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Forschung

Begriffe und Fachsprache

Die Wörter der Saline, des Rechts und des Ortes

Zwei Wortschätze

Dieses Glossar sammelt 125 Begriffe, die beim Lesen der Salzbibel und beim Umgang mit der Geschichte des Ortes immer wieder vorkommen — aus der Salinentechnik, dem Salzhandel und Salzrecht, der Stadtverfassung, der Kirche, der Geologie, dem Kurwesen und der Grenzgeschichte des 20. Jahrhunderts. Zu jedem Begriff steht eine Kurzdefinition; die ausführliche Fassung lässt sich aufklappen. Vier Einträge sind als unsicher gekennzeichnet, weil sich ihre Definition nicht belastbar sichern ließ.

Das Glossar ist nicht das Wörterbuch der Salzbibel selbst. Das hat der Holzvogt Hans Wagener geschrieben, es steht im ersten Anhang (Bd. 2, S. 473–582) und erklärt die Wörter so, wie sie um 1580 in Sooden gebraucht wurden — mit Preis und Stückzahl. Wo beide Wortschätze sich berühren, ist bei dem Begriff vermerkt, was die Salzbibel selbst sagt; und am Ende dieser Seite stehen die Wörter, die es nur dort gibt.

Das Glossar

Die Buchstabenleiste grenzt die Liste ein, statt zu springen; mehrere Buchstaben lassen sich zugleich wählen. Jeder Begriff hat eine eigene Adresse.

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125 Begriffe

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  • Kunstgezeug

    Salinentechnik

    Auch: Kunstgezähe, Kunst, Gezeug

    Bergmännischer Ausdruck für eine einzelne Maschine oder technische Anlage — „Kunst“ heißt hier Technik, nicht Ästhetik.

    Ausführlich

    „Kunst“ ist im Bergbau bis ins 19. Jahrhundert das Wort für die Gesamtheit der Maschinen und technischen Anlagen — die deutsche Entsprechung des griechischen techne. Ein Kunstgezeug ist die einzelne Vorrichtung darin: Pumpwerk, Gestänge, Rad. Wer die Quellen liest, sollte diesen Wortsinn kennen, sonst wirken Formulierungen wie „Kunsthaus“ oder „Kunstwärter“ rätselhaft. Der Kunstwärter war schlicht der Maschinist.

    Siehe auch: Wasserkunst, Rosskunst, Rollkunst, Salinist

    Quelle: de.wikipedia.org

  • Kurfürstentum

    Stadt & Verfassung

    Auch: Kurhessen, Kurfürstentum Hessen, Kurfürstentum Hessen-Kassel

    Ab 1803 der Rang von Hessen-Kassel; der Landgraf wurde Kurfürst und behielt den Titel bis 1866.

    Ausführlich

    Kurfürsten waren ursprünglich die Wähler des römisch-deutschen Königs. Als Wilhelm IX. von Hessen-Kassel 1803 zum Kurfürsten Wilhelm I. erhoben wurde, war das Wahlrecht praktisch schon bedeutungslos — 1806 endete das Reich. Hessen-Kassel behielt den Titel trotzdem: „Kurhessen“ blieb bis zur preußischen Annexion 1866 die amtliche Bezeichnung, ein Kurfürstentum ohne Kaiser, das zu wählen wäre. Die Kuriosität sagt viel über den Umgang mit Rang im 19. Jahrhundert.

    Siehe auch: Landgrafschaft, Landgraf, Subsidienvertrag

    Quelle: de.wikipedia.org

  • Kurort

    Kur & Medizin

    Auch: Kurort, Badeort, Bad, Kurbad

    Oberbegriff für Orte mit staatlich anerkanntem Kurprädikat, vom Heilbad bis zum heilklimatischen Kurort.

