Forschung · Begriffe
Privileg
Salzhandel & Recht · Einzelnem oder Gruppe verliehenes Sonderrecht — im Salzwesen die Grundlage aller Betriebs- und Handelsrechte.
Der Eintrag
Privileg
Salzhandel & RechtAuch: Privileg, Freiheit, Gnade, Begnadung
Einzelnem oder Gruppe verliehenes Sonderrecht — im Salzwesen die Grundlage aller Betriebs- und Handelsrechte.
Ausführlich
Vormoderne Rechtsordnungen kennen keine allgemeine Gewerbefreiheit; sie funktionieren über Privilegien. Wer etwas darf, darf es, weil es ihm ausdrücklich verliehen wurde — und andere dürfen es deshalb gerade nicht. Privilegien sind daher immer zweiseitig: Sie begünstigen und schließen aus. Sie sind widerruflich, verkäuflich, vererbbar und Gegenstand ständiger Konflikte. Die Urkunde ist dabei nicht nur Nachweis, sondern selbst ein Wertgegenstand.
In der Salzbibel: Die Privilegien der Pfänner von 1300 bis 1488 stehen im ersten Buch (Bd. 1, S. 91–144); um ihre Widerruflichkeit geht der ganze Streit des zweiten Buches. Bd. 1, S. 91, 145
Siehe auch: Pfännerschaft, Salzregal, Marktrecht, Stadtrecht
Quelle: gradierwerk.heimatkunde-bsa.de
Begriffe, die hierher verweisen
Bergordnung · Erbpacht · Marktrecht · Münzstätte · Stadtrecht · Stadtsiegel · Stapelrecht · Zoll
Weitere Begriffe aus „Salzhandel & Recht“
Bergordnung · Deputat · Erbpacht · Gabelle · Gebauerschaft · Lokation · Marktrecht · Pfänner · Pfännerschaft · Sälzer · Salzmonopol · Salzregal · Salzsteuer · Salzstraße · Stapelrecht · Zoll · im Glossar
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