, so dass man große Stücke abtreiben oder hereinwerfen kann. — …Stein hat, der zu zerschlagen ist.
[Anmerkung der Transkription: Tabelle — Glossar des Holzvogts Wagener. Stichwort als eigene Zeile, Erklärung darunter; Zeilen der Erklärung durch Zeilenumbruch getrennt, Worttrennung am Zeilenende als =]
Der Erste Appendix. …in Schächten und Stollen; sonst brennt kein Licht, so dass man an diesen Orten etwas ausrichten oder gar in Stollen oder Schächten bleiben könnte. — …angehängt wie ein Gerüst, so dass man sich danach jederzeit gut zum Arbeiten richten kann. — …Fertigung der Stollen.
[Anmerkung der Transkription: Tabelle — Glossar des Holzvogts Wagener. Stichwort als eigene Zeile, Erklärung darunter; Zeilen der Erklärung durch Zeilenumbruch getrennt, Worttrennung am Zeilenende als =]
Der Erste Appendix. …in die Schächte gehängt; danach werden Stempel dazwischen geschlagen, damit sich das Gezimmer auseinanderhält und nicht zusammengehen kann. —
[Anmerkung der Transkription: Tabelle — Glossar des Holzvogts Wagener. Stichwort als eigene Zeile, Erklärung darunter; Zeilen der Erklärung durch Zeilenumbruch getrennt, Worttrennung am Zeilenende als =]
Unsichere Lesungen
Wünschelrüten — Stichwort ohne Erklärung, Rest leer
[Anmerkung der Transkription: Tabelle — Glossar des Holzvogts Wagener, Schluss (Z); untere Seitenhälfte leer. Stichwort als eigene Zeile, Erklärung darunter; Zeilen durch Zeilenumbruch getrennt, Worttrennung am Zeilenende als =]
Der zweite Appendix. Universal-Probierbuch für alle und jede Salzwerke, die es geben kann. Berechnet durch mich, Johannes Rhenanus.
Erste Tafel. Die erste Tafel zeigt an, was ein jeder Brunnen ertragen kann, wenn man von Stunde zu Stunde, von Tag zu Tag, von Monat zu Monat und so ein ganzes Jahr rechnet. Die Rechnung beginnt bei einer Kanne in der Stunde und geht von Kannen auf Eimer, von Eimern auf Fass, von Fässern auf Fuder — nach meißnischem Eichmaß.
Der zweite Appendix: das Universalprobierbuch, „vff alle vnnd Jede Saltzwercker so da sein konnen“ — heute: auf alle und jede Salzwerke, die es geben kann Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 623 · Digitalisat · gemeinfrei
Unsichere Lesungen
Z. 3: Saltzwercker — Endung mit Zierschwung, evtl. Saltzwercke
Zweite Tafel. Die zweite Tafel ist ebenso gerechnet, von Kannen zu Kannen, von Eimern zu Eimern, von Fässern zu Fudern. Die Rechnung beginnt bei einem Sechzehntel Lot und geht bis zu 100 Pfund, jeweils auf Stunde, Tag, Monat und Jahr gerechnet — damit man wissen könne, wie viel Salz ein jeder Brunnen in einer Stunde, an einem Tag, in einem Monat und in einem Jahr ertragen kann.
Dritte Tafel. Die dritte Tafel ist gerechnet, wie viele Kannen, Eimer, Fässer und Fuder ein jeder Brunnen in einer Stunde, an einem Tag, in einem Monat oder in einem Jahr geben kann, und was daraus — von einsechzehntellötiger Sole an bis zu dreißiglötiger — an Salz in Metzen, Scheffeln und Vierteln ersotten und ausgebracht werden kann, ebenfalls nach meißnischem Eichmaß.
Erste Taffell, Teil 1. Zweizeiliger Kopf: Gruppenzeile 'Ein stunde gibt. | Tag. | Monat. | Jahr.' und Einzelspalten 'Kann Eimer | Kann Eim. faß fuder | Kann Eim. faß fuder | Kann Eimer faß fuder'. Spaltenköpfe 'Kann' und 'faß' sowie alle Werte dieser Spalten in roter Tinte, Gruppentrennlinien rot; untere Seitenhälfte leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 626
Erste Taffell, Fortsetzung (Faß und Fuder je Stunde). Zweizeiliger Kopf: 'Ein stunde gibt. | Tag. | Monat. | Jahr.' und 'faß fuder | Kann Eimer faß fuder | Kann Eim. faß fuder | Kann Eim. faß fuder'; Spaltenköpfe 'faß' und 'Kann' rot, Gruppentrennlinien rot. Kein Kolumnentitel auf der Seite; untere Seitenhälfte leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Tabelle der Handschrift, S. 626
Ein stunde gibt: faß
Ein stunde gibt: fuder
Tag: Kann
Tag: Eimer
Tag: faß
Tag: fuder
Monat: Kann
Monat: Eim.
Monat: faß
Monat: fuder
Jahr: Kann
Jahr: Eim.
Jahr: faß
Jahr: fuder
1
12
360
4320
1
24
720
8640
2
48
1440
17280
3
72
2160
25920
4
96
2880
34560
5
120
3600
43200
6
144
4320
51840
7
168
5040
60480
8
192
5760
69120
9
216
6480
77760
10
240
7200
86400
11
264
7920
95040
12
288
8640
103680
13
321
9360
112320
Unsichere Lesungen
321 — Tag fuder bei 13; so geschrieben, rechnerisch 312
So reich ist der Brunnen zu Frankenhausen, der wegen seiner Menge für den vornehmsten in deutschen Landen gehalten wird.
Tabelle der Handschrift, S. 627
Erste Taffell, Schluss (Fuder je Stunde 23-25). Schmaler eingebundener Streifen ohne Tabellenkopf und ohne Kolumnentitel; Spaltenzuordnung nach dem Kopf von Bl. 311v, Gruppentrennlinien rot. Zeilen 14-22 nicht im Bild.
Annder Taffell, Teil 1 (Salzgehalt je Kann in Loth, umgerechnet auf Eimer, Faß, Fuder). Zweizeiliger Kopf: 'Ein Kann helt. | Eymer. | Faß. | fuder.' und '℔ loth | Cente: ℔ lot | Cent ℔ loth | Ce. ℔ loth'; ℔ = Pfundzeichen (lb-Ligatur), Köpfe und Werte der ℔-Spalten rot, Gruppentrennlinien rot. Brüche wie 1/16, 4 5/8 als Bruchschreibung der Vorlage. Roter Kolumnentitel auf dieser Versoseite; untere Seitenhälfte leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 629
Annder Taffell, Fortsetzung (13 bis 24 loth je Kann). Ohne Tabellenkopf und ohne Kolumnentitel im Bild; Spalten nach dem Kopf von Bl. 312v, ℔-Werte rot, Gruppentrennlinien rot. Zeilen 11 und 12 nicht im Bild (Scan oben beschnitten); untere Seitenhälfte leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 630
Annder Taffell, Fortsetzung (25 loth bis 1 ℔ 6 lot je Kann). Zweizeiliger Kopf: 'Ein Kann helt. | Eimer. | Faß. | fuder.' und '℔ lot | Cent. ℔ lot | Cente ℔ lot | Cent. ℔ lot'; ℔ = Pfundzeichen, Köpfe und Werte der ℔-Spalten rot, Gruppentrennlinien rot. Kein Kolumnentitel; untere Seitenhälfte leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Obwohl alle Arten von Sole, die auf dieser Seite angeführt sind, nicht sehr ergiebig sind, ist doch der letzte Posten durchweg gut.
Tabelle der Handschrift, S. 631
Annder Taffell, Schluss (1 ℔ 10 bis 1 ℔ 12 lot je Kann). Ohne Tabellenkopf und Kolumnentitel im Bild, Spalten nach dem Kopf von Bl. 313v; ℔-Werte rot, Gruppentrennlinien rot. Zeilen 1 ℔ 7-9 lot nicht im Bild (Scan oben beschnitten); untere Seitenhälfte leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Dritte Taffell, Teil 1 (Salz je Stunde in Loth, hochgerechnet auf Tag, Monat, Jahr). Zweizeiliger Kopf: 'Ein stunde gibt. | Tag. | Monat. | Jahr.' und '℔ lot | Cente ℔ lot | Cent. ℔ lot | Cent. ℔ lot'; ℔ = Pfundzeichen, Köpfe und Werte der ℔-Spalten rot, Gruppentrennlinien rot. Brüche als Bruchschreibung der Vorlage. Roter Kolumnentitel auf dieser Versoseite; untere Seitenhälfte leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 633
Dritte Taffell, Fortsetzung (12 bis 24 lot je Stunde). Ohne Tabellenkopf und Kolumnentitel im Bild, Spalten nach dem Kopf von Bl. 314v; ℔-Werte rot, Gruppentrennlinien rot. Zeile 11 nicht im Bild (Scan oben beschnitten); untere Seitenhälfte leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 634
Dritte Taffell, Fortsetzung (28 lot bis 1 ℔ 6 lot je Stunde). Ohne Tabellenkopf und Kolumnentitel im Bild, Spalten nach dem Kopf von Bl. 314v; ℔-Werte rot, Gruppentrennlinien rot. Zeilen 25-27 nicht im Bild (Scan oben beschnitten); untere Seitenhälfte leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Umrechnungstabelle Stunde/Tag/Monat/Jahr. Zweistufiger Kopf: Gruppen 'Ein stundt gibt.' (℔, lot), 'Tagk.' (Cent:, ℔, lot), 'Monat' (Cent:, ℔, lot), 'Jahr.' (Cent:, ℔, lot); alle ℔-Kopfzellen rot, alle Werte der ℔-Spalten rot. Spalten 'Tagk: Cent:' und 'Jahr: lot' auf dieser Seite leer. Untere Hälfte der Seite leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 636
Fortsetzung der Umrechnungstabelle von 316r, gleiche Spaltenstruktur (Kopfzeilen nicht abgebildet, Spaltenbezeichnungen von 316r uebernommen). PDF-Seite ist oben beschnitten (Scan nur 1338 px hoch): Kolumnentitel, Tabellenkopf und vermutlich die Zeilen fuer 6-8 ℔ fehlen im Bild. Werte der ℔-Spalte je Stunde und Tagk-℔ rot; Monat-℔ und Jahr-℔ nur in den ersten beiden Zeilen ausgefuellt (rot), sonst leer. Untere Haelfte der Seite leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 638
PDF-Seite oben beschnitten: Kolumnentitel, Tabellenkopf und vermutlich die ersten Zeilen fehlen im Bild. Aus dem Durchschlag auf 317r nur die Gruppenkoepfe 'Ein stundt gibt.' (2 Spalten), 'Tagk.' (4), 'Monat' (4), 'Jahr' (4) lesbar, Unterspalten unleserlich, daher als [1]-[4] nummeriert. Brueche mit Nenner 400 als 'ganz zaehler/400' wiedergegeben; Brueche durchweg rot, ebenso Jahr [3] und Monat [3] ab Zeile 9. Untere Haelfte der Seite leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 640
Fortsetzung der Tabelle von 318r, gleiche Spaltenstruktur (Spaltennamen von 318r uebernommen; eine evtl. 15. Spalte 'Lots 1/8' liegt ausserhalb des Bildrandes). PDF-Seite oben beschnitten: Kolumnentitel, Tabellenkopf und die ersten Zeilen fehlen im Bild. Brueche mit Nenner 400 als 'ganz zaehler/400'; Kan-, Metz- und Scheff-Werte rot. Untere Haelfte der Seite leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 642
Fortsetzung der Tabelle von 319r, gleiche Spaltenstruktur (Spaltennamen von 319r uebernommen). PDF-Seite oben beschnitten: Kolumnentitel, Tabellenkopf und erste Zeile (Kan 1) fehlen im Bild. Brueche mit Nenner 400 als 'ganz zaehler/400'; Kan-, Metz- und Sch-Werte rot.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 643
Fortsetzung der Umrechnungstabelle, gleiche Spaltenstruktur wie 319r (Spaltennamen uebernommen). PDF-Seite oben beschnitten: Kolumnentitel, Foliierung, Tabellenkopf und die ersten Zeilen (Kan 1-12) fehlen im Bild. Brueche mit Nenner 400 als 'ganz zaehler/400'; Kan-, Metz- und Sch-Werte rot. Untere Haelfte der Seite leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 646
Fortsetzung der Umrechnungstabellen, gleiche Spaltenstruktur wie 321r (Spaltennamen uebernommen). PDF-Seite stark beschnitten (Scan nur 689 px hoch): Kolumnentitel, Lot-Vermerk, Tabellenkopf und die ersten Zeilen (Kan 1-12) fehlen im Bild. Spalten Monat Metz, Jahr Metz und Jahr virtel in den sichtbaren Zeilen leer. Brueche mit Nenner 400 als 'ganz zaehler/400'; Kan-, Metz- und Scheff-Werte rot.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Der zweite Appendix. Lot 20. Eine Stunde ergibt … Tag. Monat. Jahr.
Tabelle der Handschrift, S. 660
Am linken Rand vor der Tabelle 'Lot. 20.' (Salzgehalt). Kopfzeile in Gruppen: 'Ein stundt gibt.' ueber Sp. 0-1 (kan, Ein); 'Tag' ueber Sp. 2-5; 'Monat' ueber Sp. 6-9; 'Jahr' ueber Sp. 10-13. Spaltenkoepfe rot. Brueche als 'ganz zaehler/nenner'. Viele Zellen leer (Metz-Spalten von Monat und Jahr sowie virtel Jahr durchweg leer). Sp. 0 rot, Sp. 1 schwarz; Metz- und Scheff-Spalten rot, virtel/Wergk schwarz. Untere Haelfte der Seite leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zu dieser Seite gibt es keine Übersetzung — die Tabelle steht unten.
Tabelle der Handschrift, S. 662
Der Scan dieser Seite ist beschnitten: Kolumnentitel, Kopfzeile der Tabelle und Lot-Angabe am Rand fehlen im Bild (nur der unterste Rand der Kopfzeile sichtbar). Spaltenkoepfe nach dem Muster der Nachbarseiten ergaenzt (Gruppen 'Ein stundt gibt.' Sp. 0-1, 'Tag' Sp. 2-5, 'Monat' Sp. 6-9, 'Jahr' Sp. 10-13); vermutlich Lot 22. Brueche als 'ganz zaehler/nenner'. Sp. 0 rot, Sp. 1 schwarz; Metz- und Scheffel-Spalten rot, virtel/Werk schwarz. Zeile 11 Monat-Metz liest '2 161/400' (sic).
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Der zweite Appendix. Eine Stunde ergibt … Tag. Monat. Jahr.
Tabelle der Handschrift, S. 663
Kopfzeile in Gruppen: 'Ein stundt gibt.' ueber Sp. 0-1; 'Tag' ueber Sp. 2-5; 'Monat' ueber Sp. 6-9; 'Jahr' ueber Sp. 10-13. Spaltenkoepfe rot. Brueche als 'ganz zaehler/nenner'. In den Zeilen 0-8 stehen die Monat-Metz-Werte (Sp. 6) physisch in der Werk-Spalte des Tags (Sp. 5), jeweils mit rotem '=' ueber die Spaltenlinie in Sp. 6 hinueber verwiesen; hier in Sp. 6 eingetragen. Sp. 0 rot, Sp. 1 schwarz; Metz- und Scheffel-Spalten rot, virtel/Werk schwarz. Lot-Angabe am linken Rand nicht im Bild. Untere Haelfte der Seite leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Tabelle der Handschrift, S. 663
kan
Ein
Metz:
virt:
Scheff:
Werk:
Metz:
virt:
Scheff
Werk
Metz
virt:
Scheff
Werk
1
2 304/400
2 320/400
0
5
1 240/400
0
2
5
2
1 208/400
1
1 240/400
1
10
3 80/400
0
4
10
3
112/400
2
160/400
2
3
1
320/400
1
6
15
4
3 16/400
2
3 80/400
2
8
1
2 160/400
1
8
20
5
1 320/400
3
2
3
1
2
0
2
10
25
6
224/400
0
1
320/400
0
7
2
1 240/400
0
0
31
12
1 48/400
0
2
1 240/400
0
2
5
3 80/400
0
0
62
24
2 96/400
0
4
3 80/400
0
4
10
2 164/400[?]
1
0
124
48
192/400
1.
8
2 160/400
1
8
20
320/400
3
0
248
1.
96/400
3.
0
1
3 80/400
3
10
31
2 160/400
1
11
382
2
192/400
2
1
2
2 160/400
3
9
63
320/400
3
10
765
3
288/400
1
2
3
1 240/400
3
8
95
3 80/400
0
10
1148
4.
384/400
0
3
4
320/400
3
7
127
1 240/400
2
9
1531
5
1 80/400
3
3
5
0
3
6
159
0
0
9
1914
Faß. 1.
1 176/400
2
4
6
3 80/400
2
5
191
2 160/400
1
8
2297
Fuder 1
2 352/400
0
9
12
2 160/400
1
11
382
320/400
3
4
4595
Unsichere Lesungen
2 164/400 — Tabellenzeile 7 Jahr-Metz, 164 oder 160
Der zweite Appendix. Eine Stunde ergibt … Tag. Monat. Jahr.
Tabelle der Handschrift, S. 665
Kopfzeile in Gruppen: 'Ein stundt gibt.' ueber Sp. 0-1; 'Tag' ueber Sp. 2-5; 'Monat' ueber Sp. 6-9; 'Jahr' ueber Sp. 10-13. Spaltenkoepfe rot. Keine Brueche auf dieser Seite (vermutlich Lot 25); viele Zellen leer, Metz-Spalte des Jahrs durchweg leer. Sp. 0 rot, Sp. 1 schwarz; Metz- und Scheffel-Spalten rot, virtel/Werk schwarz. Lot-Angabe am linken Rand nicht im Bild. Untere Haelfte der Seite leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Der Scan dieser Seite ist oben beschnitten: Kolumnentitel und Gruppenkoepfe (Ein stundt gibt. / Tag / Monat / Jahr) fehlen im Bild, nur die Zeile der Spaltenkoepfe ist sichtbar; am linken Rand '30.' (Lot 30, das Wort 'Lot' abgeschnitten). Gruppen nach Muster: Sp. 0-1, Tag Sp. 2-5, Monat Sp. 6-9, Jahr Sp. 10-13. Spaltenkoepfe rot. Brueche als 'ganz zaehler/nenner'. Metz-Spalten von Monat und Jahr sowie virtel Jahr durchweg leer. Sp. 0 rot, Sp. 1 schwarz; Metz- und Scheffel-Spalten rot, virtel/Werk schwarz. Untere Haelfte der Seite leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Zweizeiliger Kopf: links 'Ein stündt gibt.' über den Spalten 'kan:' und 'Eim:'; darüber drei rote Gruppentitel 'Tagk.', 'Monat.', 'Jahr.' mit je vier Spalten Metz / virt: / Scheff: / Werck. Spaltentitel Metz und Scheff sowie deren Werte rot (Brüche mit Nenner 400, als 'ganze Zaehler/400' wiedergegeben), virt und Werck schwarz; Zeilenköpfe der kan-Spalte rot, der Eim-Spalte schwarz. Linker Rand der ersten Spalte im Scan angeschnitten. Untere Seitenhälfte leer.
Rot gesetzte Werte sind in der Handschrift rubriziert.
Der Dritte Appendix. Besonderes Probierbuch für das Salzwerk Sooden. Auch des seligen Christoff Homberg Probiertäfelchen, wie viel Sole zu jeder Zeit auf eine Pfanne Salz gehört, und sein Bedenken wegen der Sole.
Der dritte Appendix: das Probierbuch für das Salzwerk Sooden Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 675 · Digitalisat · gemeinfrei
Der Dritte Appendix. Zu wissen: Ein Fuder Allendorfer Maß hat —— 6 Ohm oder — 720 Quart. Ein Ohm —— 120 Quart oder 20 Viertel.
Eine Pfanne gutes trockenes Salz soll wiegen —— 1240 Pfund, oder ein Achtel —— 155 Pfund.
Eine Pfanne hat: Pfund —— 1240, Lot —— 39 680, Quentchen —— 158 720.
Der Dritte Appendix. Des seligen Christoff Homberg Bedenken wegen der Sole.
Obwohl die Bodemeister in Sooden sagen, je trockener die Zeit sei, desto besser sei die Sole in allen Bothen, so habe ich doch, nachdem ich Anno 49 angefangen habe und gelernt habe, die Sole mit der kleinen Probe zu prüfen, und auf diese Sache und darauf, wie sich der Brunnen in seinem Quellen zeigt, sowie auf andere Wahrzeichen mehr achtgegeben habe, mit der Zeit gerade das Gegenteil gefunden.
Und ich kann nicht anders sagen, als: je nasser das Jahr, desto besser und mehr Sole ist da, besonders im Frühling; dagegen: je trockener die Jahre sind, desto geringer und weniger wird die Sole, besonders im Herbst und um Martini.
Der Dritte Appendix. Probiertäfelchen, vom seligen Christoff Homberg aufgestellt, worin sich findet, wie viel Sole zu jeder Zeit auf eine ganze Pfanne Salz gehört. Wenn in der kleinen Probe ein Quart hält —, so kommt auf eine Pfanne —.
Tabelle der Handschrift, S. 678
Unlinierte Spaltentabelle; Werte in Federzeichen. Nach jeder Quenten-Angabe ein waagerechter Füllstrich bis zur Füder-Spalte; die halben Quenten-Zeilen sind ohne Werte (nur Strich). Zwischen dem 3-Lot- und dem 4-Lot-Block steht die Zwischenzeile 'So kompt vff ein Pfann' (Zeile 8). Brüche als 'ganze Zaehler/Nenner'. Untere Seitenhälfte leer.
Fortsetzung des Probir-Täffleins (5 und 6 Lot), unliniert; nach jeder Quenten-Angabe ein Füllstrich, halbe Quenten ohne Werte. Zwischenzeile 'So kömpt vff ein Pfann' (Zeile 8). Brüche als 'ganze Zaehler/Nenner'; '118 2/21' in der Vorlage mit Abstand '1 18'. Untere Seitenhälfte leer.
Der Dritte Appendix. Wenn ein Quart hält —, so kommt auf eine Pfanne —.
Anmerkung: Was die halben Quentchen sind, steht bei Christoff Homberg nicht; ebenso die hinzugefügten Brüche — die habe ich hinzugesetzt.
Anmerkung: Aus einem alten Zettel Christoff Hombergs, geschrieben Anno 48: Auf Nikolai hat ein Quart Sole gehalten —— 3½ Lot.
Tabelle der Handschrift, S. 680
Schluss des Probir-Täffleins (7 Lot, 8 Lot), unliniert; Füllstriche nach der Quenten-Angabe, halbe Quenten ohne Werte. Die Zwischenzeile 'So kömpt vf ein Pfan' steht hier klein auf dem Füllstrich der Zeile 7 Lot / 2 Quenten (Zeile 4). Brüche als 'ganze Zaehler/Nenner'.
Der Dritte Appendix. Anno 49: 3 Lot 3 Quentchen am Mittwoch nach Conversionis Pauli; 4 Lot 2 Quentchen den 18. Februar; 5 Lot den 28.
Anmerkung: Wenn 1 Quart 5 Lot Salz gibt, so ist eben das 18. Lot an Sole Salz, oder der 18. Teil ist gut.
Kleine Salzproben durch den seligen Christoff Homberg, Anno 1549. In diesem Jahr sind gesotten worden —— 4692 Pfannen. Um Ostern hat ein Quart gehalten —— 4 Lot; im Herbst nach Martini, als die Sole am allerschwächsten gewesen ist —— 3 Lot 1 Quentchen.
Anmerkung: Was aber die Sole vor dieser Zeit gehalten hat, ehe mein gnädiger Fürst und Herr die Bothe gebaut hat, und bis auf dieses Jahr 49, ist unbekannt; es hätten es denn die Pfänner aufgeschrieben.
Der Dritte Appendix. Anno 1550: gesotten — 5638 Pfannen.
Beim Brunnenbau, als die alten Gerinne und die Fassung des Brunnens herausgenommen, der Platz geräumt, die guten Adern zusammengebracht und das wilde Wasser gesondert ins Gewölbe zum Abfließen gehalten wurde, hat auf Visitationis Mariae, den 2. Juli, ein Quart gehalten —— 6 Lot.
Anmerkung: Und dies ist die Zeit, von der die Bodemeister rühmen, die Sole sei damals am besten gewesen; damals aber war noch nicht angeordnet, dass das Salz durch Roste gemessen werden musste.
Der Dritte Appendix. Anno 1551: gesotten —— 5785 Pfannen. Ein Quart Sole hat gehalten 7 Lot um Ostern — die Werra war Hochwasser gewesen; 6 Lot 1 Quentchen den 21. Juli. Im Herbst ist die Werra Hochwasser gewesen, deshalb ist nicht geprobt worden.
Anno 1552: gesotten —— 6254 Pfannen. 7 Lot um Ostern, 5½ Lot im Herbst — es war eine trockene Zeit.
Anmerkung: In diesem Jahr ist angeordnet worden, dass das Salz durch die Roste gemessen werden musste; darum haben die Bodemeister wieder angefangen, sich über die Brunnenbauten zu beklagen.
Der Dritte Appendix. Anno 1553: gesotten — 6460 Pfannen. 7 Lot um Ostern, 5½ Lot im Herbst.
Anno 1554: gesotten 6151 Pfannen. In diesem Jahr sind sowohl im Winter als auch im Sommer wenig Hochwasser gewesen. 6 Lot 1 Quentchen um Ostern, 5 Lot 1 Quentchen im Herbst — es war trockene Zeit.
Anno 1555: gesotten 5980 Pfannen. 7 Lot 1 Quentchen um Ostern. Es ist ein nasses Jahr gewesen, deshalb hat sich die Sole gut gehalten, und es ist nicht weiter geprobt worden.
Anno 1556: gesotten — 6767 Pfannen. 7½ Lot um Ostern — es ist viel Gewässer gewesen; 5½ Lot im Herbst — es ist ein trockener Sommer gefolgt.
Der Dritte Appendix. Anno 1557: gesotten ____ 6024 Pfannen. 7 Lot um Ostern, 5 Lot 1 Quentchen im Herbst. In diesem Jahr ist der Quellborn auf Michaelis vertrocknet und erst um Invocavit Anno 58 wiedergekommen.
Anno 1558: gesotten - 5953 Pfannen. In diesem Jahr sind Hochwasser und Feuchtigkeit spät, erst nach Ostern gekommen; ein Quart hat gehalten 7 Lot um Pfingsten, 6 Lot im Herbst.
Der Dritte Appendix. Anno 1559: gesotten ____ 7020 Pfannen. 7 Lot nach Trinitatis; 6 Lot 1½ Quentchen den 13. Juli — Anmerkung: Da sind die unebenen Adern aus dem Brunnen gewiesen worden; 5 Lot 3 Quentchen um Michaelis; 5½ Lot um Martini. Der Quellborn ist im Monat August vertrocknet und erst nach Weihnachten Anno 60 wiedergekommen.
Anno 1560: gesotten 7656 Pfannen. Zu Anfang des Jahres sind viele Hochwasser gewesen, so dass die Sole von selbst wieder zugenommen hat und gehalten hat: 7 Lot den 7. Januar, 7 Lot 1 Quentchen um Ostern, 6½ Lot um Exaudi. Sodann sind viele Regenwetter eingefallen, so dass die Sole wieder zugenommen hat: 7 Lot den 10. August.
Anmerkung: In der folgenden Zeit ist Sole übrig gewesen, und es ist nicht deswegen, sondern wegen zu wenig Feuer zum Ausbringen Klage vorgefallen.
Der Dritte Appendix. Anno 1561: gesotten 8066 Pfannen. 7½ Lot um Ostern; 7 Lot 1 Quentchen den 19. Mai; 6 Lot 2½ Quentchen den 14. Juli; 6½ Lot den 16. August; 6 Lot ½ Quentchen den 20. Oktober; 6 Lot den 10. und 23. Dezember. Der Quellborn ist auf Luciae ganz ausgeblieben und oben zugefroren, aber am letzten Dezember, weil feuchtes Wetter gewesen ist, wiedergekommen.
Anno 1562: gesotten 7056 Pfannen. 6 Lot 1 Quentchen den 16. Januar; 7 Lot den 6. Februar; 6½ Lot den 23. Juni; 6 Lot den 22. Oktober; 6 Lot ½ Quentchen den 1. Dezember. In diesem Jahr ist der Quellborn — weil immer feuchtes Wetter gewesen ist — nicht vertrocknet, hat aber im Herbst kaum ein Drittel so stark gequollen wie um Ostern.
Der Dritte Appendix. Anno 1563: gesotten 7501 Pfannen. Es hat nicht sonderlich Hochwasser und Gewässer gegeben. 6 Lot 1 Quentchen und etwas mehr den 25. Januar; 7 Lot den 8. März; 6 Lot 1 Quentchen den 9. September; 6 Lot den 18. Dezember. In diesem Jahr ist der Quellborn auch nicht ganz vertrocknet, hat aber im November sehr gering gequollen.
Anno 1564: gesotten 7557 Pfannen. 6 Lot 1½ Quentchen den 13. Januar; 7 Lot der Brunnen den 23. März; 7 Lot 1 Quentchen die unebene Ader — obwohl diese zuvor, ehe der Brunnen zu Sumpf gehalten wurde, am Born stets um ein halbes Quentchen geringer gewesen ist als die Sole im Brunnen. 6 Lot der Brunnen, 6 Lot 1 Quentchen die Ader, den 27. September; 6½ Lot den 11. November. Und weil Sole genug vorhanden war und sie sich gebessert hatte, ist die Ader wieder abgewiesen worden.
Der Dritte Appendix. 7½ Lot der Brunnen, 7 Lot 3 Quentchen die Adern, den 20. Dezember. Der Quellborn ist in diesem Jahr nicht vertrocknet, hat aber Ende September nur zolldick geflossen.
Anno 1565: gesotten 7733 Pfannen. In diesem Winter sind große Hochwasser gewesen. 7½ Lot der Brunnen, 7 Lot 3 Quentchen die Ader, den 12. April; 6 Lot 3 Quentchen der Brunnen, 7 Lot die Adern, den 4. Juni; 6 Lot 1½ Quentchen der Brunnen den 28. August; 5 Lot 3½ Quentchen der Brunnen, 6 Lot ½ Quentchen die Adern, den 6. November; 6 Lot der Brunnen, 6 Lot 1 Quentchen die Adern, den 16. Dezember. Der Quellborn ist in diesem Jahr im Herbst etliche Zeit nicht ausgeflossen, bis ihm im Dezember das Regenwetter wieder geholfen hat.
Der Dritte Appendix. Christoff Hombergs Meinung und treue Warnung.
Weil es in diesem Jahr an Sole nicht gefehlt hat und gleichwohl die Sole am Gehalt geringer ist als in etlichen der vorigen Jahre, und weil der Brunnen immer zu Sumpf gehalten wird, besonders im Herbst, so ist zu besorgen, dass dieses tiefe Aufziehen dem Brunnen mit der Zeit Schaden bringt. Ursache: weil der Born tiefer in der Wasserwaage ausgezogen wird, als das wilde Wasser abfließt. Wie das leicht an der großen Nebenader zu bemerken ist, die in ihrem ersten gefassten Stand zu jeder Zeit gleich abfließt: denn ehe der Brunnen so tief zu Sumpf gezogen wurde, war diese Ader um ein halbes Quentchen geringer als die gemeine Sole im Brunnen; nun aber ist die Sole im Born um ein Quentchen geringer als die genannte Nebenader.
Der Dritte Appendix. Anno 1566: gesotten 7661 Pfannen. Dieses Jahr ist zu Anfang nass gewesen, und die Werra ist vor Invocavit zweimal Hochwasser gewesen; da hat die Sole gehalten: 6 Lot den 20. Januar; 7 Lot 1 Quentchen den 5. März; 7½ Lot den 20. April; 7 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 7 Lot 2 Quentchen die Ader, den 30. Mai; 6 Lot 3 Quentchen der Brunnen den 6. Juli; 6 Lot der Brunnen, 6 Lot 1 Quentchen die Ader, den 26. August; 5 Lot 3 Quentchen der Brunnen, 6 Lot die Ader, den 28. September. So hat es auch gehalten den 30. Oktober und den 21. Dezember. Der Quellborn ist nach Martini ganz vertrocknet.
Der Dritte Appendix. Anno 1567: gesotten 7014 Pfannen. Dieses Jahr ist zu Anfang vor Esto mihi trocken gewesen, und die Sole hat gehalten: 5 Lot 3 Quentchen der Brunnen den 29. Januar und 16. Februar. Auf Esto mihi hat der Quellborn wieder oben ausgelaufen. 6 Lot und etwas mehr der Brunnen, 6 Lot die Adern, den 12. März; 6 Lot ½ Quentchen den 25. März; 5 Lot 3 Quentchen in Beisein meines gnädigen Fürsten und Herrn; 5 Lot 3 Quentchen damals, den 13. Mai, die grobe und die kleine Ader; 5 Lot 1½ Quentchen den 20. Juni; 5 Lot 1 Quentchen den 12. Juli und 15. Juli, und die unebene Ader hält — 5 Lot 1½ Quentchen.
Bis hierher hat der selige Christoff Homberg geprobt; er ist am — August in Gott verschieden. Die folgenden Proben sind durch den Salzgrafen,
Der Dritte Appendix. den Bornmeister und mich vorgenommen worden. 5 Lot 1½ Quentchen der Brunnen, 5 Lot 1 Quentchen die Adern, den 30. August.
Den 16. September — nachdem ich am 9. zu Sooden eingetroffen und mein Amt angetreten hatte — probten der Salzgraf, Venandt und ich die Sole; sie hielt 5 Lot 1½ Quentchen der Brunnen und auch die Ader. 5 Lot der Brunnen, 5 Lot 1½ Quentchen die Ader, den 25. September; 5 Lot 1 Quentchen Brunnen und Ader den 27. Oktober; 5 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 5 Lot 2 Quentchen die Ader, den 24. November, desgleichen den 1. und 25. Dezember.
Anmerkung: Den 25. Dezember wurden auch die wilden Adern, die aus dem Kämmerlein über die Schwelle fallen, geprobt; ein Quart hielt — 2 Lot 1 Quentchen, und das wilde Wasser — 2½ Quentchen. Den 21. September dieses Jahres vertrocknete der Quellborn und kam erst im folgenden 68. Jahr, den 1. März, wieder.
Der Dritte Appendix. Anno 1568: gesotten - 6726 Pfannen. Es ist ein trockenes Jahr, der Winter aber Hochwasser gewesen, und die Sole hat gehalten: 5 Lot ½ Quentchen der Brunnen, 5 Lot ½ Quentchen die Adern, den 16. Januar; 2 Lot 1 Quentchen damals die wilden Adern, wie sie aus dem Kämmerlein über die Schwelle fallen. 5 Lot ½ Quentchen der Brunnen den 16. Februar; 5 Lot ¾ Quentchen damals die oberste Ader zum Kunsthaus hin; 5 Lot 1¼ Quentchen die mittlere Ader; 5 Lot 3 Quentchen die untere Ader zu Schmidts Bothe hin. 5 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 5½ Lot die Adern, den 1. März; 5½ Lot der Brunnen, 6 Lot die Adern, den 3. März; 5 Lot 3½ Quentchen der Brunnen, 6 Lot die Adern, den 20. März und 2. April; 6 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 6 Lot 1½ Quentchen die Adern, den 24. April.
Der Dritte Appendix. 5 Lot 3 Quentchen der Brunnen, 6 Lot die Adern, 3¼ Quentchen das wilde Wasser, den 17. Juni; 6 Lot der Brunnen, 6 Lot ¼ Quentchen die Ader, den 20. Juni; 5 Lot 1½ Quentchen der Brunnen, 5 Lot 3 Quentchen die Ader, den 16. Juli; 5 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 5 Lot 1½ Quentchen die Ader, 2 Quentchen wildes Wasser, den 10. August.
Anmerkung: Den 19. August hat der Salzgraf die Beißsole aus Hans Schweitzers Beißtrog holen lassen und geprobt; ein Quart hat gehalten ____________________ 11 Lot.
5 Lot der Brunnen, 5 Lot ½ Quentchen die Ader, 2 Quentchen das wilde Wasser, den 6. Oktober.
Der Dritte Appendix. 5 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 6 Lot 1½ Quentchen die Ader, den 13. November; 5 Lot ½ Quentchen der Brunnen, 5 Lot 1½ Quentchen die Adern, 2⅓ Quentchen das wilde Wasser, den 15. Dezember.
In diesem Jahr hat es sehr an Sole gefehlt, deshalb ist großes Kaltliegen geschehen, so dass man die angeordnete Summe von 7000 Werken um 274 Werke nicht hat ersieden können. Und der Brunnen ist eine Zeitlang so gering gewesen, dass man meinte, er habe irgendeinen Mangel bekommen. Deshalb hat auch mein gnädiger Fürst und Herr befohlen nachzuforschen, ob etwa in der Nähe Brunnen gegraben worden seien; und so musste auch der Bergkhauptmann Hermann Schütz herkommen und alle Umstände besichtigen.
Der Dritte Appendix. Anno 1569: gesotten 7498 Pfannen. Die Sole hat gehalten: 5½ Lot den 14. Januar.
Anmerkung: Den 16. Januar war eine große Flut und Eisfahrt; sie währte gegen 8 Tage. Danach, den 30. Januar, hielt der Brunnen 5½ Lot; 5 Lot 3 Quentchen den 4. Februar. Den 6. März ist der Quellborn zolldick ausgeflossen und am 30. gar stark. 6 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 6 Lot ½ Quentchen die Ader, den 14. und 21. März; 6½ Lot der Brunnen den 5. April, und die Ader hat nicht geprobt werden können; 6 Lot 1½ Quentchen der Brunnen, 6 Lot 1½ Quentchen die Adern, den 2. Mai und 27. Juni; 6 Lot der Brunnen, 6 Lot 1 Quentchen die Adern, im Juli.
Unsichere Lesungen
Z. 10: q̃ — Abkürzungszeichen, wohl Quintlein; durchgehend so
Der Dritte Appendix. 6 Lot der Brunnen den 16. August; 5 Lot 3 Quentchen der Brunnen, 6 Lot die Adern, den 12. September und 1. Oktober; 6 Lot der Brunnen, 6 Lot ½ Quentchen die Ader, am 11. November; 7 Lot ½ Quentchen der Brunnen, 7 Lot 1 Quentchen die Ader, den 8. Dezember.
Der Dritte Appendix. Anno 1570: gesotten 8001 Pfannen. In diesem Jahr hat man immer Sole genug und gute Sole gehabt, und es sind keine Zulagen nötig gewesen; denn es ist ein feuchtes Jahr gewesen und viel Hochwasser, sowohl im Winter als auch im Herbst. Sie hielt: 8 Lot der Brunnen, 8½ Lot die Adern, den 12. März.
Sodann ist der Brunnen immer so stark gewesen, dass er nicht zu Sumpf gebracht und also auch die Nebenadern geprobt werden konnten. 7 Lot 3 Quentchen den 24. April und 4. Mai; 7 Lot 1½ Quentchen den 1. Juni; 7 Lot 1 Quentchen den 27. Juni; 6 Lot 3 Quentchen den 1. Oktober; 6 Lot 1½ Quentchen den 19. Oktober; 6 Lot 3 Quentchen den 12. November; 7 Lot 3 Quentchen den 10. Dezember.
Der Dritte Appendix. Anno 1571. 7 Lot 1 Quentchen den 2. Januar; 7 Lot 1½ Quentchen den 3. Februar; 7½ Lot den 3. und 7½ Lot den 17. März; 7 Lot 1½ Quentchen den 9. April; 6 Lot 1 Quentchen den 24. April.
Anmerkung: Der März und der April sind vom Anfang bis zum Ende sehr trocken und gar warm gewesen.
Damals hielt auch ein Quart garer Sole —————————— 38 Lot und ein Quart trockenes Salz ——— 42½ Lot; gewogen haben Jobst Mennyer und ich.
6 Lot 1 Quentchen den 9. Mai; 6 Lot ½ Quentchen den 1. Juni; 6 Lot den 24. Juni; 6 Lot den 3. Juli; 5 Lot 3 Quentchen den 16. Juli; 5 Lot 1½ Quentchen den 15. August; 5 Lot ½ Quentchen den 4. und 16. September; 5 Lot ½ Quentchen den 1. Oktober.
Unsichere Lesungen
Z. 14: Mennyer — Familienname unsicher, evtl. Mentzer
Der Dritte Appendix. 5 Lot knapp den 27. Oktober und im November; 5 Lot den 9. Dezember.
Anmerkung: In diesem Jahr ist Sole genug, aber geringe gewesen, besonders nach dem März. Den 6. Februar abends um 10 Uhr ist die Werra sehr Hochwasser geworden, so dass man auf dem Brunnen bis zum 25. Februar abends um zwölf Uhr nicht fahren konnte; es hat also stillgestanden —— 18 Tage.
Und dieses Jahr ist allen vorigen und besonders der Meinung des seligen Christoff Homberg etwas zuwider erschienen; denn obwohl viel und überflüssig Sole vorhanden war, ist sie doch am Gehalt gering geworden.
Der Dritte Appendix. Anno 1572. 6 Lot knapp den 3. Januar; 6 Lot ½ Quentchen den 4. Februar; 6 Lot den 3. März; 6 Lot den 12. April; 5½ Lot den 1. Mai; 5 Lot 1½ Quentchen den 3. Juli; 5 Lot ½ Quentchen den 3. August; 5 Lot 1 Quentchen den 2. September; 5 Lot den 3. Oktober; 5 Lot den 1. November; 5 Lot knapp den 6. Dezember.
Anmerkung: In diesem Jahr ist viel Sole und Überfluss davon gewesen, sie ist aber sehr schwach und am Gehalt gering gewesen. Und obwohl die Werra den 11. März Hochwasser geworden ist und es 7 Tage gewährt hat, so dass man auf dem Brunnen nicht fahren konnte, desgleichen den 30. März wiederum, und es hat 3 Tage gewährt, desgleichen den 15. Juli, und es hat 5
Der Dritte Appendix. Tage gewährt, so hat das doch an der Sole keine Besserung wie in den vorigen Jahren bringen wollen. Und dieses Jahr gleicht fast dem nächstvergangenen 71. Jahr; Gott verleihe künftig Besserung.
Anno 1573. 5 Lot knapp den 28. Januar; 5 Lot ½ Quentchen den 18. Februar — es hält das Quart rohe Sole ——— 2 Pfund 27 Lot. 6 Lot weniger ½ Quentchen der Brunnen, 6 Lot 1 Quentchen die Adern, am 1. März; 6 Lot 2½ Quentchen der Brunnen am 16. März und am 2. Mai; 6 Lot ½ Quentchen am 21. Mai; 6 Lot ½ Quentchen der Brunnen, 6½ Lot die Adern, am 2. Juni; 5½ Lot der Brunnen, 6 Lot die Adern, am 3. Juli und 8. August; 6 Lot der Brunnen, 6 Lot 1½ Quentchen die Adern, am 30. September; 6 Lot ½ Quentchen der Brunnen, 6 Lot 2½ Quentchen die Adern, am 10. Dezember. In diesem Jahr ist Sole genug gewesen.
Der Dritte Appendix. Anno 1574. 6 Lot 3½ Quentchen der Brunnen, 7 Lot die Nebenadern, am 10. Januar; 7 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 7 Lot 3 Quentchen die Nebenadern, am 2. Februar.
Anmerkung: Diese Sole hielt am Gewicht — 96 Lot, das waren 3 Pfund; also ist der 13. Teil gut oder Salz gewesen. Damals hielt auch ein Quart wildes Wasser — 90 Lot.
7 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 7 Lot 3 Quentchen die Adern, am 8. März und 20. April; 6 Lot 1 Quentchen den 7. Juni; 5 Lot 1½ Quentchen den 2. Juli; 5 Lot ½ Quentchen den 11. August; 5 Lot weniger ½ Quentchen der Brunnen, 5 Lot und ½ Quentchen die Adern, den 4. September; 5 Lot 1 Quentchen den 29. September; 5 Lot den 3. November.
Der Dritte Appendix. Anno 1575. 5 Lot ½ Quentchen der Brunnen am 10. Januar; 5 Lot weniger ½ Quentchen der Brunnen, 5 Lot 1½ Quentchen die Adern, am 1. Februar; 5 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 5 Lot 1½ Quentchen die Nebenadern, am 3. März auf Befehl meines gnädigen Fürsten und Herrn geprobt, ebenso am 11. März; 5 Lot weniger ½ Quentchen der Brunnen am 4. und 10. Mai, und so bis zum Ende des Jahres.
Denn dieses Jahr ist die meiste Zeit trocken und sonst ein fruchtbares Jahr gewesen. Doch hat sich der Brunnen an der Menge der Sole ziemlich gehalten bis in den Herbst; und am Ende hat es etliche Male an Sole gefehlt, wenn die Sieder streng gesotten haben. Dessen ist dann größtenteils die Schwäche der Sole am Gehalt Ursache gewesen, weil die Sieder viel davon zum Werk haben mussten.
Der Dritte Appendix. Anno 1576. 5 Lot weniger ½ Quentchen der Brunnen den 3. und 9. Januar; 5 Lot der Brunnen, 5½ Lot reichlich die Adern, den 28. Februar, auch den 2. und 10. März; 5½ Lot der Brunnen den 22. März; 6 Lot der Brunnen den 2. April; 6 Lot der Brunnen den 1. Mai; 5½ Lot der Brunnen den 23. Juni; 6 Lot der Brunnen den 13. Juli; 6 Lot der Brunnen, 6½ Lot die Adern, den 17. Juli, als mein gnädiger Fürst und Herr hier gewesen ist; und ein Quart der Sole wog — 96 Lot, das sind 3 Pfund.
Den 17. Oktober hielt ein Quart ——————————— 5 Lot 3 Quentchen, ein Wormser Maß ————— 8 Lot 2½ Quentchen; und die Sole wog ————— 4 Pfund 10 Lot.
Den 12. Dezember hielt ein Quart ——————————— 5 Lot ½ Quentchen, ein Wormser Maß ————— 7 Lot 2½ Quentchen. In diesem Jahr ist Sole genug gewesen.
Der Dritte Appendix. Anno 1577. Den 1. Januar hielt ein Quart Sole ————————— 5½ Lot, ein Wormser Maß ———————— 8 Lot 1 Quentchen. Die Nebenader hielt: ein Quart ————————————— 6 Lot, ein Wormser Maß —————————— 9 Lot.
Den 8. Februar: ein Quart Sole —————————— 5 Lot 3 Quentchen, ein Wormser Maß ——————— 8 Lot 2½ Quentchen; den 2. März desgleichen.
Den 1. April: ein Quart Brunnen ———————— 6 Lot, ein Wormser Maß ————————— 9 Lot. Die Adern: ein Quart ——————————— 6½ Lot, ein Wormser Maß ——————— 9 Lot 3 Quentchen.
Den 1. Mai: ein Quart des Brunnens ————— 5½ Lot, ein Wormser Maß ———————— 8 Lot 1 Quentchen.
Der Dritte Appendix. Den 5. Juni: ein Quart ————————————— 5 Lot 3 Quentchen, ein Wormser Maß —————————— 8 Lot 2½ Quentchen.