    Ausführlich

    Der Kurort ist eine deutsche Spezialität mit eigener Rechts- und Wirtschaftsgeschichte: Er entstand im 19. Jahrhundert aus dem Zusammentreffen von Balneologie, Eisenbahn und bürgerlichem Reisen. Ohne Bahnanschluss kein Kurgast — die Pauschalreise und der Kurort sind Geschwister derselben Epoche. Hessen zählt heute rund 30 prädikatisierte Orte, darunter 19 Heilbäder, 7 Kneipp-Heilbäder und 4 heilklimatische Kurorte.

    Siehe auch: Heilbad, Prädikat, Kurtaxe, Sanatorium

    Quelle: www.heilbaederverband-in-hessen.de

  • Kurtaxe

    Kur & Medizin

    Auch: Kurtaxe, Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag, Gästebeitrag, Nachweis: Kurkarte

    Ortsabgabe der Gäste zur Finanzierung der Kureinrichtungen; nachgewiesen durch die Kurkarte.

    Ausführlich

    Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die Übernachtungsgäste pro Tag entrichten. Sie finanziert, was allen zugutekommt: Kurpark, Wandelwege, Konzerte, Gradierwerk, Trinkbrunnen. Als Nachweis dient die Kurkarte, die zugleich als Eintritts- und Vergünstigungsausweis funktioniert — Ermäßigungen für Therme, Veranstaltungen oder Nahverkehr. Historisch ist die Kurtaxe zugleich die beste Quelle für Gästezahlen: Wer zahlt, wird gezählt.

    Siehe auch: Kurort, Heilbad, Prädikat

    Quelle: de.wikipedia.org

  • Landgraf

    Stadt & Verfassung

    Auch: Landgraf, lantgravius, Landgrave

    Reichsfürstlicher Titel zwischen Graf und Herzog; die Landgrafen von Hessen sind die prägenden Landesherren der Region.

    Ausführlich

    Ein Landgraf steht rangmäßig über einem gewöhnlichen Grafen, weil er seine Gewalt unmittelbar vom König herleitet und nicht von einem Herzog. Für Hessen ist der Titel identitätsstiftend: Aus der Landgrafschaft Thüringen ging nach dem Erbfolgekrieg 1247–1264 die eigenständige Landgrafschaft Hessen hervor. Über Jahrhunderte entscheidet der Landgraf über Salzregal, Bergordnung, Konfession und Krieg — in Sooden ist er zugleich Rechtsinhaber und ab 1538 Konkurrenzunternehmer.

    Siehe auch: Landgrafschaft, Kurfürstentum, Salzregal, Amt

    Quelle: www.lagis-hessen.de

  • Landgrafschaft

    Stadt & Verfassung

    Auch: Landgrafschaft Hessen, Hessen-Kassel, Hessen-Cassel, Hessen-Marburg

    Das Territorium eines Landgrafen; für Bad Sooden-Allendorf maßgeblich Hessen bzw. ab 1567 Hessen-Kassel.

    Ausführlich

    Die Landgrafschaft Hessen entstand aus dem thüringisch-hessischen Erbfolgekrieg (1247–1264). 1567 wurde sie unter den Söhnen Philipps geteilt — für Bad Sooden-Allendorf zählt Hessen-Kassel. Solche Teilungen sind kein Nebenaspekt: Sie erzeugen konkurrierende Höfe, konkurrierende Konfessionen und konkurrierende Universitäten. Der Streit zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt um das Marburger Erbe ab 1604 führte direkt zu Moritz' Verbesserungspunkten und zur Gründung der Universität Gießen 1607.

    Siehe auch: Landgraf, Kurfürstentum, Amt, Verbesserungspunkte

    Quelle: www.deutsche-biographie.de

  • Lateinschule

    Kirche & Religion

    Auch: Lateinschule, Stadtschule, Gelehrtenschule, Trivialschule

    Höhere Stadtschule mit Latein als Unterrichts- und Bildungsziel; Vorstufe zum Universitätsstudium.

