Forschung · Begriffe
Stadtrecht
Stadt & Verfassung · Rechtsstellung, die einer Siedlung Selbstverwaltung, eigene Gerichtsbarkeit und Marktfreiheit verschafft.
Der Eintrag
Stadtrecht
Stadt & VerfassungAuch: Stadtrecht, Stadtprivileg, ius civitatis
Rechtsstellung, die einer Siedlung Selbstverwaltung, eigene Gerichtsbarkeit und Marktfreiheit verschafft.
Ausführlich
Stadtrecht ist kein einzelnes Dokument, sondern ein Bündel: Rat und Bürgermeister, eigenes Gericht, Markt, Mauerbau, Steuerhoheit, Bürgerrecht. Es wurde meist nach dem Vorbild einer Mutterstadt verliehen. Entscheidend für die Forschung ist: Die Stadtwerdung ist ein Prozess, kein Datum — viele Städte haben nie eine Verleihungsurkunde besessen, sondern sind in den Status hineingewachsen. Der erste harte Beleg ist dann meist ein eigenes Stadtsiegel.
Siehe auch: Stadtsiegel, Marktrecht, Privileg, Hauptsatzung
Quelle: www.lagis-hessen.de
Begriffe, die hierher verweisen
Burgmann · Hauptsatzung · Marktrecht · Privileg · Schultheiß · Stadtsiegel
Weitere Begriffe aus „Stadt & Verfassung“
Amt · Brakteat · Brandschatzung · Burgmann · Gemarkung · Hauptsatzung · Hausgesess · Kontribution · Kurfürstentum · Landgraf · Landgrafschaft · Münzstätte · Reichsacht · Reichsexekution · Söder Tor · Stadtsiegel · im Glossar
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