Den 1. Juli, August und September: ein Quart Brunnen ——————— 5 Lot 3 Quentchen, ein Wormser Maß —————————— 8 Lot 2½ Quentchen. Die Adern: ein Quart ——————————————— 6 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß —————————— 9 Lot 1½ Quentchen.
Den 22. September, als die Werra von vielem Regen etwas Hochwasser geworden ist, hat sich die Sole auch gebessert; und der Brunnen hat gehalten: ein Quart —————————————— 6 Lot, ein Wormser Maß —————————— 9 Lot.
Im Dezember hat sich die Sole wieder gebessert und am 10. gehalten: ein Quart —————————————— 7 Lot, ein Wormser Maß —————————— 10½ Lot.
Unsichere Lesungen
Z. 19: ge[gestrichen: be]bessert — Korrektur im Wort
Der Dritte Appendix. Anno 1578. Den 8. Januar hat die Sole gehalten: ein Quart ———————— 7 Lot, ein Wormser Maß ———— 10½ Lot. Den 6. Februar desgleichen.
Den 14. Februar: ein Quart ———————— 7 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß ———— 10 Lot 3½ Quentchen; ein Quart der Ader ———— 7 Lot 3 Quentchen.
Den 13. März: ein Quart ———————— 7½ Lot, ein Wormser Maß ———— 11 Lot 1 Quentchen.
Den 10. April: ein Quart ———————— 7 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß ———— 10 Lot 3½ Quentchen.
Den 5. Mai: ein Quart ———————— 7 Lot, ein Wormser Maß ———— 10½ Lot.
Der Dritte Appendix. Den 3. Juni: ein Quart ———————— 6 Lot 3 Quentchen, ein Wormser Maß ———— 10 Lot ½ Quentchen.
Den 7. Juli: ein Quart ———————— 6 Lot, ein Wormser Maß ———— 9 Lot.
Den 27. September: ein Quart ———————— 5 Lot, ein Wormser Maß ———— 7½ Lot. Den 11. November und den 25. desgleichen; damals gab ein Quart der Nebenader ———————————— 5½ Lot. Den 14. Dezember desgleichen.
Der Dritte Appendix. Anno 1579. Die Sole hat in diesem Jahr in der kleinen Probe gehalten wie folgt.
Den 10. Januar: ein Quart ———————— 5 Lot, ein Wormser Maß ———— 7½ Lot.
Den 7. Februar: ein Quart ———————— 5 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß ———— 7 Lot 3½ Quentchen.
Den 8. März: ein Quart ———————— 6 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß ———— 9 Lot 1½ Quentchen.
Den 18. März: ein Quart ———————— 6 Lot 2 Quentchen, ein Wormser Maß ———— 9 Lot 3 Quentchen. Den 13. April und 7. Mai: ein Quart ———————— 6 Lot 2 Quentchen, ein Wormser Maß ———— 9 Lot 3 Quentchen.
Den 3. Juli: ein Quart ———————— 6 Lot 1½ Quentchen, ein Wormser Maß ———— 9 Lot 2¼ Quentchen.
Anmerkung: Sodann, den 26. Juni, ist die Werra sehr groß
Der Dritte Appendix. und Hochwasser geworden, so dass man auf dem Brunnen ausspannen und bis zum 4. Juli — das sind 9 Tage — stillhalten musste.
Sodann hat die Sole gehalten den 8. Juli: ein Quart ———————— 6 Lot 1½ Quentchen, ein Wormser Maß ———————— 9 Lot 2¼ Quentchen.
Den 10. August: ein Quart ———————— 6 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß ———— 9 Lot 1½ Quentchen.
Den 10. September: ein Quart ———————— 6 Lot, ein Wormser Maß ———— 9 Lot.
Den 1. Oktober: ein Quart Sole ———— 6 Lot, ein Quart der Adern ———— 6½ Lot.
Sodann, den 5. Oktober, ist die Werra sehr Hochwasser geworden, so dass man in 8 Tagen auf dem Brunnen nicht fahren konnte; und die Sole hat sich an der Güte um 1 Quentchen gebessert.
Der Dritte Appendix. Den 22. September hat gehalten: ein Quart Sole ———————— 6 Lot 2 Quentchen, ein Wormser Maß ———— 9 Lot 3 Quentchen. Desgleichen im Oktober, November und Dezember.
Anno 1580. Die Sole hat in diesem Jahr in der kleinen Probe gehalten wie folgt.
Den 9. Januar: ein Quart ———————— 6 Lot 1 Quentchen; die Adern ———————— 6 Lot 3 Quentchen; ein Wormser Maß ———— 9 Lot 1½ Quentchen.
Den 23. Februar: ein Quart ———————— 6 Lot; die Adern ———————— 6 Lot 1½ Quentchen; ein Wormser Maß ———— 9 Lot. Den 3. und 17. März und den 28. desgleichen.
Den 3. Mai: ein Quart Sole ———————— 6 Lot ½ Quentchen; ein Quart der Adern ———— 6½ Lot; ein Wormser Maß ———— 9 Lot 1 Quentchen.
Der Dritte Appendix. Den 26. Juni und 16. Juli: ein Quart Brunnen ———————— 6 Lot weniger ½ Quentchen, ein Wormser Maß ———————— 8 Lot 2½ Quentchen; ein Quart Adern ———————— 6 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß ———————— 9 Lot 1½ Quentchen.
Den 29. September: ein Quart Brunnen ———————— 5 Lot 1 Quentchen reichlich; ein Quart Adern ———————— 5 Lot 1½ Quentchen reichlich.
Den 29. Oktober und 19. November hat ein Quart gehalten: Brunnen ———————— 5 Lot nicht ganz; Adern ———————— 5 Lot ½ Quentchen.
Den 14. Dezember: ein Quart Brunnen ———— 4 Lot 3 Quentchen; ein Quart Adern ———— 5 Lot.
Der Dritte Appendix. Anno 1581. Mittwoch, den 28. Dezember im 80. Jahr, ist die Werra von vielem Regen sehr Hochwasser geworden, so dass man am Abend um 12 Uhr auf dem Brunnen ausspannen musste; es hat stillgestanden bis Montag, den 2. Januar Anno 81, am Abend um sechs Uhr, da hat man erst wieder angefahren. Danach ist der Brunnen sehr stark gequollen, so dass man den Stein nicht freihalten konnte.
Den 6. und 14. Januar hat der Brunnen gehalten: ein Quart ———————— 5 Lot.
Den 4. und 13. Februar haben gehalten: der Brunnen ein Quart ———— 5 Lot ½ Quentchen; die Adern ein Quart ———— 5 Lot 1 Quentchen.
Den 20. März: der Brunnen ———————— 5 Lot 1½ Quentchen; die Adern ———————— 5½ Lot.
Der Dritte Appendix. Den 8. April: der Brunnen ein Quart ———— 6 Lot; die Adern ein Quart ———— 6 Lot ½ Quentchen.
Den 17. Mai: der Brunnen ein Quart ———— 6 Lot 1½ Quentchen.
Den 5. Juli: der Brunnen ein Quart ———— 6 Lot ½ Quentchen.
Den 26. August: der Brunnen ein Quart ———— 5 Lot weniger ½ Quentchen; ebenso im September und den 11. Oktober; damals hielt die Nebenader ein Quart ———————— 5 Lot 1 Quentchen.
Den 18. Oktober: der Brunnen ein Quart ———— 5 Lot weniger ½ Quentchen; die Adern ———————— 5 Lot 1 Quentchen.
Den 18. und 26. November: der Brunnen ein Quart ———— 5 Lot; die Nebenadern ———— 5 Lot 1½ Quentchen. Ebenso auch den 3. Dezember.
Der Dritte Appendix. Anno 1582. Den 12. Januar: der Brunnen ein Quart ———— 5 Lot 1 Quentchen, das ist ein Wormser Maß ———— 7½ Lot; die Nebenadern ein Quart ———— 5 Lot 1½ Quentchen, ein Wormser Maß ———————— 8 Lot ¼ Quentchen.
Anmerkung: Den 16. Januar ist die Werra Hochwasser geworden, so dass man 7 Tage auf dem Brunnen stillhalten musste; und es ist sogleich wieder ein harter Frost und Trockenheit eingefallen.
Den 1. Februar: ein Quart des Brunnens ———— 5 Lot 3½ Quentchen, ein Wormser Maß ———————— 8 Lot 3¼ Quentchen.
Den 14. März: ein Quart des Brunnens ———— 6 Lot 2½ Quentchen, ein Wormser Maß ———————— 9 Lot 3¾ Quentchen; ebenso auch den 1. April.
Den 14. April: ein Quart ———————— 6 Lot 3 Quentchen.
Den 3. Mai: ein Quart ———————— 6½ Lot.
Der Dritte Appendix. Den 6. Juni hielt der Brunnen: ein Quart ———————— 5 Lot ½ Quentchen, ein Wormser Maß ———— 8½ Lot.
Den 8. Juli: ein Quart ———————— 5½ Lot, ein Wormser Maß ———— 8 Lot 1 Quentchen.
Den 1. September: ein Quart ———————— 5 Lot 1½ Quentchen, ein Wormser Maß ———— 8 Lot ⅛ Quentchen; den 1. Oktober desgleichen.
Den 21. Oktober die Sole: ein Quart ———————— 5½ Lot, ein Wormser Maß ———— 8 Lot 1 Quentchen; die Nebenadern: ein Quart ———————— 5 Lot 3 Quentchen, ein Wormser Maß ———— 8 Lot 2½ Quentchen.
Den 17. November: ein Quart ———————— 6 Lot, ein Wormser Maß ———— 9 Lot.
Den 1. Dezember: ein Quart ———————— 6 Lot ½ Quentchen, ein Wormser Maß ———— 9 Lot ¾ Quentchen.
Den 15. Dezember: ein Quart ———————— 6 Lot 1½ Quentchen, ein Wormser Maß ———— 9 Lot 2¼ Quentchen.
Der Dritte Appendix. Anno 1583. Den 10. Januar hat die Sole in der kleinen Probe gehalten: ein Quart ———————— 6 Lot 3½ Quentchen, ein Wormser Maß ———— 10 Lot 1¼ Quentchen. Den 3. Februar desgleichen.
Den 6. März: der Brunnen ein Quart ———————— 6 Lot 3½ Quentchen, ein Wormser Maß ———— 10 Lot; Nebenadern ein Quart ———————— 7 Lot, ein Wormser Maß ———— 10¼ Lot. Im April desgleichen.
Den 2. Mai: der Brunnen ein Quart ———————— 6½ Lot, ein Wormser Maß ———— 9 Lot 3 Quentchen.
Den 16. Juni: ein Quart ———————— 6 Lot, ein Wormser Maß ———— 9 Lot.
Der Dritte Appendix. Den 20. Juli: ein Quart ———————— 5 Lot 3 Quentchen reichlich, ein Wormser Maß ———— 8 Lot 2½ Quentchen; ebenso auch im August, September und Oktober.
Den 2. November: ein Quart ———————— 5 Lot 2½ Quentchen, ein Wormser Maß ———— 8½ Lot; den 2. Dezember desgleichen.
Der Dritte Appendix. Anno 1584. Dieses Jahr ist ziemlich trocken, doch ein fruchtreiches und ein gutes Weinjahr gewesen. Die Sole hat in der kleinen Probe gehalten:
Im Januar, den 11.: ein Quart ——————————————— 5 Lot 1½ Quentchen, ein Wormser Maß ——————————— 8 Lot ¼ Quentchen.
Im Februar, den 9., nachdem es lange Hochwasser gewesen war: ein Quart ——————————————— 6½ Lot, ein Wormser Maß ——————————— 9 Lot 3 Quentchen.
Im März, den 4. und 14.: ein Quart ——————————————— 6½ Lot; die Nebenadern ———————— 6 Lot 3 Quentchen.
Im April: ein Quart ——————————————— 6½ Lot.
Im Mai, den 23.: ein Quart ——————————————— 6 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß ——————————— 9 Lot 1½ Quentchen. Im Juni desgleichen.
Der Dritte Appendix. Im Juli, den 19.: ein Quart ——————————————— 6 Lot weniger ½ Quentchen, ein Wormser Maß ——————————— 8 Lot 3¼ Quentchen.
Im August, den 5. und 7.: ein Quart ——————————————— 5½ Lot, ein Wormser Maß ——————————— 8 Lot 1 Quentchen.
Anmerkung: Im September und Oktober hat die Sole im Brunnen an der Menge sehr abgenommen, so dass man ihrer zum Sieden nicht genug holen konnte und deshalb auch viele Werke haben kaltliegen müssen. Sie hat gehalten:
Den 1. Oktober: ein Quart ——————————————— 5 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß ——————————— 7 Lot 3½ Quentchen.
Den 21. November: ein Quart ——————————————— 5 Lot ½ Quentchen, ein Wormser Maß ——————————— 7 Lot 3 Quentchen.
Den 8. Dezember der Brunnen: ein Quart ——————————————— 5 Lot weniger ½ Quentchen, ein Wormser Maß ——————————— 7 Lot 2 Quentchen; Nebenadern: ein Quart ——————————————— 5 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß ——————————— 7 Lot 3½ Quentchen.
Der Dritte Appendix. Anno 1585. In diesem Winter hat es sehr wenig geschneit, auch ist keine Eisfahrt oder Wasserflut gewesen; deshalb ist die Sole das ganze Jahr über sowohl am Gehalt als auch an der Menge sehr gering gewesen und hat nicht mehr gehalten als:
Im Januar, Februar, März, Mai und Juni: ein Quart ——————————————— ungefähr 5 Lot, ein Wormser Maß ——————————— 7½ Lot.
Freitag, den 18. Juni, erhob sich die Werra von dem vielen Regen so sehr, dass man auf dem Brunnen ausspannen und mit dem Fahren bis zum 26. stillhalten musste. Deshalb meinte man, die Sole würde sich davon wie im Frühling von den Winterfluten gebessert haben; aber sie hat sich über ein halbes Lot nicht gebessert und ist auch an der Menge bald wieder abfällig geworden. Sie hat demnach gehalten am 5. Juli:
Der Dritte Appendix. Ein Quart ——————————————— 5½ Lot, ein Wormser Maß ——————————— 8 Lot 1 Quentchen.
Den 11. Juli: ein Quart ——————————————— 5 Lot 1 Quentchen, ein Wormser Maß ——————————— 7 Lot 3½ Quentchen.
Den 25. Juli: ein Quart ——————————————— 5 Lot gar knapp.
Der Vierte Appendix. Es folgt nun die Beschreibung der angeregten Reise, auf der ich auf Befehl meines gnädigen Fürsten und Herrn die nachfolgenden Salzwerke hier und dort besichtigt, mich über alle Umstände erkundigt und das, was ich befunden habe, in der bald folgenden Erzählung ordentlich und kurz aufgeschrieben habe.
Als der durchlauchtige, hochgeborene Fürst und Herr, Herr Wilhelm, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda usw., mein gnädiger Fürst und Herr, nach dem tödlichen christlichen Abschied aus dieser Welt des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipps des Älteren, Landgrafen zu Hessen, Seiner Fürstlichen Gnaden Herrn Vaters, zu Anfang ihrer fürstlichen lobreichen Regierung sich aus vielen und wichtigen Gründen gnädig vorgenommen und entschlossen haben, nicht allein eine allgemeine Beschreibung des Salz-
Der vierte Appendix: das Reisebuch mit den Berichten von anderen Salzwerken Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 727 · Digitalisat · gemeinfrei
Der Vierte Appendix. werks Sooden mit allen Anhängen darauf einzurichten und aufzuschreiben, sondern auch eine besondere, daraus ausgezogene Ordnung nach dem Erfordernis ihres Amtes in eine beständige, richtige Ordnung zu bringen, zu ratifizieren und zu bestätigen —
und weil aber Seine Fürstlichen Gnaden im Lauf der Sache befunden haben, dass ein solches nützliches Vorhaben ohne Erfahrung vieler Salzwerke nach allen Umständen nicht vollständig und gebührend ausgeführt werden könne, so haben demnach Seine Fürstlichen Gnaden mich, den Untenbenannten, als Ihrer Fürstlichen Gnaden derzeit ältesten Diener und Salzgrafen im Salzwerk dazu bestimmt, dass ich nach Anweisung der bald folgenden Instruktion zu den darin genannten Salzwerken reisen und alles, was ich der Instruktion gemäß erfahren könnte, Seiner Fürstlichen Gnaden aufrichtig referieren und beständig eröffnen sollte.
Instruktion. Was unser, Wilhelms von Gottes
Der Vierte Appendix. Gnaden, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda usw., Salzgraf zu Allendorf an der Werra und lieber Getreuer Johannes Rhenanus bei der Besichtigung etlicher Salzwerke — nämlich zu Auleben, Frankenhausen, Halle in Sachsen, Artern, Aschersleben, Staßfurt, Groß Salza, Lüneburg, Salzdetfurth, Salz zur Hölle und Bodenfelde — sich verhalten und in Befehl haben soll.
Erstens soll er an jedem Ort das Salzwerk privat besichtigen, doch die Briefe bei sich im Busen tragen, die er, wo er es für ratsam hält, den Befehlshabern des Salzwerks übergeben soll. Und nach Übergabe derselben soll er ihnen unseren gnädigen Gruß entrichten und daneben vermelden: Nachdem wir in unserem Salzwerk zu Allendorf allerlei Unrichtigkeit befunden haben, weshalb unsere Notdurft erfordere, dies auf andere Weise einzurichten, sei er von uns ab-
Unsichere Lesungen
Z. 8: Saltzdietfoll — Ortsname, Schreibung unsicher
Der Vierte Appendix. gefertigt, ihr Salzwerk zu besichtigen und sich über dessen ganze Beschaffenheit gründlich zu unterrichten — nicht aus dem Grund, dadurch etwas zu erforschen, was ihnen oder ihrem Salzwerk nachteilig sein könnte, sondern allein deshalb, damit man dieses unser Salzwerk desto beständiger und besser mit guter Ordnung, Wasserkünsten, Bauten und anderem einrichten könne; und demnach begehren wir, ihm dazu Zutritt zu gestatten und auch gute Anweisung zu geben.
Und wenn das so geschieht, soll er sich über die Beschaffenheit des Salzwerks und der Brunnen ganz genau erkundigen: nämlich wie tief sie seien, woher und aus welchem Grund sie springen. Zu diesem Behuf soll er ein kleines Probiergerät bei sich haben, an jedem Ort die Sole proben und dies in sein Büchlein aufzeichnen und es sodann mit hierher bringen. Vornehmlich aber soll er sorgfältig darauf achten,
Der Vierte Appendix. wie die Sole gefasst ist, desgleichen wie man an jedem Ort siedet und welche Vorteile sie haben, das Salz auszubringen, und wie sie es allenthalben mit ihrem Salzwerk halten, auch was an jedem Ort für Künste und Vorrichtungen errichtet sind, mit denen man die Sole holt und das wilde Wasser abweist.
Ferner soll er besonders bei guten Leuten erforschen, mit welchen Mitteln anfänglich die Brunnen erbaut worden sind und wie es sich bei diesem Bauen allenthalben angelassen hat. Und was sonst dieser und dergleichen Dinge mehr zu erkunden und zu merken nötig und würdig sein werden, dem soll er mit bestem Fleiß nachforschen und uns von allem bei seiner Rückkehr Bericht erstatten.
Unterzeichnet zu Kassel, den 28. Juni Anno Domini 1568. Wilhelm, Landgraf zu Hessen.
Es soll sich Rhenanus auch nach Bremen verfügen
Der Vierte Appendix. und sich über alle Umstände des Bois erkundigen, ob dieser in großer Menge zu bekommen ist und wie teuer ungefähr eine Tonne, auch mit welchen Mitteln er heraufzubringen wäre. Heinrich Hesberg, selbst.
Der Vierte Appendix. Sondershausen. Nach Empfang des eben genannten Beglaubigungsschreibens habe ich mich aufgemacht und bin nach Sondershausen gezogen und habe dort in der Sondershäuser Kanzlei mein Anliegen vorbringen und anzeigen lassen. Ich bekam auch sogleich zur Antwort, der Sekretär wolle meine Anwesenheit seinen gnädigen Herren — deren nur Graf Hans Günther und Graf Albrecht zur Stelle waren — vermelden und mir weiter Bescheid geben.
Kurz darauf bin ich in die Kanzlei gefordert worden und habe mich nach Anweisung meiner Instruktion untertänig verhalten. Nach vollzogener Werbung haben mir die Räte durch den Sekretär sogleich in Gegenwart zur Antwort gegeben, sie wollten das versiegelte Beglaubigungsschreiben ihren gnädigen Herren bringen, mein Anliegen eröffnen und
Der Vierte Appendix. mich nach kurzer Weile in die Herberge weisen lassen, was ihre wohlgenannten gnädigen Herren sich daraufhin erklärten. Und die Räte sind sogleich aus der Kanzlei zu den genannten Grafen, ihren gnädigen Herren, gegangen.
Desselben Abends hat mir der Sekretär einen der Kanzleischreiber geschickt und begehrt, dass ich ins Schloss zu den Räten und zu ihm kommen wolle. Als ich aber ins Schloss kam, hat mir der Sekretär von wegen seiner gnädigen Herren in Beisein der Räte eröffnet, dass ihre gnädigen Herren das Beglaubigungsschreiben und die Werbung empfangen, angenommen und selbst gelesen hätten. Und obwohl es bedenklich wäre, einen jeden in das Geheimnis ihres Salzwerks zu lassen, so seien sie doch nicht allein hierin, sondern auch in Größerem geneigt, ihrem gnädigen Herrn, dem Landgrafen zu Hessen, zu willfahren — mit dem weiteren Zusatz, dass sie auch so-
gleich an ihre Beamten geschrieben und befohlen hätten, dass diese mich über alle Umstände und darüber, wie es im Grunde und mit allen Sachen ihres Salzwerks bestellt sei, auf mein weiteres Begehren in allen Punkten gründlich berichten sollten.
Auf diese Antwort habe ich gebührend gedankt und mich erboten, dessen bei meinem gnädigen Fürsten und Herrn rühmend eingedenk zu sein, ohne allen Zweifel glaubend, Seine Fürstlichen Gnaden würden dies auch mit besonderen Gnaden aufnehmen.
Als ich nun den schriftlichen Befehl an die Beamten zu Frankenhausen zu mir genommen hatte, haben mir die Räte angezeigt, dass ihre gnädigen Herren befohlen hätten, ich solle bei Hofe bleiben und mit ihnen, den Herren Räten, zu Nacht essen; wie es denn auch geschehen ist. Und weil eben zu dieser Stunde einer aus Graf Günthers Räten, Doktor Johann Bayr, ein geborener Franke, der auch Pfänner
Der Vierte Appendix. in Frankenhausen ist, bei Hofe eingetroffen war, ist dieser gleichermaßen auch zu Tisch gefordert worden. Und er hat sich, wie die anderen Räte alle, sehr freundlich und mit gutem Scherz mit mir eingelassen und sich in allem sehr gutwillig erzeigt.
Insbesondere hat der Doktor, als ich nach der Entstehung des Salzwerks fragte, angezeigt, dass man über dessen älteste Entstehung in keinem Archiv etwas finde, obwohl doch überall erscheine, dass es ein sehr altes Salzwerk sein müsse. Aber zur Zeit Kaiser Heinrichs IV. sei eine Schenkung an das Kloster Rotherbach — das jetzt denen von Nordhausen zusteht — ergangen, worin das Datum mit diesen Worten stehe: „gegeben zu N. auf dem Berg der Verwirrung“.
Sodann sei das Salzwerk, die Stadt und das Amt Frankenhausen der Grafen zu Beichlingen gewesen, bis die Schwarzburger sie an sich gekauft haben. So finde man auch einen Vertrag
Der Vierte Appendix. zwischen den Landgrafen zu Thüringen und den Grafen zu Schwarzburg, datiert Anno 1312, worin allerlei angezeigt und verhandelt ist, wie es damit gehalten werden solle; das sei aber nicht eingehalten worden.
Darüber hinaus sei das älteste Denkmal, mit dem zu belegen ist, dass Frankenhausen ein sehr altes Salzwerk sein muss, dies: dass die von Frankenhausen ein Siegel gehabt haben, mit dem sie wohl vor fünfhundert Jahren gesiegelt haben, worin ein Salzknecht — den sie einen Nappenknecht nennen — steht, der zwei Eimer mit Sole trägt.
Es hat mich auch der genannte Doktor berichtet, dass er auf seiner Reise zu Salins gewesen sei, wovon sich der König von Spanien einen Grafen zu nennen pflegt. Da sei der Salzbrunnen in ein großes gewaltiges rundes Gewölbe gebaut, unter dem sich wohl das ganze Schloss Sondershausen verbergen könnte; er sei sehr tief im Grund, und man steige ringsherum bis
Der Vierte Appendix. hinunter auf den Grund, und zwar auf Treppen, die so angelegt sind, wie vorzeiten die Amphitheater gewesen sind. Im Grund und auf den untersten Stufen aber seien die Sole und das wilde Wasser dermaßen geschickt und kunstvoll — jede Ader für sich — gefasst, dass man genau sehen könne, wie sie bis in ihre besonderen Deicheln fließen und geschöpft werden.
Es haben auch die anderen Räte, ein jeder das Seine dazu gesagt und sind dem Doktor in der Erzählung von der Entstehung des Frankenhäuser Salzwerks beigetreten; und so haben wir an diesem Abend zwei Stunden bei Tisch damit zugebracht.
Frankenhausen. Sodann bin ich morgens früh aufgestanden und habe den Schwarzburger Baumeister Bernt Pfeifer, der am vergangenen Abend
Der Vierte Appendix. bei Tisch Befehl empfangen hatte, mit mir weiterzureisen, aufwarten lassen; und wir beide haben geeilt, so dass wir zeitig früh in Frankenhausen eintrafen.
Unterwegs hat der genannte Baumeister, der mit mir auf dem Wagen saß, mancherlei Reden über Salzwerke, Bergwerke und Bausachen geführt, besonders über das Salzwerk zu Auleben und Meister Hans Wetzel. Ich habe aber nichts anderes gespürt, als dass er und jedermann Meister Hans noch wohlgesinnt sind und dem Aufkommen dieses Salzwerks nicht viel zuschreiben.
Dieses Gespräch hat gewährt, bis wir zum Kloster Göllingen gekommen sind, das dem Abt zu Hersfeld gehört. Dort haben die Grafen von Schwarzburg einen großen Teich, ganz voller Rohr; der Baumeister hat mir angezeigt, dass seine gnädigen Herren, die Grafen zu Schwarzburg, aus dem Rohr, das in diesem und in anderen Teichen wächst, jährlich
Unsichere Lesungen
Z. 1: enndtpfingk — Buchstabenfolge unklar, wohl entpfing
Der Vierte Appendix. in gewöhnlichen Jahren über siebenhundert Gulden lösen können. So haben auch sonst seine gnädigen Herren, die Grafen zu Schwarzburg, ständig fünf Wagengespanne, die nichts als Holz in Säulen gekauft zu Markte fahren; davon nehmen sie dann einen ziemlich stattlichen Gewinn ein.
Unterdessen sind wir zum Stollen gekommen, durch den von alters her die Wipper, die die Kunst zu Frankenhausen treibt, mit großen Unkosten geleitet worden ist. Wir sind abgestiegen, und der Baumeister hat mir alle Umstände gezeigt und berichtet, dass der Stollen von einem Mundloch zum anderen 120 Ruten lang und am höchsten Ort 24 Ellen tief sei. Sonst ist die Art des Berges lauter Lehm; er ist sehr unförmlich gebaut und hat viele Lichtschächte, deren einer oder zwei dem Berg gleich oben ausgeführt sind, so dass in unbeständiger Winterzeit dem Salzwerk durch den Eingang des Stollens leicht großer Schaden entstehen kann, wie denn auch
es unlängst geschehen ist, dass einer der Schächte dort vom Schnee verschüttet wurde und man den ganzen Winter hat stillhalten müssen.
Als wir aber in die Stadt kamen, ist der Baumeister ins Schloss gegangen und hat meine Anwesenheit den Befehlshabern vermeldet. Diese sind dann innerhalb einer Stunde zusammengekommen, haben mich zu sich gefordert, das Beglaubigungsschreiben und die Werbung angenommen und angehört und haben sich darauf mit aller Gutwilligkeit ganz freundlich vernehmen lassen. Sie haben sich auch gänzlich erboten, dass mir auf mein Fragen und Begehren nicht das Geringste vorenthalten werden solle, mit untertäniger Erbietung, dass sie nicht allein hierin, sondern nach ihrem ganzen Vermögen geneigt wären, meinem gnädigen Fürsten und Herrn zu willfahren; worauf ich gebührend gedankt habe.
Sogleich habe ich einem meiner Diener das Probiergerät zustellen, die Sole holen und nach dem Essen proben lassen und hundertzwei Lot am Gewicht
Unsichere Lesungen
Z. 19: deuchte — Wortende des Probiergeraets unklar
Der Vierte Appendix. der rohen Sole, sechzehn Lot aber am Gehalt an gründlich rein geläutertem Salz befunden. Und weil eben zugleich auch Sole von Auleben zur Hand gewesen ist, habe ich diese auch geprobt und nicht mehr als zwei Lot anderthalb Quentchen gefunden, wie ich es auch schon früher befunden hatte.
Nach vollzogener Probe habe ich begehrt, dass man mich zum Brunnen und zu den Künsten kommen lasse; damit sind die Befehlshaber wohl zufrieden gewesen, und mit mir sind der Schwarzburger Baumeister und der Kunstmeister auf den Brunnen gegangen, die mich samt den beiden Salzgrafen alles nach allen Umständen haben besehen lassen und daneben hinreichend berichtet haben.
Der Brunnen kommt aus weißem Gipsgrund, wie auch der zu Sooden. Er ist in einem mit Holz ausgeführten Schacht gefasst, 25 Ellen hoch, ohne das, was noch bis zur Erdoberfläche hinzuzunehmen ist; das Holz ist noch sehr frisch, wiewohl mir
Der Vierte Appendix. niemand Bescheid geben konnte, wie lange dieser Bau gestanden hat. Die Sole steigt im Schacht 5 Ellen, und als eine kleine Zeit stillgehalten wurde, wuchs das Aufsteigen und nahm auf vier Ellen Höhe zu.
Neben dem reichen Brunnen ist eine ganz wilde Ader gesondert abgefasst; sie läuft durch einen niedrigen Stollen zum großen Wasserschacht. Sonst ist das wilde Wasser in einem besonderen Stollen um den Brunnen herum abgeleitet, und der Damm zwischen dem wilden Wasser und dem Brunnen ist zwanzig Ellen dick. Das wilde Wasser steht fünf Ellen höher als die Sole, denn die Wildwasserschächte — deren drei sind — haben nur zwanzig Ellen in die Tiefe.
Die Künste, mit denen Sole und wildes Wasser geholt werden, sind mit Schläuchen eingerichtet. An der Wasserkunst ist das Wasserrad 27 Schuh hoch und das Kunstrad 20 Schuh; es hat 216 Kämme, das Vorgelege oder der Drilling
Der Vierte Appendix. 24 bis 25. Schläuche sind an der Kette, und es ist stets ein Schlauch vom anderen 3½ Schuh entfernt; und mit dieser Kunst wird das wilde Wasser ständig bis auf eine Elle Höhe zu Sumpf gehalten.
Die Solekunst aber ist so eingerichtet: das Wasserrad ist 36 Schuh hoch, das Kammrad 10 Ellen, es hat 216 Kämme, und der Drilling ist so, wie eben beim wilden Wasser gesagt worden ist. Es laufen 36 Schläuche an der Kette, womit die Sole aus dem Brunnenschacht geholt wird; diese wird danach sogleich in einen besonderen Deichel oder Kumpf geleitet, wo man sie von neuem hebt, in gleicher Höhe und Weise, wie eben vom rechten Brunnen gesagt worden ist.
Von dort wird die Sole in alle Bothe geleitet, so dass in diesen Bothen — die sie Sollen nennen — ein jeder genug Sole bekommen kann. Und es ist zwar sehr viel und reiche Sole vorhanden, denn sie füllen das Gerinne im Lauf ständig 3
Zoll in der Höhe und 6 in der Breite aus.
Neben den Wildwasserkünsten, deren zwei sind, wird noch eine besondere Kunst gehalten, die sie die Baukunst nennen; die wird gebraucht, wenn man baut und wenn sonst das wilde Wasser zu stark ist. Sie steht auf dem dritten Wildwasserschacht und ist auf gleiche Weise eingerichtet wie die anderen, wie angezeigt worden ist. So viel vom Brunnen und den Künsten.
Während ich nun auf dem Brunnen war, habe ich mancherlei gefragt und unter anderem Bericht darüber begehrt, ob auch die Sole zu der einen Zeit besser sei als zur anderen. Darauf habe ich von beiden Salzgrafen zur Antwort empfangen, dass sie zu nasser Zeit und wenn es im Winter viel Schnee und Regen gebe, gar nicht sieden könnten, sondern stillhalten müssten so lange, bis nach ihrer alten gewöhnlichen Probe
Der Vierte Appendix. die Sole ein frisches Ei wieder tragen und emporheben könne. Und als ich sie fragte, ob sie sonst von keiner anderen Probe als der eben genannten Kenntnis hätten, haben sie zur Antwort gegeben: nein, und daneben angezeigt, dass sie nie von einem Probieren der Sole gehört hätten — obwohl sie doch nunmehr alte, betagte Männer seien —, bis die neuen Künstler ins Land gekommen seien, die sich vor etlicher Zeit bei ihnen angeboten hätten, damals aber verachtet worden seien und sich jetzt zu Artern und Sulza aufhielten.
Es sind zu Frankenhausen 117 Kothen oder Sollen, wie sie es nennen. Darin können täglich, wenn es durch den Zöllner, der Rentmeister ist, von wegen der Grafen erlaubt wird, 944 Stücke gesotten werden, deren jedes 6 unserer geeichten Metzen hält. Es wird aber vom Zöllner nicht eher zu sieden erlaubt, als bis genügend Kaufleute und Fuhrleute vorhanden sind, die das Salz wegführen — aus dem Grund, dass sie
Der Vierte Appendix. angeben, wenn das Salz nicht frisch und noch triefend von ihnen genommen werde und etwa einen Tag stehen und trocken werden müsse, so könnten sie das Salz nicht loswerden.
Neben und während der Unterrichtung über diese Dinge habe ich meinen Diener ausgeschickt, sich in den Bothen über alle Umstände zu unterrichten; der hat den nachfolgenden Bericht zu Papier gebracht, wie hernach angezeigt.
Die Sollen — wie die Bothe an diesem Ort genannt werden — liegen in der Erde, und das Fundament ist mit Steinmauern der Erde gleich erbaut; danach ist oben ein Schindeldach darüber gedeckt. Der Herd, auf dem die Pfanne steht und gesetzt ist, ist in der Mitte auf beiden Seiten mit Schlotter ausgefüllt und zwei Schuh oder eine Elle hoch aufgeführt; in der Mitte aber ist ein Graben, 1½ Schuh weit, der halbwegs hindurchgeht. Die hintere Hälfte aber ist gleichmäßig tief. Über den genannten Graben liegen fünf eiserne Stäbe als Rost,
Der Vierte Appendix. auf den das Feuerwerk gelegt wird. Sonst ist der Herd allenthalben geschlossen; nur vorn ist ein Loch, einen Schuh weit von der Erde bis zur Pfanne hinauf, wo man das Holz untersteckt, offen. Die Pfanne ist so gesetzt, dass sie eine Ellenbogenlänge höher steht, als das Feuerwerk und der Herd angelegt sind.
Die Pfannen sind 14 Schuh lang, 10 Schuh breit und 7 Zoll tief. Auf jeder Seite der Pfanne sind nebeneinander zwei dicke Pflöcke eine Spanne weit voneinander eingeschlagen; auf diese sind zwei große Bärstäbe oder Pfannenbäume gelegt, die über die Pfanne gehen. Auf diesen liegen dann vier andere Pfannenbäume, die Herbscheite genannt werden; an ihnen sind vorn 8 und hinten 8 Pfannenhaken. So liegen auch dazwischen drei
Der Vierte Appendix. kurze Bäume, an denen 4 Haken hängen, so dass ihrer alle zusammen in einer Pfanne 20 sind, die die Pfanne halten.
Das Salz wird auf folgende Weise bereitet: In der Pfanne behält man vom vorigen Sieden jeweils so viel auf Vorrat, dass man vier Stücke Salz machen kann; dazu lässt man aus dem Solfass — deren sind 5 in jedem Bothe — 1½ Schock Viertel ein. Daraus macht man 4 Stücke, und es bleiben stets 4 Stücke auf Vorrat.
Zu einem vollen Werk werden 3 Schock guter Bunde gebraucht, von denen drei bei uns eine Welle ausmachen; davon kostet ein Schock, wenn es Stammholz ist, 8 Groschen. Oder aber man nimmt von der gemeinen Sorte 3½ Schock; davon kostet ein Schock 5 Groschen geliefert. Ein Werk wird in 3 Stunden bereitet. Man hält das Feuer unter der Pfanne eine Viertelstunde, worin es aufwallt; und wenn es siedet, jagt
Der Vierte Appendix. man mit einer Schaufel den Schaum und Mergelschmutz allenthalben zusammen und reinigt so das Salz. Sogleich danach geht es so rein zu Salz, dass man die Fegfässlein, in denen sich der Schaum und Mergel setzt, bald aus der Pfanne rücken und sonst die Unreinigkeit herausfegen kann, wenn das Salz zum Wirken fertig wird. Und weil in dieser Unreinigkeit noch viel Salz bleibt, schlagen es die Knechte hinter die Pfanne aufs Gewölbe und gebrauchen es wieder zur Beiße, aber nicht mit größtem Nutzen.
Danach schürt man noch eine kleine Weile unter, und der Wirker fängt an zu bären oder zu wirken — wie sie es nennen. Er nimmt zuerst die Salzkrücke und zieht das Salz in der Pfanne allenthalben an dem Ende zusammen, wo er das erste Stück machen will; danach legt er eine Horde auf die genannten zwei Pfannenbäume — die sie Bärstäbe nennen — und schlägt darauf mit der Schaufel das Salz eine Spanne hoch, legt ein Bastband darum
Der Vierte Appendix. herum, schlägt wieder ebenso hoch, legt wiederum eines um; das tut er so oft, bis er 12 Bänder umgelegt hat. Dann schlägt er weiter darauf, macht es hinten 1½ Spannen und vorn ½ Spanne hoch, streicht es über dem letzten Band oben glatt und breit von sich weg — und so ist das Stück fertig, das 9 Nordhäuser Maß und, unserem Maß gleich, 6 ausmacht.
Wenn das geschehen ist, so macht er auf der anderen Seite das andere Stück, und so jeweils eines ums andere, bis er vier aus der Pfanne oder dem Werk bereitet hat. Von diesen Stücken gilt eines 7½ Groschen.
Folgendes Werkzeug, das zum Salzwerk gebraucht wird, findet man in allen Bothen: fünf Solfässer in jedem Bothe oder Sollen; 1 Renne, in der die Sole aus dem Solfass in die Pfanne läuft; 1 kleines Fässlein, in das die Salzkrücke und die Schaufel gelegt und vom Salz gereinigt werden; 4 Fegfässer; Horden, auf denen die Stücke gemacht und geschlagen werden; 1 Feuerhaken.
Der Vierte Appendix. Gleichermaßen werden die Arbeiter belohnt, wie folgt: Der Wirker empfängt von jedem Stück 3 Pfennig, und ebenso viel ist die Belohnung des Knechts oder Pflegers. Dem Holzaufbinder oder Unterschürer gebühren von einem Werk 5½ Pfennig. Man gibt auch von jedem Stück 1 Pfennig, das der Ladegast bezahlt; und so kann der Pfleger an einem Tag mit Arbeiten und Salzauftragen 4 Groschen verdienen.
Den Grafen gibt man jetzt von jedem einzelnen Stück 2 Groschen; das erhebt der Zöllner, der diesen Zoll zu erhöhen und zu ermäßigen hat.
Die Verwaltung und den ganzen Handel im Salzwerk führen der Zöllner, zwei Salzgrafen, zwei Bornmeister, ein Kunstmeister, ein Salzschreiber und vier Geschworene. Sonst hat es mit dem Holzhandel keine besondere feste Ordnung, sondern wer eigenes Gehölz hat oder den Holzhandel umsichtig
treibt, der kann durch seine Salzknechte desto mehr Salz machen lassen. Doch berichten sie, dass sie auf eine Kothe jährlich acht Schock Schemkel haben müssen; davon gilt ein Schock bisweilen 30, bisweilen 35 und auch wohl 40 Gulden, mehr oder weniger. Ein Schemkel hält 60 Wellen. Weiter habe ich nichts erfahren können.
Das Pfanneneisen bekommen sie von einem Edelmann namens Fuchs, den Zentner um 5 Gulden Schneeberger, jeden Gulden zu 21 Groschen gerechnet. Und es wird keine Pfanne ausgetan, sie habe denn über drei Jahre gestanden. Wenn man aber fegt, so pflegt man die Pfanne über den Herd zu heben, so dass sie noch auf einer Seite auf dem Herd liegen bleibt; und das geschieht deshalb, damit man die Nägel desto besser nieten und schlagen kann.
Außer dem allen finde ich zu Frankenhausen in keinerlei Hinsicht einen besonderen Vorteil. Denn weil die Pfänner alle Kosten, Schaden und Nutzen
Der Vierte Appendix. für sich aufwenden, tragen und erfahren müssen, fragen die Knechte desto weniger danach, es gerate, wie es wolle.
Und obwohl eine Kothe, wenn einer sie kauft oder erbt, 2000 Gulden gilt und darauf veranschlagt wird, so berichten doch etliche, dass sie keinen entsprechenden Gewinn daraus einnehmen und dass bisweilen einer kaum 50 Taler im Jahr auf eine Kothe erübrigt.
Den Grafen gebühren von jedem Stück 2 Groschen Zoll. Wenn nun, wie gesagt, der Zöllner einen Tag erlaubt, so werden 234 Werke gesotten; jedes Werk hält vier Stücke, macht 936 Stücke. Man erlaubt aber, eine Woche in die andere gerechnet, nur fünf Tage; wenn das Salz gut abgeht, trägt die Woche 4680 Stücke. Das mit 48 multipliziert — weil sie auch die vier Hauptkaltlager halten — ergibt 224 640 Stücke; auf jedes Stück 2 Groschen gerechnet, macht 449 280; auf 21 reduziert,
Unsichere Lesungen
Z. 10: eine[übergeschrieben: nn] — Einfügung über der Zeile unsicher
Der Vierte Appendix. macht 21 394 Gulden 6 Groschen. Hierzu wird den Grafen eine Kothe frei gebaut und erhalten, so dass die Beamten berichten, der Zoll, der Holzhandel und diese Kothe trügen den Grafen in gewöhnlichen Jahren gegen 17 000 oder 18 000 Gulden ein. So berichtet auch der Zöllner besonders, dass der Anschlag des Holzes, das jährlich aufgeht, auf 50 000 Gulden laufe; nach meinem Anschlag müssten es 43 154 sein.
Endlich und zum Beschluss haben sich auf mein weiteres Begehren die Befehlshaber sämtlich und einzeln erboten, sie wollten mir ihre Ordnung — die sie mich ganz durchlesen ließen — sauber abgeschrieben zuschicken, mit dem weiteren fleißigen Begehren, dass ich meinem gnädigen Fürsten und Herrn ihre ganzen gehorsamen Dienste in allem untertänig erbieten wolle.
Der Vierte Appendix. Auleben. Sodann bin ich nach Auleben gereist und habe dort Meister Hans neben dem Hüttenschreiber angetroffen, die eben zu dieser Stunde von auswärts hergekommen waren. Und weil damals die Sole nicht zu Sumpf gehalten war, habe ich aus der einen Kothe — deren nur zwei gebaut waren — so viel genommen, wie ich brauchte. Das Quart hat an roher Sole 90 Lot und 2 Quentchen gehalten; daraus sind 3 Lot 3 Quentchen Salz geworden.
Sonst habe ich die Künste allenthalben besehen, die aufs allersorgfältigste und beste eingerichtet sind, so dass Meister Hans' umsichtige Geschicklichkeit darin nicht genug gerühmt werden kann. Und es wäre wohl zu wünschen, dass nicht allein die Künste zu Sooden vor Allendorf auf dieselbe Art eingerichtet würden, sondern dass auch zur Abschaffung der Pferde ein besonderes Wasser
Unsichere Lesungen
Z. 1: Arulebenn — Ortsname, Arw-/Artlebenn möglich
Der Vierte Appendix. hinzugeleitet würde, das die Sole- und Wasserkünste treiben könnte.
Es ist aber die Sole nicht im rechten Brunnenschacht, der 25 Ellen tief ist, sondern durch die Klüfte, deren das angrenzende Gipsgebirge voll ist, in den niedrigsten Wildwasserschacht abgewichen. Dort hat sie Meister Hans damals gesondert gefasst und abgestürzt, mit der Absicht, sie dort zu behalten und in den anderen Wildwasserschacht — der ungefähr 30 Ellen weit gegenüber auf der anderen Seite des rechten Brunnenschachts liegt — durch einen Stollen das wilde Wasser alles zusammenzubringen.
Weil aber dies damals alles ungewiss war und sich beim Bauen mancherlei zutragen kann, kann ich weiter nichts Gewisseres darüber schreiben. Doch kann ich an dieser Stelle nicht unterlassen, weiter
Der Vierte Appendix. zu berichten und zu erzählen, was ich, der genannte Rhenanus, Anno 69 den 23. November auf gnädigsten Befehl des durchlauchtigen, hochgeborenen Kurfürsten zu Sachsen neben anderen Dienern Seiner Kurfürstlichen Gnaden zu Auleben ausgerichtet habe; wie dessen gründliche Erzählung folgt.
Nachdem der durchlauchtigste und hochgeborene Fürst und Herr, Herr August, Kurfürst zu Sachsen und Burggraf zu Magdeburg, unser gnädiger Herr, uns Untenbenannten gnädigst befohlen und abgefertigt hat, Seiner Kurfürstlichen Gnaden Werk zu Auleben nach allen Umständen mit Fleiß zu besichtigen, allerlei Umstände zu erfragen und gänzlich zu erkunden, ob dieses künftig mit Nutzen oder Schaden zu erhalten sei, so haben wir demnach zu untertänigster Folge des gnädigsten Befehls Seiner Kurfürstlichen Gnaden uns dorthin verfügt, den Brunnen und alle Bauten mit Fleiß be-
Unsichere Lesungen
Z. 1: etc. — Kürzelzeichen ꝛc. aufgelöst
Z. 5: Arulebenn — Ortsname, Arw-/Artlebenn möglich
Der Vierte Appendix. sichtigt, den Baumeister über alle Umstände und Verhältnisse aufs ausführlichste befragt und seine Antwort aufgenommen, wie unser hochgenannter gnädigster Kurfürst und Herr aus den beiliegenden Fragestücken und seiner Antwort gnädigst zu ersehen hat.
Weil aber Seine Kurfürstlichen Gnaden uns gnädigst auferlegt und befohlen haben, unser ratsames Bedenken zu eröffnen, wie es hernach und in künftiger Zeit mit diesem Salzwerk gehalten werden könne, so haben wir der Sache mit untertänigstem Fleiß nachgedacht, uns allerlei besprochen und ausführlich befunden, dass der ganze Handel auf zwei Fragen beruht.