    Ausführlich

    Die Lateinschule vermittelte Grammatik, Rhetorik und die antiken Autoren — die Eintrittskarte in Kirche, Verwaltung und Universität. Sie war meist an die Hauptkirche gebunden, der Rektor häufig ein Theologe, die Bibliothek im Kirchturm oder in der Sakristei untergebracht. Für eine Handelsstadt war eine solche Schule Standortpolitik: Sie hielt Söhne der Oberschicht im Ort und qualifizierte den Nachwuchs für Ämter.

    Siehe auch: Reformation, Pfarrherr, Hallenkirche

    Quelle: www.ev-kirche-bsa.de

  • Leckwerk

    Salinentechnik

    Auch: Leckwerck, Strohgradierwerk, Leckwerg

    Frühe, kastenartige Bauform des Gradierwerks mit Strohbüscheln — der Vorläufer der späteren Dornwände.

    Ausführlich

    Das Leckwerk des 16. Jahrhunderts bestand aus kleinen Holzkästen, in die Strohbüschel eingesetzt waren, um die Verdunstungsfläche zu vergrößern. Es ist nicht dasselbe wie ein Dorngradierwerk, auch wenn „Leckwerk“ später als veraltetes Synonym für Gradierwerk weiterlief. Stroh scheiterte auf Dauer: Die Sole lief an den glatten Halmen zu schnell ab, und das Material verrottete und verunreinigte die Sole. Erst hartes Schwarzdornreisig löste beide Probleme.

    Siehe auch: Gradierwerk, Schwarzdorn, Gradierung, Johannes Rhenanus

    Quelle: www.bergbaumuseum.de

  • Lokation

    Salzhandel & Recht

    Auch: Location, Ewige Lokation, Salzpachtvertrag

    Vertrag, mit dem die Pfänner ihre Siedestätten an den Landesherrn verpachteten — Eigentum blieb, Verfügungsgewalt ging.

    Ausführlich

    Locatio ist lateinisch für Verpachtung. Die rechtliche Feinheit ist entscheidend: Der Landgraf enteignete die Pfänner nicht, er pachtete ihre Produktionsmittel — formal blieben sie Eigentümer, faktisch verloren sie die Kontrolle. Drei Verträge markieren den Weg: 23. Dezember 1540 auf 15 Jahre, 200 Kammergulden je Kot, verbürgt von 25 Edelleuten und 25 Städten; 29. April 1554 Verlängerung um 30 Jahre; 3. Mai 1586 die „Ewige Lokation“, unbefristet, mit 53 Siegeln besiegelt.

    In der Salzbibel: „Location. Anno 1540, den 23. Dezember, hat unser gnädiger Fürst und Herr von den Pfännern ihre 44 Bothe auf dem Weg der Location für 15 Jahre übernommen“; 1554 um dreißig Jahre verlängert bis zum 23. Dezember 1585, am 3. Mai 1586 als „Ewige Lokation“ bestätigt (Bd. 2, S. 5–48). Bd. 2, S. 5, 525, 526

    Siehe auch: Pfännerschaft, Fürsten-Soth, Erbpacht, Salzregal

    Quelle: gradierwerk.heimatkunde-bsa.de

  • Marktrecht

    Salzhandel & Recht

    Auch: Marktrecht, Marktprivileg, Krammarkt, Jahrmarkt

    Verliehenes Recht, an bestimmten Tagen einen öffentlichen Markt mit besonderem Rechtsschutz abzuhalten.

    Ausführlich

    Das Marktrecht schafft einen geschützten Raum: Auf dem Markt gilt Marktfrieden, es gibt geeichte Maße, festgelegte Termine und eine eigene Gerichtsbarkeit für Streitfälle. Für eine Stadt ist es der Grundstein städtischer Wirtschaft und häufig die Vorstufe zum vollen Stadtrecht. Jahrmärkte (Krammärkte) waren zugleich Fest und Fernhandelstermin. Marktrecht, Zoll und Münze bilden das klassische Dreigespann herrschaftlicher Wirtschaftsprivilegien.

    Siehe auch: Zoll, Stadtrecht, Privileg, Münzstätte

    Quelle: www.lagis-hessen.de

  • Münzstätte

    Stadt & Verfassung

    Auch: Münzstätte, Münze, Münzhaus, Münzrecht

    Ort, an dem im Auftrag eines Münzherrn Geld geprägt wird — ein Rangabzeichen ersten Ranges.

