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Gemarkung
Stadt & Verfassung · Die vermessene Flur eines Ortes — sein Gebiet im katasterrechtlichen Sinn, unabhängig von der Bebauung.
Der Eintrag
Gemarkung
Stadt & VerfassungAuch: Gemarkung, Feldmark, Flur, Mark
Die vermessene Flur eines Ortes — sein Gebiet im katasterrechtlichen Sinn, unabhängig von der Bebauung.
Ausführlich
Die Gemarkung ist die amtliche Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters; sie umfasst alle Flurstücke eines Ortes, auch Wald, Acker und Ödland. Gemarkungsgrenzen sind oft älter als jede politische Grenze und überdauern Eingemeindungen, weil sie im Kataster fortgeführt werden. Deshalb sind sie ein wertvolles historisches Zeugnis: Sie konservieren Zustände, die politisch längst überschrieben wurden.
Siehe auch: Amt, Hauptsatzung, Wanfrieder Abkommen
Quelle: dewiki.de
Begriffe, die hierher verweisen
Weitere Begriffe aus „Stadt & Verfassung“
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