Erstens: wenn man weiter bauen sollte, auf welche Weise die Bauten am nützlichsten und bequemsten vorgenommen werden könnten. Hierzu meinen wir, dass vor allen Dingen dahin mit
Der Vierte Appendix. Fleiß zu trachten wäre, dass das wilde Wasser eine gute Weite von der Salzquelle abgeschroten würde. Und weil man findet, dass ein Brunnen, der vor dieser Zeit gegen 800 Lachter von der Salzquelle entfernt war und von Kelbra her zur Sole hin streicht, sich augenscheinlich verloren hat und mit großer Menge süßen Wassers — falls man je weiter bauen sollte —, so möge man an dem Ort, wo der Brunnen gewesen ist, nachsinken, bis man ihn wiederfindet, und danach durch Künste das wilde Wasser dort wieder abführen. Denn es ist zu vermuten, weil der Ort etwas höher liegt und man im Feld deutlich sehen kann, dass durch seinen Zufluss zur Salzquelle etliche Erdfälle entstanden sind, dass man es leicht zuwege bringen könnte.
Danach wäre es gut, wenn man fortfahren sollte, dass man auf der jetzigen Hauptquelle — die nach Aussage des Markscheiders eine Elle tiefer liegt
Der Vierte Appendix. als das wilde Wasser — ein Längenort vortriebe, so lange, bis man dem wilden Wasser gleichkäme. Würde sich alsdann finden, dass die Sole besser als jetzt wäre und ob sie von oben oder von unten aufkommt, so könnte man diese Gelegenheit kühn annehmen und sich gründlich danach richten. So viel zum ersten.
Zum anderen: ob es ratsam sei, dass man weiter fortfahre, und ob das Salzwerk mit Nutzen oder Schaden erbaut werden könne. Darauf ist unser einfältiges Bedenken — doch unbeschadet des Rats anderer, in Berg- und Salzwerken verständiger Leute —: Weil jetzt die Sole gering und vor dieser Zeit viel besser gewesen ist und auch viel Holz zum Sieden gebraucht werden muss, kann an diesem Ort ohne Nutzen gesotten werden, bis man eine fünf- oder sechslötige Sole findet. Es sei denn, dass unser hochgenannter gnädigster Kurfürst und Herr die umliegenden Gehölze so billig an sich brächte, dass
Der Vierte Appendix. man jedes Schock Wellen beständig um zwei oder 3 Groschen ins Salzwerk bringen könnte, oder aber dass sich nach dem oben gemachten Vorschlag die Sole beim Weiterbauen als besser erwiese. Sonst finden wir aus dem Bericht und aus den vorgenommenen Probewerken, dass dieses Salzwerk ohne Nutzen nicht erbaut werden kann.
Und dies ist also auf den gnädigsten Befehl unseres hochgenannten gnädigsten Kurfürsten und Herrn unser untertänigstes einfältiges Bedenken. Wir wollen es hiermit Ihren Kurfürstlichen Gnaden untertänigst übergeben, es nach ihrem hohen Verstand weiter gnädigst zu bedenken. Unterzeichnet den 23. November Anno 69.
Michel von Ebeleben, Hauptmann zu Sangerhausen; Johann Rhenanus, hessischer Salzgraf; Christoff Schönleben, Oberhüttenmeister des Bergwerks Freiberg; Matthias Flicke, Bergvogt zu Sangerhausen.
Unsichere Lesungen
Z. 2: gst. — Münzkürzel unklar
Z. 20: Flicke — Personenname, Anfangsbuchstabe unsicher
Der Vierte Appendix. Fragestücke, auf die Meister Hans Wetzel, verordneter Baumeister zu Auleben, wegen des dortigen Salzwerks befragt worden ist, und auf jedes die Antwort des genannten Baumeisters.
Erstens: ob der Salzbrunnen beständig gefasst sei. Er sagt: nein; er habe wegen der vielfältigen Schlotten, die im Gebirge gefunden werden, bisher nicht dazu kommen können.
Ob er ihn zu fassen gedenke. Hierüber ist mancherlei zu erörtern; denn obwohl der Baumeister die Fassung vorzunehmen gänzlich gedenkt, muss man doch vor allem darauf sehen, ob es mit Nutzen oder Nachteil geschehen könnte; und das steht auf weiteren Bericht.
Auf welche Weise die Fassung vorgenommen werden könne. Darauf antwortet er, er wolle die Hauptquelle in dem Schacht, wo sie jetzt ist, viereckig fassen, in einem verkarrten Boden.
Der Vierte Appendix. Was der Bau für diese Fassung kosten würde. Er sagt, er könne darauf nichts Gewisses antworten.
Wie viel Sole die Hauptquelle in jeder Stunde gebe. Er sagt: jetzt jede Stunde 133½ Eimer Sangerhäuser Eich. Nun aber hat sie vor acht Wochen 150 Eimer gegeben; er wisse nicht, woher der Zugang komme, doch gehe auf das Sieden mehr Holz und Zeit auf als zuvor.
Wie reich die Sole am Gehalt sei. Ein Quart Allendorfer Eich, worauf er sein Probiergerät eingerichtet hat, hält jetzt 4 Lot; vor 8 Wochen hat es 5 Lot gehalten. Er hat am 21. November in einem Schreiben erklärt, dass die Sole noch geringer sei, und ferner gebeten. Anmerkung: Sechzig Quart sind ein Eimer oder Zuber Allendorfer und Wormser Eich.
Ob die Sole auch besser werden könne. Er sagt: wenn die wilden Wasser davon gebracht würden, wie er in guter Hoffnung stehe, so werde sie ohne allen Zweifel besser.
Was für ein Verfahren er anwenden wolle, die wilden Wasser abzuführen, und durch welche Mittel das geschehen könne. Darauf antwortet er: Durch dieses Mittel könne es geschehen — weil die Wasserschächte, ebenso die Solquelle, und die wilden Quellen höher liegen als die Salzquelle, dass man die Strecken so weit nachreißt, damit allein die süßen Quellen abgeführt werden können; und er gedenke nicht, tiefer zu senken.
Wie viele Bothe und Pfannen die jetzige Solquelle fort und fort versorgen könne. Antwort: 40 Bothe könne er gewiss mit stetigem Sieden versorgen.
Wie es mit den Pfannen gehalten werden solle, wie hoch, lang und tief die Pfannen sein sollen. Er sagt: 11 Schuh die Länge, 10 Schuh die Breite, ½ Schuh die Höhe; solche Pfannen habe er bisher am besten befunden. Jetzt aber habe er eine große machen lassen.
Wie viele Scheffel er sich auf eine Pfanne zu ge-
Der Vierte Appendix. winnen getraue. Er sagt: auf eine Pfanne vier Scheffel Nordhäuser Maß; stellt es aber auf eine Probe.
Was er für Feuerwerk gebrauchen wolle. Er sagt: Holz, Stroh und Schilf.
Wie viel Holz er auf eine Pfanne zum Sieden brauche. Er sagt: er habe jetzt vier und 5 Schock Holz haben müssen, wo er zuvor mit 2 oder 3 Schock eine Pfanne abgesotten habe. Darum habe er auch, bis die wilden Wasser abgeführt sind, das Sieden eingestellt.
In welchem Preis jetzt ein Schock Holz stehe. Er sagt: durchweg 5 Groschen.
Ob man es auch in diesem Preis halten könne. Antwort: das werde sich mit der Zeit wohl erweisen.
Ob auch Holz genug vorhanden sei. Antwort: er wolle sich über alle Umstände erkundigen; doch sei er ganz der Vermutung, weil der Harz näher bei Auleben liegt als bei Frankenhausen, dass dieses Gehölz — soweit es das Wellen-
Der Vierte Appendix. und Herbholz betrifft — besser und zu geringerem Wert nach Auleben gebracht werden könne.
Ob man sich auch gegen ein festes Stammgeld und auf wiederkehrende Jahre hinreichend mit Holz versorgen könne. Antwort: Was unser gnädigster Kurfürst und Herr an sich kaufen würde, könnte wohl so geordnet werden; zum anderen wisse er nichts zu berichten.
Welche Gehölze diesem Salzwerk am besten gelegen seien. Er sagt: das müsse man sich bei den Förstern erkundigen und über alle Umstände Bericht einnehmen, denn er habe damit nicht umgegangen.
Ob das Salz tauglich, lagerhaft und gut sei. Er sagt: ja; er beruft sich auf alle diejenigen, die solches Salz abgeführt haben.
Ob auch das Salz seinen Absatz habe. Er sagt: es gehe nach jetziger Lage sogleich ab; er zweifle nicht daran, es werde künftig wohl abgehen.
Der Vierte Appendix. Artern. Von Auleben bin ich nach Artern gereist und zuerst bei den Salzbrunnen gewesen und habe die vorgenommenen Bauten sowie die zwei Bothe, die dort etliche Zeit gestanden hatten, besichtigt. In das dritte aber habe ich nicht gelassen werden können, aus dem Grund, dass dieses etliche von Nürnberg — besonders einer, der Schelhammer heißt — derzeit innehatten und durch eine besondere Kunst vorhatten, die Hälfte des ganzen Holzes zu ersparen; wie sie sich denn mit den Pfännern deshalb dort um die Hälfte des ganzen Salzwerks eingelassen haben.
Der Brunnen kommt auch aus einem weißen Salzgebirge, gibt eine große Menge Sole und mehr als doppelt so viel, wie im Salzwerk Sooden vorhanden ist. Er ist noch nicht sicher gefasst, außer dass ein besonderer Kumpf, anderthalb Ellen hoch, mit Brettern umfangen und mit Erde verlehmt ist. Er hat viel wildes Wasser, das durch beson-
Der Vierte Appendix. dere Künste abgeführt worden ist. Und es sind viele Schächte allenthalben um den Brunnen herum eingesenkt, so dass der ganze Berg an allen Orten dermaßen ausgehöhlt und durchlöchert ist, dass er dem Brunnen nicht viel nützen kann.
Ich habe auch die Sole geschöpft; das Quart hat roh am Gewicht 98½ Lot gehalten und an Salz 8 Lot weniger ¼ Quentchen.
Unterdessen habe ich mich bei den Salzgrafen und Gewerken anmelden lassen; die sind sogleich zusammengekommen, haben meine Werbung neben dem Beglaubigungsschreiben angenommen und angehört und sich sogleich auf alle Fragen ganz gutwillig und freundlich erklärt.
Insbesondere aber haben sie angezeigt, dass sie über die erste Entdeckung des Brunnens keine sichere gründliche Nachricht hätten, außer dass sie in einem alten Messbuch geschrieben gefunden hätten, die Sole sei Anno 1450 gefunden worden; wie denn auch sonst die Alten gleichermaßen berichten.
Der Vierte Appendix. Danach aber haben ihre gnädigen Herren, die Grafen von Mansfeld, es unternommen, das Salzwerk zu erbauen, mit großer Mühe und großen Kosten, so dass gewiss über 40 000 oder 50 000 Gulden darauf gegangen sind — bis sie endlich davon abgelassen und es als wüstes Gut liegen gelassen haben.
Mit dem Bauen aber sei es wunderlich und seltsam zugegangen. Denn obwohl sich zu einer Zeit die Sole sehr reichlich gezeigt hatte, so dass die Grafen davon einen ziemlich stattlichen Gewinn hätten haben können, so haben sie sich doch damit nicht genügen lassen wollen, sondern sind weiter beredet worden, Wünschelruten umhergehen zu lassen, Kristallschauen anzustellen und sonst mit anderer Zauberei bessere Sole zu suchen. Daher ist dann erfolgt, dass allenthalben so viele Schächte eingesenkt und der Berg an allen Orten durchgraben worden ist.
Der Vierte Appendix. Sie zeigen auch weiter an, dass sich zu einer Zeit bei dem genannten Grafen ein Künstler so hoch angeboten habe, er wolle die Sole allein dermaßen fassen und das wilde Wasser im Berg verdämmen und verstopfen, dass es an einem anderen Ort ausbräche und dem Brunnen keinen Schaden mehr zufügte, sondern die Sole allein bliebe.
Dieser Künstler hat das so ins Werk gesetzt und drei Tage, bis an den vierten, gehalten — so lange, bis die Gewalt im Berg zu groß wurde, mit Ungestüm durch die Klüfte drang und den Brunnen und das ganze Tal dermaßen verwüstete und zerriss, dass man seither die Sole nicht mehr wie zuvor hat zusammenbringen können, wie das der Augenschein noch heutigen Tages ausweist.
Und weil, wie oben gesagt, sich die Sole in großer Menge zeigt und über dreißig Jahre wüstes Gut liegengeblieben ist, berichten sie weiter, dass sie sich von neuem durch ihre gnädigen Herren,
Der Vierte Appendix. die von Mansfeld, damit haben belehnen lassen und seit der Zeit in einem oder zwei Bothen gesotten haben. Und weil das Holz bei ihnen ziemlich gut zu bekommen ist, haben sie am Sieden noch keinen Schaden gehabt und auch sehr trockenes und gutes Salz gemacht. Doch seien sie durch ihre Salzknechte — von denen etliche von Halle, von Frankenhausen und auch von Sooden gewesen sind — vielfach getäuscht und übervorteilt worden; und weil sie einfältige Leute seien, sagen sie, dass sie es bei ihnen nicht ändern könnten.
Endlich haben sie mich auch berichtet, dass sie sich ungefähr vor dreiviertel Jahren mit den Künstlern, von denen oben die Rede war, eingelassen und dermaßen kontrahiert hätten, dass sie ihnen das ganze Salzwerk einräumen wollten, wenn sie nur ihrer Verpflichtung nach den Brunnen gut fassen und das halbe Holz beim Sieden ersparen könnten. Nun sind die Künstler eine Zeitlang dort gelegen, haben ein ver-
Der Vierte Appendix. schlossenes Bothe errichtet, wo nach dem Vertrag niemand außer den Künstlern hinzukommen darf, und mancherlei Bauten und Veränderungen daran vorgenommen — aber zur Zeit noch nichts Fruchtbares ins Werk gesetzt, ungeachtet dessen, dass sie mehrmals darum angegangen worden sind.
Als ich aber unter diesem Gespräch weiter fragte, ob sie dabei wüssten, mit welcher Geschicklichkeit die betreffende Kunst eingerichtet werde, haben sie mir nichts berichten können, außer dass sie anzeigen, sie hätten einmal eine besonders große kupferne Blase gesehen; was sie aber damit ausrichten, konnten sie nicht wissen. Der Wirt im Haus aber, der beide Gesellschaften der Künstler kennt, hat durchblicken lassen, dass er ungefähr vernommen habe, der ganze Handel sei wie ein Branntweinzeug eingerichtet.
Sonst haben diese Leute alle, nämlich beide
Der Vierte Appendix. Salzgrafen und die anderen Gewerken, sich ganz gehorsam, gutwillig und freundlich erzeigt, mit angehängter untertäniger fleißiger Bitte, dass ich ihrer im Besten bei meinem gnädigen Fürsten und Herrn gedenken wolle — mit der Zusage, dass sie es meinem gnädigen Fürsten und Herrn sogleich eröffnen wollten, sobald die Künstler ihre Kunst öffentlich ins Werk setzten und diese Nutzen brächte.
Und als ich beiläufig der Probe, wie oben gesagt, gedachte, haben sie auch der Probe der Künstler Erwähnung getan, wie es damit beschaffen sei, und so viel zu verstehen gegeben, dass deren Probe auf einen Zentner nasser Sole und nicht auf das nasse Maß gerichtet sei. Darauf habe ich zur Antwort gegeben, dass eine solche Probe falsch und ungewiss sein müsse, in Anbetracht dessen, dass das nasse Maß Sole an einem Ende mehr wiegt als am anderen. Da sind sie — besonders ein Alchimist unter ihnen — beigetreten und haben um Bericht über unsere Probe
Der Vierte Appendix. gebeten, die ich dem genannten Alchimisten nicht abzuschlagen wusste und die ich ihm einigermaßen vertraulich eröffnet habe — in der Zuversicht, wie es denn auch geschehen ist, er werde mich dagegen auch etlicher Geheimnisse teilhaftig machen.
Obwohl ich nun keinen Befehl hatte, nach Sulza oder Kösen zu ziehen — deren dieses dem Kurfürsten, jenes dem Herzog zu Sachsen zusteht —, so hat mich doch meine Reise bewogen, mich dorthin zu wenden, weil ich unter anderem verstanden hatte, dass die Künstler an diesen beiden Orten ihren Unterschlupf haben sollten. Deshalb habe ich mich sogleich nach dem Essen aufgemacht und bin nach Sulza gezogen und gegen Abend dort eingetroffen. Da hat mir auch der eine Salzgraf zu Artern ein Empfehlungsschreiben an den Diener des einen Künstlers mitgeteilt, dass er mich zur Besichtigung ihrer Kunst zulassen solle; wie es denn vielleicht auch geschehen wäre, wenn ich nicht eben den Künstler selbst dort zur Stelle in der Herberge, in der ich eingekehrt war, angetroffen hätte.
Der Vierte Appendix. Anno 69 im November bin ich samt anderen zu Artern gewesen und habe sodann dem Kurfürsten zu Sachsen berichtet:
Durchlauchtigster, hochgeborener Kurfürst, gnädiger Herr! Auf den empfangenen gnädigsten Befehl Euer Kurfürstlichen Gnaden sind wir zu Artern am 18. dieses zusammengekommen, haben Doktor Landeler zu uns berufen, ihm unseren Befehl — doch nach Anweisung des Memorials in bestimmten Fragestücken — eröffnet und uns sonst über alle Umstände des Brunnens und der alten Gewerkschaft erkundigt und ihn mit Fleiß besichtigt.
Was nun Doktor Landeler auf die Fragestücke, die ihm vorgehalten worden sind, erklärt und ausgesagt hat, haben Euer Kurfürstlichen Gnaden aus der Beilage gnädigst weiter zu ersehen.
Weil wir uns aber für unsere Person untertänigst schuldig erkennen, auf Euer Kurfürstlichen Gnaden gnädigsten Befehl unser einfältiges ratsames Bedenken zu eröffnen, so ist es dies: Weil der oftgenannte Doktor Landeler auf die vornehmsten Frage-
stücke nicht hat antworten wollen, und weil an diesen am meisten gelegen ist, so mögen Euer Kurfürstlichen Gnaden sich nach jetziger Zeit und aller Umstände Lage nicht weiter mit ihm, dem Doktor, in dieser Sache einlassen, bis er auf diese Fragestücke Euer Kurfürstlichen Gnaden richtigen und gründlichen Bescheid gibt.
Denn obwohl Sole genug vorhanden ist und der Doktor sich auch rühmt und hören lässt, er wolle mit einem Drittel Holz so viel ausrichten wie ein anderer mit dem Ganzen, so hat er sich doch das entfallen lassen, dass er unter anderem ausgesagt hat, er müsse zum Absieden von 5 Fudern Wasser 7 Schock Wellenholz haben; woraus nach unserem Verstand keine große Verringerung der Unkosten am Holz abzunehmen ist.
Und es wäre demnach unser einfältiges Bedenken: Wo man in diesem Fall etwas vornehmen wollte, dass zunächst 2 Probewerke gesotten würden, in denen man die Feuerherde einmal auf seine Art und dann auf meine, des Salzgrafen, Art
Der Vierte Appendix. anstellte, um zu sehen, ob es am Holz spart oder nicht. Sonst wissen wir dazu weiter nichts zu raten.
Das haben wir Euer Kurfürstlichen Gnaden untertänigst nicht verhalten sollen; und wir sind derselben zu dienen verpflichtet, schuldig und ganz geflissen willig. Gegeben Anno Domini 69 den 25. November.
Michel von Ebeleben, Hauptmann zu Sangerhausen; Johann Rhenanus, hessischer Salzgraf; Christoff Schornleben, Oberhüttenverwalter des Bergwerks Freiberg; Matthias Flicke, Bergvogt zu Sangerhausen.
Der Vierte Appendix. Fragestücke, die dem Herrn Doktor Landeler von Nürnberg nach dem Wortlaut des kurfürstlich sächsischen Befehls wegen des Salzwerks Artern vorgehalten worden sind, und was er darauf geantwortet hat.
Ob der Salzbrunnen beständig gefasst sei. Antwort: Er sei nicht gefasst; und selbst wenn er nicht gefasst werden sollte, könne er doch bei jetziger Lage des Brunnens mit beständigem Nutzen bleiben. Er hoffe aber, ihn sodann mit göttlicher Verleihung dermaßen zu erbauen und in Besserung zu bringen, dass 100 oder 1000 Pfannen gesetzt werden könnten. So wolle er auch aus dem Abfluss ebenso viel Salz machen wie aus dem Brunnen; und die jetzige Fassung sei nur eine Absonderung und Steigerung, damit nicht die unreine Sole in die Pfanne komme. Er sei gänzlich bedacht, den Brunnen zu fassen, sobald er nur durch Hilfe unseres gnädigsten Kurfürsten und Herrn gefördert werden könne.
Auf welche Art und Weise er diese Fassung
Der Vierte Appendix. vornehmen wolle. Antwort: Dazu bedürfe er des Rates verständiger und erfahrener Leute; er hoffe Leute zuwege zu bringen, die ihm dazu tauglich sein können. Doch wolle er nicht tiefer senken, sondern vielmehr, wenn er denn bauen wollte, in guter Weite vom Brunnen einen Stollen aus dem Berg herausführen, damit er so die wilden Wasser abschroten, abführen und die Sole allein behalten könne.
Was dieser Bau kosten werde. Er sagt: das könne er nicht genau wissen; auch sei es so, dass sich der Bau selbst tragen könne, wenn er im stetigen Sieden bleibt. Doch könnte man mit 1000 Gulden in diesem Bau viel ausrichten.
Ob er die Sole für rein und gut halte. Antwort: sie sei gemischt, wie denn alle Sole bis auf 33-lötige.
Wie viel Sole die Quelle in jeder Stunde gebe und ob er sie ganz versieden wolle. Er berichtet: sie sei an der Menge so reich, dass er
Der Vierte Appendix. ganz Deutschland damit speisen wolle; er getraue sich auch, es billiger als zu Halle zu machen und zu verkaufen.
Wie reich die Sole am Gehalt sei. Er sagt: der Zentner habe reichlich 6 Pfund.
Ob zu hoffen sei, dass der Brunnen durch Bauen verbessert werden könne. Er sagt, er sei ganz der Hoffnung, mit göttlicher Hilfe, wenn der Bau nach seiner oben genannten Meinung ins Werk gesetzt werde.
Was für eine Art er anwenden wolle, die Sole zu verbessern. Er sagt: das sei eine Frage im Heiligen Geist; er habe bereits unserem gnädigsten Kurfürsten und Herrn davon berichtet und wolle es auch weiterhin tun, könne sich aber aus bedenklichen Gründen auf diese Frage uns gegenüber nicht erklären.
Wie viele Bothe und Pfannen vom Brunnen fort und fort beständig versorgt werden könnten. Er sagt: so viele, wie man wolle, und so viele, wie man Holz
Der Vierte Appendix. bekommen könne. Er sei aber mit seiner Kunst darauf gefasst, dass er mit einem Drittel Holz so viel ausrichten wolle wie ein anderer mit dem Ganzen. Er hat sich auch weiter erklärt, dass er zum Absieden von 5 Fudern Wasser 7 Schock Wellen und nicht mehr brauche; er wolle auch wohl ohne Holz sieden.
Wie groß und tief die Pfanne sei. Antwort: Diese Frage ist ein Noli me tangere. Er könne aber mit großen und kleinen Pfannen sieden.
Wie viele Dresdner Scheffel er auf ein Sieden und eine Pfanne ausbringe. Antwort: auf ein Sieden bringe er 4 Scheffel aus, die drei Hallische ausmachen; er siede sie in 6 oder 8 Stunden, gebe wöchentlich 2 Gulden Lohn, und die Sieder lieferten jetzt wöchentlich 100 Stück; er hoffe es aber auf 150 Stück zu bringen.
Wie viel Holz auf jedes Sieden aufgewendet werde. Antwort: obwohl auch dieser Artikel ein Noli
Der Vierte Appendix. me tangere sei und er deshalb unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn dies berichten wolle, so brauche er doch nach jetziger Lage — da er allein den dritten Teil seiner Kunst ins Werk gesetzt hat, die anderen zwei Teile aber ohne kaiserliche Privilegien ins Werk zu setzen nicht gedenkt — nicht mehr als 4 Schock Wellen, deren jedes 3 Groschen gilt, während zu Frankenhausen eines acht gilt.
13. Was für Feuerwerk er gebrauchen wolle und auf welche Art der Feuerherd eingerichtet sei. Er sagt, er wolle Holz, Stroh, Schilf, Steinkohlen und Torf gebrauchen; und sein Herd sei auf Zug, Trieb und Wind eingerichtet.
14. In welchem Kauf und Wert das Holz jetzt sei. Ist jetzt erklärt; jedoch könne er jetzt, wenn er es im Gesamtkauf tut, den Acker Schlagholz um 2, 3, 4 oder 5 Gulden kaufen und an sich bringen.
15. Ob man es auch in solchem Wert beständig
Der Vierte Appendix. erhalten könne. Er sagt: je nachdem, wie viele oder wenige Kothen man betreibt. Er hoffe aber, wenn unser gnädigster Herr ihm etwas gegen gebührenden Zins und nachfolgende Bezahlung versetzen würde, er wolle durch geeignete Mittel die umliegenden Gehölze billiger und beständiger an sich bringen, erblich oder auf wiederkehrende Jahre; wo aber nicht, so müsse er auch aus einem kleinen Brunnen trinken, denn zu großen Handeln gehören große Beutel.
16. Ob auch Holz genug vorhanden sei. Er sagt: es wären bis zu 50 000 oder 60 000 Acker zu kaufen, und er könne auf 1000 Ackern gemeinen Reisholzes so viel Holz zuwege bringen, dass er damit 200 000 Stück absieden könne. Mit dem Werther Holz aber, das besser sei, könne er mit 1000 Ackern 300 000 Stück bewältigen. Sollte er aber die Sole ganz versieden, so würden der Thüringer und der Harzwald,
Der Vierte Appendix. ja alle umliegenden Gehölze zu wenig sein.
17. Wie lange man sich ohne Steigerung des Holzpreises mit Holz versorgen könne. Er sagt: hierin könne er kein Maß und Ziel setzen, denn es sei ein Handel, der steigen und fallen könne.
18. Welche Gehölze diesem Salzwerk am nächsten gelegen sind, wie sie heißen und wo sie liegen. Er sagt, er stehe in Verhandlung mit denen von Werther um 16 000 Acker; so seien ihm die Witzlebener, Werther, Rasenburger, Sapenburger, Schöffer und Erfurter Gehölze am besten gelegen. Er versehe sich auch, er wolle Flöße einrichten und zuwege bringen.
19. Ob das Salz auch gut und tauglich sei. Er sagt: es sei gut; er stelle es auf die Probe.
20. Ob auch große Nachfrage und beständiger Absatz eingerichtet werden könne. Er sagt: davon habe er unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn seinen Vorschlag schon eröffnet,
wie es in Seiner Kurfürstlichen Gnaden Landen gehalten werden könne. Jetzt aber zeigt er an: bei ihm laden Franken, Westfalen, auch zuweilen Rheinländer. So sei vor einem Jahr im Winter bei ihnen große Nachfrage nach Salz gewesen, als man zu Frankenhausen eine Zeitlang nicht sieden konnte. Er habe auf einmal 800 Stück auf Vorrat gehabt und in diesem Jahr insgesamt 3000 Stück und darüber gemacht. Er stehe mit den Nürnbergern in Verhandlung und wisse auch Wege, wie er mit den Fuhrleuten ganz billig und leicht nach Zentnern verdingen könne, das Holz abzuführen.
21. Was der Erzbischof zu Magdeburg als Lehnsherr für ein Recht daran habe, welche Bewilligung und Zustimmung er von diesem Erzbischof habe, was diese Bewilligung enthalte und wie lange sie gelte. Darauf antwortet er: Es sei wohl erzbischöfliches Lehen, aber im Lehnbrief, den seine gnädigen Herren, die
Der Vierte Appendix. Grafen von Mansfeld, haben, sei das Salzwerk ausdrücklich einverleibt. Und es stehen nur die drei Fünftel Graf Hans Georg und seinen Gnaden Brüdern zu, und die anderen Grafen haben nichts daran zu fordern; und dass dem so sei, erbietet er sich mit den Lehnbriefen zu beweisen.
Wir haben auch die alten Gewerken, die vornehmsten, angehört und aus ihrer Antwort befunden, dass sie und alle alten Gewerken mit Doktor Landeler wohl zufrieden sind. Sie wollen auch am Salzwerk keine weitere Förderung haben, als was der Vergleich mit sich bringt.
Sulza. Als ich nun zu Sulza war, habe ich mit vielen freundlichen und glimpflichen Worten den genannten Künstler angeredet und von wegen meines gnädigen Fürsten und Herrn begehrt, zur Besichtigung zugelassen zu werden. Ich habe aber nichts
Der Vierte Appendix. erlangen können, denn er hat mir beständig zur Antwort gegeben, es sei ihm ganz ungelegen, seine Kunst, auf die er Beträchtliches gewendet und gewagt habe, irgendeinem Menschen ohne hinreichende Entgeltung zu zeigen. Wenn aber mein gnädiger Fürst und Herr sich mit ihm einlassen und einen stattlichen, namhaften Vergleich zusichern würde, so wäre er untertänig erbötig, seine Kunst auch in Seiner Fürstlichen Gnaden Salzwerk Sooden anzustellen.
Darauf habe ich zur Antwort gegeben, dass mein gnädiger Fürst und Herr in Seiner Fürstlichen Gnaden Salzwerk noch keinen Mangel befunden habe, nicht leichtlich allen Geistern glaube und sich viel weniger auf eine ungewisse Vertragsschließung einlassen würde; auch könne seine Kunst, wenn sie ins Werk gesetzt würde, nicht lange verborgen bleiben.
Aus diesem Gespräch hat er bei Tisch, abends und morgens, sich mit vielen ruhmredigen Reden vernehmen lassen, dass keiner im Reich wäre,
der sich auf Salzwerke und das Probieren der Sole besser verstünde als er — und insbesondere, dass er die Sole zu Sulza, die doch sehr gering sei, ohne Zutun irgendeines Feuerwerks dermaßen geschieden habe, dass der Zentner 18 Pfund halte.
Das habe ich auf sich beruhen lassen und begehrt, seine Sole zu bekommen; die hat er mir auch zugestellt. Sie ist aber dermaßen unschmackhaft an Salz gewesen, dass ich sie nicht für würdig gehalten habe, sie zu proben — denn unser wildes Wasser ist am Geschmack reicher als diese Sole. Und es sei denn, dass ein besonderer heimlicher Betrug dahinterstecke, wovon ich weiter unten bei Aschersleben Meldung tun will, so muss ich an dieser Stelle rundheraus schließen, dass dort in Ewigkeit kein beständiges Salzwerk werden kann, der Künstler künstele auch, was er wolle.
Er berichtete aber unter anderem, dass der Brunnen 18 Lachter tief sei, so hoch voll Sole stehe und mit Schöpfeimern geholt werde.
Der Vierte Appendix. Als ich aber an diesem Ort weiter nichts ausrichten konnte, habe ich mich aufgemacht und bin von dannen gezogen. Weil aber gleich vor Sulza der Künstler seine Kunstanlage errichtet hatte, habe ich sie über Zäune und Gräben hinweg so weit angesehen, dass ich befunden habe: dort ist eine Kothe mit einem Schornstein errichtet, gleich wie zu Artern, und nicht weit davon etliche andere schmale lange Gebäude, ungefähr acht oder neun Schuh breit, in Länge und Höhe aber ungleich errichtet, mit Stroh gedeckt und etwa zwei Schuh hoch über der Erde. Darin sind flache Tröge, ungefähr einen halben Schuh hoch und zwölf Schuh lang, aus dünnen Dielen zusammengefügt und gedichtet. Darüber haben strohene oder schilfene Matten gehangen, die er, wie ich sonst berichtet worden bin, dazu gebraucht, dass er die Sole mit Schaufeln darauf leckt; die tropft dann in die Tröge ab und läuft weiter von einem Trog zum
Der Vierte Appendix. anderen — deren ich ungefähr vierzehn gezählt habe. Und durch dieses Lecken und Leiten soll die Sole gebessert werden.
Kösen. Am folgenden Tag bin ich nach Weißenfels und nach Kösen gereist, um dort ebenfalls die Umstände des dort vorgenommenen Salzwerksbaus zu erkunden. Und weil zu Weißenfels ein Bürger namens Zacharias Hoffmann lebte, der für einen ziemlich verständigen Philosophen ausgegeben wurde und kurz zuvor mit den Künstlern auf dem Brunnen zu Kösen gewesen war und davon zu berichten wusste, habe ich diesen zu mir gefordert und nach dem Essen auf meinem Wagen mit mir nach Kösen genommen.
Dieser hat mir berichtet, dass er von alten Leuten erfahren habe, wie weiland der hochlöbliche Fürst Herzog Georg zu Sachsen diesen Salzbrunnen erstmals vor ungefähr 50 Jahren zu bauen unternommen habe. Er habe auch darauf ein
Der Vierte Appendix. Beträchtliches und Großes gewendet, den Brunnen über 40 Ellen tief gesenkt und viel Kunst- und Schöpfwerk dort errichtet, habe aber nichts zuwege gebracht. Sondern je tiefer er in weichen steinigen Grund gesenkt habe, desto mehr sei das wilde Wasser herzugedrungen, was endlich die Arbeiter dermaßen überwältigt habe, dass sie von der Arbeit ablassen mussten. Und so sei das vorgenommene Salzwerk als wüstes Gut liegengeblieben bis auf den jetzigen Kurfürsten zu Sachsen, Herzog August; bei dem haben die Nürnberger Künstler um Belehnung angesucht, aber bis jetzt nichts erlangen können.
Als ich nun ins Dorf Kösen kam, habe ich zwei alte Männer im Augenschein auf dem Brunnen gefragt, ihre Kenntnis über alle eben erzählten Punkte zu eröffnen. Diese sind dem allen beigetreten und haben daneben angezeigt, dass zur Zeit des vorgenommenen Baus nicht allein an einer,
Der Vierte Appendix. sondern an zwei, drei Stellen eingesenkt und nichts ausgerichtet worden sei, wie das denn der Augenschein mit sich bringt.
Weiter habe ich begehrt, die Sole zu proben. Nachdem aber der Brunnenschacht, so tief er auch ist, mit Sole und wildem Wasser bis oben der Erde gleich angefüllt gewesen ist und auch ringsherum ein brüchiges Gemäuer vorhanden war, habe ich zur Sole nicht kommen können — bis ich schließlich auf Vorschlag des genannten Weißenfelser Bürgers an einer langen Leine über eine lange Stange ein Krüglein mit angehängtem Gewicht eingelassen und vorgenommen habe, die Sole aus der Tiefe zu holen. Es ist aber wegen der vielen Streben, die im Schacht sind, nichts zuwege gebracht worden, denn der Krug zerbrach am Strick.
So viel von diesem Salzwerk; das andere wird sich im allgemeinen Bericht wohl finden.
Der Vierte Appendix. Halle in Sachsen. Zu Halle in Sachsen eingetroffen und sogleich meinen Diener zum Sekretär Kitzing geschickt, durch einen Zettel meine Anwesenheit eröffnet und von ihm freundlich begehrt, dass er mich bei den Herren Räten — unter denen auch der Salzgraf war — in Abwesenheit des Erzbischofs anmelden wolle. Das hat er getan und mir anzeigen lassen, dass die Herren Räte mich sogleich hören wollten.
Auf diese Antwort habe ich mich sogleich in die Kanzlei verfügt und bin zu den Räten eingelassen worden. Ich habe mein Anliegen nach Lage der Dinge vorgetragen und mein Beglaubigungsschreiben übergeben, das sie mit besonderer Ehrerbietung angenommen haben; und ich bin nach vollzogener Werbung abgetreten und habe ihre weitere Antwort erwartet.
Nach einer ganz kleinen Weile haben sie mich wieder zu sich gefordert, meine vorgetragene Werbung und das Beglaubigungsschreiben
ihrem Inhalt nach in allen Stücken wiederholt und darauf zur Antwort gegeben, dass sie von wegen ihres gnädigsten Fürsten und Herrn, des Administrators zu Magdeburg, nicht allein geneigt wären, meines gnädigen Fürsten und Herrn Begehren zu willfahren, sondern dass sie sich, weil sie auch spürten, dass dies weder ihrem Salzwerk noch irgendjemandem zum Nachteil, vielmehr aber zur Förderung des gemeinen Nutzens gereiche, schuldig erkennten, in diesem Fall meinem gnädigen Fürsten und Herrn auf mein weiteres Ansuchen und Fragen über alle Umstände ihres Salzwerks berichten zu lassen. Sie hätten auch bereits dem Salzgrafen, der dort zur Stelle sitze, von wegen ihres genannten gnädigsten Herrn befohlen, mir in diesem Fall nichts Notwendiges zu verhalten; denn sie zweifelten mitnichten daran, dass die Sachen zwischen ihrem gnädigen Fürsten und Herrn, dem Administrator, und meinem gnädigen Herrn, dem Landgrafen, so stünden, dass
Der Vierte Appendix. sie auch beiderseits in noch Größerem einer dem anderen eine freundliche Bitte nicht abschlagen würden. Als sich nun sogleich auch der Salzgraf dazu gutwillig erboten hatte, habe ich mich dagegen gebührend bedankt, mit der angehängten Zusage, dass ich ihre eben genannte gute Antwort und ihren Willen meinem gnädigen Fürsten und Herrn rühmend vermelden wolle.
Und ich habe sodann vom Salzgrafen folgenden Bericht eingenommen:
Über die erste Entstehung des Salzwerks zu Halle wisse er nichts Gründliches zu sagen, außer dass in der Merseburger Chronik geschrieben zu finden sei, dass der große Kaiser Otto das dortige Salzwerk dem Erzbischof zu Magdeburg übergeben habe und dass die Stadt damals noch ein Dorf gewesen sei, das Halle geheißen habe. Er hat weiter hinzugesetzt: weil der genannte Kaiser Otto es verschenkt habe, so sei es damals schon ein Salzwerk gewesen.
Der Vierte Appendix. Ob aber alle vier Brunnen so, wie sie jetzt gebaut sind, in Bau und Wesen gestanden haben, könne er gleichfalls nicht sagen; er finde auch nichts darüber beschrieben außer etwas Weniges bei Agricola und Mathesius.
Soviel die Fassung der Brunnen und die Abführung des wilden Wassers betrifft, davon wisse weder er noch sonst jemand etwas Beständiges. Das sei aber wahr, dass der Grund im Deutschen Born, wie auch in den anderen, grauweißer Gips- oder Salzgrund sei, auf welchen Brunnen die Schächte mit Dichtungen gelegt und dermaßen, wie zu vermuten, ineinandergefügt und dahinter mit Ton oder anderem zähen Erdreich verwahrt worden seien, dass das wilde Wasser bei ihnen nicht einbrechen noch Schaden anrichten könne; wie dies von dem nahe fließenden Fluss der Saale — die bisweilen auch oben auf die Brunnen steige — anzunehmen sei.
Er sagte auch klar, dass in und bei ihrer Sole kein wildes
Wasser mehr sei; und als ich dagegen disputierte, blieb er gleichwohl bei seiner gefassten Meinung, womit ich mich der Lage nach zufriedengeben musste.
Daneben hat er aber auch berichtet, dass sich allenthalben im ganzen Tal, wo das Salzwerk liegt, wo man einsenke, Sole finden lasse, auch oben in der Fläche; wie das aber zugehe und woher sie komme, wisse er nicht zu sagen. Es sei aber bei ihnen bei Halsstrafe verboten, dass irgendein Herr oder Wirker die Sole entblöße oder versiede, nach dem Inhalt des darüber handelnden Artikels in ihrer Ordnung.
Von der Tiefe der Brunnen hat er nichts berichten können, desgleichen auch von der Verteilung nicht, und hat mich darum in diesem Fall an die Bornmeister, Bornknechte und Vorschläger gewiesen, um am folgenden Tag ihren Bericht anzuhören. Gleichwohl hat er mir dazu das gemeine Lehnbuch nach allen Brunnen und Stellen gezeigt.
Weil aber die Teilung darin in allen Stücken ungleich ist, habe ich mich nicht darin zurechtfinden können, wie denn auch noch nicht; und deshalb habe ich gebeten, er wolle unbeschwert sein, mir aus dem genannten Lehnbuch die Hauptverteilung durch seinen Schreiber abschreiben zu lassen, was er dann gutwillig getan hat. Und sie verhält sich wie folgt:
Deutscher Born. Der Deutsche Born hat zweiunddreißig Stühle; ein Stuhl hat vier Viertel, ein Viertel ist 12 Pfannen. Und ein Erzbischof zu Magdeburg soll in diesem Born über acht Stühle und unter sieben Stühlen nicht weniger haben.
Meteritzborn. Der Meteritzborn hat achtzig Viertel, ein Viertel ist siebzehn Pfannen; und in diesem Born mag ein Erzbischof zu Magdeburg höchstens und nicht darüber einen Stuhl haben.
Gutjahrsborn. Der Gutjahrsborn hat vierundachtzig Viertel, und ein Viertel ist 12 Pfannen; und in diesem Born mag ein Erzbischof zu Magdeburg höchstens und nicht darüber drei Stühle haben.
Hackeborn. Der Hackeborn hat dreiunddreißig Nößel und nicht Viertel; ein Nößel ist 6½ Pfannen. In diesem Born mag ein Erzbischof zu Magdeburg höchstens und nicht darüber einen halben Stuhl haben; ein Stuhl ist vier Nößel.
Unterdessen habe ich gefragt: nachdem, wie oben gehört, die Teilung in allem ungleich ist und dem Bischof in einem Brunnen mehr als in den anderen zugeeignet ist, auch im Lehnbuch Pfannen genannt werden — wie es sich denn hiermit verhalte, ob der Bischof stets die Teilung einhalte oder auch mehr Anteile an sich bringen möge, wie es um die Lehnschaft beschaffen sei, ob diese Mann- oder Erb-
gut sei, und schließlich, was in ihrem Salzwerk eine Pfanne heiße. Auf diese Frage hat er mir im einzelnen geantwortet und zuerst angezeigt: dass von alters her die Bischöfe nicht mehr als die Erblehnschaft, die Erbrente — die etwas gering gewesen sei —, die hohe Obrigkeit und den Schutz an und in dem Salzwerk gehabt hätten, bis der Erzbischof Ernst, der ein geborener Herzog zu Sachsen und Landgraf zu Thüringen gewesen ist, durch Übermut, Prunk und Ungehorsam der Pfänner zu Halle Anlass genommen habe, sie nicht allein um den vierten Teil des ganzen Salzwerks zu strafen — das er sodann zu einem großen Teil an Gottesdienst und die Armen ausspendete —, sondern es auch endlich mit Ernst dahin gebracht habe, dass sie von ihm und allen nachfolgenden Bischöfen, soviel die übrigen drei Viertel des Salzwerks betrifft, die Rentpfannen zu Lehen nehmen und tragen mussten. Das werde bis auf diese Stunde noch so gehalten, so dass
Der Vierte Appendix. jetzt der Erzbischof mit dem, was den Stiften zugeordnet ist, bis auf ein ganz Geringes das ganze halbe Salzwerk allein innehat. So habe auch die letzte Lehnserneuerung dem Erzbischof über sechstausend Gulden eingetragen, und es sei ganz und gar kein Erbgut vorhanden, außer dass ein Erzbischof, der ein Fürst von Anhalt gewesen ist, seiner Verwandtschaft in jedem Brunnen einen Stuhl erblich zugeeignet hat.
Sonst sagte der Salzgraf: damit die Bischöfe nicht dafür angesehen werden müssten, als wollten sie das Salzwerk ganz aus der Hand der Bürger an sich bringen, pflegten sie die angestorbenen Pfannteile etliche Jahre lang ihren wohlverdienten Dienern zu Leibgut, auch wohl zu Erbmannlehen auszutun und zu leihen und ihre Diener damit zu begnaden — wie es ihm selbst widerfahren sei vom Erzbischof Sigismund hochlöblichsten Angedenkens, der nicht allein zur Bekundung seiner fürst-
lichen gnädigen Neigung gegen ihn und die Seinen sich als Pate seines letzten Sohnes angetragen, sondern ihn auch mit einem Anfall im Wert von acht- oder zehntausend Gulden begnadet habe.
Mit den Pfannen aber verhalte es sich nicht so wie bei uns im Salzwerk Sooden, wie er das bereits in Gegenwart meines gnädigen Fürsten und Herrn berichtet habe; sondern es sei eben eine Einteilung wie auf Bergwerken: die Gänge, die in einem Jahr mehr tragen als in den anderen, je nachdem, ob das Feuerwerk teuer oder billig ist und ob es gut oder schlecht abgeht.
Ich habe ihn auch weiter gefragt, was sie für gute beschriebene Ordnung haben, ebenso wie es um ihre Verwaltung und Regierung bestellt sei, auch wer die Personen seien, die darüber gesetzt sind, was sie in Befehl haben und ob ihre Ämter beständige oder Wechselämter seien. Darauf hat er mir zur Antwort gegeben, sie hätten
Der Vierte Appendix. eine beschriebene Ordnung, die er zur Stunde nicht zur Hand habe; er wolle sie mir aber am folgenden Morgen früh zustellen und mich sie ganz durchlesen lassen — wiewohl er gewiss wisse, dass ich oder niemand, der aus fremden Salzwerken sei, daraus klug werden könne.
Obwohl ich aber die Ordnung schon zuvor bei mir gehabt habe und sie im Archiv zu Kassel vorhanden ist, habe ich doch dieses Erbieten mit freundlicher Danksagung angenommen und aufs fleißigste begehrt, dass es am Morgen geschehen möchte.
Die Verwaltung, sagte er, sei zuerst ihm, danach dem Talvogt, sodann zwei Oberbornmeistern, zwei Unterbornmeistern, vier Beschlägern, einem Bornschreiber und einem Äugler befohlen; das andere seien Unterämter, die keinen Befehl haben außer dem, was ihnen von den eben genannten je nach Lage befohlen wird.
Was nun deren aller und eines jeden besonderer Befehl sei, wäre wohl notwendig, dass an dieser Stelle davon Bericht geschähe; ich will es aber der Kürze halber unterlassen. Doch kann ich ihrer aller Einigkeit, Leutseligkeit und Freundlichkeit nicht genug loben.
Bei diesem Gespräch ist es an diesem Tag geblieben, und ich bin um fünf Uhr in meiner Herberge zu Tisch gegangen. Dorthin habe ich dann einen Salzknecht gefordert, der mich über alle Umstände, wie es um das Salzwerk bestellt ist, berichtet hat, wie weiter unten an seinem Ort angezeigt werden soll.
Am folgenden Tag hat mir der Salzgraf von neuem einen Boten geschickt und daneben an mich sinnen lassen, dass ich zu Mittag sein Gast sein möge. Darauf bin ich sogleich zu ihm gegangen und habe nach Wiederholung seiner gestrigen Zusage begehrt, die Ordnung zu besehen, die er mir gezeigt hat; und wir haben darüber mancherlei Gespräch, Frage und
Antwort miteinander gehalten, so dass die Zeit unversehens verlief und der Tisch gedeckt wurde.