    Ausführlich

    Das Münzrecht gehört zu den höchsten Regalien; eine Münzstätte setzt Edelmetallzufluss, Fachpersonal und relevanten Geldumlauf voraus. Wo geprägt wird, wird gehandelt. Die Verlagerung einer Münzstätte ist deshalb ein handfester Indikator für die Verschiebung wirtschaftlicher Schwerpunkte — sie folgt dem Geld, nicht der Tradition.

    Siehe auch: Brakteat, Marktrecht, Zoll, Privileg

    Quelle: www.lagis-hessen.de

  • Muschelkalk

    Geologie & Natur

    Auch: Muschelkalk, Trias

    Kalksteinfolge der Trias über dem Buntsandstein; bildet trockene, artenreiche Kuppen und Hänge.

    Ausführlich

    Der Muschelkalk entstand in einem flachen Meer und ist voller Fossilien — daher der Name. Er verwittert zu flachgründigen, kalkreichen und trockenen Böden, auf denen sich ganz eigene Lebensgemeinschaften halten: Halbtrockenrasen, Orchideen, wärmeliebende Insekten. Für die Landschaftsgeschichte heißt das: Wo Muschelkalk ansteht, wurde meist beweidet statt gepflügt. Zugleich ist er verkarstungsfähig.

    Siehe auch: Buntsandstein, Karst, Zechstein

    Quelle: de.wikipedia.org

  • Pfannenstein

    Salinentechnik

    Auch: Pfannstein, Kesselstein, Sudstein

    Harte Kruste, die sich beim Sieden in der Pfanne absetzt — überwiegend Gips und Kalk.

    Ausführlich

    Was die Gradierung nicht aus der Sole geholt hat, landet in der Pfanne: Calciumsulfat und Calciumcarbonat kristallisieren zuerst aus und backen als steinharte Schicht auf dem Pfannenboden fest. Diese Kruste isoliert, verschlechtert den Wärmeübergang und treibt den Brennstoffverbrauch hoch — sie musste regelmäßig abgeschlagen werden, eine der unangenehmsten Arbeiten der Saline. Der Pfannenstein ist das direkte Gegenstück zum Dornstein am Gradierwerk.

    In der Salzbibel: In der Salzbibel: Scheiben, dazu „Salzstein oder Salzgrus. Ist das Salz, das sich an die schadhafte Pfanne beim Auslaufen anhängt und hart brennt.“ Bd. 2, S. 551, 553

    Siehe auch: Dornstein, Siedepfanne, Salzsieden

    Quelle: www.bergbaumuseum.de

  • Pfänner

    Salzhandel & Recht

    Auch: Pfänner, phenner (1413), Pfannenherr, Gebauer/Geburen (1300)

    Einzelnes Mitglied der Pfännerschaft; Inhaber von Anteilen an Sole und Siedepfannen.

    Ausführlich

    Der Pfänner ist Rechteinhaber, nicht Handwerker — er besitzt Koten und Solerechte und lässt sieden, statt selbst am Feuer zu stehen. Diese Trennung erklärt die soziale Geografie der Doppelstadt: Die Pfänner wohnten in Allendorf, die Siedemeister und Salzknechte in Sooden. Nach den Lokationen wandelten sich die Pfänner vom Unternehmer zum Rentier: Sie bezogen einen festen Pachtzins statt eines schwankenden Gewinns — mit der Inflation des 17. Jahrhunderts ein schleichender Abstieg.

