Forschung · Begriffe
Salzregal
Salzhandel & Recht · Das Vorrecht des Landesherrn, über Salzgewinnung und Salzhandel zu verfügen — die rechtliche Basis des Salzreichtums.
Der Eintrag
Salzregal
Salzhandel & RechtAuch: Salzregal, Regal, Salzhoheit, Bergregal (verwandt)
Das Vorrecht des Landesherrn, über Salzgewinnung und Salzhandel zu verfügen — die rechtliche Basis des Salzreichtums.
Ausführlich
Ein Regal ist ein dem Herrscher vorbehaltenes Nutzungsrecht. Beim Salzregal heißt das: Wer Salz sieden oder verkaufen will, braucht die Erlaubnis des Landesherrn — und zahlt dafür. Das Regal erklärt, warum Salzorte über Jahrhunderte politisch so umkämpft waren: Sie sind nicht verlagerbar, aber vollständig besteuerbar. Rechtlich verwandt ist das Bergregal, aus dem sich das Bergrecht entwickelte. Das Salzregal fiel in Deutschland erst mit der Abschaffung der Salzmonopole 1867/68.
Siehe auch: Bergordnung, Salzmonopol, Salzsteuer, Fürsten-Soth
Quelle: gradierwerk.heimatkunde-bsa.de
Begriffe, die hierher verweisen
Bergmeister · Bergordnung · Fürsten-Soth · Gabelle · Landgraf · Lokation · Privileg · Salzmonopol · Salzsteuer · Söder Tor · Solequelle
Weitere Begriffe aus „Salzhandel & Recht“
Bergordnung · Deputat · Erbpacht · Gabelle · Gebauerschaft · Lokation · Marktrecht · Pfänner · Pfännerschaft · Privileg · Sälzer · Salzmonopol · Salzsteuer · Salzstraße · Stapelrecht · Zoll · im Glossar
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