Er hat mir aber unter anderem angezeigt, dass mein gnädiger Fürst und Herr, als Seine Fürstlichen Gnaden dort zu Halle gewesen sind, mit ihm in Beisein des Erzbischofs gleichermaßen mancherlei Frage und Antwort gepflogen habe, ganz fröhlich gewesen sei und mit so vielen Fragen dem Erzbischof Sigismund und anderen Anlass gegeben habe, den Sachen weiter nachzutrachten, die Ordnung fleißiger zu lesen und ihre Vorteile besser als zuvor wahrzunehmen.
Insbesondere aber hat er gedacht, dass mein oft genannter gnädiger Fürst und Herr eine besondere kurzweilige Fröhlichkeit zuwege gebracht habe mit dem Basilisken, von dem man sagt, er habe vor etlichen vielen Jahren den ganzen Brunnen verstopft und behindert — obwohl doch der Basilisk ein so geringes Tierlein sei, dass man es auch in einer Hand
wohl halten könne. Dieses Gespräch hat zwischen ihm und mir von morgens an bis zur Essenszeit gewährt.
Bei Tisch hat er mit mir vielerlei über den Holzhandel geredet und unter anderem angeführt: Nachdem sie aus dem Kurfürstentum und Stift Merseburg nicht mehr so viel Feuerwerk wie von alters her bekommen können und demnach der Holzhandel sehr schwierig werde, sei er mit etlichen anderen Pfännern des Vorhabens — er habe es auch schon ins Werk gesetzt —, jährlich vom Fürsten zu Anhalt eine stattliche Summe an sich zu bringen und die Saale heraufzuführen.
Was sonst sein Gespräch gewesen ist, woraus allerlei abgenommen werden kann, will ich an seinem Ort und zu seiner Zeit wohl einzubringen wissen.
Danach habe ich in seinem Haus ein Stück Salz messen lassen, das 10½ unserer geeichten Maße gehalten hat. Und weil ich inzwischen in
meiner Herberge meine Diener die Soleprobe hatte anstellen lassen und mein Diener dies zu dieser Zeit anzeigte, hat der Salzgraf begehrt, sie ihm zu eröffnen; wie es denn auch geschehen ist. Und diese Probe steht wie folgt:
Der Deutsche Born, das Quart —— 24 Lot; die Sole wiegt roh —— 106 Lot. Meteritz, das Quart —— 22 Lot. Gutjahr —— 22 Lot ½ Quentchen. Hackeborn, ein Quart —— 20 Lot 1½ Quentchen.
Unterdessen hat er alle, die über die Brunnen Befehl haben, durch den Talvogt — das ist der Richter, oder wie man es hier nennt, der Schultheiß — auf die Brunnen fordern lassen. Und als ich mit ihm auf die Brunnen ging, habe ich dort alle Umstände der Brunnen, des Austeilens der Sole, des Siedens, des Salzausbringens und des Salzdörrens augenscheinlich besichtigt und erforscht — wiewohl ich das meiste zuvor durch den Halloren, von dem ich oben Meldung getan habe, berichtet bekommen hatte.
Der Vierte Appendix. Die Brunnen aber sind nach gründlicher Angabe der Brunnenverwalter 60 Ellen tief, außer dem Gutjahrsborn, wovon ebenfalls gründlich berichtet wurde.
Der Deutsche Born wird mit einem Haspel getrieben, an dem fort und fort acht Knechte in der Schicht haspeln; die Schicht währt zwei Stunden. Er wird auf ein Viertel — das sind 12 Pfannen — mit 60 Zubern besetzt.
Der Meteritz wird mit einem Göpel ausgetrieben; es laufen je zwei Stunden in einer Schicht zwei Knechte. Er wird auf ein Viertel mit zehn Zubern besetzt, denn dieser Brunnen wird stets zuerst geschöpft.
Der Gutjahrsborn wird mit dem Göpel getrieben; es laufen jeweils zwei Stunden in einer Schicht zwei Knechte. Er wird aufs Viertel mit 40 Zubern besetzt.
Der Hackeborn wird auch mit dem Göpel gehoben; es laufen gleichermaßen je zwei Stunden zwei
Knechte. Eine Schicht wird aufs Viertel mit zehn Zubern besetzt.
Dass aber die Austeilung der Sole von alters her so ungleich gehalten und nach besonderem Verhältnis ausgeteilt worden ist — darin ist nach meinem Verstand die Umsicht der alten Pfänner billig zu loben. Denn sie haben nicht allein, nachdem sie die Beschaffenheit der Brunnen kannten, diese nicht auf einmal alle ausschöpfen wollen, sondern auch vornehmlich darauf gesehen, dass nicht der eine die gute, der andere die geringe Sole empfange, damit es aufs allergleichste ausgeteilt werden könne.
Bei der weiteren Austeilung der Sole empfängt zuerst der Bischof seinen Teil nach der Anzahl der Stühle und Viertel, die er im Brunnen hat; danach zum anderen die Geistlichen, die Armen und die Arbeiter; zum dritten die Beamten und Befehlshaber; endlich die gemeinen Pfänner. Und so laufen alle Unkosten allein auf den Brunnen,
wovon ein jeder bezahlt wird. Doch wer keine eigene Kothe oder eine ganze Gerente — das sind 12 Pfannen — hat, darf nicht selbst sieden und auch nicht sieden lassen, sondern muss diese Sole anderen, die Kothen haben, zur vollen Erstattung ihrer Gerente gegen Geld, wie es jeweils festgesetzt wird, zukommen lassen. Und ein jeder weiß, wohin er seine verdiente Sole nach Anweisung der Vorschläger liefern soll.
Die Sole wird von Kothe zu Kothe in Zubern getragen, aus jedem Brunnen nach seiner Anzahl. Wenn aber einer nicht siedet, bleibt die übrige Sole im Brunnen, wie das jeweils der Bornschreiber und der Bornmeister nach Lage der Dinge anordnen.
Während ich auf dem Brunnen war, habe ich den Fülleimer und den Zuber eichen lassen: jeder Fülleimer hält 8 Quart, der Zuber vier Fülleimer. Es trägt auf ein Werk,
wenn 4½ Zuber eingegossen werden, 324 Quart, das sind 54 Viertel oder 5 Zuber 4½ Viertel. Das ist bei uns nicht ganz ein halbes Fuder, denn fünfeinhalb Viertel fehlen daran. Weil aber, wie oben gesagt, jedes Stück elfeinhalb Metzen ausmacht, kann weiter leicht der Vergleich gezogen werden, wie viel Hallische Sole bei uns ein Werk macht.
Ich bin auch weiter auf dem Brunnen berichtet worden, dass dort niemand — wie es auf anderen Salzwerken geschieht — das Jahr über Sole holen darf, weder gegen Geld noch umsonst, außer allein am Osterabend; alsdann mag ein jeder so viel Sole holen, wie er will, und die Austeilung währt einen halben Tag. Aber auf dem Gutjahr teilt man jeden Sonntagmorgen an alle Menschen, die es begehren, einen Pfennig aus, von den gemeinen Pfännern und von wegen des ganzen Salzwerks.
Und damit weder bei Bauten, Bestallungen noch anderen allgemeinen Unkosten in die Hauptrente gegriffen werden muss, sind, wie ich berichtet bekommen habe, dazu fünf besondere Kothen bestimmt. Der Salzgraf aber hat für seinen Teil den ganzen Zoll, nämlich von jedem Salzwagen einen Groschen, und dazu alle Bußen, die im Tal anfallen, außer etlichen Salzgerenten, die er aber nicht hoch achtet. Gleichermaßen wird es auch zu Frankenhausen, Staßfurt und Groß Salza mit den allgemeinen Unkosten gehalten.
Es folgt nun vom Sieden. Wenn ein Herr volle Gerente und ein Wirker volles Sieden hat, mag er wöchentlich 40 Werke sieden. Weil aber etliche nicht volle Gerente und auch nicht volles Sieden haben können, ist der allgemeine Anschlag auf 70 Stück wöchentlich gemacht worden, die, wenn das Salz gut abgeht, in jeder
Kothe das ganze Jahr hindurch gesotten werden können. Diese mit 102 Kothen multipliziert, die ständig im Gang sind, ergibt für die Woche auf alle Kothen zusammen —— 7140 Stück; wiederum multipliziert mit den Wochen — denn man hält im ganzen Jahr nur zwei Kaltlager, zu Mittfasten wegen des Talgerichts und zu Pfingsten wegen ihres Pfingstbiers, wie sie es nennen — macht das aufs ganze Jahr und alle Kothen 71 400 Stück. Davon gilt jedes einen halben Taler; das trägt jährlich —————————— 35 700 Taler, die das Salzwerk Halle gewiss und ohne Hindernis jährlich tragen kann.
Sonst hält man auch gebotene Kaltlager, wenn das Salz nicht gut abgeht oder sonst ein Mangel eintritt. Es muss aber der Herr einer jeden Kothe das Holz — dessen Preis stets ungewiss ist —, die Pfannen und andere Ausrüstung auf seine Kosten selbst
beschaffen und bezahlen; und wenn er nicht genug Gerente hat, muss er sie wöchentlich an sich kaufen, dem Wirker lohnen und sodann abwarten, was für Gewinn oder Verlust ihm daraus erwächst.
Doch halten die Vorschläger den Brauch, dass sie um des beständigen Nutzens willen, der den Gutsherren daraus erwachsen kann, die Sole und das Holz jeweils nach Lage der Dinge im Kaufpreis auf- und absetzen; wie sie denn deshalb jeden Sonntag einen Zettel öffentlich anschlagen lassen, wie es in der folgenden Woche gehalten werden soll.
Daneben, und nachdem ich mich, wie gehört, auf dem Brunnen über alle Umstände erkundigt hatte, habe ich meinen Diener in die Kothe geschickt, um dort zu erkunden, wie die Herde und Gesöde eingerichtet sind, wie die Pfannen aufgesetzt werden, wie viele Pfannenketten und Haken gebraucht werden, wie man das Salz ausbringt und wie man es dörrt,
wie groß die Pfannen sind, wie oft man sie fegt, wie lange eine Pfanne stehen kann, was man für jede Arbeit an Lohn gibt, ebenso welche Instrumente und Werkzeuge man gebraucht und wie sie genannt werden, auch was sonst im allgemeinen vom Sieden, Setzen, Fegen und Salzmachen vornehmlich zu wissen nötig ist.
Der genannte Diener hat mir folgenden Bericht gebracht.
Der Herd wird auf folgende Weise mit Schlotter — den sie Fot nennen — gemacht: er ist unten eine Elle, oben aber anderthalb Klafter weit und zwei Ellen tief. Das Pfannenloch, wo man das Holz hineinwirft, wird von der Erde bis an die Pfanne mit gebackenen Steinen einen Schuh weit gemacht. Man steckt auch ein Eisen von zwei Ellen Länge vorn ins Pfannenloch, wenn man mit dem Stroh siedet, damit es nicht auf dem Herd zusammenfällt, sondern sich auf dem Eisen verteilt und desto besser brennen kann.
Die Pfanne, die auf diesen Herd gesetzt wird, ist 4½ Schuh breit, 6½ Schuh lang und einen halben Schuh tief. Sie steht zwei Finger hoch auf dem Herd auf Hornsteinen und wird danach ringsherum etwas offen mit Öseln — wie sie es nennen — rings um die Pfanne zugelegt.
Es werden auf jeder Seite neben der Pfanne zwei Ständer in die Erde gesetzt; darauf werden über die Pfanne zwei Pfannenbäume — die sie Bärstäbe nennen — gelegt; sie kosten einen Ortstaler. Dazwischen werden zwei Hakenscheite gesteckt, die über die Pfanne gehen; daran sind zwei eiserne Bordhaken gehängt, die die Pfanne halten. Darüber hinaus sind auch drei kurze Bäumlein von einer Elle Länge quer darübergelegt, an denen neun Pfannenhaken hängen, die die Pfanne halten.
Wenn man siedet, so werden jedes Werk 36 Eimer in die Pfanne gegossen; und wenn man 20 eingefüllt hat, tut man in den 21. Eimer ein Näpflein Rinderblut,
was die Sole klar reinigt. Und wenn es aufgewallt ist, schäumt man es ab; danach siedet man drei Viertelstunden bis zum Vollschütten, und zum Aufschlagen gehen zwei Stunden — macht zusammen — Stunden, in denen ein Werk vollständig bereitet wird. Danach trägt man die Stücke ab und setzt sie oben auf die dafür bereiteten Salzstätten, damit das Salz recht trocken wird; und je länger es darauf steht, desto härter und trockener wird es.
Es werden aber die Pfannen, wovon oben die Rede war, jede Woche dreimal abgezogen und gereinigt. Und wenn man abziehen will, müssen der Salzträger und der Knecht des Meisters sie vom Herd ziehen und hinaus an die Kothe richten. Er nimmt eine Schüssel, schwenkt darin, danach legt er sie nieder, unterstützt sie auf einer Seite mit einem Stab, macht mit einem Bund Stroh ein Feuer darunter und schürt mit einer Stange zu, bis es genug ist. Danach müssen die Knechte sie wie-
Der Vierte Appendix. derum an der Kothe aufrichten; und was noch an Scheiben und Unreinem daran ist, klopft der Wirker mit einem eisernen Hämmerlein und einem hölzernen Gerät, das ein Heige genannt wird, vollends ab. Und wenn sie ganz rein ist, bestreicht er sie mit Kleister, damit sie nicht ausläuft, und lässt sie wieder auf den Herd tragen; er hat auch ein hölzernes Bordholz zur Hand, mit dem er die Borte zurechtrückt, und stellt die Pfanne so wieder auf dem Herd zurecht.
Eine solche Pfanne kann ein Vierteljahr stehen und gebraucht werden; eine neue Pfanne zu machen kostet 18 Gulden zu zwanzig Groschen, wie mir die Knechte berichtet haben.
Die Bothe sind so eingerichtet: eines ist an drei Stellen unterschieden. An der einen, die zuunterst liegt, wird die Strohstätte genannt, dorthin werden Stroh, Holz und Feuerwerk gelegt; die zweite ist, wo die Pfanne steht; und an der dritten und höchsten Stelle, wo das Salz gedörrt wird, ist die Salzstätte.
Der Vierte Appendix. Es ist auch über der Pfanne eine hölzerne Decke aus dünnen Brettern gelegt, damit nichts Unreines in die Pfanne fallen kann.
Die Werkzeuge, die zum Salzmachen gebraucht werden, sind diese, wie folgt: Erstens hat man ein großes Solfass, das zum Teil aus der Kothe hinausgeht, so dass die Soleträger von außen in die Kothe einschütten können; dort ist eine geflochtene Weidenhorde aufgelegt, damit kein Stroh oder Unreinigkeit hineinkommen kann. Ferner einen Fülleimer mit einem daran gemachten langen Haken, eine Gabel, einen Haken, Salzkörbe, Salzschaufeln — die Sogstiele genannt werden —, Fegehämmer und Heigen, Schippen und Aschenkrücken, ein Schrapeisen, ein Handfass, ein Häslein. Es muss auch ein jeder Wirker in seiner Kothe eine große messingene oder kupferne Spritze haben und ein Pfannenbrett.
Arbeiterlohn und was man für jede Arbeit
Der Vierte Appendix. an Lohn gibt: Der Wirker nimmt alles Geld für das Salz ein und verrechnet es jede Woche mit den Junkern; jedoch empfängt er von jedem Stück einen Groschen, das macht die Woche 80 Groschen. Davon lohnt er dem Gesinde: einem Knecht gibt er die Woche 11 Groschen, dazu gibt ihm der Gast von jedem Stück 2 Pfennig; dem Jungen gibt der Wirker die Woche 8 Groschen.
Für einen ganzen Herd zu machen gibt man 3 Schock, jedes zu 20 Groschen. Ein Solzieher verdient für einen Herd anzuziehen 1 Groschen. Der Grinder verdient für ein Werk zu grinden und auszurühren 2 Pfennig, die der Wirker zahlt. Der Träger verdient von jedem Stück 1 Pfennig, der Lader 8 Groschen von 4 Stücken, der Stopfer von jedem Stück 1 Pfennig; dazu gibt der Gast 6 Pfennig, ein Werk vorzuziehen 2 Pfennig, zum Auffüllen nach Bedarf.
Sonst gebrauchen sie ganz und gar keine Kunstgriffe zum Sieden, obwohl sie es wohl könnten;
Der Vierte Appendix. und wenn man ihnen davon sagt, so haben sie ihren Spott und Hohn darüber.
Als ich weiter auf dem Brunnen fragte, ob auch die Sole ab- und zunehme, in ab- und zunehmenden Jahren oder bei trockenem und nassem Wetter, habe ich allgemein zur Antwort bekommen, dass sie darauf niemals achtgegeben, viel weniger geprobt hätten. So sei es auch bei ihnen unnötig, weil sie das Salz jederzeit bei sich nach dem Stück und nicht nach dem Maß verkaufen; denn ein Stück gilt so viel wie das andere, es sei groß oder klein.
Ich habe auch weiter gefragt, ob sich auch um das Salzwerk Halle herum hier und dort etwa Seen, Erdfälle, Sümpfe und Moore zeigten, gleich wie bei allen anderen Salzwerken. Darauf hat mir der Salzgraf zur Antwort gegeben, dass nicht weit von Halle ein See, der Rebelinger See genannt, vorhanden sei; und bei diesem See wirke die Sonne zur Sommerzeit auf der Ebene
Der Vierte Appendix. weißes Salz. So stehe das ganze Salzwerk auf einem Moor; so finde man auch nicht weit von der Stadt tiefe Erdfälle, insbesondere einen, der die Gretchensgrube genannt wird, der ständig unter Wasser steht.
Als ich auch im Haus des Salzgrafen mit allem Fleiß anhielt, desgleichen auch auf dem Brunnen in Beisein der anderen Befehlshaber es etliche Male wiederholte und begehrte, zur Besichtigung der Brunnen in den Grund gelassen zu werden, ist mir dies zunächst durch den Salzgrafen abgeschlagen worden. Denn er hielt es für unnötig, weil schon mein gnädiger Fürst und Herr persönlich eingefahren sei, wie er mir berichtete, dass ich sodann dazu gelassen würde. Weil es eine Sache von seltenem Beispiel sei, dürfe es ohne Versammlung des Rates zu Halle und der vornehmsten Pfänner nicht geschehen; und dazu gereiche es auch dem Salzwerk zum Hindernis, weil man mit dem Sole-
Der Vierte Appendix. schöpfen stillhalten müsste. Als ich aber gleichwohl nicht ablassen wollte, habe ich endlich zur Antwort bekommen, dass am nächstfolgenden Donnerstag, der der Tag Maria Magdalena wäre, sie es von alters her feierlich hergebracht hätten, dass sie die Brunnen mit Gewalt ausschöpfen ließen; und alsdann müssten der Salzgraf, die Bornmeister und neben ihnen der Zimmermann des Tales einfahren, die Brunnen allenthalben mit Fleiß ausleuchten und besichtigen, ob sie etwa Mangel hätten oder schadhaft wären. Dazu gebrauche der Zimmermann sein eigenes Maß, und wenn er einen Mangel fände, müsse er ihn sogleich büßen und ausbessern; dabei ließen sie es weiterhin bleiben.
Sie haben mir auch durch ein Glas, durch das die Sonne schien, den Deutschen Born genau sehen lassen, so dass ich ihn habe quellen sehen. Und sie haben mir weiter geantwortet, wenn ich bis zu diesem Fest dort bleiben würde, wollten
Der Vierte Appendix. sie mich unweigerlich mit dem Salzgrafen einfahren lassen. Weil das aber meiner Lage nicht entsprach, habe ich ihnen diesmal gedankt und es dabei bewenden lassen und weiter nicht mehr viel Gespräch gepflogen.
Sonst wollte der Salzgraf für seine Person schließen — und ich konnte ihn darin nicht gänzlich widerlegen —, dass gemeinhin alle Sole, die im Grund der Brunnen gefunden wird, salzreich sei; dass man sie oben aber nicht salzreich am Geschmack findet, sei allein der Tiefe zuzuschreiben, weil die Sole zu Grunde weicht und das wilde Wasser obenauf schwimmt. Diese Frage will ich bald bei Aschersleben auflösen.
So viel vom Salzwerk Halle in Sachsen; was noch fehlt, wird sich in der Ordnung wohl finden.
Der Vierte Appendix. Aschersleben. Zu Aschersleben eingetroffen und sogleich die Beschaffenheit des Salzwerks besehen. Weil aber der Brunnen dort, wo er gefasst ist, weit außerhalb der Stadt liegt, habe ich am ersten Tag nichts dabei tun können. Nichtsdestoweniger habe ich mich bei beiden Salzgrafen — die beide mit dem Zunamen Müller genannt werden, deren einer damals Bürgermeister war — durch meinen Diener anzeigen lassen und begehrt, dass ich am folgenden Morgen früh gehört werden möchte.
Am folgenden Morgen haben mich beide Salzgrafen zu sich gefordert und neben ihren anderen Gewerken und dem Stadtvogt mein Anliegen angehört, das Beglaubigungsschreiben angenommen und neben der Erbietung ihres geneigten Willens gegenüber meinem gnädigen Fürsten und Herrn einhellig folgenden Bericht getan.
Unsichere Lesungen
Z. 2: Aescherslebenn — Ae-Ligatur, Zwischenüberschrift
Der Vierte Appendix. Über die erste Entstehung des Salzwerks wissen sie nicht mehr, als dass vor hundert Jahren, sagt der Bürgermeister, erstmals die Sole entblößt, aber nichts geschafft worden sei. Danach hat man vor achtundvierzig Jahren wiederum angefangen und mit einer Wasserkunst das wilde Wasser gehoben und die Sole, die doch gering war, gesondert geschöpft und versotten.
Endlich aber, vor zwanzig Jahren, habe man mit aller Gewalt zu bauen angefangen, wie das der Augenschein ausweist; und damals sei Jörg Behm ihr Baumeister gewesen, der sie in mannigfaltigen Schaden geführt und sie je länger, desto mehr dazu angehalten und durch ein Gleichnis von Wein und Wasser dazu überredet hat.
Unter diesem haben sie einen Stollen und Graben, eine Viertelmeile Wegs lang, mit großen Kosten erbaut. Danach haben sie einen Kunstmeister
Der Vierte Appendix. von Lüneburg, Georg Rose genannt, bekommen, der den vorigen Graben wieder eingerissen, neue Künste wiederum errichtet und andere Kothen gebaut hat — und es ist doch nichts daraus geworden. Danach haben sie Künstler von Nürnberg, aus Mansfeld, aus Meißen, Thüringen und allenthalben her gehabt, von denen jeder es besser machen wollte als der andere, bis endlich ein verwirrtes Chaos daraus geworden ist.
Denn obwohl sie mit großen Kosten eine Brunnenfassung eingerichtet haben, die noch vor Augen steht, so ist diese doch wegen der Ungeschicklichkeit der Vorlage von selbst um mehr als drei Ellen zu Berge gestiegen. Deshalb haben sie aus der Not eine Tugend machen und eine Röhre durch das wilde Wasser bis zum Grund des Brunnens einsenken müssen, durch die sie jetzt die Sole aufziehen.
Als sie aber in diesem Bauen begriffen waren und
Der Vierte Appendix. damit umgingen, haben sie viele und mancherlei Brunnenfassungen, Künste und dergleichen vorgenommen, ins Werk gesetzt, an- und abgeschafft, so dass ihnen innerhalb von zwanzig Jahren über 40 000 Gulden darauf gegangen sind.
Sie haben Rosskünste gehabt und Wasserkünste, die die Wipper trieb; daran haben sie Schlauch-, Pumpen-, Schöpf- und Heinzenkünste, allerlei eingerichtet und zu einer Zeit 60 Kunstpferde beieinander gehabt, von denen je in einer Schicht 6 liefen. Es ist aber alles vergebens gewesen. Am allerunschädlichsten aber unter allen Künsten halten sie aus gewisser Erfahrung die Pumpenkünste, die nicht viel Erschütterung machen.
Die jetzige Brunnenfassung, die noch steht und, wie oben gesagt, von selbst zu Berge gestiegen ist, ist 32 Ellen tief, mit Tannenholz aufgeführt, gleich wie die Brunnen zu Halle in Sachsen.
Der Vierte Appendix. Die Pfänner aber, die hieran gebaut haben — die ganze Gewerkschaft ist in 32 Teile geteilt, von denen sie zuerst 2 aus dem gemeinen Beutel den Armen zugute gebaut haben; von den anderen 30 werden 6 durch die Stiftsherren zu Halberstadt, 6 von der gemeinen Stadt daselbst, 6 von wegen Marx Müllers, der diesen Bau bis dahin mit großem Fleiß getrieben hat und nunmehr ein betagter Mann ist, und 12 von den gemeinen Pfännern getragen. Es geht ihnen allen anteilig zu Gewinn und Verlust, und sie tragen es zu Erblehen vom Bischof zu Halberstadt.
Sie haben auch eine ganze Viertelmeile Wegs lang die Sole durch steinerne Röhren zur Stadt geführt, in ein Kloster, das sie vom Bischof zu Halberstadt für ein Geringes zu kaufen bekommen haben; darin haben sie neun Kothen errichtet, in deren dreien man jetzt siedet.
Ehe aber die Sole in die Röhre kommt, wird sie 32 Ellen hoch über die Erde mit einer Wechselpumpenkunst an einem Wasserrad nach der Angabe des Agricola gehoben; das hat ein Meißner eingerichtet, so dass die Sole aus der Tiefe bis in die Höhe zum Fass, aus dem sie in die Röhre fällt, 57 Ellen hoch aufgezogen wird.
Und der Stadtvogt und ein Salzgraf, die mit mir zum Brunnen gefahren sind, haben mir auf meine Frage berichtet: wenn sie 28 Zuber Sole aus dem Brunnen holen, in die Röhre abgießen und sie weiter durch die Stadt eine Viertelmeile weit — wie oben gesagt — fließen lassen, so findet sich der Abgang, dass nur 18 im Salzwerk ankommen. Sie haben mir auch augenscheinlich gezeigt, wie die Sole allenthalben im Feld durch ihr heimliches Durchdringen, so lang die Röhren sind, und mit ihrem Überlaufen auf den Äckern und Wiesen verursacht, dass nichts
darauf wächst, so breit die Röhren sind — obwohl sie doch ziemlich tief, nämlich bis zu drei Schuh, unter die Erde gesenkt sind.
Und als sie insbesondere begehrten, dass ich ihnen meinen Rat eröffne, was für ein Material sie wohl gebrauchen könnten — da sie schon irdene und hölzerne Röhren versucht hatten —, damit sie einen solch großen Abgang nicht erfahren müssten, habe ich ihnen zu Blei geraten; das haben sie sich gefallen lassen. Und ich zweifle nicht daran: wenn der genannte alte Mann Marcus Müller länger leben würde, er würde es unternehmen, dies ins Werk zu bringen.
Sodann habe ich die Sole geprobt und wie folgt befunden: Das Quart Sole hält 96 Lot und an Salz beim Brunnen 7 Lot 3½ Quentchen; die letzte aus dem Bothe hält 6½ Lot ½ Quentchen.
Mit dem Sieden aber und den anderen dazugehörigen Sachen wird es gehalten wie hiernach.
Der Herd ist mit Schlotter gemacht, 12 Schuh weit; inwendig unter der Pfanne ist er auf beiden Seiten mit Schlotter ausgefüllt, so dass die Pfanne eine Ellenbogenlänge hoch über dem Herd steht. Mitten hindurch geht ein Graben; davor ist das Pfannenloch, wo das Feuer hineingeworfen wird, einen Schuh weit. Auf dem Herd liegen vier große Eisen übergelegt, auf die das Holz und Feuerwerk geworfen wird.
Die Pfanne, die darauf gesetzt wird, ist 7 Schuh breit und 9½ Schuh weniger 1 Zoll lang, 8 Zoll tief; sie wird drei Finger hoch auf Hornsteinen über dem Herd gesetzt. Dahinter steht noch ein kleines Pfännlein, 6½ Schuh lang und 3½ Schuh breit, die Tiefe einen Schuh weniger 1 Zoll; es wird vom Herd der vorderen Pfanne durch ein darunter gehendes Gewölbe bis zur Salzstube beheizt. Dort ist ein Schornstein, durch den der Rauch abzieht; und es steht ein Röhrenstock neben der Pfanne, der einen Hahn hat,
den man aufdreht, wenn man einlassen will. So lässt man auch jedes Werk dreimal ein; und wenn man zuerst einlässt, lässt man das kleine Pfännlein in die große laufen und lässt sie auch jedesmal aus dem Stock wieder voll laufen.
Sonst hat die Hauptpfanne auf jeder Seite der Seitenwand eine eingesenkte Stufe stehen, auf der die Pfannenbäume ruhen. Über diesen Pfannenbäumen oder Bärstäben liegen noch andere kleine Bäumlein, an denen die Pfanne in zwölf Haken hängt, damit sie gestreckt gehalten wird und sich nicht wölbt.
Und man wendet an diesem Ort großen Fleiß darauf, dass die Pfanne wöchentlich abgezogen, gefegt und von neuem bestrichen wird, was der Salzknecht — der dort zugleich auch Pfannenschmied ist — für sehr zuträglich hält, wiewohl ich ihm nicht beipflichten kann.
Bei der Zubereitung zum Sieden gebraucht man
an diesem Ort auch Beiße, die aus dem Herd und Gesöde genommen, zuvor klein zerschlagen, ins Solfass auf einen Herd geschüttet und zerlassen wird; davon halten sie viel.
Beim Sieden aber setzt man drei Fegfässlein ein, in denen der Schaum, Sand und die Unreinigkeit gesammelt und herausgehoben werden. Man siedet vier Stunden, und wenn es zu Salz geht, schwenkt man Bier ein und lässt es darauf eine Stunde setzen. Und wenn man ausbringen und Salz machen will, so legt zuvor der Salzknecht ein Brett voller Löcher über die Pfanne auf die Bärstäbe, setzt sogleich eine Bütte darauf, zieht das Salz zusammen und schlägt es auf, bis er eine Bütte voll und also ein Stück auf der einen Seite fertiggestellt hat. So fährt er auf der anderen Seite fort und wechselt eine Seite um die andere, bis er vier Stücke ausgebracht hat, von denen sodann jedes 8 Groschen gilt und beinahe 6 unserer geeichten Metzen hält.
So viel von diesem Salzwerk. Wiewohl ich willens war, alle Salzwerke der Länge nach zu beschreiben, wie es die Notdurft erfordert, so habe ich doch, weil ich unter der Hand bemerkte, dass das Werk zu umfangreich wuchs, es für gut befunden, künftig allein die vornehmsten Hauptstücke eines jeden Salzwerks zu beschreiben und es dabei bewenden zu lassen.
Staßfurt. Von Aschersleben nach Staßfurt gezogen und unterwegs im Feld allenthalben schwarze Erde und darauf Salz, von der Sonne gewirkt, dermaßen befunden, dass das Feld ringsherum ganz weiß schien.
Und als ich hineinkam, habe ich mich sogleich den beiden Salzgrafen anzeigen lassen — es waren zwei vom Adel, darunter ein Brösigke —, die selbst zu mir in die Herberge gekommen sind.
Unsichere Lesungen
Z. 17: Brösigke — Familienname, Lesung wahrscheinlich
Sie haben mein Beglaubigungsschreiben und meine Werbung mit gebührender Ehrerbietung und höchster Leutseligkeit angenommen und sich aller untertänigen Gutwilligkeit gegenüber meinem gnädigen Fürsten und Herrn und mir erboten.
Als ich nun mit ihrer Zulassung das Salzwerk allenthalben besichtigt und mich über allerlei erkundigt hatte, habe ich befunden: Erstens, dass die Entstehung dieses Salzwerks, wie auch die des zu Groß Salza, sich über 600 Jahre zurück erstreckt, was sie mit Briefen zu belegen sich erboten haben. Denn damals, sagen sie, habe ein Graf von Hackeborn aus Halle zuerst den Hackeborn — so an diesem Ort genannt — erbaut und ihn damals dermaßen vertäfelt, verdämmt, verdichtet und verwahrt, dass man in keinem Register geschrieben finde, es sei seither jemals daran gebaut worden. Er ist 34 Klafter tief; der Grund aber ist, wie sie mir berichtet haben, grauer Gips.
Von dem anderen Brunnen, der an seinen Wänden nicht minder gut verwahrt ist, wissen sie gar nichts zu sagen; sie wissen auch nicht, wie tief er ist.
Das Salzwerk ist von Anbeginn freies Erbeigen der dortigen Pfänner gewesen, wie auch zu Salza. Es haben aber mit der Zeit die Pfänner selbst, als sie sich adeln ließen, es größtenteils dem Erzstift zu Magdeburg zu Mannlehen aufgetragen, so dass mit der Zeit die alten Bürgerstämme an diesen beiden Orten sehr davon abgekommen sind und nunmehr größtenteils die vom Adel alles innehaben.
Weil diese aber nicht allezeit selbst dabei sein können, die Salzknechte ihnen am Holz und Salz Untreue spielen, das Salz nicht allezeit gut abgeht und sich auch viel Uneinigkeit unter den Pfännern hält, so haben sie nicht alle gleichen Nutzen.
Die Sole ist an diesem Ort sehr gut; das Quart hält 16 Lot und im anderen Brunnen 14. Sie wird mit Rosskünsten, an denen Eimer sind, geschöpft und sodann von Kothe zu Kothe ohne festes Maß in 32 Kothen geleitet, in deren jeder wöchentlich 50 Werke gesotten werden; jedes hält zwei Stücke, und jedes Stück Salz wird für 8 Groschen verkauft.
Sonst hat es in diesem Salzwerk keine besondere Ordnung, weil ein jeder Pfänner sein eigenes Gesinde hält. Es hat aber dort zwei Baukothen, aus denen alle allgemeinen Bauten unterhalten werden.
Die Kothen sind deshalb, weil man Holz, Pfannen und Salz alles darin beieinander auf Vorrat hat, sehr groß, wie gleichermaßen auch zu Salza. Sie sind mit hohen Bühnen errichtet wie die Glashütten, haben sehr dicke Dächer bis auf die Erde, und in ihnen ist wegen des ständigen Siedens eine große
Hitze, so dass auf diesen beiden Salzwerken die Knechte der Hitze wegen viel schwärzer sind als auf anderen. Das kommt daher, dass im oberen Teil der Kothe stets das Salz gedörrt werden muss, das auch oft so lange auf der Salzstätte steht, dass es ganz schwarz wird und deshalb von neuem in die Sole geschüttet und geläutert werden muss; wie denn auch der ganze Boden dieser Salzstätten vom Abtropfen sehr gut wird und jährlich ausgebrochen und zu Beiße verarbeitet werden muss.
Und wiewohl es dort gute Salzknechte hat, gebrauchen sie doch keine besonderen Kunstgriffe außer allein mit der Beiße; denn sie machen gar kleines Salz und verfahren viel unnützes Holz.
Das Salz geht zu Staßfurt wegen der nahe liegenden Salzwerke und des benachbarten Elb- und
Saalstroms selten gut ab; wenn aber andere Salzwerke eine Zeitlang des Unwetters wegen stillhalten müssen, werden sie ihren Vorrat einmal los. Und ich habe mich berichten lassen, dass bisweilen auch unsere Fuhrleute dorthin kommen.
Mit dem Sieden und dem Salzhandel wird es auf folgende Weise gehalten. Zu Staßfurt wird die Beiße im Solfass gebraucht wie zu Aschersleben. Man hat aber dort zwei Herde; wenn der eine reife und gute Beiße hat, zieht man die Pfanne ab und setzt sie auf den anderen Herd, der tief in der Erde liegt, so dass die darauf gesetzte Pfanne ein wenig über der Erde steht.
Der neue Herd wird unten und an den Seiten vom Grund an wiederum mit Schlotter aufgeführt und ausgefüllt; er ist 2 Ellen tief, acht Ellen lang und 6 Ellen breit.
Darauf wird die Pfanne gesetzt, die 7 Schuh lang und 6¼ breit ist. Es stehen auf jeder Seite neben der Pfanne zwei Ständer, in die Erde gesenkt, auf denen zwei dicke Pfannenbäume über der Pfanne liegen; über diesen liegen andere, geringere Bäume, deren 6 gelegt sind, an die die Pfannenhaken — deren 12 sind — angehängt werden.
Man gießt auch jedes Werk 36 Eimer in die Pfanne, siedet daran eine halbe Stunde, und alsdann tut man Schwenkbier hinein und rührt bei den Kohlen aus. Wenn es nun hinreichend zu Salz geworden ist, setzt man die Salzkörbe auf — die drei Spannen lang, zwei breit und oben eine Spanne hoch sind — zwischen die zwei großen Pfannenbäume, die sie Bärbäume nennen, bringt das Salz auf jeder Seite zusammen und schlägt es mit einer Salzschaufel auf den Korb, bis der Korb voll ist. Danach
schlagen sie das Salz neben dem Korb auf die Bühne, so dass das Stück zwei Spannen breit, drei lang und fünf hoch wird; deren werden auf jedes Werk zwei bereitet. Und man siedet vorne in jedem Bothe, deren 32 sind, 50 Werke — denn je in drei Stunden wird ein Werk bereitet —, das macht 100 Stücke.
Werkzeuge, die hier zum Salzmachen gebraucht werden, sind diese, wie folgt: Erstens ein großes Solfass, in dem eine geflochtene Horde liegt, auf der die Beiße zergeht und die Sole damit gebessert wird; einen Fülleimer, der an einem Schwengel hängt, damit die Sole in die Pfanne gefüllt wird; ein Handfass, in dem die Werkzeuge gereinigt werden; 4 Salzschaufeln, mit denen die Stücke gemacht werden; Salzkörbe, auf denen die Stücke geschlagen werden — die Stücke werden mit Strohbändern umlegt, etliche auch nicht; drei Fegfässer, in denen sich der Dreck und die Unreinigkeit setzt, die
sie Schlamm nennen, bei uns aber Sand genannt wird.
Arbeiterlohn: Dem Meister gebühren von jedem Stück 6 Pfennig, das macht die Woche 50 Groschen. Der Knecht verdient ½ Taler die Woche, und am Heiligen Abend hat er beim Meister die Mahlzeit. Die Unterschürerin verdient die Woche 8 Groschen fürs Unterschüren.
Groß Salza. Dieses Salzwerk ist in allem beinahe so eingerichtet wie das zu Staßfurt. Es hat auch dort zwei Brunnen, und die Sole wird mit zwei Rosskünsten geschöpft; doch ist die eine so wie die zu Staßfurt, die beide mit großen Schöpfeimern eingerichtet sind, von denen einer um den anderen wechselt, die andere aber mit Schläuchen.
Die Kunst mit den Schläuchen ist in dem grundlosen
Brunnen, in dem die Sole oben sehr gering ist und allein die tiefere mit den Schläuchen aus der Tiefe geholt wird. Die Kunst mit den Eimern steht auf dem anderen Brunnen, der über 50 Ellen tief ist.
Sonst verhält es sich mit dem Salzwerk in allem beinahe wie mit Staßfurt; es ist ebenso alt wie dieses. Die Brunnen sind von dem Grafen von Hackeborn wie Staßfurt erbaut, gleich gefasst mit Tannenholz, die Bothe ebenso — 32 gebaut —, so dass es unnötig ist, das alles zu wiederholen.
Doch hat dieses Salzwerk einen Vorzug vor Staßfurt: weil sie wegen der nahe fließenden Saale und Elbe gut Holz bekommen können, geht das Salz gut ab, und es ist großes Gedränge darum, so dass die Pfänner kaum ihren Salzknechten die Betrügereien, mit denen
sie umgehen, wehren können. Es wird bei Hängen und bei hohen Leib- und Geldstrafen verboten, aber wenig eingehalten.
Und obwohl der größte Teil der Pfänner — die bis auf ganz wenige alle vom Adel sind — größtenteils dort ansässig ist und die ganze Verwaltung über die Stadt und das Salzwerk hat, so ist doch das ständige Bankettieren, Prunken und die Hoffart so groß, dass sich selten einer findet, der vortreffliche Nahrung hat; und in dieser Hinsicht stehen die Staßfurter etwas besser.
Weiter von anderen Salzwerken zu schreiben habe ich für unnötig erachtet; wenn man aber doch Bericht davon begehrt, wird in meinen Miszellen angezeigt werden, wo dieser zu finden ist.
Es folgt nun die Beschreibung meiner Reise, die ich auf Befehl meines gnädigen Fürsten und Herrn nach Pommern ausgerichtet habe.
Nachdem der durchlauchtige, hochgeborene Fürst und Herr, Herr Ernst Ludwig, Herzog zu Stettin, Pommern, der Kassuben und Wenden, Fürst zu Rügen und Graf zu Gützkow, zu Anfang Seiner Fürstlichen Gnaden Regierung befunden hat, dass allenthalben in Seiner Fürstlichen Gnaden Fürstentum und Landen sowohl an Eisen als auch an Salz großer Mangel herrscht und beides mit schweren Unkosten und teurer Bezahlung aufgebracht werden muss, haben Seine Fürstlichen Gnaden mit allem Fleiß darauf gesonnen, wie doch diesem Mangel rechtzeitig begegnet, ihren Landen und Leuten mit ersprießlichem Nutzen gedient und dazu Seiner Fürstlichen Gnaden Kammergut vermehrt werden möchte.
Weil nun allenthalben in beiden Fürstentümern Pommern und Rügen, auch auf dem Land Usedom, ein großer Vorrat an Holz vorhanden ist, besonders aber bei Jasenitz, Ueckermünde, Klempenow und Pudagla, und weil vor dieser
Zeit bereits Eisenhütten bei Jasenitz in Gebrauch gewesen sind, auch allenthalben die Brunnen salzig sind und der Erdboden im Sommer gegen die Sonne Salz ansetzt und ausblüht, so hat der genannte Fürst eine neue Eisenhütte bei der Neuen Mühle im Ueckermünder Amt bauen lassen, um dort zu versuchen, ob Seine Fürstlichen Gnaden Osemund aus Schweden mit Vorteil an sich bringen, ihn sodann verschmieden und so dem teuren Kauf des Eisens vorkommen könnten.
Desgleichen haben Seine Fürstlichen Gnaden auch bei Koblentz und Krugsdorf, wie denn auch bei Golchen im Amt Klempenow, durch ihren bestellten Brunnenkunstmeister Hans Fritz nach Salzquellen senken, die gesenkten Gruben mit Holz verbauen und alles Wasser daraus ausschöpfen lassen, ob vielleicht gute Salzquellen anzutreffen wären. Aber so lange Seine Fürstlichen Gnaden sich bemüht und große Kosten darauf gewendet haben, auch
und je tiefer sie diese — in der Hoffnung, in der Tiefe die rechte Sole anzutreffen — haben senken lassen, desto mehr ist das wilde Wasser zugelaufen, so dass Seine Fürstlichen Gnaden hiervon ablassen mussten. So hat es auch mit dem vorgenommenen Osemund-Eisenhandel einen Aufschub genommen: dieser ist im Preis höher gestiegen, und Seine Fürstlichen Gnaden haben auch hieran keinen Vorteil — außer der Ungewissheit — finden können.
Weil es aber fürstlich, christlich und wohlgetan ist, dass ein jeder für die Seinen, besonders aber für sein Vaterland sorgt und dessen Nutzen und Wohl sucht — denn nichts ist süßer, als dem Vaterland durch das Gemeinwohl wohl zu nützen, wie auch der Heide Cicero sagt —, so hat der genannte Fürst nicht ruhen noch feiern wollen, bis Seine Fürstlichen Gnaden im Grunde wissen möchten, ob auch künftig in ihren Fürstentümern und Landen etwas ersprießlicher Nutzen geschaffen und der oben
genannte Mangel auf zuträgliche Weise behoben werden könnte. Sie haben demnach sowohl im Land als auch außer Landes sich nach verständigen Leuten umgehört, auch an Kurfürsten und andere geschrieben, aber niemanden zuwege bringen können, auf den man sich hätte verlassen können — bis der edle und ehrenfeste Georg von Verbentin, Oberaufseher der Grafschaft Mansfeld, Seiner Fürstlichen Gnaden untertänig berichtete, dass im Land zu Hessen Leute anzutreffen wären, deren Rat und Bedenken Seine Fürstlichen Gnaden in diesem Fall erforschen und je nach Lage befolgen könnten.
Darauf hat der genannte Herzog zu Pommern an den Herrn Landgrafen zu Hessen wie auch an Seiner Fürstlichen Gnaden Gemahlin und Schwiegervater etliche Male geschrieben und schließlich zuwege gebracht, dass der genannte Fürst, der Landgraf zu Hessen, Magister Johannes Rhe-
nanus, Seiner Fürstlichen Gnaden Pfarrer und Salzgrafen zu Sooden bei Allendorf, heraus ins Land zu Pommern hat ziehen lassen.
Wann nun derselbe angekommen ist, was er ausgerichtet hat, wo er umhergezogen ist, auch was er an jedem Ort im einzelnen an Erzen, Mineralien und Mineralvorkommen befunden hat, was sein Rat, sein Bedenken und sein Vorschlag gewesen ist — davon hat er den folgenden schriftlichen Bericht zum ewigen Gedächtnis der Sache auf das gnädige Begehren des genannten Fürsten, des Herzogs zu Pommern, mit seiner eigenen Hand unterzeichnet hinterlassen.
Auf freundliches Ansuchen und Begehren des genannten durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Ludwig, Herzogs zu Stettin, Pommern, der Kassuben und Wenden, Fürsten zu Rügen und Grafen zu Gützkow, bei dem ebenfalls durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn,
Herrn Wilhelm, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda — beider meiner gnädigen Fürsten und Herren —, habe ich mich am 10. März zu Allendorf auf die Reise gemacht. Unterwegs habe ich den genannten Georg von Verbentin in der Grafschaft Mansfeld zu Leimbach — wohin mich der Lakai Hans Sadebosch führte — angesprochen und mich bei ihm über allerlei Verhältnisse im Land zu Pommern erkundigt. Sodann bin ich unter Anrufung Gottes mit Freuden weitergezogen und durch Verleihung göttlicher Hilfe am 31. März zu Wolgast gesund und frisch angekommen; am folgenden Tag bin ich in der Herberge geblieben.
Am 2. und 3. April aber habe ich die Sole, die ich aus dem Land zu Hessen, aus dem Salzwerk Sooden meines gnädigen Fürsten und Herrn, als Grundlage mitgebracht hatte, wie auch die dreierlei, die ich zu Treptow und Klempenow in Beisein des gestrengen, edlen und ehrenfesten
Busso von Rammin, Hauptmanns daselbst, selbst geschöpft, ihn hatte versiegeln lassen und mitgenommen hatte, in Gegenwart meines gnädigen Fürsten und Herrn, des Herzogs zu Pommern, Seiner Fürstlichen Gnaden Gemahlin, des Kanzlers, etlicher Räte und der vornehmsten Diener geprobt. In der hessischen Sole habe ich 6½ Lot und in den anderen nichts befunden.
Als mir aber zu Klempenow vom dortigen Hauptmann berichtet worden war, dass zu Greifswald Sole vorhanden sei und dort vor dieser Zeit Salz gesotten, dies aber aus Mangel an Holz eingestellt worden sei, habe ich dessen neben den Proben und sonst bei Tafel gedacht.