    In der Salzbibel: „Pfänner, Pfannteil. So nennt man die Geschlechter und Bürger zu Allendorf und anderswo, die Erbschaft und Anteil an den 44 Pfannen haben.“ Ein Achtel Pfannteil wurde mit 400 Talern bezahlt; „Wer nicht ein geborener Pfänner ist oder eines Pfänners Tochter zur Ehe hat, darf keine Pfannen erblich kaufen“. Bd. 2, S. 538, 539

    Siehe auch: Pfännerschaft, Gebauerschaft, Lokation, Kote

    Quelle: www.lagis-hessen.de

  • Pfännerschaft

    Salzhandel & Recht

    Auch: Pfännerschaft, Phennerschafft, Gebauerschaft (ältere Soodener Form), Halloren (Halle)

    Genossenschaft der Besitzer von Salzpfannen — die wirtschaftliche und soziale Oberschicht einer Salzstadt.

    Ausführlich

    Die Pfännerschaft ist keine Zunft und keine Firma, sondern eine privilegierte Genossenschaft von Anteilsbesitzern. Ihre Mitglieder halten Rechte an Sole und Siedestätten, nicht bloß Werkzeug. Solche Korporationen gab es in allen großen Salzstädten — Halle, Lüneburg, Sooden — und überall bildeten sie die städtische Oberschicht. In Sooden war die Mitgliedschaft nur durch Erbgang oder Einheirat übertragbar, was den Kreis über Generationen geschlossen hielt.

    Siehe auch: Pfänner, Gebauerschaft, Lokation, Kote

    Quelle: gradierwerk.heimatkunde-bsa.de

  • Pfarrherr

    Kirche & Religion

    Auch: Pfarrherr, Pfarrer, Plebanus, Kirchherr

    Inhaber einer Pfarrstelle mit den zugehörigen Einkünften und Rechten — mehr Amtsträger als bloßer Seelsorger.

    Ausführlich

    Die Pfarrei ist eine Pfründe: Zu ihr gehören Land, Zehnt und Gebühren, aus denen der Pfarrer lebt. Wer sie besetzen darf, hat das Patronatsrecht — ein Landesherr, ein Kloster oder eine Stadt. Der Pfarrherr war deshalb immer auch eine lokale Machtfigur, die Bildung, Armenfürsorge und Schule mitverantwortete. Kritik von der Kanzel war entsprechend politisch brisant.

    Siehe auch: Lateinschule, Reformation, Salzgraf

    Quelle: www.deutsche-biographie.de

  • Prädikat

    Kur & Medizin

    Auch: Kurortprädikat, Prädikatisierung, Anerkennung

    Amtlich verliehene Qualitätsbezeichnung für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte, regelmäßig zu überprüfen.

    Ausführlich

    Die Prädikatisierung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren: In Hessen entscheidet das Regierungspräsidium Kassel über einen Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte, Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort vom 24.11.2016. Die inhaltlichen Maßstäbe liefern die „Begriffsbestimmungen — Qualitätsstandards für die Prädikatisierung“ des Deutschen Heilbäderverbandes und des Deutschen Tourismusverbandes.

    Siehe auch: Heilbad, Kurort, Hauptsatzung

    Quelle: rp-kassel.hessen.de

    Wortlautzitate in diesem Eintrag stammen aus der genannten Literatur, nicht aus der Handschrift; sie sind nicht gegen den Volltext geprüft.

  • Prager Friede

    Krieg & Militär

    Auch: Prager Friede, Prager Frieden, Friede von Prag 1635

    Sonderfriede von 1635 zwischen Kaiser und Kursachsen, dem die meisten Reichsstände beitraten — Hessen-Kassel nicht.

    Ausführlich

    Der Prager Friede vom 20./30. Mai 1635 sollte den Krieg als Reichskonflikt beenden; wer beitrat, kam unter kaiserlichen Schutz, wer fernblieb, galt als Reichsfeind. Wichtige Differenzierung zur populären Darstellung: Wilhelm V. von Hessen-Kassel weigerte sich nicht schlicht. Er lehnte zunächst ab und forderte Amnestie und Garantien, akzeptierte dann am 2. November 1635 — doch der Kaiser ratifizierte die ausgehandelten Bedingungen nicht, und der Beitritt scheiterte. Danach folgten Acht und Exekution.

