Forschung · Begriffe
Münzstätte
Stadt & Verfassung · Ort, an dem im Auftrag eines Münzherrn Geld geprägt wird — ein Rangabzeichen ersten Ranges.
Der Eintrag
Münzstätte
Stadt & VerfassungAuch: Münzstätte, Münze, Münzhaus, Münzrecht
Ort, an dem im Auftrag eines Münzherrn Geld geprägt wird — ein Rangabzeichen ersten Ranges.
Ausführlich
Das Münzrecht gehört zu den höchsten Regalien; eine Münzstätte setzt Edelmetallzufluss, Fachpersonal und relevanten Geldumlauf voraus. Wo geprägt wird, wird gehandelt. Die Verlagerung einer Münzstätte ist deshalb ein handfester Indikator für die Verschiebung wirtschaftlicher Schwerpunkte — sie folgt dem Geld, nicht der Tradition.
Siehe auch: Brakteat, Marktrecht, Zoll, Privileg
Quelle: www.lagis-hessen.de
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