Die erste Reise. Darauf hat mir mein gnädiger Fürst und Herr den Herrn Kanzler Henning von Rammin gnädig zugeordnet. Wir beide sind am 4. April dorthin gezogen, haben die Sole mit einem eingelassenen und mit Steinen beschwerten Krug aus der Tiefe geschöpft, auch die obenauf gesondert gefasst und zugleich mit nach Wolgast zurückgenommen. Diese haben wir sodann am 5. geprobt und die aus der Tiefe nicht ganz 3-lötig, die obenauf aber 1-lötig befunden.
Als nun Seine Fürstlichen Gnaden das gesehen hatten, haben sie mich gnädig gefragt, was mein Bedenken in diesem Fall sei. Ich habe es für gut befunden, dass man einen oder zwei verfallene Brunnen — deren dort von alters her sechs gewesen sind — eröffnen und ausfegen sollte und alsdann an den Quellen selbst
die Sole schöpfen und proben. Das haben sich Seine Fürstlichen Gnaden gnädig gefallen lassen und sich selbst entschlossen, dass Seine Fürstlichen Gnaden selbst mit nach Greifswald ziehen und dort so lange verharren wollten, bis dies vollzogen sei; wie es denn auch geschehen ist. Denn Seine Fürstlichen Gnaden sind neben ihrer Gemahlin, dem Kanzler und den vornehmsten Dienern sodann am 6. April nach Greifswald aufgebrochen und haben das Ausfegen des Brunnens mit Fleiß bestellen lassen, bis am 9. und 10. April die Sole gewonnen und sogleich geprobt und reichlich 3-lötig befunden worden ist.
Darauf haben Seine Fürstlichen Gnaden weiter gnädig zu wissen begehrt, was mich gut dünke, und dass ich einen Anschlag machen solle, ob etwa an diesem Ort Nutzen zu schaffen wäre. Obwohl nun die Sole sehr gering und nur halb so gut wie die unsrige ist, habe ich doch in Betracht, dass ein Zent-
Unsichere Lesungen
Z. 1: Scaturigines — lateinisch, Lesung wahrscheinlich
ner Salz an diesem Ort wohl einen Gulden gelten kann und dass das Holz gut angebracht werden mag, auch im Notfall zur Vermehrung der Sole angebracht und mit Nutzen gebraucht werden kann, im Vergleich zu unserem Salzwerk nach den Regeln der Umrechnung und der Verhältnisse mit dem Herrn Kanzler einen Anschlag gemacht und gefunden, dass über die Bezahlung des Holzes hinaus mein gnädiger Fürst und Herr gegen zwei Gulden an zwölf Zentnern erübrigen könnte. Und ich habe es Seinen Fürstlichen Gnaden weiter anheimgestellt zu bedenken, was ihnen zu tun oder zu lassen wohlgefallen wolle.
Sie haben es für gut befunden, dass der Brunnen, wie er jetzt aufgeräumt und entblößt ist, mit Brettern gut zugedeckt und mit Erde darauf beschüttet werde, damit bis zur weiteren Beratschlagung nichts hineingeworfen würde. Das hat Meister Hans Fritz,
der Brunnenleiter, so ausgeführt.
Die andere Reise. Sonntag, den 12. April, nach gehaltener Predigt hat mich mein hochgenannter gnädiger Fürst und Herr neben dem Hauptmann zu Jasenitz, Moritz von Rammin, und dem Sekretär Appelmann nach Anklam abgefertigt. Ich habe dort das Feld und die Umstände besichtigt, aber keine Gelegenheit noch Anzeichen irgendwelcher Mineralien befunden — außer dass das Kraut Kali, das sonst nur an salzigen Orten zu wachsen pflegt, sich dort in großer Menge zeigte. Wir sind weiter nach Ueckermünde vorgerückt und haben nichts vernommen.
Montag, den 13., haben wir unsere Reise über die Ueckermünder Heide nach Jasenitz genommen, unterwegs die Heide durchfahren, die alte ver-
Unsichere Lesungen
Z. 5: Jaßnitz — Ortsname, Schreibung unsicher
Z. 6: Rammin — Familienname, Lesung wahrscheinlich
fallene Hammerhütte besehen und dabei einen sehr guten Eisenstein befunden — nur dass er nicht viel, aber gutes Eisen gibt. So dass es mich wundernahm, warum eine so herrliche gute Gelegenheit in den Wind geschlagen und man eine wohl erbaute Hütte hat verfallen lassen, wo doch Holz, Wasser und Eisenstein genug zur Hand sind.
Dienstag, den 14., von Jasenitz nach Stettin aufgebrochen und durch die Lesischen Gehölze gezogen; auf dem Hin- und Rückweg aber nichts befunden, außer dass dort ein guter Vorrat an Holz ist. An diesem Tag, als wir wieder nach Jasenitz kamen, haben wir das Verbentiner Bruch unter dem Hammer neben dem Fuchsberg besehen, worin sich guter Eisenstein zeigt; und die Liebenhagener Eisengewerken berichten, dass dieser dort in großer Menge sein soll.
Unsichere Lesungen
Z. 9: Jaßnitz — Ortsname, Schreibung unsicher
Z. 10: Lesische — Ortsadjektiv, Anfangsbuchstabe unsicher
Der Vierte Appendix. Gleichermaßen ist auch die Buchhorst in Augenschein genommen worden; und es sind dort hier und da viele Stein- und Erzgruben vorhanden, die alle guten Eisenstein geben und vor dieser Zeit für den nunmehr verfallenen Hammer gebraucht worden sind, wie denn auch dort noch Schlacken oder Sinter liegen. Von diesen sagt man, dass auch die Jasenitzer Mönche dort Schmelzwerk und Eisenhütten gehalten haben sollen.
Den 15. April morgens früh nach der Buderhorst gezogen und allenthalben guten Eisenstein befunden, der doch nicht viel Eisen gibt; ebenso ist in der Birkenhorst sehr weicher Eisenstein zur Hand.
Wir haben auch auf der Weiterreise das Seel- und Alte-Hagensche Bruch wie auch das Weißenbreitiger Bruch befahren wollen, sind aber nur den Zug der Länge nach durchgezogen und haben uns
Unsichere Lesungen
Z. 8: Jaßnitzischenn — Ortsadjektiv, Schreibung unsicher
wegen des vielen Wassers, das allenthalben in den Gruben und darum herum stand, nicht hinzu begeben können. Wir haben aber im allgemeinen gründlichen Bericht eingenommen, dass Eisenstein dort in Menge vorhanden sein soll.
Sonst ist in diesem Amt nichts weiter zu finden gewesen; denn weil es sumpfig und niedrig liegt, kann darin kein anderes Metall gewonnen werden, selbst wenn es sich zeigte — in Anbetracht dessen, dass man weder einen Stollen treiben noch einen Schacht senken, viel weniger irgendeine Wasserkunst an diesen Orten gut einrichten kann.
Weil aber, wie oben berichtet, Holz zu Kohlen, Wasser für den Hammer und Eisenstein — wenn auch armer — in dem genannten Amt in Menge zur Hand ist, und weil zur jetzigen Zeit der Osemund schwer zu beschaffen und das Eisen allenthalben im Land sehr teuer ist, so habe ich demnach gegenüber dem wohl-
genannten Amtmann zu Jasenitz und auch dem Sekretär erklärt, dass mein treuer Rat wäre, den alten Eisenhammer von neuem zu erbauen und ein Rennwerk, aber nicht einen Hochofen, wieder einzurichten; wie ich das denn ebenso auch meinem gnädigen Fürsten und Herrn bei meiner Rückkehr eröffnet habe.
Eines hätte ich beinahe vergessen: Als ich auf der Heide hin und her fuhr, habe ich allenthalben viele Kiefernstöcke und auch Lagerholz gefunden. Weil man nun dort ohne Verletzung des grün wachsenden Holzes wohl Pech oder Wagenschmiere zum Nutzen meines gnädigen Fürsten und Herrn brennen kann und auch die Heiden desto besser geräumt werden könnten, habe ich dies dem Amtmann zu Jasenitz angezeigt; und er hat sich vernehmen lassen, dass er in den nächsten Tagen einen Ofen oder zwei anrichten lassen wolle. Was ich sodann
dem genannten Fürsten bei meiner Rückkehr eröffnet habe; und Seine Fürstlichen Gnaden haben es sich gnädig gefallen lassen, mit der angehängten Erklärung: wo hier keine Pechbrenner anzutreffen wären, dass ich mich alsdann auf meiner Heimreise am Harz nach guten Pechbrennern umtun wolle.
Den 16. April nach Torgelow aufgebrochen, aber unterwegs viel Gehölz, sonst nichts als Sand und Sümpfe befunden. Zu Torgelow aber haben wir uns noch desselben Abends auf den Scharmützel bei den Pferdeköpfen begeben. Und obwohl dort allenthalben mit dem Bohrer und sonst nach Kalk gesucht worden ist, kann man doch wegen der Sumpfigkeit — auch weil der Kalk, der sich zeigt, kein guter Kalk, sondern vielmehr Mergel ist — gar nicht bauen.
Es ließ sich aber inzwischen zwischen Torgelow und diesem
Unsichere Lesungen
Z. 4: Bechbrenner — Anfang B oder V
Z. 12: Scharmutzell — Flurname, Lesung wahrscheinlich
Der Vierte Appendix. Ort ansehen, als ob sich Alaunerz entblöße. Weil aber dort zu viel Feld und Steine sind und die Lage sehr sumpfig ist, kann auch nichts eingerichtet werden.
Den 17., morgens mit Tagesanbruch, haben wir unsere Reise nach Krugsdorf und Koblentz genommen, sind dort zu den im vorigen Jahr gemachten Gruben gezogen und haben alle Umstände in Augenschein genommen. In der Grube hinter der Eispforte haben wir nichts weniger als Salz befunden. Danach haben wir uns über den Damm begeben und dort die drei ebenfalls von Meister Hans ausgeworfenen Gruben und die aufgeschütteten Bauten besehen, auch die Sole zur Probe geschöpft und auf der Heimreise mit nach Wolgast genommen.
Weil aber an diesem Ort ringsherum nichts als Moor und Seen in flacher Ebene und feuchtem Feld sind, weshalb man in Ewigkeit — selbst wenn dort die allerbeste Sole zu finden wäre — nicht bauen, viel weniger
Unsichere Lesungen
Z. 5: krugs=dorff — Ortsname, Lesung wahrscheinlich
Feuerherde und Pfannen zum Sieden errichten kann; und selbst wenn man es doch tun wollte, würde ein solcher Bau über zwei Tonnen Goldes kosten, und man könnte dennoch wegen der schlechten Dämme das Holz nicht heran- und das Salz nicht abführen: so kann und will ich nimmermehr raten, dass dort noch ein einziger Pfennig verbaut werde — besonders in Anbetracht dessen, dass die beste Sole in den drei Sümpfen nur einlötig ist.
Nach Mittag desselben Tages sind wir durch Baselick nach Schönwalde weitergeeilt, haben dort die Sundischen Berge allenthalben durchzogen und besichtigt; und es hat sich kein roter Brunnen, kein Ocker und Tuffstein gezeigt — wo aber Ocker ist, da hat man allenthalben auch Eisen zu vermuten. Aber auf der Weiterreise
sind wir an einen Bach in den Jasenitzer Bergen gekommen, die Flederbach genannt. Und weil es sich ansehen ließ, als ob dieser Bach im Schlick etwa Mineralien oder Gemmen mitführen möchte, habe ich aus dem Bach Sand und Steine genommen, aber nichts befunden. Man möchte aber dort und in dem gegenüberliegenden Gebirge weiter mit der Rute gehen und sonst nachschlagen lassen, ob vielleicht — weil dort Ziegelletten und Tongruben sind — auch Steinkohlen gefunden werden könnten.
Der Eisenstein, der an diesen Orten im Torgelower Amt zutage tritt, ist gering, könnte aber mit der Zeit besser werden, wenn man ihm nachsuchte.
Den 18. April von Torgelow wiederum nach Anklam aufgebrochen und unterwegs morgens früh, als der Tag anbrach, den neu gebauten Hammer im Ueckermünder Amt bei der Neuen Mühle besichtigt.
Unsichere Lesungen
Z. 2: Flederbach — Bachname, Lesung wahrscheinlich
Dort habe ich befunden, dass wohl eine hinreichende Notdurft an Wasser vorhanden ist und dass ein Großes auf diesen neuen Hammer an Baugeld aufgegangen ist; gleichwohl ist er noch nicht vollständig eingerichtet. Und er mag wohl auf Osemund hergerichtet sein, aber zum Rennwerk und Frischen ist er damals nicht dienlich gewesen.
Das habe ich meinem oft genannten gnädigen Fürsten und Herrn so untertänig eröffnet und sodann geraten, dass Seine Fürstlichen Gnaden sich aufs förderlichste nicht allein nach Rennwerkern, sondern auch nach Grubenleuten, Köhlern und Steingräbern umtun und aufs förderlichste den Eisenhammer wieder in die Hand nehmen und ins Werk richten sollten; denn das könne nicht ohne Nutzen abgehen.
Als wir nun wiederum zurück nach Wolgast
gekommen waren, ist die mitgebrachte Sole von Koblentz in Beisein meines gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden Gemahlin, des Kanzlers und anderer Räte am Osterdienstag geprobt und mein Bedenken durchweg gnädig angehört worden. Und weil in der besten Sole nur ein Lot ausgebracht wurde, haben Seine Fürstlichen Gnaden gnädig gefragt, was mich von der Greifswalder Sole dünke, ob diese nicht mit Nutzen ausgebaut werden könnte.
Darauf habe ich Seine Fürstlichen Gnaden untertänig an den vorigen Anschlag erinnert, den der Herr Kanzler und ich gemacht haben, daneben aber angezeigt, dass es nicht in meinem Vermögen stehe, die Sole anders und besser zu schaffen, als sie Gott gibt — außer dass wohl etwas im Feuerherd unter der Pfanne durch Fleiß ausgerichtet, auch etwas vom zulaufenden Tag- oder Wildwasser durch Stollen, wie es im hessischen Salzwerk geschehen ist, abgewendet und so die Sole verbessert
werden könnte — habe ich es mit erwogen. Sonst habe ich gesagt: Ich bin nicht der Schöpfer, sondern ein Sünder des Schöpfers.
Weil aber Seine Fürstlichen Gnaden nicht ablassen wollten, habe ich ihnen untertänig geraten — damit Seine Fürstlichen Gnaden zum Grund kämen und endgültige Kenntnis davon hätten, worauf man sich bei der Greifswalder Sole verlassen könne —, dass man eine große Pfanne und einen ordentlichen Herd einrichte; so würden Seine Fürstlichen Gnaden im Grunde befinden, was man tun oder lassen möge.
Und wenn vielleicht mit der Greifswalder Sole nichts zu gewinnen wäre, so könnten doch Seine Fürstlichen Gnaden so lange mit Sole daneben läutern und hernach sieden lassen, bis die Pfanne reichlich bezahlt wäre und Seine Fürstlichen Gnaden deshalb keinen Schaden hätten; oder man könnte das Eisen sonst zu Eisentüren oder anderem verbrauchen, so dass Seine Fürstlichen Gnaden nicht mehr als den
Macherlohn von der Pfanne zu verlieren hätten.
Darauf ist sogleich meines gnädigen Fürsten und Herrn Harnischmacher, Meister Andres von Stettin, zu Seinen Fürstlichen Gnaden gefordert worden, desgleichen der Kupferschläger zu Greifswald. Und es ist mit ihnen verhandelt worden, dass Meister Andres das Blecheisen zu Stettin einkaufen, zu Greifswald aber der Kupferschläger die Pfanne machen solle; wie ihm denn diese durch den Herrn Kanzler und mich verdungen und ihm als Macherlohn 11 Taler zugesagt worden sind.
Die dritte Reise. Nach dem Fürstentum Rügen zum Sund, wo wir ganz herrlich bewirtet worden sind, mit dem genannten Sekretär Appelmann übers Meer geschifft und zu Bergen gelandet; am 25. April desselben Tages nach Tetzitz die Salz-
rügen befahren, aber obwohl der Name vom Salz kommt, gleichwohl an diesen Orten nichts Erhebliches angetroffen.
Montag, den 27., morgens aufs allerfrüheste zuerst aufs Mönchgut gefahren und auf diesem, neben den Orten, die wir unterwegs durchzogen und besichtigt haben, sodann das Reddevitzer Höft, das Thiessower Höft, das Kleine Zickersche Höft, das Große Zickersche und das Gaversche Höft, ebenso den Gorerberg besehen, aber an keinem Ort das geringste Anzeichen irgendeines Erzes noch einer Salzquelle abgenommen.
Weil aber auf dem Großen Zickerschen und dem Gaverschen Höft die Berge ziemlich hoch sind, ist es mir nicht zuwider, dass dort mit der Rute nachgeschlagen werde, ob etwas anzutreffen ist.
Desselben Tages nach Jasmund nach Sagard gezogen und dort übernachtet; unterwegs aber nichts angetroffen, außer dass zwischen Strawe und
Cerdtnitz uns durch einen Bauern, Martin Eisenbort zu Reyt, angezeigt und auch Sandsteine vorgelegt worden sind, die dort am Meer gefunden werden sollten. Darum haben wir uns auch dorthin verfügt und selbst etliche dergleichen Erzsteine angetroffen; aber keinen sicheren Gang noch ein Gebirge, sondern Kalk und Mergel am Ufer hart dabei, neben einem geringen Eisenstein, befunden.
Und ich halte dafür, dass dieses Erz in sich Schwefel, Kobalt, Spießglanz, wenig Eisen, etwas Blei und Silber in beliebigem Verhältnis haben sollte. Wie wir das aber voneinander scheiden und ein jedes Mineral zum Nutzen gebrauchen könnten — weil ich damit nicht umgegangen bin, hat mein gnädiger Fürst und Herr an anderen Orten nachzufragen.
Den 28. sind wir auf Jasmund allenthalben umhergezogen, zuerst zum Schoritzer Brunnen, in dem gesagt wird, dass Salz vorhanden sein solle.
Aber als wir dazu kamen und der Gartvogt Hans Erbstedt uns dahin führte, konnten wir keinen Geschmack irgendeines Salzes abnehmen, sondern sahen, dass zwischen zwei süßen Brunnen eine besondere Quelle hervorkommt, die die Steine im Bächlein weiß färbt. Ich habe dafür gehalten, dass das darunterliegende Gebirge — entweder die Kreide oder etwa ein anderes Mineral, das mir unbekannt ist — ausschlägt. Thurneisser sagt, dass die weißen Wasser Alaun, Gipsspat, Alabaster, auch etwa Zinn und Blei halten; ich aber weiß es nicht, denn ich habe dergleichen nie mehr gesehen.
Sodann, als wir zum Meer weitergerückt waren, haben wir auch den Sassnitzer Bach angesehen. Und weil dort der Bach hoch vom Gebirge — wie es denn dort sehr hoch ist — herabfällt, halte ich dafür, dass dort vielleicht Erz angetroffen werden könnte. Weil man aber nicht fingerbreit durch das Gebirge sehen kann, mag es mein gnädiger Fürst und
Herr weiter mit der Rute erforschen.
Weiter sind wir um das Vorgebirge herum im Schiff bis zu dem Roten Wasser unter der Stubbnitz gefahren und haben dort neben dem Kreide-, Kalk- und Mergelberg diesen hoch herabfallenden Brunnen besichtigt; wir haben ihn süß am Geschmack gespürt, ich habe aber gänzlich dafür gehalten, dass er vom Eisenstein herausfällt, wie sich denn auch dergleichen kleine Steinchen im Kalk gezeigt haben.
Sodann den ganzen Buchwald, die Stubbenkammer und den Königsstuhl durchzogen, aber in den letzten beiden nichts als Kreide und Kalk finden können. Sonst auf der Weiterreise nach Wittow gar nichts angetroffen.
Den 29. haben wir unsere Reise von Wittow nach Hiddensee genommen, dort wiederum nichts vernommen, außer dass sich beim Hinüberschiffen nicht weit vom Kloster Hiddensee mitten im Meer etwas wie Sole
im Geruch zeigte; ich habe sie sogleich geschmeckt, und als sie hernach geprobt wurde, ist sie am Gehalt einlötig befunden worden.
Den 2. Mai wieder zu Wolgast angelangt und sogleich meinem gnädigen Fürsten und Herrn neben der Übergabe der Sandsteine Bericht erstattet. Seiner Fürstlichen Gnaden haben die Sandsteine gnädig gefallen; sodann haben sie sie durch den Goldschmied Hans Kerchen proben lassen. Weil dieser aber keine Möglichkeit weiß, die Mineralien jedes für sich davon zu seigern, ließ er sie alle auf der Kapelle verrauchen, hat aber gleichwohl nichts befunden.
Deshalb ist mein oft genannter gnädiger Fürst und Herr bewogen worden, Georg von Verbentin, der um diese Zeit im Land war, einen der Sandsteine zuzustellen, damit er ihn in der Grafschaft Mansfeld, wo gute Probierer und Seigerer sind, gründlich proben und Seinen Fürstlichen Gnaden im einzelnen klaren Bericht schreiben könne.
Die vierte Reise. Nach dem Land zu Usedom bin ich neben dem Herrn Marschall Hans von Erbstetten am 4. Mai aufgebrochen, zu Pudagla angekommen und habe nach dem Essen die Stiegische Sole, wo Salz vermutet wurde, besehen, aber nichts gefunden; doch habe ich dieses Wasser zur Probe mitgenommen.
Weil aber die Leute an diesem Ort, insbesondere der Hauptmann Jacob Kußau, berichten, dass, wenn der Nordostwind geht, das Meer sehr salzig sei und weit aufs Ufer ausschlage, so mag bedacht werden, ob dort mit der Zeit Sonnensalinen anzulegen wären oder nicht.
Den 5. desselben Monats das ganze Land Usedom, insbesondere die Krüschwentzer Berge und die Perau, um- und durchzogen. Weil aber dort der Müller auf der Neuen Mühle berichtete, dass das genannte Gebirge sich vielfach mit Dampf und Dunst zeige — solche
Dämpfe aber, wo sie sind, ein Anzeichen eines hohlen, feuchten Gebirges geben, in dem vielleicht neben dem Kalk auch Erz, insbesondere aber Kupfererz angetroffen werden könnte —, so steht es meinem gnädigen Fürsten und Herrn frei, ob Seine Fürstlichen Gnaden sich dort auch mit der Rute erkundigen und unterrichten lassen wollen. Denn wegen der günstigen Lage von Holz und Wasser könnten dort, wenn etwas gehoben würde, Schmelzhütten eingerichtet werden.
Sonst hat sich außer den Kalkgruben in diesem Land nichts weiter gezeigt; wir haben zwar das Gebirge Gellen und Zemmin, ebenso das Dorf Katzgau des Brunnens wegen bei Bratheringsbusch zwischen Mellenthin und Neppermin durchzogen und besehen, aber weniger als nichts befunden.
Die fünfte Reise. Den 8. Mai nach Stolpe neben dem dazu
verordneten Sekretär Appelmann aufgebrochen, gegen Abend dort spät angekommen und deshalb an diesem Tag nichts ausgerichtet. Am folgenden Tag aber haben wir neben dem Herrn Hauptmann Kersten Winterfeld allerlei in Augenschein genommen, aber nichts angetroffen; nur zum Krin hinter Hans Meyers Hof könnte etwas Kalk oder Mergel sein. Sonst halten die Quellen dort ringsherum gar nichts. Wir haben uns also nach Klempenow gewandt und desselben Tages stillgelegen.
Sodann haben wir uns am 9. neben dem Herrn Hauptmann Busso von Rammin zum Golchener Gebirge und Feld verfügt, dort die gesenkten Salzgruben besichtigt, die Erde zu laugen bestellt, zu Ürextau beim Alaunsieder Meister Jochim Armschone, auch andere Erde aufsammeln lassen, die nach der Elmau abgeführt worden ist. Denn ich sehe die Erde dafür an, dass sie Alaun, Schwefel und ein wenig Salz bei sich habe. Weil es aber
in beliebigem Verhältnis vermengt ist, kann es nicht gut voneinander geschieden werden.
Den 11. nach Treptow neben dem genannten Hauptmann weitergerückt; unterwegs auf der Bollentiner Dorfstätte eine schwarz glänzende Erde angetroffen und etwas davon zur Probe mitgenommen, weil ich nicht wusste, was darin verborgen sei; es ist aber nichts befunden worden.
Sodann bei Lassau in der tiefen Vilgen, die über dem Tollensesee liegt, ist eine Bergart vorhanden, die Eisenschuss, Blei und ein wenig Schwefel haben mag; sie ist gar gering, mag aber mit der Rute erkundet werden, ob im nahe gelegenen Gebirge etwas Besseres vorhanden ist.
Zwischen Grabzau und Treptow zeigt sich auch etwas Eisenstein, aber nichts wert. Als wir nun zu Treptow ankamen, haben wir die bestellte Lauge aus der Erde vom Golchener
Unsichere Lesungen
Z. 5: Bollenntinischenn — Ortsadjektiv, Initiale B/V unklar
Feld ansieden und die angesottene Lauge auch durch den Wundarzt dort, Curt Bödicker, per Alembik destillieren lassen. Weil wir aber keine Zeit hatten, lange zu verweilen, haben wir unserem gnädigen Fürsten und Herrn nach Wolgast die angesottene Lauge und den Weinstein wie auch den Spiritus und den zurückgelassenen Rest übersandt, um darin weiter zu proben, was nach vollzogener gründlicher Probe aus dieser Erde ausgebracht werden kann. Danach hat sich mein gnädiger Fürst und Herr gnädig zu richten, ob Seinen Fürstlichen Gnaden zu bauen gelegen sein wolle oder nicht.
Den 12. Mai, sobald der Tag angebrochen war, haben wir uns nach Jabzow verfügt, den abgestochenen Deich ebenfalls neben dem Landreiter Utten Reitsprecher in Augenschein genommen, Anzeichen von Ocker und Eisenstein gesehen, sonst weiter nichts befunden; und so sind wir zurück zu Mittag nach Treptow eingekehrt. Danach haben wir uns nach Mittag
wiederum aufgemacht und zum Dorf Klatzow verfügt. Unterwegs nach dem Hagen haben wir einen Bach angetroffen, bei dem sich Eisenstein und Tuffstein zeigten; aber nicht weit davon, auch nahe dem Hagen, wiederum ein sehr frisches Brunnenwasser gefunden, das eine Säuerlichkeit bei sich hat und aus einem nahe dabei liegenden Gebirge herabfließt, in dem sich wiederum Sandstein, Eisenstein, Stahl und Ocker zeigen. Und mir hat auf allen vorigen Reisen keines besser gefallen als dieses; ich habe die gänzliche Vermutung: wenn im ganzen Land etwas anzutreffen ist, so sollen sich an diesem Ort auch allerlei Mineralien und Erze finden lassen.
Anmerkung: Oben am Hang, wo dieser Brunnen entspringt und aus einem sehr rötlichen Ockergrund hervorkommt, entspringt gleich daneben, zwei Schuh weit, eine dicke, pechzähe, schwarzfarbene Quelle. Was diese mit sich führt,
kann ich nicht wissen, es sei denn, dass sie ein Bitumen oder Bergwachs anzeigt.
Den 13. Mai, als wir unterwegs allerlei in Besichtigung nahmen, sind wir gegen Abend zu Ferchen angekommen; am folgenden Tag haben wir uns nach Heinrichshagen führen lassen und an diesem Ort Kalk genug angetroffen, wie denn auch die Bauern berichten, dass die Moltzan vor dieser Zeit nahe dabei auf ihren Gütern ebenfalls Kalkgruben gehabt und ihre Häuser daraus erbaut haben.
Als wir aber weitergereist waren, sind wir durch einen Bauern berichtet worden, dass nahe bei dem genannten Dorf Sinter sein sollten, die so eisenreich wären, dass unlängst ein Bauer daraus eine Pflugschar hätte schmieden und machen lassen. Darum sind wir hinzugeeilt; und obwohl das Material, das der
Unsichere Lesungen
Z. 5: Ferchenn — Ortsname, Anfangsbuchstabe unklar
Bauer zeigte, Schlacken- und Sinterart an sich hat, so habe ich es doch für eisenreich angesehen — wie auch die Rennwerker und Steingräber, als sie hinzukamen, gleichermaßen meinem gnädigen Fürsten und Herrn berichtet haben. Doch weil an diesem Ort Holz und Wasser fehlen, kann dort kein Hüttenwerk errichtet noch unterhalten werden.
Auch berichten die Bauern weiter, dass noch an einem anderen Ort, in der Bordellkaule, ebensolches Eisenerz zur Hand sei; wie ich denn beiderlei meinem gnädigen Fürsten und Herrn zu übersenden angeordnet habe und Seine Fürstlichen Gnaden es empfangen haben.
Den 15., 16. und 17. Mai die Ämter Loitz, Grimmen und Tribsees allenthalben
mit Fleiß neben dem Herrn Hauptmann Hartwig Moltzow und dem Rentmeister zu Tribsees, Marx Milow, durchzogen und besichtigt. Weil es dort aber flaches ebenes und an etlichen Enden sandiges Land ist, wie denn auch hier und da sumpfig, kann ich darin keinen Anhalt finden, dass an diesen Orten jemals ein Bergwerk oder Salzwerk erbaut werden könnte, selbst wenn Holz genug zur Stelle wäre.
Und dies ist also mein untertäniger Bericht und mein Bedenken über alles, was ich auf diesen fünf Reisen neben denen, die mir zugeordnet waren, besichtigt, erfahren und nach meinem geringen Verstand habe erwägen können.
Verzeichnis aller und jeder Briefe, Bücher und anderer zum Salzwerk gehöriger Sachen, die ich, Johann Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zu Sooden, derzeit bei mir habe.
Ein Buch, in dem die nachfolgenden Privilegien, Verträge, Locationen und allerlei andere Verhandlungen enthalten sind, an der Zahl siebenundzwanzig Stück.
1. Abschrift eines Privilegs Heinrichs, Landgrafen zu Hessen, vom Jahr 1300, am Walpurgistag. Band 1, S. 43.
2. Abschrift eines Privilegs Heinrichs, Landgrafen zu Hessen, vom Jahr 1322, am Samstag Ascensionis. Band 1, S. 46.
3. Abschrift eines Privilegs Herrn Ludwigs, Landgrafen zu Hessen, vom Jahr 1413, am Sonntag nach Kreuzerhöhung. Band 1, S. 50 ff.
4. Abschrift der Herren Friedrich, Sigmund, Heinrich und Wilhelm, Herzöge zu Sachsen, gegeben zu Kassel 1436, am Sonntag Simonis und Judae. Band 1, S. 51 ff.
5. Abschrift Herrn Wilhelms des Mittleren, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Ziegenhain, gegeben zu Spangenberg Anno 1487, Freitag nach Dionysii. Band 1, S. 66 ff.
6. Erster Vertrag, mit der Hand des seligen Kanzlers Feige am Rand vermerkt, Anno 1538, Freitag nach Jubilate.
7. Erste Location vom Jahr 1540, auf fünfzehn Jahre aufgerichtet.
8. Eingang und Beschluss der neuen dreißigjährigen Location, aufgerichtet im Jahr 1554.
9. Rezess wegen der Gehölze, der Gemeinde auf der Seite, wo die Bothe liegen.
10. Verhandlung und Bescheid, den Ritterschaft und Landschaft zwischen Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, einerseits und den gemeinen Pfännern andererseits wegen etlicher jahrelanger Sachen gepflogen haben. Geschehen Anno 1539, Sonntag nach Galli.
11. Ordnung und Regierung des Salzwerks zu Sooden vor Allendorf an der Werra, bei Aufrichtung und Anfang der Location Anno 1541 verkündigt und zu halten geboten ebendort zu Sooden durch den Herrn Statthalter zu Kassel, am Mittwoch nach Trinitatis.
12. Formular der Erbhuldigung und Eidespflicht der Sieder, Anno 1541 durch den Herrn Statthalter zu Kassel, Sigmund von Boyneburg, am Montag nach Trinitatis vollzogen.
13. Verordnung der Ämter und Diener bei Aufrichtung des Salzwerks Anno 1553, veröffentlicht den [Lücke] Mai Anno 1554.
14. Abschrift der Stiftung Herrn Philipps, Landgrafen zu Hessen, über die zweihundert Gulden jährlicher Pension aus Sooden zu Gottes Ehre.
15. Befehl und Vergleich unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Landgrafen zu Hessen, mit Bürgermeister und Rat zu Allendorf an der Werra, wie es künftig wegen der Gehölze, des Räumens, Rodens, Hegens und Beforstens, auch wegen der neuen Weinberge dort gehalten werden soll. Verabschiedet den [Lücke] Mai Anno 1554.
16. Forst- und Holzordnung im Fürsten-
tum Hessen, aufgerichtet Anno Domini 1553.
17. Ordnung und Vergleich, die Gehölze jenseits der Stadt Allendorf an der Werra und anderes betreffend.
18. Vergleich der beiden Pfarrer zu Allendorf und zu Sooden, Anno Domini 1538.
19. Verzeichnis, wie der Ludwigstein an Christoff Hülsing gekommen ist.
20. Abschrift der Verschreibung Heinrichs von Schachten über Germerode für unseren gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen, Anno 1553.
21. Zehnjährige Bestandsvergabe der Eisenhütten und Waldschmieden im Amt Gieselwerder, Anno 1553.
22. Gehölze zu Treffurt und deren Beschreibung.
23. Verwendung des Gehölzes am Wolfsberg
Unsichere Lesungen
Z. 10: v. gl. f. — Kürzel, erster Buchstabe unklar
über Roßbach, gegen die Berlepsch zu Fahrenbach.
24. Artikel, aus dem Braunschweiger Vertrag gezogen, um das Kloster Lippoldsberg und dessen Grenzen, zwischen Hessen und Braunschweig aufgerichtet, Anno 1538.
25. Abschrift der Pfandverschreibung, die Philipp Died über das Schloss Beilstein zugestellt worden ist, Anno 1551 den 10. Oktober.
26. Lehnbrief über den Altenstein bei Allendorf.
27. Auszug, was das Salzwerk vom Jahr 1538 bis auf das Jahr 1562 getragen hat.
Altes Pfännerbuch.
Hauptbauregister vom Jahr 1538 des Salzwerks zu Sooden.
Rezessbuch über alle Einnahmen und Ausgaben vom Jahr 1538 bis auf das Jahr 1545.
Rezessbuch über die Einnahmen und Ausgaben des Zöllners zu Sooden vom Jahr 1546 bis auf das Jahr 1556.
Brunnenbau, der Anno 1550 angefangen und Anno 1551 beendet worden ist; darin allerlei Ratschläge, Schreiben und Gegenschreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Angedenkens, aus der Verwahrung des Statthalters, der Räte, der Pfänner und anderer.
Verhandlung und Verordnung der Salzwerkssachen und allerlei Ratschläge, den zuletzt geschehenen Brunnenbau Anno 1562 betreffend.
Bauregister von diesem Brunnenbau samt Bedenken.
Anmerkungen zum ersten Vertrag, von mir, Johannes Rhenanus, angemerkt.
Ebensolche Anmerkungen über das Pfännerbuch; über die Location gleichermaßen.
Abschriften aller und jeder alten und neuen Verträge, Locationen, Resolutionen und dergleichen, das Salzwerk Sooden betreffend, mir aus dem fürstlichen Archiv zugestellt.
Etliche Untersuchungen, die durch mich und andere auf Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn in verschiedenen Jahren ausgerichtet worden sind.
Konvolut, die Sachen Georg Behms, gewesenen Bornmeisters zu Sooden, und den Salzbrunnen in Sooden betreffend; darin etliche Schreiben des Kurfürsten zu Brandenburg, desgleichen der Pfänner Jost Becker, Christoff Homberg und Georg Behm selbst eingebunden, aus den Jahren 1551 bis zum Jahr 1557; sind zwölf Stück.
Konvolut Schreiben der Stadt Leipzig wegen eines zugeschickten Wasserkünstlers namens Simon Nitzsch, Anno 78.
Verhandlung wegen allerlei Gebrechen usw. unseres gnädigen
Fürsten und Herrn Anno 38, zwischen Seinen Fürstlichen Gnaden und den Pfännern; Resolution unseres gnädigen Fürsten und Herrn, die darauf im selben Jahr erfolgt ist.
Auszüge der Holzrechnung von Anno Domini 1538 und 1539.
Förderungsbrief unseres gnädigen Fürsten und Herrn für Jost Becker an alle Landesbeamten, die dem Salzwerk Förderung tun können, Anno 1538.
Ein Schreiben aus Zerbst Seiner Fürstlichen Gnaden an die Beamten zu Kassel, dass mit den Bauten schleunig fortgefahren werde.
Ein Schreiben, betreffend Meister Maximus' Kunst, aus Kartaus, Anno 38, Sonntag nach Kiliani.
Verzeichnis der Pfännermeister, Anno 38.
Vorschlag Meister Maximus' — von seiner eigenen Hand —
wegen seiner neuen Kunst.
Häuser, die in Sooden abgebrochen worden sind, und was die Kosten zu bezahlen sind, Anno 38.
Anschlag, den steinernen Soltrumpf betreffend.
Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend Meister Maximus' Kunst und den Salzkauf.
Vertrag, im Jahr 38 geschehen, betreffend die achtunddreißig damals erbauten Bothe, wie diese in Bau und Wesen zu erhalten seien.
Anschlag des hölzernen Rechens, der zum Holzflößen vorgenommen worden ist.
Vorschlag Heintz von Lutters seligen Angedenkens, betreffend die besten Adern auf dem Brunnen zu fassen.
Offenes Patent unseres gnädigen Fürsten und Herrn, worin den Ämtern Beilstein, Reichenbach, Wilsingen, Felsberg, Spangenberg, Homberg,
Rotenburg und Sontra geboten wird, Salzknechte aufzubringen, die im Salzwerk arbeiten könnten, Anno 38.
Antwort etlicher Beamten und Städte, die Salzknechte nach Sooden schicken sollen.
Verzeichnis etlicher Knechte, die angekommen sind.
Tagsatzung unseres gnädigen Fürsten und Herrn zwischen Seinen Fürstlichen Gnaden und den gemeinen Pfännern, was sie beiderseits betrifft, Anno 1538.
Anschlag, wie viel Holz jährlich auf fünfzig Kothen aufgehen wird.
Vorschlag Heinrich Muldeners, allerlei Sachen betreffend, Anno 38.
Abschrift des Schreibens unseres gnädigen Fürsten und Herrn an den Salzgrafen der Pfänner, betreffend das zu verkaufende Holz und die Bothe unseres gnädigen Fürsten und Herrn im Bezirk der Pfänner.
Rezess des Baus, der zu Sooden geschehen ist, die
Anno 38 und 39 bezahlt worden sind — 26 Stück.
Konvolut. Ein Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Jost von Berlepsch, gegeben zu Regensburg Anno 41 den 2. Juni, betreffend, dass der Genannte die Salzlocation siegeln solle.
Supplikation der Boder und der darauf erfolgte fürstliche Bescheid, betreffend den Salzbrunnen, dass er schadhaft wäre, Anno 48.
Abschrift eines Schreibens an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, allerlei Sachen betreffend, Anno 41 den 2. August, unterschrieben von Heinrich Müller und Jost Becker.
Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend die Obergrafschaft und Bremen, worin befohlen wird, zu Holzminden nach dem Zoll zu fragen.
Zwei Schreiben des Rentmeisters, allerlei Sachen
betreffend, Anno 38 und 39.
Aufzeichnungen allerlei täglicher Verhandlungen, die im Jahr 41 im Salzwerk vorgefallen sind.
Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Heinrich Lersner, betreffend den Grafen Philipp von Solms, dass er nicht siegeln wollte, gegeben zu Regensburg Anno 41.
Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend die Vollziehung der Siegelung bei Solms und Berlepsch, gegeben zu Regensburg Anno 41; ebenso, dass das Salz nach Darmstadt und Bremen geschickt werden solle.
Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn, worin Seine Fürstlichen Gnaden Bericht begehren, wie es mit dem Salzwerk zur Zeit stehe und wie sich Herzog Heinrichs Diener wegen des Salzes verhalten sollen.
Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend sodann die Siegelung, die Fertigstellung des Salz-
hauses zu Kassel und den genannten Zoll auf der Weser.
Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Philipp, Grafen und Herrn zu Waldeck, betreffend die Siegelung, gegeben zu Regensburg Anno 41.
Offenes Patent unseres gnädigen Fürsten und Herrn, worin Seine Fürstlichen Gnaden freie Fahrt auf der Weser begehren, den Salzhandel betreffend.
Offener versiegelter Zulassungsbrief der Stadt Mühlhausen, den dortigen Salzhandel betreffend, Anno 43.
Vertrag zwischen Hans Belstett zu Mühlhausen und Valtin Weihrauch, die sich des Salzhandels unternommen haben, Anno 43.
Noch ein Vertrag gleicher Art.
Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn, dass man den Predigern zu Spieskappel jedes Quartal zweihundertfünfzig Gulden entrichten solle, Anno 42.
Verantwortung auf eine von den Bodern eingereichte Supplikation.
Zwei Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend die Universität Marburg, jährlich gegen das Kloster Hasungen zu entrichten.
Allerlei Akten kurz verzeichnet, worin auch Meister Georgs Sachen gedacht wird; zwei Stück.
Der Kurfürst zu Sachsen, Herzog Johann Friedrich, schreibt mit etlichen Einlagen, worin Seine Kurfürstlichen Gnaden unserem gnädigen Fürsten und Herrn zugestehen, dass die angrenzenden Dörfer bei Mühlhausen unser Salz auch gebrauchen sollten; daneben ein eingelegter Zettel, dass Seiner Kurfürstlichen Gnaden Salzwerk Salzungen unbehindert bleiben möge, Anno 43.
Abschrift eines Schreibens, das unser gnädiger Fürst und Herr an den Schosser zu Mühlhausen getan hat.
Abrede unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der Stadt Mühlhausen wegen des Salzkaufs.
Abschrift noch eines Schreibens unseres gnädigen Fürsten und Herrn an den Schosser zu Mühlhausen.
Vertrag mit der Stadt Mühlhausen, wegen des Salzkaufs auf drei Jahre aufgerichtet, Anno 43.
Ordnung des Salz- und Holzkaufs der Eseltreiber, aufgerichtet Anno 44.
Bestallung Georg Behms von Nürnberg, Anno 44.
Supplikation der Stadt Allendorf, worin sie über das Dorf Rieden und Sooden wegen der Gehölze klagen, Anno 44.
Hans Klaur, Vogt zu Friedewald, schreibt wegen der Holzflöße und begehrt Geld.
Auszug der Salzhandelsrechnung zu Mühlhausen, Anno 44.
Schreiben der Stadt Mühlhausen, betreffend
den dortigen Salzabsatz, Anno 44.
Vorschlag Jost Beckers wegen des Salzabsatzes, den Valtin Thold, Amtmann zu Wanfried, zu Mühlhausen vortragen soll.
Sodann allerlei Verhandlungen. Auszug des Jahres 44, zu Sooden geschehen; sind 41 Stück.
Konvolut. Heinrich Muldener schreibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn im Jahr 41, worin er auf die Supplikation der Boder antwortet, in der sie geklagt haben, dass der Brunnen stets abnehme. Er zeigt auch an, dass die Wasserkunst nunmehr fertig und der Graben oben von der Werra herab vor Sooden geführt sei, so dass man die Kunst ohne Zutun von Pferden treiben könne. Dazu berichtet er auch anderes Beiwerk. Dieses Schreiben ist von seiner eigenen Hand.
Supplikation der Pfänner, nach Regensburg
übersandt, betrifft die neue Location; darin wird auch des Grafen von Solms und der Berlepsch gedacht und begehrt, dass diese Location vollendet würde, Anno 41.
Akten, betreffend die genannte Location und Georg Behm, zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern, Anno 41.
Supplikation der Salzgrafen an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, worin berichtet wird, dass Graf Philipp von Solms und Jost von Berlepsch nicht siegeln wollen; doch habe sich Jost von Berlepsch unter Bedingungen eingelassen. In diesem Brief steht, dass Anland und Georg Gauler ebenfalls nicht siegeln wollen, Anno 41.
Akten, von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn durch Statthalter, Räte und Befehlshaber zu Sooden geschehen, betreffend die Location und der Pfänner Sache, Anno 41.
Abschrift der Kaution, die Hans Riedenstein und Hans
Unsichere Lesungen
Z. 13: Gau=ler — Name, Lesung unsicher
Z. 18: vnrechtte — gestrichenes Wort, Lesung unsicher
Iring zu Regensburg bei unserem gnädigen Fürsten und Herrn eingebracht haben, die Nichtsiegelung betreffend.
Akten, Meister Georg und andere Sachen betreffend, Anno 41, Samstag nach Ostern.
Abschrift eines Schreibens an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend den braunschweigischen Zoll zu Holzminden und den Salzabsatz nach Bremen; ebenso die Location.
Ein Schreiben Heinrich Lersners, betreffend die Nichtsiegelung Herrn Philipps, Grafen zu Solms.
Bestellung der Bothe der Pfänner und der darin verordneten Knechte, Anno 41.
Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn, das Seine Fürstlichen Gnaden Hans Riedenstein und Hans Iring mitgegeben haben, betreffend die Location, Anno 41.
Akten, die mit den Pfännern wegen der Location geschehen sind, Anno 41 bis Ostern.
Rudolf Schenck, Statthalter, schreibt an Heinrich Muldener und Jost Becker, Salzgrafen, wegen der zehn Albus, die auf die Pfanne Salz gesetzt worden sind, dass die Landstände es bewilligt hätten, Anno 41.
Unser gnädiger Fürst und Herr befiehlt durch ein offenes Patent Rudolf Schenck, Johann Feige, Heinrich Muldener und Jost Becker, die Mühle zu Allendorf um fünfhundertfünfzig Gulden anzunehmen, Anno 40.
Hans Klauer, Vogt zu Friedewald, schreibt wegen der Holzflöße am Seulingswald.
Akten und Beratung, betreffend die Erbhuldigung zu erneuern und von allen Knechten abzunehmen, und dergleichen Verhandlungen mehr, Anno 41, in der Woche Palmarum.
Vorgetragene Gebrechen in der Rechnung, Anno 41.
Schreiben Heinrich Lersners, betreffend die Nichtsiegelung des Grafen Philipp von Solms, an Heinrich Muldener und Jost Becker.
Schreiben des Kanzlers Feige mit einer Einlage, betreffend, dass etliche aus dem Ausschuss der Pfänner — Heinrich Muldener, Jost Becker und Johann Bartholomäus — zur Lichtenau bei unserem gnädigen Fürsten und Herrn erscheinen sollen.
Aufzeichnungen, was von Meister Georg Behm wegen seiner Kunst begehrt werden soll, Anno 40.
Ordnung der Ober- und Unterholzvögte zu Sooden, Anno 40.
Hans Heinemanns Bericht und Vorschlag wegen der Schifffahrt zwischen Allendorf und Kassel, Anno 39.
Akten zu Münden mit Hans Sultzscher
Anno 40 und mit Gerstenberger wegen der Schifffahrt und anderem, desgleichen etliche andere Sachen, durch Jost Becker dort aufgerichtet.
Christoff Homberg schreibt an Jost Becker neben anderen Einlagen wegen des Aschenkaufs, Anno 60.
Schwalbachs, des ersten Holzvogts zu Sooden, Holzrechnung, Anno 40; daneben ein Schreiben Schwalbachs an Heinrich Muldener, Anno 40.
