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Bergordnung
Salzhandel & Recht · Landesherrliche Verordnung, die Gewinnung, Abgaben und Betriebsablauf eines Berg- oder Salzwerks regelt.
Der Eintrag
Bergordnung
Salzhandel & RechtAuch: Bergordnung, Salzwerksordnung, Ämter- und Dienerordnung
Landesherrliche Verordnung, die Gewinnung, Abgaben und Betriebsablauf eines Berg- oder Salzwerks regelt.
Ausführlich
Bergordnungen sind die frühen Betriebsverfassungen des Montanwesens: Sie legen fest, wer schürfen darf, wie Anteile vererbt werden, welche Abgaben fällig sind, wer Aufsicht führt und wie Streit geschlichtet wird. Sie sind zugleich Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht in einem. Für die Rechtsgeschichte sind sie besonders wertvoll, weil sie Zustände beschreiben, die sonst nirgends aufgeschrieben wurden.
In der Salzbibel: Die Bergordnung Landgraf Heinrichs I. vom 1. Mai 1300 ist die älteste Urkunde, die Rhenanus abschreibt (Bd. 1, S. 91 ff.). Bd. 1, S. 91
Siehe auch: Salzregal, Pfännerschaft, Salzgraf, Privileg
Quelle: www.lagis-hessen.de
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