    Siehe auch: Reichsacht, Reichsexekution, Westfälischer Friede

    Quelle: www.deutsche-biographie.de

  • Privileg

    Salzhandel & Recht

    Auch: Privileg, Freiheit, Gnade, Begnadung

    Einzelnem oder Gruppe verliehenes Sonderrecht — im Salzwesen die Grundlage aller Betriebs- und Handelsrechte.

    Ausführlich

    Vormoderne Rechtsordnungen kennen keine allgemeine Gewerbefreiheit; sie funktionieren über Privilegien. Wer etwas darf, darf es, weil es ihm ausdrücklich verliehen wurde — und andere dürfen es deshalb gerade nicht. Privilegien sind daher immer zweiseitig: Sie begünstigen und schließen aus. Sie sind widerruflich, verkäuflich, vererbbar und Gegenstand ständiger Konflikte. Die Urkunde ist dabei nicht nur Nachweis, sondern selbst ein Wertgegenstand.

    In der Salzbibel: Die Privilegien der Pfänner von 1300 bis 1488 stehen im ersten Buch (Bd. 1, S. 91–144); um ihre Widerruflichkeit geht der ganze Streit des zweiten Buches. Bd. 1, S. 91, 145

    Siehe auch: Pfännerschaft, Salzregal, Marktrecht, Stadtrecht

    Quelle: gradierwerk.heimatkunde-bsa.de

  • Reformation

    Kirche & Religion

    Auch: Reformation, Kirchenreformation, evangelische Bewegung

    Die von Luther ausgelöste Kirchenspaltung des 16. Jahrhunderts; in Hessen früh und landesherrlich durchgesetzt.

    Ausführlich

    Hessen gehört zu den Vorreitern: Landgraf Philipp führte die Reformation nach der Homberger Synode 1526 ein und zog ab 1525 die Klostergüter ein — rund 84 Prozent, davon etwa 40 Prozent für militärische Ausgaben. Reformation ist hier also nie nur Glaubenssache, sondern zugleich eine der größten Vermögensumschichtungen der Epoche. Sie schuf die Ressourcen, aus denen später auch Schulen, Universität und Landesverwaltung finanziert wurden.

    Siehe auch: Verbesserungspunkte, Calvinismus, Bildersturm, Lateinschule

    Quelle: de.wikipedia.org

  • Reichsacht

    Stadt & Verfassung

    Auch: Acht, Reichsacht, Aberacht, Bann

    Reichsrechtliche Ächtung: Der Geächtete verliert Schutz, Rechte und Besitz und darf straflos angegriffen werden.

    Ausführlich

    Die Acht stellt jemanden außerhalb des Rechts — „vogelfrei“ im Wortsinn. Wer sie über sich hat, verliert Lehen, Ämter und Rechtsschutz; wer ihn tötet, begeht formal kein Unrecht. Für Reichsfürsten war die Acht die schärfste denkbare Sanktion und wurde entsprechend selten und politisch hochaufgeladen verhängt. Praktisch wirkte sie erst, wenn jemand sie auch vollstreckte — dafür gab es die Reichsexekution.

    Siehe auch: Reichsexekution, Dreißigjähriger Krieg, Prager Friede

    Quelle: www.deutsche-biographie.de

  • Reichsexekution

    Stadt & Verfassung

    Auch: Reichsexekution, Exekution, Achtvollstreckung

    Militärische Vollstreckung eines Reichsurteils gegen einen Reichsstand — Krieg mit Rechtstitel.

    Ausführlich

    Die Reichsexekution ist der Vollzugsteil der Acht: Kaiserliche oder beauftragte Truppen setzen das Urteil im Territorium des Geächteten durch. Das erklärt, warum Zerstörungen in solchen Feldzügen systematisch und flächendeckend erfolgten — sie waren nicht Beiwerk, sondern Zweck. Für die Betroffenen machte der Rechtstitel keinen Unterschied; historisch macht er aber sehr wohl einen: Er unterscheidet gezielte Strafaktion von zufälliger Kriegsverwüstung.