Anland Anland, Amtmann zu Münden, schreibt an Jost Becker wegen einer halben Pfanne, die in Sooden zu verkaufen ist; er klagt über die Salzgrafen der Pfänner, dass sie ihn zum angesetzten Tag nicht aufgefordert hätten.
Anland Anland schreibt wegen des Mühlenkaufs, Anno 41.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an Kanzler Feige wegen der Location, Anno 40.
Johann Bartholomäus und Schwalbach schreiben an Kanzler Feige neben einer Einlage, dem Zulassungsbrief unseres gnädigen Fürsten und Herrn, dass man sich mit den Pfännern in Güte vertrage, Anno 40.
Vertrag Georg Behms, den mit ihm der Kanzler Feige, Heinrich Muldener, Jost Becker und Johann Riedenstein geschlossen haben.
Abschrift zweier Schreiben, die unser gnädiger Fürst und Herr an Herzog Ulrich zu Württemberg und desgleichen an Herrn Jakob Sturm zu Straßburg getan hat, betreffend, Schwarzwälder Holzflößer hierher zu schicken, Anno 40.
Abrede unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der Pfänner zu Allendorf, geschehen zu Kassel Anno 40, Montag nach Esto mihi.
Vertrag, Georg Behm zugestellt, worin unser gnädiger Fürst und Herr und die Pfänner ihn als Bornmeister annehmen.
Erklärung unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Heinrich Muldener und Jost Becker wegen der Location, Anno 40.
Offenes Patent, worin unser gnädiger Fürst und Herr zusichert, dass die Location ohne alle Gefahr vorgenommen werden soll.
Schreiben der gemeinen Pfänner an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend die genannte Location, dass sie auf das Maß, das unser gnädiger Fürst und Herr zugesichert hat, gehalten und vorgenommen werden möge.
Beweggründe, durch die die Pfänner zur Location bewegt werden mögen, Anno 40.
Von Georg Behm vorgeschlagene Artikel, betreffend seine Bestallung als Bornmeister, Anno 40.
Desgleichen noch ein ernstes Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn, worin Seine Fürstlichen Gnaden Heinrich Muldeners und Jost Beckers Nachlässigkeit tadeln, Anno 41.
Heintz von Lutters Schreiben wegen eines Wasserkünstlers, der ohne Zutun von Pferden auf seine eigenen Kosten eine Kunst einrichten wolle, die das Wasser zwanzig oder dreißig Schuh hoch heben solle; sind 47 Stück.
Konvolut, worin allerlei Verhandlungen enthalten sind, betreffend den Vertrag zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und denen von Hundelshausen wegen der Gehölze und etlicher anderer Zinsen, der im Amt Ludwigstein aufgerichtet worden ist, Anno 59; desgleichen auch ein Tausch, aufgerichtet Anno 39.
Hierneben ist auch ein versiegelter Erbvertrag, der zwischen denen von Buttlar und denen von Hundelshausen aufgerichtet worden ist, im selben
Konvolut, und die Vermessung des ganzen Langenbergs, durch Johann Sille vorgenommen.
Eine Abschrift eines Lehnbriefs, von Herrn Dietrich zu Plesse erlangt im Jahr 1505, diese Gehölze betreffend.
Drei Zettel von Jost Beckers Handschrift, betreffend andere Gehölze im Amt Ludwigstein.
Konvolut: Aufzeichnungen allerlei Sachen, die sich im Salzwerk um Lätare im Jahr 39 zugetragen haben; darin werden etliche nützliche Sachen vorgeschlagen.
Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend den vorgenommenen Brunnenbau, Anno 62.
Ordnung des aufgeschütteten Salzes im Jahr 39.
Bericht von zehn Pfannen Salz, die auf die Kirche zu Sooden geschüttet worden sind und beim Abmessen nicht mehr als acht befunden wurden; und das Salz hat nur vier Wochen gelegen, Anno 39.
Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn an die Salzgrafen der Pfänner wegen des Vertrags, darin ein Zettel von der eigenen Handschrift unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Anno 39.
Johann Bartholomäus schreibt an Jost Becker wegen der Holzflöße und des neuen Eisenmaßes; er begehrt auch, dass Valtin Thold das Holz zu den Solkasten in den nächsten Tagen nach Sooden schaffen solle, und wegen anderer Sachen mehr.
Verzeichnis dessen, was von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn auf die Lehrjungen aufgewendet worden ist, die das Salzmachen gelernt haben.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt wegen der Holzflöße, des Salzhandels und des neuen Zolls zu Münden und befiehlt, dass, wo zu Münden damit fortgefahren werde, man dann dergleichen zur Zeit auch zu Gieselwerder einrichten solle, Anno 39.
Auszug der Rechnung des Holzvogts, Anno 39.
Konzept des Kanzlers Feige, worin unser gnädiger Fürst und Herr bewilligt, die Sachen zwischen Seiner Fürstlichen Gnaden Dienern und den Pfännern von den dazu verordneten Landständen verhören zu lassen, Anno 39.
Ratschlag, wie das Vollernholz mit Nutzen nach Sooden gebracht werden möge, Anno 39.
Otto Goldkammer, Schultheiß zu Grebenstein, schreibt, dass etliches Salz auf den Schiffen, die nach Bremen abgefertigt worden sind, untergegangen sei, Anno 39.
Verzeichnis der bedingten Bewedersieder-Häuser, Anno 39.
Die Pfänner zu Sooden klagen über allerlei Beschwerung, dass ihnen ihr Salzabsatz im Land gestopft werde, Anno 39.
Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Jost Becker, dass er sich zu Herzog Erich nach
Münden verfügen solle; desgleichen, dass er allerlei Bericht wegen der Schiffe mitnehmen solle, Anno 39.
Verdingzettel, der mit Michel Groen von Schwäbisch Hall geschlossen worden ist, 400 Klafter Scheite von Wanfried herab nach Schwarzwälder Art anzustellen.
Noch ein Schreiben an Jost Becker, betreffend die Reise nach Münden.
Anland Anland schreibt an Rentmeister Johann Bartholomäus und antwortet ihm, dass er sein Schreiben in Abwesenheit des anderen nicht habe erbrechen wollen.
Abschrift eines offenen Patents, das Bürgermeister und Rat zu Bremen Anno 39 Claus Sobel, ihrem Bürger, gegeben haben, worin begehrt wird, dass man sie beim Vertrieb der Nürnberger Güter mit dem Zoll nicht zu hoch
beschweren wolle.
Abschrift eines Schreibens, das Jost Becker an Heinrich Muldener getan hat, betreffend den neu aufgesetzten Zoll, an den Amtmann zu Münden.
Antwort des genannten Amtmanns hierauf, worin er auch durch einen Zettel klagt, dass zu Eschwege ebenfalls ein neuer Zoll errichtet werde.
Schreiben hierauf an den Landvogt zu Eschwege, worin durch einen Zettel begehrt wird, dass Hans Schäfer mit zum Landtag abgefertigt werden möge, Anno 39.
Schreiben der Herzogin zu Münden wegen des erhöhten Zolls und der darauf erfolgte Stillstand zwischen Hessen und Braunschweig wegen der Zölle zu Eschwege und Münden.
Abschrift eines Lehnbriefs derer von Eschwege, der ihnen Anno 1493 von Landgraf Wilhelm dem Mittleren gegeben worden ist.
Abschrift eines Schreibens, worin Jost Becker und Heinrich Muldener anzeigen, dass etliches Holzwerk geflößt worden ist, Anno 39. Ebenso Bericht des Vetters, dass der Kanzler und die Räte der Herzogin zu Münden den Zollbrief unseres gnädigen Fürsten und Herrn angenommen, die vierzig Tonnen Salz aber nicht hätten fortgehen lassen wollen, es wäre denn zuvor von jeder Tonne ein Schneeberger erlegt.
Abschrift eines Schreibens, das die Beamten zu Sooden an Statthalter und Räte zu Münden getan haben, betreffend den Salzzoll; worin sie sich schwer beklagen, dass ein Bürger von Kassel, Valtin Reinhardt genannt, drei Pfannen Salz zu Sooden gekauft und nach Kassel habe führen wollen, sie ihn aber wegen der Schifffahrt nicht bei dem alten gewöhnlichen Zoll haben bleiben lassen, sondern er von jeder Pfanne 6 Schneeberger Zoll hat geben müssen.
Aufzeichnungen, was auf dem Landtag zu Münden verhandelt worden ist, Anno 39, Montag nach Michaelis.
Supplikation Heinrich Muldeners und Jost Beckers, betreffend die große Flut Anno 39, die etliche Klafter Holz hinweggenommen hat, wie denn auch die neu gebauten Wehre zum Teil. Ebenso berichten sie, dass Herzog Heinrichs Diener zu Holzminden von jeder Pfanne einen Gulden Zoll fordern; daneben ein Vorschlag: weil Holzminden dem Abt von Corvey zur Hälfte zustehe, zur Zeit aber versetzt sei, dass Seine Fürstlichen Gnaden als Erbschutzherr es an sich lösen möge. Darüber hinaus wird auch berichtet, dass der Zoll zu Münden sodann erhöht worden sei.
Aufzeichnungen allerlei Verhandlungen, die sich Anno 39 bis in das Jahr 40 zugetragen haben, vornehmlich
aber den Salzverkauf der Knechte der Pfänner und dann der Knechte unseres gnädigen Fürsten und Herrn betreffend; ebenso die Holzflöße nach Schwarzwälder Art, die Schifffahrt mit dem Holz und den Salzhandel nach Bremen, zehn neu bestellte Schiffsleute und den zuerst gebauten Salzkasten für den Vorrat. Dies ist in Quart geschrieben, und es sind 38 Stück.
Konvolut: Abschied vom 5. und 31. Mai Anno 51, den Brunnenbau betreffend.
Ratschläge, die damals in Beisein derer, die zum Brunnenbau verordnet waren, an den genannten Tagen gehalten worden sind.
Anmerkung: Dieses und anderes mehr, den Brunnenbau betreffend, ist alles in die Beschreibung des Brunnenbaus gebracht worden.
Der genannte Abschied noch einmal abgeschrieben, Anno 51.
Ratschlag, gehalten den 12. September Anno 51 in derselben Sache.
Ratschlag, gehalten den 21., 22. und 23. August, auch in gleicher Sache, Anno 51.
Ratschlag, gehalten den 2. Juni Anno 51.
Ratschlag, gehalten den 12., 13. und 14. April Anno 51.
Ratschlag, gehalten den 12., 13. und 14. März Anno 51.
Ein Schreiben von Statthalter, Räten und Marschall zu Kassel an Heintz Harsack, Landknecht, dass er siebzig Stämme Holz aus dem Langenberg nach Sooden führen solle; sind zehn Stück.
Konvolut: Abschied, den Brunnen zu Sooden betreffend, Anno 48 den 22. Januar.
Salzgrafen und Pfänner zu Allendorf schreiben wegen des Salzbrunnens an Statthalter
und Räte, Anno 48 den 9. Dezember.
Lanzlaus Schäfers Konzept, betreffend die Landstände zusammenzufordern, Anno 61.
Abschriften eines Beglaubigungsschreibens, das unser gnädiger Fürst und Herr denen von Mühlhausen zugeschickt hat, betreffend den dortigen Salzabsatz, Anno 46.
Christoff Hombergs Schreiben, worin er berichtet, dass Meister Hans von Frankfurt und Heintz Horchappel während der Rechnungslegung Steine gebrochen haben, Anno 45.
Abschrift dessen, was Statthalter und Räte zu Kassel an die Verordneten des Brunnenbaus geschrieben haben, Anno 48 den letzten Dezember.
Sigmund von Boyneburg, Landvogt an der Werra, schreibt an Heinrich Muldener wegen des Salzabsatzes zu Mühlhausen.
Beschreibung eines Probewerks, das Anno 58 aus roher Sole durch Georg Lucan in der Woche
Invocavit gesotten worden ist.
Befragung der Sieder, wie viel mehr Holz ihrer Meinung nach versotten werden müsste, wenn sie ohne Beiße sieden, Anno 58.
Drei Probewerke, die gleichermaßen bald darauf auf Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn gesotten worden sind.
Schreiben der Stadt Allendorf und der Pfänner zu Sooden, das sie neben der Übersendung ihrer Privilegien getan haben, Donnerstag nach Julianae Virginis.
Ratschlag, wegen des Brunnenbaus gehalten, Anno 48 den 20. Januar.
Akten zwischen Hans Georg von Eschwege und den Hainern, betreffend die Hutung zum Hain; dabei ein Auszug, was die von Eschwege und Kolmitzsch zum Hain zu Lehen haben, von Jost Beckers Hand.
Abschrift eines ernsten Schreibens an Bürgermei-
ster und Rat zu Allendorf, dass sie sich der Gehölze nach dem Wortlaut der Ordnung mit ihrem Vieh enthalten und dazu Hans Georg von Eschwege nicht gestatten, dass er sich der eigenen Hutung zum Hain bediene.
Zwischenbescheid und Abschied, worin Hans Georg dieser Gebrauch abgeschnitten wird.
Abschriften etlicher Schreiben und der darin verwahrten Einlagen, mit A, B, C, D bezeichnet, die genannte Verhandlung betreffend.
Probe dreier Karren Salz, die zu Allendorf gemessen und nach Mühlhausen geführt worden sind: wie viel daraus wieder geliefert wurde und was daraus für Gewinn oder Verlust entstanden ist, Anno 48.
Abschrift eines Schreibens, das Anno 60 ergangen ist, in dem Statthalter und Räte zu Kassel in Abwesenheit unseres gnädigen Fürsten und Herrn — damals in Gefangenschaft — an alle Amtleute, Städte und Ämter schreiben, dass sie kein fremdes Salz
zu kaufen oder zu verkaufen an ihren Orten gestatten sollen, denn man könne und wolle sie aus dem Salzwerk Sooden mit genügend Salz versehen; Anno 60 den 18. Oktober.
Abschrift eines Schreibens an die gemeinen Pfänner und Salzgrafen, betreffend den Brunnenbau, Anno 48; darin ein Erinnerungsschreiben Christoff Hombergs, betreffend Georg Behm, den 17. November.
Salzrechnung zu Mühlhausen von Anno 46.
Beschwerdeartikel, die die von Mühlhausen wegen des neu errichteten Salzabsatzes einwenden; worauf unter anderem Jost Becker zusagt, dass unser gnädiger Fürst und Herr bei den Räten des Kurfürsten zu Sachsen, die dabei gewesen sind, zuwege gebracht habe, dass der Salzabsatz in der Vogtei und den nahen Dörfern gestattet werden solle. Dieser Stücke sind vierundzwanzig.
Konvolut: Christoff Homberg, Valtin Thold und der Bornmeister zu Sooden schreiben an Jost Becker wegen des Vorschlags, dass man in bleiernen Pfannen sieden solle; sie zeigen ihre Gründe an, warum das nicht geschehen könne, und schlagen vor, dass man, wenn es denn sein solle, darin Herrn Johann Nordecks Rat gebrauche und einen Lüneburger Salzknecht zuwege bringe; Anno 52 den 3. Februar.
Abschrift des Vorschlags, den Jost Becker deshalb getan hat; liegt im selben Schreiben.
Johann Merkbach schreibt an Jost Becker, dass unseres gnädigen Fürsten und Herrn Statthalter, Kammermeister und Kammerschreiber laut eingelegter Abschrift geschrieben haben, eine Ordnung zu machen, damit das Salz in gutem Absatz abgehe; Anno 53 den 17. November.
Verordnung der Bauarbeiten an der Landstraße
im Kleb, dass das Geld dazu in Sooden erhoben und nirgends anders als hierzu gebraucht werden solle; unterschrieben von beiden Salzgrafen, Jost Becker und Valtin Thold, Johann Bartholomäus, Christoff Homberg, Jakob Schröder, und danach durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn zu Marburg bestätigt. Der Fürst selbst hat unterschrieben, Anno 53 den 25. April.
Der Landvogt an der Werra, Sigmund von Boyneburg, schreibt an Jost Becker und übersendet daneben eine Supplikation der Untersassen im Amt Beilstein. Er bittet für diese unter Einwendung allerlei Neuerungen, die sich kürzlich zugetragen haben, dass man sie mit dem Weg im Kleb verschonen wolle; wo das aber nicht geschehe, protestieren der Landvogt und die Untersassen gegen künftige Beschwerung, Anno 53.
In dieses Schreiben ist eingelegt das Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn an den Rentmeister zu Eschwege und den Landknecht zu Abterode; es ist aber durch Jost Becker korrigiert und die Protestation der Bauern für gut befunden worden.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an Jost Becker wegen des Sterbens und der Holzflöße, dass diese auf dem kleinen Wasser vorgenommen werde; Anno 53 den 8. August.
Christoff Homberg schreibt Jost Becker wegen des Sterbens und anderer Sachen; er zeigt an, dass Niedenstein gestorben und fünfzig Menschen an einem Tag liegengeblieben seien; Anno 53 den 3. August.
Hermann von Hundelshausen schreibt an Jost Becker wegen der Hauptrechnung, die von Johann Bartholomäus und Christoff Homberg verrichtet werden soll.
Darauf haben beide Salzgrafen, Johann Nordeck und Jost Becker, in jedes Haus acht Gulden Münze verordnet, Anno 52.
Offenes Patent des Landesobersten, Statthalters und der Räte zu Kassel, betreffend die Holzflöße vom Seulingswald nach Sooden; ist durch beide Schultheißen zu Allendorf und Wanfried ausgerichtet worden, den 11. April Anno 50.
Christoff Homberg schreibt an Jost Becker, dass von unserem gnädigen Fürsten und Herrn ein Schreiben eingekommen sei, wie Seine Fürstlichen Gnaden die Knechte, die damals um Mühlhausen lagen, in der Stadt und den Dörfern um Allendorf herum für einige Zeit einzuquartieren gedächten; er sagt, das sei dem Salzwerk hinderlich, und begehrt, dies zu verhüten; er zeigt auch andere Dinge mehr an. Unterschrieben von Valtin Thold, Johann Bartholomäus und Christoff Homberg, Anno 52 den 5. Februar.
Allerlei Ratschläge und Bedenken, die den
2., 13. und 14. März, auch den 17. Mai vorgefallen sind; darin wird angeführt, dass unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Wilhelm befohlen habe, Valtin Thold öffentlich als Salzgrafen zu verkünden. Ebenso wegen des Salzabsatzes zu Höper, der acht abgebrochenen Bothe und der Fassung des Solgrabens, dass in demselben Jahr 120 Buten erbaut werden möchten; es wird vorgeschlagen, ob nicht die gemeinen Pfänner, weil es ein Hauptbau wäre, billig die Hälfte erlegen sollten.
Der Landvogt Sigmund von Boyneburg schreibt an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, dass der Salzbrunnen zu Sooden wegen Georg Behms Kunst großen Schaden genommen habe; er schlägt vor, dass, wenn nicht wie vor alters die Sieder die Sole selbst wieder schöpften, das ganze Salzwerk dadurch ins Verderben geriete, und bittet, dass man beizeiten etwas dagegen tun wolle, Anno 47 den 5. Februar.
Die Abschrift dieses Schreibens liegt daneben.
Antwort der Pfänner an den Statthalter und die Räte auf sieben vorgeschlagene Artikel wegen des Salzwerks und des Brunnens: sie sind mit der Rosskunst auf dem Brunnen gar nicht zufrieden, sagen, sie sei gegen ihren Willen errichtet worden, raten, dass man sie wieder mit Menschen schöpfen lasse, wollen nicht glauben, dass der alte Brunnenbau Schaden genommen habe, und wollen auch, wenn ein neuer Bau angefangen würde, nichts dazu geben.
Akten und Aufzeichnungen Anno 45, Montag nach Misericordias Domini, in Sachen betreffend Georgs Bestallung; ebenso die Holz-, Salz- und Eseltreiber gegen die Sieder.
Formular, worin Statthalter und Räte vorgeschlagen haben, dass auf Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn Georg Behms Rosskunst abgeschafft
und Christoff Homberg gestattet werden solle, eine neue Kunst zu bauen, die mit Menschen getrieben werden könnte, Anno 49 den 27. Juli.
Urfehde Georg Behms, die er von sich gegeben hat, als er sich ohne Wissen und Willen unseres gnädigen Fürsten und Herrn in ein anderes Fürstentum begeben und unseres gnädigen Fürsten und Herrn Pfannenschmiede und Siederknechte abwendig gemacht hatte, Anno 42.
Supplikation Georg Behms, worin er sich über allerlei Beschwerung beklagt und begehrt, die harten Klauseln aus der Urfehde zu beseitigen; und er wendet vor, er habe an der Kunst großen Schaden gelitten.
Statthalter und Räte zu Kassel, auch Heinrich Muldener, Salzgraf, begehren vom Rentmeister Johann Bartholomäus, Georg Behm zu beurlauben, Anno 49.
Anschlag Georg Behms über den gehabten
Nutzen von den Jahren 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48 und 49: es läuft die ganze Einnahme auf 3815 Gulden 12 Albus 4 Pfennig, von jedem Werk 2½ Albus. Nun hat man ihm jährlich 500 Gulden zu je 25 Albus zu erlegen zugesagt; so würden ihm 142 Gulden 20 Albus fehlen.
Christoff Homberg schreibt an Heinrich Muldener und Jost Becker wegen Georg Behm; er zeigt an, dass die von Aschersleben wegen Georg Behms Kunst geschrieben haben, Anno 49 den 18. Februar.
Die Salzgrafen der gemeinen Pfänner samt dem Ausschuss schreiben und antworten auf den ihnen durch Heinrich Muldener und Jost Becker vorgetragenen Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn wegen Georg Behms und Christoff Hombergs Künsten: sie wissen keine zu loben und wollen bei den Eimern bleiben.
Christoff Hombergs Bestallung zum Amt des Bornmeisters, worin einverleibt wird, dass er diese Kunst auf seine Kosten einrichten, mit Leuten forttreiben und jederzeit genügend Sole verschaffen solle.
Christoff Hombergs Bericht, als er Befehl empfangen hatte, den Brunnen auszuschöpfen und nach dem zugefügten Schaden zu sehen; er zeigt allerlei Unrat an und berichtet, dass in der Woche 41 Pfannen Salz nach Höper abgegangen seien, Anno 46, Sonntag nach Andreae.
Statthalter und Räte zu Kassel schreiben unter Beilage einer Supplikation der Stadt Vacha, dass man ihnen entweder Salz anweisen oder das fremde nicht verbieten wolle, Anno 49.
Christoff Homberg berichtet Heinrich Muldener und Jost Becker, wie sich das Stoßwerk unter dem neuen Solkumpf anlässt, Anno 48 den 8. Juni.
Unsichere Lesungen
Z. 6: emndt= — wohl emp(fanngenn), Schreibung unklar
Christoff Homberg schreibt an die eben Genannten und begehrt, dass sie sich endgültig erklären wollen, ob er mit seinem Vorhaben fortfahren solle; er meldet, dass es ihm, obwohl es auf seine Kosten geschehe, doch nicht recht sei, wenn es für gut befunden würde, die Sieder mit Eimern schöpfen zu lassen, Anno 49, Dienstag nach Nativitatis Mariae.
Desgleichen schreibt und mahnt er auch am Freitag nach Cyriaci.
Dergleichen auch sechs andere Schreiben desselben Jahres gleichen Inhalts, die Christoff Homberg an die Obengenannten geschrieben hat, worin er fleißig angehalten hat, dass sie sich nicht irremachen lassen, sondern seine Sachen fördern wollten.
Ein besonderer kleiner Zettel, worin von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn befohlen und den Salzgrafen ganz ernstlich eingebunden wird, dass sie aufs fleißigste zusehen sollten, dass das
Salzwerk nicht in Abnahme und Verderben komme und sie es nicht noch verschlimmerten.
Supplikation Georg Behms an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, worauf befohlen worden ist, dass Heinrich Muldener hierauf Antwort geben solle, Anno 44 den 15. Juni.
Vorschlag und Zeichnung Heinrich Muldeners, worin er berichtet, dass im Jahr 41 ein Loch gegraben worden sei, in dem man das wilde Wasser abschöpfen könnte; er entdeckt daneben, was man beim Senken für Bergart angetroffen hat.
Christoff Homberg schreibt Heinrich Muldener und Jost Becker, beiden Salzgrafen, und klagt, dass die Sole gar gering sei; er gibt der trockenen Zeit die Schuld und begehrt, dass sie sich nach Allendorf verfügen und darüber beraten wollen, Anno 46, Donnerstag Martini.
Georg Behm begehrt von Statthalter und Räten vier Stämme Holz, Anno 47.
Aufzeichnungen, betreffend den Brunnenbau und andere Sachen, Anno 49 den 14. August.
Auszug, was vom Sonntag Judica des Jahres 49 bis zum letzten Tag Dezember nach Georg Behms Abzug an Pumpengeld angefallen ist; sind ——— Stück.
Konvolut: Aufzeichnungen eines Ratschlags, worin der Statthalter zu Kassel, der Landvogt, Heintz von Luttern, Nordeck und die Befehlshaber zu Sooden anordnen, dass der Brunnen bis auf den Grund ausgeschöpft würde, um zu erfahren, ob Georg Behms Kunst Schaden tue und den Brunnen und das Erdreich erschüttere. Darauf sind Hans von Frankfurt, Steinmetz, und Anton Thaur, Baumeister, eingefahren und haben befunden, dass der Brunnenbau ganz verletzt sei, Anno 47 den 12. September.
Heintz von Luttern zeigt an, dass die lothringischen Salzwerke in Gemäuer liegen, wie das Balthasar Mertz und Meister Heintz, der Zimmermann, gesehen haben.
Meister Guldentopf von Kreuzburg sagt, es sei nötig, dass der Brunnen mit neuen Bauten gefasst werde; er zeigt daneben allerlei Bedenken an, will es aber nicht dafür halten, dass Georg Behms Kunst Schaden getan habe.
Georg Behm sagt, er könne keine andere, leichtere Kunst zuwege bringen; darum ist ernstlich geboten worden, die Kunst abzuschaffen.
Christoff Homberg schreibt von wegen Meister Hans' von Frankfurt wegen des neuen Solkumpfs, Anno 48.
Die Sodemeister beklagen sich über allerlei Beschwerung wegen Georg Behm, Anno 45.
Christoff Homberg schreibt, er wisse nicht zu verantworten, dass nur 4703 Werke gesotten worden sind.
Christoff Homberg schreibt an beide Salzgrafen und berichtet allerlei Gebrechen des Brunnens
wegen, Anno 46, Dienstag nach Katharinen.
Christoff Homberg schreibt gleichermaßen wie zuvor, Anno 46, Dienstag nach Elisabeth.
Was man Georg Behm bei seinem Abzug nachgelassen hat.
Grundlegung des neuen Kumpfs und Resolution unseres gnädigen Fürsten und Herrn, dass dieser mit Quadersteinen und nicht mit Tafeln gebaut werden solle; ist Meister Hans von Frankfurt um hundertfünfzig Gulden und einen Zentner Pfeffer verdungen worden, Anno 45 den 1. Januar.
Vortrag Heinrich Muldeners und daneben das von unserem gnädigen Fürsten und Herrn am Rand vermerkte Placet, worin Heinrich Muldener unserem gnädigen Fürsten und Herrn vorträgt wegen der Unterschenker, dass der Pächter zu Sooden gegenwärtig sein solle; ferner wegen des Vachaer Hauses, vier neue Häuser für die Sieder zu bauen, das neue Gradierwerk, den Salzkasten, den Solgraben auszufüttern, den Solkasten mit Blei zu überziehen,
die Mühle auszubessern, die Kunst vor das Gewölbe zu setzen, das Salz im Weißen Hof aufzuschütten und anderes mehr. Die Jahreszahl ist nicht gesetzt; ich meine aber, sie sei 38 oder 39.
Bedenken und Ratschlag der Pfänner, wie der Salzbrunnen zu erneuern sei, Anno 48, an Heinrich Muldener und Jost Becker, was sie sogleich Statthalter und Räten übergeben haben; und es ist angeordnet worden, von wem dieser Ratschlag weiter bedacht werden solle.
Christoff Homberg begehrt das genannte Schreiben, Anno 48, Donnerstag nach Trium Regum.
Christoff Homberg berichtet, dass er den neu gebauten Solkumpf geeicht und befunden habe, dass 135 Fuder Mainzer Eich hineingehen, Anno 48, Samstag nach Luciae.
Ein Zettel, darin verzeichnet ist, wie viel Blei
auf den neuen hölzernen Solkumpf aufgegangen ist, nämlich 104½ Zentner, jeder für 2 Gulden 8 Albus bezahlt, macht 241 Gulden 15 Albus 8 Heller.
Ein Zettel, worin verboten wird, grobes Scharwerk und Buße zu berechnen, und angeordnet wird, einen neuen Pfannenmeister zu bestellen.
Heinrich Muldener und Jost Becker schreiben an unseren gnädigen Fürsten und Herrn in die Gefangenschaft weitläufig, zeigen allerhand Beschwerung und Besichtigung an und bitten um gnädige Resolution, insbesondere, wie man sich wegen des Brunnenbaus verhalten solle, Anno 47.
Der darauf erfolgte Zettel; und dies sind die wörtlichen Worte: „Ich lasse mir gefallen, dass am Salzwerk und Brunnen zu Allendorf gebaut werde, doch dass damit weislich umgegangen werde und dass es nicht zum Verderben des Brunnens diene, sondern dass es sicher sei und man gewiss wisse, was man baut.“ Anno 47 den 14. Dezember.
Statthalter und Räte schreiben an Jost Becker und begehren sein Bedenken auf die Supplikation des Rates zu Gotha wegen der Schifffahrt und wie man die Werra mit Nutzen schiffbar machen könnte. Darauf gibt Jost Becker einen wohlbedachten Bericht, dass dies wohl nützlich, aber aus vielen Gründen nicht zu raten wäre, Anno 56.
Jost Becker schreibt auf Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Herrn Anton Bastlen, sächsischen Sekretär, und schickt ihm die Abschrift der Privilegien und der Ordnung zu.
Die Fürsten von Sachsen begehren von unserem gnädigen Fürsten und Herrn in einem gemeinsamen Schreiben und bitten um diese Abschrift, um sie bei der Verleihung ihres Salzwerks zu gebrauchen.
Georg von Harstall schreibt wegen seiner Fischer.
Statthalter und Räte fordern Rentmeister und Salzwart zu Sooden nach Kassel, dass sie neben dem Ausschuss der Pfänner dort erscheinen
wollen, um zu beraten, wie dem Brunnenbau zu helfen sei, Anno 47.
Ratschlag, gehalten betreffend allerlei Sachen; Jost Becker hat oben darauf vermerkt, dass Anno 1490 die Pfänner am Salzbrunnen verbaut hätten 1011 Gulden 22 Albus 5 Heller. Geschehen Anno 56 den 15., 16. und 17. Januar; sind 23 Stück.
Konvolut: Bestallung Lorenz Straubes zu Schweina, dass er ein Jahr lang Blech schmieden solle, Anno 56.
Desgleichen die vorangegangenen Verdingzettel auf die Jahre 51, 52, 53, 54, 55 und 56. Und darauf ist vorangestellt: ein Vorschlag, auch einen Salzabsatz einzurichten.
Noch ein Verdingzettel auf die Jahre 58, 59 und 60 in gleicher Sache.
Der Rentmeister zu Schmalkalden schreibt an beide
Salzgrafen Johann Nordeck und Jost Becker wegen etlicher Lattennägel, Dielennägel, Sohlnägel, Hufnägel, Wagenbalken und dergleichen, was diese alle im einzelnen kosten.
Neuer Verdingzettel auf das Jahr 66, ein Jahr lang Pfanneneisen bei Straube.
Valtin Thold und Jost Becker schreiben wegen Jakob Schlots verpflichteter Schulden an den Rentmeister zu Schmalkalden und begehren, ihn zur Bezahlung anzuhalten, Anno 62 den 14. November.
Anno 50 ist mit dem Hammerschmied zu Heilbronn, Hans Kaiser, verhandelt, aber nichts erlangt worden.
Vorschlag des Rentmeisters zu Schmalkalden wegen eines neuen Blechschmieds zu Herrenbreitungen, Anno 58.
Heinrich Muldener schreibt wegen Georg Behm an den Rentmeister zu Sooden, Anno 49, Dienstag nach Judica.
Lippoldsberger Inventare von Anno 54 und 63; daneben andere Verhandlungen, die unser gnädiger Fürst und Herr Jost Becker zu verrichten befohlen hat; sind zu sechs Stücken zusammengebunden.
Anno 50 ist mit Georg Storck und Merten Müller von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn wegen des Pfanneneisens verhandelt worden.
Jost Becker schreibt an Reinhard Abel, Pfennigmeister, und berichtet, wie es mit dem Salzbrunnen ergehe und dass zu dieser Zeit in dreizehn Stunden ein Werk habe abgesotten werden können; er begehrt, dies unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu vermelden, Anno 50 den 14. Juli.
Jost Becker schreibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn und erinnert Seine Fürstlichen Gnaden an den Befehl, den Seine Fürstlichen Gnaden ihm zu Speyer wegen des Brunnenbaus auferlegt haben; er berichtet daneben über alle Umstände, dass ihm auch Statthalter und Räte befohlen hätten, dies an Seine Fürstlichen Gnaden zu schreiben. Er zeigt
weiter an, dass Heinrich Muldener gestorben sei, und schlägt Herrn Johann Nordeck als neuen Salzgrafen vor, Anno 50 den letzten Februar.
Jost Becker und Johann Nordeck berichten Statthalter und Räten allerlei, insbesondere, dass in der Zeit des Bauens nie ein Werk versäumt worden sei, Anno 50 den 5. August.
Christoff Homberg zeigt Jost Becker an, dass Meister Hans mit dem Zimmermann am Brunnenbau fertig sei, und begehrt, die Bauherren zu bescheiden, Anno 51 den 24. Mai.
Johann Bartholomäus berichtet Heinrich Muldener und Jost Becker, dass Bürgermeister Niedenstein gesagt habe, der Brunnen habe keinen Mangel, sondern es liege allein am Damm; darum wäre es gut, dass man diesen ausbesserte und den Brunnen zu bauen unterließe, Anno 50 den 3. Januar.
Endgültiger und gänzlicher Vergleich der Räte, Salzgrafen, des Rentmeisters und anderer Diener unseres gnädigen Fürsten und Herrn samt dem dazu verordneten Ausschuss der Pfänner, dass man den Brunnenbau erneuern wolle, Anno 50 den 6. Februar.
Noch ein Exemplar derselben Verhandlung, worin sich die dazu Verordneten beiderseits unterschrieben haben. Anmerkung: Sind alle gestorben bis auf einen. Geschehen Anno 50 den 22. März.
Johann Nordeck schreibt, dass sie mit dem Senken nach dem äußersten Fass hin noch immer fortgefahren seien und dass die wilde Ader noch immer zu Berge aufsteige. Er zeigt auch an, dass Niedenstein nunmehr begehre, dass das alte runde Fass aufgehoben und ein sechseckiges an seine Stelle gebaut werde; auch begehrt er, eine neue Zusammenkunft zu fordern. Anno 50 den 17. Juni, an Jost Becker.
Reinhard Abel schreibt aus Udenar, dass unser gnädiger Fürst und Herr über Heinrich Muldeners Tod sehr betrübt sei und ihn, wenn möglich, gern um 8000 Gulden losgekauft hätte. Er meldet, dass Seine Fürstlichen Gnaden wollen, dass man weislich mit dem Brunnenbau fortfahre und Nordeck an Muldeners Stelle zum Salzgrafen bestelle. Daneben ein Zettel, den Simon Bing Jost Becker am Osterabend gleichen Inhalts zugestellt hat.
Bericht und Rechnung Christoff Hombergs über die kupfernen Röhren, die er durch Merten Bethe zu Kassel hat gießen lassen, Anno 48 und 49.
Reinhard Abel schreibt aus Mecheln, dass unser gnädiger Fürst und Herr hoch erfreut worden sei, dass es mit dem Brunnenbau glücklich vorangehe; er begehrt, darauf bedacht zu sein, dass wöchentlich auch das dritte Werk gesotten werde, Anno
50 den 10. Juli.
Die Salzgrafen der Pfänner zeigen in einem Schreiben an Jost Becker an, dass sie von ihrer Seite Johann Niedenstein, Johann Schaffnit und Christian Chereye verordnet haben, auf den Brunnen achtzugeben.
Ratschlag, wegen des Brunnenbaus gehalten, worin sich die Bauherren sämtlich unterschrieben haben, Anno 50 den 12. April.
Jost Becker schreibt an Reinhard Abel wegen des Brunnenbaus und berichtet unter anderem, dass sie eine alte Bergfassung fünfzehn Schuh weit ringsum den Salzbrunnen gefunden hätten, von der kein Mensch gewusst habe; er zeigt an, dass es ein so kräftiges Sieden wie dieses zuvor nicht gegeben habe, Anno 50 den 1. Juli.
Ratschlag, gehalten durch den Landvogt, den Marschall, den Kanzler, die Räte, Salzgrafen und Beamten zu Sooden mit dem Ausschuss
der gemeinen Pfänner und etlichen Werk- und Bergleuten, Anno 50 den 5. Februar.
Valtin Thold und Johann Niedenstein berichten, dass sie beim Brunnenbau neben dem Rentmeister, Christoff Homberg und Hans Wetzel für gut befunden hätten, dass man dem wilden Wasser ausweiche und den Bau vier Schuh kürzer und zwei Schuh enger als zuvor mache; geschrieben an Jost Becker, Anno 50 den 29. Juli.
Statthalter und Räte fordern die Salzgrafen und den Ausschuss der Pfänner, zum Ratschlag über den Brunnenbau nach Kassel zu kommen.
Jost Becker schreibt an Heinrich Abel, dass der Grundbau des Salzbrunnens ganz fertiggestellt und gar keine Gefahr mehr vorhanden sei, Anno 50 den 25. August.
Akten, allerlei Sachen betreffend, Anno 50 den 2. Januar.
Johann Nordeck schreibt wegen der Ankunft des Statthalters und wegen des Tons zu Almerode, Anno 50, Montag nach Vocem Jucunditatis.
Der Rentmeister schreibt ebenfalls wegen des Tons, Anno 50 den 16. April.
Akten, den Brunnenbau betreffend, in Sooden, Anno 50 den 6. September.
Statthalter und Räte schreiben an Hermann von Hundelshausen und andere entsprechend, dass sie sich am 3. Februar nach Allendorf verfügen sollen, Anno 50 den 12. Januar.
Dergleichen noch ein Schreiben an Heintz von Luttern zu Ziegenhain.
Konvolut: Verdingzettel, mit Curt Rummel, Hammerschmied zu Schweina, geschlossen, Anno 61 den 1. Januar.
Jakob Schlot begehrt von Jost Becker, ihn wieder
als Pfannenschmied aufzunehmen, Anno 50.
Bernd Liebdell, Rentmeister zu Schmalkalden, berichtet, dass er fleißig anhalten wolle, dass er bezahlen solle, Anno 51, Donnerstag nach Cantate.
Ein anderes Schreiben, datiert im selben Jahr, Mittwoch nach Crucis.
Jost Becker schreibt an den Rentmeister zu Schmalkalden um Feuerhaken und Pfannenblech, Anno 51 den 2. Juli.
Von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn haben Seiner Fürstlichen Gnaden Salzgrafen und Beamte zu Sooden Bericht gegeben und nach vollendeten Bauten Anno 38 den Untertanen im Amt Beilstein einen offenen Schadlosbrief zugestellt, dass ihnen die zu den Hauptbauten geleisteten Dienste an ihren hergebrachten Gebräuchen nicht zur Neuerung und Beschwerung gereichen sollen.
Miszellen. Schreiben des Fürsten und Herrn an Jost Becker, betreffend das Schloss Beilstein, Hermann Grumpel und Georg Harstall, Anno 59 den 28. Dezember.
Jost Becker schreibt wegen der Einlösung des Hauses Beilstein von Philipp Died und wegen anderer Sachen mehr.
Salzgrafen und Befehlshaber zu Sooden schreiben an Bürgermeister und Rat zu Münden wegen der beschlagnahmten 50 Pfannen Salz, die der Stadt Höxter gehören; sie berufen sich auf kaiserliche Mandate mit der Anzeige, dass ihnen dergleichen zu Allendorf, Gieselwerder und Höxter geschehen solle.
Bürgermeister und Rat zu Allendorf erbieten sich, dass sie in ihrer Feldmark Wege und Stege bessern lassen wollen, wenn man ihren Bürgern gestatten könnte, dies am Sonntag nach der Predigt einzurichten. Sie klagen über
Unsichere Lesungen
Z. 2: Amsbergk[?] f. — Anfangswort mit Zierinitiale unklar
Miszellen. ihren Pfarrer, der die Bürger widerspenstig gemacht habe, Anno 45 den 8. Juli.
Zweite Antwort. Statthalter und Räte schreiben an die Salzgrafen und die gemeinen Pfänner zu Allendorf wegen ihrer Nachlässigkeit, dass sie sich zu dem vorgeschlagenen Brunnenbau nicht erklärt haben; sie geben ihnen sodann einen Monat Zeit, sich wohl zu bedenken, Anno 48 den 9. Dezember.
Bescheid, betreffend die halbe Pfanne, die zur Pfarre in Sooden gehört, den Graben- und Gartenzins und den Wehrbau zur Forkmühle, aufgerichtet zu Allendorf, Anno 48 den 22. Januar.
Christoff Homberg schreibt, dass sich die Pfänner zusammen beschieden haben auf Montag nach Andreae, Anno 48, Sonntag nach Martini.
Schreiben Heinrich Muldeners und Jost Beckers und Gegenschreiben Georg Behms, um
Miszellen. deswillen, dass er sich außer Landes begeben hat, Anno 48 den 14. und 28. Oktober; sind in Christoff Hombergs Schreiben eingebunden.
Christoff Homberg klagt über Georg Behms Kunst, Anno 48, Montag nach Allerheiligen.
Akten und Ratschläge, gehalten durch die vornehmsten Räte unseres gnädigen Fürsten und Herrn, die Salzgrafen und Beamten zu Sooden, auch durch die Vornehmsten aus dem Ausschuss der Pfänner, wegen allerlei Bauten, Anno 47 den 1. September.
Ein Schreiben an Heintz von Luttern wegen des Brunnenbaus; ist in die Schreiben Heinrich Muldeners, Jost Beckers und des Baumeisters eingebunden.
Bewilligung der Pfänner, betreffend Georg Behms Kunst, und dass sie ihm ihre Personen nicht erlauben wollen, Anno 49 den 16. Februar.
Miszellen. Meister Melchior Straubes Verdingzettel auf das Jahr 53, Blech zu Sooden zu schlagen.
Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn, dass man verständige Biederleute bei den Brunnen nehmen und Schlechtes nicht verschlimmern solle, gegeben zu Neustadt im kaiserlichen Lager, Anno 47 den 29. Juni.
Verdingzettel, den die Salzgrafen der Pfänner mit Melchior Straube geschlossen haben, Anno 39, Montag nach Conversionis Pauli.
Der Rentmeister zu Schmalkalden schreibt an Heinrich Muldener und Jost Becker wegen etlicher Dielen, Anno 48.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an Burkhard Hund zum Altenstein wegen der Preissteigerung Melchior Straubes, des Waldschmieds zu Schweina, und begehrt, ihn anzuhalten, es beim Alten bewenden zu lassen.
Der Rentmeister schreibt an Heinrich Muldener und
Miszellen. Jost Becker, dass Melchior Straube mit dem bisher mit ihm geschlossenen Kauf nicht zufrieden sein wolle, Anno 43, Montag nach Cantate.
Statthalter und Räte schreiben in dieser Sache an Christoff Hund, Anno 50 den 25. Mai.
Rentmeister Bartholomäus schreibt neben eingelegtem Schreiben Lotz Straubes an Heinrich Muldener und Jost Becker, auch dieser Sache wegen, Anno 50, Montag nach Reminiscere. Anno 49 hat er auch zuvor dergleichen geschrieben; sind 28 Stück.
Konvolut, betreffend die von Bergen, Nassenerfurth und Ruinbrodt, wie unser gnädiger Fürst und Herr mit Hans von Bergen einen Tausch schließen wolle; sind zwölf Stück.
Konvolut, betreffend den Ludwigstein, zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und Christoff Hülsing; sind einundzwanzig Stück.
Miszellen. Konvolut: Akten Anno 57 den 23. August; Akten vom 17. März und 3. April desselben Jahres.
Ordnung des Salzabsatzes in der Stadt Allendorf, worin Maß und Ziel gesetzt wird, wie es die Pfänner mit den Herrengänsen und die Bürger mit dem Einzelverkauf des Salzes halten sollen, Anno 56.
Hans Dorfherlige schreibt an Christoff Homberg wegen der Holzflöße, Anno 47. Ebenso schreibt auch der Vogt zu Wanfried, Hensel Glner, Anno 47.
Der Rentmeister zu Sooden schreibt Jost Becker wegen eines Probewerks, neben dem Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Anno 58.
Christoff Homberg schreibt Jost Becker wegen der gesottenen Werke, Anno 57 den letzten Dezember.
Ordnung für Hochzeiten, Kränze und Kindtaufen;
Miszellen. ebenso, wie es mit dem Salzladen in Sooden gehalten werden solle, Anno 54 den 12. August.
Der Rentmeister zu Schmalkalden schreibt an Valtin Thold und Jost Becker wegen etlicher Schulden, die die Blechschmiede offen gelassen haben, Anno 53. Ebenso sind noch fünf andere Schreiben gleichen Inhalts dabeigebunden.
Rechnung und Anschlag, den Solgraben aufzuräumen und auszufüttern, von Christoff Hombergs Handschrift; ist auf 300 Gulden veranschlagt.
Holz, Feld und Wiesen unterhalb des Utterbachs; es sind 25¾ Hufen, die unserem gnädigen Fürsten und Herrn und denen von Eschwege zustehen.
Erwägungen zum Bau des Stollens um den Brunnen herum, um das wilde Wasser abzuführen, Anno 62.
Akten, worin insbesondere angeordnet wird, dass der Weg im Breitental gebaut würde, Anno 56 den 11. März.
Miszellen. Unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp schreibt an Jost Becker wegen der Holzfuhr, Anno 57 den 13. Dezember.
Akten und Ratschlag, gehalten zwischen den Pfännern und den Dienern unseres gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend den Stollenbau um den Brunnen, Anno 62 den 9. Mai.
Berthold Kempf schreibt an Jost Becker wegen Meister Hans Wetzels und der kupfernen Platten.
Christoff Hülsing schreibt wegen der Gehölze im Amt Ludwigstein.
Akten zu Witzenhausen, von Jost Becker, Engelhardt Breul und Rhenanus, betreffend den allgemeinen Anschlag aller Gehölze, die nach Sooden bestimmt sind, Anno 62 den 1. April.
Engelhardt Breul und Berthold Kempf schreiben in dieser Sache an Jost Becker, Anno 62 den 6. Mai.
Miszellen. Neue Bestallung des Wege- und Zollschreibers zu Sooden.
Konzept eines Schreibens, das Jost Becker und der Rentmeister zu Lippoldsberg an Herzog Erich getan haben, betreffend das Kloster Lippoldsberg.
Johann Rhenanus und Christoff Homberg schreiben an Jost Becker wegen des Stollenbaus, Anno 62 den 21. März.
