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Salzmonopol
Salzhandel & Recht · Ausschließliches staatliches Recht auf Herstellung und Vertrieb von Salz, meist mit festen Preisen.
Der Eintrag
Salzmonopol
Salzhandel & RechtAuch: Salzmonopol, Salzhandelsmonopol, Salzregie
Ausschließliches staatliches Recht auf Herstellung und Vertrieb von Salz, meist mit festen Preisen.
Ausführlich
Ein Salzmonopol ist Fiskalpolitik mit dem Lebensmittel als Hebel: Weil jeder Salz braucht und niemand ausweichen kann, ist es eine ideale, weil unentrinnbare Einnahmequelle. Der Preis dafür ist Schmuggel, Kontrolle und Unmut. Ökonomisch schützt das Monopol zugleich teure Produzenten — solange es besteht. Fällt es, entscheiden Herstellungskosten. Der Norddeutsche Bund löste 1867 die einzelstaatlichen Salzmonopole durch eine einheitliche Salzsteuer ab; 1868 war das Handelsmonopol in Preußen und Bayern abgeschafft.
Siehe auch: Salzregal, Salzsteuer, Gabelle, Salzmagazin
Quelle: en.wikipedia.org
Begriffe, die hierher verweisen
Deputat · Gabelle · Salzmagazin · Salzregal · Salzsteuer · Söder Tor · Steinsalz
Weitere Begriffe aus „Salzhandel & Recht“
Bergordnung · Deputat · Erbpacht · Gabelle · Gebauerschaft · Lokation · Marktrecht · Pfänner · Pfännerschaft · Privileg · Sälzer · Salzregal · Salzsteuer · Salzstraße · Stapelrecht · Zoll · im Glossar
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