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Lokation
Salzhandel & Recht · Vertrag, mit dem die Pfänner ihre Siedestätten an den Landesherrn verpachteten — Eigentum blieb, Verfügungsgewalt ging.
Der Eintrag
Lokation
Salzhandel & RechtAuch: Location, Ewige Lokation, Salzpachtvertrag
Vertrag, mit dem die Pfänner ihre Siedestätten an den Landesherrn verpachteten — Eigentum blieb, Verfügungsgewalt ging.
Ausführlich
Locatio ist lateinisch für Verpachtung. Die rechtliche Feinheit ist entscheidend: Der Landgraf enteignete die Pfänner nicht, er pachtete ihre Produktionsmittel — formal blieben sie Eigentümer, faktisch verloren sie die Kontrolle. Drei Verträge markieren den Weg: 23. Dezember 1540 auf 15 Jahre, 200 Kammergulden je Kot, verbürgt von 25 Edelleuten und 25 Städten; 29. April 1554 Verlängerung um 30 Jahre; 3. Mai 1586 die „Ewige Lokation“, unbefristet, mit 53 Siegeln besiegelt.
In der Salzbibel: „Location. Anno 1540, den 23. Dezember, hat unser gnädiger Fürst und Herr von den Pfännern ihre 44 Bothe auf dem Weg der Location für 15 Jahre übernommen“; 1554 um dreißig Jahre verlängert bis zum 23. Dezember 1585, am 3. Mai 1586 als „Ewige Lokation“ bestätigt (Bd. 2, S. 5–48). Bd. 2, S. 5, 525, 526
Siehe auch: Pfännerschaft, Fürsten-Soth, Erbpacht, Salzregal
Quelle: gradierwerk.heimatkunde-bsa.de
Begriffe, die hierher verweisen
Erbpacht · Fürsten-Soth · Kote · Pfänner · Pfännerschaft
Weitere Begriffe aus „Salzhandel & Recht“
Bergordnung · Deputat · Erbpacht · Gabelle · Gebauerschaft · Marktrecht · Pfänner · Pfännerschaft · Privileg · Sälzer · Salzmonopol · Salzregal · Salzsteuer · Salzstraße · Stapelrecht · Zoll · im Glossar
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