Ratschläge, gehalten zwischen den Pfännern und den Dienern und Baumeistern unseres gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend den Stollenbau, Anno 62 den 9. Februar.
Forst- und Holzkaufordnung, aufgerichtet zu Allendorf und von unserem gnädigen Fürsten und Herrn Landgraf Philipp unterschrieben, Anno 55 den 23. Oktober.
Akten wegen allerlei Sachen, worin insbesondere des Schartzbergs im Amt Ludwigstein und
Miszellen. des Fuchsbergs bei Grebendorf gedacht wird, dass das Gehölz nach Sooden verkauft werden solle, Anno 55 den 14. Februar.
Supplikation Jost Beckers an unseren gnädigen Fürsten und Herrn wegen des Schartzbergs und der darauf erfolgte, von unserem gnädigen Fürsten und Herrn unterschriebene Befehl, dass man denen von Hanstein mitnichten gestatten solle, an diesem Berg mehr zu roden, Anno 55 den 23. Januar.
Akten, worin insbesondere denen von Allendorf zugestanden wird, den Stadtgraben einzunehmen und dagegen unserem gnädigen Fürsten und Herrn die Werder zu überlassen, Anno 55 den 17. Oktober.
Akten Anno 55 den 6. Februar; Akten den 23. Juli; Akten den 19. Oktober; Akten den 29. Dezember.
Miszellen. Aufzeichnungen, worin insbesondere des Rodens derer von Hanstein gedacht wird, Anno 55 den 14. Juli.
Aufzeichnungen, worin daran gedacht wird, einen neuen Fassbrief von dem Fürsten zu Weimar auszubringen, Anno 55 den 4. und 5. Mai.
Christoff Homberg schreibt an Jost Becker wegen des Kaufs von Pfanneneisen, Anno 56 den letzten Juli.
Christoff Homberg und Johann Bartholomäus schreiben wegen der Dachnägel auf dem Solkumpf, Anno 50 den 7. März.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an die gemeinen Pfänner zu Allendorf und fordert sie noch einmal auf, den angesetzten Tag zu Kassel zu besuchen, an dem Seine Fürstlichen Gnaden alle strittigen Sachen vor den Landständen zu unverfänglichem Verhör bringen lassen will, Anno 39, Sonntag nach Dionysii.
Darauf Antwort der gemeinen Pfänner und Erneu-
Unsichere Lesungen
Z. 4: faß=brieffs — Lesung unsicher, evtl. Paßbrieffs
Miszellen. erung von ihrer Seite; und sie bitten, dass zu Beisitzern eingesetzt werden von der Ritterschaft Friedrich Trott, Ewald Baumbach, Lizentiat, und Adolf Rau, von den Städten Johann Laube, Bürgermeister zu Homberg, Johann Blankenheim zu Marburg und Heinrich Goldschmied zu Eschwege, Bürgermeister, Anno 39.
Supplikation der Sieder und der darauf erfolgte Bescheid unseres gnädigen Fürsten und Herrn Landgraf Wilhelm, betreffend, dass sie am Salzsieden nichts verdienen könnten; sie begehren eine Erhöhung, Anno 58 den 3. Juni.
Statthalter und Räte fordern die Salzgrafen der Pfänner samt Bürgermeister und Rat nach Kassel in Sachen des halben Baugeldes und betreffend die angrenzenden Dorfschaften Orferode, Lambach, Hilgershausen, Ellershausen und Rieden; es ist kein Datum vermerkt. Sind fünfundvierzig Stück.
Miszellen. Konvolut: Vergleich der Herren Statthalter, Kanzler und Räte, welche Personen zum zweiten Brunnenbau verordnet werden sollten.
Vorschlag zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den Pfännern, betreffend das Soleschöpfen, die Gehölze, das Aufschütten des Salzes, die Bauerschaft der Pfänner, die Verwaltung in Sooden, die in Allendorf wohnenden Pfänner; dass, wenn unser gnädiger Fürst und Herr den Fremden ihr Pfannteil abkauft, sie gleichwohl die Bauten anteilig erhalten helfen sollten. Ebenso, dass die Pfänner für den Fall, dass sie nicht bezahlt würden, die Befugnis haben sollten, beide Salzwerke einzunehmen. Ebenso, dass unser gnädiger Fürst und Herr hierüber die Bestätigung beim Kurfürsten zu Sachsen und bei der Ritter- und Landschaft zu Hessen binnen Monatsfrist zuwege bringen solle, und andere dergleichen Sachen mehr; es ist kein Datum dabei.
Miszellen. Aufzeichnungen Anno 58 den 25. Mai.
Vorschläge Heinrich Muldeners, betreffend die Erbauung des Salzbrunnens; es ist kein Datum dabei.
Auszug und Verzeichnis des Ottersbachs, wer diese Güter innehat und wem sie zinsen; ist von Johann Willems Hand.
Aufzeichnungen, betreffend allerlei Sachen der Stadt Allendorf, der Sieder und anderer, Anno 55 den 9. Mai.
Christoff Homberg schreibt an Jost Becker wegen des kupfernen Hutes am Solkumpf, Anno 48, Mittwoch nach Andreae.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an den Salzgrafen und alle Beamten zu Sooden wegen Heinrich Appels neuer Kunst, damit Holz zu ersparen, Anno 58 den 30. August.
Georg Behms Supplikation an unseren gnädigen Fürsten und Herrn
Miszellen. wegen seiner Verschreibung; er begehrt, etliche Punkte zu ändern, Anno 45, Montag nach Misericordias Domini.
Abschrift der Belehnung der Waldschmiede zu Armsfeld, bei Graf Philipp dem Jüngeren von Waldeck ausgebracht, Anno 31, Freitag nach Nativitatis Mariae.
Georg Behms Bürgen schreiben an ihn, dass sie aufgefordert worden seien, die verwirkten 200 Gulden als Bürgen zu erlegen, weil er die Urfehde nicht gehalten habe.
Tagsatzung von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn; daneben ein Schreiben an die Beamten zu Sooden, dass sie ohne Beisein des Pfarrers Rhenanus nichts vornehmen sollen.
Allerlei Bericht und Anzeige, was Christoff Homberg und Georg Behm von der Kunst zu Sooden eingenommen haben vom Jahr 50 an bis auf das Jahr 59,
Miszellen. und die darauf vermerkte Beurteilung unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Anno 61 den 19. Februar.
Unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp schreibt hart an Jost Becker, dass er unrecht getan habe, bei schlechtem Wetter das Holz zu flößen, Anno 46 den 5. Juni.
Salzordnung unseres gnädigen Fürsten und Herrn, aufgerichtet Anno 55 den 23. Oktober.
Abschrift der Verschreibung Graf Philipps des Jüngeren zu Waldeck und der Vorsteher des Hospitals zu Haina über die Waldschmiede bei Nauses samt etlichen Wiesen, aufgerichtet Anno 34 am Sankt Martinstag.
Ratschläge, den Brunnenbau betreffend, gehalten Anno 47.
Vergleich unseres gnädigen Fürsten und Herrn, den er mit den Pfännern geschlossen hat, gegen das zwölfte Fass der Meisterzeche, die beim Kunstbau abge-
Miszellen. brochen worden ist, Anno 41, Sonntag nach Mariae Magdalenae.
Wolrad, Graf zu Waldeck, erbietet sich in einem offenen Patent, für den Graben zu Söbns zu siegeln.
Zeichnung und Grundlegung des Stollenbaus um den Brunnen herum, Anno 62.
Vorschlag, auf welche Weise der Holzhandel ohne Beschwerung im Preis erhöht werden könnte, so dass sowohl die Sieder als auch die Holzleute sich desto besser vertragen und unterhalten können, Anno 62 den 23. März, vorgeschlagen durch Rhenanus, Georg Gercke, Berthold Kempf, Sigmund Kirchmeier und Christoff Homberg.
Vortrag Heinrich Muldeners über mancherlei Sachen des Salzwerks, auf Laurentii
Unsichere Lesungen
Z. 5: Grabenn[?] zu Söbns[?] — Wort und Ortsname undeutlich
Miszellen. Anno 38, und die darauf ergangene Resolution.
Statthalter und Räte schreiben an die gemeinen Pfänner wegen des Salzbrunnenbaus, Anno 47 den 4. Juni. Es wird auch dem Landvogt befohlen, mit den Pfännern zu verhandeln, dass Sooden mit einer Mauer eingefriedet werde.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an Pfarrer, Rentmeister und Holzvogt zu Sooden wegen der Flöße, die Anno 62 den 3. Juni vorgenommen worden ist, dass sie damit nicht ohne Bescheid Seiner Fürstlichen Gnaden fortfahren sollen.
Der Rentmeister zu Schmalkalden schreibt wegen Jakob Schlots Schulden, in drei Schreiben.
Verding wegen des Pfanneneisens, mit Lotz Straube aufgerichtet, Anno 50 den 9. Juni.
Rentmeister Johann Bartholomäus schreibt an Jost
Miszellen. Becker und berichtet, dass die Pfänner mehr Taler als zuvor zu liefern begehren.
Johann Niedenstein schreibt und berichtet, dass er Jost Beckers Vorschlag den Pfännern vorgetragen habe; er berichtet auch, dass diese damit wohl zufrieden seien.
Christoff Harsach schreibt an den Pfarrer Rhenanus, dass unser gnädiger Fürst und Herr an Jost Becker geschrieben und befohlen habe, dass, wenn etwas an Seine Fürstlichen Gnaden aus dem Salzwerk geschrieben werden solle, dann nicht einer, sondern alle berichten sollen, Anno 61.
Supplikation der Sieder an Statthalter und Räte; sie klagen über den Salzbrunnen und andere Sachen, besonders über das Salzmessen. Darauf entschließen sich Statthalter und Räte, dass jede Gans in fünf Stücke zer-
Miszellen. schlagen und so gemessen werden solle.
Ein Zettel, worin Christoff Homberg berichtet, wie und auf welche Weise sich die Sole gebessert habe, in zwei Zetteln, Anno 48.
Christoff Homberg schreibt an Jost Becker wegen der Sole, wie sie damals in trockener Zeit abgenommen habe, Anno 50.
Abschied und Ratschlag der Befehlshaber zu Sooden, dass man das wilde Wasser mit Pumpen heben solle, und was weiter am Salzbrunnen zu bauen nötig sei, Anno 51 den 20. Juli.
Ratschlag, gehalten im selben Jahr den 15. Januar, betreffend den Brunnenbau und was sonst dazu nötig zu beschaffen sei. Sind siebenundvierzig Stück.
Konvolut: Versiegelter Abschied der Ritter- und Landschaft, zu Kassel aufgerichtet zwischen
Miszellen. unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern, worin entschieden wird, wie es mit dem Salzkauf, dem Soleschöpfen und wegen der neuen Location zu halten sei; ebenso, dass, wenn etliche der Pfänner ihr Pfannteil verkaufen würden, unser gnädiger Fürst und Herr dieses bezahlen wolle, und andere dergleichen weitläufige Verhandlungen. Dies haben versiegelt Georg von Kolmitzsch, Hermann von der Malsburg und die Stadt Kassel, Anno 39, Sonntag nach Galli.
Bedenken der Beamten zu Sooden wegen der genannten Sachen, Anno 39, Freitag nach Galli.
Gegenbedenken der Pfänner auf den Vortrag des Kanzlers, Anno 39.
Bericht der Beamten zu Sooden auf das Vorbringen der Pfänner, geschehen zu Lichtenau Anno 38, Sonntag nach Crispini, betreffend die Knechte unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der Pfänner, die Erbteilung und andere dergleichen Sachen.
Miszellen. Vorschläge der Pfänner wegen dieser ganzen Verhandlung.
Verhandlung zwischen den verordneten Räten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern, gepflogen zu Allendorf Anno 40, Donnerstag nach Francisci, betreffend die Location.
Jost Becker schreibt an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, worauf sich Statthalter, Räte, Landvogt, Heinrich Muldener und er wegen des Brunnenbaus verglichen haben; ebenso, dass der kaiserliche Kommissar Hans Georg Schade das Salzwerk besichtigt und gleichwohl verhütet worden sei, dass die Pfänner nicht zu ihm gelangen konnten; ebenso, Georg Behms Kunst abzustellen, desgleichen wegen des neuen steinernen Solkumpfs zum Vorrat, und die darauf erfolgte neue Resolution unseres gnädigen Fürsten und Herrn, unter Reinhard Abels Hand, unterzeichnet zu Speyer Anno 48 den 3. August.
Antwort und Protestation auf die vom Herrn Kanzler, den Räten
Miszellen. und den verordneten Kommissaren ausgegangene Ladung, worin die Pfänner ausdrücklich ihre Widerklage vorbehalten, Anno 39, Dienstag nach Thomas des Apostels.
Aufzeichnungen Jost Beckers, was den Räten in allerlei Sachen vorzutragen sei; darin wird erwähnt, dass das Gericht zu Sooden fleißig gehalten werde, ferner die Ordnung des Gesindelohns, des Ladens, des übrigen Salzes, der Schatzheller, der Hohenburg, dass die Knechte drei Jahre vom Geschoss frei sein sollen, und andere dergleichen notwendige Sachen mehr.
Akten zu Allendorf, des Herrn Kanzlers, des Landvogts und Heinrich Muldeners mit dem Ausschuss der Pfänner, nämlich Werner Trott, Ernst von Bischoffshausen, Georg Frund, Johann Niedenstein, Gieseler Schwanflügel und Johann Schaffnit, worin auf beiden Seiten mancherlei wegen der Location verhandelt wird: der Kanzler bietet 180 Gulden und behält sich die zufälligen
Miszellen. Fälle vor samt der Aufsage jeweils nach zwei Jahren; die Pfänner aber bleiben bei 200 Gulden und wollen sich davon nicht abbringen lassen, Anno 40, Donnerstag.
Akten, worin die Pfänner allerlei vorbringen, es ist aber alles geringfügiges Zeug, Anno 38, Freitag nach Allerheiligen.
Akten zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern zu Sooden, worin mancherlei wichtige Sachen bedacht werden; der Artikel sind 25, und Kanzler Feige hat unterschrieben, Anno 40, Sonntag nach Francisci.
Ratschlag, worin vielerlei Sachen verhandelt werden, betreffend die oben genannten und andere Sachen, an denen viel gelegen ist, Anno 39, Freitag nach Matthäi.
Formular des Vorschlags, der den Pfännern wegen der Location gemacht worden ist; betrifft zwei Punkte derselben. Sind zehn Stück.
Miszellen. Konvolut: Johann Bartholomäus schreibt an Jost Becker und Heinrich Muldener, dass wegen Georg Behms Kunst ein Mangel im Brunnen aufgetreten sei und mit dieser nicht genügend Sole geholt werden könne, Anno 47.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an Muldener und Jost Becker und fordert sie auf, am 5. März zu Kassel zur Rechnung des Salzwerks und wegen des Weinzapfens im Rüsthaus zu erscheinen, Anno 47 den 16. November.
Zwei auf Pergament geschriebene Briefe, den Salzhandel der Stadt Mühlhausen betreffend; daneben zwei Supplikationen der dortigen Salzhändler, Anno 47.
Unser gnädiger Fürst und Herr antwortet Jost Becker wegen der Salzflöße, Anno 46 den 9. Juni.
Aufzeichnungen eines Vorschlags wegen Rudolf Tinscheide, dass er 120 Pfund Pfanneneisen für fünfeinhalb Taler nach Kassel liefern wolle.
Miszellen. Otto Wermer, Sendmeister zu Eschwege, schreibt an Gottfried Bachmann, Bürger zu Breslau in Schlesien, dass er ihm berichten wolle, auf welche Weise das Gestübe von den Steinkohlen nutzbar gemacht werden könne.
Heintz von Luttern schreibt wegen der Eisenschmiede zu Nauses an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, wie diese die Kohlen bezahlen und Seinen Fürstlichen Gnaden das Eisen verkaufen sollen, Anno 54 den 23. Juli.
Zettel, darauf verzeichnet, was Georg Behms Röhren gewogen haben.
Zettel, den unser gnädiger Fürst und Herr aus Steyr übersandt hat, betreffend, dass man mit gutem Rat im Salzwerk bauen und Schlechtes nicht verschlimmern solle, Anno 48 den 5. September.
Offenes Patent der Herren Statthalter und Räte an acht angrenzende Ämter und Städte um Allendorf herum, dass sie mit Fleiß zum Brunnenbau helfen sollen, Anno 50 den 14. April.
Miszellen. Aufzeichnungen und Akten, worin vornehmlich erwähnt wird, dass die Pfänner die halben Baukosten tragen oder man ihnen die monatliche Pension einbehalten solle, was dann auf zweitausend Gulden gelaufen ist; ebenso die Malsteine zwischen den Gehölzen, Anno 54 den 9. Februar.
Christoff Homberg schreibt wegen des steinernen Solkumpfs, Anno 46 den 15. Februar.
Aufzeichnungen, worin zehn Artikel stehen, die die Pfänner nicht gehalten haben; ist von Jost Beckers Hand, Anno 39.
Johann Bartholomäus und Christoff Homberg zeigen allerlei Mängel wegen Georg Behms Kunst an; geschrieben an Heinrich Muldener und Jost Becker.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an den Amtmann zu Lippoldsberg und befiehlt ihm, dass er es bei Heintz von Lutters Ordnung wegen der Waldschmiede bleiben lassen solle, Anno 54 den 25. Juli.
Miszellen. Salzgrafen und Befehlshaber zu Sooden schreiben an Statthalter und Räte auf deren Vorschlag, betreffend die Glashütten: ob man diese abschaffen solle, ob sie auch dem Salzwerk schädlich seien; ebenso wegen des Aschenkaufs und anderer Sachen, die Glaser betreffend, Anno 51 den 25. Januar.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt auf die eingelegte Supplikation der Sieder an Kanzler Lersner und Jost Becker, dass sie sich nach Allendorf verfügen und die Sachen dahin richten sollen, dass die Sieder wegen der beklagten Punkte keinen Nachteil haben müssen. Und dies sind die Punkte: 1. der Holzkauf; 2. die Mast in den Gehölzen; 3. das wilde Wasser zu halten; 4. Korn gegen Salz zu tauschen; 5. das Schatzwerk. Anno 55 den 17. Oktober.
Hans Georg von Eschwege schreibt wegen der Hutung
Miszellen. zum Hain an Jost Becker, Anno 58 den 2. August.
Die Stadt Mühlhausen schreibt wegen Volstedt an Jost Becker, dass dieser im Holzhandel unfleißig sei; hierauf antworten Heinrich Muldener und Jost Becker, Anno 45, Mittwoch nach Visitationis Mariae.
Bedenken Jost Beckers, wie und auf welche Weise unser gnädiger Fürst und Herr endgültig und beständig mit den Pfännern verhandeln könnte, so dass sie beiderseits ohne Schaden wären.
Dreizehn besondere Artikel mit Anmerkungen des Herrn Kanzlers Steiger, betreffend die Location, woran denn viel gelegen ist.
Pfarrer, Salzgraf und Beamte zu Sooden schreiben an unseren gnädigen Fürsten und Herrn wegen des Holz- und Salzkaufs, Anno 67 den 23. März.
Akten vom 9. Oktober, vom 4. und 27. November, Anno 51.
Miszellen. Christoff Homberg schreibt wegen seiner neuen Kunst an Jost Becker, Anno 48.
Christoff Homberg schreibt wegen des Brunnenbaus an Jost Becker, Anno 41.
Christoff Homberg erbietet sich, eine neue Kunst zu errichten und diese mit Menschen zu betreiben; er fordert dafür 390 Gulden, während Georg Behms Bestallung 500 Gulden betrug.
Zehn Beschwerdeartikel, die die Bauern über Hülsing geklagt haben; darauf ist eine Untersuchung erfolgt.
Supplikation der Sieder, worin sie bitten, dass man ihr übriges Salz aufmesse und annehme; ebenso, den Salzbrunnen von neuem zu bauen; und darauf das Bedenken der Beamten zu Sooden, Anno 45, Sonntag nach Quasimodogeniti.
Verzeichnis der Unkosten der Schifffahrt vom Ludwigstein, Anno 39, Freitag nach Allerheiligen.
Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend das
Miszellen. Salzsieden und den Salzabsatz, worin Seine Fürstlichen Gnaden mit eigener Hand unterschrieben haben und wollen, dass die Sieder so viel wie irgend möglich sieden sollen; und wenn schon das Salz nicht alles im Land und am Rhein abgesetzt werden könne, so solle man damit nach Bremen und an andere Orte Handel treiben.
Sechzehn Artikel und Instruktion, was in Abwesenheit unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Allendorf ausgerichtet worden ist, Anno 38.
Auszug der Holzrechnung von den Jahren 41, 42, 43, 44 und 45.
Salzgrafen und Beamte zu Sooden schreiben an Kanzler Lersner wegen Christoff Homberg, dass er sowohl die Sole als auch das wilde Wasser versehen könne.
Curt Riede schreibt an Heinrich Muldener wegen eines Wehrs unterhalb des Fürstensteins; darauf wird geantwortet, dass man dieses, soweit es
Miszellen. der Schifffahrt unschädlich ist, bestehen lasse.
Der Sendmeister zu Sooden schreibt an die Salzgrafen und begehrt Geld, damit er das aufgemessene Salz bezahlen könne; er zeigt an, dass kaum so viel gesotten werde, dass er den Pfännern ihre Pension nicht bezahlen könne, Anno 45, Montag nach Reminiscere.
Supplikation der Salz- und Holztreiber zu Allendorf, Anno 45 den 18. April.
Georg Behm schreibt an den alten Scheuffler zu Sooden wegen Christoff Hombergs und seiner Kunst.
Aufzeichnungen und Auszug, was das Salzwerk vom Jahr 42 bis auf 53 eingetragen hat.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an Beamte, Bürgermeister und Rat zu Treffurt wegen des Holzfahrens an die Werra. Darauf antwortet Valtin Thold, dass die Mainzischen und Sächsischen nicht fahren wollen und
Miszellen. es wird für gut befunden, dass alle und jeder, die hessische Güter haben — deren seien viele oder wenige —, Holz führen sollen. Geschehen Anno 55 den 13. Juli.
Johann Meysenbug, Landvogt, und Doktor Heinrich Lanis schreiben wegen der Wege im Kleb und um Allendorf herum, was sie darin mit den Befehlshabern unseres gnädigen Fürsten und Herrn und mit denen von Allendorf verhandelt haben, Anno 66 den 12. August.
Akten der Lippoldsberger Eisenschmiede, Anno 54.
Akten, gehalten in Sooden den 25. Februar Anno 54.
Akten gleichermaßen den 27., 28. und 29. November Anno 54, betreffend den Holzhandel.
Die Stadt Höxter schreibt wegen des Holzhandels und dass man ihnen Salz genug zuschicken wolle; darauf antwortet Jost Becker.
Miszellen. Akten und Abschied zu Mühlhausen, betreffend den dortigen Salzhandel; ebenso die beigelegte Rechnung Hans Volstedts.
Die ganze Gemeinde zu Sooden klagt über die von Allendorf, dass diese sie aus den gebrauchten Gehölzen ausschließen wollen; sie bitten, sie bei alter Freiheit zu erhalten.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt ganz ernstlich an die beiden Salzgrafen Jost Becker und Valtin Thold, dass sie den Einhang des Weißwer nirgends anderswo als zum Salzwerk gebrauchen sollen.
Akten zwischen den Siedern und Glasern wegen des Aschenkaufs, Anno 42, Samstag nach Quasimodogeniti.
Konvolut: Zettel, worin angezeigt wird, dass Wolf Dennstedt, Jochim Gittel und Hieronymus Tichnitz aus dem Land zur Lausitz mit ihrer Kunst viel Holz im Salzwerk ersparen wollen.
Miszellen. Heinrich Muldener und Jost Becker schreiben an Valtin Thold wegen des Brunnenbaus und dass der Meister von Kreuzburg gesagt und Georg Behm eingestanden haben solle, dass seine Kunst dem Brunnen schädlich sei, Anno 47 den 5. September.
Christoff Homberg schreibt wegen Meister Heinrichs neuer Kunst an Jost Becker, Anno 58 den 2. November.
Statthalter und Räte zu Kassel schreiben an beide Salzgrafen und die Beamten zu Sooden wegen der Glashütten, Anno 51 den 21. Februar.
Auf Befehl der Salzgrafen zu Sooden hat der Pfarrer zu Sooden vorgeschlagen, wie er seinen häuslichen Unterhalt haben möchte; und der Pfarrer Johann Teynebach sagt, dass ihm jährlich hundert Gulden von der halben
Miszellen. Pfanne zufallen; er bittet aber, dass man ihm 80 Gulden und dann für die 20 Gulden jährlich 20 Malter Korn erlegen solle. Darauf ist beschlossen worden, dass ihm jedes Quartal vier Malter Korn und 10 Gulden vom Marktamt zugelegt werden sollen.
Akten zwischen denen von Allendorf und denen von Rieden, betreffend das Bremer Tal, Anno 54 den 17. März.
Unser gnädiger Fürst und Herr, Landgraf zu Hessen, Herr Wilhelm, schreibt an Pfarrer, Salzgrafen und Beamte zu Sooden wegen des Wasser- und Kunstbaus, des Siedens des Pfarrers, des Siedens Meister Heinrichs, des Brennholzes und des Brunnens, Anno 59 im August.
Aufzeichnungen Heinrich Muldeners, worin er unserem gnädigen Fürsten und Herrn 28 Sachen vorträgt und Seine Fürstlichen Gnaden sich darauf gnädig entschieden haben, wie am Rand vermerkt ist.
Instruktion unseres gnädigen Fürsten und Herrn, dem Kanzler, Rudolf Schenck, Heinrich Muldener und Jost Becker zugestellt, wegen der Location mit den Pfännern zu verhandeln; ist von Seinen Fürstlichen Gnaden selbst unterschrieben, aber es ist keine Jahreszahl dabei gesetzt.
Revers Georg Behms, Anno 40 den 16. Dezember.
Die Pfänner zu Allendorf schreiben an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, sie wollen am angesetzten Tag, dem 13. Oktober, zu Kassel erscheinen, Anno 39, Montag nach Francisci.
Anschlag des Kumpengeldes, was daran erübrigt werden könne, wenn 600 Werke gesotten werden.
Verdingzettel und Verzeichnis einer Rosskunst, die außerhalb der Bothe gebaut worden ist, in Beisein Georg Behms, Anno 44, Donnerstag nach Cathedra Petri.
Heinrich Lersner, Kanzler, schreibt an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, was und wie die Beamten in Sooden mit dem Bornmeister wegen des wilden Wassers verhandelt haben, Anno 55 den 12. November.
Mühlhausen schreibt wegen des Salzkaufhandels, Anno 45 den 3. Februar.
Auszug und Bericht, was Christoff Hombergs Kunst vom Jahr 50 bis zum Jahr 55 gekostet und was daran erübrigt worden ist, und darauf allerlei Anmerkungen Jost Beckers.
Christoff Homberg schreibt an Jost Becker und gibt Antwort auf das Schreiben des Rentmeisters, dass die Kumpe das wilde Wasser nicht gut halten könne, Anno 55, Freitag nach Trinitatis.
Akten, gehalten in Sooden Anno 51 den 22. Dezember.
Johann Meckbach, Sekretär, schreibt wegen der neuen Salzwerksordnung an Jost Becker
und begehrt, dass man ein Exemplar derselben in die Kanzlei liefern wolle.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an Jost Becker wegen der Friedewalder Holzflöße und befiehlt auf eine eingereichte Supplikation hin, dass man den Untersassen mit guter Umsicht eine solche Ordnung mache, dass es den armen Leuten zugute komme und Seine Fürstlichen Gnaden nicht übersetzt werden.
Drei Briefe von Lotz Straube, Anno 52 und 53.
Verdingzettel mit dem Pfannenschmied über einhundert Zentner Pfanneneisen, Anno 57 den 17. März.
Pfanneneisen, das zuvor von Lippoldsberg geliefert worden ist, Anno 56.
Lotz Straube schreibt an Jost Becker, dass er den Zentner Eisen um 4½ Gulden nach Sooden liefern wolle, Anno 56.
Der Rentmeister zu Sooden schreibt wegen des von Lippoldsberg gelieferten Pfanneneisens an Jost Becker,
Anno 57 den 16. Dezember.
Verordnung der Salzgrafen und Beamten zu Sooden, dass man ungeachtet des Verbots des Visitators nach gehaltener Sonntagspredigt ungehindert zum Salzwerk fahren und arbeiten solle; unterschrieben von Jost Becker, Johann Rhenanus, Johann Bartholomäus, Berthold Kempf und Christoff Homberg. Hierauf die erfolgte Resolution, dass er damit zufrieden sei, Anno 52 den 28. September.
Auszug aus dem Vertrag zwischen Sachsen und Hessen, die Holzflöße betreffend.
Supplikation der Glaser wegen des Aschenkaufs.
Philipp Thue zeigt in einem Zettel an, dass die sächsischen Beamten das gehauene Scheitholz beim Lohrberg hätten wegführen wollen, dass sie aber daran gehindert worden seien, Anno 63.
Allerlei Aufzeichnungen, Georg Behm betreffend.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an Jost Becker wegen des Schultheißen zu Volstedt im Amt Mühlhausen, dass dieser, weil er fremdes Salz ins Amt hat gehen lassen, vom Landvogt ernstlich bestraft werden solle; er befiehlt weiter, dass man den Salzabsatz vorantreiben solle, Anno 46 den 10. April.
Salzgrafen und gemeine Pfänner schreiben an den Landvogt Sigmund von Boyneburg wegen der halben Pfanne, die zur Sooder Pfarre bestimmt ist; sie begehren, dass diese bei der Pfarre bleiben möge. Weiter begehren sie die Grabentürmer und dass sie keinen Zoll vom Salz geben müssen.
Christian und Simon Zepfer supplizieren wegen ihrer Eisenhütte; und diese Supplikation gehört in das Schreiben, das unser gnädiger Fürst und Herr an Heintz von Luttern getan hat.
Konzept des Berichts, den Salzgrafen und Beam-
te an Statthalter und Räte wegen der Glaser getan haben, Anno 51 den 22. Januar.
Christoff Homberg schreibt an Jost Becker wegen der zu Wallis bestellten Dielen und zeigt daneben in einem besonderen Brieflein an, dass man angefangen habe, den Graben an dem Ort zu machen, wo man die Kumpe hängen wollte, Anno 51, Freitag nach Visitationis Mariae.
Christoff Homberg schreibt an Jost Becker, dass Meister Hans Wetzel im Augenschein vorgelegt habe, wie die Wände des Brunnenbaus erbaut werden sollen; er bittet daneben, dass alle zum Brunnenbau Verordneten aufs förderlichste beschieden werden mögen, Anno 51, Donnerstag nach Trinitatis.
Zeichnung, wie der Solkumpf nach Christoff Hombergs Meinung in Sooden gebaut werden könnte.
Unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Wilhelm schreibt an Jost Becker, Johann Bartholomäus und Christoff Homberg, dass, weil man Johann Nordeck in anderen Sachen nicht entbehren könne, demnach Valtin Thold als Salzgraf angenommen werde, Anno 51 den 14. Oktober; der Fürst selbst hat unterschrieben.
Konvolut: Akten und Ratschläge des Statthalters zu Kassel, Rudolf Schenck, samt Heinrich Muldener, Jost Becker und den Pfännern, worin von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn von den Pfännern begehrt wird, dass man Seine Fürstlichen Gnaden an dem vorgenommenen Bau nicht behindern wolle; dagegen allerlei Einwendungen der Pfänner und nichtsdestoweniger das darauf erfolgte Bauen, öffentlich angeschlagene Schutzbriefe und was sonst deshalb vorgefallen ist. Ebenso die Bestellung des Holzhauens, der Schifffahrt, des Bothenbaus und dergleichen, mit etlichen Ein-
lagen; und es sind zwanzig Blatt in Folio, Anno 38, am Tag Sebastiani und Fabiani.
Georg Rese, Sülzmeister zur Zelle im Land zu Lüneburg, schlägt vor, dass er eine Kunst wisse, wie man das wilde Wasser von der Sole scheiden könne; sind in einem Konvolut drei Stück, und es ist keine Jahreszahl dabei.
Ein Konvolut von dreiundzwanzig Stücken, betreffend allerlei Gebrechen des Amtes Ludwigstein gegen unseren gnädigen Fürsten und Herrn; ebenso Sooden gegen die von Allendorf und was dazu gehört.
Bericht wegen der Gehölze der Pfänner; ebenso wegen der Gehölze zu Grebendorf; sind vier Stück in einem Konvolut.
Abschrift eines Schreibens, das Jost Becker an unseren gnädigen Fürsten und Herrn getan hat, betreffend das Salzwerk, die Schifffahrt und insbesondere, dass man Rhenanus als einem jungen Mann, der allein in Büchern
gelesen, sonst aber nicht viel erfahren habe, in allem nicht verpflichten solle.
Konvolut: Jost Beckers Schreiben, Anno 59 den 24. Juni.
Die von Allendorf antworten auf etliche ihnen vorgehaltene Artikel, nämlich wegen der Obrigkeit, der Peinlichkeit, der Bußen, der Wahl des Rates und des Bürgermeisters, der Rüge, des Weinzapfens, der Werder und Wasen, der Schäfereien, Hospitäler, Mühlen, des Helfegeldes, fremden Biers, der gemeinen Wege, der Folge, des Ziegelhauses, der Badestube, der Freiheit um die Mauern, der Grenzen und Gehölze; sie berufen sich untereinander auf ihre Privilegien und bitten, sie dabei bleiben zu lassen, wie es die löblichen Vorfahren unseres gnädigen Fürsten und Herrn getan haben. Sie legen insbesondere zwei abgeschriebene Privilegien Wilhelms des Mittleren, Landgrafen zu Hessen, und der Regenten des Fürstentums Hessen von den Jahren 1488 und 1511 bei; sind zehn Blatt, deren
Daten sind: Anno 1281, 1419, 1339, 1342, 1362, 1347, 1346, 1395 und 1449.
Ein eingebundener Gedächtniszettel, betreffend den Mühlenkauf mit Georg Gauler und seine Schäferei.
Konvolut: Vorschläge zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den Pfännern; sind acht Artikel, von des Kanzlers eigener Hand. Geschehen Kassel Anno 39, Montag nach Galli.
Aufzeichnungen, was die Beamten zu Sooden zu Marburg Anno 60 den 24. Januar vorgetragen haben.
Denkschrift, was Meister Jost Becker, Glaser, wegen der Glashütten berichtet hat, Anno 70.
Akten und Aufzeichnungen in Amtssachen, Anno 61, Mittwoch nach Exaudi.
Meister Merten Beth klagt über Christoff Homberg wegen seines Gießerlohns, Anno 80.
Engelhardt Breul schreibt an Rhenanus und
begehrt, vier oder fünf Schmieden am Meißnerwald Kohlen brennen zu lassen.
Johann Bartholomäus berichtet wegen des großen Unwetters, dass dieses ein großes Stück vom Holzrechen hinweggenommen habe; er zeigt an, dass von Jacobi bis auf Luciae nur neunhundertzehn Werke auf der Seite unseres gnädigen Fürsten und Herrn gesotten worden seien, Anno 39, Mittwoch nach Trium Regum; er schreibt dies an Heinrich Muldener und Jost Becker, Salzgrafen.
Abschrift des Eisenacher Vertrags, Anno 62.
Konzept, allerlei betreffend die Beschaffenheit des Steinkohlenbergwerks, worin auch Herrn Wilhelms von Bischoffshausen Gehölz, des Morgenfelds und Sargelsbergs gedacht wird; hat Rhenanus an unseren gnädigen Fürsten und Herrn getan, Anno 77.
Wilhelm, Landgraf zu Hessen, schreibt an Rhenanus,
was die Beamten zu Sooden über ihn geklagt haben, Anno 76 den 11. Januar.
Georg von Scholley schreibt Rhenanus wegen der Glashütten zu Kassel, Anno 79 den 12. Juli.
Abschied, was unser gnädiger Fürst und Herr auszurichten hinterlassen hat, Anno 59 den 25., 26., 27., 28. und 29. Mai.
Georg von Scholley schreibt, dass Rhenanus etliches Salz für Graf Johann von Nassau bestellen solle, Anno 76.
Abschrift eines Schreibens von Rhenanus wegen des Steinkohlenbergwerks, Anno 78 den 17. Juni.
Georg Berk begehrt von Rhenanus, Geld für das Steinkohlenbergwerk zu beschaffen, Anno 78 den 24. September.
Rhenanus schreibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn wegen eines Tauschs, den die von Eschwege Seinen Fürstlichen Gnaden vorgeschlagen haben, Anno 76 den 15. März.
Konzept der Holz- und Salzordnung, die durch
Miszellen. Johannes Rhenanus, Georg Berck und Christoff Homberg aufgerichtet worden ist, Anno 64.
Ein versiegelter Brief im Original, in dem unser gnädiger Fürst und Herr denen von Wanfried den Mühlenberg mit seinem Anhang und Bezirk übergibt; die Wanfrieder haben ihn aber nicht annehmen wollen. Gegeben zu Kassel Anno 59 den 12. Juni.
Ein Buch von 64 beschriebenen und unbeschriebenen Blättern, darin allerlei Verhandlungen, Ratschläge, Schreiben und Gegenschreiben, die im Jahr 61 im Salzwerk und sonst vorgefallen sind, woran viel gelegen ist, vom 8. Januar an bis auf den 14. Dezember Anno 61.
Bestallung Georg Behms, die ihm unser gnädiger Fürst und Herr und die gemeinen Pfänner übergeben haben, Anno 1540 den 16. Dezember, im Original ausgefertigt mit angehängtem Siegel unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der Pfänner.
Miszellen. Konvolut: Kurzer Auszug, was wegen des Salzwerks zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den Pfännern verhandelt worden ist, Anno 38 und 40.
Ratschlag, gehalten Anno 62 den 5., 6. und 7. Februar, betreffend den Brunnenbau um den Stollen herum.
Abschrift eines Schreibens, das deshalb die zum Bau Verordneten an unseren gnädigen Fürsten und Herrn geschrieben haben.
Gehaltene Ratschläge wegen des Brunnenbaus, Anno 62 den 23. Februar.
Abschrift eines Schreibens, das unser gnädiger Fürst und Herr an die gemeinen Pfänner wegen der Location getan hat, Anno 40, Donnerstag Katharinen.
Rhenanus, Georg Gerthes und Hans Wagener schreiben an unseren gnädigen Fürsten und Herrn wegen Jeremias Renners Kunst, Anno 79 den 28. März.
Konzept einer Urfehde, die Kilian Witting, Vermutten von Bischoffshausen, wegen des Sachelsbergs
Miszellen. hat geben müssen; und sie ist auf die Siegel Lippolds und Heinrichs von Hanstein sowie Wolfs von Volkerode ausgestellt.
Rhenanus, Christoff Homberg und Johann Bartholomäus schreiben an Jost Becker, dass Bürgermeister und Rat sich weigern, Holz zum Brunnenbau zu geben; sie begehren, dass er deshalb einen Befehl von unserem gnädigen Fürsten und Herrn ausbringen wolle, Anno 61, Samstag nach Reminiscere.
Christoff Harsack, Sekretär, schreibt wegen des verkauften Hauses zu Eschwege beim Augustinerkloster, dass dieses zur Erbauung des Schlosses Beilstein gebraucht werden solle, Anno 60 den 5. September.
Urteil der Ritter- und Landschaft zu Hessen, unter dem Siegel Georgs von Kolmitzsch, Statthalters, auch Bürgermeisters und Rates zu Marburg, Anno 39.
Johann Strecker schreibt Rhenanus wegen der Steinkohlen-
Miszellen. asche, daraus Glas zu machen, Anno 78 den 25. August.
Konzept der Quittung, die dem Bürgermeister zu Bremen, Herrn Daniel von Büren, gegeben worden ist, betreffend den Feuer- und Salzhandel dorthin.
Aufzeichnungen allerlei Sachen, die Rhenanus im Jahr 76 wegen des Steinkohlen-Bothes, des Salzabsatzes, der Glaser, der Salpeter- und Alaunsieder, auch wegen des Salztauschs zu verrichten gehabt hat, in vierzehn Punkten enthalten.
Rhenanus schreibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn von Torgau wegen allerlei Sachen, die Seine Fürstlichen Gnaden ihm im Land zu Meißen auszurichten befohlen haben, Anno 77.
Rhenanus schreibt an den Fürsten von Henneberg wegen eines Glasers, Anno 80.
Bestandsbrief der Eisenhütten im Amt Gieselwerder auf zehn Jahre, Anno 54.
Unser gnädiger Fürst und Herr, Landgraf Philipp, schreibt Rhenanus,
Miszellen. dass er ihn künftig des Predigtamtes entlasten und ihn an Jost Beckers Stelle als Salzgrafen gebrauchen und bestellen lassen wolle, neben einem anderen, der als Salzgraf dienen soll.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt auf eine Supplikation Hans Preussers wegen des Wassermanns an Rhenanus und Jost Becker, ob sie es für gut halten, dass man ihn zum Flößen bestellen möge, Anno 61 den 19. Februar.
Georg von Scholley schreibt Rhenanus, für Graf Johann von Nassau etliches Salz in Sooden zu bestellen, Anno 76 den 17. Februar.
Zehn Abschiedsartikel, die unser gnädiger Fürst und Herr zu Sooden hinterlassen hat, Anno 59 den 14. September.
Schultheiß und die ganze Gemeinde zu Döringsdorf begehren und bitten untertänig unseren gnädigen Fürsten und Herrn, dass man ihnen zur Erhaltung eines Pfar-
Miszellen. rers etliche Äcker zu Sooden vergönnen wolle; sie werden an den Superintendenten und Rhenanus gewiesen.
Konrad Murhardt, Rentmeister zu Spangenberg, antwortet Rhenanus wegen etlicher Latten und Dielen, die bei Spangenberg geschnitten und aufs Bergwerk geschickt werden sollten, Anno 78 den 2. August.
Konzept eines Kaufbriefs, den die Beamten zu Sooden mit etlichen Einwohnern zu Frankeroda wegen Scheitholz geschlossen haben, Anno 66 den 29. Juli.
Vergleich zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern, betreffend die halbe Pfanne, die zur Pfarre in Sooden gehört, dass diese in künftiger Zeit bei der Pfarre bleiben solle, Anno 48 den 22. Januar.
Rhenanus und Georg Gercke berichten unserem gnädigen Fürsten und Herrn wegen zweier schöner Probierverfahren,
Miszellen. die mit Fleiß vorgenommen worden sind, Anno 69 den 5. Januar.
Mietzettel und Bestätigung des Bergvogts und Gall Richters über das Steinkohlenbergwerk auf dem Meißner, Jakob Mengel übergeben.
Hartmann Höler antwortet wegen der Dielen, die zu Melsungen fürs Bergwerk geschnitten werden sollten, Anno 78 den 3. Juli.
Georg Gercke schreibt Rhenanus wegen des Steinkohlenbergwerks, sich zu ihm nach Germerode zu verfügen, Anno 77 den 28. November.
Jost Becker schreibt an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, was er mit Georg von Harstall wegen der Holzflöße verhandelt hat, Anno 60 den 26. Mai.
Ein Zettel, worauf Jost Becker verzeichnet, wie ein Opfermann zu Sooden zu bestellen sei.
Otto Wenner schreibt Rhenanus wegen des Steinkohlenbergwerks und bittet, dass er Fleiß
Miszellen. anwenden und eine Probe damit machen wolle, Anno 65 den 10. September.
Johann von Ratzenberg, Amtmann zu Rotenburg und Sontra, schreibt Rhenanus und begehrt, dass er darauf hinwirken wolle — weil es dem Amt Sontra nicht möglich sei, die Scheite ans Wasser zu führen —, dass ihm das Amt Spangenberg helfe.
Anschlag Jost Beckers und Christoff Hombergs, was dieser vom Jahr 50 bis zum Jahr 60 auf seine Kunst gewendet, dagegen eingenommen und was er erübrigt hat.
Otto Wenner, Rentmeister zu Eschwege, begehrt in einem Zettel, Rhenanus wolle Fleiß anwenden, dass die Steinkohlen zu beständigem Absatz gebracht werden möchten.
Otto Wenner begehrt Zubuße zum Steinkohlenbergwerk und dass Rhenanus insgeheim proben wolle, ob man die Braunkohlen zum Lohen gebrauchen könne, Anno 65 den 29. Juli.
Miszellen. Formular, wie Rhenanus und Engelhardt Breul den Landknechten im Amt Rotenburg jedem drei Gulden jährlich vom Holzgeld zulegen, damit sie bei den Holzflößen fleißig sein sollten, Anno 62 den 2. September.
Verhandlung wegen der messingenen und kupfernen Platten mit Hans Diegel und Merten Bethe; sind drei Stück, Anno 62.
Hans Gill schreibt an Jost Becker wegen der Frucht- und Salzfuhr, Anno 63.
Namen derer, die unser gnädiger Fürst und Herr benannt hat, um sie zum Landtag zu laden, Anno 38.
Rhenanus' und Hans Wagners Vergleich über die Wanfrieder Flöße, Anno 73; sind drei Stück.
Ordnung, die im Salzwerk wegen allerlei Sachen aufgerichtet worden ist, Anno 64 den 2. Juni; sind 13 Artikel; desgleichen auch eine Resolution über 19 Artikel im selben Jahr den 15. Mai.
Miszellen. Abschied, wie sich die zum Steinkohlenbergwerk Verordneten verhalten sollen, Anno 78 den 15. Mai.
Georg von Scholley schreibt an Frau Elisabeth, Landgräfin zu Leuchtenberg, wegen des Salzes, das Rhenanus bestellt hat, Anno 76 den 16. Februar.
Wilhelm Friedrich schreibt Rhenanus und trägt ihm eine neue Kunst an wegen des Stahlbrennens mit wenig Kohlen, Anno 79 den 6. Oktober.
Christoff Homberg schreibt an Heinrich Muldener und Jost Becker wegen etlichen Gießens bei Meister Merten Bethe, Anno 50; und dieses Brieflein ist sehr zerrissen.
Engelhardt Breul schreibt an alle Befehlshaber zu Sooden von wegen des Gerichts Beilstein und der Pfannenschmiede; er legt daneben ein Schreiben des Landvogts bei, in dem dessen
Miszellen. strenge Klagen über die Pfannenschmiede wegen ihrer Kohlen am Meißner stehen, Anno 75 den 6. April.
Der Bergvogt schreibt an Rhenanus wegen des Steinkohlenbergbaus auf dem Meißner.
Konvolut: Georg von Harstall, Amtmann zu Kreuzburg und Gerstungen, schreibt, dass das Wasser sein Wehr sehr zerrissen habe; er begehrt von den Beamten zu Sooden, dies vor der Flöße zu besichtigen, Anno 66.
Der Genannte schreibt Rhenanus wegen seiner neu erfahrenen Kunst, Holz zu ersparen; er begehrt, sie bei unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu befördern, Anno 68 den 17. Mai.
Dietrich, edler Herr zu Plesse, begehrt von Rhenanus, für Seine Gnaden zweieinhalb Pfannen Salz zu bestellen, Anno 67.
Christoff Harstall zu Mihla schreibt an alle
Miszellen. Beamten zu Sooden wegen seines verkauften Scheitholzes, Anno 63.
Bernd von Bischoffshausen schickt Rhenanus die Abschrift eines Schreibens, das er wegen des Sachelsbergs an die von Hanstein getan hat, Anno 64.
