Forschung · Begriffe
Zoll
Salzhandel & Recht · Abgabe für das Passieren einer Grenze, Brücke oder Straße — im Salzhandel ein erheblicher Kostenfaktor.
Der Eintrag
Zoll
Salzhandel & RechtAuch: Zoll, Wegegeld, Geleit, Zollstätte
Abgabe für das Passieren einer Grenze, Brücke oder Straße — im Salzhandel ein erheblicher Kostenfaktor.
Ausführlich
Mittelalterliche Zölle sind keine Außenhandelspolitik, sondern Wegegeld: Jede Herrschaftsgrenze, jede Brücke, jede Furt kann bezollt werden. Für Massengüter wie Salz summierte sich das über eine Route zu einem großen Teil des Endpreises. Zollrechte gehörten zu den begehrtesten Privilegien überhaupt und stehen in Urkunden regelmäßig neben Markt und Münze. Wer Zoll erheben durfte, verdiente an fremdem Handel, ohne selbst zu handeln.
Siehe auch: Marktrecht, Stapelrecht, Salzstraße, Privileg
Quelle: www.lagis-hessen.de
Begriffe, die hierher verweisen
Marktrecht · Münzstätte · Sälzer · Salzsteuer · Salzstraße · Stapelrecht
Weitere Begriffe aus „Salzhandel & Recht“
Bergordnung · Deputat · Erbpacht · Gabelle · Gebauerschaft · Lokation · Marktrecht · Pfänner · Pfännerschaft · Privileg · Sälzer · Salzmonopol · Salzregal · Salzsteuer · Salzstraße · Stapelrecht · im Glossar
Dauerhafte Adresse: https://salzbibel.de/begriff.php?id=zoll.
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