    Siehe auch: Reichsacht, Brandschatzung, Kroaten, Dreißigjähriger Krieg

    Quelle: www.deutsche-biographie.de

  • Rentmeister

    Personen & Ämter

    Auch: Rentmeister, Rentschreiber, Kellner, Kastner

    Finanzbeamter eines Amts oder Betriebs — er zieht Einkünfte ein, führt Rechnung und legt Rechenschaft ab.

    Ausführlich

    „Rente“ meint hier laufende Einkünfte, nicht Altersversorgung: Zinsen, Pachten, Zehnte, Gefälle. Der Rentmeister erhebt sie, verwaltet die Kasse und legt jährlich Rechnung — Dokumente, die für die Wirtschaftsgeschichte oft die einzige verlässliche Zahlenquelle sind. In Salinen ist er die Gegenfigur zum technischen Personal: Er rechnet, was die anderen produzieren.

    In der Salzbibel: Siehe Ämter und Dienste. Bd. 1, S. 801

    Siehe auch: Amtmann, Amt, Salzgraf, Deputat

    Quelle: www.lagis-hessen.de

  • Reservoir

    Salinentechnik

    Auch: Sole-Reservoir, Solebehälter, Sammelbecken, Cisterne

    Sammelbecken für gradierte Sole zwischen Gradierwerk und Siedehaus.

    Ausführlich

    Ein Reservoir entkoppelt zwei Prozesse mit ganz unterschiedlichem Rhythmus: Gradieren hängt vom Wetter ab und läuft in Schüben, Sieden soll möglichst gleichmäßig durchlaufen, weil jedes Anheizen Brennstoff kostet. Das Becken puffert diesen Unterschied. Zugleich setzt sich hier Rest-Trübe ab. Ein Reservoir ist damit kein Nebenbau, sondern die Voraussetzung für einen kontinuierlichen Siedebetrieb.

    Siehe auch: Gradierwerk, Siedepfanne, Solepumpe

    Quelle: gradierwerk.heimatkunde-bsa.de

  • Rollkunst

    Salinentechnik

    Auch: Wasserrollkunst, Rollkunst

    Soodener Bezeichnung für die 1740 eingerichtete wasserradgetriebene Soleförderanlage („Wasserrollkunst“).

    unsicher Die Definition ließ sich nicht belastbar sichern.

    Ausführlich

    Die Wasserrollkunst nutzte Werrawasser zum Antrieb der Soleförderung. Der Namensbestandteil „Roll“ verweist auf die Rollen beziehungsweise Umlenkungen, über die die Kraft vom Wasserrad zu den Pumpen geführt wurde; solche Gestänge- und Rollenzüge waren nötig, weil Rad und Brunnen räumlich getrennt lagen. Sie steht am Ende einer Kette von Antriebsstufen: Hand — Ross (1540) — Wassermaschine (1733) — Wasserrollkunst (1740). hinsichtlich der genauen Konstruktion; die Detailbeschreibung fehlt in den zugänglichen Quellen.

    Siehe auch: Wasserkunst, Kunstgezeug, Bohrgestänge, Rosskunst

    Quelle: gradierwerk.heimatkunde-bsa.de

Wörter, die die Salzbibel selbst erklärt

Das Glossar des Holzvogts erklärt Wörter, die kein heutiges Wörterbuch kennt, und es erklärt sie durch den Betrieb: Was ein Ding kostet, wie viele davon in ein Siedehaus gehören, wer es liefern muss. Eine Auswahl — der Wortlaut ist der der Übersetzung, jede Stelle führt auf das Faksimile. Die technischen Zusammenhänge stehen auf der Seite Technik und Verfahren.