Engelhardt Breul bescheidet Rhenanus nach Abterode in Sachen unseres gnädigen Fürsten und Herrn, vom 17. Juli Anno 63.
Engelhardt Breul schreibt an Rhenanus wegen des Holzes, das denen von Kleinalmerode abgekauft worden ist, Anno 68.
Tonges Müller schreibt Rhenanus wegen eines Tauschs zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den Sooder Bauern, betreffend die Karmelskoppe und den Mosenberg, Anno 65 den 29. Juli.
Engelhardt Breul zeigt Rhenanus an, dass zwei
Miszellen. Förster die Leute übel geschlagen haben; er begehrt seinen Rat, wie man sie strafen solle, Anno 62 den 10. Juni.
Ernst von Bischoffshausen schreibt Rhenanus und bittet unseren gnädigen Fürsten und Herrn um etliche Gehölze am Dünnerbeuffen, Anno 63, Montag nach Philippi Jacobi.
Supplikation Bernds von Bischoffshausen an unseren gnädigen Fürsten und Herrn wegen des Karchelsbergs, Anno 67 den 16. Juni.
Bernd von Bischoffshausen bittet, dass der Herr Landvogt und Rhenanus bei ihm am angesetzten Tag zwischen ihm und denen von Hanstein erscheinen und das Beste tun wollen, Anno 66.
Dorothea von Bischoffshausen, Ernsts nachgelassene Witwe, schreibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn wegen des Holzkaufs, den Rhenanus und der Oberförster mit ihrem Junker geschlossen haben, Anno 65.
Miszellen. Bernd von Bischoffshausen schreibt an Rhenanus wieder wegen des Kachelsbergs, Anno 67 den 17. Juni.
Bernd von Bischoffshausen schreibt an unseren gnädigen Fürsten und Herrn wegen des Kachelsbergs, Anno 67 den 16. Juni.
Georg vom Erff schreibt Rhenanus wegen des Holzkaufs an der Grauburg, Anno 69.
Konzept dessen, was darauf mit denen vom Erff verhandelt worden ist.
Andreas von Hagen schreibt an den Landvogt zu Eschwege und an Rhenanus, sie wollten aufs förderlichste ihre Kommission zwischen Antfelden und ihm ausrichten, Anno 68 den 6. Januar.
Georg vom Erff schreibt noch einmal wegen seines verkauften Holzes, Anno 69.
Die vom Erff sämtlich noch einmal deswegen.
Jost Becker schreibt durch einen Zettel und ant-
Miszellen. antwortet Rhenanus auf sein Schreiben, betreffend das fremde Salz, das nach Battenberg und Frankenberg ins Land ging. Anno 61 den 4. Januar.
Engelhardt Breul schreibt Rhenanus wegen der gehauenen Scheite, dass die Fuhre übel vonstatten gehe, Anno 63 den 13. August.
Der eben Genannte schreibt Rhenanus, dass der Wind im Scheidgehau großen Schaden getan habe, so dass man zum Holzmessen nicht kommen könne, Anno 61 den 13. Juli.
Der Obengenannte schreibt wegen der Förster, dass etliche Weiber auf dem Wald geschlagen haben. Anno 62 den 4. Juni.
Georg vom Harstall schreibt Rhenanus wegen seiner Kunst, Anno 68 den 17. Juli.
Engelhardt Breul schreibt an die Beamten zum Soden, dass sie zu Apteroda alle Gehölze besichtigen und
Miszellen. bei ihm erscheinen wollen, Anno 68 den 24. Februar.
Johann Meisenbug, Landvogt, schreibt Rhenanus wegen der Sache zwischen Andreas von Hagen und Arnfeld, Anno 68 den 6. März.
Johann von Rehnsdorf[?] schreibt als Kellner zu Darmstadt, ihm fünf Pfannen Salz nach Frankfurt zu verschaffen.
Vertrag zwischen Andreas von Hagen und Arnfeld, aufgerichtet durch den Herrn Landvogt und Rhenanus als Kommissare, Anno 68 den 12. Mai.
Christoff vom Harstall schreibt Rhenanus, begehrt, dass er es zuwege bringe, ihm auf seinen Holzkauf etliche tausend Gulden vorzustrecken, Anno 65 Freitag nach Ostern.
Rhenanus antwortet Georg von Harstall auf sein Schreiben wegen seiner Kunst,
Miszellen. Engelhardt Breul schreibt wegen des Gehölzes zu Almeroda, Anno 68.
Christoff vom Harstall schreibt wiederum wegen Geldes, Anno 63 Montag nach Ostern.
Konzept der Quittung[?], welche Claus Appell den Hülsing über die 70 Taler gegeben hat, über das Haus, so Rheinshase[?] wieder eingenommen.
Aufzeichnungen vieler Lehengüter, die um Allendorf her von unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu Lehen ausgetan worden sind, vor und nach dem Jahr 1374.
Jost Berber fordert Peter von Beyneburg zur Holzrechnung nach Kassel, Anno 59.
Die Untersassen bitten, das Fuhrlohn der Scheite zu erhöhen, Anno 72.
Verzeichnis der Witzenhäuser Grenze, wie sie dieselbe an die fürstliche Kanzlei übersandt haben.
Hans Wilhelm von Bischoffshausen schreibt
Miszellen. Rhenanus wegen des Kachelsbergs, Anno 78 den 23. Oktober.
Georg von Scholley begehrt von Rhenanus ein geeichtes Maß, um damit das Salz zu Kassel im Weißenhof zu verkaufen, Anno 75 den 22. September.
Abriss des Brunnens mit den Schöpfkümpen[?], nach alter Manier.
Johann Bartholmes schreibt an Heinrich Müldener und Jost Berber wegen des Salzhauses, des Jahrsalzes und des Zolls, Anno 40.
Konzept eines Schreibens Rhenanus' an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, etlicher Salzkünstler halber.
Akten der Untersuchung, den Holzleger in Soden betreffend.
Hans Diegell schreibt Rhenanus wegen seines Bergwerks und etlicher Beschwerden, zeigt etliche Gebrechen an, begehrt Rat, Anno 63.
Miszellen. Offenes Patent unseres gnädigen Fürsten und Herrn an alle, die am Weserstrom nach Bremen zu wohnen, wegen des Salzes, das in Soden gesotten wird, begehrt, dass man es für gut achte und kaufe. Anno 41, Sonntag Exaudi.
Rhenanus schreibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn wegen des Bergwerks, zeigt etliche Beschwerden an, begehrt, diese abzuschaffen, Anno 78 den 26. Juni.
Rechnung Christoff Hombergs mit Meister Martin Bethe, Anno 49.
Konzept Jost Berbers, worin auf Breidenpts[?] und anderer Vorschläge geantwortet wird, des Weserstroms Fassung halber, Anno 61 den 11. September.
Der Oberförster schreibt an Jost Berber wegen der Beichtei[?]nischen Gewerken.
Georg Berb[?] schreibt Rhenanus wegen der gebeuchten[?] Meißner, begehrt sein Kommen, Anno 76.
Miszellen. Konvolut. Bittschrift Georg Behms an den Kurfürsten zu Brandenburg, worin er allerlei Beschwerden, die ihm im Salzwerk Soden widerfahren sind, geklagt und untertänig gebeten hat, sich an den Landgrafen zu Hessen zu verwenden, Anno 51.
Fürschrift des Kurfürsten zu Brandenburg für Georg Behm an den Landgrafen zu Hessen, Anno 51.
Der Befehlshaber zum Soden Gegenbericht auf Georg Behms vermeintliche Bittschrift.
Der Pfänner zum Soden Gegenbericht.
Verzeichnis und Auszug, wie viel Werk zu Soden gesotten worden sind von Anno 41 bis 49, worin ausführlich bewiesen wird, dass man Georg Behm 142 fl. 20 alb. 10 hlr.[?] schuldig geblieben ist.
Die zu Hause gelassenen Räte des Kurfürsten zu Bran-
Miszellen. denburg schreiben an Statthalter und Räte zu Kassel wegen Georg Behm, Anno 52.
Johann Bartholmes und Christoff Homberg schreiben an Jost Berber Georg Behms halber.
Antwort auf die Bittschrift von Georg Behms Geschwistern, Anno 57 den 29. Oktober.
Der Kurfürst zu Brandenburg schreibt an Herrn Philipp, Landgraf zu Hessen, auf die eingelegte Bittschrift Hans Behms, Anno 57.
Konvolut. Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an die Beamten zum Soden und Beilstein, dass sie den Kornberg nicht ganz, sondern an gewissen Orten aushauen sollten, Anno 59.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt nebst innliegender Bittschrift wegen derer von Wanfried, betreffend den Mühlenberg, sie wollen denselben
Miszellen. nicht annehmen, sagen, alle Gehölze um Wanfried her seien ihr, denn sie hätten dieselben bis auf diese Zeit unter Einsatz von Leib, Leben, Gut und Blut erhalten, Anno 59.
Unser gnädiger Fürst und Herr schreibt an Jost Berber Meister Hans Wetzels[?] und Henckell Ihener[?] halber, begehrt, seiner fürstlichen Gnaden zu berichten, Anno 60.
Zwei Schreiben unseres gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend die 1300 Klafter Knüttel zu Heringen, befiehlt, dass dieselben verkauft werden sollen, Anno 60.
Noch ein Schreiben besagter Knüttel halber, und dass Jost Berber mit Georg von Harstall um Holz aufs Wohlfeilste handeln solle.
Konvolut. Abschied zwischen Braunschweig und Hessen, betreffend den Weserstrom, aufgerichtet Anno 1509.
Die Stadt Höxter schreibt an Jost Berber wegen der Salz-
Miszellen. bezahlung, Anno 54 den 26. Juli.
Diebs[?] Schreindteisen[?] schreibt für Hartmann Böler, ihn zum Zöllner in Soden aufzunehmen, Anno 65.
Bittschrift Claus' von Fahrenbach wider Hülsing wegen eines Meiergutes zu Wengershausen.
Weding[?]-Zettel des neuen Kunstbaus halber, unterschrieben von Jost Berber, Johann Rhenanus und Christoff Homberg.
Abschrift eines Schreibens, worin begehrt wird, dass Magister Moth[?] die Abschrift von Christoff Hülsings Lehenbrief übersenden wolle, Anno 67.
Diederich Rambskopf, Schultheiß zu Kreuzburg, schreibt Rhenanus und Georg Berber, begehrt, dass sie gegen gebührliche Bezahlung jederzeit genügend Salz nach Kreuzburg verordnen wollen. Anno 76 den 21. Juni.
Unsichere Lesungen
Z. 3: Diebs Schreindteisenn — Personenname unsicher
Miszellen. Der Landvogt schreibt an Rhenanus wegen des Hauses Hanstein, begehrt Bericht, dass man Lippold von Hanstein an einen gewissen Ort bescheiden solle, Anno 71 den 1[?]. Juli.
Alle Beamten zum Soden schreiben an unseren gnädigen Fürsten und Herrn, betreffend den vorgeschlagenen Wasserbau, den Werrastrom so zu zwingen, dass jederzeit die Schiffe auf- und abgehen könnten; sie halten es für unmöglich, Anno 59.
Verordnung unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Landgraf Philipp zu Hessen, betreffend den letzten Brunnenbau: dass man eine Zeitlang die Sole aus dem Brunnen heben solle, damit Christoff Homberg eine neue Kunst ersinnen möge, wie man die Sole jederzeit aus dem Brunnen heben könne; und dass sechs Pumpen auf der Wasserkunst gehalten werden; dass die Sieder zwischen Ostern und Pfingsten fleißig sieden sollen, das Salz aufgeschüttet
werde, und dass Rhenanus mit seiner Kunst fortfahren solle. Anno 1559.
Verzeichnis aller Gehölze im Amt Ludwigstein, Wanfried und Eschwege, auf Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn Landgraf Philipp aufgezeichnet.
Abschrift eines offenen Patents, in welcher Weise die Fürsten zu Sachsen mit unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen wegen der Holzflöße bewilligt haben, sie frei passieren zu lassen. Unterschrieben haben Johann Friedrich der Mittlere eigenhändig, D. Christianus Brugk[?], Kanzler. Verglichen durch Christianus Harsach[?], überprüft Johannes Weyser, Notar, von neuem anerkannt Johann Schelhase, öffentlicher Notar, Anno 62.
Akten Soden, Anno 61 den 28., ——— 29. und 30. Januar.
Hermann von Uffeln begehrt zwei Pfannen Salz von Rhenanus, Anno 79.
Ludwig, Graf zu Nassau, schreibt an Statthalter und Räte zu Kassel, begehrt etliches Salz, Anno 73 den 8. September.
Hans Wilhelm von Bischoffshausens Vorschlag, betreffend den Tausch zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und ihm, des Morgenfeldes und zweier Meierhöfe halber.
Zwei Probierwerke mit Poyß[?].
Kaiser Karl der Fünfte beauftragt und befiehlt öffentlich Bischof Hermann zu Köln, Joachim, Markgraf zu Brandenburg, und Franz, Bischof zu Münster, dass sie vollziehen sollen, was Landgraf Philipp zu Hessen bei Römisch Kaiserlicher Majestät ausgebracht und erhalten hat, dass die Zölle auf dem Weserstrom nicht erhöht werden sollen.
Aufzeichnungen, was der gebackenen Steine halber, die zu Melsungen gebrannt werden sollten, gehandelt worden ist, Anno 59.
Aufzeichnungen, was wegen der Blechschmiede zu Heina gehandelt worden ist.
Rhenanus schreibt wegen Menners Kunst an unseren gnädigen Fürsten und Herrn.
Anschlag auf das Bergsalz und Poyß[?].
Die von Hedemünden schreiben an Rhenanus, begehrend, dass man ihre Leute mit den Schiffen passieren lasse, in Ansehung dessen, dass sie unserem gnädigen Fürsten und Herrn zinsbar sind und das beste Haupt jederzeit lösen müssen.
Otto Wermer schreibt wegen des Steinkohlenbergwerks an Rhenanus, Anno 65.
Johann Katzenberg schreibt an Rhenanus, begehrt ganz freundlich, dass er sich auf sein Gehölz, der Steinbach genannt, erheben und dasselbe besichtigen wolle, ob zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und ihm ein Kauf zu treffen wäre, Anno 65.
Der Landvogt zu Eschwege schreibt Rhenanus, begehrend, dass er sich darum bemühen wolle, dass Paul[?] Kremer
die Zehrung, die der Kommissionssachen wegen aufgelaufen ist, bezahlt werden möge.
Unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Wilhelm schreibt dem Bergkhauptmann Hermann Schütz, Johann Rhenanus, Georg Gerke[?], Georg Berk[?], Adam Arnfeld[?], Salm und Jacob Richter, ihnen samt und sonders befehlend, das Schmelzen mit den Steinkohlen zu versuchen, Anno 76 den 11.[?] Mai.
Konvolut. Abschrift eines Schreibens, das Rhenanus an Bürgermeister und Rat zu Bremen getan hat; er antwortet ihnen, dass sie Steinkohlen genügend bekommen könnten.
Bericht, wie es mit obgedachtem Schmelzen vorangegangen ist.
Bericht der drei Sülzmeister zu Lüneburg, Georg Tobing, Hartwig Semmelbeck und Benedikt Töppen[?], dass ihre Sole ab- und zunehme.
Anzug und Bericht, was die Sole zu Frankenhausen, Suleben[?], Artern, Halle in Sachsen, Aschersleben, Staßfurt, Groß Salza, Sülldorf, Lüneburg, Salzdiepen[?] und Salz zur Helle halten, ebenso wie viel Werk in jedem wöchentlich gesotten werden können, aufgezeichnet durch Johann Rhenanus.
Abschrift eines Schreibens Rhenanus', fordert Hans Ziegel zu sich, den Solsbrunnen abzuwiegen, ob derselbe als ein stets lebendiger Brunnen in Soden gebraucht werden könne.
Die Glaser schreiben an Rhenanus, begehrend, dass ihnen der Aschenkauf freigelassen würde, Anno 68.
Aufzeichnungen. Anno 59 den 27. April.
Abschrift zweier Schreiben, die Rhenanus, der Oberförster und Christoff Homberg an[?] Hülsung und Ernst von Bischoffshausen getan haben, betreffend Holzaustun und Holzkauf.
Unsichere Lesungen
Z. 2: Sulebenn — Ortsname unsicher
Z. 4: Saltzdieppenn — Ortsname unsicher
Z. 17: am — Wort unklar, Hombergk mit Hochstellung
Anno 64 den 16. März.
Vorschlag etlicher Bergleute wider die Glaser, dass man ihnen das Holz, das die Glaser brauchen[?], zukommen lasse.
Abriss der Pumpenkunst, die Anno 39 angestellt worden ist.
Abschrift, dass niemandem um Allendorf zu roden gestattet werden solle, Anno 54.
Zeichnung: erstlich der Wasserkunst wegen, die auf dem Brunnen vom ersten Pfänner an gestanden hat, deren elf gewesen sind; danach außerordentlich sieben andere Künste, die nicht ins Werk gesetzt worden sind; ebenso vierzehnerlei Veränderungen der Herde, die im Salzwerk vorgenommen worden sind.
Georg Berk schreibt Rhenanus, dass er in der Eile 72 Maß Kohlen in die Soden verschaffen wolle.
Bittschrift der Sieder wider die Glaser, des Aschenkaufs halber, worauf sich unser gnädiger Fürst und Herr entschlossen hat, dass die Sieder nicht mehr
als 4 Malter für einen Taler geben sollen.
Akten Soden, Anno 59 den 21. Februar.
Akten Wanfried durch Rhenanus, betreffend die Gehölze daselbst. Anno 64 den 23. März.
Ernst, Graf zu Solms, schreibt an Berthold von Uffern[?], begehrt zwei Pfannen Salz, Anno 71.
Alexander Pflüger, Amtmann zu Gudensberg, fordert Rhenanus und Georg Werken[?] in Kommissionssachen auf, bei ihm zu Witzenhausen zu erscheinen, Anno 78 den 10. März.
Rhenanus schreibt den Beamten zu Sontra und Rotenberg, alle ihre Untersassen auf gewisse Tage in die Städte zu fordern, denn er habe von unseres gnädigen Fürsten und Herrn wegen eine Untersuchungssache mit ihnen zu schaffen.
Konzept eines Schreibens, welches Rhenanus an unseren gnädigen Fürsten und Herrn getan hat, ehe er zu Herzog Georg Hans abgezogen ist, Anno 75.
Abschrift der Vergleichung unseres gnädigen Fürsten und Herrn
mit den Pfännern, der Pfarre zum Soden halben.
Inventar und Abschrift der Ländereien, die unser gnädiger Fürst und Herr zur Aue hat, welche zuvor zum Berge Cyriaci gehörig gewesen sind.
Abschrift der Bestallung des neuen Holzlegers Wermer Fasshauer[?], Anno 59.
Alle Meisterknechte zum Soden berichten unserem gnädigen Fürsten und Herrn, dass sich eiserne Pfannenbäume[?] unter die Pfannen nicht schicken wollen, Anno 59.
Abschrift eines Schreibens, das unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp an Salzgrafen und Pfänner getan hat, worin seine fürstlichen Gnaden sie am Samstag nach Dreikönig nach Kassel fordern, Ratschläge zu halten, wie die Salzmängel im Lande abgeschafft werden mögen, Anno 38.
Der Landvogt zu Eschwege schreibt Rhenanus, dass er an seiner statt Berthold Kempf zum Probierwerk verordnet hat, Anno 76 den 13. August.
Konvolut. Der Bürgermeister zu Bremen, Daniel von Beren[?], schreibt des Salzes und Poyß[?] halber, Anno 69 den 12. März.
Abschied, der zu Höxter der Schifffahrt und anderer Sachen wegen zwischen Braunschweig und Hessen gehalten worden ist, Anno 1509, Dienstag nach Fronleichnam.
Instruktion, wie sich Wolff Deuchell[?], Rhenanus' Diener, zu Bremen und auf der Reise des Salz- und Poyß[?]-Handels wegen verhalten solle.
Was unser gnädiger Fürst und Herr zu bauen befohlen hat, Anno 59 den 3. Juli.
Probe des Bergsalzes.
Georg Gercke[?] schreibt Rhenanus, als er zu Kassel im Weißenhof das Salz probierte, und sendet ihm aller Sieder Zeichen, auf Papier gerissen und in Blei geschlagen, nebst anderen Sachen.
Anno 77 den 16. März.
Abschrift der Bestallung eines Brunnenmeisters zum Soden.
Rhenanus schreibt an unseren gnädigen Fürsten und Herrn Landgraf Wilhelm und berichtet, dass er aus Steinkohlen Asphalt gezogen habe, Anno 72.
Rhenanus und der Rentmeister berichten wegen eines Probierwerks, das mit Poyß[?] gesotten worden ist.
Abschrift des Schreibens unseres gnädigen Fürsten und Herrn, das seine fürstlichen Gnaden an Rhenanus die Poyß[?]-Probe betreffend getan haben, daneben auch Abschrift eines Schreibens des Bürgermeisters zu Bremen, ebenso der Anschlag, was Rhenanus und der Holzvogt auf empfangenen weiteren Befehl verhandelt haben.
Fünf andere Schreiben, diesen Handel betreffend.
Instruktion, wie sich Rhenanus bei der Besichtigung etlicher Salzwerke verhalten solle, Anno 68.
Der alte Korpus des Brunnens, mit seinem Stoßwerk.
Kunstriss, Tafel A — das alte Corpus des Brunnens mit seinem Stoßwerk: links der Grundriss des vielkantigen Brunnenkranzes mit rotem Kreisbogen, rechts die hölzerne Verkleidung des Brunnens abgewickelt gezeichnet (Doppelseite) Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1036 · Digitalisat · gemeinfrei
Mittag (Süden) · Niedergang (Westen) · Aufgang (Osten) · Mitternacht (Norden)
Die äußerste Fassung. — Die Streben, mit denen das äußerste Fass in der Mitte zusammengehalten wird, damit der Berg es nicht wegdrücken kann. — Diese starke Ader, die stets im Umgang entsprang, hat sich ganz verloren. — Das frische Leuchtloch. — Solequelle. — Das Gewölbe oder der Stollen, der das wilde Wasser hinter dem Boden des äußersten Fasses ableitet. — Der Damm zwischen dem Brunnen und der äußersten Wand, zwölf Schuh dick. — Die neuen Solequellen. — Der große Stein. — Der alte Brunnen. — Eine starke Quelle wilden Wassers. — Süßwasser. — Wildwasser. — Wildwasser. — Diese Ader hat sich ganz verloren. — Wildwasserquelle, hat sich verloren. — Wildwasser. — Wildwasser, ist zugefüllt.
Kunstriss, Tafel B — die erste Aufräumung des Brunnens: Grundriss mit zwölfeckigem Balkenkranz, dem alten Brunnen als rotem Kreis in der Mitte und den einzeln beschrifteten Wasseradern Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1039 · Digitalisat · gemeinfrei
Unsichere Lesungen
Z. 6: Faß / Bergk nit weg mag — Strebentext teils unleserlich
Z. 7: alwegen — Wort unklar
Z. 8: frische — Lesung unsicher
Z. 9: Soltzquel — o/a unklar
Z. 11: Fasses — F/H unklar
Z. 12: zwölff — Zahlwort unsicher
Z. 13: neuen — Wort unklar
Z. 17: Sueswasser — Wort unklar
Z. 20: Die dz schissen Bogen — Text am Gerinne grossteils unleserlich
Z. 21: alles — Wort unklar
Z. 24: ist zugefült — kleine Beschriftung unten unklar
1 · 2 · 3 — Wasser, Wasser, Wasser, Wasser, Wasser, Wasser. — Sole. Sole. — Der große Stein. — Leuchtloch. — An dieser Stelle stehen die Pumpen. — Der Stollen. — Der Umgang ist vier Schuh breit.
Kunstriss, Tafel C — die zweite Aufräumung mit der Grundlegung: Grundriss des Brunnens mit äußerem Balkenkranz, drei nummerierten Leuchtlöchern, rotem Umgang und der schraffierten Brunnensohle mit den Quellen Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1042 · Digitalisat · gemeinfrei
1 · 2 · 3 — Wasser, Wasser, Wasser, Wasser, Wasser, Wasser. — Sole. Sole. — Der große Stein. — Leuchtloch. — An dieser Stelle stehen die Pumpen. — Der Umgang ist vier Schuh breit.
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Kunstriss, Tafel D — das Stoßwerk des alten Brunnens: der Pfahlrost mit dem auf die Spitze gestellten, verzahnten Balkenrahmen in Schrägansicht; die rechte Seite der Doppelseite ist leer Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1046 · Digitalisat · gemeinfrei
Unsichere Lesungen
hiltzer[?] gebeu[?] — Beschriftung in der Tafel, unsicher
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Kunstriss, Tafel E — die neue Auslängung des Brunnens nach dem Berge zu: der runde alte Brunnenschacht mit Beschriftung im Rund, daneben die Zimmerung der Verkleidung in Schrägansicht, um neunzig Grad gedreht (Doppelseite) Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1049 · Digitalisat · gemeinfrei
Unsichere Lesungen
Alett[?] — Beschriftung im Kreis, Wortform unsicher
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Kunstriss, Tafel F — das viereckige Corpus des jetzigen Brunnenbaus: der Brunnenkasten in Schrägansicht mit Rost, Ständerwerk und rot eingezeichneten Streben Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1052 · Digitalisat · gemeinfrei
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Kunstriss, Tafel H — zwei Zeichnungen: links der Stuhl (das Gerüst) des Georg Behme, rechts Christoph Hombergs erste Kunst, das Hebewerk mit Kurbelwelle, Speichenrad und Seiltrommel (Doppelseite) Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1055 · Digitalisat · gemeinfrei
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Kunstriss, Tafel AA — der alte Brunnen mit allen seinen Gebäuden: Grundriss mit dem runden Schacht in der Mitte, zwei quadratischen Gevieren, Flechtzaun und der vielkantigen äußeren Fassung Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1058 · Digitalisat · gemeinfrei
Den Einlagen zufolge hat der Pfarrer und Salzgraf Johannes Rhenanus dieses Salzbuch — die Salzbibel — bereits im Jahr 1568 begonnen und 1574 fertiggestellt; abgeschrieben und in zwei Bänden vollendet wurde es aber erst in den folgenden Jahren.
Im Jahr des Herrn 1568. Mängel in der Salzwerksrechnung.
Stroh. Künftig soll man sich bemühen, dass uns das Stroh billiger geliefert wird als bisher; jetzt kostet uns ein Fuder 1¼ Gulden.
Büchsenschützen. Aus besonderer Rücksicht soll ihnen der Vorteil oder das Gnadengeld, mit dem sie sich sonntags im Schießen üben, auch weiterhin bleiben.
Hafer für die Kunstpferde. Er soll künftig nicht mehr fuderweise beschafft werden wie in diesem Jahr, sondern anders eingekauft werden. Zu diesem Zweck ist erwogen worden, ob es nicht vorteilhaft wäre, die Wiese an sich zu bringen, die vor dem Boden liegt und derzeit verpfändet ist.
Anmerkung: 12 Fuder Heu, 68 Zentner.
Unsichere Lesungen
Z. 5: nehers[?] — Zeilenende, flüchtig
Z. 6: füd:[?] — Kürzung am Zeilenende
Z. 11: Pleiben[?] — Anfangsbuchstabe unklar
Z. 13: weiterhin[?] ohe bej[?] richeten[?] — Zeile stark korrigiert
Z. 16: wehre[?] — Zeilenende
Z. 19: Bantzes[?] — Name/Wort unklar
Z. 20: Rechten[?] fud[?] heurs[?] C[?] — Notiz, kleine Schrift
Die Edelleute und Salzhändler betreffend. Es soll eine allgemeine Bekanntmachung an den Adel und an die Salzhändler im Niederfürstentum und in der zugehörigen Grafschaft ergehen: Sie sollen das Salz, das sie für ihren Haushalt und für den Weiterverkauf brauchen, stets zwischen Ostern und Michaelis abholen lassen. Denn geschieht das nicht und verlangen sie es zur Unzeit im Winter — wenn geschlachtet wird und die Häuser Salz brauchen, dieselben Häuser, die im Gegenzug Holz in die Siedehäuser liefern —, dann können die Fuhren vergeblich anfahren und müssen unverrichteter Dinge wieder heimfahren.
Die Beamten sollen das Salzwerk nach allem Vermögen instand halten und nichts verfallen lassen.
Salzhandel nach Kassel. Jedes Jahr sollen die Beamten in den Siedehäusern
Unsichere Lesungen
Z. 12: Zuseht[?] — gestrichen, mit Einfügungszeichen
nach Kassel 130 oder 140 Pfannen Salz liefern, und zwar stets zur rechten Zeit im Sommer: etwa die Hälfte vor Ostern, sobald die Gewässer offen sind, die andere Hälfte unmittelbar nach Ostern.
Ebenso: Was an Salzfässern an den Hof geliefert wird, soll nicht verbraucht werden, sondern nach dem Entleeren dem Salzherrn zurückgeliefert werden. Es ist zu verrechnen, ob und was davon an den Haushalt weitergegeben oder wie es sonst ausgegeben wird.
Nachdem bisher für eine Pfanne Salz von Kassel bis Darmstadt oder Gernau fünf Reichsmünzen Fuhrlohn gegeben wurden, soll man sich stets davor hüten, diesen Satz steigen zu lassen.
Über alles Salz, das in die Hofhaltung geliefert wird, soll neben einem Küchenmeister oder Küchenschreiber auch ein Burggraf dem Salz-
schreiber die Empfangsbestätigung unterschreiben.
Zehrung der Beamten in den Siedehäusern. Sie soll künftig nach der Ordnung bemessen werden, und zwar so, dass sie sowohl vom Salzgrafen als auch vom Rentmeister für angemessen gehalten und danach bezahlt wird.
Holzwarten-Register. Es soll von den Beamten unterschrieben werden, ebenso wie das Register des Rechnungsmeisters, und zur Rechnung soll ein Gegenregister geführt werden — sowohl über die Einnahme als auch über die Ausgabe des Holzes.
Sägen zum Zerteilen der Bäume. Weil sie beim Holz sehr nützlich sind, sollen sie überall gebraucht werden; deswegen soll auch nach Friedewald, Wildeck und Heringen geschrieben werden.
Flößen. Es soll jedes Jahr zur rechten Zeit geschehen, zwischen Walpurgis und Pfingsten und nach Laurentius, gemäß der Vereinbarung.
Und weil im Jahr 1567 an geschlagenem Flößholz bis zu 1.227 Klaftern gefehlt haben, soll künftig besser darauf geachtet werden. Auch sollen unseren Flößern bei jeder Fahrt Leute beigeordnet werden, die Tag und Nacht einer auf den anderen achtgeben, damit das geschlagene Holz nicht veruntreut wird.
Salz im Weißen Hof zu Kassel. Es ist zu besichtigen, wie es liegt und wie es sich hält.
Tafelzoll. Er soll in der Rechnung nicht verschoben werden, sondern Jahr für Jahr aufeinanderfolgen.
Brennregister. Weil Jost Meicher dazu bestellt worden ist,
Unsichere Lesungen
Z. 3: [gestrichen: Eij] senachischer — Eijsenachischer, Streichung unklar
soll dem Wentzel, dem deshalb jährlich 20 Gulden gegeben werden, dieselbe Summe bis auf weiteren Bescheid dennoch weiter gezahlt werden.
Wilhelm Pfeilsticker, gewesener Salzfaktor, bleibt schuldig: anderthalb Pfannen Salz und sechzehn halbe Fuder. Unserem Landgrafen und Herrn ist zu schreiben, dass dies nachträglich beglichen werde.
Geldgewölbe. In der Stadt Allendorf ist eines zu errichten für die Schatzung unseres gnädigen Fürsten und Herrn, worin Ihre Fürstliche Gnaden das Geld verwahren lässt.
Gegenschreiber. Dem Meier ist an einem anderen Ort ein Gegenschreiber beizugeben, und an seine Stelle ist Jörg Bock zu setzen, gewesener Hüttenschreiber zu Blankenberg.
Holzhauen aufs Neue. Der Salzgraf soll gemeinsam mit dem Vogt zu Friedewald und anderen ausreiten und besichtigen, wo das Holz in diesem Jahr zu schlagen ist — denn man wird bis zu zehntausend Klafter aus neuem Einschlag brauchen. Danach sollen sie unserem gnädigen Fürsten und Herrn einen Vorschlag machen, wo solches Holz zu schlagen sei, und dessen Entscheidung abwarten.
Heidesträucher. Man soll die Heidesträucher an den Stellen der Schläge aushauen lassen, sobald man die Gehölze schlägt, damit die Heide mit ausgerodet werden kann. Sonst ist darauf zu sinnen, wie man dieses Gesträuchs ledig wird.
Heinrich Ising. Die dreißig Gulden Holzkauf sollen der Salzgraf und der Schultheiß
auslegen, bevor sie die Rentkammer verlassen, und mögen sie danach von den Anweisern wieder einfordern.
Holzordnung. Danach sollen sich unsere Amtleute richten: jede Woche die Hölzer besichtigen, danach schlagen lassen und die Übertreter bestrafen, jeden nach dem Maß seines Vergehens — um einen, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, zwanzig, dreißig, vierzig, fünfzig, hundert, zweihundert Gulden, mehr oder weniger.
Die Bußen sind unnachsichtlich einzuziehen, ganz und gar, und niemand ist dabei zu verschonen. Auch ist jeden Monat unserem gnädigen Fürsten und Herrn ein Verzeichnis zu schicken, wer bestraft wurde und warum, und wie hoch. Dafür soll in der Jahresrechnung ein eigener Titel eingerichtet werden.
Buchhaltung. Sie soll sorgfältig geführt und alles einmal in der Woche ins Buch eingetragen werden —
Unsichere Lesungen
Z. 5: darwider[?] Ambtleute[?] — unsicher
Z. 6: wiediger[?] — unklar
Z. 15: Aufgesetzt[?] — Wort unterstrichen/gestrichen?
was darin einzutragen ist von fürstlichen Entscheidungen und anderem.
Pfannenmeister. An die Stelle des jetzigen ist ein anderer zu setzen, weil der jetzige untauglich ist.
Vermehrung des Gehölzes zum Sooden. Die Beamten sollen sich sorgfältig erkundigen und danach unserem gnädigen Fürsten und Herrn Bericht schicken, ob und mit welcher Erleichterung die Gehölze, die zum Kloster Zella gehören und Hersfeldisches Lehen sind, sowie diejenigen, die uns eigen und erblich sind, für das Salzwerk erlangt werden können.
Das Dorf Wallis. Wegen der beiden Punkte, die Rhenanus anzeigt, ist unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu berichten und darüber zu beraten, ob und wie das Dorf von Hanstein wieder an Hessen zu bringen sei.
Unsichere Lesungen
Z. 4: Einen — Strich vor/durch Wort
Z. 9: erkun[?] — rechter Rand angeschnitten
Z. 14: Bußla — gestrichen, unsicher
Z. 19: zugeschickt[?] — rechter Rand angeschnitten
Christoph Hombergs seliger Witwe. Von ihr ist alles zu erfahren, was zur Sülze gehört, und laut Inventar dem neuen Beamten zu übergeben. Findet sich aber etwas außerhalb des Inventars, so soll nachgeforscht werden, warum es angeschafft wurde; ist es auf Anordnung unseres gnädigen Fürsten und Herrn geschehen, so hat es billigerweise Bestand.
Dieses Inventar soll jedes Jahr der Beamtenrechnung angeheftet, jedoch stets vor der Rechnung durch die Beamten besichtigt werden.
Allgemein: Neues Salzbuch. Es soll unter Mitwirkung des Salzgrafen, des Rentmeisters, des Holzvogts und auch des neuen Gegenschreibers in allen Punkten gründlich geprüft werden, ebenso die aufgerichtete
Ordnung und deren Verbesserung wohl erwogen, zusammengezogen und das Buch so bald wie möglich zum Abschluss gebracht werden.
Pfannenbuße. Die Beamten sollen erwägen und mit den Sodemeistern verhandeln, ob sie einen festen Satz von vier oder fünf Gulden für die Pfannenbuße nehmen wollen, solange eine Pfanne steht.
Allgemeiner Befehl. Sie sollen einander nach Möglichkeit unterstützen. Bemerkt aber einer am anderen etwas, das unserem gnädigen Fürsten und Herrn zum Nachteil gereicht, so sollen sie das auf ordentlichem, gebührendem Wege Seiner Fürstlichen Gnaden eröffnen und nichts davon verschweigen.
Gegeben zu Kassel am 23. Januar im Jahr [15]68.
und Herrn befohlen, in dieser Sache nichts zu unternehmen, bis Seine Fürstliche Gnaden selbst dorthin kommt; dabei sollen sie es bewenden lassen.
Bußen. 33½ Gulden Bußen sind etliche noch schuldig zu erlegen, weil sie wegen des verkauften Salzes Einspruch erhoben haben. Weil sie diese Buße aber zum Teil jetzt nicht erlegen können und zum Teil auch nicht eingeweiht waren, soll der Rentmeister sie in die künftige Rechnung einbringen.
Salzbuch. Es ist fertig; allein es muss noch ins Reine geschrieben werden.
Salzschreiber zu Kassel, Quittung. Er hat über die Ausgabe keine beigelegt. Er soll künftig kein Salz mehr ausgeben, es sei denn, es ist quittiert und die Quittung
Unsichere Lesungen
Z. 1: vnnd Hern beuohlen — Zeilenanfang angeschnitten
Z. 6: Hämer[?] — Wort unsicher
Z. 7: von des vorg — Zeilenende unsicher
Z. 8: besondtnis[?] — Wort unsicher
Z. 13: geheimisch gewest etc. — Lesung unsicher
Z. 15: [gestrichen: künfftiger rechnung ein bringen /] — Umfang der Streichung unsicher
Z. 18: kenau bericht vn — Zeilenende angeschnitten, unsicher
mitzuschicken.
Salzfaktorei zu Darmstadt. Nachdem dem Salzmeister zu Darmstadt jährlich zur Besoldung und für Salz 18 Gulden 12 Albus gegeben worden sind, nun aber der Salzvorrat anders gelagert wird, sodass zu Darmstadt in dieser Sache nichts mehr zu verrichten ist, soll dem dortigen Salzmeister die Besoldung sogleich aufgekündigt und fortan nicht mehr gegeben werden.
Unsichere Lesungen
Z. 1: [?] [?] [?] — oberste Zeile angeschnitten, unlesbar
Z. 7: 18 fl. 12 alb. — alb. durchstrichen?
Z. 9: Saltzschla= — Trennung unsicher
Z. 10: ghein[?] Vorrath gelegtt — Wortanfang unsicher
Abschrift. Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Lieber Getreuer! Du weißt, in welchem Maße der Allmächtige dieses Fürstentum mit dem Salzwerk zu Allendorf gnädig begabt hat und welch trefflichen Nutzen dasselbe seither unserem Herrn Vater und der ganzen Landschaft geschaffen hat.
Weil es nun mit besonders großer Mühe, Fleiß und Arbeit bis hierher in Gang und Gebrauch erhalten worden ist, die Vornehmsten aber, die den Ursprung und alle Umstände des ganzen Salzhandels kannten, nunmehr fast alle gestorben sind — sodass ihrer kaum noch zwei vorhanden sind, unter denen du einer bist —,
darum haben unser Herr Vater und auch wir für gut befunden, dass man den Ursprung des Werks samt allen darin ergangenen Verträgen, Ordnungen, Verpachtungen und Zubehörungen — wie es bis hierher erhalten und in Gebrauch gewesen ist und wie es auch künftig in guter, beständiger Ordnung
zum Besten der Nachkommen und der ganzen Landschaft erhalten werden möge — in ein ordentliches Erbbuch bringen und einrichten solle, zum immerwährenden Gedächtnis der Sache. Ebendies hat der Pfarrer in Sooden,
Unsichere Lesungen
zwene s: — Abkürzungszeichen nach 'zwene' unklar, evtl. 'seind'
Verträgen — Lesung des Wortanfangs unsicher (Verträgen/Verlegungen)
so ist unser gnädiges Begehren, du wollest zur Förderung dieses hochnötigen Werks dem genannten Pfarrherrn dabei zu Diensten sein, ihm das Buch aufs Beste mit erstellen helfen und es an deinem Fleiß nicht fehlen lassen, damit es der Nachwelt zu beständigem Bericht und dieser Gabe Gottes zu guter Ordnung und Erhaltung gereiche. Solltet ihr beide dabei zu geteilten Meinungen kommen und euch untereinander nicht einigen können, so gebt uns die Gründe beider Seiten schriftlich zu erkennen; wir wollen euch darauf gnädig entscheiden.
Gegeben zu Kassel, den 24. Februar im Jahr des Herrn 1567. Wilhelm, Landgraf zu Hessen. — An unseren Salzgrafen in Sooden und lieben Getreuen Christoph Homberg.
Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Liebe Getreue! Wir erfahren, dass ihr euch hinsichtlich unserer erlassenen Ordnungen und
Wir befehlen euch deshalb hiermit ernstlich, künftig mit allem treuen Fleiß darauf zu sehen und dafür zu sorgen, dass im Salzsieden ständig fortgefahren und euerseits nichts versäumt wird, sodass 8.000 Werk gesotten werden können — denn wir bedürfen jetzt vielen Geldes. Haltet auch über unseren Ordnungen ernstlich und bringt alles zur Verbesserung unseres Salzwerks in gute Ordnung. Und wenn ihr etwas findet, das der Förderung unseres Salzwerks dienlich und
Unsichere Lesungen
Zug — Übergeschriebenes Wort über unterstrichenem und nicht sicher lesbar
Sechzig — Zahlwort nicht ganz sicher, evtl. fünfzig
Salt — wohl Saltz, Schluss-z nicht ausgeschrieben
hinführo — Wort überschrieben bzw. mit Strich, Lesung hinführo/Einführo unsicher
zuträglich wäre, so setzt es jederzeit selbst ins Werk und lasst es nicht immer erst an uns gelangen und unsere Entscheidung abwarten — besonders nicht in dieser Zeit, in der wir so überaus viel zu tun haben. Vielmehr wollen wir euch allen gnädig vertrauen, unseren Nutzen voranzustellen.
Das versehen wir uns also mit Gnaden gewiss zu euch. Gegeben zu Melsungen am 16. Juli im Jahr 1567. Wilhelm, Landgraf zu Hessen. — An unseren Pfarrherrn, Salzgrafen, Rentmeister, Schultheißen und andere unsere Befehlshaber in Sooden und lieben Getreuen: Johannes Rhenanus, Georg Ereck,
Wilhelm, von Gottes Gnaden … zu Katzenelnbogen. Lieber Getreuer, … unter dem Datum Kassel, den 24. Februar … geschrieben … unser Herr Vater und wir haben für gut … angesehen, dass man den Ursprung … allen darin ergangenen Ver… Ordnungen, Verpachtungen und Zubehör… …
(Die Seite ist stark verblasst; nur diese Bruchstücke sind noch zu lesen.)
Unsichere Lesungen
gesamte Seite — Tinte fast vollständig verblasst (blasse blaugrüne Schrift); nur einzelne Wörter mit Mühe lesbar, der größte Teil der etwa 17 Zeilen ist unlesbar
dato Cassell d 24 Februarij — Rückverweis auf das Schreiben vom 24. Februar 1567 vermutet, Lesung von Ort und Tageszahl unsicher
Ursprung / erfolgten / Locationen / pertinen... — Wortlaut parallel zum Schreiben auf PDF-Seite 27 vermutet, im Einzelnen unsicher
24. Februar jüngstvergangen geschrieben haben, in welchem Maße unser Herr Vater und wir für gut befunden haben, dass man den Ursprung des Salzwerks und alle darin ergangenen Verträge, Ordnungen, Verpachtungen und Zubehörungen — wie sie bis hierher erhalten und in Gebrauch gewesen sind und auch künftig in guter, beständiger Ordnung
zum Besten der Nachkommen und der ganzen Landschaft erhalten werden mögen — in ein ordentliches Erbbuch zu künftigem Gedächtnis bringen und einrichten solle, und wir deswegen gnädig von dir begehrt haben, dass du dem Pfarrherrn
Magister Johannes Rhenanus, dem dieses Buch zu erstellen und zu vollenden auferlegt und befohlen ist, dabei aufs Beste mit Rat und Hilfe zur Seite stehen wollest —
Unsichere Lesungen
F: G:[?] — Abbreviatur nach „Ordnung“ nicht sicher aufzulösen (vielleicht „F[ürstlichen] G[naden]“); Übersetzung umgeht die Abbreviatur.
und wir uns nun wohl versehen hätten, du werdest es an dem, was unserem Herrn Vater und der ganzen Nachwelt zum Besten gereichen möchte, deinerseits nicht fehlen lassen,
so sind wir seither von dem genannten Pfarrherrn berichtet worden, dass du dich diesem Werk widersetzt und vorgibst, es sei dir beschwerlich, das Buch fertigen zu helfen. Das nimmt uns von dir wunder.
Darum ist unser gnädiger Befehl an dich, du berichtest uns, was dich dazu bewegt und warum du dem Pfarrherrn bei diesem Werk nicht behilflich sein willst. Denn wir halten dafür, dass du als Diener unseres Herrn Vaters gleichwohl schuldig wärst, in jeder Hinsicht die Wohlfahrt und den gedeihlichen Nutzen des Salzwerks zu fördern. Das wollten wir dir nicht unangezeigt
Unsichere Lesungen
postoritet — so in der Vorlage (Verschreibung des Kopisten) für „Posterität“ — Nachkommenschaft.
n[?] — einzelner Buchstabe/Häkchen am Zeilenende nach „Zu helfen“, wohl Füll- oder Trennzeichen.
Beschwerung — Lesung unsicher; auch „Beschuldigung“ oder „Entschuldigung“ möglich — gemeint: Ausflüchte/Einwände vorwenden.
thut Verwundern — „thut“ verschliffen; Formel „Welches Uns dann von dir thut verwundern“.
unangezeigt — Wort stark verschliffen; Formel „nicht unangezeigt lassen“ legt diese Lesung nahe.
lassen, und wir erwarten hierauf deinen Bericht. Gegeben zu Kassel, den 18. März im Jahr 1567. Wilhelm, Landgraf zu Hessen. — An unseren Salzwart zum Sooden und lieben Getreuen Christoph Homberg. Abschrift eines Schreibens, dessen Original sich ebenfalls bei der hiesigen Amtsexpedition Sooden befindet.
Was den Inhalt Eures Schreibens betrifft: Wir wollen zuvor dafür sorgen, dass das begonnene Buch besonders sauber ins Reine geschrieben werde; alsdann wollen wir uns dafür mit gnädiger Verehrung erweisen, dass man es uns danken soll.
Gegeben zu Kassel, den 5. Februar im Jahr [15]70. Wilhelm, Landgraf zu Hessen. — Dem Würdigen, unserem Pfarrherrn zu Allendorf an der Werra und lieben Getreuen Johannes Rhenanus.
Unsichere Lesungen
Saltzwarther — Amtsbezeichnung nicht sicher (Salzwärter/Salzwart zum Soden?); auch „Saltzwartter“ möglich.
Christoffell Homberck — Namensschreibung am Wortende verschliffen; auch „Hombergk“ möglich.
Unterhaltung — Lesung unsicher; Sinnzusammenhang (Belohnung nach Reinschrift) spricht für „Unterhaltung“ = Unterhalt/Vergütung.