Forschung · Begriffe
Marktrecht
Salzhandel & Recht · Verliehenes Recht, an bestimmten Tagen einen öffentlichen Markt mit besonderem Rechtsschutz abzuhalten.
Der Eintrag
Marktrecht
Salzhandel & RechtAuch: Marktrecht, Marktprivileg, Krammarkt, Jahrmarkt
Verliehenes Recht, an bestimmten Tagen einen öffentlichen Markt mit besonderem Rechtsschutz abzuhalten.
Ausführlich
Das Marktrecht schafft einen geschützten Raum: Auf dem Markt gilt Marktfrieden, es gibt geeichte Maße, festgelegte Termine und eine eigene Gerichtsbarkeit für Streitfälle. Für eine Stadt ist es der Grundstein städtischer Wirtschaft und häufig die Vorstufe zum vollen Stadtrecht. Jahrmärkte (Krammärkte) waren zugleich Fest und Fernhandelstermin. Marktrecht, Zoll und Münze bilden das klassische Dreigespann herrschaftlicher Wirtschaftsprivilegien.
Siehe auch: Zoll, Stadtrecht, Privileg, Münzstätte
Quelle: www.lagis-hessen.de
Begriffe, die hierher verweisen
Brakteat · Münzstätte · Privileg · Stadtrecht · Stapelrecht · Zoll
Weitere Begriffe aus „Salzhandel & Recht“
Bergordnung · Deputat · Erbpacht · Gabelle · Gebauerschaft · Lokation · Pfänner · Pfännerschaft · Privileg · Sälzer · Salzmonopol · Salzregal · Salzsteuer · Salzstraße · Stapelrecht · Zoll · im Glossar
Dauerhafte Adresse: https://salzbibel.de/begriff.php?id=marktrecht.
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