Beiße
„Das ist die Masse, die jeden Samstag aus dem Gesöde geholt wird; man zerschlägt sie und lässt sie in der Sole wieder zergehen, und dadurch wird die Sole zum Sieden gestärkt und verbessert.“ Bd. 2, S. 479, 509, 517
Blut
„Ist Rinderblut; es wird zum Bestreichen der Nähte an den Pfannen und zum Einbrennen derselben gebraucht“ — ein halbes Achtel Salz im Jahr wert. Bd. 2, S. 480, 503, 564
Bothe, Kothe
Das Siedehaus; 87 im Salzwerk, 43 des Landgrafen, 44 der Pfänner; „In jedem können in der Woche“ „2 Pfannen Salz gesotten werden.“ Bd. 2, S. 518, 519, 521
Fegen
„Immer wenn in einer Pfanne 5 oder 6 Werk gesotten worden sind, hängen sich die Scheiben hart und dick an die Pfanne; deshalb muss sie der Meister ausfegen.“ Bd. 2, S. 504, 553
Gans, Herrengänse
Die Schaufel voll Salz, die aus der Pfanne gehoben wird; „Ungefähr 24 Gänse gehen auf ein Achtel; das macht auf eine Pfanne — 192 Gänse. Eine hält am Gewicht ungefähr 5 oder 6 Pfund.“ Herrengänse sind die zwei Gänse je Werk, die der Sieder als Abgabe gibt. Bd. 2, S. 503, 505, 515
Jahreswerk
„Ist der Sand und die Schalen, die beim Sieden als Unreinigkeit in der Pfanne anfallen.“ Bd. 2, S. 517, 551
Kaltlager, Kaltliegen
„Heißt es, wenn man ablöscht und nicht siedet.“ Bd. 2, S. 523
Salzleger
Die vier Siedepausen im Jahr, acht Tage lang, in denen gebaut und die Ordnung verlesen wird (Bd. 1, S. 1025 ff.). Bd. 1, S. 1025
Setzen, Zulassen, Zulegen
„Setzen. So heißt es, wenn die Sole gar gesotten ist und in Ruhe steht, bis sie sich zu Salz gesetzt hat.“ „Zulassen. Heißt es, wenn man gesotten hat und die Sole gar ist, so dass man kein Feuer mehr darunter schürt und das Pfannentuch über die Pfanne zieht.“ „Zulegen. Heißt es, wenn die Sole gesetzt und zu Salz geworden ist, so dass man anfängt, sie aus der Pfanne an den Gänsen zu fangen.“ Bd. 2, S. 555, 577
Schlotter
„Wird anfänglich aus den Kohlen und der Asche gemacht und durch die zerschmolzene Beiße gebunden; daraus macht man die Wände am Gesöde.“ Bd. 2, S. 554
Stollen
„Ist der Bau um den Salzbrunnen, in dem das wilde Wasser von der Sole geschieden und abgeleitet wird.“ Bd. 2, S. 561, 562
Streitwerk
Das erste Werk nach dem Fegen der Pfanne. Bd. 2, S. 563, 564
Werk
„Werk. Ist eine Pfanne Salz, nämlich — 8 Achtel.“ Bd. 2, S. 568
Wildes Wasser
„Ist das Süßwasser, das neben und um den Salzbrunnen anfällt und quillt“; es wird gesondert ausgeschöpft und „durch die Abzucht in den Solgraben gelassen“. Bd. 2, S. 567, 568
Winnung
Die Abgabe des Sieders je Pfanne Salz: „Jeder Sieder gibt von jeder Pfanne — 3 Gulden 10 Albus.“ Bd. 1, S. 899; Bd. 2, S. 567
Zeichen
Hölzerne Marken, mit denen Holz, Kohle und Salz durch die Kontrolle liefen: „1. Flößzeichen, 2. Flößklafterzeichen, 4. Gegenzeichen, 5. Fuhrzeichen, 6. Eselhaufenzeichen, 7. Waldlegerzeichen“ — die Ziffer 3 fehlt in der Aufzählung. Bd. 2, S. 501, 578
Zündsole
Rohe Sole, die bei der Restglut nach dem Ausbringen des Salzes vorgesotten wird, „weil sich durch diese Verbesserung die andere Sole desto eher zu Salz entzündet, und auch damit das übrige Feuer nicht vergeblich ausgeht“. Bd. 2, S. 578

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